1838 / 120 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

1“*“ Ehngsun *w 4 S * 2* 8 1991.. üvhlshn. . nons im ht; nkN.; Sarsi, n Kh .

, vers8sc⸗ us S

Berlin, Dienstag den 1sten Mai

222, 8 I .-, Sbeneh e, AEEE

—y

3 116“ 1 111““ 8“

ie““

111““ * 5·]

1838.

M

——

Kronik des Tages.

Her Notariats⸗Kandidat Heinrich Schums ist zum fuͤr den Friedensgerichts⸗Bezirk Lindlar, im Landgerichts⸗ e Koͤln, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Lindlar,

t worden.

Bekanntmachung. r Erleichterung des Post⸗ und Reise⸗Verkehrs zwischen und Puttbus wird vom 1. Mai c. an ein: Post⸗Ver⸗ gg auf dem kuͤrzesten Wege in der Art eingerichtet, daß Feinberg (Post⸗Station zwischen Greifswald und Stral⸗ „gleich nach Ankunft der Schnellpost aus Berlin nach und, eine bequeme Personen⸗Post nach Puttbus uͤber hroder⸗Faͤhre abgeht und von Puttbus auf demselben in Reinberg, zum Anschluß an die Schnellpost von und nach Berlin, eintrifft. has Personen⸗Geld bei dieser neuen Post ist pro Person eile auf 5 Sgr. festgesetzt, wofuͤr jedem Reisenden die itnahme von 20 Pfund Gevpaͤck gestattet ist. hoͤhrend der Winter⸗Monate vom 1. Oktober bis 1. April biese Post als Kariol⸗Post coursixen. s besteht nun fuͤr Personen, dung zwischen Berlin und Puttbus: Berlin: Mittwoch und Sonnabend 12 Uhr Mittags, Puttbus: Donnerstag und Sonntag 6 Uhr Abends, Puttbus: Dienstag und Sonnabend 6 Uhr fruͤh, Herlin: Mittwoch und Sonntag 2 Uhr Nachmittags. ßerdem gewaͤhrt die Fahrpost zwischen Stralsund und 6 uͤber Bergen welche in Stralsund in genauem enhange mit der Fahrpost nach und von Berlin stehen uͤr Berlin und Puttbus noch folgende Verbindungen: Berlin: Montag und Freitag 6 Uhr Abends,

Puttbus: Mittwoch und Sonntag 4 ½¼ Uhr Nachmittags,

Puttbus: Sonntag und Donnerstag 8 Uhr fruͤh, Berlin: berlin, den 24. April 1838.

General⸗Post⸗Amt.

Bekanntmachung.

bt. Petersburg fahrenden Dampfschiffe, von welchen vom ai bis zum 27. Oktober einschließlich aus Luͤbeck und

9. Mai bis zum 3. November einschließlich aus St. Pe⸗ (thung uͤber denselben soll noch fernerweitig bestimmt werden.

arg an jedem Sonnabend eins abgeht, wird in diesem in gleicher Art wie im vorigen Jahre von Stralsund

der Bucht zwischen Ruͤgen und Hiddensee bewirkt

die Personen, welche diese Verbindung zur Reise nach Ruß⸗ V zwei neue Gesetz⸗Entwuͤrfe vor.

benutzen beabsichtigen, muͤssen sich also nach Stralsund bege⸗ dbei dem dortigen Post⸗Amte sich melden. Dieselben wer⸗ rauf aufmerksam gemacht, daß sie zur Reise nach Ruß⸗ nothwendig mit einem von einer Kaiserlich Russischen bischaft oder von einem Kaiserlich Russischen Konsul visir⸗ tigen Passe versehen seyn muͤssen, und daß sie ohne einen

unter keinen Umstaͤnden zur Reise mit den Dampfschiffen

alen werden koͤnnen. agen werden auf diesem Wege von den Dampsschiffen ufgenommen. berlin, den 28. April 1838. ““ General⸗Post⸗Amt.

