1840 / 103 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

en, was eiwa mit einem Superkargo gleichbedeutend ist. 82 ·— ausfuͤhrlichen Bericht an den Kaiserlichen Hof uͤber die Begebenheiten in Canton vor⸗ der Ankunft Lord Napier’'s bis zu dessen Tode aͤußert sich derr Gouverneur unter Anderem sol⸗ gendermaßen uͤber die Englaͤnder und den Handel mit denselben: In den letzten Jahren haben die Einnahmen des Hoppo’s (Zoll⸗ Aufsehers) von den Handels⸗Zöllen der Barbaren⸗Schiffe aus England twm 5 600,000 Taels betragen. An und für sich hat dies für den Schatz nicht den Werth eines Haars oder einer Feder zu bedeuten. Da aber doch die National⸗Einkünfte von Wichtigkeit sind, so dürfen wir die Berechnung bei dem Erwägen über das, was dn thun ist, nicht zant ausschließen. Indeß die Barbaren sind von Natur unersättlich, babfüchtig, und je mehr Nachsicht gegen sie gezeigt wird, desto stolzer und gieriger werden sie. Jetzt nehmen die Barbaren⸗Schiffe, welche beimlich Spium in den Aüßen⸗Meeren verfkaufen, immer mehr zu. Und gerade als Gesetze erlassen werden sollten, um Ordnung zu bringen, kam dieses verkehrte, wahnsinnige Barbaren⸗Auge an. Zeigt man jetzt Nachsicht gegen sie, so werden sie dann Schritt vor Schritt vorrücken und andere ihörichte Erwartungen hegen. Das besagte Land besicht vom Handel, und alle seine Kaufleute, die haufenweise mit heren Waaren bier ankommen, sind dabinterher, sie 9 verkaufen und sich die Nordwinde des Herbstes und Winters zu Nutze zu machen, n mit ihren Waaren nach ihrer Heimath zurückzukehren. Ueberdies sind Rhabarber, Thee, Porzellan und rohe Seide aus dem inneren Lande für sie unerläßlich nothwendige Dinge. Außer im Geschuͤtzwesen und Feuergewehr, zeichnen sich diese Barbaren in Nichts durch ein be⸗ senderes Talent aus. Was den Handel der Barbaren anbetrifft, so lastet die ungetheilte Verantwortlichkeit dafür auf den Hong⸗Kauflenten.“

Der Kaiser von China war aber nicht der Meinung, daß alle Verantwortlichkeit fuͤr die Vorfaͤlle mit Lord Napier von den Hong⸗Kaufleuten zu tragen sey. Er degradirte den Gouver⸗ neur Lu, nahm ihm den Titel eines Hofmeisters des muthmaß⸗ lichen Thronerben und ließ ihm die zweiaͤugige Pfauen⸗Feder ab⸗ reißen, doch wurde derselbe provisorisch noch auf seinem Posten belassen; der Marine⸗Kommandant Li und die Offiziere, welche die Britischen Schiffe durch die Bocca⸗Tigris hatten passiren lassen, wurden abgesetzt und mit entehrenden Strafen belegt. Dem Gouverneur Lu wurde indeß spaͤter, als der Kaiser von der Ent⸗ feraung Lord Napier's erfuhr, sein Titel und seine Pfauen⸗Fe⸗ der zuruͤckgegeben. Auf die erste Nachricht von der Durchfahrt der Britischen Schiffe durch die Bocca⸗Tigris erließ der Kaiser am 19. Oktober 1834 folgendes kurze Edikt: „Es scheint, daß die Forts alle vergebens errichtet sind: sie koͤnnen nicht zwei Barbarenschiffe zuruͤcktreiben; es ist laͤcherlich, abscheulich. Wenn die Militair⸗, Operationen in einen solchen Zustand versin⸗ ken, so ist es nicht zu verwundern, daß die Barbaren sie gering achten. Mein weiterer Wille wird bekannt ge⸗ macht werden. Ehret dies.“ Aus einem Bericht, den spaͤter der Kriegs⸗Minister an den Kaiser erstattet, geht hervor, daß die Chinesischen Behoͤrden in Canton, um, wie sie sagten, „das Thier zu erwischen, den Fisch zu fangen“, unter Anderem Boͤte, mit Steinen gefuͤllt, in den Fluß versenkt, starke Taue von einem Ufer desselben zum anderen gezogen und lange, schwere Balken quer uͤber den Fluß gelegt hatten, so daß sich Lord Na⸗ pier mit seinen Kriegsschiffen allerdings wohl in einiger Verle⸗ genheit befinden und am Ende zum Nachgeben genoͤthigt seyn mochte. Von Wichtigkeit ist auch ein Kaiserliches Edikt, welches die Be⸗ muͤhungen Lord Napier's, in direkte Verbindung mit den Chinesischen Behoͤrden zu treten, und die daraus entsprungenen Vorfaͤlle den vielen Erpressungen zuschreibt, welche sich die Hong⸗Kaufleute in Can⸗ ton erlaubten, und welche zur Folge haͤtten, daß die Fremden aufruͤhrerisch wuͤrden. Diesen Handelsvermittlern wurden auch nachher außerordentliche Abgaben auferlegt, um damit die Kosten zu decken, welche die Ruͤstungen gegen Lord Napier verursacht atten. Unterm 3. November 1834 erließ der Kaiser ein ande⸗ res Edikt, worin er das Verbot des Opiumhandels aufs neue einschaͤrfte und die auf die Contravention stehenden Strafen wie⸗ derholte. Herr Davis fuͤgt bei Mittheilung dieses Edikts an Lord Palmerston hinzu: „Es ist wohl uͤberfluͤssig, zu bemerken, daß fruͤ⸗ here Dokumente dieser Art stets ohne alle Wirkung geblieben sind, und daß der Opiumhandel trotzdem bestaͤndig fortgedauert hat. Es wird sich nun zeigen, ob die eingeborene Regierung, durch die Zunahme des Schleichhandels endlich geweckt, ihren Edikten groͤßere Wirksamkeit zu geben und das Schmuggeln zu Lintin mir besserem Erfolg zu verhindern suchen wird.“ Noch ist aus dieser Zeit einer Petition zu erwaͤhnen, welche von einer Anzahl Brilischer Kaufleute zu Canton am 9. Dezember an den Koͤnig von England gerichtet wurde, und worin die der Kommission er⸗ theilten Instructionen als unzulaͤnglich dargestellt werden, weil den Handels⸗Intendanten verboten sey, sich an die Kaiser⸗ liche Regierung in Peking zu wenden, und weil ihnen gar keine Mittel zur Verfuͤgung gestellt seyen, um Unbilden zu räͤchen. ie ganze Petition stimmt in ihrem In⸗ halt sehr mit den Ansichten Lord Napier's uͤberein. Herr Davis aber, der Nachfolger Lord Napier’s, der viel friedlicher gestimmt ist, bezeichnet jene Petition als ein rohes, schlecht verdautes Machwerk, welches angeblich von Jemand ent⸗ worfen sey, der aus Indien einmal zum Besuch nach China gekommen und dieses Land gar nicht kenne; auch ver⸗ sichert Herr Davis, daß die achtbarsten Handelshaͤuser die Un⸗ terzeichnung der Petition verweigert haͤttten. Die abwartende Politik, welche dieser Ober⸗Intendant befolgen zu muͤssen glaubte, rechtfertigte er folgendermaßen:

