Vor Allem aber war es ein 24 Fuß hohes Illuminationsgeruͤst, welches, vor dem mittlern und Haupt⸗Eingange des Saales auf⸗ gestellt, hier die Nacht in Tageshelle verwandelte. Dieses Ge⸗ ruͤst, einem mit Eichenlaub durchflochtenen Triumphbogen aͤhn⸗ lich, zeigte uͤber seinem mittlern Durchgange als Transparent den Preußischen Adler, uͤber welchem neben Arkaden, aber von ganz gleicher Groͤße, rechts der Kaiserl. Russische und links der Kaiserl. Oesterreichische Doppel⸗Adler schwebten. Auf der Zinne des Daches am Mittelzelte und gleichsam uͤber dem Ganzen war eine 14 Fuß breite Flagge mit dem Preußischen Adler ange⸗ bracht. Fuͤr die Anordnungen und die verschiedenen Functionen bei diesem, durch den schoͤnsten Abend beguͤnstigten und durch keinen Unfall gestoͤrten Feste, war ein Comité aus der Mitte der verschiedenen Offizier⸗Corps hoͤhern Orts befehligt worden.“ — Es wurden auf diesem Feste auch Gedichte auf Se. Maj. den Koͤnig und Se. Maj. den Kaiser gesungen; als drittes Musikstuͤck folgte der Zapfenstreich der Oesterreichischen Armee, der von den gesammten Militair⸗Musikern ausgefuͤhrt wurde.
— Man schreibt aus Canth im Regierungs⸗Bezirk Breslau unterm 3ten d. M.: „Heute wurde unserm Staͤdtchen ein hoher Glanz zu Theil. Se. Majestaͤt der Koͤnig geruheten dasselbe mit Ihrer Gegenwart zu begluͤcken, um die durch Aller⸗ höͤchste Gnade hierselbst neuerbaute evangelische Kirche in Au⸗ genschein zu nehmen. Ganz unerwartet und ohne alle Beglei⸗ rung langten Se. Maj. hier an, stiegen vor der Kirche aus und wurden in derselben mit einem von der eiligst versammelten Schuljugend angestimmten Gesange eines Verses aus dem Liede: „Nun danket alle Goti“ empfangen. Soclchergestalt erhielt das schoͤne Gotteshaus die erste Weihe durch seinen erhabenen Stif⸗ ter. Nachdem Se. Maj. noch das Aeußere der Kirche besich⸗ tigt und sich hoͤchst wohlgefaͤllig daruͤber ausgesprochen, kehrten Allerhoͤchstdieselben unter dem Jubelrufe der versammelten Menge nach Kapsdorf zuruͤck. Fuͤr die Bewohner Canths aber wird dieser begluͤckende Tag bis in die spaͤtesten Zeiten im Gedaͤchiniß bleiben.“
— Heute Morgen erfolgte hierselbst die feierliche Bestattung des am 5ten d. M. mit Tode abgegangenen General Lieutenants Braun, mit den dem Range des Verstorbenen gebuͤhrenden Eh⸗ renbezeigungen. Der Zug setzte sich um 8 Uhr aus dem Leichen⸗ hause in der Leipziger Straße am Potsdamer Thore nach dem Militair⸗Kirchhofe in Bewegung. MWaior und Commandeur der ersten Garde⸗Infanterie⸗Brigade, Freiherr von Quadt, der die Leichen⸗Parade kommandirte. Letz⸗ tere bestand aus einer Escadron des Garde⸗Dragoner⸗Regiments, einer Escadron des zweiten Garde⸗Uhlanen⸗ (Landwehr⸗) Regi⸗ ments, einem Bataillon des Kaiser Franz Grenadier⸗Regiments und 6 Fuß⸗Geschuͤtzen von der Garde⸗Artillerie⸗Brigade. naͤchst folgte mit den Orden des Verstorbenen der Haupt⸗ mann Baͤr, Asejutant bei der ersten Artillerie⸗Inspection, abwechselnd mit dem Premier⸗Lieutenant Keiser von der F8ien Artillerie⸗Brigade, als Adjutant bei dem Da⸗ hingeschiedenen zur Dienstleistung kommandirt war; dann der 6spaͤnnige Leichenwagen und unmittelbar hinter demselben das Pferd, das der Verstorbene gewoͤhnlich zu reiten pflegte. Das eben so glaͤnzende als zablreiche Gefolge eroͤffneten als Leid⸗ tragende die 5 Soͤhne und die beiden anwesenden Schwieger⸗ soͤhne des Verblichenen, gefuͤhrt von den vornehmsten Militair⸗ Persoven, die sich als Beileid⸗Bezeugende im Sterbehause ein⸗ gefunden und dem Zuge angeschlossen hatten. Die dritte Abthei⸗ lung des Leichenzuges bildete eine unabsehbare Wagenreihe: zunaͤchst die Equipage des Verstorbenen, dann der Sspaͤnnige Staats⸗Wa⸗ gen Sr. Majestaͤt des Koͤnigs und die Prinzlichen Equipagen, denen die uͤbrigen Wagen sich anreihten. Unter Anstimmung einer Trauer⸗Musik bewegte der Zug sich langsam die Leipziger Straße entlang, durch die Charlottenstraße uͤber die Linden nach dem
Offizier⸗Garnison⸗Kirchhofe in der Linienstraße. Hier angelangt, stellte das Militair sich in Parade auf, und praͤsentirte, waͤhrend der Sarg von dem Wagen gehoben und auf den Kirchhof ge⸗ bracht wurde. Am Grabe hielt der Prediger Sydow vom Ka⸗ detten⸗Corps eine Standrede, nach deren Beendigung der Sarg unter einer dreimaligen Gewehr⸗ und Geschuͤtz⸗Salve langsam in die Gruft gesenkt⸗ wurde.
