28S2EES”5SUSSEI=SESSES
811“
Ka 1 e General⸗Lieutenants Achmed, Osman, Selim, —58 Zusfein, Scherif Pascha und den Commandeur der Kuͤrassiere Achmed Pascha; bei der Infanterie: 4 General⸗ Majors, 1] Obersten, 13 Oberst⸗Lieutenants, be⸗ 68 Masors, 138 Capitains, 823 Lieutenants, andere L ffiziere und Beamte 275, Unteroffiziere und Soldaten 27,956; zbei der Ka⸗ vallerie: 3 General⸗Majors, 6 Obersten, 3 Oberst⸗Lieutenants, 16 Eskadrons⸗Chefs, 34 Majors, 93 Capitains, 171 Lieute⸗ nants, 176 Offiziere à la Suite und Beamte und Unteroffiziere und Soldaten; bei der Artillerie: 2 General⸗ Majors, 3 Obersten, 3 Oberst⸗Lieutenants, 10 Bataillons⸗Chefs, 21 Majsors, 73 Capitains, 92 Lieutenants 190 andere Offiziere und Beamte, 4628 Unteroffiziere und Artilleristen, 4193 kranke Sapeurs und Kanoniere; die irregulairen Truppen bestanden aus 4000 Baschibasuks, 2500 Hanadis, 280 Kavassen und 4800 Al⸗ banesen, zusammen aus 11,600 Mann. Die ganze Armee bestand also aus 54,673 Mann. Außerdem befanden sich bei der Armee noch 3697 Frauen und 2089 Kinder. Dies war der Zustand der Armee, als sie Damaskus verließ; allein bekanntlich erlitt sie auf dem Marsche durch Anstrengungen, Entbehrungen aller Art, Krankheiten, Desertion und Angriffe der Bergbewohner noch be⸗ deutende Verluste, die man auf ein Drittel der Gesammtzahl — Das Jounal de Smyrne theilt nachstehendes Schrei—⸗ ben aus Alexandrien mit: „Ich bin Zeuge eines Vorfalls ge⸗ wesen, der von vielen Europaͤischen Blaͤttern leicht fuͤr uͤbertrieben gehalten werden koͤnnte. Ungeachtet der Publizirung des Hatti⸗ scherifs von Guͤlhane und der Abschaffung der Monopole ist der Zustand der Fellahs so gränzenlos elend, daß sie in großer Zahl nach der Barbarei auswandern, um einen gastfreieren Boden auf⸗ zusuchen, wo sie wenigstens nicht vor Hunger sterben. Um diese Auswanderungen zu verhindern, befahl Mehmed Ali, jeden Fluͤchtling mit dem Tode zu bestrafen. Als ich mich vor einigen Tagen in dem Bahireh befand, sah ich zwei junge Leute hängen, deren einziges Verbrechen darin bestand, daß sie die Provinz ver⸗ lassen wollten, um anderswo ein weniger schwarzes und weniger bitteres Brod aufzusuchen. Der Gouverneur hatte ihre Frauen und Kinder ins Gefaͤngniß werfen und mit der Bastonade bestra⸗ fen lassen, um den Aufenthalt der Maͤnner zu erfahren. Es ist schwierig, sich eine Idee von dem Despotismus zu machen, der in den fuͤr Rechnung der Regierung angebauten Provinzen herrscht. Die Menschen werden dort eingepfercht wie die Thiere; sie sind mit ihrem Kopfe fuͤr die Zahl der ihnen anvertrauten Thiere, und der Medir (Gouverneur) ist seinerseits wieder fuͤr die Zahl der unter seiner Botmaͤßigkeit stehenden Menschen ver⸗ antwortlich. Jeder Deserteur wird mit dem Tode bestraft, und jeder eines natuͤrlichen Todes Gestorbene darf nicht eher beerdigt werden, als bis der Gouverneur sich mit eigenen Augen v Tode desselben uͤberzeugt hat.”) “
In aganmnd.
Berlin, 5. April. Morgen fruͤh 8 Uhr findet das feierliche Leichenbegängniß des am 2ten d. M. verstorbenen, ehemaligen Wirklichen Geheimen Staats, und Kriegs⸗Ministers, Generals der Infanterie von Rauch, auf dem vor dem neuen Thore beim Invalidenhause belegenen Kirchhofe mit den seinem hohen Range angemessenen militairischen Ehrenbezeigungen statt.
— — Koͤnigsberg, im Maͤrz. Im Jahre 1840 sind im Regierungs⸗Bezirk zu Koͤnigsberg geboren: a) beim Civil in den Staͤdten 7018 und auf dem platten Lande 25,588 Personen, b) beim Militair uͤberhaupt 287, zusammen 32,893 Indivi⸗ duen.
