1837 / 306 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

liche, mit oder ohne Erlaubniß der Regierung ausgewanderte Buͤrger, die der neuen Verfassung nicht innerhalb dreier Mo⸗ nate den Eid leisten, aller Anspruͤche eines Spaniers fuͤr ver⸗ lustig er laͤrt. 8 Großbritanien und Irland. L London, 27. Okt. Das Unterhaus ist jetzt mit Arbeitern angefuͤllt, die das Innere desselben fuͤr die Eroͤffnung der neuen Session einrichten Die Sitze fuͤr die Mitglieder werden neu angestrichen und neu gepolstert; auch werden fuͤnf neue Aus⸗ schuß⸗Zimmer in Bereitschaft gesott. 8 Die Irlaͤndische General⸗Association wird sich aufloͤsen, wenigstens hat O'Connell (wie schon erwaͤhnt) bereits oͤffentlich den Wunsch ausgesprochen, daß dies geschehen moͤge, und den Tag festgesetzt, an welchem er selbst Linen Antrag zu diesem Zwecke in der Versammlung machen will, und es leidet wohl keinen Zweifel, daß dieser Antrag genehmigt werden wird. Bekanntlich ist die Association von O'Connell zu dem speziellen Zwecke gestiftet worden, die Einfuͤhrung freier Gemeinde⸗Ver⸗ fassungen und die Abschaffung der Zehnten in Irland zu be⸗ wirken, und es ist daher allerdings etwas auffallend, daß er diesen Hebel gerade jezt aus der Hand legen will, wo die Ar⸗ beit, der die letzten Parlaments⸗Sessionen zum Schauplatze dienten, von neuem beginnen soll. In Ermangelung anderer Erklaͤrungen dieses Schrittes muß man sich indeß einstweilen an denen gegnuͤgen lassen, welche O'Connell selbst uͤber sein neuestes Vorhaben gegeben hat. Sie finden sich in dem Briefe dessel⸗ ben an den Secretair der General⸗Association, Herrn French, iin welchem er diesem anzeigt, daß er am 31sten d. M. nach Dublin .kommen und die Aufloͤsung der Gesellschaft, unter Entwicke⸗ lung seiner Motive, beantragen werde. „Mittlerweile“, heißt es in jenem Schreiben, „bitte ich die Mitglieder der Gesell⸗ schaft, diese beiden Thatsachen zu erwägen: erstens, daß bis zur Zeit der gegenwaͤrtigen Regierung nie eine Regierung in Irland bestanden hat, welche aufrichtig und fest entschlossen gewesen waͤre, allen Parteien gleichmaͤßige und unparteiische Gerechtigteit zu Theil werden zu lassen, und zweitens, daß bis zur Thronbesteigung Ihrer jetzigen Maäjestaͤt nie ein Sou⸗ verain den Britischen Thron eingenommen hat, der gegen das Vel von Irland aufrichtig freundliche Gesinnungen hegte. Es ist freilich wahr, daß Irland noch niemals Vertrauen geschenkt hat, ohne getauscht worden zu seyn. Doch bin ich noch nicht möde, zu vertrauen Dieses Zutrauen wird beweisen, wie auf⸗ richtin und hochherzig unser Wunsch nach Versoͤhnlichkeit ist. Seuten wir auch wiederum in unseren Hoffnungen getaͤuscht werden, so bieibt uns doch noch immer das Bewußtseyn, ein besferes Schicksal verdient zu haben, und wir werden dann neuen Anrpteb finden, uns fernerhin nur auf unsere eigenen Anstrengungen zu verlassen. Sollte unser jetziges Vertrauen auf die Koͤnigin und ihre Minister wirklich getaͤuscht werden, so wird es uns dann in der That unmoͤglich seyn, „Gerech⸗ tigkeit fuͤr Irland“ von anderen als unseren eigenen constitu⸗ tionnellen und gesetzmaͤßigen, aber zugleich unermuͤdlichen Be⸗ strebungen zu erwarten. Indeß glaube man nicht, daß ich abermals getaͤuscht zu werden befuͤrchte; im Gegentheil sind meine Hoffnungen hochgespannt und meine Erwartungen fest begruͤndet und entschieden. Davon aber bin ich uͤberzeugt, daß unsere Bereitwilligkeit, die Sache des Irlaͤndischen Volkes der Füͤrsorge einer uns guͤnstigen Regierung zu uͤberlassen, nur dazu dienen kann, jede in Zukunft etwa nothwendige Agitation in ein selches Licht zu stellen, daß man allgemein die Ueberzeu⸗ gung gewinnt, sie sey von uns nicht gesucht, sondern uns auf⸗ gebrungen worden durch den Mangel an Zuverlaͤssigkeit Ande⸗ rer, wie gerecht auch dem Anscheine nach ihre Anspruͤche auf unser Vertrauen gewesen seyn moͤgen.“7 83 Den Behauptungen der Tory⸗Blaͤtter, daß in Irland jetzt noch eben so viel Graäuel veruͤbt wuͤrden, wie jemals, stellt die Morning Chroniele mehrere Auszuͤge aus den Reden ge⸗ genuͤber, womit so eben die Quartal⸗Sessionen der Irlaͤndischen großen Juries, namentlich in Kilkenny, Limerick, Longford und in der Koͤnigs⸗Grafschaft, von den Praͤsidenten derselben eroͤff⸗ net worden sind, indem sie die Bemerkung hinzufuͤgt, daß hoffent⸗ lich nun nichts mehr gegen die offenbare Weise von Irlands Ruhe werde eingewandt werden koͤnnen, da die Tories oft genug gesagt, die bedeutendsten Verbrechen, wie Ueberfaͤlle, Aufruhr, Wegelagerung, Todtschlag und dergleichen, kaͤmen erst in den Quartai⸗Sessionen zur Untersuchung, und nur das Verzeichniß der hier verhandelten Kriminalfaͤlle koͤnne daher als Maßstab fuͤr den Zustand des Landes dienen, nicht das der vor die gewoͤhnlichen Assisen ge⸗ brachten Verbrechen. In der Grafschaft Kilkenny erklaͤrte nun der Praͤsident dieser großen Jury⸗Session, Herr O'Gorman, der, wie die „Chronicle“ sagt, von dem Marquis von Westmeath und allen Tory⸗ und Whig⸗Edelleuten der Grafschaft Westmeath, in welcher er fruͤher den Vorsitz gefuͤhrt, wegen seiner strengen Unparteilichkeit, mit der er stets eine richterlichen Pflichten er⸗ fuͤllt, allgemein gepriesen worden und der seine Stellung nicht etwa dem jetzigen Lord⸗Lieutenant von Irland, Grafen Mulgrave, ver⸗ dankt, er habe den Mitgliedern der großen Jury nur von neuem Gluͤck zu wuͤnschen zu der fortdauernden ausgezeichneten Ruhe in der Grafschaft Kilkenny, die hauptsaͤchlich durch eine feste und milde Rechtspflege herbeigefuͤhrt worden sey. Herr Fellon, ebenfalls nicht von Lord Mulgrave ernannt, sagte in Bezug auf den Zu⸗ stand der großen katholischen Grafschaft Limerick, es muͤsse der Jury zu großer Genugthuung gereichen, daß sie diesmal nicht einen einzigen Fall factioͤsen Tumults, wie sie noch vor kaum zwei Jahren, 140 an der Zahl, den groͤßten Theil der Verbre⸗ chen dieser Grafschaft ausgemacht, zu untersuchen haben werde, und daß das Landvolk fast ganz aufgehoͤrt habe, Steine als Angriffs⸗Waffen zu gebrauchen! Aehnlich lauteten die Berichte in Longford, wo unter 20 zu verhandelnden Faͤllen nur 9 als schwerere Verbrechen bezeichnet wüͤrden, und in der Koͤnigs⸗ Grasschaft, wo nur kleine Diebstaͤhle vorgekommen sind. Das Schiff „Upton Castle’“ ist, mit Sir G. Gipps, dem neuen Gouverneur von Neu⸗Suͤd⸗Wales, seiner Gattin und Gefolge am Bord, am Montage von Plymouth nach Sydney abgesegelt. Es haben sich an zwanzig achtbare Kajuͤten⸗Passa⸗ giere, ungefaͤhr eben so viel Passagiere niederer Klasse, die ein jeder etwa 3 400 Pfund Kapital bei sich haben und dafuͤr in Neu⸗Suͤd⸗Waͤles Land zu kaufen beabsichtigen, und ungefaͤhr 30 verheirathete Paare und einzelne Individuen aus der Hand⸗ wer er⸗ Klasse, auch einige Hirten und Ackerbau Tageloͤhner, mit dieser Freee. nach jener Kolonie eingeschifft.

