Wahl siel auf die Herren Gispert, Satorras, Blas Lopez, Rufino,
Riva Herrera, Pacheco, Garcia Carasco und
Benavides, welche sämmtlich entschieden ministeriell gesinnt
1
Landes⸗Gerichts zu Fraukfurt a.
werden. Die Tare, der Hvpothekenschein und
sind. Seltsam ist es freilich, daß sich unter diesen Her⸗ ren kein einziger Finanzmann von Fach, wohl aber drei Advokaten, ein Artillerie⸗Offizier und ein Gefe politico befin⸗ den. Der „Correo Nacional“ meint, der Umstand, daß ein Mann, wie Aguado, bereit sey, unter den gegenwaͤrtigen Ver⸗ haͤltnissen an Spanien große Summen vorzuschießen, werde den nordischen Hoͤfen die Ueberzeugung einfloͤßen, daß nunmehr der Thron Isabellens und die Ruͤckkehr zur Ordnung und einer ge⸗ maͤßigten Freiheit in Spanien gesichert sey. Ohne zu wissen, welchen Werth die Mäͤchte auf die Finanz⸗HOperationen des Herrn Aguado legen, vermuthe ich doch, daß es eine ungleich groͤßere Bedeutung fuͤr die constitutionnelle Sache Spaniens haben wuͤrde, wenn ein anderes weltberuͤhmtes Haus, welches in vertrauten Verhaͤltnissen zu aller v Hoͤfen steht, sich haͤtte entschließen koͤnnen, durch den lböschluß eines Anlehens mit der Madrider Regierung gewissermaßen als Buͤrge fuͤr die Stabilitäaͤt derselben oͤffentlich aufzutreten.
Madrid, 29. Maͤrz. Hiesige Blaͤtter melden, daß der General Latre, nachdem man ihm das Bein abgenommen, gestorben sey. Der General Pardihnas ist in Toledo und der General Espartero in Lerma angekommen. Basilio Garcia soll uͤber den Tajo gegangen seyn.
Vereinigte Staaten von Nord⸗Amerika.
New⸗York, 10. Maͤrz. Es war im Kongreß geaͤußert orden, der General Thompson, Agent der Indianer, der von Letzteren in Florida ermordet worden, habe dieselben durch grau⸗ same Behandlung und Treulosigkeit zu dieser That gereizt. Dies hat einen Augenzeugen veranlaßt, sich des ermordeten Generals anzunehmen und dem „National Intelligencer“ einen Bericht uͤber den wahren Hergang der Dinge zu erstatten, in welchem es unter Anderem heißt: „Im Sommer 1835 wurde der Indianer⸗Haͤuptling Oceola, auch Powell genannt, wegen wiederholter aufruͤhrerischer Reden auf Befehl des Generals Thompson verhaftet, gefesselt und ins Gefaͤngniß gebracht, um daselbst zu bleiben, bis er anderen Sinnes geworden sey. In den ersten zwei Tagen weigerte er sich, zu essen, und zeigte uͤberhaupt die ganze Wuth eines Wilden. Allmaͤlig wurde er jedoch ruhiger, und nach wenigen Tagen verlangte er den Ge⸗ neral Thompson zu sprechen, dem er sagte, er sehe ein, daß er wie ein Thor gehandelt habe; wenn man ihn frei lasse, so wolle er den Auswanderungs⸗Traktat unterzeichnen und ein Freund der weißen Maͤnner seyn. Da der General ihm erwiederte, daß er ihn nur gegen einen Buͤrgen freilassen koͤnne, da er schon so oft sein Wort gebrochen, so bat er, man moͤge die beiden Haͤuptlinge Charley Amathla und Coahajo ru⸗ fen lassen, die denn auch, nach einer langen Besprechung mit Powell, fuͤr ihn buͤrgen zu wollen erklaͤrten. Der General ließ ihm hierauf die Ferten abnehmen und deutete ihm an, er moͤge sich mit seinem Stamme besprechen und in zehn Tagen, zur Unterzeichnung des Traktats, zuruͤckkehren. Am zehnten Tage erschien er auch mit 25 Begleitern und unterzeichnete den erwaͤhnten Traktat. Von diesem Augenblick an war er ein ganz anderer Mensch; er lebte auf freundschaftlichem Fuße mit der Garnison und suchte sich auf alle Weise bei den Offizieren und Soldaten beliebt zu machen; auch war der Gouverneur mit seinem Benehmen so zufrieden, daß er ihm eine schoͤne Buͤchse schenkte. Auch die anderen Haͤuptlinge zeigten das groͤßte Vertrauen zu ihm und zogen ihn zu allen ihren Bera— thungen. Allein er vergalt dies Vertrauen schlecht, denn er er⸗ schoß meuchelmoͤrderischer Weise den Haͤuptling Charley Amathla, denselben, der fuͤr ihn Buͤrgschaft leistete und ihn dadurch aus dem Gefaͤngniß befreite. Sein zweites Opfer war der Gene⸗
ral Thompson, den er mit derselben Buͤchse erschoß, die er von
ihm zum Geschenk erhalten hatte.“
Inl and.
