1838 / 127 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

sind 3 Menschen erschlagen worden, 7 wurden mehr oder weni⸗ ger beschädigt.

Gestern fruͤh ist einem Soldaten des Infanterie⸗Regiments

Hessen⸗Homburg, welcher vor 4 Wochen seinen Korporal meuch⸗ lings niederschoß, sein Urtheil publizirt worden, gemaͤß dessen er mit dem Strange vom Leben zum Tode gebracht werden soll; nach 3 Tagen, binnen welcher Zeit der Delinquent oͤffentlich ausgesetzt ist, wird das Urtheil vollstreckt werden. Das Donau Dampfboot „Maria Anna“ ist gestern von seiner ersten ordentlichen Fahrt in der erstaunlich kurzen Zeit von 9 Stunden 6 Minuten von Linz zuruͤck hier angelangt, und hat diesen Morgen bereits seine zweite Fahrt nach Linz angetreten.

Am 26sten v. M. hatten wir ein starkes Gewitter, und un⸗ weit Treiskirchen, 4 Stunden von hier, ist ein Bauer beim Ackern auf dem Felde vom Blitze getoͤdtet worden.

Wien, 2. Mai. Die neuesten Berichte aus Con⸗ stantinopel bringen die bestimmte Nachricht, daß Ibrahim Pascha in Syrien die Offensive gegen die Insurgenten mit Vortheil ergriffen hat.

Aus Konstantinopel wird vom 18. April geschrieben: „In den letzten §8 Tagen sind wieder mehrere nicht unwichtige Veraͤnderungen in den Staats⸗Aemtern vorgefallen. Der Zarb⸗ chane Muschiri Hassib Efendi ist zum Range eines Pascha von drei Roßschweifen erhoben und es ist ihm zugleich die Stelle eines Ewkaf Naziri (Aufsehers der frommen Stiftungen) zu⸗ getheilt worden. Zum Musteschar des Zarbchane wurde Schewki Efendi, vormaliger Dschebbi Humajun Kiatibi, er⸗ nannt. Der bisherige Zahire Naziri Hadschi Weli Aga ist dieses Amtes enthoben und durch den ehemaligen Weznedar Baschi und Anfuͤhrer der Karavane von Mekka Hadschi Ah⸗ med Efendi ersetzt worden. Am löten d. ist Marquis Pa⸗ reto, Koͤnigl. Sardinischer Geschaͤftstraͤger bei der hohen Pforte, auf einer Korvette in dieser Hauptstadt angelangt.

Den letzten Berichten aus Smyrn azufolge, war der Kaiserl. Oesterreichische Internuntius Freiherr von Stürmer am 7ten um 11 Uhr Nachts dort angekommen und wurde Tags darauf von der dort befindlichen Tuͤrkischen Fregatte begruͤßt und uͤber⸗ haupt von den Osmanischen Behoͤrden mit der groͤßten Aus⸗ zeichnung aufgenommen. Herr v. Stuͤrmer verließ Smyrna am IFten und kam am 10ten in Syra an, wo er nur die Ankunft des Franzoͤsischen Dampfbootes „Dante“ von Alexpandrien er⸗ wartete, um die Weiterfahrt nach Malta anzutreten.

Briefe aus Alexandrien vom 7ten d. melden, daß am 29. Maͤrz die Pest daselbst ausgebrochen sey und daß seitdem täglich einige Faͤlle vorkamen. ETbeee

149112

Spanien.

Madrid, 24. April. Es zirkuliren hier unbestimmte Ge⸗ ruͤchte in Bezug auf Espartero's Armee. Es soll sich unter den Soldaten allgemein eine unguͤnstige Srimmung kundgeben, auch spricht man von Komplotten, die entdeckt worden seyen und Verhaftungen und selbst Hinrichtungen zur Folge gehabt haͤtten.

An dem Tage nach der Abreise des Infanten Don Fran⸗ eisco de Paula fand man an den Straßenecken Anschlaͤge, welche Beleidigungen gegen die Koͤnigin enthielten.

Der General Cordova hat dem hiesigen Britischen Bot⸗ schafter, der bald nach London abreisen wird, um der Kroͤnung der Koͤnigin beizuwohnen, auf seinem Landhause Carabonchel ein glaͤnzendes Diner gegeben.

Am 10. Mai wird im Prado eine Musterung von acht neu errichteten Kavallerie⸗Schwadronen stattfinden. Die un⸗ gemein große Schwierigkeit, eine tuͤchtige Kavallerie zu organi⸗ siren, wird der Beschaffenheit der hiesigen Pferde zugeschrieben, indem dieselben mehr zu Luxus⸗ als zu Campagne⸗Pferden tauglich seyn sollen.

Dem Vernehmen nach sind Unterhandlungen mit der Por⸗ tugiesischen Regierung angeknuͤpft worden, um die Karlisten in den Graͤnz⸗Provinzen zu verhindern, nach Portugal zu fliehen.

Der Herausgeber des „Graduador“ ist wegen eines belei⸗ digenden Artikels gegen die Koͤnigin zu zweijaͤhriger Gefaͤngniß⸗ Strafe verurtheilt worden.

Der Tourier enthaͤlt ein Schreiben aus San Se⸗ bastian vom 22. April, worin es unter Anderem heißt: „Es hat sich das Geruͤcht verbreitet, daß Muñagorri, der bekannt⸗ lich die Unabhaͤngigkeit der Baskischen Provinzen und Navarra's proklamirte, durch Uebermacht gezwungen worden ist, sich nach der Franzoͤsischen Graͤnze hin zuruͤckzuziehen. Seine Frau und seine Kinder sind von dem Kommandanten von Guipuzcoa als Geiseln festgenommen worden. Die drei Navarresischen Batail⸗ lone, welche von den Linien bei Hernani gegen Muhnagorri ge⸗ sandt wurden, sind dorthin zuruͤckgekehrt. Man behauptet, daß drei Compagnieen Chapelgoris zu Munagori uͤbergegangen seyen. Uebrigens ist die Unzufriedenheit unter den Basken allgemein und hat namentlich seit der Ruͤckkehr des Gomez von seinem Zuge nach dem Suͤden Spaniens immer mehr zugenommen. Die Aeltesten der Provinz, oder die Vaͤter des Volks, wie sie genannt werden, haben ihre Soͤhne und Bruͤder zur Unter⸗ stüuͤtzung der Sache des Don Carlos hingegeben. Ihr Blut, sagen sie, sey geflossen, gleich der Urumea, wenn sie von den Winterregen angeschwollen, und ihre Gebeine laͤgen unbeerdigt in den Laͤndern der Fremden. Sie finden jetzt, daß die Sache von „(ar- los quinto' nicht so innig mit der Bewahrung ihrer eigenen Rechte verbunden ist, als sie anfaͤnglich glaubten, und sie haben daher den

