¹'e ploͤtzlichen Erhebungen, das rasche Erwerben von Reichthuͤ⸗
ern doch nur die Ausnahme bilden, und daß der 9 rtrrag der Arbeit, das geduldige und allmäͤlige Aufsteigen 88 Kegeln sind; daher die kuͤhnen Speculationen, die ⸗ Unternehmungen. In Folge dieser Umstaͤnde hat die 25 als je welche nie ausbleibt, den Selbstmord, —2— und geworden ist, die Bankerotte, die Einbuße des vie vLaͤhmung des Kredits in der Handelswelt herbeigefuͤhrt⸗ beit zur Folge der Nadustrie hat ihrerseits die Stockung 8. g-— Gemuͤther gehabt, und da zu gleicher Zeit ein Fr nehmen erfaßte, welche glaubten, nur ein Loos 84 leicht, welchen zu duͤrfen, um reich zu werden, so veeg 2 1
1 - alten mußte.“ ungemeinen Vorschub dos —2 v. „Wir haben
. aus Oran in 11u.“ Bewegungen . 8. nerd ee Art von Aufruhr veranlaßt wurden, der bei den Douairen und den Smelas ausbrach. Diese Alltirten waren naͤmlich zusam⸗ men berufen worden, um ihren Sold zu empfangen; als sie aber vernahmen, daß einige unter ihnen eine Zulage bekommen hatten, beschwerten sie sich uͤber diese Bevorzugung und zogen . Am folgenden Tage, den l3ten,
er Unordnung ab. A ge 5ö ihnen eine Versammlung zu Bridia verabredet,
1 üten fanden sich die Unzufriedenen in der That an Üe. ein; der General hatte einen seiner Adju⸗ tanten dahin geschickt. Es fanden sehr lebhafte Eroͤrterungen statt; einige Araber wollten sich auf das Gebiet des Emir begeben, andere — und dies war die weit groͤßere Zahl — widersetzten sich diesem Vorhaben. Sie sagten, daß sie den General Mustapha hochachteten und ihm Folge leisten wollten, aber seine Familie und seine naͤchsten Umgebungen näaͤh⸗ men alle Gunstbezeigungen fuͤr sich in Anspruch, und dies sey unrecht; sie wollten sich dem Urtheilsspruche des Obersten Jus⸗ suf unterwerfen. Endlich trennte man sich, ohne zu einem Ent⸗ chlusse gekommen zu seyn, aber doch mit friedlicheren Gesinnungen. e- löten machte eine Kohorte von ungefaͤhr 50 Reitern Miene, u Abdel⸗Kader uͤberzugehen, aber Mustapha hatte sich auf ihrem Be.ge mit 500 Reitern aufgestellt und vereitelte ihr Vorhaben. Eine Kolonne Infanterie hatte Oran zu demselben Zwecke ver⸗ lassen; sie ist gestern zuruͤckgekehrt und hat ausgesagt, daß alle
Differenzen geschlichtet waͤren. Die Agenten Abdel⸗Kader'’s sind
diesen Aufregungen nicht fremd; sie sind vielmehr auf ihr An⸗
stisten geschehen.“ Großbritanien und Irland. 1
London, 31. Aug. Der Herzog Ferdinand von Sachsen⸗
Koburg wird mit seiner Familie noch einige Tage im Schloß
Windsor verweilen, ehe er nach dem Kontinent zuruͤckkehrt.
Vorgestern hat sich die Nord⸗ und Central⸗Bank zu Man⸗ chester aufgeloͤst; ihre Aktiva beliefen sich auf 374,000, ihre Passiva auf mehr als 831,000 Pfd.
An dem Pavillon, der zu dem Festmahl, welches dem Her⸗ zoge von Wellington gestern in Diven gegeben wurde, eigens erbaut worden war und 20,000 Quadratfuß einnahm, hatten 100 Menschen 60 Tage lang gearbeitet; er war in mittelalter⸗
chem Charakter aufs praͤchtigste dekorirt und kostete 1200 Pfd.
O'Connell begann, wie bereits erwaͤhnt, schon am Tage
nach seiner Ankunft in Dublin von neuem seine Agitation. Er machte den Anfang mit einer Versammlung seiner Konsti⸗ tuenten, um denselben, wie er alljaͤhrlich thut, Bericht zu er⸗ statten uͤber seine parlamentarische Thaͤtigkeit, zuglich aber, um ihnen anzuzeigen, was er indeß auch beinahe allsaͤhrlich zu thun pflegt, daß er jetzt allen Ernstes daran denke, die Aufhebung der legislativen Union zwischen Irland und Großbritanien her⸗ beizufuͤhren. Die Rede, welche er hielt, dauerte beinahe drei Stunden und behandelte die Irlaͤndischen Zustaͤnde in allen ih⸗ ren Beziehungen. Zunaͤchst wurden die Personen besprochen
uund dem Marquis von Normanby, so wie seinem Nachfolger, Lord
Fortescue, alles Lob gespendet; scharf mitgenommen wurde un⸗ ter Anderem Lord Brougham, hauptsaͤchlich wegen seines An⸗ griffs auf den General⸗Prokurator von Irland Sir Michael O'’ Loughlin, bei Gelegenheit der auf die Irlaändische Rechtspflege bezuͤglichen Antraͤge des Ex⸗Kanzlers im Oberhause. Dann zu den Sachen uͤbergehend, musterte O'Connell die einzelnen auf
Irland bezuͤglichen Maßregeln, welche das Parlament entweder
verworfen oder nicht im Sinne O'’Connell's entschieden hat. Von der Munizipal⸗Bill, welche die Minister bekanntlich zu⸗ ruͤckgenommen haben, nachdem sie von dem Oberhause bedeu⸗ tend umgestaltet worden war, sagte er: „Allerdings haͤtte die Bill dazu dienen koͤnnen, uns einige der albernen Froͤmmler
vom Halse zu schaffen, die jetzt in unsern Munizipalitaͤten
8 weil ich der Meinun
8 den Gewerb
Sitz und Stimme haben, aber es wuͤrde eine nur wenig bessere Menschen⸗Klasse an ihre Stelle getreten seyn. Wir weisen eine solche Bill mit Verachtung zuruͤck.“ Dann fuhr er fort: „Daß die Irländische Armen⸗Bill von einer großen Zahl derer unterstützt worden, die es wahrhaft gut mit Irland und seinen Be⸗ wohnern meinen, gebe ich zu; ich aber widersetzte mich der Maßnahme, war, wie ich es auch noch bin, daß sie mehr Rachtheil wie Vortheil bringen werde, daß wir zu arm sind für ein solches Leag. Ich bin der Ausicht, daß etwas geschehen muß, um rbsleiß aufzumuntern, wodurch dann ein größerer Belauf von Arbeitslohn seinen Weg zu der arbeitenden Klasse des Volkes finden würde. Ich fürchte, man wird binnen kurzem finden, daß das Gesetz eine zu schwere Last für das Land ist. Ich bin der Meinung, daß man die Grund⸗Rente, in welche der Zehnten verwandelt ist, zu den Zwecken verwenden müßte, für welche die neu eingeführte Armen⸗ steuer verwandt wird, wogegen dann eine Gemeindesteuer einzuführen wäre zum Unterhalt der Geistlichkeit, und zwar so, daß die Gemein⸗ den jedes Glaubens für den Unterhalt ihrer eigenen Geistlichkeit zu sorgen hätten.“ 1 Was die Anlegung von Eisenbahnen in Irland betrifft, welche Maßregel die Minister bekanntlich auch aufgegeben ha⸗
ben, so wies O'Connell auf die gehaͤssige Feindseligkeit hin,
welche in der Opposition gegen ein Gesetz liege, das nur den Zweck habe, die Industrie Irlands zu heben und dessen Huͤlfs⸗ quellen nutzbar zu machen. Er benutzte zugleich die Gelegen⸗ heit, um nachzuweisen, wie sehr Irland in seinen finanziellen Verhaͤltnissen durch die Union mit Großbritanien gelitten habe, und meinte, ohne diese Union wuͤrde es nicht noͤthig gewesen seyn, daß die Minister den Vorschlag machten, die Irlaͤndischen Eisenbahnen auf Vorschuß des Staatsschatzes zu bauen, was
denn einen Hauptvorwand gegen den Bau uͤberhaupt habe
iefern muͤssen.