Im Jahre 1839 waren geboren 29,355. Im Jahre 1840 also mehr 3538 Personen. An Mehrgeburten und zwar nur beim Civil sind 332 Zwillings⸗- und 5 Drillings⸗Geburten vorgekommen.
Nach den Glaubens⸗Bekenntnissen werden diese Geburten in folgender Art nachgewiesen:
2) Kinder evangelischer Vaͤter beim Civil 25,543, beim Mili⸗ tair 284; darunter 2506 uneheliche,
Kinder katholischer Väͤter beim Civil 6727, beim Militair
3, darunter 545 uneheliche.
Kinder juͤdischer Vaͤter 140, darunter 1 uneheliches.
Kinder der reformirten Vaͤter 193, darunter 20 uneheliche.
Kinder der Mennoniten Vaͤter 3.
Zusammen wie vor 32,893, incl. 3072 uneheliche.
Die Zahl der im Jahre 1839 außer der Ehe geborenen be⸗ trug 2573, im Jahre 1840 3072, mithin pro 1849 mehr 499.
Es sind getraut worden:
4) beim Civil in den Staͤdten 1667 Paare und auf dem plat⸗ ten Lande 5526. b) beim Militair 87; zusammen 7280 Paare⸗
Im Jahre 1839 betrug die Zahl der Getrauten 7647, mit⸗ hin im Jahre 1840 weniger 367 Paare.
Es sind gestorben:
a) beim Civil in den Städten 3935 Lande 17,092 Personen. b) beim Militair 210, zusammen 23,237 Individuen.
Im Jahre 1839 sind 25,798, mithin im Jahre 1840 weni⸗ ger gestorben 250! Personen. Das Leben vrrloren beim Civil durch Selbstmord 105 Personen; bei der Niederkunft und im Kindbette 237 Personen.
Es sind im Jahre 1840 überhaupt geboren 32,893 und ge⸗ storben 23,237 Personen, mithin mehr geboren als gestorben 9656 Personen.
1— Seit der Publication des Gesetzes vom 13. Mai 1833 uͤber Schenkungen und letztwillige Zuwendungen an Anstalten und Ge⸗ 1S im Regierungs Bezirk Koͤnigsberg bis Ende des 1) zu verschiedenen wohlthaͤtigen Zwecken, namentlich zur Un⸗ A versegang kranker und duͤrftiger Personen, 26,293 Rthlr. 4* 2
2) zu kirchlichen und Schutzwecken, und zwar an katholische nstalten 36,246 Rthir. 25 Sgr. 6 Pf., und an evangeli⸗ sche Anstalten 5101 Rthir. 5 Sagr. 3 Pf. 1 ECG 5 Sgr. 3 Pf., im Ganzen also
zu vorgenannten Zwecken 67,641 Rthlr. 7 Sgr. 8 Pf
geschenkt oder vermacht worden. gr. 8
und auf dem platten
— — Duͤsseldorf, im Maͤrz. Der K Ber 1
em Essen⸗Werdenschen Verg Amts⸗Vezirde deh. eeh ng 9 auf das schwunghafteste betrieben worden, obwohl der Absat u Wasser waͤhrend des verflossenen Monats auf der Ruhr ober⸗ halb Muͤhlheim gaͤnzlich stockte, und der auf den Landdebit⸗Zechen nur mittelmaäͤßig war. Die Gewerke geben sich inzwischen schon der Hoffnung hin, daß das laufende Jahr sehr gute Resultate liefern werde. Nach den eingegangenen Nachweisungen sind im Jahre 1840 innerhalb des Regierungs⸗Bezirks Duͤsseldorf geför⸗ dert worden:
3699
““ 1““ L“ 410 8 “
a) im Essen⸗Werdenschen .1,651, b) in der —55 Broich 476,568 „ c) in der Herrschaft Hardenberg 4,174
— . 2,132,257 Tonnen Debitirt wurden in demselben Zeitraume:
4) im Essen⸗Werdenschen 1,725,339 ½ Tonnen b) in der Herrschaft Broich 345,395 ½ „ c) in der Herrschaft Hardenberg 790 %¾
8 1 2,071,525 %¾2 Tonnen, wofuͤr zu den Gruben⸗Kassen eine Geld⸗Einnahme von 839,314 Rthlr. 27 Sgr. 3 Pf. geflossen ist.
Von Ruhrort, dem Hauptsitze des Kohlenhandels, sind im Jahre 1840 verschifft worden im Jahre 1839 wurden verschifft .. . 9,440,195 » 8
also 1840 mehr 1,761,265 Ctr.
