richtungen zur Befoͤrderung des Abflusses und zur Anstauung und Benutzung der Gewaͤsser, vom Landtage gemachten Bemerkungen haͤben Wir Unserm Staats⸗Ministerio aufgetragen und werden die⸗ selben bei der definitiven Redaction des Gesetzes gebuͤhrend in Er⸗ waͤgung kommen, welchemnaͤchst Wir Uns die weitere Entscheidung vorbehalten. II. Auf die staͤndischen Antraͤge.
1. Unsere getreuen Staͤnde haben von der auf Unsern Befehl vom Staats⸗Ministerio ihnen vorgelegten Uebersicht der Lage, in welcher sich die durch die fruͤheren Landtags⸗Abschiede nicht defini⸗ tiv erledigten Gegenstaͤnde befinden, Veranlassung genommen, ver⸗ schiedene derselben besonders in Anregung zu bringen und eroͤffnen Wir ihnen demnach Folgendes: 1
a) Die in Anregung gebrachte naͤhere Bestimmung der §8. 22 ff. der Gemeinheits⸗Theilungs⸗Ordnung vom 7. Juni 1821 ist bereits in sorgfaͤltige Erwaͤgung gezogen worden. Dieser Ge⸗
enstand steht jedoch mit der erforderlichen Bestimmung der
Maßregeln wegen Sicherstellung des Gemeine⸗Vermoͤgens bei
Gemeinheits⸗Theilungen in genauer Verbindung, und es haben
deshalb zuvor sowohl die Berichte der Behoͤrden, als die staͤn⸗
dischen Gutachten uͤber die Beschraͤnkung der Provocationen einzelner Mitglieder der Stadt⸗ und Land⸗Gemeinden erfor⸗ dert werden muͤssen.
Nach deren Eingang wird dieser Gegenstand in Unserm Staats⸗Ministerio anderweit berathen werden, und dem⸗ naͤchst daruͤber Unsere Entschließung erfolgen.
) Wegen Revision des Gewerbe⸗Steuer⸗ und Gewerbe⸗Polizei⸗
Gesetzes sind die Verhandlungen im Gange und sollen moͤg⸗
lichst beschleunigt werden. 1
c) Was den ausgesprochenen Wunsch betrifft, daß zur Aufhuͤlfe
ddes Handels und der Schifffahrt in den Ostsee⸗Haͤfen die Re⸗
gulirung des Sund⸗Zolles recht bald ihre Erledigung finden möge, so wird auf alle Weise Bedacht genommen werden, diese Angelegenheit baldmoͤglichst zu einem Resultat zu bringen.
Der Antrag in Betreff des Feuer⸗Societaͤtswesens giebt Uns
Anlaß, zugleich mit demselben hierdurch den in Unserm Land⸗
tags⸗Abschiede vom 20. Maͤrz 1832 ad proposit. 1 enthaltenen
Vorbehalt zu erledigen. In diesem Landtags⸗Abschiede haben
Wir schon bemerkt, daß der Pommersche Provinzial⸗Landtag
vom Jahre 1831 der demselben von uns gemachten Aufgabe
nicht vollstaͤndig genuͤgt hat. Seitdem ist aber auch die Ab⸗ sicht, ein allgemeines Landes⸗Gesetz uͤber das Immobiliar⸗
Feuer⸗Versicherungswesen, und daneben fuͤr jede Provinz oder
resp. fuͤr jede ferner bestehende Societaͤt ein nur supplirendes
Spezial⸗Gesetz ergehen zu lassen, bereits aufgegeben worden,
und haben Wir vielmehr beschlossen, fuͤr jede neu organisirte
Societaͤt ein besonderes Reglement, welches alle Bestimmun⸗
en, auch die allgemeinen, umfassen soll, zu promulgiren, wie olches aus den fuͤr mehrere andere Provinzen in kurzem zu publicirenden Reglements naͤher zu ersehen seyn wird.
Dergleichen Keglements haben Wir aber fuͤr die Provinz
Pommern nicht redigiren lassen koͤnnen, weil Unsere getreuen
Staͤnde die auf dem vorgedachten Landtage vorgelegten Ent⸗ wuͤrfe nicht vollstaͤndig begutachtet und sich namentlich uͤber die Grundfaͤtze der jedenfalls unerlaͤßlichen Classification nicht erklaͤrt, vielmehr sich darauf beschraͤnkt haben, die Beibehal⸗ tung der bisher bestandenen Societaͤten zu beantragen. Bei der⸗ selben wollen Wir es daher auch his auf Weiteres belassen, je⸗ doch kunn die schon im Jahre 1827 angeregte Revision der in dortiger Provinz bestehenden, auf die Immobiliar⸗Feuer⸗Ver⸗ sicherung sich beziehenden Reglements und Statuten verfolgt werden, weshalb fernerweite Antraͤge zu machen Wir Unseren getreuen Staͤnden uͤberlassen.
*) Der Entwurf des Gesetzes wegen Verpflichtung zur Aufnahme neun onziehender Personen und zur Armenpflege liegt gegen⸗ waͤrtig Unserm Staats⸗Ministerio vor, und wird diese An⸗ gelegenheit so bald erledigt werden, als es deren Wichtigkeit und Weitlaͤuftigkeit gestattet.
