1836 / 33 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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vischen Marken erobert und germanisirt,

wesentlich hat beschraͤnkt werden muͤssen;

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88 dic Jahre der Reorganisation des Staats unterbrachen die Ar⸗ eit voͤllig.

Allein die Mißstaͤnde traten stets mehr und druͤckender hervor Anfangs war wohl die Rechtskenntniß der Provinzial⸗Rechte noch zu lebendig, als daß diese dem Allgemeinen Landrechte gegenuͤber sehr ins Dunkel getreten waͤren. Allein allmäaͤlig mußten sie ihre Kraft als ungeschriebenes Recht dem geschriebenen gegenuͤber verlieren. Dazu kam, daß die Gesetzgebung seit 1808 sehr tief in alle Provin⸗ zial⸗Rechts⸗Verhaͤltnisse einschnitt, daß ein großer Theil der Gerichts⸗ Beboͤrden anders organisirt wurde, dadurch der usus fori unterging, die Vergroͤßerung der Monarchie um beinah die Haͤlfte eine haͤufige Durcheinanderversetzung der Beamten herbeifuͤhrte u. s. w.

Es mußte daher als eine der groͤßten Wohlthaten fuͤr die Mo⸗ narchie erscheinen, daß das Justiz⸗Ministerium, besonders energisch seit 1830, den Faden zur Vollendung der Provinzial⸗Gesetzgedung wieder aufnahm. Es wurden von da an zugleich üͤberall wissen⸗ schaftliche Forschungen über die aͤlteren Rechts⸗Institute angeregt, die Rechtsquellen gesammelt und abgedruckt, und es moͤchte in dieser Hinsicht wohl kein Land mit Preußen sich messen koͤnnen. Die Re⸗ daction der Provinzial⸗Rechte, in sofern sie den Justiz⸗Behoͤrden auflag, ist seitdem fast uͤberall beendet, und in einigen Provinzen sogar die Communication und Berathung mit den Staͤnden bereits in vollem Gange. v

Die theils im Auftrage des Justiz⸗Ministeriums ausgearbeiteten, sich an die Form des Allgemeinen Landrechts anschließenden und zur Beratbung mit den Staͤnden bestimmten, theils als Privat⸗Arbeiten bekannt gemachten Entwuͤrfe der Provinzial⸗Rechte, sind von deren Verfassern, mit den dazu gehbrigen Rechtfertigungen, historischen Untersuchungen, und Motiven versehen, dem Drucke uͤbergeben. Nach der sehr praktischen und umfassenden Arbeit des Geheimen Ober⸗Tribunals⸗Rathes Scholz fuͤr die Chur⸗Mark, des Geheimen Ober⸗Tribunals⸗Rathes Hartmann fuͤr das Eichsfeld, des Geheimen Oder⸗Tribunals⸗Rathes Zettwach fuͤr Pommern, des Ober⸗Lan⸗ desgerichts⸗Rathes Lenz fuͤr Halberstadt, des Ober⸗Landesgerichts⸗ Rathes Schlüter fuͤr Muͤnster, Teklenburg, Lingen und Recklinghau⸗ sen u.s.w. erscheint dann hier das Provinzial⸗Recht der Altmark vom Geheimen Justizrath Geͤtze. Die Altmark ist der erste Anfang und der Kern der Preußischen Monarchic. Von hier aus wurden die sla⸗

und bildeten sich mit ihr zum Churfuͤrstenthum Brandenburg aus. Aber so wie das Land der Kern der Monarchie, so ist sein Recht der Kern unserer ganzen Rechtz⸗ bildung geworden. Von der Altmark erbielten die uͤbrigen Theile des Churfuͤrstenthums ihre germanischen Rechts⸗Institute ). Die Ausbildung derselben so wie die eigenthuͤmliche Gestaltung des dort ausdruͤcklich eingefuͤhrten sogenannten gemeinen Rechts (des roͤmi⸗ schen⸗, des kanonischen⸗ und des Lehnsrechts) gaben die Hauptgrund⸗ lagen des Materials fuͤr das Allgemeine Land⸗Recht, und dieses ist in Hinsicht seiner Doktrin und historischen Bedeutung gar nicht zu verstehen ohne genaue Erforschung und Kenntniß des maͤrkischen Provinzial⸗Rechtes. .

Was nun die vorliegende Bearbeitung des altmaͤrkischen Pro⸗ vinzial⸗Rechtes betrifft, so ist hier nicht der Ort kritisch in die Beur⸗ theilung derselben selbst einzugehen; wir sprechen daher nur im All⸗ gemeinen das Urtheil aus, daß wir die Anordnung des Ganzen zweck⸗ maͤßig, die Fassung der entworfenen Paragraphen fuͤr dies kuͤnftige Gesetzbuch klar, scharf und konzis gefunden haben und daß die Einleitung so wie die historischen Eroͤrterungen und Motive von eben so großer Treue als gruͤndlicher Forschung und einem ausge⸗ zeichneten Scharfsinne zeugen. 1

Es kann zugleich dabdei als eine der besten Eigenschaften des Werks hervorgeboben werden, daß es sich von Neuerungen in Theo⸗ rieen und einseitiger Auffassung fern gehalten hat. Alle jene gruͤnd⸗ lichen Untersuchungen haben der Unbefangenheit des Verfassers nicht geschadet, der mit tuͤchtigem praktischen Sinne aus ‚denselben die Resultate entnimmt, die sich zugleich, in ihrer Begruͤndung jedem Urtheile eines Dritten zur eignen Pruͤfung vorlegen. Das Buch zeigt, daß in dieser Hinsicht viel zu thun war, und es leistet darin viel. Deshalb und weil Haupt⸗Momente, wie z. B. das mit beson⸗ derer Vorliebe bearbeitete Lehnsrecht, von ganz .. Interesse fuͤr die auf dem rechten Elb⸗Ufer belegenen Theile der Mark wie fuͤr die Altmark sind, wird sich das Buch unbedenklich auch bald eine Autoritaͤt fuͤr die ganze Mark Brandenburg verschaffen, die nur sehr wuͤnschenswerth seyn kann. 1

Was wir aber am meisten herausheben moͤchten, ist die Gesin⸗ nung, die aus dem ganzen Werke uns entschieden entgegentritt. Sie ist eben so streng als einfach, eben so wissenschaftlich als wahrhaft, und Liebe und Anhaͤnglichkeit an die vaterlaͤndischen Rechts⸗Institute treten uns auf jeder Seite entgegen. b

