1836 / 98 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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Auf Antrag der naͤchsten Intestaterben des im Jahre 1812 mit den Franzoͤstschen Truppen nach Rußland marschirten, im 127sten Franzosischen Infanterie⸗Re⸗ gimente enrollirten Friedrich Auhagen aus Stolze⸗ nau, uͤber welchen seit 20. Rovember 1815 durchaus keine Nachrichten eingelaufen sind, ergeht an gedach⸗ ten F. Auhagen hiermit die Aufforderung, sich bin⸗ nen Jahresfrist a dato allbier zu melden, widrigen⸗ falls er fuͤr todt erklaͤrt und sein Vermoͤgen den be⸗ kannten naͤchsten Erben oder Nachfolgern ausgeant⸗ wortet werden wird.

Zugleich werden alle die, welche vom Leben des verschollenen F. Auhagen Nachricht besitzen, ersucht, solche dem hiesigen Amte zugehen zu lassen.

Signatum Stölzenau, den 28. Maͤrz 1836.

Koͤniglich v“ Hannoversches 3 mt.

Vaterlaͤndische Feuer⸗Versicherungs⸗Gesell⸗ schaft in Elberfeld.

Direction: 1 A. Jung, W. Blank, Koͤhler⸗Bockmuͤhl, eldmann⸗Simons, J. C. Duncklenberg, Willemsen, bevollmaͤchtigter Direktor und General⸗Agent. Direktorial⸗Rath:

Abr. Pet. von Carnap, Winand Simons, Joh. Keetmann, G H. Orth, F A. Jung jun. Protokoll der 13ten General⸗Versammlung. Die General⸗Versammlung wurde durch die Di⸗ rection mit der Einladung erdffnet, fuͤr die heutigen Verhandlungen einen Vorsitzer und einen Protokoll⸗ fuͤhrer zu waͤhlen, worauf zu ersterem der Herr Job. Adolph von Carnap und zu letzterem Herr Wil⸗

helm Wortmann bestimmt wurde. Der Herr Direktor und General Agent Willem⸗ sen nahm nun das Wort und trug das Protokoll

F.

uͤvber die gestrige Sitzung des Direktorial⸗Raths vor,

welches mit den Worten schließt: „Doch der Segen kommt von oben“ Dem Herrn Direktor Willem⸗ sen gab dieses Veranlassung, darauf hinzudeuten,

daß er mit denselbigen Worten seinen Vortrag in

der ersten Gene al⸗Versammlung schlon, und z“ der Bemerkung: daß avneedings beim Versicherungs⸗Ge⸗ schaft es die Weisheit nicht thue, daß aber dennoch orgeiche Vorsicht, als allein moͤgliche eigene Zuthat, nicht versaͤumt werden duͤrfe; und fuͤhrte derselbe, inter Anderm, hierauf mebrere Bei piele an, wo die Anwendung vorgeschriebener Ausfuͤhrlichkeit bei den lufnahmen der Versicherungen vor großem Nach⸗ heil bewahrte. 1 2 6 Der wie immer sehr puͤnktlich und deutlich aufge⸗

ellte Rechnungs Adschluß pro 1835 wurde vorgelegt. Das Jahr 1835 zeigte sich im Allgemeinen wieder Unsere

1

unstigen fuͤr die Verstcherungs⸗Geschaͤfte. Gesellschaft hatte auf 221 Punkten Brandschaden mit uͤberhaupt 121,561 Thlr. zu bezahlen. Es ergab das⸗ selbe ein Gewinn⸗Resultat von 30,000 Thlr., welches

mit in die auf 1836 uͤbertragene Praͤmien⸗Reserve

genommen wurde.

Das Versicherungs⸗Kapital war, Fcescgef⸗ grund⸗ saͤtzlicher Ausscheidungen und Beschraͤnkungen, von 83 Millionen auf 85 Millionen gestiegen; davon lie⸗ fen 7 Millionen unter Ruͤckversicherung und 78 Mil⸗ ionen fuͤr eigene Rechnung.

Aus den verschiedenen interessanten auf das Ge⸗ chaͤft bezuͤglichen Mittheilungen darf noch heraus hoben werden, daß es sich zeigt, wie man mehr nd mehr begreift, daß das Feuer⸗Ve sicherungs⸗ wesen gehoͤrig gewuͤrdigt werden muß, weil es nicht mehr entbehrt werden kann und zwar besonders icht in einer Zeit, wo der Segen des Friedens Zu⸗ andes so allseitig die Industrie anregt.

Unsere Gesellschaft ist in Wuͤrttemberg, unter bekannter Einigung mit dortiger Gesellschaft; ferner in Preußen, Baiern, Hannover, Sachsen,

Baden, Hessen, Braunschweig, Nassau, den uͤbri⸗ gen Theilen Deutschlands und in der Schweiz urch 341 Agenturen vertreten.

Mit großem Interesse vernahm die General⸗Ver⸗ sammlung diesen, im Ganzen sehr beruhigenden und erfreulichen Bericht, und ersah daraus wiederholt, mit welchem Eifer, mit welcher Umsicht und Thaͤ⸗ tigkeit das Geschaͤft der Gesellschaft geleitet wird. Sie verkennt es nicht, wie viel sie hierbei der Di⸗ rection und insbesondere dem Herrn Direktor Wil⸗ lemsen verdankt, und spricht diesen Dank einstim⸗ mig und aufrichtig mit der Hoffnung aus, daß noch lange diese sorgfaͤltige und ersprießliche Leitung der Compagnie erhalten bleibe.

Die General⸗Versammlung beklagt in aufrichtiger Trauer den Tod des Herrn P. C. Peill, der als ein sehr umsichtiges und thaͤtiges Mitglied der Di⸗ rection sich um das Interesse der Compagnie ver⸗ dient machte. Zur Wiederbesetzung seiner Stelle wurde der Herr JI C. Duncklenberg senior ein⸗ stimmig zum Direktor erwaͤhlt, der die Guͤte hatte,

diese Stelle zu uͤbernehmen, und wurde sodann der

Herr Karl Duncklenberg zu seinem Stellvertre⸗ ter ernannt.

Der hier so allgemein und tief betrauerte so fruͤhe

Heimgang des stellvertretenden Direktors Herrn Karl Feldhoff machte gleichfalls die Wahl eines Stell⸗ vertreters noͤthig, Hecker fiel.

