1841 / 58 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

den 6. ril 1841 anberaumt und in dem Ses⸗ 2* unterzeichneten Regierungs⸗Abthei⸗

lung abgehalten Diejenigen,

igt sin 3 9 heneanegiic oder persönlich bei dem Justitiarius de

1Regierungs⸗Rath Troschel, über ihre Buali⸗ Seneenee llebernahme der Pacht, insbesondere auch k *In dem Devpostiorio des unterzeichneten Ober⸗Lan⸗

Über ihre Vermögens⸗Verhältnisse, auszuweisen, widri genfalls sie bei der Licitation nicht mit zugelassen wer den können. Außerdem hat Jeder, welcher mitbieten

will, bis zu letztgedachtem Zeitpunkte eine Bietung;⸗ Caution von 600 Thlr. in baarem Gelde oder in inlän⸗ dischen vollen Cours habenden Staats⸗Papieren oder Pfandbriefen zu depontren, welche so lange bei unserer

aupt⸗Kasse verbleibt, bis der Herr Geheime Staats⸗

inister v. Ladenberg Excellenz, welcher sich die Aus⸗ wahl unter den Bestbietenden und die Ertheilung des Zuschlages ausdrücklich selbst vorbehalten hat, über die Person des künftigen Pächters eutschieden haben wird.

Die Bedingungen, Register und Karten können täg⸗ lich in unserer Registratur eingesehen werden. Auch

ist ein Exemplar der Bedingungen dem Landraths⸗Amte

zu Kosten Behufs der Vorlegung an die Bietungs⸗ Uustigen zugefertigt worden. 1“ Posen, den 13. Februar 1841. Königliche Regierung, 8 Abtheilung für direkte Steuern, Domainen und Forsten.

Bekanntmachung. Nachdem Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Staats⸗ Minister Herr von Ladenberg für die zum sogenannten Schlüssel Lipowiec in der Herrschaft Kozmin gehörigen Güter Lipowiec und Hundsfeld den Zuschlag nicht ertheilt, vielmehr bestimmt haben, daß für diese Güter ein nochmaliger Licitations⸗Termin abgehalten werden soll, so ist zu diesem Behufe ein neuer Termin auf den 19. April c. in unserem großen Sitzungs⸗Saale hierselbst anberaumt. I. Zum Gute Lipowiec gehören nebst dem Schlosse Kozmin drei bei dieser Stadt belegene Häuser, einige Teiche, eine Wassermühle, eine Pottaschsiederei. Das Gesammt⸗Areal beträgt 2092 Morg. 147 —◻R. Darun⸗ ter sind an Acker 1118 M. 101 R., an Wiesen 122 M. 59 IR., an Raumweide 24 M. 14 ¶ᷣR., an urbar zu machendem Forstland 529 M. 82 ¶R., an Teichen 121 M. 11 R., an Gärten 78 M. 21 R., an Hof⸗ und Baustellen 27 M. 43 ¶R., an Wegen und Unland 71 M. 176 ¶Rz., überhaupt 2002 M. 147 ◻R. . Zum Gute Hundsfeld gehören an Acker 285 M. 146 ¶᷑RM., an Wiesen 26 M. 39 ◻R., an Gärten 7 M. 29 ¶R., an Raumweide 7 M. 57 ¶R., an urbar zu machendem Forstlande 485 M. 97 R., desgleichen an Teichen 18 M. 90 R., an Hof⸗ und Baustellen 3 M. 164 ◻¶ R., an Unland 39 M. 151 ◻R., Überhaupt 1874 M. 53 QR. Das Minimum des Kaufgeldes für das Gut Lipo⸗ wiec nebst Zubehör beträgt 43,400 Thlr. und für Hunds⸗ feld 23,800 Thlr., wovon Käufer in partem praetii bei Lipowiec 11,075 Thlr. und bei Hundsfeld 10,525 Thlr. in Posener Pfandbriefen übernehmen. Von dem nach Abzug der zu übernehmenden Pfandbriefe verbleibenden Kaufgelder⸗Reste ist ein Drittheil mit dem bis Johanni 1841 durch Amortisation getilgten Theile der Pfand⸗ briefe vor der Uebergabe, das Residuum aber innerhalb reier Jahre in drei gleichen jährlichen Raten zu bezahlen. Die speziellen Veräußerungs⸗Bedingungen liegen in unserer Registratur zur Einsicht bereit und werden in dem Licitations⸗Termine vorgelegt werden. Wir be⸗ merken noch, daß die Auswahl unter den Bietern sich der Herr Geheime Staats⸗Minister v. Ladenberg vor⸗ behalten haben, weshalb jeder Bietende bis zum Ein⸗ gange dieser Entscheidung an setn Gebot gebunden bleibt. Posen, den 14. Februar 1841. Königl. Preuß. Regierung, Abtheilung für die direkten Steuern, Domainen u. Forsten.

I1““

Nachdem der angeblich in der Grafschaft Hohenstein im Königreich Hannover geborne und nachherige Kö⸗ niglich Preußische Hauptmann und Commandeur der zweiten Abtheilung der 9ten Invaliden⸗Compagnie, Christian Günther, am 2. Mai 1839 zu Bunzlau in Niederschlesien ohne Hinterlassung bekannter Erben verstorben ist, so werden alle diejenigen, welche als Erben oder Erbes⸗Erben desselben Ansprüche an dessen Nachlaß zu haben vermeinen, hierdurch aufgefordert, sich dieserhalb bei uns binnen 9 Monaten zu legiti⸗ miren, oder ihre Ansprüche spätestens in dem auf hie⸗ sigem Ober⸗Landesgericht auf den 1. Juli 1841, Vormittags um 11 Uhr, vor dem Herrn Referen⸗ darius Bublatzky angesetzten Termin anzumelden und zu bescheinigen, widrigenfalls sie damit präkludirt werden und über den Nachlaß anderweit nach den gesetzlichen Vorschriften verfügt werden wird.

Glogau, den 28. Juli 1840. Königl. Preuß. Ober⸗Landesgericht. Erster Senat.

Subhastations⸗Patent.

Das Rittergut Scheibau, Freistädter Kreises, land⸗

schaftlich auf 23,330 Thlr. 17 sgr. 7 pf. abgeschätzt, soll am 7. April 1821, Vormittags um 11 Uhr, auf dem hiesigen Schloß im Wege der nothwendigen Subhastation verkauft werden.

Taxe und Hvpothekenschein liegen in der Registratur zur Einsicht bereit.

Glogau, den 15. September 1840.

Lönigl. Ober⸗Landesgericht. Erster Senat.

(L. S.) Kunow.

