Die größeren dieser Anstalten sind auf Staats⸗Kosten viele haben Gebäude und Fonds durch Stiftungen. Die A Lehrer, die aus Seminarien vorzugsweise zu bilden wäre, be im Preußischen Staate: 1II
a) öffentliche Elementar⸗Schulen:
.
Hülfslehrer b) Mittesschulen für Söhne: Lehrer SIee“ c) Schulen für Töchter, welche nicht in den Begriff der Elementar⸗Schulen fallen: Lehrer Hülfslehrer e Bürgerschulen: Lehrer Hülfslehrer
479 371
367 200 28,682
Wenn man die Zeit der Thätigkeit eines Lehrers auf Jahre veranschlagt, wie dies nach der Erfahrung und der
—₰
rerstellen zu besetzen.
lich gedeckt erscheint. Indessen ist dies nach den Provinzen vorstehende Tabelle (A.) zeigt, sehr verschieden; auch werde minaristen auf Landgütern ꝛc. gar sehr zum Privat⸗Unte
sucht. Es zeigt sich daher bei Besetzung von Lehrerstellen immer noch Mangel an gut vorgebildeten Seminaristen, und es ist daher sehr zweckmaͤßig, daß in vielen Seminarien die anderweit zu Lehrersiellen
Berufenen wenigstens ein Jahr hindurch dem Unterricht im beiwohnen. Es ist gar nicht zu verkennen, daß durch die E der Schulleyhrer⸗Seminarien dem Elementar⸗Unterricht im Pr
Staate ganz vorzüglich geholfen worden ist. Zu bemerken ist noch, daß bei dem innigen Zusammenhange zwischen Kirche und Elementar⸗ Unterricht, die Seminarien in katholische und evaugelische unterschie⸗ den werden. In den Provinzen Posen, Schlesien, Westphalen und
Mhein sind die Mebrzahl der Seminarien katholisch und un Aufsicht und Einfluß der katholisch geistlichen Behörden.
Es bedarf noch der Erwähnung einiger Anstalten, die Elementar⸗Unterricht in näherem Zusammenhange stehen.
Taubstumme sind im Preußischen Staate im Jahre 1837 ge⸗ Rechnet man den 5ten Theil derselben im schulpflichtigen Alter von 6 bis 14 Jahren, so bedürften solcher Taub⸗ Es sind ihrer noch mehr; denn es sind im Alter vom Anfange des öten bis zum vollendeten 15ten Jahre gezählt worden 3156. Indessen fallen von diesen 3156 Taubstummen dieje⸗ wie oft bei diesem körperlichen Gebrechen der Fall Für die bildungs⸗ fähigen Taubstummen bestehen im Preußischen Staate zum größeren Theil auf Königliche Kosten errichtete Taubstummen Lehr⸗Anstalten
zählt worden 11,104.
stumme 2221 Unterricht.
nigen aus, welche, ist, der Fähigkeit geistiger Entwickelung entbehren.
zu Berlin, Königsberg, Breslau, Münster und Köln. Da
nicht möglich ist, alle Taubstummen in der Nation in diesen Anstal⸗
ten zu unterrichten, so hat man darauf Bedacht genomm
möglichst große Zahl von Lehrern für den Unterricht der Taubstum⸗
men zu befähigen, und deshalb auf Kosten der Provinz
Schullehrer⸗Seminarien Taubstummen⸗Schulen errichtet, in welchen taubstumme Kinder, die einzelnen Familien in Pflege gegeben sind,
unterrichtet werden, und die Zöglinge im Seminare Gelege balten, die Kunst, Taubstumme zu unterrichten, praktisch zu
Diese Einrichtung besteht mit Erfolg bei den Schullehrer⸗Seminarien der Provinzen Sachsen, Westphalen, Posen, Preußen, und wird hof⸗ fentlich auch in den anderen Provinzen bald zu Stande kommen.
„ Blinde sind im Jahre 1837 im Preußischen Staate gezählt
worden 10,2242. Da indessen sehr viele Menschen erst in Lebensjahren erblinden, so kann man nicht den 5ten The 10,224, nicht 2045 Blinde von 6 bis 14 Jahren rechnen.
zahl Blinder in diesem jugendlichen Alter ist viel geringer; unter obi⸗
gen 10,224 waren nur 915 blinde Kinder unter 15 Jahren.
stehen zwei größere Blinden⸗Institute im Preußischen Staate, das zu
Berlin und das zu Breslau, von denen ersteres durch das
burgsche Vermächtniß vor kurzem eine sehr bedeutende Vermehrung
seiner Fonds erhalten hat. Waisenbäuser, deren als fromme Stiftungen viele
größeren Städten bestehen, mehrere auf landesherrliche Kosten errich⸗
tet sind, wie das große Militair⸗Waisenhaus in Potsdam dere gehören mehr in die Kategorie frommer Stiftungen un
Anstalten, und werden hier nur insofern erwähnt, als in ihnen überall
für Ertheilung des nöthigen Unterrichts vollständig Sorge wird.
Dagegen verdienen schließlich bei dem Elementar⸗Unterricht nähere Erwähnung die erst in neuerer Zeit durch Privat⸗Wohlthä⸗ tigkeit begründeten Warteschulen, Klein⸗Kinderschulen, Kin⸗ derbewahrungs⸗Anstalten, so wie auch die sogenannten Ret⸗
tungs⸗Anstalten für verwahrloste Kinder im schulpflichtig Von letzteren werden wir im Abschnitt III sprechen.
chen Lebensdauer anzunehmen ist, so sind jährlich 900 bis 1000 Leh⸗ Der dritte Theil der im Staate vorhandenen Seminaristen, der nach einem dreijährigen Kursus aus den Semina⸗ rien entlassen wird, beträgt 861, so daß hiernach der Bedarf so ziem⸗
In den Warteschulen finden kleine noch nicht schulfähige Kinder Aufnahme, deren Aeltern den Tag über auf Arbeit gehen, und also ihre kleinen Kinder im Haus entweder ganz ohne Aufsicht müssen 8 seyn lassen, oder solche der Aufsicht eines älteren Kindes übergeben
S müssen, das dann deshalb die Schule versäumen muß. Die Kinder sind in diesen Warteschulen unter Aufsicht eines Erziehers oder Vor⸗ stehers, und einer Erzieherin oder Vorsteherin. Die Absicht der An⸗ stalten ist, daß die Kinder, die sonst ganz ohne Aufsicht bleiben muß⸗ ten, vom frühen Morgen bis späten Abend unter Leitung eines ver⸗ G ständigen Ehepaars ꝛc. beobachtet und beschäftigt werden.
