halten.
habe; das Benehmen
12 b nals la Mode war gestern wieder vor die hiesigen Assisen ge⸗ cfbordert, um sich wegen eines Artikels, in welchem der General⸗ Prokurator eine Beleidigung gegen die Person des Koͤnigs er⸗ blickt hatte, zu vertheidigen. Der Anwalt der „Mode“, Herr Hennequin erklaͤrte, daß sein Klient, Herr Voillet de Saint⸗ Philibert, nicht erscheinen werde, indem die direkte Vorladung in diesem Falle nicht mit dem Sinne der September⸗Gesetze uͤbereinstimme. Der Gerichtshof nahm aber auf diese Einwen⸗ dung keine Ruͤcksicht, sondern verurtheilte den Herrn von Saint⸗ Philihert, in Betracht der Recidive, zu einjaͤhriger Haft und 20,000 Franken Geldstrafe, untersagte außerdem auch auf 2 Monate das Erscheinen der „Mode.“ 8 Briefe aus Algier vom L2ten d. melden, daß der Gene⸗ ral Negrier sich mit 2000 Mann an der aͤußersten Graͤnze der Provinz Algier befindet, und daß sich ihm alle Staͤmme ,82 Widerstand unterwersen. Die Franzoͤsischen Truppen haben von Coleah Besitz genommen. Ben⸗Aissa soll wegen der Un⸗ terwerfung Achmed Bey's und aller Kabylen der Provinz Kon⸗ antine unterhandeln. Die Staͤmme erklaͤren sich bereit, einen Tribut zu zahlen, und Achmed⸗Bey will als bloßer Buͤrger in Konstantine leben. Die Regierung publizirt heute nachstehende telegraphische Devpesche aus Bayonne vom 4ten d.: „Am 26. Februar hat der Brigadier Pardinas die Karlisten unter Tallada bei Castril überfallen, sie vollstaͤndig auseinandergesprengt und ihnen alles Naterial abgenommen. Tallada selbst ist am 7ten d. von den National⸗Gardisten von Barran gefangen genommen worden. Garcia, auf seine eigenen Streitkraͤfte beschraͤnkt, sucht Estre⸗ madura zu gewinnen.“ — (Die Charte de 1830 von gestern Abend enthielt eine telegraphische Depesche, ebenfalls aus Bayonne vom 14ten d. Morgens, die folgendermaßen lautete: „Der Ge⸗ neral Caratala hat das Kriegs⸗Ministerium provisorisch wieder uͤbernommen. Pardinas hat am 27sten Tallada vollstaͤndig ge⸗ schlagen. Die Karlisten haben 1000 Mann und 2 Kanonen verloren. Garcia hat seinerseits die Citadelle von Puerto Llano genommen. In Saragossa ist die Ruhe wieder hergestellt. In den Provinzen war bis zum 10ten d. nichts Wichtiges vorge⸗ allen.“) In Saragossa sollen die Frauen am meisten zur Vertrei⸗ ung der Karlisten beigetragen haben. Aus allen Fenstern gos⸗ sen sie siedendes Wasser und schleuderten ihre Moͤbel auf die
Koͤpfe der Feinde.
8 An der heutigen Boͤrse waren die Franzoͤsischen Fonds bei festen Coursen ziemlich gefragt. Auch die Spanischen und Por⸗ tugiesischen Papiere fanden, wegen der besseren Notirungen aus London, viele Kaͤufer. Am lebhaftesten aber war das Geschaͤft n Asphalt⸗Actien, die am Schlusse der Boͤrse mit 7200 Fr.
ezahlt wurden. 5
Großbritanien und Irland. Lvondon, 14. Maͤrz. Ihre Majestaͤt die Koͤnigin hielt geute Nachmittag ein Lever, welches fuͤr diese Zeit der Saison ngewoͤhnlich zahlreich besucht war. Bei dieser Gelegenheit wurde Ihrer Majestaͤt auch der Prinz von Capua durch Lord Palmerston vorgestellt.
8 Der Graf von Chabot, zweiter Secretatr der Franzoͤsischen Gesandtschaft am hiesigen Hofe und Neffe des Herzogs von Lein⸗ ster, ist am Montage von Paris hier angekommen. Es geht as Geruͤcht, der Franzoͤsische Botschafter, General Sebastiani, werde sich zu Ende dieser Saison aus dem oͤffentlichen Leben uruͤckziehen und Herrn von Barante zu seinem Nachfolger er⸗
8 Heute liegt dem Unterhause eine Bill zur Eroͤrterung vor, wodurch die Graͤnzen der verschiedenen Wahlorte abgesteckt wer⸗ en sollen; man zweifelt an der Annahme derselben.
Oberst Evans sprach am Schluß der gestern im Unterhause von ihm gehaltenen Rede noch seine Ansichten uͤber die Spa⸗ nischen Zustände im Allgemeinen aus und klagte bei dieser Ge⸗ egenheit daruͤber, daß man in England so ungerechte Beschul⸗ igungen gegen die Generale der Spanischen Armee erhoben des General Espartero erklärte er fuͤr be⸗ wundernswuͤrdig und war der Meinung, daß es keinen ehren⸗
wertheren Mann, keinen braveren und gewissenhafteren Sol⸗ daten, keinen treueren Freund seiner Landsleute geben koͤnne.
