1838 / 301 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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Königl. Preuß. Land⸗ und Stadtgericht.

Feücgsr Rodig, gehörige Wohnhaus und Gasthof nebst

☚₰ 2 sehenden Tare, sollen Nr. 7 mitzunehmen.

belegenes adeliges Gut,

von Gostyn und der Chaussee entfernt, 260 Scheffel

1 igen Bediagungen aus freier Hand verkauft werden. u

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818,8 111X1XAXAX““ Auswürtige Börse

Amsterdam, 23. Oktober. Niederl. wirkl. Schuld 53 1. Poln. —.

Preuss. Präm.-Sch. 121 ½. Oesterr. Me

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b IAIAntwerpen, 22. O0ktober. Neue Anl. 1513⁄16. Br. ¼. G.

““ * Zinzl. 5 ⁄%8. EIö1““ 1u.* Oesterr. 5 % Met. 106 ⅞. 106 . Br. 1 % 25 1. Br. Bank- Actien 151 ½. Br. Loose zu 500 Fl. 127 ⁄⅞. 127 ½.

4 % 99 ⅞. 1734.

67. 66 ¾. 5 % Span. Anl. 6 ⁄⅞1. 6.

Eisenbahn-Actien. St. Germain 660. Br. Ujfer 580. G. do. linkes Ufer 395. 385. Bordeaux-Teste —.

Br. Köln-Aachen —. Comp.-Centrale —.

5 % do. 101 ¾. 2313⁄1 6. 5 % Span. 16 ¼. Passive 4 ⁄1 . Ausg. Sch. —.

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Frankfurt a. M., 25. Oktober.

1732. Loose zu 100 Fl. 275. C. Preuss. Präm.-Sch. 67 ¾. G. do. 4 % Anl. 1031 ⁄¼2. Br. Poln. Loose 2 ½ % Holl. 52 ¼. 5211⁄16.

Versailles rechtes Strafsburg-Basel 350. G. Sambre-Meuse 432 ½. G. Leipzig-Dresden 95.

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. s P. 259 & J11u“ EETEEE11I1113“ EEE11“ Kanz Bill. Zinzl. —.

3 % Neue Anl. —.

8.— London,

Conz. 39% 93 ¾.

Ausg. Sch. 7 2

do. 3 % 20 ¼. Engl.

22 ½. Peru 17 ½. Chili —. 1“ 1“

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5 % Met. 107 % 0* 4 % 100 Bank-Actien 1459 ½. Neue Anl.

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2 ½ % 59. Partial- O bl.

Br.

1236 E“ Hamburg, 26. Okto Bank-Actien 1420. 1438. Engl. Russ. 108 ¼. 5 % Port. —. do.

Belg. 1037¼ 2 ½ % Holl. 53 7

uss. 111 ¾¼.

Wien. 23. qssche

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23. Oktober.

Neue Anl. 171 ¼. Paszive 4. 5 % 100 ½. 5 % Port. 31.

ras. 78. Columb. 23 ⁄½. Mex.

Freitag, ßes Ballet in

Montag, 3 Akten.

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1114“*“ vW11I1“ . 3 % 81 ½2. 2 ½ % mnge⸗ 1 —. 6422 ¼1 2.

in 1 Akt, na

Montag, 29. Okt.

von C. Blum.

Koͤnigliche Schauspiele. Im heimniß, romantisches Lustspiel in 5

frei bearbeitet

bth., frei nach Carlo Gozziui,

Dienstag, 30. Okt. Oper in 3 Abth., mit Tanz.

Im Schauspielhause: Franzoͤsische Vorstellung.

Koͤnigsstadtisches T

Musik von Adam.

Dienstag, 30. Okt. cadron⸗Chirurg, oder: frei nach dem Franzoͤsischen, von Friedrich Genée. Hierauf erstenmale wiederholt: Der Schauspieler von Stettin. Lu

m Schauspielhause: D . Musik 2 8 Maus 2. Nov. Im Opernhause: Der Seeraͤuber 3 Abth., von dem Koͤnigl. Solotaͤnzer P. Taglis.

eeEbee Ma KFesssansnh

atih 29. Okt. Zum treuen Schaͤfer. Komische Oper i

Zum erstenmale wiederholt: Der g

Die Diplomaten. Lustspiel in? 8

um Franzoͤsischen des Moreau und Senan⸗

ch dem von L. Spieß.

n Vertretung des Rebacteurs: Wentzel. Gedruckt bei *. W. Payn

Bekanntmachungen.

Ediktal⸗Citation.

Die Ehefrau des Schauspielers Gerhardi, Katharine Lisette, geb. Reusche, vorher verwittwete Bertram aus Egeln, welche sich im Jahre 1812 mit ihrem zweiten 8en ei

nach Berlin begeben haben soll, seit dem Jahre 1813

manne Gerhardi von dort weg⸗ und auf kurze

aber keine Nachricht von sich gegeben hat, ingleichen

die von ihr nachgelassenen unbekannten Erben und Erbnehmer werden hierdurch öffentlich vorgeladen, sich

binnen 9 Monaten, spätestens aber im Termine den 17. Aug u st 1839,

vor dem Herrn Land⸗ und Stadtgerichts⸗Rath Theune an hiesteger Gerichtsstelle, entweder schriftlich oder persönlich oder durch Bevollmächtigte, wozu ihnen die

hiesigen Justiz⸗Kommissarien Büsching und Jungwirth vorgeschlagen werden, zu melden und weiterer Anwei⸗

sung, beim Ausbleiben aber zu gewärtigen, daß, auf 2*

Antrag der Provocanten, in contumaclam gegen sie verfahren, auf ihre Todes⸗Erklärung erkannt und den sich legitimirenden Erben ihr Vermögen zugesprochen und ausgeantwortet werden wird.

Wanzleben, den 9. Oktober 1838. Köntgl. Preuß. Land⸗ und Stadtgericht.