12. April. Nachstehendes ist die im heute aus⸗ Stuͤcke der Gesetz⸗Sammlung enthaltene Aller⸗ höͤchste Kabinets⸗Ordre in Betreff des Verfahrens gegen dieje⸗ nigen, die sich der heimlichen erbreitung von Erlassen aus⸗ waͤrtiger geistlicher Oberen und ihrer Agenten schuldig machen:
„Aus Ihrem Berichte vom 8ten d. M. habe Ich ersehen, daß an verschiedenen Orten Meiner Staaten Erlasse auswaͤrti⸗ ger geistlicher Oberen uͤber religioͤse und kirchliche Verhaͤltnisse mit Umgehung Meiner Behoͤrden auf heimlichem Wege verbrei⸗ tet werden. Ich weise Sie, den Minister des Innern und der Polizei, daher an: Personen, welche sich beikommen lassen, solche Erlasse auswaͤrtiger geistlicher Oberen, ihrer Agenten und Ge⸗ schaͤftsfuͤhrer an Unterthanen Meiner Staaten zu uͤberbringen, zu uͤbersenden, oder in der Absicht ihrer Verbreitung mit Um⸗ gehung der Behoͤrden weiter zu befoͤrdern, so wie alle diejeni⸗ gen, welche solcher Absicht durch muͤndliche oder schriftliche Mit⸗ theilung Vorschub leisten, uͤberall, wo sie betroffen werden, ohne Unterschied, sie moͤgen geistlichen oder weltlichen Standes und Landes⸗Unterthanen seyn oder nicht, sofort von Polizeiwegen, unter Vorbehalt weiterer Untersuchung und Bestrafung, verhaf⸗ ten und nach Bewandtniß der Umstaͤnde in eine Festung ablie⸗
fern zu lassen. Diese Meine Bestimmung ist durch die Gesetz⸗Sammlung p bringen.
zur allgemeinen Kenntniß Berlin, den 9. April 1838. Friedrich Wilhelm.
An die Minister der geistlichen Angelegenheiten, der Justiz, des Innern und der Polizei und der auswaͤrtigen Angelegenheiten.“
Berlin, gegebenen 13ten
B ör se e.
8
n e r
Fonds- und Geld-Cour
g-Zettel. Pr. Cour. Brief. I Geld.
Amtlichern
. —
—
r. Cour. 8
— Bnef. Seld.
99 ¾1 103
Pomm. Pfandbr. 3 Kur- u. Neum. do. 4 do. do. do. 3 ¾ Schlesische do. 4 Rückst. C. und Z. Sch. d. K. u. N. Gold al marco Neue Ducaten Friedrichsd'or And. Goldmün- zen à 5 Thl. Disconto
102 102 103 102 ½ 651⁄½ 55 103 1025 % 103⁄2
St.-Schuld-Sch. Pr. Engl. Obl. 30. PrämSch. d. Seeh. Kurm. Obl. m. l. C. Nm. Int. Sch. do. Berl. Stadt-Obl. Königsb. do. Elbinger do. Danz. do. in Th. Westpr. Pfandbr. Grossn. Pos. do. Ostpr. Pfandbr. Pomm. do.
6 102 ½ bee 218 %
18 4
132⁄12
— 212 1 43 ¾
104 ¼
13 ⁄ 3 7
— —
Fr. Cour.
Thlr. zu 30 Sgr. Brief. 1. G fs.
Wechsel-Cours.
m22— 141 ⁄
—
Kurz
2 Mt. Kurz
2 Mt. 3 Mt. 2 Mt. 2 Mt. 2 Mt. 2 Mt. 8 Tage 2 Mt. 3 Woch.
250 Fl. 250 Fl. 300 Mk. 300 Mk. 1 LsSt. 300 Fr. 150 Fl. 150 Fl. 100 Thl. 100 Thl. 150 Fl. 100 Rbl.
Amsterdam
do. .. .. Hamburg
do.
London Paris-. . Wien in 20 Xr.. 8 Augsburg.. Breslau. . Leiprig.. u. . Frankfurt a. M. WZ. Petersburg.
151 ½ 15078 6 25 ⁄14
.„ 25222—-2* —
.2222—2* „ 424242—2
805⁄8 102 ⅓ 102 ½ 99 ⁄
.2 2222à5-22 .„ 2 220⸗ 102
99 ⅛¼ 102 ¼
30 5/12
. 2„2222024722
———-
Auswärtige Börsen.
Frankfurt a. M., 9. Aprij. Met. 106 1. G. 4 % 101 ¼. G. G. Bank-Actien 1740. 1739. P. . 122. Loose zu 100 Fl. 209
Oesterr. 5 % 613 8. 1 % 26 ⁄l. 151 ¼¾. G. Loose zu 500 Fl. 122 ¼ Preusz. Präm.-Sch. 65 ⁄2. 65 ½⁄. 663⁄. 661⁄2. 5 % Span. Anl. 13 /+1t. 13. 2 ½ % Ho 55b ¼. zll
8b
Paris, 7. April.
5 % fin cour. 99. Portug. 20 3⁄1.
153. 5 % Span. Rente 22. Passive 4 ⅛.
Meteorologische Beobachtung.
Morgens Nachmittags Abends
1838. 6 Uhr. 2 Uhr. 10 Uhr.
11. Aprll. Beobachtung.
2 ½ %
0 61
. artial o.
do. 4 % Anl. 102 ⅞. G. Poln 88 b
Rente fin cour. 108. 55. 3 % fin cour. 80. 75. 8 % Ne 3⁰ d
8
Nach einmaliger
—
Luftdruck... Lustwärme.. + 3,10 R. Thaupunkt. + 1,00 R. Dunstsättigung 84 vCt. WetterF. heiter. Wind.. SO. Wolkenzug.. — + 2,80. Tagesmittel: 339,44 Par.⸗ + 8,2 °R.. + 4,7° R. 77 pCt. e.
338,59“„Par.
+ 820 R.
+ 4,3 °0 R. 7 4 vCt. heiter. SSO.
—
339,41“ Par. + 13,40 R. + 8,60 R 72 vCt. halbheiter. SD.
340,31“ Par.
Niederschlag 0.
£α 0 SD.
Ig0onigliche Schauspiele.
