1 u sehen waͤre. Er meldet, daß in Folge der dem
8 vn entzchen, 1enschiapften Aeußerungen eine Klage — * 22
nigl. Prokurator eingereicht worden sey, und daß die 8 en ¹
*1 ngen der Justiz ein solches Resultat ergeben haͤtten, daß
pHerlhe einlich eine gerichtliche Verfolgung gegen den oben genann⸗
v stattfinden werde. Der Indicateur fuͤgt hinzu, daß
das jetzt in Glandier aufgenommene Inventarium die Entdeckung
unglaublicher Thatsachen herbeigefuͤhrt habe, die nothwen⸗
dig die Aufmerksamkeit der Justiz auf sich lenken muͤßten.
Seit Menschengedenken hat sich hier die schoͤne Jahreszeit
nicht so fruͤh eingestellt, als dieses Mal. Schon seit einem Mo⸗
nate haͤlt die warme Witterung an, und alle Baͤume sind gruͤn
belaubt. Gestern Nachmittag stieg der Thermometer auf 169 mur.
2ö e Graf von Carpegna, Direktor des Artillerie-Museums,
ist gestern hier mit Tode abgegangen.
Boͤrse vom 27. Maͤrz. Die hoͤheren Notirungen aus
England, vereint mit den friedlicheren Nachrichten aus den Ver
eeinigten Staaten, veranlaßten heute zahlreiche Ankaͤufe in den
Rienten. Die IZproc. schloß zu 77.40 und die 5 proc. zu 112.
Die Franzoͤsischen Bank⸗Actien sind fortwaͤhrend ausgeboten und
wourden heute mit 3050 verkauft; die Belgischen Bank⸗Actien da⸗
gegen waren fester und wurden mit 790 bezahlt.
8
394 Straßburg, 26. Marz. (M. J.) Ein Natur⸗Ereigniß,
woelches wohl die allgemeine Aufmerksamkeit in Anspruch nehmen
darf, hat sich dieser Tage in unserer Umgegend zugetragen. Am 22. Maͤrz vernahmen die Bewohner der dem von unserer Stadt etwa 2 ½ Stunden entfernten sogenannten „Gloͤckelsberg“ nahe gelegenen Doͤrfer einen so fuͤrchterlichen Knall, daß in beinahe allen Haͤusern eine, wenn auch geringe Erschuͤtterung empfunden wurde, die man augenblicklich dem gleichzeitigen Abfeuern vieler Ka⸗ nonenschuͤsse haͤtte zuschreiben koͤnnen. Bald aber klaͤrte sich diese Explosion auf, indem man auf der einen Seite des Berges, unweit des reichen, so schoͤn gelegenen protestantischen Dorfes Blaͤsheim, einen Riß in der Erde von ungefaͤhr 50 Meters (150 Fuß) lang auf 3 — 3 % Me⸗ ters (0 — 10 ½ Fuß) breit gewahr wurde. — Eine unabsehbare Tiefe bot sich den Herbeigeeilten dar, und Baͤume, die an jener Stelle gestanden hatten, waren verschwunden und keine Spur mehr davon zu entdecken. — Dieses Sprengen erneuerte sich vier⸗ mal; in der Nacht vom 24. auf den 25. Maͤrz geschah das letzte, aber jedes verursachte eine gleiche Verwuͤstung, denn von dem, jenem Dorfe zugehoͤrenden mit guten Gewächsen angepflanzten Reebberg⸗Theile blieb ein einziger Acker verschont, die anderen sind versunken oder verheert Aus den Oeffnungen steigt ein schwacher Dampf herauf und in dem graͤßlichen Abgrunde glaubt man ein Geraͤusch wie siedendes Wasser oder sausendes Meer zu vernehmen. Was noch Sonderbares dabei zu bemerken, ist, daß an der anderen Seite des Berges, dessen innere Bestand⸗ theile nicht Felsen, sondern Lehm sind, und uͤber den die Land⸗ straße fuͤhrt, eine groͤßere Masse Grund aufgeworfen wurde. Eine der Einstuͤrzungen riß die in einer kleinen Entfernung des Blaͤs⸗ heimer Gottesackers befindliche alte Kapelle mit in den Abgrund. Es schließt sich diesem Ereignisse ein gewisser Aberglaube an, den wir nicht umhin koͤnnen mitzutheilen. Die Bewohner einer be⸗ nachbarten katholischen Gemeinde, welche ebenfalls auf den Ort der Begebenheit eilten, behaupteten einstimmig, es sey dieses ein Strafzeichen Gottes und zwar deshalb, weil die Reste des Hei⸗ ligen St. Blaͤsius auf der Hoͤhe des Berges begraben liegen und Blaͤsheim erst seit einem Jahrhundert von Protestanten be⸗ wohnt ist.
chbst. 3 1
8 Großbritanien und Irland. Parlaments⸗Verhandlungen. Oberhaus. Sitzung vom 26. Maͤrz. Der Bischof von Lond vn uͤberreichte eine Pe⸗ tition von Einwohnern der Stadt Sheffield, worin die Regie⸗ rung ersucht wird, die Christen in Syrien unter ihren Schutz zu nehmen, und zwar hauptsaͤchlich die Protestanten und diejenigen, deren Glauben sich am meisten dem Protestantismus naͤhere, da die Katholiken schon unter Frankreichs und die Mitglieder der Griechischen Kirche unter Rußlands Schutz stehen. „Wenn“, sagte der Bischof, „die Regierung sich ins Mittel legt, um den Christen in Syrien freie Religionsuͤbung und den vollen Genuß aller Privilegien, welche sie jetzt besitzen, zu sichern, so wird sie dieser Bevoͤlkerung eine große Wohlthat erzeigen. Es ist dabei weder die Absicht, noch der Wunsch, der Pforte, deren Unterthaͤnigkeit zu entziehen, sondern nur ihnen Schutz unter den Auspizien der Bri⸗ tischen Regieruns zu sichern. Ich hoffe auch, daß man die Interessen der unterdruͤckten Juden im Orient nicht vergessen, sondern ihnen ebenfalls freie Ausuͤbung ihrer Religion sichern wird, worauf sie gerechten Anspruch haben.“ Lord Melbourne versicherte, daß die Regierung diese Sache nicht unbeachtet gelassen habe. „Es sind Maßregeln getroffen worden“, bemerkte der Minister, „um die Wuͤnsche der Bittsteller zu erfuͤllen, und ich habe allen Grund, zu hoffen, daß dieselben von Erfolg seyn werden. (Hoͤrt, hoͤrt!) Die Katholiken in der Juͤrkei stehen allerdings unter dem Schutze Frankreichs und die Mitglieder der Griechischen Kirche unter dem Schutze Rußlands; es ist daher recht und billig, daß die Britische Regierung die angemessenen Schritte thut, um die mit der Englischen Kirche in Verbindung stehenden Syrischen Chri⸗ sten zu beschuͤtzen.“
Loondon, 27. Maͤrz. Herr Colquhoun hat sich durch die Verwerfung des vom Bischof von Exeter im Oberhause gegen das katholische Seminar zu Montreal gerichteten Antrages und durch die spoͤttische Bereitwilligkeit, mit welcher die Minister und O Connell im Unterhause seiner Motion gegen das katholische Seminar zu Maynooth beitraten, nicht davon zuruͤckhalten lassen, eine hierauf bezuͤgliche Bill einzubringen, und es ist dieselbe vor⸗ gestern im Unterhause zum erstenmal verlesen worden.