Avertisslkment. Der Carl Friedrich Brunzel, geboren zu Liebenau den 23. Angust 1781, hat sich vor länger als 25 Jah⸗ ren von hier entfernt, um nach Russisch⸗Polen auszu⸗ wandern. Da er seitdem über sich keine Nachricht ertheilt, so haben wir auf den Antrag seiner Schwe⸗ ster, der verehelichten Walker Papke, geb. Brunzel, einen Termin auf den 8. August 1839, Vormittag 9 Uhr

anberaumt und fordern denselben, so wie seine unbe⸗ kannten Erben und Erbnehmer, hierdurch auf, sich in diesem Termine persönlich oder schriftlich zu melden, widrigenfalls der ꝛc. Brunzel für todt erklärt und sein Vermögen den sich legitimirenden Erben ausgeantwor⸗ tet werden wird.

Schwiebus, den 6. Oktober 1838.

Kbönigl. Preuß. Land⸗ und Stadtgericht. ““ Ibrie ategttatton. Die ihrem Aufenthalte nach unbekannten, nämlich: 1) der am 29. Januar 1800 geborne Franz Anton Carl Pietsch, ein Sohn des am 22. September 1812 hierselbst verstorbenen Stockmeister Joseph Pietsch, welcher nach Erlernung der Schneider⸗ profession sich im Jahr 1816 nach Berlin begeben, seitdem aber verschollen ist, und

2) der am 5. Oktober 1781 geborne Schuhmacher⸗ *

meister Florian Augustin Kuschel, welcher seit dem

FJahre 1806 verschollen, werden nebst ihren etwa zurückgelassenen unbekannten Erben und Erbnehmern hierdurch aufgefordert, sich innerhalb 9 Monaten, spätestens aber in dem an hiesiger Gerichtsstelle auf

den 8. Mai 1829, Vormittags 11 Uhr, vor Herrn Land⸗ und Stadtgerichts⸗Afssessor Fiebig angesetzten Termine schriftlich oder persönlich zu mel⸗ den, widrigenfalls haben sie zu erwarten, daß ste todt erklärt und ihr Vermögen ihren gesetzlichen Erben Ur vv“ werden wird.

Glatz, den 25. Mai 1838.

1“

Krause.

1 Rothwendiger Verkauf bei dem Land⸗ und Stadtgericht Maumburg. Das in der hiesigen großen Marien⸗Gasse sub Rr. 121 belegene, der Marie Elisabeth, verwittweten Otto,

üubehör, ingleichen die hinter der Marien⸗Kirche sub Tr. 623 katastrite Scheune, das erstere auf 6255 Thlr., die letztere auf 359 Thlr. 15 sgr. abgeschätzt, zufolge

der nebst Hrpothekenscheinen in der Registratur einzu⸗ jedoch gestattet, Gepäck unter den in den folgen⸗

am 22. Mai 1830, früh 10 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.

Ein im Kostener Kreise des Großherzogthums Posen 2 ½ Meile von Fraustadt, 1 ½ Meile von Schrimm und der Warthe, ½ Meile

Aussaat enthaltend, mit binreichendem Wiesenwuchs und Wald verschen und völlig regulirt, soll unter bil⸗

f portofreie Briefe giebt die nöthige Auskunft der Justiz⸗Kommissarius Kittel. Wongrowiec, den 24. Sepiember 1838.

Zum Behufe der Erbtheilung soll das Schleß zu Lauchstädt nebst dem sogenannten Schiefer⸗Gebäude, ingleichen das Badehaus daselst, unter Berücksichtigung der von der Königl. Preuß. hohen Regierung bei dem frühern Verkaufe diese: Grundstücke gemachten bezü⸗⸗ lichen Bestimmungen und umter annoch besonders fest⸗

Allgemeiner Anzeiger fuͤr die

jauf dem Schlosse zu Lauchstädt an den Meistbietenden sverkauft werden.

Eine Beschreibung der Grundstücke und die Ver⸗ kaufs⸗Bedingungen können vom 6. Novpember 1838 au auf dem Schlosse zu Lauchstädt und bei dem Adv.

Schwerdfeger in Leipzig eingesehen

B

ekanntmachung.

30sten d. M. beschlossen und beehren uns, ein geehr⸗ tes Publikum davon hierdurch in Kenntniß zu setzen. Vorläufig ist der Abgang der Dampfwagenfahrten von Berlin um 6 ½⅛, 9 ½, 12 und 3 Uhr,

von Potsdam um v1I1I11“ 24, 1% und. 4 Ur fesigesetzt. Auf Verlangen sinden auch Extrafahrten statt, jedoch nur, wenn sie mindestens den Tag vor⸗ her bei der Direction in Berlin schriftlich angemeldet sind, und allein in der alsdann von dem spec. Di⸗ rektor zu bestimmenden Stunde. Fürnächst werden nur an dem Zehlendorfer Stations⸗Platze Passagiere auf Verlangen abgesetzt oder aufgenommen. Die Preise der Plätze sind bei den ordentlichen Fahrten auf die Tour, und ohne Unterschied, ob das Aufneh⸗ men oder Absetzen an dem Zehlendorfer Stations⸗ Platze geschieht,

für die Wagen erster Klasse 17 ½ sgr.

v -⸗ zweiter 12 sgr.

