1838 / 151 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

uͤber die Munizipal⸗Bill, und ehe man mit dieser Maßregel weiter fortschreitet, das Haus eine Gelegenheit erhalten wird, die Zehnten⸗Frage zu eroͤrtern, will ich mir meine Bemerkun⸗ gen uͤber diesen Gegenstand insbesondere bis dahin aufsparen. Meine allgemeinen Ansichten aber uͤber die jetzige Lage der Ir⸗ laͤndischen Angelegenheiten werd? ich dem Hause mittheilen, ehe es sich in den Ausschuß uͤber die Munizipal⸗Bill verwandelt; es wird jedoch, wie ich glaube, vorher keine Abstimmung no⸗ thig seyn. Was aber im Ausschusse geschehen duͤrfte, daruͤber kann ich natuͤrlich noch nichts mit Gewißheit sagen. Ich, und wie ich

laube, mehrere meiner Freunde wollen im Ausschusse verschiedene Vorschlage machen, und ich hoffe, diese allgemeine Anzeige wird mich, wenn es im Ausschusse zu einer Abstimmung kommt, von dem Vorwurf befreien, als sey das Haus uͤberrascht wor⸗ den. Ich bedauere es sehr, daß wir uns, unvermeidlicher Um⸗ stände wegen, veranlaßt sehen, diese Angelegenheiten zu einer Zeit der Session zu erwaͤgen, wo noch so viele andere wichtige Sachen zu eroͤrtern sind; indeß, ich will nicht auf ferneren Aufschub dringen. Sollte uͤbrigens der edle Lord gegenuͤber der Meinung seyn, daß es, ehe die Details dieser Maßregeln im Ausschusse verhandelt werden, wuͤnschenswerth sey, die Be⸗ schaffenheit der Amendements, welche die Opposition vorzuschla⸗ gen beabsichtigt, naͤher kennen zu lernen, so will ich sehr gern auch die Amendements, die ich zur Irlaͤndischen Zehnten⸗- und zur Irlaͤndischen Munizipal⸗Bill zu beantragen gedenke, vorher noch genauer andeuten.“ Lord J. Russell erwiederte hierauf: „Der sehr ehrenwerthe Herr hat meine Absichten mit Bezug auf die Zehnten⸗Bill ganz richtig verstanden, und ich will nur noch hinzufuͤgen, daß es mir nicht nothwendig scheint, den Be⸗ trag des Grundzinses in der von mir zu beantragenden Reso⸗ lution anzugeben. Ich halte es fuͤr besser, daß eine ganz all⸗ gemeine Resolution angenommen und daß jener Betrag erst im Ausschusse festgestellt werde. Was die weiteren Bemerkungen des sehr ehrenwerthen Herrn betrifft, so scheint es mir sehr wuͤnschenswerth, daß ohne allen weiteren Verzug zur Erwaͤ⸗ gung der Munizipal⸗Bill im Ausschusse geschritten werde, und ich will die Erklaͤrungen, die der sehr ehrenwerthe Herr abzugeben beabsichtigt, ehe das Haus sich in den Ausschuß uͤber jene Bill verwandelt, fuͤr eine hinreichende Anzeige von den Punkten betrachten, die er in Frage zu stellen gedenkt. Es freut mich uͤbrigens außexordentlich, von dem sehr ehrenwerthen Herrn u hoͤren, daß er kein Verfahren einschlagen will, welches die ussicht auf eine Erledigung der erwaͤhnten Angelegenheiten ver⸗ eiteln koͤnnte.“ (Hoͤrt, hoͤrt!)

Unterhaus. Sitzung vom 25. Mai. Sir Eard⸗ ley Wilmot scheint guten Rath angenommen zu haben, denn er erklaäͤrte heute, daß er in Folge der von ihm zu Anfange einer der letzten Sitzun en durchgebrachten Resolution zu Gun⸗ sten der unverzuͤglichen Kufzebung des Lehrlings⸗Zustandes der Neger keine Bill einzubringen beabsichtige. Er wollte sich zwar andere Schritte in der Sache vorbehalten, Lord J. Russell entgegnete ihm aber, daß das Ministerium sich veranlaßt finde, die Frage jetzt selbst zur Entscheidung zu bringen, weil es nun daruͤber Gewißheit erhalten muͤsse, ob das Haus bei seinem er⸗ sten Beschlusse gegen die unverzuͤgliche Emancipation oder bei seinem zweiten Beschlusse fuͤr dieselbe beharren wolle. Den er⸗ sten Beschluß hatte es naͤmlich durch Verwerfung der Strick⸗ landschen, den zweiten durch Annahme der Wilmotschen Motion gefaßt. Der Unter⸗Staats⸗Secretair fuͤr die Kolonieen, Sir George Grey, will daher am naͤchsten Montage eine Reihe von Resolutionen vorschlagen, welche das Haus zu einer definitiven

Entscheidung veranlassen sollen. Das Ministerium hat demnach

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Zeit darauf General⸗Gouverzeur am Kap, bis diese Kolonie an die Englaͤnder uͤberging. Im Jahre 1806 war er Kriegs⸗ Minister, 1810 Gesandter in Paris und dann General⸗Gou⸗ verneur in Indien, so wie im J. 1815 abermals Kriegs⸗Minister.

Amsterdam, 26. Mail. Am Uüecgen Fonderankas ist diese Woche nichts besonders Merkwürdiges vorgefallen; der Umsatz in Holländischen Staatspapieren war mäßig und traf meistens die 2 ½ und 5proc. wirkeiche Schuld, deren Preis nicht mehr als 1 à ¼ „Ct. variirte; die Actien der Handels⸗Gesellschaft waren an⸗ fangs sehr begehrt und erreichten 188 ⅛1 pCt., als aber später die Frage allmälig sich verminderte, konnte man zu 187 ½ pCt. ankom⸗ men. Oesterreichische und Russische Fonds blieben preishaltend. Der Handel in Spanischen Schuld⸗Dokumenten erbielt sich ziemlich leb⸗ haft; die Schwankungen der Preise an den auswärtigen Märkten erfolg⸗ teun indeß gewöhnlich auch hier, und so vartirten Ardoin⸗Oblicationen szwischen 22 und 21 ¼ pCt.; Ceupons zwischen 17 und 10 pCt. Die Brasilianischen Obtigationen erbielten sich fast die ganze Woche über auf 79 ¼ pCt.; die gestern angekommene Englische Post brachie gün⸗ stige Machrichten aus Brastlien nebst höherer Cours⸗Rotirung dieser Essekten, was hier eine Verbesserung von 1 pCt. zur Folge baite; die Preise der übrigen Süod⸗Amerikanischen Obligationen sind alle etwas weichend. Der Geld⸗Cours bei Prolongationen hat sich auf 3 pCt. gestellt; bei gewöhnlichen Leih⸗ und Diskonto⸗Geschäften kann man aber noch immer zu 2 ½ pCt. ankommen.