Die Zeugen⸗Abhoͤrungen, welche jetzt im Oberhause in Be⸗ treff der Wirkung des neuen Irläͤndischen Armen⸗Gesetzes statt⸗ finden, beziehen sich besonders auf den angeblichen Mißbrauch den einer der von dem Ministerium bei der Armenpflege ange⸗ stellten Beamten, Herrn Nicholls, von seinen Befugnissen gemacht haben soll, und es heißt, daß dieser Beamte seine Entlassung neh⸗
jaͤmmerlich ums Leben gekommen. “
392
selben der Traktat von Chunkiar Iskelessit aufgehohen sey. Ein Pariser Korrespondent der Times spricht indeß von neuen Zoͤge⸗ rungen, durch welche das Franzoͤsische Kabinet die Erledigung die⸗ ser Frage aufhalte, um erst die Pariser Fortificationen durchzu⸗ setzen; es habe, sagt derselbe, foͤrmlich erklart, daß sein Bevoll⸗ maͤchtigter in London die Protokolle nicht eher unterzeichnen solle, als bis der Sultan die Verwaltung Aegyptens und das Erbfolge⸗ recht in gerader Linie ohne Vorbehalt an Mehmed Ali ertheilt haben wuͤrde. Indessen sey man doch so weit gekommen, daß in einer Ver⸗ sammlung der Repraͤsentanten der fuͤnf Europaͤischen Großmaͤchte im auswaͤrtigen Amte zu London die Repraͤsentanten von Groß⸗ britanien, Oesterreich, Preußen und Rußland die neue Convention bereits foͤrmlich unterzeichnet und der Franroͤsische Bevollmäͤchtigte, Baron von Bourgueney, seine Zustimmung insoweit gegeben, daß er sich die foͤrmliche Unterschrift bis zum Eingehen der letzten Instructionen seines Hofes vorbehalten habe. Die Schluß⸗Ar⸗ beiten der Konferenz sollen uͤbrigens, dieser Korrespondenz zufolge, in vier Protokollen verzeichnet werden: 1) betreffend die Inte⸗ gritaͤt des Ottomanischen Reiches unter der gegenwaͤrtigen Dynastie; 2) die Schließung des Bosporus; 3) die Beschuͤtzung der christ⸗ lichen Bevoͤlkerung in Syrien; 4) die Regulirung des Durch⸗ gangs von Reisenden und Guͤtern uͤber die Landenge von Suez und die Beschiffung des Rothen Meeres.
Obgleich der ministerielle „Globe“ es fuͤr ungegruͤndet er⸗ klaͤrt hat, daß Lord Ponsonby von Konstantinopel abberufen wer⸗ den solle, erhaͤlt sich doch die Ansicht, daß die Englische Regie⸗ rung nicht mehr lange im Stande seyn werde, diesen Gesandten auf jenem Posten zu halten, da sein dortiges Benehmen mehrsei⸗ tigen Anstoß erregt habe. 1
Ungeachtet des Widerspruchs anderer ministerieller Blaͤtter bleibt der Morning Advertiser bei der bestimmten Versiche⸗ rung, daß Sir William Parker das Ober⸗ Kommando uͤber das Bri⸗ tische Geschwader in den Chinesischen Gewaͤssern erhalten werde.
ist von Portsmouth nach unbekannter Bestimmung abgesegelt, man glaubt nach Nord⸗Amerika. Sollte eine Expedition von
ten duͤrfte.
Bei Penzance in Cornwallis wurden dieser Tage ein Lieu⸗
tenant und 6 Mann der Kuͤstenwache, welche einem dem Unter⸗
gange nahen Schiffe in einem Boote zu Huͤlfe eilten, von den
stuͤrmischen Wogen verschlungen. Die Mannschaft des Schiffes
selbst wurde durch ein hinzukommendes Schiff gerettet; Fahrzeug
und Ladung jedoch gingen verloren.
Auf der großen westlichen Eisenbahn sind dieser Tage wieder
zwei auf der Linie beschaͤftigte Arbeiter uͤbergefahren worden und 4 “
Meebverlande. Aus dem Haag, 28. Maͤrz. Im Journal de la Haye liest man: „In einigen auslaͤndischen Blaͤttern ist aus Holland berichtet worden, der Finanz⸗Minister habe der zweiten Kammer der C163“ eine Uebersicht der Summen vorgelegt, welche der Koͤnig Wilhelm IJ. seit dem Jahre 1830 in Belgien verwandt habe. Man nahm sogar keinen Anstand, hinzuzufuͤgen, daß diese Uebersicht die Namen der Personen andeute, welche diese Gelder bezogen haben und daß die Gesammtsumme derselben 13 Millio⸗ nen betrage. Wir sind im Stande, diesen Thatsachen auf das bestimmteste zu widersprechen; wir koͤnnen aus guter QAuelle ver⸗ sichern, daß die Blaͤtter, die dies gemeldet, — um uns des ge— lindesten Ausdruckes zu bedienen — eine große Ungenauigkeit sich haben zu Schulden kommen lassen.“
““
124ℳ
men wolle. Die Tories verfolgen diese Sache um so eisriger, als sie dadurch dem ministeriellen Plan hinsichtlich Bestimmung des Wahl⸗Census in Irland nach der Abschaͤtzung fuͤr die Armen⸗ Steuer einen neuen Stoß zu versetzen hoffen. Uebrigens glaubt man schon ziemlich allgemein, daß die Minister, nachdem es ihnen gelungen ist, Lord Stanley von der weiteren Foͤrderung seiner Irlaͤndischen Waͤhler⸗Bill zezubringen⸗ nun auch ihre Maßregel in dieser Sesston wuͤrden fallen lassen. 8 Der Morning Herald macht besonders aufmerksam dar⸗ auf, daß, da der neue Traktat zwischen den fuͤnf Europaͤischen Großmaͤchten mit Einschluß Frankreichs, dessen Unterzeichnung, den ministeriellen Blaͤttern zufolge, sehr nahe bevorsteht, vorzuͤg⸗ lich die Herstellung der ausschließlichen Herrschaft der Pforte uͤber den Bosporus und die Dardanellen zum Zweck habe, durch den⸗
III1I1 Luͤttich, 28. Maͤrz. Das Journal de Liége meldet, der Koͤnig habe die Aufloͤsung des Senates, die von den Mini⸗
2
stern vorgeschlagen worden, abgelehnt; es stehe nun zu erwarten, wie Se. Majestaͤt in Bezug auf die fuͤr diesen Fall von saͤmmt⸗
lichen Ministern erbetene Entlassung entscheiden werde.
