1839 / 328 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Preußischen Regierung selbst ausgesprochenen ursprünglichen Absichten, 10 bis 15 pCt. auf fremde Manufaktur⸗Waaren nicht übersteigen sollte, eine so außerordentliche Höhe erreicht habe. Was das Uebel für England einigermaßen verringerte, war eines Theils, daß durch den hohen Zoll auch dem Deutschen Konsumenten Britischer Manufaktur⸗ Waaren eine verhältnißmäßig höhere Steuer auferlegt wurde, Endsen⸗ theils aber, daß man eine große Masse von Kapitalien auf Anlage von verwendet hat, welche, da ihnen die natürlichen Erfor⸗ dernisse des Erfolgs fehlten, sich nothwendiger Weise als unproduktiv erweisen mußten. Aber immer blieb das Uebel doch groß genug, und schon das war ein bedeutender Verlust, daß eben jene zwecklos verwen⸗ deten Kapitalien nicht, wie es sonst der Zall gewesen wäre, auf den Ankauf Britischer Manufakturwaaren verwendet worden sind. Man koömmt aber in Deutschland immer mehr zu der Ansicht, daß Fabrication mit Vortheil nne dn heirseden werden kann, wo die natürlichen Verhältnisse sie be⸗ günstigen, und daß die zwecklos auf Manufakturen verwandten Kapi⸗ kalien größtentheils dem Ackerbau entzegen, werden. Schon jetzt leidet dieser letztere in Deutschland, und daher bin ich überzeugt, daß, wenn die freundschaftlichen Gesinnungen der Preußischen Regierung mit Of⸗ fenheit erwiedert werden, das Agrikultur⸗Interesse Deutschlands in die⸗ ser wichtigen Angelegenheit den ihm gebührenden Einsluß ausüben wird. Der Ackerban selbst aber, wie er in den Manufaktur⸗Distrikten von Preußen und Sachsen und anderen Theilen Deutschlands in Verbin⸗ dung mit dem Fabrikwesen betrieben wird, giebt letzterem, neben dem geringen Arbeitslohn, einen bedeutenden Vortheil über das unsrige.

ür die Leinen⸗Fabrication unter Anderem, in welcher Deutschland d ausgezeichnet ist, giebt es in Preußen 250,000 Webestühle, von denen aber nur 40,000 durchweg beschäftigt sind; die übrigen 210,000 Webestühle werden von den Landleuten während ihrer Muße⸗ junden, hauptsächlich freilich für den eigenen Verbrauch, bearbeitet. Zu vergessen ist überdies nicht, daß England im Manufakturwesen bis⸗ her den Vorsprung hatte, sowohl in Hinsicht der Zeit, als der Masse seiner Kapitalien und der Ersahrungen, die es in seinem Verkehr mit der ganzen Welt gesammelt hatte. Alle diese Vortheile schwinden aber nach und nach vor den Fortschritten der anderen Nationen, wie denn . B. Preußen auch schon in Bezug auf seine Communicationen im nnemn. welche früher in England einzig in ihrer Art waren, demsel⸗ en immer näher kommt; seit dem Frieden sind in Preußen al⸗ lein 3000 Englische Meilen trefflicher Chausseen gebaut worden. Die Nachtheile, welche England durch alle diese Umstände erlitten hat, ergeben sich zuvörderst an der Baumwollen⸗ abrication, welche in Manchester besonders in Betracht kommt. Im Jahre 1828 führte Preußen 38,566 Centner rohe Baumwolle ein, im Jahre 1837 dagegen 240,315 Centner. An⸗ Twist fuͤhrte es 1828 nur 53,511 Centner, 1837 schon 229,745 Centner ein; die Vermehrung der Einfuhr roher Baumwolle betrug daher freilich 600 pCt. oder das Sechsfache, die Vermehrung der Einfuhr von Twist nur 250 pCt. oder 2 ¹½ mal so viel, aber auch dieses Verhältniß wird nicht dauernd sevn, denn dieselben Umstände, welche die Englischen Gewebe von den Deut⸗ schen Märkten verdrängt haben, werden auch dem Garn den Markt ver⸗ schließen. Auf dem Zoll⸗Kongresse zu Berlin wurde von mehreren Seiten lebhaft auf Erhöhung des Zolls von Twist gedrungen die Majorität entschied sich dagegen, aber nur, weil die Anwesenheit der fremden Commissaire, von England, rankreich und den Vereinigten Staaten, sie an bessere Aussichten 2 den Verkehr mit dem Auslande glauben und erwarten ließ, daß hre Eröffnungen inskünftige nicht mehr würden zurückgewiesen werden. Dadurch aber ist das fernere Gedeihen der Britischen Manufakturen in Englands eigene Hand gegeben. Zu wünschen ist aber vornehmlich, daß die Britischen Arbeiter in Bezug auf die Beschaffenheit ihres Ar⸗

