1838 / 126 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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der Schatzkammer erklart hatte, daß er am lIten das Bud⸗

get vorlegen werde, entspann sich eine lange Debatte uͤber die Irlaͤndische Armen⸗Bill, deren dritte Verlesung an der Tages⸗ ordnung war. O Tonnell machte noch einen letzten Versuch, sich dieser Maßregel zu widersetzen, von welcher er nur Unheil fuͤr Irland erwartet; er fand auch indirekte Unterstuͤtzung bei einigen Tories, namentlich bei Lord Stanley, der sich mit mehreren Details der Bill nicht zufrieden erklärte; aber von Lord Morpeth vertheidigt, wurde die Bill doch mit 234 gegen 59 Stimmen angenommen.

Unterhaus. Sitzung vom 1. Mat. Herr Hume machte heute seinen angekuͤndigten Antrag, daß die Apanage, die der Koͤnig von Hannover als Köͤniglicher Prinz von Groß⸗ britanien bezieht, so lange suspendirt werden solle, als Letzterer einen fremden Thron einnehme. Der Antrag wurde aber von dem Kanzler der Schatzkammer bekaͤmpft und schließlich

mit 97 gegen 62, also mit einer Majoritaͤt von 35 Stimmen

verworfen.

London, 1. Mai. Durch die gestrige Erklaͤrung der Mi⸗ nister im Oberhause wird die Vermuthung bestaͤtigt, daß nur wegen des Todestages Georg's IV. ein Ausschub von zwei Ta⸗ gen, vom 26. auf den 28. Juni, mit der Kroͤnung vorgenom⸗ men worden ist. Auch eine fruͤhere Meldung des „Courier“, daß zwar das Bankett, aber nicht der Kroͤnungszug vom Koͤ⸗ niglichen Palaste nach der Westminster⸗Abtei unterbleiben werde, erweist sich danach als gegruͤndet. Der Courier ist uͤbrigens doch nicht ganz zufrieden damit, daß die Minister den Tories darin nachgegeben und die Kroͤnung wegen jenes Zu⸗ sammentreffens mit dem Todestage des Oheims der Koͤnigin auf den 28. Juni verlegt haͤtten, besonders weil es gerade die „Times“ und der „John Bull“ gewesen, die zuerst auf das Versehen der Minister aufmerksam gemacht. Der „Courier”“ meldet bereits nach dem Berichte eines seiner Korrespondenten, daß der Weg, den der Kroͤnungszug nehmen

wird, von dem Haupteingang des Buckingham⸗Pallastes, quer

durch den St. James⸗Park, durch Storey's Gate nach Great⸗ George⸗Street gehen soll. Ueber das Bassin im Park wird eine Bruͤcke geschlagen werden. Aus derselben Mittheilung er⸗ sieht man, daß siebenzig Arbeiter beschaͤftigt sind, in der West⸗ minster⸗Abtei die nehigen Vorkehrungen zur Kroͤnungsfeier zu

treffen. Das weitlaͤuftigere Teremoniell bei der Kroͤnung Georg's IV. machte eine Verwendung von 250 Arbeitern allein in der

Abtei noͤthig. Unter den in Bezug auf die Kroͤnung bis jetzt bei dem Geheimen⸗Raths⸗Comité eingereichten Petitionen befin⸗ det sich eine von dem Herzog von Korfolk, als Erbmarschall des Reiches, der das Recht in Anspruch nimmt, den rechten Arm der Koͤnigin zu stuͤtzen, waͤhrend sie das Scepter haͤlt; zugleich verlangt er den Handschuh von der rechten Hand der Koͤnigin, den sie bei dieser Gelegenheit tragen wird. . Die heutige Hof⸗Zeitung meldet die Ernennung des Heerrn Light zum Gouverneur von Guiana, des Oberst⸗Lieute⸗ nants Gawler zum Gouverneur von Suͤd⸗Australien und des Herrn Hutt zum Gouverneur von West⸗Australien.

Lablache ertheilt jetzt der Koͤnigin Unterricht im Gesange.

Der Niederlaͤndische Gesandte, Herr Dedel, ist vorgestern von hier nach dem Haag abgereist.

Das Diner, welches die hiesige Goldschmied⸗Innung Ehren des Herzogs von Wellington, Lord Lyndhurst’'s, Sir

Peel's, Lord Stanley's und anderer ausgezeichneter konservati⸗

ver Staatsmaͤnner veranstaltet hatte, hat am Sonnabend statt⸗ efunden. Lord Lyndhurst bemerkte in einer bei dieser Gelegen⸗ den gehaltenen Rede unter Anderem: „Es ist erst drei Jahre er, als der Versuch gemacht wurde, die Ansicht zu verbreiten, daß die Privilegien der erblichen Pairie abgeschafft werden muͤßten; aber welche große Veraͤnderung ist seitdem in der oͤffentlichen Meinung vorgegangen, wie schnell hat alle Klassen der Gesellschaft die Ueberzeugung durchdrungen, daß das Oberhaus der Hand der Vorsehung zum Mittel ge⸗ dient hat, eine Menge verderblicher und gefaͤhrlicher Gesetze zu verhindern. Jetzt steht es wieder fest in der Liebe des Lan⸗ des.“ Sir R. Peel seinerseits sagte: „Ueber die Art, wie das Land jetzt regiert wird, habe ich mich hier nicht zu aͤußern; so viel aber weiß ich, daß ich und meine Freunde, Lord Stanley und Sir James Graham, mit dem Beistande des Oberhauses stark genug sind, um die A zu verhindern.“ 8 Herr Sharman Crarvpford hat ein Schreiben an O'Connell gerichtet, worin er demselben ein inkonsequentes Benehmen in der das Irlaͤndische Armenwesen betreffenden Angelegenheit vor⸗ wirft. Fruͤher naͤmlich n O'Connell in einer Adresse an die Waͤhler von Clare die Einfuͤhrung eines Armengesetzes in Ir⸗ land fuͤr sehr wuͤnschenswerth erklaͤrt, und jetzt bekaͤmpft er diese Maßregel. Eine andere Inkonsequenz wird Herrn O'Connell von den hiesigen radikalen Blaͤttern vorgeworfen. In einer seiner letzten in Irland gehaltenen Reden sagt er naͤmlich von den Englischen Radikalen: „Die Erfahrung hat gelehrt, daß ihre Anzahl erbaͤrmlich gering ist, daß sie arm an Talent und zu keinem nuͤtzlichen Unternehmen zu brauchen sind, daß sie aber ihr ganzes Gewicht und all' ihren Einfluß in die Wagschaale

510 Person sogleich alle Opposition gegen den Zehnten ausgeben und die vierjährigen Zehnten⸗Ruͤckstaͤnde, die er schuldig sey, entrich⸗ ten wolle.

