1836 / 71 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Gothaische Bibliothek von dem kostbaren Psalteriu

das man, gegenwäaͤrtig hoͤchstens in zehn Exemplaren kennt,

Blatt besitzt, welches fruͤher als Einband gedient h

liche Weise fand im vorigen Jahre der gelehrte Koncepts⸗Praktikant

Endlicher in Wien ein Stuͤck aus den Institutionen

Einbande einer Papyrus Handschrift des Hilarius de trinitate auf fuͤnf schmalen Streifen, den Ueberbleibseln eines Doppelblattes, wie derselbe bereits fruͤber das Altdeutsche Evangelium des Matthaͤus Fuͤr medizinische Leser ist es auch vielleicht nicht Vocabularius incipiens Teutonicum ante

entdeckt hatte. uninteressant, aus dem latinnum ans dem funfzehnten

Jahrhundert (S.

Notiz üͤber die Lithotritse des Dr. Civiale zu entnehmen: b wüfen. Stringa est instramentum metallicum parvum, per g chir-

immittit Endlich erwaͤhnen wir der ge0 en“ vom Jahre 1565, de⸗

urgicus virgae virili medicinas resolutivas gendum enlcunium vel alia eurandum. „Romische Historie Tito Livio

ren Dedication die merkwuͤrdige Stelle enthält,

m vom J. 1457, ein atte. Auf aͤhn⸗

Uipian's in dem

344) folgende Zimphe-

70

confriu-

in welcher die

Ersindung „der wunderbaren Kunst der Truͤckerey“ ausdruͤcklich dem

„kunstreichen Johann Guttenberg“ beigelegt und in gesetzt wird.

Die achte Abtbeilung „Auszüge aus Handschristen“, füͤhrt die

Leser von den Schaͤtzen der Bibliographie und Bit veitere Reich den Mährchen und Sagen. Es ist

das Jayr 1440

liophilie in das die Geschichte

Alexander's des Großen in zwei Handschriften und zwei Druckdenk⸗

der

viele 7.aͤtzbare Beitraäge zu diesem Sagenkreise veranlaßt hat. eise dieser Handschriften, die sich unrer der Bezeichnung Auinte⸗

Uureeg en Francois aucUh auf der Fenaischen Universt orstader, fuͤhrt den Titel: comment es histoires de Ale paroir zue les rommains (lies: royaumes) croisse dzügence et dectinent par vicieuse lachete 49 8 8 3 8 8 8 8 31 ¼ „r16 4 f 7 Alexandre a este et conquist teout orient. Es ist Manuseript auf ausgesuchtem Pergament; schoͤne G

Herausgeber in diesem Abschnitte beschaͤftigt und

3 1““

Kärs⸗Bidlothe 1 Nxandre peut ap-

unt par vertu et

et illes se preuvre que

ein prachtvolle

othische Schrift

von dem Ende des funfzehnten Jahrhunderts, auf rothen Linien ge⸗

schrieben, die Seiten mit rothen Linien eingefaßt;

alle Anfangs⸗

Buchstaben sind mit Gold und Farden zterlich geschmuͤckt, auf dem ersen Blatte jedes der neun Buͤcher des Werks finden sich große

Gemalde, die mit breiten Arabesken in Gold und F ßer Pracht umgeben sind. Der ganzlich unbekannte Geschichte Ar xandet's scheint ein verständiger Ma⸗ senn, dessen Aüosicht dabin ging, die Geschichte des

arben von gro⸗ un gewesen zu Macedonischen

Kdnigs t den wahrhaften Quellen des Curtius, Plutarchus u A.

er fäabelbarten Geschichte entgegenzustellen, sodann e

Forsten (ohne Zweifel Karl den Kuͤhnen von Burgund)

inen christlichen zur Erode⸗

rung des Orients iu ermahnen. In ganz verschiedenem Geschmacke geichrieven und uͤberladen mit Fabeln aller Art ist eine auf Befehl des Herzogs Johann von Burgund (unstreitig Johann’s sans peur,

der im Johre 1419 stard) verfaßte Geschichte Alexander’s, deren Ur⸗ hever Vanqualin (so wird er am Ende der Handschrift genannt),

wnbekuͤmmert um htistorische Wahrheit, das Leben und

airen Welt durchaus und uͤberall mit den Farben des Ritterthums und

seiner Zett bedeckt. Dieses Werk zerfaͤllt in zwei Theile,

vandern's (so wird der Name geschrieben) Aeltern, Geburt, Jugend, sei⸗

nen Zug nack Persien, die Einnahme von Tyrus und Ta rung von Iralien und Afrika schildert, wo er die Stadt Al det und wohin er zu ihrem Schutz die Gebeine des Prop bringen laͤßt.

läͤßt. Darauf opfert Alexander in Jerusalem, siegt gegen Daire (Darius) und zieht nach dessen Tode gegen den Koͤnig Porus.

die Thaten der deren erster Nli⸗ rsus, die Erobe⸗

crandrien gruͤn⸗ heten Jeremias

Hier sind die Beschreibungen von großen Festlichkeiten in der Stadt; Phesonne eingeschoben, welche der Verfasser le voeu du paon und

le restor du paon (das Geluͤbde des Pfau's und die

Aufstellung des⸗

290

Pfau's auf einer goldenen Saͤule) nennt, und bei demen Herr Ja⸗ cobs in sehr gelehrten Anmerkungen, auf Seite 393 ff., die Nach⸗ ahmung der am Burgundischen Hofe gefeierten Rittersplele darge⸗ than hat. Im zweiten Theile send die Hauptgegenstaͤnde der Er⸗ zäblung die Eroberung des Ocecidents und auch der Niederlande fuͤr die Prinzesfin Liroppe, die fabelhaften Indischen Feldzuͤge, die Be⸗ schretbung der Koͤnigin Candasse, die Feste in Babylon, der Tod Alexander's und die durch seinen und der Candasse Sobn, Alior, an seinen Moͤrdern geuͤbte Nache. Denn Alerander stirbt nach Vau⸗ qualin's Erzaͤhlung an Gift, das ihn Antipatens Sohn, Jobas, in einer vergifteten Feder gereicht hat. Dieser ganze Abschnitt ist von dem Herausgeber mit den reichhaltigsten Anmerkungen sowohl uͤber die Quellen dieser Geschichte und aͤhnliche damit uͤbereinstimmende Werke, wie des Franzoͤsischen Gedichts von Lambert Li⸗Cort oder de Court und des Deutschen Alexander des Pfaffen Lamprecht, als uͤber den ganzen Sagenkreis von Alexander ausgestattet worden, in denen sich eine nicht gewobnliche Belesenheit in allen hlerher gehd⸗ rigen Schriften, sowohl Altfranzoͤsischer als Deutscher, bis auf Grimm und Gervlnus herab, uͤberall kund giebt.