) Wegen Modisication der Geschaͤfts⸗Ordnung fuͤr die General⸗
Kommissionen haben Unsere getreuen Staͤnde eine besondere vih Peritcec eingereicht, auf welche weiter unten Bescheidung eceersolgt. 2) Die Abschaffung des Salz⸗Monopols anlangend, koͤnnen Wir
Unsere getreuen Staͤnde nur auf die ihnen im Landtags⸗Ab⸗
sschiede vom 20. Mai 1832 sub II. e. ertheilte Resolution ver⸗ weeiisen und ihnen bemerklich machen, daß dort nur eine allge⸗ meine Zusicherung, fuͤr deren Verwirklichung sich kein Zeit⸗ punkt bestimmen laͤßt, ertheilt worden, daher dieselben sich
dem Vertrauen uͤberlassen koͤnnen, daß Wir auch ohne weitere
Antraͤge Unsere damals ausgesprochene Absicht zu seiner Zeit
verfolgen werden. — G
2. Dem Antrage auf Einfuͤhrung des Institutes der Schieds⸗
maäͤnner in der Provinz Pommern ist inzwischen bereits durch die in
den Amtsblaͤttern der dortigen Regierungen bekannt gemachte, auf
Grund Unserer Ordr⸗ vom 7. Juni v. J. erlassene Verordnung
Unserer Minister der Justiz und des Innern und der Polizei vom
2. August ej. entsprochen worden. 1b
1 3. Der Antrag wegen Erbauung einer Chaussee vom Kavel⸗Paß
an der Mecklenburgischen Graͤnze nach Anklam und weiter nach
Wolgast hat bereits dadurch seine Erledigung gefunden, daß der Bau
vom Kavel⸗Paß nach Anklam ꝛc. eingeleitet ist. Auch haben Wir bereits Unsere Genehmigung dazu ertheilt, daß sowohl der Bau der
Straße von Stargard bis Damm, als auch die Anlage von Chaus⸗ seen von Ruͤgenwalde nach Karwitz, von Stolpmuͤnde nach Stolpe uund von Kolberg nach Koͤrlin in den naͤchsten Jahren ausgefuͤhrt werde, sofern die von Unseren getreuen Staͤnden ausgesprochene Hoff⸗ nung in Erfuͤllung geht, daß von Seiten der betheiligten Gemein⸗ den und Grundbesitzer thaͤtig mitgewirkt werde, woruͤber ihnen die näaͤhere Mittheilung zugehen wird. Dagegen haben Wir den Uns vorgetragenen Wunsch, daß die letztgedachte Chaussee von Koͤrlin weiter uͤber Neu⸗Stettin bis zur Westpreußischen Chaussee fortgefuͤhrt werde, um so weniger beruͤck⸗ sichtigen koͤnnen, als die Zweckmaͤßigkeit einer solchen Verlaͤngerung noch einer sehr reiflichen Erwaͤgung bedarf und jedenfalls mehrere anderweitig in Vorschlag gebrachte Chaussee⸗Anlagen fuͤr die Pro⸗ vinz noch erheblichere Vortheile darbieten moͤchten.
a. Die Befugniß, den zu Abgeordneten gewaͤhlten Beamten den Urlaub zur Beiwohnung des Landtages zu versagen, selbst den be⸗ reits ertheilten zuruͤck zu nehmen, kann den Behoͤrden nicht entzo⸗ gen werden, da sie allein die Unentbehrlichkeit derselben in ihren Wirkungskrelsen zu beurtheilen haben. Verweigerung eines solchen Urlaubs oder Zuruͤcknahme desselben ohne erhebliche Gruͤnde ist nicht su erwarten und bleibt uͤberdies in den einzelnen Faͤllen den Bethei⸗ igten der Weg der Beschwerdefuͤhrung bei der hoͤheren Behoͤrde unverschlossen, sofern sie dazu Veranlassuͤng zu haben glauben.
5. Die fruͤheren, zum Tbeil jetzt erneuerten staͤndischen Vor⸗ schlaͤge, wegen Beförderung der Mitwirkung sachverstaͤndiger Kreis⸗ Eingesessenen auf die Auseinandersetzung, sind bei Erlaß der Ver⸗ ordnung vom 30. Junit v. J., wegen des Geschaͤfts⸗Betriebes in den Angelegenheiten der Gemeinheitstheilungen, Abloͤsung und der Regu⸗ lirung der gutsherrlich⸗baͤuerlichen Verhaͤltnisse, sorgfaͤltig gepruͤft und, soweit es zulaͤfsfig war, in den Paragraphen 2 und folg. 19. 31 und folg. und 35 beruͤcksichtigt. Auch der Antrag auf Vermin⸗ derung der Kosten bei Gemeinheitstheilungen soll demgemaͤß in Fv en reifliche Erwaͤgung gezogen und thunlichst beruͤcksichtigt werden.
6. Die beantragte Declaration des Edikts vom 14. September 1811 rüͤcksichtlich der Huͤlfsdienste wuͤrde, nachdem seit Erlassung dieses Gesetzes vier und zwanzig Jahre verflossen sind, an sich gro⸗ 8* Bedenken unterliegen; es ist aber auch zu einer solchen keine
eranlassung vorhanden, da ein Schwanken der Praxis uͤber die von Unseren getreuen Stäaänden angeregte Frage aus dem vorgekom⸗ menen einzelnen Falle, wo das Revisions⸗Kollegium zu Stettin eine von der bis dahin angewandten Auslegung des Gesetzes abweichende
Ansicht ausgesprochen, dessen Entscheidung aber auch in der hoͤhe⸗
8 770
88 Instanz sofort wieder aufgehoben worden, nicht gefolgert wer⸗
en kann.
7. Die Angelegenheiten wegen der fuͤr Aufhebung des Neben⸗ modus und der Quartalsteuer in den Ritterschafts⸗ und Stadt⸗ eigenthums⸗Ortschaften Alt⸗Vor⸗Pommerns zu gewaͤhrenden Ent⸗ schäͤdigung hat inzwischen durch Unsere Ordre vom 21. April d. J., welche durch das Amtsblatt Unserer Regierung zu Stettin bekannt gemacht ist, ihre definitive “ gefunden.
8. Aus der Beschwerde des Magistrats zu Treptow an der Rega uͤber eine von Unserer Regierung zu Stettin, in Betreff der Verpflich⸗ tung der gedachten Stadt zur Aufnahme eines arbeitsunfaͤhigen Armen, erlassene und von Unserm Minister des Innern und der Polizei un⸗ ter ausdruͤcklichem Nachlaß der Provocation auf den Rechtsweg bestaͤtigte Verfuͤgung koͤnnen Wir keine Veranlassung nehmen, eine Abaͤnderung derselben anzubefehlen und tritt hier der im §. 48 des Gesetzes vom 1. Juli 1823 vorgesehene Fall einer Bedruͤckung um so weniger ein, als Unsere getreuen Staͤnde nach dem Schlusse ihrer desfallsigen Petition das Zweifelhafte des Falles selbst nicht ver⸗ kennen.
9. Auf den Antrag, wegen Bereitung eines ausschließlich nur fuͤr das Vieh genießbaren Salzes und dessen Verkaufs um einen bil⸗ ligeren als dermalen allgemein bestehenden Preis, koͤnnen Wir fuͤr jetzt nicht eingehen, indem die Beduͤrfnisse des Staatshaushalts noch den gesammten Ertrag aller bestehenden Abgaben in Anspruch neh⸗ men und keine Verminderung derselben gestatten, welche letztere die Bewilligung der Petition Unserer getreuen Staͤnde, jedoch in sehr bedeutendem Betrage zur Folge haben wuͤrde.
urkundlich haben Wir hieruͤber den gegenwaͤrtigen Landtags⸗ Abschied ausfertigen lassen und Allerhoͤchstselbst vollzogen und ver⸗ bleiben Unsern getreuen Staͤnden in Gnaden gewogen.
Gegeben Berlin, den 23. Mai 1835.
“ (L. S.) (gez) Friedrich Wilhelm. 38 (gez.) Friedrich Wilhelm, Kr. P. v. Altenstein. v. Lottum. v. Brenn. v. Kamptz Mühler.