Subhastations⸗Patent. 8 Die Güter Groß⸗ und Wenig⸗Lessen, Laesgen, See⸗ dorff und Seiffersholz, Grünberger Kreises, landschaft⸗ lich mit Ausschluß eines Super⸗Inventarii zusammen auf 108,146 Thlr. 11 sgr. 10 pf., außerdem aber noch jedes besonders, nämlich Groß⸗ und Wenig⸗Lessen zu 80,330 Thlr. 24 sgr., Laesgen zu 56,199 Thlr. 8 sgr. 1 pf., Seedorff zu 18,638 Thlr. 25 sgr. 1 pf., Seiffers⸗ holz zu 20,838 Thlr. 4 sgr. 8 pf., taxirt, sollen am 29. Mai 1841, Vormittags um 11 Uhr, auf hiesigem Schlosse öffentlich in nothwendiger Sub⸗ hastation, und zwar entweder zusammen, oder Groß⸗ und Wenig⸗Lessen als ein Ganzes und Laesgen, See⸗ dorff und Seiffersholz wieder als ein Ganzes, ver⸗ kauft werden. 8 b Die Taxen und die Hypothekenscheine liegen in der Registratur zur Einsicht bereit. 1“ Gleichzeitig werden zu diesem Termine folgende ih⸗

w v 22 225* 2 welche auf das Pachtverhältniß einzuge⸗ d, haben sich bis spätestens zum I. Apri⸗

a) der Ober⸗Amtmann Johann George Schneider, b) das Fräulein Helene von Gersdorß Glogau, den 30. Oktober 1840. 8 lar ** Ober⸗Landesgericht. Erster Senat. 6 22*. —⸗

Bekanntmachung.

desgerichts befinden sich: 1 1) für den Lieutenant a. D. Friedrich

Masse; für den Apotheker Zachert 1 Thlr. 22

Liquidations⸗Masse; für die Erben des Apotheker Rengel aus Soldi 3 Thlr. 22 sgr. 6 pf.; et din 3 Thlr. 3 sgr. 9 pf.; für den Tagelöhner und Warnitz 6 Tblr.;

August v.

Sommer 281 Thlr. 10 sgr. 2 pf. aus der Kriegs⸗

rath Boneschen Nachlaß Masse uad

in dem Depositorio des Land⸗ und Stadtgerichts

zu Sorau für die Johann Christoph Walterschen

Kinder aus der Anne Rosine Walterschen Nach⸗

laß⸗Masse 5 Thlr. 1 sgr. 4 pf. Da der Aufenthalt der Eigenthümer dieser Massen unbekannt ist, so werden dieselben oder deren Erben und Cessionarien, so wie auch alle diejenigen, welche daran aus irgend einem Grunde Ansprüche zu haben vermeinen, hierdurch öffentlich aufgefordert, sich binnen 8 Wochen zu den betreffenden Akten und spätestens in dem auf dem Königl. Ober⸗Landesgericht mn äEAunun!; d. . Vormittags um 11 Uhr, vor dem Deputirten, Ober⸗ Landesgerichts⸗Referendarius Harmuth, angesetzten Ter⸗ mine entweder persönlich oder durch einen legitimirten Bevollmächtigten, wozu die Justizräthe Mettke und Tirpitz in Vorschlag gebracht werden, zu melden und zu legitimiren, widrigenfalls nach Ablauf dieser Frist die obengenannten Gelder zur Köuigl. Justiz⸗Offizian⸗ ten Witwen⸗Kasse abgeliefert werden sollen. Die sich später meldenden und legitimirenden Inter⸗ essenten haben auf die inzwischen von der Witwen⸗ Kasse erhobenen Zinsen der überlieferten Gelder keinen Anspruch. Frankfurt a. d. O., den 5. Februar 1841.

Königl. Preuß. Ober⸗Landesgericht.

Scheller.

Ediktal⸗ECitation. 1 Von Seiten des unterzeichneten Konigl. Ober⸗Lan⸗ desgerichts werden hierdurch die unbekannten Erben und Erbes⸗Erben oder nächsten Verwandten der am 8. November 1839 zu Reichenbach verstorbenen Excon⸗ ventualin des aufgelösten Cisterzienser Juͤngfrauen⸗ stifts zu Trebnitz, Bernhardine v. Wuerz, vorgeladen, in dem auf den I. Dezember d. J., Vormittags um 10 Uhr, anbsraumten Termine im Parteienzimmer Nr. 2 des hiesigen Ober⸗Landesgerichts⸗Gebäudes vor dem er⸗ nannten Deputirten, Herrn Ober⸗Landesgerichts⸗Refe⸗ rendar Klette, persönlich oder durch Bevollmächtigte aus der Zahl der bei uns zur Praxis berechtigten hie⸗ sigen Justiz⸗Kommissarien zu erscheinen, sich in diesem Termine vollständig als Erben zu legitimiren und ihre Gerechtsame wahrzunehmen.

Sollte in dem angesetzten Termine Niemand erschei⸗ nen, so wird der in ungefähr 1000 Thlr. bestehende Nachlaß der Bernhardine v. Wuerz als herrenloses Gut dem Königl. Fiskus zugesprochen werden. Breslau, den 3. Februar 1841.

Königl. Ober⸗Landesgericht. Erster Senat.

Es ist auf die Amortisation folgender Westpreuß. Pfandbriefe angetragen:

Namen und Bezeichnung „, Wohnort des es fee Pfandbriefs.

Erxtrahenten. I. Kfm. SaulSa⸗ Bartoszewice Marien⸗ muelzuSchnei⸗Nr. 9 500 Thlr.] werder. demühl. nebst Coup. von 6 BJohanni 1834 . 8 äab. Kgl. Regierung’Lopatken Nr. 35 zu Dauzig Na⸗füber 50 Thlr. mens der Brü⸗ derschaft zu Subkau. Kaufm. CarlMgowo Nr. 34 Kupffender zuse 50 Thlr. Bromberg. SamplawaNr. werder. 17 à 50 Thlr. Witwe Louise Kl. Bandtken Domke zu Hoch⸗Nr. 16 à50 Thlr. stries bei Dan⸗ güg. Wwe. MelchertsSchubin Nr. Bromberg zuCziskowke beis298 à 25 Thlr. Bromberg. 1 5. Ob. ControlleurDyck Nr. 4 5(Schneide⸗ Zeising zu Lan-11000 Thlr. mühl. tenburg.

