1841 / 38 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

I1“

deren Erben,

am 29. J

an der Gerichtsstelle

schein sind in 1 Hopotbekenc⸗ unbekannten Real⸗Prätendenten werden

Die etwanigen

8

6485 Tblr. 1

rirt zul tare; 1, Vormi

uHi 184 tt

der Regist

hierdurch öffentlich vorgeladen.

Nothwendiger Verk

Stadtgericht zu Berlin,

Das in der jück der Pfer 12,302 Thl Gemeinschaft am 3. Se

an der Gerichtsstelle subh

Hvpothekenschei

B

Ellsabethstraße dehändler r. 2 sgr., ptember 1841, Vo

n sind in der

ekanntm

Daß der von hier entwichene Kau

Friedrich S 15ten d. Mts.

betrüglichen Bankeruts und dem Verluste des Rechts, die National⸗Kokarde zu tra⸗ Jahren Zuchthaus beahndet, auch des

gen, und ueun

schulz durch das

gerichtlichen Glaubens für verlustig

wird mit de gemacht, daß binnen vier W

lauf dieser Frist aber die

in Bemerken hiermit dem Angeschuldigten ochen die Restitution

Elbing, den 26. Januar 1841.

Königl. Preuß.

Stadtge

subhastirt werden.

den 12. Januar 1841.

Nr. 50 belegene Grund⸗ Wagenerschen Erben, tarirtd soll Behufs Auflösung der

astirt werden. Registratur einzusehen. a chung.

gegen

ergangene Kontumazial⸗Urtel wegen gemeinen Betruges mit

Strafe vollstreckt werden soll.

111“ 11“ delegene Grundstück der Geschwister Bartels und resp.

3 sgr. 10 pf., soll ags I11 Uhr,

Taxe und ratur einzusehen.

1111““

8 werden, welche sich sodann die für sie passenden Thiere lhluauswählen können.

auf.

witzer Stammschäͤferei beginnt mit dem 1. März d. J. Die Böcke sind, mit Nummern versehen, in einem Preis⸗ Verzeichniß, welches zur Ansicht jedes Käufers bereit liegt, aufgezeichnet und werden in besonderen Abthei⸗ 85 jungen nach ihren Preisen den Käufern vorgestellt 1

11“ 8 Bekanntmachung.

Der Verkauf der Böcke und Schafe in der Prill⸗

rm. 11 Uhr, Tare und

r

fmann Johann ihn

erklärt ist,

öffentlich bekannt gegen dies Urtel! zusteht, nach Ab⸗l

richt.

Die Herren

versicherungs-Anstalt werden ersucht, kaunten jährlichen General- Versammlung 8 Person oder durch legitimirte Bevollmächtigte amff Vormittags vor 11 Uhr.

Montag den 8.

in dem Lokale der benannten Anstalt,

Strafse No. 81

handlungen präcise 11 20. Januar 1841. Berlinischen Feuerversicherungs-

Berlin, den

Die Direction

Benecke v. Gröditzberg. W. Brose. H. Hotho. F. G. v. Halle-.

Eisenbahn⸗S

in Wales

800 800 —. 650 600 Die Schien

Actionairs

Februar a. c.,

„gefälligst einzufin! 1 Uhr beginne

der Anstalt.

J. H.

im Juli. im August. en werden frei an

Unkosten und Ausfuhrzoll in

Schiffs⸗Rheder oder an

sonen, die d nehmen wo

der Preise auf, für w

oder das g Hafen von

Sundzolles und der See Versi

Preise sie

an den von uns zu plätzen zu Frankfurt,

und Berlin

zolles übernehmen wollen,

zu bietende

en Transport der

llen, fordern wir hiermit um Angabe elche sie einzelne Partieen anze Quantum frei an Bord im

Stettin inclusive

die Lieferung

inclusive oder excla

n Gewähr

port von Schienen“ erwarten wir d. J. postfrei in unserem Büreau, Ob

Berlin, den

Die Direction der

1. Februar 1841. Berlin⸗Frank Gesellschaft.

Berlin⸗Frankfurter E

Die Actionaire der Berlin⸗ Gesellschaft werden hierdurch au Einzahlung von zehn der ausgegebenen

der Zinsen à

15. März 1841 auf die schon ge mit 8 sgr. 9 pf. auf jedem derselben,

gefo

Quittungsbogen

5 Procent vom 16.

vom 1, bis incl. 15. März c. mit Au

tage, in unser

gens von 9 bis Diese Zahlung von zehn Quittungsbogen

Stellvertreter nigt, weshalb 16

nach den

Unterschrift versehener Ver

Quittungsbogen unter Nummern geordneter, mit zeichnisse in den genann⸗

Büreau

em 12 Uhr zu lei

sten. Proce

und unsern Rendante die

ten Tagen in unserem Büreau

einzureichen, wogegen sofort das

des obengena

unten

zahler als Interims Bescheinigung

gabe dieses

dem Inhaber zu quittiren ist, sind die Quittungsbogen gehörig vollzogen nach drei Tagen zurück zu nehmen. Actionaire werden auf die in den Quittungs⸗ bogen abgedruckten §§. 6. 9. 10. u. 16. des gerichtlich Gesellschafts⸗Statuts aufmerksam gemacht,

Die

vollzogenen

wo es namentlich §. 9. Actionair einen eingeforderten Einschuß an dem letzten Zahlungstage, so verfällt er für jeden Quittungsbogen, bei welchem ritt, in eine Conventionalstrafe von welche die Gesellschaft außer der rücstän⸗) Reichhelm, damals zu Althaus Leitzkau, im Jahre 1817

ahlt ein nicht spätestens a

der Verzug eint 5 Thlr., 1 digen Rate und den gesetzlichen Verzugszinsen von errichtete Vertrag auch die ihm einzuziehen befugt ist. G

den Actionair ohne proz Rechts aus dem Qui

u erklären, letzteren von r. rung zu kassiren u. s. w.

