die erforderlich
vele⸗ C. Lebruͤn. Nach dem ersten, zweiten und nach dem dritten Akt⸗
Die Regierung wird alle Opfer bringen, Gymnastisch⸗athletische Vorstellung der Gebruͤder
wird. Amsterdam,
um ein so großes Werk zu Ende zu fuͤhren. gende Plan ist nicht der einzige, den sie in unterstuͤtzt. Der in Konstantine ansaͤssige schlaͤge zur Colonisation gemacht, ten sehr gut aufgenommen worden wuͤrden, auf einem anderen
sind,
die von dem Conseils⸗ sind, und das Resultat haben Punkte unseres Gebietes im noͤrdli⸗
diesem Augenblicke Pfarrer hat auch Vor⸗ Praͤsiden⸗
chen Afrika einen zweiten Mittelpunkt der Kolonisation zu gewinnen.
Dauer der Eisenbahn⸗Fahrten am
22. Maͤrz.
eitdauer — von Potsda
Abgang
Seitdauer
St. M. Uhr Morgens. V — 43 „ Vormitt.. — 40 „ Nachmitt. — - Abends —
„ 10 » 42 „ 1 44 „ 4 53³ 727
„ 2 2 1 7 2
In der Woche vom 16. bis
2 8—
Berlin c1 Den 23. März 1841.
Um 7 Uhr Morgens.. Vormitt. .. Nachmitt..
Abends 8—
Börse.
42 40 43 52
22. Maͤrz sind auf der Berlin⸗ Potsdamer Eisenbahn 8187 Personen gefahren.
— V—õ —
S 8
84 Fr. Tour. 8 Briecef. 1Geld.
Pr. Cour.
Brief.
Geld.
Schuld -Sch.] 4 1033 1037⁄ r. Rugl. Obl. 20. 4 100 2 100 ⁄¼ Prüm. Sch. d. Seehks - 81 ⁄1 81 1 Kurm. Schuldv. 1012 101 16 do. do. Prtor. Aet. Neum. Schuldv. 1012, 101 1⁄6 Mlgd. Lpz. Eiseub. Berl. Stadt-Obl. 103¼ — do. do. Prior. Act. Elbinger do. 100 — Berl. Anh. Eiseub. Danz. do. in Th. 48 do. do. Prior. Act. 4 Westp. Pfandbr. 10117¾ rofsh. Pos. do. 105% stpr. Pfandbr. 7 1017/ vomm. do. 103 % ur- u. Neum. d0. 3 1031, 2 Schlesische do. ³3½¼%¶ —
A
Actlen. Brl. Pots. Eisenb. *
*cg aoe
101 105¼ Gold al marceo — Noue Dukaten — Friedrichsdor — And. Goldmün- zen à 5 Th. —
Disconto —
102 %
102
mechs eæl-Courn s.
Pr. Cour. Thlr.
Brief. Ge
zu 30 Sgr.
ld.
Kurz 2 Mt. Kurz Mt. Mt. Mt. Mt. Mt. Mt. Tage 2 Mt 3 Woch.
Fl. Fl. Mk. Mk. LSt. Fr. Fl FI Thlr. Thlr. Fl. SRbl.
*ϑ& to eo on debee
6 185⁄8
77 1377⁄/8
148 6 18
—
17 1491
78 ½¼ 1011⁄186 — 1011 — 995/12 99 99 ⅞1 99 — 100 — 111
137
3/ 4
5/ 8
3; ss
1 5/4 2
1 (12
Niederl. wirkl. Schuld 50 ¼. 5 % do. 977/. Kanz-Bill. 225⁄16. 5 % Span. 20 8¾. Passive —. Ausg. —. Zinsl. 57⁄[1. Preuss. Präm. Sch. —. Pol. —. Oesterr. 104 ⁄½¼. 1
. Antwerpeu, 18. März. 6. Aul. 201 2.
Linsl. — PFrankfurt a. M., 20. März.
Oesterr. 5 % Met. 1069⁄1 6 G. 4 % 98 ½ Br. 2 ½ % 55 ½ Br. 1 % 24 ¼ Br. Bank-Act. 1942. 1940. Partial- Obl. —. Loose zu 500 Fl. 134 ⅞Q. 134 4 Loose zu 100 Fl. —. Preuss. Präm. Sch. 81 ⅞ G. do. 4 % Anl. 101 ⅞ Br. Poln. Loose 71 ¾. 71 ½. 5 % Span. Aul. 22 ⁄1. 22. 2 ½ % Holl. 49 ⅛1. 49 ½³.
Eisenbahn-Actien. St. Germain 720 Br. Versailles rech- tes Ufer 400 Br. do linkes 310 Br. München-Augsburg 86 ½¼ G. Strass- burg-Basel 245 Br. Leipzig-Dresden 100 ¾4 Br. Köln-Aachen 93 G.
Paris, 18. März.
5 %, Rente fin cour. 111. 40 3 % Rente fin cour. 77. 5. 5 % Neapl. au compt. 102. 45. 5 % Span. Rente 24 ¼. Passive 5 3 ¾. 3 % Port. —.
Wien, 18. März.
5 %, Met. 1065. 4 % 98 2½. 3 %, 78. 2 ½ % 55. 1 % —.
Bank-Actien 1623. Anl. de 1834 134 ⁄à4. de 1839 111 ½.
Koͤnigliche Schauspiele. Mittwoch, 24. Maͤrz. Im Schauspielhause: Die Leibrente. Hierauf: Die Einfalt vom Lande. Donnerstag, 25. Maͤrz. Im Schauspielhause: Die Deut⸗
schen Kleinstaͤdter. — .
Freitag, 26. Maͤrz. Im Schauspielhause: Voltaire's Ferien, Lustspiel in 2 Abth., von B. A. Herrmann. Hierauf: Der Lie⸗ bestrank, Oper in 2 Abth., Musik von Donizetti. (Mlle. H. Carl: Adine, als Gastrolle.)
