ein trauriges Geheimniß zu verbergen habe? Jetzt aber kennen wir das ganze Geheimniß der neuerdings in Madrid gespielten sche Kabinet hat Herrn Martinez de la
Komoͤdie. Ein von dem Gra⸗
Das Franz Rosa werhindert, in's fen Molsé abgesandter Courier hatte den Befehl uͤberbracht, die Ernennung des Herrn Martinez de la Rosa um jeden Preis zu hintertreiben; denn man zweifelte nicht, daß, nach der Weise, wie er sich uͤber den Quadrupel⸗Allianz⸗Traktat ausgespro⸗ chen hatte, sein erster politischer Akt darin bestehen wuͤr⸗ de, die Ausfuͤhrung jenes nach Empfang der Devpesche Latour⸗Maubourg, dem der Palast zu jeder Stunde offen steht, zu der verwittweten Koͤnigi Inhalt seiner Instructionen mit. fuͤr die Rathschlaͤge Ludwig Philipp's eine hegen scheint, ist auch Ansichten eingegangen.
abinet einzutreten.
Traktats zu verlangen. Graf von
und theilte ihr Die Koͤnigin Christine, die große Achtung zu bei dieser Gelegenheit schnell auf seine Herr Martinez de la Rosa ward bei Seite geschoben, und man beschaͤftigte sich mit der Aufsuchung eines Ministers, der dem Franzoͤsischen Kabinette zu keinen Be⸗ Die Wahl siel auf den vormaligen Kollegen des Herrn Zea Bermudez. Unser Botschafter in Ma⸗ drid entwickelte einen beispiellosen Eifer, um die ihm ertheilten Durch dringende Bitten veranlaßte tz seines vorgeruͤckten Alters und sei⸗ ten Gesundheit, die Praͤsidentschaft des Conseils an⸗ Aber es ist augenscheinlich, daß ein solches Mini⸗ da es nicht die Die Unordnung
sorgnissen Anlaß gäbe.
Instructionen zu erfuͤllen. er den Grafen Ofalia, tro ner zerruͤtte zunehmen.
sterium nicht ernstlich genommen werden kann, etwas Gutes zu bewirken.
und die Lage der Dinge sich immer mehr ver⸗
‚Die Abreise .Der Ge⸗—⸗
Kraft hat, irgend wird fortdauern, schlimmern!“ Man schreibt aus Bayonne vom 2isten d.:, des General Espartero nach Madrid bestaͤtigt sich neral Latre hat interimistisch den Oberbefehl uͤbernommen. Man glaubt nicht, daß Espartero sich nach um von dem Portefeuille des Kriegs⸗ n, sondern um einen
Madrid begeben habe, Ministeriums Besitz zu definitiven Nachfolger nach seiner lichen Konvenienz in das Ministerium eintreten zu la keine militairische Bewegung stattgesunden. Die Vorbereitungen des Don Carlos dauern noch immer fort, ohne daß man uͤber die Zeit des Abmarsches und uͤber die Staͤrke
s⸗Corps etwas Bestimmtes erfaͤhrt.“ ber eine Mi⸗
— Es hat noch
des Expedition An der heutigen Boͤrse zirkulirten Geruͤchte Man sprach von dem Ausscheiden der
nisterial⸗Veraͤnderung. Diese G iese Ge⸗
Herren von M ruͤchte, verbunden mit dem heuti Débats“ (s. oben), druͤᷣckten die Course
ontalivet, Salvandy und Martin. en Artikel des „Journal des der Franzoͤsischen Rente.
(Großbritanien und Irlantd. London, 26. Dez. Die Erhebung des Herzo zum Großmeister des Bath Befugniß zur Verleihung des welche, den Statuten gemaͤß Hoͤchstens wir
s von Sussex ⸗Ordens giebt demselbem nicht die Ordens; diese bleiht der Koͤnigin, Souverainin des Or⸗ d der Herzog von Sussex gelegent⸗ Ordens⸗Feierlichkeiten die Stelle seiner Nichte ver⸗ Wilhelm's IV. gab es keinen Groß⸗ eorg IV. bekleidete der aͤlteste der Herzog von York, diese Stelle. Der ige von den Soͤhnen Bath⸗Ordens gehoͤrte.
„ den Titel „ dens“ fuͤhrt. lich bei den treten. Unter der Regierung meister des Bath⸗Or Bruder des Koͤnigs, Herzog von Sussex war bisher der einz s III., der nicht zu den Rittern des s erscheint bemerkenswerth, daß in demselben Momente, Englischen Ultra⸗Radikalen aus⸗ ser Letzteren,
dens; unter
wo sich O'Connell gegen die spricht, das einzige taͤglich Sun“, fuͤr we
erscheinende Organ die lchen O'Connell, wie es heißt, bis 1000 Pfd. beigesteuert hat, nach einer Existenz von (wie bereits erwaͤhnt) eingegangen ist. m 22sten d. mit dem radikalen „Sun“ Die Herausgeber des ultra⸗radikalen ißlingen ihres Unternehmens als durch⸗ der Theilnahmlosigkeit des Volkes herruͤhrend; kommerzielle Kalamitaͤt, veranlaßt dem Handwerksstande angehoͤrigen gend ein an⸗ t im Stande
der „True jetzt jaͤhrlich 18 Monaten „True Sun’“ ist seit de verschmolzen worden.
Blattes erklaͤren das M aus nicht von sie halten es fuͤr eine rein dadurch, daß die Klasse i deren sie eine
deres Blatt besessen sey, eine so große taͤglich erscheinendes allein sich erhalten koͤ kuͤnftig auf di erscheinenden beklagen sie den reichen
groͤßere Anzahl als ir zu haben behaupten, nich Menge von Abonnenten zu liefern, daß ein Blatt durch die Contributionen derselben nne; deshalb werden sich die sgabe eines unter dem Titel woͤchentlichen Journals beschraͤnken. sehr uͤber den Mangel an Freigebigkeit unter ditgliedern der liberalen Partei.
