Gelegenheit erwarten ließ. Die Koͤnigin kuͤndigte dem Geheimen Rath ihre Absicht in folgenden Worten an:
„Ich habe Sie jetzt hierher geladen, um Ihnen Meinen Entschluß in einer mit der Wohlfahrt Meines Volks und mit dem Glück Mei⸗ nes fkünftigen Lebens aufs innigste verslochtenen Angelegenheit mitzu⸗ theilen. Es ist Meine Absicht, Mich mit dem Prinzen Albrecht von Sachsen⸗ Kodurg⸗ Gotha zu vermählen. Tief durchdrungen von 9 Feierlichkeit der Verbindung, welche Ich einzugehen im Wegriff gehe⸗ bin Ich zu diesem Entschluß nicht ohne reifliche Ueberlegung ge —2 und nicht ohne von der festen Inversicht erfüllt zu seyn, daß derselbe mit dem Segen Gottes des Allmächtigen eben so sehr Mein häusliches Glück begründen wie dem Wodle Meines Landes zum Besten gereichen wird. Ich habe es für angemessen erachtet, Ihnen diesen Entschluß o zeitig als möglich anzuzeigen, damit Sie vollkommen umterrichtet sehne von einer für Mich und Mein Königreich so wichtigen Angele⸗ geubeit, die auch, wie Ich überzeugt bin, allen Meinen liebreich gesinn⸗ ten Unterthanen gewiß höchst erfreulich seyn wird.“
Der Globe fuͤgt dieser Nachricht folgende Bemerkungen uͤber den Prinzen Albrecht hinzu: „Nachdem Ihre Majestaͤt diese erlauchte Person unter den protestantischen Prinzen Europas zu ihrem kuͤnftigen Gemahl auserwäahlt hat, ist verselbe zu einer Stellung gelangt, die ihn fuͤr unsere Nation zum Gegenstande des lebhaftesten Interesse’s und fuͤr die ganze Welt beneidens⸗ werth macht. Prinz Albrecht, der von seines leichen so hoch ge⸗ ehrt wird, ist, wie uns diejenigen versichern, die Gelegenheit hat⸗ ten, mit ihm in Gesellschaft zu kommen und sein Benehmen so⸗ wohl gegen Gleichstehende wie gegen Niedrigere zu beohachten, der seiner harrenden hohen Auszeichnung wuͤrdig. Das Geruͤcht legt ihm Vorzuͤge bei, die ihn dazu geeignet machen, einen Hof zu zieren, und die zu der Hoffnung berechtigen, daß seine innige Verbindung mit unserer geliebten Souverainin ihr unter dem Se⸗ gen einer huldreichen Vorsehung die reinen und edlen Freuden
des haͤuslichen Lebens gewaͤhren wird, ohne die selbst der Glanz
eines Hofes, die Macht eines Thrones, ja, die liebevolle Erge⸗ benheit eines Reichs eine schmerzliche Leere im Herzen zuruͤcklas⸗ sen. Diese Leere wird, wir hoffen es, vollkommen und dauer⸗ haft durch den beabsichtigten Bund ausgefuͤllt werden, von wel⸗ chem der Geheime Rath der Souverainin heute offizielle Anzeige
erhalten hat. Prinz Albrecht ist der zweite Sohn des regieren⸗ den Herzogs Ernst von Sachsen⸗Koburg⸗Gotha und leitet seinen
Ursprung von einer langen ununterbrochenen Reihe protestanti⸗ scher Vorfahren her; einem derselben hatte sogar Luther nicht nur Schutz, sondern wahrscheinlich auch die Rettung vom Tode
zu verdanken, als nach dem Reichstage zu Worms der Papst
seinen maͤchtigen Einfluß auf die Fuͤrsten des Europaͤischen Kon⸗ tinents aufbot, um den Reformator zu verderben. So hatte die Reformation den Schutz und die Erhaltung ihres großen Stifters der Zulfe eines erlauchten Mitgliedes der Familie zu danken, die im egriff steht, durch Heirath mit der 8 ve bunden zu werden, welches Land vor allen andern Europa's in seiner Religion, seinen Gesetzen, seinen Kuͤnsten und seiner Lite⸗ ratur den meisten Gewinn von jenem großen Ereignisse geaͤrndtet hat. Prinz Albrecht ist am 26. August 1819 geboren, also etwas
schon um 12 Uhr
mehrere Tausend angewachsen. viel Fremde unter den Volkshaufen. Ihre Majestaͤt sah sehr wohl aus und hielt die Anrede an den Geheimen Rath mit großer Gemessenheit. Kurz vor drei Uhr brach die Versammlung auf, und als sie sich vom Palast entfernte, wurden die Minister und andere hervorragende 1 woͤhnlich, vom Volk theils mit Applaus, theils mit Zeichen des Mißfallens begleitet. Lord Melbourne, der den Palast beinahe
zuletzt verließ, wurde von der Mehrzahl der Anwesenden freudig
begruͤßt, ein Poͤbelhaufe aber verfolgte seine Kutsche um die ganze Fronte des Palastes mit spoͤttischem Geschrei. Se. Herrlichkeit lchelte und verbeugte sich gutmuͤthig gegen seine Bestuͤrmer. Der Marquis von Normanby und Lord & Russell befanden sich in demselben Wagen und bekamen einen ziemlich gleichen Antheil von Applaus und mißfaͤlligen Aeußerungen. Der Herzog von Wellington, der sehr schmalbaͤckig und blaß, aber munter aus⸗ sah, wurde uͤberaus enthustastisch ber
Herr Spring Rice) hatte ein hefuges Grunzen aus⸗
zuhalten. Derselbe Poͤbelhaufe, der den Premter⸗Minister ver⸗
folgte, strengte sich vergeblich an, fuͤr Sir Robert Peel Enthu⸗ siasmus zu erregen. Herr Goulburn, Herr W. Croker und Andere dieser Partei ließ man fast unbeachtet voruͤber. Eben so lau war der Empfang des Herzogs von Cambridge. Lord Pal⸗ merston's Empfang war nichts weniger als schmeichelhaft, doch es ist unmo6ͤglich, all die verschiedenen Schattirungen von Jauchzen, Beifall, Spottgeschrei und Zischen einzeln aufzuzaͤhlen. Wir be⸗
merkten unter dem Volkshaufen einen gewissen edlen Marquis,
der kuͤrzlich von den Whigs absiel, und einen in den Ostindischen
Angelegenheiten einige Beruͤhmtheit genießenden Baronet, welche
„Beide dem Poͤbel Zeichen gaben, wann er in Freudengeschrei und
so lange auf dem Flecke, bis die letzte Kutsche den Palast ver⸗ assen hatte. Ihre Majestaͤt kehrte mit ihrem Gefolge, von einenn
ECrupp Lanciers begleitet, kurz darauf nach Windsor zuruͤck und
vurde von der versammelten Menge mit lautem und allgemeinem reudenruf begruͤßt.“ Ueber die Stellung, welche Prinz Albrecht
als Gemahl der regierenden Koͤnigin von England einnehmen
