worden sind, unterstuͤtzen die wenigen, sich in Sevilla befindenden Truppen die insurrectionelle Bewegung, statt sie zu unterdruͤcken. Die Soldaten fraternisiren mit der Miliz, und sie haben diejeni⸗ gen ihrer Offiziere verhaftet, die als Karlisten bekannt sind. Viele Einwohner, besonders Priester und Moͤnche, befinden sich us demselben Grunde im Gefaͤngnisse. Es scheint, daß alle um⸗ jegende Ortschaften sich in derselben Lage befinden wie Sevilla, nd Deputirte dorthin senden, um eine Central⸗Junta fuͤr die zu bilden. Die Madrider Regierung verbirgt der Haupt⸗ stadt diese Nachrichten so viel als moͤglich, und hat sogar die fremden politischen Agenten ersuchen lassen, die ihnen zugehenden Nachrichten aus den Provinzen nicht zu veroͤffentlichen. Der Renovateur will durch ein Schreiben aus Per⸗ ignan erfahren haben, daß in Tarragona nach Ausschiffung der Fremden⸗Legion eine Bewegung im ultra⸗liberalen Sinne und von der “ nicht allein icht gedaͤmpft, sondern unterstuͤtzt worden sey. 18 Nach Phare de Bayonne war am 16. General Cordova mit drei Kolonnen in Logrono eingeruͤckt; zwei andere Kolonnen bewegten sich gegen Bilbao, um den 6 Karlistischen Ba⸗ taillonen aus Biscaya die Spitze zu bieten. 2 eine Junta fuͤr Catalonien gebildet haben, naͤmlich aus dem Erz⸗ bischof von Solsona, dem Sohne des Barons von Eroles, und dem Obristlieutenant Don Louis Velaz.
Das Diario, ein Journal der Balearischen Inseln, mel⸗ det, daß die Stadt Manacçor (Majorka) sich in der Nacht vom 9ten zum 10. August fuͤr Don Carlos erklaͤrt hatte. wegung wurde durch Geistliche veranlaßt, welche sich eingebildet hatten, daß die Franzoͤsische Flotille, welche die Fremden⸗Legion an Bord hatte, zur Unterstuͤtzung der Karlisten abgeschickt worden Ein kleines Corps, aus 2 Compagnieen der Provinzial⸗ Truppen bestehend, reichte hin, um die Bewegung ohne Blut⸗ vergießen zu unterdruͤcken. Die Nachrichten von Barcelona und Valencia waren in Majorka eingetroffen, und hatten eine große Gaͤhrung gegen die Moͤnche verursacht. um einem unvermeidlich gewordenen Ausbruche vorzubeugen, alle Kloͤster der Provinz unterdruͤckt. groͤßten Ruhe ausgefuͤhrt.
Großbritanien und Irland.
Parlaments⸗Verhandlungen. zung vom 26. August.
stattgefunden habe,
Don Carlos soll
Der Gouverneur hat,
Diese Maßregel wird mit der
Oberhaus. (Nachtrag.) Dem Tadel, welchen Lord Melbourne in der Debatte uͤber die Spanischen Angele⸗ genheiten dem Verfahren des Don Carlos hatte zu Theil wer⸗ den lassen, setzte der Graf von Carnarvon Vorwuͤrfe uͤber die grausamen Handlungen des General Valdez, des fruͤheren Ober⸗ Befehlshabers der Armee der Koͤnigin, entgegen. In Betreff der Elliotschen Convention behauptete er, dieselbe koͤnne unmoͤg⸗ lich zu Gunsten der fremden Truppen ausgeleat werden, da sie ausdruͤcklich nur von den zur Zeit ihres Abschlusses im Felde ste⸗ henden Heeren rede, damals aber die fremden Legionen sich dem Heere der Koͤnigin noch nicht angeschlossen gehabt haͤtten. b lich meinte der Graf, der Buͤrgerkrieg in Spanien sey von Sei⸗ ten der Regierungs⸗Partei ein voͤllig ungerechter, und wenn England und Frankreich durch ihre Huͤlfsleistungen dazu beitruͤ⸗ gen, die Regierung der Koͤnigin in den noͤrdlichen Provinzen zu befestigen, so wuͤrden sie die Schuld tragen, daß ein fort⸗ dauernder Krebsschaden die Ruhe Spaniens auf lange Zeit hin vernichte. Ein großer Freund und, wie aus einer spaͤteren Aeuße⸗ rung Lord Brougham's hervorging, sruͤherer Bewohner der Bas⸗ kischen Provinzen, sah Graf Carnarvon nur in der Aufrecht⸗ haltung der ausschließlichen Rechte und Privilegien jener Pro⸗ eil von Spanien und sagte, er wuͤrde selbst den legitimsten Monarchen auf Spaniens Thron fuͤr verabscheuungs⸗ wuͤrdig erklaͤren, wenn er die Freiheiten der Baskischen Provin⸗
zen nicht respektirte. Lord Brougham nahm hierauf das Wort.
Er meinte, die Bemerkungen des Grafen Carnarvon wuͤrden ganz schoͤn gewesen seyn, wenn sie von einem Basken in einer
der Baskischen Provinzial⸗Versammlungen gemacht worden waͤ⸗
ren, doch muͤsse er demuͤthigst bemerken, daß die Englischen Pairs sder das Englische Volk damit so wenig zu schaffen haͤt⸗
ten, als die Spanier in irgend einer der Baskischen Provinzen
mit den Reochten und alten Privilegien der Englischen Munizi⸗ palitaͤten, welche vielleicht gerade jetzt, wie man bei der Sympa⸗ thie, die sich unter jenen Corporationen, den Gegnern der Re⸗ form, fuͤr die alten Baskischen Institutionen haͤufig finde, der Gegenstand der Declamation und Diskussion in einem der Bas⸗
kischen Parlamente seyen. 1 nischen Angelegenheiten schienen aber, fuhr er fort, aus einem vpooͤheren Gesichtspunkte betrachtet werden zu muͤssen, als dem, welchen das Interesse der Baskischen Provinzen darbiete. Reedner suchte nun die Politik der Regierung in Bezug auf 8 Spanien zu vertheidigen und zunaͤchst von
den Vorwurf abzuwaͤlzen, als haͤtten sie sich durch ihre Erklaͤ⸗ rungen üͤber die Convention von Lord Elliot und das Dekret von Don Cartlos schwerer Verantwortlichkeit in Bezug auf die lischen Truppen im Spanischen Dienste schuldig gemacht. allend sey es, meinte er, daß dieser Vorwurf nicht von de⸗ nen ausgehe, welche am naͤchsten dabei interessirt seyen, von den Freiwilligen selbst, von den Constitutionnellen, den Freunden der Noͤnigin, sondern vielmehr von den Anhaͤngern und Unterstuͤtzern W Diese Leute klagten den Premier⸗Minister eines schweren Vergehens an, weil er ihren besonderen Guͤnst⸗ ling, whren legitimen Souverain, das heilige Muster ihrer Be⸗ wunderung, fuͤr unfaͤhig gehalten habe, ein Verbrechen zu bege⸗ hen, vor dem die Menschheit schaudere. Allerdings zeige sich jetzt, daß sich sein ebler Freund (Lord Melbourne) geirrt habe, und nun gereiche es der Karlistischen Partei zum Triumph, daß sich Don Carlos noch haͤrter und grausamer gezeigt habe, als iner Rede, die zu verschiede⸗ elne Lords, Kufen stoͤr⸗
vinzen das
(Beifall und Gelaͤchter.) Die Spa⸗
Ministern
des Don Carlos.