ugleich aͤußerte er die feste Erwartung, daß die beiden Parteien er Spanischen Liberalen sich bald einigen und durch ihre gemein⸗ chaftlichen Anstrengungen der Karlistischen Insurrection ein Ende
machen wuͤrden. Er fuͤhrte an, daß nicht eine einzige Stadt von 10,000
Einwohnern auf der ganzen Halbinsel fuͤr Don Carlos Partei genommen habe, und daß die ganze Aristokratie zu Gunsten der Regierung der Koͤnigin sey, indem von 150 Granden nur rei sich zu Don Carlos hielten, als Beweis, wie wenig An⸗ lang dessen Sache bei der Nation finde. Das Verfahren ge⸗ en die Kirche, namentlich die Confiscation alles Eigenthums er Kloͤster, wodurch alle Moͤnche zu eifrigen Anhaͤngern des Don Carlos gemacht worden, betrachtete er als den Haupt⸗ d, weshalb der Kampf in Spanien sich noch so lange hin⸗ . Schließlich aͤußerte er die Hoffnung, daß die beiden gro⸗ zen politischen Parteien Englands, da beide sich mit dem Qua⸗ drupel⸗Traktat identifizirt haͤtten, sich um der Humanitaͤt willen, so wie zur Aufrechterhaltung des Europaͤischen Gleichgewichts und zum Besten der Britischen Fabrik⸗Interessen, vereini⸗ 8e ‚ um dem Buͤrgerkriege auf der Halbinsel ein Ziel u setzen. Herr West, der Tory⸗Kandidat fuͤr Dublin, der bei den letzten Wahlen durchgefallen ist und eine Petition gegen die Wahl des Herrn O Connell eingereicht hat, koͤmmt selbst nach London, um bei der Untersuchung dieser streitigen Wahl hier anwesend zu seyn. Es soll dies die einzige Irlaͤndische Wahl seyn, bei der es an Dokumenten zur Entscheidung derselben nicht fehlt, und die also, wie ein Dubliner Blatt meint, nicht allein durch politisches Vorurtheil entschieden werden duͤrfte. Doch ist nicht zu uͤbersehen, daß der Ausschuß, der diese Wahl pruͤfen oll, aus sieben Reformern und nur vier Tories besteht. Auch in zwei anderen Faͤllen, wo gegen gewählte Reformer petitionirt st, und die noch zu entscheiden sind, haben die Liberalen in den Ausschuͤssen das Uebergewicht uͤber die Konservativen, naͤmlich fuüͤr Wallhall, wo acht Reformer und drei Tories, und fuͤr die Grafschaft Carlow, wo sieben Reformer und vier Tories im Untersuchungs⸗Ausschusse sitzen. 8 Ein Dubliner Tory⸗Blatt erzaͤhlt folgenden Vorfall, der sicch bei der Untersuchung der Wahl fuͤr Belfast zugetragen: „Herr Emerson Tennent, der gewaͤhlte Konservative, wurde von Lord Belfast, seinem liberalen Mitbewerber, der gegen die Wahl petitionirt hatte, vor den Ausschuß geladen, um seine Qualifications⸗Dokumente vorzuzeigen, aus denen Lord Belfgst die Unguͤltigkeit seiner Wahl zu erweisen gedachte. Herr Ten⸗ nent erschien, aber die Dokumente erwiesen un uͤcklicherweise das Gegentheil; indeß, da er als Zeuge Sr. Herrlichkeit er⸗
schienen war, so liquidirte er am vorigen Dienstage 50 Gui⸗
neen fuͤr die ihm dadurch verursachten Ausgaben und haͤndigte die Liquidation dem Agenten des Lords ein. Die Sache wurde an den Taxator verwiesen, und dieser erklaͤrte Herrn Tennent's Forderung fuͤr ganz gerechtfertigt, nur zog er 10 Guineen da⸗ von ab, da der ehrenwerthe Herr doch vor Ende der Session nicht wieder werde nach vHau zu reisen brauchen, und Herr Tennent erhielt von Lord Belfast wirklich 40 Guineen fuͤr sein Erscheinen.“
Sir W. Molesworth, der kuͤrzlich durch seine Motion in Betreff des Kolonial⸗Ministers so große Aufmerksamkeit erregt hat, ist noch nicht dreißig Jahr alt und einer der eifrigsten Schuͤler Bentham's. Er stammt aus einer der ältesten Fami⸗ lien von Wales und besitzt ein sehr bedeutendes Vermoͤgen.
Der Graf von Clarendon befindet sich in einem fehr be⸗ denklichen Gesundheitszustande; Sir G. Villiers, der Englische Gesandte in Madrid, wuͤrde, wenn der Graf stuͤrbe, seine Ti⸗ tel und Guͤter erben.
Man befuͤrchtet in dem laufenden Quartal einen betraͤcht⸗ lichen Ausfall in den Staats⸗Einnahmen, weil der anhaltende Frost den Handels⸗Verkehr sehr gehemmt hat und auch die Beziehungen zu Amerika sich noch immer in einem gespannten Zustande befinden. Der Kanzler der Schapsgeaeder soll, um den erwarteten Ausfall zu decken, zu einer Anleihe von 2 Mil⸗ lionen bei der Bank seine Zuflucht nehmen wollen. Hierdurch aber, meint die Times, wuͤrden sich die Schwierigkeiten nur noch steigern, wenn die Einnahmen sich im naͤchsten Quartal nicht bedeutend vermehrten, und jedenfalls seyen die Aussichten fuͤr England jetzt sehr duͤster.
Der Britische Schooner „Pincher“ ist unweit der Kuͤste von England untergegangen; man weiß noch nichts Naͤheres uͤber das Schicksal der Mannschaft, fuͤrchtet aber, daß sie ihr Grab in den Wellen gefunden hat.
Folgendes ist eine Uebersicht von der Bevoͤlkerung der Eng⸗ lischen Besitzungen in den verschiedenen Welttheilen: In Nord⸗ Amerika bestehen diese Kolonieen aus Ober⸗ und Nieder⸗ Kanada, Prinz Edward's Insel, Cap Breton und Terre⸗ Neuve und dem Gebiet der Hudsons⸗Bay; diese Laͤnder zaͤhlen 1,500,000 Einwohner. In Suͤd⸗Amerika besitzt England die Falklands⸗Inseln, Honduras, Berbice, Essequibo und De⸗ merara mit 120,000 Einwohnern; in Westindien Jamaika, St. Trinidad, Tabago, Grenada, St. Vincent, Barbadoes, St. Lucia, Domingo, Antigua, Montserra, Nevis, St. Chri⸗ stoph, Anquilla, Tortola, die Jungfern⸗ Inseln, Neu⸗Provi⸗ dence, die Bahama⸗, St. Georgen⸗ und Bermudas⸗Inseln mit 1 Million “ in Afrika das Vorgebirge der uten Hoffnung, die Insel Mauritius, Mahé, die Seychellen, ‚r. Helena, Ascension, Sierra⸗Leone, Gambia, Acera und Cape⸗Toast mit 350,000 Einwohnern; in Australien Neu⸗Suͤd⸗ Wales, Vandiemensland, das Gebiet am Schwanenflusse, Koͤnig Georg's Sund und die Insel Norfolk mit 230,000 Einwohnern; in Asien die Insel Ceylon mit 400,000, die Praͤsidentschaften Bengalen, Madras und Bombay mit 83 Millionen Einwoh⸗ nern; in Europa Gibraltar, Malta, Gozzo, Korfu, Cepha⸗ lonien, Zante, Santa Maura, Ithaka, Paxo, Feris⸗ und Hel⸗ goland mit 400,000 Einwohnern. Die Gesammt⸗ evoͤlkerung dieser Besitzungen betraͤgt also 87 Millionen Seelen. Die be⸗ kanntesten der in diesen verschiedenen Laͤndern und Inseln herr⸗ schenden Sprachen sind die Englische, Franzoͤsische, Hollaͤndische, Spanische, Italiaͤnische, Portugiesische, Griechische, Maltesische, Eingalesische, Hindostanische und Tuͤrkische. Die Regierungs⸗ form ist nach den Lokalitaͤten sehr verschieden; einige haben eine Repraͤsentanten⸗Versammlung, andere einen von dem Staats⸗ Secretair der Kolonieen ernannten gesetzgebenden Rath, andere häͤngen ganz von der Gewalt eines von der Koͤnigin ernannten Gouverneurs ab. Die verschiedenen Kulten in diesen Besitzun⸗ gen sind die Roͤmisch katholische, die Anglikanische, die Grie⸗ chische, die Lutherische, die Hindostanische und die Muhame⸗ danische Religion.