frei, seines lustig 3

bescheinigten Verzeichn

heißt:

dern und nach erfolgter Abliefe

Berlin, Die Direct

den 31. Januar 1841. 1 ion 86 Berlin⸗Frankfurter Eisenbahn⸗

Gesellschaft.

der Berlinischen Feuer-si zu der be-[solcher unangemeldeten Landrentenbriefe hiervon mit

der Aufforderung in Kenntniß gesetzt, die darauf aus⸗

Mitte bis Ende April. von Mitte bis Ende Mai. von Mitte bis Ende Juni.

dere geeignete Per⸗

cherung, oder für welche der Schienen frei bezeichnenden Auslade⸗ dem Erkner,

mit Angabe der uns für Erfüllung der zu über⸗

nehmenden Verpflichtungen. Verstegelte Anerbietungen mit der Aufschrift „Trans⸗

Ffezesenfer Eisenbahn⸗

Procent auf den Betrag leistete erste Einzahlung Oberwallstraße Nr. 3. Mor⸗ selbst durch einen der Direktoren oder

Actionaire ersucht werden: Beifügung doppelter,

eine Verzeichniß mit der Unterschrift Rendanten Thimm und unserem Stempel versehen zurückgegeben wird und dem Ein⸗

sich in

Spandauer- ern, da die n werden.

Böse.

Bord von allen Cardiff geliefert.

Schienen über⸗ oder exclusive des

Köpenick sive des Einfuhr

vor dem 2. März erwallstraße Nr. 3.

furter Eisenbahn⸗

isenbahn. rdert, die zweite

nach Abrechnung August 1840 bis

in den Tagen snahme der Sonn⸗

int wird auf dem

n Thimm beschei⸗

mit der Namens⸗

u mit der Zahlung

dient. Bei Zurück⸗ isses, welches von

gen Jahres ist der Nennwerth aller in deren Verfolg, Behufs der künftigen Realisirung in Sorten des 20 Guldenfußes, nicht ausdrücklich angemeldeten Land⸗

durch Baarzahlung des gesetzlichen Aufgelds nach unterm[2 ¾ pro Cent, umzuwandeln und demgemäß die Verzinsung von der nämlichen Zeit an ebenfalls auf den 4 Thalerfuß zu⸗ rückzuführen. unangemeldet gebliebenen Landrentenbriefen gehörigen Talons und Coupons, chaelistermin 1841 an, nach §. 10 der Verordnung vom

Geschäfts, die Auszahlung des obgedachten Aufgelds und die damit in Verbindung zu setzende Abstempelung der Rentenbriefe und Ausgabe neuer Zinsbogen bereits

wähntem Zeitpunkte an, gegen Production der Origi⸗ nalscheine, Ver. Talons und Coupons, so weit letztere auf den diesjäh rigen Michaelis⸗ oder einen späteren Termin sich be⸗ ziehen, in dem Lokale der Landrentenbank in Empfang zu nehmen, auch peiten Rentenbriefe, so wie der Aushändigung der be⸗ treffenden neuen Zinsbogen, sich zu gewärtigen. Wer⸗ den von einem und dem nämlichen Individuo rere Rentenbriefe zugleich produzirt, so ist ein die An⸗ ztuahl, Lettern und. Nummern derselben enthaltendes Berlin⸗Frankfurter Eisenbahn. Fexzeichniß mit beizufügen. Wir beabsichtigen, die folgenden Quantitäten Fienen in diesem Jahre von Cardiff

. über Stettin zu beziehen. Die Verladung in Cardiff geschieht von 200 tons von

die Worte enthalten:

und unter dem

Bekanntmachung,

ie Umwandlung der Landrentenbriefschuld

vom 20 Gulden⸗ in den 14 Thalerfuß betreffend.

Inhalts der Bekanntmachung vom 11. August vori⸗

Hinterlassung eines storben ist, hat das

chen letztwilligen

entenbriefe

am 1. April 1841,

von hier,

vom 20 Gulden⸗ T fuß 22 Gulden⸗ in den 14 Thalerfuß als Gläubiger, oder

Nicht minder sind die zu dergleichen Terminen:

den den den

letztere von und mit dem Mi⸗

9. August vorigen Jnhres, gegen neue auf den 14 Tha⸗ erfuß lautende Talons und Coupons umzutauschen. Wenn nun, in Betracht der Umfänglichkeit dieses

vom 1. März dieses Jahres ab hren Anfang nehmen wird, so werden die Inhaber

gen, welche sich in allenden gesetzlichen Kapita!⸗Agio⸗Beträge von nurer⸗

ingleichen gegen Abgabe der dazu gehörigen

worden ist.

Interessenten Köthen, Herzogl.

der Rückgabe der abgestem⸗

meh⸗

Der den Rentenbriefen aufzudrückende Stempel wird

„Mit Vergütung des Agio auf Courant reduzirt“ 8 g s lcher d bahn 3): Namen des Kommissars, welcher den 9 v Rentenbrief vollzogen hat, schwarz aufgedruckt werden. Vorlesungen 8 Zur Erleichterung der Rentendriefsinhaber soll mit Einlösung der im diesjährigen Ostertermine in Wäh⸗ cung des 20 Guldenfußes fälligen Zinscoupons eben⸗ falls schon

vom 1. März dieses Jahres ab begonnen werden. Endlich wird noch darauf aufmerksam gemacht, daß von und mit dem Michaelistermin 1841 ab lediglich die in Gemäßheit der Bekanntmachung vom 11. August vorigen Jahres mit dem Stempel IV. Bd. „ferner gültig in Sorten des 20 Guldenfußes“ versehenen Zinscoupons im Nennwerthe des 20 Gulden⸗ fußes, alle üͤbrige hingegen, mithin einschließlich der in— recht. Folge gegenwärtiger Aufforderung nicht zum Umtausch V. Bd. das gelangten, ausschließlich im Nennwerthe des 14 Thaler⸗ fußes Gültigkeit haben. Dresden, am 26. Januar 1841.