Wegen der Wahl des Herrn J. C. Duncklen⸗ berg senior, bisherigen Stellvertreters des Herrn Koͤhler⸗Bockmuͤhl, in die Direction, mußte auch fuͤr ersteren ein neuer Stellvertreter gewaͤhlt wer⸗ den, wozu Herr Wilhelm Simons⸗Khͤhler er⸗ nannt wurde.

Den Herrn G H. Orth, bis jetzt Mitglied des Direktorial⸗Raths, traf nach dem Statut die Reihe des Ausscheidens, derselbe wurde jedoch durch ein stimmiges Ersuchen der General⸗Versammlung be⸗ wogen, diese Stelle ferner beizubehalten, und wurde Herr Wilhelm Wittensteinsenior zu dessen Stell⸗ vertreter ernannt. 3

Da Niemand etwas mehr zu erinnern fand, wurde die General⸗Versammlung durch den Herrn Vorstz⸗

zer geschlossen und Gegenwaͤrtiges nach geschehener

Vorlesung und Genehmigung unterschrieben. Der Vorsitzer: Der Protokollfuͤbrer: Joh. Ad. von Carnap. Wilhelm Wortmann

Abschluß auf den 31. Dezember 1835.

Die Gesammt Praͤmie, vogegen die Versicherungen

im Jahre 1835 abgelaufen sind, betr.

Hierzu die Ausgleichungs⸗Re⸗ serve aus 18331l.

1 Transport 203,073 Thlr. 3 sgr. Wovon abgeht: an Agentur Pro⸗

viston, Geschaͤftskosten, Ruͤck⸗ versicherungen und Freijahr⸗

146,947 Thlr. 232 sgr Hierzu der Zinsen⸗Ueberschuß pro 1835 .. . . . .. 1,18

148,857 Thlr. 5 ½ sgr.

. .

Die in 1835 bezahlten Schaden betragen. 121,561 Th. sgr. wovon die ARuͤckver⸗ sichernden

trugen. 17,707

3 103,853 Th Die e

fikation n.

Statut

§ 45. Besondere

Reservef.

Schwe⸗ 2 bendes..

180 Th. sgr.

14,823 * 7

118,887 Thlr. 5 ¼sgr.

Gewinn⸗Resultat des Jahres 1ʒWW“ ö.300,000 Thlr. sar

Das voll vorhandene Gewaͤbr⸗ leistungs⸗Kapital der Gruͤn⸗ dung betraͤgt 1 Mill Thlr. 1,000,000 Thlr. sgr. Der Uebertrag der Praͤmien⸗ Gelder aus 1835 auf 1836. 107,565 11

Es steht also ult 1835 eine Ge⸗ waͤheleistung voln 1,107,565 Thlr. 11 sgr.

gegen die ult. 1835 noch auf Tage und laͤngere Zeit fuͤr eigene Rechnung laufende Versiche⸗ rungs⸗Summe von 78,067,600 Thlr. sar.

Es fanden im vergangenen Jahre auf 221 Punk⸗ ten Schaden⸗Verguͤtungen Statt: viele vom Brand⸗ Ungluͤck Betroffene sind demnach der Wohlthat, wel⸗ che die Anstalt gewaͤört, theilbaftig geworden. Die Freisinnigkeit, mit welcher die Gesellschaft sich be⸗ nahm, wurde mehrseitig oͤffentlich anerkannt.

Die Gesellschaft faͤhrt fort, Versicherungen gegen Feuersgefahr zu angemessenen billigen Praͤmien zu uͤbernehmen; ihr Statut, die Versicherungs Bedin gungen, uͤberhaupt alles, was die Verfassung und Geschaͤftsfuͤhrung derselben betrifft und Interesse fuͤr ein verehrliches Publikum bierin haben kann, liegt auf dem Buͤreau des geborsamst Unterzeichneten, Donhofsplatz —Krausenstraße Nr. 35, und auf allen zu seinem Geschaͤfts⸗Ressort gehoͤrigen, hiernaͤchst benannten Haupt⸗ und Huͤlfs⸗Agenturen zur gefaͤl⸗ ligen Einsicht offen.

Bei Abreichung der Formulare zu Versicherungs⸗ Aufgaben wird jede weitere etwa erforderliche Anlei⸗ tung und Auskunft hieruͤber aufs Bereitwilligste ge geben; auch jede zulaͤssige Ruͤcksicht und Erleichte rung bei den Versichernngs⸗Abschluͤssen, wozu der Unterzeichnete ermäaͤchtigt ist, schuldigst genommen und eingeraͤumt werden.

Verzeichniß der Agenturen:

„EL66161668686 .—

r in Groß-Glogau. romme in Frankfurt a. d. O antzer in Danzig. recht in Tilut. been jun. in Memel. hroͤder in Marienwerder. Sieler in Naumburg g. d. Saale. Buͤttner in Lenzen.

Huͤlfs⸗Agenten 8 olff in Berlin, Alexanderstraße Nr. 47.

f H. T. Gerold in Berlin, unter den Linden Nr. 10. W. Speier in Charlottenburg.

welche auf den Herrn Karl J

aͤgt 200,245 Tölr. 16 9sgr.

F. A. Klincke in Potsdam.

Ba Erben & Comp. in Brandenburg. P. nthal in Stendal.

S. Fr nk in Cloͤtze

F. W. Meyn in Calbe a d. Milde.

W A. G Aschen bvorn in Treuenbriezen. Gebr. Giese in Wittenberg Gerichts⸗Aktuar Roͤder in Weißenfels. J. F. A. Zuͤrn in Zeitz

L. Boͤthe in Sange hausen.

C. C Hildebrandt in Oranienburg. Steuer⸗Rendant Graebedinkel in Cremmen. J F. Schulze in Rathenow. Polizei⸗Secretair Brosowsky in Kyritz. C.A. Krusemark in Witfstock. Buͤrgermeister Goecke in Neustadt a. d. Doss A. D. Fritze in Perleberg.

L. Garn in Seehausen. Buͤrger meister Heller in Arendsee.

Carl Muͤller in Wittenberge.

J. L. Meyer in Werben.

C. W. Wassermann in Muͤncheb Senator Pahn in Strausberg.

Actuarius Boͤlcke in Freienwalde

G. W. Kuͤhne in Wriezen a. d. O.

L Grunzke in Schwedt.