eschluß gefaßt, daß, wenn sie noch Truppen stellten, dieselben innerhalb der Granzen bleiben muͤßten. Bei der vor kurzem von Don Carlos anbefohlenen Aushebung in Masse fuͤr eine neue Expedition nach dem Suͤden Spaniens haben die Juntas der drei Provinzen erklaͤrt, sie wuͤrden nicht einen einzigen Mann zu einem anderen Zwecke als zur Vertheidigung ihres eigenen Landes stellen, denn die einheimischen Truppen sollten niemals wieder den Fluß üͤberschreiten, der sie von Spanien trenne. Der General Espartero hat, wie wir hoͤren, die Re⸗ gierung in Madrid dringend aufgefordert, den Baskischen Pro⸗ vinzen ihre Fueros zu bestaͤtigen. Geschieht dies, und die Bas⸗ ken legen die Waffen nieder, so moͤchte es dem Don Carlos

wohl schwer werden, sich in Spanien zu halten.’....

8813 11 1 8

v11“

Belgrad, 22. April. Der Zustand Albaniens ist, obwohl diese Provinz aͤußerlich den Schein der Ruhe her, innerlich doch sehr bedenklich, indem die Gemuͤther durch Ver⸗ sprechungen und Geld Mehmed Ali's neuerdings in die groͤßte Aufregung versetzt seyn sollen. Die Albanesen scheinen aber, durch die truͤben Erfahrungen der letzten Jahre gewitzigt, nicht wieder leichtsinnig die Fahne des Aufruhrs erheben zu wollen, was die Agenten Mehmed Alu's auch bereits bestimmt zu haben scheint, ihre Taktik zu ändern. Statt nämlich ferner sich mit dem gefaährlichen und dennoch wenig Erfolg versprechenden Be⸗

11.“

* 1 2₰ 8 8

8 4

2 e.

streben zu befassen, die Bevoͤlkerung Albaniens zu insurgiren, I1 sind dieselben nunmehr vorzugsweise bemuͤht, Rekruten in Al⸗ banien zu sammeln, um dieselben auf andern Punkten gegen die Pforte zu gebrauchen. Man versichert, daß bereits uͤber

1000 Mann der krieggewohnten Albanesen auf solche Weise fuͤr Mehmed Ali geworben worden seyen, die heimlich eingeschifft und auf einer der Jonischen Inseln gesammelt werden, um in groͤßern Abtheilungen vorlaͤufig nach Candien gefuͤhrt zu wer— den. Auf Corfu soll sich ein foͤrmliches Aegyptisches Comité befin⸗ den, das alle diese Vorkehrungen und Umtriebe in Albanien leitet. Aus Bitoglia berichtet man, daß der Rumely Walessy seinem sehr geachteten und einflußreichen Secretair, einem Griechen Namens Costa, auf eine einfache Anzeige des Paschas von Ja⸗ nina ꝛc. „daß er Briefe desselben aufgefangen habe, worin die Albanesische Bevoͤlkerung zum Aufruhr ermuntert werde“, den Kopf habe abschlagen lassen, und solchen dem Pascha von Ja— nina, in Gemaͤßheit seiner Forderung, ihm den Secretair zur Untersuchung auszuliefern, uͤberschickt habe. Dieser Vorfall hat großes Aufsehen erregt, und allerlei Vermuthungen und Com—⸗ binationen uͤber seine Veraniassung erzeugt. Waͤhrend nämlich Einige der Ansicht sind, daß Costa durch den ihm vorgespiegel⸗ ten Plan einer Tripel⸗Allianz zwischen Aegypten, Griechenland und Serbien zum Umsturze des Tuͤrkischen Reiches von Meh⸗ med Ali's Agenten gewonnen, die Rolle eines Aufwieglers wirk⸗ lich gespielt haben koͤnnte, treten die zahlreichen Gegner des Rumely Walessy mit der Behauptung auf: „daß Costa nur auf Befehl seines Herrn, des Rumely Walessy selbst, jene zu Un⸗ ruhen gegen den Pascha von Janina auffordernde Briefe ge⸗ schrieben habe, wodurch jener die Einverleibung des Paschaliks von Janina mit seiner Statthalterschaft zu erzwecken gedacht habe; darum, sagen sie, wurde Costa nicht lebend ausgeliefert, wie es verlangt wurde, sondern bloß sein Kopf uͤbersandt, der nicht mehr reden kann.

Wissenschaft, Kunst und Literatur.

Berlin. Außer den bereits in Nr. 124 der St. Ztg. mit theilten Auszügen aus dem Bericht über die zur Bekanntmachung geeigneten Berhandlungen der Akademie der Wissenschaften im Monat März entnehmen wir denselben noch die damals nur erwähnte Ab⸗ handlung des Herrn von Humboldt über die Hochebene von Bo⸗ gota. Die Andes⸗Kette, wie alle großen Gebirgs⸗Ketten der alten und neuen Welt, bietet mehr oder minder ausgedehnte Hochebenen dar. Sie liegen stufenweise über etnander und sind meist durch enge Schluchten Thäler, die seukrecht die Haupte⸗Arxe des Gebirges durch⸗ schneiden verdunden. Diese sehr bekannte Erscheinung wiederholt sich selbst am Adbange isolirt stehender Berge. Was der Andes⸗Kette aber eigenthümlich ist und sich in gleichem Maßt nirgends in dem alten Kontinent wiederbolt, ist der Umstand, daß dort große, reiche und wohlbevölkerte Städte in den Hochebenen selbst gegründet sind; fast reihenweise in gleichem Abstande vom Arquator, zwischen 360 nördlicher und 360 füdlicher Breite, von Neu⸗Mexiko bis Chili. Die Ursache dieser sonderbaren Städte⸗Gründung muß man suchen in der Richtung der frühesten Völkerwandtrungen, in der Farcht aller Berg⸗ völker, in die heißen Ebenen hinadzusteigen, in der Wahl der näh⸗ renden Pflanzen, welche früh ein Gegenstand des Ackerbaues gewor⸗ den sind. Die Europaͤischen Ansiedler folgten überall der alten Kul⸗ tur: sie haben die eroberten Städte erweitert, doch ihnen seiten neue Namen gegeben. Wenn man Caraccas, Popavan, Merxiko, Quito, La Paz und Potosi nennt, so reihet man genau in dieser Folge Stationen an einander, die sich senkrecht zu Luftschichten zwischen 2800 bis 13,000 Fuß Höhbe über die Meeresfläche erheoen, metrorologische Warten, gewiß einst Sitze wissenschaftlicher Bildung, in welchen durch permanente Bewohnung die wichtigsten Aufschlüsse über den mitileren Zustand der Atmosphäre nach Verschiedenbeit der Hohe und geograpbischen Breite erlangt werden können. Die Astatischen Bergländer zeigen uns höber bewohnte Dorfschaften und Meierhöfe am nördlichen Adhange des Himalaga, wie in Wist⸗Tidet, am Küenlun und in dem Plateau von Pamer gegen den Bolor hin, aber keinesweges eine Reihe großer Städte. Kaschmir liegt nach Victor Jacquemont und Baron von Hügel nur 5000 oder 5400 Par. Fuß hoch, es errescht also noch nicht die nubedeutende Höhe der Stadt Popayan. Der Paß, auf dem Burnes, zwischen Kabul und Balth, den Lindu⸗Kbo bet dem alten Bamivan überschritt, ist auf dem höchsten Punkte fast 1000 Fuß niedriger als das Straßenpflaster der oberen Stadt Potesi. Herr von Humboldt untersucht in diesen allgemeinen Betrachtungen, welche der Abhandlung zum Eingange dienen, die Stellen der Alten,