Ancillon. Fuͤr den Kriegs⸗Minister: v. Schoͤler. v. Rochow. Rother. v. Alvensleben.
Auswärtige Börsen.
Amsterdam, 3. Juli. Niederl. wirkl. Schuld 55 ½¾. 53 do. 101 ¾, Ausg. Schuld 14. Kanz-Bill. 25 ½ 4 ½ 6 Amort. 94 ¼. Kuss. 92 ½ Oesterr.
3½ 3 80 99 Preuss. Präm.-Scheine 110. do. 43 Anl. —. Span. 5 9 41 Fs2. 38 26 ⅜
Spun. 58 40 ¼. Span. Aul. 42.
Antwerpen, 2. Juli. Zinsl. 16 ¾. Cortes 30 ½ Coup. —. Neue London, 3. Juli.
Cons, 3⅛ 92 ½. Belg. 99 ½. Span. Cortes 35. Obl. v. 1834 42 ¾⅞. Linsl. 12 ¾. Ausg. 19 ½. 2 ½ 8 Holl. 54 ⅞. 5 ⅛ do. 100 ⅛. Port. 5, ½ 87 ½. 39 57 ½. Engl.-Russ. —. Bras. 83. Columb. v. 1824 36 ½. Mex. 36 ½. Peru 30 ¼. Chili 46 ½.
St. Petersburg, 30. Jauni.
Lond. 10 ½. Amsterdam 52 ¾. Hamburg 99. Paris 111 ½.
Rub. 357.
Hilbor-
Wien, 3. Juli. 58 Met. 101 ½¾. 48 9719. Neue Anl. 582 ½. Bank-Actien 1328 ⅔.
Konigliche Schauspiele. Donnerstag, 9. Juli. Im Schauspielhause: Nicht vom Posten, Posse in 1 Akt von L. Angely. Hierauf: Die Einfalt vom Lande, Lustspiel in 4 Abth., vom Dr. C. Toͤpfer.
Koͤnigstaͤdtisches Theater.
Donnerstag, 9. Juli. Zum erstenmale: Die eifersuͤchtige Frau, Lustspiel in 2 Akten, von Kotzebue. Hierauf: Sieben Maͤdchen in Uniform, Vaudeville⸗Posse in 1 Akt, nach Théaulon, frei bearbeitet von L. Angely.
MNeueste Nachrichten. Paris, 2. Juli. Durch eine Koͤnigliche Verordnung wird das fuͤnfte Wahl⸗Kollegium des Isere⸗Bezirks auf den 25. Juli nach St. Marcellin zusammenberufen, um an die Stelle des errn Penet, der seine Entlassung eingereicht hat, einen neuen Deputirten zu waͤhlen.
Der Pairshof fuhr in seiner heutigen Sitzung wieder mit dem Verhoͤr der Angeklagten fort.
Fuͤrst Talleyrand wird sich von hier nach Vichy begeben, und von da, wo er nicht lange verweilen wird, nach Karlsbad.
Der Praͤfekt des Seine⸗Departements, Graf Rambuteau, hat Folgendes bekannt gemacht: „Da die Fremden⸗Legion bestimmt ist, nach Spanien uͤberzugehen, so hat der Kriegs⸗Minister ent⸗ schieden, daß alle Franzosen, welche beabsichtigen, sich dahin zu begeben, um die constitutionnelle Sache zu unterstuͤtzen, aus⸗ nahmsweise und ohne weitere Ermaͤchtigung von seiner Seite unter der besagten Legion Dienste nehmen koͤnnen, wenn sie im Uebrigen die Bedingungen des Alters und der noͤthigen Eigen⸗ schaften erfuͤllen, welche durch die Verordnung vom 10. Maͤrz 1831 vorgeschrieben sind. Die Dienst⸗Eintritts⸗Akten werden von den Unter⸗Militair⸗Intendanten ausgefertigt; die jungen Leute, welche eintreten wollen, haben sich bei der Militair⸗In⸗ tendantur in der Straße Verneuil zu melden.“ 1
Zwei Commissaire, einer fuͤr Spanien, der andere fuͤr Frankreich, gehen morgen nach Algier ab, um bei der Einschif⸗ fung der Fremden⸗Legion zugegen zu seyn. Der Franzoͤsische Commissair, Herr Delarue, ist einer der Adjutanten des Mar⸗ schall Maison.
Der heutige Moniteur enthäͤlt nachstehende telegraphische Depesche aus Bayonne vom 1. Juli 2 Uhr Mittags:
„Der Capitain der „Sappho“ uͤberbringt Folgendes: Am 29. Juni vertheidigte Bilbao sich noch immer. General La Hera, der an die Stelle des entlassenen Valdez gekommen ist, ruͤckt auf diesen Platz vor, der jetzt gesichert ist.“
Das Journal de Paris widerlegt ausdruͤcklich das von der „Gazette“ ausgesprengte Geruͤcht, die Regierung habe den⸗ jenigen Theil einer telegraphischen Depesche, der die Einnahme Portugalette's mitgetheilt haͤtte, absichtlich unterdruͤckt.
Die Zeitungen von Bordeaux vom 28. Juni enthalten nun auch die Nachricht von dem Tode Zumalacarreguy's. Nach dem Indicateur waͤre Zumalacarreguy in einem kleinen Dorfe Ce⸗ rain amputirt worden und am 25sten nach einem langen Todes⸗ kampfe verschieden. Die Operation war, wie es heißt, von ei⸗ nem Englischen Arzt unternommen worden. Das Memorial bordelais versichert, Zumalacarreguy waͤre am Taͤtanus ge⸗ storben.
In der gestrigen Sitzung des Assisenhofes, der vierten in dem Prozesse der Familie Morell gegen La Roncieère, wurde mit dem heugen⸗Verhör fortgeschritten, und es kam besonders die Haupt⸗Frage: wer die anonymen Briefe geschrieben habe? zur Untersuchung, jedoch ohne daß dadurch ein groͤßeres Licht uͤber die Sache verbreitet worden waͤre. Die Kunstverstaͤndigen blieben dabet, in den Schriftzuͤgen der anonymen Briefe .
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8 8
die Hand des Fraͤuleins Morell, als die des La Roncière, er kennen zu wollen *). 8 b
Im Journal des Doöbats liest man: „Es scheint ge⸗ wiß, daß die letzten Bewegungen Rußland's, auf die von den Englischen Blaͤttern mit so vieler Lebhaftigkeit aufmerksam ge⸗ macht worden ist, nichts anderes sind, als die jaͤhrlichen Evoln⸗ tionen der Russischen Flotte im Mittellaͤndischen Meere. Oh⸗ gleich diese etwas prunkvollen Manoͤver von den Regierungen Europa's stets mit Aufmerksamkeit beobachtet werden muͤssen, so haben sie doch bis jetzt keine große Wichtigkeit gehabt.“
Nach Briefen aus Montpellier nimmt die Zahl der Cholera⸗ Faͤlle in Agde zu, statt sich zu vermindern.