Am Mittwoch trafen die Herren Daniel und Morgan O'Connell, von Irland zuruͤckkehrend, auf der Eisenbahn zwi⸗ schen Liverpool und Birmingham mit Sir F. Burdett auf ei⸗ nem und demselben Wagenzuge zusammen.

In zehn oder zwoͤlß Tagen wird der abgesetzte Koͤnig von Audih von Ostindien hier erwartet.

Herr Carvalho hat sich mit seiner Familie von hier nach Lissabon eingeschifft, und man glaubt an der hiesigen Boͤrse, er werde seine fruͤhere Stellung als Portugiesischer Finanz⸗Mini⸗ ster wieder uͤbernehmen.

Die hiesige Anglikanische Missions⸗Gesellschaft hielt heute

unter dem Vorsitz des Grafen von Chichester ihre 38ste Jah⸗ res⸗Versammlung, in welcher sich ergab, daß die Fonds dersel⸗ ben sich seit dem vorigen Jahre um 11,000 Pfd. vermehrt ha⸗ ben und sich jetzt auf 83,000 Pfund belaufen. Die Spanische Regierung hat fuͤr den Marquis von Mi⸗ raflores, der sie bei der Kroͤnung der Koͤnigin Victoria repraͤ⸗ sentiren soll, 2400 Pfund zur Verfuͤgung gestellt, mit dem Be⸗ merken, dies sey Alles, was das Land erschwingen koͤnne, und das Uebrige muͤsse er aus eigenen Mitteln zulegen.

Der Zustand des Handels in Manchester und Leeds hat sich, nach den letzten Berichten von dort, um ein Weniges ver⸗ bessert; wiewohl die Preise noch immer sehr niedrig sind, hoffte man doch jetzt, daß sie nicht noch mehr sinken wuͤrden.

Das neue Dampfboot „Columbus“, welches in kurzem eine Fahrt nach Amerika antreten wird, ist nach Herrn Howard's Erfindung erbaut, die bekanntlich darin besteht, daß Wasser auf Metallplatten uͤber erhitztem Quecksilber verdampft. Es hat zwei sehr niedrige Schornsteine, da wegen der zum Heizen an⸗ gewendeten Anthracit⸗Kohle kein Rauch entsteht. des Dampfbootes betraͤgt am Kiel 145 Fuß, die Breite 21 ½ Fuß und die Tiefe 13 ½ Fuß. 110 Pferden. dem Mersey und legte 10 Englische Meilen in der Stunde zu⸗

Ruͤckfahrt brauchte es nur 15 ½ Stunden.

IIöpu··““— Aus dem Haag, 1. Mai. Se. Majestaͤt der Koͤnig und Hoͤchstdessen Soͤhne befinden sich seit vorgestern wieder in der hiesigen Residenz.

Unsere Blaͤtter enthalten eine Koͤnigl. Verordnung vom 30sten v. M. hinsichtlich der Eisenbahn von Amsterdam uͤber Utrecht nach Arnheim, mit der spaͤter auch eine Zweigbahn von

232₰ 46868

Utrecht nach Rotterdam und eine Verlaͤngerung von 8- Es wird

bis zur Preußischen Graͤnze verbunden werden soll. V zu diesem Behufe eine Anleihe einstweilen von neun Millionen,

Zinsen tragen soll. Die Zinszahlung und spaͤtere Abtragung dieser Anleihe soll zwar aus den Einkuͤnften der Eisenhahn stattfinden, doch wird sie unbedingt auch vom Staate verbuͤrgt.

hoͤfe und mit der Ernennung der Mitglieder des Hohen Ra⸗ thes in Verbindung gebracht wird. In einem von Holländischen Blaͤttern mitgetheilten

was der Belgische Minister der auswaͤrtigen an die Repraͤsentanten⸗Kammer erklaͤrte. Er hat die Wahrheit gesagt: keinerlei Unterhandlung ist begonnen worden; Belgien hat sich uͤber nichts zu erklaͤren gehabt. Von der Anzeige des

usfuͤhrung jedes schaͤdlichen Gesetzes

der Feinde Irlands und seiner Freiheit werfen.“ Und dessen⸗ ungeachtet war es O' Connell, der Herrn Hume, als dieser bei den letzten allgemeinen Wahlen in Middlesey durchfiel, den Waͤh⸗ lern von Kilkenny in Irland anempfahl und dort dessen Erwaͤh⸗ lung bewerkstelligte.

Vor seiner Abreise von Dublin hat sich Herr O'Connell noch in einer an die Irlaͤndischen Protestanten der herrschen⸗ den Kirche gerichteten Adresse uͤber den diesjaͤhrigen ministeriel⸗ en Zehntenplan ausgesprochen. Er findet denselben sehr vor⸗ theilhaft fuͤr die protestantische Geistlichkeit und sagt, er habe fast nichts dagegen einzuwenden, als daß der Plan eben zu sehr zu Gunsten dieser Geistlichkeit berechnet sey, deren Zahl doch in so unangemessenem Verhaͤltniß zu der geringen protestanti⸗ schen Bevoͤlkerung Irlands stehe. Nachher hebt er aber doch noch zwei Punkte hervor, die ihm, abgesehen von jenem allge⸗ meinen Einwurf, nicht zusagen: erstens naͤmlich, daß es den Laien⸗ Fhanbdersen auch ferner noch uͤberlassen werden solle, sich mit dem

olke herumzuschlagen, welches durch die den Ersteren zu verlei⸗ hende groͤßere Macht noch mehr wuͤrde erbittert werden; zweitens, daß der Staat den Ueberschuß der Grundrente, in die der Zehn⸗ ten verwandelt werden solle, nach Abzug gewisser Summen fuͤr die Bestreitung der jetzt aus dem konsolldirten Fonds geleiste⸗ ten Zahlungen fuͤr oͤrtliche Kirchen⸗Ausgaben und nach Abzug anderer fuͤr den Unterricht zu bewilligenden Summen, fuͤr sich in Anspruch nehmen wolle. Dieser Ueberschuß, meint er, sollte vielmehr den Grafschaften zugewiesen werden, um die Ausgaben fuͤr die großen Juries davon zu bestreiten. Indeß erklaͤrt O'Connell doch, daß er, um den Zehntenstreit nur endlich zur Erledigung zu bringen und die Wiederherstellung der Ruhe her⸗