Königl. Sächs. Landrentenbank⸗Verwaltung. D. Schaarschmidt.

8 Ediktal⸗Kitatighn.

Der am 22. Julius 1770 dahier geborne Kandidat der Theologie, August Ulrich Reichhelm, ein Sohn des weiland Pastors Johann Friedrich Reichhelm hierselbst, hat sich, angeblich im Jahre 1809, von hier entfernt, ohne, so viel bekannt, seit dieser Zeit von seinem Le⸗ ben und Aufenthalte Nachricht zu geben, und muth⸗ maßlich seinen Tod im Wasser gefunden.

Aus diesem Grunde und weil die Aufhebung eines von dem Licentiaten Carl Heinrich Reichhelm zu Halle mittelst dessen am 28. Julius 1724 publizirten Testa⸗ ments errichteten Familien⸗Fideikommisses beantragt wurde, ist im Jahre 1816 über den Kandidaten der Theologie August Ulrich Reichhelm eine cura absentis angeordnet und das selbigem aus jener Stiftung zu⸗

I. Bd. II. III. Bd.

tigen

VI. Bd.

u“

Dienste.

Eine gute histor

waltet worden.

Wenn indeß der Kandidat der Theologie, Lngust Ulrich Reichhelm, sein 70stes Lebensjahr bereits zurück⸗ gelegt hat oder doch zurückgelegt haben würde, so wird nunmehro, auch auf den Antrag des dermaligen Ku⸗ rators, Advokaten Hardeck hierselbst, der besagte Kan⸗ didat Reichhelm hierdurch vorgeladen, sich spätestens in dem vor dem unterzeichneten Gerichte auf 1 den 16. November d. J., Morgens 10 Uhr, angesetzten Termine so gewiß persönlich zu stellen oder doch von seinem Leben und Aufenthalte auf eine glaub⸗ hafte Weise Nachricht zu geben, als widrigenfalls der⸗ selbe für todt erklärt und sein Vermögen denen, welchen es gebührt, ausgeantwortet werden wird.

Zugleich werden alle diejenigen, welche im Falle der Todeserklärung des ꝛc. Reichhelm als Erben oder aus irgend einem anderen Grunde an das Vermögen des⸗ selben Ansprüche machen zu können vermeinen, hier⸗ durch vorgeladen, in dem auf den 16. November d. J. anberaumten Termine zu erscheinen ünd ihre Ansprüche gehörig anzumelden und nachzuweisen, indem sie widri⸗ genfalls damit gänzlich ausgeschlossen werden würden.

Uebrigens wird bemerkt, daß der über die Aushebung des oberwähnten Familien⸗Fideikommisses oder der Fa⸗ milienstiftung zwischen dem früheren Kurator des Kan⸗

In meinem

Aufzügen von P Drama in drei A

kow.

Es steht ihr aber auch ssualisches Verfahren sbogen für ver⸗

e ttung ihm zurück zu fo

didaten Reichhelm und dem Oekonomen Carl August Literatur und

Bestimmung enthält, daß der dem Kandidaten Reichhelm zugefallene Theil des Vermögens jeuer Stiftung für den Fall, daß der Tod desselben festgestellt werden wird, jedoch vorbehältlich r⸗der vorzüglichen Ansprüche seiner etwaigen Descendenz oder sonstigen Erben, dem gedachten Oekonomen Reich⸗ helm ausgeantwortet werden soll und deshalb in dem Grabbe,

Immermann, Pannasch,

Einwendungen gegen den angesprochenen Vertrag, des⸗ 10 sgr., sen fernerer Inhalt dahier nicht mitgetheilt werden der vierte 3 kann, welcher aber den dabei Betheiligten auf Verlan⸗ Leipzi m

in Anspruch genommen ten Erbinteressenten un

Ansprüche an die fra vermeinen, hierdurch

Präsident,

In der v. Jenisch in Augsburg ist erschienen und in gen zu haben, in Berlin bei E. S

ber saͤmmtliche Hauptfaͤcher der Staats⸗ und Rechtswissenschaft,

für Staatsbeamte, Gund Gemeinde⸗Räthe, nete, allgemein verständlich Anton Barth. Die juristische Encyklopädie und das Na⸗ E1IIq 8 Das Römische ““ in seiner heu⸗ gr. 8. Das öffentliche Recht des Deutschen Bun⸗ Deutschen Bundesstaaten, oder das T1u. und Staats⸗ Thlr. Deutsche Privatrecht mit Lehn⸗, Handels⸗, Wechsel⸗ und Seerechts. gr. S. 2 Thlr. 15 sgr. Polizei⸗ Wissenschaft gr. S. 2 Thlr. 15 sgr.

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liken und Protestaͤnten, schen Hauptmomenten.

turrecht. des und der

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Handbuch für Juristen und Theo

für Geschäftsmänner im geistlichen und weltlichen Nach den Herefa e von

Ur. 6. S. 8* ü d.