in denen das allgemeine Gesetz der, unabbängig von der geograpbischen Breite, mit der bloßen Erhebung des Bodens zunechmenden Kälte der Klimate ausgesprochen ist. Der von Herodot geleugneten Schneeberge in Afrika zwischen den Wende⸗ freisen erwähnt zuerst die Adnlische Inschrift. Im neuen Kontinent wurde der ewige Schnee der Tropen⸗Region zuerst in dem Gebirge von Ci⸗ tarma (jetzt Revados de Santa Marta), neun Jahre nach Celumbus erster Enrdeckung, geseben. Petrus Martyr de Augbiera bemerkte zuerst in einem für den Papst Leo X. geschriebenen Buche, daß die untere Gränze des ewigen Schnees mit abnehmender Breite sich erhebe. Neuere Beobachtungen lehren den Einfluß der Hochebenen auf die mitilere Temperatur; sie ist 10,5 bis 20, 3 größer, als in gleicher Höhe an dem ununterbrochenen Abhange der Gebirgsketten: auch bemerkt man Unterschiede zwischen der Mitte der Hochebenen und den Rän Dem Ackerbau, besonders der Kultur des Mais und der En⸗ ropäischen Cerealien, ist in den Hochebenen, besonders wenn sie sich über 7800 Fuß erheben, das Erfeieren durch nächeliche Strab’ung gegen einen heiteren, dunstfreien Himmel, durch unbewegte, dünne und sehr trockene Luft, gefahrbringend. Jedes Plateau hat ein eige- nes individuelles Klima, welches durch seinen Vegetations⸗Zustand, die Gestalt der umgebenden, nächsten Feiswände, ihre Siechung zu den herrschenden Winden und ihre Faroe, wie durch den periodischen Gang der Srörungen im elektrischen Gleichgewicht der Armosphäre bedingt wird. Die numerischen Resultate der mittleren Tag⸗ und Nacht⸗Temperaturen aeben allein, bei dem vermickelten Gange des mereorologischen Prozesses, kein treues Bild der lokalen Klimate. Auch von dieser Seite bietet in der glücklichen Tropen⸗Zone vie kleinste Raumfläche die höchstmögliche Mannichfalrigkeit von Ratur⸗Erschei⸗ nungen dar, sey es in den meteorisch vorübergehenden oder in den durch innere Entwickelung sich ewig erneuernden des organischen Le⸗ bens. Herr von Humbeoldt ging nunmehr zu einer spezrellen Schilde⸗ rung der Hochebenen von Bogota nach seinen noch ungedruckten Tage⸗ büchern über und sprach üder die Bewohnbarkeit, das Klima, die Phvo⸗ siognomik der Vegetation und die geognostischen Schichtungs Verbält⸗ nisse. Das Plateau Llanura de Bogota, nach den allen Sagen der Ureinmwohner vom Stamme der Muvocas der Boden des ausgetrock⸗ neten See Funzha, hat die mittiere Höbe von 8130 Fuß. Die Stadt Bogota, vor dem Freibeitskriege Santa Fe de Bogola genannt, liegt 2556 Fuß höher als das mildere Popayan und 820 Fuß tiefer als Quito. Es bietet in seiner 15 18 geographische Quadrat⸗Meilen großen, ganz söhligen, fast baumlosen Fläüche vier merkwürdige Er⸗ scheinungen dar: den prachtvollen Wasserfall des Tequendama, der von der Region immergrüner Eichen in eine Kiuft stürzt, zu welcher Palmen und baumartige Farren bis an den Fuß der Katarakte binaufgestiegen sind; das mit Mastodonten⸗Kuochen überfüllte Riesenfeld, Campo de Gigantes; Steinkohlenflöze und mächtige Steinsalzschichten. Da⸗ Verlommen der beiden letzteren Formationen erregt um so mehr Befremden, ais sie eine Höhe erreichen, ungefähr der gleich, die man erbält, wenn man sich üunseren Brocken auf den Gipfel der Schneekoppe gethürmt denfkt. Der Charakter der ganzen Landschaft ist großartig, aber melanchelisch und bde. Die Stadt, von Alleen riesenmäßiger Daturen umgeben, liegt dicht an einer fast senkrecht abgestürzten Felswand, deren östii⸗ cher Abfall über den Paramo de Chignacht hin ber in die Ebene des

dern.

