1839 / 65 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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Bekanntmachungen.

Rothwenkdiger Verkauf. Königliches Kammergericht in Berlin. Die bierselbst vor dem Oranienburger Tyhore in der Chausseestraße Nr. 26 und Nr. 26a belegenen, zur Konkursmasse des Holzhändlers Gustav Adolph Herr⸗ mann vLeichhardt gehörigen Grundzücke, abgeschätzt auf 10,52¼ Thtr. 8 [gr. 82 pf. unè 11,758 Thlr. 13 sgr. 2 ½ pf., zufelge der nebst Vyporhekenschein und Bedin guͤngen in der Reagistratur einzuschenden Tare, sollen am 21. September 1839. Vormittags 8 Uhr, an ordeutlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.

2 . gpodittel⸗Borladung.

Ueber den Rachlaß des am 5. März 1838 zu Fran⸗ kenstein verstorbenen Oberst⸗Lieutenant a. D. Otto Christoph von Borke ist heute der erdschaftliche Liqui⸗ datiouns⸗Prozeß eröffnet worden. Der Termin zur Anmeldung aller Ansprüche sleht am 6. Juni d. J., Vormittags um 10 Uhr, vor dem Königlichen Ober⸗Landesgerichts⸗Referendarins Herrn Gierth im Parteienzimmer des hiesigen Ober⸗ Landesgerichts an. Wer sich in diesem Termine nicht meldet, wird aller seiner Vorrechte verlustig erklärt und mit seinen Forderungen nur an dasjenige, was nach Befriedigung der sich meldenden Gläubiger von der Masse noch übrig bleiben sollte, verwiesen werden.

Breslau, den 8. Februar 1839.

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415

Tage werden alle diejenigen, welche an das von dem vormaligen Pensionar C. H. Evermann an den Peʒ⸗ sienar F. A. Rübe bereits im Jahre 1834 cedirte, dem ersteren an dem im Voiadbaeger Kirchspiel belegenen Guie Devin auf den Zeitraum von Trinitatis 1834 dis dahin 1841 geständin gewesene Pachtrecht, so wie an die »Letzterem derzeit mit abgetretenen dortigen Saalten, Acker⸗Arbeiten, an die Guts⸗Inventarien⸗ Rücke, Räucherei⸗ und sonstigen ihm eigenthümlich ge⸗ hörig gewesenen Gebäude, Ansprüche und Forderun⸗ gen machen zu können glauben, zu deren Anmeldung und Verificatton in einem der folgenden Termine

den 11. März, den 8. und 22. April c.,

Morgens 10 Uhr,

vor dem Königlichen Hofgericht, bei Vermeidung der am 13. Mai c. zu erfennenden Präklusion, hiermit vorgeladen.

Datum Greifswald, den 8. Februar 1839.

Königl. Preuß. Hofgericht von Pommern. .“ ügen.

(L. S.) v. Möller, Praeses.

NRothwendige Subhastation.

Das im Thornschen Kreise belegene, dem Johann Klaszvnski gehörige Erbpachts⸗Vorwerk Grzywna Nr. 15, abgeschätzt auf 11,763 Thlr. 10 sgr., eilftausend siebenhundert drei und sechszig Thaler und zehn Sil⸗ bergroschen, soll

am 15. Mai 1839, Vormittags 11 Uhr,

Königl. Ober⸗Landesgericht von Schlesien. 8 Erster Senat.

C 6 11 u . 8 Mit Bezichung auf die den Stralsundischen Zeitun⸗

vor dem Herrn Land⸗ und Stadtgerichts⸗Rath von

(Wittke an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.

Tare, Hvpothekenschein und Bedingungen sind in

der dzegistratur einzusehen.

Thorn, den 28. September 1838.

gen ausführlich inserirten Ladungen vom heutigen

Königl. Land⸗ und Stadtgericht.

Ediktal⸗Vorladung.

Ueber das Vermögen des hiesigen Buchhändlers Ru⸗ dolph Lubarsch ist am heutigen Tage der Konkurs⸗ Prozeß eröffnet worden. 1

Der Termin zur Anmeldung aller Ansprüche an die Konkurs⸗Masse steht am 18. Juni c., Vormit⸗ tags um 10 Uhr, vor dem Perrn Assessor Hahn im Parteienzimmer des hiesigen Gerichts an. 8

Wer sich in diesem Termine nicht meldet, wird mit seinen Ausprüchen au die Masse ansgeschlossen und ihm desdalb gegen die übrigen Gläubiger ein ewiges Still. schweigen auferlegt werden.

Deujenigen Gläubigern, welche im hiesigen Orte keine Bekanntschaft haben, werden die Herren Justiz⸗Kom⸗ missarien Roestel und von Wrouski als Mandatarien vorgeschlagen. 3

Zugleich wird hierdurch der offene Arrest verhängt. Alle diejenigen, welche zu diesem Vermögen gehörige Gelder oder geldwerthe Gegenstände in Händen haben, werden angewiesen, solche binnen ½ Wochen bei dem unterzeichneten Gerichte anzuzeigen und mit Vorbehalt ihrer Rechte zur gerichtlichen Verwahrung anzubieten.

Im Falle der Unterlassung gehen sie ihrer daran hadenden Pfand⸗ und anderen Rechten verlustig.

Jede an den Gemeinschuldner oder soust einen Drit⸗ ten geschehene Zahlung oder Auslieferung aber wird für nicht geschehen erachtet und das verbotwidrige Ge⸗ zahlte oder Ausgeantwortele für die Masse anderweit von dem Uebertreter beigetrieben werdeu.

Meseritz, den 19. Februar 1839.

Königl. Land⸗ und Stadtgericht⸗

Zaposzew Edyktalny.

Nad maiatkiem Rudolfa Lubarz Xiegarza tuteyszego, otworzono dzis process Konkursowy.

Termin do podania wszystkich pretensyi do massy Konkursowey wyznaczony iest na dzien 185° Czerwca r. b. o godzinie 10 1 przedpotudniem w izbie stron tuteyszego Sadu przed Ur. Hahn Assessorem.

Kto sie w terminie tym niezgtosi, zostanie z pre- tensyà swoia do Massy wylaczony i wiecznie uu w teéey mierze milczenie przeciwko drugim wieray- cielom zakazanem zostanie.