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beitslohnes enttäuscht werden, und daß sie nicht allein in der Höhe desselben 8 effektiven Nutzen suchen, sondern darin, daß sie in den Stand gesetzt werden, möglichst wohlfeil zu leben und demnächst mög⸗ lichst viel von ihrem Lohne ersparen. Dazu würden sie aber am leichtesten gelangen durch Ein ührung möglichst freien Handels in allen Produkten, insbesondere in denen des gewöhnlichen Lebensbedürfnisses. Dazu drängt überdies die Nothwendigkeit. Es ist klar, daß England Getraide einführen muß, daß seine Mittel der Ackerbau⸗Production nicht mit seiner steigenden Bevölkerung in gleichem Verhältnisse wachsen, und daß es sich jetzt um weiter nichts handelt, als die Bedingungen festzustellen, unter denen es sein Brodkorn einkaufen sell. Welches sind aber jetzt diese Bedingungen? Wir besitzen eine Legislatur, welche bestimmt, die höchsten Preise auf unseren Märkten der Agrikuültur⸗ Lotterie in anderen Ländern Aufmunterung gewähren sollen, und wenn wir ungeheuer hohe Preise, Hungersnoth⸗Preise haben, dann wird er⸗ klärt, daß diese nicht zum Nutzen des Englischen, sondern des fremden Landmannes gereichen sollen. Das ist aber zugleich auch ein Unglück für Deutschland; es führt dort zu einer Reaction; der lleberfluß des Goldes, der dadurch ins Land geführt wird, bringt die Wechsel⸗Course in Verwirrung, die Kaufleute in Verlegenheit und verwickelt ihre Kapitalisten und Banken in das Erdbeben, das unseren Kredit er⸗ schüttert. Die Frage ist also nur: Sollen wir unser Brodkorn von Deutschland auf vernünftigem, ruhigem Wege, im Austausch gegen un⸗ 82 Manufakturwaaren, erhalten, oder sollen wir im Augenblick der erlegenheit auftreten und erklären: Jetzt müssen wir Getraide haben unter jeder Bedingung und sind bereit, jeden Preis dafür zu zahlen, wenn auch unsere bürgerlichen Verhältnisse dadurch in ihren Hrund⸗ festen erschüttert werden. Es ist neuerdings in zahlreichen Agrikultur⸗ Versammlungen behauptet worden, daß es zwecios sey, die Frage zu erörtern, ob England seine Ackerbau⸗Interessen aufopfern solle, denn durch ein solches Opfer würde nichts erreicht werden. glaube aber, daß die Ackerbau⸗Interessen bei der Frage über den freien Handel we⸗ sentlich betheiligt sind, ich glaube, es könnte mathematisch bewiesen werden, daß freie Getratde⸗Einfuhr das 1“ wäre, welches der ackerbauen⸗ den Klasse unseres Vaterlandes gemacht werden könnte, daß der größte Antheil an dem kommerziellen Gewinn den Agrikulturisten zu Theil werden, daß keine Klasse so große Vortheile, wie diese, aus 8 Ver⸗ vegkucs und Ausdehnung der Britischen Manufakturen schöpfen wür⸗ . In See hatte ich nun zwar die Pflicht, zu erklären, wie große 1 wierig eiten diese Frage mache, wir aber dürfen vor diesen Schwie⸗ rig Ses nicht Fürde recken. Was ich jedoch als National⸗Oekonomist züch für Ansichten über die wahren Interessen des Ackerbaues und des anufakturwesens hegen mag, so konnte ich mir selbst nicht und eben so der Regierung, an die ich gesandt war, verbergen, daß ich glaube, es liege nicht in der Racht des Ministeriums oder in dem Willen des Parlamentes, uns vollkommen freien Getraide⸗Handel zu geben. Ich erhielt aber die Versicherung, meine Herren, welche ich Ihnen seo eindringlich wie möglich zu machen und die ich zu allgemeiner Kenntniß gelangen zu sehen wünsche, daß die Deutschen Regterungen die Schwierigkeit der Fehen vollkommen erkennen und bereit sind, uns entgegenzukommen, wenn auf die Getraide⸗Einfuhr ein mäßiger Zoll gelegt wird. Die Län⸗ der, welche freien Getraidehandel haben, erfreuen sich verhältnißmäßi auch der größten Wohlfahrt, und ihre Manufakturen haben 8 nicht gelitten, ja, die Fabrication ist in den Ländern am blühendsten, wo sie am ventgsten direkt durch die Gesetze, wie man sagt, geschützt wird. Die Erfahrung der Exporteurs lehrt, daß der Be⸗ 5 nach Eng⸗ schen Baumwollen⸗Waaren zurConsumtion in Deutschland elbst fast null ist, und ich habe mich davon auf der letzten Leipziger und Frankfurter Messe selbst üͤberzeugt, wenigstens so weit die geringen und Mittelsorten in Be⸗ tracht kommen. abet aber hat die Einfuhr der Baumwollen⸗Waaren zum Verbrauch im Innern von Deutschland an und * sich keines⸗ weges abgenommen, sie beträgt etwa 13,000 Centner jährlich und hat während der letzten fünf Jahre um nicht mehr als 200 Ceutner variirt; der Unterschied ist nur der, daß die Einfuhr nicht, wie früher, fast aus⸗ schließlich aus England, sondern vornehmlich aus der Schweiz, in klei⸗ nerem Maße auch aus Belgien und Frankreich stattfindet. Mit pro⸗ heasße ermäßigenden Legislativ⸗Maßregeln in Bezug auf den Getraide⸗ andel werden sich also Konzessionen von den Deutschen Bun⸗ desstaaten erwarten lassen. ugleich wird dann aber auch auf Abschaffung des Bauholzhandels⸗Monopols gerechnet, welches jetzt die Kanadier ausüben. In dieser Beziehnng ist es meine individuelle An⸗ sicht, begründet auf die Erklärungen Kanadischer Grundbesitzer und Kaufleute selbst, daß das Monopol den Interessen der Kolonie nicht zum Nutzen gereicht. Genauere Auskunft über die Sache ist von den Berichten des neuen General⸗Gouperneurs, Herrn Poulett Thompson,

ök11m““ u erwarten. Endlich habe ich noch eine falsche Ansicht über den Ber⸗ 2* Zoll⸗Kongreß zu berichtigen. Die Mitglieder desselben waren nämlich keinesweges beauftragt, über Veränderungen in dem Tarif zu unterhandeln, sie hatten nur Abrechnungen abzuschließen, die Verthei⸗ lung der Zoll⸗Einnahmen zu besorgen und überhaupt die inneren An⸗ gelegenheiten des Vereins zu reguliren.“

Eine Aufforderung an die Versammlung, daß sie Resolutio⸗ nen im Sinne des freien Handels⸗Verkehrs annehmen moͤge, bil⸗ dete den Schluß von Dr. Bowring's Rede. Solche Resolutionen wurden auch angenommen, und mehrere der Anwesenden gaben aus ihren Auskunft uͤber den jetzigen Stand des Verkehrs mit Deutschland, der ihnen eine Veraͤnderung dringend nothwendig zu machen schien. Von Dr. Bowring wurden meh⸗ rere Muster Deutscher Manufaktur⸗Waaren vorgelegt, welche eben so sehr in Betreff der Arbeit mit den Englischen sich messen konnten, als sie in Bezug auf die Wohlfeilheit der Preise die letzteren bei weitem üͤbertreffen.

Nach Berichten aus Malta vom 4. d. glaubte man dort nicht, daß das vom Admiral Stopford befehligte Britische Ge⸗ schwader den Winter daselost zubringen werde.

Aus Korfu vom 2. v. M. wird gemeldet, daß Sir Ho⸗ ward Douglas, der Lord⸗Ober⸗Commissair der Jonischen Inseln, das dortige Parlament, welches am 25. Okt. zusammentreten sollte, bis zum 1. Okt. 1840 prorogirt hatte.

Nachrichten aus Philadelphia zusolge, waͤre der ehe⸗

malige Praͤsident der Vereinigten Staaten, General Jackson, zu Louisville gestorben; doch bedurfte die Nachricht, die nur in einem Privatbriefe aus Louisville gemeldet wurde, noch der Bestaͤtigung; der Gesundheitszustand dieses beruͤhmten Staatsmannes war alb⸗ lerdings schon seit einiger Zeit sehr bedenklich. v11“ 1“ Niederlande.

Aus dem Haag, 21. Nov. Se. Koͤnigl. Hoheit der Großherzog von Sachsen⸗Weimar verlaͤßt heute die hiesige Resi⸗ denz, um sich nach Amsterdam zu begeben, von wo Hoͤchstder⸗ selbe uͤber Utrecht und Rotterdam die Ruͤckkehr nach Deutschland antreten wird.

Nicht nach Paris (wie gestern irrthuͤmlich gesagt wurde), sondern nach Madrid wird sich Herr von Grovestines als Nie⸗ derlaͤndischer Geschaͤftstraͤger begeben.

Auch die vorgeschlagene neue Anleihe von 56 Millionen Gulden zu Lasten der Istindischen Besitzungen hat in den See⸗ tionen der zweiten Kammer großes Bedenken erregt und unter denjenigen Deputirten, die an der Berathung nicht Theil nehmen wollen, wenn nicht die vollstaͤndigste Oeffentlichkeit in den finanziellen Angelegenheiten gewaͤhrt wird, befindet sich auch Herr Corver⸗Hooft.