Zum Belege von allem diesem sey es uns erlaubt, einige Stel⸗ len aus der Einleitung herauszuheben, die zugleich als einen Kon⸗ trast der aͤlteren Preußischen Regierungsweise zu der modernen ephemeren des Koͤnigreichs Westphalen dienen moͤgen:

„bag. 20 . 3

„In Folge der spaͤteren Zeit⸗Ereignisse ist freilich die Art der Rechts⸗Bildung eine andece geworden. Eine alle Detail⸗Verhaͤlt⸗ nisse innerlich durchdringende konsequente Organisation jedes Staa⸗ tes zu einer Einheit scheint in dem Grade Bedingung der Erxistenz

der Staaten geworden zu seyn, daß eine freie, nicht von oben ge⸗

leitete Rechts Entwickelung gegen die Art, wie sie fruüͤher bestand, wenigstens ist faktisch der Zustand jetzt ein ganz anderer, und laͤßt sich das nicht in Abrede stellen, daß Verordnungen und Gesetze jetzt in einer ganz anderen Art auf den Rechts⸗Zustand einer Hrovinz auch im Erfolge influiren, als dies fruͤher der Fall war.“ 1b „Dieser Oifferenz der neuern Zeit und der aͤltern muß man sich aber bewußt bleiben, wenn man bei Aufstellung eines Provinzial⸗ Rechtes das Richtige nicht verfehlen will. Wollte man sich darauf beschraͤnken, die aͤlteren Maͤrkischen Verordnungen zu extrahiren, so wuͤrde man fuͤr viele Punkte zu einem Resultate gelangen, welches

*) Daß die Altmark als eine auf slavischem Grund und Boden angelegte deutsche Mark angesehen werden muß, wahrend die spater exoberte Mittelmark mehr ein nur germaͤnisirtes slavtsches Land blieb. S. v. Raumer über die alteste Geschichte und Verfassung der Mark BVrandenburg pas. 62.

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kein Sachkundiger als wirkliches Recht der Provinz wuͤrde anerken⸗ nen koͤnnen. Man wuͤrde damit zu einem nicht unbedeutenden Theile jetzt erst einen neuen Rechts⸗Zustand einfuͤhren, der vor einigen hun⸗ dert Jahren beabsichtigt, aber nie wirklich geworden war. Den aͤl⸗ teren Verordnungen lag mehr oder weniger eine ganz andere Ansicht zum Grunde. s waren Regulative und Instructionen fuͤr die Be⸗ theiligten, die sehr oft, wenn dies auch nicht ausgesprochen war, mehr nur eine subsidtaire Natur hatten, gegen welche sich aber namentlich in der Mark ein entgegengesetzter Rechts⸗Zustand sehr häͤufig unge⸗ stoͤrt erhielt. Die Interessenten machten ihn geltend und fan⸗ den darin Unterstuͤtzung. Die landesherrlichen verwaltenden Behoͤrden ließen die kontrahiren Observanzen bestehen, und hielten sie durch ibre Verfuͤgungen selbst aufrecht; die landesherr⸗ lichen Grrichte konservirten sie in ihren Judikaten und spaͤtere lan⸗ desherrlichen Verordnungen erkannten sogar ausdruͤcklich an, daß die Observanz nicht gestoͤrt sei. Die Einleitung zu dem Kirchen⸗Rechte entbaͤlt daruͤber einige Details. Ueberall auch war man von keiner Seite in der Schaͤrfe der Ansicht, wie sie jetzt aufrecht erhalten wird, der Meinung, daß Verordnungen auf eine ganz desinitive Art einen Rechtszustand erzeugen, oder einen bestehenden aͤndern konnten; man sah ein Entgegenhandeln gegen solche Verordnungen nicht als eine an sich klare Rechts⸗Verletzung an, vielmehr wurde die Befol⸗ ung zwar als Gehorsam in Anspruch genommen, und die Nichtbe⸗ olgung als Ungehorsam allenfalls geruͤgt: das bleibt aber immer er⸗ kennbar, daß man sich der Schwierigkeiten, welche entgegen⸗ stehende Rechte erzeugten, bewußt blieb, und daß man es fuͤr billig hielt, unter Umstaͤnden sie gegen solche Verord⸗ nungen auch ferner bestehen zu lassen. Nach der neuern Ansicht der Sache macht eine Verordnung, die als Gesetz angesehen wird, eine feste Graͤnze, uͤber welche hinaus nicht geschritten werden darf und die scharf gehalten werden muß. Wuͤrde sie nicht beachtet, so wuͤrde gerade dies als Rechtsverletzung angesehen werden. Die Abhuͤlfe kaͤme durch richterliche Entscheidungen oder durch Strafbefehle. Eine Wiederholung der Verordnung an sich waͤre hiernach etwas gaͤnzlich Unnuͤtzes. Fruͤher, wo die Gewaͤhr fuͤr die Befolgung mehr in dem in Anspruch genommenen Gehorsam, dem auch ein entgegengesetzter Rechts⸗Zustand sich fuͤgen sollte, lag, und wo die Ansicht von einer wirklich erfolgten Aenderung dieses Letztern sich nicht, wie jetzt gel⸗ tend machte, wurden zur endlichen Erlangung des Zieles die Ver⸗ ordnungen in vielen Faͤllen mehrmals, sogar haͤufig und mit ganz kurzen Zwischenraͤumen wiederholt; es wurde in einzelnen Faͤllen vom Koͤnig Friedrich Wilhelm I. daruͤber geklagt, daß, wenn gleich er es daran nicht habe fehlen lassen, durch Patente seine Willens⸗ meinung gehoͤrig bekannt zu machen, es doch an der genauen Be⸗ folgung merklich gefehlt habe, und auch unter Friedrich II. wurde in einem einzelnen Falle noch anerkannt, daß gegen aͤltere Verordnungen, welche privatrechtlichen Verhaͤltnissen gewisse Graͤnzen geben, eine contraria possessio beachtet werden solle. In welchem Grade fruüͤ⸗ her dem faktisch Bestehenden sogar auch wohl gegen klare entgegen⸗ stehende Rechte des Landesherrn ein Anerkenntniß zu Theil wurde, davon zeugen aber namentlich auch die merkwuͤrdigen Befehle, durch welche Koͤnig Friedrich II. das Jahr 1740 als Normal⸗Jahr auf⸗ stellte und ehn faͤbrte, und in denen sog ar Anfangs und ehe die frei⸗ lich dringend noͤthige spaͤtere Beschraͤnkung auf ein bestimmtes Jahr hinzutrat, ganz allgemein verordnet war „daß in Zukunft die von Adel und andere Partikuliers, wenn sie gewisse Funda, oder Gerechtigkeiten, es haben solche Namen, wie sie wollten, wirklich nutzten und besaͤßen, deshalb unter keinerlei Praͤtert durch das Otticium fisci in Anspruch genommen werden sollten.“* uUnd nun hingegen pag. 31. „daß bei einem Verfahren (im Koͤnigreiche Westphalen), bei wel⸗ chem man in solcher Art um die Mittel unverlegen war, sich bald eine Verwaltung zu Stande bringen ließ, die in ungewoͤhn⸗ lich rascher Weise ihre Zwecke erreichte, und in der das Ganze mit vieler Konsequenz zu einer Einheit aͤußerlich organisirt war, kann nicht auffallen, war unter solchen Umstaͤnden auch kaum ein besonderes Kunststuͤck. Sehr mit Unrecht zogen aber jener blen⸗ dende Organismus und manche an sich zweckmaͤßige formelle Ein⸗ richtungen die Augen Vieler von dem sehr traurigen Ergebnisse ab, daß mit dem alten Herrscherstamme die tiefer gehende Gerech⸗ tigkeit aus dem Lande gewichen war, daß alles Leben und alles Lebendige und selbststaͤndige Bewegen in den Privat⸗Verhaͤltnissen unterdruͤckt war, und daß die Regierung, die es einen ihrer ersten Schritte seyn ließ, die Leibeigenschaft, wo sie etwa noch exristiren moͤchte, und alle die Folgen, die sie hatte, und die sie nicht hatte, aufzuheben, jeden ihrer Unterthanen in ein peinliches und aͤngst⸗ liches Abhaͤngigkeits⸗Verhaͤltniß von ihrer Willkuͤhr und ihrer Laune hielt, gegen welches es keine andere gruͤndliche Abhuͤlfe gab, als die, in einer Auswanderung gefunden werden konnte, die zumal bei der Naͤhe der Provinzen, welche dem alten Herrscherstamme geblieben waren unter solchen Verhaͤltnissen fuͤr Viele aufboͤrte, ein „flebile beneficium“ zu feyn."“⸗ „Diese Zeit der Noth waͤhrte aber gluͤcklicher Weise nicht laͤnger, als noͤthig war, die Kraͤfte bis zu genuͤgender Hoͤbe zu steigern und anzuregen, welche gebraucht werden sollen, sie zu brechen. Der Krieg der Jahre 1813 und 1814 fuͤhrte die Pro⸗ vinz Sr. Majestaͤt dem Koͤnige wieder zu; die aͤlteste Provinz der Preußischen Monarchie wurde wieder ganz Me W