Die Zahl der fuͤr die Kohlen⸗Verschiffung auf dem Rhein abgefertigten Schiffe betraͤgt uͤber 5000. Den Bestimmungs⸗Orten nach wurden im Jahre 1840 versandt:
1) nach Koblenz und weiter rheinaufwärts
bis Leopoldshafen b1113“
nach Koͤln und bis Koblenz 543,430 »
nach Duͤsseldorf und bis Koͤln . . . . . . 1,122, ) zwischen Duͤsseldorf und Ruhrort 962,760 »
515 Tonnen
9
„
11,201, 460 Ctr. Kohlen,
) zwischen Ruhrort und der Niederlaͤndischen V4e4*
zusammen 7,467,640
809,480 » 1,988,150 „»
Ringel
oder 11,201,460 Ctr.
Die Arbeiten auf den Huͤtten und in den Eisengießereien haben ununterbrochen ihren lebhaften Fortgang gehabt, und in der Fabrication der Eisen⸗- und Stahlwaaren in den Kreisen Lennep und Solingen herrscht gegenwaͤrtig ebenfalls in Folge mannich⸗ facher Bestellungen eine sehr erwuͤnschte Thaͤtigkeit.
Die Thaͤtigkeit in den Tuch⸗Manufakturen hat in neuester Zeit wieder abgenommen, theils weil die Braunschweiger Messe nicht guͤnstig gewesen ist, theils weil viele andere Stoffe zur Be⸗ kleidung in Gebrauch gekommen sind. In gleicher Weise hat die Verfertigung von baumwollenen Zeugen aus Mangel an Be⸗ stellungen nachgelassen, und auch die Seiden⸗Manufakturen arbei⸗ ten unter Verhaͤltnissen, die nicht guͤnstig genannt werden koͤnnen, indem die Geschaͤfte mit Nord⸗Amerika noch zu schwankend sind, und diejenigen mit dem Europaͤischen Kontinent in Folge der po⸗ litischen Besorgnisse stocken. — Die meisten Seiden⸗Manufaktu⸗ ren haben sich inzwischen hauptsaͤchlich auf Mode⸗Artikel gelegt, und einige leisten hierin, besonders in Seiden⸗ und Sammet⸗ Shawls, so wie in Tuͤchern und Stoffen, mit Kettendruck, wirklich Vorzuͤgliches.
In dem verflossenen Jahre 1840 sind fuͤr die Verbesserung der Lehrstellen an Elementar⸗Schulen, Neubauten und Reparatu⸗ ren der Schulhaͤuser aufgebracht worden:
2) durch freiwillige Beitraͤge und Vermaͤchtnisse
1) von den Katholiken.. 120 Rthlr. 18 Sgr. 2) » » Ervangelischen 3,310 » 1u b) durch Umlagen I 111“
98,902 Rthlr. 4 Sgr.
Wissenschaft, Kunst und Literatur. Ueber die Sammlung physisch⸗hydrographischer Karten der Preußischen Seefahrer.
Der Herr Minister Rother hat sich das große Verdienst erworben, eine Preußische Handels⸗Schifffahrt oder Seehandlung gegründet zu haben. Das Schiff „Mentor“ machte unter Capitain Harmsen's Lei⸗ tung die erste Preußische Erdumsegelung im Jahre 1824; die „Prin⸗ zessin Louise“ unter demselben 1828 und dasselbe Schiff unter Wendt'’s Führung 1831 und 1833 und unter Capitain Rodbertus 1837. Durch diese großartigen Unternehmungen ist Herr Rother der Preußische See⸗ Mäcenas geworden. Sein Verdienst wurde noch dadurch gesteigert, daß er zum Nutzen der Schifffahrt und Naturlehre die Bekanntmachung der bn und physikalischen Beobachtungen gestattete, welche die Preußischen Seehandlungs⸗Schisfe auf ihren Reisen um die Erde und nach den beiden Amerika angestellt haben. Diese werden durch Prof. Berghaus in einer Druckschrift von etwa 40 Bogen in gr. 4. zu etwa 5 Rthlr. und in einem Atlas von 14— 16 Karten, jede zu 3 ½ Rthlr., erscheinen. Bis jetzt sind 3 Karten herausgekommen: 1) Karte von der Hawaii⸗Gruppe oder den Sandwich⸗Inseln, 2) Karte von der Gegend zwischen Luzon et Tae⸗wan (Formosa), 3) Karte von der Küste von Peru zwischen 7—142 Südbreite. Die Druckschrift soll in zwei Abtheilungen zerfallen, deren erste die Reisen um die Erde, die zweite die Reise nach den beiden Amerika enthalten wird; die Kar⸗ ten werden das Atlantische oder kleine. Erdmeer, und das große Erd⸗ meer längs der Westküste von Süd⸗Amerika, und auf dem Striche zwischen dieser Küste und Sina, so wie das Indische Meer umfassen, ünd werden theils General⸗, theils Spezial⸗Karten seyn.