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Vogel. Richard Savage ode” ter. Trauerspiel in fünf Aufzü Worcester oder Geist und in zwei Akten von Dr. Franck. das Theater der Deutse hundert, nach ihren historischen Voraus tet von E. Reinhold.

Der erste bis vierte Jahrgang Albini, Bauernfeld, Caste

den Bildnissen von Albini,

obangesetzten Termine insbesondere auch die etwaigen scenischen Kupfern. Der erste J der zwei

Thlr. i

gen zur Eimüicht vorgeiegt werden wird, und nament⸗ lich gegen die Ausführung jener hervorgehobenen Be⸗ stimmung desselben von Seiten der dazu Berechtigten, bei Vermeidung der Präklusion mit solchen Einwen⸗ dungen, vorzutragen sind. Decretum Hildesheim, den 27. Januar 1841. Das Stadtgericht.

cediftal⸗ Citati on. Nachdem die Demoiselle Karoline Friederike, Christiane Steckelberg aus Löbejün am 18. August 1839, mit

ansehnlichen Vermögens hier ver⸗ Direktorium der Frankeschen Stif⸗ tungen zu Halle, auf den Grund einer außergerichtli⸗ Verfügung, die Erbschaft unter der Rechtswohlthat des Inventars angetreten. hbaben sich Seitenverwandte der Verstorbenen gemel⸗ det und den fraglichen Nachlaß als Intestat⸗Erben

Auf den Antrag der gedach⸗ d mit Zustimmung des Erb⸗ schafs⸗Kurators, Stadtgerichts⸗Aktuarius Kretschmar werden alle diejenigen, welche als Erben, aus einem sonstigen Rechtsgrunde gliche Verlassenschaft zu haben

geladen, in

12. Januar 2. März 1 6. April

Vormittags 10 Uhr, jedenfalls aber in dem letzten pe⸗ remtorischen, welcher bis 4 Uhr Nachmittags ansteht, auf hiesiger Landes⸗Regierung, entweder in Person, oder durch gehörig legitimirte und v Bevollmächtigte, zu erscheinen, Forderungen anzumelden, zu weiter zu verfolgen. Es wird zugleich den angesetzten Terminen mit ihren

bekannt gem

Forderungen nicht gemeldet haben, a werden verlustig erklärt werden, weshalb

der 17. April 1841 zur Eröffnung eines Präklusions⸗Bescheides anberaumt

Wegen Ertheilung näherer Auskunft haben sich die an den Erbschafts⸗Kurator zu wenden. den 14. November 1840.

Anhalt. zur Landes⸗Regierung verordnete Räthe und Assessoren.

Literarische Anzeigen. & Stageschen Buchhandlung

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Anwendung.

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841,

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en, Magistrats⸗ dtags⸗Abgeord⸗ bearbeitet von

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Leipzig, am 2. Januar 1841. 8

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Bei C. F. Ostander in Tuͤbingen ist erschienen und in allen Buchhandlungen zu haben, in Berlin bei E. S. Mittler (Stechbahn 3):

Sigwart, Dr. H. C. W., Das Problem des Bö⸗ sen oder die Theodice. gr. 8. 1 Thlr. 3 ¾ sgr. Vorliegende Abhandlung schließt sich genau an die früher erschienene: Das Problem von der Freiheit oder Unfreiheit des menschlichen Willens, an. 89 letztere hat der Herr Verf. mit Rücksicht auf die sogenannte spekulative Zeitphilosophie die Frage gestellt: Wie sich die Lehre von der Unfreiheit des menschlichen Wollens in demjenigen Svstem ausnehme, welches Gott als die ewige persoönliche Vernunft, die Welt als Schöpfung dieser Vernunft, den menschlichen Geist als unsterbli⸗ ches Wesen anerkennt und von dem Ernst der sittli⸗ chen Idee durchdrungen ist. In derselben wurde die Lehre von der Unfreiheit des menschlichen Wollens selbst dargestellt und in obiger, das Problem des Bö⸗ sen oder die Theodice, wird der andere Theil der Frage behandelt. Die Wichtigkeit der hier beleuchteten philo⸗ sophischen Lehre möchte dem Werkenwohl allgemeines

Interesse zuwenden.

In der Arnoldischen Buchhandlung in Dresden und Leipzig ist so eben erschienen und in allen Buch⸗ fübandlungen, in Berlin in der Enslinschen Buchh. (F. Müller), Breite Str. 23, in Küstrin in derselben, in Stargard bei F.Müller, zu haben: Oriainalbeiträge zur Deutschen Schau⸗ bühne. (Von Ihro Königlichen Hoheit der Prin⸗ zessin Amalia.) Fünfter Band, enthaltend: 1) Die e Unbelesene, Lustspiel; 2) Die Stieftochter, Lust⸗ fviel; 3) Pflicht und Liebe, Schauspiel. (Sum Besten des Frauenvereins zu Dresden.) 8. Velin⸗ papier. gebunden. 2 Thlr. 10 sgr. Von den früher erschienenen vier Bänden kostet je⸗ der gebunden ebenfalls 2 Thlr. 10 sgr. Sie enthal⸗ ten: J. 1) Lüge und Wahrheit, Schauspiel; 2) Die Braut aus der Residenz, Lustspiel; 3) Der Oheim, Schauspiel. II. 1) Die Fürstenbraut, Schauspiel; 2) Der Landwirth, Lustspiel; 3) Der Verlobungsring, Lust⸗ r. spiel. III. 1) Der Zögling, Lustspiel; 2) Better Hein⸗

1) Der Majoratserbe, Lusispiel; 2) Der Pflegevater

F. A. Brockhaus.

Schauspiel; 3) Das Fräulein vom Lande, Lustspiel.