Kredytorom tu zadna znaiomosé nie maigeym po- daia sie Ur. Roestel i Ur. Wronski Kommissarze sprawiedliwosci na petnomocniköw.

Zarazem sig poklada na maiqatek wyzey wspom- niony Areszt lawny, zaleca sie tym Ktörzy do ta- kowego nalezace pieniedze lub przedmioty wartosé pienicdzy maiace posiadaia azeby takowe w przeciagu tygodni à. rezerwuiac sobie do nich prawa zgtosili lub do depozytu sadowego ofiarowali.

W razie przeciwnym utracaia prawa fantowe i inne im stuzace.

Kazda wiec wspoldtugnikowi lub trzeciemu uczy- niona zaptata lub wydanie iako nienastapiona uwa- zana i ilosc wbrew zakazowi lub wydana rzecz powtornie do massy od Przekraczaiacego sciaguiona zostante.

Miedzyrzecz dnia 1908 0 Lutego 1839.

Kréöl. Pruski Sad Ziemsko-Mieyski.

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8 8 8 8 8 Rothwendiger Verkauf.

K- Von dem Königlichen Land⸗ und Stadtgerichte zu Ueckermünde sollen die beiden an der Chaussée zwischen Pasewalk und Anklam, eine Meile von ersterer Stadt belegenen Etablissements

1) Albertsbof, früher Saurenkrug geunannt, aus einem berrschaftlichen Wohnhause, eluer Scheune, einem Stallgebäude, Backhause, zwei Familien- Häusern,

zwei Ställen, einer Bock⸗Windmühle, einem Kruge

nebst 3 Ställen, 1 Morg. 110 ◻˖ Ruth. Garten⸗ sand, 71 Magd. Morg. 19 ◻½ Ruth. Acker und

26 Magd. Morg. 111 ( Ruthy. Wiesen bestehend, taxrirt auf 5998 Tblr. 21 sgr. 8 pf., 2) Wilhelmsthal, bestehend aus einem Wohnhause,

einer Scheune, einem Stalle, zwei Familienhäusern nebst einem Stalle, einer Schmiede mit Wohnung, à321 Magd. Morg. Acker incl. 4 Magd. ien Sandschellen, 51 Magd. Morg Wiesen und འMagd. Morg. Koppeln, tarirt auf 2197 Thlr. 5 sgr.,

am 8. Mai 1839, Vormittags 10 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden. Die

Taxe und Hvpothekenscheine sind in der Registratur

tinzusehen.

Subhastations⸗Patent.

Das Richtstraßen⸗ und Kuhgassen Ecke bierselbst ge⸗ legene, Vol. I. No. 325 fol. 338 des Hypothetenduches verzeschnele, zum Machlasse des Braueigen Georg Richter gehörige Haus nebst 8 Ruthen Wiesenwachs, welches zufolge der nebst dem Hvpothetenscheine in der Reaistratur einzuschenden Taxe auf 6189 Thlr. 6 sgr. 5 ¼ pf. abgeschätzt worden, soll am 14. Sepiember c., Vormittags 10 Uhr, subhastert werden.

Frankfurt a. d. O., den 28. Januar 1839.

Bekanntmachung. Die hiesige städtische große Mahlmühle von 6 Gän⸗ gen ist im Jahre 1836 bis auf den Grund abgebrannt, und haben wir, im Einverständnisse mit den Stadt⸗ verordneten, beschlossen, den Platz, auf welchem die Mühle gestanden hat, und einen daneben belegenen freien Platz, in zwei Theilen, mit der zu jedem Platze gelegten Wasserkraft zu vererbpachten, da Kommunal⸗ Zwecke durch Beibehastung dieser Grundstücke und der gedachten Wasserkraft nicht mehr zu erreichen sind. Zur Eutgegennahme der Gebote ist von uns ein Termin auf Montag, den 29. April c., von Vormittags 10 Uhr ab, zu Rathhause vor unserem Sondikus Brandt aube⸗ raumt, und werden Erbpachtlustige zu diesem Termine mit dem Bemerken eingeladen, daß die bedeutende Wafferkraft zu jeder bellebigen Anlage benutzt werden kann, die speziellen Bedingungen und Situationspläue der zu vererbpachtenden Plätze täglich in unserer Re⸗ gistratur einzusehen, Abschriften davon gegen Kopia⸗ lien von dem Registrator Angerstein zu erhalten sind und der Meistbietende eine Caution von 500 Thlr. im Termine bestellen muß. Der Zusclag des Platzes nach der Stadiseite zu

150 Thlr. windestens erreicht haben wird, wogegen der Zuschlag des Platzes nach der Domserte auf 8 Wochen vorbehalten wird.

Brandeuburg, den 26. Februar 1839. Ober⸗Bürgermeister, Bürgermeister und Rath hiesiger Kur⸗ und Hauptstadt.

Anzeiger fuͤr die

soll im Termine nach 6 Uhr Abends erfolgen, wenn das Gebot auf den Erbpachts Kanon die Summe von

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dies den Umständen nach verlaflgt werden möchte. Vorzugsweise dürfen in jenen Fächern bereits bewährte Lehrer Berücksichtigung erwarten. Jever, den 18. Februar 1839. Großherzogl. Sldenburgische Konsistorial⸗ Deputation der Erbherrschaft Jever.

8189 8 Schloifer.

14141X4*X*X“ Anffoerderung.

Zernhard Seusfelder, Sohn von dem gewesenen Bürger und Schuhmachermeister Peter Sensfelder zu Großgerau, soll im Jahr 1794 in Königl. Preu⸗ ßische Militairdienste und zwar unter die Ariillerie getreten und im Jahr 1820 oder 1821 in einem Svi⸗ tal zu Berlin gestorben seyn. Briefe, die sich jedoch nicht mehr vorfinden, sollen von ihm noch im Jahre 1816 von Berlin aus in seine Heimath geschrieben worden seyn.