Eine Reitze von Berichtigungen und Zusaͤtzen, unter denen be⸗ sonders interessant ist, daß die hoͤchst seltene Ausgabe des Psalte⸗ riums vom Jahre 1490 nicht aus der Eisenacher Schul⸗Bibliothe nach Metz Und Paris gewandert ist, wie Schaab (Geschichte dee Bochdruckerkunst I. 826) brhauptet, sondern sich noch in Eisenach Bandes. Uün einem dritten Hefte, welches meist tbeologischen In⸗ halts ist, wird bereits gedruckt. Wir wissen, daß Herr Jacobs sich diesen Schaͤtzen der Gothaischen Bibliothek bereits seit laͤn⸗ gerer Zeit mit vieler Tbeilnahme zugewendet bat, und duͤrfen daher mit Recht werthvolle Bereicherungen dieses Feldes der Literatur er⸗ warten. F

Die Englische Wochenschrift the Athenaeum liefert in London die ersen Auszuge aus Friedrich von Raumer's Werk uͤber England, und aus jenem Journale sind sie in die politischen Zei⸗ tungen uͤbergegangen, die jetzt sämmtlich, welcher Farbe sie auch angehoren, in das Lob des Deutschen einstimmen. Die Uebersetzung in gelungen. Die vorangehende kritische Einleitung. ist aber nichts anders als eine woͤrtliche Uebersetzung unserer in der Nr. 9 der Staats⸗Zeitung gegebenen Anzeige, ohne daß der Uebersetzer es fuͤr noͤthig gefunden, seine Quelle zu nennen. Mistreß Austin's vollstaͤn⸗ dige Uebersetzung soll erst im April erscheinen. Mittlerweile hat das Athenaͤum sich veranlaßt gesehen, noch mehrere Auszuͤge folgen zu lassen. Bei der obschwebenden Frage uͤber die Irlaͤndischen Ver⸗ haͤltnisse hat die Darstellung des Elends, wie es ein unbefangener Fremder schadert, noch ein besonderes, nach einigen Zeitungen wohl⸗

bhig 919

Auswärtige Börsen. Amsterdam, 4. März. wirkl. Schuld 565 ⁄1 . 5 % 4do. 103. Kanz-Bill. 25 c½. 5 % Span 46 ⅞. Passive 153⁄16 · Ausg. Schuld —. Zinsl. v'reuss Präm.-Scheine 107 ¼. Poin. —. Cesterr. Met. 100 ¼. Antwerpon, 3. März.. p'assive 152⅛. G. Ausg. Schuld —. Zinsl. 18. Neue Aul. 46 ¼. G. London, 4A. März. 91 ⅝. Belg. 103 ½. Cortes —. Obl. v. Ausg. Sch. 22 ½. 2 ½ % Holl. 55 %⅞½. 5 % 105 ½. do. 3 % 48. Br. Engl. Russ. 108 ¼. Bras. Mex. 34. Peru 24. Chili 48 ½.

Niederl.

Cons., 30 0 1834 45. Passive 143½ 21

229 EEWTIT1 72⸗ 87 ½¼. Columb. 30 ¾.

11“

5 % Rente pr. compt. 110. 15. fin cour. 110. 40. 30% pr. compt. 81. —., fin cour. 81. 30. 5 % Neap. 100. 10. à 15. 5 % Lhen. Rente 46 6. Passive 15 ¼½. Neue Ausg. Sch. —. Ausg. Sch, 17 ⅛. 3 % Portug. —.

Wien, 4. März.

4 % 99 ⅛. 3 % 7513⁄1 9.

2 1G 0 I. 72 —% —, Neue Anl. 5701 51 6.

5 % Met. 103 ½. 1 % —. Bank-Actien 1359 ½.

—ᷓ—

Meteorologische Beobachtung.

Nachmittags Abends Nach einmaliger 2 Uhr. 10 Uhr. Beobachtung.

Morgens 6 Uhr.

1836. 8. März. Luftdruck 330,84““ Par. Lustwärme .. +2f̊ 5,3 9R. Thaupunkt.. + ,6 0 R. Dunstsättig... 98 pEt. Wetter.. regnig. IIII“ SO Wolkenzug.. SSO. Tagesmittel: 330,00“"„ Par.. 6,19 R + 5,00 R. 92 pEt. Koͤnigliche Schauspiele. Donnerstag, 10. Maͤrz. Im Schauspielhause: Stuart, Trauerspiel in 5 Abth., von Fr. v. Schiller. Freitag, 11. Maͤrz. Im Opernhause: Die Puritaner, große Oper in 3 Abth., mit Tanz. Musik von Bellini. Im Schauspielhause: 1) Kettly, vaudeville en 1 acte, 2) La première représentation de: La femme qui se venxe, vaudeville nouveau en 1 acie, par Mr. d'Ennery. 3) h. Mari de la Veuve, comédie en I acte. Sonnabend, 12. Maͤrz. Im Schauspielhause: Der gruͤne Domino, Lustspiel in 1 Akt, von Th. Koͤrner. Hierauf: Gloͤc chen⸗Konzert mit Variationen, von Paganini, fuͤr ein Holz⸗- und Stroh⸗Instrument arrangirt und auf demselben vorgetragen von Herrn Gusikow. Dann: Der Zeitgeist, Possenspiel in 4 Abth, von E. Raupach. Und: Großes Potpourri, fuͤr ein Holz⸗ und Stroh⸗Instrument neu arrangirt und auf demselben vorgetragen von Herrn Gusikow.

v

Quellwärme 7,20 R. Flußwärme 2,8 0 R.

Bodenwärme 3,2 0 N. Ausdünstung 0,046“ R.. Niederschlag 0,979,—. Nachtkälte +- 5,00

A.

329 57“ Par. 542 R. 95 vCt. regnig.

SSO.

8

329,60" „Par. 7,7 9 R.

halbheiter. SO.

—.