Die Bearbeitung und Herausgabe dieser reichhaltigen Sammlungen konme in keine bessere Hände als in die des Prof. Berghaus fallen, der sich schon den Namen des „kartographischen Raphael“ erworben. Die Beobachtungen der Preußischen Seefahrer beziehen sich hauptsäch⸗ lich auf genauere Kenntniß der natürlichen Beschaffenheit der großen Erdmeere, vor allen auf die, für die Schifffahrt so wichtigen Strö⸗ mungen, auf Luftdruck, Luft⸗ und Wasserwärme, so wie Abweichungen der Magnetnadel, doch erstrecken sie sich nicht bloß auf den beweglichen Theil der Erdoberfläche, sondern auch auf den festen, und berichtigen an vielen Stellen die geographische Lage, z. B. der Inseln Maui, Molokai und Ohau aus der Hawaii⸗Gruppe, selbst auf dem trefflichen Krusensternschen See⸗Atlas, so wie der Inseln zwischen Luzon und Tae⸗wan, der Martanen u. s. w.
Da sich die Karten vorzüglich für Seefahrer eignen, so hat . Berghaus sich der Englischen Sprache darauf bedient, da sich diese Ger⸗ manische Mundart jett rings um die ganze Erdkugel verbreitet hat. Durch ihre eigenthümliche Bearbeitung sind diese Karten nicht bloß für Schiffer unentbehrlich, sondern auch für alle die, welche sich mit der Natur der Erde beschäftigen, äußerst wichtig, und der Vaterlands⸗ freund muß ihnen überhaupt eine lebhafte Theilnahme zuwenden, weil⸗ vaterländische Seefahrer an wissenschaftlichen Untersuchungen Theil nehmen, welche bisher ein ausschließliches Eigenthum der großen see⸗ fahrenden Völker zu seyn schienen. Der Ankauf der Karten wird da⸗ durch erleichtert, daß jährlich nur etwa 3 Blätter erscheinen. Die der Hawaii⸗Gruppe wurde am 1. Mai 1839 herausgegeben und die zweite Auflage davon am 1. Oktober 1840; die Karte von Luzon erschien ebenfalls am 1. Oktober und die der Peru⸗Küste am 30. November desselben Jahres.
Da die meisten Leser dieser Zeitung keine Seefahrer oder soge⸗ nannte „Seeratten“ sind, so will ich etwas über das Innere der Ha⸗ waii⸗Gruppe anführen, die aufs genaueste ausgeführt ist. Sie zieht sich von Süd⸗Osten nach Nord⸗Westen und enthält à größere und 5 kleinere Juseln. Die südöstlichste und größte ist Hawaii, fast dreieckig, der Haupt⸗Feuerheerd dieser Gruppe, wo sich der Maun a⸗D oa an 14,000 Fuß und nordöstlich davon der Mauna⸗Kea noch etwas höher erhebt. Oestlich von demselben ist der größte Krater der 1. Kilauea an 4000 Fuß hoch, der einen 1100 Fuß tiefen und 120 Fuß langen glühenden Lavasee bildet, welcher der Feuergöttin Peli ge⸗ weiht ist. Die nächste Insel ist Mani aus 2 Gebirgsstöcken bestehend, welche
durch eine niedrige Landenge verbunden sind. Der Mauna⸗Haleakala
in dem südöstlichen stocke erhebt sich über 10,000 Fuß. Die fast viereckige Insel Dahn eee s ag Hauptstadt dieser Gruppe, Honolulu und west⸗
lich davon eine ins Land eindringende Bai. Merkwürdig ist bi
lich d g 8 rdig ist hi⸗ Streichen des Gebirges, welches wie ein — westlichen Küste mit zwei rechtwinkelig daranstoßenden Flügeln in der Mitte eine Ebene mit der erwähnten Bai und östlich an derselben den Mauna⸗Kou bildet. Der höchste Berg des östlichen Flügels erhebt 52 vüe über “ Fn. Ien des westlichen etwas über 4000 Fuß ie nächste, nordwestlichste Insel ist Kauai, deren hö Pik an sich erhebt. beeenkn.
ie Karten sind bei dem Herausgeber und in allen Buch⸗ Landkarten⸗Handlungen des In⸗ und Auslandes zu haben.
