1841 / 89 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Mitaufsicht uͤber das Erziehungswesen ein⸗ dem Staͤn waassanh Vösaufsese Anrede 2 die Diskussion Feraum Fuͤr den Vorschlag des Ausschusses erklaͤrte sich en die ganze Versammlung. Die Abstimmung wird fuͤr un⸗ baegeg gehalten; nur vier Stimmen erklaͤren sich gegen den Wee⸗ vöchas ber mit 43 Stimmen durchging,. o) .Vors Hach Beendigung der Berathung uͤber die Vorschlaͤge des Ausschusses in Betreff des §. 5 und nachdem beschlossen worden war, daß der staͤndische Ausschuß sich alle halbe Jahre ohne Be⸗ rusung desselben versammle, zur Erledigung der ihm zuzuweisen⸗ den Geschaͤfte, nimmt der zweite Deputirte der Stadt Posen das Wort und traͤgt in einem längeren Vortrage dahin an, ihm zu gestatten, einen von der Stadt Posen, ihm und seinem Kol⸗ legen gegebenen Antrag wegen Erweiterung der staͤndischen Ver⸗ fassung als Zusatz zu dem eben debattirten Gesetz⸗Entwurf der Staͤnde Versammlung vorlegen zu duͤrfen. Diesem An⸗ 1 chen Anfangs einige Deputirte; es wurde aber Nachstehendes zu verlesen: Se. Maj. der Koͤnig haben durch das Propositions⸗Dekret vom 23. Februar c. die Er⸗ weiterung der Ständischen Verhaͤltnisse verheißen und dem Pro⸗ den Entwurf einer Verordnung zur Berathung vorlegen lassen, wegen Einrichtung eines die Staͤnde in der Zeit, waͤhrend die Landtage nicht zusammenberufen sind, vertretenden Staͤndischen Ausschusses. Seine Majestaͤt haben sich vorbehalten, Sich des Raths dieses Staͤnde⸗Ausschusses zu bedienen und dessen Mitwirkung in wichtigen Landes⸗Angelegenheiten, insbesondere, wo es sich um die Interessen mehrerer oder aller Provinzen handelt,

stattfinden zu lassen. Wir erblicken hierin einen weisen Fortschritt

in der Entwickelung unserer Staͤndischen Verfassung, wir glauben aber, daß die Berathungen des Staͤndischen Ausschusses nur dann von entsprechendem Erfolge fuͤr das allgemeine Landes⸗ wohl und das Wohl der einzelnen Landestheile seyn koͤnnen, wenn die Ausschuͤsse der Staͤnde aller Landestheile in eine Versamm⸗ lung vereinigt werden. Die Berathungen in den Staͤnde⸗ Ausschuͤssen der einzelnen Landestheile abgesondert, wuͤrden immer die Uebelstaͤnde mit sich fuͤhren, die bei den bisherigen Berathungen der Provinzial⸗Staͤnde uͤber allgemeine Gesetze statt⸗ gefunden haben. Die verschiedenen Ansichten werden durch ge⸗ genseitigen Austausch der Ideen der abgesondert berathenden Ver⸗ sammlungen nicht vereinigt, die Interessen der einzelnen Landes⸗ theile dem allgemeinen Landwohle gegenuͤber nicht gehoͤrig abge⸗ wogen, die Partikular⸗Interessen behalten den Vorrang vor dem allgemeinen Landes⸗Interesse. Die Folge davon war, daß allge⸗ meine Gesetze, dringend gewuͤnscht, nicht an den Tag gekommen sind, daß aber andererseits die Provinzial⸗Gesetzgebung fortgeschrit⸗ ten ist: nicht zur Vereinigung der vielen Landestheile unter eine Rechts⸗Einheit, sondern zur mehreren Abschließung dieser Landes⸗ theile von einander. Diese Erfolge erscheinen beklagenswerth, und wir sehen eine guͤnstige Aenderung dieser Verhaͤltnisse nur in der Einrichtung einer allgemeinen Landtags⸗Versammlung, zu welcher Se. Majestaͤt in der oben erwähnten Proposition Selbst die Elemente zu schaffen Willens ist. Wir beauftragen unsere Deputirten, auf dem Provinzial⸗Landtage die Einbringung einer Petition um Erweiterung der landstaͤndischen Verfassung in diesem Sinne in Antrag zu bringen.“ Einige Virilstimmen⸗Besitzer des Ritterstandes erhoben sich gegen den Antrag, den sie fuͤr un⸗ angemessen, unzeitig und dem zu Sr. Majestaͤt gefaßten Ver⸗ trauen widersprechend ansehen. Schon im Eingange des Ent⸗ wurfes haben Se. Majestaͤt Ihre hoͤchste Absicht ausgespro⸗ chen, die Mitglieder der Staͤnde⸗ Ausschuͤsse zur Ein⸗ holung deren Rachs sowohl in ben Angelegenheiten der Provinz, als des ganzen Landes zusammen zu berufen. Se. Ma⸗ sestaͤt koͤnne also die Ausschuͤsse der einzelnen Provinzen oder alle ugleich zusammenberufen und den Ort deren Zusammentritts be⸗ immen. Der Antrag um Zusammenberufung aller Preußischen Stände sey also nicht begruͤndet, da Se. Majestaͤt sich das Recht, den Rath der Landtags⸗Mitglieder einzuholen, vorbehalten habe, und es hiebei bewenden muͤsse. (Der Schluß dieser Berathung ist in den uns vorliegenden Landtags⸗Verhandlungen noch nicht mitgetheilt.)

*) Um die eigentliche e; dieses Antrags genauer und vollständiger übersehen und beurtheilen zu können, als diese Darstellung es gestattet, theilt die Posener Zeitung den betreffenden Passus aus der von den Provinzial⸗Ständen an des Königs Majestät gerichteten Denkschrift

b r diesen Gegenstand wörtlich in folgender Weise mit.

Außerdem sind wir des unvorgreiflichen Dafürhaltens, daß dem

Ausschusse der Stände noch folgende Befugnisse eingeräumt

werden dürften: 1) Annahme begründeter Beschwerden, über erwiesene Verletzung der Gesetze durch die Behörden oder einzelne Beamten in Vertretung der Landtags⸗Versammlung. Diese Beschwerden würden in der Regel dem nächsten Landtage zur Prüfung vorzubehalten seyn; in Fällen aber, wo sofortige Abhülfe nöthig erscheine, von dem Ausschusse zu prüfen, und nach Befinden der Umstände Ew. Majestät zur Entschei⸗ dung vorzutragen seyn.