Es bestehen solcher Anstalten in Berlin bereits 21 mit beinahe u. 1400 Kindern, und in mehreren Städten der Provinzen.
Nrxes 11. Die Mittel⸗ und Bürgerschulen
sollen denjenigen Kreis des Unterrichts umfassen, der für gebildete Personen aller Stände erforderlich ist. Hierzu gehört nicht nur b 8 Fortbildung und höhere Ausbildung alles dessen, was der Elementar⸗ üunterricht enthält, also angenehmer, mündlicher Vortrag im Lesen; streng sprachrichtiger, genauer und sorgfältiger Ausdruck im Schreiben, Rechuen, so weit es im bürgerlichen Leben gebraucht wird, die ersten Abschnitte der Mathematik; grammatische Kenntniß der Sprache, bei Knaben am besten doch immer an der Lateinischen erlernt, Kenntniß einer fremden Sprache, am besten der Französischen, Geschichte, Geographie, Naturlehre und Naturgeschichte. Zweckmäßig ist es da⸗ bei, den Sinn für Schönheit der Formen durch guten Unterricht im Zeichnen zu wecken und zu nähren. — Im Allgemeinen scheint wohl die Regierung es Jedem, der seine Kinder über den Elementar⸗Unter⸗ richt hinausfuͤhren lassen will, überlassen zu können, auch dazu die Kosten herzugeben. Indessen bleibt es doch sehr wohlthätig, wenn diese durch Stiftungen erleichtet werden, wie solche im Preußischen Staate auch an vielen Orten bestehen. Die Stadtgemeinden erwer⸗ ben sich dabei ein Verdienst um ihre sämmtlichen Mitglieder, wenn sie die Einrichtung treffen, daß Väter zahlreicher Familten im Schul⸗ gelde erleichtert werden können, und dies überhaupt auf einen mäßigen Satz gestellt werden kann, welches schon dadurch sehr befördert wird, wenn die Gebäude für das Lehr⸗Lokal, dessen Erhetzung und Erleuch⸗ tung und die Lehrmittel, Karten, Bücher und Prachtwerke, Samm⸗ lungen und Zeichnungen auf öffentliche Kosten angeschafft werden. Die Herren Lichtenstein und von Chamisso haben sich um diese Bür⸗ ger⸗ und Mittelschulen und um die lernende Jugend ein großes Verdienst dadurch erworben, daß sie mehrmals die Vertheilung und leichtere Anschaffung kleinerer zoologischer Sammlungen in geetgneter Form und kleinerer Herbarien möglich gemacht haben, da im Felde der Naturwissenschaften so sehr viel auf eigene, wirkliche Anschauung ankommt. Der Staat hat die Sorge für solche Mittel⸗ und Bürger⸗ schulen und deren Dotation wesentlich den Privaten und den Kom⸗ munen zu überlassen. Es sind besonders die Städte mittlerer und größerer Art, bei denen das Bedürfniß hervortritt. Sehr Vieles ist im Preußischen Staat seit Einführung der alten oder der revidirten Städteordnung geschehen. Der Staat hat wesentlich nur zur Bildung der Lehrer beizutragen; es ist wichtig, daß die ersten und vorzüglichsten derselben Universitäts⸗Bildung erhalten haben. Außerdem ist es sehr gut, wenn die Mehrzahl der übrigen auf Schullehrer⸗Seminarien ge⸗ bildet wird, wie vielfach im Preußischen Staate geschieht.
Das Rähere über die Anzahl solcher Schulen nach ihren verschie⸗ denen Kategorieen, der dabei angestellten Lehrer, Lehrerinnen und Hülfs⸗ lehrer, der darin unterrichteten Kinderzergiebt die nebenstehende Tabelle nach der Zählung von 1837. — Im Ganzen wurden in 34 solcher Schulen von 911 Lehrenden 90011 Kinder unterrichtet, so daß auf eine Schule etwas über 122 Kinder und auf eiuen Lehrenden etwa 31 Schüler oder Schülerinnen durchschnittlich kommen. Es scheint dies im All⸗ gemeinen ein günstiges Resultat, und ist auch nicht zu verkennen, daß im Ganzen genommen im Preußischen Staat diese Verhältnisse gut sich stellen. Doch ist dies nach den Provinzen, wie die Tabelle ergiebt, sehr verschieden. Im Bromberger Regierungs⸗ Bezirk fehlt es noch ganz an solchen Schulen; im Regierungs⸗ Bezirk Danzig scheint nach der Tabelle sehr wenig für diesen Behuf geschehen zu seyn. Ueberall aber ist zu sagen, daß noch recht viel in dieser Hinsicht für bessere Bildung des eigentlichen Bürger⸗ standes geschehen möge; denn noch immer giebt es Handwerker ge⸗ nug, die eine Rechnung nicht fehlerfrei zu schreiben vermögen, und es ist doch sehr zu wünschen, daß es dahin nach und nach komme. Je mehr der Bürger und Handwerker sich durch eine, nicht über sein Verhältniß hinausgehende, doch aber gediegene und tüchtige Schul⸗ bildung, wie sie in solchen Anstalten, als die hier in Rede stehenden, erreicht werden kann, auszeichnet, um so mehr wird der ganze Stand in der öffentlichen Achtung und in der Geltung in der Ge⸗ sellschaft sich heben. Je mehr aber gerade der Bürger⸗ und Mittel⸗ stand in einem Staate au Ehre, Achtung, Wohlstand, Sitte und Bil⸗ dung steigt, um so mehr gedeiht das Ganze, die Mationalwohlfahrt im Allgemeinen.