München. Herr Professer Joseph Müller, welcher durch Se. Majestät den König nach Wien und Pesth geschickt worden war, um die durch den Tod des Professors Otmar Frank unterbrochene Unter⸗ bandlung wegen Ankaufs eines Kabinettes Ostindischer Alterthümer zum Behuf der Bereicherung der Königlichen Sammlung wieder auf⸗ zunehmen und zu beendigen, hat diesen seinen Auftrag schnell, mit Sachkenntniß und Klugheit und zur vollen Zufriedenheit Sr. Majestät des Königs vollzogen. Der Ankauf ist geschlossen und, wie wir hören von Sr. Königl. Majestät sogleich genehmigt worden Eigenthümer der Sammlung war Herr Lamar, der sie auf seinen orientalischen Reisen zu Stande gebracht hatte. Seit zehn Jahren sah er sich durch Da⸗ zwischentritt zufälliger Ereignisse in seinen Hoffnungen getäuscht sie an Frankreich, wo die politische Bewegung hindernd eintrat, an Oester⸗ reich, das die des Herrn Baron von Hügel erwarb, an Ungarn, wo der Landtag geschlossen wurde, ehe der Antrag berathen wurde, ab u⸗ setzen, ohne daß darum sein Entschluß wankte, die Sammlung 1ee; u zerstreuen, seondern nur im Ganzen zu verkaufen. So geschah es, daß Bavern um einen nach Verhältniß mäßigen Preis (wir hören um 24,500 Fl. Conv. M.) in den Besitz einer der merkwürdigsten Samm⸗ lungen für Indische Mythologie und Ethnographie durch dieselbe Be⸗ nutzung günstiger Gelegenheiten gekommen ist, welche die Kabinette und Museen seines die Kunst in allen ihren Erzeugnissen kennenden und schätzenden Monarchen zu dem Rang der ersten Europäischen Sammlungen erhoben hat. Daneben gehen die Bereicherungen und Anordnungen der übrigen Sammlungen unter denselben Auspicien ih⸗ ren Weg. Das Kabinet Griechischer Vasen wird für die neuerworbenen Vorräthe, durch Beiziehung des großen Mittelsaals, erweitert, welcher gegen den Korridor durch Bogen offen steht, und das Königl. Anti⸗ quarium ist seit kurzem in dem Besitz einer der Zahl nach zwar be⸗ schränkten, aber durch ihren Werth höchst ausgezeichneten Sammlung echt Hellenischer Terra⸗Cottas gekommen, welche seine Vorräthe auf eine erwünschte Weise ergänzen. Es sind lauter Stücke rein Helleni⸗ scher Kunst, nicht wenige noch in dem Schmuck der ursprünglichen bunten Farben prangend, einige in älterem Stvl, wie ein ausnehmend fein ausgeführtes Frauenbild in schwerem Dorischen Gewand, andere, wie mehrere Tänzerinnen, Bilder aus dem Bacchtschen Frauen⸗Cvklus und eine aus der sich öffenden Muschel hervortretende Venus von großer Anmuth, der Kopf einer Medusa, oder vielmehr einer Bacchi⸗ schen Methe („*9„), im reichen Farbenschmuck der ausgebreiteten Flü⸗ gel von erhabener Schönheit.
Meteorologische Beobachtungen. 1841. Morgens Nachmittags Abends Nach einmalige .J. April. L 10 Uhr. Beobachtuna.
333,31" „Par. Quellwärme 6,8 0 R. + 4,80 R. Flußwarme 3,1 0° R. + 3,1 ° R. Bodenwaärme à,00 R. 79 vCt. Ausdünstung 0,023“ Rh. halbheiter. L“ 0. WIWI NW. NW. NW. Wärmewechsel +. 9,40 Wolkenzug .... — NW. —+- 1,7⁰. Tagesmittel: 333,22“ Par. P†. 5,5 b R.. +. 3,1 0 R.. 75 vCt. NW
TIir h81 8. Den 5. April 1841.
. Pr. Cour. Brief. Geld. 8
St. Schuld-Sch. 4 1042 103 ½ Actlen. Pr. Eugl. Obl. 30. 4 1007⁄1 100 2⁄1 [Brl. Potz. Eizenb. Präm. Sch.d. Seeh— 81 ¾ 811¼ do. do. Prior. Act. Kurm. Schuldv. 24 1017 ⁄⅞ 101 3 ⁄¶ [blgd. Lpz. Eisenb. Neum. Schuldv. 101 ¼ — do. do. Prior. Act. 4 Berl. Stadt-Obl. 1031 ⁄½ 103 Berl. Anh. Elzenb. — Elbinger do. 100 — do. do. Prlor. Act. Daunz. do. in Th. 48 Westp. Pfandbr. 101 ½ Grosah. Pos. do. Ostpr. Pfandbr. Pomm. do. Kur- u. Neum. do. 3 ½
Luftdruck.. .. 333,11“„Par. Luftwärme + 2,90 R. Thaupunkt.... +.. 1,90 R. Dunstsättigung 81 vCt. Wette trübe.