Meta und Orinoko führt. An dieser Felswand häcgen, fast 2000 Fnß über der Stadt, nesterartig zwei Kapellen, Monserrate und Guadalup besuchte Wallfahrtsorte, in absoluter Höbe fast dem Gipfel des Aetua gleich. Gegen Südwesten sieht man ununterdrochen cine Dampfsäule acrlsteigen, sie bezeichnet den Punkt, wo der Wasserfall von Tequendama liegin de Vegetation der Hochebene kontrastirt mit der des Abhanaes der Fet, wand, an der die Kapellen bängen, wo unter dem Schatten von E. callonia tubar, Vallea stipularis und Weinmannien, vurpurblündige Thibaudien, Passifioren und Gaulterien von ewigem Nebel getränit werden. Die mittlere Jahres⸗Temperatur von Bogota (bei 8130 fu Höhe und unter 40° 367 Breite) ist 140,5 C. (11⁰,6 R.), also giem der Temperatur von Rem, aber in Rom sind die mittleren Grae der wärmsten und kältesten Monate um 760 verschieden (Janua 7⁰,8; August 230,7), während in der Hochebene von Bogeta nie Wärme so gleichmäpig vertheilt ist, daß oft sieben auf cinander fen geude Monare nur einen Unterschied ven 00,½ mittlerer Wärme da. bieten. Im ganzen Jabre ist der wärmste Monat 16⁰,6 C. (13⁰,3 der fälichte 140,2 C.- (110,4 R.). Die klmaterischen Einflüsse aufe, Lebensprozesse des Organiomus bängen mehr von der Vertheilungn Wärme uunrer die verschiedenen Jahree⸗ und Tageszeiten, als ven n mittleren Temperatur des ganzen Jabres ab. Die Bergebene vda Begota har, wie ihr indivitduelles Klima, so auch ihre geegnestice Myihe. Die Ebene bildet, wie die Vergebene von Mernt (Tenochtitlau), ein Becken, aus dem die Wasser nur in nem cinzigen Ponkte emen Ausweg finden. Beide enthalln in ihrem Schultboden die fossilen Knochen elephantenaruga Fhiere, aber die Oeffnung im Thal von Mexito ist eine fünstliche durch die Spanischen Ausiedler seit 1607 begennen: der Paß, durt welahen der Rio de Begota oder Funzba, bei Tequendamo, die Wif ser der Hochevene ausführt, ist ein natürlicher. Movihische Traditite. nen des Urvolks der Muvscas, schreiben die Oeffnung dieses Passet und die Entstehung des großen Wasserfalle der mächtigen Hand cim Wundermannes, des Botschica (Bochica) zu, einem Heltaden; wie Manco⸗Capac, der die in roher Sitte lebenden Muvscas zum Ackern⸗ bau auregte, den Sonnendienst einführte und, wie in Tibet und Ja⸗ pan, die Obergewalt umter einen welilichen Herrscher (zaque) und d⸗ nen geistiichen, den Ober⸗Lama des Sonnemtempels von Iraca (bei Segamoso), theilte. Die Lokal⸗Flutb, Bildung und Anschwellung des Sees Funzha wurde durch eine dem Heliaden feindliche weibliche Gestalt, Huvtharca, verursacht. Was von dem Menschengeschlechte, d. b. von dem Stamme der Mupscas, übrig blieb, rertete sich arf die nahen Berge. Der langbärtige Wundermann Botschica oͤffnete die Felswand bei Tequendama und Canoas: er trocknet die nun wieder bewehnbare Ebeue. Huythaca selbst wird der alle Feuchtigkeit anzit⸗ Hende Mond, weälcher nun erst die Erde zu begleiten beainnt. Hen von Humboldt macht hier auf die Aehnlichkeit der drei mvrhischen Personen Quetzalcoate in Mexiko, Botschica in Neu⸗Granada und Manco⸗Capac in Peru aufmerksam. Die beiden ersteren enden, nach⸗ dem sie ihr Missions Geschäft vollbracht, auf einsamen Bergen, wie Buddha, in selbstaufgelegten strengen Büßungen. Ueberall hat sich die sombolisirende Menschheit Personifizirungen, Repräsentanten der Gesüttung, große bistorische Gestalten gedacht, um ihnen einfach und bequem als plötzliche Erfindung, Fortschritte der Kultur, geistliche und bürgerliche Einrichtungen. technische Künste und Verbesserung der Mont⸗ jahre zuzuschreiben. Was sich almätig entwickelt bat, wird gedacht als gleich zeitig, wie durch fremde Wundermänncroder Ankömmlinge bervorgerufen. Herr von Humboldt acht nun zu der geognestischen Schilderung Aber und beschreibt die Auflagerung der Fiöz⸗Formationen in blofen Raum⸗Verbältnissen, ohne sie zu benennen nach dem Parallclis mus oder der Identität mit je tzt wohterkannten Europäischen Tvpen. Dusse Vorsicht schien Herrn von Humboldt nktbig zu einer Zert, wo das Studium der zoolegischen Kennzeichen und charafteristrenden Fossilien der fast einzig sichere Leiter geworden ist. Eine sergfälrige und glück⸗ liche Bestimmuna der Versteinerungen der Andeskeite wud bald dit Identität der Formationen mit Eurepäischen Typen befriedigend erflären.

Berliner Bor l)en 7. Mai 1838. mtlirher Fonds- und geltd-Cours-Zettel.

Pr. Cour. Brick. Geld.

r. Cour.

Geld. 8*

.

S] Briet

100 /s 1003³ 8 1001⁄1 103

Pomm. Pfaudur. Kur- u. Neum. do. 4 do. do. do. Schlesiseche do. 4 Rückst. C. und Z. Sch. d. K. u. N. Gold al marco Neue Du- aten Friedrichsd'or Aud. Goldmün- zen à 5 Thl. Disconto

10212 1025⁄1

64 ⁄2 1025⁄ 102 ¼

102 %6 1031⁄1 65 103 102 1903⁄½2

St.-Schuld-Sch. Pr. Engl. Obl. 30. PrämSch.d. Seeh. Kurm. Obl. m. l. C. Nm. Iut. Sch. do. Berl. Stadt-Obl. Köunigsb. do. Elbiuger do. Dauz. do. in Th. Westpr. Pfaudhr. Grossh. Pos. do. Ostpr. Pfaudbr.

Pomm. do-.

995

——

90 ½

215 18 ¼ 137/12

13 ½ 3

21

43 ¾ 101¹½2 1045⁄6 101 101

130

13 4 Auswärtige Börsen. Amsterdam, 2. Mai. 8* Niederl. wirkl. Schuld 545⁄16.. 5 % do. 101 ⁄1 6. Kanz-⸗ Bil. 2A ⅞. 5 % Span. 20 ½. passive 413⁄161. Ausg. Sch. Liusl. —. preuss. Präm.-Sch. —. Poln. —. Oesterr. Met. 1022¾. Ayrsweren, . MLaf Neue Anl. 20 ½. Br. 1.“ Frankfurt a. M., 4. Mai. 1131 Oesterr. 5 % Met. 106 1. G. 4 %. 100 1. G. 2 ½ % 615 9 61 ⅞1. 1 % 261⁄1. G. Bank-Actien 1743. Hr. Partial- Ob-. 151 ½. G. Loose zu 500 Fl. 124. 123 ¾. Loose zu 100 Fl. 264. 6. preuss. Präm.-Sch. 65 ½. 65 ¼2. do. 4 % Anl. 1025⁄. CC. Poln. L.2o0se 661⁄4. 66. 5 Span. Anl. 12. 11 ¼. 2 ½ % Iloll. 543⁄16- 511/is⸗ Paris, 2. Mai. b 5 % Rente fin cour. 108. 5. 3 % lin cour. 80. 75. 5 % Neax- sin cour. 100. 80. 5 % Span. Rente 21. p'assive —. 3 % Portug. 22 ½¼.