„Nach Lord Napier's Tode standen mir drei Wege offen; ich hätte erstens die Wirkung einer Maßregel versuchen können, die auch ihre Vertheidiger hatte und die nuter eigenthümlichen und sehr günstigen Umstäuden im Jahre 1814 glückte; ich meine die Zurückzlehung aller Englischen Schiffe aus dem Fluß und die Einstellung des Handels von unserer Seite. Ich bestreite nicht, daß dies die Lokal⸗Regierung für den Angenblick in große Verlegenheit gesetzt haben dürfte; aber das Mißlingen eines solchen Verfahrens in den Jahren 1829 30, als die Schiffe der Compagnie ungefähr fünf Monat lang zu nichts aufgehal⸗ ten wurden, war eine Warnung, deren Beachtung ich nicht 159G Eine solche Suspendirung der Privatschifffahrt würde verderblich und ein erustlicher Schlag fuͤr den künftigen Handel mit China gewesen seyn. Ich konnte andererseits das entatgenge⸗ setzte Ertrem einschlagen, mich ohne Weiteres den Geboten der Orts⸗ Regierung unterwersen, nach Canton gehen und mich unter die Auto⸗ rität der Hong⸗Kaufleute stellen; hierven ward ich aber durch die Ue⸗ berzeugung abgehalten, daß eine Ausgleichung das Ergebniß gegensei⸗ tige Nothwendigkeit seyn müsse, und daß ein ungeziemender und vor⸗ eiliger Unterwerfungs⸗Akt ven unserer Seite unter den jetzigen Um⸗ ständen eine fruchtlose, wo nicht eine nachtheitige Maßregel seyn würde. Gewiß wäre es das sicherste Mittel gewesen, das uns günstige Edikt des Kaisers, dessen ich früher erwähnte, zu verhindern. Die Procla⸗ mationen des Vice⸗Königs, welche die Wahl und Ernennung eines Handels⸗Chefs von England aus verlangten, thaten dar, in welche Verlegenbeit sich die Orts⸗Regierung selbst durch ihre Weigerung, Lord Napier anzuerkennen, versetzt hatte. Man sab, welche Wichtigkeit sie auf den Handel legte, und wie sehr sie bemüht war, einen Bruch zu vermeiden. Man durfte daher mit Recht hoffen, daß ein gänzliches Schweigen und die Einstellung aller weiteren Ver⸗ suche, mit der Regierung von Cauton zu unterhandein, bis von Hause neue Instructionen eingegangen wären, von günstigem Erfolg sevn würde. Das erwähnte Kaiserl. Edikt hat diese meine Ansicht bestätigt, ind ich habt um so weniger Ursach', mein Verfahren zu bedauern, als

in dieser Jahreszeit der Handel mit ungewöhunlicher Lebhaftigkeit von Statten gegangen ist und noch zugenommen hat.“ . Die Depesche, in welcher Herr Davis sich diesergestalt aͤu⸗ ßert, ist vom 19. Januar 1835 datirt. An demselben Tage schied er aus der Kommission aus, da er schon laͤngst Urlaub zur Ruͤck⸗ kehr nach England erhalten hatte und nur noch so lange auf dem provisorisch auf ihn uͤbergegangenen Posten verblieben war, als er es fuͤr noͤthig gehalten, um erst die Dinge wieder zu einem ruhigeren Zustande gedeihen zu lassen. Ihm folgte, ebenfalls provisorisch, Sir G. Robinson als g Herr Astell erhielt dadurch die Stelle eines zweiten, Capitain Elliot die eines dritten Intendanten, und zum Secretair wurde Herr A. John⸗ ston ernannt. Es beginnt hiermit wieder ein neuer Abschnitt in den Verhäͤltnissen, der bis zum 14. Dezember 1836 reicht, wo Capitain Elliot, von Lord Palmerston definitiv zum Ober⸗Inten⸗ danten ernannt, an die Spitze der Kommission trat, in welcher Stellung derselbe noch jetzt sich befindet. Unter der Ober⸗Inten⸗ dantur Sir G. Robinson's trat keine wesentliche Veraͤnderung in der Stellung der Kommission zu den Chinesischen Behoͤrden ein, und der Britische 82 ging ruhig und ungestoͤrt seinen Gang fort. Sir G. Robinson glaubte die Politik seines Vor⸗ gaͤngers fortsetzen zu muͤssen und knuͤpfte keine weitere Unterhand⸗ lungen mit den Ehzinesen üͤber seine Anerkennung und Zulassung in Canton an. Im Gegentheil, es schien ihm sogar viel besser, wenn die Kommission nicht in Canton residire, weil sie dort nur beständigen Unannehmlichkeiten ausgesetzt seyn wuͤrde, sowohl von Seiten der Hong⸗Kaufleute, die ihr einträͤgliches Vermittelungs⸗ Amt nicht wuͤrden aufgeben wollen, wie von Seiten der Bri⸗ tischen Kaufleute, die durch Streitsucht und Parteiwesen dem Ansehen der Kommissarien sehr schaden duͤrften. Er hielt daher einen Aufenthaltsort, der eine unabhaͤngigere Lage fuͤr die Kom⸗ mission darbiete, ihren Zwecken fuͤr angemessener. Macao indeß war, seiner Ansicht nach, hierzu nicht besonders geeignet, weil dieses eine Portugiesische Niederlassung und von dem Heuötzuge der Schifffahrt etwas abgelegen ist. Als viel passender betrachtete er die Insel Lintin, die zum ersten Ankerplatz fuͤr alle in den Canton⸗Fluß einlaufende Schiffe dient, von wo aus also die Klacirungs⸗Scheine fuͤr dieselben schneller ausgefertigt und ihre Handels⸗Operationen besser beaufsichtigt werden koͤnnten. Sir „Robinson verlegte daher auf seine Verantwortlichkeit seinen Wohnsitz dorthin, jedoch nicht auf die Insel selbst, sondern an Bord des dort stationirenden Koͤniglichen Kutters „Louise“. Hier residirte Sir G. Robinson, mit kurzen Unterbrechen, wenn ihn einmal ein Geschaͤft nach Macao rief, vom 25. November 1835 bis zu Ende seiner Amtssuͤhrung, und es wurde ihm auch von Seiten des Britischen Handelsstandes in Canton mehrmals die vollkommene Billigung dieses Schrittes zu erkennen gegeben. Die beiden anderen Kommissarien, Herr Astell und ⸗Capitain Elliot, spaͤter, nach dem Ausscheiden des Ersteren, Capitain Elliot