W. Ockel in Prenzlow

J. C. Gentz in Neu⸗Ruppin.

F. F. Kuhn in Beeskow. Apotheker Runge in Dreossen.

H. Werner in Neudamm.

A Brade in Spremberg.

Kaͤmmerer Weber in Cottbus.

Conrad Mentzel in Liegnitz.

C. F. Kellner in Reichenbach in Schlesten. Gebr. Alberti in Waldenburg. Kreis⸗Secretair Esterlein in Grottkau. W. G. Loͤhnis in Reisse. F. L. Schwiertschena in Ratibor.

M. Weyhrauch in Schoͤnberg. reund in Tarnowitz

Muͤller in Oels.

3. Hahndorff in Crossen.

Effner in Gruͤnberg.

Petzoldt in Sorau.

Taxator Thoͤldtau in Sommerfeld.

B. N. Pick in Landsberg a d. W. Aktuarius Hoͤhn in Jastrow.

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203,073 Thlr. 3 sgr.

Buͤrgermeister Muͤnzer in Flatow.

J. Th. Petzenbuͤrger in Marienburg. Wz. Haertel in Elbing. 8 erlin, den 26. Maͤrz 1836. 2 Der General⸗Agent der Elberfelder Feuer⸗ Versicherungs⸗Gesellschaft fuͤr die General⸗ Agentur Berlin. F. W. Ziegler.

Bekanntmachung.

Wir bringen hierdurch zur oͤffentlichen Kenntniß,⸗ daß die durch unsere Bekanntmachung vom 31. De⸗ zember 1835 angeordnete zweite Einzahlung von Zehn

EThalern pro Actie bis zum 15. Maͤrz d. J., als dem Ausgabe der „Saͤmmtlichen Preußischen Gese

festgesetzten Termine, auf saͤmmtliche I. 1e⸗ erf 1 mit Ausnahme von 13 Stuͤck, geleistet worden ist. zungen und Erlaͤuterungen“ erscheint im Verlage des

Interimsscheine,

Dieselben tragen folgende Nummern: V 3744, 4102, 4103, 8243, 9277, 9278, 9279, 9280, 9281, 9282, 9283, 12,934, 12,935,

und werden hiermit, in Gemaͤßheit des §. 5 der Sta⸗

tuten, fuͤr null und nichtig erklaͤrt.

Die Inhaber dieser Interimsscheine sind demnach ihrer Rechte als Actionairs, so wie der bereits ge⸗ machten Einschuͤsse, verlustig, und werden an die Stelle der annullicten Scheine neue ausgefertigt, mit den Nummern 15 030 bis mit 15,042 bezeichnet, und solche zum Vortheile der Compagnie an hiesiger Boͤrse verkauft werden.

Leipzig, den 21. Maͤrz 1836. Leipzig⸗Dresdner Eisenbahn⸗Compagnie.

(Gustav Harkort, Vorsitzender. Karl Tenner, Bevollmaͤchtigter. ““ 5 RcüEhRNereee

Literarische Anzeigen.

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Saͤmmtliche Preußische Gesetzbuͤcher; oder das Allgemeine Landrecht, die Algemeine Ge⸗ richts⸗Ordnung, die Allgemeine Criminal⸗Ordnung, der 20ste Tit. Thl. II. des Allgemeinen Landrechts,

die Deposital⸗ und Hypotheken⸗Ordnung V mit den zur Zeit noch anwendbaren, vor und seit der Gesetzeskraft derselben bis zum Jahre 1835 inecl erschienenen, hinter jedem concernirenden Paragra⸗ phen nach der Zeitfolge geordnet woͤrtlich ab⸗

gedruckten, denselben ergaͤnzenden, abaͤndernden oder erlaͤutern⸗ den Gesetzen, Verordnungen und Reseripten. 8

Nebst einer schematisch zusammengestellten Uebersicht der Marginalien und einem vollstaͤndigen Register. Herausgegeben von C. Paul.

Groͤßtes Octavformat.

Die gesammte Preußische Gesetzgebung hat in dem seit ihrer nach und nach erfolgten Emanation ver⸗ flossenen halben Jahrhunderte so viele und so bedeu⸗ tende gesetzliche Erlaͤuterungen, Abaͤnderungen und Ergaͤnzungen erhalten, daß der Preußische Jurist und administrative Beamte die wenigsten Paragraphen derselben anzuwenden vermag, ohne erst letztere um Rath zu fragen Nur Wenige koͤnnen diese gesuchte Belehrung aus den Urquellen schoͤpfen, da der Be⸗ sitz aller jener, wohl hundert Baͤnde uͤbersteigenden Werke: der alten und neuen Edieten Sammlung, der Zeitschriften von Klein, Eisenberg und Sten⸗ gel, Amelang, Mathis, Hoffmann, v. Kamptz schen Jahrbuͤcher und Annalen ꝛc ꝛc., in welchen sich diese Verordnungen zum großen Theil zerstreut vorfinden, bei den meisten, insbesondere aber den juͤn⸗ gern Juristen und angehenden Beamten, nicht vor⸗ auszusetzen ist.

zweck⸗ und sachgemaͤß erscheint es daher sowohl fuͤr das wissenschaftliche Studium, als auch fuͤr die prak⸗ tische Anwendung, saͤmmtliche auf das Allgemeine Landrecht, die Allgem. Gerichts⸗Ordnung, die Allgemeine Criminal⸗Ordnung, den 20.

sital⸗, Hypotbeken⸗Ordnung bezuͤgliche Ge⸗ setze und Verordnungen, so wie die oft zur Erlaͤute⸗ rung der ministeriellen Bescheide dienenden Anfraͤ⸗ gen vollstaͤndig und zwar zur Erleichterung des Gebrauchs in schematischer Anordnung dergestalt wiederzugeben, daß unmittelbar hinter dem Text je des Paragraphen sogleich dessen authentische Ergaͤn⸗ zung, Abaͤnderung oder Erlaͤuterung, nach der Ma⸗ terie der Gesetzbuͤcher und der Zeitfolge geordnet, mn extenso folgt.

