2
b) zu Stoberau: Dietrich von Bose, zu Erfüllung des obigen Recese
650 Klaftern Weiß⸗ und Rothbuchen und sihrerseits Bestimmung bei gedachtem Rittergute N. 8 — sddermosel getroffen, ist dasselbe im Jahre n. Ri⸗
“
8
9 [Rakowen 1 14 bis incl. 34 Rakowen 1. 1 b— Raudonatschen 1 ““ 800 Erlen, 3 Rdzawen 5 ⸗ 140 Eichen, Regelnitzen 1 “ 2800 Kiefern üäünd 1400 „ Fichten,
☛ο — — —
bi
Waltersmühle 2. 1 bis incl. Wansen ö Wapendorf 3. Wargitten 2. Wargelüuten
Gaudischkehmen h ehlweiden
Gelland
Georgenburg
Verkauf gelangt und dabei festgesetzt worden: 8 daß von den Kaufgeldern 2625 Thlr. oder 3000 M. 2F8 A 1 2 4 2 8
35
Waplitz Warneinen B. Warweiden Weinsdorf 3 Werden Wickerau Wienken 1. Wiersbau Wiese Wilamowen Wittigwalde Wittmannsdorf Wodigehuen Wodigehnen A. Wölken Wölken 2. Wolfsdorf 1. Workallen Worplack Ziegenberg Zworadden
3) Pfandbriefe Angerburg⸗ schen Departements.
Baitkowen Ballethen Ballethgirren Ballupöhnen 2. Barrachelen 2. Baranowen Baubeln Baugskorallen Berghöschen Bersteninken Bialla
Bialla 2. Biedaschken² Biedaschken 3. Biedaschken 5. Biedaschken 7. Birkenwalde Blaudau Blockinnen Blumberg Bodschwinken 2. Borken Borken 1. Bosemb
Bothau
Brassen 1 Bredauen Bredienen Breitenstein Brindlacken Klein Brittanien Broszowen 6. Broszowen 8. Broszowen 9. Broszowen 15. Broszowen 19. Broszowen 20. Broszowen 21. Broszowen 23. Broszowen 24. Broszowen 27. Buddern Budschen 1. Budwetschen Bürgerhuber 4. Bürgerhuber 5. Daniellen Dlottowen Dlugikom Doliewen Dombrowken Dombrowten 8. Dorschen Draupchen 1. Draupchen 24. Drosdowen Drozwalde Dumpen Dunaiken 1. 3 Dwarischken Klein Gablick Gansenstein
8
Mit Bezug auf vorstehende Bekanntmachung der eneral⸗Landschafts⸗Direction daß die Konvertirung nebst Prämien⸗Auszahlung für die Ostpreuß. Pfandbriefe
Hochlöbl. Ostpreußischen G wird hierdurch angezeigt,
IIIIIIIII m
3 Georgenburg Mühle
Glashütte Glinken
Gorszitzen
5 Grabowen Grendashef Grigulienen 8.
Gronden
IIII1I
—— —2 ——— ———ℳVN8— ℳ—Vö—q—'gSz 2———
Grünheide Grunau
28 Grünwalde
Guddellen
Guhsen 18.
Groß Guja Groß Guja B. Groß Guja 5. Groß Guja 9. Groß Guja 11. Groß Neu⸗Guja 20. Klein Guja
Gurnen Gurren Gutten
Haarzen 3.
Haasznen
Heinrichshöfen Heinrichsdorf
evbutten
ohenwiese 2. Hohenwiese 5. ebennte 6.
aegenberg Jaenischken Jakunowen
Jegodnen Jeksterken
Jergutschen
Ilmen A. Ilmen B. Ilmen C. Ilmen 2. Ilmen 3. Ilmen 5. Ilmen 6.
Neu⸗Incha
Juckstein
Reuhof⸗-Lasdehnen 1. Laugallen Lehnarten 6 Leitnerswalde
Lenken
Lenkuck
4 Klein Lenkuck „(Lenkutschen Lenkeninfen Lentenbyude 1. 3 Lesgewangminnen „[Lindenberg
5[Lindicken 12.
Linkuhnen
5[Luppken 2 Marlinowen 18. Malinken 9 Masergut 32 Meschfen
Miechowen Milchbude
Mitschullen 1. Miodunsken A. B.
Malienen
38 Nagurren
Nardt Narpgallen Neuhof
Nordenthal Norwischkeiten 11. Nieder⸗Notisten
Notrienen
Nowischken
Ranten
vom 1. Juni bis 15. August, Vormittags 9 — 12 Uhr,
vom 16. August bis 1. September,
Nachmittags 3 — 6 Uhr,
2 Glombowen 5 Götzhöfen Gr. Gellubien
Grünhöschen
Regulowfen Reussen 35 Reuschendorf 6 66 Klein Rhein 15 Ribben 8 50 Klein Regallen 8 Rogainen 31 5 Rogonnen 8 12 3 (Rohrfeld 43 Rossoggen
Groß Rosinsko Rostken Rudwangen 1. Ruden 5. Sakautschen Santilten 8 Schaumburgsfelde
5 Scheiba
Schillehlen 1. Schilleninken Schreitlaugken
5 Schudereiten 1.
5 Schesten 5. Serpenten
Klein Siewken 3(Skaticken
Gr. Skirbs Skok a. Sobiechen Soldahnen 1. u. 14. Sommerau Sorquitten Spiergsten I. Statzen
Steinort Sterkeninken 1. Storchenberg
Gr. Strengeln 3. Gr. Strengeln 6 Gr. Stürlaͤck
Kl. Sunkeln Sodden
Simbken Tauroggen Thierenberg Thiergarten 3. Thiergarten 12. Thiergarten 13.
4 (Thiergarten 14.
3 Thiergarten 26. Thiergarten 27. Thiergarten 29. Thiergarten 32. Thiergarten 34. Tilsewischken Tranatenberg Trumpeiten 1.