Rußland und Polen.

t. Petersburg, 21. April. Ihre Majestaͤten der Kai⸗ d die Kaiserin, so wie der Thronfolger⸗Cesarewitsch, der rst Michaͤel Pawlowitsch und die Großfuͤrstin Helena hwna wohnten in der (Russischen) Osternacht dem Got⸗ iste zur Feier der Auferstehung in der Kaiserl. Eremitage zwischen diesem Gottesdienste und der Messe nahmen Ihre aͤten die Gluͤckwuͤnsche der Mitglieder des Reichs⸗Rathes, kinister, der Senatoren, der Generale, der Offiziere der , der Armee und Flotte, der Hof⸗Beamten und der Standes⸗Personen entgegen. Die Grobßfuͤrstinnen die Messe in der Kapelle des hoͤchsteigenen Pa⸗ Sr. Majestät des Kaisers. Um fäͤnf Uhr Nach⸗ s, nach der Vesper, geruhten Ihre Majestaͤt die n in der Kapelle die Gluͤckwuͤnsche der Damen zu em⸗ 8 Am Ostermontage hoͤrten Ihre Kaiserl. Majestaͤten lese in der Eremitage und nahmen hierauf die Gluͤck⸗ e des Synods entgegen. Nach der Messe wurde das saeüsche Corps von Ihren Kaiserl. Majestaͤten in einem e dieses Palais empfangen. Bei dieser Gelegenheit 8. zweite Rath der Oesterreichischen Botschaft, Baron 1 ver. die Ehre, dem Kaiser und der Kaiserin vorgestellt 3, und der Graf von Nugent, Offizier in Oesterrei⸗ iensten, der schon fruͤher dem Kaiser vorgestellt wor⸗ ar, hatte die Ehre, auch Ihrer Majestaͤt der Kaiserin vor⸗ lerc einen Kaiserlchen r urch einen Kaiserlichen Ukas vom 16ten (28sten) v. M. hige neue Abaͤnderungen im Zoll⸗Tarife Fectge. wor⸗ erjeich dem 1. (13.) Mai d. J. in Kraft treten werden. e hniß der zur Einfuhr erlaubten Waaren, so wie . lnevon denen der Zollsatz vermindert oder veraͤndert it dem heutigen Blatte der Handels⸗Zeitung ausge⸗ 8 unumwollene gedeuckte Waaren bleiben nach wie vor ; Ungedruckte muͤssen vom Pfund 1 ½ bis 3 Rubel

Briefe und Sachen folgende

Dienstag und Sonnabend 10 Uhr Vormittags. Im Namen der Kommission, welche mit der Pruͤfung des Ge⸗ setz⸗Entwurfes

llicher Eisenbahnen Privat⸗Compagnieen zu uͤbertragen.

Silber an Eingangszoll entrichten,. Seidenwaaren zahlen 6 bis 20 Rubel Silber vom Pfund. Wollenwaaren, so fien sie erlaubt uͤr das

sind, werden mit 1 ⅛¼ bis 2 Rubel Silber Pfund besteuert. 11I1

St. Petersburg, 21. April. Wie man jetzt mi Bestimmtheit vernimmt, werden Ihre Kaiserl. Maäjestaͤten die beabsichtigte Reise nach Deutschland schon in den ersten Tagen des naͤchsten Monats und zwar zugleich mit dem Großfuͤrsten⸗ Thronfolger antreten; die Kaiserin duͤrfte jedoch einige Tage fruͤher als der Kaiser in Deutschland eintreffen. Die uͤbrigen Glieder der erlauchten Herrscher⸗Familie werden, wie man glaubt, den Sommer hier zubringen.

Der Praͤsident des Reichsraths, Graf heegegaff, ist ge⸗ faͤhrlich krank. Nach den neuesten aus dem Kaukasus hier eingehenden Nachrichten, ist der Chef des dortigen Armee⸗ Corps, General⸗Lieutenant Welgaminow II., gleichfalls von einer schweren Krankheit befallen worden, jedoch schon in der Wieder⸗ genesung begriffen. Die Bergvoͤlker verhielten sich waͤhrend der letzten Monate ruhig, und man vernahm nichts von weiteren Einfäͤllen derselben in unsere Graͤnzgebiete. General⸗Lieutenant Golowin, der neuernannte Militair⸗ und Civil⸗Ober⸗Befehls⸗

haber des Kaukasischen Landstrichs, war bereits vor einigen

Wochen in Tiflis eingetroffen und hatte gleich seine Charge an⸗ getreten. Baron Rosen, sein Vorgaͤnger, in Moskau angekom⸗ men, befand sich fortdauernd unwohl.

Unsere Osterfesttage wurden von dem unguͤnstigsten Wetter heimgesucht, das den auf dem Admiralitaͤts⸗Platze wiederum stattfindenden Volks⸗Lustbarkeiten großen Abbruch that; denn des unsoͤglichen Schmutzes wegen, der die Straßen fast unzugäng⸗ lich macht, wird die Frequenz bei denselben sehr gemindert.