nach derselben der „Globe“ aus der „Arnheimschen Courant“

beizufuͤhren, dem Plane der Minister beipflichten und fuͤr seine

Koͤnigs der Niederlande, den 24 Artikeln beitreten zu wollen, hat man den Gesandten, welche die Londoner Konferenz bil⸗ den, Kenntniß gegeben, doch haben sich diese darauf beschraͤnkt, diese Anzeige entgegen zu nehmen und zu erklaͤren, daß sie ihre Hoͤfe daruͤber befragen wuͤrden. Etwas Weiteres ist nicht ge—⸗ schehen. Das von Belgien in Reserve gehaltene Mittel ist fol⸗ gendes: der Traktat der 24 Artikel ist auf die Idee eines di⸗ rekten Arrangements Holland und Belgien gegruͤndet; bevor man nun in Unterhandlung tritt uͤber die Ausfuͤhrung

der Klauseln jenes Traktates, wird Belgien fragen, ob der Koͤ⸗

nig der Niederlande gesonnen sey, das gedachte direkte Arrangement

abzuschließen, und demnaͤchst, wie Er die Klauseln des Traktates, und

W die hinsichtlich der Schuld, zur Ausfuͤhrung wolle gebracht wissen. schaͤdigung zu fordern fuͤr die Kosten des Kriegsfußes, auf wel⸗ chem Pelgien sieben Jahre lang erhalten wurde, weil Holland im Jahre 1831 sich weigerte, dem Traktate beizutreten. So viel moͤgen Sie indessen versichert seyn: noch ist nichts begon⸗ nen und es wird noch eine geraume Zeit vergehen, bevor ein Arrangement moͤglich ist. Inzwischen wohl die Ge⸗ muͤther im Luxemburgischen und Limburgischen besaͤnftigt haben.“

Amsterdam, 30. April. Das Handelsblad vom heu⸗ tigen Tage laͤßt sich folgendermaßen vernehmen: „In einer unserer Zeitungen finden wir ein Privatschreiben aus London, worin es heißt: „„Da ich weiß, daß es Ihnen nicht gleich⸗ guͤltig ist, zu vernehmen, wie man hier uͤber Niederland und die Niederlaͤndischen Angelegenheiten denkt, so muß ich Ihnen mittheilen, daß in den hiesigen politischen Klubs viel uͤber einen Artikel gesprochen wird, welchen die „Morning Post“ und

uͤbertragen haben. In diesem Artikel wird behauptet, daß die 88 großen Maͤchte und Belgien, welche den Traktat vom 15. November unterzeichnet, dem Koͤnige der Niederlande gegen⸗ uͤber, welcher ihn nicht unterzeichnet hatte, gebunden seyen und zwar nach den Grundsaͤtzen des Staats⸗ und Voͤlkerrechtes. Ich will ihnen im Allgemeinen den Standpunkt angeben, aus wel⸗ chem die meisten Englaͤnder diese Sache betrachten. Im Gan⸗ zen will man naͤmlich die 24 Artikel nicht als einen Traktat wischen den fuͤnf Maͤchten, Holland und Belgien ansehen. Die snf Maͤchte waren nicht die litigirenden, oder streitigen Par⸗ teien, sondern die Schiedsrichter zwischen streitigen Parteien, eben so wie es der Koͤnig der Niederlande zwischen England und den Vereinigten Staaten gewesen ist. Als solche, d. h. als Schiedsrichter, haben sie die beiden Parteien gehoͤrt, und end⸗ lich, nachdem sie verschiedene fruchtlose Vorschlaͤge gethan, als ihren Entschluß einen Traktat von 24 Artikeln vorgeschrieben und un⸗ terzeichnet. Belgien hat sich dem unterworfen, wie England sich in der Amerikanischen Graͤnzfrage dem Ausspruche des Koͤnigs der Niederlande unterwarf, und zum Zeugniß dessen hat es den Traktat ebenfalls unterzeichnet. Ein Traktat aber, dem nicht beide Par⸗ teien zugestimmt und durch ihre Unterzeichnung beigetreten, kann nicht als ein Traktat angesehen werden. Es ist, als be⸗

Die Laͤnge

Die Maschine hat die Kraft von Am Mittwoch machte es seine Probefahrt auf

ruͤck. Am Freitag fuhr es von Liverpool nach Dublin und legte den Weg bei widrigem Winde in 17 ½ Stunden zuruͤck; zur

Säaünes 1

spaͤter, sobald jene Fortsetzungen nothwendig werden, auch noch von sechs und von drei Millionen Gulden eroͤffnet, welche 4 ½ pCt.

Seit einigen Tagen spricht man hier von einer Ministe⸗ rial⸗Veraͤnderung, die mit der neuen Organisation der Gerichts⸗

Schreiben aus Bruͤssel heißt es: „Sie werden gelesen haben,

Endlich aber behaͤlt man sich auch noch vor, eine Ent⸗

noch Verpflichtungen hervorgehen. Es ist nichts weiter als 6 Projekt, welches nichts Verbindendes hat und die Sachen i Status quo belaͤßt. Und was die fuͤnf Maͤchte betrifft, so Fra man sich, warum sollten sie, die fortwaͤhrend oder neuerdines als Schiedsrichter auftreten, da die Sache zum zweiten in ihre Haͤnde gelegt wird, was indessen der Koͤnig Niederlande eigentlich noch nicht gethan hat, warum sollt⸗ sie unter veraͤnderten Umstaͤnden keine andere Artikel vorschre ben köͤnnen oder sollen? Da ist nichts, was sie daran he dern koͤnnte, es muͤßte denn ihre eigene, bei der Ausfertiga, dieser Artikel gegebene Erklaͤrung seyn, daß dieses ihr timatum waͤre. Was indessen vor sieben Jahren ein Ultiman war, braucht es nicht auch jetzt noch zu seyn: ein Schieden ter, der jetzt uͤber eine Sache, die sich geaͤndert hat, andee denkt als vor sieben Jahren, kann der Inkonsequenz nich. schuldigt werden. Die fuͤnf Maͤchte sind also durch nichn bunden, auch nicht durch ihre Unterzeichnung eines Aktenstitz das seine Ausfuͤhrung nicht erhalten hat. Ihr Ausspruch einem Urtheil gleich, das nicht vollzogen worden und nacht nem gewissen Zeitverlauf einer neuen Revision unterliegt. Ey, lich, man, daß auch selbst dann, wenn man die Unterza nung der fuͤnf Maͤchte als eine Garantie ansehen wollte, ooch durch nichts auch jetzt noch verpflichtet seyn wuͤrden, ue der Traktat, der durch die Nichtunterzeichnung Niederlands; gut als null war, auch in seiner Garantie dadurch anull ward. Solchergestalt denkt und spricht man hier uͤber die Sache; ich wage es nicht, die hier aufgestellten Argumente† beurtheilen, ich gebe Ihnen nur das, was ich hoͤre, und 8- lasse es den Niederlaͤndischen Politikern und Rechtsgelehrn, diese Englischen Raisonnements zu widerlegen.“