Deutschland.

Hannover, 23. Nov. Ihre Koͤniglichen Hoheiten der Kronprinz, Prinz Karl und Prinz August von Preußen trafen gestern spaͤt Nachmittags hier ein, speisten, wie auch Se. Durchl. der Herzog von Braunschweis, bei Hofe, und Abends erschienen saͤmmtliche Hoͤchste Herrschaften mit Ihren Koͤnigl. Majestaͤten

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im Theater, wo bei festlich erleuchtetem Hause die Oper „Jessonda“

gegeben wurde.

Kassel, 21. Nov. (Hann. Z.) Se. Hoheit der Kur⸗ prinz Mitregent haben dem Staatsrarh Woͤhler, der mit den Geschaͤften Sr. Koͤnigl. Hoheit des Kurfuͤrsten beauftragt ist, und dessen Testament beim Obergerichte deponirte, den erbetenen Ab⸗

schied bewilligt. 1“X“ Oesterreich. Wien, 20. Nov. Der Herzog von Blacas hinter⸗

laͤßt eine Wittwe und vier Soͤhne, deren aͤltester, gegenwaͤrtig

als Ober⸗Lieutenant in einem Chevauxlegers⸗Regimente dienend, die Titel des Vaters erbt. Der zweite Sohn ist vor einiger Jahren in den Jesuiten⸗Orden getreten, und der dritte erst un⸗ kaͤngst aus Spanien zuruͤckgekehrt, wo er fuͤr die Sache des Don Carlos focht, welcher sein Vater so große Geld⸗Opfer ge⸗ bracht hat. Die Hinterlassenschaft des Herzogs wird auf zwoͤlf Millionen Franken angegeben. Bekanntlich gehoͤrte Blacas einer alten und illuͤstren, aber nicht reichen Familie der Provence an, und verdankte sein großes Vermoͤgen der Freigebigkeit Lud⸗ wig's XVIII. So groß war dies Geschenk, womit der Koͤnig die Dienste Blacas', nach erfolgter Restauration, belohnte, daß dieser treueste Diener der Koͤniglichen Familie zoͤgerte, und end⸗ lich nur mit dem Vorbehalte sich entschloß, diese Summe anzu⸗ nehmen sie wird auf nicht weniger als 15 Millionen Fr. an⸗ geschlagen als seiner Verwahrung anvertrautes Koͤnigliches Gut zu betrachten. Koͤnig Ludwig mochte wohl schwerlich ahnen, wie bald Blacas in den Fall kommen sollte, sein Wort zu loͤsen. Er hat es treulich gethan. So findet sich in seinem letzten Wil⸗ len, den er wenige Stunden vor seinem Tode abfaßte, eine Ver⸗ fuͤgung, durch welche die große Herrschaft Frohsdorf in Unter⸗ Oesterreich der Herzogin von Angouleme vermacht wird, „weil“, heißt es, „der Erblasser in dieser Weise einen Theil jener alten Schuld noch abzutragen gedenke.“ Doch dies ist nur einer der vielen Zuͤge aus dem Leben dieses Mannes, der die Pflicht der Dankbarkeit in so edler Weise geuͤbt hat. Gestern Nachmit⸗ tags ist der Leichnam mit den dem Verblichenen gebuͤhrenden Ehten bei den Augustinern oͤffentlich beigosetzt worden, und wird sodann, einer Bestimmung seines letzten Willens zufolge, nach Goͤrz abgefuͤhrt werden, um in der Gruft, wo Karl X. ruht, zu den Fuͤßen seines Koͤniglichen Herrn beigesetzt zu werden. Die Titel des Herzogs stehen mit mehreren großen und glaͤnzenden Namen der Franzoͤsischen Geschichte in Verbindung. Her og von Blacas d'Aulps, Marquis d'Aulps et des Rolands, Färß von Baux, Baron d'Aiguines und Verignon, Herr zu Crécy, Bourbon, Vaux, sodann zu Kirchberg, Erlau, Frohsdorf und Canale, war Herzog und Pair von Frankreich, und waͤhrend der Restauration erster Kammerherr, General⸗Lieutenant und Mini⸗ ster; seine politische Laufbahn vor und waͤhrend der Restauration ist bekannter als seine Wirksamkeit nach deren Ende, aber viel⸗ leicht ist gerade dies die ruͤhmlichste Epoche seines Lebens.

Aus Ober⸗Italien laufen fortwaͤhrend betruͤbende Nach⸗ richten uͤber die Verheerungen ein, welche der aus seinen Ufern getretene Po und die angeschwellten Gießbaͤche des Hochgebirges angerichtet haben. Am meisten haben die oberen Po⸗Ufer zu leiden; ein großer Theil des Landes zwischen Turin und Alessan⸗ dria steht unter Wasser. In dieser Gegend war der Regen durch 39 Tage fast ohne Unterbrechung gefallen. Diesem Ele⸗ mentar⸗Ereignisse wird die Verzoͤgerung der letzten Italiaͤnischen Pel zugeschrieben, welche seit drei Tagen im Ruͤckstande ist.

raf Sambuy ist von Turin kommend hier eingetroffen.

Wien, 21. Nov. Die Nachrichten aus Konstan⸗ tinopel vom 6ten d. sind von Erheblichkeit. Am 2ten hatte der Koͤnigl. Preuß. Gesandte, Graf von Koͤnigsmark, sur Ueber⸗ reichung seiner neuen Kreditive, und der neue Franz sische Ge⸗

seyd auf Eurer Hut! Die absolutistischen Blaͤt⸗ daß eine Stoͤrung der oͤffentlichen Ruhe zu be⸗ und gestern wurden in der euten schienen,

z bei dem Sultan; am 4ten von Joinville, der laͤngere Zeit hier bleiben will Nuri Efendi, Botschafter am Pariser H schen Dampfschiffe nach Marseille abgegangen Anwesenheit des Prin schen Corys im Serail eine große Fest⸗

Graf von Pontois, Audien Constitution, war der Prinz bei demselben. 1 auf einem Franzoͤst Am 3ten war in ammten diplomatit lichkeit, eine ans atriarchen, die H Scheichs des Derw uͤberzogene Kanze Civil⸗ und Militair⸗B war der Sultan erschienen und der Hattischerif, den Reschid Hof⸗Astrologen ange sind darin alle Privilegie thanen bestaͤtigt, eine besser Administrations⸗System ange der Aja Sophia ein Gebet,

der Sultan und na auf dieses neue Gesetz ab, von dem zoͤsische Uebersetzung erhiel dens⸗Vermittelung und N rew Pascha auf seinem Posten zu bela uruͤckzugeben, nur i ergestellt ist, kann m Intervention, the anzoͤsische Konsul Duclos i Fuͤrst Michael von Serbien Fruͤhjahr Konstantinopel besuchen.

