1839 / 37 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

bergroschen, soll am 15. Mai 1839, Vormittags 11 Uhr,

vor dem Herru Land⸗ und Stadrgerichts⸗Rath von

ordentlicher G Ssicue subhastirt werden. IX. 2-Sa. ordentlicher Gerichtsstelte subhastir n. Guts⸗Antheile Ploemfen, Nr. 27. sub Rubr. III.

Wittke au Tare, Hvpothekenschein und Bedingungen sind der Registratur einzusechen. Thoru. den 28. Scptember 1838.

Königl. Land⸗ und Stadtgericht. ]

8 v““

In den 99 Tabellen nachstebender ünter

der Gerichtsbarkeit des Königl. Land⸗ und Stadtge⸗ richts Dletzko belegenen Gruudstücke siud folgende

Geldposft 1 etragen: „—

8 esen ve dem Paul Ruschicwski, jetzt der Christine Procziet zugehörigen köll mischen Grundstücke Neundorff Nr. 12, sub Kubr. IIlI. No. 1.. .

40 Thlr. 9 sgr. 8 pf. an kötlmischer Hälfte der Wittwe Elsa Ruschiewokt, geb. Czilwik, und sub No. 2 10 an väterlichen Erbtheilen für den Matheas, Wovtek, Jakob, Michacl, Jebann, Martin, Eva, Anna und Paul, Geschwister Ruschiewski, und zwar für Jeden 2 Thlr. 1 sgr. vom Miterben Andreas Ruschiewski auszuzahlen übernommen, auf Grund des Ma⸗ bis Ruschiewskischen Inventartt vom 21. Mal 1760 und des Erbvergleichs vom 26. Junt 1760, gemäß Verfügung de eodem dato.

Il. Auf dem Jakob Guttowskischen adl. Gutsan⸗

theil Ploewken Nr. 5, suh Rubr. iil.

Nr. 1 ein Erbtheil dis Woytek Sokoll mit Thlr. 60 gr., wovon jedoch schon 1 Thlr. 60 gr. gelöscht, auf Grund des Erb⸗Rezesses vom 16. Okt. 173 7 Nr. 2 für das Geschwister Danicl, Catbarina, Do rothea und Anna Sokoll au Vater Erbtheil 62 Thlr. 6 gr. 2 ¼ pf., wovon aber schon 32 Thlr. ge⸗ löscht sind, auf Grund des zwischen ibrer Mut⸗ ter Cathartua Sokoll, geb. Schultz, und ihrem Vor⸗ munde Jakob Sokoll unterm à. Mai 1791 errich⸗ teten und den 141. Juni ejt. an. gerichtlich bestä⸗ tigten Erb⸗Rezesses vermöge Dekrets vom 2tem⸗ August 1791.

Ill. Auf dem Kruggute Czychen Rr. 1, Johaun

Reutherschen Antheils, sub Kubr. III.

Nr. 1, unterm 27. Inni 1760 für den Amtmann Tvszka ein vom Daniel Bignau aufgenommenes Kapital von 350 Fl. gegen 6 pCt. Ziasen;

Nr. 2, für den Pfarrer Hoffmann in Schareyvken ein vom Johann Gottlieb Schneider aufgenomme⸗ nes Kapstal von 200 Thlr. nebst 6 pCt. Zinsen, ex obligatione vom 12. Dezember 1766.

Nr. 3, Kindergelder des Loosmanns Paul Blasko zu Masuhren mit 18 Thlr. 60 gr.

Nr. 4, für die Maria Barbara Quillmann, verehel. Kuhmien 11 Thlr. 57 gr.

Mr. 5, für die Katharina Buillmann, verehelichte Haarich 32 Thlr.

Nr. 6, für die Louise Ruillmann 54 Thlr. 52 gr. Nr. 7, für die Maria Magdalehna Kuillmann,

2

154

und Johann Friedrich Hic, laut Obligation vom 1. Oftober 1787 lehnsweise aufgenommen. 91 gemäß Verfügung vom 8. Rovember 1819. d—Auf dem Paul Dombrowskischen adeligen

Nr. 1. für die Wittwe Maria Sallopiata, geb. Je⸗ stotka, an köllmischer Hälfte 37 Thlr. 9 gr. 12 pf. (alt Geld). Nr. 2. für die Susanna Sallopiata an väterlichem Erbtheil 7 Thlr. 37 gr. 16 ¾ pf. (alt Geld]. Nr. 3. für die Maria Sallopiata, verehl. Sabo rowski, an väterlichem Erbtheil 4 Thlr. 67 gr. 16 ¾ pf. (alt Geld). Nr. A. für die Sephia Sallopiata, verehl. Wevno⸗ chin, an väterlichem Erbtheil 5 Thlr. 7 gr. 16 ¾ pf (alt Geld), gemäß Theilungs⸗Rezeß vom 15. Oktober 1759 rigore deereti vom 25. November 1800. X. Auf dem den Johann und Maria, geb. Czil⸗ wik, Kurrekschen Eheleuten zugehörigen köllmischen Grundstücke Urbanken, Auntheil 4, sub Rubr. III. Nr. 1 1. an väterlichen Erbtheilen der Ewa, des Wovtek, der Anna und der Catharina Floeß, für Jeden 13 Thlr. 1 sgr. 1 pf., von ihrer Mutter Susanna Floeß, geb. Mrowia, auszuzahlen überuommen auf Grund des Erbvergleichs vom 26. November 1742 vigore decreti vom 10 März 1832, und Nr. 5, für die Rüczia verw. Daniel Wittek, geb. Ruchatz, au väterlichem Erbtheil 3 Thlr. 8 sgr. 1 pf. Nr. 6 bis 8, für den Michael, die Maria und die Catharina Ruchatz, für Jede 3 Thlr. 8 sgr. 1 pf., gleichfalls an väterlichen Erbtheilen, welche der

Grund des Inventarü vom 22. Mai 1767 und

des Erbvergleichs vom 18. Jum 1767, gemäß

Verfügung vom 10. März 1832.