Da ungeachtet der erlassenen öffentlichen Bekannt⸗ machungen bisher, außer den vorstehend genannten Extrahenten, während des Verlaufs von Sechs Zins⸗ sahlungs⸗Terminen kein Inhaber der gedachten Pfand⸗ 12. sich gemeldet hat, so werden diese etwanigen In⸗ haber hierdurch aufgefordert, bis zum Achten Zins⸗ spätestens aber bis zu dem 9. 2 ust 1841, Vormitt vor dem General⸗Landschafts Sundenle; gerichts⸗Rath Ulrich hierselbst, mit ihren Ansprüchen an gedachte Pfandbriefe sich zu melden oder die gänz⸗ liche Amortisation der letzteren zu gewärtigen Marienwerder, den 15. August 1840. 88 Königl. Westpreuß. General⸗Landschafts⸗Direction Freiherr von Rosenberg.

8 8

Bezeichn. des Depar⸗ tements.

Angabe des Verlusts.

verbrannt.

aus dem Kirchen⸗ Kasten zu Subkau entwendet.

verdorben.

Marien⸗ verbrannt.

werder.

unkennt⸗ lich gewor⸗ den. verbrannt.

Van g.

Kunow.

1 2 Rudoloh v. Ro⸗ thenburg 13 Thlr. 14 sgr. 6 pf. aus der Hauptmann v. Rothenburgschen erbschaftlichen Liquidations⸗[27.

8 1 8 sgr. 8 pf.] Datum Greifswald, den 23. Je 841. gleichfalls aus der Hauptmann v. Rothenburgschen V öe

für die Erben des Kaufmann Teichert aus Sol⸗-

Musketier Schmidt aus

für den Thierarzt Lange aus Stettin 6 Thlr. 12 sgr. 6 pf. Perzipienda aus der Hans George Ferdinand v. d. Ostenschen erbschaftlichen Liquidations⸗Masse; für den Russischen Capitain Friedrich Gottlieb Grollmann 220 Thlr. aus der verwit⸗ weten Oberst v. Grollmannschen Pupillen⸗Masse; für die Erben des Kandidaten Christian Wilhelm

mit Gebäuden, Befriedigungen, Saaten, Ackerarbeiten

dung und Beglaubigung

6. April gr. Morgens 10 Uhr, aufgefordert, bei Vermeidung der durch den

auszusprechenden gänzlichen Abweisung.

Königl. (I

Hofgericht von Pommern und S.) v. Möller, Prae

88

SdiktalSssiatlion. Ueber das Vermögen der Kaufmann Aron⸗Levinschen Eheleute hierselbst ist wegen Unzulänglichkeit desselben zur Befriedigung der Gläubiger von uns der Konkurs eröffnet und ein Liquidations⸗Termin auf

den 31. März 1841, Vormitags 11 Uhr,

sigen Gerichts⸗Lokale anberaumt. Die unbekannten Glänbiger der Gemeinschuldner werden daher vorgeladen, in diesem Termine persönlich oder durch Bevollmächtigte, wozu ihnen von den hie⸗ sigen Justiz⸗Kommissarien der Juüstizrath Barckow und Justiz⸗Kommissarius Kempe vorgeschlagen werden, zu erscheinen, ihre Forderungen mit Beweismitteln anzu⸗ geben und die darüber sprechenden Dokumente vorzu⸗ legen. Die Ausbleibenden haben zu gewärtigen, daß sie mit allen Ansprüchen an die Masse ausgeschlossen werden und ihnen deshalb gegen die übrigen Gläu⸗ biger ein ewiges Stillschweigen auferiegt werden wird. Stargard in Pommern, den 27. November 1840. Königl. Land⸗ und Stadtgericht. v. Griesheim.

Nothwendiger Verkauf. Königl. Land⸗ und Stadtgericht zu Wriezen. Wriezen, den 2. Januar 1841. Die den Michael Grunnowschen Erben gehörige, zu Alt⸗Reetz belegene, im Hypothekenbuche sub No. 7 ver⸗ zeichnete, auf 7132 Thlr. 5 sgr. gerichtlich abgeschätzte Siebenzig Morgenstelle soll im Wege der nothwendigen

Subhastation

ven 27uI11821 öffentlich meistbietend verfauft werden. Die Taxe, der Hypothekenschein und die besonderen Kaufbedingungen können täglich in unserer Registra⸗ tur eingesehen werden.

8 ma.

Die Erben des am 10. Oktober v. J. zu Bennecken⸗ stein verstorbenen Landgespann Christian Heinrich Hecht haben darauf angetragen, über dessen Nachlaß den erb⸗ schaftlichen Liquidations⸗Prozeß zu eröffnen, welchem Antrage stattgegeben ist. Es wird demnach zur An⸗ meldung der Ansprüche der Nachlaßgläubiger und resp. deren Nachweisung, so wie zur Wahl eines Kurators, ein Termin auf den 3. Mai c., Morgens 9 Uhr,

in termino den 24. Februar, 16. März und am Koͤlnische Feuer⸗Verst⸗ April cr. zu publizirenden Präklusiv⸗Abschied sch Fener zersicherungs⸗Gesellschaft.

Rügen. während bes

vor dem Herrn Kammergerichts⸗Assessor Hundt im hie⸗

mer Ramelow von dem Eigenthümer Carl Krüger am tere Anweisung, im Fall des Ausbleibens aber zu 4. Juli 1840 erkaufte, auf Rügen belegene Gut Tilzow gewärtigen, daß der Verschollene für todt erachtet

und sein zurückgelassenes, bisher in unserm Devposi⸗

Gartenbestellung, Dungfuhren, Klee⸗ und Dung⸗Vor⸗ torio verwaltetes Vermögen den nächsten Erben, die räthen, dem größten Theile des Guts⸗Inventarii ansich als soiche dazu gesetzmäßig legitimiren können Vieh, Feld⸗ und Wirthschaftsgeräth, Gesinde⸗Betten ausgeantwortet werden wird. 8 und Milchgeräth rechtsbegründete Forderungen haben oder geltend machen wollen, werden zu deren Anmel⸗

D. Wartenberg, den 22. Juni 1840. Herzogl. Stadtgericht und Justiz⸗Amt. v. Wurmb.

Indem ich mich auf meine früheren Ankündigungen beziehe, empfehle ich mich dem geehrten Publikum fort⸗ tens und bringe gleichzeitig noch zur Kenntniß, daß g in Lenzen Herr Aron Riese, Kaufm., in Strausberg Herr Heinrich Gückler, Kaufm.,

als Agenten der Gesellschaft zu jeder gewünschten Aus⸗ kunft und Entgegennahme von Versicherungs⸗Anträgen stets bereit sind.

Berlin, den 23. Februar 1841. Der General⸗Agent S. Bleichröder.

Ober⸗Schlesische Eisenbahn.