Diese Befugniß erscheint uns dem Wesen des Ständischen Aus⸗ schusses entsprechend, da derselbe die Landtags⸗Versammlung in der Zwischenzeit von einem Landtage zum anderen vertritt, und als ihr Bevollmäͤchtiger anzusehen ist, und daher auch die dem Landtage gesetz⸗

mesis zustehende Befngniß, angemessen beschränkt, auszuüben haben dürfte. . 2) Mit Beaufsichtigung des Schulwesens und aller Erziehungs⸗ Anstalten im Großherzogthum Posen. Ew. Majestät haben in dem Allerhöchsten Propositions⸗Dekrete auszusprechen geruht, daß, wenn der Erfolg der Verwaltung des Groß⸗ herzogihums Posen nicht allenthalben dem Wunsche entsprach, die Un⸗ terthanen Polnischer Abkunft, in ihren nationalen Erinnerungen und Sitten auf keine Weise zu stören, vielmehr solchen jede Berücksichti⸗ gung zu widmen, die Schuld besonders an den Polnischen Einwohnern liegt, welche, ihr eigenes Interesse verkennend, es verabsäumen, ihre Söhne, sowohl dem höheren Staatsdienste, als dem höheren Lehrer⸗ stande zu widmen. Der Erfolg, daß tüchtige Staatsdiener gebildet werden, hängt hauptfächlich davon ab, welche Richtung der Schulbil⸗ dung gegeben wird, und Ew. Majestät getreue Unterthanen glauben, daß diese Richtung bisher im Großherzogthum Posen nicht den Erfor⸗ dernissen für dessen Verhältnisse entsprochen habe. Eine Garantie für

1 einen erwünschteren Erfolg des Schulwesens in Beziehung auf Ew. Majestät Polnische Unterthanen erblicken wir in dem Rechte, welches wir hier für den ständischen Ausschuß allergehorsamst erbitten. Diese

Mitbeaufsichtigung des Schulwesens würde sich im Fall der Allergnä⸗ digsten Gewährung auf alle Bildungs⸗ und Erziehungs⸗Anstalten des Großherzogthums mit Inbegriff der Schullehrer⸗ und geistlichen Se⸗ minarien, so weit lextere unter der Aufsicht der weltlichen Behörden stehen, erstrecken, und vornehmlich dahin zu wirken haben, daß die Ju⸗ gend bei vollständiger Erlernung beider Landessprachen zu dem Grade 5 Bildung gelange, um Ew. Majestät landesväterlichen gnädigen

Absichten, insbesondere dem Bedürfnisse bei Anstellung der Staatsdie⸗

ner, Lehrer und Geistlichen, vollständig zu entsprechen

1.““

Ausland.

Frankreich.

Pairs⸗Kammer. Sitzung vom 23. Maͤrz. (Nach⸗ trag.) Der Graf von Segur⸗Lamoignon schilderte im Ein⸗ gange seiner Rede alle die Vortheile, welche, seines Erachtens, die Befestigung von Paris in ihrem Gefolge haben werde. Die⸗ selben waͤren so groß, so uͤberwiegend fuͤr Frankreich, daß er sich gar nicht daruͤber wundere, daß einige fremde Maͤchte es jetzt be⸗ dauerten, dem Traktate vom 15. Juli beigetreten zu seyn, da derselbe die Befestigung von Paris zur Folge gehabt habe. Einer der groͤßten Vortheile, der aber noch aus der Annahme des vor⸗ liegenden Gesetzes hervorgehen wuͤrde, sey die Befestigung des Ministeriums vom 29. Oktober. Er unterstuͤtze dieses Kabinet aus allen seinen Kraͤften, weil es ihm auf eine Weise zusammen. gesetzt scheine die allen Erfordernissen einer schwierigen Lage ge⸗ nuͤge, und weil die außerordentlichen Dienste, die es seit vier Monaten geleistet habe, in einem sehr hohen Grade die Dank⸗ barkeit der Kammer verdienten. Der Redner erinnerte daran, unter welchen Umstaͤnden das Ministerium vom 29. Oktober ans Ruder getreten sey; er erinnerte an die allgemeine Desorgani⸗ in die das Ministerium vom 1. Maͤrz das Land gestuͤrzt

te.

„Die revolutionairen Journale“, sagte der Redner, „welche hofften, in dem Traktate vom 15. Juli endlich die Gelegenheit gefunden zu ha⸗ ben, einen allgemeinen Brand zu entzünden, mit Hülfe dessen die Fac⸗ tionen ihre Pläne des Umsturzes würden ausführen können, reizten zur Zwietracht und zum Kriege, leiteten das Gefühl für Nationalehre irre, indem sie die Thatsachen entstellten und übertrieben. Die Ge⸗ müther, aufgeregt durch diese gewissenlose Presse, welche durch das ver⸗ brecherische Stillschweigen des Ministeriums ermuntert wurde, entflamm⸗ ten sich auf eine gefährliche Weise. Jedermann wußte, daß wir damals nicht im Stande waren, Krieg zu führen, und doch fühlte man sich einem Kriege auf Tod und Leben entgegengetrieben, den wir allein ge⸗ gen Alle führen sollten. Die Ideen waren in dem Augenblicke ver⸗ wirrt, wo den Völkern wie den Individuen eine ruhige Ueberlegung und kaltes Blut am meisten Noth thut; und Gott weiß, welchen Un⸗ fällen wir ausgesetzt gewesen wären, wenn nicht die hohe Weisheit des Königs der Existenz eines Kabinettes, dessen ansteckende Anarchie so große Uebel hervorbrachte, ein Ende gemacht hätte. Unser heißester Dank ge⸗ bührt daher dem muthvollen Monarchen, der bei jener wichtigen Gele⸗ genheit, wie bei so vielen anderen, seit 10 Jahren, jene Kaltblütigkeit jenes Vertrauen, jene Ruhe gezeigt hat, die weder durch Attentate, noch durch Verleumdungen gestört werden, und die den providenziellen Charakter der Mission, die er unter uns erfüllt, kundgeben. (Lebhaf⸗ ter Beifall.) Frankreich weiß, und wird es nicht vergessen, daß, wenn es nicht in einen Europäischen Krieg ohne vernünftigen Grund und ohne nationalen Zweck, in einen Krieg mit den gefährlichsten Chan⸗ cen, allein gegen Alle, und vielleicht genöthigt, sein letztes Kind und seinen letzten Thaler zu opfern, verwickelt worden ist, es dies der Weisheit sei⸗ nes Königs zu danken hat. Möge das Land nun über jenen alten und abgeschmackten Spruch urtheilen, welcher sagt: Der Köuig muß herrschen, aber nicht regieren. Wo wären wir, großer Gott! wenn der König im Oktober 1840 nur geherrscht hätte! Aber der König hat regiert, und meiner innigen Ueberzeugung nach war der Sturz der Männer vom 1. März, der Sturz jenes leichtsinnigen und unbesonnenen Ministeriums, die kräftigste, geschickteste und entscheidendste Steuerwendung, die jemals dem Staatsschiffe gegeben wurde! Und doch würde die hohe Weisheit des Königs in ihrer heilsamen Wirksam⸗ keit gelähmt worden seyn, wenn nicht muthige Bürger die Ueberzeugung des Monarchen theilten, die Last der constitutionellen Verantwortlich⸗ keit auf sich genommen hätten; und hierin, m. H., liegt der Beweggrund einer eben so tiefen Dankbarkeit gegen die muthigen und talentvollen Männer, welche auf jener Bank sitzen.“