XI. Anf dem köllmischen Grundstücke Reundorff

Nr. 19, Samuel Derrevschen Autheils sub Kubr. III. Nr. 1 bis 6, für den Johann, Wovtek, Jakob, Mathis Derrev, die Dorothea Derrev, verehelichte Movsich und die Catharina Derrep an älterlichem Erbiheil für Jeden 7 Thlr. 13 sgr. 6 pf., die der

Andreas Derrev auszuzahlen übernommen hat,

auf Grund des Johaun Derreyschen Erb⸗Rezesses

vom 22. Mai 1761 gemäß Verfügung de oodew dato.

XII. Auf dem Samuel Jeschulloschen köllmischen Gutsautheil Gollubien Nr. 15, Reprt. Nr. 16, Kirch⸗ spiels Czvchen folgende Ueberreste väter⸗ und mütter⸗ licher Erbtheile im ursprünglichen Betrage von 18 Thlr. 16 sgr. 2 pf. sub KRubr. III.

Nr. 1, für die Rosa Jeschullo, verehel. Sokolowsky,

noch mit 8 Thlr. 16 sgr. 2 pf.,

Nr. 2, für die Catharina Jeschullo, verehel. Syllo,

2 Thlr. 16 sgr. 2 pf.

Nr. 3, für die Annortha Jeschullo, verehel. Wolchen,

mit 14 Thlr. 6 sgr. 2 pf., welche der Mathis Jeschullo auszuzahlen übernommen, auf Grund des Erbvergleichs vom 14. Januar 1760

so wie

Nr. 8 bis 10, für die Dorethea Charlotte Quill⸗

mann, den Johann Phitipp Suillmann und den

Carl Ludwig Duillmann, ebenfalls für Jeden 54

Thlr. 52 gr. an mutterlichem Erbtheil aus dem In⸗

ventario vom 21. Januar 1778.

IV. Auf dem vom Gottlieb Gollieb inne habenden ehemaligen Mathis Michloschen adl. Guts⸗Antheil Ploewken Nr. 28, gemäß Verfügung vom 15. Juni⸗ 1790 sub Rubr. III.

Nr. 1, 4 Thlr. 77 gr. an väterlichem und brüder⸗

lichem Erbtheil und

Nr. 2, 1 Thlr. 5 gr. aus der Judzickschen Erbschaft,

welche beide Posten der abwesende Adam Michnio

Inhalts Dekreis vom àA. Januar 1790 von seiner

Mutter, der Vorbesitzerin, Catharina, geb. Stiebel,

verehel. Mathis Woydak zu fordern gehabt.

V. Auf dem Daniel Stiebelschen adl. Gutsantheil Ploewken Nr. 37, auf Grund des Theilungs⸗Rezesses vom 7. Juni 1747 er konfirmirt den 18. Oktober e)d. anni sub Rubr. III.

a) an väter⸗ und mütterlichem Erbtheil:

ad Nr. 1. für den Mathis Kruppa 15 Thlr. 84 gr. 429 pf. ad Nr. 2. für den Maczk Kruppa 15 Thlr. 84 gr. 229 pf. d. Mr. 4à. für den Samuel Kruppa 6 Thlr. 1 gr.

19 bf. 1 b) an väterlichem Erbiheil: ö1 Rr. 6. für den Adam Kruppa 1 Thlr. 60 gr. ,—* pf.

ad Mr. 7. für den Jacob Kruppa 1 Thlr. 60 gr.

z8 pf.

ad Nr. 8. für die Annorthe Kruppa, verehel. Chilwik 1 Thlr. 60 gr. 19 pf. und

ad Nr. 9. für die Maria Kruppa 1 Thlr. 60 gr.

2 29 pf., 8 welche Erbtheilt der Paul Kruppa auszuzahlen über⸗ nommen bat. VI. Auf dem Johann Urbanschen köllmischen Guts⸗ Antheile Ringen, Nr. 9, sub Kubr. III.

und des Auseinaundersetzungs⸗Rezesses vom 21. MNo⸗ vember 1768, gemäß Verfügung vom 8. Mai 1812.

XIII. Auf dem Mathis Dembskischen köllmischem Gute Gollubien Antheil 8, Reprr. Nr. 3, Kirchspiels Czvchen an väterlichen Erbtheiten zub Kubr. III.

MNr. 1 bis 6, des Jakob, der Catharina, Maria, Annortha, Ruczia und Charlotte Stinka mit 14 Thlr. 17 sgr. 2 pf., für Jede aus dem Erb⸗Rezeß vom 17. April 1769 und auf Grund einer frühe⸗ ren Intabulation gemäß Verfügung vom 29. Sep⸗ tember 1814.

XIV. Auf dem Johann Bolkschen köllmischen Gute Friedensdorff Anth. I. sub Rubr. III. Nr. 1 und 2, die mütterlichen Erbtheile des Woytek und der Sophia Bolk 14 Thlr. 80 gr. 12 pf. für Jeden, welche der Martin Bolk auszuzahlen übernommen hat, auf Grund der Peter Bolkschen Erbtheilungs⸗Verhandlun⸗ gen vom 10. April und 26. Juni 1769, gemäß Ver⸗ fügung vom 28. April 1821.

XV. Ist ein Deposital⸗Bestand in der Nachlaß⸗ Sache der hierselbst verstorbenen Unterofftzier⸗Wirtwe Hoffmann vorhanden von 22 Thlr. 26 sgr. 3 pf.

XVI. Auf dem Paul Nilutschschen köllmischen Gute Mierunsken Mr. 20 sub Rubr. III. Nr. 1, für die Maria Nilutsch, verebel. Michael Hilpert in Mieruns⸗ ken, auf Grund des Mathis Rilutschschen Erbvergleichs vom 9. August 1800, gemäß Verfügung vom 6. Januar 1821 ein väterlicher Erbtheil von 35 Thlr. 21 sgr. 7 pf., welchen die Auortha Rilutsch, geb. Raffalski, verschuldet.