zer That Vorkehrungen ge⸗ n sch daß man den Ausbruch einer Wir wissen auch, daß die Feinde der Consti⸗ die Jovellanisten, nichts mehr wuͤnschen, als daß so etwas Indeß wuͤrde ein solches Ereigniß fuͤr die hren Liberalen hoͤchst nachtheilig seyn. riegebaeen unserer Feinde, und da wir uͤber⸗ „0, daß keiner unserer Freunde im Entferntesten daran die oͤffentliche Ruhe zu stoͤren, so ist es klar, daß, wenn was dieser Art geschehen sollte, es von denen ausgeht, Partei in Mißkredit bringen wollen. ¹ daher alle wahrhaften Constitutionellen, und namentlich die al⸗ Garde von Madrid, auf, sich bereit zu halten, um den wagen wuͤrde, die Ruhe der Hauptstadt zu stoͤren, r fordern auch noch die Verbreiter der zirkuli⸗ n Geruͤchte auf, diejenigen namhaft zu machen, von denen ben urspruͤnglich ausgehen, da man sie sonst als Verleum⸗ r Partei betrachten wird, die ihre ganze Staͤrke von der ft und dem Gesetze entlehnt.“ s Saragossa zufolge, hat der Herzog von Vitoria sen 1 ½ Millionen Rationen, 1000 Wagen, nd 5000 Piaster verlangt. t aus Girona in Catalonien vom 10. Novem⸗ Mann Verstaͤrkung aus Lerida fuͤr Catalo⸗ allein die disponiblen Streitkraͤfte sind noch um den doppelten Zweck zu erreichen, den die llen, naͤmlich die Catalonischen Karlisten en und sie zu zwingen, nach Frank⸗ uͤrden dazu noͤthig seyn, und vor lonischen Soldaten Catalonier, der in der Miliz Realen taͤglich erhaͤlt, so zieht er den Krieg dem der ihn zwingen wuͤrde, selbst fuͤr seinen Unterhalt Auch ist der Krieg, der dem Handel Cataloniens mpuls gegeben hat, in der That eine Quelle des Reichthums fuͤr dasselbe geworden.“

Bayonne, 17. Nov. en, alle Waffen in einer be⸗ ich

Joinville und

Volksmasse, worunter die drei christlichen zupter aller Corporationen, isch⸗Ordens, waren um eine mit Goldstoff zu deren beiden Seiten alle hohen Um 11 ÜUhr

der Ober⸗Rabbiner, 9 e 8 l versammelt, kennen di eamten der Pforte standen. Groß⸗Wesir erhielt einen ascha, als die guͤnstige Stunde vom die liberale (S. Konstantinopel.) Es gien, Rechte und Garantieen der Unter⸗ e Justizpflege zugesagt und ein neues deutet. Hierauf sprach der Scheich 120 Kanonenschuͤsse verkuͤndeten das ch ihm die Beamten legten den Eid die Diplomaten eine Fran⸗ et eine baldige Frie⸗

geben war, verlas.

Ersten, der es

ten. Man erwar! dehmed Ali ist jedenfalls geneigt, Chos⸗ ssen, die Flotte und Candia wo die Ruhe keinesweges Die Maͤchte sind

Briefen au von den Aragone 3000 Lastthiere u Man schreib „Es sind 5000 nien angekommen, nicht hinreichend, um Hperationen haben so von allen Seiten einzuschließ reich zu fliehen. 1 Dingen mi ere ersetzen, denn da jeder

vwegen Syrien, an sich nicht verstaͤndigen. ils fuͤr alleinige Thaͤtigkeit der Pforte. nach Ungarn abgereist. elgrad und will erst im

0,000 Mann w

Mit Ausnahme Galiziens war üͤßte die Regierung die Cata

Land, welches unter den sämmtlichen Kopfzahl der Be⸗

Prag, 21. Nov. Boͤhmen bisher dasjenige des Kaiserstaates im Verhaͤltniß der Branntwein konsumirte, in den letzten Jah⸗ brauch dieses Getraͤnkes auf eine Weise zu⸗ die Moralitaͤt der unteren Mehr noch

Provinzen vöͤlkerung am meisten ren hat aber der Ver genommen, die Volksklassen nicht ohne als das sich haͤufiger denn je weisen dies die Register aus derselben ersichtliche um so weniger bloß dem mit der ausge ebrauch des Alkohols zugeschrieben

Frieden vor zu sorgen.

in Beziehung auf einen neuen J

Besorgniß bemerkt wird. zeigende Laster der Trunkenheit be⸗ der Steuerbehoͤrden, und es darf die Vermehrung der Branntweinbrennerei breitetern Industrie ver⸗ mwerden, weil eben sumtion des Brannt⸗ nden Verbrauch des as Heilmittel

Spanische Graͤnze. Der politi⸗ sche Chef von Navarra hat befohl stimmten Frist an die Behoͤrden abzuliefern. Wer dies

wird mit dem Tode bestraft. 11

Die neueste nach Berlin gek schen Zeitung Takwimi Wakaji vom ber) enthaͤlt folgende Artikel:

„Die gewesenen Akif Pascha und erledigt worden, dami in Konstantinopel wohnend, das Nicht⸗Beschaͤftigtseyn solc Dastehen“, bosch durmalary ier voraussetzen kann, daß diese niß und Tuͤchtigkeit, in einem stadt von entschiedenem Nutzen seyn wer der Sultan dem Ersteren d Anderen das Ejalet Tschirmen zur Verw Beide haben am 4ten d. M. ihre Abschieds⸗Audienz erhalten, bei welcher Gelegenheit Se. das Wohl des Staates und die Ruhe und Gluͤckseligkeit saͤmmt⸗ licher Bewohner ihrer Provinzen eifrigst Sorge zu tragen. Am solgenden Tage sind sie nach den Orten ihrer Bestimmung ab⸗

mehrten G die Steuer⸗Register neben einer groͤßern Conf weins auch den fortwaͤhrend sich verminder d somit dem Uebel zugleich d ch nichts so sehr geeignet seyn, assen eingeschlichene Branntweinpest zu che Obsorge fuͤr die Erzeugung eines itteln dazu fehlt es in unserem Lande vorzuͤglichen Gerste der beste Hopfen ge⸗ noch als von diesen Huͤlfsmaterialien ist die itern Klassen so wichtigen Nahrungsmit⸗ ungsarten abhaͤngig, die aber enz den auch in dieser zugefuͤhrt wer⸗

Bieres nachweisen, un

That moͤchte au ommene Nummer der Tuͤrki⸗

19. Schaban (27. Okto⸗ des öffentlichen Wohls, der Verbesserung des

die bei den arbeitenden Kl beseitigen, als die polizeil guten Bieres. nicht, wo neben einer baut wird; mehr aber Erzeugung dieses den un tels von den technischen Verfahr freilich nur durch Gestattung Industrie neuerer Zeit bewirkten Verbesserungen den koͤnnen.