Feitag, 13. April. Kein Schauspiel. hae G z
wister auspiel in th., von
sch 1e 15. April. Im Opernhause:
von Orleans, romantische
(Fraͤulein Ch. v. Hagn wird in der Rolle
auftreten.) 8 Im Schauspielhause: Franzoͤsische Vorstellung.
E. Leutner.
aͤdtisches Theater. Kein Schauspiel. Des Stranders
Koͤnigsst Freitag, 13. April. K. Sonnabend, 14. April. spiel in 5 Aufz., frei Treitschke. Die zur F. meister L. Schindelmeisser. Mitglied dieser Buͤhne: Robert, als Debuͤt.) Sonntag, 15. April. nach dem Franzosis⸗ Musik von Halevy. Montag, 16. April. in 4 Akten, nach Bayard, Der Obrist von sechzehn Jahren. dem Franzoͤsischen, von B. A. Herrmann. Dienstag, 17. April. Spielers. Melodrama in 3 Akten, studirt.) (Herr L. Meyer: Georges von Germany,
1
☛ά— ☛ᷣͥ —
———õ—— 8
Allgemeine
nachzuweisen,
Avertissement. ter,
Die unter der Gerichtsbarkeit des Königl. Ober⸗
d. O., im Schwie⸗ busschen Kreise belegenen, landschaftlich auf 81, 122 Thlr. abgeschätzten Güter Kutschlau, Blankensee, Gold⸗ und Blankenfe d sollen im Wege der nothwendi⸗
gen Subhastation 8 den 16. Juni 1838, Vormittags 10 Uhr, . Rohr auf
vor dem Ober⸗Landes⸗Gerichts⸗Assessor
dem Königl. Ober⸗Landes⸗Gerichte hierselbst verkauft die Be⸗
Erbenzeugniß
F 14 sub praejudicio pro omni, B ek ann t ma ch un 8 2 ä.ä.. falls die Wittwe Stavpenbeck, Charlotte, oder die sich sonst Meldenden und als die alleinigen und rechten ihnen als solchen ausgestellt Präklusion meldenden näheren oder gleich naben Erben aber alle Handlungen und welche in die Erbschaft getreten, übernehmen schuldig sevn sollen. Plau, den 17. März
Bürgermeister u
ger fuͤr die
daß widrigen⸗ eborne Reu⸗ egitimirenden Erben angenommen, der Nachlaß überlassen und das
werden, die sich nach der tiger Notificationen und
hier zu bestellen. Grimma, im Leipziger am 16. Februar 1838.
Das S
Dispositionen derjenigen, anzuerkennen und zu
Preußische
des Aktenschlusses zu Abfassung oder Einholung recht⸗ lichen Erkeuntnisses und endlich fünftigen 9. Oktober 1838
der Bekanntmachung desselben sich zu gewärtigen. Auswärtige Interessenten haben zu Annahme künf.
Ladungen Bevollmächtigte Kreise des Königreich Sachsen, tadtgericht.
n Staaten.
So eben ist
gen (in Berlin neben der Post) zu erhalten:
Sammlung
aller
noch gültigen, durch die Gesetz⸗Sammlung,
Landrecht, die v. Kamposchen Annalen, die
Sammlung und —
Regierungen seit ihrer Begründung bis publicirten,
chulwesen
das Kirchen⸗ und S
1838. 1 nd Rath gen, daß der am 1.
dingungen sind in unserer Registratur einzusehen. Frankfurt a. d. O., den 17. Movpember 1837. Königl. Preuß. Ober⸗Landesgericht.
. IIEnmw9.
Nachdem die nächsten Bluts⸗Verwandten des am 2. Dezember 1836 hierselbst verstorbenen Apothekers Ewald Herrmann Stappenbeck, nämlich:
1) die Mutter desselben, verwittwete Bürgermeisterin Stappenbeck, Friederike Elisabeth, geborne Pfützen⸗ reuter zu Perleberg;
2) die einzigen Ges hwister desselben:
a) der Rektor Wilhelm Eduard Stappenbeck daselbst;
n) der Regierungs⸗Conducteur A. Fr. 2. Stap⸗ penbeck zu Potsdam;
81“ Kandidat der Theologie A. B. A. Stap⸗
8 penbeck zu Baesekow; auf ihr gesetzliches Erbrecht zu Gunsten ihrer Miterbin, der Wittwe Stappenbeck, Charlotte, geborne Reuter hierfelbst, Verzicht geleistet haben, von letzterer aber unter Zustimmung ihres Vaters und gesetzlichen Vor⸗ mundes, des Herrn Pensionairs Reuter zu Barkow, der Nachlaß ihres verstorbenen Ehemannes rein undsg unter Verzicht auf die Rechtswohlthat des Juventars schaft den angetreten worden ist, laden wir a teren in gedachter Eigenschaft und nach Darlegung der gesetzlichen Erfordernisse alle diejenigen, welche ein
näheres oder gleich nahes Erbrecht an den Nachlaß des
am 2. Dezember 1836, angeblich ohne Hinterlassung eines Testaments hierselbst verstorbenen Apothekers Ewald
Herrmann Stappenbeck ansprechen zu könnten glauben,
hierdurch peremtorisch vor, in dem auf
den 29. Mai d. J., Vormittags 11 Uhr,
zu
kün
vollmächtigte, zu erscheinen,
auberaumten Liquidatons⸗Termine ihre näheren und zu beschließen, den
Aleich nahen Berechtigungen anzumelden und genügend
Ediktal⸗Ladung. In der Nachlaßsache des hier am 31. Mai 1836 in einem Alter von 22 Fleischhauergesellen von hier hat mit Ausantwortung der in einem theil von A Ackern Feld und 2 gr. eingegangenen antheiligen den Verlassenschaft des Verstorbenen an dessen bekannte Erben wegen exnangelnder Bescheinigung des Ablebens der als nächste Intestat⸗Erben zu ältern väterlicher Seits, über deren Namen, Aufenthalt einige glaubwürdige erlangen gewesen ist, Anstand genommen werden müssen, weshalb von den bekannten Erben auf Er⸗ lasung von Ediktalien angetragen worden 5 werden daher alle diejenigen, des genannten Hieronymus
irgend einem Grunde 1 c haben vermeinen, namentlich aber die obenerwähnten
Großältern des Verstorbenen väterlicher Seits, unter der Verwarnung, daß die und Ansprüche der Rechtswohlthat der — gen Stand, für verlustig geachtet und die Verlassen⸗ als nächste Erben uf Antrag des letz⸗ händigt werden wird, hierdurch aufgefordert und geladen, ftigen 31. Juli zu rechter frü— hier in Person oder durch
und ihre Ansprüche den und zu bescheinigen, b Kontradiktor rechtlich zu verfahren und binnen 6 Wochen
Coupon der Belgischen Bank⸗ Aktien auf
Jahren unverehelicht verstorbenen Hieronymus Marimilian Hascher Vier⸗ zur Zeit mit 23 Thlr. Pachtgeldern bestehen⸗
feshegh worden ist.