XVII. Auf dem Johann Sendtkoschen adl. Nach laß⸗Grundstücke Bittkowen Anthl. Nr. 17 sub Rubr. III. Nr. 2, für die Maria, den Daniel und die Anna, Ge⸗ schwister Jeschonek, ein von der Wittwe Catharina Sendtko, geb. Jeschonek, auszuzahlen übernemmener vaterlicher Erbiheil von 86 Tolr. 10 gr. 14 ¾ pf., auf Grund des am 10. Juni 1789 konstrmirten Mathis Jeschonekschen Erbrezesses vom 26. Februar 1789 ge⸗ mäß Verfügung vom 23. Februar 1790.

XVIII. Auf dem Mathis Michlo, jetzt Gottlieb Gollubschen adl. Grundstücke Ploewken Nr. 28 sub Rubr. III. Nr. 3 ein väterlicher Erbtheil mit 80 Thlr.

Nr. 1. auf den Grund des Inventarii vom 27. April7 gr. 16 pf., ingleichen sub Rubr. III. Nr. 4 ein

27

1763 und des Erbvergleichs vom 6. Juli 1763, ge⸗ mütterlicher Erbtheil mit

mäß Verfügung de eodem dato für den Michael

a5 Thlr. 9 gr. pf.

Klimm 12 Tblr, 21 sgr. 7 pf. an mütterlichem Erb⸗ gegen 5 pECt. Zinsen und halbjährige Aufkündigung theil, welchen der Paul Domdrowsky und Waschf für die Maria Chittralla, geb. Wovdak, auf Grund

Skrongli auszuzahlen übernommen. .2 bs 7. für den Martin, Daniel,

der Mathias Woydakschen Erb⸗Rezesse, konsirmirt den

Wovtek, 30. April 1799 und 5. März 1802, gemäß Verfügung

Richael, Johann und Jacoh Dombrowski, für Je. vom 5. März 1802.

den 7 Thlr. 25 sgr. 2 pf. an väterlichem, von de

Witiwe Eva Dombrowski geb. Budzischewski aus⸗

zuzabhlen des Inventaril vom 9.

fügung de eodem dato.

VII.

Gute Rogowken, Nr. 1. sub Kubr. III. Nr. 2 und

ein väter. und mütterlicher Erbtheil der Annortha und . Jede mit 26 Thlr. 13 sgr.

der Regina Slomnianka, für 4 pf., auf den Grund der Verhaudlungen vo

8. März 1811. und 12. Juni 1825, gemäß Verfü⸗

29. Okrbr. 18143 gung vom 14. April 1828.

VIII. †det den Christian und Maria Elisabeth, - uI 1b Festtag Aus, der ga ab Cheleaten gehörigen Mühle strumente, deren Erben, Cessionarien, Pfand⸗ oder 10 bis 1 Uhr Vormittags geöffnet ist und daher nur

th soustige Briefsinhaber, oder die in deren Rechte ge⸗ in diesen Stunden Anmeldungen slattsinden können. treten sind, so wie der unbekannte Eigenthümer der Die nöthigen Aufnahme⸗Declarationen sind von jetzt ad XV. gedachten Post, dessen Erben oder Cessiona⸗ ab zu jeder Zeit vnsnterehc zu haben im Lokal der

geb. Horn,

Ilgenthal, sub Rubr. 1II. Ne. 3. für den Amtsra

Voltz in Sperling auf Grund der von den oben ge⸗ nannten Besitzern unterm 26. Juni 1786 ausgestell⸗

ten Obligation, gemäß Verfügung vom 8. Rovemb 1819, eln Kapital von 200 Tblr. uebst 5 Prozent Zinse aub Rubr. III. Nr. à. für den Kriegs⸗ und

ches von den frühern Besitzern, Ch

RMovember 1774 und des Erbvergleichs vom 28. Januar 1775, gemäß Ver⸗

Auf dem Gotttieb Slomniankaschen Baner⸗

omai⸗ in dem hie

r Von diesen Ingrossatis sollen die von 1. bis incl. XIV. bezeichneten Posten schon längst bezahlt sevn; übernommenen Erbtheil auf Grund die gedachten Besitzer können aber weder die Original⸗[wandten wird ausgehändigt, die Verlassenschaften der Dokumente, noch Quittungen beibringen, noch von dem Leben und Aufenthalte der Gläubiger oder deren Eben so ist der Aufenthalts⸗ ort des Eigenthümers von dem ad XV. erwähnten

Erben Nachricht geben.

3. Deposital- Bestande, Ramens Johaun Friedrich Hoff

m

nachgesucht und bewilligt worden.

er rien hierdurch aufgefordert, u. am 5. Fun, 1839, Rachmittags 3 Uhr, g

8.

Boptef Floeß auszuzahlen übernommen bat, auf 6

gerichts⸗Referendarius Hassenstein aus Lock vorgeschla⸗ gen wird, zu erscheinen und ihre Ansprüche an die ge⸗ dachten Schuld⸗Dokumente zu begründen, im Ausblei⸗ bungsfalle aber zu gewärtigen, daß sie mit allen ihren Ansprüchen präkludirt, ihnen deshalb ein ewiges Still⸗ schweigen auferlegt, die Schuld⸗Dokumente für nicht weiter geltend erklärt und die erwähnten Schuldposten im Hvpothekenbuche werden gelöscht werden, und die Oepositen⸗Masse ad XV. zur Justiz⸗Offizianten⸗Witt⸗ wen⸗Kasse abgeführt werden wird. Oletzko, den 8. Oktober 1838. Königl. Preuß. Land⸗ und Stadtgericht.