und Herr Johnston, waͤhrend als Secretair Herr Elmslie einge⸗

treten war, blieben dagegen in Macao, und es scheint uͤberhaupt in der Kommission nicht mehr voͤllige Einigkeit geherrscht zu ha⸗ ben, da Sir G. Robinson in seinen letzten Depeschen auf die Angemessenheit hinweist, die kommissarische Gewalt in eine ein⸗ zige Person zu konzentriren und dieser bloß einen oder zwei untergeordnete, nicht Sesst esse Beamte beizugeben. Zu⸗ gleich macht er auf die Billigkeit einer den Entbehrungen und Anstrengungen dieses Dienstes entsprechenden Remuneration auf merksam. Palmerston geht zwar auf den ersten Vorschlag ein, da die Britische Regierung selbst schon diese Absicht gehabt hatte, aber Sir G. Robinson ist nicht die Person, auf welche die Wahl faͤllt, sondern Capitain Elliot, und statt die Gehalte der Kom⸗ mission zu erhoͤhen, werden sie vielmehr reduzirt und einzelne Aemter ganz aufgehoben. Lord Palmerston war, wie es scheint, mit Sir G. Robinson's Benehmen nicht so recht zufrieden; wenn er ihm auch uͤber die eigenmaͤchtige Verlegung seines Wohnsitzes von Macao nach Lintin nicht gerade einen direkten Vorwurf macht, sondern sogar die Gerichtsbarkeit der Kommissson, die ur⸗ spruͤnglich auf den Hafen von Canton beschraͤnkt war, uͤber Macao und Lintin ausdeht, so zeigt sich doch aus der Art, wie der Minister sich bei dieser Gelegenheit außert, daß er Sir G. Robinson'’s Handlungsweise nicht ganz billigte, wogegen er in den Depeschen an Capitain Elliot, der von Macao aus mit der Britischen Regierung korrespondirte, einen viel freund⸗ licheren Ton annimmt. Zwei Vorfaͤlle scheinen besonders auch die Unzufriedenheit des Ministers erregt zu haben, naͤmlich daß Sir G. Robinson eigenmaͤchtig eine Schuld von 300 Pfd., die ein Englischer Kaufmann, 1 Keating, an das Handelshaus Turner und Compagnie in Tanton nicht zahlen wollte, auf Rech⸗ nung der Regierung vorgeschossen hatte, weil diese Streitsache vor die Kommission zur Entscheidung gebracht worden war und die Schuld als eine rechtmaͤßige Forderung anerkannt wurde, Herr Keating aber die Autoritaͤt der Kommission anzuerkennen sich weigerte; und 7

lischen Kaufmann, Herrn Innes, sehr eifrig das Wort redete, der sich, da die Chinesischen Zoll⸗Behoͤrden eine ihm gehoͤrende und von einem Chinesischen Lootsen faͤlschlich nach Canton, statt nach einem anderen Ort, gebrachte Waarenladung, als eine ungesetzliche Ein⸗ schmuggelung, in Beschlag genommen hatten und nicht wieder herausgeben wollten, selbst zu seinem Recht zu verhelfen Willens war und nur durch die Vorstellungen des Ober⸗Intendanten von diesem Vorhaben abgebracht wurde. Waͤhrend nun Sir G. Ro⸗ binson in dieser Verzichtleistung des Herrn Innes auf Selbst⸗ huͤlfe eine anzuerkennende Aufopferung fand, die verdiene, daß die Britische Regierung ihm den energischsten Schutz in seiner Sache angedeihen lasse, erklaͤrte Lord Palmerston, daß von einem Opfer hier gar nicht die Rede seyn koͤnne, da, wenn Herr Innes sich selbst Huͤlfe gegen die Chinesen verschafft haͤtte, dies als ein Akt des Seeraubs von seiner Seite waͤre anzusehen und als solcher sa bestrafen gewesen, und daß nur auf dem Wege friedlicher Vorstellungen an die Chinesischen Behoͤrden von Seiten der Kommission dem Herrn Innes Huͤlfe gewaͤhrt werden koͤnne. Ebenso war Lord Palmerston, wenn er auch die Rechtmäͤßigkeit der Forderung der Herren Tourner und Com⸗ pagnie einraͤumte, doch sehr ungehalten daruͤber, daß Sir G. Robinson die Summe vorgeschossen und es der Regierung uͤber⸗ lassen habe, diese Schuld von Herrn Keating einzutreiben, denn wenn auch die Kommission die Rechte und Forderungen der Britischen Kaufleute in China zu beschuͤtzen habe, so duͤrfe doch ein solches Beispiel von Vorschuß⸗Zahlungen nicht so leichthin aufgestellt werden. Waͤhrend der Amtsfuͤhrung Sir G. Robin⸗ son’s ereignete sich auch ein Vorfall, der zu einer thaͤtlichen Be⸗ schimpfung des Capitain Elliot fuͤhrte. Es waren naͤmlich von einem Englischen Schiff, welches auf der Fahrt von Indien nach Canton ein Boot an einen Landungsplatz der Chinesischen Kuͤste ausschickte, mehrere Leute zuruͤckgehalten worden, und die Chine⸗ sen hatten dieselben nur gegen ein ansehnliches Lösegeld freigeben wollen. Sir G. Robinson sandte deshalb den Capitain Elliot in Begleitung des bekannten Missionairs Herin Güutzlaff, der hierbet zum erstenmale als zweiter Dolmet cher der Britischen

weitens, daß Sir G Robinson einem Eng⸗

Kommission fungirte, nach Canton, um dem Gouverneur uͤber jenen seeraͤuberischen Anfall Vorstellungen zu machen. Als er dort anlangte, siel ein Trupp Chinesischer Sobaten uͤber ihn her, und trotz aller Erklaͤrungen des Herrn Guͤtzlaff, daß Elliot ein angesehener Militair sey und im Namen des Koͤnigs von England mit einem Brief hierher komme, in dem es sich um Menschenleben handle, wurde der Capitain von den Chinesen zu Boden geworfen. Die herbeikommenden Mandarinen hinderten zwar weitere Gewaltthaͤtigkeiten, wollten aber den Brief nicht annehmen. Spaͤter wurde jedoch auf an⸗ derem Wege erlangt, was man forderte; die gefangen genomme⸗ nen Englischen Matrosen von dem Schiffe „Argyle“ kamen am 18. Februar 1835 in Canton an und wurden am Tage darauf ihrem Schiffe zuruͤckgegeben. Es wird bei dieser Gelegenheit von Sir G. Robinson ein aͤußerst belobender Bericht uͤber den Mis⸗ sionair Guͤtzlaff an Lord Palmerston erstattet und ein Theil sei⸗ ner statistischen Mittheilungen uͤber China eingesandt, auf welche der Ober⸗Intendant großen Werth legt, da dieser Missionair mehr als irgend ein Europaͤer in der neueren Zeit sich mit den Verhaͤltnissen des Landes und seiner Einwohner bekannt zu machen Gelegenheit gehabt habe.