333,21““Par.
+ 8,90 R.
+ 4,20 R. 64 pCt. bezogen.
Pr. Cour. Brief. Seld.
125 — 1013 .“ 102 ¾ 107 ½ 1021,
126
106 ¼
1962 209 ¼ 101 ¾¼ 101 ¼ 103 102 ½ 102 ½ Disconto
Schlesische do. 3 ¾ C Amsterdam, 1. April.
Niederl. wirkl. Schuld 50 ¾. 5 % do. 98 ⅞. Kanz-Bill. 22 ¼. 5 % Span. 20 ⁄1 3. Passive. —. Ausg. —. Zinsl. —. Preuss. Pram. Sch. —. Pol. 127 ¼. Oesterr. 104 ⁄½.
Antwerpen, 31. März.
Neue Anl. 19167/16.
Frankfurt a. M., 2. April.
Oesterr. 5 % Met. 106 ½ G. 4 % 98 ½ G. 2 ⁄½ % 55 ⁄⅞ Br. 1 % 24 ⁄1 G. Bank-Act. 1964. 1962. Partial- Obl. —. Loose zu 500 Fl. 134 ¾. 1341 ½. Loose zu 100 Fl. —. Preuss. Präm. Sch. 81 ¾ G. do. 4 % Aul. 101 ⅞1. 101 1. Poln. Loose 71 X⅞. 71 ⁄1. 5 % Span. Anl. 22 à¼42. 2. 2 ½ % Holl. 4915⁄116. 49 1 ⁄18.
Eisenbahn-Actien. St. Germain 710 66. Versailles rech- tes Ufer 375 G. do. linkes 295 G. München-Augsburg 86 ½ G. Strass- burg-Basel 240 Br. Leipzig-Dresden 100 Br. Köln-Aachen 93 G.
Hamburg, 3. April Bank-Actien 1625 G. Engl Kuss. 107 ¼. Paris, 30. März.
5 % RKente fin cour. 112. 15. 3 % Rente fin cour. 77. 65. 5 % Neapl. au compt. 102. 75. 5 % Span. Kente 23 16. Passive —. 3 %, Port. —.
Gold al mareo —
Neue Dukaten —
Friedrichsd'or — 1
V 8
V 7 ½ 4
Aud. Goldmüp- zen à 5 Th.
Zinsl. 6.
Wien, 31. März. 5 % Met. 106 ¼l. 4 %, 98 ⁄. 3 %, 777 2 ½ % —.
1 % —. 9 774 69 0 Bank-Actien 1630. Anl. de 1834 133 ½.
de 1839 110 ½.
Königliche 6al1l1l11e Dienstag, 6. April. Im Opernhause: Auf Begehren; Der Liebestrank, komische Oper in 2 Abth., mit eingelegtem Solotanz. Musik von Donizetti. (Dlle. H. Carl: Adine als Gastrolle.) Im Schauspielhause: 1) L.e chàteau de ma nièce, comedie en 1 acte, par Mad. Ancelot. 2) La seconde .““ de: Japhet, ou: La recherche d'un pere, comédie nouvelle en 2 actes et en prose. par Scribe. 8 1 “ 7. April. Im Schauspielhause: Ein Mann hilft dem Anderen, Lustspiel in 1 Akt. „Hierauf: Michel Perrin, der Spion wider Willen, Lustspiel in 2 Abth., von L. Schneider. Donnerstag, 6. April. Im Opernhause: Wilhelm Tell. Im Schauspielhause: Franzoͤsische Vorstellung.
Koͤnigsstaͤdtisches Theater. Dienstag, 6. April. Der Talisman. Posse mit Gesang
in 3 Akten, von J. Nestroy. Musik von A. Muͤller.
Mittwoch, 7. April. Der Talisman. Donnerstag, §. April. Die Ballnacht. Große Oper in 5 Akten. Musik von Auber. (Neu einstudirt.) (Herr Wild, K. K. Hof⸗Opernsaͤnger zu Wien: Herzog Olaf, als Gast.) Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen. — -senU
Gedruckt bei A. W. Hayn. Beilage
1u
daß der Freiherr Ernst Leopold von Eckardstein durch
1) ausd. Vorw. Ziltendorf: Spannd. 1057,Handd. 5946 ,
erfolgt im Laufe des
S Summa .. Die Vorwerksfeldmark ist separirt und mit keinen
Diehlow, ¾ Meilen von Neuzelle, 1 Meile von
Beilage zur Allgemeinen Preußischen
—
Staats⸗Zeitung n
96.