Aus Buenos⸗Ayres sind Nachrichten hier eingegangen, die uͤber die Lage der Dinge an der Westkuͤste von Suͤd⸗Ame⸗ rika bis zum 9. Dezember reichen. Am 22. November war ein Peruanisches Geschwader, aus drei Kriegsschiffen bestehend, vor Valparaiso erschienen, wo es bis zum 7. Dezember blieb, waͤh⸗ rend welcher Zeit es demselben gelang, im Angesicht des Hafens drei Fahrzeuge wegzunehmen. Am letztgenannten Tage segelte es ab, man wußte nicht wohin. Aus Arequipa hatte man Nach⸗ richten bis zum 27. Oktober, zu welcher Zeit die Armee noch im Besitz dieser Stadt war.
Belgien. “““
Bruͤssel, 7. Maͤrz. (Allg. Ztg.)) Nach vieltaͤgigen De⸗ batten ist die Repraͤsentanten⸗Kammer mit einem neuen Gesetze uͤber die Geschwornen⸗Gerichte 8 Stande gekommen. Das Napoleonsche Gesetz hatte sie in Belgien eingefuͤhrt, im Jahre 1814 aber schaffte sie der nachherige Koͤnig Wilhelm, damals nur erst Prinz von Oranien und General⸗Gouverneur Bel⸗ iens, durch ein Dekret ab, das spaͤter zu vielen Beschwerden Anlaß gegeben. Gleich nach der Revolution von 1830 verord⸗ nete daher die provisorische Regierung die Wiedereinfuͤhrung der Jury. Der National⸗Kongreß ruͤckte hieruͤber eine allge⸗ meine Bestimmung in die neue Verfassung ein, und erließ später uͤber diesen Gegenstand ein spezielles Dekret, das in wesentli⸗ chen Punkten von der Franzoͤsischen Ordnung abwich. Wenn naͤm⸗ lich letztere, im Geiste der Napoleonschen Herrschaft, dem Praͤ⸗ fekten die Bildung der Geschwornen⸗Verzeichnisse allzu sehr preis⸗ gab, auch bei Bestimmung der Kategorieen von Buͤrgern, aus de⸗ nen der Praͤfekt die Geschwornen zu waͤhlen hat, die Beguͤn⸗ stigung der Centralgewalt sn sehr beabsichtigte, so wollte dage⸗ gen der Belgische National⸗Kongreß das Institut seinem popu⸗ lairen Ursprunge wieder zufuͤhren. Die Geschwornen sollten entnommen werden: 1) aus den Buͤrgern, die in jeder Pro⸗ vinz den fuͤr den Hauptort derselben festgesetzten Wahlschilling zahlen; 2) aus allen Beamten, die unentgeltliche Functio⸗ nen verrichten; 3) aus den Doctoren und icentiaten der ver⸗ schiedenen gelehrten Faͤcher; 4) aus den Notarien, Anwalten und Advokaten, endlich 5) aus den pensionirten Land⸗ und See⸗Offizieren. Alle hiernach zur Theilnahme an der Jury Berechtigten sollten von der Provinzial⸗Deputation (dem per⸗ manenten Ausschusse der Provinzialstaͤnde) auf ein Verzeichniß gebracht, und en. jedesmal durchs Loos die noͤthige An⸗ zahl von Geschwornen fuͤr die Assisen herausgezogen werden. Hiermit war nun allerdings jedem Eingriffe der Staatsgewalt in dje Auswahl der Geschworenen vorgebeugt, es trat aber der andere Uebelstand ein, daß der Zufall des Looses leicht Maͤn⸗ ner auf die Geschwornenbank rief, die fuͤr so wichtige Functio⸗ nen weder hinlaͤngliche moralische noch intellektuelle Eigenschaf⸗ ten besaßen. Diesem Uebel abzuhelfen, hat das gegenwaͤrtig von den Repraͤsentanten angenommene neus Gesetz die Kategorie der Beamten, die unentgeltliche Functionen verrichten, ganz un⸗
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terdruͤckt, weil naͤmlich an vielen Orten unter dieser Rubrik eine
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Menge Menschen begriffen wurden, die sich keineswegs zu schwornen eigneten. Sodann, und dieses ist die wesentlic Aenderung, hat man den erforderlichen Census durchge hoͤht, und zwar indem man, nach dem Grundsatze des W Gesetzes, einen hoͤheren fuͤr die Staͤdte als fuͤr das flache 5 angenommen. In den Provinzen Antwerpen, Brabant Ostflandern ist fortan der Geschwornen⸗Census fuͤr die Haupeah 250 Franken, in den Provinzen Westflandern, Luͤttich und 5 negau fuͤr die Hauptstadt 200 Fr., in allen sechs Provin fuͤr das flache Land und die kleineren Staͤdte 170 Fr.; in Provinz Namur fuͤr die Hauptstadt 140 Fr.; fuͤr die klein⸗ Stäͤdte und das flache Land 120 Fr.; in der Provinz Limt⸗ uͤberall nur 110 Fr. und in der Provinz Luxemburg uͤberall, 120 Fr. Ohne Ruͤcksicht auf den Census werden kuͤnftig Buͤrgermeister, Schoͤffen und Gemeinderaͤthe der Ortschaften, 4000 Seelen und daruͤber zaͤhlen, so wie die Secretaire n Empfänger derselben Gemeinden zur Jury gehoͤren koͤnn Zudem ist, um zu einer guten Auswahl zu gelangen, ein f rations⸗System beliebt worden, wobei aber nicht die volz hende Gewalt, wie dieses in Frankreich durch den Praͤfen in England durch den Sheriff der Fall ist, sondern die richte selbst mit Zuziehung des Koͤniglichen Anwalts thaͤtig se und nach eigenem Ermessen verfahren. Endlich soll die z8 der zu jeder Session bisher durchs Loos bezeichneten 36 . schworenen kuͤnftig nur 24 betragen, von denen je zulse Gericht sitzen. — Eine andere wesentliche Modification, die Folge des neuen Gesetzes eintreten soll, ist diese, daß an Anklage⸗Kammern freigestellt ist, gewisse Kategorieen von i wuͤrdigen Handlungen, anstatt vor die Assisen, vor die Ia polizei⸗Gerichte zu verweisen, die Jury mithin nicht; der Beurtheilung derselben zu behelligen. Endlich ist wichtige Punkt der geheimen Abstimmung durchgesetzt won Die Erfahrung hat naͤmlich bewiesen, daß viele Geschwe wenn sie sich zur Berathung mit ihren Kollegen zuruͤckgen haben, und es nun zur Abstimmung kommt, sobald sie se daß ihre Stimme den Ausschlag zur Verurtheilung geben di nicht die Festigkeit haben, ihrer innersten Ueberzeugung gen ein schuldig auszusprechen, sondern