Minister des Innern und der Nafis Pascha, waren ihrer resp. Aemter t sie, in ihren Haͤusern am Bosporus und von Geschaͤften feierten, da jedoch her Herren (woͤrtlich „ihr leeres ) unstatthaft ist, und da man fer⸗ Beiden, als Maͤnner von Kennt⸗ halb der Haupt⸗ den, so hat Se. Hoheit as Sandschak Kodscha⸗Ili, und dem altung zu uͤbertragen

An den M

der Konkurr Wirkungskreise auß

JIJtallen 82 Einer der aͤltesten und auch im Aus⸗ r Italiens, der Professor Al⸗ iute den Geschmack an die⸗ vorgestern, 95 Jahr alt,

Mailand, 17. Nov. lande ruͤhmlichst b bertolli, dessen archirektonische sen Kunstwerken mit Tode abgegangen.

ekannten Kuͤnstle ihre Al Hoheit sie ermahnte, fuͤr

voͤllig regenerirten, ist

Eine Convention, die zwischen m Pzͤpstlichen Stuhl abge⸗ Zeit in diesen Blaͤttern Erwaͤh⸗ berichtigen, daß nicht, wie es keit in jenem Koͤ⸗

Rom, 13. Nov. dem Koͤnig beider Sicilien und schlossen wurde, hat vor einiger nung gefunden. in jener Angabe aus Neapel nigreich den weltlichen Gerichten des Papstes unterworfen wurde. in wenigen Paragraphen abgefaßt und netti und dem Grafen von Ludolf unterz stimmt: daß Geistliche Wagen mit einem M abgefuͤhrt werden duͤrfen; erlaubt, abgesondert von and in eigens fuͤr sie bestimmte Kerker ein Nie darf Jemand in einer Kirche waͤhr auch muß jedesmal der Pfarrer oder Verfolgter Jedem Bischof ist es oder Correctionszim⸗ u verhaften oder

„Der von Seiten des Erlauchten Schachs von Ir sien) angekommene Gesandte, Abdul⸗Hussein Chan, hatte um die Erlaubniß angehalten, das mitgebrachte Schreiben des Schachs nebst den Pferden, die Hochselbiger Sr. Hoheit dem Sultan als Geschenk zugedacht, persoͤnlich uͤbergeben zu duͤrfen. ltan den Abdul⸗Hussein sammt seinem irsa Dschafar Chan, der an seinen Hof zuruͤck⸗ n Monats im Palaste Bejlerbe⸗ ogen und beide Wuͤrdentraͤger huldreich empfan⸗ Geschenk uͤbersandten Pferde sind von Sr. Hoheit zwischen beiden Hoͤfen obwalten deten Freundschaft angenommen worden; der a hat eine Ehren⸗Decoration erhalten, und die Pfleger der haben Gnaden⸗Geschenke empfangen.“ Vgon den uͤbrigen Artikeln der vorliegend

tung theilen wir nur den Haupt⸗Inhalt mit: Koͤnigs der Franzosen und der Koͤnigin von Großbritanien sind reundschaftliche Antworten auf die an beide Hoͤfe ergangene An⸗ zeige der Thronbesteigung Abdul⸗Medschid's beider Hoͤfe uͤberreicht Hussein Pascha, ( und ausgezeichneter sal) gedenkt, hat die mit Brillanten besetzte Dose erhalten.

Indessen ist . heißt, die Geistlich entzogen, und ganz dem Urt In dieser Uebereinkunft, we von dem Kardinal Ber⸗ eichnet ist, wird be⸗ Nacht oder in einem irt oder ins Gefaͤngniß daß Geistliche, wenn es die Lokalitaͤt ern Eingesperrten und Verurtheilten eschlossen werden sollen. end des Gottesdienstes

In Folge dessen hat der Su Vorgaͤnger M beordert ist, am 10ten des vorigen

8 f 8 22 je 3 in Zukunft nur b zur Audienz ge

antel verhuͤllt esk 8 den fest begruͤn⸗

in Gemäaͤßheit der isende Gesandte

verhaftet werden; en SSneche Zei⸗ der Kirche, in welche sich ein gerichtlich Von Seiten des von dessen Abfuͤhrung unterrichtet werden.

erlaubt, in seinem Bisthum ein Gefaͤngniß⸗ mer zu haben, fuͤr jene strafen fuͤr gut findet. schof die Degradation verurtheilten Priesters ver Akten und Dokumente des ganz Nur wenn der Bischof nichts darau wird er, ohne den Lauf Weihnahme

Geistlichen, die er durch die Gesandten Die Regierung wird von keinem irgend eines zum Tode ischof vorher alle en Prozesses mitgetheilt zu ha⸗ f zu bemerken hat, der Gerechtigkeit aufzuhalten, sten des Verurtheilten ß die Gnade des Koͤ⸗ dem Prozeß wichtige, prechende Umstaͤnde, so wird der ganze r Diskussion vorgelegt. sschoͤfen mit vom Papst approbirter Vollmacht versehen; auf Vorschlag der hl und zwei weltliche Die Kommission Einwuͤrfe zu von dem Bischof angezeigten so hat sie demselben sogleich die W oͤgern zu dem it wird sie die R Findet dage Bedenken begruͤndet, und empfiehlt

worden.*) zouverneur von Widdin, dessen viehaͤhriger Verdienste Seine Hoheit (in Ihrer Truͤb⸗ Wuͤrde eines Muͤschir und dazu noch eine Stefanaki Bej von er das Huldigungs⸗Schreiben Groß⸗ We⸗

eihnahme) langen, ohne dem B

chreiten, indem er zu Gun nach den Vorschriften seines Standes blo nigs anzurufen hat. fuͤr den Verurtheilten Prozeß einer Kommission mission besteht aus drei

dem Sultan G Seine Hoheit geruht den dortigen Raja's alle Privilegien zu lassen, die sie der Gnade des hochseligen Mahmud verdanken. Bei dem durch die bevorstehende kalte Jahreszeit nothwendig gewordenen Palast⸗ tan dem Serai Topkapu den Vorzug vor Beschiktasch gegeben, weil Ersteres der Hohen Pforte und uͤberhaupt allen Orten, wo Staats⸗Geschaͤfte verhandelt werden, viel naͤher belegen ist. Reihe nach an folgenden Orten feierlich leitete Besuche abgestat⸗ 2) im Muͤnzhause, 3) in den und des Scheich⸗ul⸗

niedergelegt,

dagegen in begnadigt worden.

Wechsel hat der Sul⸗

apostolischer kann sie aus der doppelten Anza sitzern mit berathender Stimme unwiderruflich findet die Kommission die unrichtig (mal fondatc), sung zu ertheilen, ohne ferneres 3 nahme zu schreiten. dem Geschehenen in Kenntniß setzen.

mission die von dem Bischof gemachten sendet sie dem Koͤnig ein den Verurtheilten der Gnade des Souverains. kunft ist bereits unterm ichnet und zum Gesetz in dem Koͤnigr

Abdul⸗Medschid hat der von Geschenken und Auszeichnungen beg 1) In der Pulver⸗Fabrik, Palaͤsten des Großvesirs, des Seriaskiers, Die Redaction der Zeitung Takwimi Wakaji ist von Drogman des Divans, Essaad Letzterer zeigt seine Ernennung daß sein Vorgaͤnger Chef des

die etwanigen entscheiden;

egierung von

Zu gleicher gen die Kom⸗

Ridschaii Efendi auf den zweiten Safwet Efendi, uͤbergegangen. selbst an und bemerkt zugleich, Rechnungs⸗Buͤreau's geworden sey. Die vorliegende Nummer der Takwimi fcch einen Anhang, der hrieben ist. An der Spitze desselben steht ede der Koͤnigin Viktoria, die sie bei der arlaments hielt, und worin die Aufrechthaltung der

en motivirten Bericht ein

Wakaji hat endlich

Koͤnige unter⸗ Auswaͤrtige Angelegenheiten“

29. September vom Sicilien er⸗

eich beider eleg⸗ ein Auszug aus der

5 letzten Aufloͤsung des Spanien.