SdictalAitatlon. Es werden 1. die nachstehend benannten, seit länger als 10 Jahren von hier abwesenden, verschollenen Personen: 1) der Matrose Carl Ludwig Gottlieb Sturm, für den sich 50 Thlr. 16 sgr. 8 pf. in unserem De⸗ positorio befinden. der Steuermann Martin Friedrich Wilhelm Sturm, welchem ein Antheil an dem Hause Nr. 414 in der Böttcherstraße zustcht, der Matrose Johann Michael David Dobcke, der ein hopotbekakisch sicher gestelltes Vermögen von 59 Thlr. 20 sgr. besitzt, der Matrose Daniel Wilhelm Dreikorn, dem eine wüste Hausstelle nebst Gartenland gehört, der Seefahrer Friedrich Schumacher, welcher ein bopothekarisch sicher gestelltes Kapital von 60 Thlr. 22 sgr. pf. besitzt, der Matrose Carl Wilhelm Delagust, für den sich 70 Thlr. in unserem Devpositorio befinden, der Schornsteinfeger, demnächst Hautbeist beim Kadetten⸗Corps in Potsdam und von dort ver⸗ abschledet, Christian Friedrich Kanthack, für den sich 185 Tblr. in unserem Depositorio besinden, der Matrose Johann Friedrich Schwarz, für den 7 Thlr. 28 sgr. A pf. daselbst aufbewahrt werden, der Martin Friedrich Gauger aus Wobrow, für den sich 149 Thlr. 16 sgr. 7 pf. in unserem De⸗ positorio befinden, ein Individuum, dessen Vatersname Deetz nur constirt, welches im Jahre 1812 bereits abwesend war und dem aus dem Rammschen Nachlasse 18 Thlr. 12 sgr. zugefallen sind, welche sich m unserem Depositorio besinden, der Jakeb Friedrich Tiegs, dessen Vermögen 2 Thlr. 6 sgr. beträgt, der Kurschmidt Martin Schlieff, dem aus dem Schlosser Schlieffschen Rachlaffe 5 Thlr. zuge⸗ fallen sind, der Bäckergesell und Kleinhändler Christian Gott⸗ fried Pikruhn, dem ein in der Münderstraße hier⸗ selbst belegenes Haus gehört, der Johaun Emanuel und der Christian Gottlieb, Gebrüder Schmidt, Söhne des zu Prettmin ver⸗ storbenen Arrhendators Schmidt, für welche 87 Thlr. 29 sgr. 11 pf. bei uns aufoewahrt werden, der Tischler, demnächst Seefahrer, Johann Karl Teltström, der ein Vermögen von 204 Thlr. 18 sgr. 9 pf. besitzt, deren etwanige unbekannten Erben, die unbekannten Erben der nachbenannten mit Tode abgegangenen Personen: des am 15. September 1828 verstorbenen Mus⸗ ketier Martin Schwarz vom 34sten Infanterie⸗ Regiment, dessen Vermögen 3 Thlr. 19 sgr. 4 pf. beträgt, des am 2. August 1810 verstorbenen Feldwebels Wilhelm Quittenbaum, von der Brandenburgschen Artillerie⸗Brigade, dessen Nachlaß 7 Thlr. beträgt, des im Monat September 1832 verstorbenen Musketiers Karl Mützel vom 34sten Infanterie⸗ Regiment, dessen Nachlaß 2 Thlr. 10 sgr. 1 pf. beträgt, der am 4. Juni 1834 zu Bodenhagen verstorbe⸗ nen unverehel. Dorothea Satzke, die 2 Thlr. 17 sgr. 6 pf. nachgelassen hat, des am 13. Februar 1808 verstorbenen Töpfers Johann Gottlieb Heinrich Hamburger, dessen Rachlaß incl. der Zinsen 175 Thlr. 3 sgr. 6 pf. beträgt, der am 11. Februar 1800 verstorbenen unverehel. Sophiec Beilcke, deren Nachlaß 7 Thlr. 15 sgr. beträgt, der am 22. März 1823 zu Groß⸗Jestin verstor⸗ benen Wittwe des Schäfers Bcehling, Catharine Louise geb. Kohls, die 7 Thlr. 26 sgr. 10 pf. hin⸗ terlassen hat, 8 9 des am 1835 verstorbenen Füsiliers vom Llsten Infanterie⸗Regiment Johann Rediest aus Tuchel, der 23 Thlr. 24 sgr. 10 pf. nachge⸗ lassen hat, 9) der Wittwe des Steuermanns Peter Bevyer, geb. Wandtke, deren Machlaß 15 Thlr. beträgt, bierdurch aufgefordert, sich binnen 9 Monaten bei uns oder in unserer Registratur schriftlich oder per⸗ sönlich, spätestens aber in dem anberaumten peremto⸗ rischen Termine, am 9. Mai 1839, vor dem Herrn Land⸗ und Stadtgerichts⸗Rath Goehde an ordentlicher Gerichtsstelle entweder persönlich oder durch legitimirte Spezial⸗Bevollmächtigte wozu wir ihnen den Regierungs⸗Rath Haenisch und den Justiz⸗

mann, unbekannt. Die über die ad XVI. XVII. XVIII. aufgeführten Schuldposten ausgefertigten Dokumente sollen dagegen nach Angabe der benannten Gläubiger verloren gegangen sevn; und es ist daher Behufs mit dem 15. d. M. ihre Thätigkeit beginnen, und von Löschung aller dieser Posten ein öffentliches Aufgebot da ab die Aumeldungen der G Theilnahme Geneig⸗

Es werden demnach sämmtliche unbekannte Inhaber rungen wird aber hiermit bekannt gemacht, daß, mit der über die bezeichneten Schuldposten lautenden Iun⸗ Ausnahme der Sonn⸗ und Festtage, die Kasse von

en Geschäftszimmer vor dem Deputirten, Die

nen⸗Rarh Kurillg in Gumbinnen ein Kapital von Herrn Land⸗ und Stadigerichts⸗Assessor Sartorius 100 Thlr. nebst 5 Prozent jährlicher Finfen, wel⸗ entweder in Person oder durch einen gesetzlich zuläͤssi⸗ r

stian Kräkelsgen Bevollmäaͤchtigten, wozu ihnen der Sber⸗Landes⸗

Kommissarius Götsch vorschlagen, zu melden, widrigen Falles die sub I. 1 bis 15 aufgeführten verschollenen

Personen werden für todt erklärt und ihr Vermögen den erscheinenden und sich legitimirenden nächsten Ver⸗

sub No. II. 1 bis 9 genaunten Personen aber für berreuloses Gut werden erachtet und dem Fiskus resp. der hiesigen Kämmerei zugesprochen werden. Colberg, den 16. Juli 1838.

Königl. Land⸗ und Stadtgericht.