Xeeüööeeneeee

HII

41

Zinsl. 57⁄.

Wien, 2. Mai. 4 % 3 %, 82 ¾. Rank-Actien 1456 ½. Neue Aul. 622122.

Koͤnigliche Schauspriele. i Dienstag, 8. Mai. Im Opernhause: Norma, Over in? Abth, mit Tanz. Musik von Bellini. (Dlle. Loͤwe wird hierin

wieder auftreten.)

Wegen Unpäaͤßlichkeit des Herrn Gruag kann das draman⸗ sche Gedicht: Faust, Dienstag, den dten d. M, nicht gegeben werden. Es bleiben aber die dazu bereits gekauften, mit Frei tag bezeichneten Billets fuͤr die erste Vorstellung guͤltig, welche in den naͤchsten Tagen naͤher angezeigt werden soll.

Im Schauspielhause: 1) Le Chaperon, vau- leville en 1 acte bar Seribe. 2) La premiere représentation de: Une éleve de Rome, vaudeville nounveau en 1 acle, du théâ're du Gymnase, har AIMI. Paul Duport et Arago. 3) La fllle de Dominique, vauderile

en 1 acte.

1 %

5 % Met. 1007⅛. 2 ½ ⁄% —/

heater.

Sevilla. Komische Oper Musik von

Die seltsame

L. Angeln⸗

Koͤnigsstaͤdtisches T

Dienstag, 8. Mai. Der Barbier von

in 2 Akten, aus dem Italiaͤnischen, von Kollmann. Rossini. Hierauf: S in Pommern, oder:

Testaments Klausel. audeville⸗Posse in 1 Akt, von

8 Redaction unter Leitung von Rheinwald. Gedruckt bei A. W. Hayr⸗

Beilage zur Allgemeinen Preußischen Staats⸗Zeitung Nℳ. 127.

Unter mehreren auf Preußen Bezug abenden Korrespondenz⸗Artikeln, welche die gestern hier ange⸗ langte Nr. 123 der Augsburger Allg. Zeitung enthaͤlt, befindet ein mit einem Stern bezeichnetes Schreiben, angeblich aus borün vom 26. April, welches in der Aufzaͤhlung von Beweg⸗ ruͤnden zu der vorgeblich unter den Bewohnern des Großher⸗ zogthums Posen herrschenden duͤstern und gedruͤckten Stimmung alle bisherigen luͤgenhaften Darstellungen noch uͤberbietet. Erwarte weder der frivole Einsender jenes Artikels, noch die Allg. Ztg. selbst, die durch die Aufnahme solcher, den Stempelder innern Unwahrheit an der Stirn tragenden Aufsaͤtze einen unbegreiflichen Mangel an Kritik darlegt, daß wir uns auf eine spezielle Widerlegung von dergleichen aus der Luft gegriffenen Anklagen, wie sie der einsternige angeblich Berliner Korrespondent der Allgemeinen Zeitung bereits zum Oeftern vorgebracht, einlassen werden; wir bedienen uns schlagenderer Waffen: wir lassen nur Thatsachen sprechen und freuen uns um so mehr, gerade heute Gelegen— eit zu haben, jenem Korrespondenten gegenuͤber das Großher⸗ ogthum Posen zu besprechen, weshalb wir denn auch unsere eser noch besonders auf den nachstehenden Artikel uͤber die neue Justiz⸗Hrganisation dieser Provinz aufmerksam machen. Breslau, 1. Mai.

Berlin, 7. Mai.

In der hiesigen Armenhaus⸗Kirche fand am 25sten v. M. eine Gedaͤchtniß⸗Feier fuͤr den am Cten desselben Monats verstorbenen Ober⸗Buͤrgermeister, Richter ꝛc. Menzel statt. Saͤmmtliche Mitglieder des evangelischen Schul— lehrer⸗Vereins, der Magistrat, die Stadtverordneten, die evan⸗ gelische Geistlichkeit und viele andere Theilnehmer versammelten sich in der erwaͤhnten Kirche. Nach Adsingung eines Chorals ielt der Konsistorial⸗Rath Fischer eine Rede, worauf 2 Lieder⸗ der eine von den Lehrern, der andere von der Ver⸗ sammlung angestimmt, die Feier beschlossen. 8

Breslau, 4. Mai. Die in der Grafschaft Glatz zu Kun⸗ endorf bei Neurode seit einigen Jahren entstandene Kalt⸗Was⸗ er⸗Heil⸗Anstalt, nach Art der Grafenberger, wird in diesem Fruͤhjahr von ihrem Besitzer, dem Arzt Niedenfuͤhr, bedeutend erweitert werden. Das Bad liegt am Abhang eines Berges, dessen Hoͤhe, durch bequeme Pfade zugaͤnglich gemacht, schoͤne Aussichten darbietet, und hat eine vorzuͤgliche Quelle unter dem alten Namen der Zentnerborn, von der geruͤhmt wird, daß sie auch bei anhaltendem Regenwetter hell und klar bleibt.

Die von dem oͤkonomischen Verein zu Brieg gegruͤndete Zeitschrift beginnt ein allgemeines Organ fuͤr oͤkonomische Me:⸗ theilungen in Schlesien zu werden, indem der Steinauer Ver⸗ ein bereits den Anfang gemacht hat, sich ihr zu diesem Behufe anzuschließen. Der Ertrag eines auf Kosten Ihrer Koͤnigl. Hoheit der Frau Kronprinzessin lithographirten Bildnisses der Herzogin Dorothea Sibylla von Liegnitz und Brieg, deren an— ziehende Denkwuͤrdigkeiten der Syndikus Koch herausgegeben, wird zur Errichtung einer frommen Stiftung fuͤr Brieg, im Sinne dieser trefflichen und wohlthaͤtigen Fuͤrstin bestimmt werden.

Aachen, 26. April. Die Gesellschaft suͤr Steinkohlenbau im Wurm⸗Revier hat zur Erhoͤhung ihres gesellschaftlichen Grund⸗Kapitals bis auf 1 ½ Millionen Rthlr. die landesherr⸗ liche Erlaubniß erhalten.