Preußischen Staaten. FeXhex

vn glasinmsnN ae Es ist bei der gegenwärtig stattfindenden Auseinan“ dersetzung der Verlassenschafts⸗Masse der kinderlos ver“ storbenen Valentin Gerhards Wittwe von Hähnlein, Schwester des Bernhard Sensfelder, von Interesse, über des Letzteren Leben oder Tod gewisse Nachricht zu erhalten, und da die bisherigen Bemühungen des⸗ falls fruchtlos gewesen sind, so fordert man den Bern⸗ hard Seusfelder oder dessen etwaige Leibeserben anf, sich zum Empfange der angefallenen Erbschaft binnen 2 Monaten bei unterzeichneter Behörde zu melden, so wie man denn auch die öffentlichen Behörden, welche über Bernhard Sensfelder nähere Auskunft zu er⸗ theilen vermögen, ersucht, solche gegen Erstattung der Kosten anher mitzutheilen. Zwingenberg, den 16. Februar 1839.

Großherzogl. Hess. Landgericht daselbst. Klipstein.

Bekanntmachung.

Die adelichen Güter Groß und Klein Paglau, ein⸗ schließlich der dazu gehörigen Vorwerke Fünf Grenzen, Alt Hütte, Baumgarten, Neukrug und Celmerost wo, im Verenter Kreise, 1 Meile von Schöneck, 3 Meilen von Pr. Stargardt, 3 Meileu von Dirschaun, Mei⸗ len von Danzig und 4 Meilen von Berent belegen, mit einem neuen, massiv erbauten herrschaftlichen Wohn⸗

hause und großem Obst⸗ und Gemüse⸗Garten, guten Groß Paglau Kl. Paglau. 75 M. 57 ¶R. 231 M. 14 ¶R. 166 56 39 88 30 167 9 175 17 151 8 9 1126 161 2 104 9 78 3 79

Sma. 2247 M. 130 ◻᷑R.

find im Jahre 1838 vermessen und von der Königl. Westpreußischen Landschafts⸗Direktion zu Danzig, Groß Paglau im Werthe von 11,735 Thlr. 6 sgr. 8 pf., Klein Haglau im Werthe von 2121 Thlr. 19 sgr. 10 pf., die Waldungen von drei Königl. Forst⸗Beamten im Werithe von 15,834 Thlr. 19 sgr. 10 pf. abgeschätzt worden. Aus den Pachtungen von Klein Paglau, den 5 Vor⸗ werfen und den Kätbner⸗Wohnungen kommen jäbrlich an 440 Thlr. baare Gefälle ein, auch kann die Acker⸗ und Wiesenfläche durch Rodungen der dazu sich eig⸗ nenden Flächen bedeutend vergrößert werden. Die baaren Abgaben und Beiträge betragen jährlich 92 Thlr. 28 sgr. 5 pf.

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BurtxiavcxNxAene. 364 M. 109 ¶R. in

Wohn⸗, Wirthschafts⸗ und Dorf. Gebänden, vollständi⸗ gen Winter und Sommer⸗Saaten und Inventarien⸗ Stücken und bedeutender nutzbarer Waldung von Laub⸗ und Madeiholz, sollen in termino den 3. un i 1839, im herrschaftlichen Hause zu Groß Paglau an den Meistbietenden, wenn ein annehmbares Gebot erfolgt, verkauft werden. Diese Güter mit dem Flächen⸗ Junhalte von: in Summa 1106 M. 71 ◻¶ A. Acker, 205 144 8 1” 85 * 160 83 157

Brücher und Weideland Waldung,

Gewässer, Baustellen und Unland.

59 ¶R. und

159 Acker, Wiesen, Gäͤrten, Brücher, Baustellen und Unland in den b

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Sma. 2612 M. 841

Sma. 3454 M. 38 ◻᷑ R. .“

Hypothekenscheine, Taxen, Vermessungs⸗Register und Pläne liegen zur Einsicht bei dem Königl. Regierungs⸗ Seccretair Lamle in Danzig in der Hinter Gasse Nr 123, der auch auf portofreie Anfragen sowohl die näheren soeziellen Rachrichten über diese Güter und über den Verkauf, selbst aus freier Hand vor dem Termine, zu gehen bereit ist.

Die Uebergabe erfolgt sofort nach dem Zuschlage, auch können Kauflustige sich jederzeit in Groß Paglau bei dem dortigen Wirthschafts⸗Inspektor mit den Ver⸗ hältnissen dieser Güter bekannt machen.

Danzig, den 25. Februar 1839.

Für Thalersammler.

Eine Abtheilung des berühmten Döplerschen Tha⸗ ler⸗-Kabinets in Berlin, die Königl. Preußischen, Dä⸗ nischen, Polnischen, Kaiserl. Russischen, Kurfürstl. Brandenburgische, Herzogl. Schlesische, kleine Fürst⸗ liche, Gräfliche, Standtische (Air e Glogau) Thaler, so wie die von Florenz, Genuaä, Sardinien und Sici⸗ lien, Bologna bis Verona, Erzherzöge von Oesterreich, Erzbischöfe und Bischöfe enthaltend, ist in größern oder kleinern Partieen zu verkaufen. Auf portofreie An⸗ frage ertheilt der Dr. Pietzker in Zehden, so wie J. Döpler, Behrenstraße Nr. 7, nähere Auskunft.

Kunst⸗Auction zu Dresden.

Den 1. Mai d. J. erfolgt zu Dresden durch Unter⸗ zeichneten die Versteigerung eines kleinen ausgesuchten Gemälde⸗Kabinets, meist guter alter Italiänischer Meister, aus dem Rachlasse des ehemaligen Kabinets⸗ Ministers Grafen Marcolini. Bei diesen Gemäl⸗ den ist auch eine kleine Sammlung schön geschnittner Elfenbein⸗Arbeiten, über welche Gegenstände, so wie über die Gemälde, ein in Franz. Sprache abgefaßter Katalog das Weitere der besonderen Merkwürdigkeiten besagt. Der gedruckte Katalog ist auf portofreie Ver⸗ langzettel in nachbenannten Buch⸗ und Kunsthandlun⸗ gen zu haben: in Aachen b. Hrn. Buffa Augs⸗ burg b. Hrn. F. Ebner Berlin b. Hru. Asher Preslau b. Hrn. Schulz & Comp. Kopen⸗ hagen b. Hrn. Reitzel Düsseldorf b. Hrn. Sta⸗ bel Halberstadt b. Hrn. Helm Hamburg b. Hrn. Harzen München b. Hrn. Herrmann Stras⸗ burg b. Hrn. Levrault Prag b. Hrn. Borrosch & André Stuttgart b. Hrn. G. Ebner, so wie durch jede Buch⸗ und Kunsthandlung, zu Dresden durch die Walthersche Hofbuchbandlung. Dresden, am 28. Februar 1839. 8 Carl Ernst Heinrich, Auctionator.