CEII“ “ Kopenhagen, 27. Maͤrz. Aus den Poltzei⸗Verhoͤren, die in Betreff des bei Auffuͤhrung des Ballets „Toreador“ stattge⸗
fundenen Pfeifens vorgenommen worden sind, geht hervor, daß zes der Graf Schulenburg ist, der zwei Logen gemiethet und die Billets dem Schuhmacher P. Trane unter der Bedingung ge⸗ schenkt hatte, daß die Billets Personen zukaͤmen, die uͤber Bour
nonville Mißfallen aͤußern sollten. Trane vergab im Verein mit dem Gevollmaͤchtigten Peter Kjerulff die Plaͤtze an Leute, die es uͤber sich nahmen, zu pfeifen. Einer der in den Logen Sitzenden, naͤmlich der Knabe Oluf Kjerulff, hat auch eingestanden, daß er gepfiffen. — Die Sache ward am 2“sten im Polizei⸗Gerichte ent⸗ schieden und Trane ward zu 40 Rbthlr., Peter Kjerulff zu 30 Rbthlr. und Oluf Kjerulff zu 10 Rbthlr. Bruͤche verurtheilt. Was dagegen Graf Schulenburg betrifft, so sind die Verhoͤre beim Polizei⸗Gerichte geschlossen und die Sache ist zur weiteren Behandlung des Militair⸗Gerichts abgegeben.
Die hiesige Zeitung widerlegt die Geruͤchte, die in Betreff des Dichters H. C. Andersen im Umlaufe waren, und nach denen er krank, ja todt seyn sollte, indem sie berichtet, daß er, so wie sein Reisegefaͤhrte H. P. Holst, sich laut Briefen aus Neapel vom 6ten sehr wohl befand. Andersen gedachte Ende dieses Monats uͤber Malta nach Griechenland zu reisen. DSDeutsche Pundesstagten. “
Muͤnchen, 24. Maͤrz. Die nach dem Zoll⸗Vereinigungs⸗ Vertrage vom Jahre 1833 zur Vertheilung der Zollertraͤgnisse alle drei Jahre stattfindende Volkszaͤhlung ist im Monat Dezem⸗ ber 1840 im Koͤnigreich Bayern zum drittenmal vorgenommen worden. Die Bevoͤlkerung des Koͤnigreichs betraͤgt demnach jetzt 4,370,977 Seelen. Es ergiebt sich aus der den Tabellen beige⸗ fuͤgten Uebersicht der Bevoͤlkerung im Jahre 1837, in den drei Jahren von 1837 bis 1840 eine Zunahme der Bevoͤlkerung von 55,508 Seelen, wovon 24,044 auf die maͤnnliche, 31,364 auf die weibliche Bevoͤlkerung kommen. Bemerkenswerrh ist die bedeu⸗ tende Zunahme der Bevoͤlkernng in dem kleinsten und dichtest⸗ bevoͤlkerten Kreise der Pfalz — aus dem uͤberdies vergleichungs⸗ weise am haͤufigsten ausgewandert wird — naͤmlich um 13,775 Seelen, wogegen Ober⸗Bayern, mit der Hauptstadt und einem nahezu dreimal so großen Areal, nur einen Zuwachs von 6087 Seelen, Unter⸗Franken und Aschaffenburg, das um mehr als die Hälfte groͤßer ist als die Pfalz, gar eine Abnahme von 194 See⸗ len zeigen. Hiesige Blaͤtter stellen die Zahl der Bayerischen Maͤnner⸗ und Frauenkloͤster zusammen. Es befanden sich demnach im ganzen Koͤnigreich Vayern im Jahre 1840 in seinen zwei Erz⸗ bisthuͤmern und sechs Bisthuͤmern: 30 Mannerkloͤster (Konvente) und 22 Hospitien mit 243 Priestern und Laienbruͤdern; 30
Frauenkloͤster und 23 Institute mit 433 Chorfrauen (zu diesen
venc ͤehuf mum eeeeeee eeenae ee—
Das Linienschiff „Asia“, befehligt vom Commandeur Fisher,
Landtruppen nach Nord⸗Amerika noͤthig werden, so glaubt man, ef daß Sir George Murray den Ober⸗Befehl uͤber dieselben erhal⸗ Hericht, Rech 2 neuen Ausschuß⸗Mitgliedern an die Stelle der ausscheidenden.
sind auch die Englischen Fräulein gerechnet) und 283 Laienschwe⸗ stern. Von den Maͤnnerkloͤstern haben die Augustiner 1 Klester und 1 Hospitium. Die Benediktiner 4 Kloͤster. Die Kapuziner 7 Kloͤster und 6 Hospitien. Die Karmeliten 3 Klöoͤster und 1 Hospi⸗ tium. Die Franziskaner 12 Klöoͤster und 12 Hospitien. Die Minoriten (Franziskaner) 1 Kloster. Die barmherzigen Bruͤder 1 Kloster. Die Schotten (Benediktiner) 1 Kloster. Von den Frauen⸗Kloͤstern haben die Augustinerinnen 1, die Benediktinerin⸗ nen 2, die Brigittinerinnen I, die Kapuzinerinnen 1, die Kar⸗ melitinnen 1, die Cisterzienserinnen 2, die Klarisserinnen 2, die Dominikanerinnen 5, die Elisabethinerinnen 2, die Franziskane⸗ rinnen 5, die Frauen vom guten Hirten 1, die Salesianerinnen 2, die Servitinnen 1, die Ursulinerinnen 3 Kloöͤster. Die barm⸗ herzigen Schwestern haben 7, die armen Schulschwestern 7 und die Englischen Fraͤulein 9 Institute.