Der jetzige Portugiesische Kriegs⸗Minister Sa da Ban⸗ deira ist der Enkel eines Boͤttchers zu Santarem, der dadurch zu großen Reichthuͤmern gelangte, daß er zur Zeit der Ver⸗ treibung der Jesuiten aus Portugal, unter Pomdal⸗ ein Essig⸗ faß in der Auction erstand, worin die Jesuiten des Klosters Santarem ihre kostbarsten Sachen von Gold und Edelsteinen versteckt und unter die anderen Faͤsser in den Keller geworfen

wurde so der Stammvater eines bluͤhenden Geschlechts.

Der Devonport⸗Telegraph meldet, daß die in Fal⸗ mouth stationirten Koͤniglichen Paketschiffe, welche fuͤr die Fahrt nach Westindien bestimmt sind, waͤhrend der letzten 14 Tage mehrmals Exkursionen gemacht haben, um ihre Mannschaft in

der Bedienung des Geschuͤtzes zu üben. Der Befehl dazu soll deshalb gegeben seyn, weil sich in den Westindischen Gewaͤssern

Flagge von Texas segeln. Sie haben bereits mehrere Schiffe

sie bis zur Zahlung eines Loͤsegeldes zuruͤckgehalten oder auch ausge⸗ pluͤndert werden. Die „Eliza“, ein von Liverpool nach der Campeche⸗Bay bestimmtes Schiff, ist unter dem Vorwande hecadnes worden, daß sie Mexikanisches Eigenthum am Bord gehabt. 1—

Die Morning Chroniele meint, es scheine fast, als ob Espartero und Don Carlos Beide große Furcht vor einer Schlacht 3 und sich daher im Zirkel herumjagten; in der guten Jahreszeit, als es noch nicht an Getraide gefehlt, habe bei diesem Spiel Don Carlos den Vortheil auf seiner Seite gehabt; nun aber, wo das Herbstwetter die Wege schlecht mache und keine Lebensmittel mehr zu haben seyen, erscheine Espar⸗ tero als der Held, freilich als ein trauriger Held; uͤbrigens muͤsse es der Sache der Koͤnigin schaden, daß in Burgos und Vittoria Aufregung und Noth herrsche; wogegen andererseits zwar wieder die Sache des Don Carlos in Catalonien ganz verloren und in Navarra sehr geschwaͤcht sey; denn in Cata— lonien koͤnnten die Karlistischen Anfuͤhrer durchaus nicht unter sich einig werden und wollten dem General, der das Ganze der Operation dort zu leiten beauftragt worden, nicht gehorchen, von den Navarresen aber, die mit Don Carlos gezogen, seyen viele in Gefangenschaft gerathen, viele desertirt und nach Hause 1“ wo ihre Erzaͤhlungen großen Unmuth erregt

tten. 1

meinender Absicht, der Franzoͤsischen Regierung von weiteren

gestrigen Blatte der St.⸗Ztg.), die „Morning Post“ dagegen unumwunden in Frankreichs Occupation der Afrikanischen Kuͤste

302 der St.⸗Ztg.), aͤußert sich der ministerielle Courier hier⸗

die Fortschritte der Franzosen in Afrika schon sehr beunruhigt.

der Tories; erst verdaͤchtigen und dann verunglimpfen, das ist

Fre Politik.

ßen, was es durch den Besitz von Algier gewonnen hat. Bis jetzt ist derselbe ihm nur eine Quelle von Ausgaben und Beschwerden ge⸗ wesen und hat uns auch nicht ein Staͤubchen Gold gekostet, nicht die geringste Unannehemnlichkeit verursacht. Frankreich ist

Afrika, und wenn wir dadurch nicht die mindeste Ungelegenheit erlitten haben, so werden wir auch schwerlich etwas darunter leiden, wenn es seine Eroberungen weiter im Innern ausdehnt. Es hat in der That ein Piraten⸗Nest, die Feinde ehrlicher Kaufleute, in einen civilisirten und freundlichen Hafen verwan⸗ delt. Jeder Versuch, den unsocialen Nationalhaß zwischen den Englaͤndern und Franzosen wieder zu erregen, wird hoffentlich

eben so vergeblich seyn, als er ruchlos ist. Da man aber sieht,

daß es nicht moͤglich ist, daheim einen Buͤrgerkrieg zu entzuͤn⸗ den, um sich an's Ruder zu verhelfen, so will man wahrschein⸗ lich versuchen, ob man nicht einen auswaͤrtigen Krieg entflam⸗ men koͤnne, um auf diese Weise zu seinem Zweck zu gelangen.“ Hier eingelaufene Briefe aus Genua und Livorno mel⸗ den, daß die Cholera in beiden Staͤdten gaͤnzlich aufgehoͤrt hat, und daß die Sanitaͤts⸗Kommissionen daselbst von jetzt an wie⸗ der reine Gesundheitspaͤsse ertheilen.