Die Lebbaftigkeit am Getraidemarkt hat sich diese Weche voll⸗ kommen erhalten, die Speculation sich aber mehr auf Weizen gerich⸗ tet, der neuerdings merklich höhere Preise bei ansehnlichen Umsätzen erreicht hat. Am gestrigen Markt bezahlte man für in Entrepot ge⸗ lagerten 128pfünd. weißbunten Polnischen Weizen 290 Fl. 130 pfünd. buntecu dito 273 Fl., 129. 130 pfünd. Rheinischen erst 248.251 Fl. und später für 128. 130 pfünd. 248.255 Fl., 133pfünd. Rostocker 267 Fl. Im Verbrauch galt 130 pfünd. wesßbunter Polnischer Wei⸗ zen 320 Fl., 130 pfünd. bunter dito 300 Fl., 129 pfünd. Rheinischer 270 Fl., 126pfünd. Pommerscher 260 Fl. Die Frage nach Roggen war gestern wieder häufiger als am vorigen Markitage; für 117pfünd. Preußischen bat man 182 Fl. und 121 pfünd. dito in Entrepot 178 Fl. bewilligt. Hafer wurde hech gehalten, doch nicht verhandelt.

Bruͤssel, 27. Mai. In St. Trond haben am vorigen Sonntage kleine Emeuten stattgefunden, die am Tage darauf wiederholt wurden. Das daselbst stehende Militair hat sich, wie es scheint, mit den niederen Volksklassen uͤberworfen, und nun kommt es taͤglich zu gegenseitigen Neckereien, in Foige de⸗ ren oft blutige Haͤndel entstehen. Wie es heißt, soll das Volk namentlich durch die Rede eines Geistlichen gegen die Solda⸗ ten aufgeregt worden seyn; das Militair hat sich demnach ver⸗ anlaßt gesehen, die ernstesten Vorsichts⸗Maßregeln zu treffen, und soweohl die Wachtposten, als die Kaserne, in der man neu⸗ lich Feuer angelegt hatte, sind mit doppelten Mannschaften besetzt.

Das in Arlon erscheinende „Echo“ will wissen, daß nun⸗ mehr in allen Orten des Luxemburgischen versteht sich außer⸗— halb des Festungs⸗Rayons die Belgische Fahne wieder wehe. Ja, die revolutionaire Deutsche Zeitung von Diekirch erzaͤhlt sogar, daß sich die Jugend an den Sonntagen fleißig in den Waffen uͤbe.

Schweden und Norwegen.

Stockholm, 25. Mai. Seine Majestaͤt der Koͤnig gaben am 23sten d., als am Namenstage Ihrer Majestaͤt der Koͤnigin, ein großes Diner, zu welchem außer dem Kronprinzen und der Kronprinzessin auch die hier anwesenden Mitglieder des Reichs⸗ tages, die Seraphinen-Ritter, so wie die Schwedischen und die Norweg’schen Staatsraͤthe mit ihren Gemahlinnen eingeladen

seinerseits ebenfalls den Rath befolgt, der ihm vom „Courier“

ertheilt wurde. Die Irlaͤndische Munizipal⸗Bill, die auf Mon⸗ tag verschoben war, duͤrfte nun aber wahrscheinlich um jenes ministeriellen Antrages willen noch einmal aufgeschoben wer⸗ den. Hierauf wurde die am Abend vorher vertagte Debatte uͤber den Antrag fortgesetzt, welchen Sir James Graham auf seine Beschwerden uͤber das widergesetzliche Verfahren bei den letzten Parlamentswahlen zu Hawick, einem der Wahl⸗ orte der Schottischen Grasschaft Roxburgh, begruͤndet hatte. Diese Grafschaft wurde naͤmlich im vorigen Parlamente von Lord John Scott, einem Konservativen, repraͤsentirt; bei den vorjaͤhrigen Wahlen aber trug Herr Elliot, der liberale Kan⸗ didat, den Sieg uͤber jenen davon. Dies Resultat wollte Sir James aus dem pflichtvergessenen Benehmen der Wahlbehoͤr⸗ den, namentlich auch des Lord⸗Advokaten fuͤr Schottland, so wie aus einer ungesetzlichen Einmischung eines Kabinets⸗Ministers, des Grafen Minto, herleiten, indem er behauptete, daß die liberale Partei der Waͤhler dadurch ermuntert worden sey und auf diese Weise den Sieg mit Gewalt g habe. Obgleich nun ein Ausschuß des Unterhauses bereits zu Gunsten des Herrn Elliot gegen eine wider seine Wahl eingereichte Pe⸗ tition entschieden hat, trug Sir J. Graham doch darauf an, daß dem Flecken Hawick das Recht genommen werden solle, bei den Parlamentswahlen fuͤr Royxburgshire noch ferner zu den Oertern zu gehoͤren, in welchen Abstimmungen stattfinden. Lord Elliot hatte die Rechte von Hawick schon gestern verthei⸗ digt und die Schilderung Sir J. Graham's von den dort vor⸗ gefallenen Unruhen als sehr uͤbertrieben dargestellt, auch der Gegenpartei vorgeworfen, daß gerade sie und namentlich der Herzog von Buccleuch, der aͤltere Bruder Lord J. Scott's, ei⸗ nen ungesetzlichen Einfluß auf die Wahl auszuuͤben gesucht habe. Heute ergriff nun besonders noch der Lord⸗Advokat, wegen dessen Abwesenheit die Debatte gestern vertagt worden war, zu seiner Vertheidigung das Wort, und das Resultat der Verhand⸗ lungen fiel zu Gunsten der Minister aus, indem der Antrag Sir J. Graham's mit einer Majoritaͤt von 22 Stimmen ver⸗ worfen wurde.

. . 8 Niederlande.

Aus dem Haag, 25. Mai. Die Staats⸗Courant enthäͤlt eine Koͤnigl. Verordnung, durch welche der Staatsrath Bondt zum Koͤnigl. Kommissarius fuͤr die Anleihe ernannt wird, welche t Bau der von Amsterdam nach Arnheim fuͤh⸗ renden Eisenbahn aufgenommen werden soll. In demselben

Blatte ist eine Kundmachung des Ministers des Innern ent⸗

halten, nach welcher die Gesuche um Actien auf Stempelpapier geschrieben werden muͤssen.

Der Baron von Selby, Koͤnigl. Daͤnischer Gesandter beim hiesigen Hofe, wird den Haag verlassen, um nach seiner Hei⸗ math zuruͤckzukehren.

Dem Vernehmen nach, wird der Großherzog von Baden in Scheveningen erwartet, wo Hoͤchstderselbe die Seebäder ge⸗ brauchen will.

Am 23. d. M. ist hier der General Jan Willem Janssens, Kanzler des Wilhelms⸗Ordens, 76 Jahr alt, mit Tode Föse⸗ gangen. Er war in Norwegen geboren, trat fruͤh in Hollaͤn⸗ dische Militairdienste, wurde 1797 General⸗Commissair der

Franzoͤsischen

8

Truppen in der Batavischen Republik und einige

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waren. Es waren im Ganzen uͤber 800 Personen versammelt.