Die Herren Actionaire der Ober⸗Schlesischen Eisenbahn werden hierdurch zu einer auf

den 22. März d. J., Nachmittags 3 Uhr, in dem hiesigen Börsen⸗Lokale anberaumten General⸗ Versammlung eingeladen, um:

das entworfene Gesellschafts⸗Statut zu berathen und zu vollziehen. G

Der gedruckte Entwurf der Statuten wird den auswärtig wohnenden Herren Actionairen zuge⸗ sandt werden, die hiesigen Herren Aectionaire ersu⸗ chen wir, denselben in dem Büreau, vom 10. März ab, abholen zu lassen.

Wir laden die Herren Actionaire ferner zu einer zweiten auf den 5. April d. J., Nachmittags 3 Uhr, eben daselbst anberaumten General⸗Versammlung ein, um in derselben: 8 die Wahl der Repräsentanten der Gesellschaft nach Maßgabe des Gesellschafts⸗Statuts vorzu⸗ nehmen.

Die nicht erscheinenden Herren Actionatre werden den durch Stimmenmehrheit von den Anwesenden ge⸗ faßten Beschlüssen beitretend erachtet. Einlaßkarten zu den beiden resp. Versammlungen sind vom 15. März ab im Büreau der Gesellschaft, Ohlauer Straße Nr. 44, bis spätestens an den Tagen

Breslau, den 18. Februar 1841.

Der Comité der Ober⸗Schlesischen Eisenbahn. 8 Graf Pückler, Graeff, Präsid. der Kgl. Regierung zu Oppeln. Kgl. Justizrath. Klocke, Kraker, Stadtverordneten⸗Vorsteher. Kgl. Kommerzienrath.

Lange, Lewald, Ober⸗Bürgermeister u. Geh. Reg.⸗Rath. Kaufmann. v. Löbbecke, Manger, Milde, Kgl. Kommerzienrath. Kgl. Bau⸗Inspektor. Kaufmann. Graf v. Renard, Gustav Graf v. Saurma, auf Groß⸗Strehlitz. auf Jeltsch.

Schiller,

vor dem Herrn Kreis⸗Justizrath Saalfeld an Gerichts⸗ stelle hierselbst anberaumt, wozu die Gläubiger persön⸗ lich oder durch zulässige Bevollmächtigte, wozu ihnen im Falle der Unbekanntschaft die Herren Justiz⸗Kom⸗ missarien Dr. Fischer, Maximilian und Dr. Schulze vorgeschlagen werden, unter der Verwarnung vorgela⸗ den werden, daß die außenbleibenden Kreditoren aller ihrer etwaigen Vorrechte verlustig erklärt und mit ih⸗ ren Forderungen nur an G was nach Befrie⸗ digung der sich meldenden Gläubiger von der Masse br übrig bleiben möchte, werden verwiesen werden. Nordhausen, den 16. Januar 1841. Königl. Preuß. Land⸗ und Stadtgericht.

Nothwendiger Verkauf.

gericht zu Berlin, den 2. November 1840. Das an der Friedrichsgracht Nr. 12 belegene Grund⸗ stück des Destillateurs Distelkamm und der verehelich⸗ ten Lindner, taxirt zu 5782 Thlr. 23 sgr., soll am 25. Juni 1841, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxre und Hypothekenschein sind in der Registratur einzusehen. Der dem Aufenthalte nach unbekannte Kaufmann Karl Friedrich Paetow, als eingetragener Gläubiger, wird hierdurch öffentlich vorgeladen.

GEdikial Citaton. In dem über den Nachlaß des im August d. J. verstorbenen hiesigen Kaufmanns D. A. Oelsner am 20. Oktober d. J. eröffneten erbschaftlichen Liquidations⸗ Prozesse ist ein Termin zur Anmeldung und Nachwei⸗ sung der Ansprüche aller unbekannten Gläubiger auf den 3. April 1841, Vorm. um 11 Uhr, vor dem Herrn Stadtgerichts⸗Rath Sack angesetzt wor⸗ den. Diese Gläubiger werden daher hierdurch aufge⸗ fordert, sich bis zum Termine schriftlich, in demselben aber persönlich oder durch gesetzlich zulässige Bevoll⸗ mächtigte, wozu ihnen beim Mangel der Bekanntschaft die Herren Justiz⸗Kommissarien Müller I. und Ottow vorgeschlagen werden, zu melden, ihre Forderungen, deren Art und das Vorzugsrecht anzugeben und die etwa vorhandenen schriftlichen Beweismittel beizubrin⸗ gen, demnächst aber die weitere rechtliche Einleitung der Sache zu gewärtigen, wogegen die Ausbleibenden aller ihrer etwaigen Vorrechte verlustig gehen und mit, ihren Forderungen nur an dasjenige, was nach Befrie⸗ digung der sich meldenden Gläubiger von der Masse noch übrig bleiben möchte, werden verwiesen werden. Breslan, den 17. November 1840.

Königl. Stadtgericht II. Abtheilung.

Behrends.

————

8 GCdicaäal CEiatibon. 1 Von dem unterzeichneten Gericht wird hierdurch der seit langen Jahren verschollene, aus D. Warten⸗ berg gebürtige und dem Vernehmen nach in die Rusfi chen Staaten ausgetretene Sattlergeselle Frie⸗ drich Wilhelm Kleike und dessen etwa zurückgelassene Erben und Erbnehmer aufgefordert, sich binnen 9 Monaten, spätestens aber in dem auf

den 29. April 1841, Vormittags 10 Uhr, im Parteienzimmer hierselbst angesetzten Termine

rem Aufenthalte nach unbekannte Gläubiger resp. deren Erben mit vorgeladen:

Alle und Jede, welche an das von dem Eigenthü⸗

Kaufmann.