— Heute schloß 5proc. Rente pr. compt. 108. 60. fn cour. 108. 80. 3proc. pr. compt. 78. 50. fin cour. 78. 7. 5proc. Neap. pr. compt. 96. 50. fin cour. 96. 70. 5 prec. Span. 40 ⅛. Zproc. do. 27⁄½. Ausg. Schuld 16 ½. Cortes 35 2 ⁄2proc. Holl. 57. 40.
Paris, 3. Juli. Der Koͤnig kam gestern Mittag zur Stag und arbeitete nach einander mit den Ministern des Krieges, de auswaͤrtigen Angelegenheiten, des Handels und des Innern. Un 3 Uhr hatte der Fuͤrst von Talleyrand eine Unterredung mit den Koͤnige, die bis 5 Uhr dauerte. Unmittelbar darauf kehrtm Se. Majestaͤt nach Neuilly zuruͤck.
Die Kriegsschiffe „Nestor“, „Duquesne“ und „Toulon’ so wie das Dampfboot „Castor“, sind am 30. Juni von Touloh nach Algier unter Seegel gegangen.
Das heutige Journal des Deöbats fuͤgt der obigen tel⸗ graphischen Depesche folgende Erlaͤuterungen hinzu: „Der Ge neral Don Jose Santos de la Hera, der den General Valde in dem Kommando der Armee von Navarra ersetzt hat, befe ligte bisher die Reserve⸗Division auf dem rechten Ebro⸗Ufer un hatte am 20. Juni sein Hauptquartier in Briviesca, von n aus er seitdem seine Verbindung mit den Truppen des Valde zu bewerkstelligen und der Stadt Bilbao zu Huͤlfe zu kommag suchte. Nachdem Valdez das linke Ebro⸗Ufer hinauf marschin, war er am 19ten in Puente⸗Lara, 3 Lieues oberhalb Vittorie angekommen, worauf seine Kolonnen sich auf der großen Straß nach Burgos uͤber Orduna in Alt⸗Castilien nach Bilbao, well, letztere Stadt 8 Lieues suͤdwestlich von jener liegt, ausdehnten. DI telegraphische Depesche kuͤndigt nun an, daß Bilbao sich am 29sti noch hielt und daß die Erhaltung dieses Platzes gesichert schen Vom 19ten bis 2osten ist es also den Truppen der Koͤnigyh wenn gleich allerdings sehr langsam, gelungen, die Bewegly auszufuͤhren, die sie in die Naͤhe jener Stadt fuͤhren sit Man darf nicht außer Acht lassen, daß die von Puente⸗la⸗Rem und Logrosio aufgebrochene Armee der Koͤnigin betraͤchtlich uͤl Zeit verloren und einen bedeutenden Umweg gemacht hat, m sich, anstatt direkt uͤber Vittoria, uͤber Ardusia nach Bilbao gü wenden. Sie mußte aber diesen Umweg machen, um den
lonnen der Karlisten zu entgehen, die das Innere der Prooin
mit bedeutenden Kraͤften besetzt halten und sogar Bittorta ble⸗ kiren. Mittelst dieses großen Umweges lehnte die Arma sich an Alt-⸗Castilien und konnte Bilbago auf der Strafe nach Burgos zu Huͤlfe eilen, ohne zu befuͤrchten, um den Karlisten, die hier nur schwache Corps haben, abhge schnitten zu werden. Die gegenwaͤrtige Minderzahl der N. mee legte ihr die Nothwendigkeit auf, auf ihrem Marsch jedes Gefecht zu vermeiden, und hieraus erklaͤr sich, weshalb de Garnison von Bilbao so lange sich selbst uͤberlassen geblieben is⸗ Die Karlisten ihrerseits scheinen die Belagerung nicht mit ho sonderem Nachdruck betrieben zu haben. Die Belagerung begam schon am 12ten, und man muß sich daher wundern, daß we
Karlisten in den 17 Tagen vom 12ten bis zum Lgsten sich nich einer Stadt bemaͤchtigen konnten, die ziemlich schlecht befestig
ist, gegen die sie alle (2) ihre Kraͤfte aufgeboten hatten, und welcher die Christinos erst so spaͤt zu Huͤlfe kommen konnte Und doch hatte die Karlistische Armee alle Aussicht auf Erfoh sie war mit Geschuͤtz wohlversehen, sie beherrschte den Lauf 1h Flusses, und hatte jede Verbindung zwischen der Stadt me Portugalette unterbrochen, was das Anlangen der zur See we St. Sebastian abgeschickten Munitions⸗Vorraͤthe hinderte. N. wuͤrden es uns schwer zu erklaͤren wissen, wodurch die Welcge rung von Bilbao gescheitert ist, wenn wir uns nicht erinnatm daß die toͤdtliche Verwundung Zumalacarreguy's sich vom l Juni herschreibt, und wenn wir nicht uͤberzeugt waͤren, daß böe diese Verwundung und die darauf erfolgte Todes⸗Botschaft! Navarresen bedeutend entmuthigt haben, waͤhrend die Operatiae Pläaͤne an sich nicht mehr in der Uebereinstimmung ausgefüh wurden, die der Ober⸗Befehlshaber ihnen zu geben wußte.
An der heutigen Boͤrse trug man sich mit dem Gerlt herum, die Regierung habe neuerdings eine telegraphischen pesche des Inhalts erhalten, daß der General Latre unter Mauern von Bilbao einen vollstaͤndigen Sieg uͤber die Karlz davongetragen und die Stadt entsetzt habe. Ob diese Nach gegruͤndet ist, muß sich morgen ausweisen. . 8
Man schreibt aus Madrid unterm 23. Juni: „Es hen hier ein wenig Entmuthigung, obgleich die Nachrichten aus oh. land nicht eben schlecht sind. Die Karlisten haben vor W. große Verluste erlitten; Luqui und Simon Torres sind get Villareal und Alzaa verwundet worden. Die Truppen der nigin haben aber auch viel gelitten. Die Zusammensetz des neuen Kabinets hatte Hofsnungen eingefloͤßt; noch ist keine Verbesserung eingetreten. Man kann uͤübrigens s gerade sagen, daß die Ministeer die oͤffentlichen Angelg heiten vernachlaͤssigen. Herr von Toreno, allein mit Ministerien beauftragt, widmet den administrativen Gesch ten alle seine Zeit, und Tag und Nacht expedirt er! Angelegenheiten seiner zwei Departements. — General dova wird wieder ein Kommando bei der Armee uͤbernehm⸗ Der Bericht der unter der Praͤsidentschaft des vormaligen Krit Ministers Zarco del Valle nach Navarra geschickten Miluj⸗ Kommission wird ohne Zweifel einigen Einfluß auf die M des Nachfolgers des Generals Valdez haben. — Die Natin ten aus den Provinzen sind etwas beunruhigend. In Cin nien, Aragonien und Castilien herrscht eine gewisse Gaͤhrur⸗ — Heute schloß 5proc. Rente 108. 95. 3proc. sin con.s öproc. Neap. 97. —. Span. 5proc. 41 ¼. 3proc. Ausg. Schuld 17. Guebhard 45.