Seine Majestaͤt der Koͤnig haben dem Hofzahnarzt Wolff⸗ sohn in Berlin durch den Statthalter des Koͤnigreichs Norwe⸗ gen, Grafen Wedel⸗Jarlsberg, einen kostbaren Brillantring als

ein Zeichen des Dankes der Koͤnigl. Friedrichs⸗Universitaͤt in

Christiania uͤbersenden lassen. Gtscha55

Hannover, 28. Mai. In der hiesigen Zeitung liest man: „Der Hamburger Korrespondent vom 26. Mai enthaͤlt einen von Hannover den 23. Mai datirten Artikel, in dem es heißt: „„Gestern ging hier die Nachricht ein, daß die zur Pruͤfung und Begutachtung der Osnabruͤcker Eingabe an den Bundestag niedergesetzte Kommission bei der Versammlung darauf angetra⸗ gen, sich in dieser Sache fuͤr kompetent zu erklaͤren.““ Ob, bei wem, und aus welcher Quelle eine solche Nachricht einge⸗ gangen ist, vermoͤgen wir nicht zu beurtheilen; daß die Nach⸗ richt selbst aber eine reine Erfindung sey, koͤnnen wir versichern, da die fragliche Kommission der Deutschen Bundes⸗Versamm⸗ lung bis jetzt uͤber die erwaͤhnte Osnabruͤcker Eingabe uͤberall noch keinen Bericht erstattet hat, und daher ein Antrag dersel⸗ ben bei der Versammlung nicht hat gestellt werden koͤnnen.“

Deßau, 27. Mai. Ungeachtet wegen der feort⸗ waͤhrend rauhen Witterung viele bedeutende Heerden der Um⸗ gegend nicht geschnitten werden konnten, so waren zu dem vor— gestern und gestern hier stattgehabten Wollmarkte dennoch circa 9000 Stein Wolle anhergebracht worden, die, mit geringer Ausnahme, saͤmmtlich verkauft wurde, und zwar zu Preisen, die die vorjaͤhrigen wohl um ½ ½¼ Thlr. pro Stein uͤberstiegen.

Das in Nr. 144 der Staats⸗Zeitung in einem Schreiben aus Halle vom 1g9ten erwaͤhnte dumpfe donneraͤhnliche Geraͤusch am löten d. M. ist auch in hiesiger Gegend an drei verschie⸗ denen, uͤber zwei Meilen von einander entfernten Orten gehoͤrt worden: naͤmlich gang in der Naͤhe der Elbe in ziemlich genau liegender noͤrdlicher Richtung, und etwa ½ Meile von hier entfernt; demnaͤchst bei Priorau, in beinahe genau suͤdlicher Richtung, 1 ½ Meile von hier, und endlich bei Meilen⸗ dorf in suͤd⸗suͤdwestlicher Richtung, etwas uͤber 2 Meilen von hier entfernt. Das Geraͤusch wurde dem Gerassel, welches ein mit Brettern locker beladener, uͤber hartem unebenem Bo⸗ den rasch hinfahrender Wagen hervorbringt, sehr aͤhnlich be⸗ funden, und erschien mehreren, die es gehoͤrt, als ruͤhre es aus dem Innern der Erde her, und finde nur in der Luft einen Wiederhall. Dies gewinnt um so groͤßere Wahrscheinlichkeit, da der Donner wohl nicht in so weiter Entfernung gehoͤrt werden moͤchte, als dieses Geraͤusch vernommen worden ist.

Dresden, 27. Mai. Gestern ist unter dem Namen eines Grafen von Muͤhlingen der regierende Herzog von An⸗ halt⸗Bernburg nebst Gemahlin hier eingetroffen; desgleichen ist der Prinz von Zöltetn Gluͤcksburg hier angekommen. Wie verlautet, wird Ihre Koͤnigl. Hoheit die Prinzessin Amalie, Gemahlin des Prinzen Johann, am 11. Juni ebenfalls eine Badereise nach Franzensbrunn antreten.

Muͤnchen, 25. Mai. (Nuͤrnb. Korr.) Ihre Majestaͤt die Kaiserin Wittwe von Brasilien, Herzogin Amalie von Bra⸗

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ganza, traf (wie bereits erwaͤhnt) heute Nachmittag 2 ¾ Uhr

Im Antlitze der Wittwe Dom Pedro's spiegeln sich die fruͤhere 7e⸗

mit den sie begleitenden Personen in der theuren Vaterstn ein. Ruͤhrend war der Empfang von Seiten der heißgeliehne Mutter und Geschwister, welche der Kommenden schon Bas mittags 11 Uhr auf der Augsburger Straße entgegeneilten 8 sie mit Freudenthraͤnen des Wiedersehens empfingen, rüͤhren war die Bewillkommnung der anwesenden Famillienglieder 8 Koͤnigl. Hauses, welche die theure Anverwandte unter dem Vivat⸗ 8 Jubelrufen der zahlreichen Volksmenge empfingen. Vor dem zogl. Leuchtenbergischen Palais und durch die Straßen war eine 9 theilung des Infanterie⸗Leib⸗Regiments in Spalier aufgestel welche als Ehrenwache unter klingendem Spiel und fhiegenz⸗ Fahne salutirte. Als die Frau Herzogin auf dem Balkon 2 schien und dankte, ertoͤnte lautes Hoch. Der allgeliebten Füͤrse, seine Freude und herzlichen Willkomm im K. Hof⸗Theater 52 zu bezeugen, war dem Publikum nicht vergoͤnnt, indem Anglikaner und Puritaner“ (Meyerbeer's „Hugenotten“) . gen Unpaͤßlichkeit der Mad. Mink nicht gegeben werden konneen und die Buͤhne geschlossen blieb. Das diplomatische Corps und .⸗ Adel werden Ihrer Majestaͤt der Kaiserin ihre Aufwartung macene, muth und Liebenswuͤrdigkeit, die angeborne Herzensguͤte ug

erfreuliche Zeichen aͤußeren Wohlbefindens. Die von einen

auswaͤrtigen Blatte in viele andere uͤbergegangene Nachrith⸗

als ob das Stammschloß des Koͤniglichen Hauses das Cige⸗

thum von Auslaͤndern wuͤrde, ist gaͤnzlich falsch. Schon se

600 Jahren ist die urspruͤngliche Burg Wittelsbach gängih

zerstoͤrt, und im Jahre 1834 am Namenstage unseres Köͤnmg

wurde auf derselben Stelle, die ein National⸗Eigenthum

das wuͤrdige herrliche Denkmal errichtet, und ein Schulhus

fuͤr die Bewohner von Ober⸗- und Unter⸗Wittelsbach dasct

erbaut.