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1 . Niederlande. u“ Aus dem Haag, 29. Okt. Einer Bekanntmachung des Koͤnigl. Ober⸗Kammerherrn zufolge, werden Ihre Koͤnigl. Ho⸗ scet die Prinzessinnen von Orxanien, Friedrich der MNieder⸗ ande und Albrecht von Preußen am Donnerstag den 2. No⸗ vember im Koͤnigl. Palais die Condolations⸗Cour wegen des Ablebens Ihrer Majestaͤt der Koͤnigin empfangen. 1 Von dem Koͤnigl. Muͤnzmeister van der Kellen in Utrecht ist auf das Ableben Ihrer Majestaͤt der Koͤnigin eine Denk⸗ muͤnze gepraͤgt worden. Dieselbe zeigt auf der Vorderseite das trauernde Niederland, an einen Grabstein mit dem Namens⸗ zuge der Koͤnigin gelehnt, mit der einen Hand einen Cypressen⸗ Kranz darauf legend und mit dem anderen Arme eine mit Trauerblumen bekraͤnzte Todten⸗Urne umfassend. Auf dem Rande steht die Umschrift: „Multis Flebilis Obiüte. Die Kehrseite zeigt in einem Kranze von 62 Sternen, welches die Anzahl der Le⸗ bensjahre Ihrer Majestaͤt war, folgende Inschrift: „Friderica Louisa Wilhelmina Regina Neerlandiae Nata Die XVIII Novembris MDCCLXXIV Mortua XII Octobris MDCCCXXXVII.“

SIVI1p

Bruͤssel, 26. Okt. In der Sitzung der Revpraͤsentanten⸗ Kammer vom 23. Ott. aͤußerte sich Herr Rodenbach bei der Verhanolung uͤber den fuͤr die Eisenbahnen verlangten und nun bewilligten Kredit von 10 Mill.: „Die eben stattgefundenen De⸗ batten haben gezeigt, daß die 6 Mill., welche bestimmt waren, den Provinzen zur Erbauung von Heerstraßen und Kanaͤlen zu dienen, der Verwaltung der Eisenbahnen vorgeschossen worden sind. Ich bin ein großer Freund dieser schnellen Communication und habe sie von vorn herein unterstuͤtzt und angeruͤhmt. Aber ich bin nicht weniger der Meinung, daß der Minister der oͤffentlichen Bauten sie zu ausschließend beguͤnstige, und dadurch zu wenig Auf⸗ merksamkeit auf die Kunststraßen wende, die fuͤr das Gedeihen unserer Ackerbau⸗ und Handels⸗Distrikte so sehr vonnoͤthen sind. Obwohl ich den Eifer und die erstaunliche Thaͤtigkeit des Mi⸗ nisters Nothomb bewundere, so muß ich ihm doch erklaͤren, daß, seit er Minister geworden, beinahe gar nichts fuͤr die Land⸗ straßen geschehen ist. Umsonst wuͤnscht mein Distrikt seit sechs Jahren etliche Luͤcken in seinem Straßen⸗System ausgefuͤllt zu sehen, obwohl diese Provinz wie die andern fuͤr eine Anleihe gestimmt hat; die Gemeinden ihrerseits zeigen sich zu großen Opfern bereitwillig, nur die Regierung bleibt zuruͤck.“

Die Rede des General⸗Prokurators des Appellations⸗Ge⸗ richts zu Bruͤssel, welche derselbe bei der Eroͤffnung seiner Sitzungen am 24. Oktober gehalten, enthaͤlt folgende statistische Angaben: Von der Anklage⸗Kammer sind 138 Fälle an die Assisen uͤberwiesen worden. Außerdem sind aber noch eine An⸗ zahl Faͤlle uͤbrig, uͤber welche erst bei den kuͤnftigen Assisen ent⸗

. 1656 v““

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hatten, in der Hoffnung, dasselbe wieder zu erstehen. Mit die⸗

schieden werden soll. Die Gesammtsumme der den zustoͤndigen

sem Funde kaufte der gluͤckliche Faßbinder große Guͤter und

und in dem Golf von Mexiko neuerdings sehr starkbemannte und bewaffnete Seeraͤuberschiffe gezeigt haben, welche unter der

genommen und sie nach Matagorda und Galveston geschickt, wo

Waͤhrend der „Standard“, dem Anscheine nach in wohl⸗

Eroberungsplaͤnen in Afrika abraͤth (s. den Art. London im gen Meister werden.

eine Beeintraͤchtigung der Britischen Interessen erblickt (s[ Nr. .

1b Buchhandel, die Steindruckerei u. s. w. betreiben. uͤber folgendermaßen: „Einige unserer Kollegen fuͤhlen sich durch Eifersucht und Mißtrauen gehoͤren zu den beliebtesten Waffen

Welche Vortheile Frankreich durch den Besitz von Konstantine gewinnen kann, laͤßt sich wohl am besten aus dem schlie⸗

Assisenhoͤfen vorgelegenen Verbrechen war im vorigen Iaß 154, wovon auf die Assisen zu Brabant 84, auf die des negau 28, zu Antwerpen 42 kommen. Die Zahl der Anklaa Bezirke Bruͤssel 59 oder 1 auf 4825 Einwohner, Antwer 27 oder 1 auf 6039 Einwohner, Löwen 19 oder 1 auf 7095 C.

wohner, Mecheln 9 oder I auf 11,702 Einwohner, Turnh

5 oder 1 auf 11,265 Einwohner, Nivelles 7 oder 1 1 18,768 Einwohner, Charleroi 9 oder 1 auf 19,090 Einwn ner, und Mons 7 oder 1 Anklage auf 30,935 Einwohner.

Schweden und Norwegen.

Stockholm, 27. Okt. Se. Majestaͤt der Koͤnig ist seiner Reise durch die suͤdlichen Provinzen des Reiches gluͤck zuruͤckgekehrt und befindet sich jetzt auf dem nahen Schit Rosersberg, wohin auch Ihre Majestaͤt die, Koͤnigin abgege gen ist. Hier in der Residenz werden Se. Majestaͤt erst; naͤchsten Mittwoch erwartet. Se. Koͤnigl. Hoheit der Krt prinz ist bereits vor einigen Tagen wieder von Upsala ein, troffen, wo Hoͤchstderselbe mit seinem Koͤnigl. Vater zusamm getroffen war. . 90⁸

Der Kaiserl. Russische Gesandte am hiesigen Hofe, G Potocky, ist mit dem Dampfboote „Fuͤrst Mentschikoff“ eingetroffen. 1

Die Sammlung von Naturalien und Afrikanischen Selz heiten des verstorbenen Professors Afzelius ist auf Befehl Koͤnigl. Hoheit des Kronprinzen fuͤr die Universitaͤt Upsala gekauft worden.