Demnach der Ackerwirth Johann Diedrich Niehaus zu Hahlen, Kirchspiels Menslage, welcher von den Er⸗ en der verstorbenen Demoiselle Ledders, Rebbelmann und Johann von Ahlen zu Gladbeck bei Dorsten an der Lippe, das diesen Erben gehörende Kohrmannsche vollerbige Kolonat zu Kl. Mimmelage, Kirchspiels Menslage, welches an der einen Seite an die Bauer⸗ schaft Nortrup, Kirchspiels Ankum, insbesondere an das in dieser Bauerschaft belegene Wolthaus⸗Kolonat, auf der anderen Seite an den Hof des Kolonen Kl. Neßlage in der Bauerschaft Kl. Mimmelage gränzt, in seinem gesammten Komplexe mit allen Rechten und Gerechtigkeiten gekauft und angetreten, um die öffent⸗ liche Vorladung derjeunigen, welche Forderungen und Ansprüche an gedachte Stätte zu haben vermeinen, nachgesucht hat und diesem Suchen mittelst Dekrets vom heutigen Tage stattgegeben ist: so werden Alle und Jede, welche Real⸗ oder sonstige dingliche Rechte und Ansprüche an gedachte Kohrmanns⸗Stätte zu ha⸗ ben vermeinen oder ein Näherrecht auszuüben gewillet sind, hierdurch aufgefordert, ihre Forderungen und An⸗ sprüche in dem zu deren Anmeldung auf den 23. März d. J., Morgens 10 Uhr, vor hiesigem Amtsgerichte angesetzten Termine persön⸗ lich oder durch gehörig Bevollmächtigte anzuzeigen und ihre Beweismittel, wenn solche in Urkunden bestehen, vorzulegen, sonst aber dieselben bestimmt und vollstän⸗ dig anzugeben, und zwar unter der Verwarnung, daß sie widrigenfalls mit ihren Real⸗Forderungen oder son⸗ stigen dinglichen und Näherrechts⸗Ansprüchen ausge⸗ schlossen werden sollen. Decretum Quakenbrück, den 13. Februar 1841. 8 Königl. Amtsgericht. ,

Literarische Anzeigen. Eben ist fertig geworden bei Hinrichs in Leipzig und zu sinden auch in Berlin in Plahn’s Buchhoͤlg. (L. Nitze), Jägerstr. 37, Duncker, Besser⸗

Grammaire Allemande à l'usage des Français et de ceux qul. possodent Ia langue Française, ou Méthode practique pour ap- prendre facilement et à fond la langue Allemande par Charles B. Schade. Onziême édition entièrement refondue et considerabl. augmentée S8. 485 pages. 1841. Lart. 1 Thlr. Flügel, Konsul, Pr. J. G., kleines kaufmänni⸗ sches Handwörterbuch in 3 Sprachen: Deutsch⸗ Englisch⸗Französisch. Enthaltend: die gebräuchlich⸗ sten Ausdrücke des Handels. karton. 1841. 2 ¼ Thlr. Hofmeister, Ad., die Fabrication des Alauns, so wie der Handel mit diesem Produkte und die über ihn erschienene Literatur. Nach den besten

dargestellt zum Gebrauche für Technologen, Künst⸗ ler und Professionisten, ganz besonders aber für

Besitzer von Alaunwerken, Färber, Kaufleute ꝛc. Mit Abbild. 72 S. 8. 1840. geh. 10 sgr.

persönlich oder schriftlich zu melden und sodann wei⸗

vor den Versammlungen in Empfang zu nehmwen.

380 S. Lex.⸗S.

Quellen, neuesten Forschungen und Entdeckungen

setzige Kabi

Berlin, Sonnabend den 27ten Februar

Amtl. Nachr. 35.

Frankr. Deput. Kammer. Interpellation des Herrn Mermilliod in Bezug auf den Argentinischen Frieden. Erwiederung des Mini⸗ sters der auswärtigen Angelegenheiten. Die Wiederaufnahme des Vorschlags des Herrn Remilly in Betreff der Ausschließung der Be⸗ amten aus der Deputirten⸗Kammer wird mit schwacher Majorität verworfen. Paris. Vermischtes.

Großbr. u. Irl. London. Der Cardigansche Prozeß. Wähler⸗ Registrir. Bills. Maschinen⸗Ausfuhr. Pottaschen⸗Fabrication.

Belg. Brüssel. Der Antrag für die kathol. Universitäk.

Schwed. u. Norw. Stockholm. Spannung zwischen Reichsständen u. Regierung. an. Kopenh. Kandidat Orla Lehmann in Anklagestand versetzt.

Verkehr mit Schweden.

Deutsche Bundesst. Sachsen, Dresden. Dr. Carus nach Tos⸗ kana. Bremen. Erfolg des Sprengens des Eises durch Pulver.

Oesterr. Wien. Feldm. Lieut. v. Lurem †. Herzog v. Bordeaur tritt eine Seereise auf einem Oesterreichischen Kutter an. Triest. Stockung des Levant. Handels.

Schweiz. V. d. Aar. Stimmung gegen jede fremde Intervention.

Nord⸗Am. New⸗York. Mac Leod'’s Freilassung und Wiederver⸗ haftung. Wegnahme eines Amerikan. Schooners von Seiten der Brit. Behörden.

Duvergier de Hauranne: Ueber die Engl. Franz. Allianz und die Eröffnung des Parlaments. (Forts)

Se. Majestaͤt der Koͤnig haben dem Koͤnial. Schwedischen Kammerherrn und Legations⸗Secretair zu St. Petersburg, Ba⸗ ron Friedrich von Wedel⸗Jarlsberg, den St. Johanniter⸗ Orden, und dem Kreis⸗ und Stadt⸗Physikus, Dr. Stephany zu Frankenstein, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse zu ver⸗ leihen geruht.

Se. Majestaͤt der Koͤnig haben dem vormaligen Kandidaten der Theologie, jetzt Theilnehmer an der Papierhandlung Pluͤ⸗ macher und Comp., Friedrich Wilhelm Meyer in Elberfeld, 8 gestatten geruht, die von Sr. Majestaͤt dem Koͤnige von

riechenland fuͤr die Dienste, welche er als Freiwilliger im Grie⸗ chischen Heere geleistet hat, ihm verliehene Auszeichnung des Denkkreuzes zu tragen.

Des Koͤnigs Majestaͤt haben den Kaufmann Adolph zu Thorn zum Kommerzien⸗Rath zu ernennen, und das deshalb ausgefertigte Patent Allerhoͤchst selbst zu vollziehen geruht.

Se. Koͤnigl. Hoheit der Prinz Albrecht ist von Schwe⸗ rin im Mecklenburgischen wieder hier eingetroffen.

b Angekommen: Der General⸗Major und Commandeur der 4ten Landwehr Brigade, Freiherr von Troschke, von Stargard.