Muͤnchen, 26. Mai. Das Regierungs⸗Blatt enthaͤlt s⸗ gende Koͤnigl. Verordnung, den Verkauf von Geheimmint betreffend:

„Ludwig, von Gottes Gnaden König von Bavern ꝛc ꝛc. Wir ben Uns im Rückblick auf die Bestimmungen des organischen Edfg über das Medizinalwesen im Königreiche Bavern vom 8. Sevptenze 1808 §. 11. lit. m. veranlaßt gefunden, die bisherigen Normen, w züglich des Verkaufs von Geheimmitteln, einer Reviston unterstelg zu lassen, und verordnen nunmehr, auf so lange Wir nicht anden verfugen, was folgt: I. Der Verkauf aller kosmetischen Mutel (d. Zihn⸗, Haut⸗ und Haarmittel) wird unter der Beschränkung frii⸗ geben, daß 1) ihre Mischung und Bereitung, insbesondere die ne Schminke, entweder dem Ober⸗Medizisal-Ausschusse, oder dem M. dizinal⸗Ausschusse des betreffenden Regierungs⸗Bezirtes augezeig. 2) Verkauf und Preis veon diesen begutachtet, sofort 3) QN¹. Verkaufs⸗Bewilligung von dem Ministerium des Junern (sik das ganze Königreich) oder von der Kreis⸗Regierung, Kammer es Innern (für den betreffenden Regierungs⸗Bezirk) eriheilt, und „) du Verlag dieser Mittel von Zeit zu Zeit einer Visttation durch die eir⸗ schlägige Polizei⸗Behörde unterworfen werde. II. Der Verkauf aln anderen, zum inneren oder äußeren Gebrauche bestimmten, bis jegt in und außer den Apotheken verkauften Geheimmittel, namentlich:!) der Frankfurter Pillen, 2) des Nettare di Napoli, 3) der Reditnge Pillen, 4) des Seewaldschen Gicht⸗Balsams, 5) des Hettschen Auga⸗ Balsams, 6) der Kiesowschen Lebens⸗Essenz, 7) des Schauerschn. Bruch⸗Balsams, 8) der Morisonschen Pillen, 9) der Langschen Pilu⸗ und 10) des Iresinger Pflasters, wird bei Strafe untersagt, sofemn ihre Besitzer dafür kein Privilegium erwerben. III. Bezüglich da Uns vorbehaltenen Verleihung solcher Privilegien bestimmen Vn was folgt: 1) Die heilsame Wirkung des Mittels, für welches das Privilegium nachgesucht wird, muß vorber von dem Ober⸗Medizinal Ausschuüsse anerkannt worden seyn; 2) die Dauer soll

Berertung ersolgen, sowie auch 4) der Preis durch den Ober M. diziaal⸗Ausschuß fistgesetzt werden; 5) die Bereitung der Min kommt zwar ausschließend den Privilegien⸗Besitzern zu, der Vecfan aber soll nur in Apotbeken und auf ärztliche Anordnung g estantl werden; 6) die Niederlagen solcher Mittel in den Avpotbeken si der angeordneten jährlichen Visitation zu unterwerfen. IV. Beulg lich der Anpreisung gebeimer Arzneimittel durch öffentliche Blänmg sind die bestehenden Verordnungen zu handhaben. Unser Ministerinn des Innern ist mit der Bekanntmachung und dem Vollzuge der a⸗ genwärtigen Verordnung beauftragt. Aschaffenburg, den 13. Mai 1888 (Gez.) Ludwig.“ Das Fuͤrstenthum Hohenzollern-Hechingen ist der Siͤde deutschen Muͤnz⸗Convention ebenfalls beigetreten. 8 Oesterreich. Wien, 25. Mai. Ihre Majestaͤt die Frau Erzher⸗ zogin Marie Louise, Herzogin von Parma, wird heute au Besuch im Lustschlosse von Schoͤnbrunn erwartet, wo Hoͤch dieselbe bis zur Reise des Kaiserlichen Hofes nach Mailam verweilen wird. Berichten aus Semlin zufolge, ist die Quarantaine⸗Fe an der Serbischen Graͤnze wieder auf 10 Tage reduzirt worde Aus Belgrad ist der daselbst beglaubigt gewesene K. 9 Oesterreichische Konsul, Herr von Mihanovich, hier eingetrofn Man schreibt von der Serbischen Graͤnze vom 16. Man⸗ „Die neueste Post aus Konstantinopel bringt wenig Neuigke ten von Belang; die wichtigste Anzeige ist, daß im Rathe de hohen Pforte die Stimmen zum Frieden sich zu neigen anfen gen, nachdem bisher die Mehrzahl entschieden fuͤr den Kiis gegen den Aegyptischen Statthalter war. Es ist diese Aende rung wohl nur das natuͤrliche Ergebniß der Einsicht, das de rechte Augenblick versaͤumt und nun, da Ibrahim Pascha de Syrischen Insurrection voͤllig Meister, ein Krieg nur wend gluͤckliche Chançen noch verspreche, dabei aber als ein gefthe liches Wagniß erscheine. Ibrahim Pascha soll uͤbrigens 9m— im Gegensatze mit seiner fruͤheren Verfahrungsweise gegen di zum Gehorsam zuruͤckgekehrten Syrier viel Milde zeigen, wat ihm von einem Europaͤischen Staate aus Gruͤnden, sowohl der Menschlichkeit als der Politik, als bestes Mittel zu sicheren Begruͤndung der Ruhe und Ördnung in Syrien, aufs drih gendste anempfohlen worden seyn soll.

Wien, 26. Mai. Ihre Majestaͤten der Kaiser und d Kaiserin haben am 23. Mai die Hofburg verlassen und Ihrtn Sommeraufenthalt in dem Lustschlosse Schoͤnbrunn genommen,

Der „Bote von Tyrol“ meldet aus Innsbruck vom 2²0 Mai: „Am 16. d. M. wurden die diesjaͤhrigen Berathungen des großen Tyroler staͤndischen Ausschusses, nachdem sie vor 23. April d. J. an ohne Unterbrechung fortgedauert hatten wieder geschlossen.“ 8

Se. Majestaͤt der Koͤnig von Sachsen sind am 18. d. e unter dem Namen eines Grafen von Hohenstein“ in 6 eingetroffen, von wo Höchstdieselben naͤchstens die Reise 9 Istrien und Dalmatien an Bord des Dampsschiffs des Oeste reichischen Lloyd „Conte Mittrowsky“ anzutreten gedachten.