Das Handelsblad findet sich nun veranlaßt, obiger; die Niederlaͤndischen Politiker gerichteten Aufforderung auf se gende Weise nachzukommen: „Der Englische Korrespondent sagt das genannte Blatt, „haͤtte das Dilemma, in welches; gerathen ist, sehr leicht vermeiden koͤnnen, wenn er sich die ein fache Frage vorgelegt, welches Verhältniß besteht zwischen einen schiedsrichterlichen Beschlusse (Arburage) und einem Traktat Erstgenannter ist der gewissenhafte Ausspruch eines Dritten, der von dem Augenblicke an, wo er seinen Beschluß den Par⸗ teien kennbar gemacht, von einer weitern Intervention absteht, und der, nicht befugt, seinen eigenen Willen geltend zu machen, den betheiligten Parteien die Wahl lassen muß, ob sie sich die

sem Beschlusse unterwerfen oder ihren Streit fortsetzen wolen Dies war mindestens der Fall bei der von dem Korresponden ten erwaͤhnten Differenz zwischen England und Nord⸗Amersta, bei welcher der Koͤnig der Niederlande als Schiedsrichter auf trat. Ein Traktat dagegen ist eine feierliche und verbin, dende Uebereinkunft, die, indem sie Rechte zuerkennt, zu gleich auch Pflichten auferlegt. Diese Rechte und Vert pflichtungen sind um so heiliger, wenn eine Verletzum derselben einen Krieg herbeifuͤhren kann. Da keinerlei Traktat dem Koͤnige der Niederlande die Verpflichtung auferlegte, da⸗ fuͤr zu sorgen, daß sein schiedsrichterlicher Beschluß zur Aus— fuͤhrung gebracht werde, so folgt daraus, daß die Parteien ih⸗ ren Zwist endigen konnten, wie sie es eben fuͤr gut fanden., Belgien dagegen und die Souverainetaͤt Leopold's bestehen nicht anders, als kraft des Traktats vom 15. November 1831 und unter der Bedingung, daß den Artikeln nachgekommen werde, aus denen dieser Traktat besteht. Um das ganze in der Luft aufgefuͤhrte Gebaͤude, womit man das Auge der Unkundigen zu blenden sucht, mit einem Male umzuwerfen, wird es, wenn wir uns nicht taͤuschen, genuͤgen, den Text der Uebereinkunft hier anzufuͤhren, die zwischen den fuͤnf Maͤchten und Belgien abgeschlossen wurde. Dieser lautete also: „„Die Hoͤfe von Oesterreich, Frankreich, Großbritanien, Preußen und Rußland, in Erwaͤgung der Ereignisse, welche in dem Vereinigten Koô⸗ nigreiche der Niederlande seit dem Monat Septbr. 1830 statt gehabt, so wie der Verpflichtung, in der sie sich befunden, zu verhindern, daß jene Ereignisse den allgemeinen Frieden stoͤr⸗ ten und endlich der Nothwendigkeit, die aus diesen Ereignissen hervorging, Aenderungen in den Vertraͤgen vom Jahre 1813 zu machen, durch welche das Vereinigte Koͤnigreich der Nieda⸗ lande hergestellt und befestigt wuͤrde; ferner, nachdem Se. Ma⸗ jestät der gegenwaͤrtige Koͤnig der Belgier sich mit dieser Ansichts⸗ weise der fuͤnf Maͤchte vereinigt hat, haben zu ihren Bevollmaͤchtigten ernannt, naͤmlich: Se. Majestaͤt der Kaiser von Oesterreich e den Fuͤrsten Paul Esterhazy u. s. w. Se. Majestaͤt der Koͤnig der Franzosen ꝛc. den Fuͤrsten von Talleyrand u. s. w. Se. Ma⸗ jestaͤt der Koͤnig des Vereinigten Koͤnigreichs von Großbritanien und Irland ꝛc. den Viscount Palmerston u. s. w. Se. Maje⸗ staͤt der Koͤnig von Preußen ꝛc. den Freiherrn von Buͤlow u. s. w. Se. Majestaͤt der Kaiser aller Reußen ꝛc. den Fuͤrsten von Lie⸗ ven u. s. w. Se. Majestaͤt der Koͤnig der Belgier ꝛc. den 18 Silvain van de Weyer u. s. w. Nachdem dieselben ihre Volb⸗ machten in guter Ordnung und gehoͤriger Form befunden und ausgewechselt, haben sie die nachstehenden Artikel festgestellt umd unterzeichnet. (Folgen nun die bekannten 24 Artikel.) Art. 25 Die Hoͤfe von Hesterreich, Frankreich, Preußen, Großbritanien und Rußland verbuͤrgen Sr. Majestaͤt dem Koͤnige der Belgirt die Ausfuͤhrung aller vorstehenden Artikel. Art. 26. In Ge⸗ maͤßheit der Bestimmungen des gegenwaͤrtigen Traktats sollen zwischen Ihren Maäjestaͤten dem Kaiser von Oesterreich, demn Koͤnige der Franzosen, dem Koͤnige von Großbritanien, demn Koͤnige von Preußen und dem Kaiser aller Reußen einer⸗ und Sr. Majestaͤt dem Koͤnige der Belgier andererseits, ihren Erben und Nachfolgern, ihren respektiven Staaten und Unterthanen ewiger Friede und Freundschaft bestehen. Art. 27. Der gegenwir tige Traktat soll ratifizirt und die Ratificationen sollen bimen zwei Monaten, oder wo moͤglich fräher in London ausgewechselt werden. Urkundlich u. s. w.““ (Folgen die Unterschriften.) Nach Lesung dieses Traktats wird Jeder, der die Sache vor' urtheilsfrei ansieht, zugeben muͤssen, daß, wenn Belgien Rechte zu fordern hat, dies einzig und allein geschehen kann, sobald dieses Land zu gleicher Zeit den Verpflichtungen getreulich nach⸗ kommt, zu denen es sich verbunden hat. Da dieser Traktat seit dessen Ratification von Belgien immerdar als das Palla⸗ dium seiner National⸗Existenz angerufen worden, so koͤnnen wir in dem Augenblicke, wo durch des Koͤnigs Beitritt diese wich- tige Uebereinkunft ihre ganze Ausfuͤhrung bekommen soll, keinen Abfall fuͤrchten, der dem Frieden und der Ruhe von Europe ungemein gefaͤhrlich werden koͤnnte. Wir hegen diese Besorg⸗ niß nicht und vertrauen vielmehr der Weisheit der fuͤnf Maͤchte, so wie der des Koͤnigs Leopold selbst.“ E1“

Belgien.