Der Redner suchte im weitern Verlaufe seines Vortrages darzuthun, daß nach den Debatten, die in der Deputirten⸗Kam⸗ mer stattgefunden haͤtten, nach den gegenseitigen Zugestaͤndnissen, die gemacht worden waͤren, die Annahme jedes Amendements eine ernste Niederlage fuͤr das Ministerium seyn werde. Die Pairs⸗Kammer moͤge bedenken, in welchem kritischen Momente sie durch Annahme eines Amendements die Regierung schwaͤchen und das Ministerium erschuͤttern wuͤrde. Herr Cousin verlangte das Wort wegen einer persoͤnlichen Thatsache und sagte: „Der Himmel verhuͤte, daß ich diese wichtige Debatte durch persoͤnliche Fragen verwickeln sollte; ich will nur im Namen meiner Kolle⸗ gen, von denen vier in dieser Kammer sitzen gegen die bei der

vorliegenden Frage ganz unnuͤtzen Anschuldigungen, welche sie so

eben gehoͤrt haben, protestiren. Nein, m. H., weder meine ehren⸗ werthen Kollegen noch ich haben Frankreich muthwillig in einen Krieg verwickeln wollen; wir waren nur von der Wichtigkeit der Lage durchdrungen, und haben Maßregeln vorbereitet, de⸗ ren Andenken in dem Gedaͤchtnisse der guten Buͤrger blei⸗ ben wird. Die Kammer wird einsehen, daß ich meinen vormaligen Kollegen, daß ich mir selbst die Protestation schuldig war.“ Herr von Segur⸗Lamoignon: „Ich bitte diejenigen meiner ehrenwerthen Kollegen, welche an dem Kabinet vom 1. Maͤrz Theil genommen haben, uͤberzeugt zu seyn, daß es keinesweges meine Absicht war, ihre Personen anzugreifen, daß ich aber, meines Beduͤnkens, indem ich das politische System verdamme, dem sie sich zugesellt haben, nicht allein ein wesentlich parlamentarisches Recht ausuͤbe, sondern auch die Pflicht eines guten und loyalen Pairs von Frankreich erfuͤlle.“ (Beifall.) Der Baron von Brigode, der hierauf die Rednerbuͤhne bestieg, begann in folgender Weise: „M. H. Seit 4 bis 500 Jahren hat Paris im Jahre 1814 und 1815 zum ersten Male die coalisirten Fremdlinge in seinen Mauern gesehen. Wenn es erlaubt ist, an die Vergangenheit auch die Zukunft zu schließen, so hatten wir, ohne daß es noͤthig gewesen waͤre, sich von den gesetzlichen Formen zu entfernen, Zeit genug, die Festungswerke zu erbauen, welche Paris vor einem neuen Besuch schuͤtzen sollen. Das vorige Ministerium hat diese Ansicht nicht getheilt. Es hat die Gefahr fuͤr so dringend gehalten, daß es, ohne die Meinung der Kammern abzuwarten, den unverzuͤglichen Beginn der Arbei⸗ ten befahl. Es handelt sich hier nicht darum, zu wissen, ob es besser ist, Paris auf eine wirksame Weise zu befestigen, oder es unbeschuͤtzt dem Feinde als eine leichte Beute 8 lassen, sondern darum, ob der vorliegende Gesetz⸗Entwurf die Vertheidigung die⸗ ser großen Stadt wirklich sichert. Was mich betrifft, so weiß ich, daß es die Vertheidigung des Ministeriums sichert, dem man vorwirft, die Befestigung ohne unsere Genehmigung begonnen zu haben, was aber die Vertheidigung der Hauptstadt anlangt, so ist das eine andere Sache.“ Der Redner bemerkte hierauf, wie es ihm unbegreiflich sey, daß diejenigen Mitglieder, welche den Gesetz⸗Entwurf vertheidigten, das Ministerium vom 1. Maͤrz so heftig angreifen koͤnnten. Man moͤge sagen, was man wolle, die Befestigung von Paris bleibe der Hauptgedanke des Kabi⸗ nets vom 1. März, und wenn man sich diesem zugeselle, so sey es nicht mehr erlaubt, die Politik desselben zu tadeln. Die Be⸗ festigung von Paris an sich erschien dem Redner, von jedem Ge⸗ sichtspunkt aus betrachtet, wie eine schlechte Maßregel, indem sie das Land, die Institutionen, die Monarchie, die Dynastie, den

Wohlstand der Buͤrger ohne irgend eine Entschäͤdigung gefaͤhrde. Er werde deshalb gegen den Gesetz⸗Entwurf stimmen. Der letzte Redner in der heutigen Sitzung war der Herzog von Coigny, der sich zu Gunsten des Gesetz⸗Entwurfes aussprach, und die Frage hauptsaͤchlich aus dem schon ganz erschoͤpften stra⸗ tegischen Gesichtspunkte eroͤrterte. Die Kammer schenkte deshalb seiner Rede auch nur geringe Aufmerksamkeit.