ird, bemerkt das Court⸗Journal, um irrigen Vermuthungen Saͤruͤber zuvorzukommen, folgendes Nähere: „Es waitet in die⸗ ser Hinsicht eine eigene Anomalie ob, wenn man die Stellungen einer Koͤnigin Gemahlin und des Gemahls einer Koͤni⸗ gin mit einander vergleicht. Die Koͤnigin Gemahlin ist die erste Unterthanin des Koͤnigs. Der Köͤnigin Gemahl hat als solcher gar keinen Rang. Die Koͤnigin Gemahlin hat nach dem emeinen Recht mehrere hohe reiheiten und schaͤtzbare Privilegien. Der Koͤnigin Gemahl hat deren keine. Was der Königin Gemahl an Rang und Privilegien erlangt, das kann er nur von der Huld und Gunst seiner Erlauchten Gemahlin erhalten; es ist indeß natuͤrlich vorauszusetzen, daß die Zuneigung Ihrer Majestaͤt es an solchen Auszeichnungen, und zwar an bedeutenden, nicht fehlen lassen wird. Zuvoͤrderst wird ihm der Titel Koͤnigl. Hoheit verliehen werden. Demnach wird er bei allen Staats⸗Ceremonien gleich hinter dem Herzog von Cambridge folgen; politische Macht oder politischen Rang erhaͤlt er jedoch hierdurch nicht, und er wird schwerlich zum Pair des Parlaments erhoben werden. Die Stellung des Prinzen wird ganz die eines Prinzen von Gebluͤt vor dessen Erhebung zum Pair des Parlaments seyn, gleich der des verstorbenen Herzogs von York, dessen Titel vorher Bischof von Osnabruͤck war, und gleich der Koͤnig Wilhelm's 1Iy., der bloß Prinz Wilhelm Hein⸗ rich hieß. Der Prinz wird nach einander zum Ritter des Ho⸗
aus Versehen einen Hund erschossen habe.
oͤnigin von England ver⸗ ¹ 9 is raths schuldig gemacht und auch verhaftet, aber gegen Vuͤrgschaft
taatsmaäͤnner, wie ge⸗
Lord Monteagle vollauf zu thun bekommen.“
wann in Grunzen ausbrechen soll. Diese beiden Herren schienen Grafen zu dieser unerwarteten
an dieser Kurzweil erstaunlichen Gefallen zu finden und blieben
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senband⸗Ordens, zum General und Feldmarschall der Armee und, sobald er einen militairischen Rang erhalten, auch zum Comman⸗ deur des Bath⸗Ordens ernannt werden.“
Louis Bonaparte will mit dem Vicomte Persigny den Win⸗ ter in Brighton zubringen.
Am Montag ist der Pair Lord Dufferin und Claneboye ge⸗ storben; seine Titel und Guͤter erbt Capitain Blackwood, der mit der durch ihre Schoͤnheit und ausgezeichneten Talente beruͤhmten Miß Sheridan verheirathet ist. —
Der Sergeant Wilde ist nun definitiv an die Stelle Sir M. Rolfe's zum General⸗Fiskal fuͤr England ernannt. 3
Herr Hume war bekanntlich vor kurzem in Paris; seine Reise dorthin soll zum Zweck gehabt haben, eine Erbschaft von 25,000 Pfd. in Empfang zu nehmen, die ihm von einer daselbst verstorbenen Dame, die Herrn Hume's politische Gesinnungen theilte, vermacht worden. Nun soll aber die Unterzeichnung des Testaments vergessen worden und Herr Hume daher um das ge⸗ hoffte Gut gekommen seyn, da dasselbe, in Folge dieser Versoͤum⸗ niß, dem Rechte nach, dem gesetzmaͤßigen Erben zufiel, der, wie es heißt, zu Herrn Hume'’s Aerger noch 885 ein Tory ist.
err Willis, der, wie ein Frrae att erzaͤhlte, die ihm von Miß Pitt auf einem Hof⸗Ball in London mitgetheilten Um⸗ saͤnde uͤber das Privatleben der Koͤnigin Victoria in einem Ame⸗ rikanischen Blatte veroͤffentlicht und sich dabei unzarter Weise auf die Autoritaͤt jenes Hof⸗Fräͤuleins berufen hat, ist nicht Attache bei der Britischen Gesandtschaft in Washington, sondern umge⸗ kehrt, er war bei der Amerikanischen esandtschaft in London attachirt, wie er denn auch kein Englaͤnder, sondern ein Ame⸗ rikaner ist. 8
Man glaubt, daß die Chartisten⸗Verhoͤre zu Newport noch einen ganzen Monat dauern werden. Frost, der Hauptraͤdels⸗ fuͤhrer, soll sehr niedergeschlagen seyn und neulich zu Jemand, der ihn im Gefaͤngniß besuchte, geaͤußert haben: „Ich war nicht der Mann fuͤr ein solches Unternehmen, denn so wie ich Blut fließen sah, entsetzte ich mich und sloh. Aber was sollte ich ma⸗ chen? Vor einigen Monaten, als ich in die Gebirge kam, um⸗
ringten mich die Leute und sagten zu mir: Herr Frost, wenn
Sie nicht unser Fuͤhrer seyn wollen, so koͤnnen Sie und Ihre Familie nicht laͤnger in Newport leben; Sie fangen an, uns ver⸗ daͤchtig zu werden.“ Es wird auch erzaͤhlt, Frost sey so weich⸗ herzig, daß er einst auf der Jagd in Ohnmacht gefallen, als Einer
man ihm in seiner Gefangenschaft alle nur moͤgliche Erleich⸗ terung; seine Frau ist bei ihm, und er beschaͤftigt sich angelegent⸗
lichst mit seiner Vertheidigung. In Canterbury ist gestern wie⸗
der einer der Newporter Aufruͤhrer, Namens William Davis,
verhaftet, und zwar bei seinem Oheim, einem Geistlichen, der
sich dadurch, daß er jenen verborgen hielt, ebenfalls des Hochver⸗
wieder freigelassen werden sollte. Die Orts⸗Behoͤrden glaubten sich jedoch nach Einsicht ihrer Statuten nicht berechtigt, eine sol⸗ che Buͤrgschaft von ihm zu fordern, und es ist erst bei dem Mi⸗
juͤnger als Ihre Majestaͤt, die am 24. Mai dess. J., drei Monat fruͤher, nister des Innern angefragt worden, wie man sich in diesem Fall
das Licht der Welt erblickte.“ Der Sun berichtet uͤber die heu⸗ tige Feierlichkeit in folgender Weise: „Der Vorgang, welcher heute im Palaste stattfand, erregte ungewoͤhnliches Interesse; hatte sich eine große Menschenmenge vor dem Palast versammelt, und um 2 Uhr war ihre Zahl auf Es befanden sich auch sehr
zu verhalten habe. 3
Gestern gingen die Schatzkammer⸗ Scheine etwas herunter, weil ploͤtzlich der Begehr nach Geld dringender als gewoͤhnlich war, so daß man von einigen Seiten zum Verkauf von Schatz⸗ kammer⸗Scheinen seine Zuflucht nehmen mußte. Auch scheint die Erwartung, daß die Regierung den Zins der Schatzkammer⸗ Scheine erhöͤhen wolle, sich nicht zu bestaͤtigen; sie wurden daher gestern zu 7 Shilling Diskonto verkauft, stehen indeß heute wie⸗ der etwas besser.