— Am 3lsten v. M. erfolgte hierselbst die Verloosung der⸗ jenigen Staats⸗Schuld⸗Scheine, die am 2. Januar k. J. baar eingeloͤst werden sollen. Es wurden 460 Stuͤck Staats⸗Schuld⸗ Scheine zu 1000 Rthlr., 200 Stuͤck zu 500 Rihlr. und 2090 Sruͤck zu 100 Rthlr., uͤberhaupt also 2660 Stuͤck uͤber zusam⸗ men 760,000 Rthlr. gezogen. Das Verzeichniß der einzelnen Nummern wird bei der Koͤniglichen Haupt⸗Verwaltung der Staats⸗Schulden hierselbst ausgegeben. Mit dem 1. Januar 1836 hoͤrt die fernere Verzinsung dieser Staats⸗Schuld⸗Scheine auf, und es muͤssen sonach mit denselben zugleich die Zins⸗Cou⸗ pons fuͤr die Zeit vom 1. Januar 1836 bis dahin 1839 an die Kontrolle der Staats⸗Papiere hierselbst (Tauben Straße Nr. 30) abgeliefert werden. Die außerhalb Berlin wohnenden Besitzer von diesen ausgeloosten Staats⸗Schuld⸗Scheinen koͤnnen solche an die ihnen nsseete eegene Regierungs Haupt⸗Kasse senden.
— Auf der Koͤniglichen Universitaät Halle⸗Wittenberg
sind in dem Zeitraume vom 12. Januar bis 12. Juli d. J. bei der medizinischen Fakultaͤt 17, bei der juristischen 1 und bei der philosophischen 11, zusammen also 29 Kandidaten promovirt wor⸗ den. Bei der theologischen Fakultaͤt haben keine Promotionen
stattgefunden. 8
8 „ * dUren
—-́—ꝑ--—u
Koͤnigliche Oper.
Die letzte Vorstellung der Oper „Joseph in Aegypten“, welche am 8ten im Kdnigl. Schauspielhause stattfand, war eine so gelun⸗ gene, daß wir nicht umhin koͤnnen, ihrer in diesen Blaͤttern wenig⸗ stens kurz zu gedenken. Das ziemlich zahlreich versammelte Publi⸗ kum schenkte der patriarchalisch⸗einfachen Musik, dee in ihrer Art als einzig bezeichnet werden duͤrfte, volle und ungetheilte Aufmerk⸗ amkeit, und gab sich dem Eindruck derselben ganz hin, — eine Er⸗ cheinung, die in unserer Zeit, wo Wahrbeit un⸗ Natur in der Kunst nur noch so wenig gelten, und wo Karrikatur und Extravaganz o haͤufig Gefallen erregen, gewiß unter die außerordentlichen ge⸗ boͤrt. — Mehrere Partieen der Oper waren ganz neu besetzt. Herr Manttus sang den „Jasepy“ mit großem Fleiße und tiefer Empfindung. Dlle. Lentz gab den „Benjamin“;, die zarte und viegsame Stimme dieser Saͤngerin eignet sich so gut tuͤr diese Partie, daß wir wuͤnschten, sie bliebe im Besitze der⸗
Den „Jacob“ hoͤrten wir zum ersten Male von Herrn Zs[chiesche; der Kuͤnstler darf diese Partie unbedenklich zu seinen est n zaͤblen. Die Leistung des Herrn Blume als „Simeon“ ist s it anger Zeit so bekannt, daß wir ihrer nur zu erwahnen brachen, um ein unbedingtes Lob daruͤrer auszusprechen. — Von dem Publi⸗ kum konnte man sagen, daß es von der Darstellung der Over fast begeistert war; es applaudirte die meisten Nummern, sogar die Ge⸗
säͤnge der Israeliten hinter der Scene, welche aber auch diesmal in
der That ganz untadelbhaft ausgefuͤhrt wurden. Auf den Her⸗
vorruf am Schlusse erschienen Demoiselle Lentz nebst den Herren Blume, Mantius uad Zschiesche; alle vier hatten diese Aus⸗ Zu wuͤnschen waäͤre es, daß die
eichnung vollkommen verdient. — Gnlage am Schlusse, die Cavatine
1
Joseph's mit dem darauf fol⸗
Ihn eroͤffnet? der General⸗ V
Hier⸗
Marsch⸗Chore, wegbliebe. Das vorhergehende Ensemblestuͤck ist so vortrefflich, daß die flache und ganz gewoͤhnliche Composition Fraͤnzel's dagegen desto greller absticht, und Jeder, der die Ein⸗ beit des Styls in einem Kunstwerke als eines der ersten Erfordernisse desselben zu betrachten gewohnt ist, muß daran gerechten Anstoß
nehmen. B“
Haupt⸗Momente neuerer Finanz⸗ und Polizei⸗Gesetzgebung des Auslandes, weit selbige den Handel betrifft. XXIV. Berlin, 31. August 1835. “ (Schluß.) 8 Dänemark. Mit dem Königreich Griechenland ist,
so
als Grund⸗
lage eines demnächst abzuschließenden Handels⸗Vertrages, die Verein⸗
barung getroffen worden, daß Dänische und Griechische Kauffahrtei⸗ schiffe in den gegenseitigen Häfen gleiche Rechte mit den inländischen genießen sohen.
Niederlande. Durch Königl. Beschluß vom 1sten d. M. wur⸗ den, mit Vorbehalt der Gegenseitigkeit, die Oldenburgischen Schiffe, bezüglich auf die zu zahlenden Lootsengelder, den inländischen gleich⸗ estellt. 11u.“ 88 88 Durch Königl. Beschluß vom 5. Juli d. J. wurden publizirt
ein algemeines Reglement für das Loorsenwesen;
in deogl. über die Unterstützungs⸗Fonds für die Lootsen, de⸗ en Wittwen und Waisen; endlich
Spezial⸗Reglements über das Lootsenwesen der See⸗Einläufe
om Texel, von Terschelligg und Vlieland, von der Goede⸗ reede und der Maas.