Bekanntmachung.

Da das im Jahre 1832 erschienene Post⸗Handbuch fuͤr Berlin, in Folge der seitdem in den Post⸗Verbindungen vorgenommenen viel⸗ fachen Veraͤnderungen, seinem Zwecke nicht mehr entspricht, so ist solches fuͤr das Jahr 1836 neu bearbeitet, gleichzeitig aber auch be⸗ deutend erweitert und namentlich hinsichts der Post⸗Verbindungen im Auslande sehr vervollstaͤndigt worden.

Das neue Post⸗Handbuch enthaͤlt, außer einer Uebersichts⸗ Karte aller Schnellpost⸗ und der bedeutendsten Diligence⸗ und Fahr⸗ post⸗Verbindungen in Deutschland ꝛc.:

1) Eine tabellarische Uebersicht der von Berlin abgehenden und

aselbst ankommenden Posten, nach und der Ankunft geordnet;

2) die von Berlin abgehenden und daselbst ankommenden Post nach den Coursen speziell beschrieben, mit Angabe der Ankun und des Abganges auf den verschiedenen Stationen, 1 Schlußzeit, des Personengeldes und der mit diesen Courß in Verbindung stehenden bedeutenderen Posten des In⸗ uh Auslandes; 1

3) eine Speditions⸗ und Porto⸗Tabelle, aus welcher die Sy tion und die Porto⸗Saͤtze von Berlin nach allen Preußischt Post. Anstalten und Staͤdten, so wie nach den bedeutenzfn auslaͤndischen Orten zu ersehen sind; eine Tabelle uͤber den Abgang und die Ankunft der Korresvar denz zwischen Berlin und den bedeutendsten Orten des In⸗m Auslandes, aus welcher ersichtlich ist, an welchen Tagen 1j Stunden die Briefe von Berlin abgehen, an dem Bestimmung orte eintreffen, von dort wieder abgesandt werden und un Berlin gelangen;

5) die saͤmmtlichen Course der Preußischen Schnell⸗ und ordine ren Fahrposten und die mit denselben in unmittelbarer Verz dung stehenden auslaͤndischen Post⸗Course, mit Angabe gangs und der Ankunft, so wie des Personengeldes;

6) eine Uebersicht der bedeutendsten Dampfschiff⸗ und Packete⸗ Verbindungen, mit Angabe des Abgangs und der Ankufzy Schiffe und der Passagier⸗Geld⸗Saͤtze; b

7) Auszug aus dem Regulativ uͤber die Preußische n,

ape;

8) die Bestimmungen in Bezug auf die zur Post zu gebendeng von derselben zu empfangenden Briefe, Gelder und Packm

9) die Bestimmungen in Bezug auf die Brief⸗, Geld⸗ und Pait Befoͤrderung nach dem Auslande;

10) die Bestimmungen fuͤr Reisende, welche sich der Preußstt Schnell⸗ oder ordinairen Fahrposten bedienen;

11) die Einrichtung der Berliner Stadtpost;

12) die Bestimmungen in Bezug auf die Extrapost⸗, Courier⸗- Estaffetten⸗Befoͤrderung, mit Angabe der Zahlungs⸗Saͤtze des und Auslandes; b

13) die Bestimmungen uͤber Porto⸗Restitutionen bei bedeutem, Geld⸗ und Packet⸗Sendungen.

Das sauber gebundene Exemplar dieses 30 ½ Bogen gr. 8.) ken Buches kostet ohne die Uebersichts⸗Karte 1 Rthlr., und; der illuminirten Uebersichts⸗Karte 1 Rthlr. 6 Sgr. Eine einzelne luminirte Uebersichts⸗Karte auf Schweizer⸗Papier kostet 10 Sgr.