Bruͤssel, 1. Mai. In der gestrigen Sitzung der Repraͤ⸗ sentanten-Kammer kam der Entwurf der bekannten Adresse an⸗ den Koͤnig zur Berathung. Herr Dubus nahm als Bericht⸗ erstatter der Kommission das Wort, und sagte: „Meine Her

11““

stäͤnde er gar nicht, und aus demselben koͤnnen weder Rechte

ren, die Kommission, welche Sie mit Pruͤfung der am

sey, daß

sige

Sonnabend von mehreren Deputirten der Provinzen Luxemburg und Limburg beantragten Proposition beauftragt haben, hat diesen Gegenstand in Erwaͤgung gezogen. Sie hat die Ehre, Ihnen einstimmig die Annahme des Adreß⸗Entwurfes, wie er eingereicht worden ist, vorzuschlagen. Auf die Frage des Präͤ⸗ V sidenten, ob man denselben jetzt berathen wolle, wurde von allen Sei⸗ ten: Ja! Ja! gerufen. Hierauf verlas der Praͤsident den Entwurf. Als Niemand das Wort forderte, schritt man zur Abstimmung durch namentlichen Aufruf. Die Adresse wurde einstimmig von

den versammelten 70 Deputirten angenommen. Darauf wur⸗

den 12 Mitglieder der Versammlung zu der Deputation ge⸗ waͤhlt, welche dem Koͤnig die Adresse uͤberreichen soll. Spaͤter wurde die oͤffentliche Sitzung aufgehoben, und die Kammer verwandelte sich in einen geheimen Ausschuß.

Gestern begann ein neuer Prozeß des Lynx. Herr Van den Plas, der Redacteur des Journals, und Koseia, der Druk⸗ ker, sind der Verleumdung gegen den Oberst Lhonneux und die Offiziere des liten Reserve⸗Regiments angeklagt, weil in einem Artikel dieses Blattes behauptet worden war, der letzte Sold⸗ tag dieses Regiments sey auf Rechnung gestellt worden, ohne den Soldaten ausgezahlt worden zu seyn. Herr Van den Plas wurde als Verfasser des fraglichen Artikels anerkannt und Herr Koͤsela von der Anklage befreit. Der Erstere gab die Erklaͤrung aͤb, daß der Sold nach seiner Ansicht nicht ausgezahlt worden zmer aber weder den Oberst, noch die Verwaltungs⸗Be⸗ hoͤrde habe beschuldigen wollen. Das Resultat des Prozesses ist noch nicht bekannt.

Dem Vernehmen nach, hat General Dumoulin, Komman⸗ dant der Festung Luxemburg, an alle Buͤrgermeister der zum strategischen Festungs⸗Rayon gehoͤrigen Gemeinden ein Rund⸗ schreiben erlassen, worin er erklaͤrt, daß er jede der von Strassen aͤhnliche Aeußerung (ohne Zweifel Aufpflanzen eines Freiheits⸗ Baumes mit den Belgischen Fahnen), als eine Verletzung des status quo betrachten werde. Er erklaͤrt die Buͤrgermeister per⸗ soͤnlich fuͤr die Folgen der Maßregeln, die er dann nehmen zu muͤssen glauben wuͤrde, verantwortlich. Am 26. April ver⸗ sammelten sich die Einwohner von Strassen, um eine Bittschrift an die Repraͤsentanten⸗Kammer zu unterzeichnen, worin sie ihre Anhaͤnglichkeit an Belgien betheuern und gegen jede Trennung protestiren. Mittlerweile brach eine Feuersbrunst in einem Theil des Dorfes aus, wodurch 17 Wohnungen, Scheunen und Staͤlle eingeaͤschert wurden. Auf diese Nachricht haben die Deputirten Luxemburgs gleich eine Subscription eroͤffnet, die bald mit den Namen aller Mitglieder der Kammer bedeckt war.

Luͤttich, 30. April. Der Courrier de la Meuse wi⸗ derspricht der Nachricht von der Ankunft des Bischofs von Luͤt⸗ tich im Schlosse von Laeken. Herr van Bommel hat die hie⸗ Stadt gar nicht verlassen.

Das genannte Blatt will auch wissen, daß in Strassen der Freiheitsbaum mit der dreifarbigen Fahne wieder aufge⸗ pflanzt worden sey, doch ist dies wahrscheinlich eben so ungegruͤn⸗ det, wie die gleichfalls vom „Courrier“ mitgetheilte abgeschmackte Nachricht, daß die am 25sten d. von den Bundes⸗Truppen weg⸗ genommene Fahne als Trophaͤe nach Berlin gesandt worden sey.·

Schweden und Norwegen.

Christiania, 26. April. Die Norwegische Reichs⸗Zei⸗ tung enthaͤlt folgende Koͤnigliche Resolution vom 11. April: „Se. Majestaͤt heben hierdurch alle Verbote gegen den Ge⸗ brauch der Norwegischen Handels⸗Flagge in gewissen Fahr⸗ wassern auf, welche Verbote enthalten sind in Hoͤchstihren gnaͤ⸗ digsten Resolutionen vom 17. Juli 1821, 14. Januar 1822 und 16. September 1825, und welche Resolutionen zur Zeit durch unterthaͤnigste Adressen und ausgedruͤckte Wuͤnsche des Stor⸗ things in den Jahren 1814 und 1815 bis 1816 veranlaßt wur⸗ den, so daß es den Norwegischen Handelsschiffen freistehen soll, sowohl jenseits Kap Finisterre, wie in allen anderen weiter gelegenen Fahrwassern, doch so lange diese Flagge nicht von den Barbaresken⸗Staaten anerkannt ist, auf eigene Gefahr fuͤr Be⸗ laͤstigung oder Ausbringung, die durch Sr. Maj. gnaͤdigste Re⸗ solution vom 13. Juli 1821 bestimmte Kauffahrtei⸗Flagge zu fuͤhren

und zu brauchen, wobei es ebenfalls den Norwegischen Schiffen,

die es wuͤnschen, gnaͤdigst erlaubt wird, ferner, unter Wahr⸗ nehmung der in dieser Hinsicht angeordneten Bestimmungen, die durch Koͤnigl. Resolution vom 14. Januar 1822 bestimmte und anerkannte Unions⸗Handelsflagge zu benutzen.“ Dieser Beschluß ist hier mit großem Jubel aufgenommen worden, die Stadt war theilweise illuminirt und im Theater wurde ein Prolog gesprochen, patriotischen Inhalts, von dem die vier letz⸗

ten Verse einen herzlichen Dank an den Koͤnig ausdruͤckten.“

Der Koͤnigl. Name war im Transparent angebracht und von der neuen Flagge umgeben. Am Ende der Vorstellung ertoͤnte ein Lebehoch fuͤr den Koͤnig, welches auch nach dem Schauspiel fuͤr die neue Flagge und fuͤr einige Mitglieder des Storthing wiederholt wurde. öd“