sich lieber auf die & derer schlagen, die fuͤr die Freisprechung sind. Auch hat man funden, daß im Allgemeinen das laute Abstimmen Manchen! schuͤchtert, da er, in der Ungewißheit uͤber den Ausgang, i weiß, ob der Angeschuldigte nicht losgesprochen werden wird, er sich dann, im Fall einer Divulgation der Abstimmung, jenem Geschwornen und seiner Familie raͤchen duͤrfte. Ja se im Fall einer Verurtheilung bleibt immer der Geschworne, sich fuͤr dieselbe ausgesprochen, der Rache der Familie und Anhaͤnger des Verurtheilten bloßgestellt, in sofern nicht fäͤr C. heimhaltung des Votums hinlaͤngliche Vorsorge getroffen ist. Hi durch ist es denn in den letzten Jahren mehrmals geschehen, w offenbar schuldige Menschen freigesprochen worden, und die schlaffung der Jury zum Spruͤchworte wurde. Dieses wirkte; ruͤck auf die Zeugen, die in Folge so vieler unerwarteren Fee sprechungen nicht mehr den Muth hatten, vor Gericht Alles, w ste wußten, zu enthuͤllen, indem gerade sie zuerst der Rache Entlassenen preisgegeben waren. In Frankreich haben Umstaͤnde schon vor einigen Jahren zu der Nothwendigkei fuͤhrt, die geheime Abstimmung einzufuͤhren. In der Sch war es immer so, und man befindet sich wohl dabei. Kult soll es nun auch in Belgien der Fall seyn. Den Geschwo soll naͤmlich, wenn sie sich zur Berathung zuruͤckziehen, ein druckter Zettel eingehaͤndigt werden, auf dem die Woͤrter . Nein stehen; eines dieser beiden haben sie, in Beantwort der an sie gerichteten Frage, auszustreichen, und hierauf Zettel in eine Urne zu werfen. Dieses sind die wesentlich Modificationen, welche das Institut durch das neue Geset leidet, und die der Senat wahrscheinlich ohne viele Schwi keiten ebenfalls annehmen wird. Ob hiermit allen Uebelstaͤ abgeholfen seyn wird, muß die Erfahrung lehren. Im meinen stehen die Geschwornengerichte in Belgien nicht in, derlichem Ansehen. Man sucht sich der Theilnahme anwst ben zu entziehen, so viel man nur kann; Viele scheuen 8a antwortlichkeit, viele Andere den Zeitverlust; besonders abam tet die Meinung vor, daß die Jury weder im Verurthag noch im Freisprechen hinlaͤngliches Zutrauen einzufloͤßen geei sey. Vielleicht wird sich nun in dieser Hinsicht eine guͤnstit Ansicht bilden.
Bruͤssel, 15. Mͤrz. Man spricht von mehreren Ver derungen und Befoͤrderungen bei unserem diplomatischen Ce Der bisherige Gesandte in den Vereinigten Staaten, B. von Behr, ist außer Aktivitaͤt gesetzt, und an seiner Stelle!
err O'Sullivan de Graß in Wien ernannt werden. myrna, Tunis, Tripolis und Valparaiso sind Belgische suln ernannt worden.
Danemark.
Kiel, 16. Marz. (Hamb. Neue Ztg.) In der verflos Nacht wurde (wie bereits erwaͤhnt) ein bedeutender Thell hiesigen Koͤniglichen Schlosses ein Raub der Flammen.
8 Fhen, welches um 12 ½ Uhr bemerkt wurde, brach im -
tockwerke des suͤdlichen Theils des Schlosses an der Wasse aus, und gegen Morgen war dieser Theil in Asche gelegt. die dicken Mauern, die beiden Thuͤrme, deren einer fruͤh Sternwarte benutzt wurde, und die Gewoͤlbe zur ebenen sind stehen geblieben. Die Schloßkapelle, der erst vor er Jahren wiedereingerichtete große Coursaal, die Zimmer Koͤnigs und die fuͤr den Herzog von Holstein⸗Gluͤcksbung stimmten Zimmer sind dagegen gaͤnzlich vernichtet. Vmc⸗ auf dem Boden befindlichen Waffen und neuen Monm⸗ stuͤcken des Lauenburgschen Jaͤger⸗Corps ist gar nichtzs vi worden. Dagegen ist die aus ungefaͤhr 90,000 Baͤndeie hende Universitaͤts⸗Bibliothek, welche erst vor einigen N aus dem jetzt gaͤnzlich verbrannten Theile in das gene Lokal zur ebenen Erde verlegt wurde, mit einigen kleinen
lusten und Beschaͤdigungen gluͤcklich gerettet; Leute aus f
Staͤnden bemuͤhten sich, dieselbe nach dem nahe liegenden demischen Gebaͤude zu transportiren und binnen kurzei⸗ war fast das ganze Lokal geraͤumt; als aber der nicht ger Theil (die fruͤhere Griechische Kapelle und jetzt Vorzimme Bibliothek) einstuͤrzte, wurde es fuͤr lebensgefaͤhrlich geh ferner in das Lokal einzudringen. Gluͤcklicherweise wurden auch die zuruͤckbleibenden Buͤcher gegen das Feuer gö das Gewoͤlbe geschuͤtzt. Wie immer bei solchen Gelegene bestrebten sich Behoͤrden und Privatleute, Studireni Militairs hier besonders auf eine hoͤchst ruͤhmliche à zei retten und zu helfen, wo sich nur die Moͤglichkeit zeigtezng die Behoͤrde, welche die Loͤschanstalten leitete, die Unzu ” keit dieser gegen eine solche Feuersbrunst richtig erkannte vüch von Anfang an in den Vertheidigungsstand gegen das 8
Element setzte, war eine Maßregel, der wir außer de
hends,
Himmel gesandten Nordwestwinde die Rettung des mittleren Gebaͤudes und des noͤrdlichen Fluͤgels, wo die Prinzessin Wil⸗ helmine wohnen wird, verdanken. Wie das Feuer entstanden ist, weiß man nicht genau; wahrscheinlich hat eine Unvorsichtig⸗ keit stattgefunden. Es wurde naͤmlich waͤhrend des Baues ge⸗ heizt; es waren deshalb zwar eigene Waͤchter angestellt, welche aber das Feuer erst bemerkten, als es nicht mehr zu bezwingen war. Der abgebrannte Theil ist das eigentliche alte Herzogliche Schloß, welches im Jahre 1765, da es dem Einsturze nahe war und ohne Lebensgefahr nicht mehr bewohnt werden konnte, von der Kaiserin Katharina als Vormuͤnderin des Großfuͤrsten Paul Petrowitsch durch den Baumeister Sonnin aus Ham⸗ burg voͤllig erneuert wurde. n2421 “
Deutschland.