Gr. Trumpeiten 6 u. 7. Gr. Trumpeiten 13 Trumpeiten 15. Tusseinen
Warkau
Warskillen 26. Weissenburg 14. 5(Wensoewen Wensowken 7. Wenzischken Wenzken 3. Wertheim Wessolowen 12. Wessolowen 18. 5(Wessolowen 19.
2 Wessolewen 20. (Wessolowen 26. Klein Wessolowen Werder Wilhelmsberg
5 (Wilken
Winge Wischwill
10 Wossau
3 Zargen
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5 Zawadden 14 [Zazkowen 17 [Swien — 62 vom 2. September bis 15. Oktober, Vormittags 9 — 12 Uhr,
— ——— —-ö———ö— ö—— ————— -—-———— 72—
—
statt findet.
Der Austansch der bei der Konvertirung ausgege⸗
benen Recognition gegen die nenen 3; ½prozentigen Cou⸗ vons geschieht, ohne weitere Porto⸗Vergütigung, gleich nach Eingang derselben von Königsberg.
Berlin, den 26. Mai 1838. Ostpreuß. General⸗Landschafts⸗Agentur.
Publikandum.
s soll die Wasserkraft der Neuen Müͤhle zu Alt⸗ Ruppin von 8 Mahlgängen nebst den zu dieser Mühle gehörigen Ländereien, als:
1) an Ackerland
2) an Gartenland.. 3) an Hof und Baustelle. M
4) an Wiesen
5) an Sumpfwiesen... 6) an Teich nebst Ro
zusammen 50 Morg. 116 Ruth., desgleichen die auf 280 Thlr. 12 sgr. 4 pf. geschätzten Materialien des alten Mühlengebäudes, endlich das Mühlen⸗Inventarium vom 1. Oktober 1838 ab meist⸗ bietend verkauft werden, wozu ein Termin auf de 10. August 1838, Vormittags 10 Uhr, au dem Rentamte Alt⸗Ruppin, vor dem Regierungs⸗ Rathe Kienitz, angesetzt worden. aufgeld ist au 5 pf., halb am 1. Oktober 1838 und halb am 1. Okto⸗ ber 1830 zahlbar, neben einem Domainenzinse von 150 Thlr. jährlich und der gesetzlichen Grundsteuer, welche für jetzt auf 22 Thlr. 5 sgr. jährlich f ist, bestimmt, und werden Gebote unter diesen gen nicht angenommen.
Das Grundstück liegt am Rhinflusse, unweit der Städte Alt⸗ und Neu⸗Ruppin, 8 Meilen von Ber⸗ gewerbreichen Gegend, in echliner Forsten und 300
Das niedrigste
lin, in einer bevölkerten, der Nͤhe der großen Ruppiner und
org. 56 ¶Ruth., 144
7
25 140 1 110
f 10,336 Thlr. 5 sgr. wegen Verkauf von Brennholz auf den
1
von 420 Klaftern
und des Torfstichs bei Linum, und steht dasselbe durch den neuerdings schiffbar gemachten Rhin⸗Fluß mit der
Umgegend und der Stadt Berlin in Verbindung. Es
ist seither als Mahlmühle benutzt worden, eignet sich
Fber C zu einer Wollspinnerei⸗Anstalt und Metall⸗ abrik.
Die nähern Kaufbediugungen sind hier in der Do⸗
mainen⸗Registratur und auf dem Rentamte Alt⸗Rup⸗ pin, so wie auch auf dem Rentamte Mühlenhoff zu Berlin, einzusehen, woselbst man auch Abschrift dieser Bedingungen gegen Entrichtung der Kepial⸗Gebuüͤhren erhalten kann.
Potsdam, den 19. April 1838. önigl. Regierung,
K Abtheilung für die Verwaltung der direkten
Steuern, Domainen und Forsten.
Bekanntmachnn 1 19,8e 1 der⸗Ablagen zu Klink nnd Stoberau.
Zum öffentlichen meistbietenden Verkauf des Flöß⸗
5 S; den Oder⸗Ablagen zu Klink und Stoberau,
2)s 1 F
eiß⸗ und Rothb
219 Eriehr hbuchen und Eschen, 10 Eichen,
1300 ⸗ Kiefern
2*₰ 25 E Oe2SbEen⸗
Königl. Preuß. Land⸗
Amts⸗
Württember Bose zu Götzengrün, der Königl. Preuß. Rittmeister Herr Carl
Zusammen 8030 Klaftern incl. II. Klasse und Asthölzer, ist ein Licitations⸗Termin auf den 11. Iuni c.
anberaumt, welcher im Flöß⸗Amtshause zu Stoberan von Vormittags 10 Uhr ab bis Nachmittag à Uhr von dem Herrn Regierungs⸗ und Forst⸗Rath Krause abgehalten werden wird. Kauflustige wollen sich daher am Termine einsinden und ihre Gebote abgeben.
Die Bedingungen werden im Termine bekannt ge⸗ macht werden, und wird vorläufig in dieser Beziehung
bemerkt, daß bei Ertheilung des Zuschlages der Ate
Theil der Kaufgelder als Aufgeld gleich erlegt werden muß. Oppeln, den 7. Mai 1838.
Königliche Regierung. Abtheilung für die Verwaltung der direkten Steuern, Domainen und Forsten.