Allgeme
8 b Bekanntmachungen.
Es wird hierdurch zur össentlichen Kenntniß gebracht
das Erkenntniß vom 4ten d. M. für einen Verschwen⸗
der erklärt worden ist und demselben fernerhin kein
Kredit gegeben werden darf. Berlin, den 18. März 1841. Königlich Preußisches Kammergericht .“
“ 1öö ““ orlaͤufige Bekanntmachung, wegen Verpachtung der in der Nieder⸗Lausitz belegenen Neuzelleschen Stifts⸗Vorwerke Ziltendorf und Diehlow, nebst der Ziegelei dei Diehlow und dem Schäferei⸗Etablissement zu Rautenkranz.
Nachdem im Herbst v. J. die Ausführung der Ge⸗ meinheitstheilung der Oderaue bei Ziltendorf und Krebs⸗ jauche bewirkt worden ist, beabsichtigen wir die bisher bestandene Selbstbewirthschaftung der dem Stift Neu⸗ zelle gehörigen Vorwerke Ziltendorf und Diehlow, der Diehlower Ziegelei und das Schäferei⸗Etabli'sement zu Rautenkranz aufzugeben und diese Güter nebst der dem Stift Neuzelle gehörigen wilden Fischerei in 12 Seen von Johaunis d. J. ab auf 21 Jahre zu ver⸗ pachten. Der Anschlag der Pachtung liegt zur Zeit dem Königlichen Hohen Ministerio der geistlichen, Un⸗ terrichts und Medizinal⸗Angelegenheiten zur Festsetzung des ermittelten Pachtzinses und der entworfenen Pacht⸗ Bedingungen vor. Inzwischen wollen wir Pachtlustige auf die Eröffnung der bedeutenden Pachtung vorläusig. aufmerksam machen.
Die Pachtung Ziltendorf enthält im Ganzen: 4053 Morgen 65 ¶Ruthen Fläche. Darunter sind begriffen a) Gartenland 1 19 M. 58 RNII.
5) Acter. DZ
c) Wiesen v“
d) prtbaäatlbe wSiuuu
e) Seen und Rohrung 1043 102
Summa . 3979 M. 139 R. v11 108 „ fällt auf Hof⸗ und Baustellen und unbrauchbares Land.
Außerdem gehören zu der Pachtung die Außenhü⸗ tungen des Stifts mit Schaafen auf 38,907 Morgen, theils in den Stifts⸗Forsten, theils in den umgränzen⸗ den Dorffeldmarken, wovon
a) dem Vorwerke Ziltendorf 27,550 Morg.,
5) . Piehlow .. . . 11,582 — zugehören. Die mit zur Verpachtung kommenden Dienste der Ortschaften Bremsdorf, Diehlow, Fünfeichen, Poh⸗ litz, Rießen, Schönfließ, Rautenkranz, Krebsjauche, Tschernsdorf, Vogelsang und Ziltendorf bestehen aus
a) Spann⸗Hofediensten 2584,
b) Handdiensten. 12082 ½, wovon
90 vom 1. Jult 1842 mit Ablauf des jetzigen Pachtkon⸗
Gartenland
Acker
Haferland lI. Kl. u. Roggenland. 1
Wiesen. . — ⸗ 172
Hütung 1 v“ Summa 164 M. 59 [IR.
rt befindliche Kruggut tritt der Pachtung erst
— M. 30 R. 11
Das
traks hinzu. E E. Die wilden Fischereien in 12 Stifts⸗ Seen liegen zerstreut, in mehr oder minderer Entfer⸗ nung von den übrigen Pacht Objekten, und treten der Pachtung größtentheils erst im Laufe der nächsten 5 Jahre mit Ablauf der jetzigen Pachtkontrakte hinzu. Zu denselben gehören die Fischereidienste der umliegen⸗ den Stiftsdörfer, welche als solche nicht besonders ver⸗ anschlagt sind. Zur Uebernahme der Pachtung gehört ein disponibles Vermögen von 25 — 30,000 Thlr. Sobald der Anschlag von der Pachtung von dem Königlichen Ministerio festgesetzt seyn wird, wird das Minimum des Pachtzinses bekannt gemacht wer⸗ den. Auch werden von dort ab die Pachtbedingungen nebst dem Amschlage bis zu dem möglichst bald anzu⸗ setzenden Licitations⸗Termine in unserer Registratur einzusehen sevn. Frankfurt a. d. O., den 30. März 1841. Königliche Regierung; Abtheilung für die Kirchenverwaltung öö Meuß.