1 3 Firankreich G 1

Deputirten⸗Kammer. Sitzung vom 20. Februar. Da man wußt;, daß heute die Interpellationen wegen des Trak⸗ tats mit Buenos⸗Ayres an der Tagesordnung waren, so hatten sich die Tribunen schon fruͤhzeitig gefuͤllt. Alle Minister waren auf ihren Plaͤtzen, und in einer der reservirten Tribunen bemerkte man den General Mackau. Gleich nach Eroͤffnung der Sitzung bestieg Herr Mermilliod die Rednerbuͤhne. „Ich habe die Ehre“, sagte er, „eine Bittschrift auf das Buͤreau des Praͤsiden⸗ ten niederzulegen, welche von 1320 unserer an den Ufern des Pla⸗ tastroms wohnenden Landsleute unterzeichnet worden ist. Diese Bittschrift traͤgt das Datum des 5. November 1840. Sie ist gewissermaßen der erste Akt des Schrittes, den ich heute thue; sie ist das erste Wort der Interpellationen, welche ich gegenwaͤr⸗ tig an die Herren Minister richten werde. Am 8ten d. M. fand im Schoße der Pairs⸗Kammer eine kurze Eroͤrterung uͤber den mit Buenos⸗Ayres abgeschlossenen Traktat statt. Der Minister der auswaͤrtigen Angelegenheiten gab damals keine vollstaͤndigen Explicationen, weil er wahrscheinlich noch nicht im Besitz all der Do⸗ kumente war, welche Aufschluß uͤber jene Angelegenheit geben. Ich denke, daß gegenwaͤrtig die Frage voͤllig aufgeklaͤrt ist. Ich habe es mir zur Pflicht gemacht, dieselbe gruͤndlich zu studiren, wenn es auch nur waͤre, um sie der Kammer so kurz als moͤg⸗ lich darzustellen. Es sind drei Dinge bei dem Traktat zu pruͤfen: die von dem Conseils⸗Praͤsidenten des 1. Maͤrz ertheilten In⸗ structionen, die Art, wie diese Instructionen ausgefuͤhrt worden sind, und die Gruͤnde, welche man fuͤr die Ratification des Traktats geltend machen koͤnnte. In Bezug auf die Instruc⸗ tionen, welche ertheilt worden sind, will ich, wenn auch dem Herrn Thiers der Vorwurf zu machen ist, dieselben in Wider⸗ spruch mit seinen Aeußerungen auf dieser Rednerbuͤhne abgefaßt zu haben, doch gern einraͤumen, daß sie dem Unterhaͤndler einen großen Spielraum ließen; aber ich bin auch der Meinung, daß der Unterhaͤndler, dem so große Freiheit gelassen wurde, dieselbe weit besser haͤtte benutzen koͤnnen, als er es gethan hat. In Bezug auf den Admiral Mackau, werde ich den Admiral von dem Unterhaͤndler zu unterscheiden wissen. Ehre dem ausgezeich⸗

neten Offizier, dem hoͤchst verdienstvorllen Seemanne; aber stren⸗

ger Tadel vhexeev er und dem Unterhaͤndler! Was das

ifft, so bin ich nich

sinnt, aber ich werde Rechenschaft von den Gruͤnden verlangen,

die es bestimmen, einen Traktat zu ratifiziren, der unsere Ehre

kraͤnkt und unsere Interessen gefaͤhrdet.“ Der Redner ging hier⸗

auf eine Reihe bekannter Thatsachen durch, die sich auf die Ver⸗

haͤltnisse des Rosas zu seinem Vaterlande und zu Frankreich be⸗

deehen. Um einen Begriff von dem Schrecken, den Rosas den

dewohnern von Buenos⸗Ayres einfloͤßt und von der Grausamkeit

seiner Regierungsmittel zu geben, liest Herr Mermilliod einen Aus⸗

zug aus dem in Buenos⸗Ayres erscheinenden offiziellen Blatte

vor. Der Artikel beginnt mit dem Programm der Feierlichkeiten,

welche bei Gelegenheit der Aufstellung des Bilbnisses des Di⸗

tators stattfinden sollten; dann folgt die Erzaͤhlung jener Feier⸗

lichkeiten. „Sobald,“ heißt es darin, „der militairische General⸗ Inspektor das Zeichen gegeben hatte, setzte sich der Zug in Be⸗ wegung und begab sich nach dem Hause Seiner Excellenz. Die Damen, welche sich mit in dem Zuge befanden, wurden vor den Wagen gespannt, auf dem sich das Bildniß des Wiederherstellers der Argentinischen Unabhaͤngigkeit befand, und sie zogen denselben abwechselnd mit den Generalen bis zum Eingang der Kirche. Man hat keinen Begriff von dem Enthusiasmus, den jene Da⸗ men an den Tag legten.“ Eine solche Erzaͤhlung, be⸗ merkte der Redner, gebe eine deutliche Idee von dem Zu⸗

stande des Schreckens, der in Buenos⸗Ayres herrschte.

Herr Mermilliod erinnert hierauf an die gegen mehrere Fran⸗ zoͤsische Unterthanen veruͤbten Grausamkeiten, an die Maß⸗ regeln, welche die Franzoͤsische Regierung ergriffen habe, um

Genugthuung zu erlangen, und an die Verpflichtungen, welche

man gegen die Verbuͤndeten eingegangen sey, die man in Monte⸗

video gefunden habe. In Bezug auf das Benehmen des Admi⸗

rals Mackau sagte Herr Mermilliod: „Sie muͤssen, m. H., um

das Benehmen des Admirals zu wuͤrdigen, den damaligen Zu⸗

stand der Dinge in Buenos⸗Ayres genau ins Auge fassen. Wenn ich darthue, daß Herr von Mackau denselben unberuͤcksichtigt ge⸗ lassen und seine Instructionen nicht befolgt hat, so ist die Sache der Bittsteller, fuͤr welche ich hier auftrete, gewonnen. Der Ge⸗ neral Lavalle, sagte man, waͤre vernichtet gewesen und haͤtte dem Rosas keinen Widerstand mehr leisten koͤnnen. Dies ist nicht richtig. In dem Augenblick, wo Herr von Mackau in Montevideo ankam, hatte sich der General Lavalle dem Norden zugewendet, zwei Provinzen zum Aufstande gebracht, die Regierung in denselben veraͤndert und die Einwohner fuͤr sich gewonnen. Er war an der Spitze von 10,000 Mann, bereit, einen Krieg auf Tod und Le⸗ ben mit Rosas zu beginnen. Was haͤtte der Admiral Mackau unter diesen Umstaͤnden thun muͤssen? Er mußte sich der Stadt Buenos⸗Ayres bemaͤchtigen, welche Rosas verlassen hatte; er wuͤrde daselbst eine Einwohnerschaft gefunden haben, welche bereit gewe⸗ sen waͤre, uns zu unterstuͤtzen; Rosas haͤtte seinen Standpunkt verloren, er waͤre vernichtet gewesen. Es hing nur von Herrn von Mackau ab, sich von dem wahrhaften Zustande der Dinge zu uͤberzeugen, den zu verkennen er sich foͤrmlich bemuͤht hat. Es war ihm ein vertraulicher Brief mitgetheilt worden, den der Englische Gesandte in Buenos⸗Ayres geschrieben hatte, und in welchem es hieß: „„Rosas ist bis zum heutigen Tage gluͤcklich gewe⸗ sen; aber jetzt kann ihn nur ein Wunder vom Untergange retten.”°—