„Auf alle Freuden und Behaglichkeiten des civilisirten Lebens verzichtend“, sagt Sir G. Robinson, „hat Herr 9nnas der aus Stet⸗ tin in Preußen gebürtig ist, nicht nur die Chinesische Küste auf Euro⸗ päischen Schiffen besucht, soudern auch, indem er sich die Kleidung, die Sitten und, was nech mehr zu rerwundern, die Sprache dieses Volks ganz angeeignet, an verschiedenen Orten, die früher keinem Eu⸗ ropäer bekannt waren, mit den Chinesen auf dem vertrautesten Fuße gelebt. Von energischer und schwärmerischer Gemüthsart und durch die edelsten Beweggründe angefeuert, mag Herr Gützlaff zwar vielleicht durch seine religiöse Begeisterung sich 9 etwas Übertriebenen Hoff⸗ nungen und irrigen Vorstellungen hiusichtlich, der Leichtigkeit einer Aus⸗ dehnung des Britischen Handels auf andere Häfen China’'s fortreißen lassen, aber ich bin überzeugt, daß entschiedene und kräftige Maßregeln von Seiten der Britischen Regierung den besten —— haben und am Ende jenen so unendlich wichtigen Zweck erreichen würden.“

Es waren uͤbrigens wahrend der Verwaltung Sir G. Ro⸗ binson's neue Verbote von Seiten der Chinesischen Behoͤrden gegen die Landung fremder Schiffe in anderen Provinzen und an anderen Orten, außer zu Canton und Macao, erlassen worden, doch scheint dessenungeachtet der Verkehr einzelner Schiffe mit verschiedenen Kuͤstenplaͤtzen noͤrdlich vom Canton⸗Flusse fortgedauert zu haben. Zu bemerken ist noch, daß Herr Morrison, der Dol⸗ metscher der Kommission, mit Erlaubniß des Ober⸗Intendanten eine Zeit lang in Canton ees⸗ und daß die Chinesischen Be⸗ hoͤrden seinem dortigen Aufenthalt kein Hinderniß in den We legten. Am 14. Dezember legte Sir G. Robinson seine Voll⸗ machten in die Haͤnde des Capitain Elliot nieder, der nun alleiniger In⸗ tendant des Britischen Handels wurde und Herrn Johnston, als Stell⸗ vertreter und Gehuͤlfen, zur Seite erhielt. Die Gehalte der ein⸗ zelnen Beamten wurden reduzirt, 1 missars und die des Huͤlfs⸗Arztes ganz abgeschafft und auch die Summe von 5000 Pfd., wesche uͤrspruͤnglich fuͤr Verwaltungs⸗ Ausgaben der Kommission festgesetzt war, auf die Haͤlfte herab⸗ gesetzt. Die Amtsfuͤhrung des Kapitain Elliot begann unter den besten Auspizien; es gelang ihm durch seine angestrengten Be⸗ mühungen, als Handels⸗Kommissar in Canton zugelassen zu wer⸗ den, und man hoffte sogar auf eine gesetzliche Erlaubniß der Opium⸗Einfuhr; aber die Aussichten truͤbten sich bald wieder, und es kam zu neuen Kollisionen, die am Ende im vorigen Jahre zu dem gaͤnzlichen Verbot des Handels mit den Englaändern und zu ihrer Vertreibung aus Canton und Macao fuͤhrten.

Die Gesellschaft, welche hier eine neue Asiatische Bank be⸗ gruͤnden will, hat ihren Prospekt ausgegeben; es ergiebt sich dar⸗ aus, daß sie ihre Operationen uͤber das ganze Britische Gebiet in Asten und auf den benachbarten Inseln auszudehnen beabsich⸗ tigt. Ein großer Theil Actien soll schon unterzeichnet seyn. Das Kapital der Bank ist auf 2 Millionen Pfd. St. angesetzt; die Actien lauten auf 100 Pfd. jede. Die Geschäͤfte dieser Bank werden also ein furchtbares Gebiet von 1 ½ Millionen AQuadrat⸗ meilen mit einer Bevoͤlkerung von 100 Millionen Einwohnern um⸗ fassen. Sie wird mit China, der Tartarei, Persten, Indien, Arabien, Afrika, dem Birmanen⸗Reiche, Siam, Australien und den Inseln des Stillen Meeres Handel treiben koͤnnen. Die Bank will ihren Sitz in London nehmen und Zweigbanken in Kalkutta, Madras, Bombay, Agra, Ceylon und Singapore anlegen. In diesem Augenblicke giebt es nur vier oͤffentliche Banken im Britischen Indien, zwei zu Kalkutta, eine zu Agra und eine zu Madras, zusammen mit 2 Millionen Kapital, die indeß wenig mit England in Verbindung stehen. Nach den in dem Prospekt enthaltenen Berechnungen wuͤrde die jaͤhrliche Dividende 50,000 Pfd. betragen, und nach der Aussage der am Besten unterrichteten Perso⸗ nen ist diese Annahme sehr gering. Die Actionaire wollen einen Freibrief von der Krone, jedoch ohne Monopol, nachsuchen. Ein aͤhnlicher Freibrief ist vor kurzem der Bank von Australien ertheilt worden. Man sagt uͤbrigens, die Kaufleute von Glas⸗ gow haͤtten den Handeis⸗Winister in einer Petition aufgefordert, die Astatische Bank zu unterdruͤcken oder wenigstens ihr den Frei⸗ brief zu verweigern, indem die Bank sich doch ein Monopol an⸗ maßen wuͤrde, das den Beziehungen der Bittsteller zu Indien nachtheilig werden muͤsse.

Ueber die Neapolitanische Schwefel⸗Angelegenheit bemerkt die Times Folgendes: „Die ernste Wendung, welche diese Sache genommen hat, bildet den Gegenstand aller Unterhaltungen in der City. Diejenigen, welche mit dieser Angelegenheit genau be⸗ kannt sind, nehmen keinen Anstand, zu sagen, daß der Handels⸗ Vertrag vom Jahre 1816 verletzt worden sey, und daß alle Ar⸗ gumente, die man bis jetzt aufgestellt hat, um den mit den Her⸗ ren Taix und [ abgeschlossenenen Kontrakt mit dem Handels⸗Vertrage in Uebereinstimmung zu bringen, schlecht und unzureichend sind. Diese Frage ruht auf einer Nadelspitze, in⸗ dem, jenem Vertrage zufolge, die Englaͤnder nur den fuͤr die am meisten beguͤnstigten Nationen festgesetzten Zoll bezahlen sollen. Der Umstand, daß die Monopolisten nicht die Franzoͤsische Regierung⸗ repraͤsentiren, istunbedeutend, indem man behauptet, daß die Englaͤnder, als Nation, dieselben Beschwerden erheben wuͤrden, wenn die Compagnie aus Britischen gerre bestaände. Man betrachtet das Recht der Compagnie, die Arbeiten in den Schwefel⸗Minen suspendiren zu koͤnnen, um so mehr als druͤckend, da die Compagnie oͤfters da⸗ von Gebrauch gemacht hat. Man uͤberlaͤßt sich daher allen moͤg⸗ lichen Konjunkturen; man glaubt sogar, es wuͤrden Repressalien angewendet werden. Die Kaufleute sind indeß nicht damit zu⸗ frieden, weil weniger Nachtheil daraus fuͤr die Neavolitanische Regierung, als fuͤr die friedlichen Personen entstehen wuͤrde, die dieselben Interessen zu vertheidigen haben, wie wir, und esn um so mehr, als den Siciliern selbst das Monopol ver⸗ haßt ist.

Am 22. Maͤrz ist das als Kriegsfahrzeug ausgeruͤstete Dampfboot „Remests“, unter dem Befehl des Capitain Hall, von Portsmouth abgesegelt; seine Bestimmung kennt man nicht.

Man sagt, es sey mit einem Kaperbriefe von der Admiralttaͤt

sentanten⸗Kammer wurde nachstehendes

die Stelle des dritten Kom⸗

versehen, um gegen die Chinesischen Handels⸗Fahrzeuge zu kreu⸗ en. Andere behaupten jedoch, es solle an die Ischerkessen ver⸗

auft werden, da es eben so gut geeignet sey, einen Hafen zu

vertheidigen, als auf offensive Weise an der Kuͤste in wenig tie⸗ fem Wasser zu operiren.