Jahre 1496 durch John Cabot, einen Buͤrger Jahre 1608 durch die Franzo⸗ 26 von England erobert, aber schon an die Franzosen zuruͤckg wo nach der schen Oberbefehlshaber Mont⸗ das Leben kostete, zuerst die in die Haͤnde der ahre 1763 abgeschlossenen Frie⸗ oder vielmehr die Provinz LQuebek, wie es ch an England abgetreten. Im Jahre 179] die sogenannte Kanadische Constitu⸗ zwei Provinzen, Ober⸗ und Nieder⸗ en vor einigen Jahren die indessen jetzt wahr⸗ Den bereits mit⸗ der Kanadischen In⸗ uüͤgen, da der groͤßte Theil
ew⸗Yorker Zeitungen ent⸗ te mittheilen koͤnnen. In Ka⸗ Mittheilungen die Publication hon erwaͤhnt) unter⸗ , erscheint Wie sehr in
rausgeber rue Sun“ Uebrigens
Kanada, im von Bristol, sen kolonisirt, darauf 16 nach sechsjaͤhrigem B behielten es bis z Quebek, die sowo calm, als dem Englischen, Woulfe, Hauptstadt und dann Englaͤnder siel. den wurde Kanada, genannt wurde, foͤrmli erhielt es eine Verfassung, tions⸗Akte, und wurde in etheilt. Beide zusammen hatt kerung von 829,000 Seelen, einlich zu einer Million angewachsen ist Nachrichten uͤber den st kaum etwas hinzuzuf der Berichte in den hiesigen Blaͤtte die meistens nur Geruͤch bst wird nur Regierungs⸗ erlaubt; die demokratische Presse ist (wie druͤckt; ihr Hauptorgan, jetzt auf dem Montreal die die Behoͤrden jener Stadt, Gesuch an Lord Gosford g verkuͤnden und dann zu einer a ler Verdaͤchtigen zu schreiten. einzige Mittel der Erhaltun uͤber die Kolonie zu sinden.
gierungs Partei so viel w den Britischen und Franz und behauptet, jene, saͤmmtlich dem Mutterlande herrschten in den Staͤdten, tion, auf dem Lande vor.
Partei wirkii
entdeckt, wurde im
eben. Diese chlacht von
ahre 1759, hl dem Franzoͤst
e Provinz
Durch den im
eine Bev
getheilten Fortgang
surrection i
der „Montreal Vindicator“ Vereinigten Staaten. Loyalisten vorherrschen, beweist der Umstand, daß mit einer einzigen Ausnahme, das gestellt haben, das Kriegsgesetz zu llgemeinen Entwaffnung al⸗ darin das der Britischen Suprematie Nan sucht von Seiten der Re⸗ öͤglich den Unterschied zwischen
oͤsischen Bewohnern herv
Gebiete der
orzuheben
diese, saäͤmmtlich fuͤr die Insurrec⸗ In Ober⸗Kanada scheint die Regie⸗ iliz⸗Ober⸗
die staͤrkste zu seyn.
sten haben bereits bei Sir Francis Head um Waffen angehal⸗ ten. damit sie sich noͤthigenfalls mit ihren Corps den Loyalisten in Nieder⸗Kanada anschließen koͤnnten. Sie gehoͤren zu den Schottischen Ansiedlern in der Grafschaft Glengarry, welche, wie man sagt, 2000 streitbare Männer stellen koͤnnen. Auch in anderen Theilen von Ober⸗Kanada ruͤsten sich Freiwilligen⸗ Corps, selbst solche, deren Mitglieder der radikalen Partei angehoͤren, zu Gunsten der Regierung. Was die Ruͤstungen und Bewegungen der Insurgenten betrifft, so ist, wie bemerkt, daruͤber ein solcher Widerstreit in den Berichten, daß man die Wahrheit nicht ergruͤnden kann. Gewiß scheint es, daß die energischen Maßregeln der Regierung nicht so bald erwartet
wurden, denn sonst wuͤrde es derselben wohl nicht gelungen
seyn, gegen sunfzig der bedeutendsten Mitglieder der demo⸗ kratischen Partei gefaͤnglich einzuziehen, bevor dieselben sich den Insurgenten anschließen konnten. Eben so gewiß jedoch scheint es, daß die Letzteren, der Ueberraschung ungeachtet, be⸗ deutende Kraftanstrengungen entwickelt haben, wie aus dem fuͤr sie guͤnstigen Gefechte bei St. Denis, dem zwar unguͤnstig ausgefallenen, aber muthig durchgefochtenen Treffen bei St. Charles und endlich aus der Konzentrirung bedeutender Streit⸗ kraͤfte bei Grand Brule und aus der dadurch verursachten Un⸗ terbrechung der Verbindungen von Montreal hervorgeht. Daß die Loyalisten die Macht der Insurgenten anerkennen, scheinen die Vertheidigungswerke zu beweisen, welche in groͤßter Schnel⸗ ligkeit in und um Montreal aufgefuͤhrt werden. Bei dieser Gelegenheit wird bemerkt, daß Montreal auf einer In⸗ sel liegt und daher wohl zum Waffenplatz und zum Regieruͤngssitz in einer insurgirten Provinz, nicht aber um Haupt⸗Quartier und Sammelplatz des Truppen⸗ Corps, welches hur Unterdruͤckung des Aufstandes ver⸗ wendet werden soll, geeignet sey, da die vor jeder Bewe⸗ gung der Truppen noͤthige Einschiffung derselben, besonders in der jetzigen Jahreszeit, viele unnoͤthige vesssecange verur⸗ sache. Vb die Erzaͤhlungen von der Unfaͤhigkeit oder gar dem Verrathe einiger Fuͤhrer der Insurgenten wahr sind, muß da⸗ hin gestellt bleiben. Franzoͤsische Offiziere sollen uͤbrigens, wie erwaͤhnt, die Oberleitung haben; auch heißt es, daß mehrere Franzosen, deren Namen vom Amerikanischen Kriege her be⸗ kannt sind, sich aus den Vereinigten Staaten nach c⸗ be⸗ geben haben. Der Bericht eines New⸗Yorker Whig⸗Blattes uͤber das Treffen bei St. Charles meldet, daß die Insurgenten dort 500 Mann verloren und daß sie sich sehr brav geschlagen, bis die Britischen Grenadiere mit dem Bayonette angegriffen; ungefaͤhr 100, die sich in eine Scheune gefluͤchtet, seyen verbrannt oder schwer verletzt worden, viele Andere haͤtten uͤber den Fluß zu entkommen gesucht und seyen ertrunken. Das Gepaͤck des Anfuͤhrers, Brown, der aus Vermont in den Vereinigten Staaten gebuͤrtig ist, und Kaufmann in Montreal war, wurde genommen. Nan fand in demselben außer seiner neuen Uniform nur wenige Klei⸗ dungsstuͤcke, aber eine Menge Briefe, durch welche eine große Anzahl bis dahin unverdaͤchtiger Personen kompromittirt wurde. Nach anderen Berichten soll General Brown den Versuch ge⸗ macht haben, nach den Vereinigten Staaten zu entkommen, aber von seinen eigenen Leuten eingeholt worden seyn, die ihm sein Geld, angeblich 3000 Pfd., abgenommen, ihm die Kleider aus⸗ gezogen und ihn dann haͤtten laufen lassen. So viel ist gewiß, daß die Insurgenten St. Charles wieder besetzt haben, und daß Oberst⸗Lieutenant Wetherall, zum Aufgeben dieser Stellung ge⸗ noͤthigt, auf seinem Rüͤckzuge von dort nicht den geraden Weg nach Montreal genommen hat, sondern uͤber Chambly und St. Johns gezogen ist, was indeß vielleicht nur geschehen ist, um in dem erstgenannten Orte eine Garnison zu lassen. 8
Ein Tory⸗Blatt bemerkt, man muͤsse nicht vergessen, daß der gegenwaͤrtige Premier⸗Minister der liberalen Spanischen Regierung, Ofalia, derselbe Mann sey, der als Kabinets⸗Mi⸗ nister Ferdinand's VII. die Hinrichtung des Generals Riego genehmigt habe, welcher Letztere als ein Maͤrtyrer der Sache gestorben, deren Hauptstuͤtze gegenwaͤrtig Graf Ofalia sey.