„Irland“, fuhr der Redner fort, „hatte zur Zeit der Union eine
Nationalschuld von nicht mehr als 20 Millionen, durch die Union aber ist es gezwungen worden, auch noch die Schuld von England zur Hälfte zu übernehmen, und diese berrug damals nicht weniger als 470 Millionen. Nicht weniger Opposition als die Ausgabe für die Ei⸗ senbahnen fand die Bewilllgung von 30,000 Pfd. für den Volkunter⸗ richt, nicht etwa in Irland allein, sondern in England und Irland, und nur, weil man die 500 Pfd., welche von der ganzen Summe, nach Verhältniß der Einwohnerzahl vertheilt, auf die Katholiken ge⸗ wäre, als eine viel zu große Begünstigung des Papismus
ah. v
Weitlaͤuftig äͤußerte sich O' Connell dann uͤber die Bill we⸗ gen Verlängerung des Privilegiums der Bank von Irland, welche zu beseitigen bekanntlich seinen Bemuͤhungen gelungen ist, eine Opposition, die er hier, wie auch im Parlamente, aus seiner Ueberzeugung von der Verderblichkeit des Monopols der Bank zu erklären suchte, wobei er es als seine Ansicht aussprach, daß die Privat⸗Actien⸗Banken dem Interesse des Publikums viel mehr genuͤgten, sobald man nur darauf sehe, ihre Zah⸗ lungs⸗Fäͤhigkeit zu sichern; dafuͤr aber fand er die beste Garantie darin, daß man ihre Anzahl nicht beschranke, da die Konkurrenz sie dann zwinge, sich stets zur Einloͤsung ihrer Noten bereit zu halten. O'Connell klagte dann die Minister an, daß sie sich der Gleichstellung Irlands mit England in Bezug auf das Stimmrecht bei Parlamentswahlen widersetzt und nicht einmal zugegeben haͤtten, daß seine darauf bezuͤgliche Bill in ihren Details berathen werde, und nachdem er noch uͤber die von ihm wiederholt gemißbilligten Chartisten⸗Unruhen gesprochen, aͤußerte er sich schließlich uͤber das Haupt⸗Thema seiner Rede folgendermaßen: s
„Ich habe Ihnen nun gezeigt, daß wir daran verzweifeln müssen, irgend etwas von Eugland zu erlangen. Ich habe Ibuen gesagt, daß von dem Reichs⸗Parlamente nichts für uns zu hoffen ist. Ich habe Ihnen gesagt, daß die Tories in England vorherrschen, daß das Ober⸗ haus uns entgegen ist, daß die Mütelklassen, selbst wenn sie uns be⸗ freundet wären, deoch durch die Furcht vor den Chartisten davon ab⸗ geschreckt worden sind, uus beizusteben, kurz, daß wir dort auf nichts zu Foffen haben. Aber sollen wir die Opfer unserer eigenen Schuld werden? Sollen wir auf unsere eigenen Häupter Verderben gebracht haben, dadurch, daß wir dem Gesetz gehorsam geblteben sind? Verdie⸗ dienen wir auf irgend eine Weise die Behandlung, die wir erfahren müssen? Sicherlich nicht. Blicken Sie hin auf den Zustand von Irland; sehen Sie, wie wir gehandelt haben. Ich frage: Wären wir nicht friedlich ge⸗ wesen, würden sie die Truppen aus unserem Lande haben entfernen können, um ihr eigenes der Vermwüstung durch die Chartisten zu ent⸗ ziehen? O! ich habe den Vortheil wohl eingesehen, den ich der Re⸗ gierung gegenüber hätte erlangen können, wern ich beim Ausbruch des Chartisten⸗Aufstandes meinen Landsleuten gerathen bätte, den Weg lebhafter Agitation zu betreten, wenn ich ihnen gesagt hätte, sich der Verletzung der Gesetze so sehr zu nähern, als es nur ge⸗ schehen könne, ohne dieselben wirklich zu brechen, und wenn dann, wie das wohl möglich gewesen wäre, auf den Betrieb schlechter und ränke⸗ voller Leute wirkliche Gesetzesverletzungen stattgehabt hätten. Wäre von uns auf diese Weise gehandelt worden, so hätten wir den Chartistenaufstand zu einer sehr ernstlichen und wahr⸗ scheinlich gefährlichen Sache gemacht. Statt unterdrückt zu werden, hätten die Chartisten das ganze Land überschwemmen und Alles siegreich vor sich hertreiben können. Aber wir thaten das nicht. Statt uns an die Chartisten anzuschließen, stellten wir uns ihnen entgegen, statt Unruhen zu erregen, bewahrten wir den Frieden, statt uns mit Verbrechen zu beflecken, wurde faum der Name Ver⸗ brechen im Lande gehört. So haben wir gehandelt; und was ist un⸗ ser Lohn gewesen? Die Verweigerung unserer“wohlbegründeten Rechte, die Weigerung, unseren mannigfachen Beschwerden abzuhelfen, die gänzliche Verwerfung unserer verfassungsmäßigen Forderungen. Was nützt es, von unseren Diensten zu reden! Was nützt es, uns unse⸗ rer Loyalität zu rühr⸗en? Wozu dient es, daß wir unsere Vertreter nach Englaud senden? Es nützt Alles zu nichts. Eure Pe⸗ titionen werden mit Verachtung verworfen, und die Vorstellun⸗ gen Eurer Vertreter finden nichts ats Verhöhnung. Nochmals wiederhole ich es: Ihr werdet keines Eurer Rechte von Eng⸗ land erhalten. Nur Ein Ding ist noch möglich, und das ist — Repeal. (Lauter und anhaltender Beifall.) Ich habe es gesagt und ich wie⸗ derhole es, es bleibt uns nichts übrig als Aufhebung der legislativen Union mit Großbritanien. Wir dürfen nicht länger sagen, daß wir auf dieses oder jenes warten, oder daß wir sehen wollen, ob wir hier oder dort Eindruck machen können, Ich bin vollfommen Üüberzeugt, daß es jetzt meine Pflicht ist, für die Repeal zu sorgen. Ich muß vorsichtig und mit Ueberleaung zu Werkfe gehen, aber von diesem Tage an bis zum Ende meines Lebens bin ich ein Repealer. Ich habe mir die Sache oft und genau überdacht. Ich erkläre, daß, ungeachtet mei ner Vorurtheile und meiner Vorliebe für das Land meiner Geburt, ich die Sache genan überlegt habe; Gott wird Zeuge seyn für die Rein⸗ heit meiner Absichten und die Wahrheit meiner Worte, und er weiß, ob ich der Leidenschaft nachgegeben, oder der Entscheidung der Ver⸗ nunft und des gesunden Urtheils, als ich den Beschluß faßte, den ich Euch jetzt mitgetheilt habe. Auf das feierlichste erkläre ich aber jetzt noch⸗ mals, daß von dem heutigen Tage an meine Agttation beginnt zum Zwecke der Repeal.“