Herr Mermilliod eroͤrterte hierauf die einzelnen Artikel des Traktats. Er bemerkte zuvoͤrderst, daß der ganze Traktat schon deshalb null

und nichtig sey, weil Rosas bei Unterzeichnung desselben nicht

mehr mit den Vollmachten bekleidet gewesen waͤre, die ihm die

Argentinische Republik fruͤher verliehen gehabt haͤtte; es sey eine

grobe Luͤge von Seiten Rosas, wenn er sich den Minister der

auswaͤrtigen Angelegenheiten der Argentinischen Confoͤderation

nenne. Die Klausel des Traktats wegen der Entschaͤdigung

nannte der Reder einen Hohn, da Rosas sich der Ausfuͤhrung

derselben stets entziehen koͤnnte. Der ganze Traktat stehe im

Widerspruch mit dem Ultimatum, welches am 23. September

1838 uͤberreicht worden sey. Auch die in dem Traktat festgestellte

Amnestie enthalte so unbestimmte Ausdruͤcke, daß sie den Ver⸗

buͤndeten Frankreichs nicht die geringste Sicherheit gewaͤhre. Am

Schlusse seines sehr ausfuͤhrlichen Vortrages forderte Herr Mer⸗

milliod das Ministerium auf, kategorische Erklärungen uͤber den

Traktat, uͤber seine Ursachen und uͤber seine Folgen zu geben.

Der Minister der auswaͤrtigen Angelegenheiten bestieg

hierauf die Rednerbuͤhne mit einem sehr voluminoͤsen Aktenstuͤcke

unter dem Arme. Er sagte:

„Ich bitte die Kammer, sich über diese Menge von Pavpieren nicht u erschrecken; ich werde sehr kurz seyn, und die Explicationen, welche 9 zu geben habe, auf sehr einfache Darlegungen beschräuken; beson⸗ ders, da ich diesen Gegenstand schon in einer anderen Kammer aus⸗ führlich erörtert habe, und eine Wiederholung des Gesagten für über⸗ flüssig halte. Ich habe zwei vorläufige Bemerkungen zu machen. Die erste besteht darin, daß die der Kammer so eben vorgelegte und von einer gewissen Anzahl von b unterzeichnete Bittschrift der Re⸗ gierung völlig unbekannt ist. ie hat nicht davon sprechen hören, und es ist ihr direkt keine Reclamation zugegangen. Da nun aber die Ratificationen des Traktates noch nicht vollzogen waren, da das neue Kabinet sich über die Absichten der Regterung noch nicht ausge⸗ sprochen hatte, so wäre es wohl passend gewesen, ihr jene Reclamationen zuzusenden. Die zweite Bemerkung bezieht sich auf eine einfache Tharsache, die ich der Kammer vorlegen werde, ohne ir⸗ gend Folgerungen daraus zu ziehen. Vor der Blokade von Buenos⸗ Avres, in den Jahren 1835 und 1836, belief sich der Werth der Ein⸗ fuhren in Montevideo auf ungefähr 15 bis 20 Millionen jährlich, während der Blokade von Buenos⸗Ayres stieg der Werth jener Ein⸗ fuhren auf 15 bis 16 Millionen monatlich. Es geht daraus deut⸗ lich hervor, daß der Handelsstand von Montevideo aus der Blokade von Buenos⸗Ayres ungeheure Vortheile zog, und daß er daher ein persönliches Interesse bei der Fonzaser jener Blokade hat. Ich will, wie gesagt, aus dieser Thatsache keine Folgerungen ziehen, sondern ich überlasse dies der Kammer. Nach diesen beiden vorläufigen Bemer⸗ kungen komme ich zum Traktate selbst. Der Admiral Mackau hat in Gemäßheit der Instructionen des Kabinets vom 1. März gehandelt; aber jene Instructionen hatten nichts Eigenthümliches, sondern sie stimmten genan mit denen überein, welche die Kabinette vom 15. Ayril und vom 12. Mai ertheilt hatten. Die drei Kabinette haben dasselbe Ultimatum aufgestellt, und ihren verschiedenen Unterhändlern dieselben

Instructionen ertheilt. Damit in dieser Beziehung nicht der geringste Fweifel übrig bleibe, so will ich der Kammer die Inst

schwierigen, fuͤr

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drei Kabinette mittheilen. Das Kabinet vom 15. April sagte am Schlusse der dem Herrn Duchet⸗Martigny zugesandten Instructionen: „„Ich kann Sie nur neuerdings auffordern, die Beendigung der Zwi⸗ stigkeiten zwischen Frankreich und Buenos⸗Ayres auf die wirksaunste Weise zu beschleunigen; ich will damit freilich nicht gesagt haben, daß man darauf verzichten müsse, dasjenige zu erlangen, was die Ehre Frankreichs und die Interessen ünserer Mitbürger erheischen. Ich weiß, welchen Schaden man der Argentinischen Republik durch die Blofkade zufügen kann; aber die Süd⸗ Amerikanische Be⸗ völkerung, an den Bürgerkrieg gewöhnt, ist fuͤr eine solche Hemmung nicht so empfindlich, als es Europäische Bevölkerungen seyn würden. Man muß übrigens auch nicht aus den Augen verlieren, daß eine zu lange Dauer der Blokade dieser Maßregel etwas von ihrer moralischen Wirkung rauben würde. Es ist die Absicht der Regierung des Königs, daß Sie sogleich mit der Argentinischen Regierung in Ver⸗ bindung treten, und ein Arrangement auf Grundlagen vorschlagen, welche es augenscheinlich machen, daß wir weit davon entfernt sind, die Argentinische Regterung demüthigen zu wollen. Verlangen Sie eine Entschädigung zu Gunsten derjenigen Französischen Unterthanen, die in ihren Interessen benachtheiligt worden sind, und setzen Sie für die Zukunft zu Gunsten Frankreichs die Behandlung der begünstigtsten Natson fest.““ Am 6. März 1839 schrieb dasselbe Kabinet an denselben Unterhändler: „„Die Regierung des Königs bedauert es. lebhaft, daß die Expedition nicht den ausschließlich Französischen Charakter bei⸗ behalten und daß eine Abtheilung der Truppen Ribera's dieselbe unter⸗ stützt hat. Der Anschluß an einen Insurgentenchef ist eine wichtige Thatsache, die die ernstesten Folgen haben kann. Die gegen die Argen⸗ tinische Regierung ergriffenen Maßregeln müssen keinen entschieden feind⸗ seligen Charakter haben; und besonders muß sich Frankreich auf keine Weise in die inneren Angelegenheiten von Buenos⸗Apres einmischen. Der einzige Zweck Frankreichs ist, sich selbst Gerechtigkeit zu verschaf⸗ fen; es hat sich nicht um Anderer Angelegenheiten, sondern uur um seine eigenen zu kümmern. Das Außerachtlassen dieser Grundsätze könnte die ernsthaftesten Uebelstände nach sich ziehen. Es sind, wie Sie sehen, m. H., drei ganz verschiedene Dinge in den Instructionen enthalten;: Entschädigung für die Frayzosen, welche Verluste erlitten haben; Behandlung Frankreichs auf dem Fuß