Die Zeitungen aus dem Norden von England vom ver⸗ gangenen Sonnabend sind mit hoͤchst betruͤbenden Berichten angefuͤllt uͤber die Verheerungen, welche der Sturm in vergan⸗ gener Woche angerichtet hat. Diese Verheerungen sind beson⸗ ders in Bradford, Leeds, Manchester, Wakefield, Stockport, Thornton, Dewsbury sehr heftig gewesen und haben leider auch vielen Menschen das Leben gekostet. 8.
7 ½ “
Belgien.
Bruͤssel, 29. Dez. Der Moniteur enthaͤlt eine Koͤnigl. Verordnung vom 27sten d. M., mit welcher das diesjaͤhrige Budget der Staats⸗Schuld und der Dotationen publizirt wird. Dasselbe betraͤgt im Ganzen 16,832,359 Fr. Hiervon kommen auf die Zinsen der Staats⸗Schuld 9,356,900 Fr.; auf den Pen⸗
sions⸗Etat und fuͤr andere Remunerationen 3,654,000 Fr.; auf auf den Senat 22,000 Fr.; auf
die Civilliste 2,751,323 Fr.; die Repraͤsentanten⸗Kammer 409,850 Fr. und auf den Rechnungs⸗ hof 125,286 Fr.
Die Repraͤsentantenkammer hat einstweilen festgesetzt, daß die Ausfuhr⸗Praͤmie von Melis⸗ Zucker 65 und von Lumpen 70 p Ct. des Einfuhr⸗Zolles betragen soll. Durch ein besonderes Amendement wurde bestimmt, daß mindestens immer 10 pCt. von dem einmal bezahlten Eingangs⸗Zolle dem Staats⸗Schatze verbleiben muͤßten. Indessen soll uͤber den ganzen Artikel noch einmal abgestimmt werden.
L”” 111“
5
Muͤnchen, 29. Dez.
die „Bildung der protestantischen Ehegerichte“, „Ludwig von Gottes Gnaden Koͤnig von Bayern,
lich bekannt gemachte allerhoͤchste Verordnung vom 12. 28s ber 1828, die
was folgt: I. Das in Ziffer I.
mit letztem Dezember d.
gerichten uͤberhaupt in Ziffer IV. pellationsgericht fuͤr den
scheidung der Ehestreitigkeiten aller
Ausnahme des Kreises Pfalz, wohnenden Protestanten, unz
babnen zu
Eine im Regierungs⸗Blatte
enthaltene Koͤnigliche Verordnung vom 23. Dezember betrifft und lautet:
Pfalzgraf bei Rhein, Herzog von Bayern, Franken und in Schwaben ꝛc. ꝛc. Wir finden Uns allergnaͤdigst bewogen, in Beziehung auf die im Regierungs⸗Blatt vom Jahre 1822 St. 48 S. 1313 oͤffent⸗
Bildung protestantischer Chegerichte betreffend, auf so lange als Wir nicht anders verfuͤgen, zu beschließen der allerhoͤchsten Verordnung vom 12. Dezember 1822 als protestantisches Ehegericht erster Instanz bestimmte Appellations⸗Gericht fuͤr den Rezatkreis endet J. seine Wirksamkeit als solches, und
behaͤlt vom 1. Januar 1838 an nur mehr diejenige Zustaͤn⸗ digkeit in protestantischen Ehesachen, welche den Appellations⸗ der genannten Verordnung eingeraͤumt ist. II. Vom 1. Januar 1838 an besteht das Ap⸗ Kreis Ober⸗Franken allein als pro⸗ testantisches Ehegericht erster Instan zur Instruction und Ent⸗ unserm Koͤnigreiche, mit
dasselbe erstreckt sich daher von diesem Zeitrunkte an auch uͤber alle in dem Bezirke des Konsistoriums zu Ansbach, mit Ein⸗ schluß der Haupt⸗ und Residenzstadt Muͤnchen, vorkommenden protestantischen Ehestreitigkeiten. III. Die bei dem Appellations Gerichte fuͤr den Rezat⸗Kreis anhaͤngigen, bis zum 1. Januar 1838 nicht erlediaten protestantischen Ehestreitigkeiten gehen mit Vorbehalt dessen, was Ziffer 1V. der Allerhoͤchsten Verord⸗ nung vom 22. Dezember 1822 bestimmt, an das Appellations⸗ Gericht fuͤr den Kreis Ober⸗Fran en uͤber.“
In Speyer ist, der dortigen Zeitung zufolge, am 20sten folgendes fuͤr den Rheinkreis wichtige Regierungs⸗Reskript pu⸗ blizirt worden, wodurch die hoͤchste Genehmigung zur Cerich,⸗ tung zweier Eisenbahnen durch den Rheinkreis, beide von der Rheinschanze ausgehend, die eine nach der Preußischen Gränze, um mit der projektirten Preußischen Bahn von Saarbruͤck nach der Bayerischen Graͤnze, die andere gegen Lauterburg bis zur Franzoͤsischen Graͤnze ziehend, um dort mit der projektirten
Franzoͤsischen Bahn nach der Bayerischen Graͤnze zusammen zuß stoßen, ertheilt wird.
1 Das Reskript lautet: G
„Im Ramen Sr. Maj. stät des Könige. Se. Majestät da König haben, auf den seit längerer Z.in mehrseitig ausge prochenm Wunsch, daß auch in dem Rbeinkreise Eisenbabnen erstehen mẽchag. nunmehr nach Allerböchster Ermägung in Ihrer tandes räter ichn
Fursorge der Rücksichten, welche einem so wichigen Unternehmen un
Beförderungsmwittel zur Scite steben muüͤssen, Allergnädigst am 2lsta
lI. M. die Errichtung zweier Elsenbabnen unter nachstehenden Baß.