Am Schlusse seiner Rede setzte dann O Connell noch aus⸗ einander, daß es sich nicht um eine Trennung von England handle, einen Vorwurf, den man gewiß nicht ermangeln werde, ihm zu machen, sondern nur von Wiedereinfuͤhrung einer be⸗ sonderen Legislatur, wie sie vor der Union bestanden und wie sie noch jetzt in allen Kolonieen Großbritaniens ohne Nachtheil fuͤr die Anhaͤnglichkeit derselben an das Mutterland bestehe. In der abgesonderten, die Rechte und Anspruͤche Irlands vorzugs⸗ weise beruͤcksichtigenden Legislatur aber will O'Connell eine Ga⸗
rantie finden fuͤr die Vereinigung Irlands mit Großbritanien dren. Ardoins stiegen bis zu 23 pCt., wurden jedoch am Ende
zu einem maͤchtigen, wahrhaft freien Inselreiche. 1b Die Times theilt wieder einige Aktenstuͤcke aus Tscher⸗ kessien mit, naͤmlich ein Schreiben des General Rajewski aus Semez an die Bewohner des Distrikts von Notguhatsch, in welchem er sie zur Unterwerfung aufforderte, da er mit großen
Streitkraͤften ausgeruͤstet und ihre Hoffnung auf den Beistand
der Pforte, Frankreichs oder Englands nichtig sey; die Ant⸗ wort der Tscherkessen auf diefe Aufforderung, in welcher sie auf die zwoͤlfjaͤhrigen vergeblichen Anstrengungen Rußlands hinweisen und ein Freundschaftsbuͤndniß anbieten, wenn Ruß⸗ land seine Armeen zuruͤckziehen wolle; endlich ein von einem Oberrichter und 60 Vorstehern unterzeichnetes Schreiben an die Königin von England, das Zeugniß geben soll uͤber die auch in diesem Jahre vergeblich gewesenen Anstrengungen der Russen unter dem General Rasewski und zugleich bestimmt ist, die Verdienste des seit zwei Jahren in Tscherkessien anwesen⸗ den Jakub Bey (Heerrn Bell) zu ruͤhmen. Angezeigt wird auch, daß Sefir Bey in Konstantinopel der Tscherkessische Ge⸗ neral⸗Bevollmaͤchtigte sey, und daß Alles ratifizirt werden solle, was dieser oder dort in England unterhandle.
Auf die Depesche des Britischen Konsuls in Alexandrien, Oberst Campbell, vom 25. Mai vorigen Jahres, worin dieser den Minister der auswaͤrtigen Angelegenheiten, Lord Palmer⸗ ston, von der damals zuerst von Mehmed Ali ausgesprochenen Absicht, sich unabhaͤngig zu erklaͤren, benachrichtigte, wurde von dem Britischen Minister schon zu jener Zeit, näͤmlich unterm 7. Juli 1838, aufs unumwundendste erwiedert, daß, wenn Meh⸗ med Ali zur Ausfuͤhrung seiner Plaͤne schreiten und daruͤber, wie es unzweifelhaft geschehen wuͤrde, in Feindseligkeiten mit dem Sultan verwickelt werden sollte, Großbritanien jedenfalls fuͤr den Letzteren Partei nehmen muͤßte, um fuͤr ein so offenes dem Sultan zugefuͤgtes Unrecht Genugthuung zu erlangen und die Zerstuͤckelung der Tuͤrkei zu verhuͤten, und daß der Pascha zu seinem Verderben sich selbst taͤuschen wuͤrde, wenn er vermuthe, daß etwa Eifersucht zwischen den Euro⸗ paͤischen Maͤchten dieselben abhalten sollte, unter solchen Umstäaͤnden dem Sultan jeden Beistand zu leisten, der zur Be⸗ hauptung seiner Rechte nothwendig seyn duͤrfte. Nach dem
Bericht des Oberst Campbell hatte der Pascha von Aegypten in seiner Unterredung mit ihm besonders zwei Beweggruͤnde hervorgehoben, welche ihn bei seinem Entschlusse leiteten: Die Ruͤcksicht auf seinen eigenen Ruhm und die Sorge und die Sorge fuͤr das zukuͤnftige Schicksal seiner Familie. Hierauf ent⸗ gegnet Lord Palmerston, daß, nach der Ansicht der Britischen Regierung, gerade diese beiden Motive vielmehr aufs kraͤftig⸗ ste dazu beitragen muͤßten, den Pascha von seinem Plan abzu⸗ bringen, und zwar aus folgenden Gruͤnden: einerseits, wenn Mehmed Ali bisher allmaͤlig in der Achtung der Europaͤischen Nationen gestiegen, sey dies in Folge seiner Anstrengungen ge⸗ schehen, das Ansehen des Gesetzes unter dem von ihm regier⸗ ten Volke herzustellen und Jedermann im Besitze und Ge⸗ nusse desjenigen zu sichern, was ihm rechtlich zustehe; wenn nun aber der Pascha selbst jetzt alle diese Grundsaͤtze beseitsetzen und der Welt durch seine eigene Handlungsweise ein deutliches Beispiel gewalithaͤtiger Ungerechtigkeit geben wollte, so wuͤrde er seinen Ruhm nicht erhoͤhen, sondern im Gegentheil beflecken; andererseits, wenn Mehmed Ali glaube, daß er durch einen solchen Versuch die Lage seiner Fami e verbessern wuͤrde, so waͤre dies ein eben so großer Irrthum, denn da das Gelingen
seines Unternehmens unmoͤglich sey, so wuͤrde er seine Familie