Belgien. Der Moniteur Belge publizirt drei Königl. Verord⸗ nungen vom 1. Aug. d. J., sämmtlich die gegen Einschleppung der Orientalischen Pest zu beobachtenden Vorsichts⸗Maßregeln betressend. Alle aus Marokko, Aegypten und den Ländern des Ottomanischen Rei⸗ ches ankommende Schisse und Waaren werden als der Insection ver⸗
düchtig angesehen (placës sous le regime de la patente hbrute), und
zur Abhaltung ihrer Quarantaine ig keinen anderen Belgischen Hafen
als Antwerpen oder Östende zugelassen. Diese Quarantaine kann auf bloße Beobachtung beschränkt oder auch ganz erlassen werden, wenn nachgewiesen wird, daß die fraglichen Schiffe und — derswo, an einem gesunden und für strenge Handhabung der Gesund⸗ heits⸗Polizei bekannten Platze, der förmlichen Reinigungs⸗Quarantaine unterzogen worden sind. Im entgegengesetzten Falle wird sie mit
Gesetzgebung wie auf den neuen Verordnungen beruhenden Verschrif⸗ ten. — Verschärft wurden diese Maßregeln noch durch sernere Königl. Verordnung vom 16. Aug. d J., welche Baumwolle und Lumpen, wenn aus Plätzen der Levante oder der Nordküste Asrikas ankommend, bis auf Weiteres für völlig zur Einsuhr verbeten erklärt. 1
Nr. 224 des Moniteur Belge enthalt die Königl. Publicarion eines neuen Staats⸗Gesetzes über Zollbefreiungen, datirt vom-S8. Aug. d. J., und folgenden wesenttichen Inhalts:
Art. 1. Die Regierung ist ermachtigt, von der Zollzahlung bei Ein⸗ oder Ausfuhr in solgenden Fällen und für nachbenannte Gegen⸗ stände zu dispenstren: “
a) für Fremde, welche in Velgien sich niederzulassen beabsichtigen, oder nachdem sie daselbst gewohnt, ins Ausland zurückkehren wollen;
b) für Belgier, welche, nach einem Ausenthalte im Auslande, ins Vaterland zurückkehren; 6““ 1
c) für Belgier und Fremde, welche ihr Domicil im einen, zugleich aber auch Wohnungen im anderen Lande haben, und im Jahresverlauf abwechselnd in beiden sich aufhalten; 1
d) für Künstler, welche in Belgien oder im Auslande, wenn auch nur temporair, eine freie Kunst oder mechanische Professton (Prolession libérale ou inécanique) auszuüben beabsichtigen;
e) für Belgier, welche, im Auslande Sammlungen aus dem Ge⸗ biete der Künste und Wissenschasten besitzend, dieselben ins Land ein⸗ zubringen wünschen, oder für Fremde, die dergleichen im Lande gekauft und sie ausführen wollen; .
H für öffentliche Anstalten der Regierung, der Provinzen oder Ge⸗ meinden, welche vom Avuslande Gegenstände beziehen, wie sie die §§. 5, 6 und 7 des nächstfolgenden Artikels näher bezeichnen;
) für öffentliche wissenschaftliche und Kunst⸗Anstalten und gelehrte Gesellschaften, welche dieselben Gegenstände beziehen, aber nicht etwa Handel damit treiben wollen;
*hüberhaupt Alles, unter Voraussetzung vollkommener Ueberzeugung, daß die fraglichen Gegenstande zum Gebrauche der Interessenten, nicht aber für den Handel bestimmt sind. 8
Art 2. Nähere Bezeichnung der in den durch Art. 1. erörterten Fällen zum Zoll⸗Erlaß befähigten Gegenstände:
§. 1. Kleidungsstücke, Leibwäsche, Bett⸗ und Tischzeug;
§. 2. Mobilien aller Art, mit Ausnahme von Lebensmitteln (den- rées), Kaufmannswaaren (marchandises) und Handels⸗Gegenständen (objets de commerce.) . 8 “
§. 3. Instrumente zur Ausübung freier Künste und mechanischer Gewerbe (arts libéraux et mécaniques), auch Ackerbestellungs⸗Werk⸗ zeuge (instrumens aratoires), wenn ausschließlich zur Profession der Interessenten gehörig, oder einem durch den speziellen zum Zoll⸗Erlaß befähigten Fall angezeigten Gebrauche bestimmt.
§. 4. Theater⸗Garderoben (costames) Partituren und Decoratio⸗ nen, so wie Thiere und Gegenstände, welche augenscheinlich zur öfsent⸗ lichen Schaustellung bestimmt sind. 8 “
§. 5. Gegenstände wissenschaftlicher Sammlungen, antiquarische, numismatische, artistische, naturbistorische, einschließlich der Manuseripte.
§. 6. Gebundene oder geheftete Bücher, (mit Ausschluß aller ro⸗ hen), wenn sie nicht neu sind und nicht mehr als ein Exemplar jedes Werks oder wenigstens jeder Ausgabe enthalten. Gehestete Vücher werden nicht neu drasumirt, wenn die Blätter aufgeschnitten sind.
§. 7. Kupferstiche und Zeichnungen, eingerahmt oder in Blattern, desgleichen geographische Charten, immer aber gleichfalls nur Ein Exem⸗ plar derselben Gattung oder Auflage. 8 8
Die unter §. d, 2, 3 bezeichneten Gegenstände müssen schon ge⸗ braucht seyn und nicht neu, um auf Zoll⸗Erlaß Anspruch zu machen.
Art. III Außerdem ist die Regierung authorisirt, Erlaß der Ein⸗ gangs⸗, Kontroll⸗ und Stempelungs (poingonnage)⸗Abgaben zu bewilli⸗ gen, für altes Silberzeug, wenn es als Eigenthum solcher Einbringer als Art. I. bezeichnet, erkannt, und zum Beweise dessen auch mit ihrem Namenszuge (chiffre) oder Wappen versehen ist. Dcoesgleichen kann ein Nachlaß der Kontroll⸗ und Stempelunas⸗ Abgabe für eingebrachte Medaillen, Antiken und Kunst⸗Gegenstände von sehr zarter Arbeit bewilligt werden. 8
Art. IV. In allen durch gegenwärtiges Gesetz berührten Fällen kann die Regieruͤng die nöthige Sicherheit fordern für Wieder⸗Ausfuhr in bestimmter Frist oder Zollzahlung bei solchen Gegenständen, welche nur kurze Zeit (momentanémen:t) in Belgien zu verbleiben bestimmt sind.
Art. V. Der fragliche Abgaben⸗Erlaß muß von den Interessen⸗ ten bei der Regierung nachgesucht werden mit Einreichung einer genauen Beschreibungs⸗Liste der Gegenstände, und aller zur Nachweise vorhande⸗ ner Erfüllung der Bedingungen des Gesetzes erforderlichen Justifikatorien.