8 8 1

währung eines Frei⸗Exemplars auf 12 Exemplare gern

Königl. 8

rich, Schauspiel; 3) Der Unentschlossene, Lustspiel. IV.

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che Staats⸗

Allgemeine

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Berlin, Sonntag den 7 ren Februar

Amtl. Nachr. Frankr. Deput. Kammer.

Debatte über den zweiten.

Die „Presse“ über das constitutionelle Königthum. Vermischtes.

Großbr. n. Irl. London. Clarence⸗Ho ür die H 1 . u. . * Clc House für die Herzogin v. Ke eingerichtet. Festhaltung eines Englischen Dampfschiges in 5

Wahl zu Kirkaldy. Folgen des Anleihe⸗Gerü Belg. Vrüssel. Folgen des Anleihe⸗Gerüchts.

Friedliche Stimmung.) Schwed. u. Norw. Christiania. halter von Norwegen ernannt.

Deutsche Bundesst. Bayern, München. Die Eisenbahn zwischen

Rürnberg und Leipzig. Sachsen, Dres 9 1 g und g. 8 den. General⸗Majo I Gesandter daselbst. Hessen⸗Kassel. Neues . mburg. Der Britische Geschäftsträger Hr. Henry Oesterr. Wien. Statistik der Bevölkerung. Der „Hu . 8 pel“ in der Brühl. Ernennung eines Präseg. talien. Rom. Die Wegweisung des Vice⸗Nuncius aus Madrid. pan. San Sebastian. Schritte der Provinzial⸗Versammlung in xe8“ 8 85 vEö“ der Fueros. g rkei. Ueber die Enthauptung Scherif Pascha's. Beri ö Nuri Beys Rückkehr aus L I“ NAeg. Alexand. Auslieferung der Türk. Flotte an Admiral Walker.

Neueste Nachrichten aus Syrien. Art und Weise der hiesigen

Vertheidigungs⸗Maßregeln. Räuber⸗Anfälle auf der Straße nach

Berlin. Verordnung wegen f zeschaͤdi

3 iu vegen Bestrafung der Beschädiger

Aübeg C“ S Das Fest 22 Freiwill, Füechfe 1% K. . . in. Debüt Dlle.2 . 2 Königl. Oper. 3 der 18 vngee Löwe in der

Amtliche Nachrichten.

Kronik des 8

Se. Majestaͤt der Koͤnig haben den seitherigen Re Fssun 8 Rath Naumann zu Magdeburg zum Fber⸗Regterungs⸗Rech und Dirigenten der Abtheilung fuͤr die innern Angelegenheiten der Verwaltung bei der Regierung zu Frankfurt Allergnädigst zu eng. geruhr.

e. Majestaͤt der Koͤnig haben den bisherigen Gymnasial Oberlehrer, Professor Dr. Korten, zum Regierungs⸗ 1n Eesa⸗ Sehn 9 und der Regierung in 4 ergnädigst zu ernennen, auch die desfallsige; fuͤr denselben zu vollziehen geruht. K

Der Notar Johann Joseph August Steingießer Raͤnderath ist zum Notar fuͤr den gried nsherichrs eirt Neus im Landgerichts⸗Bezirk Duͤsseldorf, mit Anweisung seines Wohn⸗ sitzes in Neuß, bestellt und der Notariats⸗Kandidat Nikolaus Wilhelm Creutz zum Notar fuͤr den Friedensgerichts⸗Bezirk Gummersbach im Landgerichts⸗Bezirk Koͤln, mit Anweisung sei⸗ nes Wohnsitzes in Ruͤnderath, ernannt worden.

Zeitungs⸗Nachrichten Aus land.

Frankrelch. Deputirten⸗Kammer. Sitzung vom 1. Februar.

Zu Anfang der heutigen Sitzung zeigte der Praͤfiden an, daß G alle fruͤher eingereichten Amendements zu dem ersten Artikel des Gesetz⸗Entwurfes zuruͤckgenommen worden waͤren, und daß man also sogleich zur Abstimmung uͤber jenen ersten Artikel schreiten koͤnnte. Derselbe bestimmt, wie schon erwaͤhnt, daß eine Summe von 140 Millonen Fr. fuͤr die Befestigung von Paris bewilligt werden soll. Dieser Artikel ward mit einer sehr starken Majori⸗ taͤt angenommen; etwa 30 Mitglieder erhoben sich dagegen, und eben so viele Deputirte stimmten gar nicht mit. Hierauf ging die Kammer zu dem zweiten Artikel des Gesetz⸗Entwurfes uͤber. Derselbe enthaͤlt zwei Paragraphen, wovon der erste uͤber die Errichtung der Ringmauer, der zweite uͤber die der aͤußeren Werke spricht. Beide Pvragraphen wurden nach einander angenommen. Hierauf trat Herr Denis mit folgendem Amendement her⸗ vor: „Man wird die Errichtung der Ringmauer nur erst dann beginnen, wenn die detaschirten Forts vollstaͤndig beendigt sind.“ (Murren und Gelaͤchter.) Herr Larabit dagegen legte ein Amendement im umgekehrten Sinne vor, daß naͤmlich die deta⸗ schirten Forts erst nach vollstaͤndiger Beendigung der Ringmauer errichtet werden sollten. Das letzte Amendement wurde zuerst vsg hels⸗ aber die Kammer war so zerstreut, und der Laͤrm in vht b so groß, daß man nichts von der Rede des Herrn La⸗ veeseäeseegenn konnte. Als der Conseils⸗Praͤsident die Red⸗ Derselbe stellte sich die Ruhe einigermaßen wieder her. e d Fen „Ich erklaͤre mich von vorne herein, sowohl ge⸗ S ement des Herrn Larabit, wie gegen das des nen. (Beifall.) Die Regierung hat ihren Ge⸗ 28,. Fer.eee sie ist die Verpflichtung eingegan⸗ a69, 55 vgleichzeitig zu unternehmen, und wird doe bc mstaͤnden, abwechselnd mit den Arbeiten IX Her detee⸗ ö Seite des Flusses beschaͤftigen.“ inte, man duͤrfte diese Freiheit der Re⸗

5*

Verhandlungen über die Befestigun

von Paris. Annahme des 8*. Artikels des Se . g 1 er d. n. Paris. Erläuterungen des „Jour

des Debats“ über den Frieden mit der Argentinischen Rezaden⸗ 8.