Hannover, 1I1. Maͤrz. (Allg. Ztg.) Die Kompetenzfrage itt in der zweiten Kammer aufs neue beruͤhrt, und noch einmal hinausgeschoben worden. Der Kammer war eine Petition des Schatztaths Stuͤve wegen Aufrechthaltung des Staats⸗Grund⸗ Gesetzes uͤbergeben, und an die damals noch mit dem Entwurf der Adresse beschaͤftigte Kommission uͤberwiesen worden. Nach Er⸗ lediszung der Adresse hatte sich die zu ihrer Abfassung gewaͤhlte Kommission mit der Stuͤveschen Petition beschaͤftigt, namentlich aber mit einigen Reclamationen solcher Deputirten, deren Wahl wegen eines Vorbehalts vom Kabinet fuͤr unguͤltig erklaͤrt worden war. Die Kommission beantragte darauf bei den Staͤnden ein Schreiben an das Kabinet, und legte auch den Entwurfeines solchen vor, das zwar in seinem raisonnirenden und einleitenden Theile mit ziemlich klaren Worten auf das aufgehobene Staats⸗Grundgesetz Bezug nimmt und in diesem Theile wohl unter dem Einflusse der Stuͤveschen Petition geschrieben ist, das aber hieran durchaus kein konkludentes Petitum knuͤpft, sondern nur die Bitte: „Das Koͤnigliche Kabinet wolle, da doch die meisten groͤßeren Staͤdte des Landes nicht in der Versammlung repraͤsentirt waͤren, dieselben einladen, Deputirte zu schicken.“ Von der Unzulaͤssigkeit jener Zuruͤckweisung kein Wort. So submiß dieses Schreiben auch in der Hauptsache war, so fand es doch großen Widerspruch: in der ersten Kam⸗ mer durch den Kabinets⸗Minister Herrn von Schele und den Herrn von Luͤtken, in zweiter Kammer durch Herrn von Leist. Obgleich nun die ganze Berathung uͤber die⸗ ses Schreiben in der zweiten Kammer noch immer unter dem fruͤher gefaßten Vorbehalte: „daß, was vor Erledigung der Kompetenzfrage geschehen wuͤrde, diese nicht praͤjudiziren solle,“ stattfand, so waͤre die Annahme des von der Kommission ge⸗ stellten Antrages doch immer ein starkes Moment und Anhalts⸗ punkt fuͤr die Kompetenz der Kammer gewesen. In der zwei⸗ ten Kammer wurde der Antrag der Kommission: „die Kam⸗ mer moͤge das Kabinet ersuchen, die nicht repraͤsentirten Staͤdte zur Absendung von Deputirten einzuladen,“ mit 30 gegen 24 Stimmen angenommen, zu dem Entwurfe des Schreibens über nicht weniger als neunzehn Amendements gestellt. Insofern in der Annahme oder Ablehnung des von der Fommission gestellten Antrags eine Vorfrage uͤber die Kom⸗ hetenzfrage enthalten und entschieden war, ist das Re⸗ sultat der Abstimmung von Wichtigkeit, da die Majoritaͤt nur eine aͤußerst geringe war; von dem Resultat dieser Ab⸗ stimmung kann man aber noch immer keinen Schluß auf die demnaͤchstige Erledigung der Competenzfrage selbst thun. Denn ein großer Theil der Mitglieder der zweiten Kammer hat zwar trotz des Widerstandes des Koͤnigl. Commissarius fuͤr den An⸗ trag der Kommission gestimmt, wenn aber spaͤter die nackte Com⸗ petenzfrage zur Berathung und Abstimmung kommen wird, vor⸗ zuüglich mit Namensaufruf, so ist zu bezweifeln, ob Alle die fuͤr diesen Antrag der Kommission votirt haben, auch fuͤr die In⸗ competenz stimmen werden. Auf der andern Seite haben da⸗ gegen mehrere Mitglieder ausdruͤcklich erklaͤrt: sie stimmten zwar fuͤr den Antrag, wuͤrden aber, wenn die Competenzfrage felost zur Entscheidung kaͤme, gegen die Kompetenz stimmen. Uebrigens ist jene Abstimmung uͤber den Antrag auch insofern ohne Resultat geblieben, als die zweite Kammer, nachdem sie auf diese Weise über den Antrag abgestimmt hatte, von dem Beschluß der ersten Kammer in Kenntniß gesetzt wurde, der wegen der gar zu hef⸗ tigen Debatten, die durch jenen Antrag veranlaßt worden, den Anttag und den Entwurf des Schreibens an eine neue Kom⸗ missien verwies; die zweite Kammer folgte diesem Beispiel und ernannte zu demselben Behufe eine Kommission.