Fuͤr Berlin geschieht der Verkauf durch den Portier im hause, Koͤnigs⸗Straße Nr. 60. Auswaͤrtige koͤnnen Buch und 8 fuͤr obige Preise durch alle Preußische Post⸗Anstalten beziehen.

Berlin, den 22. Januar 1836.

Cours⸗Bureau des General⸗Post⸗Amts.

Meteorologische Beobachtung.

Morgens Nachmittags Abends Nach einmalze 6 Uhr. 2 Uhr. 10 Uhr. Beobachtung

1836. 30. Januar.

Quellwärme 7,00 ½, Flußwärme 0,60 %

Luftdruck.... 323,05“ Par. 323,10“ ‧Par. 326,75“ Par. Luftwaärme. +†. 0,8 0 R. + 1,40 R. + 100 R. I 8 .. 88 9 R. 88 88 R. .“ 9 8 Bodenwärme 1,00

Dunstsättig.. 91 „Ct. pCt. 78 pCt. 8 5 D ea Wetter Schnee. Schnee. halbheiter. Eusdhnstung 0h

WV SW. SW. W. Niederschlag 1,0209 Wolkenzug... SW. Nachtkälte 00⁰9%

Tagesmittel: 324,30“"" Par. + 1,10 R. 0 70 R. 86 pet⸗

Auswärtige Börsen. Frankfurt a. M., 28. Januar.

Oesterr. 5 % Metall. 1023⁄à. 102 ⁄. 4 % 991 ⁄l, 6. 9991 6. U80 593¾. 1 % 25 ⅛. G. Bauk-Actien 1669. 1668 Partial-Obl. 19, G. Loose zu 500 Fl. 118 ⅛. 117 ⁄⅞. Loose zu 100 Fl. 217 Br. Preuss. Präm.-Sch. 60. 59 ¾. do. 4 % Anl. 99 ⅛6. G. E. Loose 70 àℳ. 70 ½.. 5 % Span. Anl. 49 ¾. 4951. 2 ½ % b. 55 16. 54131ℳ. Paris, 25. Januar.

5 % Rente pr. compt. 109. 70. fin cour. compt. 80. 70. fin cour. 80. 75. 5 % Neap. 99. 10. Rente 49 ⅞. Passive 16 ½. Neue Ausg. Sch. 257⅛. 19 ¼. 3 % Portug. —.

Koͤnigliche Schauspiele.

Montag, 1. Februar. Im Opernhause: Jugend muß aàô toben, Lustspiel in 1 Akt, von L. Angely. Hierauf: Konze uͤber ein Thema aus der Oper: Der Barbier von Sevila, Allegro von Hoffmeister, fuͤr das Holz⸗ und Stroh⸗Instrum arrangirt und vorgetragen, von Herrn Gusikow. Dann: Spiegel des Tausendschoͤn, Burleske in 1 Akt, mit Gesang,— C. Blum. Und: Variationen uͤber ein Tyroler Thema, arn girt und vorgetragen von Herrn Gusikovw.

Im Schauspielhause: 1) Un moment d'imprudence; médie en 3 acles, par MM. Wafflard et Fulgence 2 dith et Holopherne, vaudeville en 2 actes.

100. 75. 3 %2 5 % Ausg. &.

Koͤnigstaͤdtisches Theater.

Eulenspiegel, oder: Schabm

Montag 1. bGat

uͤber Schabernack. 1— Dienstag, 2. Febr. Die Goldgrotte des Geister banme

oder: Noch einmal jung! Zauberspiel mit Gesang in 2 Mm.

Redacteur Vd. TCotteil.

Gedruckt bei A. W. Hayr.

Allgemeiner Anzeiger

ten, Herrn Land⸗ und Stadtgerichts⸗Assessor Hei⸗

Bekanntmachungen. dis hsß Edictal⸗Citation.

Nachstehende Personen:

richt sich damals in Landau aufhielt und ein Vermdoͤgen von 233 Thlr. 24 sgr. 3 pf besitzt; 2) der Landwehr⸗Soldat Johann Gottfried Gott⸗ wald, gebuͤrtig aus Dippelsdorf und erzogen in Roͤhrsdorf bei Liebenthal, seit 1813 auf Wan⸗ derschaft, und nach der von ihm im Jahre

den 14 Mai 1836, Vormittags 10 Uhr, Fngegce Termine in dem Gerichts⸗Locale persoͤn⸗ 1) der Muͤllergesell Lorenz Felix Gittler, den 10. lich oder schriftlich zu melden und weitere Anwei⸗ August 1790 zu Klein Roͤhrsdorf bei Lieben⸗ sung zu erwarten, widrigenfalls sie fuͤr todt erklaͤrt, thal geboren, seit 1810 abwesend, welcher nach zund ihr Vermoͤgen ihren sich demnaͤchst zu legitimi⸗ der von sich im Jahre 1820 gegebenen Nach⸗ renden Erben ausgeantwortet werden soll. Liebenthal in Schlesien, den 10. Juni 1835. Koͤnigl. Preuß. Land⸗ und Stadtgericht.

Bekanntmachung. ““ Die nachbenannten fuͤnf Kinder der bereits fuͤr

naten und spaͤtestens in dem auf

8 1816 aus Breslau erhaltenen Nachricht Soldat todt erklaͤrten Einsaaße Thomas Magnus und Marie 10 Uhr,

geworden, dessen Vermoͤgen noch nicht ausge⸗ Streeckschen Eheleute zu Krampitz bei Danzig, 1) Ferdinandus Mauritius, geboren den 4. Octo⸗ ber 1792 zu Krampitz, 2) Caroline Blondine, geboren den 30. Januar 1794 zu Krampitz,

mittelt ist: 88 der Landwehrmann Franz Grande, gebuͤrtig aus Schmottseissen bei Liebenthal, welcher im Fruͤh⸗ jahr 1814 nach Loewenberg als Landwehrmann berufen wurde, seitdem aber von sich nichts hat hoͤren lassen, und ein Deposital⸗Vermoͤgen von 1s Thlr. 14 sgr. 10 pf. besitzt, werden nebst ihren etwa zuruͤckgelassenen unbekann⸗ ten Erben hierdurch vorgeladen, sich innerhalb 9 Monaten, spaͤtestens aber in dem vor dem Deputir⸗

Kleinwalddorf,

gebracht.

den 6. (sechsten) Mai 1836, Vormittags

vor dem unterzeichneten Gericht in der Behausung des Justitiarii, Langgasse Nr. 3923, hieselbst angesetz⸗ ten Termin persoͤnlich oder schriftlich zu melden und weitere Anweisung zu erwarten. Zur Wahrnehmung ihrer Rechte werden denselben die hiesigen Justiz⸗ 3) Helene Clarissa, geboren den 6. November 1796 Commissarien Zacharias und Groddeck in Vorschlag erschienen: u Fleinwalddorf⸗ 4) Louise Wilhelmine Rahel, geboren den A4. Juli 1799 auf Saspe und - 5) Marie Amalie, gehoren den 23. April 1801 zu melden, so werden die

Sollten sich aber die Kinder der Streeckschen Ehe⸗ leute und ihre eec ahh. unbekannte Erben nicht Kinder der Streeckschen Ehe⸗

leute fuͤr todt erklaͤrt, ihre unbekannten Erben aber

fuͤr die Preußischen Stoaten.