Art. NI. Jedenfalls wird ein etwa bewilligter Abgaben⸗Erlaß den Interessenten erst definitiv erworben, nach der durch dazu bestimmte Agenten vorgenommenen Revision und Veriftcation der Richtigkeit der eingereichten Listen und Declarationen, der Identitat der vorhandenen Gegenstände, und daß keine etwa verheimlicht wurden. Jeder dabei vorkommende Einschwärzungs⸗Versuch (kraude), jede salsche Declaratien wird noch außer dem Wiberruf des Abgaben⸗Erlasses nach den Zoll⸗ Gesetzen bestraft. . 8
Art. VII. Die Regierung bleibt in allen Fällen berechtigt, den nachgesuchten Abgaben⸗Erlaß ganz oder theilweise zu verweigern, und kein Rekurs ist gegen ihre Encscheidung zulässig.
111““ 88
Waaren schon an-
Dauz. do. in Th
Sronoae 11“ 178p Kahg pl lLop W Strenge vorgenommen, under Beobachtung aller auf der srüheren Westpr. Pfaud!r. 4 1
gebruͤn.
Türkei. Die Ottomat
schaft zu Konstantinopel offiziell anzeigen lassen, da in Albanien ausgebrochenen Aufruhrs, eine Eskadre n
gesendet, und einer zweiten
Handels⸗ oder anderes Schiff
gedämpft seyn wird.
Süd⸗Amerika. Von der in Neu⸗Granada vorgenommenen Aufhebung der inneren Accise und Erhöhung des Zoll⸗Tarifs, so wie
BI1 6 8 8 7,5*
iische pforte hat der Russischen Gesa
ndt⸗ sie, wegen des ach Skutarj
Eskadre befohlen habe, die in der Nähe belegenen Albanesischen Plätze Bojaz, Durazza, Chilet, Murtze und Kawaja zu blokiren. Die Blokade beginnt nach einem Termit von 31 Tagen vom 4. (16) Juli an gerechnet, nach deren Ablauf feit 5 in den dortigen Gewässern erscheinen darf und soll dieses Verbot der Schifffahrt und des Handels mit den ge⸗ nannten Plätzen so lange in Kraft bleiben, bis der Aufruhr gänzlich
von der in Bolivien stattgefundenen Errichtung einer össentlichen-. Bank hat die Staats⸗Zeitung bereits in ihren Nummern 238 und 245 eine den überhaupt darüber bis jetzt in Europa angelangten kunzen
Nachrichten entsprechende vorläufige Notiz mitgetheilt. uns vor, gelegentlich darauf zurückzukommen.
Meteorolo 1835. Morgens ]† Na 9. September. 6 Uhr. Luftdruck 330,14“ Par. Luftwärme .. 12 4° R. Thaupunkt.. 1200 R. Dunstsättigung 97 vCt. 6 Wetter trübe. Wind Wolkenzug.. Tagesmittel:
2 Uhr.
330,08“ Par. V 331,33“Par 14,6 0 R. 8,8 0 R.
330,52“ Par...
gische Beobachtung. chmittags Abends Nach einmaliger 10 Uhr. Beobachtung.
10,60 R.
8,1 9 R.
82 vpCt. trübe. W.
12,5 0 R...
4 pvCt. trübe. W.
Ausdünstung 0,093,.
Nachtkälte 6,4 0 R. 9,6 0 R. 81 pCt.
—
Berl' Den 1
Imtlrchern Fonds
ner Börse. * 0. September 1835.
- un d weld-Cours-Zettel
Wir behalten K.
Quellwärme 8,49 F. Flußwärme 14,4 0 . Bodenwärme 13,1 09
Niederschlag 0,011 N.
8 Brief.
Pr. Cour. Geld.
Brief. Geld.
Pr. Cour. *
St.-Schuld-Sch.4 101 8 Pr. Eugl. Obl. 30. „4 9927 PrämSch. d. Seeh. Kurm. Obl. m. l. C. Nm. Iut. Sch. do. Berl. Stadt-Obl. Königsb. do.
Elbiuger do.
Grossh. Pos. do. 1033 3
101 88 991% 597 1
101 ½
102 ⁄ 105 1½2
Ostpr. Pfandhbr. 102 „% Pomm. do. Kur- u. Heum. do. Schlesische do. 4 Rückst. C. und 2. Sch. d. K. u. N. — 85
183³½
102 1061
Gold al marco Neue Ducaten — Friedrichsd'or Uhisconto
— 215Iz 41 . 02 ½
131%
IMechse!
-Couns.
Pr. Cour. Krief. 1call.
—
Amtliche Nachrichten. Kronik des Tages.
Der Advokat⸗Anwalt Wilhelm Ludwig Reuter und der Notariats⸗Kandidat Joseph Schumacher sind zu Nota⸗ rien im Friedensgerichts⸗Bezirk Duͤren, Landgerichts⸗Bezirks Achen, mit Anweisung ihres Wohnortes in Duͤren, ernannt worden. 1
Abgereist: Der Kaiserlich Russische General⸗Malor, Fuͤr Andreas Galitzin, nach Kalisch. u1“
. 8
St. Petersburg, 2. September. Seine Majestaͤt der Raiser haben den von Seiten des General⸗Gouverneurs von Neu⸗Rußland und Bessarabien bei dem Ministerium des In⸗ ern gemachten Antrag zur Gruͤndung einer weiblichen Erzie⸗ ungs⸗Anstalt zu Kertsch Allerhoͤchst zu bestaͤtigen geruht.
Am 18ten des vergangenen Monats wohnte Se. Kaiserliche Hoheit der Thronfolger der Feier des hundertjaͤhrigen Bestehens der neueren Stuͤckgießerei zu St. Petersburg bei. Nach been⸗
Amsterdam do.
IIamburg do.
London
Wien in 20 Xr. Augsburg
Breslau
Leipzig
Frankfurt a. M. WZ. Petersburg
425 g eeh 142 — 152 ⁄½ — 152 ⅛ 181„¾ 8¹ % 103] 103
91 102] 1021
30ʃ
Kurz 2 Mt. Kurz 2 Mt. 3 Mt. 2 Mt. 2 Mt. 2 Mt. 2 Mt. 8 Tage 2 Mt. 3 Woch.
250 Fl. 250 Fl. 300 Mk. 300 Mk. 1 LSt. 300 Fr. 150 Fl. 150 Fl. 100 Thl. 100 Thl. 150 Fl. 100 Rhl.
103 ⁄ 99 ⅛
—
Auswä
rtige Börsen.