mit in sein eigenes unvermeidliches Verderben hineinzichen; das Gelingen sey aber, nach der Ueberzeugung der Britischen Regie⸗ rung, deshalb unmoͤglich, weil der Konflikt nicht zwischen dem Pascha und dem Sultan allein, sondern zwischen dem Pascha und dem von allen Europaͤischen Maͤchten unterstuͤtzten Sultan wuͤrde ausge fochten werden. Lord Palmerston glaubte auch, wie aus seiner Depesche hervorgeht, damals noch, daß, selbst wenn die Ausfechtung des Streits dem Pascha und der Pforte uͤberlassen
bliebe, der Erstere schwerlich auf denselben Erfolg rechnen koͤnne,
der seine Waffen im Jahre 1832 begleitete. Diese Voraus⸗ setzung haben nun freilich die Ereignisse dieses Jahres nicht be⸗ staͤtigt. Der Depesche Lord Palmerston's vom 7. Juli folgt in der Reihe der dem Parlamente vorgelegten Aktenstuͤcke uͤber die Orientalischen Angelegenheiten eine Depesche des Obersten Campbell vom 9. Juli, worin es heißt:
„Der Depesche Ew. Herrlichkeit vom 9. Juni nachtommend, machte ich dem Pascha am 5. Juli meine Aufwartung, um ihm die⸗ selbe mitzutheilen. Boghos⸗Bei, der mich zum Palaste begleitete, und der Dolmetscher Artin⸗Bei waren anwesend. ch hatie die Depesche dem Minister Boghos⸗Bei schon früher vorgelesen und las sie Meh⸗ med Ali wieder langsam vor, und sie wurde ihm Paragraph für Pa⸗ ragraph übersetzt. Der Pascha fragte mich, was ich unter „dem Wege, den Großbritanien in irgend einem Konflikt einschlagen werde, der zwischen ihm und dem Sultan auf einen solchen Grund hin sich erheben köune“, verstehe? Ich entgegnete ihm, daß nach meiner Met⸗ nung aus dem ganzen Inhalte der Depesche Ew. Herrlichkeit hervor⸗
ginge, Großbritanten werde jeden Versuch Sr. Hoheit, sein Lehns⸗
verhältniß zu dem Sultan abzuwerfen, als eine feindselige Handlung von seiner Seite betrachten und einen solchen Schritt, wie Se. Hoheit sehen könnte, nicht mit passiver Zustimmung ansehen. Der Pascha äußerte, daß zwar die Depesche Ew. Herrlichkeit an mich keine Entgegnung auf die mir gemachte Mittbeilung vom 25. Mai sey, worüber an Sie zu berichten ich in meiner Depesche an diesem Tage die Ehre hatte; daß er aber mittlerweile keinen Augriff beginnen und Cw. Herrlichkeit Amntwort auf die mir von ihm gemachte Mittheilung abwarten wolle. Der Pascha wiederholte noch einmal, daß er hoffe, er werde in kur⸗ zem eine Antwort Ew. Herrlichkeit auf meine Mittheilung vom 25. Mai empfangen, und er hege das Vertrauen, daß die Gesinnu⸗ gen Großbritaniens sich dann günstiger für ihn stellen würden. Die Thätigkeit des Pascha's in der fortdauernden Vergrößerung seiner Seemacht kann keinen anderen Zweck haben, als sich in den Stand zu setzen, der Pforte zur See Widerstand leisten zu können, da er wohl einsieht, daß seine Hülfsmittel ihm nie gestatten werden, eine große Seemacht zu werden. Diese Unabhängigkeits⸗Erklärung mag aufgeschoben oder eine Zeit lang bei Seite gesetzt werden, je nachdem er glaubi, daß die Aussichten auf Erfolg gegen ihn sind; aber Ew. Herrlichkeit kann versichert seSyn, daß Mehmed Ali nimmer seine er⸗ klärte Absicht aufgeben, sondern daß er die erste günstige Gelegenheit ergreifen wird, welche irgend ein politisches Ereigniß ihm für die Verwirklichung seiner Entwürfe darbietet, und daß er alles eher aufs Spiel setzen wird, als daß er als Vasall der Pforte ins Grab steige Und so seine Famtlie ohne eine festgestellte Nachfolge hinterließe. Ich babe durch den Bericht eines einflußreichen Türken erfahren, daß ein Ulema von Kahira, auf den man als Sterndeuter großen Glauben setzt, gewelssagt hat, es würden große Bewegungen stattfinden, und
Meymed Alt werde im Jahre 1254, nach der Türkischen Zeitrechnung das gegenwärtige, unabhängig werden.“
Riederlande.
Amsterdam, 2. Sept. An der hiesigen Boͤrse wollte man heute wissen, daß in Spanien eine Uebereinkunft zwischen den Generalen Espartero und Maroto zu Stande gekommen sey. Die telegraphischen Nachrichten, welche in Paris am 31. Aug. publizirt wurden, kannte man hier bereits und die Spa⸗ nischen Fonos haben daher neuerdings eine Steigerung erfah⸗
der Boͤrse wieder zu 22 ½ verkauft.
Belgien. Luͤttich, 2. Sept. In Gent dauern die Streitigkeiten zwischen dem Bischof und den politischen Blaͤttern immer noch fort. Das Journal des Flandres wirft einem vom Bischof
sehr beguͤnstigten Jesuiten, Namens van Calllie, vor, daß er in seinen Predigten die heutige constitutionnelle Freiheit Bel⸗ giens ein Gift (venenum) und das 89 Uebel (maximum ma-
lum) genannt habe. Gegen diese Angaben, so wie gegen die Versicherung, daß die bischoͤfliche Curie die Blaͤtter „Journal des Flandres“, „Etoile“ und „Vaderlander“ auf jede ihr zu Gebot stehende Weise zu unterdruͤcken suche, protestiren jetzt 139 Geistliche der Dioͤcese in einem Schreiben aus Gent vom 30. August.
Das Journal des Flandres fuͤgt indessen obiger Pro⸗ testation die Bemerkung hinzu, daß bereis zahlreiche Geistliche, deren Unterschrift sich dabei befaͤnde, die Erklaͤrung abgegeben haͤtten, daß sie nur durch die Gewalt der Umstaͤnde gezwungen worden seyen, jene Protestation zu unterzeichnen.
PIERNsbchla d.