Sonnabend, 27. Maͤrz. Im Opernhause: Zum Besten der in Folge dee Feldzuͤge von 1813—15 erblindeten Krieger, welche von dem unter dem Vorsitze Ihrer Koͤnigl. Hoheit der Prin⸗ zessin Wilhelm bestehenden vaterlaͤndischen Verein unterstuͤtzt wer⸗ den: Wilhelm Tell, Schauspiel in 5 Abth., von Schiller. Die Ouvertuͤre und die zur Handlung gehoͤrige Musik ist von dem K. Kapellmeister Weber. Die neuen Decorationen sind von den K. Decorationsmalern Herren Gerst, Gropius und Koͤhler. (Neu einstudirt.)
Zu dieser Vorstellung sind Opernhaus⸗Billets, mit Freitag bezeichnet, guͤltig.
Preise der Plaͤtze: Ein Billrt in den Logen des lsten Ran⸗ 1 Rthlr. 10 Sgr. Im Schauspielhause: Franzoͤsische Vorstellung.
Koͤnigsstaͤdtisches Theater. Mittwoch, 24. Maͤrz. Zum erstenmale wiederholt: Die beiden
ges:
Herren D und des Herrn Cole, vom Koͤnigl. Großbritanischen —
garden⸗Theater zu London: 1) Die Englische Batude. 2) Les équilibres abriens. 3) Der Fuͤrst der Gegenfuͤßler. Zum Schluß zum erstenmale wiederholt: Mitten in der Nacht. Posse in 1 Akt⸗ nach dem Franzoͤsischen. 4 Donnerstag, 25. Maͤrz. Auf hoͤchsten Befehl: Der Kreuz⸗ ritter in Aegypten. Große heroische Oper in 4 Aufz., nach dem Italiaͤnischen: II Crociato in Egitto. Musik von J. Meyerbeer. (Herr Wild, K. K. Hof⸗Opernsaͤnger zu Wien Adrian, als Gast.)
Freitag, 26. Mäͤrz. Die schlimmen Frauen im Serail. Zauberposse mit Gesang in 2 Akten.
Sonnabend, 27. Maͤrz. Die schlimmen Frauen im Sarail.
BEöö“
Mlarkt⸗Preise vom Getraide.
8 8— 3 “ 882 2 . u Lande: eizen 2 Rthlr. 2 Sgr. 6 Pf.; Roggen 1 Rthlr. 11 Sgr. 11 Pf., auch 1 Rthl. 10 Sgr; große Gerste 1 Rthlr. “ 6 Pf., auch 1 Rthlr. 3 Pf.; kleine Gerste 1 Rthlr. 2 Sgr. 6 Pf., auch 1 Rthlr.; Hafer 1 Rthlr., auch 25 Sgr.
Zu Wasser: Roggen 1 Rthlr. 12 Sgr. 6 Pf., auch 1 Rtihlr. 11 Sgr. 3 Pf.; Hafer 27 Sgr. 6 Pf.
Sonnabend, den 20. März 1841. Centner Heu 1 Rthlr. 10 Sgr., auch 27 Sgr. 6 Pf. 8
Au die Leser.
Die vierteljährliche Pränumeration der Staats⸗Zeitung beträgt 2 Rthlr. Preuß. Cour.
für das Inland. — Bestellungen für Berlin
werden in der Expedition selbst (Friedrichs⸗Straße Nr. 72) gemacht und jeder innerhalb der Ring⸗ mauer der Stadt wohnende Pränumerant erhält das Blatt durch die Stadtpost, schon den Abend vor dem angegebenen Datum, frei ins Haus gesandt. — Auswärtige, des In⸗ oder Auslandes, bewirken ihre Bestellungen rechtzeitig bei den resp. Post⸗ Aemtern; wer dies versäumt, kann nicht mit Gewißheit die Nummern erwarten, die vor der hier eingegange⸗ nen Anmeldung erschienen sind.
Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen.
Gedruckt bei A. W. Hayn.
Philibert, Lustspiel in 3 Akten, frei nach dem Franzoͤsischen, von
“ —
1.“ Bekanntmachungen.
— EEEEEEff Der in Diensten der Witwe Weber in Lichterfelde gestandene Dienstknecht Friedrich Lehmann ist we⸗ gen Diebstahls in Untersuchung gezogen worden und hat sich heimlich entfernt. Die Gerichts⸗ und Polizei⸗Behörden des In⸗ und Auslandes werden ergebenst ersucht, auf den unten näher beschriebenen Lehmann vigiliren, im Betre⸗ tungsfalle aber ihn verhaften, mit den bei ihm sich vorfindenden Geldern und Effecten unter sicherer Be⸗ gleitung nach Berlin transportiren und an⸗ die Expe⸗ bition der Stadtvoigtei⸗Gefängnisse, Molkenmarkt Nr. 1, abliefern zu lassen. Wir versichern die ungesäumte Erstattung der Kosten, und den verehrlichen Behörden des Auslandes eine gleiche Rechtswillfährigkeit.
Berlin, den 17. März 1841.
Königl. Kriminalgericht hiesiger Residenz. Personbeschreibung.
Der Dienstknecht Friedrich Lehmann ist 28 Jahr alt, aus Waltersdorff bei Königs⸗Wusterhausen ge⸗ bürtig, ist 5 Fuß groß, hat blonde Haare, Bart und Augenbraunen; runde Stirn; Fene Augen; gewöhn⸗ liche Nase und Mund; gesunde Gesichtsfarbe; längliche Gesichtsbildung und ist untersetzter Statur. Als be⸗ sonderes Kennzeichen ist anzuführen, daß er in einem Ohre einen silbernen Ring trägt.
Bei seiner Entfernung war er bekleidet mit einem blauen Rock (wahrscheinlich Ueberrock), einer blanen Tuchjacke mit messingenen Knöpfen, einer schwarzen Tuchweste, einer hellblauen Unterziehjacke, einem Paar langen grauen Tuchhosen mit rother Biese, einer schwar⸗ zen Tuchmütze mit Schirm, auf der einen Seite mit
öpfer und einem Paar langen Aufziehstief
Bekanntmachung.