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welche angeblich von ihren genannten Eltern im praͤcludirt, und der vorhandene Nachlaß der Straa 5 1804 16 eine Cee den hier nach Ame- schen Ehelente, welcher in circa 1200 Thlr. bestl

rika mitgenommen worden sind, und von deren Le⸗ wird ihren sich legitimirenden Erben ausgehanie ben und Aufenthalt seitdem keine Nachricht einge⸗ werden, so daß diejenigen Praͤtendenten, welche

8

2 8 gangen ist, imgleichen die von den genannten fuͤr nach erfolgter Praͤclusion noch melden sollten, todt erklaͤrten Streeckschen Eheleuten außerdem noch! 1. 8 1 etwa erzeugten Kinder, so wie die etwanigen unbe⸗ mene Verfuͤgungen anerkennen und uͤberna g kannten Erben dieser saͤmmtlichen Kinder, werden muͤssen, von ihnen weder Rechnungslegung no 1 hiedurch auf den Antrag ihrer hiesigen naͤchsten satz der erhobenen Nutzungen fordern duͤrfen, - Verwandten und des ihnen bestellten Curators, Be⸗ dern sich lediglich mit dem, was vom Nachlasse hufs der Todeserklaͤrung der erstern und Praͤcluston vorhanden ist, begnuͤgen muͤssen. der letztern aufgefordert, sich innerhalb Neun Mo⸗

Danzig, den 13 Juni 1835.

Geist und St. Elisabeth.

Literarische Anzeigen.

Staats. ÄAr Band, 1s, 2s8 Heft. 12 Thlr.

NReduction darthat.

Wiener Lokal⸗Posse mit Gesang in 4 Ang

ihl vor!

von Seiten der Inhaber des Nachlasses vorgene⸗

Das Gericht der Hospitaͤler zum heilige ttelsmann vor

Bei Ludwig Oehmigke in Berlin ist so d0—

Dietrich, Dr. A. Flora des preufsische

Au ükanmnb. Frankreich. 8 Paris, 26. Jan.

in Marokko in part. inf., begleitet von einer Deputation der pmherren des Kapitels von Saint⸗Denis, vorstellte.

Auf dem letzten Sonnabends⸗Ball heim Koͤnige wurde die eude des Festes einen Augenblick durch Linen Unfall unterbro⸗

n. Herr von Villegontier stuͤrzte mit seiner Taͤnzerin, der

rstin von Belgioso, zu Boden und renkte sich die Schulter s, Er wurde sogleich in das Zimmer eines der Koͤnigl. Adju⸗ zten getragen, wo die Aerzte zwar sofort die Einrenkung vor⸗ men, aber doch wegen der Folgen dieses Unfalls nicht ohne sorgniß sind. Der Ball wurde nach kurzer Unterbrechung tgesetzt.

lchie Pairs⸗Kammer hielt heute wieder eine legislative izung, die jedoch kaum eine Stunde dauerte. Auf der Mini⸗ hank befanden sich die Herren von Broglie, von Argout und rsil. Der Baron von Fröville, einer der Secretaire, ver⸗ zunaͤchst eine Proposition des Grafen Boissy⸗d'Anglas in treff der Abschaffung des Gesetzes uͤber den Getratde⸗Handel.

Ppeser Antrag soll in einer der naͤchsten Sitzungen entwickelt werden. *rGroßsiegelbewahrer brachte darauf die bereits in der vori⸗

Session von der Deputirten⸗Kammer angenommenen Gesetze rdie Bankerotte und uͤber die Verantwortlichkeit der Mini⸗ und sonstigen hoͤheren Staats-Beamten ein. Nachdem beide setz⸗Entwuͤrfe zum Druck verwiesen worden, erfolate noch die

vfnahme eines neu ernannten Pairs, worauf die Sitzung auf⸗ soben wurde.

In den Buͤreaus der Deputirten⸗Kammer werden die Be⸗ ungen uͤber das Budget lebhaft fortgesetzt. Drei Buͤreaus hen bereits ihre Kommissarien (zusammen 12) erwaͤhlt, von een sich 9 fuͤr und nur 3 wider die Reduction der Rente art hatten. Von besonderm Interesse waren gestern die Ver⸗ olungen im zweiten Buͤreau, wo Herr Humann das Wort hm und sehr ausfuͤhrlich die Wichtigkeit und Nothwendigkeit Viel Aufsehen machte die Erklaͤrung des aern Humann, daß er dem Herzog von Broglie, auf dessen usch, seinen Plan zur Reduction vorgelegt, daß der Conseils⸗ sident denselben uͤber 14 Tage behalten und bei der Zuruͤck⸗ e keinesweges sich so entschieden uͤber die Unzeitigkeit einer hen Maßregel ausgesprochen habe. Er haͤtte nur angedeutet, zuvoͤrderst die Beseitigung der Amerikanischen Angelegenheit hwendig sey. „Haͤtte“, sagte Herr Humann, „der Conseils⸗ asident mir damals gesagt, daß er glaube, die Maßregel muͤsse unbestimmte Zeit verschoben werden, so wuͤrde ich vor der rlegung des Budgets meine Entlassung eingereicht und nicht den Explicationen in der Kammer Anlaß gegeben haben.“ scheint keinem Zweisel zu unterliegen, daß Herr Humann in em Buͤreau zum Mitgitede der Budgets⸗Kommission, und n cäGHeintich von dieser zum Berichterstatter erwaͤhlt wer⸗