An einer solchen vollstaͤndigen Bearbeitung unserer Gesetzebung fehlte es bisher (— die Graͤffsche Sammlung enthaͤlt nur die Justiz-⸗Ministerial⸗Re⸗ seripte vom Jahr 1812 ab bis 1833, die Mann⸗ kopffschen Ergaͤntungen enthalten nur eigentliche Legislatur und ein Repertorium der ergongenen Ju⸗ stiz-Ministeral⸗Reseripte —). Seit Jahr und Tag habe ich mich derselben unterzogen, und die guͤnstige Aufnahme, welchee das von mir in dieser Alt bear⸗ beitete Allgem. Criminalrecht sich zu erfreuen hat, veranlaßt mich, meinem fruͤhern Plane gemaͤß, die uͤbrigen Gesetzbuͤcher, eben so bearbeitet, dem Drucke zu uͤbergeben.

Die Deposital⸗Ordnung hat ebenfalls bereits die Presse verlassen, das Kriminal⸗Strafrecht oder der 20. Tit. Thl II. des Allgem. Landrechts (— wel⸗ cher den 3ten und Aten Band des Allgem Kriminal⸗ Rechts bildet —), so wie die Allgem Hypothe⸗ ken⸗Ordnung (2 Baͤnde) und das Allgem Land⸗ recht (6 Baͤnde), sind ur Zet unter der Presse, und an diese wird sich demnaͤchst die Allgem Ge⸗ richts⸗Ordnung (4 Baͤnde) im Druck anschlie⸗ ßen Auf diese Weise wird das Werk nicht nur ei⸗ nen Complexus unserer gesammten eigentlichen Legislatur, sondern auch der doctrinellen Erlaͤute⸗ rungen des Justiz⸗ und aller andern Ministerien bis inel. des Jahres 1835 enthalten.

Da jeder praktische Jurist und administrative Beamte im Besitz des Allgem. Landrechts und resp der Allgem. Gerichts⸗Ordnung ist, und um das Werk nicht zu vertheuern, habe ich bei dem Allgem. Land⸗ recht sowohl, a’s bei der Allgem Gerichts⸗Ordnung, nicht den Text der Paragraphen, sondern nur die Ueberschriften der einzelnen Titel und Abschnitte, so wie deren Marginalien den Zuzaͤtzen vorvrucken las⸗ sen; bei den andern Geeetzbuͤchern aber ist zur Be⸗ quemlichkeit beim Gebrauch der Text vollstaͤndig vorgedruckt. 8

Unter „Literatur“ sind jedem einzelnen Gesetz⸗ buche auf dasselbe Bezug habende wissenschaftliche Abhandlungen vorausgeschickt, und um das System im Ganzen und in allen seinen Theilen anschaulich zu machen, die Uebersicht des Hauptentwurfs und der

Co⸗ und Subordination einzelner Materien zu er⸗

Ernem laͤngst gefuͤhlten Beduͤrfnisse entsprechend,

Tit. Thl iI. des Allgem Landrechts, die Depo⸗

leichtern, ist dem am Schlusse jedes fuͤr sich bestet

den Werkes befindlichen vollstaͤndigen Cach Mehn. ster eine schematische Zusammenstellung der Marginalien vorausgeschickt. Sodann folgt ein Nachweisung der jeden einzelnen Paragraphen ze⸗ Gesetzbuͤcher ergaͤnzenden, abaͤndernden und erläͤutern. den Verordnungen ꝛc. unter Angabe der Werke, au⸗

welchen solche entlehnt sind, und endlich ein ch logisches Verzeichniß saͤmmtlicher in den Zu⸗ saͤtzen enthaltenen Verordnungen. 8

Der Herausgebher.

Die vorstehend angekuͤndigte neue, vollstaͤndige cher, mit allen, bis 1835 incl. erschienenen Lesal. Unterzeichneten. Bereits sind fertig und in alle Buchhandlungen vorraͤthig zu haben n

1) Allgem. Kriminalrecht, 1ster und 2ter Fang (die „Allgem. Kriminal⸗Ordnung“ enthaltend). La⸗ denpreis: 3 Thlr. 25 sgr.

2) Allgem. Deposital⸗Ordnung. Ladenprezz. 1 Thlr. 15 sgr. 8

Unter der Presse befinden sich und werden binnen kurzem erscheinen:

3) Allgem. Kriminalrecht, Br und àAr Bm (die Bearbeitung des 20sten Titels des II. Thelh des Allgem. Landrechts enthaltend).

4) Allgem. Hypotheken Ordnung. 2 Bänze

5) Allgem. Landrecht (6 Baͤnde), wird Heft, weise ausgegeben werden, 1) um den Ankauf diesee allgemeinen, jeden Preuß. Staatsbuͤrger iin⸗ teressirenden Gesetzbuches zu erleichtern und es au den untern administrativen Behoͤrden, Dorfschulzen Schiedsmaͤnnern und dem Geschaͤftsmanne uͤberhaung auf eine wenig kostspielige Weise zugaͤnglich zu mae⸗ chen, 2) um dasselbe sogleich bei dem prakrischen Ge⸗ brauche anwenden zu koͤnnen. Das lIste Heft ete⸗ scheint binnen à4 Wochen und sofort jeden Monnt ein Heft. 4 Hefte bilden 1 Band.

Zuletzt wird erscheinen:

6) Allgem. Gerichts⸗Ordnung. 4 Baͤnde,

Was die zweckmaͤßige typographische Einrichtung Druck und Papier betrifft, so erlaube ich mir, auf die bereits fertige Kriminal⸗Ordnung und De⸗ posital⸗Ordnung zu verweisen. In gleicher An werden saͤmmtliche Gesätzbuͤcher gedruckt.

Indem ich ein hochachtbares juristisches Publikum und saͤmmtliche administrative Ober⸗ und Unterbehir⸗ den zu zahlreicher Subscription auf diese neueste und vollstaͤndigste Ausgabe der saͤmmtlichen Preußischen Gesetzbuͤcher, welche alle uͤbrigen Huͤlfsmittel entbehrlich macht, ergebenst einlade, bemerkt ich schließlich, daß die resp. Subscribenten nicht zur we⸗ nahme des ganzen Werkes verpflichtet sind, sonder daß auf jedes einzelne Gesetzbuch subsecribirt wer⸗

den kann. Der Subseriptions Preis richtet sich nach

der jedesmaligen Staͤrke eines Bandes und witz circa 2 bis 2 ½ Thlr. Courant pro Band betragen. Der spaͤter eintretende Ladenpreis wird hoͤher seyn Bestellungen darauf nehmen saͤmmtliche Buchhand⸗ lungen der Preußischen Monarchie an, namentlich E. S. Mittler in Berlin (Stechbahn Nr. 3), Po⸗ sen, Bromberg, Culm und Gnesen. Quedlinburg, im Maͤrz 1836. Gottfr. Basse, als Verleger.