Duͤsseldorf, 3. Mai. Heute Morgen fand vor dem kommandirenden General des 7ten Armee⸗Corps, General⸗

Lieutenant Freiherrn von Pfuel, welcher gestern Nachmittag von Muͤnster hier angekommen war, große Parade ches herrliche militairische Schauspiel vom schoͤnsten guͤnstigt wurde. Ueber die neue Justiz⸗Organisation im Großher⸗ zogthum Posen. Wiedervereinigung der Provinz Posen mit den Staaten Sr. Majestaͤt des Koͤnigs dort eingefuͤhrte Ge⸗ richts⸗Einrichtung gruͤndete sich auf die Verordnungen vom 9. November 1816 und 9. Februar 1817. Es wurden ““ 4 Inquisitoriate, 7 Landgerichte und 1 Ober⸗Appellationsgericht, als Gericht dritter Instanz, errichtet. Bald ergab sich jedoch die Unzulaͤnglichkeit dieser Anord⸗ nungen. Schon in den Jahren 1820 1822 wurde: die Vermehrung der Friedensgerichte auf 80, mit Verkleine— rung ihrer Bezirke und Erweiterung ihrer Kompetenz; die Reduction der Landgerichte von 7 auf 4; die Aufhebung des wechselseitigen Instanzenzuges in zweiter

Instanz von einem Landgerichte in das andere; die Errichtung eines Appellationshofes als Spruchbehoͤrde

fuͤr die zweite Instanz, und 1 die Verlegung der dritten Instanz nach Berlin

in Vorschlag gebracht. In Folge dieser Antraͤge wurde die Zahl der Friedensge⸗ richte nach und nach bis auf 41 vermehrt, der wechselseitige Instanzenzug von einem Landgericht an das andere aufgehoben und statt dessen dem Ober⸗Appellationsgerichte noch ein beson⸗ derer Senat hinzugefuͤgt, welchem das muͤndliche Verfahren und die Abfassung der Erkenntnisse in zweiter Instanz uͤbertragen vnrde. „,Auf dem ersten und zweiten Provinzial⸗Landtage in den Jahren 1827 und 1831 kam die Sache wieder zur Sprache. Die hierdurch veranlaßten Geschaͤfts-Revisionen ergaben die Rothwendigkeit einer umfassenden Abhuͤlfe. Die Arbeits⸗ masse uͤberstieg die Kraͤfte der Beamten und erforderte eine deutende Vermehrung sowohl im Richter⸗, als Subalternen⸗ Personal. Eben so erheischte der zu große Umfang der Be⸗ zirke der Landgerichte, Inquisitioriate und einzelner Friedens⸗ gerichte eine Abaͤnderung. Zwei Wege boten sich dazu dar:

Die Beibehaltung der bestehenden Gerichts-Einrichtung mit Vermehrung der Friedens⸗Gerichte, Erweiterung der Kompetenz derselben, Errichtung einiger Landgerichts⸗Depu⸗ tationen und Anstellung mehrerer einzelner Kriminal⸗Richter. Oder die Organisirung kollegialischer Untergerichte fuͤr jeden landraͤthlichen Kreis und die Unterordnung derselben unter einige Ober⸗Gerichte. 1

8n Dabei kamen, außer den allgemeinen und besonderen Gruͤn⸗ he gegen die Verwaltung der Rechtspflege durch einzeln ste⸗ nde Richter, folgende Umstaͤnde zur Erwaͤgung: ) daß durch das Vorschreiten in der Regulirung der baͤuer⸗ lichen Verhaͤltnisse die Geschaͤfte der Justiz⸗Behoͤrden in

Die seit der

18* wel⸗ Wetter be⸗

Betreff der Hypotheken⸗, Vormundschafts⸗ und Nachlaß⸗ Sachen von Tag zu Tag ungemein vermehrt wurden, und dieser Zuwachs nur allein in kollegialisch formirten Ge⸗ richten genuͤgende Arbeitskraͤfte finden koͤnne;

2) daß durch Bildung von Kollegial⸗Gerichten und durch die mit ihr in Verbindung stehende, gleichmaͤßigere Verthei⸗

lung des Beamten⸗Personals das Aufbluͤhen der dazu ge⸗

waͤhlten Stäͤdte vorzuͤglich gefoͤrdert werden wuͤrde;

3) daß die Gerichte in denjenigen Landestheilen, wo viele Verwaltungs⸗Gegenstände, wie Hypotheken⸗, Vormund⸗ schafts⸗, Rachlaß Dachen, zu ihrem Geschaͤftskreise ge⸗ hoͤren, wobei es sich nicht bloß um die Anwendung des Gesetzes auf den gegebenen Fall handelt, wo es vielmehr auf eine Menge positiver, administrativer Kenntnisse, auf eine umsichtige Verwaltung, auf die einsichtsvolle Einlei⸗ tung und Behandlung aller Arten von Rechts⸗ und Ver⸗ moͤgens⸗Angelegenheiten ankoͤmmt, einer aufmerksamen bestaͤndigen Ober⸗Aufsicht beduͤrfen, und zwar durch solche Ober⸗Gerichte, welche mit der Bearbeitung aͤhnlicher Ge⸗ genstaͤnde selbst beauftragt, damit folglich vollkommen ver⸗ traut sind, an welche die Beschwerden uͤber die Unter⸗ Gerichte gelangen, und die durch fleißiges Visitiren der⸗ selben eine Garantie fuͤr die Thaͤtigkeit und Integritaͤt

dder Beamten gewaͤhren; b

4) daß dergleichen Ober⸗Landesgerichte die beste Bildungs⸗

.

Anstalt fuͤr angehende Justiz⸗Beamte sind, indem ein Re⸗ ferendarius nur dadurch, daß er bei einem groͤßeren Ge⸗ richte, welches aus ausgezeichneten Justiz⸗Beamten zu⸗ sammengesetzt ist, in allen Theilen des Dienstes be⸗ V schaͤftigt wird, eine klare Ansicht von den gesetzlichen Vor⸗ schriften erhaͤlt, welche das Verfahren betreffen, und sich

darin mit Selbststaͤndigkeit frei bewegen lernt.

Se. Majestaͤt der Koͤnig entschieden Sich fuͤr den letztern Weg, eine kollegialische Verwaltung der Rechtspflege und eine durchgreifende Reform.