Nachdem die amtliche Nachricht eingegangen, daß in Gre wald die Cholera aufgehoͤrt habe, hat unsere Sanitats⸗Ka mission bekannt gemacht, daß die aus Neu⸗Vorpommern koe menden Schiffe wieder ohne Weiteres zugelassen werden koͤnn

Deutschlatz d.

Dresden, 26. Okt. (Hannov. Ztg.) Die End Erg nisse der langen und kostspieligen Berathungen in den Säs schen Kammern uͤber die Juden⸗Emancipation sind folgen 1) Unter großen Beschraͤnkungen und nach Ueberwindung 9 ßer Hindernisse duͤrfen 20 bis 25 Juden in zuͤnftigen Inn 2) Sie duͤrfen einige unzuͤnftige werbe, zu deren Betreibung das Buͤrgerrecht als erforder angesehen wird, als das Lackiren, das Pettschaftstechen, len weg: die Sporteln wegen Errichtung eines selbststaͤnde Haushalts; die wegen Verehelichung mit einer inlag schen Juͤdin; die 10 Rthlr., welche bei jedem in D den ausgebrochenen Feuer gezahlt wurden. 4) 2 Aufenthalt eines Juden in Freiberg darf ihn nicht mehr Polizei⸗Diener begleiten. 5) In Leipzig und Dresden du sie sich Synagogen erbauen. 6) Erhalten sie ein angekau Haus in Lehn gereicht, duͤrfen dies jedoch binnen 10 Jah

V V vertheilt sich unter den verschiedenen Bezirken wie folgt:

nun sieben Jahre lang im Besitz der Seekuͤste jenes Theils von

nicht verkaufen. 7) Beduͤrfen die, welche in den Vorst von Leipzig und Dresden wohnen wollen, keines aͤrztli 2 isso vohr M osoij joso MNor ile Zeugnisses mehr. Vergleicht man diese Vortheile mit Nachtheilen des neuen Gesetzes, so moͤchte wohl beides 9. einander aufgehen und die Lage der Juden sich weder ver

sert noch verschlimmert haben.

Leipzig, 1. Nov. Gestern, am Reformationsfeste, fa nach dem Gottesdienste, in der Aula der Universitat der j liche Rektorats-Wechsel statt. Da in diesem Jahre (. bruar) die dritte Jubelfeier der Schmalkaldischen Artikel

Festtage ganz angemessen, daß die uͤbliche lateinische Fest welche in der Pauliner⸗Kirche, nach dem Schlusse des Gon dienstes, von einem Zoͤgling unserer Hochschule gehalten we diesen Gegenstand behandelte. In der Aula trug der bishe Rektor, Professor Schilling, in einer lateinischen Rede die schichte seiner Amtsfuͤhrung vor. Er gedachte des Verlus den die Universitaͤt durch den Tod des Professors Therapie und der Arzneimittellehre, Dr. Wilhelm And Haase, erlitten. Waͤhrend seiner Rektoratsfuͤhrung sind Studirende, 38 weniger als unter dem vorigen Rektorn inskribirt worden. 287 sind abgegangen. Die Gesam zahl der Studirenden belief sich nach dem Verzeichnisse im ten Sommer⸗Semester auf 963. Ferner machte er das Re tat der sechs im vorigen Jahre von den vier Fakultaͤten⸗ Studirenden aufgegebenen Preisfragen bekannt. Nachdem h auf der neugewaͤhlte und Allerhoͤchst bestaͤtigte Rektor, der fessor des Saͤchsischen Rechts, Appellations⸗Rath Dr. W Ferd. Steinacker, den Eid abgelegt und die Insignien des torats uͤbernommen hatte, sprach er in einer lateinischen uͤber die Wuͤrde der Deutschen Universitaͤten, insbesondere Hochschule Leipzig.

Herr Huber, Koͤnigl. Franzoͤsischer Konsul hierselbst, ist! seiner Regierung in derselben Eigenschaft nach Jassy ernan worden; seine Stelle vertritt Herr von Theis, welcher in! zer Zeit in Leipzig erwartet wird.

Muͤnchen, 29. Okt. (Bayerische Bl.) Dem von! Willich gestellten Antrag, den verfassungsmaͤßigen Zustand! Koͤnigreichs Hannover betreffend, der bekanntlich von der Ka mer der Abgeordneten mit sehr großer Stimmen⸗Mehrheit’ genommen worden war, ist die Kammer der Reichsraͤthe nie beigetreten. Die Kammer der Abgeordneten hat aber jetzt besch sen, darauf zu beharren.

Heute fand die Einweihung der neuen Hofkirche (All heiligen⸗Kapelle) statt. Diese feierliche Handlung, von d Freiherrn von Gebsattel, Erzbischof von Muͤnchen⸗Freising, v zogen, begann Morgens 8 Uhr, und endete gegen 2 Uhr! einer Messe, von demselben hohen Praͤlaten gelesen. Waͤhre der Dauer der letzteren wurden von dem Gesang⸗Personale! Koͤniglichen Hof⸗Kapelle Motetten gesungen. des hohen kirchlichen Aktes wohnten Se. Majestaͤt der Koͤn beide Majestaͤten aber, vom kleinen Cortege gefolgt, auf Empore der linken Seite der Kirche, der Messe selbst e Auf der Empore zur Rechten war einigen, nicht zum Hofe hoͤrenden Personen gestattet, gegen Eintritts⸗Karten Platz zu n men. Der mit wahrhaft Koͤniglicher Munificenz geschmuͤl Tempel muß jeden Eintretenden mit Erhebung erfuͤllen. Es buͤhrt sowohl dem Architekten, Geheimen Rath von Klenze,” dem Professor Heinrich Heß, der die das ganze Gotteshaus!

erkennung einer Schoͤpfung, die, ausgegangen und geleitet! dem Geiste des Monarchen, in der Geschichte der neueren Kuf gewiß als einzig dasteht, bis ihr die grandiose Basilica und immer mehr ihrer Vollendung entgegenschreitende Ludwigskire zur Seite stehen werden. 9* Bamberg, 31. Okt. Gestern Nachmittags trafen . KK. HH. der Herzog und die Herzogin Alexander von Wul temberg, von Wuͤrzburg kommend, hier ein, und setzten sogle

die Reise nach Koburg fort, wo sie gegen §& Uhr Abends eing

H Stadt hatte sich im Gasthofe

Andenken der Reformatoren erneuert hatte, so war es dem hel.

Einem The

fuͤllenden herrlichen Fresken auf Goldgrund malte, die volle A2

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keffen gedachten. Eine große Zahl von Bewohnern unserer zum Deutschen Hause versammelt, um das neuvermaͤhlte Paar zu sehen. .