an erwartet haͤtte. Im Verfolg se Lge- Malen durch ziemlich unglimpfliche Ausfaͤlle auf ein welche ihm widersprachen, oder ihn durch ihr Hoͤrt⸗ ten, unterbrochen wurde, suͤhrte auch Lord Brougham, gleich dem Premier⸗Minister, die Behauptung durch, daß es das Interesse Englands durchaus erfordere, daß die Ruhe in Spanien bald⸗ mozlichst wiederhergestellt werde, wobei jedoch aller fremde Ein⸗ fluß auf die inneren Angelegenheiten des Landes, vorzuͤglich der Einfluß Frankreichs, sereng ausgeschlossen werden muͤsse. Schon daraus lasse sich die Huife und die Art und Weise derselben, welche England jetzt der Spanischen Regierung habe angedeihe: lassen, vollkommen rechtfertigen, und uͤberdies sey es auch ganz außer aller Frage, daß ein jeder Staat, werde er nun durch Parteien im Innern oder von Außen her angegriffen, das Recht habe, durch seine verfassungsmaͤßigen Organe und legislativen Versammlungen fremde Huͤlfe ins Land zu rufen, insofern diese in jeder Hinsicht den heimischen Autoritaͤten unterworfen werde. von Wellington, beschraͤnkte Carnarvon, gegen die Angriffe Auf die Sache selbst ließ Dekret des Don Carlos,
Der letzte Redner, der Her ich darauf, seinen Freund, es Lord Brougham in Schutz zur
er sich weiter nicht ein. Zwar mizbilligte er das
zu nehmen.
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indeß meinte er, daß die Nothwendigkeit es wohl entschuldigen koͤnne,
und daß man, bei genauerer Untersuchung der Elliotschen Con⸗
vention, selbst in dieser einige me eee he fuͤr die Erlassung desselben finden koͤnnte. In seiner Replik aͤußerte Lord London⸗ derry den Wunsch, die Elliotsche Convention auf die Tafeln des Hauses niedergelegt zu sehen, damit man ergruͤnden koͤnne, ob die Spanischen Huͤlfstruppen in dieselben eingeschlossen seyen oder nicht. In der Convention mit Zumalacarreguy seyen die Bestimmungen derselben auf die Heere, welche in gewissen genau bezeichneten Provinzen Krieg fuͤhrten, beschraͤnkt gewesen, aldez dagegen habe die Stipulationen auf alle uͤbrige Provinzen aus⸗ gedehnt, jedoch hinzugefuͤgt, daß sie nur auf das kriegfuͤhrende Heer, von dem fruͤher die Rede war, Bezug haben sollten. Die Englischen Huͤlfsvoͤlker koͤnne man nicht zu jenem Heere rechnen, und doch habe der Minister der auswaͤrtigen Angelegenheiten (Lord Palmerston) im Unterhause ausdruͤcklich erklaͤrt, daß die Convention auf dieselbe Anwendung finden werde. Dies sey ein Zustand der Ungewißheit, dem ein Ende gemacht werden muͤsse. (Wie schon erwaͤhnt, fuͤhrte die ganze Unterhaltung zu keinem Resultat.) 8
Oberhaus. Sitzung vom 28. August. Auf den Antrag des Lord Wharncliffe wurde die Bill in Be⸗ treff der großen westlichen Eisenbahn zum dritten Mal verlesen, angenommen und dem Unterhause uͤbersandt. Als der Antrag auf die dritte Lesung der Munizipal⸗Bill ge⸗ macht wurde, erhob sich Lord Winchelsea und sagte, er wolle Ihre Herrlichkeiten nicht mit ferneren Bemerkungen be⸗ laͤstigen, sondern nur als Amendement vorschlagen, daß die Bill nach sechs Monaten zum drittenmal verlesen werden solle. Es wurde hieruͤber abgestimmt und das Amendement mit 69 gegen 5 Stimmen verworfen, worauf die Bill die dritte Lesung er⸗ hielt. Mehrere Amendements, namentlich solche, wobei es sich um bloße Worte handelte, gingen ohne Diskussion durch, und die Maß⸗ regel wurde angenommen. Zuletzt wurde beschlossen, eine Botschaft an das Unterhaus zu senden und demselben anzuzeigen, daß das Oberhaus die Bill mit den Amendements angendmmen habe und die Zustimmung der Gemeinen wuͤnsche. Nachdem noch die Bill in Betreff der großen westlichen Eisenbahn von dem Unterhause, welches dieselbe mit allen Amendements des Oberhauses ange⸗ nommen hatte, zuruͤckgesandt worden war, vertagte sich das Haus bis zum folgenden Tage.
Unterhaus. Sitzung vom 28. August. Nach der Vorlegung von Petitionen sagte Herr Spring Rice, er wuͤn⸗ sche, daß aus der Accise⸗Amendirungs⸗Bill die Klausel weggelas⸗ sen werde, die den Verkauf von Wein und anderen spirituoͤsen Getraͤnken in Theatern gestattet. Er habe Befehle gegeben, daß den Theatern keine Erlaubniß in dieser Beziehung ertheilt werde, bis der Gegenstand in weitere Berathung gezogen worden sey. Herr P. Thomson gab, als Antwort auf eine an ihn gerich⸗ tete Frage, sein Bedauern zu erkennen, daß die Franzoͤsischen Kammern bei den Berathungen uͤber die Handels⸗Verhaͤltnisse zwischen Frankreich und England nicht ein liberaleres Verfahren beobachtet haͤtten, und erklaͤrte, daß die Britische Regierung entschlossen sey, das Vergelcungsrecht gegen Frankreich in allen Faͤllen zu uͤben, wo die Franzoͤsische Regierung einen hoͤheren Zoll auf Artikel lege, wenn sie aus Großbritanien, als wenn sie aus andera Laͤn⸗ dern eingefuͤhrt wuͤrden. Herr Thornley nahm, auf Verlangen des Lord John Russell, seine Anzeige einer Motion hinsichtlich der Unruhen zu Wolverhampton zuruͤck. Letzterer wiederholte bei dieser Gelegenheit seine schon fruͤher ausgesprochene Meinung, daß sowohl die Civil⸗ als Militair⸗Behoͤrden bei jenem beklagens⸗ werthen Ereignisse Alles gethan haͤtten, was in ihren Kraͤften gestanden. Herr Boldero bemerkte, daß der Capitain Man⸗ ning bei jener Gelegenheit die groͤßte Maͤßigung bewiesen, und daß die Bewohner von Walverhampton ihm fuͤr sein lobenswerthes Benehmen ein Stuüͤck Silber ⸗Ge⸗ schirr verehrt haͤtten. Das Haus verwandelte sich hierauf in einen Subsidien⸗Ausschuß und bewilligte die Summe von 218,861 Pfd. fuͤr die Miliz von Großbritanien und Iland. Als der Bericht uͤber die Bill in Bezug auf die Stempel⸗Taxe und die direkten Steuern abgestattet worden war, schlug Herr Hume vor, daß, da das Oberhaus die Irlaͤndische Kirchen⸗Bill nicht annehmen werde, die 360,000 Pfd., welche von der, fuͤr die beduͤrftige Geistlichkeit in Irland bewilligten Million noch uͤbrig seyen, dem Schatze statt der Abgaben fuͤr die Zeitungsstempel zu uͤberweisen und diese Abgabe sogleich abgeschafft oder auf einen Penny zu reduziren. „Hierdurch“, fuhr er fort, „erhaͤtlt der Kanzler der Schatz⸗Kammer wenigstens fuͤr ein Jahr Geld genug und das naͤchste Jahr mag fuͤr si ch selbst sorgen.“ Herr Spring Rice erwiederte hierauf, die Frage uͤber die Abschaffung des Zeitungs⸗Stempels sey schon mehrere Mal diskutirt worden, und er habe erwartet, daß sie, nach der Art und Weise, wie die Debatte daruͤber vor kurzem gefuͤhrt worden sey, nicht nochmals wuͤrde zur Sprache gebracht werden. Was den Vorschlag des ehrenwerthen Mitgliedes fuͤr Middlesex betreffe, so werde er niemals dafuͤr stimmen, eine Ab⸗ gabe durch das Ausgeben von Schatzkammer⸗Scheinen zu reduziren, und der von dem ehrenwerthen Mitgliede erwaͤhnte Fonds be⸗ stehe in nicht ausgegebenen Schatzkammer⸗Scheinen. Die Mu⸗ nizipal⸗Reformbill wurde hierauf unter dem Ruf: Hoͤrt! Oh! und Gelaͤchter aus dem Oberhause zuruͤckgebracht und auf den Antrag des Herrn Spring Rice zum Druck verordnet, die Er⸗ waͤgung derselben aber auf Montag festgesetzt.