Noch eine Bemerkung schließt sich an die in der Anlage mitge⸗ theilte Tabelle. Es wurden in solchen Mittel⸗ und höheren Bürger⸗ schulen unterrichtet:
Kuaben, resp. 38,277 und 11,807, zusammen 50,084 Maädchen 8ö lalso Mädchen weniger
errichtet, nzahl der trug 1837
—q** *8
etwa 30 menschli⸗
, wie die u die Se⸗ rricht ge⸗
Seminar rrichtung eußischen
iter Mit⸗
mit dem
indessen en, eine bei den
nheit er⸗ erlernen.
späteren il obiger Die An⸗ Es be⸗
Rothen⸗
in den
und an⸗ d milder
getragen
en Alter.
Auch bei den Elementarschulen stellten sich heraus: u. .1, 109,3923 “
1,062,392 1 1
1 also Mädchen weniger. — 76856020 Die Geschlechter sind in den Altersklassen von 6 bis 14 Jahr
im großen Durchschnitt gleich an Zahl; und es scheint daher, 8 der weibliche Unterricht im Ganzen nicht so allgemein ertheilt werd als der für Knaben, zumal auch viele Knaben auf Gymnasien 8 die bei obiger Berechnung gar nicht mit erwähnt sind, und der Anzahl der unterrichteten Knaben noch hinzutreten. Wir verdanken das 89 in uns unseren Müttern; eine allgemein durchgebende gute Schulbl dung bis zur Frau des Bürgers und Meisters hinab wäre ein gro⸗ ßer Fortschritt, eine große Wohlthat für die Nation. Es zeggt sich unleugbar namentlich auch in großen Städten und für die gehild, teren Stände in der That noch sehr das Bedürfniß guten Untenchtg für die Töchter. Indessen sind große Schulen hier vielleicht wenge das, was Noth thüut. Der Knabe soll als Mann dereinst in dat e⸗ ben, in die Welt; — für ibu ist die Schule wichtig schon in Tegs auf Charakterbildung. Die Frau gehört in das Haus und in n Familie; — für Töchter ist es besser, wenn sie in stilleren Kresse erwachsen. Wie höchst wohlthätig für Heranbildung des weiblichen Geschlechts, Anstalten, wie die Lonisenstiftung, wirken, die gute er zieherinnen bilden, so könnten vielleicht in noch höherem Grade, wa bisher geschehen, mit wenigen Mitteln gebildete Mädchen, die mitter los sind, und unverheirathet bleiben, und Wittwen, die bessere Bi⸗
dung haben, nicht zum Anlegen großer Schulen, sondern dazu ha,
für einen Kreis von 10 bis 20 jungen Mädchen ha Hülfe tüchtiger Lehrer zu übernehmwen. be (Fortsetzung folgt.) be
“ 8 nn 3
anlaßt werden, Unterricht mit
1“
8
Schulen für Töchter, welche 8 nicht 8 8e Regicrungs⸗Bezirke Hhest.
fallen.
Höhere
Mittelschulen 8 Bürgerschulen
für Söhne.
v v
und
.““ „
Provinzen.
der Schüͤ⸗
ler. len. ler.
ahl der Schü⸗ lerinnen.
ahl der Schu⸗ ahl der Schu⸗
len ahl der Lehrer.
3 3
[11““ 11“ E11“ EE1“
Zahl der Schu⸗ Lehre zu. Lehrerinnen
Zahl der Schü⸗
len Zahl der Lehrer Zahl der Lehrer
8 Zab
2037
692 2 9⁴43 11 à1 486 1 I. Preußen 27 4158. 11 LI
5. Posen 220 1560 ‧. 7 37 6. Bromberg. — E1I1I1“ II. Posen AAEEmmm
7. Potsdam m. Berlin= 55 226 67 465 9335 11†134 29 8. Frankfurt 88 51] 2826]1 161 à3] 2301 5]° 3³0 8 III. Brandenburg.. 5277
70
1IIn S3] 508 11630 1601021 9. Stettin
341 32088 1 10. Köslin 16] 607 7813 11. Stralsund 22 683 203 2 IV. Pommern 52 108 6
— — 2 1. —₰ A
Königsberg... 2. Gumbinnen 3. Danziig. „Marienwerder..
222
d0 ¼2 12 d2
5 S=s — — 2 1E I=SESSEE=Z
29 74 11 24
9 18 49] 116
1704 2292 4420 2826
377 362 2357 2514
71521 5702— 23 125
3832 4314 16 80 4020
11 60 625 23 83 20]168
12. Breslau 26 75 13. Oppeln 6 22 14. Liegniz 191 64 V. Schlesien 51]1 161.
15. Magdeburg . 22 89 16. Merseburg. 14 72 3925 V
17. Erfurt 6 32 1640 6 42] 17288 VI. Sachsen.. 42 103 93971 15. 247110062
18. Münster 18 384 9 134 19. Minden 9 3566 5 17 430 20. Arusberg 25 490 81 161⁄1
VII. Westphasen.. 1230 34- 2725
21. Köln 732 28 465 22. Düsseldorf .... 9 329 72 779 23. Koblenz. 889 30 213 2½ ¹ 51 4à 152 25. Aachen 1 71A 21] 2722 VIII. Rbein⸗Provinz AI1] 155] 1880
Summa 337[1405 39927
‧ —*
₰
— 2
20 —
202
˙2—Z —
22 *¾
1
10 23 508 vã ’sc7
— — — —-q
————
Alllgemeiner Anzeiger fuͤr die Preußischen Staaten. Beka )
mine persönlich oder durch einen gesetzlich zulässigen⸗? Bevollmächtigten zu melden, wozu ihnen die Justiz⸗ 8) Kommissarien Schoepke, Vogel und Schulz I. vorge⸗ schlagen werden, um weitere Anweisung zu empfan⸗ 9) gen, oder zu gewärtigen, daß sie für todt erklärt und ihr Vermögen denjenigen zugesprochen werden wird,
89 8 , 8
1 untmachungen.