88 1
SDOdber⸗Landesgericht zu Inst erburg. Das im Oletzkoschen Kreise belegene auf 23,744 Thlr.
z19 sgr. 5 pf. tarirte adelige Gut Drosdowen nebst
Pertinenzien soll am 16. Januar 1839, Vormittags 11 Uhr, vor dem Ober⸗Landesgerichts⸗Assessor Book an ordent⸗ licher Gerichtsstelle in nothwendiger Subhastation ver⸗ kanft werden. Tare und Hypothekenschein sind in un⸗ serer Registratur einzusehen. Insterburg, den 1. Mai 1838. Civil⸗Senat des Königl. Ober⸗Landes⸗ Ediktal⸗Citation. Die Karoline, verehelichte Schlegel, geborne Spann⸗ helz, hat gegen ihren Ehemann, den ebemaligen Unter⸗ offizier und Capitain d'armes Benjamin Schlegel, auf Grund der böslichen Verlassung auf Ehescheidung an⸗ getragen. Es wird deshalb gedachter Benjamin Schle⸗ gel hierdurch aufgefordert, in dem zur Klagebeantwor⸗ tung auf den 3. September d. J, Vormittags 10 Uhr, vor dem Herrn Ober⸗Landesgerichts⸗Referendarius Kersten im Instructions⸗Zimmer des nuterschriebenen Gerichts anberaumten Termine persönlich oder durch einen mit Information und Vollmacht versehenen Be⸗ vollmächtigten zu erscheinen und die Klage zu beant⸗ worten, widrigenfalls er der in der Klage angeführten Thatsachen für geständig und überführt erachtet und demnach, was Rechtens, gegen ihn erkannt werden wird. Posen, den 25. April 1838. Königl. Ober⸗Landesgericht. I.
Avertissement.
Ueber das Vermögen des hiesigen Kaufmannes A. W. B. Neumann, welches hauptsächlich in einem Ma⸗ terialgeschäft besteht, ist wegen Unzulänglichkeit dessel⸗ ben per decretum vom heutigen Tage von Amtswegen der Konkurs eröffnet worden. Es werden daher alle diejenigen, welche an das Vermögen des Kaufmanns A. W. B. Nenmann Ansprüche zu haben vermeinen, dergestalt öffentlich vorgeladen, daß sie in dem vor dem Herrn Kammergerichts⸗Assessor Balan auf
den 9. Inli c., Vormittags 10 Uhr, anberaumten präklusivischen Liquidations⸗Termine im Königl. Land⸗ und Stadtgericht hierselbst erscheinen, den Betrag und die Art ihrer Forderungen anzeigen,
)die Beweismittel beibringen und hiernächst die weiteren )h Verfügungen erwarten.
Bei ihrem Ausbleiben im Termine und bei unterlassener Anmeldung ihrer An⸗ sprüche aber haben dieselben zu gewärtigen, daß sie mit allen etwanigen Forderungen an die Konkurs⸗Masse präkludirt werden sollen und ihnen ein ewiges Still⸗ schweigen gegen die übrigen Kreditoren auferlegt wer⸗ den wird. Denjenigen, welchen es im hiesigen Orte an Bekanntschaft fehlt, werden die Justiz⸗Kommissa⸗ rien Knobloch und Behm zu Mandatarien in Vor⸗ schlag gebracht. Coitbus, den 20. März 1838. Königl. Preuß. Land⸗ und Stadtgericht
Ediktal⸗Citation.
Ueber das Vermögen des hiesigen Uhrmachers und Galanteriehändlers August Seidlitz ist durch die Ver⸗ fügung vom 15. März c. der Konkurs eröffnet wor⸗ den, und werden alle diejenigen, welche an dieses Ver⸗
zu haben vermeinen, hierdurch vorgeladen, in dem auf den 2. August d. J., Vormittags 10 Uhr, vor dem Herrn Land⸗ und Stadtgerichts⸗Assessor Mever hier anberaumten Liquidations⸗Termine persönlich oder durch einen gesetzlich zulässigen Bevollmächtigten zu erscheinen und ihre Forderungen und sonstige Au⸗ sprüche vorschriftsmäßig zu liquidiren und nachzuwei⸗ sen. Die NRichterscheinenden werden in Folge der Ver⸗ ordnung vom 16. Mai 1825 unmittelbar nach Ab⸗ haltung dieses Termins durch ein abzufassendes Prä⸗ klusions⸗Erkenntniß mit allen ihren Forderungen an die Masse abgewiesen und ihnen deshalb gegen die übrigen Gläubiger ein ewiges Stillschweigen wie auferlegt werden.
Zu Mandatarien werden den Gläubigern, welche
es an Bekanntschaft hierselbst fehlt, der Justiz⸗Rath Burchardt und die Justiz⸗Kommissarien Gottschalk und Ruhnecke vorgeschlagen.
Landsberg a. d. W., den 8. April 1838. und Stadtgericht.
Nach einem Recesse d. d. Benkendorf den 2. Mart. 1711 et confirm. Merseburg den 10. Juni ej. ai. und Vergleiche dazu vom 5. September 1748 hatten 3 Gebrüder von Bose, nämlich der Stiftsrath Herr Carl Melchior von Bose, der Marsch Kommissarins Herr Carl Ludwig ven Bose und der Vice⸗Obersteuer⸗Auf⸗ seher der Saalenflößte, Herr Carl Friedrich von Bose, Einer dem Anderen einen Lehnstamm von 3000 Mfl. zu halten versprochen, und nachdem darauf des zuerst
genannten Herrn Stiftsrath von Bose nachgelassene à Söhne, der Herr Regierungsrath Carl Wilhelm von
Bose — Glauchau und Besitzer des im hiesigen Fhürg. gelegenen Rittergutes Miedermosel, der ergsche Hauptmann Herr Carl Ernst von
udolph von Bose zu Berlin und der
Fichten,
Herzogl. Sachsen⸗Gothaische Kammerjunker Herr Carl
mögen aus irgend einem rechilichen Grunde Ansprüche ;—
Herren Brüdern als unbezahlte Kaufgelder zinsbar
auf 4à Jahre vom 1. Mart. 1763 an im Gut 3 4 5 alljährliche Quittung Herrn Verkäufers und desen b 10 7
stehen bleiben und sodann von Herren Käufern 8 Vorwissen und Genehmigung derer Herren Brüde und Vettern Herrn Verkäufers abgeführt werden ollen.