1“ dritter s⸗ und darf jeder Passagier Gepäck bis frei mitnehmen. Extrafahrten werden im Ganzen, und zwar mit 50 Thlr. für drei Wagen beliebiger Klasse, und 15 Thlr. für jeden Mehrwagen bezahlt. Die Billets zu den ordentlichen Fahrten werden sowohl in Berlin als in Potsdam, Tages vorher, auf die Hiu⸗ und Rückfahrt von und nach beiden Orten, am Tage der Fahrten nur auf die Hinfahrt von je⸗ dem Ort ab ausgegeben. Der Verkauf geschieht in Berlin am Tage der Fahrten in der Kasse am Bahn⸗ hofe und Tages vorher, mithin zuerst am Losten d. M. (von welchem Tage ab ausnahmsweise in Berlin auch schon Billets bis zum 4. November c. einschließ⸗ lich gelöst werden können), im Lokale des Herrn George Gropius in der neuen Bau⸗Akademie; in Pots⸗ dam nur in der Kasse am Bahnhofe. In der letzten halben Stunde vor jeder Fahrt werden an den Kas⸗ sen nur Billets zur nächsten Fahrt verkauft. Sollten u den einzelnen Fahrten schon alle Billets am age zuvor verkauft seyn, so wird dies am Tage der Fahrten früh Morgens durch Anschlag am Pots⸗ damer Thore und an der Verkaufsbude bekannt ge⸗ macht werden. In Zehlendorf findet kein besonderer Billet⸗Verkauf statt; die erst dort Aum Mitfahren sich meldenden Passagiere lösen das Billet beim Aufstei⸗ gen von dem betreffenden Wagenmeister. Die gelösten Billets gelten unr für die Fahrt, auf welche sie lauten, und wird das geehrte Publikum auf die auf der Rückseite gedruckten Bestimmungen zur gefälligen Rachachtung besonders aufmerksam gemacht. Ersucht wird ein geehrtes Publikum dringend, zur Er⸗ haltung der Ordnung nach Kräften beizutragen und den Gesellschafts⸗Beamten in der Ausübung ihres Dienstes durch williges Gehörgeben überau behülflich

u werden. 1 er Eisen⸗

7 ¼ sgr. auf 30 Pfund

Berlin, den 27. Oktober 1888S. Die Direction der Berlin⸗Potsdam bahn⸗Gesellschaft.

Auf höhere Anordnung werden hierdurch folgende für die Benutzung der Eisenbahn zwischen Berlin und Potsdam maßgebende Bestimmungen zur öffentlichen Kenntniß gebracht: 1) die Eisenbahn wird zunüchst der Personen⸗Beför⸗

derung eröffnet werden. Es ist den Reisenden

und 8 enthaltenen näheren Maßgaben

2) Der Ort, wo die Wagen stehen, ist dem Publi⸗

.

————

Nachdem höchsten Orts die Benutzung der ganzen Eisenbahnstrecke zwischen hier und Potsdam ist geneh⸗ migt worden, haben wir deren Eröffnung auf den

dem Publikum außerhalb des Hofes sichtbar große Uhr aufgestellt werden. wird der Betrieb der Eisenbahn⸗Beförderung über

senden maßgebend.

den.

Uhr statt.

welche, obschon sie ihre Plätze weiter bezahlt ha⸗

das Recht, weiter mitzufahren.

Läuten markirt.

die Wagenmeister und Wärter die Wagen. Passagiere steigen aus und begebeu sich unverzüg⸗ lich ans dem für die Wagen bestimmten Orte, welcher sodaan gleich wieder geschlossen wird.

7) Gepäͤck dürfen die Passagiere vorläufig nur bis zu 30 Pfd. Gewicht mitnehmen. Dasselbe wird jedoch frei mitbefördert und, wenn die Reisenden es nicht an sich behalten wollen oder ohne Be⸗ lästigung der anderen Passagiere nicht können, in den dazu besonders bestimmten Wageuräumen untergebracht. Die sind gehalten, sich selbst um ihr Gepäck und um die Auslieferung desselben zu bekümmern.

Beförderungen von Gepäck, welches die Reisen⸗ den hiernach ohne Belästigung der übrigen Passa⸗ giere nicht an sich behalten können, findet übri⸗ gens nur auf die ganze Tour zwischen Berlin und Potsdam statt; nicht aber für diejenigen Passagiere, welche nur bis zu einem der etwaigen Stations⸗Orte unterweges fahren oder an den⸗ selben aussteigen; diese dürfen nur Gepäck mit⸗ nehmen, welches sie ohne Unbequemlichkeit für deas übrige Publikum an sich behalten können. 9) Die Passagiere sollen sich nicht aus den Wagen hinauslegen, auch dieselben zum Ein⸗ und Aus⸗ steigen nicht selbst öffnen, sondern dies den Wa⸗ genmeistern und Wärtern überlassen.

Kranke Personen und saugende Kinder können

zur Mitreise nicht zugelassen werden.

Die Passagiere dürfen Hunde und andere Thiere

in den Personenwagen nicht mit sich führen.

Das Tabackrauchen ist nur in der letzten Wagen⸗

klasse gestattet. 8

Solche Reisende, welche die für die Aufrechthal⸗

tung der Ordnung gegebenen Vorschriften nicht

beachten, oder sich unanständig betragen, oder trunken sind, werden von der Mitreise zurückge⸗ wiesen; sie haben sich hierbei den Anordnungen der Aufsichts⸗Beamten unbedingt zu unterwer⸗ fen. Das schon gezahlte Personengeld kann in diesem dag⸗ nicht zurückgefordert werden, sondern ist der Gesellschaft verfallen.

Berlin, den 27. Oktober 1838.

Die Direction der Berlin⸗Potsdamer Eisen⸗

bahn⸗Gesellschaft.

0) 11) 2) 13)

Literarische Anzeigen. Durch jede Buchhandlung des IJu, und Auslandes ist zu haben:

Das Planzeichnen, die

kum bis 10 Minuten vor der zum Abgange be⸗ stimmten Stunde geschlossen. Um diese Zeit wird der Verschluß geöffnet und dies durch einmaliges Läuten einer Glocke angedeutet. Es treten hier⸗ auf die mit einem Billet zur nächsten Fahrt ver⸗ sehenen Personen ein und nehmen nach Anwei⸗ sung der die Aufsicht führenden Wagenmeister und Wärter ihre 1½* in den Wagen ein. Nach 5 Minuten, also 5 Minuten vor dem Abgange, wird zum zweiten Male geläutet, um die etwa noch zurück gebliebenen Reisenden auf die Abfahrt aufmerksam zu machen.

Mit dem Schlage der zur Abfahrt bestimmten Stunde wird zum dritten Male geläutet und zugleich der zu den Wagen führende Eingang wieder geschlossen. Es wird alsdann Miemand weiter zum Mitfahren zugelassen. Die Wagen⸗ meister und Wärter schließen die Thüren der Wa⸗ gen und uchmen ihre Plätze auf denselben ein. Der Wagenmeister giebt dem den Dampfwagen führenden Maschinisten ein Zeichen, und der Zug setzt sich in Bewegung.