Muͤnchen, 31. Aug. Ein Ausschreiben der Koͤniglichen Regierung von Mittelfranken vom 2. August, den Verkauf tech⸗ nischer Geheimmittel betreffend, lautet wie folgt:
„Es kommt häufig vor, daß Druckschriften versiegelt oder zuge⸗ klebt, mit der, manchmal selbst von dem Käufer zu reversirenden Auf⸗ forderung und Verpflichtung zur Gebeimhaltung des Inhalts, zum Verkaufe ausgeboten werden, in welchen Belehrungen über Mittel zur Verbesserung einzelner Gewerbs⸗Erzeugnisse enthalten sind. Die Prüfung mehrerer solcher Schriften hat gezeigt, daß sie zum Theile unwirksame oder bereits bekannte, schon in Büchern abgedruckte Mit⸗ tel anpreisen, zum Theil aber selbst der Gesundheit schädliche Anwei⸗ sungen zur Bereitung von Lebensmitteln geben. Da hiernach durch den erwähnten Verkauf solcher Belehrungen über vises Gewerbsgeheim⸗ nisse und technische Geheimmittel nicht nur bei den unverhältnißmäßig hohen Preisen die Käufer übervortheilt, sondern auch gemeinschädliche Wirkungen hervorgebracht werden; da ferner durch dieses Verfahren
auch Unberechtigten die Ausbeutung der Erfindungen Dritter um
eigenen Vortheile erleichtert wird, so ist dessen Ein
Hoten. und es rechtfertigt sich dieselbe durch die Beilage III. zur Verfassungsurkunde, welche alle Erzeugunisse der Presse der polizeilichen Aufsicht unterstellen, und dem diese Aufsicht vereiteinden Verkaufe derselben unter Verschluß und unter dem Siegel des Geheim⸗ nisses direkt eutgegenstehen. In Erwägung dessen werden im Vollzug eines döchsten Ministerial⸗Reskripts vom 28. präs. 31. Juli l. J. die Gewerbsleute im Regierungs⸗ —2 vor dem Ankauf solcher in der Regel nutzloser und theuerer Geheimmittel gewarnt, und zur Nicht⸗ aunahme der ihnen etwa zugesendeten hiermit aufgefordert, und den sämmtlichen zum Verkehr mit Erzeugnissen der Presse berechtigten Ge⸗ werbsleuten wird der Handel mit verschlossenen Schriften und deren Ansfertigung hiermit nachdrücklichst untersagt. Die einschlägigen Be⸗ börden haben den Vollzug gegenwärtiger Verfügungen genau zu über⸗ wachen, und jedesmal in vorkommenden Fällen geeignet einzuschreiten.“
Ein Ministerial⸗Reskript, die Verhaͤltnisse der gutsherrli⸗ chen Gemeinde Behoͤrden zu den adeligen Gutsherren betreffend, isit folgenden Inhalts:
„Dem Köuntgl. Mintsterium des Innern sind wiederholt Klagen darüber zugekommen, daß die gutsherrlichen Gemeinde⸗Behörden die ihnen gegenüber den adeligen Gutsherren zukommende Stellung in Gegenständen ihres gesetzlichen Wirkungskreises nicht selten gänzlich mißkennen, und in die Formen ihres Benehmens ganz icrige Vorstel⸗ lungen über ihr Verhältniß zu den besagten Gutsberren auf cine höchst ungebörige Weise hinübertragen. Die Königl. Regierung, Kammer des Innern, hat daher den betreffenden Gemeinde⸗Behörden Rachfol⸗ gendes in Erinnerung bringen zu lassen: Wenn auch die adeligen Guts⸗ berren in so weit, als sie in den gutsherrlichen Gemeindemarkungen steuerbare Realitäten und Rechte besitzen, zu den Gemeindelasten in dem durch die bestehenden Gesetze vorgezeichneten Maße beizutragen und mitzuwirken haben, und daher in so weit und in diesem Sinne in ei⸗ nem dinglichen Gemeinde⸗Verbande stehen, so entspringt doch hieraus keineswegs ein Verhältniß persönlicher Untergebung der adligen Guts⸗ berren unter die gutsherrlichen Gemeinde Behörden, sondern es wird vielmehr durch die klaren verfassungsmäßigen Bestimmungen ein ganz entgegengesetztes Verhältniß begründet. Den adligen Gutsherren fom⸗ men bei Erfülung der in der VI. Verfassungs⸗Beilage, dann in dem Gesetze vom 29. Dezember 1831 bezeichneten Voraussetzungen die dort⸗ selbst bestimmten niederen Hoheitsrechte über die gutsherrlichen Gemein⸗ den und Grundholden zu. Dabin gehören namentlich die Ortspolizei und die damit in Beziehung auf Gemeinde⸗ und Stlftungs⸗Angele⸗ genheiten nach §§. 96 bis 110 des angeführten Verfassungs⸗Edsktes verbundenen Zuständigkeiten und Gerechtsamen. Müssen auch diese Rechte durch verfassungsmäßig bestellte Bthörden ausgeübt werden, so hören dieselben doch deshalb nicht auf, Patrimonialrechte des ade⸗ ligen Gutsherrn zu seyn und bilden vielmehr verfassungsmäßige Be⸗ standtheile der den adeligen Gutsbesitzern nach Maßgabe der besiehen⸗ den Verfassungsgesetze zukommenden Gutsherrlichkeit. Die gutsherr⸗ lichen Gemeindebehörden aber stehen zu thren Gutsherren um so mehr im Unterordnungsverhältnisse, als dieses Verhältniß selbst bei den, den Gemeinden vorgesetzten gutsherrlichen Behörden nach §. 63 der VI. Verfassungsbeilage stattfindet.
Hannover, 4. Sept. Die Hannoversche Zeitung enthaͤlt folgenden Artikel: Die „Zeitung des Hamburgischen unpartetischen Korrespondenten“ enthielt vor kurzem eine auch in die „Leipziger Allgemeine Zeitung“ uͤbergegangene Nachricht, nach welcher angeblich der Zinsfuß der hiesigen Landesschuld⸗ Obligationen an porteur von 3 % auf 3 pCt. herabgesetzt, die Namen⸗Obligationen aber hiervon ausqgenommen werden sollten. Es ist dies eine der jetzt so haͤufig vorkommenden unwahren Zeitungs⸗Nachrichten. Eine solche Herabsetzung des Zinsfußes ist von Seiten der Regierung nie beabsichtigt, vielmehr hat sich
dieselbe bestimmt dagegen erklaͤrt. Eine Kuͤndigung von Landes⸗
schulden wird und muß geschehen, jedoch einzig und allein, da⸗ mit die Mittel der Schulden⸗Tilgungs Kasse und die Kapitalien
der Hof⸗ und Civildiener⸗Wirtwen⸗Kasse, welche die General⸗
Kasse in Verzinsung zu nehmen gesetzlich verpflichtet ist, benutzt werden. Der ganze Betrag der Kuͤndigung wird sich also auf 400,0900 bis 450,000 Rthlr. jaͤhrlich, oder auf nicht viel mehr als den 40ͤten Theil der ganzen dazu geeigneten Schuld, be⸗ schränken. Daß sie aber vorzugsweise Porteur⸗Obligationen trifft, ist natuͤrlich, da in Folge der neuerlich geschehenen Um— wandlung gegenwaͤrtig bei weitem der groͤßte Theil aller Schul⸗ dn in solchen Obligationen verbrieft ist.
Darmstadt, 3. Sept. Se. Hoheit der Erbgroßherzog ist heute nach Nuͤrnberg abgereist.
Hesterreich.
Prag, am 2. Sept. Am heutigen Tage ist der von Sr. Majestaͤt fuͤr das Koͤnigreich Boͤhmen ausgeschriebene Postu⸗ laten⸗-Landtag unter der Leitung des Oöerst urggraten, Grafen von Chotek, in der herkoͤmmlichen Art abgehalten worden.