Den Inhabern Spanischer Papiere wird vom Globe we⸗ nig Hoffnung gemacht. 1 Blatt, „welche in Madrid von den verschiedenen Fractionen der Liberalen und Legitimisten geschmiedet werden, und der Mangel an Einmuͤthigkeit, den sie unter der gluͤcklichen Umgestaltung der Spanischen Verhaͤltnisse zeigen, sind hinreichend, die Hoffnungen
ihrer Freunde in England und anderwaͤrts nieder zu druͤcken.
Leider ist zu vermuthen, daß auch nach ganzlicher Vernichtung des gemeinsamen Feindes die armen Fonds⸗Inhaber keine sehr
schmeichelhafte Aussicht auf eine daldige Abhuͤlfe ihrer Beschwer⸗
den haben werden, denn der 28 und die Cortes werden mit den oͤringenderen Forderungen ihrer einheimischen Unzufriedenen Gelgien. 88 Bruͤssel, 26. Nov. Auch der Belgische Montteur enthaͤlt heute bereits, und zwar in seinem Artikel Inland, die aussuhrliche Nachricht von der Verlsbung Ihrer Majestaͤt der Koͤnigin von Großbritanien mit dem Prinzen Albrecht von Sach⸗ sen⸗Koburg⸗Gotha. — Der Graf Felix von Merode, der eine Reise nach Italien
gemacht hatte, ist jetzt wieder in Belgien eingetroffen.
Belgische Blaͤtter hatten erzaͤhlt, daß der in Luͤttich wohnende Graf von Lannoy⸗Liedekerke von seinem Oheim, dem Grafen von Looz, das Fuͤrstenthum Waldeck geerbt und dadurch Mitglied des Deutschen Bundes geworden sey. Man gratulirte bereits dem Standes⸗Erhoͤhung, als am fol⸗ genden Tage der Ind pendant berichtigte, es sey nicht das souveraine Fuͤrstenthum Woldeck, sondern das Fuͤrstenthum Rhena⸗ aldeck, dessen Erbe der Graf von Lannoy geworden.
Die Eisenbahn in Belgien bis zur Preußischen Graͤnze wird, wie man glaubt, in zwei Jahren vollendet seyn. 1
In der Kohlengrube zu Frameries bei Mons sind am 2lsten d. W. wiederum 29 Arbeiter das Opfer einer durch Gas ⸗Ent⸗ uͤndung entstandenen Explosion geworden. Von diesen 29 Ar⸗ betern g einer erstickt, 24 sind schwer und nur 4 leicht verletzt.
Deutschland.
Muͤnchen, 25. Nov. Der Erzherzog Maximilian und der Erbprinz von Modens haben heute fruͤh am Morgen unsere Stadt vergesten 862
Weimar, 27. Nov. 2u den wohlthaͤtigen Stiftun⸗ gen, deren sich das Großherzosthum erfreut, ist, einer Bekannt⸗ machung der Großherzoglichen Landes⸗Direction zufolge, eine neue hinzugetreten, welche vom 1. Januar 1840 als eroͤfsnet erklaͤrt werden kann. Es ist eine Pensions⸗ und Unterstuͤtzungs⸗ Anstalt fuͤr Wititwen und Waisen von Medizinal⸗Personen, welche am 23. Februar 1838 von Sr. Koͤnigl. Hoheit dem Großherzoge bestatigt worden ist. Außer mehreren bedeu⸗ tenden Schenkungen ist sie noch neuerlich von dem Großherzoge und der Frau Großherzogin durch eine Stiftung von 1300 Thlrn. bedacht worden. Die Auszahlung etwaiger Pensionen beginnt mit dem Januar 1841.
Oesterreich.
Preßburg, 19. Nov. Nachstehendes ist der ausfuͤhrliche Inhalt des (gestern erwaͤhnten) Nuntiums der Ungarischen Staͤnde in Betreff der Religions⸗Beschwerden: E“
.“
Uebrigens gestattet
mit dem 18ten Jahre auch auf diese Kinder auszudehnen.
„Die Kabalen“, sagt dies ministerielle
an gewisse Solennitäten binden.
