Oel, theils durch Gas bewerkstelligt wird, hat im vergangenen Jahre 805,107 Fr. gekostet.
Das ministerielle Abendblatt enthaͤlt nachste telegraphische Depesche aus Bayonne vom 16. Nove „Ich erfahre auf indirektem Wege, daß Espar pelona die Moͤrder des Generals Sarsfi d bestraft hat. Es fehlt mir noch an Details.
In einem Privatschreiben aus Bayonne vom 15ten wird die Bewegung des “ ee
elona durch die icht erklaͤrt, e He. b. und Proviant, der auf der Straße von aus Frankreich erwartet wird
der Karlisten zu beschuͤtzen. 1 Großbritanien und Irland Gestern besuchte die Koͤnigin auch wo Lord Byron's Tragoͤdie „Wer⸗ die Buͤhne eingerichtet, und der erste olo“ gegeben wurden. 8 go ist vorgestern in London eingetroffen swaͤrtigen Amte eine Unterredung
tero in Pam⸗ f das haͤrteste
o in der Richtung nach inen bedeutenden Trans⸗ port an S
Valcarlos ,gegen etwaige Angriffe
London, 18. Nov. Has Coventgarden⸗Theater, ner“, von Macready fuͤr Akt der Oper „Fra Diav Graf Pozzo di Bor
at gestern bereits elbourne gehabt. hn Russell giebt heute Abend dem Sprecher und itgliedern des Unterhauses ein politisches Diner. st Sir R. Peel von neuem zum Rektor der Lord John Russell, Sir r O'Connell, die von den Whigistischen in vorgeschlagen war
Lord Jo mehreren M
Universitaͤt Glasgor John Campbell und und radikalen Studente 200 Stimmen. Die Times be die Sklaven⸗Emanci ben geworden sey, Uebeln der Sklaver den meisten Faͤllen nur ver Tories seyen es, von dene die Liberalen selbst, Susser in einer Anti⸗Sklaver wo man uͤber die unnuͤtze Pfd. Sterling,
gewaͤhlt worden.
en, erhielten nur 44 unter 1 ““
hauptet, daß unter dem jetzigen Ministerium pations⸗Akte fast zu einem todten Buchsta⸗ und daß das Lehrlings⸗System, statt den nde zu machen, deren Graͤuel in schlimmert habe; und nicht etwa die n diese Vorwuͤrfe ausgingen, sondern st kuͤrzlich habe der Herzog von ei⸗Gesellschaft den Vorsitz gefuͤhrt, Verschwendung der 20 Millionen ehemaligen Sklaven als efuͤhrt und ausdruͤck⸗ ittschriften beim Par⸗ noch so nothwendig Birmingham gehaltenen inneren Graf⸗ ßt worden, und tion an die Koͤ⸗
die den Herren der Entschaͤdigung zuerkannt worden, Kla lich erklaͤrt habe, daß die Einreichung von lament zu Gunsten der bedr sey, als jemals;
uͤckten Neger in einer kuͤrzlich zu Versammlung von Abgeordn Englands seyen ähnliche Beschluͤsse gefa zahl von Englaͤnderinnen habe eine Peti die chstens uͤberreicht und worin Ihre leidendes Geschlecht in ihren eige⸗ beten werden solle. er hiesigen Anti-Sklaverei⸗Gesell⸗ itgliedern derselben bestehend, unter ell befand, eine Zusammenkunft mit Herrlichkett eine Adresse zu uͤber⸗
nigin vorbereitet, welche naäͤ Majestaͤt um Huͤlfe fuͤr ihr nen Kolonial⸗Besitzungen ge uͤbrigens eine Deputation d schaft, aus mehr als denen sich auch Herr O'Conn Lord Melbourne, um Sr.
Heute faͤn reichs in Afri Zielscheibe ihrer S nur die modernen Vand keit des Harems spr Rechts, und de Artikel, “wird aber ist der Krieg ge Frucht, und wer
Gestern hatte
gt auch die Times an, die Fortschritte Frank⸗ ugreifen und die Franzosen deshalb
hungen zu machen, indem sie diesel alen nennt, von Ver icht, von Mißachtun
letzung der Heilig— g alles Eigenthums⸗ „Sonst“ so schließt sie rieg gefuͤhrt um des Friedens willen. Hi estandene Zweck, Verheerung die ein⸗ sich uͤber die Eintracht zweier so großer ationen, wie England und Frankreich, die sich jedoch nuͤr auf die beiderseitige Abwesenheit von Angriffs⸗Plaͤnen gegen die Unabhaͤngigkeit und Unversehrtheit anderer Staaten gruͤndete, I. sich uͤber diese Eintracht freute, weil er sich die wohlthaͤtigsten Folgen fuͤr beide Laͤnder davon versprach, dem muß die Unge⸗ rechtigkeit, welche Frankreich jetzt begeht, und dessen wiederer⸗ wachende militairische Eroberungssucht die groͤßten Besorgnisse verursachen; denn diese Sucht wird, wenn sich ihr auch unser jetziges kleinmuͤthiges und unfaͤhiges Ministerium nicht wider⸗ setzt, binnen kurzem doch die Eintracht zerstoͤren, von der man so viel erwartete, und die kaum eingeschlafene Erbitterung lan⸗ gen Kampfes wieder wecken. ten Frankreichs zerreißt das bestehe britaniens Interessen und wird uns bald zu menschenfreundli⸗ cher Sympathie zu Gunsten derjeni reich verfolgt und ausrottet.“
LII6“
Der Kommissions⸗Entwurf zur Meeres ist von Sr. Majestaͤt dem Wasserstaates“ zur Pruͤfung uͤberwiesen wor⸗ jenes Meer, egriff des Ka⸗
leichen mehr.
Ungriffs⸗System von Sei⸗ nde Buͤndniß, verletzt Groß⸗
gen aufregen, welche Frank⸗
Amsterdam, 20. Nov. Trockenlegung des Haarlemer Departement des „ Nach demsel 8 v it Ausschließung des iering⸗, aber mi 9 1. ö sren mit Huͤlfe von Dampf⸗Maschi⸗ nen das Wasser herausgepumpt werden, um in die Bucht des Rhein⸗ landes zu fließen. Eine betraͤchtliche Vor Halfweg (am Spiering⸗M gung eines Dei Breite Umgan 1 fes des Buchtwassers dienen und ein verbr serter Wasserweg von dem Kager⸗Meer 1 ren. Vielleicht auch wuͤrden kraͤftige Dampf⸗ parendam angewendet werden, um die verklei⸗ zum Mahlen erforderlichen Man rechnet, daß die Kosten 8 Millionen betragen, und daß 17,500 Buͤnder der besten Bauflaͤche wuͤr⸗ den gewonnen werden. Privatbriefe aus Surabaya vom dem regen Leben und Treiben, Prinzen Heinrich der Nieder zu Ehren veranstalteten Feste hatten gr auch aus der benachbar von Madura und Su Man schreibt aus der Minister⸗Rath ver gen zu Veraͤnderungen Einfuhr⸗Zoͤlle zu beschaͤftigen.“
Belgien.