Die Verordnung vom 1ö. Juni 1834 sprach die Grund⸗ uͤge derselben aus. Sie sind, nachdem der Herr Fuͤrst von Thurn und Taris die ihm zugestandene Privat⸗Gerichtsbarkeit im Fuͤrstenthum Krotoschin an den Staat abgetreten hatte, im Wesentlichen nachstehende: ö

I. Die Rechtspflege wird verwaltet:

durch zwei Ober⸗Landesgerichte fuͤr die Regierungs⸗Bezirke Posen und Bromberg; 26 Land⸗ und Staͤdtgerichte, wovon jedes einen landraͤth⸗

lichen Kreis zugetheilt erhaͤlt; 8 4 Inquisitoriate; ein Ober⸗Appellationsgericht fuͤr die ganze Provinz; das Geheime Ober⸗Tribunal zu Berlin, und die geistlichen Gerichte, in deren Einrichtung nichts geaͤndert worden ist. II. Alle gerichtlichen Geschaͤfte sind zwischen den Ober⸗Lan⸗ desgerichten und den Land“ und Stadtgerichten zunaͤchst nach

dem ;. des dinglichen Gerichtsstandes und erst die uͤbrig bleibenden nach der Hoͤhe und der Wichtigkeit des Objekts vertheilt. . 11“ Es gehoͤren daher A. vor die Ober⸗Landesgerichte als dinglicher Gerichtsstand, 8

a)

die Hypotheken⸗Buchfuͤhrung uͤber alle in ihrem Bezirke

gelegenen Domainen⸗ und Ritterguͤter, so wie uͤber alle

zur Aufnahme von Pfandbriefen geeigneten adeligen Guͤter;

der allgemeinen Gerichts⸗Ordnung bei den ihrer Gerichts barkeit unterworfenen Grundstuͤcken eintritt, die Bearbeitung aller Vormundschasten, aller Nachlaß⸗ Regulirungen und aller Konkurs-, Liquidations⸗ und Guͤ⸗ ter⸗Abtretungs⸗Prozesse, des Nachlasses oder der Masse ausmacht; als persoͤnlicher Gerichtsstand, alle Prozesse Konkurs⸗ und Liquidations⸗Prozesse nicht ausgenommen welche dem in dem urspruͤnglichen Klage⸗ Antrage berechneten Objekte nach einen ’“ von mehr als 500 Rthlr. Courant oder Regalien oder der Verordnung vom 14. Dezember 1833 zulaͤssig ist, be⸗ treffen, die Bearbeitung aller Vormundschaften und damit verbun⸗ denen Nachlaß-Regulirungen, wenn der Nachlaß 2500 Rthlr., und bei vorhandener Guͤtergemeinschaft das ge⸗ meinschaftliche Vermoͤgen 5000 Rthlr. uͤbersteigt, wobei es auf den Betrag der Aktivmasse zur Zeit der Einleitung nach der in den §§. 107 ed. Tit. 50 der Allgemeinen Ge⸗ richts⸗-Oednung vorgeschriebenen Werths⸗-Berechnung an⸗ kommt;

in Betreff der Strafgerichtsbarkeit,

die Abfassung der Erkenntnisse h in erster Instanz, wenn ein Inquitsitoriat in den vor dem⸗

selben ressortirenden Sachen die Untersuchung gefuͤhrt hat,

in zweiter Instanz, wenn das Erkenntniß erster Instanz bei einem Land- und Stadtgericht ergangen ist. .vor die Land⸗- und Stadtgerichte: als dinglicher Gerichtsstand, die Hypotheken-Buchfuͤhrung uͤber alle in den Gränzer ihrer Bezirke (landraͤthlichen Kreise) gelegenen staͤdtischen und baͤuerlichen und solche Grundstuͤcke, welche nicht vor den Ober-Landesgerichten ressortiren, die Instruction und Entscheidung erster Instanz in allen Prozessen, in welchen dieser dingliche Gerichtsstand ein⸗ tritt, ohne Ruͤcksicht auf die Hoͤhe des Objekts, )h die Bearbeitung aller Vormundschaftssachen, Nachlaß⸗ Regulirungen und Konkurs-, Liquidations⸗ und Guͤter⸗Ab⸗

a)

ehen6,r wenn ein zum Hypotheken⸗Buche des

Land- und Stadtgerichts gehoͤrendes Grundstuͤck einen Theil des Nachlasses oder der Masse ausmacht; als persoͤnlicher Gerichtsstand, halle Prozesse bis zu einem Objekte von 500 Rthlr. ein⸗ vb und Gerechtsame, welche nicht revisionsfaͤhig ind

insofern damit nicht eine dem Ober⸗Landes⸗

Objekts, Verwaltung in Ver⸗

gerichte zustehende vormundschaftliche

Hypotheken Folium bei dem Ober⸗Landesgerichte gefuͤhr wird, und 8

die Instruction und Entscheidung erster Instanz in allen Prozessen, in welchen der dingliche Gerichtsstand nach 1

zur Einrichtung der zu unverzinslichen Darlehnen fuͤr Beamten—⸗

wenn ein zum Hypotheken⸗Buche des Ober⸗Landesgerichts gehoͤrendes Grundstuͤck einen Theil

erechtsame, in welchen das Rechtsmittel der Revision nach §. 1 und 2

c) alle Vormundschaften bis zu einem Nachlaß⸗Betrage von resp. 2500 Rthlr. und 5000 Rthlr.;

in Betreff der Strafgerichtsbarkeit, alle polizeimaͤßig oder fiskalisch zu fuͤhrenden Untersuchun⸗ gen, die Untersuchungen gegen Beamte nicht ausgeschlossen, alle Kriminal⸗Untersuchungen wegen kleinen, unter erschwe⸗ renden Umstaͤnden veruͤbten, wegen ersten, zweiten oder dritten großen gemeinen mit oder ohne erschwerende Um⸗ staͤnde begangenen, oder ersten gewaltsanen Diebstahls so wie wegen aller Vergehen, bei welchen die hoͤchste ge⸗ setzliche Strafe des, den Gegenstand der Untersuchung ausmachenden Verbrechens oder Vergehens eine Geldstrafe oder, außer koͤrperlicher Zuͤchtigung und den eintretender Ehrenstrafen, eine Zjaͤhrige Freiheitsstrafe nicht uͤbersteigt Zur Erleichterung der Gerichts-Eingesessenen sind in den

2) b)

groͤßeren Kreisen an bestimmten Orten Gerichtstage eingefuͤhrt und die an diesen Gerichtstagen vorzunehmenden Geschaͤfte genau

vorgeschrieben.