Amsterdam, 5. September.
Niederl. wirkl. Schuld Kanz-Bill. 24. Oesterr. 99 ½.
99 ½.
4 ½ % Amort. Preuss. Präm.-Scheine 104. do. 4 % M
Ausg. Sehn-
5 % do. 101 13⁄1 6* .
54 ⅞. 94. 3 ½ % 78 ⁄1c.
—. 5 % Span. 31. do. 3 % 20. 8
Antwe Span. 5 % 31 ½. Zin Anl. 40.
rpen, 4. September.
sl. 14. Cortes 29 ½. Co
Frankfurt a. M., 7. September.
Oesterr. 5 % Metall. 565. 1 % 25. Br. Bank Br. Loose zu 500 Fl. 11
102 ½. 102. 4 % 98 6. 98. 2 ½ Actien 1587. 1586 Pertial-Oblig. 1 4 ½. 114 ½¼. Loose zu 100 Fl. 2133.
Preuss. Präm.-Sch. 59 ½¼2. 59. do. 4 % Anl. 98 ⅛1. G. Poln. Lo
08 ⅞. 68 ¼. 8 8 Hamb
Engl. Russ. 105 ½. 118. Poln. Part. 137 ½¼. 5 % Port. 84 ¼.
Paris, 4. September.
5 % Rente pr. compt. compt. 79. 80. fin cour. tin courz 98. 5. Schuld 1à ⅛. Cortes-Coup
5 % Span. Rente 31. 30 ¾.
Hope in Cert. 99 ½.
5 % Span. Rente 34 ¼.
07⸗ urg, 8. September. Preuss. Prim.
tin cour. 110. 20. 3 % 5 % Neap. pr. compt. —, 3 % do. 22. 4
110. 10. 80. 15.
1
Wien, 5. September.
1 25 % Met. 102 ¼. 59 /32 ·
0„ 4 %
98516. Bank-Actien 1316. Neue;
Koͤnigliche Schauspiele.
Freitag, 11. Sept. nante, Lustspiel in 1 Akt, in Aeagypten, musikalisches
Sonnabend, 12. Sept.
Drama in 1 Akt, von E.
Lustspiel in 1 Aufzug, von Holbein.
1 Aufzug, von C. Blum. Sonntag, 13. Sept.
Im Schauspielhause: Die Gonu von Th. Koͤrner. Hierauf: Inl Drama in 3 Abth. Musik von M Im Schauspielhause: Der Be Raupach. Hierauf: Der Verriätf Und: André, Lustspie
Im Opernhause: Die Jungfrau
Orleans, romantische Tragoͤdie in 5 Abth., von Schiller. (2. Bertha Stich: Agnes Sorel; Mad. Crelinger: Johanna;
(Lemm: Raoul; Hr. Rott
: Talbot.)
Koͤnigstaͤdtisches Theater.
Freitag, 11. Sept. Hierauf: Das g
nach dem Franz., von G.
Nummer 777, Posse in 1 Akt, oldene Kreuz, Lustspiel in 2 Akten, Harrys. Zum Beschluß: Der
meister in tausend Aengsten, Lustspiel in 1 Akt, nach dem Fm von Th. Hell. (Hr. A. Wohlbruͤck, vom Stadttheater zu T lau, im ersten Stuͤck: Pfeffer; — im letzten: Magister Lasst
als Gastrolle.)
Sonnabend, 12. Sept. dem Italiaͤnischen, von Seyfried.
Norma, Oper in 2 Akten, Musik von Bellini. ½
Vial: Norma, als Gastrolle.) b Preise der Plaͤtze: Ein Platz in den Logen und im
kon des ersten Ranges 1
Sonntag, 13. Sept.
oder: Das liederliche K
Rthlr. ꝛc. Der boͤse Geist Lumpavcivagabun leeblatt, Zauberposse mit Gesang!
Akten. (Hr. A. Wohlbruͤck, vom Stadt⸗Theater zu Bres
Zwirn, als Gastrolle.)
2
Redacteur Cotte!l
——
Gedruckt
. uͤr das
digtem Gottesdienste begab sich Hochderselbe ins Arsenal, wo un⸗ eer anderem in der betreffenden Werkstatt in Dessen Gegenwart ehrere große Geschuͤtze gegossen wurden. Am Abend war das Arsenal festlich erleuchtet, wobet auf einer erhabenen Saͤule, un⸗ er einem doppelten Adler, die Namenszuge Sr. Majestaͤt des egierenden Kaisers und Ihrer Majestaͤt der Kaiserin Anna Jo⸗ hannowna, der Gruͤnderin des neuen Gießhauses, im schoͤnen kichte prangten. Nachdem von dem Direktorium des Bergwesens im vorigen ahre nach acht verschiedenen Orten Beamte zur Aufsuchung on Goldsand und Selberminen in den Kolywanowoßkressenski⸗ chen Bergwerks⸗Distrikt ausgesendet worden waren und diese Aufsuchungen vom 1. Mai bis zur Haͤlfte des Oktobers gedauert hatten, ist in Folge dessen an 15 verschiedenen Stellen goldhal⸗ iger Sand aufgefanden worden, der auch schon an einigen Or⸗ en den bergmaͤnnischen Arbeiten unter vorfen wird. — Des⸗ glichen liefern, wie die Nordische Biene meldet, die im ahre 1832 von Herrn Astascheff in der Gegend von Petro⸗ bawloffsk aufgefundenen goldhaltigen Sandlager reiche Ausbeute, zund scheinen sowohl eben dieser Reichhaltigkeit, als auch der oft sungewoͤhnlichen Maͤchtigkeit wegen, noch viel zu versprechen.
Polen.