sone., nun später und zwar unterm 31. Dezemhe 1771 und 1. Mart. 1773 bei dem unterzeichneten 8* in Folge vorausgegangener rechtskräftiger Entschei dung diese 3000 Mfl. an die obgenannten à Sihn⸗ des Herrn Stiftsrath Carl Melchior von Bose gegan deren alleinige Quitiung und ohne besondere Zustin mung der übrigen von Boseschen Agnaten aus tzahht worden sind, wegen des letzteren Umstandes ader Erlangung der bis jetzt noch nicht erfolgten Annetzuan der Bezahlung bei der hohen Lehns⸗Behörde auf m Antrag der Erben des letzten Besitzers des Rittergutg Niedermosel, Frau Henrietten geb. Richter, verehel Bürgermeister Schill zu Schneeberg und Cons. mit Genehmigung des hohen Avppellations⸗Gerichts n Dresden als Lehnhof mit Erlassung der Ediktalce nach dem Mandate vom 13. November 1779 verfahren werden soll.
So werden Amtswegen alle diejenigen, welche a das gedachte von Bosesche Lehns⸗Cuantum der 3000 Mfl. der oberwähnten Quittung ungeachtet annoch Jb zu haben vermeinen, andurch öffentlich ge aden,
den 20. September 1838 zu rechter früher Gerichtszeit an hiesiger Amtsstel in Person und resp. sonst legal zu erscheinen, sich 1 legitimtren und ihre Ansprüche unter der Verwarnung daß sie außerdem derselben so wie der ihnen etwa n⸗
desgerichts-⸗Rath Ludewig in Stettin zum Geheimen Justiz⸗
sstehenden Rechtswohlthat der Wiedereinsetzung in da
vorigen Stand für verlustig geachtet werden sollen, anzumelden und zu bescheinigen, darüber mit dem Pm⸗ vocanten oder dem sonst bestellten Contradictor binnen 6 Wochen rechtlich zu verfahren, zu beschließen und
odanu
den 6. November 1838 der Inrotulation der Akten Behufs der Abfassung oden Einholung eines rechtlichen Erkenntnisses,
den 16. Januar 1839 aber der Bekanntmachung desselben sub poena puͤbl. cati sich zu versehen.
Uebrigens haben auswärtige Interessenten zu An⸗ nahme etwaniger künftiger Zufertigungen bei 5 Thie. Strafe Bevollmächtigte an hiesigem Orte zu bestelln.
Justiz⸗Amt Zwickau, im erzgebirgischen Kreise des Königreichs Sachsen, am àA. April 1838.
Königl. Sächs. Amts⸗Verweser Schilling.
Auf den von der unverehelichten Dorothea Luethke, der unverehelichten Christina Luethke und der verwitt⸗ weten Arnold, gebornen Luethke, sämmtlich hierselbst, ad acta curatelae des abwesenden Predigers Zacharias Andreas Luethke übergebenen Antrag wird der eben⸗ gedachte Prediger Zacharias Andreas Luethke perem. torie hiermit aufgefordert, binnen 6 Monaten a dato in elusis feriis bei hiesiger Großherzoglicher Justiz⸗
Kanzlei von seinem Leben und Aufenthalte bestimmie
Anzeige zu machen, widrigenfalls aber gn gewaͤrtigen, daß er für verschollen, auch, in Berücksichtigung des von ihm aktenmäßig bereits erreichten 90sten Lebens⸗ jahrs, für todt wird erklärt und in Gemäßheit der Auträge der Supplikantinnen weiter, was Rechtens, wird verfügt werden.
Gegegeben Güstrow, den 10. März 1838. Großherzoglich Mecklenburg⸗Schwerinsche Justiz⸗Kanzlei.
(L. S.) G. Brandt.
Guts⸗Verkauf.
Wegen Familien⸗Verhältnisse soll das in Miedtn⸗ Salzbrunn gelegene, im Hypothekenbuche sub No-. II bezeichnete Gut in einem am 14. Juni c. im Wohn⸗ hause desselben abzuhaltenden freiwilligen Termine an
den Meistbietenden verkauft werden und im Falle eines annehmbaren Gebotes der Zuschlag und die Ueben⸗
gabe sofort erfolgen. Dasselbe hat 65 Morgen vor⸗ zügliches Ackerland, hinlänglichen Wiesewachs und etwas Holznutzung. Die Felder sind im besten Duͤn⸗ gungs⸗Zustande und auch für dieses Jahr gut bestell⸗ Die Wohn⸗ und Wirthschafts⸗Gebände befinden sich in sehr gutem Bauzustande. Ersteres ist ganz masst⸗, wei Stock hoch und höchst loyabel; das Stallgebäude ist gewölbt. Die Lage desselben, sowohl hinsichtlich des Absatzes der Produkte, als auch zum Vergnügen, s eine der besten, die unsere Provinz darzubieten vermag⸗ Ganz nahe an den Badeorten Salzbrunn, Aütwast und Charlottenbrunn und nur in geringer Entfernung von Freiburg, Waldenburg und Schweidnitz gelegen, ist diese Besitzung ganz geeignet, einer Familie den angenehmsten Anfenthalt in unserm Gebirge zu ge⸗ währen, und erleichtert die Benutzung der umliegenden Bäder und Heilquellen. Das Gut kann jederzeit Uh Augenschein genommen werden, und wird die dasele
wohnende Madame Hoffmeister die Gebände el
zeigen. Schriftliche Anfragen aber erbittet sich Umm⸗
zeichneter portofrei.
v. Hirsch, Hauptmann a. D., aauf Petersdorf bei Jordansmühl in Schlesien.
Dampf-Packetfahrt zwischen Kopenhagen u. Kiel und zwischen Kopenhagen und Lübeck.