„I. Die Stände erachten die am vorigen Reichstage gesammelten Re ligions⸗Beschwerden für eben so wichtig, ihre Abstellung zur Beruhi⸗ gung und Harmonie der, wenn auch verschieden glaubenden, doch den⸗ selben Gesetzen gehorchenden und efhem treuen Staatsbürger eben so nothwendig, als sie die Gewissensfreiheit selbst heilig und unverletzlich halten. Der Mensch entsagte in der bürgerlichen Gesellschaft seinen heiligsten Rechten nicht; ja er darf sogar mit Recht in den Gesetzen einen Schild gegen alle äußeren Veschränkungen derselben suchen. Aus diesem Gesichtspunkt entstand der Wiener und Linzer Friede, als Grund⸗ lage des 26sten Artikels 1791, und, von demselben Gesichtspunkte aus⸗ gehend, hoffen die Stände mit Zuversicht, daß die am vorigen Reichs⸗ tag in Gemäßheit dieser Fundamental⸗Gesetze gepflogenen, jedoch unter⸗ brochenen Berathungen im gegenwärtigen neu aufgenommen und zum Heile des Vaterlandes mit glücklichem Erfolge werden gekrönt werben Unter diesen Beschwerden nahmen den ersten Rang ein die Reverse oder die Verpflichtungen über die religiöse Erziehung der zu erzeugen⸗ den Kinder. Die Abstellung derselben wurde am vorigen Reichstage durch die Stände darum verlangt, weil sie dem Wiener und Linzer Frie⸗ den nicht minder dem 26sten Art. 1791 widerstreiten; die hochlöblichen Mag⸗ naten betrachteten sie als gewöhnliche, den Gesetzen nicht zuwiderlaufende Privat⸗Kontrakte, und wünschten sie, insoweit sie nicht erpreßt wären, für die Vergangenheit erhalten. Indessen unterscheiden sich die Re⸗ verse sowohl in Betracht des Gegenstandes als in der Form wesentlich von Privat⸗Vertraägen. Da sie über die Religion eines noch nicht eristirenden Wesens verfügen, so ermangeln sie eines bestimmten Ge⸗ genstandes; ferner wird die Zuhaltung oder Auflösung derselben nicht den “ anheimgestellt, sondern es mengt sich in dieselben eine dem Vertrage fremde Macht, wodurch diese Reverse gänzlich die Na⸗ tur der Privat⸗Kontrakte verlieren, folglich ihr Bestand zu den außer⸗ gesetzlichen Verordnungen gehört, die, insofern sie dem 26sten Art. 1791 vorausgingen, durch diesen Artikel abgestellt wurden, insofern sie aber nach ihm erlassen wurden, im Gegensatze desselben nicht bestehen können. Nachdem übrigens die hochlöblichen Magnaten in die Abstellung dieser Reverse für die Zukunft bereits willigten, so hoffen die Stände mit Zuversicht, daß sie der Abstellung aller Fragen über bisher ausgestellte nicht entgegen seyn, noch die beschränkende Klausel, nach welcher gemischte Ehen vor dem 18ten Jahr nur mit Einwilligung der Aeltern eingegangen werden dürfen*), beibehalten werden. Denn nur so wird den disherigen, oft nach ausgestellten Reversen in Ge⸗ nerationen erst angestellten lästigen Untersuchungen ein Ende ge⸗ macht, andererseits aber die durch Nächstenliebe angerathenen ge⸗ mischten Ehen nicht einer neuen Beschränkung nSe Ne⸗ ben der Abstellung der Reverse halten die Stände zur Vermeidung aller aus einer Verschiedenheit der religiösen Erziehung sich ergeben⸗ den Spaltungen in den Familien für zweckmäßig, daß jedes Kind, nachdem es bis zum 18ten Jahre in dem Glaubens⸗Bekenntnisse des Vaters erzogen wurde, sich dann frei seine Religien wählen dürfe. Der durch die hochlöblichen Magnaten gegen den Wiener und Linzer Frieden angeführte 26. Art. 1791 kann hier um so weniger gelten, als sene Friedensschlüsse National⸗Traktate waren, Gesetze aber nach dem Bedürfnisse der Zeit durch die Macht, von der sie ausgegangen, ab⸗ geändert werden können. Die Magnaten stimmten ferner bei, daß die
[unehelichen Kinder in der Religion der Mütter zu erzichen sepen,
sedoch mit der Beschränkung, daß, wenn sie durch eine spätere Heirath legalisirt würden, diejenigen, die das siebente Lebensjahr noch nicht er⸗ reicht haben, der Verfügung des 26. Art. 1791 unterliegen sollen. Doch ist ein solcher Unterschied zwischen den Kindern den Ständen nicht begre flich. Uebrigens vän schen sie die Freiheit des Uebertrittes
Hinsicht⸗ lich der Findlinge aber sind die Stände der Ansicht, daß fie in der Religion der Pflegeältern erzogen werden, sowohl weil dies sich auf die allgemeine Billigkeit gründet, als auch weil die ausgesetzten Kinder ohne diese Verfügung leicht in die Gefahr kommen können, das Er⸗
barmen seltener zu erregen. .“ I Rellgiens⸗Angelegenbeiten darf nichts Anderes ein Ge⸗
genstand der bürgerlichen Gesetzgebung seyn, als jene Verfügungen, durch
welche das gegenseitige Einverständniß zwischen den verschiedenen Kon⸗ fessionen aufrecht erhalten wird; sie soll sich nie auf das Gewissen er⸗ strecken, dessen Freibeit keinem lußeren Einflusse unterliegen darf. Die⸗
ser Freiheit widerstreitet der, aus einseitiger Auslegung des §. 13 des
e6sten Artikels 1791 mittelst Verfügung eingefuͤhrte sechswöchentliche
Unterricht im Falle des Uebertrittes. Dieser Unterricht ist im Wider⸗ spruche mit dem Wiener und Linzer Frieden, dem 1. Art. 1608 und
5. Llrt. 1647, und wird felbst im 26. Art. 1791 nicht angeordnet.
Nimmt man nun noch die bei dieser Gelegenheit unterlaufenden, fast nicht zu verhindernden Mißbräuche, so ist der schädliche Einsluß die⸗ ser Maßregel auf die Harmonieen der verschtedenen Glaubens⸗Bekennt⸗
nisse nicht in Abrede zu stellen. Die Stäͤnde verlangen daher die Ab⸗
stellung desselben. Nachdem jedoch die hochlöblichen Magnaten ein⸗
gewilligt, daß Personen von mehr als achtzehn Jahren, die seit ihrer
Kindheit im evangelischen Glaubens⸗ Bekenntniß erzogen wurden, oh⸗ wohl sie dem Gesetze gemaß die katholische Religion hätten beken⸗
nen sollen, dem sechswochentlichen Unterrichte nicht zu unterwerfen
seven, die Stände aber dabei aufforderten, auf ein anderes zweck⸗
maäßiges Mittel gegen den, durch den 26. Art. 1791 verbotenen unbe⸗
sonnenen Uebertritt bedacht zu seyn, so wollen sie den Uebertritt
Demzufolge hat der Uebertretende eine Absicht der betreffenden bürgerlichen Behörde anzuzeigen, die aus ihrer nächsten Versammlung eine gemischte weltliche Deputation zu sei⸗ ner Vernehmung zu entsenden hat. Letztere muß binnen 15 Tagen hrer Sendung Genüge leisten und, wenn der Uebertretende bei seinem
Vorsatze verharrt, ihm ein Zeugniß ausstellen, daß er die ersehnte Kon⸗ fession sogleich in Ausübung zu bringen berechtigt sey.
111. In die Unterbreitung der Beschwerde, welche aus der Ausle⸗
gung der Anlockung (allectio) entstanden ist, laut welcher die protestan⸗ tischen Geistlichen 8 wem besuchten, haben die Magnaten bereits eingewilligt.