Karia

-——

Koͤnigstaͤdtisches Theater. Donnerstag, 10. Maͤrz. Zum funfzehnten Male: Zu ebener Erde und erster Stock, oder: Launen des Gluͤckes, Lokal⸗Posse mit Gesang in 3 Akten, von J. Nestroy. Musik von A. Muͤlee. Freitag den 11. und Sonnabend den 12. Maͤrz wird die obige Vorstellung wiederholt. 1

Redaecteur Sd. Cottelt.

TBZII“

venaa

Bekanntmachungen.

III111“ Ober⸗Landesgericht zu Coeslin

Das zur erbschaftlichen Liquidations⸗Masse des Gutshesitzer Gruendemann gehoͤrige Guts⸗Antheil Voelzckord, Schievelbeinschen Kreises, abgeschaͤtzt auf 12,626 Thlr. 20 sgr 4 pf., zufolge der nebst Hypo⸗ thekenschein und Bedingungen in der Registratur! cinzusehenden Taxe soll Vormittags um 10 Uhr, an ordentlicher Gerichtssteile!

subbastirt werden.

Alle unbekannten Real⸗Praͤtendenten und insbeson⸗ zur allgemeinen Justiz⸗Offizianten⸗Wittwen⸗Kasse werden adgeliefert werden.

ere dee ehemalige Besitzer Jobann Bartholomaens Kohlmey oder dessen Erben und Nachfolger werden zugleich mit vorgeladen sich mit ihren Anspruͤchen paͤtestens in diesem Termin zu melden, widrigenfalls dieselben mit ihren Anspruͤchen an Voelzckow unter Auferlegung eines ewigen Stillschweigen werden pra⸗ cludirt und der im Hypothekenbuch Ruhrica II. No. I. eingetragene Vermerk vom 6. Mai 1773, daß nicht nachgewiesen sei, wie dieses Gut an die damaligen Verkaͤufer, Geschwister Kohlmey, von dem vorigen Besitzer Johann Bartholomaeus Kohl⸗ mey gekommen sei, wird geloͤscht werden.

Coeslin, den 23. November 1835.

Konigl. Ober⸗Landesgericht von Pommern. Civil⸗Senat. vNTE1116“

Im Pupillen⸗Depositorio unterzeichneten Gerichts befinden sich mehrere Massen, deren Eigenthuͤmer entweder gaͤnzlich oder doch ihrem Aufenthalte nach

unbekannt sind, namentlich:

schen Erben;

) die Wisniewskasche von 8 Thlr. 25 sgr. 5 pf, den Erhen der am 16 Juli 1823 hier verstorde⸗ nen Kaͤtharina Wisniewska; die Schoensche von 2 Thlr. 18 sgr. 11 pf., den Erben der am 28. April 1826 in Froedenau ver⸗ storbenen Wittwe Katharina Schoen;

) die Raffalskische von 24 sgr. 5 pf, dem seit dem Jahre 1807 verschollenen Johann Raffalski aus Zaionckowo:

) die Thiemsche von 19 Thlr. 18 sgr. 2 pf., dem unehelichen Sohne der hinterher an den Gott⸗ lieb Thiem verehelichten Elisabeth, gebornen N. N., Vornamens Johann; 1

6) die Blaszkiewitzssche von 63 Thlr. 28 sgr. 1 pf,

den ibrem Aufenthalte nach unbekannten 6 Ge⸗ schwistern Simon, Mathias, Marianna, Katha⸗ rina, Anton und Lorenz Blaßzkiewit;:

7) die Ciychowskische von 5 Thlr. 7 sgr. 3 pf, de⸗

ren gaͤnzlich unbekannten Eigenthuͤmern;

die Gallinskische von 2 Thle. 27 sgr. 2 pf., dem Fohann Gallinski;

9) die Machholzsche von 1 Thlr. 12 sgr. 5 pf, gänz⸗ lich unbekannten Eigenthömern;

die Bednarskische von 95 Thlr. 28 sgr. 5 pf, den Anton Bednarskischen unbekannten Erhen;

8)

10)

un der verehelicht gewesenen ꝛc. Schmidt, gebornen Arndt, von muͤtterlicher Seite hierdurch aufgefordert, sich in termino

den unbekann

zu Targowisko verstorbenen Theresia, gebore⸗ auf hiesigem Justiz⸗ nen Rykaczeioska, angeblich verbeirathet gewesen

an einen Hu—

3) die Tauschsche von 8 Thlr. 20 sgr. 2 pf, dem

Peter Paul Tausch gehoͤrig: Die Eigenthuͤmer dieser Massen oder deren Erben werden in Gemaͤßheit 5. 391 des Anhangs zur Allge⸗ meinen Gerichts⸗Ordnung und der Allerhoͤchsten Ka⸗

binets⸗Ordre vom dert, sich binnen

als solche zu legitimiren, damit die EE sie erfolgen koͤn bidrigenfalls die obigen Deposita o1“ t Von dem unterzeichneten Gerichts⸗Amte werden: 1) der Gottlieb Neumann aus Groß⸗Heinzendorff, geboren den 12. Juli 1789, welcher nach Anzeige Heinzendorff im Jahre 1807 in der Schlacht bei Jena geblieben

Loebau in Westp Koͤnigl. Preuß

18-.

Der Freischulz Friedrich Schmidt und dessen Ehe⸗

frau Charlotte Lor reso. im Jahr 183

sind, haben in dem von ihnen errichteten wechselsei⸗ tigen Testamente den naͤchsten Blutsverwandten der testatorischen Ehefrau von muͤtterlicher Seite ein Le⸗

gat von 300 Thlr. sonen, welche sich haben, hat sich bis es werden dah

den 2. Mai

in dem hiesigen Gerichtsgebaͤude ihre Verwandtschafts⸗Verhaͤltnisse gehdͤrig nachzuwei⸗ 1) die Blaszniewskische von 9 Thlr. 17 sar., den sen, unter der Verwarnung, daß sie sonst mit ihren

unbekannten Graduszewski und Blaszniewski⸗ Anspruüͤchen an das gedachte Legat praͤkludirt werden, und das letztere an den eingesetzten Universal⸗Erben zuruͤckfaͤllt.

Denjenigen, we

Bevollmaͤcht gten bedienen wollen, wird hierzu der Herr Justiz⸗Kommissarius Schuͤtz i Vorschlag gebracht.