Bekanntmachung.

Den geehrten Actionairen der Berlin⸗Potsdamer Eiseubahn⸗Gesellschaft wird hiermit bekannt gemacht, daß in der Geueral⸗Versammlung vom 13. d. M. zu⸗ gieich über eine Modification des Plans zur Beschaf⸗

Königl. Preuß. Land⸗ und 6“

Rothwendiger Verkauf. 8— Stadtgericht zu Berlin, den 30. Juli 1838. Das hierselbst in der Dresdnerstraße Nr. 73 belegene Grundstück des Rentiers Grabe, taxirt zu 9134 Thlr. 2) sgr., soll Schulden halber am 12. April 1839, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe

und

Bekanntmachung. Bei der Gelehrtenschule und der höhern Bürger⸗ schule zu Jever, im Großherzogihum Oldenburg, sind die Stellen: eines Lehrers der Mathematik und der Natur⸗ Wissenschaften,

eines ersten Lehrers der Bürgerschule, der in der eschichte, der Geographie, der Technologie und in neuern Sprachen, besonders im Französischen, zu unterrichten hat,

Hypotheken⸗Schein sind in der Registratur einzusehen. baldmöglichst und spätestens auf Michaelis d. J.

Rothwendiger Verkauf.

zu besetzen. Jede dieser Stellen hat eine seste Einnahme von

SesesAi⸗ Berlin, den 22. Januar 1839. 500 Thlr. in Pistolen (fast 1000 Fl. Rh.), aber keine ro

Das in der nenstraße Nr. 70 belegene Grund⸗

sonstigen Emolumente, wofür wöchentlich 24 26 Lehr⸗

stück des versterbenen Tischlermeisters Voigt, taxirt zu stunden zu gebeun sind.

18,857 Thlr. 4 sgr. 6 pf., soll zur Auflösung der Ge⸗ mernschaft am 4. Oktober 1839, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hypothekenschein sind in der Registratur einzusehen. Zu diesem Termine werden auch die etwanigen un⸗ bekannten Real⸗Prätendenten, bei Vermeidung der Prätlusion, veorgeladen.

Diejenigen, welche, auf Akademieen gebildet, die Ver⸗ leibung eines der erwähnten Schulämter wünschen solllen, werden aufgefordert, sich unter Anlegung der erforderlichen, ihre Qualification hinlänglich beurkun⸗ denden Zeugnisse vor dem 1. Mai d. J. bei der un⸗ terzeichneten Behörde schriftlich zu melden, wodurch sie sich zugleich einer vor der obern Schulbehörde in Ol⸗

denburg hr haltende

Probelection unterwerfen, falls

sung des Anlehns von 400,000 Thlr. in Folge höherer Veranlassung berathen und Beschluß gefaßt werden soll. Berlin, den 2. März 1839. Die Repräsentanten der Berlin⸗Potsdamer Eisenbahn⸗Gesellschaft. Gelpcke, Vorsitzender.

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Nachdem nunmehr das Gesetz für die Eisenbahn- Unternehmungen im Preufsischen Staate publizirt ist und sämmtliche Vorarbeiten und Verhandlungen wegen der projectirten Eisenbahn zwischen Stet- tin und Berlin beendigt worden sind, laden wir sämmtliche Actionairs des Berlin-Stettiner Eisen- bahn-Unternehmens zur Versammlung

am 18. März. Vormittags 9 Uhr,

und, falls an diesem Tage die Verhandlung nicht

beendigt werden sollte, zu deren Fortsetzung, am

darauf folgenden Tage, im Börsenhause zu Stettin biermit ein.

Die Gegenstände der Verbandlung werden seyn:

Darlegung unserer bisberigen Geschäfts- Füh.- rung, desgfeichen sämmtlicher Papiere, Rech- nungen, Anschläge, Zeichnungen und Karten, so wie des gegenwärtigen Standes der Angele-

und Beschlufsnahme über sämmtliche im Allge- meinen oder im Einzelnen die Ausführung des Berlin-Stettiner Eisenbahn-Unternehmens und dessen fernere Leitung betreffen könnende Ge- genstände.

In Folge der mit sämmtlichen Actionairs vertrags- mäsfsig abgeschlossenen gegenseitigen Verpflichtun- gen sind die in dieser Versammlung Erscheinenden gesetzlich berechtigt, über obbenannte Gegenstände die Gesammtheit der Actionairs verpflichtende Be- schlüsse abzufassen.

Da inzwischen seit der eingegangenen Verpflich- tung der Interessenten eine geraume Zeit verflossen ist und solche unter anderen Erwartungen erfolgt seyn, auch manche persönliche Verhältnisse sich geändert haben möchten, so erachten wir es füur billig, jedem Actionair anheim zu stellen, die ge- schehene Zeichnung zurückzunehmen oder zu er- mässigen. Die Erklärung hierüber und die Rück- gabe der von uns über Annahme der Zeichnung und der desfalls eingegangenen Verpflichtung ausgefer- tigten Anerkenntnisse mufs jedoch vor dem ohigen zur General-Versammlung angesetzten Termin er- folgen, widrigenfalls angenommen werden muss, dafs der bis dahin sich nicht Erklärende bei seiner Ver- pflichtung verbleiben will.

Wir haben übrigens diese Einladung mittelst be- sonderen Circular-Schreibens noch an jeden einzel- nen Actionair adressirt, auch diesem noch einige spezielle Bemerkungen wegen der Legitimation der zur Versammlung Erscheinenden, des Stimm-Ver- hältnisses und der Einreichung der Erklärung über gänzliches oder theilweises Ausscheiden etc. beige- fügt. Damit auch diese Mittheilung die Kraft der gebörig erfolgten Publication habe, so machen wic bier darauf aufmerksam, mit dem Ersuchen, dafs derjenige, dem jenes Circular-Schreiben nicht zu- gehen sollte, es in Berlin von Herrn J. Mendels- sohn oder in Stettin von Herrn C. Meister ent- gegennehmen möge.