Muͤnchen, 27. Maͤrz. (A. Z.) Diesen Vormittag hatte die gewoͤhnliche oͤffentliche Sitzung der Koͤniglichen Akademie der Wissenschaften zur Feier des (82sten) Jahrestags ihrer Stiftung statt. Der zeitige Vorstand, Geheime Rath von Schelling, er waͤhnte vorerst der im abgewichenen Jahr verstorbenen Mitglie⸗ der, Ottmar Frank's und seines Wirkens, hierauf Doͤllinger's, Schelling's langjaͤhrigen Freundes und fruͤheren Kollegen (in Wuͤrzburg), dessen Verdienste der beruͤhmte Redner in einem geistvollen Vortrage ein ehrendes Denkmal setzte. Hierauf las der Legations⸗Rath und Akademiker von Koch⸗Sternfeld „Be⸗ trachtungen uͤber die Geschichte, ihre Attribute und ihren Zweck, als uͤber eine der steten Aufgaben der Akademie vom Jahre 1759
bis zur Gegenwart“, und nach ihm Professor Franz von Kobell 3 z
eine Abhandlung „uͤber den Einfluß der Naturwissenschaften, ins⸗ besondere der Chemie auf die Technik.“
à Leipzig, 30. Maͤrz. Heute Morgen um 9 Uhr fand ier im Saale der Deutschen Buchhaͤndlerboͤrse die gewoͤhnliche
gaͤhrliche General⸗Versammlung der Actionaire der Leipzig⸗Dres⸗
ener Eisenbahn statt. Auf der Tagesordnung standen: der ein⸗ eitende Vortrag des Vorsitzenden, Herrn G. Harkort, der Ge⸗ schaͤfts⸗Bericht, der Rechnungs⸗Abschluß und die Wahl von vier
Folgendes ist das Wichtigste aus den der Versammlung gemach⸗ ten Mittheilungen. Das Direktorium erklaͤrte, wie es, nach viel⸗ jachen und lange fortgesetzten Versuchen endlich die befriedigende teberzeugung erlangt habe, kuͤnftighin fuͤr Feuerung der Lokomo⸗ tiben keiner Englischen Cokes mehr zu beduͤrfen, da auch die Saͤchsischen bei dem neuerdings angewendeten Verfahren sich als brauchbar fuͤr diesen Zweck erwiesen haben, und die anfaͤngliche Befuͤrchtung, dieselben moͤchten durch die vielen schwefeligen Theile, die sie bei sich fuͤhren, die Maschinen angreifen, sich nicht bestaͤtigt hat. Dadurch erspart nicht allein die Compagnie eine bedeutende Summe, da der Preis der Saͤchsischen Kohlen nicht ganz ⅞¾ des Preises der Englischen betraͤgt, sondern es bleibt auch das dafuͤr verausgabte Geld im Lande, ganz abgesehen von den mancherlei Mißlichkeiten, denen die Zufuhr dieses unentbehr⸗ lichen Materials aus so großer Ferne ausgesetzt war. — Erheb⸗ liche Unfaͤlle sind in diesem Jahre auf der Leipzig⸗Dresdener Bahn nicht vorgekommen; und eben so hat die Bahn den Ge⸗ fahren einer mehrmals sich wiederholenden betraͤchtlichen Etsfahrt und Ueberschwemmung widerstanden, ohne irgend eine bedeutende Beschaͤdigung zu erleiden. Auch der ungewoͤhnlich starke Schnee⸗ fall in diesem Winter hat nur ein einzigesmal die regelmaͤßigen Fahrten unterbrochen. — Die Betriebs⸗Einnahme von 1840 be⸗ trug 447,083 Rthlr. 23 Ngr. 8 Pf., und zwar: fuͤr Personen⸗ Transport 303,739 Rthlr. 18 Ngr., fuͤr Guͤter⸗Transport 141,849 Rthlr. 6 Nar. 2 Pf., Pacht⸗Ertrag 1494 Rthlr. 23 Ngr. 6 Pf.; und, unter Hinzurechnung des Magdeburger Antheils, an 6790 Rthlr. 8 Ngr. 6 Pf., so wie der von der Magdeburger Com⸗ pagnie gezahlten Pachtgelder (fuͤr den Bahnhof u. s. w.) an 2649 Rthlr. 14 Ngr., im Ganzen 456,523 Rthlr. 16 Ngr. 4 Pf. Die Geschaͤftskosten sind auf 248,231 Rthlr. 10 Ngr. 7 Pf. berechnet; von dem Ueberschusse wurden die Zinsen an die Actionaͤrs auf 1 Jahr mit 180,000 Rthlr., die Zin⸗ sen und Amortisationskosten der Anleihe auf 1 Jahr mit 40,000 Rthlr. desgleichen auf den Monat Dezember mit 3317 Rthlr., endlich die Post⸗Entschaͤdigung auf 1 Jahr mit 10,000 Rthlr., abgezahlt, so daß ein reiner Saldo von 929 Rthlr. 22 Ngr. § Pf. uͤbrig bleibt. Außerdem sind von dem diesjaͤhrigen Betriebe noch die bedeutenden Zufuhren des Materials fuͤr den Bau des zweiten Ge⸗ leises geleistet worden, was, nach einem sehr maͤßigen Anschlage, die Summe von 12,144Rthlr. 10 Ngr. SPf. betraͤgt. Ueberhauptstellt sich nach der Versicherung des Direktoriums, das Verhaͤltniß der Ein⸗ nahme zur Ausgabe in diesen Jahre nur deshalb nicht noch guͤnstiger, weil der Bau des zweiten Bahngeleises und der Straße der Magdeburger Bahn bis zur Graͤnze betraͤchtliche Kosten veran⸗ laßt hat, welche erst in den folgenden Jahren Zinsen tragen wer⸗ den. — Eine abermalige Ausgabe dieser Art steht der Compagnie noch bevor, da der taͤglich steigende Verkehr auf der Magdebur⸗ ger Bahn wahrscheinlich schon in der naͤchsten Zeit auch dort die Anlegung eines zweiten Geleises noͤthig machen wird, von welchem die diesseitige Compagnie ebenfalls das Stuͤck bis zur Graͤnze zu bauen kontraktmaͤßig verpflichtet ist. Hierzu, so wie zur Abtra⸗ gung der durch die Zinsenzahlung, waͤhrend des Baues der Ge⸗ sellschaft erwachsenen Schulden, endlich zur Deckung des Aufwan⸗ des fuͤr das bedeutende, durch den vermehrten Verkehr in An⸗ spruch genommene Transport⸗Material, findet das Direk⸗ torium eine neue Anleihe von 500,000 Rthlr. unvermeid⸗ lich, und wird dieselbe unter statutenmaͤßiger Mitwirkung des Ausschusses und unter Genehmigung der Regierung vorbereiten. — Das Direktorium spricht die Zuversicht aus, daß diese Maßregel das festbegruͤndete Vertrauen zu dem Unterneh⸗ men nicht erschuͤttern werde, und dies um so weniger, da schon bisher die Frequenz und der Ertrag der Bahn in einer steten, alle Erwartungen uͤbersteigenden Progression gewachsen sey, dieser Zuwachs aber sich in der naͤchsten Zeit noch unberechenbar steigern muͤsse, da nicht nur der Anschluß der e’ Bahn fvorftfce, sondern auch zur baldigen Ausfuͤhrung der Altenburg⸗Hofer und der Dresden⸗Prager gegruͤndete Hoffnung vorhanden sey. — Die Versammlung schien die Ansichten des Direktoriums vertrauens⸗ voll zu theilen, denn es erhob sich keine Stimme gegen die an⸗ gekuͤndigte Maßregel, und die Verhandlung schloß, nach eini⸗ gen unbedeutenden Ausstellungen von Seiten einzelner Actionaire und nach einstimmiger Genehmigung des Rechnungsabschlusses, ohne lebhafte Eroͤrterungen.
Spanien.
Madrid, 18. Maͤrz. Die Hof⸗Zeitung enthaͤlt ein De⸗ kret, wodurch drei Kommissionen ernannt werden: die erste, um ein Gesetz zur Konsolidirung der schwebenden Schuld zu entwerfen; die zweite, um die Mittel zur engeren Verknuͤpfung der Militair⸗ und Civil⸗Verwaltung anzugeben und die dritte, um sich uͤber die beste Verwaltungsweise der Einkuͤnfte von Madrid und den Pro⸗
“ — Griechenland. . 85 on 11“ 1 I
Athen, 12. März. (A. 8). wourde der Fregatten⸗Capitain und Adjutant des Koͤnigs, G. Sa⸗ echinis, zum Chef des See⸗Arsenals in Poros ernannt, so daß also ddie durch Sachturis Tod vakant gewordene Stelle wieder besetzt ist. Die bisher bestandenen zwei Geschwader der Koͤnigl. Griechischen
Marine wurden in eines vereinigt und dasselbe unter das Kommando
n “ vinzen zu berathen. Diese am 16. April beendigt haben.