Die Sitzung der Repraͤsentanten⸗ wo uͤber die oͤffentliche Schuld und die eranlassung
ben wuͤrde, wie man vernimmt, ger⸗Meeres, ein
bucht fuͤr die Schleusen von eer) wuͤrde beibehalten vermittelst Anle⸗ ches durch dieses Meer von Vyfhuizen nach Sloten. gs⸗Kanaͤle wuͤrden zur Befoͤrderung des Ablau⸗ eiteter und verbes— nach den Schleusen
von Katwyk Maschinen in nerte Bucht von Rheinland auf der
Hoͤhe zu halten.
22. Juni berichten von welches die Anwesenheit des vorgerufen; die ihm oße Menschenmassen ten Gegend herbeigelockt. Die Sultane manap hatten sich gleichfalls eingefunden. dem Haag vom 17. “ 7Se 18
melt gewesen, um sich mi orschlaͤ⸗ 88 e. Durch⸗-, Aus⸗ u
lande dort h
Gesetze uͤber
Bruͤssel, 17. Nov. Kammer vom 15ten, Interessen Herrn Dumortier's, der
dert Millionen angewachse Klage fuͤhrte, Finanzen, die keinesweges entmuth en 1831 und 1832
derselben debattirt wurde, gab auf uͤber die seit sieben Jahren auf hun⸗ ne Schuld und das wachsende Budget die Belgischen igend lauteten. In den Jah⸗ wurden Anleihen bis zum Betrage von
bemerkenswerthe Aufschluͤsse uͤber
rt Millionen zu guͤnstigen Zinsen aufgenommen. Diese Lges ist bereits 1 8 Madl zuruͤckgefuͤhrt. Eine Aufnahme von 30 Millionen, bestimmt zum Bau der Eisenbahnen und Anlegung neuer Wege, ist, nach der Behauptung des Finanz⸗ Ministers, eine Anwendung des Geldes, die mit jedem Tage vortheilhafter wird, sie fuͤhrt dem Budget von 1838 die Summe von 4,800,000 Frecs. als Einnahme von den Eisenbahnen. zu. Zehn andere Millionen waren bestimmt fuͤr oͤffentliche Arbeiten, die ebenfalls mit den Jahren ihre Interessen bringen wuͤrden. „Sehen Sie“, schloß der I „was wir beschafft haben, und dies nennt man Deficit? ch leugne, daß seit 1832 ein Defizit vorkam.“ Antwerpener Précurseur meldet, daß am 5ten d. ein Anfang zur Ausfuͤhrung des, zwischen Belgien und Hol⸗ land geschlossenen Traktats wegen Anlegung eines Mitteldeiches in dem Lilloschen Polder stattgefunden habe, zu welchem Zweck ein Hollaͤndisches Detaschement durch die Belgischen Gemeinden B drecht und Zandvliet nach Bergenopzoom marschirt sey.
HBeutschlanbd.
Hannover, 22. Nov. Heute sind hier durch die Ge⸗ setz⸗Sammlung folgende Koͤnigliche Verordnungen publizirt worden: “ “
Ernst August, von Gottes Gnaden König von Hannover ꝛc. ꝛc. Nachdem 18 dürch Unser Patent vom 31. Oktober d. J. das Kabi⸗ nets⸗Ministerium aufgehoben haben und dadurch es nt ee18,84. worden ist, in Hinsicht der Geschäfts⸗Ordnung fůr Unser Ka inet und die verschiedenen Ministerial⸗Departements weitere ö- gen zu treffen, so verordnen Wir, wie folgt: F. 1. Unser und Kabinets⸗Minister ist Unfer einziger Rath in Unserm g abi⸗ nette. Derselbe hält Uns über die an Unser Kabinet gehörenden 9 genstände (§. 8) die erforderlichen Vorträge. Darvon sind je Militatr⸗ und Justiz⸗Sachen ausgenommen. Erstere soll Uns ¹ user Staats⸗ und Kriegs⸗Minister, letztere Unser Staats⸗ und Justiz Minister vortragen, welcher in den wichtigern Fällen auch 16 G einen schriftlichen Bericht Uns zu erstatten hat. Von Unsern Hefet⸗ len soll es indeß abhängen, ob Unsere Staats⸗ und Eö Minister des Innern und der Finanzen über die Gegenstände Berichte Uns noch einen mündlichen Vortrag halten sollen. 8 9 Vorträgen Unserer Staats⸗ und Departements⸗Minister, mit ü nahme der des Staats⸗ und Kriegs⸗Ministers, wohnt Unser Staats⸗ un Kabinets⸗Minister jedesmal bei. Gedachter Minister ist befugt, von den verschiedenen Ministerial⸗Departements die ihm zu seinen Uns zu erstattenden Vorträgen nöthig scheinenden Akten zu fordern. g selbe kann von den Ministerial⸗Departements über jeden Gegenstan Auskunft und Rechenschaft verlaugen, auch die von ihnen getroffenen Maßregeln und Anordnungen in der Absicht suspendiren, um dar⸗ über Unsere Befehle sofort einzuholen. Die Behörden müssen als⸗ dann dessen Anordnungen, wofür er Uns verantwortlich ist, unwei⸗ gerlich befolgen. Alle an Unser Kabinet eingehenden Schreiben sollen an Unsern Staats⸗ und Kabincts⸗Minister zur Selbsteröffnung ge⸗ bracht werden. — §. 2. Folgende Geschäfte übertragen Wir sofort noch besonders Unserm Staats⸗ und Kabinets⸗Minister: 1) die An⸗ gelegenheiten Unsers Königlichen Hauses; 2) die Leitung der Ber⸗ handlungen mit der allgemeinen Stände⸗Versammlung und den Pro⸗ vinzial⸗Landschaften. Das Landes-⸗Archiv soll von jetzt an Unserm Staats⸗ und Kabinets⸗Minister unmittelbar undes gevrdiict sesn. In der Folge sollen auf Unsere weitere Verfügung zu dem Wirkungs⸗ kreise Unsers Staats⸗ und Kabinets⸗Ministers gleichfalls gehören: 1) die Angelegenheiten, welche die Verhältnisse zum Deutschen Bun⸗ destage betreffen und 2) die auswärtigen Angelegenheiten. 8. 