Cortes 38. 57. 40.
2 ½ proc. 2
*) Da uns bereits das Journal des Débats vom 3ten voft so wuͤrden wir auch schon einen Auszug aus den Verhand 9 der Sitzung vom 2ten, in welcher unter Anderem Herr Ohe Barrot als Rechtsbeistand der Klaͤger sein Plaidoyer hielt, 4 koͤnnen; wir halten es indessen fuͤr angemessener, dem Gang Debatten nicht vorzugreifen.
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Juli
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Amtliche Nachrichten.
Kronik des Tages.
Se. Majestaͤt der Koͤnig haben dem Professor Dr. Ernst August Hagen an der Universitaͤt zu Koͤnigsberg den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse zu verleihen geruht.
Se. Majestaͤt der Koͤnig haben dem Schullehrer und Orga⸗ isten Scheibe zu Muͤhlberg das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen geruht.
4
14
— Dem Gutsbesitzer von Mengershausen zu Hoͤningen ist unterm 7. Juli 1835 ein Patent wegen eines durch Modell und Beschreibung nachge⸗ wiesenen, in der ganzen Zusammensetzung fuͤr neu er⸗ kannten Pfluges, auf Sechs Jahre, von jenem Datum an gerechnet und fuͤr den mfang der Monarchie, ertheilt worden.
Abgereist: Der General⸗Major und Commandeur der lsten Garde⸗Landwehr⸗Brigade, von Strantz, nach Dyhrnfurth.
Der Koͤnigl. Sardinische General⸗Major, General⸗Adjutant, aßerordentliche Gesandte und bevollmaͤchtigte Minister am hie⸗ see Hofe, Graf St. Martin d'Aglié, nach Ruͤgen.
1u1
Zeitungs⸗Nachrichten. bbE111“¹n 114“]
Frankreich.
Paris, 3. Juli. Ueber das in der vorgestrigen Sitzung des Pairshofes gegen den Angeklagten Reverchon gefaͤllte Straf⸗Urtheil ist noch zu bemerken, daß derselbe nicht bloß zum Verluste des Rechtes, Waffen zu tragen, sondern auch noch zum Verluste des Wahl⸗ und Waͤhlbarkeits⸗Rechtes, so wie der Be⸗ sugniß als Geschworner zu fungiren oder ein oͤffentliches Amt zu bekleiden, auf fuͤnf Jahre kondemnirt worden ist. Das Urtheil wurde dem Reverchon von einem Gerichtsschreiber im Nebenzim⸗ mer mitgetheilt, wo er es mit ziemlicher Gleichguͤltigkeit anhoͤrte. Den uͤbrigen Angeklagten, 48 an der Zahl, wurde es nach Er⸗ offnung der eigentlichen Audienz nicht bekannt gemacht. Erst am Schlusse der Sitzung verlangte einer der Angeklagten, daß man ihn und seine Kameraden von dem Urtheilsspruche in Kenntniß
setze. Als Reverchon darauf selbst ausrief, daß er zu fuͤnfaͤhri⸗
ger Haft und einer Geldbuße von. 5000 Franken kondemnirt worden sey, schrieen mehrere Angeklagte: „Wir alle verlangen dasselbe Urtheil fuͤr uns!“ Nachdem diese Aufregung sich gelegt, ließen sie sich jedoch ruhig zum Saale hinausfuͤhren. — In der gestrigen Audienz, bei welcher von den Richtern der Marquis von Pange fehlte, wurden die Verhandlungen fortgesetzt. Der Angeklagte Lagrange hielt einen langen Vortrag, um in sehr ge⸗ maͤßigten Ausdruͤcken die Inkompetenz des Pairshofes zu bewei⸗ sen, zugleich aber sich selbst als einen Mann darzustellen, der von jeher den entschiedensten Abscheu gegen den Buͤrgerkrieg gehabt, auch bei den letzten Unruhen keinen Tropfen Bluts vergossen habe. „Wenn ich uͤbrigens Ihre Kompetenz bestreite“, aͤußerte er, „so soll dies keine Beschimpfung fuͤr Sie seyn; ich weiß,
daß diese Versammlung aus den aufgeklaͤrtesten und verdiente⸗
sten Maͤnnern besteht, und es befinden sich nur wenige darunter, die ich als Mitglieder eines Geschwornen⸗Gerichts vielleicht zuruͤckweisen wuͤrde. Aber als Gerichtshof kann ich Sie nicht anerkennen, da Sie die Aristokratie repraͤsentiren, waͤhrend ich ein Soldat der Demo⸗ kratie bin, und mithin nicht vor meinen Richtern, sondern vor meinen Feinden erscheine.“ Der Angeklagte erklaͤrte schließlich, daß er aus diesem Grunde, und weil die Vertheidigung uͤber⸗ dies nicht frei sey, auf keine der an ihn gerichteten Fragen ant⸗ worten werde. Der Praͤsident machte ihm mit vieler Sanft⸗ muth bemerklich, daß er gewiß nirgends ein Tribunal finden werde, dessen Mitglieder den Angeklagten so viel Buͤrgschaft ge⸗ waͤhrten, als der Pairshof. „Sie selbst raͤumen ein“, fuͤgte er hinzu, „daß die Maͤnner, die Sie vor sich sehen, sich seit 40
ahren um das Vaterland wohl verdient gemacht haben. Glau⸗ ben Sie nun, daß sich in den Herzen solcher Maͤnner gehaͤssige Leidenschaften regen, daß sie sich von politischen Ansich⸗ ten beherrschen lassen koͤnnten? Nein, Lagrange, Sie ha⸗ en in dieser Versammlung keinen Feind; Sie sehen vor sich bloß unparteiische Richter, die nichts sehnlicher wuͤnschen, als Sie unschuldig zu befinden. Antworten Ste daher lieber... Lagrange (den Praͤsidenten unterbrechend): „Ich bin ein Mann von Ehre und halte das gegebene Wort fuͤr heilig. Sie selbst, Herr Praͤsident, haben vor einigen Tagen erklaͤrt, daß ein Mann, der einen Eid geleistet, eine Verpflichtung uͤbernommen habe, das Phebene Wort nicht brechen koͤnne, ohne ein Ehrloser zu seyn.