Im Verfolg unserer vorläuftigen Bekanntmachung vom 4. Februar c. wegen Verpachtung der Domaine Königsfelde wird nunmehr ein öffentlicher Bietungs⸗ Termin
auf den à. Mai c., Nachmittags 3 Uhr, im Koonferenzsaale des hiesigen Regierungsgebäudes, vor dem Departements⸗Rath, Regierungs⸗Rath Has⸗
elbach, angesetzt. In diesem Termine soll die Pacht der Domaine Kö⸗ nigsfelde auf 2à Jahre von Johannis c. bis dahin 1865 und zwar geirennt in zwei Abtheilungen ausge⸗ boten werden, so daß demnächst das Vorwerk Königs⸗ felde einerseits und die Vorwerke Friedrichsberg und
Kohlau andererseits besondere Pachtungen bilden.
1) Für das Vorwerk Könegfelde ist das Minimum
des Pachtzinses einschließlich der Pacht für die
Brau⸗ und Brennerei und für das Verlagsrecht n den zur Domaine zwangspflichtigen Krüͤgen auf 2407 Thlr. 27 sgr. 3 pf. incl. 782 Thlr. 15 sgr Gold festgesetzt worden. 1
Inventariur Pachtbeträg
in Friedrichs
us bereits mit in den oben angegebenen V Der überschießende Theil des Kauf⸗ zember 1775 1 preises muß gleich bei der Uebergabe baar bezahlt wer⸗ jetzt Nr. 30,
den. Als Caution müssen für jede Pachtung 1
en.
serer Haupt⸗Kasse zur Sicherung für die Gebote deponirt werden. 3 Neben mehreren anderen Instandsetzungsbauten wird rien oder die sonst dem Pächter des Vorwerks Königsfelde der Ausbau und den aufgefordert, die bessere Einrichtung der Brennerei daselbst, dem Päch⸗ in dem
ter von Friedrichsberg und Kohlau aber der Neubau eines Wohnhauses und, Neubau einer Brennerei ßen. Für die bessere Einrichtung der Brennerei in Königsfelde, so wie für den Neubau einer Brennerei
berg,
Pächtern außer der gebotenen Pacht noch 6 ½ pro Cent Zinsen von der Baukosten⸗Summe übernommen werden. Die Pachtbedingungen liegen übrigens von jetzt ab in dem Büreau des Departements⸗Raths im hiesigen Regierungsgebände jederzeit zur Einsicht bereit; auch
dachten Wilhelmschen Erben,
sofern er es wünscht, auch der auf siskalische Kosten verhei⸗
stücks gelöscht werden soll.
müssen aber von den resp. Herren Marienwerder, den 1. März 1841.
am 2. Juli c., Vormittags 11 Uhr, vor dem Herrn Land⸗ und Staͤdtgerichts⸗Assessor Sie⸗ wert anstehenden Termine geltend zu machen, widri⸗ genfalls sie mit ihren Ansprüchen präkludirt und die gedachte Forderung in dem Hypothekenbuche des Grund⸗
Königliches Land⸗ und Stadtgericht.
m a. in
Allgemeiner Anzeiger fuͤr die Preußischen Staaten
erkäufer und Michael David als Käufer am 11. De⸗ über das Grundstück Ellerwalde Nr. 28,
Pexrx
se erhöhen und unfruchtbare Lände⸗ reien durch Wasser in fruchtbare Wiesen umzuschaffen. Mit 75 Abbildungen. Nach eigenen Erfahrungen von
“ abb11a Administrator der Gräfl. Gersdorff'schen Rittergüter
Hermsdorf und Jannowitz in d. Ober⸗Lausitz.
Der bedeutende Absatz dieses erst seit wenigen Monaten erschienenen Werkes spricht am besten füͤr dessen Empfehlung, in Bezug auf dessen Brauchbarkeit.
Bei Hoffmann in Frankfurt a. d. O. ist so eben
der Enslinschen (Breite Str. 23) zu haben: b 1X“
Das Schock Stroh 9 Rthlr. 10 Sgr., auch 8 Rthlr. 10 Sgr. Der
1 1b praktische Rieselwirth. geschlossenen Kaufvertrages in dem Hy⸗ Anlei „v1“ 500 Thlr. pothekenbuche dieses Fnen für die Peter Wilhelm TEEE“ Wiesen durch Bewässerung in bestellt und solche gleich im Bietungs⸗Termin bei un⸗ Erben eingetragenen rückständigen Kaufgelder von 8 abgegebenen 833 Thlr. 30 gr. Rechte zu haben vermeinen, die ge⸗ deren Erben, Cessiona⸗ in ihre Rechte getreten sind, wer⸗ ihre Ansprüche und zwar späͤtestens
1
erschienen und in allen Buchhandlungen, in Berlin in
hat der Administrator Behr zu Königsfelde die Anwei⸗ sung, den Pacht⸗Konkurrenten bei etwaniger Besichti⸗ gung der Vorwerke behülflich zu seyn. Was den von den Herren Pachtbewerbern zu führenden Vermögens⸗ Nachweis anbetrifft, so werden dieselben ein Verzeich⸗ niß von ihren Vermögensstücken anzufertigen, mit der Namensunterschrift zu versehen und solches mit den Dokumenten selbst um 10 Uhr Vormittags am Bietungs⸗ Termine im Konferenz⸗Saale des hiesigen Regierungs⸗ Gebäudes dem Departements⸗Rath zur Durchsicht und Prüfung vorzulegen haben.
Gumbinnen, den 10. März 1841.
Königliche Regierung. Abtheilung für die Verwaltung der direkten Steuern, Domainen und Forsten.
Nachträgliche Bekanntmachung.