London, 29. August. Unter den Sr. Mafestaͤt bei dem Lever am Mittwoch vorgestellten Personen befanden sich der Baron von Westrenen von Tiellandt, Mitglied der Hollaͤndischen Ritterschaft; der Koͤnigl. Daͤnische Gesandtschafts⸗Attachs von
Plessen; der Landgraͤflich Hessen⸗Homburgsche Kammerherr von
„Ibell; der neu ernannte Gouverneur von Suͤd⸗Australien, Ea⸗ pitain Hindmarsh, und Herr Fox Strangways, gewesener Ge⸗ schaͤftstraͤger am Kaiserl. Oesterreichischen Hofe. Nach dem Lever hielten Se. Majestaͤt Geheimen⸗Rath, welchem saͤmmtliche Mi⸗ nister beiwohnten. Abends auf der Ruͤckreise nach Windsor speisten Se. Majestaͤt bei dem Grafen von Errol in Richmond⸗ Park. Vorgestern haben Ihre Koͤnigl. Majestaͤten in zahlreicher Begleitung dem Wett⸗Rennen in Egham beigewohnt.
Man liest im Courier: „Die ministeriellen Zeitungen in Belgien fangen an, Winke hinzustreuen, daß die Presse dort be⸗ schraͤnkt werden muͤsse, da dies in Frankreich im Antrage sey, denn jeder Angriff auf die Franzoͤsische Regierung finde sein Echo in den Belgischen Blaͤttern. Wir sagten schon fruͤher, die Fran⸗ zoͤsische Regierung werde nicht Ruhe finden, so lange eine freie Presse noch irgendwo vorhanden sey, und es ist schon ganz klar geworden, daß, wenn sie ihren Zweck erreichen soll, die Presse in allen Nachbar⸗Laͤndern, eben so sehr wie die Franzoͤsische, in Fes⸗ seln geschlagen werden muß, oder die Franzoͤsische Regierung wird von allen diesen Seiten her angegriffen werden. Keine dreifache Douanen,Reshe wird ihre Graͤnzen vor der Ansteckung durch eingeschwaͤrzte politische Schriften schuͤtzen koͤnnen. Die bean⸗
in der That als eine ausge,
tragten neuen Gesetze wer andel aus allen benachbarten
setzte Praͤmie fuͤr einen solchen H Laͤndern bewäͤhren.“
In Briefen aus Kon die Denkschrift mitgetheilt, Kaufleute der hiesigen Regierung Eingriffe vorgetragen, welche zehn Jahren in ihre durch ; jedoch sind diese Tarife, Die Hauptbe rtra⸗Abgaben von Tuͤrkischen ch Britische Kaufleute; Ausfuhr solcher Produkte; sonen mit dem ausschließlichen 4) die Einfuͤhrung anderer M Englischer Waaren, verkauft worden.
Die Greenwich⸗Ga ges wird sich die Art un wendung einer g lich aͤndern. allgemeine Da junger Leute
stantinopel vom 5. August wird scher die dortigen Britischen ihre Beschwerden uͤber die die Tuͤrkischen Behoͤrden seit vier, Traktate und Tarife wie man sieht, im vori⸗ chwerden betr
bestimmte Rechte veruͤbt 3 gen Jahre abgelaufen. Erhebung von E Ausfuhr dur
effen 1) die Produkten bei der 2) willkuͤrliche Verbote der 3) die Beguͤnstigung einzelner Vorrechte, solche zu onopole; 5) die Extra Besteuerung nachdem sie schon an Tuͤrkische Kaufleute
zette meldet: „Im Fall eines Krie⸗ d Weise desselben zur See durch An⸗ n Dampfschiffen betraͤcht zu seyn, hat die ossen, eine Anzahl enwicher Hospitals
roößen Zahl von armirte Um zu diesem Zwecke so mpfschifffahrts⸗Gesellschaft besch aus der Ober⸗Seeschule des Gre in ihren Schiffen aufzunehmen.“
sche wissenschaftliche Verein hat sich an die Re sie zur Absendung einer Expedition zur Poles zu bewegen. iemens⸗Land abgegangenesz in der Muͤndung enschen, meistens Ver⸗
Der Briti gierung gewend Entdeckung des suͤdlichen
Ein mit Verbrechern nach Vand Schiff, der „Georg III.“, des Derwent verungluͤckt, wobei 132 M. brecher, umgekommen sind.
Die Newfoundlandschen Z M. melden, daß der Staͤtthalter in Kaufleute die Aufhebung aller gen verordnet hatte.
magnetischen
ist im April d. J.
eitungen bis zum 256. v. Folge einer Vorstellung der
und jeder Quarantaine⸗Anordnun⸗ ngen wirkten
Unzufriedenheit und Parteiu
Daͤnemark.
Kopenhagen, 29. August. Entwuͤrfe, welche den berathenden Provir zogthuͤmer Schleswig und H wie man vernimmt, in einer Staͤdte⸗Ordnung, einer See⸗En⸗ rollirungs⸗Verordnung, einem Gesetz zur rens außerhalb der Jahrmaͤrkte, einigen auf das Vormuͤnderwe⸗ Versuͤgungen und einer Zoll⸗Verordnumg
hauptsaͤchlichsten G azial⸗Staͤnden der H olstein vorgelegt werden, bestehen, Abstellung des Haust⸗
sen sich beziehender nebst Tarifen. Das zur Untersuchung des oͤkonomischen Zustandes der2 tischen Compagnie von den Interessenten ernannte C Anfange bei der Direction auf manche Hinderni dem Wege geraͤumt seyn sollen. digst der General⸗Ver gen vorlegen koͤnnen. voͤllig geeignet seyn, die ziemlich allgemeine M ken, daß nicht bloß das J sondern auch das der Actionaire
omité stieß im sse, die jetzt aus Das Comité wird daher bal⸗ sammlung das Resultat ihrer Nachforschun⸗ Die bisher erlangten Aufklaͤrungen sollen einung zu bestaͤr nteresse der Regierung und der Kon⸗ die Aufhebung de ahrscheinlich wird schon im Lauf Majestaͤt dem Ki⸗ den, worin um voͤllige Aufloͤsung
deren Bestehen die gegenw bis auf 75 Rbthlr. gesunkenen Actien immer tiefer zu druͤcken droht, und deren Aufhebung das eimxäge Mittel ist, den unverhaͤltnißmaͤßig hohen Thee⸗Zoll von 32 pr. Pfund zu moderiren und Kasse eine erhoͤhte Einnahme z sumenten von einem laͤstigen Drucke zu befreien.