Kopenhagen, 28. April. (Alt. Merk.) Ueber das Kri⸗ minalwesen auf Island ist unterm 24. Januar d. J. eine Verordnung erschienen, deren Entwurf mit den Provinzial⸗ Staͤnden fuͤr die Daͤnischen Insel⸗Stifte zuvor berathen ist, P sehr wenigen Bemerkungen denselben Anlaß gab. Mit dem Hauptprinzip, Abschaffung der veralteten Islaͤndischen Straf⸗ Gesetze und der im Allgemeinen beabsichtigten Ausdehnung des Daͤnischen Strafrechts auf Island einverstanden, schlugen sie hauptsaͤchlich nur in Betreff einzelner Strafarten und der even⸗ tuellen Abhaltung der Kriminal⸗Kosten einige Veroͤnderungen vor, die jetzt auch in die Verordnung aufgenommen sind. Die

Linleitungsworte derselben lauten folgendermaßen: „Wir Fre⸗ derik VI., Koͤnig von Daͤnemark ꝛc., thun kund hiermit: So wie

es durch Reskript vom 19. Februar 1734 befohlen ist, daß alle in Is⸗ land vorfallenden Mordthaten und Entwendungen bestraft werden sollen nach Koͤnig Christian's . Norwegischem Gesetz, das in Bezug auf diese Materien uͤbereinstimmt mit desselben Koͤnigs Daͤni⸗ schem Gesetz und dem im Jahre 1565 konfirmirten sogenannten Store⸗Dom, dessen im genannten Reskript gedacht wird, als einer der wichtigsten besonderen Islaͤndischen Kriminal⸗Anord⸗

nungen, die bis weiter in Kraft bleiben solle, durch spaͤtere Ver⸗

fuͤgungen aber fast gaͤnzlich abgeschafft ist, so hat es sich auch

gefunden, daß die Strafbestimmungen des Jons⸗Buchs, nament⸗

lich dessen „Mannhelge“ und „Tyvebalks“ und anderer alten Islaͤndischen Gesetze, so gut als ganz außer Gebrauch sind, und daß sie daneben an und fuͤr sich theils dunkel und unverstaͤnd⸗ lich, theils unpassend fuͤr die gegenwaͤrtigen Verhaͤltnisse, theils

mit den in jenem Lande fuͤr einige der wichtigsten Verbrechen

bereits eingefuͤhrten Strafgesetzen, wie auch mit dem gegenwaͤr⸗ tig dort geltenden Rechtsverfahren nicht uͤbereinstimmend sind; weshalb es denn, sowohl mit Ruͤcksicht auf die innere Beschaf⸗ senheit jener Gese ch um der Ungewißheit, welche die

511 gegenwaͤrtige Rechts⸗Verfassung mit sich bringt, ein Ende zu machen, fuͤr Unsere lieben und treuen Unterthanen auf Island be⸗ sonders heilsam seyn wird, in vorgedachter Beziehung im Allgemeinen des fuͤr Unser Reich Daͤnemark geltenden Gesetzes und Rechts voll⸗ staͤndig theilhaftig gemacht zu werden. Wir haben deshalb be⸗ schlossen, die hier in Daͤnemark geltenden Strafgesetze auf Is⸗ land auszudehnen, jedoch mit einigen Ausnahmen und naͤhern Bestimmungen, welche die besondern Verhaͤltnisse dieses Landes erfordern. In Verbindung hiemit sind Wir weiter darauf be⸗ dacht gewesen in Beziehung auf das Strafverfahren, welches schon in Folge fruͤherer erlassener Anordnungen nach den hier

im Reich im Allgemeinen geltenden Gesetzen auch auf Island beobachtet wird, einige zweckmaͤßige Verbesserungen in den zur Zeit dort geltenden Regeln, jedoch unter Beobachtung einzelner

besonderer fuͤr bemeldetes Land gegebener Vorschriften, jetzt ein⸗ zufuͤhren. Nachdem Wir uͤber dies das allerunterthäͤnigste Be⸗ denken Unserer getreuen Provinzialstaͤnde fuͤr die Stifte See⸗ land, Fuͤhnen, Lolland-Falster, wie auch fuͤr Island und die Farder eingeholt haben, gebieten und befehlen Wir allergnaͤdigst wie folgt ꝛc.“

D

eutschland.

Hannover, 3. Mai. Die Hannoversche Zeitung theilt in ihrem heutigen Berichte uͤber die Verhandlungen der allgemeinen Staͤnde⸗Versammlung seit dem 20. Februar bis zum 7. April 1838 das Koͤnigliche Schreiben vom 28. Februar mit, welches sich auf die Errichtung von Privat⸗Kredit⸗Anstal⸗ ten zur Befoͤrderung der Abloͤsung von Grundlasten beziehe. Dasselbe lautet so: „Zur Abwendung der Gefahren, womit Privat-Kredit-Anstalten zur Befoͤrderung der Abloͤsung von Grundlasten bedrohen, wenn sie lediglich der Willkuͤr der Un⸗ ternehmer uͤberlassen bleiben, halten Wir gesetzliche Vorschrif⸗ ten fuͤr nothwendig. Wir lassen daher den Entwurf zu sol⸗ chen, nebst den zu dessen Begruͤndung dienenden Bemerkun⸗ gen, hierneben Unserer getreuen allgemeinen Staͤnde⸗Ver⸗ sammlung zur reglementsmaͤßigen Berathung und Abgabe ihres rathsamen Gutachtens daruͤber zugehen.“ In dem diesem Schreiben beigegebenen Entwurfe wird darauf angetragen, keine derartige Anstalt ohne Genehmigung des Ministeriums errich⸗ ten zu lassen. In der ersten Kammer wurde der Gesetz⸗Entwurf mit einigen Modificationen angenommen. Die zweite Kammer beschloß, die Berathung uͤber diesen Gegenstand auszusetzen, bis die Regierung uͤber die mit der vorigen staͤndischen Versamm⸗ lung eingeleiteten Unterhandlungen wegen der Errichtung einer allgemeinen Kredit⸗Anstalt Auskunft 9. habe. Es sind daher zunaͤchst weitere Mittheilungen der Regierung zu erwarten.

Leipzig, 4. ai. Zu den vielen hier bestehenden theils oͤffentlichen theils Privat-Anstalten, deren Zweck Linde⸗ rung und Erleichterung der leidenden Menschheit ist, wird auch vom 21. Mai an eine Berathungs⸗Anstalt fuͤr Frauen in ge⸗ burtshuͤlflichen Faͤllen und bei rein weiblichen Krankheiten kommen, welche der um die Geburtshuͤlfe durch Schrift und Rath vielfach bekannte Dr. Meißner hier mit seltener Bereit⸗ willigkeit und Liebe fuͤr die Wissenschaft eroͤffnen wird. Jede ohne Ansehen auf Rang und Stand, Wohnung in oder außer⸗ halb der Stadt, wird sich hier nicht nur Raths erholen, son⸗ dern auch im Falle der Mittellosigkeit Huͤlfe und Heilmittel un⸗ entgeltlich erhalten.