Callies, den 29. bbb-8

1“ Auf den Antra welcher 800 rem Hypothe

und

gelder auf de

neten, dem 2

11) die Londzynskische von 1 Thlr. 15 sgr. 2 pf, dem im Jahre 1819 entwichenen Pferdediebe Lorenz Londzynski;

12) die Rykaczewskische von 6 Thlr. 11 sgr. 6 pf,

kenburg eing

verfuͤgt, und ein Termin zur Anmeldung etwaniger

Anspruͤche auf

Allgemeiner A.

Geundstuͤcke ist das oͤffentliche Aufgebot 1) der Obligarion vom 25. September 1770, aus

sub No. 6 zu Neu⸗Holland belegenen, in unse⸗

den Gerichtsschoͤppen Christian Schmidt haften,

2) des Duplicats des Kaufkontrakts vom 27. April 180à, aus welchem 300 Thlr.

im Hypothekenbuche Vol. VII. pag. 93 verzeich⸗

gehoͤrigen Klein Buͤrgergute ex decr. 27 April 1804 fuͤr den Buͤrger Johann Friedrich Blan⸗

2 2 r ten Erben der am 20. Februar 1821

nigen, welche als

tsbesitzer Poprawdowski;

thekenbuche verfahren werden wird. 19 Mäaͤrz 1839 hierdurch aufgefor⸗ Wochen bei uns zu melden und

8525 ¹]

Koͤnigl.

1 EI c

reußen, den 19. Februar 1836. Land⸗ und Stadtgericht. (gez.) Richelot.

der Orts⸗Gerichte von Groß

seyn soll;

bbcbbebbb

lise, geborne ürndt, welche beide

fuͤr die Preußischen Staaten.

den 25. Avril 1836, Morgens 11 Uhr,

Amte angesetzt, wozu alle dieie⸗ Eigenthuͤmer, Cessionarien, oder Brief⸗Inhaber Rechte auf jene Documente an die daraus eingetragenen Forderungen zu haben ver⸗ meinen, unter der Verwarnung vorgeladen werden, daß bei ihrem Ausbleiben ihnen ein ewiges Still⸗ schweigen auferlegt, und mit der Loͤschung im Höoo⸗

Liebenwalde, am 31. Dezember 1835. Preuß. Justiz⸗Amt.

der Bauer Johann Christoph Ehrlich von Her⸗ bersdorff, geboren den 15. Januar 1762, welcher seit dem 26. Mai 1822 von dort verschwunden,

Verloosung kommenden Landschaftl. Polnischen Pfanoͤ⸗ briefe, koͤnnen solche bis zum 12ten d. M. bei mir angemeldet werden. Berlin, den 7. Maͤrz 1836. Arons Wolff, Linden Nr. 44.

virrcemru undwe. ¹ 0,bcrnes Literarische Anzeigen. Stuttgart. Bei uns hat so eben die Presse ver- lassen und nehmen alle gute Buchhandlungen Be- stellungen darauf an, in Berlin E. S. Mittler, (Stechbahn No. 3) so wie dessen Handlungen zu Posen und Bromberg: Précis des Guerres de César Har Napoléon écrit par M. Marchand à l'ile de St. Hélêène soms 8 la dictée de l'empereur et suivi de plusieurs fragmens inédit- par Napoléon. Preis 22 ¼ sgr.

Pfand⸗

use. Si.

q.

1 und 1833 zu Baester verstorben und von seinem Leben und Aufenthalt keine Nach⸗ Wenn das Urtheil, welches ein grosser Mann über

richt gegeben;

ausgesetzt. Von denjentgen Per⸗ als Verwandte dieser Art gemeldet jetzt Niemand legitimiren koͤnnen; er alle unbekannte Blutsverwandte

c., Vormittags 9 Uhr, einzusfinden, und

haben;

lche sich bei der Anmeldung eines M Friedland in 1 geblieben seyn sollen: Februar 1836.

CEEEEE’I’HIIöb qöbööö g der Besitzer der verpfaͤndeten

gegeben zu haben;

Tolr. Courant Darlehn auf der

kenduche Vol. XVII. Folio 21 ver⸗

Glogau, den 26. Januar 1836. Das Gerichts⸗Amt zenburg.

ruͤckstäͤndige Kauf⸗ m hieselbst sub No. 144 belegenen,

zuͤrger Ernst Friedrich Blankenburg

der Schneider Johann Christoph Gleß aus Hein⸗ zendorff, geboren den 12 Maͤrz 1740, welcher seit ungefaͤhr dem Jahre 1757 von seinem Wohnorte ohne alle Nachricht abwesend ist;

der Gottfried Thiel aus Heinzendorff, welcher nach Angabe der Orts⸗Gerichte zu Heinzendorff seit laͤnger als 60 Jahren von seinem Wohnorte abwesend ist, und seit dieser Zeit keine Nachricht von seinem Leben und Aufenthalt gegeben hat: der David Scholz aus Heinzenburg, welcher am 20. Oktober 1786 geboren, und seit dem Jahre 1806 oder 1807 von seiner Heimath abwesend ist, ohne von sich die geringste Nachricht gegeben zu

die Gebruͤder Gottfried und Christian Klietsch aus Neudorff, von denen der Gottfried den 24. No⸗ vember 1788, der Christian dagegen den 19. Mai 1791 gevoren ist, und welche beide, eingezogenen Nachrichten zufolge, in der Schlacht bei Leipzig

Gottlieb Scholz aus Heinzendorff, welcher am 25. Dezember 1783 geboren, und seit laͤnger als 30 Jahren abwesend ist, ohne Nachricht von sich

oder wenn dieselben wirklich verstorben seyn sollten, [deren unbekannte Erben hierdurch aufgefordert, sich binnen neun Monaten, spaͤtestens aber in termino den 7. Januar 1837, Vormittags 10 Uhr, in dem Gerichts⸗Lokale zu Neuguth bei Pockwitz, entweder versoͤnlich oder schriftlich zu melden, und zeichneten, dem Erbsitzer Cael Friedrich Bartel weitere Anweisung, im Ausbleibungsfalle dagegen zu gehoͤrigen Erbsitzerstelle Rabrica UI. No. 1 füͤr erwarten, daß die genannten Abwesenden per sen- fentiam fuͤr todt erklaͤrt, und deren in unserem De⸗ positorio befindliches Vermoͤgen ihren naͤchsten sich legitimirenden Erben ausgeantwortet werden wird.