Nach Briefen aus Moskau, hatte der beruͤhmte Virtuose Ole⸗Bull daselbst bereits drei Konzerte gegeben, die einen stuͤr⸗ mischen Andrang des Publikums herbeizogen und ungemeinen

vW“ Frankreich.

Deputirten-Kammer. Sitzung vom 23. April.

uͤber die Handels⸗Gesellschaften beauftragt wor⸗

den war, erstattete heute Herr Legentil seinen Bericht. Die

n Kommission hat den von dem Ministerium vorgelegten und aus der Anschluß der Preußischen Post an die zwischen Luͤbeck

7 Artikeln bestehenden Gesetz⸗Entwurf voͤllig umgearbeitet und in einen Entwurf von 36 Artikeln verwandelt. Der Berichter⸗ statter beschraͤnkte sich darauf, den neuen Entwurf vorzulesen, der darauf zum Druck verordnet wurde. Der Tag der Bera⸗ Die Kammer beschaͤftigte sich darauf mit einem Gesetz⸗Entwurf uͤber die Friedens⸗Gerichte.

Sitzung vom 24. April. Der Minister des Handels und der oͤffentlichen Bauten legte bei Eroͤffnung der Sitzung Durch den einen soll die Mehrtaxe auf den weißen Rohzucker, der von den Franzoͤsischen Kolonieen kommt, aufgehoben werden; der andere betrifft die polizeiliche Beaufsichtigung der Eisenbahnen. Die Kammer ging darauf zur Berathung des Gesetz⸗Enrwurfes in Betreff der Friedensgerichte uͤber, ward darin aber bald unterbrochen, weil Herr Arago das Wort erhielt, um im Namen der Kom⸗ mission uͤber das Eisenbahn⸗Gesetz Bericht zu erstatten. .9 Arago trug im Namen der Kommission darauf an, den Ent⸗ wurf der Regierung zu verwerfen und die Anlegung Es er— hob sich nach Vorlesung dieses Berichtes ein Streit daruͤber, in welcher Reihenfolge die verschiedenen Gesetz⸗Entwuͤrfe zur Berathung kommen sollten, und die Kammer entschied sich end⸗ lich auf den Vorschlag des Herrn Thiers dahin, daß vor allen Dingen das Renten⸗Reductions⸗Gesetz, nach diesem die Eisen⸗ bahnen und dann die Handels⸗Gesellschaften zur Eroͤrterung kommen sollten. (Den Bericht des Herrn Arago werden wir in unserm morgenden Artikel ausfuͤhrlicher besprechen.)

Paris, 25. April. Der durch die Unpaͤßlichkeit des Fi⸗ J“ in der Deputirten⸗Kammer eingetretene Waffen⸗ stillstand wird dazu benutzt, um zwei andere bedeutende und fuͤr den materiellen Wohlstand Frankreichs wichtige Fragen ei⸗ nen Schritt weiter zu befoͤrdern. Die Kommissionen haben naͤm⸗ lich Bericht erstattet, in Betreff der Gesetz⸗ Entwuͤrfe uͤber die Handels⸗Gesellschaften und uͤber die Eisenbahnen. Es giebt zweier⸗ lei Arten, wie in Frankreich große Handels⸗Gesellschaften gebil⸗ det werden, naͤmlich en commandite oder anonym. Eine Gesellschaft en commandite kann eine unbeschraͤnkte An—⸗ zahl von Theilnehmern haben, muß aber durch ein oder zwei verantwortliche Associé's, sowohl in der Firma der Gesell⸗ schaft, als in dem Geschaͤfte, vertreten werden. Die Kontrakte uͤber dergleichen Gesellschaften koͤnnen von einem Notar vollzo⸗ gen werden, und treten ohne weitere Beaufsichtigung oder Kon⸗ trolle von Seiten des Staats ins Leben. Die anonymen Ge⸗ sellschaften dagegen nennen in ihrer Firma keinen Namen, son⸗ dern bezeichnen durch dieselbe nur den Zweck ihres Unterneh⸗ mens. Eine solche Gesellschaft legt aber vorher ihre Statuten den Behoͤrden zur Pruͤfung vor, und tritt nur mit der Geneh⸗ migung des Koͤnigs ins Leben. Diese letztere Form, die in fruͤ⸗ heren Zeiten die gebraͤuchlichste war, weil sie sich den Actionai⸗ ren durch groͤßere Soliditaͤt empfahl, ist in der letzteren Zeit fast ganz durch die Gesellschaften en commandite verdraͤngt worden. Es kam denen, die einen Actien⸗Verein bilden wollten, in neuerer Zeit hauptsaͤchlich darauf an, alle verzoͤgernden Formalitaͤten zu vermei⸗ den, um so schnell als moͤglich mit hundert anderen Unternehmungen in Konkurrenz treten zu koͤnnen. Auch waren wohl viele Sta⸗ tuten nicht geeignet, den pruͤfenden Blick der Staats⸗Behoͤrden zu ertragen. Mit Huͤlfe jener sich schnell und ohne alle Auf⸗ sicht bildenden Vereine ward die Boͤrse in neuester Zeit mit einer Fluth von Actien aller Art uͤberschwemmt, es wurde ein Spiel mit denselben getrieben, welches nothwendig die Besorg⸗