Von dem Verkaufe der zur Konkursmasse des Rit⸗ tergutsbesitzers Grothe gehörigen, im Hypothekenbuche des Kammergerichts, Vol. I., pag. 337 verzeichneten und in der Westpriegnitz belegenen Rittergüter Bresche, Mollnitz 11. Antheils und Reetz sind außer den im Subhastatlons⸗Patente vom 19. November 1840 auf⸗ geführten Gegenstände auch noch die Dienste und Ab⸗ gaben der nach Bresche gehörenden 10 Wirthe von Reetz ausgeschlossen.
Berlin, den 19. März 1841.
Königlich Preuß. Kammergericht.
“ Nothwendiger Verkauf. Königl. Land⸗ und Stadtgericht zu Wriezen. Wriezen, den 2. Januar 1841. Die den Michael Grunnowschen Erben gehörige, zu Alt⸗Reetz belegene, im Hypothekenbuche sub No. 7 ver⸗ zeichnete, auf 7132 Thlr. 5 sgr. gerichtlich abgeschätzte Siebenzig Morgenstelle soll im Wege der nothwendigen Subhastation 8
2) Für die Vorwerke Frieschabers und Ko 8 nün. das Minimum des Pachtzinses LAhanr üe⸗ 4 18 sgr. 11 pf. incl. 707 ½ Thlr. Gold. Das sämmtliche auf deu Vorwerken vorhandene le⸗ bende und todte Inventarium incl. der Brennerei⸗Ge⸗ er Möbel und Firvbeee müssen 1 üchter kaufen. Der Kaufpreis soll bei der Uebergabe durch Zuziehung vereideter Sachverständiger Fermittelt werden; von demselben verbleiben für jeden der Herren Pä ls ei 22 rium bei der Pacht und stecken die Zinsen dieses Geld⸗
chter 3000 Thlr. als ein Geld⸗Inventa⸗
8 den 27. Juli 1821 öffentlich meistbietend verkauft werden. 8
Die Taxe, der Hypothekenschein und die beson Kaufbedingungen können täglich in unserer Registra⸗ tur eingesehen werden. “
V „DOeffentliches Aufgebot. Alle diejenigen, welche auf die gemäß des zwischen dem Vormunde der Peter Wilheimschen Erben als
In Folge des deferirten Gesuchs des hiesigen Kauf⸗ manns Wilhelm Rosenthal werden hiermittelst zum Zweck der Feststellung seines Schuldenstandes alle die⸗ jenigen, welche aus irgend einem Rechtsgrunde An⸗ sprüche und Forderungen an denselben und sein Ver⸗ mögen, namentlich auch an die zu letzterem gehörige,
mit Maschinerieen und den daneben Pferdestall mit Hofplatz zu haben vermeinen, zu deren
und Ausführung der vermeintlichen Vorzüge ihrer An⸗ sprüche, in nachstehenden Liquidations⸗Terminen, als den 2. und 23. März und den 16. April d. J., Morgens 10 Uhr,
7. Mai d. J. zu erlassende Präklusiv⸗Erkenntniß da⸗ mit von der jetzt vorhandenen Masse für immer wer⸗ den ausgeschlossen und abgewiesen werden. Datum Greifswald, den 9. Februar 1841. (E. S.) Direktor und Assessores des Stadtgerichts. Dr. Höfer.
Lehndorf bei Muͤhlberg.
Die unterzeichnete Administration der Schwartze⸗ schen Güter in obigem Orte macht hierdurch die erge⸗ benste Anzeige, daß die Elektoral⸗Böcke eigener Zucht (Abstammung der Heerde des Herrn Gadegast zu Thal bei Oschatz mütterlicher und väterlicher Seite) klassifizirt zum Verkauf stehen. Es werden jedoch nur 2jährige und in höherem Alter stehende Böcke verkauft, da es mit größerer Sicherheit für den Käufer verbun⸗ den ist. Sämmtliche Böcke sind mit bewachsenen Stirn⸗ platten und vollen Seiten. Die Preise stellen sich nach der Qualität der Wolle aufs billigste. 8 F. Schneider, Administrator der F. D. Schwartze⸗ schen Güter zu Leyhndorf.
Literarische Anzeigen.
Für das landwirthschaftliche Publikum. — Den Kunstwiesenbau betreffend. —
Bei Gebr. Reichenbach in Leipzig erschien so eben und ist in Berlin bei E. H. Schroeder, unter den Linden 25 im Jagorschen Hause, vorräthig:
neben dem Mühlenthor hierselbst belegene Oelmühle befindlichen
gehöriger Anmeldung und Nachweisung, auch zur An⸗
bei dem Nachtheil geladen, daß sie sonst durch die am
B Ilinmn mit verschiedenen Liedern und Gedichten, zwei Reden über v 1“ un zwei Sylvester⸗Reden von
Bei Unterzeichnetem ist so eben in Kommission er⸗ schienen und in allen Buchhandlungen zu erhalten, in Berlin bei W. Logier, Friedrichsstr. 161:
Rundgagngg na
8. elegant brosch. Preis 6 ¼ Ngr.
Diese kleine humoristische Gabe glaube ich Allen, die sich für poetische Wanderungen interessiren, und insbesonders denen empfehlen zu können, welchen Jena's Umgebungen bereits aus eigener Anschauung bamunt sind und die, in der Ferne lebend, gern eine erheiternde Rückerinnerung zu erhalten wünschen.
Leipzig, Febr. 1841. B. G
III11“
tE. S. Mittler (Stechbahn ꝛ²) ist zu haben:
S rrften ür “ 8
je Wahl, den Gebrauch und den Nutzen d Waͤhte schiedenen Arten von 8
v 11“““ 8 für kurzsichtige, weitsichtige und schwache Augen. Nebst einer Abhandlung über das Schielen, dessen Wesen, Ursachen und Heilung. Für Aerzte und Nichtärzte. Von einem praktischen Arzte. Aus dem Dänischen.