der Herrschaft Hein⸗

einen Andern fällt, überhaupt von Interesse ist, 8o dürfte die Beurtheilung oines Cäsar durch einen Napoleon einen um so grölsern Werth haben, ab die Lage, die Verhältnisse, die Thaten und das Glück, so wie die geistige Grösse des Römischen Imperators und des Französischen Kaisers so manche Vergleichungspunkte darbieten. Napoleon giebt in der E“ Schrift tbeils einen kurzen Auszus aus den eigenen Werken Cäsars, theils eine be drängte Uebersicht der von diesem nicht mehr selbst geschriebenen Thaten und Begebenheiten von dem ersten Auftreten des grolsen Römers in Gallien bis an seinen Tod und knüpft sodann an jeden Ab schnitt seine eigenen kritischen Bemerkungen an, welche sich sowohl über die Kriegs-Operationen Cäsars im Allgemeinen verbreiten, als auch im Be- sondern die Dispositionen, die Märsche, das Heer- wesen der Alten in Vergleichung mit den neueren etc. mit der Kenntniss des oft bewährten Meisters und mit dem ihm eigenen Scharfblick in das Auge sassen. Eignet sich in dieser Beziehung die Schrib vorzugsweise für Militairs, so dürfte sie doch auc für Nichtmilitairs in so fern von grofsem Interesse seyn, da Cäsars Handlungen mehr als einmal auc von dem rein menschlichen Standpunkte aus beurtheilt werden und sich an das Werk selbst noch ein Anhang anschliesst, welcher ebenfalls von Napoleon berrührend Bemerkungen über den Selbst- mord, über das zweite Buch von Virgils Aeneis und über Voltaires Mahomed, so wie das zweite noch nie im Druck erschienene Codicil zu Napo- ons Testament enthält. s Fr. Brodhag'sche Buchhandlung.

Fieschi und seine Mitangeklagten. Eine genaue aktenmaͤßige Schilderung der blutigen That vom 28. Juli 1835 zu Paris, des Thaͤters un

seiner Mitschuldigen, ihres Prozesses und ihrer

Bestrafung. Mit 5 Portraits. Gr. 8vo. Br. Preis 10 sgr.

1ö1

elragen sind,

Bekanntmachung, in Beziehung auf die Anmeldung der Landschaftl. Polnischen Pfandbriefe. Behufs der am 1. April d. J. in Warschau zur

erscheint bei W. Zirges in Leipzig und wirde h Fase 16. Maͤrz in allen Buchhandlungen Bealin zunaͤchst aber in der Stuhrschen Buchhandlung/

haben seyn.

88

anneü

Berlin, Freitag den

I1 tee Maä x⸗

1 836.

Amtliche Nachrichte CIIIIe.

Se. Majestaͤt der Koͤnig haben dem Superintendenten Scherwinzki zu Reppen, Regierungs⸗Bezirk Frankfurt a. d. O., den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse zu verleihen geruht.

Se. Majestaͤt der Koͤnig haben den hei der Kur⸗ und Neu⸗ maͤrkischen Haupt⸗Ritterschafts⸗Direction angestennten Rendan⸗ ten und Kanzlei,Direktor Thiede zum Hofrath zu ernennen geruht.

Angekommen: Se. Durchlaucht er Fuͤrst Heinrich LXIII. Reuß zu Schleitz⸗Koͤstritz, von Dresden.

Abgereist: Der Kaiserl. Russische General⸗Major, F Galitzin, nach Paris.

uͤrst

Rußland.

St. Petersburg, 2. Maͤrz. Der Kaiserliche Hof hat wegen des Ablebens Ihrer Maäjestaͤt der Koͤnigin beider Sici⸗ lien, Maria Christina, auf 24 Tage Trauer angelegt.

Se. Majestaͤt der Kaiser haben der Akademie der Wissen⸗ schaften ein neues Statut verliehen und bei diesem Anlaß folgen⸗ den Ukas an den dirtgirenden Senat gerichtet: „Da Wir es fuͤr nuͤtzlich erachtet haben, Unserer Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften eine den gegenwaͤrtigen Beduͤrfnissen und dem Zustande dieser gelehrten Anstalt entsprechende Organisation, so wie auch die dazu erforderlichen Mittel zu geben, und die dem⸗ gemaͤß im Reichsrathe durchgesehenen, hierbei folgenden, Pro⸗ jekte der Statuten und des Etats der genannten Akademie be⸗ staͤtigt haben, so schreiben Wir dem dirigirenben Senat vor, die⸗ selben in Kraft zu setzen, jedoch in der Art, daß erst nach vor⸗ laͤufiger Uebereinkunft des Ministers des oͤffentlichen Unterrichts mit dem Finanz⸗Minister, die Verabfolgung der zum fruͤhern Etat als Zuschuß festgesetzten Geldsumme ihren Anfang nehme.“

Am 23. Febr. wurde hier in der neuen Admiralitaͤt der Kiel des Kriegsschiffes „Roßija“ (Rußland) von 120 Kanonen feierlichst gelegt. Se. Maj. der Kaiser langte kurz vor 2 Uhr in der Admiralitaͤt an, woselbst Se. Koͤnigl. Hoh. der General⸗ Admiral und die Generale, Stabs⸗ und Ober ⸗Oifiziere des See⸗ wesens Hoͤchstdenselben erwarteten. Nach Besichtegung der Eh⸗ ren⸗Wache von der 5ten Flotten⸗Equipage begab sich bder Mo⸗ narch zum Hintertheil des im Bau begriffenen Schiffes, schoͤpfte mit einem silbernen Loͤffel fluͤssiges Harz aus einem Gefaͤße von eben demselben Metalle und goß es in die, beim Kiel angebrachte Vertiefung (da, wo der Zapfen des Hinterstevens eingetrieben wird), bekreu⸗ zigte sich hierauf und legte daselbst eine kupferne, vergoldete Platte, mit folgender Inschrift, nieder: „Der Kiel des Linien⸗ schiffes „Roßija“, von 120 Kanonen, ist in der neuen Admira⸗ liaͤt, unter einer steinernen uͤberwoͤibten Docke in Gegenwart Sr. Maj. des Kaisers Nikolaus I., am 11. Februar des Jahres 1836 gelegt worden. Der Baumeister desselben ist der Schiffs⸗ Ingenieur⸗Oberst Popow.“ Auf diese Platte legte Se. Maje⸗ saͤt der Kaiser Wolle bestrich darauf den Zapfen des Achter⸗ stevens, oder des Hauptgliedes am Hintertheil des Schiffes mit Harz, welcher auch sodann, auf Kommando des Erbauers, in die ausgehauene Vertiesung am Hintertheile des Schiffes gesenkt ward. Hierauf begab sich Se. Majestaͤt zum Schiffsschnabel und schlug mit einem bereitliegenden Hammer 3 Mal an den Fundamental⸗Bolzen: so nennt man den polirten Bolzen, der den Vordersteven, oder das Hauptglied des Schifsschnabels mit dem jele verbindet. Nach Sr. Majestaͤt dem Kaiser, schlug an den olzen auf gleiche Weise Se. Koͤnigl. Hoheit der General⸗Ad⸗ miral; darauf wuͤrden denn, nach dem Kommando des Erbauers, saͤmmtliche Bolzen in den Kiel des Schiffes eingetrieben. Nach Beendigung dieser Ceremonte wurde auf dem Flaggenstock des Hin⸗ tertheils des Schiffes die Russische Kriegsflagge, auf dem des Schifsschnabels aber die Festungsflagge aufgehißt, waͤhrend dem praͤsentirte das Militafr, und die Regimentsmusik spielte die National⸗Hymne. Dieses war gerabe um 2 Uhr 10 Minuten