1 Schweiz. Zuͤrich, 25. Mai. Unsere Zeitung bemerkt: fen Schwyzer Magnaten und ihre Gehuͤlfen in der Eidgenogen schaft haben sich keine geringere Aufgabe gesetzt, als den Be

Die

„2

siets a längstens 5 Jahre beschränft werden, 3) und daben gletchzeinz miß⸗ der Verleihung die öffentliche Bekanntmachung der Mischung ml

r Anstifter der Anarchie im Kanton Schwyz zu bezuͤchti⸗ 288 8,2e⸗ insinuirt wird, daß die n. vesnes 8 Sch Recht haͤtte, die eidgenoͤssischen Kommissarien a

Schunz das.? 3₰ 1 Der Beschluß der Bezirks⸗

Uenfuͤhrer ergreifen zu lassen. 2 schlu⸗ 8. Zebeinden Einsiedeln, Kuͤßnacht u. s. w., die Kantons⸗Behoͤr⸗

den nicht mehr besuchen zu lassen, wird näͤmlich 43 entschei⸗ dende Zeichen der Anarchie angenommen, der Anarchie, 9 nun ugegeben wird, seit man darauf verfallen ist, sie dem Vorort üe Last zu legen. Jener Beschluß ist nun aber nach dem ersten luftreten des Vororts gefaßt worden, naͤmlich Sonntags, als dem verfassungsmaͤßigen Tage der Bezirks⸗Gemeinden, waͤhrend die Beschlässe des Vororts vom Freitag sind. Allein jener Be⸗ schuß von Einsiedeln, Kuͤßnacht u. s. f. war nichts als die Sanc⸗ non des an der Schindellegi gefaßten Konferenz⸗Beschlusses und diese Konferenz fand am Donnerstag statt. Wir koͤnnten nun an den staatsrechtlichen Deductionen der Herren Sarner beson⸗ ders aussetzen, wie sergfaͤltig sie den Umstand in den Hinter⸗ grund stellen, daß am 6. Mai die obersten Kantons⸗Aemter und theilweise die obersten Kantons⸗Behoͤrden verfassungsgemaͤß er⸗ ledigt worden sind. Wir wollen aber zugeben, daß unter der doppelten Voraussetzung, es sey theils der eidgenoͤssische Bund ein Bund der Regierungen, theils seyen die der sogenannten Regierung in Schayz entfremdeten Kantonstheile von vorn her⸗ ein als Rebellen zubetrachten, unter diesen Voraussetzungen wol⸗ len wir zuaeben, daß jene Deductionen im Wesentlichen richtig. sind. Den Herren ist aber damit noch nicht gelungen, aus der Frage einen bloßen Kampf zwischen dem einen und dem anderen Ver⸗

stoͤndniß des

nachen. sie nicht noͤthig, die zahlreichen Berichte von der Gemeinde am

Rothenthurm mit jener Frechheit Luͤgen zu strafen, die, wenn sie zehnmal das gleiche gesagt hat, den beim erstenmal noch schwachen Beweis voll gemacht zu haben glaubt; sie brauchten dann nicht sich uͤber den Verdacht zu entsetzen, die Regierung von Schwyz moͤchte selbst die schaͤndliche Scene veranstaltet haben, und noch weniger brauchten sie denselben Verdacht ge⸗ en die Klauenmaͤnner und Liberalen zu wenden. Allein es sind eben diese Thatsachen, worauf es ankommt. Ist auch der

Kampf zwischen Aristokratie und Demokratie dabei mit im fragt sich doch mehr noch, welcher Theil hier eine

Spiele, so eil gute, und welcher eine schlechte Sache zu vertheidigen habe. Eine große Anzahl von Staͤnden wird sich nur hiernach ent⸗ scheiden. Dies fuͤhlen die Streitgenossen der Schwyzer⸗Mag⸗ naten, und sie geben sich alle erdenkliche Muͤhe, die zur Unter⸗ suchung in den Kanton Schwyz gesandten eidg. Kommissarien als die Diener einer Partei, und ihren Bericht zum Voraus als der Leidenschaft und Rebellion verfallen darzustellen.“

Auf das vom 18. datirte Kreisschreiben von „Landammann

und Rath“ des Kantons Schwyz, das eine außerordentliche

Tagsatzung verlangt, hat Graubuͤnden ablehnend geantwortet. Solothurn 8 J t a I i en.

Rom, 19. Mai. Am löten d. M. stattete der Papst der

verwittweten Koͤnigin von Sardinien, Marie Christine, einen

Gegenbesuch im Palast Albani ab.

Spanien.

Madrid, 19. Mai. Die Kommission, welche mit der Pruͤfung der verschiedenen Anerbietungen in Bezug auf eine Anleihe beauftragt war, hat die der Herren Laffitte und Sa⸗ fent einstimmig verworfen.

Der Herzog von Fezensac ist noch nicht angekommen, doch erwartet man ihn bald, da er bereits in Burgos eingetroffen ist.

Der Karlistische General Simon Torres soll aus seinem Gefaͤngnisse entsprungen seyn und sich den Unzufriedenen in den Baskischen Provinzen angeschlossen haben.

Die Karlisten haben die beiden Forts, deren sie sich bei

Bilbao bemaͤchtigt hatten, in die Luft gesprengt.

San Sebastian, 20. Mai. Die Desertion unter den Karlisten greift immer mehr um sich. Hier kommen die Ueber— laͤufer in solcher Menge an, daß die ist. Man glaubt hier allgemein, daß Munagorri's Unterneh⸗ men gelingen werde, auch haͤlt man sich uͤberzeugt, daß der Krieg sich seinem Ende nahe.

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Berlin, 31. Mai. Die heutige Nr. 18 der Gesetz⸗Samm⸗ lung enthaͤlt die Allerhoͤchste Verordnung wegen Einfuͤhrung

eines gleichmaͤßigen Verfahrens bei der Insinuation der richter⸗

lichen Erkenntnisse und bei Einlegung der Rechtsmittel, und lau⸗ tet wie folgt:

„Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Guaden König von Preußen ꝛc. ꝛc. finden Uns bewogen, zur Einführung eines gleichmäßigen Verfahrens bet der Insinnation richterlicher Erkenntnisse und bei der Einlegung der dagegen zulässigen Rechtsmittel, auf den Antrag Un⸗ seres Staats⸗Ministertums und nach erfordertem Gutachten einer aus Mitgliedern des Staatsraths eruannten Kommission, für alle Provinzen Unserer Monarchie, in welchen die Allgemeine Gerichts⸗