Sitzung vom 24. Mäaͤrz. Nach Eroͤffnung der heu⸗ tigen Sitzung, zu der sich die Zuhoͤrer eben so zahlreich wie ge⸗ stern eingefunden hatten, bestieg der Graf Molé die Redner⸗ buͤhne. „Indem ich mich“, sagte er; „in diese feierliche De⸗ batte einmische, fuͤhle ich das Beduͤrfniß, meine Stellung genau 9. definiren, und Aufschluß daruͤber zu geben, warum ich meine chwache Stimme vernehmen lasse. Seit zwei Jahren ist der Mechanismus unserer Institutionen verfaͤlscht oder gehemmt. Vor jener Zeit repraͤsentirte stets eine staͤrkere Majoritaͤt die Meinungen und die Gefuͤhle des Landes. Dem ist nicht mehr so, seit ein trauriges Beispiel gegeben wurde, seit die entgegen⸗ gesetztesten Parteien sich coalisirten. Man sah, wie politische Gegner, ihren politischen Hader vergessend, ihre Fahnen versteckend, dem Lande zeigten, daß sie sich noͤthigenfalls zu vereinigen wuͤßten, um die Regierung in den Bann zu thun. Unter welchen Bedingungen mußte sich von da ab die Regierung bewegen? Ich bin vollkom⸗ men bei der Sache, indem ich diese Frage untersuche, und Sie werden sich selbst davon uͤberzeugen, wenn Sie mir noch einige Augenblicke Aufmerksamkeit schenken. Hat nicht der jetzige Con⸗ seils⸗Praͤsident selbst eingeraͤumt, daß das Kabinet durch politi⸗ sche Nothwendigkeiten gewissermaßen gezwungen worden sey, den vorliegenden Gesetz⸗Entwurf einzubringen? Ein anderes Verthei⸗ digungs⸗System, hat er uns gesagt, wuͤrde vielleicht vorzuziehen gewesen seyn, wenn nicht eine politische Nothwendigkeit die Kom⸗ binirung der beiden Plaͤne herbeigefuͤhrt haͤtte; und als er im Schooße Ihrer Kommission uͤber jene politische Nothwendigkeit naͤher befragt wurde, erwiederte er, daß sie aus den von dem vorigen Ministerium ergriffenen Maßregel hervorginge. Diese Worte des Conseils⸗Praͤsidenten sind wohl zu erwaͤgen. Wir wollen aber pruͤfen, ob die Regierung wirklich so gebunden war, wie sie behauptet, und ob sie, um Paris auf die zweck⸗ maͤßigste Weise zu befestigen, die Erbschaft unbedingt antreten mußte. Wir wollen untersuchen, ob der Conseils⸗Praͤsident wohl daran gethan hat, eine Meinung, welche sich auf seine so ruhm⸗ volle Vergangenheit, auf seine bewaͤhrte Erfahrung gruͤndete, ge⸗ wissen Anforderungen zu opfern. Von allen Handlungen des vo⸗ rigen Ministeriums war die groͤßte und verwegenste diejenige, durch welche es, ohne Zustimmung der Kammern, uͤber das Schicksal und die Zukunft der Hauptstadt entscheiden zu muͤssen glaubte. Das vorliegende Gesetz ist in meinen Augen weit mehr ein politisches als ein militairisches; ich betrachte dasselbe als den Ausdruck einer Politik, die nicht die meinige ist, und die das Kabinet vom 29. Oktober verworfen und gehemmt hat. Uebrigens, m. H., werden sie nicht vergessen, daß sie sich nie⸗ mals uͤber eine sprechen gehabt haben. Man verlangt von Ihnen die Be⸗ festigung einer Hauptstadt, welche der Mittelpunkt aller Civilisation und aller Reichthuͤmer des Landes ist, in welcher eine

Million von Menschen sich zusammen draͤngen und jedem Ruhme, jedem Genusse und all den Guͤtern nachstreben, fuͤr welche die

Menschheit sich begeistert. In dieser Stadt soll ein bedeutendes

Heer bestaͤndig lagern und 2000 Stuͤck Geschuͤtz sollen ihre Muͤn⸗ Diese Stadt, in der man frei athmete, soll jeden Augenblick der Gefahr ausgesetzt seyn, daß

dungen auf dieselbe richten.

die Gewalt in ihr den Sieg uͤber das Recht davon traͤgt.

theile gewiß nicht das Mißtrauen, welches sich im Jahre 1833 kundgab; aber der Himmel gebe, daß das befestigte Paris nie⸗ mals weder der Regierung, noch denen, welche auf ihren Umsturz sinnen, gefaͤhrliche Illusionen, oder ein verhaͤngnißvolles Vertrauen einfloͤße. Was wuͤrde im Jahre 1831 geschehen seyn, wenn Pa⸗ ris befestigt gewesen waͤre? Was wuͤrde im Fall eines Invasions⸗ krieges geschehen? Wenn der Feind Paris belagerte und einnaͤhme, so wuͤrde es kein Frankreich mehr geben. Aber wendet man ein, es genuͤgt, daß der Feind wisse, daß Paris befestigt sey, um ihn von der Hauptstadt entfernt zu halten, und dann wird man zu den strategischen Feldzuͤgen des Turenne zuruͤckkehren, wo Alles

sich auf einen Krieg an der Graͤnze beschraͤnkt. Mir sind solche

Illusionen unerklaͤrlich. Von der einen Seite behauptet man, daß jeder Krieg kuͤnftig in einen Prinzipien⸗ und Coalitions⸗Krie ausarten werde, und von der anderen bildet man sich ein, d0⸗ die Befestigung von Paris den Feind abhalten werde, uns an⸗ zugreifen!“ Der Redner erklaͤrte schließlich, daß er gegen den Gesetz⸗Entwurf in seiner jetzigen Gestalt votire, weil er denselben fuͤr den Ausdruck einer Politik halte, die mit der, welche maͤn seit 1830 befolgt habe, im Widerspruch stehe. Der Marschall Soult: Der vorige Redner hat gesagt, daß ich bei Vorlegung des Gesetz⸗Entwurfes eingeraͤumt haͤtte, daß die Regierung politischen Nothwendigkeiten nachgaͤbe. Das ist allerdings wahr, aber [die politischen Nothwendigkeiten, von denen ich sprach, erklaͤrten sich durch den Gesetz⸗Entwurf selbst. Der⸗ selbe wuͤrde in der That nicht vorgelegt worden seyn, wenn nicht große politische Interessen dazu den Anlaß dazu gegeben haͤtten; diese Interessen, ich habe nicht aufgehoͤrt, es zu sagen, waren die Ehre, die Sicherheit und die Wuͤrde Frankreichs. Außerdem machten die Erinnerung der Vergangenheit es uns zur Pflicht, bei der drohenden Lage der politischen Angelegenheiten fuͤr die Vefestigung der Hauptstadt zu sorgen. Der vorige Redner hat gesagt, daß uns gewissermaßen die Handlungen des vorigen Ka⸗ binets aufgedrungen worden waͤren. Nein, m. H., wir haben den Gesetz⸗Entwurf vorgelegt, weil wir ihn fuͤr nuͤtzlich halten; wir haben uns nicht um seinen Ursprung bekuͤmmert, und ich werde alsbald beweisen, das der Ursprung des Gesetzes weiter hinaufreicht, als man es bisher behauptet hat. Nach der Schlacht bei Waterloo ward ein Kriegsrath bei La Villesse gehalten, an dem ich die Ehre hatte, Theil zu nehmen. Es handelte sich darum, zu entscheiden, was mit dem Truͤmmern der ruhmvollen Armee von Waterloo und hinsichtlich der Vertheidigung von Paris geschehen solle. Bevor irgend ein Entschluß gefaßt werden konnte, mußten die Mitglieder des Conseils sich uͤber die Wider⸗ standsmittel der Stadt Paris und uͤber die Verproviantirung Aufklaͤrung verschaffen. Ein fester Stuͤtzpunkt existirte nirgends um Paris und die Mitglieder des Conseils waren daher einstim⸗ mig der Meinung, daß es schon deshalb unmoͤglich sey, Paris zu vertheidigen. Vorraͤthe an Lebensmittel und Munition existir⸗ ten gar nicht. In diesem Zustande faßte der Kriegsrath den Beschluß, daß es ganz unnuͤtz seyn wuͤrde, an eine Ver⸗ theidigung von Paris zu denken, und daß nichts Besse⸗ res zu thun sey, als dem Marschall Davoust, damaligem Kriegs⸗Minister, den Befehl zu geben, die moͤglichst ehren⸗ volle Capitulation abzuschließen, und die Armee nach der Loire marschiren zu lassen. Zu jener Zeit entstand in mir der Ge⸗ danke, daß es von groͤßtem Interesse fuͤr das Heil Frankreichs sey, Paris zu befestigen.“ Der uͤbrige Theil der Rede des

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groͤßere Frage, als die vorliegende auszu-

Marschalls Soult war im Wesentlichen eine Wiederholung und oft eine fast woͤrtliche von dem, was er bereits in der Deputir⸗ ten⸗Kammer gesagt hatte. Der Vicomte von Caux sprach sich Paen den Gesetz⸗Entwurf aus, weil es ihm unmoͤglich schien, eine

tadt, die 10 Stunden im Umfang habe, auf eine wirksame Weise zu befestigen. Bei Abgang der Post befand sich der Marschall Molitor auf der Rednerbuͤhne.