achmittags. Am Hintertheil des Schiffes wehete die Flagge als ein Zeichen der zunehmenden Wohlfahrt des Vaterlandes, seiner wachsenden Kraft und Macht. Dieses Linienschiff soll mit Geschuͤtz von 48pfuͤndigem Kaliber und einigen Bomben Noͤrsern bewaffnet

616 aris, 4. Maͤrz. Der Koͤnig hielt gestern einen! digen Minister⸗Rath.

In der gestrigen Sitzung der Deputirten⸗Kammer brachte der Minister des oͤffentlichen Unterrichts einen Gesetz⸗ Entwurf ein, in welchem ein Kredit von 48,000 Fr. zu dem Ankaufe eines Terralus verlangt wird, das fuͤrd das naturge⸗ schichtliche Museum gewonnen werden soll. Hierauf wurder die Berathungen uͤber den Gesetz⸗Entwaͤrf wegen der Fel 8 namentlich uͤber den zweiten Theil des b

ags zuvor der erste Theil genehniizt nommen. großer Wichtigkeit war, 1

eite und dem Ministerium herbeifuͤhrtet. Der Theil des 7. Artikels bestimmt naͤmlich,

s Departemental⸗Fonds zu leistende Beisteuer bei auten von dem

worden, wieder aufge⸗

obgedachte daß die den Wege⸗

grgl⸗Conselt selbst erfolge. Drei andere Doctrinairs, die erren Lepraud, Laurence und Bresson, unterstuͤtzten den rag, waͤhrend der Conseils⸗

wurden eegen Felöwege, 7. Artikels, wovon

Es kam dabei zu einer Debatte, die insofern von als sie eine Spalrung zwischen der linken

„Hat man jemals“, fragte dieser, „die Vertheilung von Fonds einer ganzen Koͤrperschaft uͤbertragen? Wer soll denn alsdann da⸗ fuͤr verantwortlich seyn? Ich weiß sehr wohl, daß die vorltegende Frage eine von denen ist, wo man selten ein verstaͤndiges Ein⸗ sehen hat. (Reclamationen zur linken Seite. Eine Stimme: „Der Zwist beginnt!“) Dies ist unbestreitbar, m. H., weil man naͤmlich bei jener Frage mit einer Masse von Vorur⸗ theilen zu kaͤmpfen hat. Ich wuͤnsche, nicht mißverstanden zu werden: es giebt zweierlei Verantwortlichkeiten: diejenige der Wahlkoͤrper und diejenige der Maͤnner, die im Angesichte des Landes und zu seinem Besten handeln; beide sind himmelweit von einander verschieden. Ohne Zweifel hat die Kammer und haben die General⸗Conseils eine Verantwortlichkeit: jene muß das Land, diese muͤssen das Departement wohl repraͤsentiren. Dies ist aber eine allgemeine Verantwortlichkeit, die sich mit der eines Ministers oder eines Praͤfekten gar nicht vergleichen laͤßt. Berathschlagen und Vollziehen sind zwei verschiedene Dinge: das erstere gebuͤhrt den Staats⸗Koͤrpern, das an⸗ dere dem betreffenden Verwaltungs⸗Chef. Wenn man einem Praͤfekten nicht in gewisser Beziehung freie Hand lassen will, so wird er nie etwas Gutes stiften koͤnnen.“ Nach dem Minister ergriff unter allgemeinen Zeichen der Neugier Herr Odilon⸗Barrot das Wort, um das Amendement des Hrn. Montozon zu unterstuͤtzen, und mithin die Ansichten des Herrn Thiers zu bekaͤmpfen. Er muͤsse sich um so mehr wundern, meinte er, daß der Minister sich gegenwaͤrtig mit selcher Waͤrme fuͤr die Praͤfekten interessire, als er selbst in dem von ihm aus⸗ gearbeiteten urspruͤnglichen Gesetz⸗Entwurfe die Befugntß, um die es sich hier handele, den General⸗Conseils beigelegt gehabt habe. Herr Thiers erwiederte hierauf: „Wir wollen uns hier offen aussprechen und nicht mit Worten spielen. Unsere Meinung ist, daß, nachdem das General Conseil oder das Bezirks⸗Cogseil oder jede andere berathschlagende Versammlung deliberirt hat, die Vollziehung der Verwaltung obliege.“ Als der Reduer bei diesen Worten von der linken Seite unterbrochen wurde, wandte er sich nach der Seite hin, wo die Herren Odilon⸗Barror und Laffitte sitzen, und sagte: „Ihr Gemurre, m. H., beweist mir bloß, daß Sie mit mir nicht einerlei Meinung sind; ich wußte dies im Voraus. Murren heißt indeß nicht Raisonniren. Ich wiederhole meine obige Behauptung, daß die Verwendung der Fonds zur Instandhaltung der Feldwege, nachdem diese Fonds von dem General⸗Conseil einmal bewilligt worden, den Praͤfekten obliegen muͤsse. Wir sind praktische Maͤnner, m. H., und kuͤmmern uns um alle zur Unzeit aufgestellte Theorieen wenig; unser Ziel ist das allgemeine Beste, die mate⸗ rielle Wohlfahrt des Landes; uͤberall auf diesem Wege aber tre⸗ ten uns irrige Ansichten entgegen.“ Unterbrechung. zur Linken: „Ihre Ansichten sind irrig!“ Herr Odilon⸗ Barrot: „Das ist zu arg; ich verlange das Wort!“ Herr Laffitte: „Der Minister beleidigt uns ja offenbar!“ Stim⸗ men im Centrum: „Das Buͤndniß ist nur von kurzer Dauer gewesen.“ Der Conseils⸗Praͤsident: „Gott behuͤte mich, irgend Jemanden beleidigen zu wollen; ich habe zuweilen Beleidigungen erfahren, dergleichen aber niemals Anderen zuge⸗ fuͤgt. Ich sage nur, daß, so oft wir etwas Gutes wir⸗ ken wollen, man uns mit utopischen, unausfuͤhrbaren Ideen in den Weg tritt. (Abermalige Unterbrechung: Stimme zur Linken: „Sie tragen sich mit ganz anderen Hiriggespinnsten her⸗ um!“) Ich wiederhole es: es handelt sich hier nicht um Greund— saͤtze, die ich immer geehrt habe und immer ehren werde; es handelt sich um die praktische Anwendung derselben, und hier beschwoͤre ich die Kammer, sich nicht durch falsche Begriffe irre eiten zu lassen, sondern das wahrhaft Gute ohne Vorürtheil zu thun.“ Nach einer etwas bittern Replik des Herrn Odilon⸗ Barrot kam es zur Abstimmung, worauf das Amendement des Herrn v. Montozon verworfen wurde. Man kann sich die⸗ ses Ergebniß nur dadurch erklaͤren, daß die doctrinaire Partei selbst, nachdem sie gesehen, daß die linke Seite sich fuͤr jenes Amendement so lebhaft interessire, dasselbe fallen ließ, so daß bei der Abstimmung bloß die linke und rechte Seite, so wie einige wenige Mitglieder der Centra sich zu Gunsten des Amendements erhoben. Das Resuitat dieser Abstimmung erregte eine gewaltige Sensation; die Sitzung war laͤnger als eine Viertelstunde gaͤnz⸗ lich unterbrochen; umsonst ließ der Praͤsident wiederholentlich seine Glocke ertoͤnen; die Aufregung war zu groß; die Deputir⸗ ten unterhielten sich in einzelnen Gruppen, und Keiner wollte seinen Platz wieder einnehmen. Erst nachdem der Praͤsident erklaͤrt hatte, daß er unter diesen Umstaͤnden die Sitzung aufheben muüͤsse, stellte sich wieder einige Ruhe ein. Der Conseils⸗Praͤsident aber entfernte sich, so daß nur noch drei Minister (Pelet, Passy und Duperré) im Saale blieben. Die beiden letzten Paragraphen des 7. Artikels wur⸗ den darauf ohne erheblichen Einspruch angenommen. Der ganze Actikel lautet also: „Zu der Instandhaltung der Feldwege kann eine Beisteuer aus Departemental⸗Fonds bewilligt werden. Diese Beisteuer erfolgt mittelst der gewoͤhnlichen Zusatz⸗Centimen durch einen Zuschlag, der jaͤhrlich von dem General⸗Conseil vo⸗ tirt wird. Die Vertheilung der Beisteuer geschieht, unter Be⸗ ruͤcksichtigung der Huͤlfsquellen, Opfer und Anstrengungen der Gemeinden, durch den Praͤfekten, der daruͤber alljaͤhrlich dem General⸗Conseil Rechnung ablegt. Die Gemeinden bestrei⸗