Kassel, 18. Maͤrz. In der hiesigen Zeitung liest man: „Privat⸗Nachrichten aus Hannover vom 4ten d. zu⸗ solge, hat die zweite Kammer Tags zuvor mit Stimmen⸗Mehr⸗ heit beschlossen, dem Kabinette anzuzeigen, daß sie die Eroͤrte⸗ tung der Kompetenzfrage auf sich beruhen lassen und den Er⸗
wartungen Sr. Majestaͤt entsprechende Resultate zu erzielen
suchen werde; sie waͤre zugleich von dem Beschluß, nur mit
eeehale 8 “ zu verhandeln, zuruͤckgekommen. Herre Hon un u 8 Ver⸗ sammlung geschieden.“ “ Hamburg, 19. Maͤrz. (Boͤrsenh.). Gestern herrschte hier ungewoͤhnliche Freude. Es galt der Erinnexung eines noch groͤßeren Jubels, jenes unaussprechlichen Jubels, mit dem vor 25 Jahren die Stadt, welche eben das fremde Joch abgeschuͤt⸗ telt, den Tag der Erloͤsung begruͤßte. Das Freudenfest war ein allgemeines. Die Veranlassung aber gab zunaͤchst der hansea⸗ tische Verein, aus Maͤnnern bestehend, die einst so gluͤcklich ge⸗ wesen, fuͤrs Vaterland ins Feld ziehen zu koͤnnen. Dieser Ver⸗ ein pflegte am Jahrestage der Befreiung Hamburg's, das Stif⸗ tungsfest der Hanseatischen Legion oͤffentlich zu feiern — und feierte es heute zum letztenmal. Das dazu bestimmte Lokal, der große Saal der Boͤrsen⸗Halle, war in ein kolossales Zelt ver⸗ mit Roth und Weiß, den alten Farben der Hansa, deer a — die Pfeiler in geschmackvoller Anordnung mit sücs Wae des Freiheits⸗-Kampfes bedeckt und uͤber⸗ 5 et von den Fahnen und Standarten, unter denen die r gee; kins gefochten. Der Fest⸗Redner erinnerte die zahl⸗ Fich unte Versammlung an den Schmerz und die hatsse d Zeit, die Niemand nicht erlebt öG“ “ wieder erleben moͤchte; wie in den Er⸗ 1813 und 1815 der Finger der Vorsehung uͤberall 11ecen e Khsgolnet. und „Gott mit uns“ gewesen sey damals masher Sn iege auch zwischen dem damals und heute gar Taucher Moment, wo menschliche Klugheit irrte, so sey doch in dem „Gott mit uns“, wie heute, so immer! Die Bne esechles eine Jubel⸗Kantate, in welcher Worte, Musik wuͤrdi 8,9 wetteiferten, die Erhebung des Deutschen Volkes nor, I08 Wäigen⸗ und wie in das seelenvoll gesungene Te⸗ Trompetenschan. zu den Waffen! sprenget die Ketten!“ unter durch uckte Ban. “ Chor einsiel, da war es als die einst so Ce⸗ noch einmal ein Strahl jener Begeisterung, a roßes gewirkt. Hundert Kanonenschuͤsse schall⸗ * von den Waͤllen. Aller Voͤlker Flaggen wehten in
32 dem Hafen, auf der Alster, Daͤchern und Fenstern der Häͤuser selbst. Und kaum brach die Nacht herein, so strahlten aus allen Fenstern die festliche Beleuchtung, und vor den Thuͤren und oöͤffentlichen Gebaͤuden die Lampen und Transparents, Sinnbilder aller Art, die drei Thuͤrme, die Wappen der drei Stäͤdte, die drei Worte des Schlachtenrufes: „Gott mit uns“ in tausendfarbigem Schim⸗ mer. Die ganze Bevoͤlkerung der Stadt und der Umgegend, dichtgedraͤngt, zu Fuß und zu Wagen, schien eine einzige be⸗ wegliche Masse, die in froͤhlichem Getuͤmmel durch die Straßen wogte. — Sie feierte das erste Jubilaͤum des Friedens. Moͤge es wiederkehren! — Heute Morgen um 10 Uhr sind die Fah⸗ nen und Standarten der Hanseatischen Legion auf dieselbe Weise, in der sie am Sonnabend von der großen Michaelis⸗Kirche nach der Boͤrsen⸗Halle gebracht wurden, wieder in die Kirche zuruͤck⸗ geleitet worden. Ein Detaschement der Garnison bildete die Eskorte. Als die Fahnen⸗ und Standarten⸗Traͤger ihren Platz vor der Fronte desselben eingenommen hatten, ließ die Musik ein Tedeum ertoͤnen. Dann setzte sich der Zug nach der Kirche in Bewegung.
Unsere zwischen hier und Kuxhaven errichtete Telegraphen⸗ Linie hat gestern Morgen um 10 Uhr ihre Thaͤtigkeit mit einer Depesche des hiesigen Senats an den dortigen Amtmann be⸗ gonnen, von welchem sofort die Antwort einlief. — Im Laufe des Tages wurde ferner gemeldet, daß man in Ritzebuͤttel, mit der Freude Hamburgs am heutigen Jubeltage des Wiederer⸗ wachens Hanseatischer Freiheit und Selbststaͤndigkeit sympathi⸗ sirend, den Tag festlich begehe, und daß auf dem Schlosse die Kanonen geloͤst waͤren. — Eine Anzahl anderer, namentlich Schiffs⸗ und Handels⸗Meldungen, setzten den Telegraphen den ganzen Nachmittag in Thaͤtigkeit, und eine große Menge ver⸗ sammelter Zuschauer nahm mit Interesse an dem neuen Schau⸗ spiele der Arbeiten desselben Theil.
Muͤnchen, 16. Maͤrz. (Bayer. Bl.) Dem Verneh⸗ men nach haben Se. Majestaͤt der Koͤnig den bisherigen Hof⸗ Marschall, General⸗Major Freiherrn v. Gumppenberg, zum Brigadier in Wuͤrzburg ernannt. — Das neueste Regierungs⸗ Blatt enthaͤlt unter andern ein zwanzigjaͤhriges Privilegium gegen den Nachdruck der Schillerschen Werke. — Der vorma⸗ lige Minister Fuͤrst Wallerstein liegt auf schmerzliche Weise dar⸗ nieder; ein Pferd hat ihn geschlagen. — Man hat hier Nach⸗ richten aus Konstantinopel, wonach sich der am 14. Februar da⸗ selbst eingetroffene Herr v. Rudhart nach kurzem Aufenthalt wieder nach Griechenland einschiffen, sein Begleiter, Graf Saporta aber, direkt uͤber Triest hierher zuruͤckkehren wollte. — Ueber die an die letzte Anwesenheit eines fremden Fuͤrstlichen Paares geknuͤpften Conjecturen, die mit großer Bestimmtheit in mehrern Deutschen Blaͤttern dargelegt worden, koͤnnen Wohl⸗ unterrichtete nur laͤcheln.
Stuttgart, 16. Maͤrz. (Deutsch. Cour.) Gestern wur⸗ den in der Abgeordneten⸗Kammer die Strafen des Meineids Ssgsgssac Art. 216 — 222) berathen und festgestellt. Ein trauriges Verbrechen, welches das Sittlichkeitsgefuͤhl und den heiligsten Glauben verletzt, und doch so haͤufig vorkommt. Ob starke Strafgesetze davon abhalten, ob nicht vielmehr sorgfaͤltige Naͤhrung und Verbreitung religioͤser Gesinnungen und wahrer Furcht vor Gott zweckmaͤßiger seyen, wurde wohl dabei bespro⸗ chen, aber nicht entschieden. Mehrfach wurde auch geruͤgt — namentlich von dem Herrn Praͤl. von Flatt — daß bei uns die Gerichte mit den Eiden etwas zu freigebig seyen, wogegen in der Prozeß⸗Ordnung Vorsorge getroffen werden soll.