1b lel. Privatschreiben. (Verhandlungen über das Budget. Die Pensionsfrage. Bericht über das Untverstiats⸗Wefen.

Minister Löwenskijold z. Statt⸗

schieben werde. Durch die Annahme des Amendements wuͤrde auch zugleich die schwierige Frage wegen der Gleichzeitigkeit der Arbeiten entschieden. Herr O. Barrot: „Ich glaube, daß die Frage wegen der Gleichzeitigkeit noch nicht richtig gestellt wor⸗ den ist. Es handelt sich nicht darum, ob die Regierung auf die⸗ sem oder jenem Ufer arbeiten lassen wird, sondern darum, zu wissen, welches die Arbeiten sind, zu denen wir ermaͤchtigen. Es kommt darauf an, zu wissen, ob die Kammer genau bestimmen kann und darf, mit welchen Werken zu beginnen sey, und in welcher Ent⸗ fernung dieselben errichtet werden muͤssen’“ Der Praͤsident

unterbrach hier den Redner mit der Bemerkung, daß di . batte voreilig sey, und erst bei einem Memen⸗ zu be Artikel des Gesetz⸗Entwurfes am Platze seyn wuͤrde. Herr O. Barrot fuhr nichts destoweniger fort, seine Ansicht zu entwickeln

und befand sich bei Abgang der Post noch auf der Rednerbuͤhne.

Paris, 1. Febr. Der Admiral Mackau traf, wie bereits gemeldet, vor einigen Tagen in Paris ein, und heute enthaͤlt das Journal des Débats, wahrscheinlich in Folge jenes Eintref⸗ fens, lange Details uͤber die Unterhandlungen des Admirals mit Buenos⸗Ayres und uͤber den Abschluß des Traktats mit Rosas. Der Schreiber jenes Artikels, welcher fuͤnf große Spalten der Débats einnimmt, sucht zu beweisen, daß der Admiral Mackau weit mehr erlangt habe, als fruͤher der General Rosas dem Ad⸗ b Dupotet zugestanden haͤtte. Dann giebt er sich besondere Muͤhe, zu beweisen, daß Rosas auf eine unwuͤrdige Weise ver⸗ leumdet worden sey, und daß die gegen seine Regierung erhobe⸗ nen Anklagen groͤßtentheils falsch oder uͤbertrieben gewesen waͤren. Der Admiral Mackau, heißt es, haͤtte sich uͤberzeugt, daß die Vorwuͤrfe, die man dem Rosas von allen Seiten ge⸗ macht habe, ungegruͤndet gewesen waͤren, und er habe deshalb den Eroͤffnungen, die ihm von Seiten der Argentinischen Republik gemacht worden waͤren, ein williges Ohr geliehen. Der General Rosas wuͤrde, um den gegen ihn vorgebrachten Ver⸗ leumdungen ein foͤrmliches Dementi zu geben, als Botschafter seiner Regierung nach Frankreich kommen, sobald die Ruhe in der Republik wieder hergestellt sey. Es bleibt zu erwarten, ob Herr Mermilliod, der Bevollmaͤchtigte der Franzoͤsischen Ein⸗ wohner in Montevideo, nicht mit einer Entgegnung auf diese Rechtfertigung des General Rosas hervortreten wird.