Kalisch, 2. Sept. (Leipz. Ztg.) Die fuͤr die Anwe⸗ senheit des Kaisers hier angeordneten strengen Polizei⸗Maßregeln vurden von demselben durch besonderen Befehl ermaͤßigt, und der Monarch besichtigte vielfach zu Fuß in Begleitung eines Ad⸗ utanten die neuen Bauten und Fest⸗Vorbereitungen in der Stadt. nden Wohnungen unserer Allerhoͤchsten Gaͤste besahen Se. Ma⸗ sestaͤt alle Einrichtungen bis ins vorsorglichste Detail. Das De⸗ aschement der St. Petersburger Garde ruͤckte am 27sten hier in. Diese Truppen koͤnnen nicht genug die gastliche Aufnahme rüͤhmen, die sie auf ihrem Marsche von Danzig nach Thorn im Preußischen Gebiete erfuhren, und die sie hinreichend fuͤr die Anstrengungen der vorangegangenen Seereise entschaͤdigte. Se. Mäajestaͤt fragten vor seiner Abreise diese Bataillone scherzweise: Nun, wie wollt ihr nach St. Petersburg zuruͤckgehen, zur See oder zuLande? ihr habt zu wuͤnschen, mir gilt es gleich“; und obgleich diese alten Grenadiere antworteten: „Euer Majestaͤt haben zu befehlen!“ so las man doch in ihren zufriedenen Blicken die Zustimmung zur Landreise. Seit gestern sind die Preußischen Garde⸗Truppen, 3000 Mann Infanterie, 3000 Pferde und 12 Geschuͤtze, an der Gränze, 7 Werst von hier, im Lager eingetroffen. Die Preu⸗ fisschen Truppen bleiben bis zum 12ten d. M. jenseits der Graͤnze, ruͤcken dann 6 Tage ins diesseitige Lager und nehmen an den großen Manoͤvers in der Gegend von Opatowek Theil. 3 ach der Ruͤckkehr uͤber die Graͤnze werden diese Truppen noch 2 Tage im Preußischen Lager rasten und dann uͤber Glogau nach Verlin abmarschiren. Roͤder ist gegenwaͤrtig im Zoll⸗Amte Skalmierzyce. Hier geht eine Denkmuͤnze von Hand zu Hand, die in Berlin auf die usammenkunft gepraͤgt ist und sehr gluͤcklich durch zwei zum chutz und Trutz neben einander stehende Krieger in altdeutscher 8 eeh sch r Tracht diese waffenbruͤderliche Vereinigung ver⸗
Frankkreich. ..“
Paris, 5. Sept. Der Fuͤrst von Talleyrand speiste gestern bei Lord Granville; er wird, dem Vernehmen 9 18 Fart gen Tagen nach Valengay abreisen.
d In der heutigen Sitzung der Pairs⸗Kammer berichtete der Baron von Barante uͤber das neue Preß⸗Gesetz. Zuvor
9 verlangte der Marquis von Dreux⸗Brezé das Wort zu tgen Bemerkungen in Bezug auf diesen Bericht. „Die Kom⸗ en,, sagte er, „die sich mit der Pruͤfung des Preß⸗Gesetzes zu zeschaͤftigen hatte, ist nicht vollzaͤhlig gewesen. Herr Ville⸗ 8 hat bei den Berathungen gefehlt, und dies ist um so mehr neuetn, als die Unabhaͤngigkeit seiner Denkungsart der Kom⸗
9 ohne Zweifel von großem Nutzen gewesen seyn wuͤrde. 9 enfalls haͤtte er durch ein anderes Mitglied von derselben politi⸗
en Gesinnung ersetzt werden muͤssen. Noch muß ich bemerken,
brere auf das Preß⸗Gesetz bezuͤgliche Bittschriften bei der e eingegangen sind; ich verlange, daß dieselben der Kom⸗ Preß⸗Gesetz zur Begutachtung uͤberwiesen wer⸗ reit⸗ er Marquis von Laplace bemerkte, daß dies be⸗ geschehen sey, und der Praͤsident erklaͤrte, er habe,
Das Hauptquartier des Generals von
in Betracht der Wichtigkeit des Gegenstandes, absichtlich eine aus neun Mitgliedern bestehende Kommission 1 g vehcch. damit, wenn Einige derselben behindert wuͤrden, an den Berathungen Theil zu nehmen, die Kommission immer noch zahlreich genug sey, um Vertrauen zu ihrem Pruͤfungs⸗Geschaͤfte einzufloͤßen; wenn er Hrn. Villemain nicht durch ein anderes Mitglied ersetzt habe, so sey dies aus dem Grunde geschehen, weil eine solche Ersetzung nur dann uͤblich sey, wenn der zu Ersetzende foͤrmlich ausgeschieden sey. Der Marquis v. Dreux⸗Brezé erwiederte hierauf, daß eine aus 8 Mitgliedern bestehende Kommission schon um deshalb gar nicht berathschlagen koͤnne, weil moͤglicher Weise 4 gegen 4 seyn koͤnnten. Hierauf entgegnete der Praͤsident, daß die Kommission sich nicht in diesem Falle befunden habe, da sie sonst auf die Ernennung eines neunten Mitgliedes ausdruͤcklich angetragen haben wuͤrde. Jetzt bestieg der Baron von Barante die Rednerbuͤhne, um seinen Bericht abzustatten. Er begann damit, daß er die Lage der Pairs⸗Kammer beklagte, wonach diese, gleichwie sie in jedem Jahre das Budget erst kurz vor dem Schlusse der Session er⸗ halte und dasselbe gewissermaßen nur einregistriren koͤnne, jetzt vollends zur unveraͤnderten Annahme eines Gesetz⸗Entwurfes ge⸗ zwungen werde, der eine so wesentliche Reform in Preßsachen bezwecke. Der Berichterstatter ließ sich hiernaͤchst in eine sehr ausfuͤhrliche Eroͤrterung jeder einzelnen Bestimmung des Gesetzes ein und stimmte zuletzt fuͤr die unveraͤnderte Annahme desselben. (Beim Abgange der Post wurde uͤber den Tag debattirt, an welchem die Berathung uͤber das Preßgesetz beginnen soll.)