Deputirten⸗Kammer. Sitzung vom 23. Maͤrz. Zu Anfang der heutigen Sitzung zaͤhlte man kaum 60 Mitglieder im Saal und die öͤffentlichen Tribunen waren ganz leer. Man sieht daraus, daß auf die Sicherstellung des literarischen Eigenthums bei weitem nicht die Wichtigkeit gelegt wird, wie man es dem Publikum und dem Auslande gern glauben machen moͤchte. Die Presse behandelt den Gegenstand noch leichtfertiger, da selbst die gewissenhaftesten Journale den Kammer⸗Verhandlungen nur einige abgerissene Zeilen schenkten. Einige Mitglieder verlangten aber⸗ mals, daß man die Eroͤrterrung uͤber das literarische Eigenthum verschieben solle; allein dieser Vorschlag wurde verworfen und zur Tagesordnung uͤbergegangen. Herr von Lamartine nahm demnaͤchst als Berichterstatter das Wort. Er suchte besonders das Argument der Gegner des Gesetz⸗ Entwurfes, daß der Ge⸗ danke der ganzen Menschheit angehoͤre, zu bekaͤmpfen. Die Wahrheit, meinte er, gehoͤre freilich aller Welt an, aber dem, der sie entdecke und verbreite, gebuͤhre wohl eine Belohnung. Die Gesellschaft sey es, habe man gesagt, welche die großen Maͤnner hervorbringe. Man soll nur Gallilai, Columbus, und viele Andere fragen, ob die Gesellschaft, von der sie verkannt und verfolgt worden waͤren, ihnen zu ihren Entdeckungen behuͤlflich gewesen sey. Die Gesell⸗ schaft bringe allerdings die großen Maͤnner, aber sie bringe auch die Maͤrtyrer hervor. Man halte es fuͤr ungerecht, daß das literarische Eigenthum 50 Jahre dauern solle, waͤhrend ein Er⸗ findungs⸗Patent nur auf 15 Jahre guͤltig sey. Die Kommission habe sich nicht auf eitle und unnuͤtze Eroͤrterungen uͤber den Werth der materiellen und der geistigen Entdeckungen einlassen wollen. Gott allein könne daruͤber entscheiden, sie waͤren alle ein Segen fuͤr die Menschheit. Der Redner antwortete hier durch That⸗ sachen auf das, was man Nachtheiliges von dem literarischen Besitz der Familie gesagt hatte. Fenelons Werke waͤren vom Jahre 1777 bis zum Jahre 1795 im Besitz seiner Familie gewesen, und waͤhrend dieser Zeit sey im Durchschnitt woͤchentlich eine Auflage des „Telemach“ erschienen. Die

amilie des Autors, der der Besitz gesichert gewesen sey, habe 2 Millionen Exemplare ins Publikum gebracht. Kein Buch habe mehr Auflagen erlebt als „Paul und Virginie.“ Keines sey zu einem geringeren Preise verkauft und allen Klassen der Gesellschaft zugaͤnglich gemacht worden. Dieses Buch habe bis um Jahre 1833 der Wittwe und den Kindern Bernardins von

t. Pierre gehoͤrt. Andere Mitglieder, sagte der Redner, häatten die Besorgniß ausgedruͤckt, daß das gegenwaͤrtige Gesetz nicht mit der Gesetzgebung in anderen Europaͤischen Staͤdten uͤberein⸗ stimme. Dies sey eine seltsame Bedenklichkeit. Als Frankreich das Heimfallsrecht abschaffen wollte, habe es sich nicht dar⸗ um bekuͤmmert, ob es keine Fremde mehr in Frankreich, oder keine mehr im Auslande gebe. Es habe auf eine edle eise Pflichten gethan und das Ausland sey seinem Beispiele gefolgt. Schließlich bemerkte der Redner, daß er, weniger als man vielleicht glaube, persoͤnlich bei der vor⸗

iegenden Frage betheiligt sey. Von dem Ruhme habe er nichts u hoffen, wegen des fluͤchtigen und voruͤbergehenden Charakters seiner Schriften, fuͤr die Familie habe er nicht zu sorgen, da er keine Kinder mehr habe, aber in moralischer Beziehung wuͤrde er es als einen Ruhm betrachten, wenn er das Gluͤck haͤtte, fuͤr seine Meister, fuͤr seine Mitstrebenden und fuͤr seine Freunde Gerechtigkeit zu erlangen. Nachdem Herr Villemain noch inige Worte zur Vertheidigung des Gesetz⸗Entwurfes gesagt hatte, ward die allgemeine Debatte geschlossen und zur Be⸗ rathung der einzelnen Artikel uͤbergegangen. Gleich bei dem ersten Artikel erhob sich ein lebhafter Streit uͤber ein einzelnes Wort. Der Artikel lautet naͤmlich folgendermaßen: „Das ausschließliche Recht, ein Werk zu publiziren, oder die Pu⸗ blication desselben durch die Typographie, durch den Kupferstich durch die Lithographie, oder auf jede andere Weise zu erlauben, wird dem Verfasser auf seine ganze Lebenszeit, und seinen Re⸗ praͤsentanten oder Berechtigten 50 Jahre nach seinem Tode

esichert.“ Das Wort „Berechtigten“ ward von vielen Seiten

eftig angegriffen, indem dasselbe zu der Auslegung Anlaß geben koͤnne, als ob die Werke des Geistes foͤrmlich und gesetzlich mit Beschlag belegt werden koͤnnten. Da sich die Kammer uͤber die⸗ sen Punkt nicht zu einigen vermochte, so ward der ganze Artikel der Kommission noch einmal zugewiesen.

Boͤrse vom 24. Maͤrz. Die von den Englischen Jour⸗ nalen mitgetheilte Nachricht von der Unterzeichnung des neuen rotokolls durch die Bevollmaͤchtigten der fuͤnf Maͤchte, mit Ein⸗ schluß des Bevollmäͤchtigten Frankreichs, brachte an der hiesigen Boͤrse keinen Eindruck auf die Course der Franzoͤsischen Renten hervor; obschon sie in London ein Steigen der Consols veranlaßte, hatten die Franzoͤsischen Renten heute eine Neigung zum Sin⸗ ken. Es hieß, es seyen unguͤnstige Berichte aus den Vereinigten Staaten eingetroffen; der neue Praͤsident Harrison wuͤrde sich nur halten koͤnnen, wenn er den Englaͤndern sich feindlich zeige; die am Aten d. verlesene Botschaft Harrison's an den Kongreß laute drohend. Es beduͤrfen uͤbrigens diese Boͤrsen⸗Geruͤchte, die ganz das Ansehen einer ungegruͤndeten Erfindung haben, noch sehr der Bestaͤtigung.