niß der Regierung wecken mußte. Es kam darauf an, einem Schwindel ein Ende zu machen, der Hunderte von leichtglaͤu⸗ bigen Familienvaͤtern in einem Tage an den Bettelstab brachte, und haͤufig abgefeimten Betruͤgern Gelegenheit gab, sich auf Kosten der Unwissenheit zu bereichern. Die rechten Mittel zu eee. zu finden, ist indeß nicht so leicht, als es auf den ersten Anblick erscheinen koͤnnte. Es gilt, einem Mißbrauch zu steuern, ohne jedoch eine Freiheit zu verletzen, die fuͤr den Handel bereits die —— Folgen gehabt hat. Die Actien⸗Gesellschaften, d. h. die

ereinigung vieler kleiner, einzelner Mittel zur Erreichung ei⸗ nes großen Zweckes ist fuͤr Handel, Gewerbe, Wissenschaft, Le⸗ ben und Kunst eine unberechenbare Wohlthat. Jedes Hemm⸗ niß, welches man der Bildung solcher Vereine in den Weg legt, muß als unumgaͤnglich nothwendig bewiesen werden, wenn es beim groͤßeren Publikum Eingang finden soll. Das Mini⸗ sterium glaubte, in dem Boͤrsenspiele hinlaͤnglichen Grund zu ei⸗ ner Beschraͤnkung jener Freiheit gefunden zu haben. Deshalb legte es der Deputirten⸗Kammer einen Gesetz⸗Entwurf vor, durch welchen verlangt wurde, daß in der Folge gar keine Gesellschaf⸗ ten en commandite, sondern nur anonyme Gesellschaften gebildet werden sollten; oder mit anderen Worten, daß jeder Actien⸗ Verein, bevor er sich konstituiren duͤrfe, seine Statuten dem Mini⸗ sterium und die Erlaubniß zu seiner Bildung einholen muͤsse. Die von der Kammer zur Pruͤfung dieses Gesetz⸗Entwurfes ernannte Kommission hat sich indeß mit dieser Ansicht nicht einverstanden erklaͤrt. Sie meint, es heiße, das Kind mit dem Bade ver⸗ schuͤtten, wenn man, wegen einzelner unleugbarer Mißbraͤuche, eine Freiheit beschränken wolle, die wegen ihres vielfachen Nutzens dem Handelsstande besonders werth geworden sey. Die Kommission ist dabei nicht stehen geblieben, sondern hat selbst ein neues Gesetz entworfen, durch welches die Kommandit⸗Ge⸗ sellschaften aufrecht erhalten, aber einigen Formalitaͤten unter⸗ worfen werden, die der Kommission geeignet scheinen, den groͤß⸗ ten Theil der bisherigen Mißbraͤuche abzustellen. Auf die ein⸗ zelnen Bestimmungen dieses neuen Entwurfes werden wir bei Gelegenheit der dn. zuruͤckkommen.

Der Koͤnig empfing gestern den Verwaltungsrath der auf dem linken Ufer der Seine anzulegenden Eisenbahn von Paris nach Versailles. Der Praͤsident, General Jacqueminot, hatte die Ehre, dem Koͤnige den Direktor jener Eisenbahn, Herrn August Leo, und die beiden den Bau leitenden Ingenieure vorzustellen. Der Koͤnig schien mit Vergnuͤgen die Versicherung entgegen zu nehmen, daß die ganze Bahn binnen Jahresfrist beendigt seyn wuͤrde.