iermal habe ich gegen die Entscheidung protestirt, die uns un⸗ serer Vert eidiger beraubt. Ich wiederhole, was ich bereits ge⸗ sagt: als Privatmaͤnner achte ich Sie fast Alle, als Richter kann
ich Sie nicht annehmen. Ich halte es als eine Ehrensache, auf
die an mich gerichteten Fragen nicht zu antworten, so lange nicht alle meine Mitangeklagten zugegen sind und ihre Vertheidiger ihnen zur Seite stehen. Mein Entschluß in dieser Beziehung it unerschuͤtterlich““ Der Praͤsident machte den Angeklagten noch darauf aufmerksam, daß ein großer Unterschied bestehe zwi⸗
en einem vor Gericht geleisteten gesetzlichen Eid und jenen hnen Verpflichtungen, die man zuweilen aus Kameradschaft und gewissermaßen blind eingehe, und die denjenigen, der sie ieommen, weder in den Augen der gesunden Vernunft, noch dn Gewissen nach fesseln koͤnnten. Lagrange blieb indessen abei, daß er hierauf nichts weiter zu sagen habe. Es wurde
mithin sofort zum Zeugen⸗Verhoͤr geschritten. Im Uebrigen fiel
in dieser Sitzung ni rhebli In sei 1
V g nichts Erhebliches vor. — In seiner heutigen
gfarzung setzte der Pairshof das Verhoͤr der anwesenden Ange⸗ gien und der Zeugen fort. Es kam bis zum Abgange der
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Post wenig von Bedeutung vor. Die interessanteste Zeugen⸗ Aussage war die des Pairs Herrn von Gasparin, der zur Zeit der 1eh in Lyon bekanntlich Praͤfekt des Rhone⸗Departe⸗ ments war.
In der vorgestrigen Sitzung des Assisenhofes wurde das Zeugen⸗Verhoͤr in dem La Roncisreschen Prozesse fortgesetzt. Da man wußte, daß die Kunstverstaͤndigen und die Aerzte ver⸗ nommen werden wuͤrden, so war der Andrang des Publikums wieder sehr groß. Unter den Mitgliedern der Morellschen Fa⸗ milie vermißre man den General von Morell, der in Folge er⸗ schuͤtternder Gemuͤthsbewegungen krank geworden ist. Der heute zuerst vernommene Zeuge war der Glaser⸗Meister Jorry aus Saumur. Er sagte aus: „Ich bin der Glaser des Morellschen Hauses. Am 28. September wurde ich gerufen, um eine Fen⸗ sterscheibe im Saale einzusetzen; man sagte mir zu gleicher Zeit, daß auch ein Fenster in der Stube des Fraͤuleins zerbro⸗ chen sey; da sie aber noch schlief, so kam ich am anderen Tage wieder und setzte die Scheibe ein. Die Fensterscheibe war zum Theil zerbrochen; es befand sich ein Loch in dem unteren Win⸗ kel; man konnte sehr gut die Hand durchstecken; aber es wuͤrde, vermoͤge der Entfernung, sehr schwer gewesen seyn, den Dreh⸗ riegel zu erreichen und zu oͤffnen; die Glas⸗Stuͤcke lagen außer⸗ halb, nicht innerhalb der Stube.“ — Herr Chaix d'Estange verlas die fruͤhere schriftliche Aussage des Zgeugen, woraus hervorging, daß er der Meinung gewesen war, das Loch in der Scheibe sey zu klein gewesen, als daß man habe die Hand durchstecken koͤn⸗ nen. Jorry: „Ich habe sagen wollen, daß ich glaubte, man habe den Arm nicht durchbringen koͤnnen.“ Der Praͤsident ertheilt Befehl, daß Miß Allen geholt werde, um uͤber diesen Punkt Zeugniß abzulegen. Mittlerweile wurde noch ein weibli⸗ cher Dienstbote der Frau von Morell, Namens Tessier, ver⸗ hoͤrt. Sie hatte die zerbrochene Fensterscheibe gesehen, welche ih⸗ rer Aussage nach ganz zersplittert war, so daß sie glaubte, man habe sehr gut die Hand durchstecken koͤnnen. Von Glasscherben im Innern der Stube hat sie nichts bemerkt. — Der Architekt Giraud sagt aus: „Ich kenne keinen der naͤhern Umstaͤnde die⸗ ses Prozesses. Ich bin von Gerichtswegen beauftragt worden, das Haus der Wittwe Rouaut zu untersuchen, und einen Plan von dem Hause des Herrn von Morell aufzunehmen.“ Der Praͤsi⸗ dent verlas das in dieser Beziehung aufgenommene Protokoll, woraus hervorging, daß man weder in dem Zimmer des Fraͤu⸗ leins von Morell, noch in der unbewohnten Mansarde, wel⸗ che sich uͤber demselben befindet, voch in der Mansarde, wo der Bediente Samuel wohnte, noch an den äußern Mauern irgend eine Spur von der Anlegung einer Strickleiter, oder von irgend einer anderen Vorrichtung, durch welche man in das Zim⸗ mer des Fraͤuleins von Morell haͤtte steigen koͤnnen, bemerkt habe. Man habe auch an den mit weißem Kalk bestrichenen Fenster⸗ Vorspruͤngen in dem Zimmer des Fraͤuleins keine Spuren von Blut bemerkt. Ein Geschworner: „Ich frage, ob die Lage des Ortes so ist, daß man auf irgend eine andere Weise in das Zimmer des Fraͤuleins kommen konnte? Der Praͤsident: „Das ist eine sehr delikate Frage., — Der Geschworne: „Ich weiß es; aber ich wuͤnsche die Meinung des Sachverstaͤndigen zu hoͤ⸗ ren, um die meinige danach zu bilden.“ — Herr Giraud: „Man haͤtte sich einer hoͤlzernen Leiter bedienen, und die aͤuße⸗ ren Enden derselben umwickeln koͤnnen, um an der Mauer keine Spur zuruͤckzulassen; aber das haͤtte viel Zeit erfordert; und ich meine, daß bei der Schnelligkeit, mit der man bei einem solchen Unternehmen zu Werke gegangen seyn wird, und besonders bei Nacht, dies beinahe unmoͤglich war.“
Miß Allen war mittlerweile angekommen,
8 und wurde einge⸗ fuͤhrt. Frage: „Wer hat, am 1