Nach der seit dem Zoll⸗Verbande moͤglich gewordenen Kon⸗ trolle sind gegenwaͤrtig zur diesjaͤhrigen Jubilate⸗Messe, welche mit dem 19. Mai zu Ende geht, so viel Waaren hierher ge⸗ bracht worden, wie noch nie zuvox. Auch hoͤrt man im Allge⸗ meinen mehr Klage als Lob uͤber die Geschaͤfte der Messe, ob⸗ gleich in einzelnen Artikeln, wie in Leder, Tuchen, rohen Haͤu⸗ ten, selbst Luxussachen und Pelzwaaren, zum Theil bedeutender Absatz gewesen ist. Am lautesten klagen die Manufaktur⸗Waa⸗ ren⸗Haͤndler, die noch jetzt von den mißlichen uͤberseeischen Kon⸗ junkturen zu leiden scheinen.

Mit naͤchstem wird in Angelegenheiten der Leipzig⸗Dres⸗ dener Eisenbahn die Vollendung der Bahn bis an den Ein⸗ schnitt vor Machern, was ungefaͤhr 4 ½ Stunden von hier ent⸗ fernt ist, bekannt gemacht und somit solche in dieser Entfernung fahrbar werden. Ebenso wird auch in kurzem das Papiergeld nach Hoͤhe einer halben Million Thaler kreirt werden, wobei die niedrigsten Scheine auf einen Thaler lauten sollen. Dies ist nur zu billigen, waͤhrend das Gutachten der Kaufmannschaft, die Noten der bald ins Leben tretenden Bank nicht auf kleine, sondern mehr auf große Summen zu stellen, nicht allgemein Beifall zu erhalten scheint. Durch das tiefe Eingraben bei der Eisenbahn in Machern soll das Brunnenwasser dem Orte durch— gaͤngig entzogen, und daher die Compagnie von den Grund⸗ besitzern daselbst in Anspruch genommen werden. Die Summe, die als Entschaͤdigung gefordert wuͤrde, soll nicht gering seyn, doch wird sie verschieden angegeben, und der Schade Ende

wohl mit 3000 Rthlr. ersetzt werden koͤnnen. 8

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Wien, 1. Mai. Die Gräͤtzer Zeitung enthaͤlt einen Bericht uͤber einen Gewerbe-Verein, der sich in Graͤtz fuͤr In— ner⸗Hesterreich gebildet hat und der am 31. Maͤrz d. J. seine erste General-Versammlung hielt. Im Laufe dieses Berichts heißt es unter Anderm: „Die Reise zu der Heerschau in Wos⸗ nesensk, die Ruͤckkehr durch das Reich der Osmanen und das uns nun naͤher befreundete Griechenland benutzte der Durch⸗ lauchtigste Erzherzog Johann, um allenthalben den Stand der Industrie und die Moͤglichkeit zu erforschen, den einheimischen Erzeugnissen selbst an den entferntesten Stapelplaͤtzen jener Laͤn⸗ der Absatz zu verschaffen. Nicht das großartige Schauspiel kriegerischer Uebungen, nicht die Muͤhsale einer langen und ge⸗ fahrvollen Reise, nicht die Huldigungen des Orients, dem nie der Besuch eines Mitgliedes unseres Kaiserhauses zu Theil ward, und der seiner hohen Bildung wie seinem liebreichen Be⸗ nehmen die gerechte Bewunderung zollte, konnten den Wohl⸗ thaͤter unserer Heimathlande in dem Streben beirren, diesem nuͤtzlich zu seyn. Die Direction der Donau⸗Dampsschifffahrt wurde fuͤr das Interesse der Vereins⸗Provinzen gewonnen; die Oesterr. Konsuln und Agenten in den Handelsstädten Rußlands und der Tuͤrkei wurden uͤber die Verhaͤltnisse des Verkehrs be⸗ fragt; die Wiederaufnahme ehemaliger, so wie die Anknuͤpfung

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neuer seene ense Verbindungen sorgfaͤltig berathen, gleiche Sorgfalt der Belebung des Waarentausches mit Griechenland und Aegypten gewidmet, die Ausstellung Inner⸗Oesterreichischer Erzeugnisse zu Syra, Athen und Nauplia durch das Hand⸗ lungshaus Faber eingeleitet. Von unberechenbarer Wichtig⸗ keit ist die von Aegyptens Vice⸗Koͤnig Mehmed Ali durch seinen Minister Boghos Jussuff Bey abgegebene Zusicherung, bei Bestellungen vorzuͤglichen Bedacht auf die Produke Inner⸗Oester⸗ beiee nehmen, bereits verwirklicht durch Bestellungen auf meh⸗ rere 2

Formen

welche bei den kuͤnftigen Abnehmern unserer Erzeug⸗

uisse die beliebtesten sind. Ueberhaupt ist fuͤr die Einholung fremder, so wie fuͤr die Versendung einheimischer Muster und

Preis⸗Tarife an die bedeutenden Handelsplätze des Orients schon jetzt das Wichtigste geschehen, und die Mitwirkung kenntnißrei⸗

cher, vom wäͤrmsten Eifer fuͤr das Interesse des Vaterlandes beseelter Maͤnner, wie eines Ritter von Prokesch⸗HOsten, der Konsuln zu Alexandrien, Syra ꝛc. ꝛc. duͤrfte diesen Einleitungen einen bleibenden Erfolg sichern, wozu uͤberdies die Unternehmun⸗-⸗

8 des Oesterreichischen Lloyds und der Donau⸗Dampfschifffahrt

ruͤher nie gekannte Huͤlfsmittel bieten.“ E“ 9 8 2 121212141212

Mlaͤdrid, 2. April. Es geht hier das Geruͤcht, daß die Herren Ricardo in London und Ardoin in Paris der hiesigen Regierung neue Anerbietungen zu einer Anleihe gemacht haͤt⸗ ten. Bekanntlich haben dieselben Kapitalisten vor einigen Jah⸗ ren die Anleihe unter dem Ministerium des Grafen von To⸗ reno abgeschlossen. Es wird aber hier vielfach bezweifelt, daß die Anleihe uͤberhaupt zu Stande kommen wuͤrde, da die Sache in London so kalt aufgenommen worden. Einige Personen wol: len wissen, daß die Regierung Herrn Jose d'Ollabeniague nach Paris senden werde, um neue Unterhandlnngen wegen einer Anleihe anzuknuͤpfen. 3 Die hiesigen Blatter beschaͤftigen sich jetzt viel mit der Abreise des Infanten Don Francisco de Paula und seiner Fa⸗ milie nach Frankreich. Einige betrachten diese Reise als eine Verbannung ohne vorhergegangenes richterliches Verfahren, waͤhrend andere es den Ministern zum Vorwurf machen, daß sie, ohne die Cortes zu fragen, dem Prinzen die Erlaubniß er⸗ theilt haben, das Land zu verlassen. ie Eskorte wird den Infanten bis Valladolid, und der General Quiroga wird ihn bis an die Graͤnze von Alt⸗Castilien begleiten.