Die Preußische Renten⸗Versicherungs⸗Anstalt wird

ten entgegen nehmen. Zur Vermeidung aller Weite⸗

Anstalt, Taubenstraße Nr. 27. Berlin, den 1. Februar 1839. Direction der Preußischen Versichernngs⸗Anstalt. Blesson.

Renten⸗

bb.“ Der ehemalige Feuerwerker Martin Geyer, angeblich aus der Provinz Pommern, im Kreise Wollin gebür⸗ tig, und der ehemalige Kanonier Paul Lack, angeblich aus der Provinz Westpreußen, im Kreise Marienburg gebürtig, welche in der 7ten Artillerie⸗Brigade das Erbrecht zum Russischen St. Georgen⸗Orden Fter Klasse besitzen und mit Bezug auf die Allerhöchste Kabinets⸗

gelangen sollen, sobald ihre Ansprüche gehörig juslificirt sind, werden hierdurch aufgefordert, sich innerhalb drei Monaten von dem Tage der letzten Bekanntmachung an gerechnet, und spätestens bis

um 1 b. JIa ni d. .,

in portofreien Briefen bei dem unterzeichneten Kom⸗ mando zu melden, damit sie zu dem gedachten Behuf in Vorschlag gebracht werden können, widrigenfalls sie von der betreffenden Expektanten⸗Liste gestrichen wer⸗ den müßten.

Münster, am 28. Januar 1839. Kommandodersiebenten Artillerie⸗Brigade. v lb1

Bekanntmachung. Die diesjährige Thierschau wird am 16., die Rennen werden am 17. Mai stattfinden. Das Mähere hier⸗ über enthält der Jahresbericht, welcher unverzüglich an die Mitglieder des Vereins ausgegeben werden wird. Frankfurt a. d. O., den 1. Februar 1839. Direktorium des Märkischen Thierschau, Pferdezucht und Pferdedressur.

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Aschaffenburg, Ende 1838. Th. Pergay

Ordre vom 10. April v. J. in den Besitz dieses Ordens

Vereins für

Geheftet.

Schroeder,

Amtliche Nachrichten.

Nronik des ATages. Se. Koͤnigl. Majestäaͤt haben den bei dem Land⸗ und Stadt⸗

gerichte in Suhl angestellten Ober⸗Landesgerichts⸗ Assessor von Branconi zum Land⸗ und Stadtgerichts⸗Rath Allergnädigst ernannt.

Se. Koͤnigl. Majestaͤt haben den Ober⸗Landesgerichts⸗

Assessor von Reiche zum Land⸗ und Stadtgerichts⸗Direktor zu

Langensalza zu ernennen geruht.

Der Justiz⸗Kommissarius Ludwig August Muͤller zu

Ohlau ist zugleich zum Notarius in dem Bezirke des Ober⸗ Landesgerichts zu Breslau bestellt worden.

Zeitungs⸗ EEa

Rußland un d Polen.

St. Petersburg, 26. Jan. Se. Majestaͤt der Kaiser haben den Admiral, Grafen Mordwinoff, seinem Wunsche ge⸗ maͤß, und in Beruͤcksichtigung seines hohen Alters, seines Am⸗ tes als Praͤsident des Departements buͤrgerlicher und geistlicher Angelegenheiten entbunden, wobei derselbe jedoch Mitglied des Reichsrathes verbleibt.

Wie bereits fruͤher gemeldet, hatte die Moskauer Kauf⸗ mannschaft bei Gelegenheit der Verlobung der Großfuͤrstin Ma⸗ ria mit dem Herzoge von Leuchtenberg beschlossen, 20 Knaben fuͤr ihre Rechnung in der Buͤrgerschule erziehen zu lassen. Es fand zu diesem Zweck eine Ausloosung unter 54 Knaben statt, von denen in Folge dessen 34, denen das Loos nicht guͤnstig ge⸗ wesen war, zuruͤckblieben. Voll Theilnahme erboten sich eine Anzahl der dabet anwesenden Personen, noch 24 Knaben fuͤr ihre Kosten in genannter Schule unterhalten zu wollen. Se. Majestaͤt der Kaiser, dem hieruͤber berichtet ward, befahl diesen menschenfreundlichen Personen seine innigste Dankbarkeit zu be⸗ zeugen und ihre That oͤffentlich bekannt zu machen.

In der Goldwaͤscherei am Flusse Kuschaiska, am oͤstlichen Abhange des Urals, wurde gegen Ende des vorigen Jahres ein Diamant ausgewaschen. Er wiegt ⁄½ Karat, ist voͤllig farb⸗ los, durchsichtig, glaͤnzt stark wie ein Brillant und bildet einen Krystall, der von 24 etwas konvexen dreieckigen Flaͤchen umge⸗ ben ist. Se. Majestaͤt der Kaiser hat, um den Eifer fuͤr die Auffindung der Diamanten anzuregen, Belohnungen fuͤr dieje⸗ nigen ausgesetzt, die in Kronbezirken Diamanten finden werden.

Feankreich

Paris, 31. Jan. Gestern Mittag begaben sich die Her⸗ ren Molé, Montalivet, Barthe, Bernard, Lacave⸗Laplagne, Martin, Salvandy und Rosamel zum Koͤnige und blieben zwei Stunden bei Sr. Maäjestaͤt. Abends um 8 ½ Uhr fanden sich saͤmmtliche Minister wieder in den Tuilerieen ein und blieben daselbst bis gegen Mitternacht. Dies deutete schon darauf hin, daß etwas Außerordentliches im Werke sey. Es blieb keinem Zweifel mehr unterworfen, daß die alten Minister im Amte bleiben, und irgend ein bedeutender Schritt geschehen wuͤrde, um auf eine oder die andere Weise aus der gegenwaͤrtigen schwieri⸗ gen Lage herauszukommen. Heute erfaͤhrt man nun in der That, daß saͤmmtliche Minister ihre Entlassung zuruͤckgenommen haben, und daß die Pairs⸗ und die Deputirten⸗Kammer auf 14 Tage prorogirt worden sind. Graf Molé verlas in der Pairs⸗Kammer und der Graf Montalivet in der Deputirten⸗ Kammer die betreffende Koͤnigl. Ordonnanz. Außerdem soll in dem gestrigen Minister⸗Rathe beschlossen worden seyn, die De⸗ putirten⸗Kammer aufzuloͤsen, und man erwartet schon in dem morgenden Moniteur die betreffende Ordonnanz. An der Boͤrse versicherte man, die Wahlkollegien wuͤrden auf den 2. Maͤrz und die neuen Kammern auf den 18. April einberu⸗ fen werden.