rdnung Gesetzeskraft hat, zu verordnen, wie folgt: §. 1. Die Verordnung des §. 37 der Verordnung vom 1. Juni 1833 über den Mandats⸗, den summarischen und den Bagatell⸗Pro⸗ zeß sol fortan in allen Civil⸗Prozessen zur Anwendung gebracht wer⸗ den. Es soll daher die Insinualion von Erkenntnissen, Kontuma⸗ mazial⸗, Agnitions⸗, Purifications⸗Resolutionen, Präklusions⸗ und Adjudications⸗Bescheiden in der Regel binnen acht Tagen nach Ab⸗ fassung oder Publication derselben nicht bloß an die Stellvertreter der Parcteien, sondern auch an diese selbst erfolgen. Die Parteien erhalten Ausfertigungen, die Stellvertreter Abschriften derselben. §. 2. Die bei Publication und Zufertigung von Erkenntnissen, Resolutionen und Bescheiden bisher vorgeschriebene Belehrung der Parteien durch den Richter über die ihnen zuständigen Rechtsmittel wird hierdurch allgemein aufgehoben. §. 3. Die Insinuation der Erkenntnisse ꝛc. an die Parteien ist auf dieselbe Weise, wie die Insinnation der Vorladungen, nach Vor⸗ schrift der Allgemeinen Gerschtsordnung Th. I. Tit. 7. §. 19. u. f. zu bewirken. Es treten jedoch nachstehende nähere Bestimmungen ein: a) Sind Litiskonsorten vorhanden, so ist die Ausfertigung des Er⸗ keuntnisses ꝛc. nur Einem derselben zuzustellen. Die übrigen Theilnehmer sind hiervon unter Beifügung einer Abschrift des Tenors der Entscheidung zu benachrichtigen. Die Benachrichti⸗ gung kann auch durch eine Kurrende geschehen. Bei Litiskon⸗ sorten, welche zur Verhandlung des Prozesses Deputirte aus ihrer Mitte bestellt haben, erfolgt die Zustellung nur an diese. Ist der Aufenthaltsort einer Partei unbekannt, hat insbeson⸗ dere im Laufe des Prozesses nach der Anzeige des mit der In⸗ sinuation beauftragten Beamten eine Partei ihre bisherige Wohnung aufgegeben und über ihren neuen Aufenthalt keine Nachricht zurückgelassen, so erfolgt die Publication des Erkennt⸗ nisses ꝛc. durch einen öffentlichen Aushang an der Gerichtsstelle. Hat das Erkenntniß zc. vierzehn Tage lang ausgehangen, so ist die Insinuation für bewirkt anzunehmen.

Bundes, zwischen Aristokratie und Demokratie zu Waͤre es nichts anderes, als dieser Kampf, so haͤtten

Zeitraums.

hat beschlossen, es sey dem Antrage keine Folge zu I legung des Rechtsmitlels der Appellation, Revision und Nichtigkeits⸗

anze Citadelle voll davon

Un2

c) Eine gleiche Art der Insinuation (§. 3 b) findet statt bei Prä⸗ klusiens⸗Bescheiden und Kontumazial⸗Erkenntnissen, welche auf eine Ediktal⸗Ladung ergangen sind.

d) An Parteien, welche nicht am Orte des Gerichts oder in dessen nächster Umgebung sich aufhalten, erfolgt die Zusendung durch die Post. Der Machweis der Insinnation wird durch ein Post⸗ Insinuations⸗Dokument geführt. (Instruction vom 24. Juli 1833, §. 42.) Dasselbe muß außer der Luittung des Empsän⸗ gers das Attest eines vereideten Postboten über die gehörig er⸗ folgte Zustellung der verschlossenen Ausfertigung unter Beidrük⸗ fung eines Amtesiegels enthalten.

Zusendungen in das Ausland werden, wo dies zulässig ist, aunf gewöhnliche Weise rekommandirt.

Wenn das Erkenntniß ꝛc von der Post als unbestellbar zurückgelicfert wird, fo tritt der Aushang desselben nach der Be⸗ stimmung unter litt. b ciu.

) Wenn die Partei im Publications⸗Termine oder nach dessen Abbaltung erklärt, „daß sie die Zustellung einer Ausfertigung des Erkenntnisses nicht verlange“, eben so, wenn sie dasselbe an⸗ zunehmen oder einen Empfangschein zu ertheilen verweigert, so vertritt die darüber aufgenommene Registratur oder die An⸗ jeige des mit der Zustellung beauftragten Beamten die Stelle der Insinnation.

§. 4. Die Insinuation an den Stellvertreter einer Partei ge⸗

ulngt: 1 2 wenn der Stellvertreter die Gerechtsame einer Partei vermöge einer gesetzlichen Vorschrift wahrzunehmen hat, als siskalische

Behörde, Magtstrat, Vormund, Kurator, Vorsteher u. s. w.;

oder

b) wenn derselbe zur Empfangnahme des Erkenntnisses ausdrück⸗

lich beauftraagt worden ist, es sey in der Prozeß⸗ eder in einer es jedoch nicht

8- besonderen Vollmacht, deren Beglaubigung c) wenn die Partei sich im Auslande an einem Orte besindet, wo⸗ bpin rekommandirte Zusendungen durch die Post nicht stattfinden. Hat die Partei in diesem Falle keinen Stellvertreter bestellt, o wird ihr cein Mandatar von Amtswegen zugeordnet, der ibre

Gerechtsame gleich einem Kurator, §. 1003. Tit. I18. Th. II.

des Allgemeinen Landrechts, nach pflichtmäßigem Ermessen wahr⸗ zunehmen hat, ohne daß jedoch die Einleitung einer förmlichen Kuratel erfolgt. §. 5. Der Lanuf der gesetzlichen Frist zur Einlegung des Rechts⸗

mittels der Appellation, der Revision und der Nichtigkeits⸗Beschwerde, imgleichen des Rekurses wider Erkenntnisse und der Restitutton ge⸗

gen Kontumazial⸗ und P äklusions⸗Bescheide, begiunt mit der Insi⸗ unation des Erkenntnisses ꝛc. an die Partet. 6. 6. Eine Ausnahme tritt ein:

der Insinnation vertritt. lauf des für den öffentlichen 3) In Bagatellsachen.

üshang bestimmten vierzehntägigen

Mandat wegen Richt⸗Erscheinens des Verklagten in die Kraft eines Kontumazial⸗Erkenntuisses übergegangen ist.

Beschwerde sindet auch Anwendung auf die Einlegung des Rekurses gegen Erkenntnisse der ordentlichen Gerichte, Kabinets Ordre vom 8. August 1832 (Gesetz⸗Sammlung Seite 199.): §. 10. der Verord⸗

nung über die Execution in Civil⸗Sachen vom 4. Mär. 1834 (Ge-⸗

setzSammlung Seite 33.); §. 3. Nr. 2. Tit. 14. Thl. I. der Allge⸗

meinen Gerichts⸗Ordnung und §. 110. des Anhanges; und auf die Ein-

legung des an das vorgesetzte Ministerium zulässigen Rekurses gegen desinitive Entscheidungen der General⸗Kommissionen und der ihre Stelle vertretenden Regierungs⸗Abtheilungen. In Betreff des Rechts⸗ mittels der Restitution gegen Kontumazial⸗und Präklusions⸗Bescheide verbleibt es bei der bisberigen Frist von zehn Tagen.

§. 8. In Injurieusachen finden nur die Vorschriften der §§. 1

bis 4. dieser Verordnung Anwendung; in Ansehung der Fristen zur

Einlegung der Rechtsmittel bewendet es bei den bestehenden Vor⸗ schriften.

§. 9. Der Tag der Insinnation wird bei allen Fristen nicht mitgerechnet. 9

§. 10. Die Frist zur Einlegung jedes zulässigen Rechtsmittels

ist gewahrt, wenn dasselbe innerhalb des gesetzlich dazu bestimmten

Termins bei einer derjenigen Gerichtsbehörden angebracht wird, zu

deren Ressort die Sache in der ersten oder in einer höhern Instaunz

ganz oder theilweise gehört.