3. Die bisher bestandenen Ministerial⸗Departements bleiben mit dem einem jeden beigelegten Wirkungskreise vorerst im Ganzen unver⸗ ändert; nur wollen Wir, daß schon von jetzt an folgende “ rungen eintreten: 1) die Angelegenheiten der allgemeinen Stände⸗ Versammlung und der Provinzial⸗Landschaften sollen nicht ferner zu dem Wirkungskreise des Finanz⸗Departements gehören, sondern von Unserm Staats⸗ und Kabinets⸗Minister besorgt werden (§. 2). 2) Die Land⸗Dro⸗ steien sollen zu dem Wirkungskreise des Mintsterium des Innern gehören. 3) Dasselbe soll gleichfalls die Vorschläge zur Besetzung derjenigen Stellen auf Unseren Aemtern, machen, welche unmittelbar von Uns verliehen werden, und die übrigen Stellen auf denselben besetzen (§. 8.). Der Staats⸗ und Minister des Iunnern ist aber verbunden, in gedachten Besetzungs⸗Fällen zuvor die zuständige Land⸗Drostei mit ihrem Berichte zu hören. 4) Die Oberaufsicht über die Königliche Bibliothek in Hannover und die Gesetz⸗Sammlungs⸗Kommission soll von dem Ministerial⸗Departement der Geistlichen und Unterrichts⸗ Angelegenheiten geführt werden. — §. 4. Die Staats⸗ und Depar⸗ tements⸗Minister führen die ihnen von Uns anvertraute Verwaltung selbstständig, unter unmittelbarer Verantwortlichkeit gegen Uns Aller⸗ höchst selbst. Wird ein Staats⸗ und Departements „Minister durch Krankheit oder Abwesenheit verhindert, die Verwaltung zu führen, so werden Wir, auf die Uns gemachte Anzeige, einen der übrigen Staats⸗ und Departements⸗Minister damit sogleich beauftragen. Die Ministerial⸗Departements haben in den ihnen angewiesenen Wir⸗ kungskreisen: die Vorbereitung und Ausführung der dahin einschla⸗ genden Gesetze, Verordnungen und Instructionen; die Besorgung alles Dessen, was auf Anstellung, Suspendirung, Entlassung, Pensionirung und Unterstützung des denselben untergeordneten Personals, wie auch auf die Bestätigung der von Corporationen oder von einem Einzelnen Präsentirten, sich bezieht; die Entscheidung der vor Feeben gehö⸗ renden Gegenstände, Alles jedoch unter Beobachtung der im §. 8. in Hinsicht der an unser Kabinet gehörenden Gegenstände enthaltenen Bestimmungen. Die aus den Ministerial⸗Departements erfolgenden Ausfertigungen werden nur allein von den Staats⸗ und Departe⸗ ments⸗Ministern, welche Uns dafür verantwortlich sind, unterzeichnet. Reskripte mit der Bezeichnung: „Kraft besonderer Königlicher Voll⸗ macht“ dürfen von den Staats⸗ und Departements⸗Ministern, nicht erlassen werden. — §. 5. Die Staats⸗ und Departements⸗Minister haben die von ihnen zu erstattenden Berichte an Uns zu richten, und sie sollen die darauf von Uns zu ertheilenden Befehle unmittelbar von Uns oder in Unserem Namen durch Unseren Staats⸗ und Ka⸗ binets⸗Minister erhalten. Jeder Staats⸗ und Departements⸗Minister ist schuldig, jährlich am Ende des Monats Februar eine möglichst ge⸗ naue und vollständige Darstellung seiner gesammten Verwaltung in dem abgelaufenen Jahre Uns vorzulegen und am Schlusse derselben die vorzunehmenden Verbesserungen und Abänderungen anzuzeigen. Der Staats⸗ und Finanz⸗Minister hat Uns monatlich einen Haupt⸗Kas⸗ sen⸗Extrakt zu übergeben. Jeder Staats⸗ und Departements⸗Mini⸗ ster muß, insofern ein Gegenstand seines Wirkungskreises in den ei⸗ nes anderen Ministerial⸗Departements einschlägt, mit dem zuständi⸗ gen Minister Rücksprache nehmen und mit ihm gemeinschaftlich han⸗ deln. Können sie sich nicht vereinigen, so haben sie darüber an Uns abgesondert oder gemeinschaftlich zu berichten. 8 6. Die bisherigen Geheimen Kabinets⸗Räthe verrichten, wie die bereits ange⸗ stellten General⸗Secretaire, die Geschäfte der General⸗Secretatre in den betreffenden Ministerial⸗Departements. Die General⸗Secretaire führen die Oberaufsicht über die Registratur und die Geschäfts⸗Ver⸗ waltung des Kanzlei⸗Personals ihres Departements. Die bei Fe. Ministerial⸗Departement angestellten Referenten sind nur für dasselbe bestimmt und stehen mit den übrigen Ministerial⸗Departements über⸗ all in keiner Verbindung, da, nach Unserem Willen, ment ein geschlossenes Ganzes ausmachen muß. Auf gleiche Feisc so b je⸗ des Ministerial⸗Departement sein abgesondertes Kanzlei⸗Persona haben. Die Staats⸗ und Departements⸗ Minister haben aher dafür Sorge
u tragen, daß sowohl letztere, als die unmittelbar vorhergehende Vor⸗ schrift nach und nach zur Ausführung gebracht werde. — §. 7. Die an ein Ministerial⸗Departement eingehenden Schreiben sollen an den Staats⸗ und Departements⸗Minister zur Selbsteröffnung und Ver⸗ theilung an die verschiedenen Referenten seines Departements ge⸗ bracht werden. Hierauf ist sodann deren Eintragung in das Produf⸗ ten⸗Buch zu besorgen. — §. 8. Die an Unser Kabinet gehörenden
werden. — Hannover, 1.