III. Die Inquisitoriate zu Posen, Kozmin und Fraustad bilden fuͤr den Bezirk des Ober⸗Landesgerichts zu Posen uns das Inquisitoriat zu Koronowo fuͤr den Bezirk des Ober⸗Lan⸗ desgerichts zu Bromberg die Untersuchungs⸗Behoͤrden in allen den Kriminalsachen, die nicht zur Kompetenz der Land⸗ und Stadtgerichte gehoͤren, oder die von den Land⸗ und Stadt⸗ gerichten wegen Unzulaͤnglichkeit ihrer Gefaͤngnisse nicht gefuͤhrt werden koͤnnen. 88

IV. Die geistlichen Gerichte uͤben die ihnen durch die Con⸗ stitution wegen Verfassung der geistlichen Gerichte in Suͤd⸗ Preußen vom 25. August 1796 beigelegte Gerichtsbarkeit in dem Erzbisthum Gnesen und Posen aus. Sie bestehen in den erzbischoͤflichen Konsistorial⸗Gerichten zu Gnesen fuͤr die dortige Didͤzese, und zu Posen fuͤr die Dioͤzese zu Posen, erkennen in den ihnen zugewiesenen Sachen und erster Instanz und bilden wechselseitig die zweite Instanz; die dritte Instanz formirt das Prosynodal⸗Gericht zu Posen.

V. Das Ober⸗Appellationsgericht zu Posen richtshof zweiter Instanz fuͤr die ganze Provinz und zwar:

a) in Civil⸗Sachen 11 Ausnahme, und b) in solchen Straf⸗Sachen, in welchen in erster Instanz von

den Ober⸗Landesgerichten entschieden worden ist.

VI. Vor das Geheime Ober⸗Tribunal gehoͤrt die Entschei⸗ dung der Revisions⸗Sachen und Nichtigkeits⸗Beschwerden nach Maßgabe der Verordnung vom 14. Dezember 1833.

ist der Ge. 8

An die Ausfuͤhrung der Reorganisation nach vorstehenden Grundzuͤgen wurde mit Aufgebot aller Kraͤfte geschritten. Sie wurde in der Hauptsache schon mit dem 18. Juni 18325 been⸗ digt. Mancherlei Schwierigkeiten waren dabei zu uͤberwinden, wovon nur Einiges hier hervorgehoben werden mag.

1) Eine besonders schwierige Aufgabe war es, den neu zu errichtenden Gerichts⸗Behoͤrden die Geschaͤfts⸗Lokale und die Gefaͤngnisse, und den Beamten die unentbehrlichsten Ec zu verschaffen.

ie Provinz mit ihrem verhaͤltnißmaͤßig geringen staͤdtischen Gewerbsbetriebe, der sich auf eine große Zahl unbedeutender Staͤdte vertheilt, erschwerte dieses Unter⸗ nehmen.

Einzelne Staͤdte, in denen Land⸗ und Sradtgerichte zu errichten waren, machten freiwillige Anerbietungen, welche benutzt worden sind. So bedeutend aber auch diese Huͤl gewesen ist, so blieben doch noch

zu Neu⸗- und Umbauten und zu Reparaturen, welche fuͤr Koͤnigl. Rechnung auszufuͤhren— waren. 60,000 Rthlr. Gerichte 10,000 Rthlr. Wohnungen 15,000 Rthlr. nothwendig.

Die Geschaͤfts⸗Lokale wurden durch diese, aus Staats⸗ Fonds bewilligten Summen ausreichend und voll⸗ stoͤndig beschafft.

Fuͤr die Wohnungen zum Unterkommen der Beamten vard nach den Umstaͤnden gewirkt; die bewilligten Bau⸗ Vorschuͤsse halfen dabei viel. Die bewilligten Fonds konn⸗ ten aber bei dem Kosten⸗Aufwande, mit welchem die Bauten im Bromberger Regierungs-Bezirk ausgefuͤhrt werden nußten, nicht ausreichen. Es ward daher noch ein Zu— schuß von 15,600 Rthlr. gewäͤhrt.

Bei der Auswahl und Vertheilung der Beamten blieben, nach Entfernung mehrerer Arbeits⸗Unfaͤhigen, noch an 1200 Beamte, die sich bereits in der Provinz befanden,

zu beruͤcksichtigen; eine große Zahl wirklicher und ver⸗ meintlicher Anspruͤche mußte erwogen, die Anforderungen einer ganz neuen Verfassung mußten beachtet und darnach

das Beduͤrfniß und das Vorhandene gewuͤrdigt werden;

/ alle Nachlaß⸗Regulirungen, ohne Unterschied des

foͤrdern gesucht. Eine re

bindung steht, oder zum Nachlasse ein Gut gehoͤrt, dessen pflege ist hergestellt. Jeder findet sein Recht, alle Beschwer⸗

beaufsichtigt.

jedes Gericht bedurfte eine angemessene Zahl von Beam⸗

ten, welche der Polnischen Sprache kundig waren.

Ein bedeutendes, vielfach verwickeltes Kassen⸗ und Rechnungswesen war außzuloͤsen und der uͤberwiegende Theil der neuen, damit wenig vertrauten Beamten mußte auf eine feste Vahn geleitet werden.

Die Vorschlaͤge zur Wahl der Direktoren erforderten eine besondere Sorgfalt.

Es bedurfte gemessener Instructionen fuͤr alle

Geschaͤftsbetriebes.

Alle diese Aufgaben wurden geloͤst. Das Naͤhere daruͤber enthalten die Jahrbuͤcher fuͤr die Preußische Gesetzgebung, Rechts⸗Wissenschaft und Rechts⸗Verwaltung, Band *8, Seite 53 bis 207. Die seitdem verflossene Zeit laͤßt den Erfolg der neuen Einrichtung uͤbersehen.

Die Rechts⸗Angelegenheiten werden nicht allein regelmaͤßig, sondern auch rasch bearbeitet; langjaͤhrige Prozesse sind zu Ende gefuͤhrt, zum Theil sehr alte Kreditmassen ausgeschuͤttet worden. Man darf die Geldsummen in beiden Ober Landesgerichts⸗Be⸗ zirken, welche zahlbar gemacht und aus den gerichtlichen Depo⸗ sitorien ausgeschuͤttet worden sind, auf mehr als eine Million Thaler annehmen. Dem wichtigen, fruͤher oft vernachlaͤssigten Vormundschaftswesen wird die gebuͤhrende Aufmerksamkeit ge⸗ widmet; die Strafsachen haben eine bisher nicht gekannte Be⸗ schleunigung erhalten. Sehr großer Fleiß wird den Hypo⸗ thekensachen zugewendet. Die Gerichte haben diesen, fuͤr das Gedeihen eines geregelten Kredits, suͤr das Auföbluͤhen des Ver⸗ kehrs so sehr wirksamen Geschaͤftszweig nach Moͤglichkeit zu 1 dliche und unabhaͤngige Rechts⸗

Theile des

den werden sorgfaͤltig gepruͤft, die Beamten in gleicher Weise