wird. Das Journal du Commerce enthaͤlt folgenden Artikel: ach den Die kussionen zu urtheilen, die in den Buͤreaus statt⸗ uden haben, scheint die Kammer sich diesesmal ernstlicher als her mit den Finanz⸗Gesetzen beschaͤftigen zu wollen. Man ß glauben, daß die Ruhe des Landes, die so oft in den offi⸗ een Reden gepriesen worden ist, den Deputirten geeignet scheint, endlich die Lasten, die das Land druͤcken, einer strengen Pruͤ⸗ g zu unterwerfen. Und in der That muß man sich fragen, auf das Land noch warten will, um die oͤffentlichen Ausgaben dieselben Schranken, wie beim Ausbruch der Juli⸗Revolution kzufuͤhren. Herr Humann hat ganz deutlich zu verstehen ben, daß das Budget fuͤr 1837 nothwendig ein Defizit er⸗ in werde; denn was will bei einem Budget von einer lliarde ein muthmaßlicher Ueberschuß von 2,500,000 Fr. n? Bei einem Budget von einem solchen Umfange muͤs⸗ die vorlaͤufigen Anschlaͤge wenigstens einen Ueberschuß 15 bis 20 Millionen ergeben, wenn das Gleichgewicht zwi⸗ Einnahme und Ausgabe als gesichert erscheinen soll. Das dget von 1837 ist demnach abermals ein Defizit⸗Budget. bsieben Jahre haben der Regierung nicht genuͤgt, um das ichgewicht herzustellen, auf welches die Deputirten in ihren essen an den Koͤnig so beharrlich dringen. Man sehe sich Mißgriffe in den Finanzen sind fuͤr die Staaten, die egehen, von wichtigen Folgen, und nicht ungestraft gewoͤhnt sich daran, jedes Jahr die Ausgaben hoͤher zu schrauben, die Einnahmen. Wenn man die Wuͤnsche und Reclamatio⸗ „die die Kammer noch in ihrer letzten Adresse kundgegeben nicht fuͤr bloße leere Worte halten soll, so ist es ihre Pflicht, 9. einen Entschluß zu fassen. Die einfachste Maßregel, um 69 finanziellen Gleichgewichte zu gelangen, ist augenschein⸗ ie Reduction der Rente. Die Ruhe des Landes, der jetzt ch Zinsfuß, die finanzielle Lage des Schatzes Alles raͤth ieser Maßregel. Es bleibt nur zu erwaͤgen uͤbrig, auf wel⸗ Hess düe Kammer ihre Gesinnung am zweckmaͤßigsten aus⸗ hbeöntan 8 L1“ Mittel in Vorschlag gebracht: koireresse an den Koͤnig, ein legiskativer Vorschlag und eine rte Tagesordnung. Das Erste wird der Kammer hrscheinlich als zu revolutionair erscheinen. Sich ohne 1 das Koͤnigthum hinstellen, ihm gewis⸗ aßen n 9 . gewis einen Willen aufdringen, das waͤre allerdings Kuͤhnheit, die man vernuͤnftiger Weise von der jetzi⸗ Kammer nicht verlangen kann. Der legislative Vor⸗ hhnee ein mit den Gefuͤhlen der Kammer mehr in Ueber⸗ Zuvocd stehendes Mittel, aber es hat andere Inkonvenien⸗ lür derst kann man eine solche Maßregel unmoͤglich einem nsäwingen, der dieselbe nicht mag. Sie kann nur raden Finanz⸗Minister ausgehen, der sie vorbereitet und zu ihrem Erfolge hat. Außerdem wuͤrde man fuͤrch⸗

8b Der Koͤnig hielt gestern einen andert⸗ tlbstuͤndigen Minister⸗Rath, nach dessen Beendigung der Mini⸗ aür der geistlichen Angelegenheiten Sr. Majestaͤt den Bischof

ten muͤssen, daß der Gesetz⸗Entwurf, von der Deputirten⸗Kammer

angenommen, von der Pairs⸗Kammer verworfen wuͤrde, und es waͤre nicht klug, die Maßregel einer solchen Niederlage auszu⸗ setzen. Das dritte Mittel, die motivirte Tages⸗Ordnung, scheint uns dagegen alle Vortheile des legislativen Vorschlages in sich zu schließen, ohne dieselben Nachtheile zu haben. Es wuͤrde da⸗ durch eine nothwendig gewordene Diskusston hervorgerufen, der Kammer Gelegenheit, ihre Meinung zu Gunsten der Maßregel auszudruͤcken, gegeben und die Kontrolle der Pairs⸗Kammer vermieden werden. Wenn die Kammer Anstand nimmt, dieses letzte Mittel in Anwendung zu bringen, wenn sie sich demuͤthig den ministeriellen Launen unterwirft, so wird sie auch die finan⸗ zielle Praͤrogative, die einzige, die ihr noch uͤbrig geblieben ist, auf immer verlieren.“ .

An der Boͤrse hielt man, nach der Rede, welche Herr Hu⸗ mann gestern in dem 2ten Buͤreau der Deputirten⸗Kammer ge⸗ halten hat, eine Versoͤhnung zwischen ihm und dem Herzoge von Broglie fuͤr unmoͤglich und glaubte, daß es zu lebhaften und entscheidenden Debatten in der Kammer kommen werde.

Das Wahl⸗Kollegium zu Weissenburg im Departement des Ober⸗Rheins hat statt des aus der Kammer ausgeschiedenen Herrn Lejoindre den General Schramm (Kandidaten des Mint⸗ steriums) zum Deputirten gewaͤhlt. Derselbe erhielt 89 Stim⸗ men unter 114. Sein Mitbewerber war Herr Couhnann.

Das 4te Wahl⸗Kollegium des Mosel⸗Departements ist auf den 20. Februar in Thionville zusammenberufen worden, um statt des verstorbenen Herrn Poulmaire einen andern Deputir⸗ ten zu waͤhlen.

Aus einer statistischen Uebersicht des gegenwaͤrtigen Bestan⸗ des der Deputirten⸗Kammer ergeben sich folgende interessante Resultate: Die Kammer zaͤhlt 217 Deputirte des jusle- milieu. welche 38,796 Stimmen erhalten haben; 128 Deputirte des tiers parti mit 21,114 Stimmen; 93 Deputirte der ultra⸗libera⸗ len Opposition mit 15,919 Stimmen, und 21 Legitimisten mit 3539 Stimmen. Hiernach ist die gegenwaͤrtige Kammer nur von 79,368 Waͤhler gewaͤhlt worden. 50,022 Waͤhser haben wider die ernannten Deputirten gestimmt, und 43,578 Wähler sind bei den Wahlen gar nicht erschienen. Diese drei Zahlen bilden die Gesammtheit der Waͤhler von 172,968. Die Haͤlfte dieser Zahl betraͤgt 86,484. Die Kammer ist aber nur von 79,368 Waͤhlern gewaͤhlt worden; mithin repräͤsentirt sie de facto bloß die Minoritaͤt des Landes.