Nothwendiger Verkauf. Ober⸗Landesgericht zu Marienwerder. 10) Der Guts⸗Antheil Zukowke No. 299 Litt. C. im Stargardtschen Kreise, dem Lieutenaut Karl Ludwig Nicolaus v. Dombrowski zugehörig und abgeschätztt auf 6220 Thlr. 22 sgr. 2 pf. zufolge der nebst Hypo-⸗ theken⸗Schein und den Bedingungen in der Registra⸗ hens tur einzusehenden Taxe, soll 11)
am 16. Januar 1839, Vormittags 10 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden. 3mn
8 VC(Ca ten. .“ Von dem unterzeichneten Königl. Ober⸗Landesge⸗ 8 richte werden nachstehend genannte verschollene Per⸗
onen, als: s 1) der Zinngießer Benjamin Adler aus Gnesen, welcher sich im Jahre 1825 mit Zurücklassung seiner Ehefrau Rofalie, gebornen Gickelmeyver, von dort nach Französisch Buchholz begeben hat; der Töpfergeselle Michael Streich, geboren den 26. September 1796 zu Uszcez, welcher vor etwa 16 oder 17 Jahren von Czarnikau nach Posen auf die Wanderschaft gegangen ist; der Kutscher Michael Dahlke aus Neu⸗Dombrowke gebürtig, welcher sich im Jahre 1796 von seinem Aufenthaltsorte Groß⸗Bartelsee entfernt hat; der Organist Johann Osielski zu Gniewkowo, geboren den 24. Juni 1798, welcher vor etwa 20 Jahren oder 21 Jahren nach Thorn gegangen ist; . n der Gemeindeschmidt Johann Milas zu Ciecisko, welcher sich im Monat Juni 1813 von dort heimlich entfernt hat; der Seilerlehrling Michael Jahns aus Schneide⸗ mühl, geboren im Jahr 1785 oder 1786, welcher im Jahre 1805 zum Preußischen Militair ausge⸗ hoben, nach Berlin gebracht worden und in den Kriegen 1806 bis 1807 in Französische Gefangen⸗ schaft gerathen seyn soll; ad 9) der Brauer Bartholomäus Maciejewski zu
81
12)
7
* 15)
16)
†
II1n“”
188
toren, ten Er
welcher im Jahre 1822 sich heimlich von dort entfernt hat; 13) der Handelsmann Wolff Preuß zu Czarnikau,
14) der Maurer Joseph Rose zu Pakosé, welcher
2) werden auf den Antrag ihrer Verwandten und Kura⸗
anzuzeigen, wo sie leben oder sich spätestens in dem auf den 11. April vor dem Deputirten Herrn Referendarius Melcher im 5) Ober⸗Landesgerichts⸗Lokale hierselbst anberaumten Ter⸗
Schubin, welcher seit 1804 mit der Petronella, gebornen Mroczkowska verheirathet und im Jahre 1824 von dort nach Posen gegangen ist; der Eduard Uhl, Sohn des zu Bromberg ver⸗ storbenen Kriminal⸗Direktors Ernst Ludwig Uhl, geboren am 12. April 1801, welcher sich im Jahre 1824 unter dem Namen „Lindenberg“ nach Hamburg begeben und dort nach Süd⸗ Amerika eingeschifft haben soll;
Bromberg, den 20. März 1838.
a) der Bediente Karl Christian Schulz aus Bocianowo, welcher mit den Franzosen 1cim
Jahre 1812 nach Rußland,
b) der Zimmergesell Wilhelm Schulz aus Bocianowo, welcher im Jahre 1819 nach Hamburg gegangen sevn soll;
Teichgräber Christian Dams zu Chodziesen,
der Roakawczynek, Siedluchno,
welcher im Jahre 1824 sich heimlich von dort
entfernt hat;
er I zufolge
sich im Jahre 1799 oder 1800 von dort heim⸗
lich entfernt hat;
der Knecht Christian Schauer, welcher im Jahre
1807 zu Mroczen zum Militair ausgehoben
seyn soll;
die Gebrüder:
Andreas Zimmermann alias Cieslinski
aus Barcin, geboren den 9. August 1800,
welcher sich seit einigen zwanzig Jahren,
b) Johann Wilhelm Zimmermann alias
8 Ciesliüski aus Barcin, geboren am 21.
1 April 1793, welcher im Jahre 1814 sich heimlich von dort entfernt hat;
Besitzer:
1) Salomea Elisabeth, 2) Eleonore Julianna, 3) Martine Honorata, 4) Hubert Carl Leonhar 5) Theodosia Julianna, 6) Aurelius Nicodemus,
Real⸗Gläubiger:
auf 1) Peter von Sarnowski, sie für todt zu erklären, sammt ihren unbekann⸗ 2) ben und Erbnehmern aufgefordert, uns sofort 3) Geschwister von Rakowiecki, Ignatz von Magilnicki,
1839, Vormittags 10 Uhr,] àͤ)
6) Victor von Brönikowski,
die sich als ihre nächsten Erben legitimiren.
lmerika e Königliches Ober⸗Landesgericht. die Gebrüder: Nh. Neigebaur.
MNothwendiger Verkauf. Ober⸗Landesgericht zu Bromberg. Das im Magilnoer Kreise gelegene adelige Gut Myslatkowo M. 16 nebst den Dörfern Rekawczyn, Rozanno, und Procvn, gerichtlich abgeschätzt auf 53,205 Thlr. 11 sgr. 3 pf., soll entweder ganz oder nach den einzel⸗ nen Vorwerken Myvslatkowo, abgeschätzt auf 17,592 Thlr. 15 sgr. 3 pf., Rozanno, abgeschätzt auf 11,683 Thlr. 12 sgr., und Procvn, abgeschätzt auf 23,929 Thlr. 14 sgr. ige der nebst Hypotheken⸗Schein und Bedingungen 8 in der Registratur Abtheilung III. einzusehenden Tare am A. März 1839, Vormittags 10 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden. Die dem Aufenthalte nach unbekannten eingetragenen
d,) Geschwister von Gzowski, /
und die gleichfalls dem Aufenthalte nach unbekannten
Susanna von Gzowska, geb. von Walknowska, die Ludwig, Marianna, Margaretha und Elisabeth,
Wilhelm Schaede, genannt Oppeln v. Bröuikowski,
—
Charlotte, geb. Schwarm, verehelichte kahnke, Johann Friedrich Wilhelm und Gustav, Cw schwister Schwarm, b die Ignatz von Koszutskischen Erben, namentlic Romann, George, und Emilie von Koszutslig die Salz⸗Controlleur Samuel Poetschkeschen Erben Joseph Schermer,
12) Stanislaus von Ulatowski,
13³ die Erben des Kaufmann Koehler zu Brombelz oder deren Nachfolger, werden zu diesem Termin biermit öffentlich vorgeladen.