di0

Stimme

ten die ihnen zur Last fallenden Unkosten durch ihre gewoͤhnlichen

Einnahmen und, insofern diese nicht ausreichen, durch zweitaͤgige Natural⸗Leistungen und zwei Drittheile der von dem Munizipal⸗ Conseil votirten Zusatz⸗Centimen.“

Man versichert, daß saͤmmtliche bei der Kammer eingegan⸗

gene Bittschriften in Bezug auf die Bewilligung einer allgemei⸗

nen Amnestie in einen einzigen Bericht zusammengefaßt und end⸗

. 1 .2 lich morgen uͤber 8 Tage (12ten) durch Herrn Sauveur⸗la Cha⸗ kvei Praͤfekten vertheilt werden soll. Herr Monto⸗ pelle zum Vortrag gebracht werden wuͤrden. „Jein Docteinair, verlangte, daß die Vertheilung durch das

Dem Journal du Commerce zufolge, wuͤrde das Mi⸗

nisterium, als Buͤrgschaft fuͤr seinen guten Willen, die Renten⸗ Bres Reduction zu bewirken, gleich nach Abstattung des Berichts in Praͤsident ihn bekaͤmpfte.

der Kammer eine besondere Kommission zur Entwerfung des Ge⸗

oder

b W welches in der naͤchsten Session vorgelegt wer⸗ en sol

Im Journal des Debats liest man: „Mehrere Blaͤt⸗ ter haben erzaͤhlt, daß die Herren Passy, Pelet und Sauzet die jedem neuen Minister zur ersten Einrichtung bewilligten 12,000 Fr. abgelehnt haͤtten. Richtiger haͤtte man sagen muͤssen, daß die genannten Herren jene 12,000 Fr. weder verlangt noch ge⸗ nommen haben. Man kann ein Anerbieten ablehnen, aber Niemand hatte den Auftrag, ein solches zu machen. Wenn uͤbri⸗ gens die Herren Passy, Pelet und Sauzet die erwaͤhnte Summe weder verlangt noch genommen haben, 5 hatten vor ihnen schon andere Minister dieselbe Uneigennuͤtzigkeit an den Tag gelegt, ohne sich dies oͤffentlich zum Verdienst anzurechnen.“