Die den Arabern in Aden abgenommenen drei Kanonen sind hier angekommen; sie werden jetzt auf kostbare Lafetten gelegt und nach dem Schlosse zu Windsor transportirt.

Die Stadt London hat den Katholiken nicht gestattet, an der Außenseite der katholischen Kapelle von St. Georges⸗Fields eine Statue der Jungfrau Maria und ein großes Kreuz anzu⸗ bringen. 1

8* Belgien.

Bruͤssel, 7. April. In der gestrigen Sitzung der Repraͤ⸗ Schreiben des Ministers

des Innern, Herrn de Theux, verlesen:

„Meine Herren! Der König hat uns ermächtigt, der Kammer zu ecklären, daß er, in Folge eines neuen Gesuches, die Entlassung ange⸗ nommen, die wir am 14. März ihm einzureichen die Ehre hatten. Die ehrenwerthen Mitglieder, welche den in der Sitzung vom 2. Februar verlesenen Antrag unter eichnet hatten, hegten das Vertrauen, daß der⸗ selbe die verschiedenen Meinungen über das Votum, welches die Kam⸗

mer gespalten hat, versöhnen werde. Dasselbe Vertrauen ward von einer großen Anzahl von Kollegen getheilt. Diese Rücksicht, in Ver⸗ bindung mit der, welche ich in derselben Sitzung der Kammer ausein⸗ ander zu setzen die Ehre hatte, bewogen uns, unsere ersten Entlassungs⸗ Gesuche momentan zu suspendiren. Wir würden sie nur dann defini⸗ tiv zurückgenommen haben, wenn der Antrag mit einer imposanten Majorität angenommen worden wäre. Die gerechte Achtung, deren

diejenigen ehrenwerthen Mitglieder genießen, die den Vorschlag als gleich zufriedenstellend für die Kammer, wie für das Ministerium betrachte⸗

ten, ließ uns glauben, daß derselbe zu keinen langen Debatten mehr Anlaß

geben würde; es haben jedoch mehrere Redner angezeigt, daß sie sprechen wollen. Dieser Umstand beweist, daß die Versöhnung der Meinungen noch nicht weit genug vorgeschritten ist. Wir waren dadurch autori⸗ sirt, einen neuen Schritt bei Sr. Majestät zu thun und der König hat uusere Entlassung definitiv angenommen. Der Beschluß vom 15. Juli, welchen die Uneinigkeit zwischen der Kammer und dem Ministeriüm hervorrief, ist im Conseil reiflich erwogen und in der festen Ueberzeugung von seiner Gesetzlichkeit und hohen politischen Wichtigkeit dem Könige vorgelegt worden. Wir haben geglaubt, diese verschiedenen Rücksichten hier darlegen zu müssen, um unser Ausscheiden aus dem Ministerium zu rechtfertigen, obgleich das Votum über eine isolirte Frage in unseren Augen nicht einen Mangel an Vertrauen von Sei⸗ ten der Kammer in Bezug auf das ganze Ministerium, noch eine Ver⸗ weigerung der Unterstützung für die Zukunft in sich schließt.“

Der Praͤsident forderte Herrn Zoude auf, seinen fruͤheren Antrag zu motiviren. Derselbe erklärte jedoch, da die Minister ausgeschieden seyen, so nehme er seinen Antrag zuruͤck. Der Praͤsident verlas hierauf ein Schreiben des Kriegs⸗Ministers, worin er auf die Nothwendigkeit aufmerksam macht, bis zum 1. Mai 1810 die Klassen der Miliz von 1833, 183 1 und 1835 zur Disposütion der Regierung zu stellen. Auf den Antrag des Praͤsidenten beschloß die Kammer, sich in der naͤchsten Sitzung mit dieser Angelegenheit zu beschaͤftigen. Die Central⸗Section wird sich um

1 Uhr versammeln, um sich uͤber den in dieser Beziehung der Kammer vorzulegenden Antrag zu berathen. Schließlich bemerkte Herr

Demonc eau, daß die Kammer sich ver Ende des Monats auch noch mit dem Gesetz⸗Entwurf uͤber den Ankauf von Actien der Rheinischen Eisenbahn⸗Gesellschaft zu beschaͤftigen habe. Die —nscg der Regierung und jener Gesellschaft abgeschlossenen

lebereinkunft muͤsse ratifizirt werden, wenn nicht der Termin er⸗ neuert wuͤrde. Die Central⸗Section, zu der er selbst gehoͤre, habe ihre Arbeiten begonnen und er verlange, daß dieselbe zusammen⸗

verufen werde, um ihre Arbeiten zu beendigen, sobald das Mi⸗ nisterium die noͤthigen Nachweisungen uͤbersandt habe.

In Folge der oben angekuͤndigten Entlassung des Ministe⸗ riums ist Herr Nothomb (wie bereits auf telegraphischem Wege ee worden) zum Gesandten beim Bundestage in Frank⸗ furt a. M. ernannt. Herr Lebeau ist gestern zum Koͤnige beru⸗ fen worden und hatte eine lange Unterrednng mit Sr. Majestaͤt. Man zweifelt nicht, daß derselbe mit der Bildung des neuen

Ministeriums definitiv beauftragt sey.

Dem Vernehmen nach, hat der Koͤnig dem Herrn oe Theux den Titel eines Grafen verliehen. Herr de Theux hatte noch am 5. April die Entlassungen der Herren Rogier und Lebeau, als

und Namur, unter⸗

Gouverneuxe der Provinzen Antwerpen zeichnet. Gegen den Antrag des Herrn Zoude, der nunmehr durch das Ausscheiden des Ministeriums ganz wegfällt, hatten sich acht Redner einschreiben lassen. Dieser Antrag soll nur eine sehr ge⸗ ringe Wahrscheinlichkeit der Annahme fuͤr sich gehabt haben. Man wollte sogar wissen, es wuͤrden 53 Mitglieder dagegen J1 vbeaben e, 8

Das neue Kinisterium wird, hiesigen Blaͤttern zufolge wahrscheinlich zunaͤchst zur Aufloͤsung der schreiten muͤssen. 8

Deutsche Bundesstaaten.

Muͤnchen, 3. April. (A. Z.) Die Kammer der Abge⸗ ordneten nahm heute den Vereins⸗ Jolltarif in Berathung. Der anze zweite Ausschuß beantragte, daß dem von der Koͤniglichen . taats⸗Regierung vorgelegten Vereins⸗Zolltarif fuͤr die Jahre 1850 bis 1842, welcher bereits mit dem 1. Januar d. J. in Peertung getreten ist, die unbedingte Zustimmung zu ertheilen sey. Referenk Walch laͤßt jedoch aus seinem Referate entnehmen, daß er die bisherige geringe Abgabe von 3 ½ Fl. per Centner auf die Ein⸗ fuhr des auslaͤndischen, ungebleichten ein⸗ und zweidraͤthigen Gar⸗ nes allerdings erhoͤht wissen moͤchte, um den auslaͤndischen, na⸗ mentlich den Englischen Spinnereien Konkurrenz halten zu koͤn⸗ nen. Die Abgeordneten, welche uͤber diesen Gegenstand das Wort ergriffen (Rebmann, Freiherr von Schaͤzler, Bestelmeyer und Wolf), sprachen ihre Zustimmung im Allgemeinen aus. Nur findet Herr Wolf die Herabsetzung des salpetersauern und salz⸗ sauern Kali von 52 ½ Kr. auf 17 Kr., und die fuͤr astro⸗ naomische, chirurchische, mathematische ꝛc. Instrumente in Verbin⸗ duung mit edlen Metallen von 87 Fl. 30 Kr. auf 10 Fl. 12 ½ Kr. zu differirend, als daß hierdurch der inlaͤndischen Industrie nicht zu nahe getreten wuͤrde. Diesen Bedenken begegnete der Koͤnigl. inister des Innern, Herr von Abel, im Wesentlichen in fol⸗ sesder Weise; . 2 6 8