2
gegenstände sind folgende: 1) Alle Gesetze, Verordnungen und T“ es mag auf neue, oder auf A bung und Abänderung, oder auf authentische Erklärung der vo denen ankommen. Wird dazu der Antrag von einem Un Staats⸗ und Departements⸗ Minister gemacht, so werden . Falls wir denselben genehmigen, den, Uns mittelst tes, vorgelegten Entwurf zur Berathung Unserem Stas Rathe, über dessen Anordnung und Einrichtung Wir d Entschließung nächstens eröffnen wollen, durch Unseren. Staats⸗ Kabinets⸗Minister zustellen lassen. Auf den, von Unserem St Rathe gemachten Antrag werden Wir Unsere Entschließung, abge Sollten Wir aber Abänderungen in der Gesetzgebung für nöthig nützlich halten, in Beziehung auf welche Unsere Staats⸗ und 8 tements⸗Minister Uns keine Anträge gemacht haben, so soll dem genstand dem zuständigen Ministerial⸗Departement zur Bearbe und Abfassung eines Gesetz⸗ oder Verordnungs⸗Entwurfes zugtj werden, worauf Wir sodann auf die vorhin bemerkte Weise ver werden. 2) Die Budgets der verschiedenen Ministerial⸗Departen vor dem Anfange eines jeden Rechnungs⸗Jahres. Sollten bese Umstände eine Ueberschreitung des Budgeis von einiger Erheblt nothwendig machen, so ist dazu jedesmal Unsere Genehmigung! derlich. 3) Wichtige außerordentliche Finanz⸗Maßregeln. 4 Prüfung der jährlichen Verwaltungs⸗Darstellungen Unserer Sl und Departements⸗Minister und der monatlichen Haupt⸗Kasen trakte Unseres Staats⸗ und Finanz⸗Ministers §. 5). 5) Die nennungen a) der Gesandten, Residenten, Geschäftsträger, Legalt Secretaire, General⸗Konsuln und Konsuln; b) der Referenten in Ministerial⸗Departements und der Mitglieder aller Landes⸗Kole zu welchen letzteren aber nicht die dabei angestellten Secretan rechnen sind; c) der Ober⸗Forstmeister, Forstmeister und Forsij d) der ersten und zweiten Beamten auf Unseren Aemtern; Präsidenten der verschiedenen Provinzial⸗Landschaften und 1 schaften; der Präsidenten und Vice⸗Präsidenten der allgen Stände⸗Versammlung; f) der Professoren bei der Universität Ch gen; des Historiographen und der Archtvare; g) des Stadt⸗Dim und Stadtgerichts⸗Direktors Unserer Residenzstadt. 6) Die nung und Bestätigung der evangelischen und Römisch⸗ kathch Geistlichen, welche im Range höher stehen, als Pfarrer und Pn. 7) Die Ernennung zu den Dignitäten in den männlichen um lichen Stiftern und Klöstern, wie auch die Verleihung von Kannn und Vikarien⸗Präbenden und Anwartschaften in den männ und weiblichen Stiftern und Klöstern. 8) Neue Besoldungen Besoldungs⸗Zulagen, insofern letztere nicht bereits etatsmüͤsßig 9) Ertheilung von Titeln, welche den Charakter von Rath ode nen noch höheren verleihen. Dasselbe gilt von Rang⸗Ertheilun 10) Bewilligung lebenslängiger Pensionen. 11) Gnaden⸗Gesc Remunerationen und außerordentliche Unterstützungen, insofen in den Budgets der Ministerial⸗Departements dazu ausgesetzten nicht hinreichen. 12) Entlassung vom Dienste im Disziplinar⸗h solcher öffentlichen Diener, welche nicht lediglich zur Klasse der ter gehören, auch nicht auf Kündigung stehen, nach Anhörnng, darüber vom Unserem Staats⸗Rathe Uns zu erstattenden Gunathm 13) Die Bestätigung der Kriminal⸗Urtheile, wodurch auf Taüasas, oder auf lebenslängige öffentliche Arbeitsstrafe verkannt woma ohne Unterschied, ob zugleich ein Antrag auf Begnadigung gaae wurde oder nicht. 14) Die Begnadigung der zur Strafe des 1 oder zu einer mehr als fünfjährigen öffentlichen Arbeitsstrafe 1- theilten Verbrecher. 15) Abolitionen krimineller Untersuchungen. Uebertragung der Inständigkeit eines Gerichts auf eine anden dentliche Gerichts-Behörde, nachdem Wir darüber das Gutachten seres Staats⸗Rathes vernommen haben. 17) Stiftung von kommissen und Majoraten, wie auch Ertheilung der Lehnbriefe Fürstliche und Gräfliche Lehne. 18) Standes⸗Erhöhungen und leihungen von Virilstimmen in der ersten Kammer der allgem Stände⸗Versammlung. 19) Ertheilung der Erlaubniß zur 0 fremder Orden und Ehrenzeichen. 20) Veräußerungen oder Bel gen Unserer Domainen, wovon jedoch N1hen sa gs aen oein welche in Folge der unterm 23. Juli 1833 verkündigten Abz⸗ Ordnung stattfinden. 21) Die ET Bestätigung wichtiger öffentlicher Anstalten. 22) Alle wicht Sachen, welche die Verhältnisse zum Deutschen Bundestage bei oder in den auswärtigen Angelegenheiten vorkommen, vorzüglich, es auf Abschließung von Verträgen ankommt. 23) Entscheidun unter den Ministerial⸗Departements über ihre Wirkungskreise tenden Streitigkeiten, nachdem Wir das Gutachten Unseres St Rathes darüber eingezogen haben. 24) Beschwerden über die Unseren Ministerial⸗Departements begangen seyn sollenden Gesch Verzögerungen. — Diese Verordnung soll durch die erste Abthem der Gesetz⸗Sammlung zur allgemeinen Kenntniß gebracht werden Hannover, 14. November 1837. 