Die Presse, die sich von Anfang an und beharrlich gegen den Befestigungsplan ausgesprochen hat, liefert unter Anderem zur Unterstuͤtzung ihrer Einwuͤrfe die nachfolgende Schilderung eines constitutionelleen Monarchen: „Denkt ihr denn, es sey ein Vergnuͤgen, constitutioneller Koͤnig zu seyn? Seyd ihr so gut⸗ muͤthig zu glauben, in einer befestigten Hauptstadt koͤnne ein Kö⸗ nig constitutionell bleiben? Und wenn er es noch so gern wollte, er waͤre es nicht im Stande! Setzt euch an seine Stelle, was ihr am Ende gar wuͤnscht, und ihr werdet einraͤumen, daß ihr selbst an seiner Stelle nicht dazu im Stande wäret. In Dingen des Wollens ist das Koͤnnen eine Versuchung, der ein gekroͤnter En⸗ gel, Heiliger, Philosoph nicht widerstaͤnde. Die Wirkungen der Allmacht lassen sich gar nicht berechnen. Der fremden Gewalt widersteht man, der eigenen erliegt man. Jeder Koͤnig, jeder Mann, jede Frau ist von der eigenen Macht abhaͤngig und vermag deren Wirkungen nicht vorherzusehen. Ein Koͤnig, der vernuͤnftigerweise von Gehorsam traäumen kann, vermag schon das Befehlen nicht mehr zu lassen und trotz aller Entschluͤsse wuͤrde der constitutionellste Monarch unmerklich, unwillkuͤrlich sich deconstitutionellisiren in der Atmo⸗ sphaͤre voll Salpeter, womit ihr ihn berauschen wollt, im Ange⸗ sichte des der ihn stets an Rache und Straf⸗ losigkeit mahnen wuͤrde. Daß aber ein Koͤnig je aufrichtig con⸗ stitutionell seyn koͤnne, bezweifeln wir, wir gestehen es frei. Der Koͤnig Ludwig Philipp braucht all seinen Geist, es zu seyn, es zu scheinen; Karl X. wollte es nie gelingen, und er verzichtete deswegen hochherzig darauf. Ludwig XVIII. war unter Allen Derjenige, der diese Rolle mit der groͤßten Hingebung spielte, und das begreift sich, denn er war schwaͤchlich. Wenn man nur mit einer Kruͤcke gehen kann, ist man vorbereitet, mit einer Charte zu regieren. Wißt ihr denn wirklich nicht, was das zu bedeu⸗ ten hat, ein constitutioneller Koͤnig zu seyn? Fuͤhlt ihr nicht, wie viel Geduld, Muth, Selbstverleugnung, Vaterlandsliebe man haben muß, um sich auf ein solches Metier einzulassen? Fuͤr ei⸗ nen großen Fuͤrsten wird unter einer parlamentarischen Regierung Alles zur Qual, zur Anstrengung, zum Ueberdruß. Stets ver⸗ stellen, stets fuͤrchten, stets spekuliren, Alles berechnen! das ist sein Leben. Es ist eine gesetzliche Heuchelei. Ein absoluter Mo⸗ narch behaͤlt wenigstens fuͤr sich Offenheit; er will und wagt zu sagen: „Ich will“. Unter einer parlamentarischen Regierung wird aber Alles List, Umweg, Luͤge; man will, sagt aber nicht: „Ich will“; man sagt: „Ich lege vor“ und verwendet dann seine ganze Charakterstaͤrke, um Anderen den eigenen Willen beizubrin⸗ gen. Nur mittels verlchluckter Demuͤthigungen, erniedrigender Gefaͤl⸗ ligkeiten, schmachvoller Uebereinkuͤnfte, unwuͤrdiger Ruͤcksichtnahmen gelingt es Koͤnigen oder Ministern, den Purpurfetzen zu behaupten, der, zerrissen, vertroͤdelt, geflickt, von Naͤsse verdorben, an der Sonne gebleicht, durch Ratten benagt, von Wuͤrmern zerfressen, ohne Farbe und ohne Werth noch immer die Macht heizt Ja, wir lassen unsern Feinden die Gerechtigkeit widerfahren: unter ihnen Allen ist nicht ein Einziger, der freiwillig das jaͤmmerliche Handwerk eines constitutionellen Koͤnigs uͤbernaͤhme. Daß man sich den trockensten Arbeiten unterziehe, daß man mit Stolz die muͤhsamste Profession ergreife, daß man Bauer werde, das Land grabe und hacke, Hagel, Ueberschwemmung und Feuer bekaͤmpfe, daß man seine ganze Existenz, sein Brot fuͤr das ganze Jahr von den Lau⸗ nen der Witterung, von dem Zorne der Winde abhaäͤngig mache: das Alles begreifen wir; allein wir begreifen nicht, daß man ohne Widerwillen mit allen boͤsen Leidenschaften, mit allen neidischen Nittelmaͤßigkeiten kaͤmpfe, daß man den Ruhm seines Namens die Schoͤpfung seiner Regierung von der Unregelmäaͤßigkeit der Gewissenlosigkeit der Wuth der Dummheit abhaͤn⸗ gig mache. Wir begreifen, daß man in die Wuͤste der neuen Welt ziehe, um rothen oder gruͤnen, gelben oder blauen Wilden

ternehmen wird man durch den Glauben aufrecht erhalten. Ge⸗ lingt es, faͤhrt man im Triumph; wird man mit seiner Bered⸗ samkeit nicht begriffen, so wird man allerdings von den Zuhoͤrern gebraten und gegessen, allein man wird wenigstens nicht verleum⸗ det und braucht nicht eine so schreckliche Marter zu dulden, ohne Aufregung, ohne Lohn, ohne Ruhm, wie ein armer constitutio⸗ neller Koͤnig, der stets Opfer, nie Maͤrtyrer ist. Noch einmal, daß man leichten Sinnes ein solches Geschick waͤhle, ist uns un⸗ begreiflich, und wir fuͤhlen, daß man sich davon sobald als moͤg⸗ lich zu befreien suchen muß. Jeder Mann, dem Blut in den Adern fließt, ist absolut; jeder Mann, der Wuͤrde fuͤhlt, ist absolut; seder Mann, der Geist hat, ist absolut; der Normalzustand fuͤr einen Koͤnig ist der Absolutismus. Der Constitutionalismus ist eine herrliche Erfindung, eine schuͤtzende, vorbeugende, sichernde Erfindung; allein es ist eine naturwidrige Erfindung. Es ist eine praͤchtige Combination, die man bewahren, vervollkommnen, werth halten muß, auf die man aber auch Acht geben muß, weil sie eben kuͤnstlich ist. Es ist verdichtete Kraft, die stets das Hinder⸗ niß wegzutreiben strebt, um zu explodiren wie das Gas, die Schleusen wegzureißen wie die Wogen, und es wuͤrde sehr un⸗ vorsichtig seyn, dem Gas oder den Wogen eine zu guͤnstige Ge⸗ legenheit zum Entweichen oder Ueberstroͤmen zu bieten. Heute ist das Koͤnigthum einbastillirt; siegt euer Plan, wird es morgen die Freiheit seyn.“