zum der
der Actions réunies mit.. betrachtenden Groß⸗ Berlin, den A. April 1838. Leben und 8
Machricht bis jetzt nicht
ist. Es welche an dem Nachlasse Hascher aus Ansprüche zu
Maximilian Im Verlage der H. Erb⸗ oder sonstige Beschreibung de
d *½ 4 8 2 8 2 mee sesegeise Heanzlath⸗ Königsbergi. P. gefe an dem Hascherschen Nachlasse, so wie ; Wiedereinsetzung in den vori⸗ Raabe, Ferd., Beschrei
lung der achten
lung in Königsberg
Preis 7 ½ sgr.
8vo.
sich Legitimirenden ausge⸗
1838 her Gerichtszeit an Stadtgerichtsstelle hinlänglich legitimirte Be⸗ auch beziehendlich gehörig evormundet, sich zur Sache gehörig 8 legitimiren an diese Verlassenschaft anzumel⸗ hierüber mit dem verordneten 10 sgr.,
sodann 12. September
1838 strafse No. 8.
“
Die Bank von Belgien hat uns beauftragt, anzuzei⸗ April d. J. fällige Diridenden⸗
. 28 Frs. 2 Cs.
und der am 10. April d. J. fällig werdende Dividenden⸗ Coupon der Actions réunies auf .
ir bezahlen im Auftrage derselben, von heute bis 20. April d. J., obige Dividenden⸗Ceupons. Belgischen Bank⸗Aktien mit 7 Thlr. 18 sgr. 6 pf.
und obige Dividenden⸗Coupons . 7 Thlr. 12 sgr. 3 pf.
Mendelssohn & Comp., Jägerstraße Nr. 51.
Literarische Anzeigen.
artungschen Hof⸗Buchdruckerei in Königsberg ist so eben erschienen und bei George Gropius, Königl. Bauschule Nr. 12, zu haben: s am 3. F ierten Erinnerungs⸗ festes an den Aufruf vom 3. Febr. 1813. Preis 7 ½ sgr.
bung und Beurthei⸗ Kunst⸗Gewerbe⸗Ausstel⸗ j. P. 8vo.
Graun'’'s Tod Jesu, Vollständiger Klavier-A anerkannt bestes Arrangement von und zugleich wohlfeilste Ausgabe, ist erschienen und zu haben in der handlung von Fröhlich & Comp., Unterwasser-
n Handbuch
für Konsistorien, Schul⸗Kollegien,
Landraths⸗Aemter; Decane, .
27 Frs. 50 Es. Magisträte, Dominien und Gemeinden;
Schut⸗Deputationen und Vorstände in
und auf dem platten Lande in den
Staaten
von J. A. L. Fürstenthal,
Königl. Préuß. Ober⸗Landesgerichts
1s und 2s Heft à 15
und circa 160 Bogen in gr. 8vo. ö C. G.
Im Verlage von G. F. Hever, Vater,
zu Berlin durch die Stuhrsche, Schloßplat
zu haben: 1) Mackeldey, Dr. F., Lehrbuch de
ebruar 1838 zu Römischen Rechts.
Zusätzen bereichert von Dr. Fr. K. 2 Bände gr. 2) Vogt, Dr. Ph. Fr. Wilh., Le Pharmacodynamik. 2 Bände, verbesserte und vermehrte Origina Broschirt. Er. 8vo. 5 Thlr. das Gesaämmtgebiet der Lehrgege für Lehrer an Volksschulen. Ir Ar Theil, Raumlehre enthaltend. Kartonnirt. 12 ½ sgr. f Unter der Presse befindet Schmitthenner, Dr. Fr., cyklopädie der 2 Bäunde. Gr. Svo.
uszug, C. G. Ebers preis 1 Thlr. Musik-
— Quellwärme 0,80 8 Flußwärme 4,20 & Bodenwaärme 3/0% Ausdünstung 0,2n”8
Wäͤrmewechsel †. -
Im Schauspielhause: Die
Die Jun Tragoͤdie in 5 Abth., von S 1. der Johanna wiehe
Tochter. e6
nach Sheridan Knowles, ven aa Handlung gehoͤrige Musik ist vom Kayll— (Herr L. Meyer, neu engagitee
Die Juͤdin. Oper in 4 Akx, chen des Scribe, von Friederike Elmenteit (Dlle. Hochfellner: Prinzessin Eudoxia.) Der Vater der Debuͤtantin. Poß von B. A. Herrmann. Verfe⸗ Lustspiel in 1 Akt, frei g
Drei Tage aus dem Leben von L. Angely. (Naxd
erschtenen und durch alle Buchhardlüen bei L. Hold, Köuigsstraße Nr. ,
das All Raͤaben
die Amtsblätter sämmtlicher K. Ende .