1 Ernst August. Gesehen: G. von Schel „Ernst August, von Gottes Gnaden Köunig von Hannoverg Die erfolgte Regierungs⸗Veränderung macht ein neues Formulm den Uns zu leistenden Huldigungs⸗Eid erforderlich. Wir haben! ein solches entwerfen lassen und befehlen allen Behörden des Kü reiches, in den vorkommenden Fällen des angeschlossenen Form sich zu bedienen. Nachdem Wir durch Unser Patent vom 1. vm ber d. J. erklärt haben, daß die verbindliche Kraft des Staats⸗rn gesetzes vom 26. September 1833 erloschen sey, so haben sämm Behörden, wie dieses sich ohnehin von selbst versteht, die ab zulli den Dienst⸗Eide auf gedachtes Staats⸗Grundgesetz auf keine auszudehnen. Die gegenwärtige Verordnung soll durch die erst hefenkn der Gesetz⸗Sammlung zur allgemeinen Kenntniß ge November 1837. Ernst August. Gesehen: G. von Schele⸗ Nachstehendes ist der oben erwaͤhnte Huldigungs⸗Eid er den Dienst⸗Eiden zu praͤmittiren ist: 6 „Dem Allerdurchlauchtigsten Großmächtigsten Fürsten und Herrn Ernst August, König von Hannover, Königlichen Pringej Großbritanien und Irland, Herzog von Cumberland, Herj Braunschweig und Luüͤneburg ꝛc., Unserem Allergnädigsten Hern, Ihr geloben und schwören einen Eid zu Gott und auf sein Wort: daß Sr. Königlichen Majestät Ihr wollet treu, hold terthan seyn, Dero Bestes wissen und nach äußerstem Vernzm fördern, Arges aber, so viel an Euch ist, kehren, wehren I auch in Rath und That nicht seyn, darin wider Höchsterme c Königliche Majestät oder Dero Lande und Leute gehandelt, nn oder gethan werden möchte, sollte, wollte oder könnte. E Se. Königliche Majestät nach dem Willen des Allmächtigen ( 1 seine göttliche Güte lange Zeit zu verhüten, gnaͤdiglich 1 wolle) mit Tode abgehen würde, alsdann Sr. Königlichn heit dem Kronprinzen und Deroselben eheleiblichen man 1 Erben, nach dem Rechte der Erstgeburt in asstetgerth wenn aber deren keine vorhanden sind, sodamn dns n0 4 des Königlichen Hauses, welchen die Erbfolge nach dem den Erstgeburt zusteht und Deren eheleiblichen männlichen Erk er steigender Linie, und wenn anch Deren nach dem unerforss Rathe der göttlichen Vorsehung keine mehr vorhanden eh se alsdann des regierenden Herrn Herzogs von der jetzigen? ngg telschen Ltnie Fürstlichen Durchlauchtigkeit und den succession — männlichen Leibes⸗Erben der Wolfenbüttelschen Linie, und 91 zeit nach dem Rechte der Erstgeburt, obiges Alles gebühren wollet.“ 1 Muͤnchen, 17. Rov. Nachstehendes ist die Fortst der Auszuͤge aus dem Landtags⸗Abschiede; 1 „I. Das Finanz⸗Gesetz, welches Wir mit dem Budget haben ae lassen, und das in seinem Eingange die Art der ständischen et genau bezeichnet, auch nur im Zusammenhalte mit der Vas Urkunde Cit. VII. §§. 3, 4, 5 und betrachtet werden kann, lase als von Uns — unter solcher Voraussetzung unpräjudizirlich flac sagte gemeinsam bindende Versassungs⸗Urkunde und für die hnn Krone — sanctionirt, mit Beziehung auf Unsere allgemeine Erkle ℳg das Budget unter Ziff. VIlanfügen. Anbelangend den Zusatzzumbg dieses Gesetzes in Betreff der Seüsnigghgech wollen Wir seůh
.6. die Verwendung derselben für die C. Wir ertheilen den v scheidung der Kreis⸗ ung der Kreis⸗ nsere Genehmigung, und erl iff. VIII. anlie oranschläge zu iesenen Pösette betreffen, chten, haben
achen, daß wir im § fr Fisteh bezeichnet hab dem Gesetz⸗Entw
Zwickau, 18. Nov.
hat beschlossen, Schiffe so viele
den vielen Hun⸗ an noch vor kaum einem nigin, die S chultern bis ß es nicht).
in, daß keines der um es festlich damit sch
was hat man denn mit efangen, womit m hlung der Koͤ so zieht man ! (ich wei n zerfressen. die bloß d
(Leipz. Allg. Zt auf einem der Stad hofft, den Abba zu diesem Zwecke das da n, um fuͤr die Gemeind keinen Zwang
vorerst darauf, anzubieten, und nur kacht wuͤrden, Die Vertreter s, fuͤr dieselbe 250 Actien ausgegeben die Actie 4 Thlr. Wenn man bedenkt
g.) Der hiesige gehoͤrigen Gute, u derselben selbst zu noͤthige Kapital durch eder, welche sich eintreten zu lassen.
diese Actien nur im Falle dieselben e anderweitige der Gemeinde Actien zu nehmen. „ und fuͤr die vorlaͤufigen in vier Terminen einge⸗ und auf welche e, welche viele bis jetzt zu Tage Unternehmen den
natuͤrlichste Flaggen besaß,
Fragt man, dert Flaggen an Jahre, bei der
zeitlich geputzt hatte, Ohren und antwortet: en nao sei scheinlich sind sie von den Motte mit den mei den Unter im Theat geben wurde mit 8 pflegt das The man an diesem Tage so hatte das Auditori hen, die es auch, mit Ausna ßgetrampel, selung in die Stille zu verlan
Grund dar Stadtrath
wo man S zu uͤberne
örjahre b urfe über die Aus
den Staats⸗Lasten und über die Bild ntragten Modificationen Ur rrnach ausgefertigte unter ten Wunsch, daß die lche die den Kreisen überw hen zur Prüfung vorgeleg migung und Aufnahme in das Ge a. Zoll⸗Gesetzgebung. Antrag der Stände Bestimmung des 2
teinkohlen zu finden hmen, und Actien aufzubringe nicht dabei bet
assen das gende Gesetz. 9 allen Land heiligen wollen beschraͤnkte man sich ern der Stadt auf diese Weise ni Verbreitung z beschlossen uͤberdie Ganzen sollen Bohrversuche fuͤr zahlt werden. zweckwidrige Weise Meilen weit an den gefoͤrdert worden sind, guͤnstigsten Erfolg verspre Osteereich. (Schles. Befehl fuͤr dachten und heute V urg⸗Pfarrkirche abg
Neubauten, den Land⸗ Wir zur Ge⸗ net gefunden. ir genehmigen hier⸗ Zoll⸗Gesetze, Abschieds vom sfallsigen näheren Ver⸗ chen stattgehabten Gene⸗ 2 scher Vereins jährige St mmung erhalten hat Fassung, welche die die Modifica r dessen Hau al⸗Konferenz das Nö t dem unter Z Sanction.