Nothwendiger Verkauf. „
10) 11)
6 I “
1 s
Das in der Taubenstraße Nr. 16 belegene, zur Kon⸗ kurs⸗Masse des Restaurateurs Wustrow gehörgg⸗ Grundstück, taxirt zu 31,923 Thlr. 10 sgr. 1 pf., sg am 16. April 1839, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Tare un Hvpotheken⸗Schein sind in der Registratur einzusehen
Suchorzewo
MNothwendiger Verkauf. 8 Stadtgericht zu Berlin, den 4. August 18 4 Das in der Mohrenstraße Nr. A8 belegene, zur 2. kurs⸗Masse des Restaurateurs Wustrow geh ¹ Grundstück, taxirt zu 18,763 Thlr. 8 sgr. 3 pf., am 16. April 1839, Vormittags 11 ür. an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe ban Hypotheken⸗Schein sind in der Registratur einzuse 8 Die dem Anfenthalte nach unbekannte, General⸗Chir gus Schmuckerschen Fideicommiß⸗Interessenten; sa 1) e zu Angermünde und de Sohn und Tochter; 2) die Kinder des Justiz⸗Raths Eichholtz zu Frien⸗ berg und die mit der verstorbenen Friederike 5 hahn erzeugten Kinder; 3) 25 keelins Regiments⸗Chirurgus Ollenroth, geh.
Feldhahn, hierselbst, und behe. — Leberecht Feldhahn zu Zat⸗
4) der Prediger Friedrich oder deren Erben, werden hierdurch öffentlich vorgeladen
— 881 8 1“]
hs]
ten in der Reumark;
Stadtgericht zu Berlin, den 4. August 1828. 1
ge neie — S“
reußische Staats⸗Zeitung
116“““ ee“ ü Stan 138 *Nit ISl. 8 2120 rs AAEengnsh
1A4“*“
8 — 85
Kronik des Tages. 8 Berlin, den 27. Oktober 1838.
Se. Masestaͤt der Koͤnig haben dem hier eingetroffenen gaiserl. Tuͤrkischen Minister der auswaͤrtigen Angelegenheiten, Reschid Pascha, welcher sich als außerordentlicher Botschaf⸗ zer nach London begiebt, heute eine Privat⸗Audienz zu erthei⸗ len und aus dessen Haͤnden ein an Allerhoͤchstoieselben gerich⸗ tetes freundschafiliches Schreiben Sr. Tuͤrkisch Kaiserl. Maje⸗ stät, begleitet von dem in Brillanten gefaßten Bildniß dieses
Nonarchen, entgegenzunehmen geruht.
Se. Majestät der Koͤnig haben dem Kaiserl. Russischen Oberst⸗Lieutenant bei der Militair⸗Akademie zu St. Peters⸗ zurg, von Weikardt, den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse zn verleihen geruht.
Des Koͤnigs Majestaͤt haben geruht, an der Stelle des mit Tode abgegangenen Kaufmanns Pfister in Palermo den Faufmann F. W. Wedekind zu Allerhoͤchstihrem Konsul da⸗
sellt zu ernennen.
Angekommen: Der Koͤnigl. Daͤnische Kammerherr, außer⸗ ordentliche Gesandte und bevollmaͤchtigte Minister am hiesigen hefe, Graf von Reventlow, von Kopenhagen.
Zeitungs⸗Nachrichten. lAusland.
Rußland und Polen.
Odessa, 19. Okt. Weit entfernt, die in Suͤddeutschen Blattern enthaltenen Berichte von Russischen auf dem Schwar⸗ zen Meere stattfindenden Kriegsruͤstungen zu bestaͤtigen, meldet das Journal d'Odessa vielmehr: „Ein Geschwader, unter den Befehlen des Contre⸗Admirals Artiukoff, bestehend aus
von 120, „Adrianopel“, „Tschesme“, „Anapa“ und „Pamiat⸗ kustaphia“, jedes von 81 Kanonen, ist am 13ten d. hier vor Anker gegangen, um die Truppen ans Land zu setzen, die, nachdem sie bei den verschiedenen Arbeiten in Sebastopol beschäftigt waren, nunmehr in ihre Winter⸗Quartiere zuruͤckkehren.“
Außerdem meldet die genannte Zeitung von den Bewegun⸗ gen im hiesigen Hafen: „Die Kutter-⸗Jacht „Orianda“ und das Kriegs⸗Dampfboot „Nordstern“ sind am 1ö5ten d. nach Nikolasew abgegangen; am folgenden Tage ist die Goelette „Westowoi“ Morgens und das Geschwader des Admirals Ar⸗ Uukoff Abends nach Sebastopol zuruͤckgekehrt.“
Mit diesem Monate ist hier ein geistliches Seminarium, so wie eine damit in Verbindung stehende Distrikts⸗ und eine Elementar⸗Schule, fuͤr die Dioͤzese Cherson eroͤffnet worden.
Vom 1. Januar bis zum 1. Oktober d. J. sind aus dem hiesigen Hafen fuͤr 22,739,537 Rubel Russische Produkte nach dem Auslande gefuͤhrt worden. Getraide bildete dabei einen nie⸗ und betrug beinahe 12 ½ Millionen Rubel. vßerdem wurden Leinsaamen fuͤr nahe an 2 ⁄½ Millionen, Wolle fuͤr 2 ¾ Millionen und Talg fuͤr 1 ½ Millionen Rubel nezefuhrt. Eingefuͤhrt wurden in derselben Zeit 15,449,071! Aubel an Waaren und an baarem Gelde. Die Zahl der in diesem Zeitraume aus dem Auslande gekommenen Fahrzeuge bettug 592.
die letzten Ueberschwemmungen der Donau und des Pruth aben zwar in Bessarabien das Gute gehabt, daß dadurch große
assen von Heuschrecken getoͤdtet wurden, aber es ist in Folge derselben auch ein großes Viehsterben eingetreten, so daß viele Landleute in Noth gerathen sinod.