Frankfurt a. M,, 31. Okt. Die heute erschienene Num⸗ ier unserer Jahrbuͤcher enthaͤlt den Bericht uͤber die Ver⸗ handlungen der gesetzgebenden Versammlung, die in Muͤnchen um 25. August d. J. abgeschlossene Muͤnz⸗Convention und Ueber⸗ inkunft uͤber die Scheidemuͤnze betreffend. Folgendes ist der Inhalt der Muͤnz⸗Convention:

„Die Königreiche Bavern und Württemberg, die Großherzogthü⸗ mner Baden und Hessen, das Herzogthum Nassau und die freie Stadt Fraukfurt, von der Ansicht geleitet, dem in ihren Ländern sich immer ringender kund gebenden Bedürfniß nach Münzen, welche zum Er⸗ atz der viertel und halben Kronenthaler dienen können, so schnell als nögleich abzuhelfen, und dabei zur Erleichterung und Sicherung des zeriehrs, nach gemeinschafilich festgesetzten Prinzipien zu verfahren, haben zu dem Ende Bevollmächtigte ernannt, welche mit Rücksicht uf die Bestimmung des Art. 14 des allgemeinen Zollvereins⸗Vertra⸗ es und auf das General⸗Konferenz⸗Protokoll vom 6. September 1836 ber folgende Punkte übereingeckommen sind. Art. J. Das für alle Süd⸗ ind Norddeuischen Stgaten des Zoll⸗Vereins beabsichtigte Ueber⸗ inkommen soll durch die gegenwärtige Couvention in keiner Weise rschwert oder entfernt, sondern die jetzige Münz⸗Vereinbarung der zSüddeutschen Staaten so sehr als möglich annähernd an das Münj⸗

vstem der Norddeutschen Staaten gebracht werden. Art. II. Der in Süden des Zoll⸗Vereins bereits bestehende Kronenthaler⸗Fuß soll, edoch unter genauer Einhaltung des 2412 Fl. Fußes, von allen kon⸗ rabirenden Staaten als Münzfuß angenommen und bei den Aus⸗ msünzungen derjenigen Sorten, welche Gegenstand dieser Convention nd, in den Süddeutschen Zoll⸗Vereins⸗Staaten zum Grunde gelegt erden. Art. III. In den Süddeutschen Staaten des Zoll⸗Vereins eibt die Rechnung nach Gulden zu 60 Kreuzer nicht nur fortbe⸗ ehben, sondern es sollen auch die Münzen in diesen Staaten der Gulden⸗ und Kreuzer⸗Rechnung gemäß ausgeprägt werden. Art. IV. 1s Hauptmünzen für die Süddeutschen Vereins⸗Staaten werden, sorbehaltlich der Bestimmungen über die Ausprägung weiterer Theil⸗ tücke des Guldens, angenommen: ein Guldenstück zu 60 Kreuzer. ein aldes Guldenstück zu 30 Kreuzer. Die Ausprägung gröberer Münz⸗ orten bleibt der Vereinbarung mit den Norddeutschen Staaten des Zoll⸗ ereins vorbehalten. Art. V. Der Silbergebalt der Hanptmünzen eird zu e und der Kupfergehalt zu % des Gewichts angenom⸗ men. Der Durchmesser wird für die ganzen Guldenstücke auf 30 Mil⸗ imetres, für die halben Guldenstücke auf 24 Millmetres festgesetzt. Mrt. VI. Der Avers der ganzen und haiben Guldenstücke zeigt das Zildniß des Regenten des betrefsenden Staates, und bei der freien Stadt Frankfurt das Wappen derselben, der Revers dagegen, nach nerlei Zeichnung, die Angabe des Werthes der Münze nebst der ahrzahl in einem Kranze von Eichenlaub. Der Rand ist gerippt it glatten Stäbchen auf beiden Seiten. Art. VII. Um die Lücken wersetzen, welche im Geldverkehr durch die Devalvation und Außercours⸗ tzung der halben und viertel Kronenthalerentstanden sind, sollen so schleu⸗ ig als möglich ganze und halbe Guldenstücke von allen Staaten dieses Ver⸗ ius geprägt werden. Die kontrahirenden Staaten machen sich daber erbindlich, bis zum 1. Januar. 1839 eine Masse von wenigstens sechs Millionen Gulden im Ganzen und zwar davon vier Millionen in Gulden⸗ und zwei Millionen in halben Guldenstücken nach dem Maz⸗ abe der Vertheilüng der Zoll Revenüen prägen zu lassen. Art. VIII. om 1. Januar 1839 an werden die kontrahirenden Staaten inner⸗ alb der darauf folgenden sechs Mouate sich darüͤber vereinigen, welche Kasse von ganzen und halben Guldenstücken weiter ausgeprägt wer⸗ en soll. Für den Fall aber, daß eine solche Vereinbarung nicht statt⸗ nden sollte, machen sich die kontrahirenden Staaten verbindlich, von enem Zeitpunkte an jährlich wenigstens den achten Theil der nach vor⸗ lehendem Artikel VII. die einzelnen Staaten treffenden Summen an nzen und halben Guldenstuͤcken zu liefern. Art. IX. Was das zcheide⸗Münzwesen betrifft, so wird sich auf die zwischen fämmtli⸗ hen kontrahirenden Staagten heute darüber abgeschlessene besondere Uebereinkunft bezogen. Art. X. Die Größe des bei den gegenwär⸗ ig verabredeten Ausmünzungen der Süddeutschen Staaten des Zoll⸗ Pereins anzunehmenden Mark⸗Gewichtes wird auf 233,855 Grammes estgesetzt. Art. Xl. Jede Münzstätte hat die Verpflichtung, für die

löglichst Lenaue Einhaltung des Münzfaßes Sorge zu tragen. Da edoch eine absolute Genauigkeit bei den Ausmünzungen nicht u erreichen ist, so werden die Fehlergränzen, um wie viel ie Münzen von dem vorschriftsmäßigen Feingehalt und Ge⸗ icht in Mehr oder Weniger abweichen dürfen, für die gan⸗ und halben Guldenstücke auf 100 im Feingehalt und uf. 000, im Gewicht festgesetzt; was bei dem einzelnen tücke sowohl, als bei der ganzen Hrar⸗ sich erproben muß. Art. XIl. Die Bestimmungen über die Fragen: a) durch welche Mittel ur gemeinschaftlichen Ueberzeugung zu gelangen sey, ob die Münzen en Grundsätzen dieses Uebereinkommens gemäß durchaus entsprechend rägt sind, und b) durch welche Mittel die Ausgabe nicht probe⸗ altiger Münzen verhindert werden soll, bleiben der Vereinba⸗ ung mit den Rorddeutschen Staaten des Zoll⸗Vereins vorbe⸗ salten. Bis eine solche Vereinbarung zu Stande kommen ird, hat folgendes Verfahren einzutreten: Von jedem Werke tird die Tiegelprobe von dem betreffenden Münzmeister oder Wardein gemacht. Nach Beendigung des Werkes aber sollen durch inen von jeder Regierung aufzustellenden Controlenr 9 Platten her⸗ usgenommen, hiervon drei sogleich vor Ausgabe des Werkes von emselben, oder von einem anderen Gegen⸗Preobierer untersucht, drei Platten sollen bei der Münzstätte deponirt und die übrigen drei Plat⸗ zten zur Uebersendung an die Münzstätte desjenigen Staates bestimmt seyn, welcher die Kontrolle im lanfenden Jahre zu besorgen hat. „Diese von allen Werken eines Quartals zur Versendung bestimmten Platten können in Zeiträumen von drei Monaten gesammelt und dann zu⸗ ummen überliefert werden. Jeder Wardein oder Probiererhat die Verbind⸗ schkeit, binnen vier Wochen die erhaltenen Platten zu untersuchen, gefun⸗ dene Differenzen sogleich seiner, und durch diese der betreffenden Re⸗ gierung anzuzeigen, und jedenfalls jährlich einen Bericht zu erstat⸗ ien, der den übrigen Vereins.Regierungen mitzutheilen ist. In diese jährlich von jeder Münzstätte zu erstattenden Berichte ist außer Au⸗ gabe des Ausmünzungs⸗Quantums und der Sorten auch noch das⸗ jenige aufzunehmen, was sich in Beziehung auf Münzbetrieb zur Kenntnißnahme der übrigen Staaten cignet. Bei den in diesem Ar⸗