estraft wurden, wenn die Katholiken ihre Kirchen
1V. Die Stände trugen als Gravamen vor, daß den katholischen Kindern der Besuch der protestantischen Schulen nicht gestattet, und
daß es katholischen Aeltern untersagt ist, bei ihren Kindern evangeli⸗
sche Lehrer zu halten. In Betracht, daß hierdurch die Erziehung der Kinder sehr erschwert wud, daß die Zöglinge der evangelischen Schu⸗ len sich ebenfalls zu guten Staatsbürgern bilden und auch protestan⸗ tische Jünglinge katholische Schulen ohne die mindeste Gefahr für ihr Glaubensbekenntniß besuchen; da endlich die hochlöblichen Magnaten selbst erkärten, daß ähnliche Verbote gar nicht existiren, indem au Br⸗ ten, wo es keine kleineren katholischen Schulen giebt, der Besuch der evangelischen Schulen mit Vorwissen des katholischen Seelsorgers, jener der größeren Schulen aber nach Allerhöchsten Orts gemachter Anzeige gestattet ist, demzufolge sie der Sache nicht gerade entgegen waren, sondern den Gegenstand nur bis zur systematischen Verhandlung des Unterrichtswesens zu vertagen wünschten, so hoffen die Stände, 8 die hochlöblichen Waanoten wegen der nothwendigen schnellen Abhülfe, die dieser Gegenstand erfordert, auch vollkommen beistimmen werden. Ein Gleiches soll auch wegen der Hauslehrer, deren Zahl ohnehin ver⸗ hältnißmäßig zu gerlug ist, daher jede Beschränkung widerräth, verfügt werden. 791 V. Im geraden Widerspruche mit dem §. 5 des 26sten Art. 17. stehen jene Hindernisse, welche dem protestantischen Jünglinge besm Besuch ausländischer Universitäten in den Weg gelegt werden; Stände wünschten nicht nur diese Hindernisse abgestellt, sondern au 1 den kathollschen Jünglingen den Besuch fremder Universitäten, den fein Gesetz verbicket, unbeschränkt zu gestatten. Die hochlöbli 5 Magnaten willigten bereits in die Unterbreitung beider Beschwerden. VI. Die Recopulationen, deren Spur im 26sten Art. 1791 ve.⸗ zu finden ist, wünschten die Stände auch wegen Beseitigung una 8u nehmer Fragen, die sich hinsichtlich der vor der Recopulation Füingten Kinder ergeben, abgestellt; die hochlöblichen Magnaten aber wi sim in die Abstellung der Recopnlation bloß bei Solchen, die, i ” sie seit ihrer ersten Kindbeit im epangelischen Glauben gelebt, rant den Seelsorger desselben Bekenntnisses redlich und ohne Betrug geiigen wurden. Da jedoch dadurch die Ungewißheit hinsichtlich des kür
zur
—.—
*) Laut Ungarischen Sühetch ist die Einwilligung der Aeltern
Ehe wohl heilsam, doch juristisch nicht nothwendig.
Looses der Kinder nicht beseitigt wird, obwohl der pexübte Betrug ih⸗ en nicht zur Last fallen kann, so verlangen die Stände auch ferner die volltemmene Abstellung der Recopulationen, nebst der Verordnung, daß wegen des Betruges der Schuldige nach den üblichen Gesetzen be⸗ strast werden solle. 6 ern l. Hinsichtlich der Errichtung kleinerer und Grammatikal⸗Schu⸗ len, die den Evangelischen durch den 26. Axt. 179: gestattet, laut wi⸗ derrechtlichen Verbots aber nntersagt ist, wie auch
VIII. wegen der seit länger als 40 Jahren sollizitirten, im Sinne der Paragraphen à und 5 des besagten Gesetzes zu errichtenden Kon⸗ sistorken und Bestätigung der Synodal⸗Beschlüsse stimmten die hochlöb⸗ lichen Magngten der Unterbreitung der Beschwerden bereits bei.
IX. Bezüglich auf die Scheidungs⸗Prozesse der Eheleute verschie⸗ dener Religton willigten die hochlöblichen Magnaten bereits ein, daß die Versügung des 26. Art. 1791, nach welcher die Aburtheilung dieser
rozesse dem heiligen Stuhl üͤbertragen wurde, auf jene Fälle nicht aus⸗ gedehnt werden soll, wo beide Theile bei Schließung der Ebe sich zur evangelischen Religion bekannten, einer derselben aber entweder im Ver⸗ aufe des lanffatholt chen Religion übergetreten. Die Stände hielten es aber ferner noch gerecht, daß in gemischten Scheidungs⸗Prozessen jeder Theil nach den Verordnungen seines Glaubens⸗Bekenntnisses gerichtet werde; und da das unauflösliche Sakrament der Ehe auf den Evangelischen nicht ausgedehnt werden kann, dieser nach erfolgter Scheidung von Tisch und Bett für immer das Band hinsichtlich seiner als aufgelöst betrachtet und ihm die Schließung einer neuen Ehe gestattet werde.
X. Daß die Evangelischen die Bezahlung katholischer Geistlichen und Lehrer und die Auslagen zur Errichtung und Ausbesserung katho⸗ lischer Kirchen (von welchen Läͤsten sie der 26ste Art. 1791 und der U1te und 12te Art. 1647 ohnehin befreien) an Orten, wo diese Auslagen aus der Gemeinde⸗Kasse getilgt werden, durchaus nicht zu bestreiten haben, ober daß laut huldr ichen Rescripts des Kaisers auf die dies⸗ fällige Klage des Marttes Szathmar⸗Nemethi die Katholiken verpftich⸗ tet seyn sellen, ähnliche Lasten der Evangelischen verhältnißmäßig zu tragen: darein willigten bereits die hochlöblichen Magnaten neben Auf⸗ rechthaltung der Patronatspflichten. Indessen sind die Stände gegen⸗ wärtig auch der Linsicht, daß die Erwähnung der Patronatspflichten hierher nicht gehöre.
NXI. Daß die Verordnug des §. 8 des 26sten Art. 1791, die Aem⸗ ter ohne Berückfichtigung der Religion zu besetzen, auch auf die Städte ausgedehnt werde.
XII. Daß ferner die Hindernisse abzustellen seven, die durch manche Städte, Grundherren und Gemeinden den Evangelischen wegen ihrer Religion bei Besitz⸗Erwerbung und Ausübung des Handwerks gemacht, und die durch den §. 12 des 20sten Art. 1791 festgesetzten Strafen auf alle einzelnen Fälle mit Beobachtung der Reciprocität hinsichtlich der Katholisen angewendet werden.
XIII. Daß endlich der auf eine leer gewordene Urbarial⸗Session sich niederlassende Evangelische dem katholischen, und umgekehrt der Katholik dem evangelischen Seelsorger nichts zu seiner Besoldung bei⸗ zutragen habe, hierin stimmten die hochlöblichen Magnaten, neben Auf⸗ rechthaltung des Zehuntrechtes, bei. Die Stände sind dagegen der Meinung, daß weder die Reciprocität zu Gunsten der Katholiken, noch die Erwähnung des Zehntrechtes hiesigen Ortes, wo gegen den 26sten Art. 1791 Beschwerden erhoben werden, angemessen sep.