stimmungen zu genehmigen geruht. I. Die anzulegenden Eisenbabnen sollen beide von der Rheinschanze ausgeben, und zwar 1) die erstn in der Richtung gegen Berbach bis zur Königl. P. eußischen Gränge geführt, und dort mit der projekkirten Preußischen Bahn von Saar⸗ brück nach der Bavperischen Gränze vereinigt, 2) die zveite aber in der Richtung nach Lauterburg bis zur Franesischen- Gränze geführ, und dort mit der projektirten Französischen Bahn von Straßbun nach der Baperischen Gränze in Verbindung gesetzt werden. Wegen de Auschlusses und der Verbindung der dasseiligen Bahnstrecken mit j- uen auf Könial. Preußischem refp. Königl. Französischem Gebiete, wer⸗ den Se. Königl. ’ auf geeignetem Wege das Erforderliche einleiten und weitere
Anlage beider Eisenbahnen soll durch Actien⸗Geseuschaften gescheben, deren Bildung nach den durch die Allerböchste Entschließung ven 28. September 1836 (Amtsblatt des Rheinkreises, Jahrgang 188, Stück 54) festgesetzten Fundamental⸗Bestimmungen zu bewirken s. III. Das Prieilegium zur Ecrichtung einer jeden vie⸗
auf eine bestimmie Zeitdauer, und zwar böchstens von 99 Jabhren der schränkt, und demzufolge a) innerhalb des Zeitraumes, für welchen dat Privilrgium ertheüt werden wird, die alumige Tilgung des Actien⸗Ka⸗ vitals durch Einnahme Ueberschüsse nach einem fuͤr diesen Zweck festzu⸗ fetzenden Plan bewirkt werden. b) Nach Ablauf der Zeitdauer dee Pri. vilegiums hat eine jede der beiden Eisenbahnen in das Eigenthum des Baverischen Staates überzugehen. c) Die Zulassung zur Actien Unter⸗ zeichuung ist durch die alsbaldige Einzablung von 5 pCt. der untern⸗ zeichneten Summe bedingt. IV. Die Direktorien der für beide Eisem bildeuden Actien⸗Gesellschasften baben ihren Sit im Rheinkreise zu nehmen. In dieselben können nur solche Acrionahnet als Mitgliecder eintreten, welche in Bavern angesessen sind.
tenberger, Scharpf und Comv. in der Rheinschanze;
geschlossen wird. Die Actie ist nach Maßgabe des Avt. III. der bereitz
angefübrten Fundamental Bestimmungen, vom 28. Sept. 1836, auf 505 Fl. festgesetzt. Bezülglich der Eröffnung zur Unterzeichnung der Actun⸗ Pbelinabme an der Eisenbahn von der Rbe nschanze nach Lauterbusg wird der Termin ebestens nachträglich bekannt gemacht. Judem nun der Unterzeichnete dieses zur offentlichen Kenniniß bringt, vertrant er
dem so oft erprobten Erfer der Königl. Beamiten, so wie dem vatrtett
schen Sinne aller Bewohner dieses Kreises, daß Alle, die väͤtertzcht Sorge Unseres Königs für die stets fortschreitende Entwickelung une ohlstandes dankbar erkennend, nunmehr auch 48⸗8
Beförderung ihres
eifriast sich angelegen sevn lassen werden, der wehlwollenden Absick Bereitwinigkeirt entsegenzukommen, unß daß alle jene, welche die Vorsebung mit Muteln beaabt hat, diese Geiegenheir gern ergreifen werden, sowohl im Interesse des allgemei⸗ nen Wohlstandes, als auch zur schnelleren Zustandebringung dieser neuen Monumente landesväterlicher Huld möglichst beitragen zu fän⸗ Der Königl. General. Com⸗
r Er Majestät mit größter
nen. Spever, den 26. Dezember 1837. missair und Rrgierungs Präsident, Fürst von Wrede.“
Ein Artikel in der Straßburger „Zeitung des Ober⸗ und Niederrheins“ schildert das Terrain der Bahnstrecke von der Rheinschanze bis zur Franzoͤsischen Graͤnze als gar keine Schwie⸗ esindet sich in der Niederebene zwi⸗ Rhein und der ehemaligen Boͤschung, welche diese
rigkeiten darbietend; es
schen dem — Niederebene nordwestlich begraͤnzt, ist angeschwemmter Boden,
worauf man sich 59,500 Metres fast immer in gleicher Hdhe Unterhalb Speyer wuͤrde man mit der Saarbruͤcker Eisenbahn zusammentreffen, und von da nach der Rheinschanze gelangen, von wo in der Folge die Bahn leicht Die Eisenbahn wird uͤber dem hoͤchsten Wasserstand des Stromes angebracht, obgleich das Terrain durch die Uferdaͤmme beschuͤtzt wird. Die Totallaͤnge dieser Abtheilung beträgt 59,500 Metres und die
fortbewegen kann.
bis nach Mainz verlaͤngert werden koͤnnte.
Kosten werden auf 7 Millionen berechnett. Erlangen, ter⸗Semester hier
maceuten, gie u Zahl der Ausländer belauft sich auf 2. betrug die
anwesend. Es macht sich also im Ganzen wieder eine allmoô⸗ lich steigende Zunahme der Frequenz bemerklich.
Frankfurt a. M., 27. Dez. und Belgische Blaͤtter behaupten, die Luxemburgische genheit sey beendigt, waͤhrend sie kaum begonnen hat.
Bundes⸗Festung ganz freie Hano halten, gefaßt hahbe. “
be
4
8*
“ “ 8 Wien, 26. Dez. (Nuͤrnb. Korr.) Wie immer zur Zei
283 ’ 12
der Jahreswende tritt jetzt das journalistische Fieber hei unseren
schoͤngeistigen Produetionen ein; um so mehr, als außer der neuen Industrie und Handlungs⸗Zeitung auch ein anderes Blatt mit Journale ver
allgemeinerer Tendenz die Zahl unserer bisherigen
u“
Uerböchste Entschließung ergehen lassen. II. Die
er Bahnen sou
Unten Mittheilung vorstehender allerhöchsten Entschlußzung wird zugleich weiteres bestimmt, daß für die Errichtung der Eisenbahn von det Rheinschanze nach Berbach, die Unterzeichnung der Aczien Theilnabng mit dem 1. Januar 1837 1) bei sämmtlichen Land⸗Kommissa ien des Rbeinkreises, und 2) bei nachbenannten Handelsbänsern, als: a) Lich⸗ b) Lich⸗ tenberger und Comp zu Speyer; c) Richard Boöcking in nnse⸗c lautern; d) Ludwig Daque in Reustadt; e) Karl Lichtenderge⸗ in Zveibrücken; f) bei den Hüttenwerks⸗Besitzern Gebrüder Kri⸗ mer in St. Ingbert — eröffnei und mit dem 318en desselben Monatz
Eilial⸗Anstalten errichtet werden.
zthaͤtigen Nationalzwecken verwendet werden.