Bedingungen, en 17. Ror. 1828, Vormittags um 11 Uhr,

4) Es wird auf jedem der beiden Bahnhöfe einelder Meßinstrumente,

Anwendung der Meßinstrumente und das militairische Aufnehmen und Croquiren. Bearbeitet als praktischer Leitfaden beim Selbststudium, so wie auch bei Vorlesungen auf Militair⸗Schulen, besonders aber für diejenigen Offiziere, welche sich zu größeren mili⸗ tairisch⸗geodätischen Vermessungen vorbereiten wollen, von Albrecht von Sydow, Capitain und Compagnie⸗Chef im Kaiser Franz Grenadier⸗Regiment. Mit 8 veisRRass in Luer⸗ olio. reis 3 Thlr. 15 sgr. (Berlin, 1838. Verlag der Buchhandlung von C. F. Amelang, Brüderstraße Nr. 11.)

Der Herr Verfasser des vorliegenden Werkes hat darin einen Gegenstand bearbeitet, über den es zwar an Schriften nicht mangelt, in keiner aber dürfte man das militatrische Aufnehmen, so wie die Vermessungs⸗ kunst überhaupt, insbesondere aber auch den Gebrauch

Preußischen Staaten.

Nach diesen Uhren-

all geleitet, und sie sind daher auch für alle Rei⸗ Beide Uhren sollen nach der Uhr der Königl. Akademie in Berlin regulirt wer⸗ So lange dieselben aber noch nicht aufge⸗ stellt sind, findet die Bahn⸗Beförderung von Ber⸗ lin aus nach der Uhr der Königl. Akademie, von Potsdam aus nach der dortigen Garnison⸗Kirchen⸗

5) Das Anhalten unterwegs ist in der Regel nur an den etwa zum Absetzen und Aufnehmen der Passagiere bestimmten Stations⸗Plätzen gestattet. Absteigen dürfen an den letzteren auch nur die, welche nicht weiter mitfahren, und diejenigen,

ben, an den Stations⸗Plätzen aussteigen, verlieren

Zur Kenntnißnahme für die aufzunehmenden neuen Passagiere soll an den Stations⸗Plätzen durch öffentlichen Anschlag bekannt gemacht wer⸗ den, zu welcher Zeit der Wagenzug frühstens dort ankömmt. Wer nach diesem Zeitpunkt beim Ein⸗ treffen des Wagenzuges nicht zum sofortigen Ein⸗ steigen bereit ist, verliert das Recht zum Mitfahren.

Das Eintreffen des Wagenzuges wird, sobald derselbe in der Ferne sichtbar ist, durch einmaliges

Bei der Ankunft am Bestimmungs⸗Orte Bfiash ie

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uö11“ e und dabei zugleich die betreffenden Abschnitte so ag⸗ mäßig geordnet finden, als in diesem Werke, r dasselbe, als Handbuch für den Lehrer, wie als dah faden beim Selbststudium, allen Anforderungen vedj genügen wird. Lobend muß Referent es auch emie nen, daß der Herr Verfasser, in dem Jeder, wie auf dem Lehrstuhle gründlichen Theoretiker, so den 9' dem Felde erfahrnen Praktiker leicht erkennen vit einen an sich trocknen Gegenstand in ein so gefällzg Gewand zu kleiden gewußt hat, daß selbst der Laie se⸗ nem Vortrage mit Vergnügen folgt. Die dem Wen beigegebenen, mit seltner Genanigkeit gearbeittha Kupfertafeln erhöhen noch ganz besonders den We⸗ dieses jedem nach höherer Ausbildung strebenden N. fizier nicht genug zu empfehlenden Buches, dat s auch noch duͤrch reinen und korrekten Druck und sce⸗ nes Papier vor andern ähnlichen Werken vortheübtse auszeichnet. 5*

—,.—

Jetzt komplet ist erschienen: 8 Das Leben Napoleon'’s, Kaisers der Franzosen. Mach den vonssslächsten Quellen neu bearbeiter ean Lothario. Gr. 8vo. 38 Bogen. Velinpap. 6 0. 2 Thlr. (Stuttgart bei Metzler.)

Eine historisch treue Schilderung des großen Mao⸗ nes, und eine mit Kritik aus den Quellen geschipse Darstellung seines wundervollen Wirkens ist der zucg dieser Schrift, welche daher sich auch gleich weit a⸗ fernt halten mußte von der Einseitigkeit und den Uechen⸗ treibungen, womit Hugo, und von den Entstellunga der Thatsachen und groben Verläumdungen, mit va⸗ chen Walter Scott den gleichen Gtoff behanden⸗ Ein höherer, auch als Schriftsteller rühmlich bekaan Offizier gab über dieselbe das Urtheil: „Dieses Bai ist ein höchst verdienstliches, und ich keune keines zbe Rapoleon, daß ich mit so vielem Vergnügen und ze teresse gelesen hätte. Es war mir segf als wäre ch wieder in jene Zeit versetzt: so theilts sich mir g Enthusiasmus des Verfassers mit!“ Vorräthig t allen Buchhandlungen, in Berlin bei C. S. Mittln (Stechbahn Nr. 3), und Ferd. Dümmler:

Dr. Friedrich Wilhelm Rettberg, die christlichen Heilslehren, nach den Grundsätzen der evangeltsch⸗lutherischen Kunte apolegetisch dargesteilt und entwickelt. Gr. 8vo. 18 ½ Bogen. 1 Thlr. 15 sgr. erschien in meinem Verlage und ist in allen Puch⸗ handlungen zu haben. Das theologische Publitrn wird diesen Resultaten der Forschungen eines unsan geschätztesten Theologen über Urzustand der Menschet⸗ Sünde, Erbsünde, Prädestinatioun, Erlösung, Hel⸗⸗ Ordnung, Gnadenmitfel u. s. w. seine volle Aauten⸗ nung nicht versagen. 1

h. Ambr. Barth in Leiygg.