mi in die innern Streitigkeiten des Landes zu enthalten. eeeee. 12. Mat übersandte dem Unterhändler am 21. Oktober 1839 folgende Justruction: „„Es ist die Absicht der Regierung des Königs, daß Sie bei Ankunft des Admiral Dupotet der Argentinischen Regierung auf offiztelle Weise anzeigen, daß Sie ermächtigt sind, mit ibr zu unterhandeln. Sie müssen, in Erwartung eines später zwischen Feenec und der Argentinischen Republik abzuschließenden Handels⸗ raktates, für Frankreich die Behandlung auf den Fuß der begünstigtsten Nation festsetzen, und verlangen, daß der Grundsatz einer Entschädigung für die Franzosen, wesche Verluste erlitten haben, anerkannt werde; die Summe der Entschädigung kann einer schiedsrichterlichen Entschei⸗ dung vorbehalten bleiben. Es sind dies die ein gcgen wesentlichen Punkte, über die Sie zu unterhandeln haben.“”““ Die Instructionen des Kabinets vom 1. März sind Ihnen bekannt; Sie verlangen eben⸗ falls die Behandlung auf den Fuß der begünstigtsten Nation und die Anerkennung des Grundsatzes der Entschädigung. Der ehrenwerthe Herr Mermilliod hätte gewünscht, daß die Personen, welche Entschädi gung erhalten sollten, sogleich namentlich aufgeführt würden. Herr Thiers hatte diesen Einwand vorausgesehen und deshalb in seinen In⸗ structionen gesagt: „„Wenn Sie es erlangen können, daß die Entschä⸗ digungen namentlich aufgeführt und daß die Gesammt⸗Summe dersel⸗ ben festgtsetzt werde, so ist es noch besser; aber da diese untergeordnc⸗ ten Bedingungen in keinem früheren Ultimatum enthalten sind, so könnenSie nicht in peremtorischer Weise darauf bestehen, und Sie können nur den Grundfatz der Entschädtgung, die später auf schiedsrichterlichem Wege zu reguliren seyn würde, festhalten.’“”“ Sie sehen, m. H., daß alle Kabi⸗

nette, die sich auf einander folgten, ihren Unterhändlern gleiche In⸗

structionen ertheilt haben. Man behauptet hier jetzt, wie man schon früher an einem anderen Orte behauptet hatte, daß man gar nicht mit Rosas hätte unterhandeln, sondern so lange mit ihm hätte Krieg füh⸗ ren müssen, bis er gestürzt sey. Die Franzosen in Montevideo machen es dem Admiral Mackau zum Vorwurfe, daß er den Krieg gegen Ro⸗ sas nicht bis zur Vernichtung desselben fortgesetzt habe. In diesem Sinne lauteten aber nicht die dem Admiral erlheilten Instructionen. Man hatte ihm vorgeschrieben, zu unterhandeln, und er hatte unter⸗ handelt. In der Instruction, die der ehrenwerthe Herr Thiers dem Admiral Mackau ertheilte, hieß es unter Anderem: „„Mit Rosas zu unterhandeln, muß Ihre erste Sorge seyn.““

Herr Guizot widerlegte darauf die Behauptung des vorigen Redners, daß Rosas in dem Augenblicke, wo man den Trak⸗ tat mit ihm abgeschlossen haͤtte, in einer verzweifelten Lage ge⸗ wesen sey. Der General Lavalle habe die Provinz Buenos⸗Ayres raͤumen muͤssen, und nur eine kraͤftige Unterstuͤtzung von Seiten Frankreichs haͤtte ihn in den Stand setzen koͤnnen, den Kampf gegen Rosas fortzufuͤhren. Dadurch waͤre Frankreich aber noch entschiedener in einen fremden Buͤrgerkrieg verwickelt worden, und einer solchen Lage, die ganz gegen die Politik und gegen die Interessen Frankreichs waͤre, 1. der Traktat ein Ende ge⸗ macht. „Die Kammer“, so schloß Herr Guizot, „wird sicherlich nicht von mir erwarten, daß ich ein Urtheil uͤber die ver⸗ schiedenen Parteien faͤlle, welche gegenwaͤrtig um die Ge⸗ walt in der Argentinischen Republik kaäͤmpfen, daß ich die Eine legitim, gerecht, ehrenvoll, und die Andere ungesetz⸗ lich, barbarisch und blutgierig nenne. Es steht uns nicht zu, dergleichen Urtheile zu faͤllen. Es ist hier oder nie⸗ mals der Fall, den Grundsatz der Nichteinmischung in seiner ganzen Ausdehnung anzuwenden. Wenn Rosas den Traktat nicht hält, den er unterzeichnet hat, wenn er die Klauseln dessel⸗ ben nicht ausfuͤhrt, wenn er die Vortheile, auf die wir ein Recht haben, nicht gewäͤhrt, so bleiben uns Mittel genug, um ihn dazu zu zwingen; aber ich begreife nicht, wie man der Regierung ei⸗ nen ernsten Vorwurf daruͤber machen kann, daß sie aus einer den Schatz laͤstigen Lage herausgekommen ist. Ich will gern glauben, daß persoͤnliche Interessen darunter zu seiden haben. Es ist natuͤrlich, daß sie sich beklagen und daß sie reklamiren; aber auf die Entschließungen der Kammer und auf die Regierung des Koͤnigs koͤnnen dieselben keinen Einfluß ha⸗ ben. Der Traktat wird ratifizirt werden, weil er den Iatehf sen Frankreichs gemäͤß ist.“ inige Redner wollten eee desne Debatte noch weiter fortsetzen; aber die Kammer w.ree Schluß derselben; und da kein bestimmter Antrag exehr. war, so ging man zur Tagesordnung uͤber. s Bmns ges ens Ballange erhielt das Wort, um die Wiederau

milly'schen Vorschlags, in Betreff der Beamten 8e ber Käm er”

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der begünstigtsten Nation; und die ernste Empsehlung, sich jeder 71

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