XIV. Hinsichtlich der gemeinschaftlichen Gottesäcker an Orten, wo sie nicht abgesondert sind, hielten die hochlöblichen Magnaten kein be⸗ sonderes Gesetz nothwendig, weil ein solches nur ein übles Licht auf die Nation werfen würde. Da jedoch Fälle vorkamen, wo die gemein⸗ schaftliche Beerdigung gehindert wurde, so wünschen die Stände, da⸗ mit nicht auch künftig der Fanatismus in dem Nichtvorhandenseyn eines deutlichen Gesetzes Anlaß zu ähnlichen ärgerlichen Erzessen neh⸗ men könne, gegenwärtig ein klares Gesetz gebracht zu sehen. Nachdem verlangen die Stände die Abstellung des §. 14 des 26. Art 1791 und die Aufuahme der Evangelischen in Kroatien, Slawonien und Dal⸗ matien. Es ist nothwendig, daß ein Verbot, welches eine ganze Ab⸗ theilung der Staatsbürger mit einem gehässigen Unterschiede bezeich⸗ net und sie von einem Land ausschlleßt, für welches sie im Bünd⸗ nisse mit den Katholiken ihr Blut vergossen und sich gleiche Ver⸗ dienste erworben, vernichtet werde. Die Nebel der Vorurtheile frü⸗ herer Jahrhunderte verschwanden vor dem stegreichen Lichte der rei⸗ nen Vernunft, die Gesetzgebung aber ist verpflichtet, jene Dämme zu zerstören, die durch die unwiderstehliche Macht der Zeit und der Auf⸗ slüͤrung schon längst in der allgemeinen Meinung vernichtet sind. End⸗ lich willigten die hochlöhlichen Magnaten ein, daß bei den Regimen⸗ tern auch evangelische Seelsorger verwendet werden.“ (Folgt der Auf⸗ ruf zur Beistimmung in jenen Punkten, wo noch keine Vereinigung stattgefunden.)
Der Gesetz⸗Vorschlag ist ganz in Gemaͤßheit und in der Ordnung des vorliegenden Nuntiums mit Hinweglassung des Historischen und der Bewesgruͤnde verfaßt.
Triest, 21. Nov. (A. Z.) Mit dem letzten Dampfboot
aus dem Orient ist hier die Nachricht eingegangen, daß es einer Tuͤrkischen Schaluppe, mit 50 bis 60 Tuͤrkischen Seeleuten und Soldaten bemannst, gelungen ist, aus dem Hafen von Alexandrien zu entwischen und die hohe See zu gewinnen. Man glaubt, daß sie in irgend einen Tuͤrkischen Hafen zu gelangen trachten werde. In Alexandrien war man der Meinung, daß der An⸗ fuͤhrer dieser Leute, der von seiner Abfahrt oder Flucht sich mit vielen Offizieren der Tuͤrkischen Esradre besprochen, von ihnen den Auftag erhalten habe, wichtige Mittheilungen an Chosrew Pascha zu machen. Dies Ereigniß ist nicht unwichtig, da es all⸗ ee als ein Symptom des Mißmuthes und der Unzufrieden⸗ eit, welche unter der Mannschaft der Tuͤrkischen Flotte im Ha⸗
I1“ 3
fen von Alexandrien herrscht, angesehen wird. “
1 Schweiz.
Zuͤrich, 20. Nov. (Schwab. M.) Wenn man die Zuͤ⸗ richer Revolution und was mit ihr im Zusammenhang steht, als eine Reaction gegen die Verirrungen des Liberalismus ansehen darf, so ist das neue Sabbath⸗Mandat, das die Zuͤricher Re⸗ gierung vorbereiret, ihr durch ihre Entstehung geboten. Wer das Zuͤrich von 1829 mit dem von 1839 vergleicht, muß eine Aenderung in den Sitten und vernehmlich in dem Aussehen der Sonntage wahrnehmen, die wirklich geeignet ist, Bedenken zu erregen. Die uͤbermaͤßige Strenge, die einst waͤhrend des Got⸗ tesdienstes die Stadtthore verschloß und den Buͤrger, der Nachmit⸗ tags ausging, ohne Morgens die Kirche besucht zu haben, scheel ansah, diese Strenge ist jetzt ersetzt durch eine uͤbermaͤßige Toleranz und durch Erscheinungen, die von der Staͤrke des kirchlichen und religioͤsen Lebens einen schwachen Begriff geben. Es ist jetzt Sitte, Alles dem Radikalismus zuzuschreiben, als ob ein ganzes Volk in 10 Jahren auf den Kopf gestellt werden koͤnnte; das Geschwuͤr war da, die Revolution hat es nur aufgedruͤckt. Aber darin hat sie b- daß sie an den engen Zusammenhang von Gesetz und
zugend nicht glaubte und alle wohlthätigen Schranken der Sitte niederriß, im Namen der Freiheit. Man braucht nur zu sehen, wie Traͤgheit, Haͤndelsucht, Verarmung zunehmen, wenn in ei⸗ n Lande alle 10 Schritte ein Wirthsschild erscheint, und man der 1T. Weisheit nicht loben, die in diesem und ande⸗ Zu fͤrenne Pflicht des Staates vr. Einschreiten anerkannte. dloe 8 ist jetzt die entgegenge etzte Verirrung „ denn durch von h Gesetzesstrenge ist auch nicht zu helfen, wie das Beispiel 8* Pe8 zeigt; und es liegt den Vaͤtern des Staates ob, en Gist zu wecken, der allein diese Uebel heilt. Das beabsich⸗
Ke Gesetz tritt einstweilen nicht zu streng auf, verbietet das
dater nur an Communionstagen und waͤhrend der Charwoche.
ndere Aufsicht ist dem Tanz gewidmet, der nur an vier
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Sonntagen und bei außerordentlichen Anläͤs stattfinden soll.
rozesses oder gar nach erfolgter vollkommener Scheidung
ter Kur⸗Brandenburgischer Landeshoheit verblieben. empfing er auch vor 300 Jahren, mit der Mark Bran⸗
8 8 en (Jahrmaͤrkten ꝛc.) Junge Leute unter 16 Jahren sollen nicht in das Wirthshaus; bisher war es schon 14jahrigen gestattet.
Die Politik des Vororts gegen Wallis ist aus einem Erlaß
der Repraͤsentanten an die Regierung von Unter⸗Wallis zu er⸗ sehen: diese Regierung wird in keinem anderen Sinne anerkannt, als die von Ober⸗Wallis, näͤmlich nur als provisorisch und gedul⸗
det, mithin nicht berechtigt, zum Bunde oder zum Auslande anders zu sprechen, als durch die Repraͤsentanten. Als Absicht ihrer Wirksamkeit wird bezeichnet: guͤtliche Vermittelung und in ihrem Gefolge Wiederherstellung der Ruhe und Einheit, begruͤn⸗ det auf den Gedanken der Rechtsgleichheit. Die Wuͤnsche aller Vaterlandsfreunde, auch der liberalen, vereinigen sich im Wider⸗ willen gegen eine Trennung.
16 Ztalien
Von der Italiaͤnischen Graͤnze, 19. Nov. (¶A. Z.)