Preßburg, 27. Aug. (Preßb. Z.) Die Staͤndetafel genehmigte in der am 22. August abgehaltenen Reichstags⸗Siz⸗ zung zwei circulariter entworfene Nuntien in Betreff des zwei⸗ ten Koͤniglichen Rescripts vom 28. Juli dieses Jahres und des zu Pesth zu erbauenden Landstaͤndehauses sammt den dazu ge⸗ hoͤrigen Eingaben. Aus ersterem Nuntium theilen wir Folgen⸗ des mit:
„Als die Stände im vorhergehenden Nuntium erklärten, die Kö⸗ niglichen Proposittonen nach ihrer Reihenfolge berathen zu wollen,
„
äußerten sie zugleich, daß die in demselben Nuntium berührten Gra⸗
vamina und Postulata in ein und derselben Repräsentation unzer⸗ trennbar Alkerhöchsten Orts unterbreitet werden sollen. Hierbei wan⸗ deln die Stände auf einer Bahn, welche durch die Verordnung des Izten Gesetz⸗Artikels vom Jahre 1790 und 1791] nicht verschlossen wurde, und die der bisherige Dtätat⸗Geschäftsgang rechtfertigt. Landtagliche Akten liefern unbezweifelte Belege dazu, daß von der Zeit des erwähn⸗ ten 13ten Gesetz⸗Artikels an bei Gelegenheit mehrerer Reichs⸗ tage zugleich auch mehrere Gravamina und Postulata des Lan⸗ des, mit den Königlichen Propositionen vereint, unterbreitet wur⸗ den. — Die Ansicht, daß die mit der um Aufschlüsse einkom⸗ menden Repräsentatton unzertrennbar zu verbindenden Gegenstände von der Maguatentafel noch gar nicht erörtert wurden, kann um so weniger hinderlich seyn, da die Stände, gerade um die fragliche Re⸗ präsentation unterbreiten zu können, die Magnatentafel zur ausge⸗ dehnten Berathung aller Gegenstände einluden; daß aber die Stände die ihnen mitgethellten Ergebnisse beseitigen, dies stützt sich weder auf ein Gesetz, noch auf den Gebrauch, und ist um so auffallender, da das Recht der Initiative auch den Ständen zusteht, die Ausübung dieses unantasibaren Rechtes aber durch dergleichen Beseitigungen aufgehoben wäre. — Auf die über die Cautel geäußerte Bemerkung der hohen Magnatentafel erwiedern die Stände bloß: dieselbe sey we⸗ der in die Repräsentation eingeschaltet, noch wurden die hohen Stände zu deren Annahme aufgefordert; sie betrachten demnach jene bloß als einen sie selbst betreffenden Beschluß. Demzufolge bitten die Stände den Erzherzog Reichs⸗Palatin verehrungsvoll und ersuchen, beseelt von der heiligen Vaterlandsliebe, die hohe Magnatentafel, die bereits vorgetragenen Repräsentationen, so wie die darin enthaltenenen Gra⸗ vamina und Postulata baldigst zur Berathung gelangen zu lassen, durch deren Annahme sich mit der Ständetafel zu vereinigen und so⸗ mit zur Abwendung der schweren Besorgnisse im Lande beizutragen, sasenc. aber, nachdem die Ständetafel wirklich bereits den Beschluß aßte, die Militair⸗Verpflegung zur Berathun vorzunehmen und durch⸗ zuführen, durch ihren Beitritt auch dem Heencedge der Berathung
daß die Comitats⸗Behoͤrden
des ersten und dritten Punktes der Königlichen Propofitionen reiche Hand zu letsten“ b
In der gestern abgehaltenen Sitzung der Magnatentafel kam das zweite uͤber das Koͤnigl. Reskript angelangte Nuntium zur Eroͤrterung, in der heutigen Sitzung aber wurde die darauf abgefaßte Antwort verlesen und der Stäͤndetafel uͤbermacht.
„Die Bereitwilligkeit“, so erklären sich die Magnaten, „welche von den löblichen Ständen im letzten Runtium zur Verhandlung der Königl. Propositionen wiederholt aun den Tag gelegt wurde, und die auch dadurch, daß die über den ersten und dritten Punkt Auf⸗ klärung erbittende Repräsentation zur Unterbreitung vorgelegt wor⸗ den, über den zweiten Punkt aber die Berathung wirklich bereits be⸗ gonnen haben, thatkräftigen Beweis erhielt, erweckte bei Sr. K. K. Hoheit und den hohen Ständen (welche letztere wegen des ersprießli⸗ chen Erfolgs der gethanen Aufforderung ihren Dauk darbringen) den lebhaften Wunsch, daß die Resultate, welche als Früchte der gemein⸗ samen gesetzlichen und treuen Pflichterfüllung bisher schon zur Reife gediehen sind, unverzüglich Sr. Majestät unterbreitet werden möchten, damit mau solchergestalt dein gesetzlichen Zwecke die⸗ ses Landtags näher rücken, und zu diesem Ende die hohe Magnatentafel über alle bisher mitgetheilten Gegenstände sich unver⸗ züglich mit den löblichen Ständen gemeinschaftlich berathen könne. Demzufolge beeilen sich Se. Kaiserl. Hoheit und die hohen Stände mit dem vollen Vertrauen, welches sie in ihrer mit heiliger Vaterlands⸗ liebe erfüllten Brust gegen die löblichen Stände hegen, dieselben neuerdings aufzufordern, daß, nachdem die hohe Ständetafel nie die Absicht begte, die Gelangung der wirklichen Gravamina und Postu⸗ lata an Se. Magjestät zu verhindern, oder auch nur auf unbestimmte Zeit zu verschieben, die Ständetafel (damit diese Vorträge mit der erforderlichen Freimüuüthigkeit, Unabhängigkeit und Seelenruhe zur Ver⸗ handlung gedeihen können) darauf eingehe, daß die Aufflärungs⸗Re⸗ präsentation ohne jene Verbindung Sr. Majestät unterbreltet werde. — Anlangend das im Nuntium der Ständrtafel erwähnte Initiativen⸗Recht erklären Seine Kaiserliche Hoheit und die hohen Stände offenherzig, daß das Recht der Ständetafel dies⸗ falls zwar nicht im geringsten beanstandet wird, doch können Sie die⸗ ses Recht in dergestaltiger Ausdehnung, daß die hohen Stände, ohne zur Geschäfsreihe, die oft den essentiellen Thetl der Sache bedingt, ihre Meinung auch nur abgeben zu dürfen, Alles ungesäumt vorzu⸗ nehmen und zu berathen bemüßigt seyn sollten, ohne Verletzung Ihrer eigenen unabhängigen Stellung nicht anerkennen. — Schließlich kann die Cautel, als die löblichen Stände allein betreffend, nicht ausge⸗ sprochen werden, indem ihre Wirkung nicht auf einseitige Entscheidun⸗ gen, sondern auf aus der Natur landtaglicher Verhandlungen entste⸗ hende gemeinschaftliche Beschlüsse berechnet ist, und auch landtagliche Ergebnisse betrifft, welche sowohl die hohen Stände, als nicht minder die löblichen Stände angehen.“
Aus der heute abgehaltenen Sitzung der Staͤndetafel er⸗ gingen zwei Nuntien: 1) Der allgemeine Wunsch der Nation, daß die Koͤnigin Maria Anna Karolina gekroͤnt werde, soll dem Kaiser in nachfolgendem Sinn unterbreitet werden:
„Jahrhunderte hindurch bewährte die Ungarische Nation unter