Die Entlassung des Generals Flinter ist angenommen und die von ihm kommandirte Kolonne ist mit den Truppen des Generals; Pardinas vereinigt worden. Letzterer befand sich am 12. in Toledo und marschirte am folgenden Tage nach Sonseca.

Die Brigade des Generals Aspiroz hat den Befehl erhal⸗ ten, nach der Sierra de Burgos zu marschiren, wo der Prie⸗ ster Merino mit 800 Mann zu Fuß und 300 Mann Kavallerie umherzieht.

Man versichert jetzt, daß die Minen von Almaden durch die Karlisten gar nicht beschaͤdigt worden sind, und daß man dies dem General Flinter zu danken hat. Er befahl naͤmlich mit⸗

telst Telegraphen dem Gouverneur von Almaden, sich bei An⸗

naͤherung der Karlisten hinter die Stadt zaeaͤckzuzseden; diese

wurde nun freilich vom Feinde gepluͤndert, allein eben dies ver⸗ hinderte das beabsichtigte Zerstoͤrungswerk der Minen, denn als die Karlisten sich eben nach den in einiger Entfernung von der Stadt belegenen Minen in Marsch setzen wollten, erschien der General Flinter, der nach einem kurzen Gefechte die Kar⸗ listen voͤllig in die Flucht schlug und 500 Mann gefangen nahm. Nach einer andern Nachricht waͤren jedoch die Karlisten spaͤter noch einmal nach Almaden zuruͤckgekehrt und haͤtten an jenen

Bergwerken bedeutenden Schaden angerichtet.

Die von Basilio Garcia in Almaden zu Gefangenen ge⸗ machten Soldaten sind ausgewechselt worden und am 14. in Toledo angekommen. 1

Die Karlistischen Anfuͤhrer Cabanero und Lespinasse sind mit zwei fliegenden Kolonnen vollkommen Herren des Landes von Molina bis Cariñena, so wie der Sierra von Albaracin, waͤhrend Cabrera den ganzen Norden von Valencia und Ara⸗ gonien in seiner Gewalt hat und vier feste Plaͤtze, Morella, Cantavieja, Beni Carlo und San Mateo besetzt haͤlt. Die Generale Oraa und Borso di Carminati koͤnnen nur 10 Ba⸗ taillone und 800 Mann Kavallerie gegen ihn ins Feld stellen, indem die uͤbrigen Truppen der Koͤnigin von Tabanero oder For⸗ cadell in Schach gehalten werden.

Es ist hier ein Komplott entdeckt worden, welches die Er⸗ mordung des Generals Espartero zum Zweck hatte.

Am 18. wurde Herr Mendizabal, der in den gegen das „Eco del Comercio“ eingeleiteten Prozeß verwickelt ist, vernom⸗ men. Auf die gegen ihn erhobene Anklage, daß er Staats⸗ Geheimnisse veroͤffentlicht habe, erwiederte er, er habe mit sei⸗ nen Kollegen beschlossen gehabt, die im Jahre 1837 von Herrn Aguado gemachten Vorschlaͤge zu einer Anleihe den Cortes vor⸗ ulegen, und man koͤnne ihn daher wegen Bekanntmachung der⸗ selben keiner Veroͤffentlichung von Staats⸗Geheimnissen beschul⸗ digen. Man sagt, die jetzigen Minister seyen deshalb so auf⸗ gebracht gegen Herrn Mendizabal, weil er durch die Mitthei⸗ lung jener Vorschlaͤge die Behauptung der Moderados, daß sich kein Kapitalist dazu verstehen werde, den Liberalen oder Anar⸗ chisten Geld zu leihen, Luͤgen gestraft habe. Wie es heißt, ist Herr Mendizabal unter polizeiliche Aufsicht gestellt und ihm un⸗ tersagt worden, Madrid und dessen Vorstaͤdte zu verlassen.

Die Verhaftung des Herrn Canseca, Herausgebers des „Castellano“, hat hier um so groͤßeres Aufsehen gemacht, da er in ein abgesondertes Gefaͤngniß gesperrt worden ist und Niemand mit ihm sprechen darf, eine Strafe, die hier ganz ungewoͤhnlich ist und nur bei dem Verbrechen des Hochverraths angewendet wird. Herr Canseca diente waͤhrend der letzten Belagerung von Bilbao als Grenadier in der dortigen Natio⸗ nal⸗Garde und ist als ein guter Patriot bekannt.

nCnd

Berlin, 6. Mai. In den oͤffentlichen Blaͤttern ist der Inhalt der bei dem Pfarrer Binterim zu Bilk, bei Gelegen⸗ heit einer anderweitig gegen denselben verhaͤngten gerichtlichen Haussuchung, vorgefundenen Briefe des Kaplans Michelis, Ge⸗ heim⸗Secretairs des Herrn Erzbischofs von Koͤln, Gegenstand der verschiedenartigsten Behauptungen geworden. Da sich die

Redaction im Stande sieht, den vollstaͤndigen Text dieser von dem Verfasser bereits anerkannten Briefe mitzutheilen, so glaubt 7 den Wuͤnschen ihrer Leser durch nachstehenden wortgetreue bdruck derselben entgegenzukommen: 11.“ Hochwuͤrdiger Hochzuverehrender

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Die Antwort auf Ihren so angenehmen Brief naͤchstens: Jetzt 2 Bitten. 1) Wuͤßten Sie mir eine kurze Charakteristik der Dekane unserer Dioͤzese zu geben. α. Wie gesinnt gegen Ron 6. gegen Caͤlibat und omnem habitum clericalem. 7. In Wis⸗ sensch. und Faͤhigk. 2) Es kommt fuͤrs Erste Alles dar⸗ auf an, nach Coͤln einige tuͤchtige Maͤnner zu ziehen. Herr Laurent wird hoffentl. kommen, nur schade, daß in Coͤln fuͤr ihn G

rtikel, so wie durch Einsendung von Mustern in jenen Jesuiten hereinzuschmuggeln. Wuͤßten Sie Einige, die deutsch

noch keine Pfarrei vakant ist. Wuͤßten sie einige junge in den 3 Beziehungen gute Leute zu nennen, namentlich aus Belgien. Es waͤre (sed tantum inter nos) uns eine große Freude, einige

Die Angelegenheit v. H. Pater Schulten habe ich besorgt.