In Berlin bei Ludwig Oehmigke, Burgstees

Mr. 8, vorräthig.

In allen Buchhandlungen ist zu haben, i. g Nicolaischen in Berlin EHrudlrsil Nr. 13), Elbo Stettin, Stolp und Thorn: 8 Der Welthande! und die Eisenbahnen in üba

Wechsel⸗Wirkung. Oder Betrachtungen über äl

Preußzisch⸗Hanne versches Eisenbahn⸗System. Fal G. v. S. 8vo. Halle, Kümmel. Geh.

Bei Ed. Bote und G. Bock in Berlin, Jaga- strafse No. 42, Ecke der Ober-Wallstrafse, sind 9

*seben erschienen:

Darvid, F., Introduction, Adagio et Rondeau bi- lant pour Ile Violon. Opus 7. Avec aeres de Piano 1 Thlr. 15 sgr.; avec Quatuor ] lbi

20 sgr.; avec Orchestre 2 Thlr. 22 ½¼ sgr.

Dames, L., Lieder und Gesänge mit Pftebent Opus 3. 22 ½ sgr.

Hiecszel, HI., Myrthenkränze. Pfte. 10 sgr.

Wilsing, Fr. Ed., 3 grandes Sopates Pfte., dédiées à Mr. Louis Berger. No. I. 1 Thlr.

————

Walzoer für du

pour Opus —b

In unserem Verlage hat so eben die Press 5g lassen und ist um den beigesetzten Preis durch 9 Buchhandlungen zu erhalten, in Berlin bei Fer Dümmler, unter den Linden Nr. 19:

Reise in das Morgenland in den Uahren 1836 und 1837 ¹ von Dr.“ Gotthilf Heinrich von Schuber Erster Band. Erlangen, 1838. Preis 2 Thlr. 10 sgr. a76

Der zweike Band erscheint noch im Laufe die Jahres, der dritte und letzte aber wenige später.

Erlaugen, im Oktober 1838.

ge g J. J. Palm und Ernst E

so klar und faßlich dargestellt

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Kronik des Tages.

Se. Majestaͤt der Koͤnig haben dem Ober⸗Foͤrster Kurtz⸗ halß zu Spremberg, Regierungs⸗Bezirk Frankfurt, den Ro⸗ then Adler⸗Orden vierter Klasse, dem Sergeanten Gruͤbenau der Isten Garde⸗Invaliden⸗Compagnie das Allgemeine Ehren⸗ eichen, und dem Krugbesitzer Bieber zu Fuͤrstenwalde, Regie⸗

tungs⸗Hezirk Koͤnigsberg, die Rettungs⸗Medaille mit dem Bande

rleihen geruht. 9 veeiheg, gesnat der Koͤnig haben dem Landrath von Zych⸗ inski 22 Lather von Rußland ihm verliehenen St. Stanislaus⸗Or⸗ dens dritter Klasse zu gestatten geruht.

Majestaͤt des Koͤnigs), Ihre Koͤnigl. Hoheit die Prinzessin Wilhelm, Hoöͤchstdessen Gemahlin, und Hoͤchstderen Tochtor, Ihre Koͤnigl. Hoheit die Prinzessin Marie, sind von Meiaj hier eingetroffen. Svex

Angekommen: Se. Excellenz der Kaiserl. Russische Wirk⸗ liche Geheime Rath und Mitglied des Reichs⸗Rathes, Graf on Pahlen, von Dresden.

11“

Zeitungs⸗Nachrichten. Ausland.

8 Frankreich.

1 16“ Paris, 24. Okt. Das oberste Handels⸗Conseils hat ge⸗

en seine vierte und letzte Sitzung gehalten. Die Herren von

noch Muͤhe aufwendet, um den Dingen auf den Grund zu gehen. Sie verurtheilt das Ministerium und alle seine Hand⸗ lungen in Masse. in diesem Falle thun? Es blieben ihm noch zwei Wege offen: Mulgrave, Statthalter von Jamaika.

guny, La Thuillerie und Bué, die Tages zuvor von Mar⸗ tinigne angekommen waren, wurden vernommen, schilderten die traurige Lage jener Kolonie und druͤckten im Namen ihrer Landsleute den Wunsch aus, daß schnelle und wirksame Maß⸗ regeln ergriffen werden moͤchten, um einem Zustande der Dinge abzuhelfen, der nicht ohne dringende Gefahr fortdauern koͤnne. Das Conseil eroͤrterte alsdann die Frage wegen Herabsetzung der Zoͤlle. Nach langen Debatten ging man zur Abstimmung über. Die Majorität des Conseils sprach sich fuͤr eine Herab⸗ cbsetzung des Zolls von 12 Fr. fuͤr 100 Kilogrammen aus. Ueber die Frage, auf welche Weise diese Herabsetzung angeord⸗ net werden solle, spaltete sich jene Majoritat. Die Einen bruͤckten die feste Ueberzeugung aus, daß man durch Koͤnigl. Ordonnanz zu Werke schreiten muͤsse, die Anderen uͤberließen dies der Weisheit der Regierung, indem sie jedoch den Wunsch zu erkennen gaben, daß in diesem Falle die Gesetzlichkeit einer Ordonnauz dargethan werden moͤchte. Die Abgeord⸗ neten der Kolonieen hatten als letztes Mittel gebeten, daß man ihnen erlaube, ihren Zucker direkt auszufuͤhren, und

dagegen fremde Produkte unter allen Flaggen zu importi⸗

ren. Eine noch schwächere Majoritaͤt als fuͤr die vorhergehende Frage druͤckte den Wunsch aus, daß man den Kolonieen die di⸗ tekte Ausfuhr, aber nur auf Franzoͤsischen Schiffen, erlauben

noge. „Dies sind“, sagt die Presse, „die Beschluͤsse des werden dieselben Mitglieder wieder ernennen. wohl, daß es Leute giebt, die sich hoͤchlichst freuen wuͤrden, wenn sie unsere Regierung in tausend Stuͤcke zerbrechen koͤnn⸗ ten. gierung muß den extremen Schritten vorbeugen. tutionen und besonders liberale Institutionen wie die unsrigen,