Die gestrige Sitzung der Deputirten⸗Kammer wurde nicht in dem oͤffentlichen Saale gehalten; sie fand mit Lebhaftigkeit und großer Bewegung in den Seitengaͤngen und im Konferenz⸗ saale statt. Die beispiellose Lage, worin sich die Staatsgewalt be⸗ findet, ihre gleiche Ohnmacht, ihre Werkzeuge abzuaͤndern und sie beizubehalten, kurz die Verlaͤngerung der ministeriellen Kri⸗ sis, beschaͤftigten alle Gemuͤther und waren der Gegenstand aller Unterhaltungen. Ein mit mehr oder weniger Ueberlegung und Berechnung durch einen Minister hingeworfenes Wort brachte die parlamentarische Bewegung auf den höͤchsten Grad. Herr von Montalivet sagte ganz laut, die Lage sey so schwierig, daß er kein anderes Mittel sehe, als eine Aufloͤsung. Bei diesen Worten bildeten sich die Gruppen zahlreicher und lebhafter, und Jeder eroͤrterte die Schicklichkeit, die Nachtheile, und die Klug⸗ heit einer solchen Maßregel. Ein Morgen⸗Journal aͤu⸗ ßert sich hieruͤber: „Herr von Montalivet erklaͤrte gestern im Beiseyn von 50 Deputirten laut, und als habe er Echo's haben wollen, die Lage der Gewalt. „„Man hatte versucht“”““, sagte er, „„ein Ministerium zu schaffen, das die Mitte zwischen den Meinungen des Herrn Molé und jenen des Herrn Thiers halte; dieser Versuch ist aber nicht ge⸗ lungen und konnte nicht gelingen, denn diese Lage, die man suchte, besteht gar nicht. Gegenwaͤrtig muß man zwischen Herrn Thiers und Herrn Molé, zwischen dem linken Centrum und den Maͤnnern des 15. April wahlen. Welche Wahl man aber auch treffe, man wird nicht umhin koͤnnen, die Kammer aufzu⸗ loͤsen. Nun aber muß die Majoritaͤt Herrn Molé dem Herrn Thiers vorziehen, denn es ist in ihrem Interesse, daß das Mi⸗ nisterium des 15. April es uͤbernehme, die Wahlen einzurichten.“

Der Moniteur parisien zeigte gestern an, daß die

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Herren Thiers und Guizot vom Koͤnige waͤren empfangen wor⸗ den. Das Journal des Doöbats widersoricht heute dieser Nachricht. 8

Paris, 31. Jan. Die Kammern sind prorogirt. Der erste Schritt ist gethan, um das Land an der Krisis Theil nehmen zu lassen, die sich bisher nur in den hoͤheren Regionen der Verwaltung bewegte. Daß dieser erste Schritt in ein wei⸗ tes Feld von Gefahren fuͤhrt, kann Niemand verkennen, und ich bin uͤberzeugt, daß sich in Europa Millionen von Stimmen erheben, die mit mir den Wunsch aussprechen, daß die Vorse⸗ hung, wie bisher, uͤber das Land wachen und den Ideen, die Frankreich beherrschen, den Sieg verschaffen moͤge. Ohne mich anmaßlich zum Richter oder zum Propheten aufwerfen zu wollen, so moͤge mir doch, wie so vielen, die die Tages⸗Poli⸗ tik zu ihrem Geschaͤfte machen, eine Ansicht uͤber den gegen⸗ wäͤrtigen Zustand der Dinge erlaubt seyn. Der Regierung Ludwig Philipp's aufrichtig zugethan, gewährt es mir ein pein⸗ liches Gefuͤhl, daß ich mich zu der Meinung bekennen muß: Es seyen in diesem Augenblicke Fehler begangen worden, Fehler von Seiten der Opposition, Fehler von Seiten des Ministeriums. Lassen Sie mich, um diese Ansicht zu rechtfertigen, auf den Augenblick zuruͤckkommen, wo die Kammer, wenn auch mit schwacher Ma⸗

sjoritaͤt, das Amendement des Herrn Amilhau, in welchem eine Belobung der auswaͤrtigen Politik des Kabinets enthalten war,