In Ferd. Duͤmmler's Buchhandlung, Linden Nr. 19, ist so eben erschienen: Ehrenberg. C. G., Beobachltung einer aufal.

lenden bisher unerkannten Struackur des Seder-

Organs bei Menschen und Thieren.

Mit G Kup. 1 Thlr. 10 sge.

Nouveautés de Paris. Pambour: Traité des machines Locomotives. Lecomte: L'Abordage, Roman maritime. Touchard Lafosse: Souvenirs d'un demi-sidele Lerminier: Etudes d'histoire et de Philosophie.

A. Asher, Li No. 2-

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gerichts Rath Crelinger uͤber: 1) das Rechtsmittel der Revision unl Nichtigkeits Beschwerde und 2) uüͤber die Exekution in Civilsachen unf uͤber den Subhastattons⸗ und Kauf⸗ gelder⸗Liquidations⸗Prozeß ꝛc. mit Kommentar,

erscheint, welches solche bis auf heute durch saͤmn⸗ liche neue Verordnungen mit erlaͤuternden Anmr⸗ kungen ergaͤnzt.

Bestellungen nehmen alle Buchhandlungen an,qi Berlin E S Mittler (Stechbahn Nr. 3), Pesen, Bromberg, Culm und Gnesen.

Georg Philipp Aderholz in Brlau.

Bei Simon Schropp & Comp. in Berlin, N-

revrstrasse No. 24. ist erschienen:

1) Karte von dem Thale der Oder und dessen Umgebung von Frankfurt bis Schwedt, von Koppin etc. etc. II. SectionHen. Preis 3 PThlr. Karle von Deutschland nach den Materialien des Königl. Preuss. Generalstabes. J. II. Lie- ferung, zusammen 6 Blatt. Preis 3 Thr. Fopographische Karte der gesammten sicht- baren Mond-Oberfläche, herausgegeben vyn W. Beer und Dr. J. H. Màdler. I. II. II.. Sectionen. Preis 3 Thlr. 22 ¼ sgr.

Karte von der Verhreitung der nutzharsten- Pflanzen über den Erdbkörper, von P h. Barol- von Constein. Preis 2 Thlr. 15 sgr. Karte von Asien, zum Gebrauch in höherà Lehr-Anstalten und zum Selbst-Unterricht, von H. Mahlmann. Preis 15 sgr.

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British and French Subscription library. Oberwallstralse No. 13.

Dr. B. Behr begs leave to announce, that be has just added to his extensive collection of. lhe most esteemed British authors 800 volumes of the most interesting recent publications, and wi Icon⸗ linue to provide bis subscribers with all the nen.

works of general interest published in France and England. .

lichen Kenntniß bringen, damit dieselben bei Ausstellung der be⸗ zeichneten Duͤrftigkeits⸗Zeugnisse von den resp. Behoͤrden in der vorgeschriebenen Art beruͤcksichtigt werden, sind wir merkung verpflichtet, daß bei mangelhaften Attesten die von uns

Den Besitzern der Werke des Herrn Ober⸗Landes

zeige ich an, daß im Apvril ein Nachtrag⸗Hü V

neistüͤndigen Minister⸗Rath und empfing nach Beendigung des⸗ selben den Fuͤrsten v. Talleyrand, der eine lange Unterredung

1 g 90 1 8- 8 6 92 g. 7 2 unter dem Namen eines Grafen und einer Graͤfin Mascalli in

nachzulassen,

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Die von dem unterzeichneten Rektor und Richter hiesiger riedrich⸗Wilhelms⸗Universitaͤt vorschriftsmaͤßig zu pruͤfenden Gesuche der Studirenden

um Stundung und resp. Erlaß der Honorare fuͤr die Vorlesungen 1 muͤssen nicht nur durch genuͤgende Maturitaͤts⸗Zeugnisse (mit dem Zeugniß der Reife bei den Inlaͤndern) und resp. durch guͤn⸗ stige 1ge sg heethge von den fruͤher besuchten Universitaͤten, ondern insbesondere auch durch Zeugnisse der Beduͤrftigkeit ge⸗ sert begruͤndet werden. 8

In Ansehung dieser Beduͤrftigkeits⸗Atteste ist festge⸗ setzt, daß sie bei Waisen nur von der betreffenden Vormund⸗ schafts⸗Behoͤrde und fuͤr Studirende, deren Aeltern noch am Le⸗ ben sind, von dem Magistrate des Wohnortes oder von den Amts⸗Vorgesetzten des Vaters ausgestellt werden koͤnnen, und daß in diesen Zeugnissen folgende Punkte ausdruͤcklich enthalten seyn muͤssen:

1) Angabe des Vor⸗ und Zunamen und das Alter der Stu⸗ direnden;

Amt, Stand und Wohnort der Aeltern, und bei Waisen dder Vormuͤnder; 1 3) Zahl der etwanigen uͤbrigen versorgten oder unversorgten

Kinder, oder Bemerkung, daß keine vorhanden seyen;

4) Angabe der Lehr⸗Anstalt, auf welcher der Bittsteller seine

Vorbildung erhalten hat;

die von den Aeltern und Vormuͤndern zu machende be⸗

stimmte Angabe der Unterstuͤtzung, welche dem Studiren⸗

den jaͤhrlich zugesichert worden, aus welcher Quelle sie auch komme und von welcher Art sie auch seyn moͤge;

die bestimmte Versicherung, daß die Aeltern oder Vormuͤn⸗

der nach ihren der attestirenden resp. Behoͤrde genau be⸗

kannten Vermoͤgens⸗Verhaͤltnissen dem studirenden Sohne oder Muͤndel nicht mehr als die unter Nr. 5 anzugebende

Unterstuͤtzung gewaͤhren koͤnnen.