zbersten Handels⸗Conseils. Wir koͤnnen nicht verhehlen, daß vir mehr von ihren Berathungen erwarteten. Die beantragte erahsetzung des Zolles von 12 Fr. ist durchaus ungenuͤgend. 6 koͤnnte dies nur ein ganz augenblickliches Palliativ seyn. Das Uebel wuͤrde bleiben und sich verschlimmern. Das Votum in Betreff der direkten Ausfuhr ist noch betruͤbender. Es raubt

dem Schatze Rechte, ohne irgend eine Entschaͤdigung dafuͤr zu bn Es wuͤrde mehr als jemals die Entwickelung der einheimischen

roduction aufmuntern, indem man ihr den Markt gaͤnzlich freigaͤbe. as das Monopol betrifft, welches man den Franzoͤsischen Schif⸗

sen bei jener Ausfuhr vorbehalten will, so ist es ganz unbe⸗ chen? Was wuͤrde aus den Kammern werden, wenn die Mi⸗ nister dieselben alljaͤhrlich aufloͤsten? auf unsere Regierungsform anwendbar; es giebt nicht eine, die stark genug waͤre, um allen schlechten Folgernngen, die man aus einem guten Prinzip ziehen kann, zu widerstehen, und die nicht ein wenig Maͤßigung und Klugheit bei den Menschen vorfinden muß, um zu bestehen. Das General⸗Conseil der Niedern Loire

deutend, da die Zucker der Antillen den Markt nicht weit zu chen haben wuͤrden, den Frankreich ihnen verweigert. Das otum des obersten Conseils ist nur konsultativ. Wir erwarten von der Weisheit und der Sorgfalt der Regierung vollstaͤndi⸗ 9 und wirksamere Maßregeln. Wenn uns nicht diese letzte offnung bliebe, so wuͤrde uns die Lage fast rettungslos er⸗ cheinen, in der sich unser Seehandel und die zahlreichen In⸗ nressen, die sich an denselben knuͤpfen, befinden.“

Der Moniteur publizirt mehrere Befoͤrderungen und Ordens⸗Verleihungen in der Afrikanischen Armee, welche auf Geee Berichts des Marschalls Valée vorgenommen wor⸗

ind.

Herr Bertin der Aeltere, Haupt⸗Redacteur des „Journal des Debats“, ist gestern vom Schlage geruͤhrt worden. Sein

Zustand ist sehr bedenklich und erregt die ängstlichsten Besorg⸗ lle Revpraͤsentativ⸗Regierung vertheidigt hat.“

nisse seiner Familie und seiner zahlreichen Freunde. Der bekannte Advokat und Deputirte Mauguin ist durch

den Tod seines Bruders Erbe eines Vermoͤgens von mehreren

ilionen Fr. geworden. Dlle. Fanny Elsler tanzte vorgestern zum erstenmale in

dem fuͤr die Taglioni gesetzten Ballet „la üille du Danube.“*

Bald nach Anfang der Vorstellung aͤußerten einige Uebelw ol sende durch lautes Pfeiffen ihr Mißfallen, worauf sich aber so⸗ leich der ganze Saal erhob und durch einstimmigen Beifall die toͤrung unterdruͤckte. Als sich aber die Zeichen des Mißfal⸗ ens im dritten Akte wiederholten, wurden einige enthustiastische ewunderer der Dlle. Elsler so aufgebracht, daß sie mit den 8 pponenten handgemein wurden und der Streit wurde so hitzig, er nur durch die thaͤtige Einmischung der Polizei beendigt werden konnte. Gestern ward die Wohnung zweier Wassertraͤger durch⸗ t, und man fand bei ihnen eine bedeutende Menge von ulser, Patrone und Kugeln, so wie Saͤbel,

1—

u Deutsch⸗Krone die Anlegung des von Sr. Majestat rathung annulliren zu lassen, die auf nichts Geringeres hinaus⸗

zu verschlimmern, und theils auch, weil wir wissen, daß jenes

Innern hat seine Pflicht gethan, indem er eine augenscheinlich ungesetzliche und verfassungswidrige Berathung annullirte; aber

Die letztere Maßregel war die gewäͤßigste, die die Regierung

die Folge haͤtte man eine neue Gerichtsbarkeit festgesetzt, ein

als im Gebrauche der Gewalt. rung werden, wenn die Kammern es sich zum Zeitvertreib ma⸗

Don Franzisco de Paula nahm daselbst den General⸗Lieutenant Don Miguel Tacon in den Orden des goldenen Vließes auf.

hes verlieh.

die verwittwete Koͤnigin den Infanten Don Francisco ermäch⸗ 1 tigt, dem Rezipienten die Investitur zu ertheilen, und zu die⸗ Dolche, Pisto⸗ ser Feierlichkei

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len und Flinten, welche in einer Bodenkammer versteckt waren. Die beiden Leute, Auvergnaten von Geburt, wurden trotz ihrer Versicherung, daß unbekannte Personen jenes Depot angelegt haͤtten, sogleich ins Gefaͤngniß abgefuͤhrt. Das Journal des Debats äaußert sich nun heute auch uͤber den Konflikt zwischen dem General⸗Conseil des Departe⸗ ments der Niedern Loire und dem dortigen Praͤfekten. „Wir hatten gehofft“, sagt es, „daß das General⸗Conseil selbst die Be⸗ rathung zuruͤcknehmen wuͤrde, durch welche es die Regierung auffordert, zwischen seiner Entlassung und der Absetzung des Praͤfekten zu waͤhlen. Da dies aber nicht geschehen war, so hat sich der Minister des Innern gezwungen gesehen, eine Be⸗

lief, als das Recht der Absetzung in die Haͤnde der General⸗ Conseils zu spielen. Wir haͤtten gern uͤber diese Maßregel, so gerecht und vernuͤnftig uns dieselbe auch erscheint, Stillschwei⸗ gen beobachtet, theils um einen betruͤbenden Zwist nicht noch