Deutschland.
Vorgestern traf Se. stein⸗Ebersdorf hier ein, sticg ste heute Morgen Hoheit des Prim⸗ Freude verbreitet, zumal da n den besten Erfoig seineg Franzensbrunnen verbuͤrg zu Ende dieser Woche auch N hlin Sr. Koͤnigl. Hoh., von Tegernie ze Koͤnigliche Haus wieder verdh n hat es bisher nicht
sumenten, Compagnie fordere, und hoͤchst w des Septembers von den nige ein Gesuch uͤbergeben wer einer Gesellschaft gebeten wird, schon von 800 Rbthlr.
Interessenten Sr.
solchergestalt sowohl der Staats⸗ u Wege zu bringen
Dresden, laucht der Fuͤrst Reuß⸗Loben im Gasthause zur Stadt Wie nach Kalisch ab. zen Mtcregenten hat hier allgemeine sein gesundes und bluͤhendes Aussehe Bade⸗Aufenthalts in Marienbad und Dem Vernehmen nach, wird Prinzessin Marie, Gema zuruͤckerwartet, und so das gan An hohen Fuͤrstlichen Besuche oßherzogin von Baden, Stephanie K. H, maͤhlten Prinzessin Tochter Marie, verweile Der sie auf ihrer neg begleitende Kam⸗ Zoͤgling des hiesigen,
Ihre des it Ha und Natue⸗Schan⸗ und zuletzt noch das Mem⸗ beleuchtung sich zeigen lassen. n hat sie mit allen Gegenstaͤnden der Se. Maj. der
n ab und rei Die Ruͤckkehr Sr. Koͤnigl.
nigt seyn. Die Frau Gr nebst ihrer unver noch in unserer Mitte. merherr, Baron von Schreckenstein, war ein damals noch bestehenden Pagen⸗Instituts. heit hat nach und nach alle unsere Kunst⸗ heiten in Augenschein genommen sische Museum langer Aufenthalt in Italie plastischen Kunst und M Koͤnig hat die Frau Gro
bei Fackel
alerei vertraut gemacht. ßherzogin selbst im Hotel de Saxe b sucht und sie mit 2 kostbaren Emailgemaͤlden aus der N anufaktur beschenkt. Unter
den zahlreichen Reisenden, und beim Besuche der
Saͤchstscha Duͤrre beklagen, die derselben austrockne sos macht, bemerkee z gebrauche
Porzellan⸗N die jetzt hier durchfliegen Schweiz nur die anhaltende, verderbliche alle Baͤche in den romantischen Thaͤlern
und alle frische Vegetation welk und farb hamisso, der das Bad in Reiner th und Oberbibliothekar Jacobs, der Freunde sein Jubilaͤum beging, da tt lugust zuerst Lehrer am Gymnasium iü
man Herrn von C hat, und den Geh. Hofra hier im Kreise erlesener vor 50 Jahren am 29. 2 Gotha geworden ist.
Weimar, 2. Sept.
zt. Der Großherzog ist am Abend e in erwuͤnschtem
Vohlseyn wieder aus Baden⸗Y Se. Koͤnigliche Hoheit hatte die Freude 9 adeorte zehn Tage hindurch die Anwe des Herzogs Bernhard Hoheit,
Am Geburtstage des Kurp rinzen⸗ eden Militair, der keinen
ahre tadellos im Dienst gestiftet worden, die in eine auf der linken Bande im Knopfloche getragen wird.
außer dieser neuen Decoration und dem gung Jedem gestattet ist, der die Fe mitgemacht hat, den Kurh. Haus⸗ Abstufungen vom Großkreuz, Comm Klasse bvis zum Ritterkreuze; die des ber lischen Zeit die des eisernen Helmordens et wurde, und
29sten v. M. den zuruͤckgekehrt. habt, in jenem B Seines Bruders,
Kassel, 31. Regenten ist fuͤr j und laͤnger als 19 gene Decoration
zu genießen.
Offiziergrad hatte
m Metallkreuse einem farbigen Wir haben gegenwäaͤrlg Feldzeichen, dessen Toa ldzuͤge gegen Napoleoh und Loͤwenorden in seirm uz Ister und 2u eits vor der Wastpht
Brust an
andeurkre
bestan denen r Zeit des Befreiungs den Verdienstordee, der auch 01
11“
„ der zur Ze
kriegs gestift
zwilisten vergeben wird und in einem goldenen und silbernen Kreuze besteht. Se. Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben da ehemaligen Ministerial⸗Direktor Meisterlin der Ober⸗Finanz⸗ summer als zweiten Direktor mit der Bezeichnung „Ober⸗Finanz⸗ ammer⸗Direktor“ beigegeben.
Hanau, 30. August. Diesen Morgen um 4 Uhr mar⸗ irte das hier garnisonirende Regiment Landgraf Karl. nach Kassel aus, woselbst in einigen Tagen das gesammte Kurhessische Armee⸗Corps zu großen Felduͤbungen versammelt seyn wird. Seit gestern Mittag hat die Buͤrgergarde die Wachen bezogen.
Karlsruhe, 29. August. Gestern versammelten sich um 12 Uhr die Mitglieder der zweiten Kammer in ihrem Sitzungs⸗ Saale. Bald darauf traten, unter Vortritt eines Großherzogl. Kammerherrn, die Mitglieder der ersten Kammer ein; etwas spaͤ⸗ ter die Mitglieder des Staats⸗Ministeriums, und zwar der Mi⸗ nister des Innern, Winter; der Minister des Großherzogl. Hauses und der auswaͤrtigen Angelegenheiten, Freiherr von Tuͤrck⸗ heim; der Praͤsident des Justiz⸗Ministeriums, von Gulat; Staats⸗ rath Jolly, und der Praͤsident des Kriegs⸗Ministeriums, Gene⸗ ral⸗Major von Freidorff, voran ein Kammer⸗Fourier und zwei Hof⸗Offizianten. Staats⸗Minister Winter eroͤffnete nunmehr ein allerhoͤchstes Reskript, wodurch er von Sr. Koͤnigl. Hoheit dem Großherzog beauftragt wurde, die diesjaͤhrige Staͤnde⸗Ver⸗ sammlung in Hoͤchstdero Namen zu schließen. Mit Bezug hier⸗ auf erklaͤrte er demnach den Landtag fuͤr geschlossen.