Nach Allem, was man aus Rom vernimmt, scheint der Herzog
von Bordeaux einen laͤngern Aufenthalt in jener Stadt nehmen zu wollen. Derselbe hat bereits daselbst mehrere glaͤnzende Di⸗
—
ners und einige Soiréen gegeben, die sehr zahlreich besucht wa⸗ ren. Jedoch bemerkte man unter den anwesenden Gaͤsten, mit
Ausnahme des Neapolitanischen Gesandten, nicht Eine Person, die mit irgend einem oͤffentlichen Charakter bekleidet waͤre. Der
Herzog empfaͤngt in der Regel zweimal in der Woche. Was guch die Gazette de France behaupten mag, so kann ich Ihnen die Versicherung geben, daß der Herzog von Bordeaux oder wie ihn dieses Blatt zu nennen beliebt, Heinrich von Frank⸗ reich, bis zum §. November noch zu keiner Audienz beim Papst zugelassen worden war.
Spanien.
Madrid, 18. Nov. Das Ministerium hat beschlossen, eine große Anzahl hoͤherer Beamten in den Provinzen durch andere zu ersetzen.
Es heißt jetzt, daß der in Burgos kommandirende General Cruz zum General⸗Capitain von Madrid ernannt und die Ge⸗ nerale Cleonard oder Palarea mit dem Kommando in Andalusien beauftragt werden sollen.
Das Eco del Aragon enthaͤlt einen Bericht des Obersten Don Manuel Sebastian an den zweiten Commandeur in Cata⸗ lonien, worin es bestaͤtigt wird, daß der Leichnam des ermorde⸗ ten Grafen d'Espana in dem Flusse Segre aufgefunden und in dem Flecken Nalgo beerdigt worden sey.
In
nd.
Breslau, 28. Nov. Die Schlesische Zeitung enthaͤlt
in Beziehung auf die Reformations⸗Jubelfeier in Groß⸗ burg, Strehlener Kreises, Nachstehendes: „Das dritte hohe Jubelfest der Einfuͤhrung der Reformation in der Mark Bran⸗ denburg ist, wie in allen dasigen evangelischen Kirchen, so auch in unserem Gotteshause an demselben Tage, den 1. November, öͤffentlich und feierlichst begangen worden. Diese festliche Feier, welcher, unter allen evangelischen Kirchen Schlesiens, einzig und allein unsere evangelische Zufluchts⸗Kirche sich zu erfreuen hatte,
beruht auf einem merkwuͤrdigen geschichtlichen Grunde. Der Großburger Halt, bestehend aus dem Kirchdorfe Großburg selbst und mehreren eingepfarrten Ortschaften, war naͤmlich im Faßre
1234 von dem Herzog Heinrich I., dem Baͤrtigen, dem Kloster
Lebus in der Neumark geschenkt worden.
wohl mitten in Schlesien gelegen, dennoch fortwährend un⸗ Darum
denburg zugleich, die Segnungen der Kirchen⸗Verbesserung,
als Kurfuͤrst Joachim II. dem Bekenntniß der gereinigten Lehre
beitrat. Unter dem kraͤftigen Schutze der Brandenburgischen Lan⸗ desherren blieb nun das Großburger Gotteshaus, unter allen Stuͤrmen der Zeit, in den Haͤnden der Bekenner des evangeli⸗
schen Glaubens und wurde, besonders im Laufe des 17ten Jahr⸗ hunderts, eine Zufluchtsstaͤtte fuͤr die damals hart bedraͤngten evan⸗
gelischen Christen in der Naͤhe und Ferne. Daher der geschicht⸗ lich wohlbegruͤndete ehrenvolle Beiname „evangelische Zufluchts⸗
Kirche“, dadurch bedingt zugleich der innere Drang dieser evan⸗ gelischen Kirchen⸗Gemeinde, zugleich mit ihren evangelischen Glau⸗ bensgenossen in der Mark Brandenburg ein hohes Jubelfest der Reformation zu feiern.“
Koblenz, 25. Nov. (Rh. u. M. Z.) — Schifffahrt.
— Der sehr niedrige Wasserstand des Rheines und seiner Ne⸗ benfluͤsse hat große Hemmungen und Schwierigkeiten fuͤr Handel und Schifffahrt zur Folge.
Schiffe, welche bei gewoͤhnlichem Wasserstande in 16 bis 18 Tagen aus den Hollaͤndischen Häͤfen hierher kamen, koͤnnen jetzt kaum halbe Ladung nehmen, muͤssen aller Orte lichten und fahren volle 5 Wochen. Die Duͤsseldorfer Dampfschifffahrt hat bereits ihren Dienst eingestellt; die Koͤlner Gesellschaft faͤhrt zwar noch, benutzt aber ihre flott gehenden Schiffe fuͤr die Strecke zwischen Mannheim und Koblenz, wo an andere Schiffe uͤberladen wird, die zwischen Koblenz und Koͤln fahren. Sie wird ihren Dienst den ganzen Winrer durch⸗ fuͤhren, wenn das Wetter es erlaubt. An Kohlen und Holz ist
bereits Mangel, indem des niedrigen Wasserstandes wegen auf
der Mosel keines angebracht werden kann. In der Saar liegen uͤber 100 mit kohlenbefrachtete Schiffe, welche nicht fort koͤnnen. Andererseits kommt das kleine Wasser den Corrections⸗Arbeiten in der Mosel sehr zu Nutze; es werden solche fortwaͤhrend thaͤtigst betrieben, auch sollen bereits bedeutende Fonds fuͤr die im kom⸗ menden Jahre auszufuͤhrenden Wasserbauten angewiesen seyn. An die Arbeiten im Moselbette schließt sich die Coxrection der Saar, fuͤr welche 200,000 Rthlr., die in 4 Jahren verwendet werden sollen, bewilligt sind. Die Saar ist nicht sowohl der be⸗ deutenden, an derselben gelegenen, Ctablissements, als der großen Kohlengruben wegen außerordentlich wichtig.
— Geschenk. — Der Kaiserl. Russische Wirkliche Geheime Staatsrath von Faber wollte bei seinem Abgange von hier ein Zeichen seiner Anhaͤnglichkeit an die schoͤne Rheingegend, mit der er auch durch das natuͤrliche Band der Abstammung verbunden ist, zuruͤcklassen, und deponirte auf der hiesigen Koͤnigl. Regierung eine aus mehr als sechshundert Nummern bestehende Samm⸗ lung besonders historisch⸗politischer Werke nebst einer Anzahl von Landkarten, damit solche demnaͤchst einer oͤffentlichen Bibliothek ugewendet, der aufgesammelte Vorrath moͤglichst zweckmaͤßiger Benutzung zugaͤnglich gemacht wuͤrde. — Dieses Geschenk ist dem⸗ naͤchst der Bibliothek des hiesigen Gymnasiums zugewiesen worden.
Wissenschaft, Kunst und Literatur. (Eingesandt.)