8. geh. Preis 7 ½ sgr. Aug. Schulze’'s Rathgeber für diejenigen, welche Milch⸗ und Molkenkuren
gebrauchen wollen. Eine Darstellung ihrer zweckmäßig⸗ sten Anwendung und ihrer ausgezeichneten Heilwirkun⸗ gen gegen hartnäckige und langwierige Krankheiten. Nebst Abhandlungen über die äußerliche Anwendung der Milch, die Heilkräfte der Buttermolken, so wie auch rbindung der Milch mit den verschiedenen Mi⸗ neralbrunnen. 8. geh. Preis 10 sgr.
Teubner.
a uf Versfüßen.
““
er Donnersta
g den 25sten Maͤr
Amtl. Nachr.
Landtags⸗Angelegenheiten. Ueber den Gesetz⸗Entwurf wegen Be⸗ schränkung der Ablösbarkeit von Erbpacht⸗, Erbzins⸗ und Zins⸗Ge⸗
rrechtsamen. — Schlesien. Berathung der Königl. Proposition XlIlI. uund Erledigung von Petitionen.
rankr. Deput. Kammer. Außerordentliche Kredite von 1840. — Paris. Das „Journal des Débats“ über die Vermehrung der Ar⸗ 1n g s Stand der Arbeiten bei der Befestigung von Paris. — Ver⸗ m es.
“ Großbr. u. Irl. London. Frage über die Erhebung der Kirchen⸗
steuer. — Frankreichs angebliche Erklärung in d. oriental. Angeleg.
— Suspendirung der Tory⸗Opposition. — Ministerielle Erklär. über
dden Sundzoll. — Kommisston zur Revision des Stade⸗Zolls. — Ir⸗
ländische Wählerzahl. — Niger⸗Expedition.
Niederl. Haag. Generalstaaten.
Belg. Brüssel. Folgen der letzten Senats⸗Abstimmung. — Pri⸗ vatbrief über die jüngsten Vorfälle im Senat.
Deutsche Bundesst. Wiesbaden. Eröffnung der Stände. — Ba⸗ den, Karlsruhe. Einberufung der Stände.
Hesterr. Schreiben aus Wien. (Der „Oest. Beob.“ über die Erb⸗
folge im Paschalik Aegypten.)
1“ Die Königin und die Regentschaftsfrage. — Ver⸗
es.
Türkei. Konst. Nachrichten bis zum 5. März.
Nord⸗Am. Bewilligung für Fortiftcationen. — Harrison's Erklärung. — Korrespondenz zwischen dem Britischen Gesandten und dem Ameri⸗ kanischen Kriegs⸗Secretalr.
Inland. P osen. Jubiläum des Ober⸗Avppellationsgerichts⸗Präsi⸗
E Fischer. — Trier. Wölfe im Saarburger Kreise. — L. Berlin. Jubiläum der Königl. Schauspielerin
Amtliche Nachrichten. Kronik des Tages. Des Koͤnigs Majestaͤt haben die von der philosophisch⸗histo⸗
rischen Klasse der Koͤnigl. Akademie der Wissenschaften getroffene
Wahl des Regierungs⸗Raths und Professors Dr. von Raum er zum Secretair der Klasse zu bestaͤtigen geruht. Dem George Preston zu Aachen ist unter dem 21. Maͤrz 1841 ein Patent auf einen Gasmesser, in der durch Zeichnung und Be⸗ schreibung nachgewiesenen Zusammensetzung, fuͤr den Zeitraum von Fuͤnf Jahren, von jenem Tage an gerech⸗ net, und den Umfang der Monarchie ertheilt worden.
Dem George Preston zu Aachen ist unter dem 21. Maͤr 1841 ein enech as baltan 1 n auf eine Druckmaschine mit mehreren Farben fuͤr Kat⸗ tun, Papier ꝛc., in den durch Zeichnungen und Be⸗ schreibungen nachgewiesenen Ausfuͤhrungen und Zusam⸗ mmensetzungen, fuͤr den Zeitraum von Fuͤnf Jahren, von jenem Tage an gerech⸗ net, und den Umfang der Monarchie ertheilt worden.
Se. Durchlaucht der General⸗Major und Com⸗
Abgereist: 8 d Fuͤrst Wilhelm Radzi⸗
mandeur der éten Landwehr⸗Brigade,
will, und Se. Durchlaucht der Fuͤrst Boguslaw Radziwill, nach
Posen
Landtags⸗Angelegenheiten.
Ueber den Gesetz⸗Entwurf wegen Beschraͤnkung der Abloͤsbarkeit von Erbpacht⸗, Erbzins⸗ und Zins⸗ gerechtsamen.
(Erster Artikel.) 1
Bervor wir auf die naͤhere Beleuchtung des oben bezeichneten Gesetz⸗Entwurfs eingehen, halten wir es fuͤr angemessen, einige allgemeine Betrachtungen uͤber diesen Gegenstand voranzuschicken.
Die Erbpacht mit ihren Nebenformen besteht im Wesentli⸗ chen darin, daß der Eigenthuͤmer einen Theil seines Bodens dem Erbpaͤchter zu festem immerwaͤhrenden Nutzungsbesitze (nutzbares
oder unvollstaͤndiges Eigenthum) gegen eine jaͤhrliche Abgabe (Kanon) in Korn oder Geld uͤberlaͤßt, wobei andererseits, um
die Aufbringung des Kanons sicher zu stellen, dem Erbpaͤchter die Disposition uͤber die Substanz des Gutes durch Veraͤußerun⸗ gen, Theilungen u. s. w. in der Regel untersagt ist. Dieses Ver⸗ haͤltniß ist so einfach, so ungekuͤnstelt, daß, so lange die Verhaͤlt⸗ nisse des Landbaues die naͤmlichen bleiben, die Erbpacht an sich keinesweges als verwerflich erscheint: sie ist alsdann vielmehr eine den kleineren Ackerbau foͤrderliche Anstalt, keine Fessel. Gar wohl lassen sich Zustaͤnde denken, wo Eigenthuͤmer und Erbyaͤchter sich beiderseits sehr wohl dabei befinden. Auch haben solche Ackerbau⸗ Verhaͤltnisse in der Regel die Erbverpachtungen geschichtlich her⸗ beigefuͤhrt; sie sind unter verschiedenartigen Formen in den mei⸗ sten Laͤndern, so wie gleicherweise im Roͤmischen wie im Germa⸗ nischen Recht, zu Hause.