betreffenden g Rescripte und Verfügunzgen Regierungen’
Superintendenten, r⸗
len⸗Inspektoren und Pfarrgeistliche beider Confesstommg Kirchen⸗w
den Stum Königl. Amh
Hende
in g6 ist neu erschienen und in allen soliden Buchhamae
s henang Nach des Verfassen⸗ durchgesehen und mit vielen Aumerkungefäe
0 2 Thh- Svo., IIte Sriginat⸗Ausgabeen 7 T
vierte ⁸0 1. Ausgt
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3) Spieß, J. B., Unterrichtswegweist Lehrgal
unter Anderan⸗ 29 ematische 6c
SGraatswisseusche
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Berlin,
—
Staats⸗Z
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ng.
Sonnabend den 14 en
April
Amtliche Nachrichten. Kronik des Tages
vöI1ö1“
Auszahlung der zum 1. Juli 1838 ge 1
850,000 Rthlr. Staats⸗Schuldscheine —1— Die durch unser Publikandum vom 1. Maͤrz d. J. zum
Zuli 1838 gekuͤndigten Staats⸗Schuldscheine im ee von 7000 Rthlr. nebst deren am 1. Juli c. zur Realisation kom⸗ nden Zins⸗Coupons koͤnnen gegen die in jenem Publikan—
im vorgeschriebenen Quittungen schon vom 1. Juni d. J. ab
rein Berlin bei der Staatsschulden⸗Tilgungs⸗K . aße Nr. 30, eingeloͤset 15 A“ Die außerhalb Berlin wohnenden Inhaber solcher gekuͤn— ten Staats⸗Schuldscheine koͤnnen daher diese mit den dazu hoͤrigen und unentgeltlich mit abzuliefernden Coupons uͤber Zinsen vom 1. Juli 1838 ab schon vor dem 1. Juni d. J tofrei unter Beifuͤgung doppelter Verzeichnisse, in welchen Staats⸗Schuldscheine nach Nummern, Littern und Geld— aͤgen geordnet sind, an die ihnen zunaͤchst gelegene Regie⸗ gs⸗Haupt⸗Kasse zur weiteren Befoͤrderung an die Staats⸗ ulden⸗Tilgungs⸗Kasse einsenden, wounach ihnen alsdann die
aluta derselben bis zum 1. Juli c. ausgezahlt werden wird.
kla
sgr. Subscriptions⸗Pri Das Ganze wird binnen 1 ½ Jahren beendigt
Berlin, den 4. April 1838.
Haupt⸗Verwaltung der Staats⸗Schulden. ther. von Schuͤtze. Beelitz. Deetz. von Berger. Angekommen: Der Hof⸗Jaͤgermeister, Freiher
ge : er Jaͤg er, Freiherr vo Asseburg, von Meisdorff. 5 8 3
Zeitungs⸗Nachrichten. qeeaaed.
Frankreich. airs⸗Kammer. Sitzung vom 7. April. In die⸗ itzung ward die Berathung uͤber die geheimen Fonds gesetzt. Der Herzog von Broglie nahm zum ersten— in dieser Session das Wort, um sich tadelnd uͤber die 8e des Barons von Brigode vernehmen zu lassen. Er er⸗ “ in derselben enthaltenen persoͤnlichen An— * tref „I leicht uͤber dieselben hinweggehen zu koͤnnen b aber uͤber den von Herrn von Brigode aufge⸗ ü Wö man in Bezug auf die geheimen Fonds . g einschlagen, sondern dieselben entweder ver⸗ oder bewilligen, und im letztern Falle alle tadelnden vGen unterdruͤcken muͤsse. „Wenn diese Ansicht“, aͤu— ener, „Eingang faͤnde, so waͤre es um die Repraͤ— 17e ing geschthen; denn man verpflichtet sich dadurch, feglerun v.eh. waͤhrend die Basis der Repraͤsenta— 9 868 ’“ ist. Was mich betrifft, m. H., so lasse dcn ns ” 8 89 Handeln ein, wenn von der Sicherheit der Ruhe des Landes die Rede ist, selbst wenn 865 mngen, meiner Ansicht nach, uͤbertrieben waͤren; ich sahs der Vorsicht dem Mangel an derselben E Wnüstenean mein Votum als eine Zustimmung zu dem 1 wehilen ium Lengeschlagenen Wege betrachten, wenn ärde ich 1; Billigung seiner Politik erblicken wollte, h 8 chügt seyn, zu proresttten. Ich glaube viel⸗ Fegt. a n so ist, wie sie seyn sollte, und habe de os, ch auszusprechen, ohne daß man mich “ ngigkeit oder des Ehrgeizes beschuldigen hat, das Stillschweige Herren, daß man mich gezwun— Beginn der Cesst gen zu brechen, das ich mir seit öb 114““ v1 fruͤher von dem Grafen 2a. 1 . e ses 6 Mo — *»Deputirten⸗ EE111' ch bei den geheimen Fonds rein um ein isteriums ünd hab⸗ e 1 1gg eee Faͤhigkeiten, oder nicht. J Rechtlichkeit und b 88 Mhchg. Im erstern Falle muͤsse man auch W ß es die Summe der geheimen Fonds strenge Rißtrauen 1 Sellches bhe trauen in die Verwaltung, das auf eine weit p
e. gaͤn b der geheetzen t
eren perde. — Der Baron Pelet, ein Repraͤsente * bbbCböb sehr entschieden gegen 58 Mi⸗ b yte mit den bekannten Gruͤnden der Op— eeh sen, daß die jetzige Verwaltung das Ver— Kammern und des Landes nicht besitze, und
es S c, am Schlusse seines Vortrages tadelnd hervor, daß