Auch gestern Vormittag hatte die zweite Kammer noch eine Sitzung, die bis gegen 10 ½ Uhr dauerte. Sie erledigte die noch uͤbrigen Petitionen, und schritt sodann zur Wahl der Ausschuß⸗ Mitglieder. Diese siel auf die Abgeordneten: 1) v. Itzstein mit F, 2) Hoffmann mit 35, 3) Buhl mit 35, 4) v. Rotteck mit 33, 5) Beck mit 30 und 6) Mittermaier mit 29 Stimmen. Am Schlusse der Sitzung erhob sich der Abgeordenete v. Itzstein, und sprach fuͤr sich und im Namen der uͤbrigen Mitglieder, die sich durch Erhebung von ihren Sitzen ihm anschlossen, gegen den Praͤsidenten Mittermaier den Dank fuͤr dessen umsichtige und eifrige Geschaͤftsleitung aus, woran er zugleich den Wunsch knuͤpfte, die dermalen austretenden Mitglieder durch die Wahl des Vol⸗ kes wieder bei der naͤchsten Versammlung in diesem Saale Platz
ehmen zu sehen. Hierauf nahm der Praͤsident mit Folgendem das Wort:
„Die Stunde des Abschieds naht, und der Blick faͤllt zuruͤck auf die Reihe von Arbeiten, die seit dem 1. April unsere Kraft und unsere Thaͤtigkeit in Anspruch genommen haben. In 67 oͤffentlichen Sitzungen, die durch die lang dauernden und beschwerlichen Kom⸗ missions⸗Sitzungen uͤber den Zoll⸗Verein, denen die meisten Mitglie⸗ der beiwohnten, unterbrochen wurden, haben wir 19 von der Regie⸗ ung uns vorgelegte Gesetz⸗Entwuͤrfe, 10 Motionen und 453 Peti⸗ sonen berathen. Durch das Zusammenwirken der beiden Kammern sind wichtige Gesetz⸗Entwuͤrfe, die nun die Sanction Seiner Koͤ⸗· niglichen Hoheit des Großherzogs erwarten, zu Stande gekom⸗ men. Durch das Schul⸗Gesetz sind die Verhaͤltnisse der Schul⸗ lehrer geordnet; durch ein hinreichendes Einkommen, das ihnen gesichert ist, durch die Bestimmungen uͤber die Pensiontrung derselben ist den Lehrern ein neuer Sporn zur treuen Pflichterfuͤllung vschen worden. Die Beitragspslicht der Gemeinden zu den Schul⸗ lehrer⸗Besoldungen ist gesetzlich bestimmt. Ein Gesetz uͤber die Ab⸗ retung des Eigenthums zu oͤssentlichen Zwecken, wichtig wegen der bevorstehenden großen Unternehmungen, die den Verkehr beleben und
die Bewohner entfernter Gegenden in rasche Verbindung mit einan⸗
der bringen, ist darauf gebaut, die Heiligkeit des Eigenthums, das Recht derjenigen, die der Gesammtheit Opfer bringen, Entschaͤdigung zu fordern, in Uebereinstimmung mit dem Recht der buͤrgerlichen Gesell⸗ schaft zu bringen, die diese Opfer fordert. Das Gesetz uͤber die Be⸗ streitung der Gemeinde⸗Beduͤrfnisse ist bestimmt, das Verhaͤltniß des Gemeinde⸗ Vermoͤgens und die Beitragspflicht derjenigen, die, ohne Gemeinde⸗Buͤrger zu seyn, doch an dem Gemeinde⸗Verband Vortheil haben, auf eine die Interessen meyr, als es im Jahre 1831 geschehen ist, ausgleichende Weise zu reguliren. Durch das Gesetz uͤber Entlassung aus dem Militaiedienst m egen Untauglichkeit, durch das Gesetz uͤber den Austritt aus dem Militair sind viele der bis⸗ herigen Zweifel beseitigt worden. Eine einfachere und gerechtere Er⸗ hebung der Fleisch⸗Accise ist durch ein Gesetz, und die Pensionirung der niedern Diener durch ein anderes Gesetz ausgesprochen. Tief in die materiellen Interessen greift jenes Gesetz ein, wodurch das per⸗ sönliche Steuer⸗Kapital um 300 Fl. herabgesetzt worden ist, and das Gesetz über die Aufhebung der aͤrarischen Bannrechte ist ein großer Fortschratt der Gesetzgebung. Durch die Aufhebung der Geschlechts⸗Beistandschaft is ein neuer großer Schritt der Civilisation geschehen, eine laͤstige Be⸗ vormundung der Frauen, eine Masse von Geschaͤften der Maͤnner beseitigt. Viele Schreibereien, die den Gerichten oblagen, sind ihnen abgenommen, und eine Veranlassung zu vielen Prozessen ist entfernt. Durch den Anschluß zum Zoll⸗Verein ist ein Gesetz uͤber den Waf⸗ sen⸗Gebrauch der zum Schutz des Zolls aufgestellten Personen noth⸗ wendig geworden. Es ist gegeben, um das Leben unserer Mitßbuͤr⸗ ger gegen uͤbertriebenen Amtseifer dieser Zollbedtensteten zu schuͤtzen,
aber auch die Handhabung des Gesetzes gegen diejenigen, die frevel⸗
baft das Gesetz zu uͤbertreten versuchen, moͤglich zu machen. 2 Gesetz⸗ Entwuͤrfe uͤber den Rekurs und die Wahl⸗Ber⸗ chtigung sind in unserer Kamuter berathen, aber von der ersten Kammer nicht mehrerledigt wor⸗ den. Vor Allem, meine Herren, ist in unserem Andenken die Zeit vom 18. Mai bis zum 4A. Juli, in welcher die Frage uͤber den Bei⸗ tritt Badens zu dem großen Deutschen Handels⸗ und Zoll⸗Verein unsere Kraft in Anspruch nahm, und in taͤglichen 7 bis Sstuͤndigen ommissions⸗Sitzungen, an welchen die uͤbrigen Mitg ieder der Kammer Theil nahmen, schwere Opfer gefordert winden, e ne Zeit, die auch die uͤbrigen Arbeiten der Kammer unterbrach. Mochten auch die eigenthuͤmlichen Verhaͤltnisse unseres Landes, die Lage des⸗ selben, die verschiedenen Interessen der einzelnen Landestheile, und weil immer ein gluͤcklicher Zustand, den die Geg nwart bietet, nicht an mit einer unsichern Zukunft vertauscht wird, die Sache bedenk⸗ sch machen, mochten auch die Ansichten uͤber die Zweckmaͤßigkeit des Anschlusser getheilt seyn, und dadurch die Berathungen verlaͤngert werden, so war es doch bei allen Abgeordneten nur ein Interesse, das sie beseelte, naͤmlich das fuͤr das Wohl des Vaterlandes, welches die Mitglieder der Kammer aufgefordert hat, die Gruͤnde und Gegen⸗ gruͤnde mit der groͤßten Sorgfalt abzuwaͤgen. Die Ueberzeugqung, daß nur durch diesen Anschluß Badens zu dem großen Zoll⸗Verein ein bedeutender Schritt zu dem ersehnten Ziele der allgemeinen Han⸗
dels Freibeit und der Erreichung jener langgewuͤnschten Natlonal⸗
nheit Deutschlands in seinen materiellen und geistigen Interessen eagielt werden koͤnne, die Ueberzengung, laut gepredigt durch die Erfah⸗ rung, daß da, wo feeie vee.gr wird, wo die Zollschranken gefallen sind, auch die Industeie sich ausdehne, sich neue Bahn breche und daß unser von der Natur so reich gesegnetes, durch die Bildung und e Thaͤtigkeit seiner Bewohner ausgezeia netes Vaterland den Wett⸗ lunpf mit andern Laͤndern nicht zu scheuen habe; — diese Gruüͤnde, 9 ich, bestimmten die Kammer zum Anschlüß an den Zoll Verein. Rcksicht, daß in der gegenwaärtigen, wie bei jeder neuen Ein⸗ vicund, der Uebergang vom Alten zum Neuen Unbequemlichkeiten mst sich fuͤhrt und Opfer fordert, hat diejenigen, deren Blick auf V Zukunkt gerichtet seyn muß, welche die Fruͤchte in ihrer Schooß keigt, nicht abgehalten, ihre Zustimmung auszusprechen. Die ung des Erdatshaushalts ist mit Sorgfaͤltigkeit und Geuͤnd⸗ Useit im Schoß der Kommifsien, die dafuͤr aufgestellt war, keine Opfer und Muͤhe gescheut hat, und die, even weil sie wüindlich seyn wollte, mit Besonnenheit pruͤfte, vorgenom⸗ mda worden. Erfreuliche Resultate sind es, bei denen der Blick verweilt. Ueberall hat die Antraͤge der Kommtission, überall ie Beschluͤsse der Koͤmmer nur der Wunsch geleitet, die Interessen u“ “ ö