Darmstadt, 14. Maͤrz. EFrankf. Journ.) Von meh⸗ reren Seiten hoͤrt man versichern, daß unsere Regierung das Beispiel der Großherzogl. Badischen nachahmen und den Bau der Eisenbahn durch die Provinz Starkenburg fuͤr Rechnung der Staats⸗Kasse uͤbernehmen werde. Ohne dieses Geruͤcht ver⸗ buͤrgen zu wollen, glauben wir jedoch, wenigstens so viel hazu⸗ fuͤgen zu duͤrfen, daß es demselben nicht an innerer Wahrschein⸗ lichkeit gebricht, da, alle Umstaͤnde wohl erwogen, durch die oͤf— fentliche Verwaltung als Leiterin einer Eisenbahn⸗Unternehmung die allgemeinen Interessen mehr beruͤcksichtigt und gewahrt wer⸗ den duͤrften, als mittelst einer privilegirten nd, Gehilschas welche mehr oder weniger den verfuͤhrerischen Lockungen des Monopolismus sich hinzugeben geneigt seyn moͤchte.
Karlsruhe, 15. Maͤrz. (Karlsr. Ztg.) Die in dem Mesohnehüt Journal vom 9ten d. M. enthaltene, von einem Heidelberger Korrespondenten gegebene Nachricht „von einigen Unruhen, die in Heidelberg zwischen Studenten und Gendar⸗ men vorgefallen“, und wobei mehrere Studenten durch Saͤbel⸗ hiebe und Bajonetstoͤße verwundet worden seyen, ist eine allem Anscheine nach boͤswillige Uebertreibung. Der stattgehabte Vor⸗ fall stand uͤbrigens nicht in der entferntesten Beziehung mit der Anwesenheit des Professors Gervinus in Heidelberg.
Karlsruhe, 16. Maͤrz. (K. Z.) Die von der Kammer beschlossene, und nunmehr der Berathung und mung der ersten Kammer unterliegende Adresse an den Groß⸗ herzog, die Richtung der Eisenbahn, so wie die Wirkung der⸗ selben auf den suͤdoͤstlichen Theil des Großherzogthums betref⸗ fend, lautet vollständig, wie folgt:
„Durchlauchtigster Großberzog, gnädigster Fürst und Herr! In der achten öffentlichen Sitzung der zweiten Kammer Höchstihrer ge⸗ treuen Stände⸗Versammlung wurde bei Berathung des Gesetz⸗Ent⸗ wurfes wegen Erbauung einer Eisenbahn von Mannheim bis zur Schweizergränze bei Basel I. hinsichtlich der Richtung der Bahn be⸗ schlossen: In Erwägung der Wichtigkeit der anzulegenden Eisenbahn in staatswirthschaftlicher und vorzüglich in kommerzieller Hinsicht, so wie in Berücksichrigung, daß besonders auch der innere Verkehr durch die Eisenbahn befördert wird, dies aber am Besten bewirkt werden kaun, wenn die Bahn moglichst über volkreiche Orte geführt wird und die aus den Gebirgsthälern tretenden Straßen auf die an⸗ gemessenste Weise aufmmmmt, in fernerer Erwägung, daß, wenn auch durch die Abweichung von der geraden Linie größere Ausgaben verursacht werden, theils die Opfer der sinanziel⸗ len Rücksichten durch volkswirthschaftliche Interessen gerechtfer⸗ tigt werden, theils durch den höheren Ertrag der Bahn auch für die größeren Kosten der Erbauung eine Entschädigung begründet wird, Ew. Königliche Hobeit ehrerbietigst zu bitten, die genaueste Untersuchung unter Beiziehung lokalkundiger Personen und Abwägung der technischen, finanziellen und volksrsirthschaftlichen Rück⸗ sichten gnädigst anordnen zu wollen, um zu bewirken, daß: a) die Bahn von Mannheim nach Heidelberg entweder mehr rechts gegen Schwetzingen oder mehr links gegen Seckenheim zu geleitet werde, als in dem Projekt vorgezeichnet ist; b) daß der Bahnzug über Bruch⸗ sal und Durlach geführt werde; c) daß die Hauptbahn dem Orte Oos, von wo die Straße nach Baden abgeht, mehr, als die projektirte Linie zeigt, sich nähere, und daß, wenn sich für die Anlegung einer Seiten⸗ bahn von Oos nach Baden eine Actien⸗Gesellschaft bilden sollte, die erforderliche Konzession ertheilt werden möge; d) daß bei dem Zuge von Freiburg aufwärts durch die Annäherung der Bahn an Krotzingen der Nachtheil eines zu großen Falles vermieden und die Bahn den be⸗ deutenden Orten an der Straße, so wie dem Münsterthale näher komme; e) daß die gegen die Bahnrichtung durch den Isteiner Klotz geäußerten großen Bedenken durch die Richtung der Bahn durch die Thäler auf der östlichen Seite des Schliengener Berges beseitigt und
in den Kanäaͤlen, von den
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ustim⸗
dadurch die großen Vortheile erreicht werden, die Bahn den Städten Müllheim und Kandern, und wo möglich der Stadt Lörrach mit dem fabrikreichen Wiesenthale zu nähern. — II. In Bezug auf die Wir⸗ kung der Eisenbahn auf den südöstlichen Theil des Großherzogthums wurde, in Ewägung, daß die Bahn von Mannheim nach Basel mit der wahrscheinlichen Fortsetzung nach Südosten dem Verkehr auf den Straßen durch das Kinzigihal nach Zürich, Schaffhausen und an den Bodensee Abbruch zu thun geeignet ist, ohne daß die genannten Ge⸗ genden einen unmittelbaren Vortheil von der anzulegenden Eisenbahn erbalten, beschlossen: a) an Eure Königliche Hoheit die ehrerbietigste Bitte zu stellen: die genaue Untersuchung darüber zu verfü⸗ gen, auf welche Weise den Nachtheilen, welche dem südöst⸗ lichen Theile des Großherzogthums durch die Erbauung der Eisenbabn von Mannheim bis Basel und in der weiteren Ferisetung nach Südosten drohen, abgeholfen werden kann; b) unter Beifügung einer Petition mehrerer Beweohner der Badischen Seege⸗ gend Eure Königliche Hoheit weiter unterthänigst zu bitten; daß nach geschehener Voruntersuchung der Inhalt jener Petition in Erwägung gezogen und dem nächsten Landtage eine geeignete Vorlage wegen Abhülfe der dem Seekreise drohenden Nachtheile, namentlich durch etwaige gnädigste Ertheilung einer Konzession an eine Actien⸗Gesell⸗ schaft für Erbauung einer Eisenbahn aus dem Rheinthal an den Bodensee, gnädigst angeordnet werden wolle. Wir legen diese unter⸗ thänigsten Bitten vor dem Throne Eurer Königlichen Hoheit i tief⸗
ster Ehrfurcht nieder.“ IAxEI
Basel, 15. Maͤrz. Gestern Abends ist der Herzog Alex⸗ ander von Württemberg nebst Gemahlin und Gefolge, von Schaffhaufen kommend, hier eingetroffen und im Gasthofe zu den drei Koͤnigen abgestiegen. Bald nach ihrer Ankunft erhiel⸗ ten die hohen Herrschaften von der Musik des in Huͤningen stehenden Dragoner⸗Regiments eine Serenade und Tafelmusik. Der Herzog wird morgen seine Reise fortsetzen.