Stettin, den 2. Februar 1839.

Das Berlin-Stettiner Eisenbahn-Comité. Masche. Mendelssohn.,. Wagener. Schil- lo w. v. Halle. Gribel. Meister. Endell.

Durch unsere Bekanntmachung vom 2. Februar, nach welcher wir einen Termin zur General⸗Versammlung der Actionairs des Berlin⸗Stettiner Eisendahn⸗Unter⸗ nehmens auf den 18. März hier im Börsenhause an⸗ gesetzt haben, ist zugleich früheren Interessenten au⸗ beimgestellt, zurückzutreten, wenn sie wegen verän⸗ derter Umstände oder Ausichten es angemessen finden. Bis zu dem Betrage der hiernach etwa Ausscheiden⸗ den sind wir bereit, neue Zeichnungen anzunehmen.

Die dazu Geneigten wollen ihre Anmeldungen bis

zum 16. d. M., schriftlich oder durch Abgabe in unserm Bureau in der Wohnung des Herrn Ober⸗Bürgermeisters Masche hier, wo, so wie im Comtoir der Herren Men⸗ delssohn & Comp. in Berlin, Unterzeichnungs⸗Formu⸗ lare, auch eine kurze Darstellung über den Stand der Angelegenbeit entgegenzunehmen sind, überreichen.

Uebrigens machen wir noch besonders darauf auf⸗ merksam, daß unsere Einladung vom 2. Februar zur General⸗Versammlung auch auf alle die Anwendung findet, welche inzwischen bereits nen gezeichnet haben oder noch bis zum 16. d. M. zeichnen werden.

Stetrin, den 1. März 1839.

Das Berlin⸗Stettiner Eisenbahn.Comité. v öe E;e8

genheit überhaupt, und demnächst Berathung

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Staats⸗Zeitung

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Amtliche Nachrichten. EE“

Des Koͤnigs Majestaͤt haben dem ordentlichen Professor in der juristischen Fakultaͤt der Universität zu Halle, Dr. Per⸗

nice, das Praͤdtkar eines Geheimen Justizraths beizulegen und das fuͤr denselben ausgefertigte Patent Alerhoͤchstselbst zu voll⸗ ziehen geruht.

Des Koͤnigs Majestaͤt haben dem ordentlichen Professor in

der juristischen Fakultäͤt der Untversitat zu Halle, Hofrath Dr.

Henke, das Praͤdikat eines Geheimen Zustizraths beizulegen und das faͤr denselben ausgefertigte Patent Alerhöͤchstselbst zu

vollziehen geruht. 5

Bekanntmachung.

Die Kandidaten der Baukunst, welche entweder in dem er⸗

sten diesjährigen Termine die Vorpruͤfung als Staats Baumeister oder Bau⸗Inspektoren, oder welche bis zum Oktober d J die muͤnd⸗ liche Pruͤfung als Preivat⸗ Baumeister abzulegen beabsichtigen, werden hiermit aufgefordert, bis zum 15ten k. M. sich schrift⸗

lich bei uns zu melden, worauf den Ersteren das Weitere eroͤff⸗ net und den Letzteren der Termin bezeichnet werden wird, der

zu ihrer Pruͤfung in den Naturwissenschaften angesetzt ist. Berlin, den 17. Februar 1839. Koͤnigl. Ober⸗Bau⸗Deputation.

Dem Uhrmacher E. Engelhardt hierselbst ist unter dem

3. Maͤrz 1839 ein Patent

auf eine Hemmung an Spindel⸗Uhren, in der durch ein Modell nachgewiesenen und fuͤr neu und eigen⸗

thuͤmlich erachteten Zusammensetzung,

auf Sechs Jahre, von jenem Termin an gerechnet und fuͤr den

Uufang der Monarchie, ertheilt worden.

AnR 8 lanmnd.

Rußland und Polen.

St. Petereburg, 25. Febr. (Die Exilirten in Sibirien.) Diese große, auf einem unermeßlichen Landstriche verbreitete, ein buntes Gemisch aller Staͤnde darbietende Ver⸗

brecher Kolonie ist in der Stellung ihrer von den Gesetzen ihr dort zuerkannten buͤrgerlichen Verhaͤltnisse in Europa fast nur dem Namen nach bekannt, obgleich sie dort eine der zahlreich⸗ sten Beroͤlkerungs Klassen bereits bildet und auf die aümäͤlige Kultur⸗Enifaltung der uͤbrigen Bewohner Sibiriens einen un⸗ verkennbar wichtigen Einfluß ausuͤbt. Sie zerfaͤllt nach Maß⸗ gabe ihrer Vergehen und der den Einzelnen von dem Gesetze zuerkannten Straf Bestimmungen in zwei Hauptklassen: in Ver⸗ wiesene auf Z vangs⸗Arbeiten (Katorschnikt) und in Verwiesene zur Urbarmachung wuͤster Landstrecken. Erstere werden zu Ar⸗ beiten in den Fabriken, in den Bergwerken, auch zum Festungs⸗ bau verwandt; letztere Klasse begreist die zur Ansiedelung in Sibirien bestimmten Individuen und zaͤhlt fuͤnf Abtheilungen. Zuc ersten gehoͤren Individuen, welche wegen bedeutender Ver⸗ brechen mit der Peitsche (Plette) zuvor gezuͤchtint und dann deportirt werden. Sie werden gleichen Straf⸗Arbeiten wie die

der ersten Klasse unterworfen, nur auf kuͤrzere Dauer, auf ein Jahr und länger, und zur Ergaͤnzung der Ersteren

ur zweiten Abtheilung gehoͤren die jugendlichen, noch stark konsti⸗

man nennt sie darum die temporairen Zwangs⸗Arbeiter.