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der Steuerpflichtigen mit dem Streben, zum Fortschreiten und zur
Entwickelung beizutragen, in Uebereinstimmung zu bringen. Große Unternehmungen, denkwuͤrdige Anstalten werden in dieser Bezie⸗ hung den Landtag von 1835 bezeichnen. ie Kammer hat den Vorlagen der Regierung, die sie sorgfaͤltig gepruͤft, freudig ihre Zu⸗ stimmung gegeben und große Maßregeln dadurch genehmigt, wohin ich die Regulirung des Dreisam⸗ und Elz⸗Flusses rechne, zu welchem ein Staats⸗Beitraq von 300,000 Fl. bewilligt wird. Dadurcch, daß die Kammer zugestimmt hat, daß ein auf das Besserungs⸗ und Iso⸗ lirungs⸗System der Straͤflinge gerichtetes Zuchthaus erbaut werden soll, wird ein bedeutender Schritt, wie wenige Staaten sich dessen ruͤhmen koͤnnen, fuͤr die Einfuͤhrung des Besserungs⸗Systems ge⸗ than, und suͤc die Erleichterung des Looses mancher unserer ungluͤck⸗ lichen Mitbuͤrger ist durch die beschlossene Erbauung eines neuen Frrenhauses eine große Anstalt gestiftet worden. Der Pflicht eingedenk, überall gegebene Verhaͤltnisse zu beachten, mit ihnen, die gebieterisch sich geltend machen, gleichsam einen Vergleich zu schließen, um daͤs Erworbene nicht in Gefahr zu setzen, zufrieden, wenn auch nur . nige Fortschritte gewonnen werden, aber auch durch die Ruͤcksicht geleitet, daß man mit der Ueberzeugung und der Pflicht nicht martten darf, haben wir mit Offenheit die conssitutionnellen Rechte des Volks zu wahren gesucht, und Wuͤnsche und Beduͤrfnisse des Landes zur Sprache gebracht, aber auch mit der Klugheit und Zartheit, welche die Verhaͤltnisse gebie⸗ ten, Fragen vermieden, deren Verhandlung nach den bestehenden Verhaͤltnissen kein lohnendes Resultat haben konnten. Der Be⸗ schluß der Kammer, der das verfassungsmaͤßige Recht der Preß⸗Frei⸗ heit zu wahren beabsichtigte, wird, indem wir der Regierung ver⸗ trauen, Fruͤchte bringen. Moͤge auch dieser Landtag beigetragen ha⸗ ben, den Sinn fuͤr den Werth des constitutionnellen Lebens aufs neue zu befestigen, die politische Entwickelung des Volkes zu ver⸗ breiten, das Vertrauen zu der Regierung, das Vertrauen zu dem Wirken der Vertreter des Volks noch mehr zu begruͤnden und zur Beobachtung der Gesetze neue Aufsorderung zu geben, weil das Volk uͤberzeugt seyn kann, wie sorgfaͤltig bei der Berathung der Gesetze die Beduͤrfnisse des Landes abgewogen worden sind. Moͤgen diejenigen, die vielleicht das Wirken unseres Land⸗ tags nicht fuͤr erfolgreich genug halten, erwaͤgen, daß ein maßloses Haschen nach dem Besseren der Erreichung des Guten, welches der Augendlick bietet, und woran sich viele neue Faͤden der Zukuͤnft knuͤpfen, leicht hinderlich ist; moͤ— gen sie beherzigen, daß alle Landtage ein zusammenhaͤngendes Gan⸗ zes bilden, und daß das, was auf einem Landtage als Saatkorn ausgestreut wird, auf dem folgenden aufgeht, und auf einem spaͤte⸗ ren vielleicht erst Fruͤchte bringt; moͤgen sie erwaͤgen, daß es Zei⸗ ten giebt, in welchen scheinbac ein Stillstand in dem Gedeihen des Guten eintritt, waͤhrend der aufmerksame Beobachter weiß, daß es keinen wahren Stillstand in den Fortschritten der Menschheit giebt, und daß jene Ideen, die der Entwickelung der Menschheit, die der wahren Freiheit angehoͤren, laͤngsam wachsen, oft dem Auge ni cht sichtbar, in einem siillen und ruhigen Prozeß der Reife jene Zeit vorbereiten, in der sie desto herrlicher bervortreten, und desto rascher sich entfalten. Unser Wirken in diesem Saale ist nun geendet. Wir kehren in unseren haͤuslichen Kreis, zu unserer gewohnten Berufs⸗ thaͤtigkeit zuruͤck. Aber jene Stellung, zu der uns das Vertrauen unserer Mitbuͤrger verufen hat, legt uns die schoͤne Pflicht auf, auch in dem Kreise, worin wir kuͤnftig leben, jenes Vertrauen zu be⸗ nutzen, unsere Mitbuͤrger uͤber den Geist und die Absichten der neuen Gesetze und Einrichtungen zu belehren, Vorartheile, Zweifel, Miß⸗ veistaͤndnisse zu beseitigen, das Vertrauen des Volkz zu Sr. Koͤnigl Hoheit dem Großherzog und dessen Regierung zu befestigen, voe Allem aber das erste Beispiel, als gute Buͤrger, das Beisp el des Gehorsams und der Befolgung der Gesetze, das Beispiel zu geben, mit Bereit⸗ willigkeit Opfer zu bringen, wenn sie das Vaterland und die Gesetze fordern. Ihnen, meine Herren, danke ich nun fuͤr Ihr Wohlwollen und Ihre Nachsicht. Wenn Sie auch nicht immer mit meinen Hand⸗ lungen zufrieden waren, so darf ich von Ihrer Billigkeit erwarten, daß Sie der Reinheit meiner Absichten Gerechtigkeit widerfah⸗ ren lassen. Mit Eintraht und Vertrauen haben Wir unser Werk begonnen, mit jener Eintracht der Gesinnung, die nur das Gluͤck unseres geliebten Vaterlandes befoͤrdern wollte, wenn auch uͤber die Mitte! und die Erreichung des Ziels Verschieden⸗ heit der Meinungen da war. Eine Menungs⸗Verschieden heit kann die Herzen, die in der Erreichung eines edlen Zieles sich vereinigen, nicht entfremden. Mit Vertrauen endigen wir unser Werk, mit dem Vertrauen auf die Kraft der Wahrheit, deren Sieg Menschenmacht zwar aufhalten, aber nie verhindern kann:
mit Vertrauen auf unsern erhabenen Regenten, der nur das Gute will, der sein Volk ehrt und liebt; mit Vertrauen au die;
Rathgeber des Fuͤrsten, welche die Forderangen der Zeit degreifen und Willen und Intelligenz, den Fortschritten dee Zeit zu buldigen,
vereinen; mit Vertrauen auf ein edles Volk, das den Werth der
Verfassung kennt, das durch T-eue und nchtung gegen die Gesetze zeigt, daß er ds schoͤnsten Gluͤckes wuͤrdig ist. Indem wire unsere Arbeiten schließ n, ertoͤnt gewiß aus dem Heezen Aller ein Freuden⸗ ruf: Gott schuͤtze unser rheures Vaterland und seine Verfassung: Gott segne unsern geltebten Regenten: hoch lebe der Großher, og⸗ Ein dreimaliges Lebehoch erschallte, womit die Sitzung geschlos⸗ sen war.