Durch ein anderes Dekret der Regentschaft wird die freie Ausfuhr von sremden Muͤnzsorten aus Spanien gestattet.
1 8EI111“ 91
„. ve
Durch Koͤnigl. Ordonnan
des Capitains Kanaris gestellt. — Die neuesten aus Candien uns zugekommenen Nachrichten besagen, daß der Pascha die Europaͤi⸗ schen Konsuln gebeten habe, sich an diejenigen Orte der Insel
hiinzubegeben, wo die unerlaubten Zusammenkuͤnfte zum Zweck
einer Insurrektion stattfinden. Die Konsuln haben sich auf die Bitte des Pascha's dorthin verfuͤgt, um Kenntniß von dem Stande der Dinge zu nehmen. Sie waren noch nicht aus der Provinz zuruͤck bei der Abfahrt des Schiffes, das nach Konstan⸗ tinopel ging, um die Anzeige davon dem Sultan zu machen. Der Minister des Innern, Herr Theocharis, wird doch seinen Urlaub erhalten, um eine Reise nach Deutschland unternehmen zu koͤnnen. Unterdessen soll der Staatsrath Metaxas das Por⸗ efeuille verwalten. — 8
bPE1I1ö] “ Smyrna, 5. Maͤrz. (A. Z.) Die Tuͤrkische Flotte segelte am 13. Februar, wo sie ihre zwoͤlftaͤgige Quarantaine vollendet hatte, aus dem Golf von Marmarizza ab, um sich nach Kon⸗
stantinopel zu begeben. Weil Jawer Pascha (Admiral Walker)
Marmarizza schon am 6. Februar mit dem ungeheuren Vier⸗
decker „Mahmudie“ verlassen hatte, uͤbernahm der zweite Adm ral
Mustapha Pascha, statt seiner das Kommando der Flotte. Sie bestand aus 22 Schiffen, deren Bemannung sich nicht ganz auf 9000 Mann belief. Sie wurde von der schoͤnen Aegyptischen Korvette „De⸗ menhur“ begleitet, welche dazu bestimmt ist, 50 Aegyptische Ma⸗ rine⸗Offiziere, die wegen Mangels an Tuͤrkischen Offizieren der Flotte provisorisch waren beigegeben worden, nach ihrer An⸗ kunft in Konstantinopel an Bord zu nehmen, und nach Alexan⸗ drien zuruͤck zu bringen. Aeolus zeigte sich gegen des Padischas Flotte ganz besonders uͤbellaunig. So sehr er ihre Entweichung nach Alexandrien beguͤnstigt hatte, eben so sehr schien er sich ihrer Nuͤckkehr nach Stambul widersetzen zu wollen, denn er schickte ihr diesesmal bestaͤndig contraͤre heftige Winde zu. Sie lavirte daher waͤhrend zehn Tagen zwischen Rhodus, Chios, Mity⸗ lene ꝛc., bis endlich der eigensinnige Mustapha Pascha die Un⸗ moͤglichkeit, weiter vordringen zu koͤnnen, einzusehen begann, am 2. Februar. in den Kanal zwischen Chios und Anatolien ein⸗ lief, und am 23sten d. M. im Golf von Tschesme (Chios gegen⸗ uͤber) die Anker auswerfen ließ. Die halbnackten und durch Krankheiten geschwaͤchten Matrosen waren durch das bestaͤndige Nanoͤvriren in dieser kalten und stuͤrmischen Jahreszeit bis auf den Tod ermuͤdet, und es war die hoͤchste Zeit, ihnen etwas Ruhe zu gestatten. Da die Bemannung der Schiffe kaum die
Haͤlfte (die andere Haͤlfte bleicht in dem Aegyptischen Wuͤsten⸗ sande ihre Gebeine) von der betrug, die sie norinalmaͤßig haben sollte, so mußte die wenige Mannschaft Tag und Nacht unauf⸗
oͤrlich arbeiten. Da ferner Mehmed Ali die Flotte vor ihrem
Abgange aus seinen Magazinen verproviantirt hatte, so war die Niahrung der Leute sehr schlecht, die gewoͤhnliche Aegyptische
Zwieback, Reis, Bohnen und Linsen, die den an etwas Besseres
gewoͤhnten Osmanlis nicht sehr mundeten. Noch weniger be⸗
hagte diesen Leuten Mehmed Pascha's in einigen Europaͤischen
Journalen so hochgeruͤhmtes Finanzsystem; denn sie waren mit neunmonatlichem Solde im Ruͤckstande, und hatten keinen Para in der Tasche. Wahrlich, die Lage der Matrosen der Flotte war nicht zu beneiden; fast ohne Kleidung, kraͤnkelnd, schlecht genaͤhrt, ohne Geld, haͤrter arbeitend als Galeerensklaven! Trotz dem kein Murren, kein Zeichen von Unwillen, keine Wi⸗ dersetzlichkeit gegen die Befehle der Vorgesetzten im Gegen⸗ theil Froͤhlichkeit, ja Enthusiasmus fuͤr ihren rechtmäaͤßigen Herrn, den Sultan. Die Sehnsucht nach der so lange nicht geschauten Heimath, nach Aeltern, Weib und Kind fuͤllte die Her⸗ zen dieser Armen und verdoppelte ihre Kraͤfte. Einer munterte den andern mit der Hoffnung einer baldigen gluͤcklichen Ankunft in Konstantinopel zur Arbeit auf. Der Zustand der Schiffe selbst war nicht viel besser, als der der Mannschaft. Der ver⸗ witterte Anstrich, die da und dort fehlenden Fensterscheiben, die abgenutzten und zerbrochenen Moͤbels der Offiziers⸗Kajuͤten, die mangelhaften Tafel⸗Geraͤthe, das bei stuͤrmischem Wetter in gro⸗ ßer Quantitaͤt in die Kielraͤume eindringende Wasser machten sie einem Palaste nicht unaͤhnlich, den ein leichtfertiger banke⸗ rotter Miethsmann dem Eigenthuͤmer uͤbergiebt. Endlich am 27. Februar erhob sich ein frischer Suͤdwind, die Flotte ging wieder unter Segel, verließ Tschesme und kam am 2. Maͤrz bei Lampsaka in der Meerenge der Dardanellen an, befindet sich mithin in der Naͤhe des so lange ersehn⸗ en Stambuls, was sie hoffentlich sehr bald und ohne weitere Hindernisse erreichen wird. Eine ihrer Briggs, welche den guͤnstigen Wind mit Vortheil benutzt hatte, ist be⸗ reits in der Hauptstadt eingetroffen. Jawer Pascha, der in Lampsaka unterdessen mit seinem Linienschiffe die Flotte erwar⸗ tet hatte, uͤbbernahm dort wieder das Ober-Kommando. In Lampsaka werden alle Schiffe frisch angestrichen, um in festlichem Gewande in der Residenz des Beherrschers der Glaͤubigen zu erscheinen.