26. Dez. Die Zahl der im laufenden Win⸗ befindlichen Studirenden betraͤgt 284, wor⸗ unter 140 Theologen, 66 Juristen, 60 Mediziner und Phar⸗ 18 der Philologie und Philosophie Beflissene. Die Im vorigen Jahre Gesammtzahl der Studirenden 265, worunter 11 Auslaͤnder. Im Jahre 182 ⁄3 waren nur 249 Studirende
Majestät ernannten Minister
(Allg. Ztg.) Fransosah
ngele Hier bezweifelt man, daß der hohe Deutsche Bund in einer Frage, bei der man ihn hindern will, in dem strategischen Rayon einee schon Deschluß 8
8 “
* . 2 1“ 2
mehren wird. Ein „Adler“ naͤmlich fliegt mit dem 1. Ja⸗ nuar k. J. auf, redigirt von dem bekannten Literaten Groß⸗ Hoffinger. Man koͤnnte sagen: „Wir sind den Adlern hold;“ doch wollen wir sehen, wie hoch auch dieser Adler steigen und
wie dauernd sein Flug sich erhalten werde. Der Titel ist jeden⸗
falls sehr gut gewaͤhlt. Das groͤßte Hemmniß wird wohl auch fuͤr den besten und feurigsten Willen des Herrn Groß⸗Hoffin⸗ ger in dem Mangel an Mitarbeitern liegen, welcher bei der Vermehrung der hiesigen Jeurnate immer staͤrker hervortritt. Diese Schriftstellerei hat in Wien zu wenig Anlockendes, Selbst⸗ ständiges, um auf ihren unfruchtbaren Kuͤsten andere, als durch Sturm dahin verschlagene Genies zu sehen. Unfahiges, litera⸗ risches Gesindel draͤngt sich allerdings, wie uͤberall, um die unsterb⸗ lich machende Presse. Doch gilt diese Bemerkung nur fuͤr die Jour⸗ nalistik, nicht die literarische Pflege der eigentlichen Wissenschaft, welche bei uns in allen Zweigen eben so hoch steht, als sie eh⸗ renvoll beiohnt wird. Eine Wahrnehmung dringt sich von selbst auf, daß naͤmlich die Regierung von ihrem fruͤheren strengeren Grundsatze abgegangen ist, durchaus keine Vermehrung belle⸗ tristischer Journale zu gestatten. Seit ein Paar Jahren sind deren mehrere neu entstanden, und die Humanitaͤt unsers Po⸗ lizei⸗ und Censur⸗Ministeriums leuchtet aus dem Umstande um so mehr hervor, als zwei Bewilligungen hierzu zuruͤckzekehrten Hesterreichern ertheilt wurden. Diese Konkurrenz hat die Ge⸗ diegenheit der Zeitschriften wesentlich geföͤrdert, und wenn die Menge derselben (da bei uns das desebeduͤrfniß im Allgemei⸗ nen noch immer nicht sehr groß ist) auch endlich wieder auf die urspruͤngliche Zahl herabsinken sollte, werden doch nur die schlechten und gehaltlosen den Platz raͤumen muͤssen.
Man spricht davon, daß beim Hof⸗Opern⸗Theater ein Pen⸗ siontfonds creirt werden soll, da bekanntlich diese „* unter Privat⸗Regie steht. KLs sollen zwei hochstehende Kavaliere, pelche als humane Foöͤrderer dieser Kunst⸗Anstalt von lange her bekannt sind, jeder 20,000 Gulden Conventions⸗ Muͤnze zum Stamm⸗Fonds beizutragen sich bereit erklaͤrt haben. Wenn Se. Majestät der Kaiser den Vorschlag genehmigt,
so werden Allerhoͤchstdieselben sich an die Spitze der Unterzeich⸗
ner stellen, wogegen in der Folge das Kapital durch Abzuͤge von den Gagen, Gastspiel⸗Honoraren u s. w. vermehrt werden wuͤrde. Fuͤr das Institut selbst waͤre eine solche Einfuͤhrung eben so er⸗ leichternd, als fuͤr die Mitglieder wohlthatig. Gegenwaͤrtig koͤnnen Engagements nur mit enormer Gage abgeschlossen wer⸗ den, da kein Mitglied seine Existenz fuͤr die Zukunft gesichert Hecht, und mit Recht “ trachten muß, sich schon durch den
eberschuß des Ertraͤgnisses weniger Jahre das Alter sorgenfrei und unvorherzusehende Ungluͤcksfaͤlle weniger druͤckend zu machen.
Pesth, . Dez. (Leipz. A. Z.) Die Erri i nennee z. (Leipz 3.) Errichtung einer ten Laͤndern ist nunmehr keine bloße Idee mehr, sondern zur Wirelichkeit geworden. Die von einem 2SSea hs Valer⸗ landsfeeunde der Ungarischen Hof⸗Kanzlei uͤberreichten Statu⸗ ten sind 8 g bereits an die Koͤnigl. Renthalterei abge⸗ chickt worden. Diesen Statuten zufolge, wird der Sitz der Haupt⸗ Anstalt hier in Pesth seyn; in allen l. Freistadten aber werden — Die Leitung der Anstalt, we auf den stockenden Geldverkehr in Ungarn eincen wesentlichen gc⸗ sauß haben wird, soll einem Kontrolle⸗ und einem Verwaltungs⸗ Rach üͤbertragen werden. Die Mitglieder derselben bestehen aus den hoͤchsten Vivit⸗ und Militair⸗Personen, aus der hoͤch⸗ sten Geistlichkeit ohne Unterschied der Konfessionen und den aus⸗ ezeichneisten Buͤrgern. Alle Auslagen bestreitet der Antragstel⸗ er Ullmann, und der einstige Ertrag der Anstalt soll zu wohl⸗ — Sobald diese fuͤr wichtige Anstalt ins Leben getreten feyn Rce⸗
das Land hoͤch usfuͤhrung der Ungarischen National⸗ und Militair⸗
vird zur
ei zur Genehmigung schon vorgelegt wurden, geschritte 1 wohl die Grund⸗Idee derselben der Wiener⸗ 12.8 l⸗ ISe entnommen ist, so muß sie doch als eine neue Schoͤpfun betrachtet werden, da sie so wesentlich von dieser ab⸗ beicht. Kein Privat⸗Interesse liegt hier zum Grunde — das allgemeine Wohl nur werd beruͤcksichtigt. Alle Miß riffe, welche bes der Wiener Versorgungs⸗Anstalt erst im Verlaufe der Zeit nedeckt wurden, sind hier beseitigt, und damit sie zugaͤnglicher perde, ist die Summe der rentenfahigen Einlage auß die Haͤlfie herabgesetzt. Fuͤr das Gedeihen dieser Anstalten buͤrgt der edle ifer der Nation, welcher sich fuͤr alles Gemeinnuͤtzige so sehr ausspricht. Man kann nun mit vollem Rechte behaupten, daß Ungarn in der Kultur mit Riesenschritten vorwaͤrts geht.