„Niachdem in der Sitzung der zweiten Kammer am 25sten d. uͤber die Welckersche Motion, die Preßfreiheit betreffend, abge— stimmt war, erbat sich der Staats⸗Minister v. Tü rekheim das Wort und außerte sich unter Anderem folgendermaßen:
„Der Deutsche Boend ist zu⸗ Erhalzung der aͤußeren und in⸗ , . h 8 nach der Ankunft des Monarchen in dem fuͤr Allerhoͤchstdenseiben
bestimmten Absteige Quartiere erschien eine Deputation der Vuͤr⸗ gerschaft, um Ihrer Durchlaucht der Frau Fuͤrstin von Liegnig
neren Sicherheit Deutschlands, und der Unabhaͤngigkeit und Unver⸗ letzbarkeit der einzelnen Deutschen Staaten gegruͤndet und deese Bestimmung bezeichnet ihn als Staatenhund, michin als einen Bund von Regierungen, die ihre Staaten in allen aͤußeren Ver⸗ baͤltnissen vertreten. Hiesen weser. lichen Cyaralter verlitert er dadurch nicht, daß außerdem, was steeug genommen zur Ge⸗ wäͤhrleistung der Integritaͤt des Ganzen und seiner Glieder ge⸗ hoͤrt, noch einige wenige, als Aunahmen von der Negel, genau bezeichnete Gegenstaͤnde der inneren Gesetzg bung in den Kreiz sri⸗ ner Einwirkung gezogen worden sind. Diese beziehen sich entweder auf die Gaprantie gewisser Verpflichtimngen, die man bei der Sanc⸗
tionirung der durch feemde Gewalt herveigefuͤhrten Aufloͤsung des
alten Reichs⸗Veroandes auszusprechen fuͤr nothwendig bielt, um ein? neue Ordnung der Dinge auf Gerechtigkeit zu grunden, und hiervon ist in neu -ren Zetten weniger mehr die Rede cewesen, oder sie beziehen sich auf soͤlche Ang legenbeiten, deren Behandlung in den elazelnen Bundes Staaten so wesentlich auf die Gesammtheit zuruͤckwirkt, daß man einige allgemein verbindliche Bestimmungen bieruͤber in das Greundgesetz des Bundes aufzunehbmen fuͤr noͤthig fand. Unter diesen Voreehalten ist die Pr.ß⸗Gesetzgebung im Grunde die einzige Materie von Bedeutung, auf die sich auch die meisten Klagen über das Eingreifen der Bundes Kompetenz bezichen, Daß aber diese Materle der Kompetenz des Bundes nicht entzog n werden konnte, liegt in der Ratur der Sache, und kann auch ron denjenigen nicht rerkannt werden, die, wenn dec Bund nach ihrem Sinn haͤtte handeln koͤnnen, die ersten gewesen maͤren, sich auf sein Gesetz zu berusen, — denn wenn in irqgend etwas, so bildet in dem großen Verbindungsmittel durch die P esse Deutschland ein gro nes unzertrennliches und festverbundenes Ganzes, in dem alle Schranken der einzelnen Staaten verschwinden, und wo kein einzelnes sriner Glieder solche Anordnungen, welche den wesentlichen Charak⸗ ter der Aufsicht auf die Presse bestimmen, treffen kann, die nicht dieses innigen Zusammenhanges wegen zugleich der Gesammtheit aufgedrungen werden. Daruͤm ist auch die Vereinbaͤrung gemein⸗ schaftlicher Bestimmungen daruͤber und deren treue Beobachtung eine unserer Verfassung porausgegangene Ve vfl chtung geworden, und man muͤßte in Aufhebung des posstid Gesehlichen über die Basis der letzteren hinausschreiten, um erstere anzugreifen. Nur durch die vorgefaßte Meinung, daß die Landes⸗Versassung in ihrem gesetzlichen Wirkungskreise durch die Bundesgewalt beeintraͤchtigt werde, oder vielmehr aus dem Streben, sich zu ungehinderter Ver⸗
folgung politischer Theorleen aller qußeren, in der Eigenthuͤmlich⸗ keit der Deutschen Staatenbildung gegruüͤndeten Schranken zu ent⸗ ledigen, laͤßt sich die Abneigung gegen die Anerkennung des Grund⸗ satzes erklaͤren, daß die Bundes⸗Verfassung, so weit ihre gesetzlich bestimmte Sphaͤre reicht, uͤber der Landes⸗Verfassung steht. Wenn ersterer Spielraum zu winkuͤrlichen Eingriffen gegeben waͤre, so koͤnnte freiltch eine solche Unterordnung fuͤr die Selofsstaͤndigkeit dee einzelnen Staaten Besorgnisse einfloßen. Aber bei den festgesetzten Graͤnzen, die der Kompetenz des Bundes vorgezeichnet sind, liegt sie in der Natur des Verhaͤltnisses, wonach alle Theile eines Ganzen den Grund⸗Bedingungen seiner Existenz unterworfen bleiben muͤssen. Sie beruht aber besonders fuͤr Deutschland in der Priorität des Bundes, der vor unsern Landes⸗Verfassungen bestand, welch' letztere erst durch die Gruͤnder des ersteren, und nur mit den in ihm bereits fruͤher eingegangenen Verpflichtungen eigent⸗ lich recht ins Leben gerufen wurden. Daher auch diese Unterord⸗ nung, wie in unserer Verfassungs⸗Urkunde auszruͤcklich geschehen f ist, nothwendig vorbehalten bleiben mußte. Eben deshalb kann aber auch keine Regierung nach den ibr obliegenden Foͤderativ⸗ Pflichten Verwahrungen gegen Beschluͤsse zulassen, die von M““ Bunde, seiner Verfassung gemaͤft, erlassen worden sind, denn es
waͤre dadurch einem Widerstande die Bahn eroͤffnet, dessen weiterr Verfolgung nach Zeit und ur anden vorbehalten bliebe, und es muͤßte am Ende eben so zu einem anarchischen Zustande fuͤhren,
wenn man das gesetzliche Band, welches alle Staaten Deutsch⸗ lands zu einem organischen Ganzen verbindet, aufloͤste, als wenn man die Grundlage der inneren Ordnung der Staaten in Frage stelte. Die Bundes⸗Versammlung hat nun einstimmig (denn daß Baden in eigener Sache nicht Richter seyn konnte, ver⸗
stebt sich von selbst) erklaͤrt, daß die Preß-Gesetzgebung von 1831 mit der gegenwaͤrtigen Landes Gesetzgebung nicht vereinbarlich
sey und nach derselben nicht bestchen koͤnne. Ich bekenne aufrichtigä, daß mir dieser Ausspruch nicht unerwartet war, daß derselbe aber