die Förderung des Gemeinwohls bezweckenden Absichten Sr. Majestät
mit dem wärmsten Eifer für Constitution und esetze zu unterstützen, als treue Unterthanen aber der geheiligten väterlichen Person Sr. Ma⸗ ‚jestät und der glorreich regierenden Dynastie die ererbte huldigende Ehr⸗ furcht neuerdings zu bezeigen. Eine gleiche huldtgende Verehrung lebt in ihrer Brust auch für die Allerhöchste Frau und Landesmutter, die am näch⸗ sten das Leben Sr. Majestät verherrlicht, in der die Völker als gemein⸗ same Kinder eine liebende Mutter fanden, die schon damals, als sie vor dem Throne des erhabensten Gemahls zuerst ihre treuen Un⸗ garn empfing, in der süßen Erinnerung, daß auch in ihren Adern das Blut Maria Theresien's wallt, eine wahre mütterliche Liebe der Nation zusicherte und bei Eröffnung dieses Landtags huldreichst gestattele, daß die vor ihrer angebeteten Köniein versammelten Reichs⸗ stände die huldigende Begrüßung in der füßen Vaterlandsmundart vortragen durften. Die Stände melden daher mit dem innigsten und reinsten Gefühle kindlicher Verehrung, daß die erhabensten Tu⸗ genden der glorreichsten Gemahlin Sr. Mazestät nnseres gekrönten Königs in ihnen den Wunsch belebten: daß Ihre Majestät die aller⸗ gnädigste Königin Maria Anna Karolina noch während des gegen⸗ wärtigen Landtags zur Königin von Ungarn gesalbt, mit der heili⸗ gen Reichskrone nach altnationaler Gewohnheit gekrönt, und durch dieses glückliche Ereigniß mit noch engeren und zärtlicheren Banden des gegenseitigen Vertrauens und der Liebe an die Ration geknüpft werde. Indem die Reschsstände die allerunterthänigste Bitte zu stellen wa⸗ gen, daß Se. Maj., diesen sehnlichsten Wunsch gewährend, sich in Ge⸗ sellschaft Allerhöchstihrer Gemahlin in die Mitte der getreuen Stände begeben und zugleich den Tag zur Kröuung der allergnädigsten Kö
nigin bestimmen mögen, halten sich die Stände fest überzeugt, daß Se. K. K. Hoheit der Durchlauchtige Erzherzog Reichspalatin und die hohe Magnatentafel dieses gemeinsame Verlangen, mit dem Zu⸗ ihun ihres eigenen Wunsches vereinigt, dem glorreichsten Königlichen Ehepaare zu unterbreiten nicht verabsäumen werden.“
2) Damit die Ausgaben dieses Landtages im Wege eines freiwilligen Offerts durch den Adel gedeckt werden moͤgen, ha⸗ ben sich die Stände dahin entschieden, daß alle jene Ausgaben, welche laut bestehendem Gebrauche vor dem letztabgehaltenen Landtag aus den Domestikal⸗Kassen der Comitate bezahlt wur⸗ den, auch im Verlaufe des gegenwaͤrtigen Landtags im Wege eines freiwilligen Offerts und unter den im 44. Gesetz⸗Artikel des Jahres 1832 — 36 ausgedruͤckten Bedingnissen und Vorbe⸗ halten durch den Adel allein, und durch jene, die das Gesetz in dieser Benennung mitbegreift, getragen werden sollen; und der §. 4. des erwaͤhnten Gesetz⸗Artikels sey nur insofern zu ändern, gegen die Widerspaͤnstigen nicht mehr im Sinne des 2. Art. 1807, sondern laut 20. Art. 1832— 36 im summarischen Rechtswege, und zwar ohne Ruͤcksicht auf die Große der Summe, verfahren und Genuͤgeleistung verschaf⸗ fen sollen.“
Schweiz.
Zuͤrich, 31. Aug. Schweizer Blaͤtter enthalten nach⸗ stehende Protestation des Bischofs von Sitten:
„Als wir uns die so schwere Bürde der bischöflichen Würde auf⸗ erlegen ließen, konnten wir uns nicht leugnen, daß wir die hohe Ver⸗ pflichtung eingingen, über die theuren Interessen der Religton zu wachen, mit all unsern Kräften die heiligen Rechte der Kirche zu ver⸗ theidigen und die mit unserm bischöflichen Stuhle verbundenen zu wah⸗ ren, um sie unversehrt auf unsere Nachfolger bringen zu können. Die Zeit⸗Verhältnisse setzen uns leider in die peinliche Nothwendigkett, unsere ganze Diözese wiederholt unseres festen Entschlusses zu ver⸗ sichern, eine Verpflichtung zu erfüllen, deren Nichterfüllung von den traurigsten Folgen seyn kounte, dieweil alle Bürger des Wallis aufgefordert werden, sich über das Verfassungs⸗Projekt zu erklären, welches ein ausschließliches Werk derjenigen Versammlung ist, die gegen Ende des letzten Juli in Sitten zusammentrat, so glau⸗ ben auch wir unsere Ansichten darüber an den Tag legen und die Gründe angeben zu sollen, die uns bestimmen, uns der Ausführung eines Verfassungs⸗Entwurfes zu widersetzen, der unsere vier Stim⸗ men beschränkend, den Antheil, den der Bischof von Sitten an den öffentlichen Angelegenheiten hat, was selbst nur ein sehr unbedeuten⸗ der Rest einer Macht ist, die er Jahrhunderte lang mit dem vollsten Rechte besaß, so beträchtlich vermindert; eines Entwurfs, der indem er dee geicechn Stand für unvereinbar mit bürgerlichen Functionen erklärt,
die Glieder der ehrwürdigen Geistlichkeit ohne thre Eiwilligung eines Theils ihrer Rechte als Bürger von Wallis beraubt; eines Entwurfs, der kei⸗
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nesweges alle die Garanticen bietet, welche die Geistlichkeit ö⸗ zese zu fordern das Recht hat, und die sie auch 2 K erais⸗ vom 7. Januar aasdrücklich forderte, nämlich Garantieen für die Re⸗ ligion und die alleinige Ausübung ihres Gottesdienstes, für die Auf⸗ rechterhaltung ihrer kirchlichen Rechte und Freiheiten, deren Aufhebun keiner bürgerlichen Gewalt zusteht und in die wir nie einwilligen dürf⸗ ten. Darum protestiren wir mit Genehmigung unseres ehrwürdigen
ten des bischöflichen Stuhles von Sitten einen so gewaltigen Stoß giebt, gegen einen Akt, der keinesweges alle Garautieen bietet, die hinsichtlich der Religion mit Recht gefordert werden; und doch sind dieses Angele⸗ genheiten, die für das Vaterland viel wichtiger und unseren Gläubi⸗ gen viel theurer sind, als die beabsichtigten Veränderungen. Wir ge⸗ ben diese Verwahrung, um den gerechten Vorwurf von uns abzuleb⸗ nen, den wir von Seiten Gottes und der Menschen hätten fürchten müssen, wenn wir in so wichtigen Angelegenheiten unsere Pflichten vernachlässigt und auf irgend eine Weise feige in die Verletzung un⸗ serer Rechte eingewilligt hätten. Also geschehen und gegeben zu Sit ten, den 24. August 1839, um den beiden gegenwärtig in Wallis be⸗ stehenden Regierungen mitgetheit zu werden, und zur Vertheidigung der oben bezeichneren Rechte. Maurice Fabien, Bischof von Sitten.“
Spanien.