16gö1öüuaant.„.„.. Madrid, 20. Dez. Die Hof⸗Zeitung theilt in ihrem gestrigen und heutigen Blatte die einzelnen 884,0 mit, e die (bereits erwaͤhnten) Ernennungen der Mitglieder des neuen Rabinets enthalten. Der bisherige Präsident der Deputirten⸗ Kammer, Marquis von Somerueios, ist (wie wir dies in Nr. ö1 der Staats⸗Zeitung richtig vermutheten) zum Minister des Innern ernannt, und dem Befehlshaber einer Flotten⸗Abthei⸗
lung, Don Manuel de Cassos, das Ministerium der Marine,
es Handels und der uͤberseeischen Angelegenheiten uͤbertrage worden. (Die uͤbrigen Ernennungen sin e. ann anzefubhr⸗ de aegethentt zen sind bereits dr. angefahr⸗ Am 18ien Dezember erschienen die neuernannten Minister erstenmale in der Deputirten⸗Kammer. Der Conseils⸗ Präsident, Graf von Ofalia, sprach sich bei dieser Gelegenheit olgendermaßen aus: „Ich hües⸗ nicht, daß die von Ihrer ter bei ihrem ersten Erscheinen in der
Deputirten⸗Kammer noͤthig haben, ihre Prinzipien, und das, das sie beabsichtigen, weitlaͤuftig auseinander zu setzen. Die Peiden legislativen Kammern einstimmig in ihren Adressen 5 Ausdruck ihrer Wunsche Ihrer Majestat vorgelegt. Friede, Drdnung und Gerechtigkeit, das ist es, was die Nation be⸗ arf; die erhabene Königin⸗Regentin ist bemuͤht, der Nation 87 Wohlthaten zu verschaffen. Das Ministerium, dessen Dräsident ich zu seyn die Ehre habe, wuͤnscht ernstlich, den
dosfnungen des Landec zu entsprechen, und wird sich 6 81 gluͤcklich Precken, wenn es mit Halfe der Cortes ihm gelinat, dem Var⸗
gerkriege ein Ziel zu setzen und unter der Herrschaft der Con Rirution und der Gesetze jede Spur von einer Trennung in Partesen zu verwischen.“ — Hierauf machte der Kriegs⸗Minister lelgende Mittheilung: „Der General⸗Kommandant der Provinz adix meldet mir, das, in Folge einiger Verhafrungen, die oöͤf⸗ entliche Ruhe in der Stad: Cadix fuͤr einen Augenblick gestoͤrt vorden ist. Unter den Verhafteten befand sich Don Carlos Azpardo, Lommandeur des zten Bataillons der National⸗Miliz; mehrere Boldaten dieses Corps verlangten die Feetlassung ihres Anfuͤhrers,
1“
parkasse im Koͤnigreich Ungarn und den inkorporir⸗
Versorgungs⸗Anstalt, deren Statuten der Ungarischen Hof⸗Kanz⸗
250,000 Drach., Hausersteuer 80,000 Drach; zweitens an in⸗
190
die Insurrection nahm einen beunruhigenden Charakter an, es wurde Generalmarsch geschlagen, man hoͤrte Flintenschuͤsse und die Auf⸗ ruͤhrer erklaͤrten, sie wuͤrden nicht aus einander gehen, und wuͤnsch⸗ ten sehr, der Kommandant erschiene an der Spitze seiner Truppen, um sich mit ihm zu messen. Der Graf Cleonard versammelte hierauf die Garnison und die uͤbrigen Miliz⸗Bataillone, um die Ordnung wiederherzustellen. Dies gelang ihm vollkommen, denn die Aufruͤhrer hielten nicht Stand. Er erklaͤrte die Stadt in Belagerungszustand, und befahl dem dritten Bataillon und der Artillerie⸗Abtheilung, die sich ohne Befehl versammelt hatte, die Kasfen auszuliefern. Die Regierung hat alle erfor⸗ erlichen Maßregeln getroffen, damit dergleichen Vorfall nicht wiederholens” ee g egee
Gestern hat der General Narvaez Madrid verlassen, um
sich nach Jaen zu begeben und dort die Reserve⸗Armee zu orga⸗
nisiren. Die liberalen Waͤhler der Hauptstadt wollen den Infanten Don Francisco da Paula als Kandidaten bei den Senatoren⸗ Wahlen aufstellen.
Die Gazetta Piemontese enthaͤlt Folgendes: „Die Journalisten und diejenigen, welche mit den Spanischen Anarchi⸗ sten sympathisiren, berichten, daß die Generale Villareal, la Torre, Zariateguy, Sanz, Goni und EClio abgesetzt, eingekerkert sind und daß einige Personen haben uͤber die Klinge springen muͤssen. Aber sie moͤgen sich beruhigen, da man in der Armee des Koͤnigs nicht so rasch bei der Hand ist, Generale umzubringen, wie die elende Christinische Soldateska in den blutigen Auftritten zu Mi⸗ randa, Pampelona und Vittoria. Alles beschraͤnkt sich darauf, daß der Koͤnig gleich nach seiner Ruͤckkehr den Oberbefehl der Armee in Person uͤbernommen und eine strenge Untersuchung uͤber das Benehmen einiger Anfuͤhrer und Offiziere angeordnet hat. Alle diejenigen, welche dieselbe trifft, sind zur Verfuͤgung des Gene⸗
rals gestellt, der mit der Leitung der Untersuchung beauftragt ist
und dabei streng nach den Spanischen Kriegsgesetzen verfahrt. Es steht uns nicht zu, von den Gruͤnden zu sprechen, welche die⸗ sen Prozeß veranlaßt haben, aber das koͤnnen wir nicht unter⸗ lassen, auf die Ordnung und die Ruͤcksichten aufmerksam zu ma⸗ chen, womit die ganze Angelegenheit betrieben wird. Der Ks⸗ nig, in der Eigenschaft als Oberbefehlshaber, und die angese⸗ e Generale, wie Moreno, der Kriegs⸗Minister, ließen es ich angelegen seyn, so viel in ihren Kraͤften stand, dazu beizu⸗ tragen, daß dem Gange der Gerechtigkeit alle Freiheit und Un abhaͤngigkeit gelassen wuͤrde, indem sie sich von den hohen Stel⸗ len zuruͤckzogen, die sie waͤhrend des Feldzuges bekleideten, und dem Verdacht einer Einwirkung, die man — haͤtte zutrauen koͤnnen, jeden Vorwand nahmen.“ v“ 1““
Lissabon, 9. Dez. (Alig. Ztg.) Der Arsenal⸗Klub, mit den Chefs Mantas und Franca an der Spitze, hat ein eignes Projekt zu einer Constitution entworfen, und beschlossen, diese zu proklamiren mit Unterstuͤtzung der Bajonette ihrer Bataillone. Schon vor mehreren Tagen sollte es gesche⸗ hen, auch auf gestern war es festgesetzt, allein dieses Gewitter
scheint doch wieder beschworen zu seyn durch die gemaͤßigte Par⸗