Die neueste nach Berlin gekommene Nummer der Tuͤrkischen Zeitung Takwimi Wakaji vom 5. Muharram des neuen Jah⸗ res 1257 der Hedschrat (7. Maͤrz“) enthaͤlt sehr umstaͤndliche neue die Reise⸗Paͤsse (merur teskereleri) betreffende Reglements, von denen wir eine Auswahl uͤbersetzt mittheilen:
„Titel 1. Damit diese Angelegenheit hinführo nicht mehr ver⸗ wickelt und erschwert sey, soll sie forthin in jeder Stadt des Reiches von einer eigends dazu angestellten Person geleitet werden. Diese Per⸗ son wird in Konstantinopel einer der Beamten des Polizei⸗Präsidiums seyn; in den Provinzen aber ein Beamter an den Gerichten jeder Pro⸗ vinz. Die Ausfertiger der Pässe in den Provinzen erhalten ihre Amts⸗ stegel aus Konstantinopel. — Titel 2. Wer hinführo in den Groß⸗ herrlichen Staaten herumwandert, oder in Geschäften von einem Orte
nach einem anderen sich begeben will, der soll ohne Paß nirgends pas⸗
siren dürfen, welches aguch sein Stand sev und zu welcher Religion er sich auch bekennen möge. — Titel 3. Wenn ein Großherrlicher Un⸗ terthan, der sich von einem Orte nach einem anderen begeben will, an dem ersteren Orte nicht ansässig ist und seine Verhältnisse unbekannt
*) Mit dieser Nummer (der 218ten) beginnt der elfte Jahrgan des Blattes. Während der zehn Jahre seines Besefens sind 6 Allem 217 Nummern erschienen; also kamen durchschnittlich kaum 22 Nummern auf ein ganzes Jahr, und diese wenigen folgten einander in sehr unregelmäßigen Zwischenräumen.
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sind, so soll 2 8. aß bekommen, wofern nicht zwei ehrenhafte Personen des Ortes polizeilich bezeugen können, daß ihnen nichts Nach⸗ theiliges von dem in Rede stehenden Manne bekannt ist. — Ti⸗ tel 5. Alle Großherrliche Unterthanen, welche von Konstantinopel ins Ausland sich begeben wollen, mit Ausnahme derer, die eine diplomatische Mission haben, sind gehalten, ein ven dem Ministerium des Auswärtigen ihnen ausgestelltes Certifikat auf⸗ dem Polizei⸗Büreau vorzuzeigen und empfangen dann einen Paß, der von dem Polizei⸗Direktor und dem in Konstantinobel residirenden Ge⸗ sandten des Staats, wohin sie sich begeben wonen, unterschrieben und untersiegelt seyn muß. Diejenigen Großherrlichen Unterthanen aber, welche aus einer Provinz in einen fremden Staat reisen, empfangen ihre Pässe von dem Gerichte der Provinz, und diese Pässe müssen, wenn ein Konsul des betreffenden Staates in der Provinz residirt, mit des⸗ sen, wenn aber kein solcher Konsul da ist, mit der Unterschrift eines benachbarten Konsuls verseben werden. Unterthanen einer befreundeten Macht, die zu Lande nach der Türkei kommen, sollen den an der Gränze oder in der Provinz, wo sie verweilen wollen, bestellten Paß⸗Beamten, und, wenn sie nach Konstantinopel reisen, den Paß⸗Beamten des Po⸗ lizei⸗Präsidiums ihre Pässe vorlegen und von denselben visiren lassen. Wenn ein Schiff im Hafen von Konstantinopel einläuft, so hat der Capitain dafür zu sorgen, daß alle Passagiere dem an Bord kommen⸗ den Paf⸗Beamten ihre Pässe vorzeigen, damit er sie visire, unterschreibe und sein Siegel aufdrücke. Befindet es sich nachmals, daß ein angekom⸗ mener Reisender einen Paß hat, der von dem erwähnten Beamten nicht signirt ist, so muß er auf das Polizei⸗Präsidium sich be⸗ geben, und die Sache wird alsdann, wenn er ein Ausländer ist, durch das Ministerium des Auswärtigen den Gesandten der hohen Mächte angezeigt. — Titel 10. Ein Reisender, der ohne Paß befunden wird, oder dessen Paß nicht in gehöriger Form abgefaßt ist*), soll, wenn er irgend wo anlangt, sogleich verhaftet und auf dem benachbarten Gerichte abgeliefert werden. Ist er nicht im Stande, einen Bürgen zu stellen, so behält ihn das Gericht im Ge⸗ wahrsam. — Tit. 11. Sind die Antworten eines solchen Reisenden im gerichtlichen Verhöre annehmbar, so erhält er ohne Weiteres einen neuen Paß zur Fortsetzung seiner Reise. Im anderen Falle wird er drei Tage verhaftet, die Ursache dieser Verhaftung auf dem neuen Passe an⸗ gemerkt und dem Inhaber bedeutet, daß er von der angezeigten Route nicht abgehen solle. — Tit. 12. Geht ein solcher verdächtiger Reisen⸗ der, trotz der Vermahnung, von der aufgegebenen Route ab, so wird an dem Orte seines Verweilens einen ganzen Monat verhaftet, und darauf von einem Polizei⸗Verordneten bis zu dem Orte, wohin er will, begleitet. Kann er sich als arm legitimiren, so braucht er seinen Be⸗ gleiter auf dem Wege nicht frei zu halten. — Tit. 14. Da die Han⸗ dels⸗ und Gewerbsleute mehrere Mal im Jahre nach solchen Orten,
mit denen sie in Geschäfts-⸗Verbindung stehen, reisen müssen, so können sie sich Pässe ausstellen lassen, die auf ein ganzes Jahr gültig sind. Doch muß ein solcher Paß bet jeder Abreise und Ankunft visirt wer⸗ den. — Tit. 15. Jeder, der in den Großherrl. Staaten reisen will, zahlt beim Empfange seines Passes 3 Piaster und, wenn er ins Ausland abgeht, 20 Piaster. — Tit. 16. Diese Paß⸗Gebühren sollen in den Provinzen in die Kasse des Muhassil⸗Amtes gelegt und von den Gerich⸗ ten in besondere Bücher eingetragen werden. Alle drei Monate soll je⸗ der Muhassil die während dieser Zeit eingegangene Summe mit Beifü⸗ gung einer fehlerfreien spezifizirten Berechnung an die Steuer⸗Kasse in Konstantinopel abgehen lassen.“
Angehaͤngt sind erleichternde Verfuͤgungen zum Besten solcher Gewerbsleute, die nach Konstantinopel kommen, um in einem be⸗ stimmten Stadtviertel (Mahalla) sich niederzulassen, oder die aus einem Stadtviertel, wo sie bereits gewohnt, in ein anderes ziehen wollen. Wer z. B., von Aussen kommend, in irgend eine Ma⸗ halla eingeschrieben seyn will, der gehe von jetzt ab gerades Weges auf das Polizei⸗Amt und lege eine schriftliche Declaration vor,⸗ die von dem Imam und dem Muchtar des Viertels, wo er zu woh nen wuͤnscht, so wie auch von dem Kjahja der Gewerke und von seinem Gewerkmeister untersiegelt sey. Auf dem Polizei⸗Amte wird der Name des Ankoͤmmlings in die betreffende Mahalla eingetragen, und seine Declaration von Oben mit einem Polizei⸗ Siegel versehen. Dann wandert sie wieder an Imam und Much⸗ tar derselben Mahalla, die sie aufbewahren und den Namen der Person in das Register der Bewohner ihres Viertels eintragen. Am Anfang jedes Monats wird dem Polizei⸗Amte von Seiten
der Viertel⸗Vorsteher uͤber die eingeschriebenen Bewohner Rechen⸗ schaft abgelegt.