vielleicht nicht provozirt worden waͤre, wenn dieses Geseh nicht in sehr wesentlichen Bestimmungen von dem Regierungs⸗Entwurf ab⸗ gewichen waͤre. Ez ist dies uͤbrigens ein Gegenstand, der hier nicht eroͤrtert werden kann und soll. Der Bund bat durch diesen Be schluß und die demselben zu Grunde liegende Pruͤfung nur sein all gemein verbindliches Preß⸗Gesetz interpretirt, und zwar auf eine Weise, gegen die keine andere Interpretation gellend gemacht werden kann, und die Regierung hat diesen einstimmigen Beschluß bloß nach ihren Bundespflichten volzogen. Sie kann die Kompetenz des Bundes und ihre Pflicht zum Vollzug der innerhalb derselben er⸗ lassenen Beschluͤsse nicht angreif n lassen. Auf eine Belcuchtung des Systems, welches der Bund bisher bei der Preß⸗Gesetzgebung verfolgt hat, verzichte ich, und will nu daran erinnern, daß die gegenwaͤrtig am lautesten und entschiedensten in dieser hochwichtigen Angelegenheit ausgesprochenen Ansicht.n, auch wenn sie als die vor⸗ beirschenden betrachtet werden, doch nicht die einzigen auf dem Ge biete der Intelligen; siad. Moͤglichste Fre heit der Gedanken⸗Mitthei lang durch die Schrift als allgemeiner und oberster Grundsatz ist auf dem hohen Punkte unserer heutigen Kultur nirgends verkannt. Ob aber ein die Oednung der buͤrgerlichen Geselschaft bedrohender Mißbrauch bloß auf reprefsivem und nicht auch auf praͤventivem Wege verbin⸗ dert werden soll, und ob die unbedingte Anwendung der auf einen Normalzusgand basieten gesetlichen Vorschriften und Maximen auch fuͤr Perloden einer außerordentlichen Bewegung zulaͤfsig sey, das sind die großen Fragen, uͤber welche Zwiespalt besteht, und die oft durch allzu deklamstocische Verhandlung mehr verwickelt, als zur Reife einer gruͤndlichen Entscheidung gebracht worden sind Daßs der Bund uͤbrigens seine bisherigen Anwendungen mehr aus di sem letzten Gesichtspunkt einer in den Zeitumstaͤnden lie enden Rotbh⸗ wendigkeit betrachtet hat, geht selbst aus der Form ihrer anfaͤngli⸗ chen Verkuͤndigung auf 5 Fahre und deren spaͤtece unbestimmte Ver⸗ laͤngerung hervor. Diese Bemerkungen habe ich bloß in Beziehung auf das Wirken des Bundes machen zu muͤssen geglaubt“ 8 Frankfurt a. M., 31. Aug. Se. Koͤnigl. Hoheit der Her⸗ zog Adam von Wuͤrttemberg ist gestern hier eingetroffen. b Enem Privat⸗Schreiben aus Zuͤrich zufolge, ist der be⸗ ruͤhmte Arzt und Professor Dr. Schoͤnlein in der Nacht auf den 26sten zum 27sten d. am Schlagflusse gestorben. Schweiz. 38 x12 8 u847. dene⸗ 8b u.“ Genf, 27. August. Das Reformations⸗ Jubilaͤum wurde hier mit Theilnahr e und Glanz gefeiert. Sonntag Abend, als dem Haupifeste, war die Stadt freiwillig beleuchtet, und man bemerkie eine Menge sinniger Transparente. Die Genfer Buͤr⸗ gerschaft schien zu fuͤhlen, daß ihr geistige Bedeutung sich von der großen Epoche der Reformation datirt. Der angebliche Ausbruch der Cholera in Savoyen bestaͤtigt 1b“ indem dßß Federal vom 26sten davon schweigt.
7 Hr
Inland. Berlin, 4. Sept. Nachrichten aus Liegnitz vom lsten d.
zufolge, sind Se. Maj. der Koͤnig mit Ihrer Durchl. der Frau Fuͤr⸗ stin von Liegnitz am 30. Abends von Schloß Fischbach vaselet euͤs⸗
getroffen. Das Goldberger Thor, durch welches Se. Majestaͤt in die Stadt uhren, war mit Fahnen in den Preußischen, Ooter⸗ reichischen und Russtschen National⸗Farben geschmuͤckt. Bat⸗
im Namen der Stadt, und als Zeichen der V. rehrung eine ge:
schmackvolle silberne Blumen. Vase zim Ehren⸗Geschent zu üͤber⸗
reichen. (Dieselbe ist hier in Verlin aus der Kunst⸗Werkstatt
SINar Ho; nAà ꝙ,, Pa 21 8 n sF.
8 Sr. Majestaͤt, Herrn Hossauer, herv⸗ rgegan⸗
n. Daie Zeichnung zu derselben nach der Mediceischen Vase hat der Herr Geheime ber⸗ Bau Direktor Schinkel geliefert. Auf ben 4 Seiten des Postaments befindet sich: 1) Zwischen einem Myrthen „und Eichenkranze der Name der Frau Fuͤrstin von Liegnitz. 2) Die Inschrift: „Die Stadt Liegnitz der Fuͤrstin von Liegnitz; 3) das Wappen der Frau Fuͤrstin und 4) das Wappen der Stnadt Liegnitz. Die mit vorzuüͤglicher Sorgfalrt gearbeitet⸗ Vase ist mit dem Piedestal 24 Zoll hoch und inwendig mit einer Separat Hoͤhlung zur Aufnahme der Blumen versehen.) — Am z1sten Vermittags erfolgte die Ankunft Sr. Maj. des Kaisers von Rußland in Liegnitz, dann die Sr. Kaiserl. Hoh. des Groß⸗ fuͤrsten Michaes. Nachmittags trafen auch Ihre Maj. die Kai⸗ serin mit der Großfuͤrstin Olga und dem Großfuͤrsten Konstantin Kaiserl. Höoh., unter dem Gelaͤute aller Glocken ein. Bei Sr Maj. dem Koͤnige war an diesem Tage große Tasel. — Außer Ibren Majestoͤten sind am 30sten auch nech die Prinzen und Prineessinne
des Koͤniglichen Hauses, Se. Durch'aucht der Herzog von Nagfann und die uͤbrigen framden Prinzen, die den Mandvers 1ses wollen, in Legnit angekommen. Am folgenden Taze (Aitons trafen Ihre Kaiserlichen Hoheiten der Erzherzog Franz 89 Bruder, und der Erzherzog Johann, Oheim n. Mazjeege 8 G Kacsers von Oesterreich, daseibst ein. In dem Gefol e
„r. G 1 1v I4 7 0 8 b ge des Er⸗ steren befinden sich der Obevst⸗Hofmeister, Feldmarschall⸗Lieu nant von Salig, und die Kaͤnuͤnerer General⸗Majors Fmsee von Coudenhofen und von Falkenhain; in dem des Letze 8 1“ General⸗Major von Lamberg, der Oberst von Vac Ssneg 9 vguehchah und Adjutant von Morzin. Se. Kaiser iche Hoheit der zherzog Frgnz Karl war direkt von Wien uͤüber Glatz,
Frankenstein und Schweidnitz, Se. Kaiserl. Hoheit der Crzher⸗
Xob e„ 8 8 8 zos Johann aber aus Boͤhmen uͤber Trautenau und Laueehut
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