tei, welche die Oberhand hat. Es graͤnzt dies beinahe an ein Spiel dummer Jungen mit der Constitution, was man endlich muͤde ist. Diese Exaltirten bangen, daß es mit ihrem Treiben bald zu Ende geh⸗ und moͤchten deshalb zu Extremen schrei⸗ ten. — Die Desertionen von Unzufriedenen in den noͤrdlichen Provinzen nach Spanien sollen immer mehr zunehmen, und selbst von Lissabon sollen mehrere Personen ihren Weg dahin genommen haben. Es scheint dasselbe Mandver stattfinden zu
sollen, wie im Jahr 1826, wo sich alle Absolutisten nach Spa⸗ nien zogen, und darauf vereint in Portugal einruͤckten, um fuͤr
“ 8 2 8 8 8
Dom Miguel zu fechten. 1114“”
29 sefrischen“
then, 10. Dez. Das neue Militatr⸗Conscriptions⸗Gese
enthaͤlt nach einem in der halboffiziellen eön sungst . zirten Artikel folgende Grundbestimmungen: Die regulaire Mi⸗ litairmacht wird auf 8000 Mann festgesetzt, welche vor der Hand nach und nach durch alljaͤhrliche Aushebung von 20.00 Mann welche durch das Loos vorgenommen wird, zu komplettiren sind. Die Dienstzeit ist auf vier Jahre festgesetzt, und das Alter in der ersten Capitulation von 18 — 30 und in den folgenden von 18 - 22 Jahcen. Zum Kriegsdienst ist jeder eingeborne Grieche berufen; es werden jedoch in schonender Beruͤcksichtigung der Familien⸗Verhaltnisse mehrere Klassen von dem Mtlitairdienst entbunden. Namentlich gehoͤren dahin die Verheirathete
ler Studirenden, diejenigen, welche sich in den oͤffentli is⸗ senschaftlichen Anstalten zum Staatsdienste Feger FF dem geistlichen Stande sich Widmenden, die einzigen Soͤhne die Vormuͤnder der Unmuͤndigen. Die durchs Loos zum Militairdienste Verpflichteten konnen einen Andern fuͤr sich einstellen, mit welchem sie sich abzufinden haben. Nachdem das Verzeichniß Jener, welche die Eisenschasten der Loosenden besitzen, dem Demarchen uͤbergeben worden ist, werden zwei Kommissionen zur Untersuchung der Beschwerden errichtet, wo⸗ von die erste aus dem Gemeinde⸗Rathe, die zweite aus dem Gouverneur, dem Kreis⸗Inspektor und dem Eparchte⸗Rathes besteht. kann appellirt werden, nicht aber von der Entscheidun andern. „Wenn wir auch gern die Ansicht des Ver assers des hieruͤber in der halbamtlichen Zeitung erschienenen Acti⸗
kels theilen, daß diese Grundzuge des Conscriptions⸗Gesetzes human, schonend und patriotisch sind, so koͤnnen wir uns doch die Schwierigkeiten nicht verbergen, auf welche das Ge⸗ setz bei seiner ersten Ausfuͤhrung gerathen wird, und es gehöͤrt
die aufrichtigste und thatigste Mitwirkung von Seite e 2 niglichen und Gemeinde⸗Beamten ba das gesosr nüc⸗ Widerspruͤchen und zahllosen Umgehungen begegnen soll; denn es darf nicht uͤbersehen werden, daß von manchen Seiten und namentlich auch von mehreren Chefs irregulai er Truppen der
Sache wenigstens mitrelbac entgegengearbeitet wird. “
Ueber das Budget des laufenden Jahres werden nachste⸗
hende Details mitgetheilt: Unter der Rubrik außerordentliche Seng 8. 2 eihens 3,978,585 Drachmen; zweitens au: V
Bayerischen Regierung 2229 d5 Drachmen. nahmen des laufenden Jahres und zwar erstens an direkten Steuern; Zehnten, Rein; Ertrag 6,300,000 Drachmen, Vieh⸗ steuer 2,050,000 Drach., Bienenzucht 50,000 Drach, Gewerbe
man: erstens von der dritten Serie des An⸗
Ordentliche Ein⸗
republikanische
zum Grunde lagen. mehr in Wirksamkeit getretene Gesetz nur sehr wenige, und
raͤsidenten des darf niemals wegen Von dem Auespruche der ersten seyn. —
direkten Steuern und zwar: Zoll⸗Gefaͤlle 2,050,000 Drach⸗ men, Sanitaͤts⸗ und Konsular⸗Gefaͤlle 186,,00 Drachmen, Stempel⸗Gefäaͤlle 500,000 Drachmen. Oeffentliche Anstal⸗ ten, naͤmlich: Posten, Muͤnze und Staats⸗Druckereien, zusammen 292,630 Dr. Oeffentliche Besitzungen: Bergwerke 180,643 Dr., Salinen 315,000 Dr., 518 150,000 Dr., Waldungen 50,000 Dr., Oelbaͤume 300,000 Dr., Reis⸗Pflan⸗ zungen 3000 Dr., Weinberge und Korinthen 43,269 Dr., Gar⸗ ien und andere Guͤter 100,000 Dr., öffentliche Gebaͤude 851 Dr., Magazine und Ateliers 150,000 Dr. Uebrige Einnahmen, worunter auch die Erträgnisse aus dem Verkaufe von Staats⸗ Ländereien, 252,000 Dr. Einnahmen aus den Vorjahren, wor⸗ unter die Ruͤckstaäͤnde von 1833 — 36 mit 10,000,000 Dr., zu⸗ sammen 12,408,916 Dr. Es belaͤuft sich somit die Summe der ordentlichen Einnahmen fuͤr das Jahr 1837 auf 25,717,309 Dr., welche sich mit Zurechnung der außerordentlichen Einnah⸗ men auf 31,933,980 Dr. erhoͤht. Die Ausgaben des Jahres 1837 theilen sich in folgender Weise ab: Erstens, außerordent⸗ licher Bedarf fuͤr Zinsen und Amortisation des Anlehens 2,981,084 Dr., fuͤr Zinsen und Ruͤckzahlung der Bayerischen Vorschuͤsse 1,407,435 Dr., Phalanx 710,000 Dr., Pensionen fuͤr Mili⸗ tairs des Freiheitskampfes 517,208 Dr., fuͤr Graͤnzbewachun 1,150,000 Dr., Summe der außerordentlichen Ausgaben 6,765,72 Dr. Zweitens, ordentlicher Bedarf, und zwar a) öffentliche Ausgaben des laufenden Jahres: Palais 1,000,000 Dr., Staats⸗ rath 264,290 Dr., Ministerium des Auswärtigen 378,250 Dr., der Justiz 575,334 Dr., des Innern 2,477,238 Dr. (darunter die Gendarmerie mit 850,000 Dr.), des Kultus und Unterrichts 442,537 Dr., der Finanzen Emit Inbegriff des obersten Rech⸗ nungshofes) 449,570 Dr., des Krieges 3,949,940 Dr., der Marine 2,666,160 Dr., Zuschuß fuͤr Abgaͤnge und dergleichen 240, 00 Dr.; b) Ausgaben auf die Vorjahre, und zwar: Pas⸗ siv⸗Ruͤckstaͤnde 2,700,000 Dr., üͤbrige Passiva von den Jahren 1833 — 36 4,874,934 Dr., Stand der Kasse im Jahre 1836 1,900,000 Dr., fuͤr Abgänge und dergleichen 300,000 Dr.; c)
Raͤckstaͤnde des Jahres 1837, welche auf 1838 üͤbergehen,
3,000,000 Dr. Es 8 demnach die Summe der ordentli⸗ chen Ausgaben 25,168,253 Dr., die mit Zurechnung der außer⸗
ordentlichen Ausgaben auf 31,933,980 Dr. sich erhoͤht.