Die Erbpacht gewaͤhrt dem Eigenthuͤmer die Moͤglichkeit, eine feste immerwaͤhrende Rente aus einem Stuͤck Boden zu ge⸗ winnen, der sonst vielleicht nur ungewissen, prekaͤren Ertrag gege⸗ ben haͤtte; der Erbpaͤchter kann dagegen zu einem dem Eigenthum nahe liegenden festen Besitzstand, ohne Aufwendung von Kauf⸗ Kapital, gelangen. Hieraus folgt im Allgemeinen, wann die Erbpacht angemessen erscheint, und wo sie sich durch die Nothwendig⸗ keit der Umstaͤnde immer von selbst einfinden wird: sobald naͤm⸗ lich einerseits große Strecken wuͤsten Landes vorhanden sind, die der Eigenthuͤmer nicht selbst bebauen kann; ferner, wenn anderer⸗ seits Mangel an Kapital es dem, der sich laͤndlich ankaufen moͤchte, unmoͤglich macht, das Kaufpretium zu erschwingen. Dann eini⸗ gen sich Eigenthuͤmer und Erbpäͤchter leicht über ein Verhaͤlt⸗
— 3
EE“
niß, welches dem Ersteren eine Rente sichert, die er sich selbst nicht verschaffen konnte; dem Letzteren einen Land⸗ Besitz, den er sonst wahrscheinlich haͤtte entbehren muͤssen. Wird sich wohl im hochkultivirten Lande ein Eigenthuͤ⸗ mer dazu verstehen, ein Stuͤck seines Bodens in Erbpacht. zu geben und sich selbst die Disposition uͤber dasselbe zu entzie⸗ hen? Er wauͤrde jedenfalls die Zeitpacht vorziehen, weil verhaͤlt⸗ nißmaͤßig weniger Kapital dazu gehoͤrt, eine Wirthschaft im Gange zu halten als zu gruͤnden, und weil sich dazu ohnehin genug Zeitpaͤchter finden. Dagegen findet der Eigenthuͤmer weit⸗ läͤuftiger wuͤster Laͤndereien einen Zeitpaͤchter nicht mit derselben Leichtigkeit, weil mehr Kapital zur Kultivirung dieses Bodens gehoͤrt, als man im Laufe der Pachtjahre wahrscheinlicherweise wieder rar kann. Hier ist die Erbpacht recht eigentlich an ihrer Stelle. Deshalb finden wir sie, von politischen Gruͤn⸗ den abgesehen, so haͤufig im Deutschen Mittelalter, wo es an wuͤstem, und im Roͤmischen Italien, wo es an verwuͤstetem Boden so wenig fehlte, waͤhrend gerade in jenen Zeiten die Kapitale sel⸗ ten waren. Auch ist es in Perioden voll politischer Stuͤrme und ohne geordnete Rechtspflege sehr natuͤrlich, daß man ein reales Rechtsverhaͤltniß, wie die Erbpacht, dem bloß obligatorisichen der Zeitpacht vorzieht.
Wenn auch in unserer Gegenwart der letztere Beweggrund nicht mehr wirksam seyn kann, so finden sich dennoch auch in dem Umfange der Preußischen Monarchie noch viele Gegenden vor, wo Betriebs⸗Kapitale selten, unkultivirte Laͤndereien dagegen in Ueberfluß vorhanden sind. Hier wuͤrde demnach die Erbpacht nur wohlthaͤtig auf die Kultur des Bodens, auf den Wohlstand der großen, wie der kleinen Grundbesitzer wirken: gerade sie ver⸗ bindet am leichtesten jene niedrigste Stufe des Ackerbaus, wo das Land bloß als natuͤrliche Weide dient, mit der hoͤheren, wo man es dem Pfluge und Grabscheit unterwirft. Daß noch hoͤhere Stufen des Ackerbaus existiren koͤnnen, wo die Erbpacht nicht mehr paßt, ja hindernd wirkt, nimmt jener Wahrheit nichts von ihrem Gewicht.
Fuͤr einen großen Theil der Preußischen Monarchie war zu Anfang dieses Jahrhunderts eine solche hoͤhere Stufe der Bo⸗ den⸗Kultur unleugbar eingetreten; fuͤr viele andere steht sie dage⸗ gegen auch heute noch zu erwarten. War damals Grund vor⸗ handen, fuͤr jene Theile die Erbpachts⸗Verhäͤltnisse zu loͤsen, so duͤrfte fuͤr diese, wo dieselben noch als wohlthaͤtig erscheinen, leicht die entgegengesetzte Betrachtung eintreten.
Denn es verhaͤlt sich mit den läͤndlichen Rechts⸗Verhaͤltnissen ungefaͤhr wie mit den ländltchen Wirthschafts⸗ Systemen: Die geistreichste Analyse dieser letzteren (von Thuͤnen's isolirter Staat) hat gezeigt, daß Dreifelder⸗, Koppel⸗ und Fruchtwechsel⸗Wirth⸗ schaft jede zu ihrer Zeit und an ihrem Orte zweckmaͤßig seyn koͤnnen. Mit der Erbpacht und ihres Gleichen wird es nicht an⸗ ders seyn. Ein absolutes Urtheil uͤber etwas, was sich nach re⸗ lativen Verhaͤltnissen bedingt, moͤchte weder nach den Regeln der Logik noch der Politik sich rechtfertigen; wenn das Absolute uͤber⸗ haupt in die Welt eintritt, so erscheint es auf diesem praktischen Gebiete wenigstens seltener, als man denkt.