Das bekannte Dampfschiff „Frederick VI.“, Capt. P. M. Hefs, setzt seine Reisen zwischen obenge- nannten Oertern regelmäfsig fort und geht: von Kopenhagen nach Travemünde jeden Montag
Nachmittag um 3 Uhr präcise, von Travemünde nach Kopenhagen jeden Dienstag Nachmittag um 6 Uhr präcise, von Kopenhagen nach Kiel jeden Freitag Morgen 1 um 8 Uhr präcise, von Kiel nach Kopenhagen jeden Sonnabend Abend 8 um 7 Uhr präcise, ab. Reisende können ihre Equipagen mit sich führen, Nähere Nachricht ertheilt: in Kiel der Herr K. A. Christiani, Nach- folger, und E1“ in Lübeck D. G. Witte. mngträlag
Amt Kronik des Tages. - Se. Majestaͤt der Koͤnig haben den bisherigen Ober⸗La
rath zu ernennen geruht.
es Koͤnigs Maäjestaͤt haben geruht, dem Justitiarius Neumann zu Gruͤnberg und dem Justitiarius von Uechteitz u Marklissa den Charakter als Justizrath, und dem Kammer⸗ zerichts⸗Assessor Heym zu Goldberg den Charakter als Land⸗ und Stadtgerichts⸗Rath zu verleihen.
Des Koͤnigs Majestat haben den ehemaligen Friedensrich⸗ ter, fetzigen Land⸗ und Stadtgerichts⸗ Assessor Zweigel zu Ro⸗ gasen zum Land⸗ und Stadtgerichts Rath, und die Justiz⸗Kom⸗ missarten Jacoby und Guderian zu Posen zu Zustizraͤthen zu ernennen geruht.
Des Koͤnigs Majestaͤt haben dem Ober⸗Landesgerichts⸗Se⸗ eretair Sammet zu Bromberg und dem Land⸗ uUnd Stadt⸗ gerichts Secretair und Kanzlei⸗Direktor von Grotkowski zu Gnesen den Charakter als Hofrath beizulegen geruht.
Se. Durchlaucht der regierende Herzog von Anhalt⸗ Cöͤthen ist von Toͤchen hier eingetroffen.
Bei der am 25sten und 2östen d. M. fortgesetzten Ziehung
der dten Klasse 77ster Koͤnigl. Klassen⸗votterie fiel ein Haupt⸗ - 8 G Rthlr. CE“ 1“ ei roͤder; 2 Gewinne zu 5000 Rthlr. fielen auf Nr. 24,062 und 61,962 nach Brieg bei Boͤhm und nach Hirschberg bei Martens; 8 Gewinne zu 2000 Rchlr. auf Nr. 5024. 5458. 13,851. 19,451. 36,979. 51,952. 59,656 und 62,926 in Berlin bei Grack und bei Seeger, nach Breslau bei Loͤwenstein und bei Scyrei⸗ ber, Bunzlau bei Appun, Erfurt bei Troͤster, Koͤnigsberg in 8 g.w8n,29 1009 Rehie duf r Zdrch Ceh, checeenöeser, A Gewinne . Nr. 3529. 6004. 44. 15,857. 3,55 1. 46,202. 47,758. 48,531. 5 .53,355. 59,264. 59,409. 61419. 62,952. 74,495. 76,815. 80,206. 82,790. 83,834. 87,128. 90,599. 90,796. 91,830. 95,117. 99,569 und 106,249 in Berlin 2mal bei Alevin, bei Matzdorff, bei Mestag, bei Rosendorn, bei Securius und Zmal bei Seeger, nach Barmen bei Holz⸗ schuher, Brandenburg bei Lazarus, Breslau bei J. Holschau, 2mal bei Leubuscher, bei Loͤwenstein und bei Schreiber, Toͤln bei Krauß und 2mal bei Reimbold, Colberg bei Meyer, Dan⸗ zig bei Rotzoll, Hagen bei Resener, Halle bei Lehmann, Koͤ⸗ nigsberg in Pr. bei Borchardt, bei Burchard und bei Heyg⸗ ster, Muͤhlhausen bei Blachstein, Naumburg bei Kayser, Nord⸗ ausen bei Schlichteweg, Stettin bei Rolin und bei Wilsnach, horn bei Kaufmann und nach Warmbrunn 2mal bei Grimme; 58 Gewinne zu 500 Rthlr. auf Nr. 590. 593. 1090. 3831. 4687. 6697. 6926. 8;99. 9216. 11,001. 13,210. 14,865. 15,896. 16,995. 19,208. 25,262. 27,266. 30,61. 30,683. 32,371. 34,095. 37,180. 2,273. 43,327. 43,983. 45,394. 45,935. 52,912. 56,381. 57,883 S76. 60,427. 61,022. 61,151. 64,709. 66,328. 66,517. 66,586. 11338. 1 „71. 98,81. 68,253, ,97 801,70 809 6,8.,38n. 91,335. 91,571. 95,051. 233. 97,891. 399. 5 956. 109,084. 109,146. 110,063. 110,209 und 111,245 in Berlin 2mal bei Alevin, bei Burg, bei Klage, 2mal bei Mestag und 9mal bei Seeger, nach Aachen bei Kirst, Breslau 3mal bei J. Hol⸗ schau, Amal bei Leubuscher, 2mal bei Schreiber und bei Schum⸗ mel, Bunzlau 2mal bei Appun, Coblenz bei Gevenich, Coͤln Imal bei Reimbold, Colberg bei Meyer, Danzig bei Reinhardt und 2mal bei Rotzoll, Duͤsseldorf bei Spatz, Elberfeld bei Hey⸗ mer, Frankfurt bei Salzmann, Halle 2mal bei Lehmann, Juͤ⸗ lich bei Mayer, Koͤnigsberg in Pr. bei Burchard, Krakau bei Rehefeld, Landsberg Lmal bei Borchardt, Landshut bei Nau⸗ mann, Liegnitz bei Leitgebel, Magdeburg bei Elbthal und 2mal bei Roch, Ratibor 2mal bei Samoje, Salzwedel bei Pflug⸗ haupt, Stettin 2mal bei Rolin, Trier bei Gall und nach Wit⸗ g bei Haberland; 86 Gewinne zu 200 Rthlr. auf Nr. 451. 4327. 4567. 4788. 6618. 9912. 10,476. 11,067. 11, 126. 12,378. 36,376. 36,684. 36,751. 36,99 . 38,991. 41,451. 43,222. 44,148. 45,712. 47,716 47,836. 9,795. 50,438. 53, 8I. 53,52 1. 55,225 60,221. 61,088. 65,197. 67,764. 65,621. 68,913. 70,821. 72,665. 11222. 74,856. 75,597. 75,613. 79,104. 79,165. §1,080. 81, 469. 871l. 8,192. 81, 212. 84,837. 85,195. 87,713. 88,737. 93,776. 1c” 9.,120. 94,252. 9:,733. 96,365 96,895. 101,038. 101,916.