Indem wir diese hohen Anordnungen hierdurch zur oͤffent⸗

die bei einer Spaltung unter ihren Vertheidigern nichts gewinnen kann. Der Kampf hat jetzt wieder begonnen, aber auf eine an⸗ dere Weise. Es ist nicht mehr der politische Gang des neuen Kabinets, der die Besorgnisse jenes Journals aufs Hoͤchste treibt, sondern das Aufgeben der industriellen Interessen des Landes. Es sagt unter Anderem: „„Wir sehen schon, wie Frankreich, durch die Zerstoͤrung unserer herrlichen Centralisation, bald hinter den Laͤndern zuruͤckbleiben wird, in denen noch vor 40 Jahren die Urwaͤlder ihre ununterbrochenen Schatten aus⸗ dehnten.““ Wir entstellen nicht, wir citiren woͤrtlich! Und warum die Zerstoͤrung unserer herrlichen Centralisa⸗ tion; woher diese Furcht, daß wir hinter den Ländern zuruͤck⸗ bleiben werden, die noch vor 40 Jahren von Urwaͤldern bedeckt waren? Weil das neue Ministerium, welches kuͤrzlich verspro⸗ chen hatte, sich mit moralischen, administrativen und materiel⸗ len Verbesserungen zu beschaͤftigen, noch nicht die Pfaͤnder gegeben hat, die die Majoritaͤt von ihm erwartete. Und worin

sollen diese Pfaͤnder bestehen? O! in einer Kleinigkeit, in nichts was nicht schon, seit das neue Ministerium installirt ist, recht gut haͤtte bewerkstelligt werden koͤnnen; und damit man ich uͤber die Wuͤnsche des „Journal des Débats“ nicht etwa vausich da⸗ mit man sich von der Maͤßigung in seinen Forderungen über⸗ zeuge, so giebt es sein industrielles Programm. Wir setzen es hier ebenfalls woͤrtlich her: „„Es ist besonders nothwendig, daß das Ministerium sich uͤber das Navigations⸗System ausspreche welches vor allen Dingen vervollstaͤndigt werden muß. Der Rhoͤne wie der Rhein, die Saöne und die Garonne, die Maas der Lot und der Allier befinden sich fast in demselben Zu⸗ stande, wie zu den Zeiten unserer Gallischen Voraͤl⸗ tern, und fast in einem noch schlimmern, wenn man sich auf das Zeugniß des Strabo berufen darf. Die Seine, der Fluß, der unsere fruchtbarsten Provinzen benetzt, auf dem ein ungeheurer Handel getrieben wird, muͤßte das Muster einer Na⸗ vigations⸗Linie seyn; man vertagt dieses Vorhaben. Die Loire ist verloren gegangen, im eigentlichsten Sinne des Worts ver⸗ loren gegangen; zehn Plaͤne sind vorgelegt worden, um sie wie⸗ der aufzufinden; man vertagt aber die Loire auch. Seit 30 Jah⸗ ren beklagt sich Nantes, und verlangt seinen Fluß wieder. Im vorigen Jahre konnte Nantes glauben, daß man ihm Gehoͤr schenken wuͤrde; jetzt bleibt ihm nichts weiter uͤbrig, als sich in Geduld zu fassen.““ Also, weil das neue Ministerium waͤh⸗

zu der Be⸗

vorschriftsmaͤßig zu pruͤfenden Gesuche um Stundung der norare fuͤr die Vorlesungen nicht bewilligt werden koͤnnen.

Berlin, den 5. April 1836. . Der Rektor und der Richter hiesiger Friedrich⸗Wilhelms⸗ Universitat. 9

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Ho⸗

Busch. F. Krause. 1 Alle diejenigen, welche sich, ohne nach den bestehenden Ge⸗ setzen immatricularonsfaͤhig zu seyn, dem chirurgischen oder phar⸗ mazeutischen Studium bei der hiesigen Koͤniglichen Friedrich⸗ Wilhelms⸗Universitaͤt widmen oder das schon begonnene fortsez— zen wollen, werden hierdurch veranlaßt, sich noch vor Anfang des bevorstehenden neuen Studien⸗Semesters bei dem Unterzeich⸗ neten, Franzoͤsische Straße Nr. 42, in den Morgenstunden von 8 10 Uhr, mit Beibringung der uͤber ihre Schulkenntnisse oder uͤber bereits gehoͤrte Vorlesungen sprechenden Zeugnisse, zu mel— den, wonaͤchst sie, wenn sie geeignet befunden werden, die Zu— lassung und naͤhere Anleitung zum betreffenden Studium zu ge⸗ waͤrtigen haben. 8 8 Berlin, den 29. Maͤrz 1836. Der Direktor des chirurgisch⸗pharmazeutischen Studiums bei hiesiger C Universitaͤt EEIEI

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Paris, 1. April. Der Koͤnig hielt gestern Mittag einen

mit Sr. Majfestaͤt hatte.

Der Prinz v. Capug und Miß Penelope Smith sind heute aris eingetroffen.

Fuͤr ie. Debutirten⸗Kammer haͤlt heute keine Sitzung. S gos e it Fin⸗ amtliche Mittheilung angekuͤndigt; man 1- 1* Handels⸗Minister einen neuen Gesetz⸗Entwurf des bnland 1 euerung des Zuckers vorlegen werde, um die Preise Fähe z des fremden Zuckers moͤglichst auf gleicher seuhert d8h62 ten. Hiernach wüͤrde der inlaͤndische Zucker be⸗ Sn 8 Joll vom Kolonial⸗Zucker aber herabgesetzt werden. ließ scch Kentsal⸗Budgets⸗Kommission der Deputirten⸗Kammer gen Woche der Kammer in öffentlicher Sintite msegenhe erakünfti⸗ C Kammer 168 ffentlicher Sitzung mitgetheilt werden. zen rn Jour n al aris enthaͤlt heute wieder einen ge⸗ bv hehah des D 6bats gerichteten Artikel, der von den noch so 868 Feindschaft zwischen diesen beiden vor kurzem söe seeases ünderen Blaͤttern zeugt, und im Wesentlichen gnügte Blben gärst: „Seit zwei Tagen schien das mißver⸗ berheg ntte auf dessen Feindseligkeiten wir schon einmal ant⸗ rußten, in seinen Angriffen gegen das neue Kabinet ema zu - es ermuͤdet, immer uͤber dasselbe kehr war. Wid ben⸗ oder weil es zu ruhigeren Ideen zuruͤckge⸗ teresse des M wuͤnschten uns dazu Gluͤck, weniger in dem In⸗ Ministeriums, dem so leidenschaftliche Angriffe keinen