8 „Der Vortrag Ihres sehr geehrten Ausschusses

wohl die eiane begründet, 89% die Re⸗ 899 * db2 ahnen . 88 5 44

tigungen, welche ihr durch den Landtags⸗Abschied vom Jahre 1837 worden sind, auch diesmal wieder nur einen Gebrauüch gemacht heat, der in den eeehenenen . des Ganzen seine fesie Begründung findet. Es ist sehr natürlich, daß nicht alle die Wünsche weelche auch diesmal wieder in Ihrer Mitte laut geworden sind jene Berücksichtigung finden konnten, welche br Betheiligte gewünscht heaben mögen. Es ist ein Zoll⸗Verein. Es muß daher nothwendig Reeine Vereznigung widerstreitender Ansichten erfolgen. Fürs zweite bie⸗ ten ja die wenigsten Fabrications⸗Zweige ein in sich abgeschlossenes Interesse dar, ihr Interesse vielmehr ist aufs innigste verzweigt mit den Interessen vieler anderen Fabrications⸗Zweige, welche gleiche Be⸗

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rücksichtigung in Anspruch zu nehmen haben. Darin liegt auch der Grund, warum die so wichligen Baumwollen⸗Spinnereien jene Erhö⸗ hung des Eingangs⸗Zolles bis jetzt nicht erlangt haben, welche von mehreren Seiten als eine so sehr wünschenswerthe dargestellt wurde. Die Baumwollen⸗Spinnerei ist bekanntlich während der letzten 40 Jahre bei uns erst neu entstanden. Sie hat bis zum Abschlusse des Zoll⸗Ver⸗ eins des Schutzes sich nicht zu erfreuen gehabt, der ihr durch den ’E seit dem Jahre 1833 gewährt wurde. Wenn die aumwollen⸗Spinnereien mit Verlegenheiten, mit großen Schwierig⸗ keiten zu kämpfen haben, so liegt die Ursache, wie mir scheint, haupt⸗ in zwei Gründen. Fürs erste in der höheren technischen Voll⸗ ommenheit der Spinnereien des Auslandes, namentlich wie sie in England bestehen, und in der besseren Betriebs⸗Einrichtung; fürs zweite in den größeren Vortheilen, welche diese Spinnereien bezüglich des Anfkaufes der Baumwolle genießen, und in den Fluctuationen, welchen die Baumwollen⸗Preise in der neuesten Zeit ausgesetzt waren und welche bedeutenden Einsiuß auf die Preise ußerten. Durch diese Fluctuationen wurden viele Baumwollen⸗Spinnereien, welche nicht äl⸗ tere Baumwollen Vorräthe besaßen, in das traurige Dilemma versetzt entweder ihre Fabrikate liegen zu lassen, bis sich günstigere Preise her⸗ stellten oder mit großem Fencheheile zu verfaufen. Alle diese Ursachen aber, welche die Verlegenheiten für so manche Baumweollen⸗Spinnereien her⸗ beigeführt haben, sie können, wie mir scheint, durch Erhöhung des Eingangs⸗ Zolles auf Baumwolle nicht sosort beseitigt werden. Neben den Interessen der Baumwollen⸗Spinnereien erheben sich aber auch andere nicht minder wichtige die der Baumwollenwaaren⸗Mannfakturen, die einen seit längerer Zeit sehr verbreiteten Manufaktur⸗Zweig bilden, und deren Ffnerese denen der Baumwollen⸗Spinnereien diemetral entgegenstehen. och sind die Baumwollenspinnereien der Vereinslande nicht dabin gekommen, den Bedarf der Baumwollenwaaren⸗Manufakturen vollstän⸗ dig zu decken. In dem Gebiete der Vereinslande werden jährlich etwa 38 Millionen Pfund Baumwolle verarbeitet, und biervon liefern die Spinnereien in dem Vereinslande nur 12 Millionen Pfund; der Ueber⸗ rest muß von dem Auslande bezogen werden, und es ist insbesondere das Ausland, welches namentlich bessere Sorten von Garn liesert. Wenn nun der Eingangs⸗Zoll erhöht wird, so sind es die Baumwollen⸗ waaren⸗Manufakturen, welche nothwendig darunter leiden. Man sagt zwar, eine geringe Erhöhung des Eingangs⸗Zolles gewährt den Baum⸗ wollen⸗Spinnereien großen Schutz, während sie für die Baumwollenwaa⸗ ren⸗Manufakturen nur eine geringe, rielleicht gar nicht bemerkbare Belästi⸗ gung bildet, denn es sep den Manufakturen die Möglichkeit gegeben, von den Abnehmern sich hierfür wieder Ersatz zu verschaffen, weil eine Er⸗ höhung der Preise der Fabrikate gleichfalls unbemerkbar seyn werde. Dies mag wohl richtig seyn in Bezug auf den Detait⸗Verkauf, was aber den Verkauf en gros betrifft, so möchte ich der Behauptung wi⸗ dersprechen. Die Baumwollenwaaren⸗Manufafturen aber haben eine hohe Stuse der Vollkommenheit erreicht; ihr Absatz beschränkt sich nicht mehr anf die Vereinslande, ciwa den vierten Theit ihrer Fabrikate lie⸗ fern sie ins Ausland. Sie dürfen übrigens der vollen Ueberzeugung sich hingeben, daß alle Intexressen der vaterländischen Industrie von Seiten der Regierung fortwährend ins Auge gefaftt werden, und daß sie in dieser Beziehuhg die in der Kammer laut gewordenen Wünsche der Nation nach Möglichkeit zu berücksichtigen sich stets zur ersten Ob⸗ liegenheit macht. Aber zwei Prinzipien werden die Regierung immer leiten: das eine ist das Prinzip, welches überall dem Vereine zu Grunde liegt, das Prinzip der möglichsten Stabilität der Zoll⸗Gesetze, weil ohne diese Stabilität danernde industrielle Unternehmungen ganz unmöglich sind; das zweite Prinzip aber, es ist in Ihrer Mitte bereits ausge⸗ sprochen worden, daß nichts verderblicher sey, als durch hohe Schutz⸗ zölle industrielle Unternehmungen ins Leben zu rufen, welche ohne solche nimmermehr bei uns gedeihen und erfolgen könnten. Das Her⸗ vorrufen industrieller Unternehmungen durch hohe Schutzzölle ist nur geeignet, Verlegenheiten für die Regierung zu bereiten, wie wir jetzt so mannigfaltige Beispiele in Frankreich sehen; sie führen am Ende dahin, daß sie die Regierung in die Nothwendigkeit versetzen, die wich⸗ tigsten staatswirthschaftlichen Interessen zu vernachlässigen auf Kosten Einzelner, in solcher Art treibhausweise hervorgerufenen industriellen Zweige, oder Millionen, die auf diese industriellen Zweige verwendet wurden, der Vernichtung preiszugeben, um auf den rechten Weg ein⸗ zulenken. . . Sämmtliche anwesende Kammer⸗Mitglieder (10à an der Jahl) stimmten hierauf dem Antrag des Ausschusses bei. Hannover, 9. April. (Hannov. Z.) Allgemeine Staͤnde⸗Versammlung. Zweite Kammer. Sitzung vom 8. April. Zuvoͤrderst wurde die Wahl von vier Mitglie⸗ dern zu der Behufs Pruͤfung des sechsten, die Finanzen betreffen⸗ den, Kapitels der Verfassungs⸗Urkunde beschlossenen gemeinschaft⸗ lichen Kommission vorgenommen. Alsdann referirte der Herr General⸗Syndikus uͤber die abweichenden Beschluͤsse erster Kam⸗ mer zu dem Entwurfe der Statuten der Behufs der Abloͤsungen zu errichtenden Kredit⸗Anstalt, und wurden einige minder wesent⸗ liche dieser Beschluͤsse angenommen, die meisten aber, wenigstens vorlaͤufig, angelehnt. Man ging hiernaͤchst zur Fortsetzung der Berathung der Verfassungs⸗Urkunde uͤber, und wurde ad §. 85 ne - Composition der zweiten Kammer betreffend von einem Mitgliede Auskunft uͤber die Gruͤnde gewuͤnscht, weshalb der Koͤnigl. Residenzstadt Hannover der nach dem Staats⸗Grundge⸗ setze und noch nach dem Entwurfe von 1838 ihr zugestandene zweite Deputirte wieder entzogen worden, und eventuell desfallsige Ab⸗ aͤnderung beantragt. Nach einer laͤngeren Diskussion wurde end⸗ lich der Antrag: „der Koͤnigl. Residenzstadt einen zweiten Depu⸗ tirten wieder zuzugestehen“, bei der Abstimmung von der Majo⸗ ritä angenommen. Waͤhrend dieser Sitzung wurde auch ein Schreiben des Koͤnigl. Kabinets, die anderweite Wahl eines De⸗ putirten von Seiten der Universitäͤt Goͤttingen betreffend, verle⸗ sen, und der Deputirte, Professor Dr. Reiche, beeidigt und ein⸗ gefuͤhrt. . 1“ Weimar.