gt werden mö
cht untergebr
en Dingen zu ge en, u bewerk s Kn. e
Am Abend sollte die K vo die Oper Mar Meyerbeer's herrlicher
anzugehen, da aber der warten mußte, erst um geringe Geduldprob hme einiger periodisch
ollwesen. a. den Modifications⸗ ches in Gemäßheit der Fuli 1834 Abth. I. R. und nach der die Aung bei der im Jahre 1836 zu Mün „Konferenz der Bevollmächtigten sämmtl auf Unseren Befehl an die dies t worden ist und deren nach das Zoll⸗ Gesetz er IX. enthält. 2) 1 Stände zum Zoll⸗Strafgesetze, übe 6 bei vorerwä . genehm, und Wir ert Straf⸗Gesetze Unsere Wir, unter Bez l⸗Ordnung vom J ohne augenfällige Gerichte gebracht n hadloshaltung sollen klagen können.“ ge Zoll⸗Ordnung, wie sich dieselbe n Jahre 1834 Abth. I. R. na Pain ein Zoll⸗Gesetz und in eine Zoll⸗Or tdemerkten General⸗Konferenz gemäß, pder von Uns genehmigten ständischen A ch das Regierungs⸗Blatt verkündet w en Wir, daß das Zoll⸗Gesetz sowohl, die Stelle der im JI haben, und eben so d ichen Bestimmungen v bnung und die Bestra dung kommt, mit de 6) Anerkennend ände allen in dem denselben Jahre 1837, 1838 und 1839 getroffenen en, ertheilen Wir auch dem hierauf be durch Unsere Genehmigun ragsmäßigen Bestimmun Jahres angewendet wer des Reiches 1) den Vertr w dessen Beitritt zum Zoll⸗Ve⸗ rrrag mit dem Herzogthum N. I⸗Verein vom 10. Dezember tssion der freten Stadt Frank der Rechte Unserer Krone teresen im Verhältnisse zum usses der Zoll⸗Vereins⸗ theilen lassen, und schluse der Stän
gang finden. er erscheinen, 1
wie wenig jene unterirdischen n hin liegen, so kann man diesem
Regierun⸗
ände⸗Versamml
um keine e zu beste⸗
„sanctioniren en Donner
Beilage unter tions⸗Anträge ptgrundsätze gleich⸗ ge erörtert wor⸗ iff. X. anliegen⸗ 3) Zugleich bestim⸗ atze des §. 169. der Gesetze §. 39: „ erlichen Vtsitatio effenden B 4) Wir wollen, ach der im Landta eidung der früher
n so sind uns zu bringen, als de
gen, gluͤcklich genblick, der Vorhan und da stand der Generals⸗Unifor
n Aufzug des Vor— Endlich erschien der er⸗ chen großen Loge oͤff⸗
hnter Gener heilen somi Allerhöchste iehung auf den im Schlußse
g der Koͤnigli hochgewachsen mein der Bluͤthe, zur Link in; hinter ihnen die er herren und Hofdame einige Stimmen e en bald wieder
durchgaͤngig
Wien, 17. Nov. den auf Allerhoͤchsten Alexander feierliche An in der Hofb f anwesend Der nach London be en verlassen, um
Zͤtg.) Gestern Abend wur⸗ gten Erzherzog ormittags das See⸗ ehalten, wobei der
nete sich, in stattlicher die Koͤnigin gendliche hohe Kaiser dienstthuenden Kamm mit Haͤndeklatschen, au
allein sie verhallt Logen waren
ahre 1833, zum neuen Zoll⸗ n Verdacht behufs der körp en Personen gegen die betr
en die ebenfalls noch ju⸗ sten Hofchargen und n. Man empfing sie rhoben sich zu einem ohne allgemeinen Ein⸗ mehr von Herren als waren mehr Kinder als Er⸗ amen sonst gleich and zu seyn, und die Vi⸗
en Effect.
eamten auf daß die nun⸗ gs⸗Abschiede en Zoll⸗Ord⸗ rabredungen der
ganze Ho stimmte Tuͤrkische Botschafter gestern Wi sich direkt auf seinen Posten zu
Aus Triest wir zuvor daselbst am Ankunft Sr. Koͤnigl. und mehrerer e gemeldet.
sich auf der Ruͤckreise
Briefen aus Ode menen Pestfaͤlle kei
nach Aussch
gestaltet hat, ntraͤge ebenf erden soll.
als die Zoll⸗Ordnun ahre 1833 verkündeten Zoll⸗ as Zoll⸗Straf⸗Gesetz, wel om 1. Juli 1834, die Verle fung dieser Verletzungen be Januar 1838 in Vo die Bereitwilligkeit mitgetheilten Vereins
d durch Briefe vom 12ten d. Bord des Dampfschiffes Hoheit des Prinzen A Preußischen und Kaise ie kommen saͤmmtlich
von Konstantinopel ei
Damen bese wachsene. mit ihren weiß va's anzufeuern, aus allen Logen r die Damen auch weißen Tuͤcher mehr?
die am Abend „Levant“ erfolgte ugust von Preußen rl. Oesterreichischen von Athen, wo sie nige Tage verweilt
und unter diesen solchen Festtagen pfl en Tuͤchern bei der die tausend flatter nachten einen herrlich Groll der Maͤnt
alls ohne Verz
Faͤhnchen Theilen denn der haben sie keine
rdnung zu tre⸗ ches statt der ge⸗ tzungen der Zoll⸗
ssa zufolge, sollen die da weiteren Folgen gehabt h Sp ahi en.
Unter den neuernannten Senatoren der Herzog von Saragossa,
on Zamora, Don Garcia Es sind jetzt noch
llzug gebracht wer⸗ selbst vorgekom⸗ mit welcher die Zoll⸗Tarif für Abänderungen zugestimmt glichen Gese— gen, daß jener T dem 1. Januar d träge. Wir hab 1 m Großher rein vom 12. assau über de 1835 und 3) furt vom 2. Janu hinsichtlich der Ausland, sow und Handels⸗V „mit besonderem Woh de, deren dankbare ensvolle Erweiterung des Zoll⸗Vereins ellen zur Beförderung seines
Mit dieser Unserer Kb daß die Vorbehalte,
Madrid, S8. Nov. befinden sich der der General Or Ochoa und der Brigade⸗ 70 Senatoren zu ernennen.
Regierung hat beschlossen, daß von der Krone zu Senatoren gewaͤhlt worden sind zweite Kammer
gmit dem Beifü gen bereits seit . b) Zoll⸗Ver ag mit de
arif nach den es gegenwär⸗ en den Stän⸗ zogthum Baden Mai 1835; ssen Anschluß an den ag über die ar 1836, u
Vertretung der te in Ansehung des Ab⸗ erträge in geeigneter lgefallen aus dem Ges⸗ g der durch diese ayern neu eröffneten er Industrie entnom⸗ g verbinden Wir die solche schon im Jahre rch neue Ab schiedes sanctionirt word esammt⸗Be
Herzog v Bischof v al Chacon.