Es war gestern Abend das Geruͤcht verbreitet, daß der Mar⸗

schall Soult und Herr Teste entschlossen waͤren, gleich nach der Abstimmung uͤber den Fortifications⸗Entwurf ihre Portefeuilles niederzulegen. Der Moniteur parisien enthaͤlt Folgendes: „Man hat gestern Abend in Paris durch die Hesterreichische Gesandtschaft wichtige Nachrichten aus dem Orient erhalten. Am 12. Januar ist einer der Beamten des Sultans mit einem Ferman, durch welchen Mehmed Ali die Erblichkeit uͤber das Paschalik Aegypten bewilligt wird, von Konstantinopel nach Alexandrien abgegangen. Am Uten desselben Monats hat Mehmed Ali die Tuͤr⸗ kische Flotte herausgegeben. Aus der bloßen Vergleichung der Daten geht hervor, daß diese Handlung des Pascha's eine voͤllig freiwillige gewesen ist, da er von den definitiven Entschluͤssen des Sultans in Bezug auf ihn noch nichts wußte. Man kann also nun annehmen, daß alle Schwierigkeiten, die den Frieden im Orient stoͤrten, definitiv erledigt sind; und da der Frieden von ganz Europa sich an die Loͤsung jener Schwierigkeiten knuͤpfte, so werden die obigen Nachrichten uͤberall mit der groͤßten Theilnahme aufgenommen werden.“

Der National sagt, daß alle Praͤfekten, Unter⸗Praͤfekten, Prokuratoren und deren Substitute Ministerial⸗Cirkulare erhalten haͤtten, worin ihnen anempfohlen wuͤrde, genau auf die Unterneh⸗ 88 Leg-Jhens zu eexw. und 81 die Reform⸗Comite's,

etzliche Versammlungen, die Jecre üe eeeee, gen, eptember Gesetze des ie Gazette de France sagt: „Der „Messager“ bekla

sich daruͤber, daß unsere Vorladung vor Gericht 15 geschoben sey. Es sollte doch wissen, daß es nicht der Klaͤger ist, der den Tag einer Vorladung festsetzt, sondern das Gericht selbst. Da aber der Aufschub dem „Messager“ zu lang erscheint, so wollen wir ihm ein Mittel vorschlagen, um seine Ungeduld zu be⸗ friedigen. Moͤge Jeder von uns in den beiden Kammern zehn 8 Schiedsrichter waͤhlen, und wir verpflichten uns, diesen zwanzig Personen die Briefe vorzulegen, welche der „Messager“ fur falsch erklaͤrt hat, und uns ihrem Urtheile zu unterwerfen. Wir wie⸗ derholen, daß die eigenhaͤndigen Original⸗Briefe, die wir besitzen nirgends radirt, und mit leichter Hand geschrieben worden sind; daß das Papier durchaus keine Veraͤnderung erlitten hat, und daß sich in demselben als Wasserzeichen die mit dem Datum der Jahreszahl befindet.“

er Constitutionnel publizirt heute zur Unterstuͤ ner Ansicht, daß die Befestigung von Paris 882 e. F ö“ büe- SS vr. der Baron Bourgoing im

838, wo er Franzoͤsischer Gese M dirr scheie 888 zoͤsisch esandter in Muͤnchen gewesen ie Sentinelle des Pyrenees meldet, der dorti Praͤfekt habe auf telegraphischem Wege die Kunde erhalten, Domn Miguel sey durch Toulouse gekommen, oder werde naͤchsten Tages durchkommen. An die Behoͤrden von Bayonne sey die Weisung Lge2. 2 der Hut zu seyn.

n dem Feuilleton der Presse wird erzaͤhlt, daß K. Dupotet bereits 17 Taubstumme mittelst des gweee2. heilt habe. Fs sst indeß wohl uͤber diese Thatsache noch das Gutachten der Akademie und der Maͤnner von Fach abzu⸗

warten. Das Geschaͤft war heute sehr

gc 11X“

ill und die Course blieben ziemlich unveraͤndert, obglei

hoͤher, als gestern auf dem Café de Paris. An be.- ern-

b85 Aufschwung der Course ist vor Beendigung der Debatten

Fherh 88. 28 wohl z denken. Selbst die guͤnstigen : e rient haben kei

ehe eese bmaeeht haben keinen besondern Eindruck

Großbritanien und Irland.

London, 30. Jan. Gestern hat sich die Koͤnigi in in Be⸗ Leitung des Prinzen Albrecht nach Clarence⸗House .212 wo Ihre Majestaͤt bis zum naͤchsten Dienstage verweilen will. Es heißt, die Herzogin von Kent, welche jetzt ein Privathaus be⸗ L- 8S. enh. von Wilhelm IV. erbauten und ngst verstorbenen Pri Pacn vFecen 9 st Prinzessin Auguste bewohnten s hat in der City große Sensation gemacht, daß das der General⸗Dampfschifffahrts⸗Gesellschaft 888388 Daimpsschiff Ja⸗ mes Watt“ von den Franzoͤsischen Behoͤrden zu Hayre, als Buͤrg⸗ schaft fuͤr den Betrag der den Eigenthuͤmern des „Phoͤnix“ von Seiten des Handels⸗Tribunals zuerkannten Entschaädigung, in Be⸗ schlag gehalten wird. Bekanntlich war das Französische Dampf/

ierung nicht lassen, weil sie sonst w weil sie unfehlbar mit den detaschirten orts beginnen und die Ringmauer auf unbestimmte 310 ver⸗

eine bildende Religion zu predigen. Bei diesem gefährlichen Un⸗

schiff „Phoͤnix“ durch Zusammenstoßen mit dem Englischen Dampf nd e

schiff „Britannia“ zu Grunde gegangen, und es rde