Unsere Landes⸗Kultur⸗Gesetze von 1807, 1811 ꝛc. sind zur Auseinandersetzung der gutsherrlichen und baͤuerlichen Verhaͤlt⸗ nisse, zur Abloͤsung der auf den Bauerguͤtern haftenden Reallasten, Frohnden, Dienste, Praͤstationen und Verwandlung derselben in freies Eigenthum, mit einem Worte zur gegenseitigen Befreiung des großen und kleinen Grundeigenthums erlassen worden. Es war dies eine wesentlich regeneratorische Maßregel fuͤr den An⸗ bau des Bodens, der, in seinen Rechtsverhaͤltnissen verwickelt und behindert, die neuen von der Theorie gebotenen Wege nicht leicht und wirksam einschlagen konnte. Ob die Einfuͤhrung eines ra⸗ tionellen Kultur⸗Systems sonst unmoͤglich gewesen waͤre, mag da⸗ hingestellt seyn: gewiß ist, daß sie erst mit dieser Epoche beginnt. Man nahm von der Umwandlung der laͤndlichen Rechts⸗Verhaͤlt⸗ nisse zugleich die naͤchste Veranlassung, in der Wirthschaftsart nicht nur die unvermeidlichen, sondern auch die theoretisch richti⸗ geren Veraͤnderungen vorzunehmen. Allein ist mit dieser Be⸗ freiung von Rechtsverhaͤltnissen, die fuͤr ihre Zeit und ihren Ort veraltet waren, zugleich ausgesprochen, daß sich uͤberhaupt keine neuen Rechtsverhaͤltnisse der Art mehr bilden sollen? Ist mit der Abloͤsbarkeit der bisherigen Erbpachts⸗Verhaͤltnisse der Erbpacht selbst der Stab gebrochen und das ganze Rechts⸗ Institut illusorisch geworden? Hier ist der Punkt, welcher uns zu dem vorliegenden Gesetz⸗Entwurfe selbst den Uebergang giebt.
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Provinz Schlesien. 8
Breslau, 20. Mäarz. Der Landtag hat in der vorgestern, gestern und heute gehaltenen 8ten, 9ten und 10ten Sitzung uͤber folgende Gegenstaͤnde berathen und Beschluß gefaßt:
Zur Proposition XII. des Allerhoͤchsten Dekrets vom 23. Februar d. J.
Der Entwurf zu einer Verordnung wegen theilweiser Veraͤußerung von Grundstuͤcken und Anlegung neuer Ansiedelungen, und zu einer Instruction fuͤr die Koͤnigl. Re⸗ gierungen, wegen Ausfuͤhrung dieser Verordnung, bekundet die wohlthaͤtige Absicht des hohen Gesetzgebers, den Vollzug der Ab⸗ verkaͤufe von Laͤndereien, so wie der Erbpachts⸗ und Erbzins⸗Ver⸗ leihungen, durch entsprechende Vorschriften 8b regeln, insbeson⸗ dere die Anlage neuer Ansiedelungen, von Landes⸗Polizeiwegen su beaufsichtigen, die Vertheilung und Sicherstellung der oͤf⸗
haften, so wie die Regulirung der Verhaͤltnisse neuer Ansiedler rchen⸗ und Schulverband zu uͤberwachen, und ohne die in dem
Gebrauchs des Grund⸗Eigenthums zu beschraͤnken, solche doch so zu leiten, daß dadurch die Rechte ziale Verhaͤltnisse nicht gestoͤrt oder erschuͤttert werden. Der Land⸗ tag erkannte an, daß die vorliegenden Entwuͤrfe, auf wohldurch⸗ dachte Motive sich n. dieser Absicht voͤllig entsprechen. Er
erklarte sich demnach mit ihrer Haupt⸗Tendenz im Allgemeinen 8 8 “ 8
eentlichen Lasten, welche auf dem zu parzellirenden Grundstuͤcke in Bezug auf Gerichts⸗ und Polizei⸗Verwaltung, Gemeinde⸗, Kir⸗ Edikt vom 9. Oktober 1807 gegebene Freiheit des Besitzes und
ritter nicht verletzt und so⸗
einverstanden, beantragte jedoch, naͤchst einigen, nur auf die Praͤ⸗ cision des Ausdrucks Bezug habenden Abaͤnderungen noch: 1) daß die Polizei⸗Behoͤrde ermaͤchtigt werden moͤge, bei Ertheilung der Bau⸗Konsense auch zu solchen neuen Etablissements, womit keine Trennung des Grundbesitzes verbunden, nicht bloß wie seither die Feuersicherheit, sondern die oͤffentliche Sicherheit uͤberhaupt, in Erwaͤgung zu ziehen, und nach Umstaͤnden den Konsens zu ver⸗ sagen; 2) daß gegen deren Entscheidungen ein geregel⸗ tes Rekurs⸗Verfahren zugelassen werden moͤge; 3) daß hinsichtlich der Vertheilung der Grund⸗Steuern auf die Trennstuͤcke von den laͤngst veralteten und nirgends mehr an⸗ wendbaren Formen der Kataster⸗Einschätzung in Schlesien gaͤnzlich abgesehen, und die Vertheilung der Steuern lediglich nach Ver⸗ haͤltniß des Trennstuͤcks zum Ganzen, auf Grund einfacher sach⸗ verstaäͤndiger Werths⸗Ermittelung, vorgenommen werde, wobei denn aber erforderlich, von den muͤhsamen, in eben diesen Formen sich bewegenden und doch nur illusorischen Remissions⸗ Berechnungen fuͤr Brand⸗ und Hagelschaäͤden ebenfalls zu abstrahiren, den Be⸗ trag jener Remissionen nach Durchschnittssaͤtzen auf eine Jaͤhrlichkeit zu bringen, und diese von dem Soll⸗Einkommen der Grundsteuer abzu- setzen; 4) daß der hohe Gesetzgeber bei Erlaß der vorltegenden Verordnung zugleich die erste Petition des letzten Schlesischen Landtags, wegen Aufhebung der formellen Hindernisse, welch dem freiwilligen Umtausch und der Erbzins⸗Verleihung von Grund stuͤcken im Wege stehen, zur Erledigung bringen moͤge,
dieser Petition seither noch kein Erfolg bekannt, wiewohl durch den Allerhoͤchsten Landtags⸗Abschied vom 20. November 1838 in Aussicht gestellt worden; 5) endlich, daß die Instruction fuͤr die Regierungen, ebenfalls wegen Ausfuͤhrung obiger Verordnung mit Gesetzeskraft emanirt werden moͤge.