Warschau, 26. Okt. Der Herzog suchte am Dienstag die Citadelle, wohnte einer Musterung der Kavallerie bei und speiste dann in Gesellschaft vieler angesehener Personen bei dem Feldmarschall Fuͤrsten von Warschau im Palast
kazienki. In der Begleitung des Herzogs befinden sich der
General Mesean und zwei Offiziere. Vorgestern setzte er seine Reise nach St. Petersburg fort und besichtigte unterweges die ßestung Nowogeorgiewsk (Modlin), wohin sich gleichzeitig auch der Fuͤrst Statthalter mit einem zahlreichen Gefolge von Gene⸗ ralen und Offizieren begeben hatte. „Der General der Insante ie und Praͤsident des General⸗ Auditoriats, Fuͤrst Schachowski, hat von Sr. Majestaͤt dem Kaͤiser die im Bezirk Lomza im Koͤnigreich Polen belegenen owogroder Guͤter, die jaͤhrlich 20,000 Fl. eintragen, zum Ge⸗ chenk erhalten. Frankreich. Paris, 25. Okt. Der Koͤnig empfing gestern Abend die shafter. — Heute praͤsidirte Se. Majestaͤt einem zweistuͤndigen 111
Paris zuruͤckerwartet. 8 Die Petition zu Gunsten der Wahl⸗Reform hat in Metz ereits 800 Unterschriften erhalten.
Fabrikanten im Departement Puy⸗de⸗
se Gegenstande die gewissenhafteste und erschöpfendste Auf⸗ Lerksamkeit gewidmet hat. Der erste der beiden angeregten eg. schließt mit folgenden Worten: „Der Haupt⸗Inhalt e Gutuchtens ist dieser: Bevor das letzte Gesetz erlassen ar, konnte Jedermann die Intentionen der Regierung, inso⸗
gehen mit großer Schnelligkeit vor sich.
bis nahm naͤmlich die Feststellung der Zoll⸗Gesetze fuͤr sich in Anspruch,
waltung des „„Der Praͤsident der Republik hat das nachstehende Gesetz vorge⸗ schlagen, und die Kammer der Revpraͤsentanten hat dasselbe be⸗
von Leuchtenberg be⸗ rathen und angenommen““, weiter heißt es: „„Zuruͤck an die
err Thiers wird erst zum löten des naͤchsten Monats in Interessen betrachten und Vernehmens ansehen, das zwischen den saͤmmtlichen Verwal⸗ tungszweigen der Republik Haiti besteht.“
err von Morny, Abgeordneter der Runkelruͤben⸗Zucker,.
Doͤme, hat in den Messa- ger zwei Artikel einruͤcken lassen, die dem Interesse, das er vertreten soll, gewidmet sind, woraus man ersteht, daß er die⸗- daß die Ruͤckkehr eines Theils der Dienerschaft Lord Durhams mit seiner Resignation in keiner Verbindung stehe, scheint doch etwas vorschnell gewesen zu seyn, denn man erfaͤhrt jetzt, daß
— —; — —
— — — —
fern sie die inlaändische Zucker Frage betrafen, zu seinem Nutzen auslegen. Jedermann sah den Kampf vorher, der sich erheben wuͤrde, und konnte, wenn er seiner eignen Ansicht folgte, ent⸗ weder annehmen, daß die Interessen der Kolonie uͤber die des Vaterlandes den Sieg davon tragen wuͤrden, oder umgekehrt, und demgemaͤß seine Operationen einrichten. Aber seirdem sich die Regierung offen ausgesprochen hat, seitdem sie ein Ge⸗ setz erlassen, dem sie eine mindestens zweijaͤhrige Dauer zuge⸗ sichert hat, hoͤrt jede Unsicherheit auf und die Zeit des Ver⸗ trauens ist gekommen. Dieses Gesetz ist ein zwischen der Re⸗ gierung und den Fabrikanten geschlossener Kontrakt, welcher nicht anders, als mit Bewilligung beider Parteien aufgehoben werden kann. Es giebt nur einen Fall, wo die Ermäͤßigung des Einfuhrzolls fuͤr die Kolonieen von wirklichem Nutzen seyn
kann, naͤmlich dann, wenn derselbe so bedeutend herabgesetzt wird, daß die Fabrication des inlkaͤndischen Zuckers unmoͤglich
wird. Aber diese Erkläͤrung des gaͤnzlichen Ruins dieses Industrie⸗ zweiges kann ich nicht annehmen, und ich glaube, daß dies nicht der Wunsch der Regierung ist, wenn die Kolonieen es auch zu wuͤnschen scheinen. Aus diesem Grunde scheint mir
die Zollermaͤßigung ungerecht und fruchtlos, zwei wichtige verkennen, daß es sicherlich weislicher gewesen waͤre, die etwa⸗
Gruͤnde, die fuͤr ihe. Nichtannahme streiten.“
Die Brigg „Lutin“ ist mit sehr wichtigen Depeschen von Toulon abgegangen. Der Zweck ihrer Sendung ist nicht be⸗ kannt, doch meint man, daß sie dem Contre⸗Admiral Gallois die Ordre uͤberbringt, mit dem Linienschiff „Jupiter“ nach Frankreich zuruͤckzukehren. Dieser Admiral scheint voͤllig in Ungnade b zu seyn. — Das Dampsschiff, welches mor⸗ gen nach Algier a
500 Einwohner zugenommen. und Ingenieur⸗Utensilien am Bord, die fuͤr das Lager von
Stora bestimmt sind. Man schreibt aus Toulon vom 20sten: „Das Linienschiff „Trident“, welches heute auf der hiesigen Rhede bei dem La⸗
zareth vor Anker gegangen ist, bringt die Nachricht mit, daß
das Linienschiff „Santi Petri’“ am IIten Tunis verlassen habe befehlen ö. 1 best aus und den Dardanellen zugesteuert sey. den Linienschiffen „Warschau”“ von 1290, „Kaiserin Maria“’“
Heute Morgen verbreitete sich das Geruͤcht, daß Don Car⸗ los vor den Mauern von Burgos angekommen sey.