titel vorgeschriebenen Probationen soll das Verfahren auf nassem

Wege angewendet werden. Der Turnus der Vereins⸗Staaten ist

hierbei wie folgt:

Kon⸗ trolirender Staat.

Vapern Württemb.

Zu kontrelirende Staaten.

1841. 1842.

Nassau

1838. 1839. 1840.

Frankfurt Frankfurt Bavern Frankfurt Bavern Württemb.

[Württemb. Baden Baden Hessen Baden Hessen Nassau Hessen Nassau Frankfurt Bapern Württemb. Baden Nassaub Faarfürt Bayern Württemb. Baden Hessen Frankfurt Bayern Württemb. Baden Hessen Nassau

Art. XIII. Eine Devalvation oder Außer⸗Ceurssetzung derjenigen Münzeun, welche nach den Grundsätzen dieser Couvention ausgeprägt sind, kann nicht statifinden. Jeder Staat hat aber die Verbindlich⸗ feit, diese Münzen seiner Zeit wieder einzuziehen und umzuprägen, wenn sich ergiebt, daß dieselben durch Abne nng eine im Wege künfttger Vereinbarung noch festzustellende Gränze der Gewichts⸗ Abnahme überschritten baben. Art. XIV. Die nach dem bishe⸗ rigen Sostem ausgeprägten ganzen Kronenthaler werden in ih⸗ rem bisberigen Cours von 2 Fl. 42 Kr. aufrecht erbalten. Art. XV. Die Vereins⸗Staaten machen sich außerdem verbindlich, keine Herabsetzung oder Verrufung irgend einer in denselben aner⸗

Hessen

Nassan

trahixenden Staaten davon vier Wohen zuvor in Kenntniß zu setzen.

Gegenwärtige Convention soll alsbald zur Ratification der hohen

kontrahirenden Höfe vorgelegt, und die Auswechfelung der Ratifica⸗

tions⸗Urkunden spätestens binnen drei Wochen in München bewirkt

werden. So geschehen München, den 25. August 1837.“ (Folgen die

Unterschriften.)

Die besondere Uebereinkunft, die Scheidemuͤnze betreffend,

lautet wie folgt:

„Die Bevollmächtigten der Königreiche Babvern und Württemberg,

der Großherzogthümer Baden und Hessen, des Herzogthums Rassau

und der freien Stadt Frankfurt haben sich rücksichtlich des Scheide⸗

münzwesens über folgende Bestimmuüngen vereinigt: Art. I. Die

gemeinschaftlichen Scheidemünzen in den kontrahirenden Staaten be⸗

stehen a) in 6 Kreuzerstücken, b) in 3 Kreuzerstücken von Silber.

Die Ausprägung von Eiafreuzerstücken von Silber oder Kupfer und. der Theilstücke derselben bleibt dem Ermessen der einzelnen Staaten

überlassen. Art. II. Für die künftige Ausprägung der 6 und 3

Kreuzerstücke wird der 27 Fl.⸗Fuß angenommen. Art. III. Der

Silbergehalt der 6 und 3 Kreuzerstücke wird auf ½ oder 5 ½ Loth

in der Mark festgesetzt. Der Durchmesser der 6 Kreuzerstücke

wird zu 20 und der 3 Kreuzerstücke zu 17,8 Millimetres ange⸗

nemmen. Der Avers derselben erhält das Wappen des aus⸗

münzenden Staates, und der Revers die Werth⸗Angabe der Münze

nebst der Jahrzahl in einem Kranze von Eichenlaub. Die

Feblergränze, welche bei diesen beiden Münzsorten in Mehr und

Weniger eingehalten werden muß, beträgt 71 % an Feingehalt und

1 10 an Gewichr; beides jedoch nicht am einzelnen Stück, sondern

nur in der ganzen Mark, wobei die möglichst genaue Einhaltung des

Münzfußes eben sowohl wie bei den groben Münzen zu beobachten

ist. Ari. IV. Die Kontrole über die von den fontrahirenden Staa⸗ ten ausgegebenen Scheidemünzen wird von den einzeluen Münzstätten

in der Art geführt, daß die von den übrigen Münzstatten neu ausge⸗ gebenen Scheidemünzen des laufenden Jahres, wie sie im Cours sich be⸗ sinden, ciner Prüfung unterworfen werden. Das Ergebniß derselben wird von jeder Münzstätte ibrer Regierung vorgelegt, welche darüber, so wie lüber die Erfahrungem im Scheidemünzwesen überhaupt Mittheilung an die übrigen Regierungen machen wird. Art. V. Die vor dieser Vereinba⸗ rung von den kontrahixrenden Staaten geprägten 6 und 3 Kreuzerstücke be⸗ halten in denselben fortwährend gleichen Cours mit den neu auszu⸗ prägenden. Jeder dieser Staaten macht sich jedoch verbindlich, alle aus sfeiner Münzstätte sowohl vor als nach dieser Vereinbarung her⸗ vorgegangenen 6 und 3 Kreuzerstücke an dieser Münzstätte sowohl, als auch an anderen von ihm näher bezeichneten öffentlichen Kassen auf Verlangen gegen coursfähige grobe Münze umzuwechseln. Die zum Umwechseln bestimmte Summe darf jedoch nicht unter 100 Gul⸗ den betragen. Art. VI. Alle Scheidemünzen der nicht kon⸗ trahirenden Staaten werden vom 1. Januar 1838 an entwe⸗ der außer Cours gesetzt, oder auf ihren Silberwerth gewürdigt, worüber gegenseitige Mittheilung zu geschehen hat. Es bleibt jedoch jedem einzelnen kontrabirenden Staate unbenommen, dieselben voll⸗ gültig in denjenigen Theilen seines Staats⸗Gebietes, wo es örtliche Verhältnisse erfordern, auch nach diesem Termine zu dulden. Ge⸗ genwärtige Uebereinkunft soll alsbald zur Ratification der hohen kon⸗ trahirenden Höfe vorgelegt, und die Auswechselung der Ratifications⸗ Urkunden gleichzeitig mit jenen über die Münz⸗Covention spätestens binnen drei Wochen in München bewirkt werden. So gescheheu, München den 25. August 1837.“ (Folgen die Unterschriften.)