Großbritanien und Irland.

Parlaments⸗Verhandlungen. (B. H) Oberhaus. Sitzung vom 23. Maͤrz. Das Haus beschaͤftigte sich an die⸗ sem Abend vornehmlich mit einer Debatte uͤber die vom Unter⸗ hause angenommene Bill wegen Gleichstellung des Ostindischen mit dem Westindischen Rum in Bezug auf die Verzollung. Die Bill wurde zum zweitenmale verlesen, ohne daß im Laufe der Diskussion etwas von besonderem Interesse laut geworden waͤre.

Unterhaus. Sitzung vom 23. Maͤrz. Es erhob sich eine laͤngere Debatte uͤber einen Antrag des Lord Mahon, wel⸗ cher dahin ging, das jetzt befolgte Strafverfahren zu tadeln, dem zufolge bei einer großen Menge von Verbrechern, die zur Depor⸗ tation verurtheilt sind, die Strafe in Haft auf den Verbrecher⸗ schiffen in England selbst umgewandelt wird. Diese Strafum⸗ wandlung tritt bei denjenigen Verbrechern ein, welche zu sieben⸗ jaͤhriger Deportation verurtheilt sind, und die Zahl derselben ist so groß, daß sich am 1. Januar d. J. nicht weniger als 3553 solcher Verbrecher auf den sogenannten Hulks oder Verbrecher⸗ schiffen befanden. Lord Mahon gab nun allerdings zu, daß dem Wortlaute der bestehenden Gesetze gemaͤß der Minister des In⸗ nern berechtigt sey, eine solche Straf⸗Umwandlung eintreten zu lassen, behauptete aber, da dur die Art und Weise, in wel⸗

cher man dabei verfahre

Zö“ 11“ , gegen den Geist des Gesetzes verstoßen werde. Dem Minister sey naͤmlich jene Befugniß nur ertheilt worden, damit er in gewissen besonderen Faͤllen, bei etwa all⸗ zuhohem Alter oder allzugroßer Jugend, die Verbrecher in der V Heimath lassen koͤnne. Lord Mahon bemerkte zugleich, daß der Minister um so weniger Veranlassung zu der von ihm an⸗ genommenen Auslegung des Gesetzes habe, da im Jahre 1835 eine Kommission des Oberhauses sich ausdruͤcklich dahin erklaͤrt habe, daß die Hulks, eine Art von Galeeren, nur als eine Ue⸗ bergangs⸗Station zu den Verbrecher⸗Kolonieen zu betrachten, niemals aber den Verbrechern zum dauernden Aufenthalt anzu⸗ weisen seyen. Der Redner ging nun auf eine weitlaͤuftige Eroͤr⸗ terung der Nachtheile des von den Ministern eingefuͤhrten Straf⸗ verfahrens uͤber; er erwaͤhnte, daß die Hulks den Ver⸗ brechern keinesweges die heilsame 84 einfloͤßten, wie die Deportation, daß schon wegen der Bauart der Schiffe die Ein⸗ fuͤhrung des so wirksamen Systems des Schweigens und der

Absonderung unmöglich sey, besonders aber, daß die Verbrecher bei ihrer Entlassung unmittelbar wieder mitten in die Versuchungen

hineingestuͤrzt wuͤrden, welche die socialen Verhaͤltnisse Englands in so reichlichem Maße darboͤten, und welche durch die Schwierigkeit,

in dem so uͤbervoͤlkerten Lande Arbeit zu finden, sehr stiegen.

Was man von dem Hulk⸗Systeme zu erwarten habe, zeige das

Beispiel Frankreichs, dessen Bagnos in Brest und Toulon perio⸗

disch geleert wuͤrden und als eine Pflanzschule der Verbrechen

betrachtet werden muͤßten. Schließlich wog Lord Mahon noch

die Nachtheile und Vortheile, welche das Deportations⸗System mit

sich fuͤhre, gegen einander ab, er aͤußerte, daß die letzteren nicht genugsam

beruͤckschtigt wuͤrden, und deutete an, daß man durch Errichtung einer neuen Verbrecher⸗Kolonie an der Nordkuͤste von Neu⸗Hol⸗ land, bei der die in dem suͤdlichen Theile des Landes vorkommen⸗ den Mißbraͤuche vermieden werden muͤßten, die Deportation wie⸗

der ersprießlicher machen koͤnnte. Lord John Russell, unter dessen Verwaltung des Ministeriums des Innern die neue Anord⸗ nung eingefuͤhrt wurde, suchte sein Verfahren zu rechtfertigen. Er erklaͤrte, es genuͤge nicht, das Vorhandenseyn großer Nach⸗ theile bei dem Hulk⸗Systeme nachzuweisen; man muͤsse auch ein besseres System an dessen Stelle setzen, und das finde man in der Deportation nicht. Daß die Deportation ganz abgeschafft werden solle, sey nicht seine Ansicht, um so weniger jetzt, wo neue Ein⸗ richtungen das fruͤher in den Verbrecher⸗Kolonieen befolgte Sy⸗ stem gelaͤutert hatten. Damit sey er indeß einverstanden, daß die Straf⸗Umwandlung, uͤber welche Beschwerde gefuͤhrt werde,

nicht dem Ermessen des Ministers uͤberlassen, sondern durch eine

Parlaments⸗Akte bestimmt werden muͤsse, weshalb er denn auch

bereits eine Bill zu diesem Zwecke dem Hause vorgelegt habe.