Hat die Partei sich irrthümlich an eine andere, inkompetente Ju⸗

stiz-Behörde gewandt, so ist die letztere verpflichtet, das Gesuch von Amtswegen sofort an das betreffende Gericht zur weitern Verfügung abzugeben. Der Partei wird jedech des Gesuchs bei der inkompetenten Justiz⸗Behörde bis zur Präsen⸗

lation bei dem gehörigen Gericht nicht angerechnet. §. 11. Ist im ordentlichen Prozesse (Allg. Ger. Ordn. Tb. I. Tit. 1A.) mit der Anmeldung des Rechtsmittels der Appellation nicht zugleich die Rechtfertigung derselben erfolgt, so wird der Appellant ohne Unterschied der Fälle, ob er neue Thatsachen oder Beweismittel anzuführen hat oder nicht, zu einem Termine vorgeladen, um die

Rechtfertigung der Appellation zu Protokoll zu erklären, oder die Rechtfertigungsschrift (Appellatious⸗Bericht) zu überreichen. Die Vorladung zu diesem Termine erfolgt unter der Verwarnung: „daß, wenn der Appellant nicht erscheinen sollte, angenommen wer⸗ den würde, er wolle sich lediglich auf die Verhandlungen der ersten Instanz berufen.“ Der Appellat ist von dieser Verfügung zu benaͤchrichtigen. Termin muß nach Beschassenheit der Sache so abgemessen werden, daß dem Appellaten eine Frist von vier bis acht Wochen frei bleibt. Die Verlegung des Termins findet, insofern der Gegner nicht ein⸗ willigt, nur einmal, und nur dann statt, wenn dieselbe unter An⸗ gabe und Bescheinigung der Hinderungs⸗Ursachen spätestens im Ter⸗ mine selbst nachgesucht wird. §. 12. Alle diesen Bestimmungen entgegenstehende Vorschriften der bisber ergangenen Gesetze werden aufgehoben. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Berlin, den 5. Mai 1838. (L. S.) Friedrich Wilhelm. v. Müffling. v. Kamptz. Mühler. Marienwerder, 25. Mai. (M. A.) Am 10ten k. M., als dem Tage der Stiftung des hiesigen landwirthschaftlichen Vereins, wird derselbe eine Ausstellung interessanter landwirthschaftlicher Gegenstaͤnde, eine Thierschau und Preis⸗Vertheilung fuͤr die milchreichste Kuh und das beste Mastthier von Ochsen, Schwei⸗ nen und Hammeln veranstalten.

Breslau, 28. Mai. (B. Z.) Die Schlesische General⸗Land⸗ schafts⸗Direction hat auch fuͤr den jetzt hier bevorstehenden Woll⸗ markt, zur Erleichterung des Woll⸗Verkaufs Schlesischer bepfand⸗

briefter Guͤter, der in den wenigen Markttagen nicht beendigt wer⸗ den kann, eine Stundung der Pfandbriefs⸗Zinsen gegen Depo⸗ sition von Wolle in dem landschaftlichen Magazin, bis auf 28 des Taxwerths derselben, nachgelassen. Noch hat die Oder, seit dem letzten Hochwasser, nicht einen so niedrigen Stand gehabt, daß bereits alle Schaͤden, welche durch den letzten Eisgang an den Wasserwerken verursacht worden sind, haͤtten untersucht werden koͤnnen. Aber schon nach den bisherigen Ermittelungen betraͤgt der Schade, welcher der Kommune Breslau durch den Eisgang verursacht worden ist, mindestens 30,000 Rthlr. Die

sc 1 n 1 1 Seh es Sätas f h . ch angepflanzt Die Frist beginnt in diesen Fällen mit der Insinuation an die dort bezeichneten Stellvertreter der Parteien. 2) Ju den Fällen des §. 3. b. und c., wenn ein An bans esferalicher ea-; 8 9 I1 Die Frist beginnt bier erst mit dem b G . Aprikosen, Mirabellen, Pflaumen ꝛc., hat sich, einzelne Strecken Die Frist beginnt mit dem ange⸗

standenen Termine, in welchem das mit der Vorladung verbundene

die Zeit von der Präsentation

Der

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Schaͤden, welche Privat⸗Personen erlitten haben, sind unter

dieser Summe nicht mit begriffen.

Muͤnster, 26. Mai. (W. M.) Wegen der wiederein⸗ getretenen Verschlimmerung der Witterung in der Nacht vom loßnn d. M. und der verspaͤteten Acker⸗Bestellung und da die Steigerung der Kornpreise schließen ließe, daß bedeutende 8 Fruchtvorraͤthe nicht vorhanden sind, hat der Ober⸗Präͤsident der Provinz in dem heutigen Amtsblatt alle Verwaltungs⸗ Beamten zu dem ausgedehntesten Anbau der Kar⸗ toffeln, mit Benutzung der vielfaͤltig bekannt gemachten Erspa⸗ rungs⸗Maßregeln von Keimaugen u. s. w. uͤberall und eifrigst,

8

jetzt, wo es noch Zeit ist und der nothwendige Umbau vieler

Roggenfelder die bereiteste Gelegenheit darbietet, hinzuwirken. Koblenz, 24. Mai. (R. u. M. Z.) Nachdem der kalte Apri dem im Anfange von Sommerwaͤrme begleiteten Mai gewichen und dieser mit 18 Grad uͤber Null die ganze Natur schnell au ihrem Winterschlaf erweckt hatte, traten am 10. Mai wiede Nordwinde ein, welche die vom 1sten an so hoffnungsvoll be gonnene Vegetation hemmten und zu einem wahren Stillstand zwangen; indessen hat der am 12ten und 13ten des Nachts ge fallene Reif keinen Schaden verursacht, außer in einigen dem Nordwinde ausgesetzten mit ewigem Klee bepflanzten Feldern. Alles ist jetzt auf dem Felde geschaͤftig, und durch den noch zeitig genug eingetroffenen Regen wachsen die Fruͤchte, Futter kraͤuter und Gartengewaͤchse sichtlich heran, und die Baͤum haben vollauf gebluͤht. Der Winzer klagt uͤber den durch den langen und strengen Winter dem Weinstock zugefuͤg ten Schaden, und seine Klage trifft vorzuͤglich die Reben stoͤcke in den Niederungen, wo fast durchgehends die al⸗ ten Stoͤcke erfroren sind; die jungen fangen an zu gruͤ⸗ nen, und 3 bis 4 Zoll große Schoͤßlinge sind so weit reichlich befruchtet und gegen das vergangene Jahr um 10 Tage vor aus. Aber mittelmaͤßig steht die Wintersaat; vielleicht wird sit sich durch Regen hervorarbeiten. Das Korn, im Herbste vo Schnecken stark beschaͤdigt, entwickelt sich jetzt schon gegen alle