24. Nov. Die Regier des Koͤnigl. Minister zinal⸗Angelegenheite binets⸗Ordre vom
ungs⸗Amtsblaͤtter iums der geistlichen, Unter⸗ n, welche auf den Grund einer J. bestimmt, daß Stadt⸗ und Ar⸗ gestattet seyn soll, den Titel ten noch hier und bservanz beigelegt ysikus, so wie das damit agen zu duͤr⸗ Staatsdienst
publiziren eine Verfuͤgung richts⸗ und Medi Allerhoͤchsten Ka den von den Magistrats⸗ men⸗Aerzten kuͤnftig n „Stadt⸗Physiker“ dort durch den N. Vielmehr verbundene Recht, fen, bloß de
es denjenigen Perso— ernannt und die zu⸗ , nicht gestattet seyn vielmehr soll etenden Depu⸗ uͤrde auch Herr
Bericht des General das Treffen, welches am de Cañas zwi⸗
Diesem Be⸗—
Behoͤrden anzustellenden icht mehr zu fuͤhren, Kißbrauch einer fruͤ r Titel als P die vorgeschrieben n von dem M stehenden Kreis-oder Sta
— Vom 23sten bis 24 Niemand an der Cholera er
— Da die Cholera⸗Epidemie in der chbarten Provinzen fa Auftreten jene
den Vertr. nen, welche gleich zu De soll, sich fuͤr die der vakante Sitz in der tirten eingenommen wer Mendizabal noch in die Kam eitung enthaͤlt einen gs⸗Minister uͤber
er auf der Ebene v istinos und Karlisten
sind von den Truppen Nann getoͤdtet und ein Der Verlu
der jenen Ae zu entscheiden; selben durch den ste Auf diese Weise w
e Uniform tr mer kommen.
inisterium bestallten, im dt⸗Physikern zustehen.
sten d. M. krankt oder
Anerkennun
Oraa an den Kri 25. und 26. Oktob schen den Chr richt zufolge, und neun M. verwundet worden. bedeutender seyn.
Handels und sein niglichen Erklärun welche, und wie r Ausbildung des Zoll⸗Vereins du igen Landtags⸗Ab in dem ständischen G nzen neuerdings auch für die Zukun so, wie bisher, weckes mit aller Sorgfalt wer Gleichmäßig genehmi
sse der Kammer auf die weiter gestellten Verminderung oder auch Aufhebung, so anderen Gebühren, im Interesse de und des Handels, wenn die übri mungen der in Mitte liegenden oder wenn für das K Gebühren, welche eine privative E Landwirthschaft, der Indu Verminderung für zeitgen behalte zu verfügen, gen des Tarifs bei de der Stände nicht erh eider Kammern wi Ue und sonstigen Ge iggen wieder erhoben w arisfätze behufs der end l⸗Gewichts und re nen Gewichtes für tarife, unter der B ung des Tarifs im G sländischen Fabriken u einem Falle auch nur der kl „es sey denn, daß das 8
und des Handels in Ueh Zugeständnisse es drir ung der nächsten Stär in dem oben gena asseegeld betressend
ist in hiesiger Residenz
on Villar gestorben.
stattgehabt. der Koͤnigin ein und siebenzig Mann st des Feindes soll jedoch weit
Izum Zwecke de
schlüsse in⸗ tlich des damal 18
en, in der schlusse zum Frommen des zeichnet worden rreichung des gem den benuitzt w 8 Wir die Gesammt⸗Be⸗ „näͤmlich: 1) rhöhung der Zoll⸗ schaft, der Indu⸗ aten nach den Be⸗ ge sich diesfalls ver⸗ ayern in Ansehung e bilden, im Interesse ndels eine Herabsetzung erden wollte, unter dem iernach getroffenen Abände⸗ e⸗Versammlun selbige mit dem Schlu ören, und dagegen di ach den früheren
2) die Mo inführung des
lahme dieses
Branden⸗ erloschen ist, ur Verhuͤtung der ⸗Schifffahrt an⸗ Neustadt⸗Ebers⸗ Fuͤrstenwalde, Crossen und Havelberg bestandene ben worden.
g und den bena so sind die bei dem weiteren Ausbreitung derselben d geordneten Revisions⸗Anstalten
Spandau, Brandenbur arthe, so wie e jetzt wieder aufgeho
st uͤberall ; auch fer⸗
r Seuche einsam ge⸗
urch die F zu Schwedt,
Behufs der E
Madrid, 11. Nowv. Den im Meldungen zufolge, en, und man glaubt, anwesend seyn werden. die Deputirten in die Kommission Als wahrscheinl nennt man unter Anderen die und Pacheco. des „Español?¹. stattfinden, Praͤsidenten zur den Bestimmun nach der Annahme des ernennen. Als Kandidat bezeichnet man die Her den Herzog von Gor. rzbischof von Toled guelles beguͤnstigt. gadier Flinter wird, rie⸗Corps erhalten, rwuͤstenden Raͤuber⸗Banden
Saragossa, 11. Nov. Santos San Mig Carrera zu ersetzen. den Pferden hier
Trains der Armee nerals Nogueras er man fuͤrchtete, er werde giebt sich jedoch jetzt, gehabt hat und jetzt,
dere Nostulate. Ministerium des Innern sind bereits 76 Deputirte zum 19ten wenig⸗ Heute Abend versam⸗ San Felipe el Real, g der Vollmachten
Kommission
eingegangenen hier angekomm stens 100 hier meln sich um sich uͤber zu berathen.
Landsberg an der aͤhnliche Anstalt, fuͤr
r Landwirth gen Vereinssta Zollvereins⸗Verträ önigreich B
der Casa de zur Verifizirun iche Mitglieder rren Olozaga,
eine aͤhnliche ennung des wird. Bekannt neuen Constitution, Reglements ihre en fuͤr die interir ren Riva Herrera, raͤsidenten des
b llten 1 aren sollten, Meteorologische Beobachtung.
strie oder des H strie oder des Ha Nachmittags
näß erachtet w daß, wenn alle h nächsten Ständ
Nach einmaliger
Herausgeber Beobachtung
Versammlung interimistischen lich darf, nach die Kammer erst n Praͤsidenten definitiv Praͤsidentschaft aga, Mon und enats wird am o, von den Exaltirten dagegen
Morgen soll 23 November.
g die Zustim⸗ sse der Sitzun⸗ e abgeänderten gesetzlichen Bestim⸗ dification einzelner schon angegebenen Gewichtes, als er Zoll⸗Abgaben in ulassen, daß cht erzielt werde; erben unentbehrlich einsten Erhö
Quelswarme 7,09 N Flußwärme 3,1 °R. Bodenwärme 3,8 °R Ausdünstung 0,033“„Rp. Niederschlag 0,401“Rh. Wärmewechsel +† 8,00⁰
338,10"„Par. + 5,4° R. + 3,6°R.
337,33"Par. + 7,8 °R. + 5,0°R.
337,41" Par. + 3,5 °R. + 1,1° R.
Sprache kommen!