Der Moniteur enthaͤlt nachstehende telegraphische De⸗ pesche aus Toulon vom 23. Oktober Mittags: „Fort de France, den lIlten. Der Marschall Valée an den Kriegs⸗ Minister. Die Befestigungswerke auf der Rhede von Stora Ein Theil der Ver⸗ theidigungs⸗Linie ist bereits vollendet, und die Arbeiten werden
auf allen Punkten mit gleich guͤnstigem Erfolge betrieben. Die
Verproviantirung des Lagers geschieht von der Seeseite, und in einigen Tagen wird Konstantine seine Beduͤrfnisse vom Fort de France empfangen, die es sonst von Bona beziehen mußte.
Die Aufregung, die unter den Kabylen herrschte, ist gedaͤmpft,
und sie unterwerfen sich endlich nach einer mehr als vierzigjaͤh⸗ rigen Unabhaͤngigkeit.“
Ein hiesiges Blatt erinnert seine Leser daran, daß es sie bereits im verwichenen August von einem Konslikt unterhielt, der zwischen dem Senat und der Repraͤsentanten⸗Kammer der
Republik Haiti entstanden sey, und bemerkt dann, daß derselbe zum Schlusse der Session sortgedauert habe. Der Senat
indem sie ausschließlich die Praͤrogative des Senats⸗Praͤsiden⸗ ten waͤren, wogegen die Repraͤsentanten⸗Kammer die bedeutend⸗ sten Einwendungen machte, und die Bestimmung der Zoll⸗Ge⸗ setze von sich abhaͤngig machen wolle. „Wenn ein solcher Kon⸗ flikt uͤberhaupt existirte“, sagt der Constitutionnel, „so faͤllt es uns doch schwer, zu glauben, daß er bis an das Ende der Session dauerte, denn es liegt uns das Gesetz uͤber die Ver⸗ Zollwesens vor, das mit den Worten beginnt:
Kammer der Repraͤsentanten zu Port au Prince 9. Juli 1838.“
Ferner: „„Der Senat dekretirt die Annahme des Gesetzes
üͤber die Administration und Direction der Zoͤlle““, und am Schlusse: „„Der Praͤsident von Haiti befiehlt, daß
das Gesetz oͤffentlich bekannt gemacht und in Ausfuͤhrung gebracht werde.““ — Diesem neuen Gesetze ist der neue Zoll⸗ Tarif angehaͤngt, und man bemerkt, daß die Zoͤlle besonders
auf diejenigen Artikel ermaͤßigt sind, welche von Frankreich aus
Häaiti, oder umgekehrt, bezogen werden; daß ferner die Zoll⸗ Abgabe, wie fruͤher, so auch noch jetzt, dem Gesetze vom Jahre handle es
1835 zufolge, in fremden Muͤnzen entrichtet werden kann, und
daß die Zoll⸗Defraudation und das Schmuggeln uͤberhaupt mit
den schwersten Strafen belegt ist. Die Formen des Tarifs sind
unseren Verwaltungs⸗Reglements nachgebildet, woraus man fol⸗ gern darf, daß die Anwesenheit des ersten Zoll⸗Beamten von
Haiti in Frankreich nicht ohne Nutzen fuͤr die dortige Regie⸗ rung gewesen ist. Erwäͤgt man nun, daß der Ertrag der Zoͤlle
esandten von Hannover und Belgien und den Tuͤrkischen Bot⸗ eine der Hauptquellen der Haytischen Finanzen sind, und daß dieses neue Gesetz der erste gesetzgebende Akt ist, der dem neuen
Vertrage mit Frankreich gefolgt ist, so kann man diesen
Trak⸗
tat nur als ein Pfand der Sicherheit fuͤr alle Franzoͤsischen ihn als einen Beweis des guten
* 8 11““
8* Großbritanien und Irland. gwondon, 24. Okt. Die Erklaͤrung ministerieller Blaͤtter,
der Haushofmeister des Grafen, der ihn nach Kanada beglei⸗ tet hatte, ausdruͤcklich zu dem Zweck hier angekommen ist, um
in dem Hauswesen seines Gebieters die noͤthigen Vorbereitun⸗
18
gehen wird, nimmt eine große Anzahl von Handwerkern mit, die in Afrika Arbeit suchen. Seit den letzten offiziellen Mittheilungen hat die Bevoͤlkerung von Algier um Auch hat es mehrere Artillerie⸗
gen zum Empfange desselben zu treffen, und daß Herr Caven⸗ dish, ein Neffe und Adjutant des General⸗Gouverneurs, eben falls mit gleichen Aufträͤgen an die Guͤterverwalter seines Oheim hier eingetroffen. Die Abwesenheit des Grafen Durham wa auf zwei Jahre festgesetzt gewesen, und es sollten in dieser Zei bedeutende Ausbesserungen in seinen Schloͤssern vorgenommen werden, die man nun aber einstellen soll. Die Berufung des Grafen Spencer nach Windsor hat in der City großes Aufse hen gemacht. Es wuͤrde gewiß nicht wenig zur Befestigung ds
Ministeriums beitragen, wenn dieser Staats mann, der sich als
Lord Althorp einen bedeutenden Namen gemacht und allgemei⸗ ner Achtung genießt, wieder eine Stelle in der Verwaltung einnaͤhme, sey es nun als Nachfolger des Grafen Durham in Kanada oder als wirkliches Mitglied des Kabinets. Letzteren Fall haͤlt man fuͤr wahrscheinlicher, und zwar heißt es heute, er werde
als Minister der Kolonieen an Lord Glenelg's Stelle treten
Die Verwickelungen in Kanada haben diesen Posten zu keinem er⸗
freulichen gemacht; der Inhaber desselben wird gewiß in der naͤchsten Parlaments⸗Session einen schweren Stand haben. auf die letzten Parlamentebeschluͤsse in Bezug auf die Verwal⸗
Wenn man tung jener Provinz noch einmal zuruͤckblickt, so kann man nicht
nige Gesetzwidrigkeit in der Form von Lord Durham'’s Ver⸗
fahren mit Stillschweigen zu uͤbergehen, um so mehr, als in Kanada selbst Niemand daran dachte, etwas Anstoͤßiges daran