rend des einen Monats seines Bestehens noch keine Gesetz⸗Ent⸗ wuͤrfe uͤber die Schifffahrt auf dem Rhoͤne, dem Rhein, der Sadne, der Garonne u. s. w. vorgelegt, weil sie die Loire, die Nantes seit 30 Jahren sucht, nicht wiedergefunden hat, des⸗ halb muß man darauf gefaßt seyn, sich bald in die Zeiten der Urwaͤlder zuruͤckversetzt zu sehen? Und ein ernstes Journal, das sich der Freund der Ordnung und der Regierung nennt, hat den Muth im vollen Ernste dergleichen Dinge vorzubringen? Wenn man sieht, welche Muͤhe sich das „Journal des Débats“ giebt, um sich zu beunruhigen, so erinnert man sich unwillkuͤrlich jener Antwort eines Deputirten der Majoritaͤt, dem man von der Be⸗ sorgniß gewisser Freunde des vorigen Ministeriums sprach: „„Sie sind besorgt““, sagte er, „„ich will es gern glauben, wenn man mir dagegen zugesteht, daß sie nichts mehr fuürchten als beruhigt zu werden.““ 8 IIIb Moniteur enthaͤlt den Finanz-Bericht fuͤr 1835, wie solcher so eben den Kammern zugefertigt worden ist. Saͤmmt⸗ liche Einnahmen des Schatzes werden in demselben auf 1,174,929,666 Fr. und die Ausgaben auf 1,058,809,627 Fr. angegeben, woraus sich ein Ueberschuß von 116,120,039 Fr. er⸗ giebt. Die schwebende Schuld betrug am 1. Januar 1836 nur noch 324,680,096 Fr. Der Verkauf der Waldungen hat im vorigen Jahre 14 Millionen, in den 5 Jahren 183 aber uͤberhaupt 114,297,276 Fr. eingetragen. 8 Gleich nach Eroͤffnung der gestrigen Sitzung des Assisenho⸗ fes nahm Boireau mit Erlaubniß des Praͤsidenten das Wort und sagte: „Herr Praͤsident, ich habe Ihnen vorgestern auf eine Bemerkung, die Sie mir machten, geantwortet: „„Was geht das mich an.““ Es geschah in Bezug auf einen der Her⸗ ren Geschwornen, der sich rekusirt hat, weil sein Vater lelder ein Opfer des Attentats vom 28. Juli geworden ist, und er un⸗ ter, diesen Umstaͤnden nicht uͤber mich richten su duͤrfen glaubt. Ich bitte Sie, sich versichert zu halten, daß es keinesweges meine Absicht war, dem Schmerze jener Person zu nahe zu treten; ich habe damit nur sagen wollen, daß ich nicht wissentlicher Mit⸗ schuldiger jenes Attentats gewesen bin.“ Der Praͤsident: „Ich nehme den ersten Theil Eurer Erklaͤrung an; was den väissfen betrifft, so ist ein richterliches Urtheil gefaͤllt, und Ihr habt nicht das Recht, dagegen zu protestiren.“ Hierauf wuͤrde das Zeugen⸗Verhoͤr fortgesetzt, wobei es den Vertheidigern der Angeklagten gelang, den Zeugen Bray noch in haͤufige Wider⸗ spruͤche mit sich selbst zu verwickeln. Im Ganzen bot aber die ganze Sitzung so wenig Interessantes dar, daß eine ausfuhrli⸗ chere Mittheilung, besonders fuͤr das Ausland, als etwas hoͤchst Ueberfluͤssiges erscheint, wie denn auch hier in Paris die Theil⸗ nahme fuͤr diesen so lange vorher besprochenen Prozeß so sehr abgenommen hat, daß heute die oͤffentlichen Tribuͤnen kaum zur Haͤlfte angefuͤllt waren.

Die gerichtliche Untersuchung, zu der das Auffinden einer geheimen Pulver⸗Fabrik Anlaß gegeben hat, wird mit großer Thaͤ⸗ tigkeit fortgesetzt, und es finden noch taͤglich Verhaftungen, na— mentlich von Studenten, statt.

Ueber den Brand des Ctenscfäste⸗ „Trocadero“ wird eine Untersuchung angestellt werden. Die Regierung hat dieselbe dem Admiral Willaumez uͤbertragen, dem der Baron Rolland, Gene⸗ ral⸗Inspektor der See⸗Ingenieur⸗Arbeiten, assistiren soll. Beide werden sich unverzuͤglich nach Toulon begeben.

Der schlechten Witterung wegen hat die gewoͤhnliche Pro⸗ menade in Longchamps in diesen Tagen nicht stattfinden koͤnnen. Man bemerkte gestern nur einige wenige Wagen.

1 Die gestrige Nummer der „Gazette de France“ ist auf der Post und im Expeditions⸗Lokale in Beschlag genommen worden.

Die heutigen ministeriellen Blaͤtter enthalten keine neueren

Nachrichten aus Spanien. Die Gazette de France berichtet gaßege aus Catalonien, daß eine Abtheilung der unter Burjo stehenden Karlistischen Division am 22. Maͤrz die Urbanos von Olot voͤllig in die Flucht geschlagen habe.

Der Pfarrer Merino, den die Journale so oft getoͤdtet ha— ben, befindet sich besser als jemals, und ist bei Don Carlos in Durango.

Nach Pripatbriefen aus Madrid vom 26. Maͤrz haͤtte die verwittwete Koͤnigin von den ihr vorgeschlagenen 5 Kandidaten Herrn Antonio Gonzales, einen Anhaͤnger des gemaͤßigten Sy⸗ stems, zum Praͤsidenten der Prokuradoren⸗Kammer gewaͤhlt. (Vergl. den Art. Madrid.) 8

Großbritanien und Irland. .““

Parlaments⸗Verhandlungen. Unterhaus. Siz⸗ 5 WM2*—4. 8 529.