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Wien, 28. Okt. (Schles. Ztg.) Ihre Majestaͤten der Kaiser und die Kaiserin haben gestern das Lustschloß Schoͤn⸗ brunn verlassen und wieder die Kaiserl. Hofburg bezogen. Ihre Kaiserl. Hoheiten der Erzherzog Franz Karl und Gemah⸗ lin sind in Tegernsee zusammengetroffen und werden in naͤchster Woche hier erwartet; bereits sind ihre Appartements in der

Hofburg zu ihrer Aufnahme in Bereitschaft gesetzt.

Der Staats⸗ und Konferenz⸗Minister, Graf von Colowrat, ist am 21sten d. M. von seinem Urlaub zuruͤck wieder hier ein⸗ getroffen und hat bereits wieder seine hohen Functionen uͤber⸗ nommen. 1

Der General⸗Major Fuͤrst Karl Lichtenstein, welcher beauf⸗ tragt war, der Koͤnigin Victoria von England die Gluͤckwuͤnsche unseres Kaisers zu uͤberbringen, ist uͤber Paris zuruͤck wieder hier angekommen. Auch Fuͤrst von Schoͤnburg, welcher eine aͤhnliche Mission nach Hannover hatte, ist seit einigen Tagen wieder zuruͤck. Ueber das Befinden des diesseitigen Geschaͤfts⸗ traͤgers am Pariser Hofe, Hofraths Baron von Huͤgel, lauten die letzten Berichte wieder beruhigend. Der Botschafter, Graf Appony, wird erst zu Ende dieses Monats aus Ungarn hier erwartet, um sich auf seinen Posten zu vegeben.

Der Erzbischof von Erlau, Ladislaus Pyrker, ist von sei⸗ ner nach Deutschland unternommenen Reise vorgestern wieder hier angekommen.

Aus London ist der bisher daselbst beglaubigt gewesene Tuͤrkische Botschafter Mustapha Reschid Efendi auf seiner NRuͤck⸗ kehr nach Konstantinopel hier eingetroffen; in einigen Tagen wird er seine Reise fortsetzen. Am 25sten hatte er Audienz beim Kaiser.

Der Banquier Salomon von Rothschild wird taͤglich hier erwartet; man vermuthet, daß sonach die Unterhandlungen hin⸗ sichtlich des neuen Staats⸗Anlehens unverweilt beginnen werden.

Der Siebenbuͤrgische Landtag hat sich in den neueren Siz⸗ zungen mit der Wahl eines neuen Landtags⸗Praͤsidenten, nach⸗ dem der bisherige zum Hof⸗Kanzler ernannt worden ist, be⸗ schaͤftigt und die Kandidaten⸗Liste fuͤr jene Wuͤrde bereits Aller⸗ hoͤchsten Orts eingereicht.

Da auch der Monat Oktober kein entsprechendes Wetter fuͤr den Weinstock gebracht hat, die Trauben demnach, wenn auch groͤßtentheils reif, doch arm an Suͤßigkeit sind, die feuchte Witterung aber ein allgemeines Faulen derselben befuͤrchten laͤßt, so hat vor 3 Tagen hier die Weinlese begonnen. Ueber das Ergebniß derselben läßt sich noch keine auch nur einigermaßen sichere Meinung abgeben; doch ist so viel wahrscheinlich, daß dasselbe in Hinsicht der Qualitaͤt dem vom Jahre 1835 so ziem⸗ lich gleich seyn werde. Auch aus Ungarn lauteten nur die Herbst⸗ Berichte aus den suͤdlichen Gegenden, wo die Trauben schon um Mitte September ihre Reife erlangt hatten, so guͤnstig, wie mein fruͤherer Brief meldet; im mittleren und noͤrdlichen Un⸗ garn ist dieselbe Klage der Weinbergbesitzer wie in Oesterreich, und der diesjaͤhrige Herbst wird auch dort im Allgemeinen als mißrathen angesehen. In Ofen fuͤrchtet man, fuͤr 3 Fl. C. M. den Eimer Wein verkaufen zu muͤssen, der 5 Fl. C. M. den Winzern zu stehen kommt. C“ Maͤdrid, 21. Okt. Die Cortes haben in der Sitzung am 17ten beschlossen, die Amnestie auch auf diejenigen auszu⸗ dehnen, die in Folge politischer Ereignisse die Insel Cuba ha⸗ ben verlassen muͤssen.

Die Hof⸗Zeitung enthaͤlt einen Tages⸗Befehl Esparte⸗ ro's, worin er der Armee zu den uͤber die Karlisten errungenen Vortheilen Gluͤck wuͤnscht.

General Romarino wird aus Galizien hier erwartet, und es heißt, die Exaltirten wollten ihm an Espartero's Stelle den Ober⸗Befehl uͤber die Armee uͤbertragen. dh 16 58 ö“ 110. E1“

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kaunten Cours habenden Münze vorzunehmen, ohne die übrigen kon⸗

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Barcelona, 13. Okt. (Sentinelle des Pyrenses.) Gestern Nachmittag bildeten sich in den Straßen mehrere Volks⸗ ruppen, welche die Absicht zu erkennen gaben, den General den Gouverneur Puig und die in der Citadelle befind⸗ lichen Karlistischen Gefangenen zu ermorden. Die Gruppen wurden zwar ohne Senethen Maßregeln zerstreut, drohten in⸗ deß, am naͤchsten Tage, nach Beendigung der Wahlen, ihr Vor⸗ haben auszufuͤhren. Dies wurde jedoch durch die heute erfolgte nkunft des Barons von Meer mit 4000 Mann vereitelt. Er wurde von einer zahlreichen Volksmenge, die meist aus alten Leuten bestand, mit großer Freude empfangen. Vor seinem Eintreffen hatten mehr als 700 Personen der gemaͤßigten Par⸗ tei die Stadt verlassen, und waͤhrend mehrere derselben zuruͤck⸗ kehrten, flohen diejenigen, welche in die letzten Unruhen ver⸗

wickelt sind, zu dem anderen Thore hinaus. Die Morning Chronicele enthaͤlt nachstehendes Schrei⸗ ben aus Konstantinopel vom 4. Okt.: „Es heißt, daß nicht nur der Oberst Considine, sondern alle hier anwesenden Britischen Offiziere von der Tuͤrtischen Regierung mit Rang und Kom⸗ mando in der Armee angestellt werden sollen. Es ist dies der ausdruͤckliche Wunsch des Sultans, allein saͤmmtliche Minister sind dagegen, indem sie glauben, daß die Tuͤrtische Armee nichts mehr von Europaͤischen Offizieren lernen koͤnne. Die Engli⸗ schen und anderen Europaͤischen Kaufleute, welche in Bujuldere und Therapia wohnen, haben auf's neue um die Erlaubniß ur Beschiffung des Bosporus mit einem Dampfboote nachge⸗ sucht, sie wird ihnen jedoch noch immer verweigert, und die Beschaͤdigung einiger Kails durch ein Dampfboot hat die Tuͤr⸗ ken noch mehr dagegen eingenommen..