Madrid, 13. Nov. Der Gener das Portefeuille des Kriegs⸗M. und der General La Hera an seine Stelle von Madrid ernannt worden seyn.

die Herren Benavides und Villuma nnern und der Marine erhalten wuͤrden. as Eco del Comercio enthaͤlt folgenden

al Francisco Narvaez inisteriums ange zum General⸗ vwill man wissen,

die erledigten Portefeuilles

Artikel: „Freund EEEöEö

etzt in der Türkischen Zei⸗ 1 Kral (König) und Kra⸗ adischah, der so viel als den höchsten Pr

Die Europäischen Könige erhalten eben dem gewohnten Slawischen Tite Königin) noch den Persischen. Titel igen bedeutet und zu b sch So ha 891 adischah von Frankreich; izs und Padischah 9 s 18

eschützer von Kön

er Sultan⸗Würde selbst gehört.

erhabene Kra⸗

1347

tegritaͤt der Pforte als lebhafter Wunsch Ihrer Majestaͤt aus⸗ gesprochen wird. Dann kommt eine genaue und populaire Be⸗ schreibung der wunderbaren Erfindung Daguerre's, nach Franzoͤsischen Blaͤttern; und an diese reihen sich Nachrichten uͤber verschiedene, von Englischen und Franzoͤsischen Aerzten erfundene Heilmittel, die man sämmtlich bei dem Droguisten Oitoni in Konstantinopel haben kann.

Konstantinopel, 6. Nov. (L. A. Z.) Wir beeilen uns,

ein Dokument mitzutheilen, das unsere Hauprstadt ig allgemeine

Aufregung versetzt und die Brust jedes Freundes wahrer Aufkläͤ⸗ rung mit hoher Freude erfuͤllt hat. Sind die darin ausgespro⸗ chenen Grundsaͤtze auch nur Ideen, die erst nach und nach ver⸗ wirklicht werden sollen, so zeigen sie doch, daß der junge Kaiser

auf eine wuͤrdige Weise den ihm von seinem großen Vater vor⸗

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gezeichneten Weg zu verfolgen trachtet, und daß die Männer, die an der Spitze seiner Regierung stehen, eingesehen haben, woran es eigentlich der Tuͤrkei gebricht, und durch welche Mittel sie moͤglicherweise vor dem sie bedrohenden Untergange gerettet wer⸗

den kann. Die Proclamation des Fermans geschah mit vielen Feierlichkeiten. Der Kaiser hatte dazu eigens einen groten Divan

S;

ausgeschrieben, zu welchem, außer allen Geistlichen und Rechts⸗ Gelehrten Stambuls, die Diplomatie in eerherr; Deputationen von Armeniern, Griechen und Juden eingeladen und eine Menge Militair herangezogen worden war. Der Minister des Innern

S.

verlas von einer Art Thronsitz herab den Kaiserlichen Willen, und nach dem darauf folgenden Gebete donnerten die Geschuͤtze des dazu nach dem Scrail⸗Garten kommandirten Normal⸗Artille⸗ cie⸗Regiments, erwiedert von den Batterieen in Topchana und

Skutari und den im Kanal ankernden Schiffen. Der Kaiser hoͤrte die Vorlesung seines Restripts aus dem oberen Stocke des

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Divan⸗Gebaͤudes mit an und begab sich dann mit dem gewoͤhn⸗ lichen Pomp in die inneren Gemaͤcher des Serails zuruͤck. Dieser merkwuͤrdige Hatti⸗Scherif nun ist vom 3. November datirt und lautet woͤrtlich folgendermaßen:

„Alle Welt weiß, daß in den ersten Zeiten der Osmanischen Mo

narchie die rubmreichen Vorschriften des Koraus und die Gesetze des Reichs stets zur geachteten Richtschnur dienten. In Folge dessen nahm das Reich an Macht und Größe zu, und alle Unterthanen ohne Aus⸗ nahme hatten im höchsten Grade Wohlhabenheit und Wohlstand er⸗ worben. Seit 150 Jahren hat eine Reihenfolge von Ereignissen und verschiedenen Ursachen bewirkt, daß man aufgehört hat, dem heiligen Coder der Gesetze und den Verordnungen, die daraus herrühren, gemäß

zu leben, und die frühere Macht und das Gedeihen sind in Schwäche und Armuth verwandelt worden; dies geschah, weit ein Reich in der That alle Festigkeit verliert, sobald es aufhört, die Gesetze zu beobach⸗ ten. Diese Betrachtungen sind ohne Unterlaß unserm Geiste gegen⸗ wärtig, und seit dem Tage Unserer Thronbesteigung hat der Gedanke Zustandes der Provinzen und der Unterstützung der Bevölkerung nicht aufgehört, Uns einzig und allein zu beschäftigen. Wenn man jedoch die geographische Lage der Osmanischen Provinzen, die Fruchtbarfeit des Bodens, die natürlichen Anlagen und die Einsicht der Einwohner erwägt, wird man über- zeugt bleiben, daß, wenn man die wirksamsten Mittel aufzufinden trachtet, das Resultat, welches Wir mit Gottes Hülfe zu erreichen hof⸗ fen, im Zeitraum einiger Jahre erhalten werden kann. Auf solche Weise halten Wir es daher, vell Zuversicht in den Beistand des Allmächtigen und gestützt auf die Vermittelung Unseres Propheten, für geeignet, durch neue Einrichtungen den Provinzen, welche das Osmanische Reich aus⸗ machen, die Wohlthat einer guten Verwaltung zu verschaffen zu su⸗

sFchen. Diese Einrichtungen solten sich hauptsächlich auf drei Punkte Frichten, nämlich 1) die Garantieen, welche Unseren Unterthanen voll⸗