3,772. 110,288. 110,986 und 111,450. Die Ziehung wird fortgesetzt. Berlin, den 28. Mai 1838. Koͤnigl. Preußische General⸗Lotterie⸗Direction.
Im Bezirk der Koͤnigl. Regierug zu Stralsund ist der bisherige Rektor an der Stadt⸗ schule in Grimmen, Sjoͤborg, zum Pastor an der Kirche zu roͤlin an die Stelle des in den Ruhestand getretenen Pastors cuͤnwald berufen worden.
Angekommen: Der außerordentliche Gesandie und be⸗ vollmaͤchtigte Minister am Kaiserl. Russischen Hofe, von Lie⸗ ermann, von St. Petersburg. Abgereist: Se. Excellenz der General⸗Lieutenant und ommandeur der 13ten Division, von Wrangel, nach Muͤnster. G Se. Excellenz der Großherzogl. Mecklenburg⸗Schwerinsche eheime Staats⸗Minister, von Luͤtzow, nach Ludwigslust. 5 Der General Major und Commandeur der 7ten Division, reiherr von Ditfurth, und 15 Der General⸗Major und Commandeur der 7ten Kavalle⸗ — Pelgade, von Zollicoffer, nach Magdeburg.
—
1“ n⸗
Der General⸗Major und Commandeur der 4ten Landwehr⸗ Brigade, Freiherr von Troschke, nach Stargard.
Der General⸗Major und Commandeur der läte valle⸗ rie⸗Brigade, von Barner, nach Duͤsseldoororrft.
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Frankreich.
Deputirten⸗Kammer. Sitzung vom 21. Mai. An der Tagesordnung war heute die Berathung uͤber den Gesetz⸗ Entwurf in Betreff des Salzes. Durch diesen Entwurf wird das Salz zu den Mineral⸗Substanzen gezaͤhlt, deren Ausbeu⸗ tung das Gesetz von 1810 unter die Bergwerke begreift, und die in dieser Eigenschaft der Regierung anheimfallen. Die Be⸗ stimmungen des Entwurfes dehnen sich auch auf das Salzwas⸗ ser und auf alle Salz enthaltenden Gegenstaͤnde aus. Herr Croissant bekaͤmpfte den Entwurf, der, seiner Ansicht nach, das Eigenthumsrecht beeintraͤchtigt. Er suchte durch die fruͤhere Gesetzgebung zu beweisen, daß die Ausbeutung des Salzwassers frei seyn muͤsse, wenn man auch der Regierung das Beaufsich⸗ tigungsrecht zugestehen koͤnne. Herr Legrand vertheidigt den Entwurf, indem er darauf hinweist, daß derselbe nicht allein die Interessen des Schatzes und die allgemeine Sicherheit foͤrdere, sondern auch eine gute Benutzung der oͤffentlichen Reichthuͤmer sichere. Das System der Konzessionen koͤnne allein den Ruin der Salz⸗Bergwerke abwenden. Herr Odilon⸗Barrot erhob sich mit großem Eifer gegen die Gleichstellung des festen und des fluͤssigen Salzes. Der vorliegende Entwurf sey, meinte er, die falscheste und gewaltthaͤtigste Anwendung des
Bergwerk⸗Systems. Man wuͤrde niemals, was man auch sa⸗
gen moͤge, eine Quelle in ein Bergwerk verwandeln koͤnnen. Der Finanz⸗Minister fand sich hierdurch veranlaßt, den er⸗ sten Artikel des Gesetzes vom Jahre 1810 vorzulesen. In demselben wird bestimmt, daß das fluͤssige Salz, eben sowohl als das feste der Ausbeutung des Staates anheim falle. Es wurde hierauf der erste Artikel des Entwurfes angenommen und die weitere Berathung auf den folgenden Tag verschoben.
Sitzung vom 22. Mai. In der heutigen Sitzung wurden alle uͤbrigen Artikel des Salz⸗Gesetzes ohne weitere Debatten genehmigt, darauf der ganze Entwurf mit 216 gegen 34 Stimmen angenommen. Die Kammer begann sofort die Berathungen uͤber das Budget des See⸗Ministeriums, die in⸗ deß bald und ohne daß irgend ein Antrag zur Verminderung der Ausgaben gemacht worden war, wegen Mangel einer hin⸗ reichenden Anzahl von Mitgliedern auf den folgenden Tag ver⸗ schoben werden mußte.