Spanische Graͤnze. Ueber die am 26. August statt⸗ gehabte Besprechung der Karlistischen Anfuͤhrer (siehe die tele⸗ graphische Depesche unter Paris) liest man in einem Franzoͤ⸗ sischen Blatte: „Bei der Besprechung am 26. August raͤumte Maroto ein, daß er mit Lord John Hay unterhandelt und die Erhaltung der Fueros, die Vermaͤhlung des r S von Asturien mit Dona Isabella und eine Pension fuͤr Don Carlos, die derselbe im Auslande verzehren solle, als Bedin⸗ gungen fuͤr den Frieden aufgestellt habe. Nach dieser Erklaͤ⸗ rung erhoben sich alle anwesenden Anfuͤhrer und nannten Ma⸗ roto einen Verraͤther. Dieser stammelte einige Entschuldigun⸗ gen, sprach von seiner Treue gegen Don Carlos, erklaͤrte, daß er alle Unterhandlungen abbrechen und Alles thun werde, was das Minister⸗ Conseil fuͤr gut faͤnde. Auf diese Weise gelang
es ihm, den Sturm zu beschwoͤren; er benutzte jedoch die Frei⸗ heit, die man ihm gelassen, nur dazu, um an der Spitze von vier Bataillonen, die er nicht verfuͤhrt, aber getaͤuscht hatte, zu flie⸗ hen. Wir fuͤgen hinzu, daß Maroto die blutigen Scenen von Estella erneuern wollte, daß aber seine Plaͤne diesmal vereitelt Don Carlos hat das Ober⸗Kommando uͤbernommen.“
wurden
glücklichen, wie auch ungünstigen Umständen ihre Treue und Anhaͤng. lichkeit gegen den Landesfürsten; auch nun, als die Stände den Ruf zum gegenwärtigen Reichstage vernahmen, versammelten sie sich mit der Begetsterung, als ein Theil des gesetzgebenden Körpers, die, die
zum vereinten Wohle des besten Königs und Fesebten Vaterlandes E
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I n 1
Posen, 3. Sept. Von dem Koͤnigl. Ober⸗Landesgericht hierselbst wird im hiesigen Amtsblatte nachstehende Allerhoͤchste Kabinets⸗Ordre zur allgemeinen Kenntniß gebracht.
„Aus Ihrem Berichie vom 8ten v. M. habe Ich die abweichen⸗ den Auslegungen ersehen, nach welchen bei Anwendung der Bestim⸗ muug des vierten Abschnitis der Verorduung vom 9. Februar 1817 §S. 145 u. f. die Geschäftssprachen im Großherzogthum Posen betref⸗ fend, sowohl von den Gerichten, als von der General Kommission und deren Abgeordneten verfahren wird. Da Ich mit Ihrer Ansicht zur Erledigung der erhobenen Bedenken einverstanden bin, so ermächlige ich Sie, die über die Auslegung der gesetzlichen Vorschriften zweifel⸗ haften Behörden nach folgenden Grundsätzen zu belehren und mit An⸗ weisung zu versehen:
1) Die Verordnung vom 9. Februar 1817 entscheidet die Frage, in welcher Syrache eine Verhandlung der genannten Behörden in der Provinz Posen aufzunehmen ist. Es muß daher strenge darauf gehalten werden, daß in der Polnischen Sprache in allen verhandelt werde, in welchen die Verordnung den Gebrauch derselben vorschreibt.
2) Dagegen dienen die in den allgemeinen Landesgesetzen enthal⸗ tenen Bestimmungen zur Richtschnur, wenn es sich darum handelt, ob der unterlassene Gebrauch einer, für den gegebenen Fall vorge⸗ schriebenen Sprache eine Nichtigkeft der Verhandlung herbeiführe. Der Einwand der Richtigkeit oder Ungültigkeit einer Verhandlung. bet welcher, den Bestimmungen der Verordnung vom 9. Februar 1817 enigegen, nur eine der beiden Sprachen, oder statt der Deutschen die Polnische, oder umgekehrt gebraucht worden, ist daher nicht begründet, wenn die Vorschriften der allgemeinen Landesgesetze, nach welchen ver⸗ fahren werden soll, wenn der Richter der Spraͤche der Betheiligten nicht kundig ist, befolgt worden sind.
3) In Rücksicht auf die Festsetzungen der §§. 75 und 422 des Anhangs zur allgemeinen Gerichtsordnung findet der Verzicht auf ein Polnisches Neben⸗Protokoll oder auf eine Polnische Uebersetzung der in Deutscher Sprache aufgenommenen Verhandlung statt. Es genügt zu diesem Zwecke die in der Verhandlung enthaltene, in Deutscher und Polnischer Sprache aufgenommene ausdrückliche Erklärung ber Partei, daß sie auf das Recht, die Uebersetzung zu verlangen, Verzicht leiste, oder sich des von dem Dolmetscher zu führenden Neben⸗Proto kolls begebe. 8
Berlin, den 5. Mat 1839. Frtiedrich Wilhelm. d v. Rochow.“
An die Staats⸗Mintster Mühler un
Trier, 29. Aug. (Trier. Z.) Heute feierte das zur dies⸗ jaͤhrigen Divisions⸗Uebung hier anwesende 29. Infanterie⸗Regi⸗ ment den Geburtstag seines erhabenen Chefs, des Großherzogs von Baden, Koͤnigl. Hoheit, auf eine hoͤchst solenne Weise. Das Offizier⸗Corps versammelte sich zu einem Diner im Hotel zur Stadt Venedig, wobei von dem Commandeur des Regi⸗ ments, Obersten von Uttenhoven, dem hoͤchstverehrten Chef ein Lebehoch gebracht wurde. Nachmittags waren die Unteroffiziere und Soldaten des Regiments auf dem schoͤnen, heute geschmack⸗ voll verzierten Kasernen⸗Platz zu St. Maximin versammelt, woselbst sie festlich bewirthet wurden. Das Musik⸗Corps, sowie die Saͤnger trugen durch ihre Leistungen zur Erhoͤhung d Feierlichkeit nach Kraͤften bei.
iXAXA“ 8 In den Nummern 224 und 225 der Preußisch ts Zeitung findet sich ein Aufsatz fuͤr Gelehrte uͤber das Russische 1 eben deswegen Berichtigung fordert, weil e auf irrigen Praͤmissen beruht. .
Bis zum Jahre 1735 wurde die Russische Kupfermuͤnze zu verschiedenem Werth gepraͤgt und in den Jahren 1726—27 vier eckte nach dem Beispiel Schwedens. Vom Jahre 1735 bis 1757 wurde diese Muͤnze zu 10 Rubel aus dem Pud ausgebracht; von da aber bis 1810 zu 16 Rubel, in welcher letzteren Zeit 86,690,000 Rubel geschlagen worden. Vom Jahre 1810 an wurde etwas uͤber 40 Millionen Rubel zu 24 Rubeln aus dem Pud, und vom Jahre 1831 pJber 22 Millionen zu 36 Rubel aus dem Pud geschlagen. Letztere Muͤnze wurde dem mittlern Kupferwerth in Assignationen deswegen so nahe gehalten, weil diese nur gegen Kupfer auszuwechseln waren.
Nach der Beibringung dieser historischen Daten ist nun Folgendes in gedachtem Aufsatz zu berichtigen: 8
1) Nur die alte Kupfermuͤnze zu 16 Rubel aus dem Pud wurde in großer Menge ausgefuͤhrt, die von 24 Rubel aber nur wenig und die von 36 Rubel, deren Ausfuhr erlaubt ist, noch weniger, weil ihr Preis dem mittleren Kupferwerth von etwa
31 Rubel Bank⸗Assignationen so nahe kommt.
Kapitels durch Gegenwärtiges förmlich gegen einen Akt, der den Rech⸗