zu finden. Mochte nun Lord Durham die traurige Nothwen⸗
digkeit einer Hinrichtung in Masse vermeiden und die Ge⸗
muͤther nicht von neuem aufregen wollen, oder mechte er die noch schlimmere Moͤglichkeit einer Freisprechung der efangenen Insurgenten⸗Haͤupter fuͤrchten, als er diesel⸗ en ohne weitere gerichtliche Prozedur nach den Bermu
das verbannte, unter Androhung der Todesstrafe fuͤr den Fa ihrer Ruͤckkehr, so ließ er sich jedenfalls von den besten Absichten
fuͤr das Wohl der Kolonie leiten, was selbst seine Feinde aner
kannt haben. Nachdem indeß Lord Brougham einmal das
Fehlerhafte in dem Verfahren des Grafen Durham zur Sprache gebracht und selbst die Kron⸗Juristen, mit einziger Ausnahme
des Lord⸗Kanzlers, nach reiflicher Erwaͤgung die Einwendungen
jenes Rechtsgelehrten fuͤr trifrig erklaͤrt hatten, blieb den Mi⸗ nistern nichts Anderes uͤbrig, als entweder ihre Entlassung zi
zu nehmen, oder der vorgeschlagenen Indemnitaͤts⸗Bill beizu⸗ pflichten, oder endlich eine solche Auslegung der dem Grafen Durham ertheilten Vollmachten vorzuschlagen, daß die Ver fahrungsweise desselben, ohne eine Straflosigkeits⸗Erklaͤrung als gerechtfertigt dargestanden haͤtte. Wenn nun auch alle ministeriellen Blaͤtter das Benehmen des Kabinets in Bezug auf die beiden ersten moͤglichen Faͤlle vertheidigen, so meinen doch, daß die Minister wenigstens den letzten Fall nicht haͤtten unver sucht lassen sollen, bloß, um ihrem Freunde, dem Grafen Durham, zu zeigen, daß sie ihr Moͤglichstes gethan, so sehr sie auch im vor⸗ aus uͤberzeugt seyn konnten, daß die Opposition nimmermehr i eine noch groͤßere Ausdehnung der Vollmachten Lord Durham's willigen wuͤrde. Dies Unterlassen, meinen diese Blaͤtter, moͤchte wohl den Grafen Durham am meisten gekraͤnkt haben, noch dazu, da die gegenseitige Stimmung zwischen ihm urnd den
Ministern schon eine etwas gereizte seyn mußte, weil er, anschei⸗
nend gegen ihren Wunsch, Herrn Turton, dessen moralischer Ruf durch ein fruͤheres Verhaͤltniß desselben zu seiner Schwaͤ⸗ gerin etwas gelitten, in der Verwaltung Kanada's angestellt und die Minister dadurch einigermaßen kompromittirt hatte, was den Chef des Kabinets im Oberhause zu einem leisen Ta⸗ del gegen den Grafen Durham veranlaßte. Es ist dies aber auch der einzige Punkt, in welchem die ministeriellen Blaͤt⸗ ter dem Kabinet nicht ganz das Wort reden wollen; im Uebri⸗ gen sind sie sehr entruͤstet daruͤber, daß die Opposition dem Mi⸗ nisterium jetzt aus der Zustimmung zur Broughamschen Bil einen so schweren Vorwurf macht, obgleich sie fruͤher ein furcht⸗ bares Geschrei daruͤber erhoben, daß ein General⸗Gouverneur es wage, die Grundsaͤtze der Constitution mit Fuͤßen zu treten und den des Hochverraths fuͤr schuldig gehaltenen Ka⸗ nadiern ohne foͤrmlichen Prozeß fuͤr einen gewissen Fall mit der Todesstrafe zu drohen, und obgleich sie selbst noch
jetzt zu behaupten fortfahre, daß die Institution der Geschwor⸗
nen- Gerichte fuͤr eine so rebellische Provinz, wie Nie⸗
der⸗Kanada, nicht passe, wie denn erst kuͤrzlich sich dort
der Fall zugetragen, daß die Moͤrder eines loyalistischen Frei⸗ willigen von der Jury freigesprochen worden. Auch ministerielle Blaͤtter stimmen zwar dieser letzteren Ansicht bei und finden eben deshalb Lord Durham's Verfahren um so einsichniger, aber, fuͤgen sie hinzu, nachdem die Sache dem Englischen Volke von Lord Brougham und den Tories so dargestellt worden, als scch um die Verletzung einer seiner wesentlichsten Ge⸗ rechtisame, nämlich, daß Niemand seinen natuͤrlichen Richtern entzogen werden duͤrfe, so sey allerdings eine Indemnitaͤts⸗Bill zu Gunsten Lord Durham's noͤthig gewesen. Uebrigens scheint das Ministerium, wie aus seinen Blaͤttern hervorgeht, eher eine Beschraͤnkung, als eine Erweiterung der Volksrechte in Kanada nothwendig zu finden und eben deshalb mit dem von dem Grafen Durham oder seinem Conseil ausgegangenen Plane zu einer neuen foͤderativen Verfassung der Britisch⸗Nord⸗Ame⸗ rikanischen Provinzen keinesweges zufrieden zu seyn. Man be⸗ fuͤrchtet naͤmlich, daß es dann den Franzoͤsischen Kanadiern, als der an 8* staͤrksten Partei, noch mehr gelingen moͤchte, ihre dem Britischen Interesse feindlichen Plaͤne auszufuͤhren, die Verleihung von Grundstuͤcken an Englische Kolonisten in Nie⸗ der⸗Kanada zu verhindern und den groͤßtentheils Britischen Bewohnern Ober⸗Kanada's die freie Beschiffung des Lorenzo⸗ Stroms, also die Communication mit der See, zu wehren. Unter dem hiesigen Handelsstande glaubt man jetzt allge⸗ mein, daß die Blokade der Mexikanischen Kuͤsten bald aufhoͤren werde. Herr Packenham, der Britische Geschaͤftstraͤger in Mexiko, steht im Begriff, dorthin zuruͤckzukehren, und man scheint daran die Absicht einer Vermittelung der Französisch⸗ Mexikanischen Streitigkeiten von Seiten Englands zu knuͤpfen.
8 “ E1“