fommene Gewähr sowohl ihres Lebens als ihrer Ehre und ihres Eigen⸗ thums süsichern; 2) eine regelmäßige Art, die Steuern aufzulegen und zu erheben, und 3) eine gleichfalls regelmäßige Art und Weise zur Aus⸗ hebung der Soldaten und der Dauer ihres Dienstes. Und sind in der Fhat das Leben und die Ehre nicht die kostbarsten Güter, welche es giebt? Welcher Mensch, wie sehr sein Charakter ihn auch von Ge⸗ waltthat frei hält, wird sich entschlagen konnen, seine Zuflucht dazu zu nehmen und dadurch der Regierung und dem Lande zu schaden, wenn sein Leben und seine Ehre in Gefahr schweben? Wenn er im Gegentheil in dieser Hinsicht einer vollkommenen Sicherheit genießt, wird er sich nicht von dem Wege der Lovalität entfernen und alle seine Handlungen werden mit dem Wohle der Regierung und seiner Brüder übereinstimmen. Sobald Sicherheit rücksichtlich des Eigen⸗ thums mangelt, so bleibt Jedermann bei der Stimme des Fürsten und des Vaterlandes kalt; Niemand beschäftigt sich mit der Zuünahme des Staats⸗Vermögens, vertieft in seine eigenen Besorgnisse wie er ist. Wenn der Bürger im Gegentheil mit Zuversicht sein Eigen⸗ thum alter Art besitzt, dann fühlt er voll Eifer für seine eigenen Ge⸗ schäfte, deren Kreis er auszudehnen trachtet, um den seiner Ge⸗ nüsse umfangreicher zu machen, Tag für Tag die Liebe zum Fürsten und zum Vaterland und die Ergebenheit gegen das letztere sich ver⸗ doppeln. Diese Gesinnungen werden in ihm die Quelle der preiswür⸗ digsten Thaten. Was die regelmäßige und feste Auflage der Stenern anlangt, so ist es sehr wichtig, diese Angelegenbeit zu ordnen; denn der Staat, welcher zur Vertheidigung seines Gebiets zu verschiedenen Ausgaben gezwungen ist, kann sich das nothwendige Geld für seine Armeen und andere Dienstzweige nur durch die von den Untertbauen erhobenen Schoßgelder verschaffen. Obwohl, Gott sed Dank, die Un⸗ terthanen unseres Reiches seit einiger Zeit von der Geißel der Mono⸗ pole befreit sind, die man ganz am unrechten Orte sonst für eine Ein⸗ nahmeguelle hielt, so besteht doch noch ein verderblicher Gebrauch, ob⸗ schen derselbe nur unglückliche Folgen haben kann; dies ist die unter dem Namen Ieti san bekannte käufliche Konzessirn. Bei diesem Spsteme isi die Civil⸗ und Finanz⸗Verwaltung eines Ortes der Will⸗ für eines einzigen Menschen überliefert, d. h. manchmal der eiser⸗ nen Hand der heftigsten und gierigsten Leidenschaften; denn wenn der Pachtende nicht gut ist, so wird er nur für sei⸗ nen eigenen Vortheil Sorge tragen. Es ist daher nothwen⸗ dig, daß fortan jedes Mitglied der Osmauischen Gesellschaft nach

einem bestimmten Steuer⸗Luantum im Verhältnisse seines Ver⸗

mögens und seines Amtes tarxirt werde, und daß nicht darüber von ihm verkangt werden könne. Es ist auch nothwendig, daß besondere Ge⸗ setze die Ausgaben unserer Land⸗ und See-Heere bestimmen und be⸗ schränfken. Obwohl, wie wir bereits geäußert, die Vertheidigung des Landes eine wichtige Angelegenheit, und es Pflicht für alle Einwohner erscheint, zu diesem Zwecke Soldaten zu liefern, so ist es doch nothwen⸗ dig geworden, Gesetze zu verfassen, um die Kontingente zu ordnen, welche jeder Ort nach dem Bedürfnisse des Angenblicks liefern muß, und um die militairische Dienstzeit auf vier oder fünf Jahre zu beschraͤnken. Denn es heißt zugleich eine ungerechte Handlung begehen und dem Ackerbau und der Industrie den Todes⸗ stoß beibringen, wenn man ohne Rücksicht auf das Verhältniß der Bevölkerung der Ortschaften in der einen mehr, in der anderen we⸗ niger Mannschaft aushebt, als sie liesern können; zugleich heißt es, die Soldaten zur Verzweislung treiben und zur Entvölferung des Landes beitragen, wenn man die Soldaten ihre ganze Lebenszeit im Dienste zu⸗ rückhält. Mit Einem Worte, ohne die verschiedenen Gesetze, deren Nothwendigkeit man so eben erkannt hat, giebt es für das Reich weder Macht, noch Reichthum, noch Glück, noch Ruhe; im Gegentheil muß es solche von dem Vorhandensevn dieser neuen Gesetze erwarten. Des⸗

halb soll fortan der Prozeß jedes Angeklagten Unserm göttlichen Gesetze gemäß nach Verhör und Untersuchung öffentlich gerichtet werden, und sobald nicht eine regelmäßige Verurtheilung eingeireten, wird Niemand, geheimer Weise oder öffentlich, eine andere Person durch Gift oder durch irgend eine andere Hinrichtungs⸗Art umbringen lassen können. Es soll Niemandem gestattet seyn, der Ehre irgend Jemandes zu nahe zu treten. Jedermann soll sein Eigenthum aller Aft besitzen, darüber völlig frei verfügen, ohne daß Jemand ihm etwas in den Weg legen könnte; auch sollen die unschüldigen Erben eines Verbrechers nicht

ihrer gesetzlichen Rechte beraubt und die Güter des Verbrechers nicht

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kenfiszirt werden. Diese Kaiserlichen Zugestö 1 alle Unsere üetertesens *8 been Zobrhinbe —ℛ++,2ö2 ren mögen, sie werden an dem Genusse derselben ohne Eine vollkommene Sicherheit 8 daher von vesn Är.52 wohnern des Reichs für ihr Leben, ihre Ehre und ihr Vermögen zus gesichert, wie solches der heilge Tert unseres Gesetzes erheischt Was die auderen Punkte betrifft, 3 aufceklärter Ansichten geregelt werden sollen, so wird sich Unser mit als nothwendig vermehrter Gerichtshof, dem us zu bestimmenden Tagen Unsere Minister und Reiches auschließen werden, versammeln, um die re⸗ über diese Punkte der Sicherheit des Lebens ie Steuer Auflage zu verfassen. Jeder Ideen auseinander⸗ Pinsichtlich der Re⸗ im Militatr⸗Conseil berathen 8 Seriaskers hält. Sobald ür immer gültig und vollstreckhar verden es mit Unserer Sanction die wir met Unserer Kaiserl. Hand obenanstellen wellen. ugen keinen anderen Zweck haben, und Reich wieder aufblühen zu

te sie auch angehö⸗

wie dieselben unter

so vielen Mitglieder:

ewissen von U Ketabeln des glementarischen Gese und des Eigenthums und über d vird in diesen V setzen und seinen Rath geben können.