Den groͤßten Theil des uͤbrigen Raums der vorliegenden Tuͤrkischen Zeitung fuͤllen wiederum Urtheilsspruͤche, die gegen eine Anzahl des Diebstahls, des Mordes, und thaͤtlicher Ver⸗ letzung schuldig befundener Individuen gefallt worden sind. Den Diehen ist ohne Ausnahme dreijaͤhrige Zwangs⸗Arbeit zuerkannt
Konstantinopel, 7. Maͤrz. (Journ. de Smyrne.) Das Regierungs⸗Dampfboot „Pecki⸗Tschewket“ hat bekanntlich von Mahib Efendi, der noch in Alexandrien geblieben ist, De⸗ peschen uͤberbracht, woraus hervorgeht, daß Mehmed Ali sich wei⸗ gere, einige der von seinem Souverain ihm gestellten Bedingun⸗ aen anzunehmen. Das Schreiben des Pascha's an den Groß⸗ Wesir, welches den Botschaftern mitgetheilt worden, enthaͤlt nach
der Aussage von gewoͤhnlich gut unterrichteten Personen folgende
Punkte: Mehmed Ali verlangt, 1) daß man ihm das Recht, seinen Nachfolger selbst zu ernennen, bewillige; 2) daß dieser Nachfolger nicht noͤthig habe, sich nach Konstantinopel zu bege⸗ ben, um die Belehnung von der Hohen Pforte zu erhalten; 3) daß die oberen Offiziere durch ihn und seine Nachfolger und nicht durch den Sultan ernannt werden; ⁴) daß man ihm die Zahlung des vom Sultan festgesetzten Tributs — wahrschein⸗ lich auf eine bestimmte Zeit — erlasse, indem er die gesammten Einkuͤnfte Aegyptens zur Verbesserung des Zustandes der Ein⸗ wohner zu verwenden beabsichtige. Er weist daher die Beauf⸗ sichtigungs⸗Kommission, von der im 9. Artikel des Kaiserl. Hatti⸗ scherifs die Rede war, zuruͤck. Sogleich nach dem Eingange die⸗ ser Depeschen versammelten sich die Minister und hohen Wuͤrden⸗ traͤger dek Pforte, um sich uͤber die auf Mehmed Ali's Forde rungen zu ertheilende Antwort zu berathen Man sagt, es sey be⸗ schlossen worden, die Botschafter der vier Maͤchte in dieser Ange⸗ legenheit zu Rathe zu ziehen.
Ein besonderer Ferman uͤbertraͤgt Mehmed Ali auch die le⸗ benslaͤngliche Verwaltung von Sennaar und Nuien und unter⸗ sagt die bisherige Verstuͤmmelung von Menschen fuͤr den Handel mit Eunuchen.
Es ist stark die Rede davon, den diesseitigen Botschafter in Paris, Nuri Efendi, abzuberufen und durch einen Beamten von hoͤherem Range zu ersetzen.
Man erwartet hier in kurzem den Baron von Brunnow.
— Die Augsb. Allg Zeitung enthaͤlt folgenden Bericht über die letzten Vergaͤnge auf der Insel Kandien: „Die Ereig⸗ nisse in Syrien haben die Hoffnungen der christlichen Bevoͤlke⸗ rung Kreta's, ihre alte Freiheit wieder zu erringen, aufs neue geweckt. Noch mehr wurden sie darin bestaͤrkt durch das Be⸗ nehmen des Pascha's dieser Insel, welcher, den einheimischen Tuͤrken, die sich ziemlich offen fuͤr den Sultan erklarten, miß⸗ trauend, vielen Haͤuptlingen der Griechen Waffen uͤbergab, um
*) Die Reise⸗Pässe sollen forthin nach einer bestimmten Norm und Form abgefaßt werden, und nebst anderen Requisiten auch das Sig⸗
manischen Reiche.
393 896 n188624 0 91S 197724 Na . 150 198 2, 1,29 122 8128
4 mit ihrem Beistand die Tuͤrken im Zaum zu halten und sich in der Herrschaft Kandiens zu behaupten, selbst wenn Mehmed Alt's vöͤlliger Sturz erfolgen sollte. Auf diese Art gelang es dem Pa⸗ scha, die Plaͤne der Tuͤrkischen Verschworenen zu vereiteln. Bald aber aͤnderten sich die Verhaͤltnisse. Die Griechen erklaͤrten dem Pascha, daß sie ihm gegen die christlichen Alliirten des Sultans keinen Beistand leisten wuͤrden, und dies veranlaßte ihn, sich bedingt dem Sultan zu unterwerfen. Nun forderte der Pascha von den Griechischen Haͤuptlingen die ihnen anver⸗ trauten Waffen zuruͤck. Die Haͤuptlinge aber weigerten sich mit der Erklaͤrung, sie beduͤrften der Waffen zu ihrem Schutze gegen die Tuͤrkischen Unterdruͤcker, zur Erkaͤmpfung ihrer Freiheit, welche sie von der Gerechtigkeit der verbuͤndeten Maͤchte Euro⸗ pa's wieder zu erlangen hofften; die Graͤuelthaten der Tuͤrken nach dem Aufstand des Jahres 1821 seyen noch zu lebhaft in ihrer Erinnerung; sie wollten einer Wiederkehr jener Zeiten vor⸗ beugen, wo man ihre Weiber und Kinder schaͤndete und ver⸗ stuͤmmelte, ihre Priester mißhandelte und mordete und Thuͤrme aufschichtete von abgeschnittenen Griechenkoͤpfen; ferne sey von ihnen der Gedanke, jene fruͤheren Grausamkeiten raͤchen zu wollen; nur das Tyrannenjoch abzuschuͤtteln, ihre Freiheit und einen ge⸗ setzlichen Zustand, den auch die Tuͤrken mit ihnen genießen wuͤr⸗ den, zu erkaͤmpfen, sey der Zweck ihrer bewaffneten Erhebung. Fuͤr diese heiligen Guͤter wollten sie mannhaft fechten und unter⸗ gehen. Diese feste, hochherzige Erklaͤrung der Griechischen Häupt⸗ linge von Kreta fand solchen Anklang unter den nach Griechen⸗ land ausgewanderten Kretensern, daß diese in Masse das Festland verlassen haben und nach ihrer Heimath zuruͤckgeeilt sind, um ihren Landsleuten mit den Waffen beizustehen.“
Vereinigte Staaten von Nord⸗Amerika.