verwarf. Ging die Regierung von der Idee aus, daß man in dem gegenwärtigen Streite zwischen zwei großen Parteien das Land zum Schiedsrichter aufrufen wolle, so war hier der Mo⸗ ment, die Aufloͤsung der Kammer zu proklamiren. Das Mi⸗ nisterium hatte seine Pflichten erfuͤllt; es hatte dem Lande von seiner Verwaltung oͤffentlich Rechenschaft abgelegt, die Kammer wollte diese Verwaltung freilich nicht tadeln, aber auch nicht billigen, und somit waͤre die Regierung in ihrem moralischen Rechte gewesen, wenn sie an das Land appellirt haͤtte. Was geschah statt dessen? Man ließ die Debatten uͤber die Adresse zu Ende bringen, und nachdem dieselbe ange⸗ nommen worden war, erklaͤrten die Minister durch Einreichung ihrer Entlassung, daß die Majoritaͤt in der Kammer nicht stark genug sey, um mit ihr regieren zu koͤnnen. I“ ist der Koͤnig in eine unbeschreibliche Verlegenheit versetzt worden. Er sah sich genoͤthigt, entweder nun sogleich die Kammer aufzuld⸗ sen und dadurch gewissermaßen eine Majoritaͤt zu strafen, die sein Ministerium mit hingebender Treue vertheidigt hatte, oder die Bildung eines neuen, ihm, wie die Sachen jetzt einmal standen, widerwaͤrtigen Kabinets zu versuchen. Er konnte sich nicht entschließen, diejenigen Maͤnner in sein Conseil zu beru⸗ fen, die in der letzten Zeit Alles aufgeboten hatten, um das Sy⸗ stem zu unterminiren, dem er sich aus inniger Ueberzeugung und ganzer Seele ergeben hat. Dadurch entstand neues Schwan⸗ ken. Man versuchte, den Marschall Soult zu bewegen, mit Molé und Montalivet ein neues Kabinet zu bilden. Ehrerbietig, aber fest lehnte der Marschall jedes Anerbieten dieser Art ab, und um sich der Verlegenheit wiederholter Weigerung zu entziehen, mußten seine Aerzte ihm die Huͤtung des Zimmers anempfehlen. Die verflossenen acht Tage waren, es thut uns leid, dies aussprechen zu muͤssen, eine bloße Komoͤdie. Die Entlassungen der Minister wurden nicht bestimmt angenommen, die Unterhandlungen wegen eines neuen Kabinets wurden nicht aufrichtig gefuͤhrt. Nun alle Mittel zum laͤngeren Ausweichen erschoͤpft sind, scheint man mit einer Empfindlichkeit, die die Wuͤrde des Ministeriums zu beeintraͤchtigen geeignet ist, auf ein Aeußerstes losgehen zu wollen. Die Aufloͤsung der Kam⸗ mer ist zwar noch nicht angekuͤndigt, aber sie scheint beschlos⸗ sen. Was sagt man durch diese Aufloͤsung jetzt dem Lande? Man verlangt, es solle sich fuͤr eine Verwaltung ausspre⸗ chen, die sich selbst schon einmal vor dem Ausspruche der Kammer zuruͤckgezogen hatte. Dieser Fall ist, wenn wir nicht irren, ganz unerhoͤrt. Man wird vielleicht versuchen, sich damit zu entschuldigen, daß kein Ministerium haͤtte gebildet werden koͤnnen, dem sich die Majoritaͤt der Kammer angeschlossen haben wuͤrde. Dies wird bestritten werden, da man es nicht versucht hat. Ein Ministerium Soult⸗Thiers, mit den Notabilitaͤten des linken Centrums, war parlamenta⸗ risch moͤglich, so behauptet man hier wenigstens allgemein. Haͤtte sich das Gegentheil gezeigt, so waͤre alsdann wieder ein guͤnstiger und richtiger Moment zur Aufloͤsung gewesen. Ob ein solches Ministerium gleichermaßen ersprießlich fuͤr das Land gewesen waͤre, muß vor der Hand, als außerhalb der Frage stehend, uneroͤrtert bleiben; wie denn uͤberhaupt die Gruͤnde, die eine

entschiedene Bewegung zum linken Centrum nothwendig mach⸗ ten, zu tief in das ganze Wesen der jetzigen Franzoͤsischen Ver⸗

fassung eingreifen, um hier auch nur fluͤchtig angedeutet zu wer⸗ den. Die Opposition ist, unseres Erachtens, dem Koͤnige gegenuͤber, durchaus im Unrecht; was ist aber daran in einem Staate gelegen, wo die Zahl Alles und die Prinzipien, ihr gegenuͤber, nichts bedeuten. Den Bedingungen der consti⸗ tutionnellen Regierung gemaͤß, mußte man der etwas nachgeben; man haͤtte die Empfindlichkeit unterdruͤcken und mit Klugheit und Gewandheit das System zu retten suchen muͤs⸗ sen. Waͤre es nicht gelungen, so stellte die Verfassung extreme Schritte zu Gebote. So weit unser peinliches Richteramt. Und nun einige Worte der noch bedenklichen Prophezeiung. Wir halten es noch immer fuͤr moͤglich, daß man nur mit einer Aufloͤsung droht, um dem wiedererstandenen Ministerium eine sürbans nzahl von Anhaͤngern zu verschaffen. Wir halten es ur moͤglich, aber nicht fuͤr wahrscheinlich; denn eine Kammer, der man droht, wie der Graf Montalivet ihr gestern gedroht hat (siehe oben), ist aufgeloͤst, oder es ist ihr diejenige Wuͤrde geraubt, die das nothwendige Lebens⸗Element der Staatsge⸗ walten ist. Neuen Wahlen aber sehen wir nicht ohne Besorgniß entgegen. Waͤre es auch nur, weil die geschaͤftige und in ire- trieben der Art erfahrene Coalition eine Aufregung im Lande hervorzubringen bemuͤht seyn wird, deren Folgen unberechenbar sind. Man wird emphatische Worte an die Masse richten, man

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wird die Waͤhler durch Phrasen betaͤuben und sie jedenfavs weniger empfaͤnglich fuͤr die Sprache der gesunden Vernunft machen. Ich fuͤrchte, mit deutlichen Worten sey es gesagt, daß durch neue Wahlen dem Koͤnige ein Ministerium aufgezwungen werden wird, welches er jetzt noch aus freier Wahl berufen, und durch den Einfluß seiner uͤberwiegenden Klugheit in seine Ideen hinein lenken koͤnnte. Die gegenwaͤrtige Krisis ist schlim⸗ mer als eine der fruͤheren seit 1830; moͤge sie aber so gluͤcklich voruͤbergehen, als ihre Vorgangerinnen. Fragen wir uns nach dem Hauptgrunde derselben, so finden wir diesen in den Fehlern der uͤbereilten Charte von 1830, geschickt ausgebeutet von gei reichen Intriguanten.

1 Großbritanien und Irland.

Lwondon, 30. Jan. Ihre Majestäͤt die Koͤnigin ertheilte gestern dem Franzoͤsischen Botschafter, Grafen Sebastiani, der von Lord Palmerston eingefuͤhrt wurde, eine Audienz.

Es verlautet, daß der Herzog von Sussex, nach seiner Ruͤckkehr von dem Landsitze des Lords Dinorben, sich auf drei Jahre nach dem Kontinent begeben wolle.