tuirten Verbrecher, die einee Handwerks kundig sind. Sie wer⸗ den auch in ihrem Exil zur Ausuͤbung ihres Gewerbes gebraucht und heißen die Handwerker⸗Abtheilung. Alle zu den Arbeiten des Landbaues Unfähigen, wie herrschaftliche Bediente, Ju⸗

den ꝛc. gehoͤren zur dritten Abtheilung, werden zu allerlei Dienst⸗

Verrichtungen gebraucht und heißen die Bedienten Zunft. Die vierte, die bevorzugteste und zahlreichste unter den Sibirischen

Exilirten, begreift alle fuͤr den Landbau faͤhigen Individuen,

die auch ausschließlich dafuͤr, unter dem Namen der „Ansiedler⸗ Abtheilung“, gebraucht wird.

gen. Sie muͤssen in den Dorf⸗Gemeinden leben, werden zu kei⸗ nen Arbeiten angehalten, sondern sind hier zum Erwerb ihrer eigenen freien Subsistenz angewiesen. Die Land⸗Ansiedler fas⸗ sen zwei Drittheile von allen uͤbrigen hier angegebenen Kate⸗ gorieen. Die Diener Zunft und die temporairen Z wangs⸗Ar⸗ beiter sind die schwaͤchsten Abtheilungen. Das noch jetzt geltende Haupt⸗Gesetz fuͤr die Sibirischen Exilirten bleibt das vom verewigten Kaiser Alexander am 3. August 1822 bestaͤtigte Verweisungs⸗Reglement. Es schont auch in dem Geist der Milde, t ste des Boͤsen. Sich uͤber alle Zweige ihrer Verwaltung auedeh⸗ nend, hat es zur steten Haupt⸗Tendenz: die Gesellschaft gegen die weiteren Unthaten der Verbrecher zu wahren, sie durch strenge Zucht und ununterbrochene Thaͤtigkeit, wo moͤglich ge⸗

bessert, eines Tages der Gesellschaft zuruͤckzugeben, nicht 889e, i⸗

sie durch unmenschliche Behandlung zwecklos zu martern. biriens Exilirte aller Klassen haben sich seit der Erscheinung dieses Reglements einer weit menschlicheren Behandlung zu erfreuen. Das humanere Verwaltungs⸗System hat auch nicht verfehlt, wohlthaͤtige Folgen fuͤr die verschiedenartigen Exilirten zu haben. Fruͤher beharrten sie hartnaͤckig bei ihren Lastern und Unthaten, bezeugten keine Reue, ruͤhmten sich ihrer Verbrechen viel⸗ mehr und waren stolz da auf, wenn sie sich durch die Größe derselben auegezeichnet hatten; jetzt sieht man viele unter ihnen sich be⸗ muͤhen, durch innige Reue, sittliche Fuͤhrung, das Andenken ihres fruͤheren Lebens zu verwischen, und sich so der ihnen an⸗ gediehenen Gnade der Staats⸗Regierung wuͤrdig zu machen,

Berlin, Donnerstag den 7te⸗

Maͤrz

die dahin strebt, sie durch Strafen selbst zu bessern. Die Straf⸗ frist fuͤr die verpoͤnteste Verbrecher⸗Klasse, die Zwangsarheiter (Katorschniks), darf nach diesem Reglement nicht läͤnger als zwanzig Jahre dauern. Nach Verlauf dieser Frist ist das In⸗ dividuum, wenn es kein neues Verbrechen begangen hat, frei von allen Zwangsarbeiten und kann sich an seinem bisherigen Strafort selbst ansiedeln, nur unter der gewoͤhnlichen polizei⸗ lichen Aufsicht stehend.

In der Stadt Tobolsk besteht die Central⸗Behoͤrde fuͤr alle nach Sibirien Verbannte. Sie allein ist autorisirt, die ihr aus Europa zugehenden Verbrecher zu empfangen und uͤber ihre Vertheilung im weiten Sibirien zu verfuͤgen. Kein Kriminal⸗ Gericht im Europaͤischen Rußland darf mehr in seinem Urtheil uͤber einen Verbrecher, was diese Behoͤrden fruͤher zu thun berechtigt waren, seinen kuͤnstigen Strafort bestimmen; dies liegt jetzt nur gedachter Central⸗Behoͤrde ob, welche am besten die dortigen Verbrecher⸗Klassen und die öͤntlichen Perhaͤltnisse kennt. Naͤchst ihr und unter ihrer Kontrolle bestehhh noch in jedem der Sibirischen Gouvernements besondere Expeditionen uber diejenigen Verwiesenen, welche als Ansiedler zur Urbar⸗ machung und zum Anbau wuͤster Landstrecken kondemnirt sind; sie stehen unter ihrer Jurisdiction waͤhrend der Dauer der durch das Gesetz ihnen diktirten Strafzeit. Nach ihrem Ab⸗ lauf treten sie in den Stand freier Kronbauern oder Buͤrger und gehen unter die Aufsicht der gewoͤhnlichen Civil⸗Gerichte uͤber. Die Aufsicht und Verwaltung uͤber die Katorschniki (Zwanzsarbeiter) fuͤhren diejenigen Lokal⸗Autoritaͤten, unter deren Jurisdiction sie ihre Arbeiten zu verrichten haben.

Die Mittelzahl der jaͤhrlich nach Sibirten wegen Kapital⸗ Verbrechen Exilirten kann zwischen 3300 bis 3500 angenommen werden, doch uͤbersteigt sie nie die Zahl von 4000. Die zahl⸗ reichsten Verbrechen sind: Mord, Raub, Diebstahl und Anie⸗ gen von Feuersbruͤnsten. Die Miittelzahl der jaͤhrlich nach To⸗ bolsk an die gedachte Behoͤrde eingesandten Verbrecher ist 7000, wovon das weibliche Geschlecht ½ bepaͤgt. Vergleichungs⸗Tabelle des bisher hier in St. Petersburg bestan⸗ denen Sebirischen Comité hat dargethan, daß eie gefaͤhrlichste zu Vsrbrechen hinneigende Lebens⸗Epoche des Menschen die vor dem 40sten Jahre ist, schwaͤcher wird diese Hinneigung im spaͤteren Alter. Dieselbe Tabelle stellt noch ein zweites, dem Psychelogen sehr bemerkenswerthes Resultat dar; die Frauen,

zwischen dem 50sten und 60sten Lebensjahr stehend, sind mehe zu Ausuͤbung von Verbrechen geneigt, als die im gleichen Alter sich befindenden Maͤnner. Die Zahl der Verbannten (Kator⸗ schniki) verhaͤlt sich zu der der uͤbrigen Verwiesenen in ganz Stbirien wie 1:9. Am 1. Januar 1835 zäͤhlte man ihrer dort uͤberhaupt 9667. Die Mehrzahl derselben, uͤber zwei Drittheile, fand sich im Gouvernement Irkutsk placirt und zwar in den Bergwerken von Nertschinsk, bei den Kronbranntwein⸗Brenne⸗ reien und Salzsiedereien und auf der bekannten Telminschen Tuchfabrik unsern Irkutsk.