zung vom 29. Mäͤrz. (Nachtrag.) Sir Robert Peel stellte in der Debatte, die durch den Frtas Lord John Russell's auf Vorlegung eines Cirkulars, welches der Unter⸗Staats⸗Se⸗ cretair im Ministerium des Innern an die in Folge der neuen Englischen Munizipal⸗Akte erwaͤhlten Munizipal⸗Behoͤrden in Betreff der von denselben der Krone in Vorschlag zu bringenden Kandidaten zu dem Amte von Friedensrichtern erlassen hatte, herbeigefuͤhrt wurde, die den 2 tern fruͤher vereinzelt gemach⸗ ten Vorwuͤrfe hinsichtlich de setzung der Friedensrichter⸗ Aemter zusammen. Er erklaͤrte es fuͤr ausgemacht und auch von der Gegenpartei zugegeben, daß ein strenger Unterschied zwischen den gewoͤhnlichen Obliegenheiten der Munizipal⸗Beamten und denjenigen Pflichten gemacht werden muͤsse, welche den Friedensrichtern zugetheilt worden. Bei der Ernennung von Stadtraͤthen und der Mitglieder der Munizipalitaͤt im Allge⸗ meinen sey es nicht anders als natuͤrlich, daß die politischen Ansichten der Waͤhlerschaft die Oberhand behaupteten; wo es aber auf die Ausuͤbung der Gerechtigkeit ankomme, da muͤsse von politischen Ansichten gaͤnzlich abstrahirt werden, und deshalb duͤrften dieselben auch bei Ernennung der zur Handhabung derselben berufenen Individuen nicht in Betracht kommen. Dieser Un⸗ terschied sey ganz insbesondere noch von den Commissairen her⸗ vorgehoben worden, denen die Untersuchung der alten Munizi⸗ palitaͤten uͤbertragen gewesen, und auf deren Bericht die neue Munizipal⸗Akte basirt worden sey, und die Ansicht, daß politische Meinungen bei der Besetzung der Richterstellen nicht in Betracht gezogen werden duͤrften, sey auch noch ganz ausdruͤcklich in der laufenden Session nicht nur von dem Lord⸗Kanzler und dem Praͤsidenten des Geheimen Raths im Oberhause, sondern von dem Minister des Innern (Lord J. R.) selbst im Unterhause ausgesprochen worden. Dessenungeachtet aber hege man, und wie es scheine, nicht mit Unrecht, in vielen der neu organisirten Munizipal⸗ Staͤdten die Meinung, daß bei der Ernennunc der Friedensrichter in denselben politische Ruͤcksichten nich ausgeschlossen worden seyen. Sir Robert Peel nannte dar auf mehrere Fälle, in welchen theils die Empfehlungern der Tory „Partei in den Munizipalitaͤten gar nicht be ruͤcksichtigt, theils der Empfehlung der liberalen Partei unge buͤhrender Vorzug gegeben worden seyn soll. Zu erwähne: ist namentlich der Fall von Bristol, weil er zu einer aͤrgerlichen Diskussion Veranlassung gab. Der Behauptung des Sir Ro bert Peel zufolge, praͤdominirt in der Bristoler Munizipalitaͤ die Partei der Konservativen; dessenungeachtet hatte man sich um jeden politischen Einfluß auf die Justiz⸗Verwaltung AI““ seitigen, dahin vereinigt, daß auf die Kandidaten⸗Liste, welche der Krone uͤbersandt werden sollte, um aus den Vorgeschlagenen die Friedensrichter zu waͤhlen, von Seiten der konservativen so wohl als der liberalen Partei zwoͤlf Individuen gesetzt werden sollten. Die Liste wurde dem Minister des Innern uͤbersandt, und er waͤhlte alle zwoͤlf Liberale, von den Konservativen aber nur sechs, eine Wahl, welche um so auffallender erschien, da sich unter den sechs gaͤnzlich ausgeschlossenen Tories ein Herr Daniet befand, welcher die Achtung aller Parteien genießt und schon lange in Amt und Wuͤrde gestanden hatte. In Antwort auf diese allgemeine und besondere Anklage berief sich Lord John Russell auf sein Verfahren in Bezug auf den zur Sprache gebrachten Theil der Bestimmungen des Munizipal⸗Gesetzes. Er wies darauf hin, daß das Cirkular des Unter⸗Staats⸗Se⸗ cretairs, in welchem auf seine (des Ministers) Veranlassung versprochen wird, daß auf die Empfehlung der Munizipal⸗Be⸗ hoͤrden die gebuͤhrende Ruͤcksicht genommen werden solle, zu ei⸗ ner Zeit erlassen worden sey, wo die Wahlen jener Behoͤrden selbst noch nicht im ganzen Lande entschieden, jedenfalls ihm noch nicht bekannt seyn konnten, wo er also nicht im Stande gewesen, zu wissen, welche Partei den Sieg davongetragen habe, und welcher Partei er demnach die Vortheile seiner Handlungs⸗ weise zu Theil werden lasse. Was nun aber die nachher erfolg⸗ ten Empfehlungen von Seiten der Munizipalitaͤten anbelange, so sey die Anzahl der auf den Listen befindlichen Kandidaten zu

den Friedensrichter⸗Aemtern so verschiedenartig gewesen, daß er

sich genoͤthigt gesehen habe, unter Zuratheziehung des Praͤsiden⸗ ten der fruͤheren Munizipal⸗Kommission ein gewisses allgemeines Verhaͤltniß zwischen der Anzahl der Friedensrichter und der An⸗ zahl der Bewohner der Staͤdte, in welchen sie zu fungiren be⸗ stimmt waren, festzusetzen, und daher habe nicht uͤberall den Wuͤnschen der Corporationen in ihrer ganzen Ausdehnung nach⸗ gegeben werden koͤnnen. Was aber die politischen Ansichten der Kandidaten betreffe, so habe er (Lord John Russell) allerdings auch in dieser Beziehung im Allgemeinen, seinem Versprechen gemaͤß, die Empfehlungen der Munizipalitaͤten, welche natuͤrlich durch die Majoritaͤt derselben veranlaßt worden, beruͤcksichtigen muͤssen; in keinem Falle aber sey ein Individuum, welches an und fuͤr sich auf Achtbarkeit habe Anspruch machen koͤnnen, nu seiner Ansicht wegen ausgeschlossen worden, und in den Faͤllen, in welchen von der Munizipalitaͤt nur Personen ihrer politischen Ansicht vorgeschlagen worden seyen, habe er aus eigenem An⸗ triebe Personen von anderer Ansicht den Vorgeschlagenen hin⸗ zugefuͤgt, wie dies namentlich in Hull geschehen sey. Nur in einzelnen Faͤllen gehoͤrten die Friedensrichter alle zu einern

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