Von den bereits eingangenen Petitions⸗Antraͤgen wur⸗ den, auf den Vortrag des Central⸗Ausschusses, diejenigen wegen Aufhebung der Stempel⸗Steuer von milden Stiftungen, und we⸗ gen Erlaß der durch Ministerial⸗Reskript vom 28. April 1840 den Schiedsmaͤnnern auferlegten Strafe, fuͤr den Fall des nicht ge⸗ hoͤrig erfolgten Stempel⸗Verbrauchs zu (an und fuͤr sich) stempel⸗ pflichtigen Verhandlungen, von dem Landtage aufgenommen und soll deshalb Verwendung an des Koͤnigs Majestaͤt geschehen. — Dagegen wurde auf folgende Antraͤäge nicht einzugehen befunden: a) „daß zur efoͤrderung der oͤffentlichen Si⸗ cherheit und zur Verhuͤtung von Verbrechen, eine hinlaͤng⸗ liche Anzahl von 11“ und Soldaten aus dem stehenden Heere in Friedenszeiten kommandirt werden moͤge, um auf je 3 bis 1 Doͤrfer einen solchen Mannzur Verrichtung von Gendarmes⸗ Diensten verwenden zu koͤnnen, welcher Wohnung, Feuerung und Deputat von den betreffenden Kommunen zu erhalten haͤtte,“ da einmal das Beduͤrfniß nicht vorhanden, dann aber die vorgeschla⸗ gene Maßregel — zumal bei der Verfassung des stehenden, nur als eine Pflanzschule der bewaffneten Landesmacht anzusehen⸗ den Heeres — unausfuͤhrbar, endlich dieselbe auch unzu⸗ reichend erschien, indem ein noch so starkes Polizei⸗Personal zu dem beabsichtigten Zwecke niemals ausreichen wuͤrde, wenn nicht die Aufrechthaltung der Ordnung und eines geregel⸗ ten sittlichen Zustandes aus den Kommunen selbst hervor⸗ gehe; — b) „daß den Schulkindern auf dem Lande eine zwei⸗ monatliche Ferienzeit vom 15. Juli bis 15. August und vom 1. Oktober bis 1. November jeden Jahres bewilligt werden moͤge, um durch Huͤlfs⸗Arbeiten bei den Aerndte⸗Geschaͤften sich die Mit⸗ tel zu Schuhen und Winter⸗Bekleidung verdienen zu koͤnnen“, da nach der bestehenden Verfassung des Schulwesens auf dem Lande auf eine hinlaͤngliche Dauer von Aerndte⸗Ferien bereits vorgedacht, deren Verlaͤngerung aber keinesweges zu wuͤnschen, und auch davon die genuͤgende Abhuͤlfe derjenigen Hindernisse, welche Armuth, rauhes Wetter und Entfernung einem geregelten Schulbesuche oft entgegenstellen, nicht zu erwarten sey; — c) „daß die Erlaubniß zur Errichtung von Kreis⸗Anstalten fuͤr die Erzie⸗ ung verwahrloster Kinder, mit der Befugniß der Vorsteher und Orts⸗ ehoͤrden zur zwangsweisen Unterbringung solcher Kinder in die⸗ selben nachgesucht werden moͤge,“ da der Landtag der Ansicht war, es werde fuͤr diesen an sich hoͤchst wohlthaͤtigen und beachtenswer⸗ then Zweck einer besonderen allgemeinen Erlaubniß um so weni⸗ ger beduͤrfen, als des Koͤnigs Majestaͤt in der Allerhoͤchsten XIV. Proposition bereits die Absicht kund zu geben geruhet, den Kreis⸗ ständen die Befugniß zu Bewilligungen fuͤr gemeinnuͤtzige Zwecke zu ertheilen, und sich daher auf diesem Wege, da wo das Be⸗ duͤrfniß anerkannt und nicht durch freiwillige Pietaͤt erledigt werde, die Errichtung solcher Kreis⸗Erziehungs⸗Anstalten bewirken lasse. — Der Abgeordnete aus den Städten des Gleiwitzer Wahlbezirks, Kaͤmmerer Sladczik aus Gleiwitz, hat wegen dringender Familien⸗ verhaͤltnisse seine Entlassung vom Landtage nehmen, und die Ein⸗ berufung seines Stellvertreters nachsuchen muͤssen.
Zeitungs⸗Nachrichten. Lusland.
b Deputirten⸗Kammer. Sitzung vom 18. Maͤrz. (Nachtrag.) Fortsetzung der Eroͤrterung uͤber die außerordent⸗ lichen Kredite von 1840. Nachdem zu Anfang dieser Sitzung das Kabinet vom 1. Maͤrz wegen Bildung der neuen Regimen⸗ ter angegriffen worden war, dehnten sich diese Angri tern Verlaufe der Debatten auch auf die von jener abgeschlossenen Lieferungs⸗Kontrakte aus. Herr Thi nete uͤber diesen Punkt Folgendes: „Da der ehrenwern minister des Kabinets vom 1. Maͤrz nicht anwesend ist, so wird die Kammer mir erlauben, in seinem Namen die “ der Kommission zu beantworten. Man hat en — b Magazine hinläͤnglich mit Kupfervorraͤthen angefuͤllt gewesen
ren; für den gewoͤhnlichen Zustand war es allerdings der Fall; aber in der .nene eines moͤglichen Krieges bedurften wir
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