General⸗Conseil, obgleich es das Unrecht gehabt hat, bei dieser Gelegenheit seine Befugnisse zu uͤberschreiten, doch viele einsichts⸗ volle und gemaͤßigte Maͤnner in sich schließt. Wir werfen uns auch uͤbrigens nicht zu Richtern der Thatsachen auf, die jenen traurigen Konflikt herbeigefuͤhrt haben; wir wollen den Praͤfek⸗ ten weder verdammen noch freisprechen. Der Minister des

wir wissen auch, daß er fuͤr die Fehler seiner Agenten verant⸗ wortlich ist, und eben aus der von ihm vorgeschlagenen Ordon⸗ nanz geht hervor, daß er jene Verantwortlichkeit in ihrem gan⸗ zen Umfange auf sich nimmt. Was wir aber gegen die An⸗ griffe der Opposition zu vertheidigen haben, ist ein Grundsatz, ohne welchen die Unabhaͤngigkeit der Regierung, ihre Verant⸗ wortlichkeit, ja sogar das Beaufsichtigungsrecht der Kammern bloße Worte seyn wuͤrden. Hat die Opposition wohl daran ge⸗

heit, Alles zu tadeln, daß die Opposition niemals weder Zeit

Was sollte denn wohl Herr von Montalivet den Praͤfekten abzusetzen, oder die Berathungen zu annulliren.

ergreifen konnte, und in der Form hat es der Minister an keiner der Ruͤcksichten fehlen lassen, die dieselbe weniger bitter fuͤr das General⸗ Conseil machen konnten. Die Regierung hatte kein anderes Ziel im Auge, als das Prinzip zu retten. Von hier bis zur naͤch⸗ sten Session der General⸗Conseils werden die Gemuͤther sich vielleicht beruhigen. Nun wollen wir einmal annehmen, das Ministerium haͤtte den andern Weg eingeschlagen und den Praͤ⸗ fekten abgesetzt. Das en ral⸗Coaseit war zufrieden gestellt und fuͤr den Augenblick waͤre Alles ruhig gewesen. Aber fuͤr

Recht anerkannt, Was das General⸗Conseil der Loire gethan hatte, konnte fuͤglich auch jedes andere Conseil thun. Was ihm zugestanden worden war, konnte Niemandem verweigert

werden. Was blieb alsdann der Regierung von der Praͤro⸗

gative? Gerade nur das ruhmvolle Privilegium, die Absetzung der Praͤfekten durch die General⸗Conseils zu

Aber, wendet man uns ein, das General⸗Conseil der Niedern

Loire wird jetzt seine Entlassung einreichen, und die Wähler Wir wissen

Der Patriotismus der Buͤrger und die Weisheit der Re⸗ Alle Insti⸗

beduͤrfen einer gewissen Schonung; sie beruhen auf der Vor⸗ aussetzung der Maͤßigung, sowohl im Gebrauche der Freiheit Was wuͤrde aus der Regie⸗ chen, das Recht der Anklage gegen die Minister zu mißbrau⸗

Und dies ist nicht bloß

hat das Unrecht begangen, seine Befugniß zu uͤberschreiten; der

Minister annullirt eine ungesetzliche Berathung, er hat das Recht dazu, er erfuͤllt eine Pflicht; das Uebrige ist eine Sache der Klugheit. 1 diejenigen wuͤnschen, die unsere Institutionen nur deshalb so eifrig umarmen, um sie zu ersticken. von Montalivet bei dieser Gelegenheit die wahren Grundsaͤtze

Die Dinge werden nicht so weit gehen, wie es

der Centralisation, der ministeriellen Verantwortlichkeit und der

Die Legitimisten des Faubourg St. Germain prahlen da⸗ mit, daß die Prinzessin von Beira auf ihrer Reise nach Spa⸗ nien in einem der vornehmsten Hotels jenes Stadtviertels meh⸗ rere Tage gewohnt habe.

Es fand gestern fruͤh im Hotel Gallifet, Rue Grenelle St. Germain, eine ungewoͤhnliche Feierlichkeit statt. Der Infant

Als dieser General bei der Ruͤckkehr von der Insel Cuba, wo seine umsichtige und feste Administration so ehrenvolle Erinne⸗ rungen zuruͤckgelassen hat, in Bordeaux landete, erhielt er das Koͤnigliche Dekret, welches ihm den Orden des goldenen Vlie⸗ Da der General aus Ruͤcksichten fuͤr seine Ge⸗ sundheit sich aber laͤngere Zeit in Paris aufhalten muß, so hat

ser keit ward gestern geschritten. Das Kapitel destand 1A1AA4A“ 8 16“

Gewiß ist es, daß Herr

laͤnder

aus dem Infanten, dessen Sohne, dem Herzoge von Palmella und dem Marquis von Talaruͤ, vormaligem Franzoͤsischen Botschaf⸗ ter in Madrid. Den Statuten gemaͤß mußten saͤmmtliche in

Paris anwesende Ritter gegenwaͤrtig seyn. Dem Koͤnige und dem

Herzoge von Orleans wurden aus Ruͤcksichten der Konvenienz keine Einladungs⸗Schreiben zugesandt, und einer der Ritter, die dem Orden am meisten Ehre machten, Herr von Cha⸗ teaubriand war vergessen worden. Der General Tacon ward durch den Sohn des Infanten Don Francisco einge⸗ fuͤhrt, leistete den Eid auf das Evangelium, empfing die Um⸗ armung des Repraͤsentanten der Koͤnigin und die Insignien, be⸗ deckte sich und nahm seinen Sitz unter den Rittern ein, worauf die Versammlung sich aufloͤste. Ein merkwuͤrdiger Umstand ist der, daß sowohl das Diplom, als alle Schriften, welche sich