Auch die Deputirten⸗Kammer hielt heute um 1 Uhr noch eine Sitzung zur Erledigung verschiedener bei ihr eingelau⸗ fener Bittschriften; es hatten sich jedoch hoͤchstens 30 — 40 Mit⸗ glieder zu derselben eingefunden; auf der Ministerbank befanden sich bloß die Herren Guizot und Duchaͤtel. Die Sitzung wurde daher, nachdem Herr Fould einige voͤllig unerhebliche Petitio⸗ nen vorgetragen hatte, schon um 1 ½ Uhr wieder aufgehoben. Der Staats⸗Rath war gestern unter dem Vorsitze des Groß⸗ siegelbewahrers außerordentlich versammelt, um sich mit der Ab⸗ fassung des Reglements fuͤr die geheime Abstimmung der Jury zu beschaͤftigen. Der Conseils⸗Praͤsident und die Minister des oͤffentlichen Unterrichts und des Handels waren in dieser Sitzung zugegen, die um 10 Uhr begann und bis 2 Uhr dauerte. Die Gazette will wissen, daß die Majoritaͤt des Staats⸗Raths sich suͤr die Abstimmung mittelst geschriebener Zettel entschei⸗ den werde, die bloß das Wort „Ja“ oder „Nein“ ent⸗ hielten. Ist ein Geschworner des Schreibens unkundig, so soll er sich seinen Zettel von demjenigen seiner Kollegen schrei⸗ ben lassen, zu dem er das meiste Vertrauen hat; im Uebrigen soll der Schreibtisch so stehen, daß, was ein Geschworner schreibt, von den Anderen nicht beobachtet werden kann. Ueber jede Frage, die den Geschwornen vorgelegt wird, soll einzeln abgestimmt, und nachdem die Stimmzettel entfaltet worden, sollen sie sofort ver⸗ brannt werden. Jeder unleserliche oder gar nicht beschriebene Zettel soll zu Gunsten des Angeklagten ausgelegt werden. — Dies waͤre, nach der Gazette, der wesentliche Inhalt des Re⸗ glements, das gleichzeitig mit dem neuen Gesetze uͤber die Jury publizirt werden wuͤrde. .“
dehrere Druckerei⸗Besitzer sollen ihren Arbeitern angezeigt haben, daß sie am kuͤnftigen Sonnabend entlassen werden wuͤr⸗ den, da in Folge des neuen Preß⸗Gesetzes die Arbeiten vorlaͤu⸗ fig eingestellt werden muͤßten. Man ist nicht ohne Besorgniß, daß diese Maßregel zur Stoͤrung der oͤffentlichen Ruhe Anlaß geben koͤnnte.
In Bezug auf die eingestellten Urlaubs⸗Ertheilungen bei der Armee bemerkt das Journal de Paris: „Man hat auf dasjenige, was sich kuͤrzlich in Afrika, wo die Ehre unserer Waf⸗ fen zu raͤchen ist, zugetragen hat, und auf die Unordnungen, die in einem benachbarten Koͤnigreiche die Verletzung unsers Gebietes herbeigefuͤhrt haben, Ruͤcksicht nehmen muͤssen. Bei einem sol— chen Zustande der Dinge ist es nicht moͤglich, den Effektiv⸗Be⸗ stand der Armee genau auf die in dem Budget festgesetzte Zahl zuruͤckzufuͤhren. Auch hat die Regierung keinen Anstand genom⸗ men, unter ihrer Verantwortlichkeit die zuletzt von ihr vorge⸗ schriebene Reduction wieder zuruͤckzunehmen und die Corps so vollzaͤhlig zu erhalten, daß sie immer bereit seyn koͤnnen, die Be⸗ wegungen auszufuͤhren, welche die Umstaͤnde erheischen moͤchten.“
Dasselbe Blatt widerspricht dem Geruͤchte, daß Herr Romieu zum Nachfolger des Herrn Gisquet ausersehen sey.
8 Man versichert, daß die gerichtlichen Verhandlungen in dem Fisechischen Prozesse im Laufe des naͤchsten Monats beginnen werden.
In der verflossenen Nacht soll hier die Verhaftung eines Menschen stattgefunden haben, den ein Polizei⸗Beamter am 28. Juli gleich nach dem Attentate gegen den Koͤnig uͤber eine Mauer in der Rue du Temple will haben klettern sehen. Heute Mor⸗ gen ist dieses Individuum verhoͤrt worden.
Es soll Herrn Pepin gelungen seyn, kommen.
Die hiesigen Blaͤtter melden, daß man in diesem Au⸗ genblick in Paris einen ungeheuern Wucher⸗Prozeß instruire, in welchem einerseits als Beklagte die bekanntesten Geld⸗Haͤndler von Paris, und andererseits als Klaͤger die beruͤhmtesten Namen in der literarischen, artistischen und politischen Welt figurirten.
Es bestehen gegenwaͤrtig in Frankreich 147 Sparkassen, von denen 110 ihre Fonds in den Staats⸗Schatz geschuͤttet haben. Am 1. d. M. beliefen sich diese Fonds auf 54,244,000 Fr. Im verflossenen Monate allein sind bei dem Staats⸗Schatze 2,257,000 Fr. belegt worden.
In Marseille ist die Cholera gegenwaͤrtig dergestalt in Ab⸗ nahme, daß am 30. August nur noch 8 Todesfaͤlle vorkamen. Ueberhaupt waren bis zu diesem Tage dort 2182 Personen an
nach Belgien zu ent—
der Cholera gestorben.
Der Constitutionnel meldet, daß Paganini in Genua an der Cholera gestorben sey.
Die Spekulanten sind fuͤr den Augenblick nur mit den An⸗ gelegenheiten Englands beschaͤftigt, die, Dank der Maͤßigung bei⸗
Spalten fort und schließt mit den Worten:
der Haͤuser, eine guͤnstige Wendung genommen haben. Die Rente war auch im Steigen. Die Spanischen Fonds dagegen sind fortwaͤhrend ausgeboten. Sie waren heute schwaͤcher, als in den letzten Tagen, weil die Nachrichten von der Spanischen Graͤnze wenig beruhigend sind und der Geist des Foͤderglismus immer weitere Fortschritte in den Provinzen zu machen scheint.