Haͤufig geschieht es, daß die nach Sibirien Verwiesenen dort aufs neue Verbrechen ausuͤben, wozu ihnen die Lokal⸗Ver⸗ haͤltnisse des weiten Landes und die dadurch erzeugte Uazulaͤng⸗ lichkeit der Beaufsichtigungs⸗Mittel guͤnstig sind. Bei der Ent⸗ deckung werden verschaͤrftere Strafen gegen sie verhaͤngt. Land⸗ ansiedler des westlichen Sibiriens werden in dieser Beziehung zu Zwangs Arbeiten in Bergwerken und Fabriken kondemnirt; die Katorschniki dagegen werden in gleicher Qualitzt ins oͤst⸗

In die Listen der fuͤnften wer⸗ den endlich die Schwachen und Alters⸗Gebrechlichen eingetra-

Verbrecher die Menschenwuͤrde und athmet den verbunden mit strenger Suͤhne als Strase

liche Sibirien transportirt. Den in diesem Theil Sibiriens in neue Verbrechen Fallenden wird die durch das Gesetz diktirte Strafzeit verlaͤngert, nach Maßgabe der Verhaͤltnisse verdep⸗ pelt. Die meisten hier von ihnen veruͤbten neuen Verbrechen sind Mord und Raub. Häufig desertiren die Verwiesenen, vornehmlich die Zwangs⸗Arbeiter, die wirklich mit einem harten Loose zu kaͤmpfen haben, verbergen sich entweder in den uner⸗ meßlichen Waͤldern, oder suchen in die Europaͤische Heimath zu enikommen; die meisten bringt aber im ersten Fall Hunger und Kaͤlte, im zweiten die schreckliche Weite des Weges, wobei sie von den Kosaken⸗Kommanden, der Land⸗Polizei und den Bauern eingefangen werden, in die fruͤhern Verh ältnisse zuruͤck, die nun, wie gedacht, eine noch aͤrgere Gestalt fuͤr sie gewin⸗ nen. Eine ununterbrochene, der Menschen Natur enisprechende Thaͤtigkeit, deren Erfolg aber auch ihnen Gewinn bringen muͤßte, wuͤrde ein unfehlbares Mittel werden, sie von diesen moralischen Gebrechen zu heilen. Die Sterblichkeit hat sich im Verlauf von zehn Jahren nicht sehr bedeutend unter ihnen er⸗ wiesen: unter den Verbannten verhielt sie sich wie 1 zu 9, unter den Ansiedlern wie 1 zu 16

Das Exil⸗Reglement vom Jahre 1822 stellte zuerst die hu⸗ mane Idee auf, ganz Sibirien mit den dort besindlichen Ver⸗ wiesenen aller Klassen zu kolonisiren. Seit dem Jahre 1827 sucht die Regierung sie mit unablaͤssigem Eifer auszufuͤhren; dies geschieht auf eine zweifache Weise: Man siedelt die Ver⸗ wiesenen in schon bestehenden, von Russischen Bauern seit lange bewohnten Doͤrfern an; oder es werden ganz neue Doͤrfer auf Kosten der Regierung angelegt und sie in diesen untergebracht. Im ersten Fall muͤssen sich die Verwiesenen durch eigene Ac⸗ beiten erhalten; im letztern gewaͤhrt die Krone den Ansiedlern zum Aufbau der Haͤußer zur Anschaffung der Acker Geraͤthe, des Viehs, des Getraide⸗Ankaufs zur eigenen Subsistenz, wie zum Bestellen der Felder, alle noͤthige Unterstuͤtzung. Zu An⸗ siedlern in diesen neuen Kron⸗Doͤrfern waͤhle man vorzugsweise starke junge Leute, geeignet fuͤr landwirthschaftliche Arbeiten, die verheirathet sind. Wie gesagt, begann die Regierung im Jahre 1827 in mehreren Distrikten des Gouvernememts Jeniseisk, na⸗ mentlich zu Kansk, Atschinst und Minusinsk den Aufbau von 22 neuen Doͤrfern und kolonisirte darin an 6000 Vermiesene, wozu sie die Summe von 479,000 Rubel verwandte. Im Jahre 1833 waren diese neuen Anstedelungen voͤllig fertig. Auch in andern Theilen Ost Sibiriens hat man mit dem besten Erfolge in den letzten Pehenr neu or I Doͤrfer mit Verwiesenen angesie⸗ delt und setzt dieses System allmaͤlig weiter fort. Im Jahre 1835 fanden sich schon 58,026 Verwiesene in beiden Haupithei⸗

ten ½ der Bevoͤlkerung aus. zaͤhlte man in den verschiedenen Sibirischen Gruvernements an

Eine zehnjaͤhrige

len Sibiriens kolonisirt. Von ihnen waren 45,013 in ͤltern von Russischen Bauern bewohnten Doͤrfern untergebracht, 13,014 aber in ganz neu angelegten. Bei der ersten Ansiede⸗ lungs⸗Klasse machte das weibliche Geschlecht , bei der zwei⸗

15,688 Exalirte beider Geschlechter, die, voͤllig kolenisirt, nach

beendigter Strafzeit in den Stand freier Kroon Bauern oder

Buͤrger uͤbergetreten waren. In dieser Zahl befanden sich ä“ hee

Frankreich. 1“ Paris, 1 Maͤrz. Die Korvette „la Creole“, an deren

Bord sich der Prinz von Jeinville befindet, ist gestern im An⸗

gesichte von Brest erschienen. Heute fruͤh landeie Se. Koͤnigl. Hoheit und machte sich gegen Mittag nach Paris auf den Weg. Die Herzoge von Orleans, von Nemours und von Au⸗ male sind heute um 2 Uhr von hier ab und ihrem Bruder entgegen gereist. Die „Creole“ hatte Havaba am 30. Januar

verlassen.