auf die Investitur beziehen, in Franzoöͤsischer Sprache abgefaßt

sind. Bekanntlich ward der Orden von Philipp dem Guten, Herzog von Burgund und Vasall des Koͤnigs von Frankreich, estiftet. Da aus diesem Grunde die Statuten in Franzoͤsischer prache abgefaßt waren, so ist der Gebrauch dieser Sprache nicht allein in Spanien beibehalten worden, sondern auch in den Staaten des Kaisers von Oesterreich, dem der Traktat von Ut⸗ recht das Recht vorbehalten hat, 72 Ritter zu ernennen. Die den Rittern verliehenen Insignien gohoͤren ihnen nur auf Lebens⸗ eit; sie werden nach ihrem Tode zuruͤckgegehben und bei neuen erleihungen wieder gebraucht. 8 1 Großbritanien und Irland. London, 23. Okt. Wie man aus den ministeriellen Blaͤt⸗ tern erfaͤhrt, hat das Kabinet, sobald es die Nachricht von dem Entschlusse Lord Durham's empfing, augenblicklich uͤber die in Folge davon zu treffenden Maßregeln berathschlagt und bereits Depeschen an jenen Staatsmann abgesandt, in denen man ihm den Wunsch zu erkennen giebt, daß er auf seinem Posten als

General⸗Gouverneur der Britisch⸗Nord⸗Amerikanischen Kolonieen dacht? Wahrscheinlich nicht. Es ist eine so feststehende Gewohn⸗

verbleiben moͤchte. Da man aber eine Erfuͤllung dieses Wun⸗ sches schwerlich zu erwarten hat, so sind unterdeß auch Unter⸗ handlungen mit einem anderen Staatsmanne angeknuͤpft wor⸗ den, und zwar angeblich mit dem Marquis von Normanby, um ihn zu bewegen, an Lord Durham’s Stelle nach Kanada zu gehen. Bekanntlich war der Marquis fruͤherhin, als Graf von Sollte er die ihm zugedachte Mission annehmen, so habe man, heißt es, den Grafen Spencer, fruͤheren Lord Althorp, ersucht, als Lord⸗Lieutenant von Irland an die Stelle des Marquis zu treten. So viel scheint gewiß, daß mit dem Grafen Spencer unterhandelt worden ist, denn er hatte gestern eine Unterredung mit Lord Melbourne, worauf er sich sogleich zur Koͤnigin nach Windsor begab. Unwahrscheinlicher sind andere Geruͤchte, de⸗ nen zufolge das Ministerium sich an den Herzog von Richmond oder an Lord Stanley gewendet haͤtte. Uebrigens hofft man, Lord Durham werde wenigstens so lange in Kanada bleiben,

daß die Minister der Nothwendigkeit uͤberhoben wuͤrden, das

Parlament vor dem Mona: Februar zusammenzuberufen. Un⸗ terdessen traͤgt man sich auch schon mit Geruͤchten uͤber eine Mi⸗ nisterial⸗Veränderung herum. Von einem Tory⸗Kabinet ist we⸗ nig die Rede, da die Haͤupter dieser Partei, der Herzog von Wellington und Sir R. Peel, den Augenblick dazu noch nicht fuͤr zuͤnstig genug zu halten scheinen. Dagegen spricht man davon, daß der Marquis von Normanby, wenn er nicht nach Kanada ginge, wohl gar Premier⸗Minister und Lord Durham Minister der auswärtigen Angelegenheiten werden, Lord Pal⸗ merston aber, um sich zu entschaͤdigen, als General⸗Gouverneur nach Ostindien gehen duͤrfte.

Lord Farnham, der erst am 20sten v. M. durch den Tod seines Bruders zur Patrwuͤrde gelangte, ist vorgestern mit Tode abgegangen.

In der vorigen Woche war die Zufuhr von Englischem Waizen hier sehr gering, und die Preise desselben sind seit acht Tagen wieder um volle 3 Shilling, die fuͤr fremden Waizen sogar um 4 bis 5 Shilling auf den Quarter gestiegen; der Sack Mehl ist um 5 Shilling aufgeschlagen. Der Zoll des Waizens steht jetzt auf 21 Sh. 8 Pee.

Am Sonnabend ist wieder ein neues Dampsschiff, der „Li⸗ verpool“, von der gleichnamigen Stadt nach New⸗York abge⸗

gangen; es soll fortan regelmaͤßige Fahrten machen.

Einige Blaͤtter haben das Geruͤcht verbreitet, die Minister wollten, nachdem sie die Stimmung in Irland gehoͤrig sondirt haͤtten, in der naͤchsten Parlaments⸗Session die Irlaͤndische Munizipal⸗Bill in der vom Oberhause amendirten Form geneh⸗ migen. In den ministeriellen Zeitungen wird jedoch diesem Ge⸗ ruͤcht widersprochen. Eben diese Zeitungen beklagen es, daß

O Connell gerade jetzt, wo Einigkeit unter den Reformern mehr

als je Noth thue, Spaltungen unter denselben hervorzurufen fortfahre und seinen Landsleuten immerwaͤhrend einrede, es sey bei dem ganzen Englischen Volke keine Sympathie fuͤr Irlands Leiden, sondern im Gezentheil nur bigotter Haß gegen die Ir⸗ u finden.

Ueber die Nachricht, daß der Sultan einen Ferman erlas⸗ sen habe, durch welchen der Plan zur Anlegung eines Kanals von der Donau nach dem Schwarzen Meere bewilligt werde, bemerkt die Morning Chronicle: „Die Wichtigkeit einer solchen Verbindung in kommerzieller wie in politischer Hinsicht, wird diesen Plan ohne Zweifel den Regierungen empfehlen, die ein so hohes Interesse bei der ungehemmten Beschiffung der Donau haben. Die bloße Bewilligung des Fermans ist jedenfalls ein sehr erfreuliches Zeichen von der die Pforte jetzt beseelenden Gesinnung.“ 4

Die Limerick Chroniecle will wissen, daß die Arme:e in Kanada durch Errichtung von Provinzial⸗Bataillonen ver⸗ staͤrkt, und daß deren Kommando alten auf Halbsold stehenden Offizieren uͤbergeben werden solle. 2

Vom Cap lauten die Nachrichten beruhigender, und die

Besorgnisse vor einem neuen Kaffern⸗Kriege schwanden mehr. Man verdankt dies besonders der Festigkeit des Gou⸗