Von der Königin der Meere borgte Norddeutschland, und Preu⸗ ßen mit ihm, jene Melodie, würdig und wohlgeschickt, ebensowohl in
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Von dem gedachten Jahre an ist derselbe durch alle folgende Jahrhunderte, ob⸗
den Tempeln von Menschenhänden erbant, 1 n vor der tief ergriffenen Meng 1 e, esl. glänzenden Kreise der Edlen und Hochgebildeten, als felrunde vor wenig Auserwählten mit G Großes that an den Völkern durch ihre Fürsten. Klänge deutschem Geiste auf britischen Boden verpfl ob ursprünglich religiöser Verehrung geweiht, und nur der spätern Dich⸗ tung angepaßt, sie noch ein Vermächtniß jener Jahrhunderie sind, deren unnachahmliche Hymnen nie veraltend in unserm Innern wiederhallen: das möge hier auch nnerforscht bleiben. Aber ein Räthsel wird es der Nachwelt sein, daß dieses Deutschland, so hoch begabt eben in dieser Region der Töͤne, so reich an eignen Harmonieen voll Adel und Ge⸗ muüth, sich für eine so köstliche Feier nur mit Erborgtem behalf. deutsche Text zu jener Melodie, obwohl in aller Munde, verräth den Zwang des Anpassens allzu sehr, um der Empfindung treffende Worte zu leihen, womit die Macht dieser Töne jedes Gemüth erfüllt. empfunden und öffentlich gerügt wurde längst dieser Mangel: aber Eigenthümliches zu schaffen, das sich der allgemeinen Anerkennung be⸗ mächtigt hätte, hat noch für keinen norddeutschen Staat, hat auch für — nig Darum ist es wohl an der Zeit, am Vorabende der Säcularfeier des Regierungsantrittes des großen Kur⸗ fürsten und des großen Königs zu neuen Versuchen aufzumahnen. Vielleicht daß einige Akkorde, angeschlagen mit schwacher unsicherer Hand, aber hervorquellend aus dem vollen Herzen, die Berufnen kräf⸗ iiger anregen, als das bloße Wort der Vermahnung es vermag⸗ darum hier folgende Zeilen, welche ganz ihrer Bestimmung genügen, wenn sie e sie vergessen werden. und Vertrauen. Preußens Hort.
Glauben und Vertrauen ist ein köstlich Ding. Muthig vorwärts schauen möget ihr und trauen eurer Sterne Wink. Wunderbar enthüllen wird die Zeit erblüht, was sie jetzt im Stillen unerkannt erzieht: harre sein, Gemüth!
Kleinem Kern entsprossen ward der Eiche Raum. Seegen ward genossen Trübsal ist verflossen,
nur ein böser Traum. Vieles ward aus Wenig
in Getreuer Hand: 1 ritterlicher König,
oltes Heldent ind,
Gott hat Euch gekannt.
gedermann das Seine, chrend Licht und Recht, Brüder im Vereine, so geschaart erscheine ein erneut Geschlecht. Mag die Zeit gestalten drohend sich und wild: Treu und Glauben halten bleibe Preußens Schild überall, wo's gilt. d und meine Hand ist keines s h Ich denke mir zu diesen Zeilen eine feierliche, sehr einfache Melodie mit vollen laug gehaltnen Tönen, leise anklin⸗ weiten Absatzes, mächtig anschwellend am Möge das gelungne Werk eines Meisters im Reiche der Töne, die Meister im Reiche der Sprache begeistern zum Unterlegen eines würdigern Tertes, und dieser hier fodann in verdien⸗ ter Vergessenheit untergehen. 1 Berlin, am Andreastage 1839.
Preußen noch nicht geglückt.
Besseres erzeugen,
Mun singt in meiner Seele.
gend am Anfange des Schlusse der Strofen.
Aus Italien. Wäͤhrend so manche kirchliche Wirren in Deutsch⸗ land die Gemüther beschäftigen, ist das esse. Der berühmte, vielleicht der er edrich von Mohs, ward zu Agordo (einem Marktflecken unweit Bel⸗ luno, bekannt durch seine Bergwerke 1 Ein stattlicher Trauerzug folgte der Leiche, und, in Ermangelung eines
protestantischen Geistlichen, sprach der aufgeklärte und wüuürdige Archi⸗ diaconus zu Ehren des Verstorbenen unter Anderem die nachfolgenden
Vir perit, ast virtus nunquam perit, ipsa superstes; Mobs virtute refertus non morietur in aevum.
Quod cineres hominis tanti, tantique Magistri it Agurdum, magno fulgebit honore. Prof. Livini eine Rede, in welcher er der Verdienste des Verstorbenen erwähnte und nachdrücklich und auf das kräftigste den Satz und die erhabene Wahrheit allen Anwesenden ans Herz daß in Wissenschaften und nützlichem Wirken ausgezeichnete, um die ganze Menschheit verdiente Männer Staatsbürger des sind, was immer für Ländergebiete, Gebräuche, R Sprache sie auch von ihrer Geburtsstätte scheiden möge. Rührung und Stille herrschte, und ruhig, wie sie begonnen, schloß die ernste Feier an dem Grabe des leider zu früh Dahingeschiedenen. (Hamb. Korr.)
DWme
Vorher spra
Dauer der Eisenbahn⸗Fahrten am 29. November.
Abgang
1f.
Um 7 Uhr Morgens..
Nachmitt... Abends..
82
29. November.
Meteorologische Beobachtungen.
Morgens lachmittaos
Luftwärme.... Thaupunkt.. Dunstsättigung Wetter...
Wolkenzug.. Tagesmittel:
- Luftdruck. . 330,34“ Par. 336 22 Par. 337 01 pat. 818 5,19 R. + 4,49 R.
+ 3,7° R. + 3,8° R. + 3,90 R.
St.-Sechuld-Sch. pr. Eugl. Obl. 20. PrämSch.d.Seek. Kurmörk. Oblig. Neum. Sehuldv. Berl. Stadt-Obl. Königsb. do. Elbiuger do-.
Danz. do. in Th. Westp- Pfandhbr.
4 4
34 4 4
4 ½
3 ½
Grossh. Pos. do.
4
ebensowohl in den Festfälen vor dem
1 8 in traulicher Ta⸗ esang zu feiern, was der Herr
Ob diese Zauber⸗ anzt entflossen, oder
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olgende gewiß von hohem e Mineralog unserer Zeit,
am 1. Oktober d. J. begraben.
Allgemeine
Zeitdauer Potsdam.
hr Morgens. — Mittags. —
Nach einmaliger Beobachtung.
Quellwärme 6,9 0 R. Flußwärme 2,4 0 R. Bodenwärme 6,8 0 R. Ausdünstung 0,019“‧Rh. Niederschlag 0. Wärmewechsel +. 5,2 90
336,52 Par. 4 44 0 R. . 3,2 0R... 88 vCt. ND.
B11 Den 30. November 1839. Imtiicher Fonds- und Geld-Caurg-Zettel.
8
Ostpr. Pfandbr. Kur- u. Neum. do.
Conp. und Zius- Sch. d. K. u. N. Gold al marco Neue Dukaten Friedrichsd'or