vh 24. September Morgens, das Zim⸗ mer des Fraͤuleins gereinigt?“ — Antw.: „Ich kehre sonst immer das Zimmer; es wurde aber an diesem Tage nicht gereinigt, und ich begnuͤgte mich damit, die Glas⸗Stuͤcke von der zerbrochenen Fen⸗ sterscheibe, welche in das Zimmer gefallen waren, in den Kamin zu werfen.“ — Fr.: „Sind Glasscherben nach außerhalb gefallen?“ — Antw.: „Das ist wohl moͤglich.“ — Praͤsident: „Der Gla⸗ ser behauptet, daß die Oeffnung in der Fensterscheibe sich in dem von dem Drehriegel ganz entfernt liegenden Winkel befunden habe.“ — Miß Allen: „Im Gegentheil, sie war ganz nahe an dem Dreh⸗ riegel.* — Der Praͤsident forderte Miß Allen auf, an einem der Fenster des Saales mit dem Finger den Ort der Oeffnung in der Fensterscheibe zu bezeichnen. Sie bestieg eine Bank und deutete die Oeffnung in einer Weise an, wonach durch dieselbe das Fenster leicht haͤtte gebffnet werden koͤnnen. Der Glaser bezeichnete darauf eben⸗ falls an demselben Fenster die gefundene Oeffnung, aber auf eine widersprechende, mit seiner fruͤheren Aussage uͤbereinstimmende Weise. — Herr Berryer: „Die Fensterscheibe wurde erst nach fuͤnf Ta⸗ gen wieder eingesetzt: hat waäͤhrend dieser Zeit das Fraͤulein in ih⸗ rem Zimmer geschlafen?“ — Miß Allen: „Das Fraͤulein hat in meinem Zimmer und in meinem Bette geschlafen; ich legte mich auf eine Matratze vor dem Bette.“ — Ein Geschworner: „Es ist im Laufe der Debatten gesagt worden, daß man dem Fraͤulein von Morell kurz nach dem 24. Sept. Blutegel gesetzt haͤbe; ist Miß Allen dabei beschaͤftigt gewesen?? — Antw.: „Ja.“— Fr.: „Befand sich noch eine andere Person dabri zugegen 5 — Antw.: „Ich er⸗ innere mich nicht, ob Frau von Morell dabei war.“ — Fr.: „Ich meine, ob sonst ein Dienstbote zugegen war? — Antw.: „Nein, Niemand, als ich, war in jener Zeit um sie.“ — Ein Geschwor⸗ ner: „Wie geht es zu, daß man bei dem Anlegen der Blutegel die Wunde nicht bemerkt hat, die das Fraͤulein in der Nacht vom 23. fum 24. September erhalten haben will?“ — Miß Allen: „Fraͤu⸗ ein von Morell setzte sich die Blutegel selbst; ich half ihr nur da⸗ bei.“ — Derselbe Geschworene: „Hat das Fraͤulein vor dem Ereignisse schon an Nerven⸗Zufaͤllen oder sonst an irgend ei⸗ ner Krankheit gelitten, die der, von welcher sie jetzt befallen ist, aͤhnlich war? — Antw.: „Das Fraͤulein war fruͤher immer voll⸗ kommen gesund.“ — Herr Chair d'Estange: „Wie viel Blut⸗ egel waren es, die sich das Fraͤulein selbst gesetzt hat?“ — Antw.: „Sie hat sich deren 5 bis 6 Mal gesetzt; das zweite Mal wenig⸗ stens 16.“ — Praͤsident: „Es muß schwer gewesen seyn, das Blut zu stigen.“ — Antw. „Ich hatte alles Nöthige dazu vorbe⸗ reitet.“ — Ein Kaufmann, Ackermann, aus Saumur sagte aus, daß er gegen Ende September des vorigen Jahres mit seiner Frau vor dem orellschen Hause vorbeigefahren, und daß ihnen die zer⸗ brochene Fensterscheibe in dem Zimmer des Fraͤuleins aufgefallen sey. — Man schritt nunmehr zu dem sehr interessanten Verbir der Hand⸗
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schriftskundigen (expert écrivain). Der erste, der vernommen wurde, war Herr Oudard; er aͤußerte sich im Wesentlichen folgenderma⸗ ßen: „Ich bin beauftragt worden, einen großen Theil der Beweis⸗ mittel in diesem Prozesse zu untersuchen. Bevor ich meinen Be⸗ richt abstatte, muß mir die Versicherung erlaubt seyn, daß ich mit Gewissenhaftigkeit und mit der groͤßten Sorgfalt zu Werke gegan⸗ gen bin. Wer mich kennt, wird mir in dieser Beziehung Gerech⸗ tigkeit widerfahren lassen. Ich bemerke noch, daß ich nicht mit der Untersuchung aller Briefe beauftragt gewesen bin; ich kenne nur 14 derselben, und ein kleines Billet, unterzeichnet „Marie von Morell“. Zuerst habe ich mich zu uͤberzeugen gesucht, oh alle Briefe einen und denselben Verfasser gehabt haben. Ich habe demnach die 14 Schreiben genau und gewissenhaft untersucht; ich habe erkannt, daß alle von einer und derselben leichten, gewandten und im Schrei⸗ ben geuͤbten Hand sind. Alle diese Briefe sind ganz auf dieselbe Weise geschrieben. Das kleine an Herrn von Estouilly gerichtere Billet, mit der Unterschrift „Marie von Morell“, ist frei, natuͤrlich und mit rascher Feder geschrieben. Die anderen Briefe sind von derselben ge br geschrieben, aber mit verstellter Handschrift. Ich habe alsdann die 14 Briefe mit der Handschrift des Angeklagten La Roncière verglichen. Ich habe aber eine solche Un⸗ aͤhnlichkeit nicht allein in der Form der Briefe, sondern auch in der Bildung der Zuͤge, und eine solche Verschiedenheit in den eeg. nungen und besonders auch in der Orthographie gefunden, daß ich die Ueberzeugung habe, La Roncieère hat jene Briefe nicht geschrie⸗ ben.“ — Einer der Raͤthe: „Es ist hier eine wichtige Bemer⸗ kung uͤber das mit „Marie von Morell“ unterzeichnete Billet zu machen. Es war einem der anonymen Briefe veigefggt, nicht als von dem Fraͤulein geschrieben, sondern als eine Nachahmung ihrer Handschrift. Das anonyme Schreiben druͤckt sich daruͤber folgen⸗ dermaßen aus: „„Ich habe mir einige Worte von der Handschrift Mariens verschafft; ich habe versucht, sie nachzuahmen, und sende Ihnen hbier das Resultat meiner Bemuͤhungen.“ Es ist also eine Rachahmung der Handschrift und nicht die Handschrift des Fraͤuleins selbst.