New⸗York, §. Maͤrz, Die Inaugural⸗Adresse des neuen Praͤsidenten, General Harrison, an den Kongreß, geht auf spe zielle Fragen nicht ein, sondern ist nur eine allgemeine Darlegung der Grundsaͤtze, welche der Praͤsident in seiner Verwaltung zu befolgen gedenkt; sie enthaͤlt v. auch nichts uͤber die Differen⸗ zen mit England wegen der Verhaftung des Herrn Mac Leod und wegen der Graͤnzlinie zwischen Maine und Neu⸗Braun⸗ schweig. Ueber die Verhaͤltnisse der Vereinigten Staaten zum Auslande uͤberhaupt koͤmmt in der ganzen langen Adresse nur fol⸗ gende Stelle vor:
„Die vorhergegangenen Bemerkungen beziehen sich beinahe ausschließ⸗ lich auf die mit unseren inneren Verhältnissen in Verbindung stehenden Angelegenbeiten. Es dürfte indessen geeignet seyn, daß ich meinen Mit⸗ bürgern auch einige Erklärungen über die Art und Weise gebe, wie ich unsere auswärtigen Beziehungen zu behandeln gedenke. Ich gebe ihnen daher die Versicherung, daß es meine Absicht ist, alle mir zu Gebote stehenden Mittel anzuwenden, um die freundschaftlichen Verhältnisse zu bewahren, die jetzt auf eine so glückliche Weise mit jedem fremder Volke bestehen, und daß, obschon ich allerdings von dem Zustande der mit ihnen obschwebenden Unterhandlungen nicht genau unterrichtet bin, ich in dem persönlichen Charakter der Souveraine sowohl, als in den gegenseitigen Interessen unserer Regierung und derjenigen, mit wel⸗ chen unsere Beziehungen am innigsten sind, eine erfreuliche Bürg⸗ schaft sehe, daß die für die Interessen ihrer Unterthanen sowohl ass unserer Mitbürger so rwoichtige Eintracht nicht durch die Aufstellung irgend eines Anspruchs oder irgend einer Forderung von ihrer Seite, denen nachzugeben unsere Ehre uns nicht gestatten würde, unterbrochen werden wird. Lange Zeit der Vertheidiger der Rechte meines Landes im Felde, hoffe ich zuversichtlich, daß meine Mitbürger in meinem ernst lichen Verlangen, den Frieden mit den auswärtigen Mächten zu be wahren, durchaus kein Anzeichen sehen werden, daß ihre Rechte ee. aufgeopfert oder die Ehre des Volkes durch irgend ein Zugeständniß von Seiten ihrer ersten Magistratsperson, welches ihres früheren Ruh⸗ mes unwürdig wäre, verdunkelt werden dürfte.“
Eine andere unter den jetzigen Umstaͤnden mit Hinsicht auf die Mac Leodsche Sache bemerkenswerthe Stelle, welche sich auf das Staatsrecht der Vereinigten Staaten bezieht, lautet folgen⸗ dermaßen:
„Unsere Mitbürger müssen mit der Ausübung der ihnen von der Verfassung verliehenen Gewalt zufrieden seyn. Der Versuch der Bür⸗ ger eines Staates, die inneren Institutionen eines anderen zu kon⸗ trolliren, kann nur mißtrauitsche, eifersüchtige Gesinnungen, die sicheren Vorboten von lneinigkeit, Gewaltsamkeit und Bürgerkrieg und von der endlichen Zerstörung unserer freien Institutionen, zur Folge haben. Die Beschaffenheit unserer Conföderation wird vollkommen durch die Bedingungen und Grundsätze erläutert, welche eine gewöhnliche Association leiten. In derselben wird ein Fond von Gewalt unter der Direction der vereinigten Berathungen der Mitglieder ausgeübt; diejenige aber, welche den einzelnen Mitgliedern vorbehalten bleibt, darf von der gemeinschaftlichen Verwaltung oder von den sie bildenden Individnen nicht angetastet werden. Dieses versuchen zu wollen, findet keine Un⸗ terstützung in den Grundsätzen unserer Verfassung. Die Erfahrung hat uns hinlänglich gelehrt, daß die Erörterung von Bürgern in einem Theile der Union über einen Gegenstand, der nicht der Central⸗Regte⸗ rung anvertraut, sondern ausschließlich unter die Obhut der Lofal⸗Be⸗ hörden gestellt ist, keine andere Folgen hat, als Bitterkeit, Entfremdung, Zwietracht und Nachtheil für die Sache selbst, die man zu fördern beabsichtigt.“
Im Uebrigen beschaͤftigt sich die Adresse mit verschiedenen Gegenstaͤnden der inneren Politik. General Harrison haͤlt mit Jefferson die Wiedererwaͤhlung desselben Praͤsidenten fuͤr einen Fehler der Constitution und giebt die feierliche Versicherung, daß er nach Ablauf seiner 4 Jahre unter keiner Bedingung die Praͤsidenten⸗Wuͤrde zum zweitenmale annehmen werde. Er un⸗ terscheidet die Amerikanische Demokratie von der allgemeinen un⸗ beschraͤnkten Demokratie, indem letztere behaupte, daß das Volk eine unbeschraͤnkte Souverainetaͤt besitze, wogegen in der Ameri⸗ kanischen Republik das Volk nicht mehr Macht besaäͤße, als die Constitution ihm gebe, so daß also uͤber dem souverainen Volke noch eine hoͤhere Macht stehe, naͤmlich die Verfertiger der Amerikani⸗ schen Constitution. Ueber die bekannte Bankfrage sagt der Praͤsident:
„Die Idee, das Circulationsmittel rein metallisch zu machen, so gut auch der Zweck seyn mag, scheint mir verderblicher zu seyn, als ir⸗ gend ein anderes System, das mit den persönlichen Rechten der Bür⸗ ger nichts zu thun hat. Wenn irgend ein einzelnes System die Wir⸗ kung haben könnte, jene Veränderung des Zustandes aufzuhalten, wo⸗ durch Tausende unserer dürftigsten Mitbürger durch ihren Fleiß und Unternehmungsgeist zum Befitze von Wohlstand gelangt sind, so ist es dieses. Wenn es eine Maßregel gibt, die besser berechnet ist, jenen Zustand der Dinge, den alle Republikaner 5 sehr verwünschen, wo die Reichen täglich ihre Schätze vergrößern und die Armen tiefer ins Elend versinken, hervorzubringen, so ist es das ausschließlich metallische Geld⸗ Oder wenn es ein Verfahren giebt, wodurch der Ruf des Landes in Betreff der Großmuth und des Adels der Gesinnung durch die zu große Vermehrung und nothwendige Duldung des Wuchers zerstört werden kann, so ist es das ausschließlich metallische Geld.“ gg
An einer anderen Stelle der Adresse beklagt er, daß einige Staaten in ihren finanziellen Verhaͤltnissen etwas in Verlegen⸗ heit sind wegen der gegenwaͤrtigen Lage der Geschaͤfte, und meint, daß die Central⸗Regierung sich hier nicht einmischen duͤrfe, son⸗ dern die Lokal⸗Regierung aufmuntern muͤsse, alle ihre Kraͤfte an⸗ zuwenden, um sich aus den finanziellen Fv aee ziehen. Zum Schluß setzt er noch einige Worte uͤber die Par⸗
nalement des Inhabers enthalten — etwas ganz Neues im Os⸗ ahhe
teien in den Vereinigten Staaten hinzu und ist der Ansicht, daß