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— — Madrid, 2. Maͤrz. Bei Gelegenheit der Aufhe⸗ bung des Belagerungs⸗Zustandes der Provinz Toledo hat der Graf von Mirasol, jetziger General⸗Gouverneur der Provin⸗ zen Toledo und Ciudad⸗Real, in dem betreffenden Dekrete (vom 23. Februar) unter Anderem Folgendes verordnet: „Alle Staͤdte, Flecken und Dorfschaften, die im Besitze von Waffen sind, und sich gegen die sie angreifenden Karlisten⸗Corps nicht bis auf den letzten Mann vertheidigen, sollen, außer andern uͤber sie zu verhaͤngenden Strafen, auch noch gehalten seyn, die dem Feinde in die Haͤnde fallenden Waffen nach den Fa⸗ brik⸗Preisen zu bezahlen. Alle Staͤdte, Flecken und Dorfschaften, die den „jetzt nur noch auf kleine Hzuflein reduzirten” Karli⸗ sten einen Zufluchtsort gestatten, oder ihnen Lebensmittel irgend einer Art, so viel oder so wenig es auch immer sey, zukommen lassen, sollen eine von der Provinzial⸗Deputation naͤher zu be⸗ stimmende Anzahl Rationen zum Besten derjenigen Ortschaften liefern, die sich vertheidigt haben, und ihre National⸗Garden er⸗ naͤhren. Alle diejenigen einzelnen Individuen, die den Karli⸗ sten Lebensmittel oder Bekleidungs⸗Gegenstaͤnde zufuͤhren, sollen erschossen werden.“ — Das Dekret enthaͤlt auch noch die Zu⸗ sicherung einer Amnestie, deren diejenigen Karlisten theilhaftig werden sollen, die innerhalb acht Tagen, von dem Tage der Bekanntmachung des Dekrets an gerechnet, ihre Waffen in die Haͤnde der Behoͤrden abliefern, und zu ihren Gewerben zu⸗ ruͤckkehren. Am Schlusse heißt es: „Alle Justiz⸗Beamten, za⸗ milienvaͤter und einflußreichen Personen sind der Koͤnigin fuͤr das Blut verantwortlich, das durch Verfehlung des beabsichtigten Zwek⸗ kes ferner noch vergossen werden moͤchte. Nach Ablauf der bezeichneten Frist wuͤrde jede Nachsicht nur ein Verbrechen seyn, und die Ungehorsamen haben alsdann nichts als Vertilgung
und Tod zu erwarten.“ — Ueber das Unzweckmaͤßige dieser
und aͤhnlicher Verordnungen herrscht hier nur eine Stimme, und selbst die gemäßigten Liberalen gestehen laut ein, daß sol⸗ che Maaßregeln, deren Unausfuͤhrbarkeit uͤberdies am Tage liegt, nur der Sache des Don Carlos foͤrderlich seyn koͤnnen. — Von allen Seiten gehen hier Berichte uͤber die strenge Mannszucht ein, die der Karlisten⸗Chef, Don Basilio Garcia, unter seinen Truppen haͤlt, was die hiesigen Exaltados häufig in nicht geringe Verlegenheit setzt. Kuͤrzlich sind zwei Offiziere von dem Streif⸗Corps des Palillos, die sich in einer kleinen Stadt der Provinz la Mancha Gewaltthaͤtigkeiten hatten zu
Schulden kommen lassen, auf Garcia's Befehl erschossen worden. - mni i2 bom . unvsthe b h n de ne . 58,. 9
Berlin, 21. Maͤrz. Auch in Halle ist der 17. Maͤrz, an welchem Tage der Koͤnig, unser Allergnädigster Herr, vor 25 Jahren sein Volk zu den Waffen rief, auf das festlichste be-. gangen worden; 241 Theilnehmer hatten sich zu dieser Feier ge⸗ meldet, die in dem Lokale des sogenannten staͤdtischen Schieß⸗ grabens stattfand, dessen Hauptsaal in kriegerischer Weise ge⸗ schmuͤckt war.
— Man schreibt aus Duͤsseldorf unterm 13ten d. M.: „Seit vielen Jahren drohte der Eisgang des Rheins nicht so große Gefahren, als diesesmal; aber so beklagenswerth auch die eingetretenen Ueberschwemmungen und die Deich-Durchbruͤche in ihren noch nicht ganz uͤbersehbaren Folgen geworden seyn
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moͤgen, so wird doch von den Ufer⸗Bewohnern allgemein an-
erkannt, daß die Vorsehung die drohenden Gefahren zum groͤß⸗ ten Theile gnaͤdig und gluͤcklich abgewendet hat. Der Kreis Rees hat am meisten gelitten. Abgesehen von dem durch⸗ brochenen Deiche, dessen Herstellung an 40,000 Rthlr. kosten duͤrfte, sind viele und große Fluren theilweise ausgekolkt, theil⸗ weise mit Kies bedeckt oder versandet, und die Gebaͤulichkeiten haben mehr oder weniger gelitten. Auch im Kreise Duisburg ist das Wasser uͤbergetreten und hat sich in die Niederungen erßossen, wobei die Stadt Duisburg zum großen Theile eben⸗ falls unter Wasser gesetzt wurde. Der obere und untere Theil des Kreises Duͤsseldorf ist dem Rheine entlang ebenfalls uͤber⸗ schwemmt worden, wobei das oberhalb der hiesigen Stadt ge⸗ legene Dorf Volmerswerth am meisten gelitten hat. Nicht minder wurden die Ortschaften am linken Rhein⸗Ufer im Kreise Neuß, bis zur Graͤnze des Regierungs⸗Bezirks Koͤln, hart be⸗ draͤngt, besonders Dormagen, in Folge eines in der Nacht vom 26. auf den 27. Februar erfolgten Durchbruchs. Zu Neuß ist die Erftbruͤcke zerstoͤrt. Menschenleben hat das furchtbare Er⸗ eigniß nur zwei im Kreise Rees gekostet; auch ist dort einiges Rindvieh umgekommen und eine kleine Schafheerde ertrunken. Die Vorraͤthe in Kellern und Erdgruben sind groͤßtentheils ver⸗ dorben, so daß der Haupt⸗Betrag des Schadens incl. Herstel⸗ lung der Deiche gewiß nicht unter 100,000 Rthlr. betragen moͤchte. Die Hoffnungen auf eine gute Aerndte sind theils durch den strengen Frost, theils durch die Ueberschwemmung in meh⸗ reren Gegenden unseres Regierungs⸗Bezirks vernichtet, und da außerdem die Kartoffeln in großer Menge erfroren oder durch das Wasser verdorben sind, so befuͤrchtet man, in den