Paris, 23. Mai. Die mit Pruͤfung des Renten⸗Konver⸗ sions⸗Gesetzes beauftragte Kommission der Pairs⸗Kammer soll den Baron Karl Dupin zum Berichterstatter ernannt haben. Es scheint, daß die Eroͤrterung im Schoße der Kommissionen aͤußerst lebhaft gewesen ist. Alle Mitglieder, mit Ausnahme des Herrn Karl Dupin, bestanden, wie man vernimmt, auf die Verwerfung sogar des Grundsatzes der Konversion. Sie ver⸗ langten, es sollte die Maßregel fuͤr ungerecht und ungesetzlich erklaͤrt werden. Wenn die Pairs⸗Kammer eine solche Erklaäͤ⸗ rung votirt haͤtte, so wuͤrde daraus ein ernster Konflikt zwischen den beiden Kammern entstanden seyn. Ja, die Pairs⸗Kammer wuͤrde sich sogar dadurch in Widerspruch mit der Regierung ge⸗ setzt haben, welche ausdruͤcklich die Maßregel fuͤr gerecht und gesetzlich erklaͤrt hat und sie nur wegen ihrer Unzeitig⸗ keit verschoben wissen will. Es soll indessen jetzt 85 Karl Dupin gelungen seyn, die Maäjoritaͤt der Kommis⸗ sion zu gemaͤßigteren Gesinnungen zuruͤckzufuͤhren, und ver— muthlich wird er in seinem Berichte darauf antragen, die Maß⸗ regel bis zum Eintritt guͤnstigerer Zeitumstaͤnde zu verschieben. Wahrscheinlich wird die Pairs⸗Kammer diesen Antrag anneh⸗ men, aber gewiß nicht ohne Debatten, die lebhafter werden duͤrften, als man sonst im Schoͤße der edlen Kammer zu ver— nehmen gewohnt ist. Diese Debatten werden viel Zeit wegneh⸗ men und die Deputirten⸗Kammer beeilt ihre Arbeiten in diesem Augenblick so sehr, daß sie, wenn die Pairs-Kammer in dem fraglichen Gesetze Aenderungen vornimmt, schwerlich noch eine hinreichende Anzahl von Mitgliedern besitzen wird, um sich neuerdings mit diesem wichtigen Gegenstande zu beschaͤftigen. Wenn es sich daher das Ministerium zur hoͤchsten Aufgabe ge⸗ stellt hat, die Konversion der Rente bis zur nächsten Session zu verschieben, so wird ihm dies vielleicht gelingen. Eine verscho⸗ bene Schwierigkeit ist aber keine beseitigte.
Herr und Madame Thiers wurden vorgestern Abend vom Kem empfangen.
er Gesundheits Zustand des Generals Haxo hat sich seit gestern etwas gebessert.
Gestern fand das feierliche Leichenbegaͤngniß des Fuͤrsten Talleyrand statt. Es hatten sich schon am fruͤhen Morgen so⸗ wohl die Freunde des Verstorbenen als Deputationen der Pairs⸗ und Deputirten⸗Kammer und anderer oͤffentlichen Koͤr⸗ perschaften in zahlreicher Menge in dem Hotel des Verstorbe⸗ nen eingefunden. Der Saal, in welchem der Fuͤrst Talleyrand auf dem Paradebette lag, ward noch einmal dem Publikum ge⸗ oͤffnet und dann die Leiche in den reich verzierten und mit den Wappen des Fuͤrsten versehenen Sarg gelegt. Um 11 Uhr setzte sich der Zug in Bewegung. Voran ritt eine Abtheilung Hu⸗ saren und Munizipal⸗Gardisten, der sich eine Abtheilung des 7ten Infanterie⸗Regiments, mit dem Musik⸗Corps an der Spitze, anschloß. Hierauf folgte der Leichenwagen, gezogen von sechs schwarzen, prachtvoll verzierten Pfer⸗ den. Auf dem Wagen lagen die Insignien aller Orden des Fuͤrsten. Die vier Zipfel des Leichentuches trugen der Mar⸗ schall Soult, der Baron Pasquier, der Graf Molé und der
Herzog von Broglie als Großwuͤrdentraͤger der Ehren⸗Legion.
ls Haupt⸗Leidtragende folgten dicht hinter dem Leichenwagen der Herzog von Perigord, der Herzog von Valençay und der Herzog von Montmorency. Hinter ihnen gingen viele Mit⸗ glieder der Pairs⸗ und Deputirten⸗Kammer, des Instituts, des diplomatischen Corps, so wie die Minister des Innern und des oͤffentlichen Unterrichts. Die Wagenreihe ward durch 6 Koͤnig⸗ liche Kutschen eroͤffnet, in welchen sich die Adjutanten Sr. Ma⸗ jestät und Ihrer Köͤnigl. Hoheiten befanden. Hierauf folgte der Wagen des Verstorbenen und der der Herzogin von Dino, denen sich dann eine lange Reihe von Kutschen anschlossen. In der Kirche ward der Sarg auf einen Katafalk gestellt und nach abgehaltenem Trauer⸗Gottesdienste in ein Gewoͤlbe hinabgelas⸗ sen, wo er so lange stehen wird, bis die noͤthigen Anstalten ge⸗ troffen sind, um die sterblichen Ueberreste des Fuͤrsten nach Va⸗ lençay zu bringen.
Der Graf von Latour⸗Maubourg, bisheriger Franzoͤsischer Botschafter in Madrid, ist auf seiner Reise von dorther in Bordeaux angekommen.
Die vorgestrige und gestrige Sitzung des Assisenhofes ward mit dem Requisitorium des General⸗Prokurators und mit den Vertheidigungs⸗Reden ausgefuͤllt. Morgen oder spaͤtestens uͤbermorgen duͤrfte das Urtheil gefaͤllt werden.