Die letzten Nachrichten von dem Capitain der Brigg „la Recherche“, die abgesandt worden war, um die Spur der „Lit loise“ aufzusuchen, setzen es außer Zweifel, daß letzteres Schiff nicht in dem Meerbusen von Breyda⸗Fioͤrdur untergangen ist, wie es der angebliche Bericht eines Hollaͤndischen Capitains be⸗ fuͤrchten ließ. Die „Recherche“ ist jetzt nach dem noͤrdlichen Vorgebirge von Island gesegelt, welchen Weg die „Lilloise“ ein⸗ geschlagen haben muß, wenn sie sich nach Groͤnland, begeben hat.
m Journal des Doébats liest man Folzendes: „Unsere Privat⸗Korrespondenz aus Konstantinopel vom 13ten Aug. bestaͤ⸗ tigt aufs neue, und bestimmter als je, die von mehreren Franzoͤ⸗ sischen und fremden Blaͤttern bestrittene Thatsache, daß der der „Mésange“ bewilligt gewesene Ferman auf die Vorstellungen des Russischen Botschafters wieder zuruͤckgenommen worden ist.“
Im National liest man: „Es wird uns aus Valencia geschrieben, daß die Junten von Valencia, Saragossa und Bar⸗ celona, aghtsgiate der drei Provinzen, welche das vormalige Koͤnigreich von Aragonien bildeten, definitiv einen Bund unter sich geschlossen haben. Der Intendant von Valencia hat die Wech⸗ sel des Koͤniglichen Schatzes mit Protest zuruͤckgewiesen und hat 3 Millionen Realen in die Kassen der insurrectionellen Junta fließen lassen.“ Spaͤteren Nachrichten zufolge, sollen Valladolid, Coruna, Mallorka und Estremadura dieser wichtigen Manifesta⸗ tion beigestimmt haben.
Die Sentinelle des Pyrenées enthaͤlt nachstehendes Schreiben aus Saragossa vom 26. Aug.: „Gestern Morgen nach einer Sitzung der Junta, die mehrere Stunden gedauert hatte, wurde den Milizen, die am Sonnabend ausgeruͤckt waren, ein Courier mit dem Befehle nachgefandt, augenblicklich wieder um⸗ zukehren; man erwartet sie heute oder morgen. — Es verbreitet sich die Nachricht, daß der General Quesada sich mit 10,000 Mann unterweges befinde, um auf Befehl der Regierung die Aragonesen fuͤr ihren Aufstand zu zuͤchtigen; und dies soll die Junta veranlaßt haben, die Milizen zuruͤckzurufen. Man hat beschlossen, die Stadt zu befestigen, und schon sind die Arbeiten im Gange. Das Volk ist entschlossen, Widerstand zu leisten, wenn man ihm die geforderten Reformen nicht bewilligt. Ss bereiten sich wichtige Ereignisse vor.“ 8
Aus Bayonne schreibt man vom 30. Aug.: „Valladolid hat seine Junta organisirt. Herr Leyba, der beauftragt war eine Vorstellung der Einwohner nach Madrid zu uͤberbringen, ist bei seiner Ankunft in der Hauptstadt verhaftet worden . Das Mémorial Bearnais meldet, daß alle von den Junten von Barcelona, Saragossa und Valencia nach Madrid gesandten Personen auf Befehl der Koͤnigin festgenommen worden sind.
Der in Bordeaux erscheinende Indicateur vom 1sten d enthaͤlt Folgendes: „Man versichert, daß die Franzoͤsischen An⸗ werbungen fuͤr Rechnung der Spanischen Regierung auf Befell der unsrigen eingestellt worden sind; als Grund giebt man ap daß, da jene Regierung keinen Heller nach der Graͤnze geschickt habe, um die Truppen zu empfangen und zu kleiden, sie auf das Anwerbungs⸗Geschaͤft von selbst verzichte. Gleichwohl sind die⸗ jenigen Freiwilligen, die bereits auf der Graͤnze angekommen waren, in Abtheilungen von 50 Mann in Spanien eingeruͤckt.“
Großbritanien und Irland. London, 4. September. Nach dem vorgestrigen Lever er⸗
stattete der Recorder von London dem Koͤnige Bericht uͤber die in der
letzten Session des hiesigen Central⸗Kriminalgerichts zum Tode verurtheilten Verbrecher, welche, 6 an der Zahl, saͤmmtlich von Sr. Maj. begnadigt wurden. 8 Ihre Koͤnigl. Hoheiten die Herzogin von Kent und die Prinzessin Victoria sind vorgestern zu dem Erzbischose von York nach Bishopsthorpe abgereist, um dem Yorker Musikfeste beizuwohnen. Vorgestern gab der Franzoͤsische Botschafter, Graf Seb⸗ stiant, dem Herzoge von Nemours ein Diner, welchem unker anderen Gaͤsten auch der Prinz Ernst von Hessen⸗Philipsthal beiwohnte. Gestern war der Herzog von Nemours von Sr Koͤnigl. Hoheit dem Herzoge von Susser zum Diner eingeladen Die Weekly Dispatch enthaͤlt in einem ihrer letzten Blaͤtter einen gegen das Oberhaus gerichteten Artikel, der fast die aͤußerste Graͤnze des Radikalismus erreicht. Die Palrs werden darin als Leute geschildert, die nur von der Gnade des Volks lebten und ohne dieselbe nichts seyn wuͤrden, weil die Meisten, auf ihren Reichthum pochend, sich nicht die Muͤhe ge⸗ geben haͤtten, etwas zu lernen. Lord Lyndhurst wird ein Bettler genannt, der aus den Taschen des Volks eine jaͤhrliche Penston von 5000 Pfund beziehe und nun behaupte, das Eigenthun sey das einzige Kennzeichen aller guten Qualitaͤten. Eben so wird den Herzogen von Portland und von Newcastle vorgewor⸗ fen, daß sie ganz arm seyn wuͤrden, wenn man ihnen die Laͤn dereien wieder nehmen wollte, die sie vom Staate erhalten haͤt ten. Letzterem wird auch vorgeruͤckt, daß er 8 Sitze im Unter hause, einen jeden im Durchschnitt jaͤhrlich 1000 Pfund werth, zu vergeben habe, wovon einen Sir Francis Bur dett 11 Jahre lang, von 1796 bis 1807, gekauft gehabt, worauf ihn Sir Charles Wetherell an sich gebracht. Als cha. rakteristische Kennzeichen der Pairs werden unermeßliche Schul den, Wahlumtriebe, Bestechungen, Sinekuren, Pensionen, er⸗ zwungene Wahlen und Erkaufung aller Militair⸗Aemter bezeich⸗ net. In diesem Ton faͤhrt das genannte Blatt durch ein paar H 1ich r. Ieger mann das Recht, mit dem Seinigen zu 1 acht. Aüßi Gut denn, laßt das Volk mit dem Seinigen machen, was es will, und die erbliche Legislatur lebt keine fuͤnf Jahre mehr! In keinem Fall aber kann sie noch laͤnger als zehn Jahre existiren“
Nachrichten aus Sydney zufolge, war der von der hiest⸗