von Rußland ist am Abend des 6ten d. M. gekommen.

6ö. Se. Kaiserl. Hoheit der Großfuͤrst Thronfolger

von Berlin hier an⸗

Oesterreich. 1““

Preßburg, 3. April. Die Preßburger Zeitung theilt Nachstehendes als den Inhalt des Nunciums mit, welches die Staͤnde⸗Tafel in Bezug auf die buͤrgerliche Gleichstellung der Juden an die Magnaten⸗Tafel hat gelangen lassen: 8

„Eine Volks⸗Klasse, welche Jahrhunderte hindurch den Druck der Gesetzgebung, nicht minder auch Erniedrigung empfunden, welche die Menschlichkeit bisher erfolglos um Erleichterung auflehte, ist nun zu der frohen Erwartung berechtigt, daß die Gesetzgebung ihr auch im öffentlichen Leben, wo nur die Lasten sie trafen, rechtliche Wohlthaten zusließen lasse. Unter dem Drange der dem 3asten Art. 179 % nach⸗ folgenden Zeit ist dieses Gesetz verklungen, und die innere, so wie die äußere Ruhe erweckt jeues gesetzliche Versprechen, und erinnert die Nation, daß in dieser vorwärts schreitenden Zeit⸗Periode die Verhei⸗ ßung eines halben äkulums zu erfüllen sep, daß Jene einer Gerech⸗ tigkeit theilhaftig werden sollen, die weder durch eine Stimme noch bürgerlich zur Forderung derselben berechtigt sind. Die Juden sind vom Feldbau, von der freien Ausübung der Professionen, vom Erwerbe des unbeweglichen Besitzthums ausgeschlossen, noch über die gewöhn⸗ lichen Abgaben besteuert, und fämpfen unter diesen Entsagungen auf dem ihnen einzig offen gebliebenen Wege des Handels um den Erwerb der Lebensmittel zur Erlangung ihrer Existenz; sie sind aus der Reihe der übrigen Bürger⸗Klassen verwiesen; durch diese täglich gedemuthigt bemühen sie sich daher, die Schätze des Landes, 2. sie als ihren einzigen Lebenszweck zu betrachten gezwungen sind, den Händen jener zu entreißen, er Jude ist fremd, von allen Bürgerrechten entfernt, elastet mit dem traurigen Andenken jahrtausendelanger Verfolgungen; es ist daher kein Wunder, weun er durch Fleiß und Industrie alles das wieder zu vergelten strebt, was die Gewalt an ihm verübte; der

8

Jude hat durch seinen Fleiß und festes Zusammenhalten nicht nur eine Eristenz erhalten, sondern er überwand auch noch alle Hinder⸗ nisse und Beschränkungen und wußte sich über die anderen Färger⸗ Klassen sogar ein Uebergewicht zu verschaffen. Ist es demnach nütz⸗ lich, daß der Jude, wie bisher, so auch fernerhin von dem allgemeinen

lebt, Tund mit jenen

versöhnt, genießen

in welchem sie

men betheiligt werde, welche jeder Bürger

der zu den öffentlichen Lasten ü; Dem Zahn

len alle Quellen des Staatsrechts und jede der ndustrie eröff⸗

Bürger vereinen, da der JInde auch im Gesetz gleichen Schutz sindet Aus dem Gesetzbuche soll die herabwürdigende Benennung ausge⸗ löscht und jene erniedrigenden Behörden⸗Verordnungen eingestellt wer⸗

des⸗Einwohnern halten; welches seines bisherigen verlassenen Zustandes eingedenk war, er wird

ihm verliehen werden, offen stehe ihm der Weg, durch Wissenschaft und Hel⸗ denmuth äußere Anszeichnungen zu erlangen; die außerordentlichen Abga⸗ ben sollen aufhören, „v4 freiwillig, nicht gezwungen, sein Blut für’s Vaterland und zur

malen weder ein gleiches Juteresse, noch gleiche Gefühle für Vaterland

für ein fremdes Volk an, sondern hält dieselbe für eine abgesonderte

Stäͤnde⸗Tafel ist auch der Meinung, daß der Zeitgeist der triumphirenden Aufklärung bisher schon schrittweise jene tiefen Scharten des geselligen

über das vergangene Jahrtausend ausgedehnt, durch eine lange Reihe

schen Bevölkerung herbeigeführt wurden; aber hierzu muß die Gesetz⸗ gebung den Grund legen und das große Wort der Versohnung aus⸗ sprechen, welches heißt: wünscht in dem hierüber gungen zu treffen, und zwar: ohne Mitwirken der Reichsstände auferlegt, auch wird dieselbe ohne Ein⸗

abzufassenden Gesetze

Juden⸗Verfolgung aus früheren Jahrhunderten mit sich; sie steht also

lage ein staatsbürgerlicher Nutzen ist. Die Ständetafel wünscht also, daß die sogenannte Toleranz⸗Tare abgeschafft werden möge. 2) Der Begriff der Concivilität faßt schon alle jene Rechte in sich, welche nicht privilegirt sind: der Toleranz lüften, den materiellen Zustand der Juden zwar verbes⸗ sern; allein das Ziel, welches die Ständetafel in der Gesetzgebung sich vorgesteckt wähnt, würde bei Weitem nicht erreicht seyn, nämlich: daß das Interesse der Juden als Mitbürger in jeder Rücksicht mit dem Interesse des Staats vereint werde. Die Ständetafel will also auch das aussprechen, daß den Juden alle Rechte der Nichtadeligen ertheil werden sollen.“

rathene und beschlossene Gesetz⸗„Entwurf lautet folgendermaßen: „Hinsichtlich der juͤdischen Glaubens⸗Genossen wird verordnet: §. 1. Die Toleranz⸗Taxe wird abgeschafft. §. 2. Unter der hei⸗

nichtadeligen Einwohnern gleiche Buͤrger⸗Rechte ertheilt.