Griechenlande: 898

Aus Athen vom 24. September wird der Morning Chronicle von efmn dortigen Korrespondenten geschrieben: DSe Fran sisch⸗ Besandte, Herr Lagréné, hat am 18. Sep⸗ tember der Griechischen Regierung eine Note uͤbersandt, woraus Prvorgeht⸗ daß Frankreich entse

edingungen zu verlangen, die Griechenland in dem Protokoll von 1832 gegen seine Verbuͤndeten in Betreff der Anleihe ein⸗

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gegangen ist. Einem Artikel dieses Protokolls zufolge, muͤssen 8

die Einkuͤnfte Griechenlands vor Allem zu der Bezahlung der Zinsen und des Tilgungsfonds verwendet und duͤrfen erst dann anderweitig benutzt werden, wenn die Forderungen der Verbuͤn⸗ deten fuͤr das laufende Jahr befriedigt sind. Wenn jetzt auf die Ausfuͤhrung dieser Bestimmung gedrungen wird, so bedarf es keiner großen Rechnung, um zu zeigen, daß die ganze Einnahme

sich auf etwa 7 bis 8 Millionen Drachmen belaufen wird, waͤh⸗ rend die Ausgaben mehr als das Dreifache dieser Summe be⸗

Es ist daher vorauszusehen, daß die Regierung fuͤr ahlungsunfaͤhig werden muß. ir E. Lyons mit dem am 26sten ankommenden

tragen. den Augenblick allgemein, daß

Dampfboote den Befehl erhalten wird, die finanzielle Lage Griechenlands zu untersuchen, um Maßregeln zur Sücher es Ich

des Englischen Antheils der Anleihe treffen zu koͤnnen. vermuthe, daß Herr Rudhart dann resigniren wird, und daß, wenn

Griechenland eine Constitution und ein aus Eingeborenen be⸗ stehendes Ministerium erhaͤlt, weder Frankreich noch England

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fuͤr jetzt auf ihren Forderungen bestehen werden.“ 6 Vereinigte Staaten von Nord⸗Amerika.

Haus der Repraͤsentanten sie annimmt, gebracht werden sollen:

die verschiedenen Staaten . 9,500,000 Dollars. Vorgeschlagene Verausgabung von Schatz⸗ 5 Scheinen 1. .. 1119909-ZTT Stundung der Schulden des Kaufmanns⸗ 1 standes beim Zoll⸗Amte 100,000 7 Stundung der Schulden der kleinen VIVo1“

zusammen 36,500,000 Dollars. Hierbei wird bemerkt, daß der den einzelnen Staaten gesetzlich zukommende Ueberschuß von ihnen zu oͤffentlichen Verbesserun⸗ en und Anstalten bestimmt war, und daß durch ein Gesetz, sgleich 22 statt 12 Millionen Schatzscheine auszugeben, jene Millionen in die einzelnen Staaten⸗Kassen fließend, schnel⸗ ler in den allgemeinen Verkehr gekommen seyn und nicht allein der Regierung, sondern auch dem Volke Erleichterung gebracht haben wuͤrden. Im Senat sind nun 1,600,600 Dollars fuͤr den Krieg in Florida bewilligt worden. Im Hause der Re⸗ praͤsentanten hat man eine Unzahl Schreiben und Petitionen gegen die Einverleibung von Texas niedergelegt, an welche wohl sobald nicht gedacht werden wird. Bei Vortrag der For⸗ derungen fuͤr den Krieg von Florida schlug Herr Wise die Niedersetzung eines Ausschusses vor, der die Gruͤnde der Unfaͤlle dieses Krieges untersuchen sollte, und bemerkte, daß dieser Krieg dem Staate nun schon uͤber 30 Millionen Dollars koste. Das Haus der Revpraͤsentanten entschied sich anfangs mit 122 gegen 89 Stimmen gegen die Errichtung einer National⸗ Bank. Ein Vorschlag des Herrn Pickens, Mitgliedes fuͤr Suͤd⸗ Karolina, dieses Votum noch einmal in Betracht zu ziehen, was nach der Verfassung einem Mitgliede der Majoritaͤt vorzuschla⸗ gen erlaubt ist, ging durch, und eine abermalige Abstimmung ergab eine bedeutendere Majoritaͤt.

Die Staaten Virginien, Maryland und Pennsylvanien ha⸗ ben sich geweigert, ihre Schulden anders als in Papiergeld zu bezahlen.

1 88 Blatt der Partei van Buren's, die New⸗Yorker Evening Post, erzaͤhlt Feäazs⸗ Anekdote: „Der ehrwuͤrdige Herr Taylor in Boston giebt Folgendes als die Ursache an, weshalb man den Teufel den ersten Spekulanten in Laͤndereien nennen koͤnne. Als einst der Teufel unseren Herrn auf den Gipfel eines hohen. Berges fuͤhrte, zeigte er ihm alle Reiche der Erde und den Reichthum und Glanz derselben und sprach: „„Alles dieses will ich dir geben, wenn du niederfaͤllst und mich anbetest!“““ waͤhrend er auch nicht einen Quadratzoll davon zu vergeben hatte!“

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29 Isünyicht: J 2 5 2* „b. 2 „₰ 4 Cn mez

Berlin, 3. Nov. Man schreibt aus Marienwerder unterm 2isten v M.: „Die Westpreußische Landschaft feierte am 18. Oktober zu Marienwerder, dem Sitze der Haupt⸗ Di⸗ rection, ihre funfzigjaͤhrige Jubelfeier. Durch die Gnade des Hochseeligen Koͤnigs Friedrich Wilhelm II. Majestaͤt im Jahre

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1787 gegruͤndet, hatte dieses Institut kaum zwanzig Jahre be⸗

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1.J. ; ist, die Erfuͤllung der .

Man erwartet

New⸗York, 2. Okt. Folgendes ist eine Uebersicht der Maßregeln, dem Geldnothstand abzuhelfen, welche, wenn das sogleich in Ausfuͤhrung

Aussetzung der Zahlung des Ueberschusses der Einnahmen an

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