Im Journal des Debats heißt es: „Man versicherte seit mehreren Tagen, daß die Regierung spaͤtestens bis gestern der Deputirten⸗Kammer mehrere Gesetz⸗Entwuͤrfe uͤber einige der groͤßeren Eisenbahn⸗Linien vorlegen wuͤrde. Dies ist aber bis jetzt nicht geschehen. Indeß geht die Deputirten⸗Kammer der Beendigung ihrer Arbeiten mit großen Schritten entgegen; wenn daher die Regierung jetzt den Eisenbahnen noch dieselbe Wichtigkeit beilegt, wie vor zwei Monaten, so muß sie sich beei—⸗ len, den Kammern die Konzessions⸗Entwuͤrfe voagh. Einige Tage der Verzoͤgerung wuͤrden vielleicht die Verschiebung bis zur naͤchsten Session nach sich und eine solche Verschie⸗ bung wuͤrde den Interessen des Landes nicht weniger verderb⸗ lich seyn, als denen des Ministeriums, indem dieses sich leicht den Vorwurf zuziehen koͤnnte, daß es die gegenwaͤrtige Session ganz nutzlos habe verstreichen lassen.“
Die diesjährigen Wettrennen in Chantilly sind von dem Wetter nicht beguͤnstigt worden, und hatten deshalb auch nur eine verhaͤltnißmaͤßig geringe Zahl von Zuschauern herbeige⸗ lockt. Alle Hauptpreise wurden wieder von dem Lord Sey⸗ mour gewonnen.
In Bezug auf die Afrikanischen Angelegenheiten enthaͤlt heute das Journal des Débats einen Artikel, in welchem es unter Anderem heißt: „Achmed Bey will, wie man sagt, mit uns unterhandeln. Er fuͤhlt, daß er im Osten der Regentschaft nur mit uns und durch uns wieder etwas werden kann. Be⸗ siegt und fluͤchtig, verlangt er demuͤthig den Frieden. Wenn wir ihm denselben bewilligen, so wird wenigstens Niemand sagen koͤn⸗ nen, daß wir es aus Schwaͤche gethan haben. Mit einem Be⸗ siegten unterhandelt man aus Politik, aus Weisheit, aber nicht aus Schwaͤche. Die erste Frage wuͤrde seyn, ob wir ihm die Stadt Konstantine wiedergeben sollen. Unseres Erachtens: Nein, und tausend Mal Nein! Nicht etwa, weil Konstantine die Trophaͤe unseres Sieges und der Lohn fuͤr das Blut un⸗ serer tapferen Soldaten ist. Wir lassen diese Ruͤcksichten der Ehre ganz beiseite. Wir duͤrfen ihm aber Konstantine nicht wiedergeben, weil wir Achmed dadurch wieder ganz in seine fruͤhere Lage versetzen, weil er wieder unser Feind werden und uns zwingen kann, ihn aufs Neue zu belagern. Man behalte daher Konstantine und bewillige dem Achmed Bey Alles, was sich von der Stadt Konstantine bis nach der Pro⸗ vinz Titery erstreckt. Auch in dieser Lage kann er, durch seine Verbindung mit den Arabischen Staͤmmen, noch maͤchtig seyn, aber er kann uns nicht mehr gefaͤhrlich werden. Der Besitz der wichtigen Staͤdte und der Einfluß auf das flache Land, der ist es, wonach wir in Afrika streben muͤssen. Aber es ist noch ein anderer Grund vorhanden, der uns veranlassen muß, den Achmed Bey nicht gaͤnzlich zu unterdruͤcken. Vergessen wir nicht, daß wenn der letzte Repräsentant der Tuͤrkischen Macht gaͤnz⸗ lich unterliegt, alle Laͤndereien, die wir in Afrika nicht besitzen, unvermeidlich in die Haͤnde Abdel⸗Kaders fallen. Dies sieht Abdel⸗Kader wohl ein, und deshalb bekriegt er auch in diesem Augenblicke den Achmed Bey unter, ich weiß nicht welchem Vorwande. Sollte es ihm gelingen, den letzteren zu vernich⸗ ten, so wuͤrde Abdel⸗Kader allein in Afrika aufrecht stehen, und zwar aufrecht stehen, um uns zu bekaͤmpfen. Diese Einheit der Macht ist es, was wir mit allen unseren Kraͤften in Afrika verhindern suchen muͤssen. Abdel⸗Kader, als Oberhaupt der
estlichen Staͤmme, derer wenigstens, die seine Herrschaft an⸗ erkannt haben, ist unser Verbundeter; Abdel⸗Kader, als Sultan des Noͤrdlichen Afrika's, ist unser Feind.“
Die Gazette de France meldet aus St. Jean de Luz vom 17. Mai, daß Don Carlos am 14. Mai noch in Estella
ewesen sey und eine aus vier Mitgliedern bestehende Kommis⸗
sion ernannt habe, um die Papiere der Junta von Navarra u untersuchen. Praͤsident dieser Kommission soll Don Juan cheverria seyn.
Man schreibt von der Navarresischen Graͤnze vom 18. Mai: „Auch in Guipuscoa tritt der Unwille gegen die Ojalateros (die Castilischen Guͤnstlinge des Don Carlos) immer deutlicher hervor. Am 10. erklaͤrten sich die Bewohner von Bergara gegen die Ojalateros und zwangen sie, die Stadt zu verlassen. Am 16. empoͤrten sich das zweite und achte Bataillon von Guipuscoa in Villabona unter dem Rufe: „„Tod den Ojalateros! Wir wollen nicht, daß Castilier den Basken befeh⸗ len!““ Itmriza traf zwar bald darauf mit sechs Kompagnieen in Villabona ein und unterdruͤckte den Aufstand, allein er wagte es nicht, einen von den Soldaten zu bestrafen. Aehnliches hat sich in Azpeitia und Für ereignet.“
Die hiesige Sparkasse hat in der vergangenen Woche an neuen Zuschuͤssen die Summe von 556,642 Fr. erhalten. Die Ruͤckzahlungen beliefen sich auf 346,000 Fr.