Thaupunkt..
erden sollen; Dunstsättigung
sp. zur Aufr WI
Wolkenzug.. Tagesmittel: 337,61 Par... + 5,6° R.. +† 3,2 °R
Vereins⸗ dadurch eine Er⸗ daß die den ver⸗ en rohen Stoffe hung unterworfen wer⸗ der Landwirthschaft, der stimmung mit dem 1 ngend erfordere; nde⸗Versamm unten Postulate I. vo a) mit Rücksicht enz erhobene Er che jedes Mißverst eegeld⸗Erhebung 1 bis etwa in alle eld⸗Regulative zur nung in der 2
dingung zuz ofe der E
„ 84 pCt. SW.
Der Bri eines Kavalle Provinz ve
wie es heißt, das Kommando Andalusien von den d
zu reinigen.
Gestern Abend guel hier at Zugleich traf ein, welche zum Tr des Centrums gedient regte hier einiges neue Contributionen daß er einen heftigen unter dem Vorw sich nach Madrid und vor
i Postulate I. 111ö““ “ und daß endlich lung in derselben Weise rhehalten bleibe. auf die gelegenheitlich der solche Einrichtun⸗ ch der noch fort⸗ der Verhältnisse reins-Staaten auch 1 rung kommen, Urt und Weise, noch ferner zur Erh sung jener Pf eineren Städten und am meisten beschweren unter Mit⸗ iden Ueberschüsse, so räthlich und noth⸗ g der Branntwein⸗ azuführen, daß a) der im Be⸗ Branntwein, ohne mer 5pCt. Alkohol⸗ satze von 5 Fl. 30 Kr. nach Bäayerschem Eimer mehligen Stoffen, und der Kücksicht auf d Naterials, chnischen E untweinbrenn Andere in Betrieb gehalten w en Vorschriften g der über die Defraudation ch Bayern geltend jführung breiter R t mit den V
ber die desh Wir diese heilen, befehlen Caulsdorf die Best g kommt,
Deu 24. November 1837.
ist der General ꝛt d Seld-Cours-Zetter.
ngekommen, um den General General Nogueras mit ansport des Artillerie⸗ Die Ruͤckkehr Mißvergnuͤgen, da n fordern. Streit mit Oraa ande, fuͤr seine Wunden i da nach Amerika bege—
Amtlichern EZan de-
St.-Schald-Sch. Pr. Engl. Obl. 30. PrämSch. d. Seech Kurm. Obl. m. l. C. Nm. Int. Sch. do. Berl. Stadt-Obl.
änduiß hinsichtl. henden Chauss Erforderniß beseitigen ver einstimmende
zu die ständis⸗
Kur- u. Neum. do.
Schlesische Rückst. C. und Z. Sch. d. K. u. N. Gold al marceo
che Zustimn rbehalten bleibt; ausschließlich zur verwenden, „ und den Verkehr gabe der eintrete werden wird;
welche in kl ben will.
Espartero ist am Bataillonen Infanterie Lodosa aufgebrochen. terieen sollen seine Ope Pampelona und
Danz. do. in Th. Westpr. Pfandbr. Grofsh. Pos. do. Ostpr. Pfandbr.
7. November an der EFriedrichsd'or
und vier Schwadrone un andere Bataillone und rationen in der R Reyna unterstü ren, die ihre Entla glaubt, es w
Spitze von neun
wend ung de n Kavalle
dig gefunden scation in Ca des erklavirte kerschied des M ke nach Trall erworfen werden k
en sich ergeben nden Umständ Besteuerun lsdorf in der Art eir n Amtes Caulsdor aterials, für d inem allgen onne; daß b altes der M i nicht mehligen
zen à 5 Thl.
zwei Bat⸗ ichtung von Estella,
Puente la von Oraa's Offizie angekommen, sem Beispiele folgen. Elisondo wird Hospital in einen umgeschaffen.
f gefertigte en Bayverschen Ei reinen Steuer
ssung genommen,
und man üͤrden noch meh⸗
Auswärtige Börsen.
aischbottige bei Stoffen, mit 9 des zu verarbeitenden P ie Beschaffenheit der te s Jeder, welcher Bra lbst oder durch untwein⸗Steuer an der desfallsig Steuer analo ür das Kö en; 5) die Ei
Amsterdan 1: 53 316.
, wie es heißt, ein e 19. November.
b hemaliges Militair⸗ Winter⸗P
glost fuͤr Don Carlos
f die natürliche so wie auf den inrichtungen fest⸗ pparate für ur Entrich⸗ dlich 4) daß ungen der
Niederl. wirkl. Schu
1 prachtvollen Neue Anl.
g und auf d
Antwerpen, 18. November. Neue Aul. 20 1.
Lissabon, 30. Okt. urtstage unser kuß bei Hofe, tags salutirten, Kriegsschiffe. 2 woͤhnlichen Fl Schiffe aber 1 mit vielen Hundert es die Portugiesische auch ihre solche Aufme nem ausl sondern,
Ztg.) Gestern am 21sten Fernando war zahlreich besu „ die Kanonen der sischen Schiffe aggen aufgehißt; die Englischer wvaren von den Flaggen und W Flotten⸗Offiziere hre des Koͤnig
und die Verkür es Koͤnigs Don der jedoch nicht sehr
vie gewoͤhnlich, die
großer Hand⸗ cht war. Mit⸗ Forts und der hatten nur ihre ge⸗ anzoͤsischen deck herab eln geschmuͤckt. nicht der Muͤ
Frankfurt a. M., „Met. 104 ⁄16. G. Bank-Acti
21. November.
2 ½ % 59 ½ en 1678. 1677.
Partial- Ob Loose zu 100 Fl. 230. G. 0 Anl. 101 ¼. Br. Poln. Loose 8. 2 ½ % Holl. 53 ½. 537/16.
Oesterr. 5 %
G. Loose zu 500 Fl. 1185 Preuss. Präm.-Sch. 67 ⁄1. 67 ³¾.
uden Bestimmungen zu adfelgen auf den Kunst⸗ ten zu bewirken, Konferenz vom 12. n Grundsätze verein⸗ hlüssen Unfere aller⸗ em Augen⸗ Fabrication
63 ¾. 63 ½.
n und Fr 5 % Span. Anl. 1A. 13 7
s der General⸗ ih Genera itzen bis zum Ver
alb zu befolgende esammt⸗Besch Wir zugleich, ng der Branntwein Malz⸗Aufschlages dort⸗
anction ert Paris, 18. November.
daß mit d he werth,
auszuputzen, eine assend, weil es ei— Nein, das war darine⸗ffizier erklaͤrte,
5 % Rente fin e
4 cour. 80. 95. Neap. tin cour. 100. 40.
chiffe zur E Passive 45
rksamkeit den Auslaͤnder aͤndischen Prinzen galt? wie mir selbst ein N
Ausführun
1 die Erh t eingestellt
5 % Span. Rente 21.