Die Pairs⸗Kammer hat in ihrer vorgestrigen Sitzung den Gesetz⸗Entwurf uͤber die Griechische Anleihe mit 120 gegen 22 Stimmen angenommen.

Ein sehr bekannter hiesiger Kunsthaͤndler, Herr Cousin, kaufte im April v. J. bei Verauctionirung des Nachlasses des Herzogs von Maillé ein Gemaͤlde, darstellend den heiligen Jo⸗ hannes in der Wuͤste, fuͤr 59 Fr. Als er dasselbe reinigte, er⸗ kannte er bald, daß es einer der schoͤnsten Raphael's war, und nachdem er dasselbe voͤllig restaurirt hatte, traten auch die Buch⸗ staben M. R. (Musée royal) und die Worte: donné par le roi hervor. Herr Cousin machte, da er nicht anders glaubte, als daß der Herzog von Maillé auf eine rechtmaͤßige Weise Besitzer jenes Bildes gewesen sey, durchaus kein Ge⸗ heimniß aus seinem kostbaren Funde, und er war nahe daran, den von ihm festgestellten Preis von 100,000 Fr. zu erhalten, als die Civilliste durch einen Prozeß seinen schoͤnen Traͤumen ein Ende machte. Man hatte naͤmlich nachgeforscht und gefunden, daß jenes Bild dem Herzoge von Maillé im Jahre 1821 von Seiten des Koͤnigl. Museums nur geliehen worden war, und die Civilliste trug deshalb auf Ruͤckgabe des⸗ selben an. Das Urtheil des Gerichtshofes fiel dahin aus, daß das Gemaͤlde dem Museum zuruͤckgegeben werden, und die Fa⸗ milie des Herzogs von Mailleè die v des Prozesses tragen und außerdem dem Herrn Cousin die Kaufsumme mit 59 Fr. und außerdem die Restaurationskosten zuruͤckzahlen muͤsse.

Der „National“ ist gestern auf der Post und in seinen Ex⸗ peditions⸗Lokalen mit Beschlag belegt worden.

In der Charte von 1830 liest man: „Ein Journal hat gestern angebliche Aufschluͤsse uͤber den von dem Franzöoͤsischen Kabinette eingeschlagenen Weg in Bezug auf die Hollaͤndisch⸗ Belgische Angelegenheit gegeben. Es hat von einer Note ge⸗ sprochen, die der Conseils⸗Praͤsident dem Herrn Serrurier aͤber⸗ reicht und in welcher er erklaͤrt habe, daß Frankreich die An⸗ spruͤche Belgiens hinsichtlich der Graͤnz⸗Bestimmung nicht bil⸗ lige und dieselben nicht unterstuͤtzen werde. Diese Behauptung ist durchaus falsch; die in Rede stehende Note hat niemals exi⸗ stirt; und eben so sind alle anderen Einzelnheiten in jenem Ar⸗ tikel durchaus unbegruͤndet, und wir sind ermaͤchtigt, demselben foͤrmlich zu widersprechen.“

Mehrere hiesige Legitimisten haben Briefe aus Rom er⸗ halten, denen zufolge der Marschall Bourmont daselbst so ge⸗ faͤhrlich krank darnieder liegen soll, daß man an seinem Auf⸗ kommen verzweifelte.

Das Journal des Doébats meldet heute das Erscheinen des neuen Werkes des Herrn von Chateaubriand unter dem Titel: „Der Kongreß von Verona, der Krieg in Spanien und die Spanischen Kolonieen.“ Es besteht aus zwei Baͤnden und kostet nicht weniger als 10 Fr.

Die Regierung publizirt heute nachstehende telegraphische Depesche aus Bayonne vom 23. April 8 Uhr Morgens: „Es zeigt sich in den Baskischen Provinzen eine dem Don Carlos feindlich gesinnte Partei; ihr Wahlspruch ist: Friede und Privilegien! Murragaray steht in der Umgegend von Tolosa an ihrer Spitze. Von Andoain aus sind Karlistische Truppen ohne Erfolg gegen sie marschirt.“

Man schreibt aus Bayonne vom 21. April: Wir erhal,⸗ ten se eben eine Nachricht von der hoͤchsten Wichtigkeit fuͤr die Sache der Koͤnigin. Am 18ten Abends gegen ü Uhr erschien in Verastegui eine 400 Mann starke Kolonne unter der Anfuͤh⸗ rung von Murragaray. Am folgenden Morgen proklamirte die⸗