Das Journal la Presse erklaͤrt auf das Bestimmteste, daß die neue Kammer durch eine Thron⸗Rede werde eröffnet

werden.

Die letzten Augenblicke vor dem Beginn der Wahlen wer⸗ den von allen hiesigen Blaͤttern noch benutzt, um mit erncuter Energie ihre respektiven Kandidaten den Waͤhlern anzupreisen. Jede Partei beeilt sich, den Waͤhlern das letzte Wort zuzuru⸗ fen, welches möͤglicherweise entscheidend in die Waagschale fal⸗ len koͤnnte. Morgen beginnen die Wahlen. Wenige Tage,

so werden wir wissen, wie die Waͤhler, die dieses Mal auf alle moͤgliche Weise aufgeklaͤrt worden sind, uͤber die Coalitien

denken. Das Journal de Paris giebt heute einen genauen

Nachweis von der Zahl der Waͤhler in jedem einzelnen der

86 Departements. Die Gesammtzahl der eingeschriebenen Waͤh⸗ ler belaͤuft sich auf 197,598. Das bedeutendste Departement ist das der Seine mit 16,178 Wraͤhlern. Ihm zunaͤchst folgt das Departement der niederen Seine mit 7599, und dann das Nord⸗Departement mit 6767 Wäͤhlern. Das unbedeutendste Departement ist das von Korsika mit 310 Waͤhlern. Demnaͤchst das der oberen Alpen mit 4!2, und das der niederen Alpen mit 527. Zwischen A und 5000 Waͤhler haben die Departements des Cal⸗ vados, der Gironde, des Pas de Calais und der Rhone. Zwischen 3 und 4000 die Departements der Aisne, der Rhone⸗Muͤndun⸗ gen, der Eure, der oberen Garonne, der Oise, der Saonne und Loire, der Seine und Oise und der Somme.

ronne, der Maine und Loire, der Marne, der Charente, der niederen Charente, der Goldkuͤste, der Dordogne, der Gard, des Gees, der Ille und Villaine, der Indre und der Loire, der niederen Loire, des Loiret, der Orne, des Puy de Döͤme, der Sarthe, der Seine und Marne, des Tarn und des Tarn und der Garonne. Unter 1000 Wähler haben die Departe⸗ ments der Arriège, der Lozère, der Creuse, der oberen Py⸗

und Ersterer wollte uͤberdies

renäen und der Ost⸗Pyrenaäͤen. zaͤhlen zwischen 1000 und 2000 Waäͤhlern.

Vergangenen Sonntag und Montag haben in der Mili⸗ tairschule unter den Soldaten mehrerer Regimenter Unruhen stattgehabt. Es fanden Herausforderungen statt. Die Militair⸗ Behoͤrde ließ indeß alle Truppen in ihre Quartiere designiren. Dennoch kam es am Dienstag zu einem Duell, in dem ein Dragoner schwer verwundet worden. Das 55ste Linien⸗Regi⸗ ment, welches mit dem 7ten Dragoner⸗Regiment im Streit lag, haben beide den Befehl erhalten, L zu verlassen.

Uebermorgen wird die dies jaͤhrige Ausstellung von Gemaͤl⸗ den lebender Kuͤnstler im Louvre eröͤffnet.

Paganini wird in Uebung erhalten, 20,000 Fr. zu zahlen. Dieses Mal handelt es sich aber nicht um ein freiwilliges Ge⸗

Zwischen

Zu Anfange gedachten Jahres .

8

2 und 3900 haben die Departements des Lot und der Ga⸗

Alle uͤbrigen Departements

schenk, sondern um eine ihm gerichtlich abgezwungene Entschaä⸗

digung. Das Casino⸗Paganini hat naͤmlich den berühmten

Violonisten verklagt, weil er durch Nichterfuͤllung der gegen

dieses Institut eingegangenen Verpflichtungen den schleunigen Untergang desselben herbeigefuͤhrt habe. Das Gericht, die Guͤl⸗ tigkeit der Klage anerkennend, hat den Beklagten zu einer Ent⸗ schaͤdigung von 20 000 Fr. verurtheilt. 8

Der erste Theil des Leben Jesu vom Doktor D. F. Strauß ist so eben in ee ees Uebersetzung erschienen.

Boͤrse vom I. Maͤrz. Die Course sind heute in Folge der Liquidation ziemlich bedeutend gestiegen. Die 3prec. Rente schloß zu 79. 10. Man erwartet mit großer Spannung den Ausgang der Wahlen. Es sind bedeutende Weiten fuͤr und wider das Ministerium gemacht worden 8 1

Großbritanien und Irland.

8.

Parlaments⸗Verhandlungen. Oberhau zung vom 28. Februar. Die Nachricht, daß Lord een. ton zum Lord⸗Lieutenant von Irland ernannt sey, vevonlabte

ie Uor liffe, Wicklow und Roden F veb efneghn. daß die Wahl dieses

zu eifrigen Protestationen; 8 6 8 8 sten die Hoffnungen des Pap ö.“ re Nelgerung Lord Ebring⸗

ele erde, da eine fruͤhe 1 88. v r . zer Debatten uͤber die Irlaͤndische Zehn⸗

n 3 3 Kirche in voͤllige Vernichtung der protestantischen .

seine Ernennung daher als eine direkte 8 Flascereistung von Seiten des Ministeriums gegen die Kirche Krieg wenn die Minister also die Ernennung nicht

v sey; 1 1 unnullirten, so werde unheilbares Uebel entste⸗

land, welches unter der Verwaltung Lord Normanby's e e gelitten habe, dem gaͤnzlichen Verderben preit⸗ egeben seyn. Lord Melbourne und Lord Holland machten indeß darauf aufmerksam, daß es ganz unangemessen sey, auf eine im Unterhause gehaltene Rede hier Bezug zu nehmen, in Lerd Ebrington’s Rede nichts ijeutenants⸗Posten untauglich

finden, was ihn zu dem Lord 2

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