Erwartung, und der Weizen und Spelz sind noch gut erhal (ten. Wenn auch die Sommersaat, als Hafer, Gerste, Erbsen wegen der unbestaͤndigen schlechten Witterung erst spät im April

gesäet werden konnte, so sproß sie, kaum einige Tage einge⸗ furcht, um so kraͤftiger hervor; die fruͤh gesaͤeten Fruͤchte haben Der Kohl, der im Herbste nicht zu hoch getrieben, hat nichts gelitten, aber der durch die Fet⸗ tigkeit des Bodens hoͤher als gewoͤhnlich gewachsene ist ganz erfroren. Die Baͤume haben ihre Bluͤthen abgeworfen

und die ganze Frucht des Steinobstes, Kirschen, 732

ausgenommen, zahlreich und gesund angesetzt, und ist bis jetz von Honigthau, Haiderauch, Frost und verderblichen Nebeln verschont geblieben. Das Kernobst, als Aepfel, Birnen, Nuͤsse,

§. 7. Die in den §§. 21 und 22 der Verordnung vom 14. De⸗ werden bei dieser guͤnstigen Witterung ein reichliches Resultat

er 1833 bestimmte Frist von sechs und zwölf Wochen zur Ein⸗ 33 8 jember 3 bestimmte Frist v sechs und zwölf chen zur Ein⸗ eignet sich zum ersten Schnitte.

Die Futterkraͤuter stehen mastig, und der ewige Klee Ueberhaupt sind die hiesigen Fluren gesegneter als im vergangenen Jahre, und, was hoͤchst selten, von Ungeziefer frei. Wir duͤrfen daher, nach dem je gen Stande der Vegetation zu urtheilen, einer ergiebigen Aerndte entgegensehen.

Duͤsseldorf, 27. Mai. Der zu Ostern v. J. hier ins Leben getretene „Militair⸗Frauen⸗Verein“, dessen naͤchster

geben.

Zweck war, duͤrftigen Militair⸗Familien, so wie Militair⸗Witt⸗

wen und Waisen, eine moͤglichst wirksame Huͤlfe angedeihen zu

lassen, hat jetzt seinen ersten Jahres⸗Bericht durch den Druck veroͤffentlicht.

Die Summe saͤmmtlicher Einnahmen betrug im Laufe des vorigen Jahres nicht volle 800 Thlr., von denen gegen 600 den Huͤlfsbeduͤrftigen verabreicht wurden. Dem Be⸗ richt sind auch die Statuten beigedruckt. Aus beiden ersieht man die Wirksamkeit und den Zweck dieser Gesellschaft, welche sich in eigenthuͤmlicher Weise den vielen seit 1813 von Deut⸗ schen Frauen gestifteten Wohlthaͤtigkeits⸗Vereinen wuͤrdig an reihet. 3 Bonn, 26. Mai. (K. Z.) Gestern Abend brachten di Studirenden der hiesigen katholischen theologischen Fakultaͤt dem Professor Dr. Klee einen Fackelzug, um ihre pflichtmäͤßige Dank⸗ barkeit gegen diesen ihren verehrten Lehrer an den Tag zu le⸗ gen, weil derselbe einen glaͤnzenden Ruf nach Muͤnchen ausge⸗ schlagen. Doch nicht allein unter den Studirenden der katho⸗ lischen Theologie, sondern allgemein hatte diese Handlung des Dr. Klee die dankbarste Anerkennung gefunden; denn an dem Fackelzuge nahmen außer den Studirenden der katholischen Theologie noch sehr viele von den uͤbrigen Fakultaͤten lebhaften Antheil.

Wissenschaft, Kunst und Literatur.

Statistica di coloro che furonopresi dal Cholera asia-

tico in Roma nell' anno 1837, umiliata alla S. S. di . S. Papa Gregorio XVI. dalla Commissione straordinaria i pubblica incolumita. Roma, 1838. 145 S§. 4.

Die Dauer der Cholera in Rom, verglichen mit der in anderen Italiäͤnischen Städten, namentlich Reapel, ist nur kurz gewesen. Am 28. Juli zeigten sich die beiden ersten Fälle, Mitte Oktobers waren die letzten Spuren verschwunden. Ader, mit Ausnahme Palermo's, war sie wenigstens eine Zeit lang heftiger und verheerender denn ir⸗ gendwo. Es würde am uünrechten Orte seyn, hier noch etwas über jene hüfeg. Zeit zu sagen, oder gar eutscheiden zu wollen, wer Recht hatte, die Korrespondenten in ausländischen Blättern oder das „Dia⸗ rio di Roma“, welches sich über diese heftig beklagte, die Wahrbeit ihrer Schilderungen wiederholt bestritt, ihre Vorwürfe für ungerecht erklärte. Dem Beispiele folgend, welches anderwärts (auch in Rea⸗ pel nach der ersten Epidemie von 1836) gegeben wurde, hat die Sa⸗ nitäts⸗Kommission jetzt ihren offiziellen Bericht bekannt gemacht. So wenig man auch den in dieser statistischen Uebersicht aufgeführten Ge⸗ sammtzablen unbedingten Glauben beizumessen gesonnen seyn und so viele Mängel die Arbeit in dieser Hinsicht haben mag, so ist es 88 von unlengbarem Interesse, die Verbältnisse der einzelnen Zahlen ken nen zu lernen und mit deuen in anderen Städten zu vergleicher Was den ersteren Punkt betrifft, so kann man nicht umhin, die un endliche Verschiedendeit⸗ welche zwischen den Angaben der Sanitäts⸗ Kommission und den im Publikum allgemein angenommenen Chiffern obwaltet, mit Verwunderung zu bemerken. Während nach der mä⸗ ßigsten Schätzung, die in Rom selbst von Personen gemacht ward, welche den Gang der Krankheit aufmerksam verfolgten, die Zahl der Todesfaͤlle sich auf ctwa 10,000 belief, wird sie hier auf nicht viel mehr denn die Häaͤlfte angegeben. Es ist nicht möglich, diese beiden Data in Uebereinstimmung zu bringen, selbst wenn man auf der ei⸗ nen Seite viel ablassen, auf der anderen viel zugeben wollte. Na⸗ mentlich dürfte man zwei Punkte bezeichnen, worin die offiziellen Chiffern mangelhaft sind. Vorerst die Statistik der Krankheit bis zur Mitte August eine Zeit, während welcher man ihr Dasein noch nicht offiziell anerkennen wollte, wo wenig oder keine Vorberei⸗ tungen getroffen waren und die Listen sehr unvollständig gewesen sevn mögen. Sodann die Zahl der in Privathäusern Gestorbenen, die im Gauzen auf 3005 gebracht wird. Es unterliegt keinem Zweifel, daß in einer Stadt wie Rom eine genaue Beaufsichtigung in letzterem Falle unmöglich war, selbst weun man die Scheu, welche Viele heg