Der Streit, der sich in der gestrigen Sitzung der Deputir⸗ ten⸗Kammer zwischen Herrn Thiers und Herrn Odilon⸗Barrot erhoben hat (s. oben), kann leicht wieder zu einer Modification des Ministeriums fuͤhren, indem alle Welt dadurch zu der Ueber⸗ zeugung gelangt ist, daß die Allianz des Ministeriums mit der dynastischen Opposition durchaus auf keiner festen Basis beruht, da sogar bei einer ganz untergeordneten Frage die Feindseligket⸗ ten wieder aufgenommen worden sind. Der Constitutionnel aͤußert sich uͤber diesen Gegenstand folgendermaßen: „Den groͤß⸗ ten Fehler wuͤrde das Ministerium begehen, wenn es den heuch⸗ lerischen Betheurungen der Doctrinairs Glauben schenkte, und auf ihre Unterstuͤtzung rechnete. Was es auf diesem Wege fuͤr den Augenblick auf der einen Seite gewoͤnne, wuͤrde es auf der andern fuüͤr immer verlieren. Moͤge das Ministerium Folgendes bedenken: Wenn in den Elementen der vorigen Majoritaͤt nichts veraͤndert ist, so wird man sich mit vollem Rechte fragen, warum das Personal des Kabinets veraͤndert worden ist. Wenn die Freunde des Herrn Guizot an dem Gange der Re⸗ gierung nichts zu tadeln haben, so ist es einleuchtend, daß Herr Guizot selbst die Wuͤnsche seiner Freunde viel besser zu erfuͤllen geeignet waͤre, als die Maͤnner, die an seine Stelle getreten sind. Diese Andeutung verdient, besonders nach dem, was in der ge⸗ strigen Sitzung vorgefallen ist, reifliche Ueberlegung. Es wurde von einem doctrinairen Deputirten ein Amendement vorgeschla⸗ gen, das an und fuͤr sich gar keine politische Wichtigkeit hatte; ein anderer Deputirter derselben Partei unterstuͤtzte dasselbe leb⸗ haft und es war in der Kammer allgemein bekannt, daß eine Partei sich desselben als eines Mittels zur Popularitaͤt bedienen und es kraͤftig unterstuͤtzen wollte. Wir wollen den Werth oder die Wichtigkeit des Amendements hier nicht untersuchen, es koͤmmt wenig darauf an: wir wollen bloß von der Taktik spre⸗ chen. Ein Mitglied der linken Seite nahm das Wort zu Gunsten des Amendements; der Conseils⸗Praͤsident antwortete darauf und griff eine Seite der Kammer leidenschaftlich an, die wohl einmal uber eine administrative Frage mit dem Kabinette verschiedener Mei⸗ nung seyn kann, die aber gegenwaͤrtig zu viel Beruͤhrungspunkte mit dem Ministerium hat, als daß dieses sie nicht mit der groͤß⸗ ten Schonung behandeln sollte, selbst wenn es sie bekäͤmpfen zu muͤssen glaubt. Die Rede des Ministers rief Herrn Odilon⸗Bar⸗ rot auf die Rednerbuͤhne, und sogleich machte die Coterie, die die Debatte angeregt und unterstuͤtzt hatte, eine Flanken⸗Bewegung, und beschloß, das Amendement, welches sie selbst vorgeschlagen hatte, zu verwerfen. Die zur Bekaͤmpfung des Herrn Thiers vorbereiteten Reden wurden unterdruͤckt, und alle Doctrinairs, mit Ausnahme der beiden, die bereits einen thaͤtigen Antheil an der Debatte genommen hatten, stimmten gegen das Amendement Wir sind weit davon entfernt, zu glauben, daß sich durch dieses Votum, wie die Doctrinairs behaupten, die wahre Mazjoritaͤt zu erkennen gegeben habe, und daß Herr Guizot, wenn er wolle, schon morgen wieder in das Kabinet eintreten koͤnne. Wir er⸗ blcken darin nur ein leicht wiedergutzumachendes Scharmuͤtzel, und koͤnnen unsern Gegnern nicht die Freunde machen, daraus die Folgerung zu ziehen, daß das Ministerium einraͤume, ihres Beistandes nicht entbehren zu koͤnnen. Es ist gewiß, und das Ministerium kann daruͤber nicht im Zweifel seyn, daß der Bei⸗ stand der Doctrinairs ihm bald einen weit loyalern und weit wirksamern Beistand entziehen wuͤrde, ohne den es sich nicht auf⸗ rechthalten kann. Der Beistand, den jene leisten, ist ein Fall⸗ strick, ein grober Fallstrick; denn ihre gestrige Taktik hat bewiesen, daß sie kein Mittel verschmaͤhen, und daß sie, um das Ministe⸗ rium zu stuͤrzen, in demselben Augenblick Ja und Nein sagen Eine Partei, die sich solcher Mittel bedient, ist nicht zu fuͤrchten;, wenn das Ministerium von dieser Wahrheit voͤllig durchdrungen waͤre, so wuͤrde sein Gang weniger schwierig, und seine Stellung

weit sicherer seyn.“

Großbritanien und Irland. Parlaments⸗Verhandlungen. Unterhaus. Siz⸗ zung vom 29. Februar. (Nachtrag.) Der General⸗Prokurator sfuͤr Irland, Herr O Loghlien, der auf die zweite Verlesung der Irlaͤndischen Munizipal⸗Reform⸗Big antrug, legte die Grund⸗ saͤtze und Bestimmungen dieser Bill sehr ausfuͤhrlich dar. Er erinnerte daran, daß eine Kommission zur Untersuchung des Zu⸗ standes der Irlaͤndischen Munizipalitaͤten niedergesetzt worden sep, und fuhr dann folgendermaßen fort: 1 „Nach dem Berichte dieser Kommission besteben in Irland 60 Muntzipalitaͤten in voller Kraft, 11 sind fast erloschen, und eine be⸗

traͤchtliche Anzaͤhl derienigen, welche zur Zeit der Union bestanden,

sind seitdem gaͤnzlich aufgehoben worden In ienen 71 mit Muni⸗ zivalitaͤten versehenen Staͤdten befindet sich eine Bevoͤlkerung von 900,000 Einwohnern, unter denen jedoch nur 13,000 Aktiv⸗Buͤrger

sind, und zwar kommen von diesen Letzteren 800) auf vier Staͤdte,

so daß die uͤbrigen 60 Staͤdte nur 5000 Aktiv⸗Buͤrger besitzen. Der Bericht beschreibt die Munizipalttaͤten in Irland als einer herr⸗ schenden Koͤrperschaft unterwuͤrfig, welche sich selbst durch Wahl er⸗ gaͤnzt, meistentheils dem Machtgebot des Patrons untergeben ist und daher alle dieienigen von dem Aktiv⸗Buͤrgerrechte ausschließt, welche etwas mehr als Geschoͤpfe seines Willens seyn wollen. Natuͤrlich werden durch solche Corporationen das Eigenthum, die Interessen oder die Wuͤn⸗ sche der Gemeinde nicht auf eine guͤltige Weise repraͤsentirt, und im Allgemeinen ist aus den Munizipalitaäͤten in Irland nicht nur jeder Katholik, sondern auch Jedermann, der nur die mindeste Li. berglitaͤt in selnen Gesinnungen verraͤth, ausgeschlossen. Seit dem