“% — Herr Oudard beharrt bei seiner Meinung, daß das Billet natuͤrlich, rasch und ohne irgend einen Anschein von Verstellung geschrieben sey. — Der Praͤsident: „Ich muß den Herren Geschwornen bemerklich machen, daß Herr Oudard und ein anderer Kunstverstaͤndi⸗ ger, Herr von Saint⸗Omer, nicht uͤber die Identitaͤt die⸗ ses Billets mit der wirklichen Handschrift des Fraͤuleins be⸗ fragt worden sind. Die junge Dame hat unter den Augen des Instructions⸗Richters etwas geschrieben, was ihr diktirt wurde. Diese Handschrift des Fraͤuleins und mehrere andere fruͤber von ihr ge⸗ schriebenen Briefe sind zweien anderen Kunstverstaͤndigen, den Herren Miel und Durnerin, vorgelegt worden, und diese haben die Mei⸗ nung abgegeben, daß dieselbe Hand saͤmmtliche anonyme Briefe ge⸗ schrieben habe.“ — Der General⸗Advokat: „Der Zeuge Ambert hat gestern erklaͤrt, daß er, als er die an Estouilly geschriebenen anonymen Briefe gesehen, augenblicklich die Handschrift La Roncioͤre's erkannt habe.“ — Herr Ambert, aufgefordert, sich uͤber diesen Punkt noch⸗ mals zu erklaͤren, sagte: „Ich bleibe bei meiner Behauptung. Das an Herrn von Estouilly gerichtete Ausforderungs⸗Schreiven schien mir ganz von der Handschrift La Ronciéère's. Er hatte anfaͤnglich versucht, seine Hand zu verstellen; aber am Schlusse ist er zu seinen Gewohnheiten zuruͤckgekehrt; am auffallendsten ist dies bei der Adresse. So sind z. B. das Wort „Saumur“ und der Buchstabe R, welcher das Wort Rue d Orleans beginnt, augenscheinlich von der T Handschrift des Angeklagten. Hr. Berail hat beim An⸗ lick des Briefes ganz denselben Gedanken gehabt. Folgender Umstand laͤßt mir gar
äber bestaͤrkt mich noch mehr in meiner Meinung, un Roncière ging, um
keinen Zweifel uͤbrig. Als ich zu Herrn von La ihm die Beschwerden Estouilly's zu uͤberbringen, sagte er mir, Herr von Estouilly habe ihn dem General angezeigt; das sey eine Feig⸗ heit. Ich antwortete ihm: „„Ich bin nicht Richter uͤber das Be⸗ nehmen des Herrn von Estouilly; aber wenn ich einen solchen Brief bekommen und Sie fuͤr den Verfasser desselben gehalten haͤtte, so wuͤrde ich sogleich Genugthuung von Ihnen verlangt haben.“ — Herr von La Roncière erwiederte mir darauf: „„Sie haben Recht; Sie sind ein Mann von Ehre; ich bin mit Ihnen zufrieden.““ — In dem anonymen Briefe, in welchem dieses Umstandes gedacht wird, heißt es: ich habe Ambert gesehen, ich bin mit ihm zufrieden. Wie haͤtte der Verfasser des anonymen Briefes von jener Unterredung Kenntniß haben sollen, wenn es nicht La Roncidère selbst gewesen waͤres“ — Herr Berryer: „Da Herr Ambert zu⸗ gegen ist, so bitte ich ihn, uns zu sagen, ob Herr von La Ronclere nicht in Saumur einen besonderen Geschmack am Zeichnen fand und ob er nicht ganz vortrefflich Zeichnungen kopirte?? — Herr Ambert⸗ „La Roncidère konnte nicht zeichnen, und doch kopirte er Zeichnungen so geschickt, daß man die Kopie schwer von dem Original unterscheiden konnte.“ Es war damals eine Art von Zeichnung unter dem Namen „Teufeleien“ Mode; er brachte ganze Tage damit zu, jene Figuren zu kopiren. Er war ganz außerordentlich geschickt in dergleichen Din⸗ gen; er verfertigte Transparente zu Festlichkeiten; er stickte, und machte viele weibliche Handarbeiten, zu denen Maͤnner sonst wenig Geschick haben.“ — Herr Chair d' Estange: „Findet der Zeuge Nehnlichkeit zwischen dem mit „Marie von Morell“ unterzeichneten Billet und der Handschrift La Roncière's?“ Herr Ambert⸗ „Allerdings, und zwar sehr viel Aehnlichkeit. Ich berufe mich auf den Ersten Besten, dem man es vorlegen mag; es ist entschieden die Handschrift La Ronciere's.L“ — Waͤhrend dieser Debatte behauptet La Roncière eine voͤllige Gleichguͤltigkeit. — Herr Oudard: „Je⸗ dermann wird Ihnen indeß sagen, daß jenes mit „Marie von Mo⸗ rell” unterzeichnete Billet mit leichter und schneller Hand geschrie⸗ ben ist, und keine Spur von Verstellung hat. Herr Ambert (mit Lebhaftigkeit): „Das ist Ihre Meinung, m. H., ich habe die meini e.“ — Der Kunstverstaͤndige St. Omer pflichtet in allen Stuͤcken der Meinung seines Kollegen Oudard bei. — Herr Miel, ein anderer Kunstverstaͤndiger, erklärte, daß, seiner Meinung nach, saͤmmtliche anonyme Briefe von dem Fraͤulein von Morell geschrie⸗ ben waͤren. Herr Berryer ließ sich mit dem Herrn Miel in eine weitlaͤuftige Debatte ein, und wies ihm in den anonymen Briefen mehrere Buchstaben nach, die mit der Handschrift des Fraͤuleins von Morell gar keine Aehnlichkeit haͤtten. Herr Miel raͤumte dies ein, ohne es fuͤr einen Beweis gegen seine Behauptung gelten lassen zu wollen, da eine und dieselbe Hand nicht immer die Buchstaben ganz S mache. Da die Aussagen der Kunstverstaͤndigen dem Ange⸗ lagten ein wichtiges Vertheidigungsmittel an die Hand gab, so bo⸗ ten die Advokaten des Klaͤgers Alles auf, um jene Aussagen zu ent⸗ kraͤften. Drei Stunden lang dauerte der Streit uͤber diesen Ge⸗ genstand, und nnerschuͤttert beharrten die Kunstverstaͤndigen bei ih⸗ rer einmal ausgesprochenen Meinung. Der Praͤsident befahl F- letzt, daß saͤmmtliche Briefe der Jury vor Faͤllung ihres Spruchs vorgelegt werden sollten, damit sie selbst sich ihr Urtheil bilden moͤchte, und versprach, es so einzurichten, daß das Zuruͤckziehen der Geschworenen in ihr Berathungs⸗Zimmer am Morgen erfolgen solle, damit sie bei Tageslicht pruͤfen koͤnnten. — War das Urt eil der Kunstverstaͤndigen dem La Ronelère guͤnstig, so sprach dagegen
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