Er trug schließlich auf die vorlaͤufige Frage an. Unter den nach⸗ folgenden Rednern erklaͤrte sich Herr Packington geradezu ge⸗ gen das ministerielle Verfahren; Herr Hume war der Ansicht, daß man den Systemswechsel zu schnell vorgenommen habe, aͤußerte sich indeß zugleich auch gegen die Schwankungen und Unsicherheiten, welche man in den Kriminal⸗Urtheilen finde, was denn eine Vertheidigung der Gerichte von Seiten des Herrn Law, eines Bruders des Lords Ellenborough und Recorders von London, veranlaßte; der Unter⸗Staats⸗Secretair des In⸗ nern endlich, Herr Fox Maule, berief sich zu Gunsten des ministeriellen Verfahrens auf das Gutachten der vor einigen Jahren zur Untersuchung des Deportirungswesens niedergesetz⸗ ten Kommission des Unterhauses, welches so entschieden auf die oͤffentliche Meinung eingewirkt habe, daß man unmoͤglich bei dem fruͤheren Systeme der Deportirung habe beharren koͤnnen; uͤbrigens deutete er an, daß Lord John Russell sich mit einer um⸗ fassenden Reform der sogenannten secundairen Strafen, zu denen die Deportation gehoͤrt beschaͤftige. Dessenungeachtet bestand Lord Mahon auf Abstimmung uͤber die von ihm beantragte Resolu⸗ tion, und dieselbe wurde mit 49 gegen 28 Stimmen ange⸗ nommen, was man indeß nur als den Erfolg einer Ue⸗ berrumpelung anzusehen hat, da eine große Anzahl von Mitgliedern der ministeriellen Partei, in der Erwartung, daß der Antragsteller seine Motion zuruͤcknehmen werde, das Haus verlassen hatte. Nun erhob sich ein Radikaler, Herr Scho⸗ lefield, um eine schon oft vergeblich gemachte Motion, naͤmlich

den Antrag auf Einfuͤhrung einer Vermoͤgens⸗Steuer, zu machen.

Er schlug dem Hause naͤmlich folgende Resolution vor: „Be⸗ schlossen, daß die Besteuerung alles Vermoͤgens, sowohl sachlichen als persoͤnlichen, im Vereinigten Koͤnigreiche ein geeigneter und zweckmaͤßiger Ersatz seyn wuͤrde fuͤr denjenigen Theil der Accise⸗ und Zoll⸗Abgaben, der besonders hart auf den Mittel⸗ und ar⸗ beitenden Klassen lastet, und daß eine solche Veraͤnderung darauf berechnet seyn wuͤrde, den Werth des Eigenthums bedeutend zu erhoͤhen.“ Mehrere Radikale, unter Anderen die Herren Muntz, Turner, Williams und Field, sprachen fuͤr die Motion, wel⸗ che der Kanzler der en. aus dem Grunde bestritt, weil sie in alle kommerziellen Verhaͤltnisse des Landes die groͤßte Ver⸗

wirrung bringen wuͤrde. Der Minister trug daher auf die vor⸗

laͤufige Frage an. Dieses Amendement wurde mit 40 gegen 27

Stimmen angenommen, die Scholefieldsche Motion also beseitigt.

London, 24. Maͤrz. Prinz Albrecht hat gestern zu Wool⸗ wich die Schiffe besichtigt, welche zu der Expedition nach dem Niger bestimmt sind, und die nun bald abgehen werden; die Aschanti⸗Prinzen, welche mit denselben nach ihrem Vaterlande zu⸗ ruͤckkehren, haben schon von den Ministern in London Abschied genommen.

Die heutige Morning⸗Post vom 23. d. M. theilt folgen⸗ des Schreiben aus Paris vom 21. mit und bemerkt dabei, daß sie guten Grund habe, dasselbe seinem Hauptinhalte nach fuͤr au⸗ thentisch zu halten: Ich zeigte Ihnen vor einigen Tagen an, daß alle Aussicht vorhanden sey, die orientalische Frage binnen wenigen Wochen geloͤst zu sehen. Ich kann Ihnen nun mit⸗ theilen, daß sie zwischen Frankreich und den andern großen Maͤch⸗ ten definitiv geordnet ist. In einem fruͤheren Briefe erwaͤhnte ich, daß Baron Bourqueney beauftragt worden sey, Lord Pal⸗ merston muͤndlich anzuzeigen, daß Frankreich sich isolirt halten werde, bis Mehmed Ali die erbliche Verwaltung von Aegypten gesichert sey; seitdem ist aber ein Courier von dem Franzoͤsi⸗ schen Geschaͤftstraͤger mit der Anzeige eingetroffen, daß das Brit⸗ tische Kabinet sich foͤrmlich verpflichtet habe, von dem Sultan die Modifizirung des Fermans zu erlangen, gegen den Frank⸗ reich protestirte. In Folge dieser Verpflichtung, die mit fruͤhe⸗ ren Versprechungen der Hoͤfe von Oesterreich, Preußen und Rußland uͤbereinstimmt, ist unter Vorsitz Ludwig Philipps ein Kabinets, Rath in den Tuilerieen gehalten und beschlossen wor⸗ den, daß Frankreich den Juli⸗Traktat annehmen und in den fer⸗ neren Konferenzen in Uebereinstimmung mit den anderen Euro⸗ paͤischen Maͤchten handeln solle. Als Basis der Annahme des Juli⸗Traktats wurde indeß festgestellt, daß die Durchfahrt durch die Dardanellen fuͤr alle Kauffahrteischiffe frei und allen Kriegs⸗

schiffen ohne Ausnahme verschlossen seyn solle. Frankreich wird uͤberd cht eher unterzeichnen, als bis der Sustan das Recht, 5 8 8 8 5

den. Da

1— 8 welches er sich vorbehalten hat, den Nachfolger Mehmed Ali's

nach Wahl zu bestimmen, aufgegeben hat. Ein Courier ist mit Depeschen nach London fuͤr den Baron Bourqueney abgesandt worden, der dahin instruirt ist, Lord Palmerston den Beschluß des Franzoͤsichen Kabinets mitzutheilen.“ Der Times vird von ihrem Pariser Korrespondenten gemeldet: Die Con⸗ vention zur definitiven Ausgleichung der orientalischen Frage ist am Sonntage den 14. d. zu London unterzeichnet wor⸗ am Abend zuvor Depeschen aus Konstantino⸗ pel eingetroffen waren, welche eine Geneigtheit des Sultans ur Vornehmung von Modificationen in dem Hattischerif, mit

uͤcksicht auf die von der Konferenz zu machenden Vorschlaͤge, bezeugten, so hat Herr von Bourqueney, in Ermangelung jedes Entschuldigungsgrundes fuͤr die Vorenthaltung seines Beitritts, die Convention im Namen Frankreichs unterzeichnet. Andererseits soll Lord Palmerston dem Franz. Kabinet einige Konzessionen gemacht und namentlich in die Abberufung Lord Ponsonby’s gewilligt ha⸗

ben. Das Franzoͤsische Ministerium gedachte den Abschluß des

Vertrages bis nach Beendigung der Fortifications⸗Debatte in der Pairs⸗Kammer geheim zu halten, um den Gegnern des Lieblings⸗

planes einer hohen Person kein neues Argument an die Hand

zu geben.“ Auch die Times selbst sagt: „Wenn wir nicht sehr schlecht unterrichtet sind, so ist der gewaltige Zwiespalt uͤber die sogenannte orientalische Frage nun gluͤcklich zu Ende, inso⸗ fern offizielle, Dokumente und Foͤrmlichkeiten als Unter⸗ pfander fuͤr den der Nationen gelten koͤnnen. Es ist eine Convention zur Erledigung der Hauptpunkte des letzten Streits von den Repraͤsentanten aller Europaͤischen Maͤchte, Frankreich, wie wir hoͤren, mit eingeschlossen, unterzeichnet worden, so daß die friedlichen Versicherungen des Herrn Guizot von diesem aus⸗ gezeichneten Staatsmanne ehrenvoll erfuͤllt und die freundschaft⸗ lichen Verhaͤltnisse zwischen dem Osten und Westen Europa's durch dieselbe Autoritaͤt und denselben feierlichen Akt hergestellt sind.“