Ministeri aͤrit leheimen Fonds ahrüc,, wenn es den Antrag wegen e des Landes hegecg⸗ ein so truͤbes Bild von dem Zu— ert und Feanerdeh hse⸗ daß dadurch die Parteien nur er— etzt werden Uona. in 8n Augen des Auslandes nur her— nister des Inneyvn Nigrag entspann sich zwischen dem seils⸗Praͤsidenten 8 E1113“ ausfüͤhrlüche Mirthat uͤberaus lebhafte D 1““ derselben Pe. 1ne. c heces⸗⸗ Hobagf 89 ihe neeasgef⸗ durch welchen dem me “ en Fr. zur rei 1 2 öm Ausgaben bewilligt eth der L. angenommen ward. 1“ Situng s itzung vom 7. April. ten gewid 8 Kammer einge Bi blegt. 6“ Es wurden unter Aaberern AIheeenhenvnen ntenem Flachen üe eine Erhoͤhung des Eingangszolls von zuvor hatten ne einenzeugen angetragen wurde. Schon diesen Eezessa e 1 Redner einschreiben lassen, um zu prechen; nachdem aber der Bericht⸗
1
erstatter, im Namen der Kommission, auf die Ueberweisun Bittschriften an den Handels⸗Minister “ S Kammer bemerklich gemacht hatte, daß eine oͤf⸗ 8 “ den uͤber diesen Punkt bereits angeknuͤpften 8 8 Küggen nachtheilig seyn koͤnnte, zeigte sich die Majo— . Kammer bereit, jene Ueberweisung ohne alle weitere
roͤrterung zu genehmigen. Dies erregte einen solchen Sturm
in den Reihen der Opposition, wie man sich eines aͤhnlichen im
Laufe der Session kaum erinnern kann. Sieben bis acht Mitglieder der aͤußersten Linken stuͤrmten abwechselnd die Rednerbuͤhne 8r Versuch zur Eroͤffnung einer Debatte zu machen; sie 8 urden aber durch das anhaltende Geschrei des Centrums daran erhindert und zuletzt gezwungen, sich dem Willen der Majori⸗ 88 C ea und die Ueberweisung der Bittschriften an den Iün els-Minister geschehen zu lassen. — Am Schlusse der 5 iung bestieg der Finanz⸗Minister die Rednerbuͤhne und „Der Koͤnig hat mich beauftragt, Ihnen einen Gesetz⸗ ntwurf vorzulegen, wodurch der Graͤfin von Lipona eine le⸗ benslaͤngliche Pension von 100,000 Fr. bewilligt werden soll.“ (Leb⸗ hafte Unterbrechung. Mehrere Stimmen: „Wer ist die Graͤfin von Lipona?“) Der Finanz⸗Minister: „Die Graͤfin von Li⸗ pona, m. H., ist die vormalige Koͤnigin von Neapel, die Schwester ö“ Als Napoleon durch den in Bayonne abgeschlossenen 1 raktat die Krone von Neapel auf das Haupt seines Schwagers, des damaligen Großherzogs von Berg, setzte, kam man uͤberein daß der neue Koͤnig von Neapel das reiche Besitzthum des Hauses Farnese erhalten und dagegen alles dem Großherzoge und der Großherzogin von Berg in Frankreich gehoͤrige Eigenthum die⸗ sem Staate uͤberlassen solle. Dahin gehoͤrten der Palast des Elysée⸗Bourbon, das Schloß Villiers, das Gut Lamothe⸗Sainte⸗ Heraye und das Schloß von Neuilly. In Folge der Ereig⸗ nisse von 1814 und 1815 verlor die Graͤfin von Lipona mit der Krone die Farnesischen Guͤter, und ihre vormaligen Besitzungen in Frankreich waren mittlerweile in andere Haͤnde gerathen. Der Kaiser hatte das Schloß von Neuilly der Prinzessin Borghese geschenkt und späͤter hatte der Koͤnig der Franzosen diese Domaine kaͤuflich an sich gebracht. „
noch jetzt existirt. Den Palast Elysée⸗Bourbon hatte Lud⸗ wig XVIII. der Herzogin von Bourbon zuruͤckgegeben in der Tivilliste von 1832 ward dieser Palast fuͤr die Folge der Koͤnigin Wittwe zum Aufenthalt angewiesen. Die Graͤfin von Lipona verlangte, wieder in den Besitz der Guͤter gese t zu werden, die sie durch die Nichtausfuͤhrung des Bayon⸗ ner Traktates verloren hatte; aber der Staats⸗Rath konnte sich mit diesen Reclamationen nicht betassen. Er erklaͤrte sich fuͤr inkompetent, indem jenes Besitzthum durch politische Gesetze in andere Haͤnde uͤbergegangen sey. Inzwischen erregt die Lage der Graͤfin von Lipona die Theilnahme Frankreichs. Allerdings hat Frankreich ihr bei dem Bayonner Traktate weder die Far⸗
andererseits glaubt die Regierung, daß man der Graͤfin v Lipona wohl eine Entschaͤdigung schuldig sey. Man 1“ Acht lassen, daß die Franzoͤsischen Waffen sie auf den Thron erhoben hatten, und daß sie eine Schwester des Kaisers Na— poleon ist. Das Gesetz, welches ich Ihnen vorzulegen die Ehre habe, besteht aus einem einzigen Artikel, der folgendermaßen lautet: „„Es wird der Graͤfin von Lipona eine jaͤhrliche und lebenslaͤngliche Pension von 100,000 Fr. bewilligt. Diese Pen⸗ sion ist unantastbar und wird in das große Buch der oͤffentli⸗ chen Schuld vom 1. Januar 1838 an eingeschrieben.““