Schweiz.

uͤrich, 4. April. Die Tagsatzung wird am 21. 8— sammentreten. Heute hat der voroͤrtliche Regierung⸗Rath auf An

Aufschluͤsse giebt. In der N. Zuͤricher Zeitung liest man: „Franzoͤsische

Blätter melden uns den Tod des greisen Stapfer, des ehemali⸗

gen Ministers der Republik. Er sey nach einer lan⸗

Die meisten seiner Freunde sind ihm vorangegangen, denen dieser Verlust auch des laͤngst Abwesenden einer der haͤrtesten gewesen

als Mensch, war Stapfer der Mann, dem es vor den meisten an⸗ ä fuͤr die Erziehung der Helvetischen Nation die er⸗ sten Anstalten zu tressen.

Schrift geblieben.

lich zerfallenen Regierung am Hofe des Allgewaltigen Konsuls, wußte doch Stapfer der Selbststaäͤndigkeit seines Vaterlandes ei⸗ nige Triumphe zu erringen. Er lebte spaͤter in der ersten lite⸗

theilte den Franzosen manche Kenntniß Deutscher Literatur und Wissenschaft mit, war Rathgeber und Vater mehr als eines nachher beruͤhmt gewordenen Mannes, wie denn auch Guizot als junger Schriftsteller mehrere Monate in seinem Hause lebte. Seinen Schweizer⸗Freunden blieb er in einer ununterbrochenen Korrespondenz getreu, die einen Reich⸗

zäblc das Jahrhundert einen andern Sohn, der in gleichem Maße, wie Stapfer, Deutsche und Franzoͤsische Bildung, die

Religiositaͤt, die feinste Welterfahrung und eine aus wahrer Her⸗ zensguͤte geflossene Humanitaͤt, nicht etwa als Gegensäͤtze in sich schloß, sondern als harmonische Ausdildung besaß. Bis an sein Lebensende war Stapfer Vorsteher mehrerer religioöͤser Vereine der Franzoͤsischen Protestanten, und auch hier zeigte er alle jene

It alien.

Neapel, 28. Maͤrz. (A. Z.) Die Frage hinsichtlich des Schwefel⸗Monopols, anstatt wie man zu vermuthen Ursache hatte, sich zu loͤsen, wird immer verwickelter. Es scheint, daß Se. Majestaͤt weder den Vorstellungen Englands noch der Vermitte⸗ lung des Oesterreichischen Botschafters Gehöͤr geben will. Der Herzog von Serra Capriola begtebt sich morgen auf seinen Posten als Gesandter nach Paris, wäaͤhrend der Fuͤrst Castelcicala und der Baron von Winspear, der hier schon wichtige Aemter versah, und das unumschräͤnkte Vertrauen Sr. Majestaͤt genießt, gleich⸗ seiec nach London abgehen. Man ist sehr gespannt, wie diesel⸗ en dort aufgenommen werden, und was der Erfolg ihrer Sen

dung seyn wird, da man von hiesiger Seite nach Allem, was

man hoͤrt und sieht, auf keine große Nachgiebigkeit hoffen darf.

Daß dies unter dem Publikum einige Besorgniß erregt⸗ beweist der neuerdings stattgehabte Fall der Renten auf 103 und 102 1. Die Witterung hat sich seit Anfang dieses Monats noch be⸗ deutend verschlimmert, der Winter hat sich in seiner ganzen

Strenge eingestellt, und was man sich hier kaum erinnert, es 8 wei Lae lang beinahe anhaltend geschneit. Inmitten diese

net werden, dann wird sich sein Interesse mit dem der übrigen Staats⸗

den, welche den Juden in der Abgeschiedenheit von den übrigen Lan⸗ 8⸗Eim. er soll nicht wie ein fremder Ankömmling, wie ein feindseliges Glied des Staates, vor dem man sich fürchten müßte, betrachtet werden; alsdann wird der Jude das Gesetz lieben,

den Staat liehen, der ihn dem letzteren entrissen, ihn mit seinen übri⸗ gen Kindern in die schirmenden Arme aufnahm; Rechte sollen

ertheidigung des Gesetzes opfern, welches ihm neben den Lasten auch Begünstigungen ertheilt, wogegen er der⸗

und Gesetz mit den übrigen Staatsbürgern haben kann. Die Stände⸗ Tafel sieht die im Lande wohnende Israelitische Einwohnerschaft nicht Religions⸗Partei, die deshalb alle Bürgerrechte entbehren muß; die

Lebens ausgeglichen hat und endlich auch ganz ausfüllen wird, welche,

von Vorurtheilen unter den besseren Gefühlen der christlichen und jüdi⸗

Einbürgerung. Die Stände⸗Tafel . zwei Verfü⸗ 1) Die Toleranz⸗Taxe wurde

fluß der Jurisdictionen erhoben; diese Abgabe ist mit der Constitution überhaupt nicht im Einklange, und führt auch die Erinnerung der

weniger als diese bewilligen, hieße zwar die Fesseln

ligen Krone Ungarns werden den Juden uͤberall mit den uͤbrigen

trag des eidgenoͤssischen Staats Raths das Kreisschreiben an die Staͤnde beschlossen, worin der Vorort seine Ansicht uͤber die ganze Walliser Sache ausspricht und den Staͤnden die erforderlichen gen und schmerzhaften Krankheit im 75sten Jahre gestorben.

waͤre. Gleich ausgezeichnet als Gelehrter und Patriot, wahrhaft groß

ein Unterrichtsplan ist eine klassische Als bevollmaͤchtigter Minister einer jaͤmmer⸗ rarischen Gesellschaft des Kaiserreichs und der Restauration,

thum der feinsten Beobachtungen und der kostharsten Beitraͤge zu 1 der gesellschaftlichen und politischen Zeitgeschichte enthaͤlt. Kaum

ganze Bildung des achtzehnten Jahrhunderts und die 2,— 9

Vorzuͤge in ungestoͤrtem Ebenmaße, aber ingesteigertem Grade.“

Interessen ausgeschlossen bleibe? Staats⸗Interessen erfordern es, daß diesem Zustande der Juden ein Ende gemacht werde, die Fmaügket erheischt es, daß die Isrealitische Einwohnerschaft mit dem Vaterlande, Gerechtsa⸗ muß, *

Juden sol⸗

8

mit dem Begriff der Besteuerung im Widerspruch, dessen einzige Grund⸗

1“

Der in Folge dieser Aeußerungen von der Stͤndetafel be-⸗