gulirung des Militzir⸗Dienstes werden werden, das seine Sitzungen im Palaste de ein Gesetz beendigt ist, wird es, um f in seyn, uns vorgelegt werden;

imlungen freimüthig sein Die Gesetze

diese gegenwärtigen Bestimmun als Religion, Regierung, Nation machen, so verpflichten wir uns, nichts zu thun, was deuselben ent⸗ gschaft für unsere Zusicherun der den ruhmreichen Mante in Gegenwart aller Ulemas und Großen des Reichs so wie auch durch⸗ Wer hierna wird, Ulema oder Großer des Reichs b 8 ehne Rücksicht auf Rang, Ansehen oder Einfluß, der seinem wohl erwiesenen Vergehen entsprechenden Strafe ¹ z sell zu diesem Zwecke ein Strafkoder entworfen Da alle Reichsbeamten hente ein angemessenes Gehalt be⸗ amtliche Verrichtungen demnächst regulirt werden sol⸗

wollen wir si

gegen wäre. 8 des Propheten

demnach in den Saal, in sich schließt, niederlegen und beim Namen Gottes beschwören die Ulemas oder Greßen des Reichs beschwören lassen. diese Bestimmungen verletzt, oder wer es sonst seyn mag,

ziehen, und noch nicht binreichend besoldet wären, jen, so wird ein strenges Gesetz wider den Verkehr mit Gunstbezei⸗ azungen und Aenuern, der eben so sehr gegen das göttliche Gesetz ver⸗ stößt, als eine der Hauptursachen des den. Insofern die hiermit festgestellten Bestimmungen eine vollst Umwandlung und Nenerung der alten Herkömmlichkeiten sind, dieses Kaiserliche Restript zu Konstantineopel und allen Orten des⸗ publizirt und offiziell allen zu Konstantinopel residirenden Gesandten der befreundeten Mächte mitgetheilt werden, damit sie Zeugen der Ge⸗ währung dieser Einrichtungen seven, welche, so Gott will, ewig dauern Hiermit möge der Allerhöchste Gott uns in seinem heiligen nd; 1 utze bewahren. Mögen die, so etwas den gegen⸗ wärtigen Bestimmungen Zuwiderlaufendes thun, der Gegenstand gött iu Fluches seyn und für immer jeder Gattung des Heils verlüstig

Reichs⸗Verfalls ist, erlassen wer

und würdigen

Die Agramer polit. Zeitung berichtet von

Agram, 12. Nov. „Sultan Adbul Med

Serbischen Graͤnze vom 7. Nov.: interimistische Regentschaft von Serbien bestaͤtigt. al eingeladen, hat sich endlich zur An⸗ noch nicht die Zeit seiner Die Schlaffbeit der Regierungszuͤgel ist Distrikten sollen Faͤlle von Ab⸗ Verbrechen, namentlich Dieb⸗ die sich waͤhrend der strengen in ereigneten.

schid hat die Fuͤrst Michael, drei M nahme des Serbischen Thrones, aber Zuruͤckkunft bestimmt. bereits bemerkbar, und in einigen gabenverweigerung, auch uͤberhaupt staͤhle, haͤufig vorgekommen seyn, Regierung des Fuͤrsten Milosch sehr selte

meinen herrscht im Lande wie auch in Bosnien und Albanien Ruhe. Die Haͤupter des bische Statut sind noch nicht abgeurtheilt. ist einstweilen seiner Haft entledigt, steht je

Insurrektionsversuches gegen das S Johann Obrenovi doch unter Aufsicht

Als ein Beweis fuͤr das z landwirthschaftlichen Gewerbes verdient angefuͤhrt

daß sich auch in Danzig ein Verein von dern, gebildet und als die Allgemeinen Gewerbe⸗ 5. Oktober wurde in

Danzig 20 Nov. schreiten de zu werden, wirthen, um dieses Gewerbe zu foͤr landwirthschaftliche Abtheilung des dortigen Vereins demselben angeschlossen hat. einer General⸗Versammlung das Statut berathen und angenom⸗ Direktor v. Gralath auf Sulmin, der auf Leesen als Direktoren, der Regtie⸗ Kommerzienrath Lesse auf Toccar Das augenblickliche Zusammentreten von cher der Verein seine Wirksamkeit Theilnahme der Land⸗ d an dieses gemeinnuͤtzige Institut, so wie schaftlichen mit dem polytechnischen gluͤckliche Nachahmung der an eini⸗ ereits bestehenden Einrichtung genannt werden kann.

men, und der Landschafts Kommerzienrath Hoene

rungsrath Kretzschn als Secretaire erwaͤhlt. hundert Mitgliedern, mit wel beginnt, liefert ein wirthe in d die Verbindung des landwirth Gewerbe⸗Verein nur als eine

ner und der

nen Beweis von der regen

gen Orten b

Nov. Vor einigen Tagen starb in Entkräͤftung ein uͤber 100 Jahre Beck, der mit seinem Er war unter Friedrich dem an ihm erzaͤhlte, daß jetzt eine Reiter⸗Statue Freude ganz außer ichene das Ungluͤck, seit vielen Jah⸗ lebte von Allmosen; namentlich wurde er eundlichen Gutsherrn, dem Grafen Eduard von

Breslau, Lenschuͤtz, im Kreise Cosel, an Namens Franz 57 Jahre in der Ehe gelebt hat. en Soldat gewesen und als m dem großen Koͤnig zu Ehren, h der Greis vor

in Breslau, errichtet werden solle, geriet Leider hatte der ren blind zu seyn; von dem menschenfr Puͤckler, ansehnlich unterstuͤtzt.

Beleuchtung der Projekte uͤber die Reform des Deut⸗ schen Po

as Brief⸗Postwesen geben selb as Billige oder Un

Vielleicht ni⸗ te nach ihrer Logi so wohlthätig un den Reise⸗ Und 8 zur Zeit noch ich und Amerika port sollen die

stwesens.

st die eifrigsten An⸗ tagonisten des Postregals d legii oder des Postzwanges zu: Gründen denn warum sol der Brief⸗Beförderung nicht eben Gedanken⸗Verkehr, als auf als vielmehr weil nun eben England, Frankre und Packerei⸗Trans ede Vorrechte und besonders chsels, zum angeblichen unverzüglicher verzichten, kosten, als einb eine Post⸗Verw auf viele Provinzen dieser mit dem werbe und der anderer als der: Post⸗Verwaltung

cht sowohl aus f die Konkurrenz in id belebend auf den le⸗Verkehr wirken? dieses Post⸗Monopol in Nur für den Personen⸗ en auf alle und echt des Pferde⸗ um so bereitwilliger und wesen dem Staate mehr es wohl mehr als

Post⸗Verwaltun ausschließende Wohl des Ganzen, weil das Postfuhr Letzteres zugegeben, wie Kaiserstaates Oesterreich, igeben wird, Interessen des. leich wohl meinenden2 Staats⸗Regierungen follen, da ihre ahrhunderten, tro aben, das Postfuhrwe⸗ ublikum zu Danke ganz aufgeben und der un hmern oder Actien⸗Verei⸗ Umständen und kraft der Konkur⸗ nicht nur lukrativer für sich öfter, ungenirter und wenigstens eben en würden, als das heutige Staats. gte als geplagte starke Glaube zu dleser neuen und

elbst die des so ist der Sinn Handels, der Ge⸗

wie mit den der bilanthropie kein

Reisenden es g

die Dentschen en im Verlauf von zwei J sichenden Mittel, nicht gelernt für die Staatskasse und dem kostspielige Fahrpostwesen onkurrenz von Priv welche unter allen allen Richtungen

sen mit Nutzen

schrankten K at⸗Unterne

nen überlassen,

renz dieses Wesens in ondern auch besser, o schnell, pünktlich un ostwesen und

d sicher besor dessen eben so bekla Posthalter. Um einzusehen, w

ostmeister und