Paris, 8. April. Außer den (gestern mitgetheilten) Ver⸗ aͤnderungen in dem Reglement der Deputirten-Kammer schlaͤgt die mit der Pruͤfung dieses Gegenstandes beauftragt gewesene Kommission noch folgende Modificationen vor: Es soll fortan bevor die Kommission ernannt wird, die einen Gesetz⸗ Entwurf zu pruͤfen hat, das Prinzip des neuen Gesetzes in oͤffentlicher Sitzung eroͤrtert und votirt werden, so daß spaͤterhin nur die einzelnen Artikel desselben berathen zu werden brauchen. Der Berichterstatter glaubt, daß dadurch die Arbeiten der Kom⸗ missionen vereinfacht werden wuͤrden, indem bei dem bisherigen Verfahren mancher Gesetz-⸗Entwurf, der lange und sorgfaͤltig gepruͤft worden, bei oͤffentlicher Berathung von Hause aus und ohne weiter in die Details einzugehen, von der Kammer verworfen worden sey. In Bezug auf diejenigen Vor⸗ schlaͤge, die von den Deputirten selbst ausgehen,“) waren bisher ganz besondere Vorsichts⸗Maßregeln angeordnet. Die⸗ selben wurden zuvoͤrderst den Buͤreaus vorgelegt, und die Ma⸗ joritaͤt derselben mußte erst die oͤffentliche Vorlesung genehmi⸗ gen; dann entschied die Kammer, ob sie den Vorschlag in Er⸗ waͤgung ziehen wolle. War dies geschehen, so ward er einer I zur Pruͤfung zugewiesen, auf deren Bericht die v noch einmal uͤber den ganzen Vorschlag abstimmte, vben. Fan Sst ur Berathung der einzelnen Theile desselben mae 1 er Berichterstatter haͤlt eine solche Masse von For⸗ b. 5 r uͤberfluͤssig, und glaubt, daß man das den Depu⸗ schräͤnk iehene Recht der Initiative nicht auf diese Weise be⸗ hraͤnken muͤsse. Er schlaͤgt vor, daß mit Ausnahme der Ge⸗
nenäghihg von Seiten der Mehrzahl der Buͤreaus, hinsichtlich deeh Deputirten ausgegangenen; roposition ganz wie mit den von 8 gierung vorgelegten Gesetz⸗Entwuͤrfen verfahren werde. —Der ierte Punkt, uͤber den sich der Berichterstatter ausließ, war die
»“) Die Charte von 1830 hat nämlich, im Widerspruche mit der⸗ jenigen von 1814, den beiden Kammern das Recht der Initiative zuerkannt, indem sie im 15ten Artikel also verfügt: „Das Vorschla⸗ Sfl der Gesetze steht dem Könige, der Pairs⸗ und der Depu⸗ † 11 zu; doch muß jedes Steuer⸗Gesetz zunächst von Auter daneen s ammer votirt werden.“ — In der Charte von 1814 Gesetzes Iorn⸗ fr entsprechende 17te Artikel folgendermaßen: „Jeder alrd. gba schlas “ nach dem Gutbefinden des Königs, der Sreuer. G r Deput rten⸗Kammer vorgelegt, mit Ausnahme des esetzes, das zuerst der Deputirten⸗Kammer mitgetheilt wer⸗
den muß.“
Mehrere Vorschlaͤge sind
Der
Das Gut Lamothe⸗Sainte⸗Her 18 8 3 8 2 * 27 & eraye war zu einer militairischen Dotation benutzt worden, welche
nesischen Guͤter, noch die Krone von Neapel garantirt; aber Kammer einen leichtern Ueberblick zu gewaͤhren, und sie daran
Bildung der Kommissionen. Bei der bisherigen Art, diese letzteren zusammen zu setzen, ergeben sich Uebelstaͤnde, die schon
oft lebhaft empfunden und geruͤgt worden sind. Die Kammer besteht bekanntlich aus 9 durch das Loos gebildeten Buͤreaus, und die Kommissionen werden in der Art zusammengesetzt, daß jedes dieser Buͤreaus ein Mitglied dazu ernennt. Nun kann es aber vorkommen, daß z. B. bei einer rein uristischen Frage saͤmmtliche ausgezeichnete Juristen der Kammer zufaͤllig Mit⸗ glieder eines und desselben Buͤreaus sind, so daß die uͤbrigen Buͤreaus zu der Kommission nur Mitglieder ernennen koͤnnen, die mit dem zu berathenden Gegenstande nicht vertraut sind. 2 jetzt zur Beseitigung dieses Ue⸗ belstandes gemacht worden, aber man hat sich zuletz
uͤberzeugt, daß alle uͤbrigen Methoden, die Kommissione
zusammenzusetzen, eben so große und vielleicht noch groͤ
ßere Nachtheile mit sich fuͤhren wuͤrden. So hat man sic
denn darauf beschraͤnkt, der Kammer vorzuschlagen, daß sie nur fuͤr einzelne wichtige Gegenstaͤnde von der bisherigen Weise ab⸗ weiche, und zwar so, daß in solchen Fͤllen die Kommission von der Kammer selbst in oͤffentlicher Sitzung zusammengesetzt werde. Der Berichterstatter schlaͤgt ferner vor, eine vor einigen Jahren
von der Deputirten⸗Kammer getroffene Einrichtung, wonach
seitdem fuͤr das Budget jedesmal eine Kommission von 36 Mit⸗ gliedern bestellt wird, wieder aufzuheben, und die Zahl de
Mitglieder wie fruͤher auf 18 zu beschraͤnken. Der Berichterstatter
V wuͤnscht außerdem den Gebrauch abgeschafft zu sehen, daß der⸗
jenige Deputirte, mit dessen Vorschlag sich eine Kommission be⸗
V schaͤftigt, zugleich Mitglied derselben seyn koͤnne, und gesteht