Athen, 12. Dez. (Muͤnch. Ztg.) Wir haben zu wie⸗ derholten Malen die Nachricht 3ea dans. daß ö sterium wohl nicht von langem Bestande seyn werde. Diese Voraussage hat sich nun theilweise bestaͤtigt, indem durch Koͤnigl. Ordonnanz vom Gestrigen Herr Polyzoides seiner Stelle als Minister des Innern und des Kultus enthoben, und mit dem Titel eines Staatsrathes im außerordentlichen Dienste in seine fruͤhere Stelle als Vice⸗Praͤsident des obersten Gerichtshofes uruͤcktrat. Mit der Leitung der beiden Ministerien wurde der eitherige Gouverneur von Messenien, fruͤher Nomarch von Pa⸗ tras, Herr Glarakis, beauftragt, welcher heute bereits seine Functionen uͤbernommen hat. Herr Polyzoides war vor seiner Ernennung zum Minister stets einer der beliebtesten Minister⸗ Sagese Sepeisen. urzen Minister⸗Laufbahn ganz und gar gebrochen hat ihn ruͤcksichtsloser wie jeden 1 . bekäͤmpfte. de b.. gar von einem der Oppositions⸗Journale ein Artikel mitgetheilt, den Herr Polyzoides in seiner fruͤheren Stellung als Mitarbei⸗ ter dieses Journals geschrieben hatte, und worin die Regierung und das Phantasiegebilde „Tenokratie“ scharf mitgenommen wurde. Vielleicht war dieser Umstand eine der Ursachen der Dienstes⸗Entlassung des Polyzoides; er hat uͤbrigens auch in andern Beziehungen den von ihm gehegten Erwartungen nicht entsprochen, und namentlich eben so wenig Cnergie als Kennt⸗ niß der Administration an den Tag gelegt. Eine andere, ge⸗ stern erfolgte Ernennung ist die des Herrn Theocharis zu n Staatsrathe im ordentlichen Dienste. Herr Theocharis betlei⸗ dete fruͤher den Posten des Finanz⸗Ministeriums. Im Staa s⸗ Rathe ersetzt er den vor einigen Tagen gestorbenen Staatsrath Valtinos, den Schwiegervater des Secretairs Sr. Majestaͤt, Barons von Stengel, einen Greis von sehr liebenswuͤrdigem Sharater Man doss. 8* e Ernennungen einige heil⸗ a eformen im ersonalstande r Ministerien feo bec - der Ministerien folgen
as neue Preß⸗Gesetz ist seit mehreren Tagen in Wir samkeit 1ren2 Der Koͤnig hatte in Phrfe⸗ den „ Serrr⸗ raths⸗Sitzungen praͤsidirt, worin das neue Gesetz berathen wurde. Der Staatsrath schlug nur wenige Modificationen an
dem Gesetz⸗Entwurfe vor, die zum Theil in das neue Gesetz
uͤbergingen. Schon vor einigen Jahren hatte man das duͤrfniß einer Ergänzung des 1e. phe vrfane. zne⸗
auf den Gymnasien und der Universitaͤt als ordentliche Bchn⸗ und es beschaͤftigte sich darum namentlich im Jahre 1835 die
Regierung mit der Ausarbeitung eines neuen Preß⸗Gese
8 reß⸗Gesetzes dessen Entwurf zum Theil sehr erschwerende Bedingu gen 82 z. B. eine Cautionsleistung von 10,000 Dr. statt 5000 u. 7 w. Neue Bestimmungen enthalt das nun⸗
diese beziehen sech fast einzig auf die Qualification und die Ver⸗ antwortlichkeit der Redackeurs. Außer der Caution muß der verantwortliche Redacteur eines politischen Journals nunmehr auch ein unbewegliches Vermoͤgen von 5800 Dr. besitzen;
er muß wenigstens der Al griechischen Sprache kundig seyn,
darf nicht in Privatdiensten unter einem Anderen stehen und te 1— eines Verbrechens verurtheilt worden Wer viermal wegen Pretvergehen kondemnirt wurde,
der verliert die Eigenschaft des verantwortlichen Redacteurs. Wer
verantwortlicher Redacteur werden will, muß beim Gourver⸗ neur erscheinen und gehoͤrig nachweisen, daz er alle vom Gesetze vorgeschriebenen Eigenschaften besitzt. Der Gouver⸗ neur ertheilt, wenn kein Hinderniß entgegensteht, woruͤber das zustandige Gericht nach Vernehmung des Gouverneurs
und des Staate⸗Prokurators enetscheidet, demselben die schriftliche 1 Anerkenntn iß seiner Faͤhigteit zum verantwortlichen Redacteur. Eine andere Bestimmung des neuen Gesetzes, welche von dem al⸗ ten Gesetze abweicht, ist die, daß bei den Veleidigungen durch die Presse die Darthuung der Wahrheit unzulassig ist, also von der Strafe nicht befreit; hinsichilꝛch der Denunciatton und Verleum⸗ dung bleibt es bei der alten Bestimmung daß der Beweis von der Strafe befreit, jedoch nicht zugleich von der Strafe faͤer jede andere Beleidigung, welche nicht nethwendig mit der angeschuldiqgten Handlung zusammenhaͤngt. Die Freiheit der Diskussion selbst bleibt den Journalen unverkammert, weshalb von einer Beein.
traͤchtigung der Sprechfreiheit nicht die Rede seyn kann. Er st uͤbrigens seit der Publrcation des neuen Gesetzes noch kein 4 env e erschienen, 1 „& Erfuͤllung der Bedingung des Vermoͤgens⸗Be e ena⸗ len eine Frist von 7 Wochen raha! Salsebhecen mieene
. Vor einigen Tagen sahen wir — eine Se — v“ 8
ltenhei
die jedoch mit ihm in seiner 8
obwohl das Gesetz fuͤr die
I1