Etwas anders lautet der Bericht des Sun, welcher sagt: „Die Bedingungen, unter denen Frankreich dem letzten Londoner Pro⸗ tokoll beitreten und seinen Sitz im Rathe der Großmaͤchte wie⸗ der einnehmen will, und welche Lord Palmerston ohne Ruͤckhalt angenommen, sind folgende: Erstens, die Pforte modifizirt den Belehnungs⸗Ferman Mehmed Ali's insbesondere in Bezug auf die Erbfolge. Zweitens, die Straßen des Bosporus und der Dar⸗ danellen sollen allen Kauffahrteischiffen offen, allen Kriegsschiffen geschlossen seyn. Diesen Hauptbedingungen folgen mehrere Ne⸗ benpunkte, unter welchen auch die Zuruͤckberufung Lord Ponson⸗ by's aus Konstantinopel seyn soll. Da die Antwort der Pforte auf das Verlangen der vier Maͤchte, betreffend die Abaͤnderung des Fermauns noch nicht eingetroffen ist, so behaͤlt sich Frankreich die Unterzeichnung des Protokolls so lange vor, bis die Antwort offiziell bei der Londoner Konferenz eingegangen ist. In dem Franzöͤsischen Kabinetsrath, in welchem dieser weise und wuͤrdige Beschluß gefaßt ward, fuͤhrte Koͤnig Ludwig Philipp selbst den Vorsitz, der sich Gluͤck wuͤnschen darf, in Zeiten der kriegerischen Volks⸗ Aufregung einen so kaltbluͤtigen und weitblickenden Staatsmann, als Guizot, die Lenkung der auswaͤrtigen Angelegenheiten uͤbertragen zu haben. Unter den der Fran⸗ zoͤsischen Regierung gemachten Zugestaͤndnissen ist auch die Abberufung Ponsonby's, eine von allen Freunden der Ruhe Europa's, in England wie in Frankreich, gewuͤnschte Maßregel. Moͤgen die Erzaͤhlungen von den Intriguen Ponsonby's in Kon⸗ stantinopel nun wahr seyn oder nicht, sie sind zu allgemein ge⸗ glaubt im Osten und Westen, als daß seine Anwesenheit in Stambul laͤnger der Ehre und den Interessen Englands föͤrder⸗ lich seyn kann. Der gute Glaube und die Rechtlichkeit eines Gesandten duͤrfen, wie die Keuschheit einer Frau, nicht einmal in Zweifel gezogen seyn.“ Der ministerielle Globe hat von die⸗ sen Artikeln nur den aus der „Morning Post“ aufgenommen; er fuͤgt demselben keine Bemerkung hinzu, scheint also dadurch den Inhalt desselben hewehene bestaͤtigen. Dagegen er⸗ klaͤrt dieses ministerielle Blatt die Nachricht von der Abberufung Lord Ponsonby's fuͤr ungegruͤndet. Die Morning Chronicle bemerkt, daß ein Traktat uͤber die Schifffahrt durch den Bospo⸗ rus und die Dardanellen, aller Wahrscheinlichkeit nach, in sehr kurzer Zeit werde unterzeichnet werden.

Nach der United Service Gazette betragen die im April nach Kanada und den Nord⸗Amerikanischen Kolonieen be⸗ stimmten Truppen⸗Detaschements nicht weniger als 64 Offiziere und mehr als 1700 Unteroffiziere und Soldaten. Die Limerick Chronicle will aus Briefen von Britischen und an der Ame⸗ rikanischen Graͤnze stationirten Offizieren erfahren haben, daß man dort den Krieg mit den Vereinigten Staaten als unver⸗ meidlich betrachte. Aus Irland sollen jedoch, diesem Blatte zu⸗ folge, keine Truppen nach Amerika abgehen.

Die Times berichtet, daß Herr Schyler, der erst vor weni⸗

gen Monaten in Liverpool angestellte Amerikanische Konsul, sich am 19ten d. M. ploͤtzlich unter fremdem Namen auf dem Dampf⸗ schiffe „Acadia“ nach den Vereinigten Staaten eingeschifft habe. Das genannte Blatt findet dies Verfahren, dessen Beziehung zu den streitigen Verhaͤltnissen Englands mit Amerika sie dahingestellt seyn lassen, um so auffallender, als Personen, die ein so bedeu⸗ tendes Amt haͤtten, nicht in so geheimnißvoller Weise zu Werke zu gehen pflegten. In den naͤchsten Tagen erwartet man die Antritts⸗Rede des neuen Praͤsidenten der Vereinigten Staaten, da der Wind guͤn⸗ stig ist und die Fahrt von Amerika nach England in 18 bis 20 Tagen zuruͤckgelegt werden kann. Der Globe bemerkt: „In sofern wir nach den aͤußeren Anzeichen hier zu Lande uxrtheilen koͤnnen, so nehmen diese eine kriegerische Wendung; es heißt, daß die Eigenthuͤmer des Dampfbootes „Great Western“ ihren Pas⸗ sagieren angezeigt haben, daß sie direkt nach Halifax anstatt nach New⸗York gehen werden, eine Vorkehrung, die sie in Folge von Mittheilungen, die ihnen hoͤheren Orts zugekommen, getroffen haben. Die in den Außenhaͤfen stattfindenden Ruͤstungen zeigen auch, daß unsere Regierung sich hinsichtlich der Beilegung ihrer Zerwuͤrfnisse nicht bloß auf Unterhandlungen verlassen will. Dem Anscheine zum Trotze glauben indessen viele Leute, daß die Ame⸗ rikaner nachgeben werden, da sie nicht darauf vorbereitet sind, in diesem Augenblicke einen Krieg mit Erfolg zu fuͤhren.“

Der Kanzler der Schatzkammer hat im Unterhause auf eine Frage des Herrn Hume eingestanden, daß die Regierung neuer⸗ dings Gelder aus den Sparkassen zum Dienst des Staats ver⸗ wendet habe; der Minister bemerkte indeß dabei, daß sie gesetzlich hierzu befugt, und fuͤr die Wiedererstattung verantwortlich sen. .

Vorgestern wurde vor einem der hiesigen Gerichtshoͤfe 8 Prozeß des Koͤnigs von Hannover gegen die Krone 58ee. welcher die auf 50,000 Pfd. geschäͤtzten Juwelen. Charlotte betrifft. Das Urtheil ist noch nicht 9esalle teitut ah

Der Preußische Gesandte, Freiherr von 88. nen nea einem Uebel, welches vorgestern eine cirurzische Pfhle 9 machte, durch die sich der Kranke etwas erleichtert fuͤhpilt.