ihm nur eine berathende, keine entscheidende Stimme zu. — er letzte Punkt, mit dem sich die Reglements⸗Kom⸗ mission beschaͤftigt hat, ist das Verfahren in Bezug auf die bei der Kammer eingehenden Bittschriften. Die Haupt⸗ Einwendungen, die man gegen das bisherige Verfahren machen kann, bestehen darin, daß man sich durchaus nicht Uum die In⸗ dividualität der Bittsteller und um die Richtigkeit der Unter⸗ schriften kuͤmmert; daß man keinen Unterschied zwischen den Bittschriften, die sich durch die Wichtigkeit ihres Gegenstandes empfehlen, und denen macht, die nur unvernuͤnftige oder laͤcher⸗ liche Vorschlaͤge enthalten; endlich, daß die mit der Pruͤfung der eingehenden Bittschriften beauftragte Kommission allmonat⸗ lich erneuert, und dadurch eine konsequente Uebereinstimmung in den Ansichten verhindert wird. Die Kommission schlaͤgt zur Abstellung dieser Mißbraͤuche vor, daß in der Folge die Unter⸗ schriften jeder bei der Kammer einzureichenden Bittschrift lega⸗ lisirt seyn sollen, ausgenommen wenn eine Petition von einem Deputirten selbst eingebracht wird, in welchem Falle es jener Form nicht beduͤrfen solle. Ferner soll es auch den Kommissionen freistehen, unter den auf diese Weise eingegangenen Bittschriften diejenigen auszuwaͤhlen und zuerst zum Vortrage zu bringen, die ihr vorzugsweise von Wichtigkeit und von Nutzen zu seyn scheinen. Der Berichterstatter glaubt endlich, daß es, um der
zu erinnern, wie sie bei fruͤheren, aͤhnlichen Faͤllen verfahren, also um eine gewisse Jurisprudenz fuͤr die Bittschriften
festzustellen, unumgaͤnglich noͤthig sey, daß gleich bei Eroͤffnung
der Kammern eine Bittschriften⸗Kommission fuͤr die ganze Dauer der Session niedergesetzt werde. — Dies sind die Haupt⸗ vorschlaͤge zur Veraͤnderung des Reglements, die binnen kurzem in der Kammer zur Berathung kommen werden.
Bei der neuen Deputirten⸗Wahl in Bourganeuf tritt als Konkurrent des Herrn Emil von Girardin Herr Voysin de Gartempe, Rath am Cassationshofe, auf. b
Ben Arach, der Gesandte Abdel⸗Kader's, giebt den hiesigen Blaͤttern bisher noch sehr wenig Stoff zur Unterhaltung, indem er ganz eingezogen lebt. Seine feierliche Audienz wird erst in etwa § Tagen, nach Ankunft der fuͤr den Koͤnig bestimmt Geschenke, stattfinden.
Im Phare de Bayonne vom 5. April liest man: „Ge⸗ stern ist das Fort von Vera in die Haͤnde der Christinos ge⸗ fallen. Die Karlisten haben die freigelassene Verbindung mit den Bergen von Lesaca benutzt und um 10 Uhr Morgens di Kaserne geraͤumt, worauf die Christinos einzogen. Sie fandern eine Fpfuͤndige vernagelte Kanone. Der General O'Donnell wird, nachdem er das Fort zerstoͤrt hat, mit seinen Truppen nach Irun zuruͤckkehren. Die verwundeten Christinos sind auf das Franzoͤsische Gebiet nach Urrunge geschafft worden.“
Großbritanien und Irland.
Parlaments⸗Verhandlungen. Oberhaus. Siz zung vom 6. April. Der Graf von Winchilsea zeigte an daß er nach den Ferien auf einige Verbesserungen in dem neue Armen⸗Gesetz antragen werde, namentlich in Bezug auf di Bekoͤstigung der Armen, die Ertheilung von Unterstuͤtzung au⸗ ßerhalb der Armenhaͤuser und die in diesen Haͤusern zu verrich⸗ tende Arbeit. Dann entspann sich eine Debatte uͤber die Ir laͤndischen Kirchen Angelegenheiten, in deren Verlauf der Graf von Ripon, der Herzog von Wellington und der Graf von Wicklow das Mißlingen der Plaͤne des Ministeriums zur Erledigung des Zehntenstreits in Irland auf die Ungereimtheit und Ungerechtigkeit des Beschlusses zuruͤckfuͤhrten, nach welchem der etwanige Ueberschuß in den Einkuͤnften der Irlaͤndischen Kirche zu allgemeinen Unterrichts⸗ Zwecken verwendet werden soll. Dieser Beschluß, meinte Graf Ripon, habe natuͤrlich das Bestreben herbeigefuͤhrt, einen solchen Ueberschuß, der gar nicht vorhanden sey, durch Beeintraͤchtigung der Kirche und der Geistlichkeit erst zu schaffen; dieser Beschluß habe zur Folge ge⸗ habt, daß die protestantische Kirche in Irland jetzt mit einer Heftigkeit angegriffen werde, wie es fruͤher nie erhoͤrt gewesen, und daß man sie als eine voͤllige Last, als ein Uebel fuͤr das Land darstelle. Lord Melbourne bemerkte dagegen, daß das Oberhaus im Jahre 183 sich ja auch geweigert habe, eine Ir⸗ laͤndische Zehnten⸗Bill zu genehmigen, die jenen Beschluß nicht ent⸗ halten, und daß, wenn dasselbe jene Bill damals angenommen haͤtte, die Sache jetzt ganz anders stehen wuͤrde. Hierauf entgegnete der