Uebermorgen wird die Akademie der Wissenschaften eine oͤf⸗ fentliche Sitzung zur Aufnahme des Herrn Scribe halten.

Die Meldung von der bereits erfolgten Ankunft des Gene⸗ rals Alava in Paris beruhte auf einem Irrthum. Er wird seit mehreren Tagen vergebens erwartet, und heute heißt es, daß er auf seiner Reise von Bordeaux hierher durch Umwerfen des Wa⸗ gens einen Beinbruch erlitten habe. Maͤhere Nachrichten uͤber diesen Unfall sind noch nicht bekannt.

Die gestern nach einem Privat⸗Schreiben aus Bayonne ge⸗ gebene Nachricht von den am 16ten und 17ten zwischen den Kar⸗ listen und den Christinos stattgehabten Gefechten bestaͤtigt sich (s. unten den Artikel Spanien), nur ist das Resultat dersel⸗ ben auch heute noch unbekannt. Aus dem Umstande jedoch, daß der „Moniteur“ sowohl als das „Journal de Paris“ das tiefste Schweigen beobachten, darf man mindestens schließen, daß die Christinos keine Vortheile errungen haben. Das Journal des Débats stellt die Sache also dar: „Am lö6ten hatten die Christinos mit uͤberlegenen Streitkraͤften zwei feindliche Batail⸗ lone vor sich her gejagt, die darauf in den umliegen⸗ den Gebirgen Posto faßten. In der Nacht vom 16ten auf den 17ten erhielten aber die Karlisten aus Biscaya und von mehreren anderen Seiten Verstaͤrkungen, die es ihnen gestatteten, Widerstand zu leisten; sie eroͤffneten sogar am folgenden Tage gleichzeitig auf drei verschiedenen Punkten das Feuer gegen die vor Salinas gelagerte Division. Man vermu⸗ thet, daß Cordova die Absicht hatte, in das Innere von Gui⸗ puzcoa vorzudringen, um das Fort von Guetaria zu entsetzen; die Karlisten hielten aber auf dem Wege dorthin (uͤber Durango) zwei sehr schwer zu passirende Engpaͤsse besetzt, so daß nach den letzten Nachrichten die Christinos noch nicht uͤber Villareal d'Alava hinaus waren. In einem Privat⸗Schreiben aus Bayonne vom 2lsten Abends liest man Folgendes: „Gleich bei der ersten Kunde von dem Gefechte am löten war der Infant Don Se⸗ bastian von Onate aufgebrochen, um sich nach dem Hauptquartiere des Grafen von Casa⸗Eguia zu begeben. Die Englische und die Algierische Legion haben am 16ten und 17ten am meisten gelitten, doch sollen am 18ten beide Theile aufs neue handgemein geworden seyn.“ SEin anderes Privat⸗ Schreiben aus Bayonne vom 22sten besagt: „Die einzigen hier eingegangenen offiziellen Nachrichten üͤber die Gefechte vom 16ten und 17ten in der Umgegend von Vittoria sind die Buͤlletins des Karlistischen Generals Eguia; aber Reisende, die aus dortiger Gegend hier eingetroffen sind, versichern, daß die Karlisten am 17ten die feindlichen Bataillone zu verschiedenenmalen sehr lebhaft mit dem Bajonnette angegrif⸗ fen und sie, trotz der besonders von den Englaͤndern bewiesenen Tapferkeit, gezwungen haͤtten, nach Vittoria zuruͤckzukehren. Die Verfolgung soll so lebhaft gewesen seyn, daß Freund und Feind durcheinander in die Vorstadt eingedrungen waͤren, und daß die Karlisten sich erst zuruͤckgezogen haͤtten, nachdem mehrere Außen⸗ werke von ihnen zerstoͤrt worden.“ An der heutigen Boͤrse zirkulirte ein Schreiben aus Bayonne vom 22sten, worin es eben⸗ falls hieß, daß, nachdem am 18ten Ituralde mit 1200 Mann die Karlisten bei Villareal verstaͤrkt, ein hartnaͤckiger Kampf begon⸗ nen und zuletzt die Generale Cordova und Evans genoͤthigt habe, sich eiligst nach Vittoria zuruͤckzuziehen. 8

Großbritanien und Irland. London, 26. Jan. Durch einen Geheime⸗Raths⸗Befehl

ist Suͤd⸗Australien zu einer Britischen Provinz konstituirt, und

Lord Glenelg hat Maßregeln getroffen, um die Ansiedelung Bri⸗ Hn Kolonisten ohne Beeintraͤchtigung der Eingebornen zu be⸗ guͤnstigen.

Die Thron,Rede soll dem Koͤnige am naͤchsten Dienstage in einer Geheime⸗Raths⸗Versammlung zur Genehmigung vorgelegt werden. Dem Vernehmen nach, werden Se. Majestaͤt das Par⸗ lament wieder in eigener Person eroͤffnen.

Der Kanzler der Schatz⸗Kammer, Herr Spring Rice, wohnte am Sonnabend noch einem zweiten Diner in Cambridge bei, welches ihm zu Ehren von seinen Repraͤsentanten veranstal⸗ tet war, waͤhrend das am Tage vorher stattgehabte dem neu ge⸗ waͤhlten Mayor dieser Stadt gegolten hatte. Bei dem letzteres war das Thema seines Vortrages hauptsaͤchlich die Widerlegung der Behauptungen, daß eines Theils die organischen Reformen der 85 Jahre der Britischen Verfassung widerstrebten, ande⸗ ren Theils aber ein Ministerium nothwendiger Weise seiner Pflich⸗ ten gegen die Krone uneingedenk seyn muͤsse, wenn es sich, wie das gegenwaͤrtige, zur Pflicht mache, vor Allem den Interessen und den Wuͤnschen der uͤberwiegenden Mehrheit des Volks Ge⸗ hoͤr zu verschaffen. Außerdem aber gab der Redner auch noch einen allgemeinen Umriß von dem Verfahren, welches die Mi⸗ nister in der bevorstehenden Parlaments⸗Session einzuschlagen gedaͤchten. Er erwaͤhnte in dieser Beziehung namentlich die Be⸗ ruͤcksichtigung der Beschwerden der Dissenters, der Englischen Zehnten⸗Frage, der Gerichts⸗Reform und der Irlaͤndischen Be⸗ schwerden. In letzterer Hinsicht sagte er unter Anderem:

„Wir müssen, so weit es in unserer Macht steht, Irland em⸗ vorheben und beruhigen. Ich habe Ibnen, meine Herren, als wir mit einander bekannt wurden, gleich gesagt, daß ich deshalb nicht weniger an Irland gekettet seyn wuͤrde, weil ich Parlaments⸗Mit⸗ glied fuͤr die Englische Stadt Cambridge geworden. Ich sagte Ih⸗ nen, wie ich daruͤber denke, und Sie erwiederten meine Gesinnun⸗ gen, Sie erklaͤrten, daß Sie keine Trennung der Interessen beider Laͤnder gnertennen wollten, daß Sie fuͤhlten, wir seden alle Bruͤder, und daß diejenigen, die von zwei verschiedenen Theilen des ver⸗ einigten Koͤnigreiches reden, die wahren Repealers seyen, welche die Dauer und die Macht des Britischen Reiches untergraben. Ich be⸗ haupte nun, daß Irland beruhigt werden muß, und ich behaupte ferner, daß der Zweck, den wir bei der in der letzten Session von uns eingebrachten Maßregel Eder Irlaͤndischen Kirchen⸗Bill) im Auge hatten, nicht weniger darauf hinausging, die Ruhe im Lande zu sichern, als der protestantischen Kirche in Irland genuͤgenden Unterhalt zuzuwenden. Wenn ich es auf mich nehmen koͤnnte, auf das alberne Geschwaͤtz zu antworten, welches ich uͤber diesen Gegenstand habe anhdͤren muͤs⸗ sen, so wuͤrde ich Sie viel laͤnger aufhalten, als meine Lunge oder Ihre Geduld gestatten wuͤrden. Erlauben Sie mir nur, das zu sa— gen, daß, wenn wir auch alles Unnoͤthige von den weltlichen Be⸗ sitzthuͤmern der Irlaͤndischen Kirche hinwegnehmen wollen, wir doch Alles bewilligen, wodurch der gehoͤrige Unterricht der protestanti⸗ schen Gemeinde in Irland beschaft werden kann. Und wenn diese beiden Prinzipien nicht vereinigt werden koͤnnen, dann will ich meinerseits wenigstens kein Reformer der Irlaͤndischen Kirche seyn. Ich wuͤnsche, daß der großen Masse der Bevoͤlke⸗ rung jenes Landes durchgaͤngige und vollkommene Gerechtigkeit zu Theil werde, aber ich wuͤrde nie meine Zustimmung zu irgend einem Plane geben, der den protestantischen Bewohnern des Landes die Mittel zu einem genuͤgenden Religions⸗Unterricht raubte. Mit vie⸗ ler Wahrheit aͤußerte einmal Jemand, daß der Zustand der Frlaͤn⸗ dischen Kirche ihn an die Sage von der Tarpeia in der Roͤmischen Geschichte erinnerte. Sie begehrte die Zierrathen, die ihr denn auch bewilligt wurden, aber sie wurde erdruͤckt von dem Ge⸗ wicht des begehrten Geschenkes. So geht es auch mit der Irlaͤndi⸗ t Föeh derselben liegt im Uebermaß. Dieses

maß nu entfernt wissen, aber ü erde deniehnee ss daruͤber hinaus werde

In Porismouth wurde kürzlich von vielen angesehenen Ein⸗ wohnern eine Versammlung gehalten, worin dieselben beschlossen, sich in einer an Se. Majestaͤt zu richtenden Bittschrift, um de⸗ ren Ueberreichung sie den Herzog von Wellington ersuchen wol⸗ len, daruͤber zu beschweren, daß der dortige Gemeinde⸗Rath alle Kahle glhne von den richterlichen Aemtern auszuschließen Wil⸗ ens sey.

In der London Review befindet sich ein Aufsatz, worin die Reform des Oberhauses als eine ganz leicht Ueshcbsece Sache dargestellt wird. Das Unterhaus, heißt es dort, brauche nur zu beschließen, daß eine Bill, die in demselben drei Sessios⸗ nen hinter einander durchgehe, auch ohne Zustimmung des Ober⸗ hauses gesetzliche Kraft haben solle. Der Courier meint aber denn doch, daß dieser Vorschlag sich so kurzweg nicht moͤchte aus⸗ fuͤhren lassen. 1— 8

Morgen will der Kanzler der Schatzkammer eine Konfe⸗ renz mit denjenigen Herren halten, die sich der Foͤrderung des Regierungs⸗Planes in Betreff der in der Hauptstadt zu errich⸗ tenden Universitaͤt angenommen haben.

O Connell hat sich von Strathbally aus nach Dublin beac⸗ ben, wo jetzt ein reges Treiben herrscht. Bald nach seiner An⸗ kunft wohnte er einer Versammlung bei, welche einen durchaus gemeinnuͤtzigen Zweck hatte. Es handelte sich naͤmlich um die Beschleunigung der Verbindungen zwischen Dublin und London vermittelst der Dampfschifffahrt nach Portdynlaen in Wales, von wo wieder eine Eisenbahn nach London gezogen werden soll. Man wuͤrde alsdann in etwas mehr als 12 Stunden den W 18 zwischen beiden Hauptstädten zuruͤcklegen koͤnnen, welcher gegen⸗ waͤrtig anderthalb Tage erfordert. Maͤnner von allen Parteien unterstuͤtzen dieses Unternehmen, und man sah O Connell neben seinem feindseligsten Gegner, Herrn Shaw, stehen; doch war die Spannung so groß, daß keiner den andern begruͤßte.

Im Boͤrsen⸗Bericht der Times wird aufs neue auf die bedenkliche Tendenz der von O Connell gestifteten Irlaͤndischen veeheng und ihren politischen Charakter aufmerksam ge⸗ macht.

Die Times behauptet, die Wahlen der neuen Gemeinde⸗

raͤthe seyen in vielen Faͤllen in so radikalem Sinne ausgefallen,

daß namentlich aus der wichtigen Stadt Leeds eine Deputation hier angekommen sey, um dem Lord John Russell hieruͤber die dringendsten Vorstellungen zu machen.

In der Form einer eingeruͤckten Anzeige giebt die Times einen angeblichen Prospektus zu einer großen Eisenbahn zwischen Derrynane⸗Abtei und Downing⸗Street, als Satire auf die ver⸗ meintliche Beherrschung des Kabinets durch O'Connell.

Der kuͤrzlich hier verstorbene ehemalige Portugiesische Gene⸗