Die Morning Post widerspricht jetzt der Behauptung, als haͤtte Sir Robert Peel sich bereit erklaͤrt, eine Modifizirung der Korngesetze zu unterstuͤtzen; es sey nicht die Art dieses Staatsmannes, sagt das genannte Blatt, seine Ansichten eher auszusprechen, als bis es nothwendig geworden sey. Was die Politik des Ministeriums hinsichtlich der Korngesetze betrifft, so uͤberwiegt die Meinung, daß die Minister, da sich unter den Whigs einige der groͤßten Grundbesitzer befinden, es den Mit⸗ gliedern des Kabinets und ihren Freunden im Parlamente uͤber⸗ lassen wuͤrden, nach ihrer Ueberzeugung und ganz ungebunden in dieser Sache zu stimmen. Dem Vernehmen nach, läßt das Ministerium jetzt in seder Grafschaft Erkundigungen daruͤber einziehen, ob das bisherige Steigen der Weizenpreise wirklich durch die Unzulänglichkeit der letzten Aerndte herbeigefuͤhrt wor⸗ den. Unterdessen waͤhrt die Agitation gegen die Korngesetze fort. Leeds eifert dem Beispiele Manchesters nach; die dortige Pe⸗ tition zaͤhlt schon 19,000 Unterschriften. Auch die letzten großen Ver⸗ sammlungen in Kendal und Strout standen keiner der fruͤheren an verhaltnißmoͤßiger Anzahl und an Begeisterung der Theil⸗ nehmer nach. Nur die untersten Arbeiter⸗Klassen, die eigent⸗ lichen Tageloͤhner, nehmen keinen entschiedenen Antheil an die⸗ ser Bewegung des Gewerbestandes, weil die Vorsteher der Ar⸗ beiter⸗Vereine ihnen einreden, daß die Aufregung gegen die Korngesetze nur ein Kunstgriff sey, um die Forderung des all⸗ gemeinen Wahlrechts zu beseitigen. So haben zu Birmingham die Ultraradikalen oder Chartisten, groͤßtentheils maͤnnliche und weibliche Fabrikarbeiter, in einer zur Petitionirung gegen die Korngesetze einberufenen Versammlung einen furchtbaren Laͤrm erhoben und zu dem von dem Vorsitzer, dem Parlamentsmit⸗ gliede Schole eld, vorgeschlagenen Antrage folgendes Amende⸗ ment durchgesetzt: „So sehr wir von den schrecklichen Wirkungen der Korngesetze uͤberzeugt sind, so fuͤhlen wir uns doch gedrungen, in Betracht des uͤberwiegenden Einflusses der Interessen des Grund⸗ besitzes in beiden Haͤusern des Parlaments, so wie der schwachen Minoritaͤten, die sich fruͤher im Parlamente gegen den bestehenden Getraidezoll ausgesprochen, in Betracht endlich, daß Richter und Jury, welche uͤber diese Frage entscheiden sollen, zu großes Interesse gegen eine Veraͤnderung der bestehenden Ge⸗ setze haben, in Betracht alles dessen zu erklaͤren, daß geringe Wahrscheinlichkeit fuͤr eine Verwerfung der gegenwaͤrtigen Korngesetze vorhanden ist, bevor das Volk nicht gleichmaͤßiger im Unterhause vertreten wird. Die Versammlung haͤlt es also fuͤr durchaus nutzlos, dem Unterhause, wie es jetzt konstituirt ist, eine Petition gegen die Korngesetze vorzulegen.“ Vorge⸗ stern hat sich nun auch der Stadtrath von London zu einer Berathung uͤber die Abschaffung der Feingesec versammelt und eine Petition zu diesem weck genehmigt. ie Zufuhren von Englischem Weizen waren in der letzten Woche nur gering; dessenungeachtet aber waren die Preise vorgestern 4 bis 5 Schil⸗ ling niedriger, als acht Tage vorher. Auch Mehl war zu niedrigeren Preisen angeboten.

s ist im Werke, in London einen e zu errich⸗ ten, der den Zweck hat, die Kaufleute, Banquiers, Fabrikanten und Kraͤmer in den Provinzial⸗Staͤdten, wenn sie nach der Hauptstadt kommen, mit einem Central⸗Klub zu versehen, der eine Handelskammer und einen Wechselraum, wie in Liverpool, Manchester, Glasgow und Bristol, so wie Zimmer fuͤr Privat⸗ geschaͤfte, Schlafzimmer und dergleichen enthaͤlt.

Die Verhandlungen uͤber die Kanadischen Gefangenen vor dem Schatzkammergerichte sind noch nicht beendigt.

Am 25sten d. M. wurde in Liverpool die jaͤhrliche Haup versammlung der Actien⸗Inhaber der Liverpool⸗Manchester⸗Eisen bahn gehalten. Aus dem vorgelegten Bericht ergab sich, da der Verkehr in jedem Zweige im Vergleich 9285n das vorige Jahr zugenommen hat und hinsichtlich des 2 Laaren⸗Trans⸗ ports das Wiederaufleben des Handels auf jenes Ergebniß 9 ohne Einfluß gewesen ist. Auch zwischen 8 mingham hat der Verkehr zugenommen. Die Ivvezte aes 8 ben die Absicht, bei dem Parlamente um Erm Anlegung einer neuen Eisenbahn⸗Verbindung zwisch, 8

nukommen, und die Versamm⸗ pool und Leeds uͤber Salford einzuko De, Gesammt⸗Einnahme lung gab dazu ihre Einwilligung. 36 692 Pfd., die Ausgabe des vorigen Jahres belief sich ause unf tommen noch die nach auf 80,978 Pfd. Zu See en Dividende uͤbrig gebliebenen Vertheiluug der vorjährigenmt⸗Ueberschuß auf 56,557 Pfd 853 Pfd., wodurch der Gesamm 1 5. Die Di⸗ 1 1 [ der Actien zu 100 Pfd. ist 10,495. Die Di⸗ steigt 1e, 8egg Dividende von 5 pCt. in Antrag gebracht. 88 hs 158 Diner, welches die liberalen Waͤhlen der Stadt Dublin am 22sten d. Herrn O'Connell gaben, erkläͤrte derselbe sich wieder fuͤr einen entschiedenen Gegner der Union und Alles, was er einstweilen unternehme, nur als Versuche, von deren Erfolglosigkeit er im Voraus uͤberzeugt sey, denen also am Ende

doch die Aufloͤsung des legislativen Verbandes zwischen Groß⸗