Avertissemen t. . Die zur Graf v. Haeselerschen Konkursmasse gehö⸗ rige, im Lübbenschen Kreise der Niederlausitz belegene Standesherrschaft Leuthen, abgeschätzt auf 151,701 Thlr. 23 sgr. 4 pf., soll im Wege der nothwendigen Subhastation in termino den sechzehnten Juni 1841, von Vormittags 11 Uhr ab, auf dem Königl. Ober⸗ Landesgericht vor dem Deputirten Ober⸗Landesgerichts⸗ Rath Steinbeck öffentlich verkauft werden. Die Taxe und der neueste Hypothekenschein können in unserer Registratur eingesehen werden. Im Falle von den interessirenden Realgläubigern bis zum Termine die erforderlichen Vorbereitungen bewirkt worden, können auch besondere Gebote auf die einzelnen zur Herrschaft gehörigen Güter Groß⸗ Leuthen, Klein⸗Leuthen, Bückchen, Dolgen, Guhlen,
„so mir am nächsten verwand, von Walder⸗Geschlecht „des Wappens obangezeigtermaßen auf alle Wege „an die älteste stammen und fauen, jedoch, daß Sie „sich auch ehrlichen verhalten und ihrem Stamm „gemäß sich ehrlich verheirathen.“ d Wenn nun der jetzige Fidei⸗Kommiß⸗Besitzer der Lan⸗
lau sich für den einzigen noch lebenden Fidei⸗Kommiß⸗ Berechtigten und in Folge dessen sich für befugt hält, dieses Familien⸗Fidei⸗Kommiß für sein freies Eigen⸗ thum zu erklären, diese Erklärung auch am 30. Sep⸗ tember 1840 in Form eines Familienschlusses bereits zum gerichtlichen Protokoll verlautbaret hat, so werden auf Grund des §. 9. des Gesetzes vom 15. Februar 1840 alle etwaigen unbekannten Anwärter zu dem auf
tritz im Justructions⸗Zimmer Nr. J. des hiesigen Kö⸗Il.
der Aufforderung vorgelagen, vor oder in diesem Ter⸗ mine ihre Erklärungen über den zu errichtenden Fa⸗ milienschluß abzugeben, widrigenfalls die Ausgebliebe⸗ nen nach Ablauf des Termins mit ihrem Widerspruche werden präkludirt werden. Breslau, den 13. Oktober 1840.
Königliches Oberlandes⸗Gericht.
“
I. Alle diejenigen, welche an nachstehende, in den Hypotheken⸗Büchern des unterzeichneten Land⸗ und Stadtgerichts eingetragenen Posten und die darüber gefertigten angeblich verloren gegangenen Dokumente als Eigenthümer, Cessionarien, Pfand⸗ oder sonstige Brief⸗Inhaber Ansprüche zu haben vermeinen: 1) die Obligation des Seilermeisters Carl Ludwig Behrensdorf und dessen Ehegattin Anna Justine geborne Volkradt vom 1. Mai 1799 über 200 Thlr. nebst 5 pro Cent Zinsen für die v. d. Gröbensche Begräbnißkapelle; eingetragen auf das Grundstück Marienwerder Rechte Stadt No. 99. Ruͤbr. III. Jo. 5 zufolge Verfügung vom 11. Januar 1803; 2) den Erbrezeß vom 1. Fehruar 1827 über die von Gottfried Klewin für seine drei Geschwister aus dem Nachlasse der Eheleute Johann Klewin und Anna Maria geborne Raatke übernommenen Erb⸗ theile von 380 Thlr. 25 sgr. 1½⁄ pf., eingetragen auf das Grundstück Niederzehren No. 16. Rubr. 1II. No. 1. zufolge Verfügung vom 12. August 1832;
Klein⸗Leine und Ressen angenommen werden. Frankfurt a. d. O., den 24. Oktober 1840. Königl. Preuß. Ober⸗Landesgericht.
——
8 8
Avertisement. 8 Das im Lübbenschen Kreise der Niederlausitz bele⸗
5890,
2) ⸗ ⸗ Kiehlow 2 1527 8 246,
3) ⸗ ⸗ Etabl. Rautenkranz: v kommen. Im Einzelnen liegt:
A. Das Vorwerk Ziltendorf 2 ½ Mellen von Frankfurt, eben so weit von Neuzelle, 3 Meilen von der Oder, eben so weit vom Friedrich⸗Wilhelms⸗Kanal, 5 Meslen von Guben. Dasselbe enthält außer der Hof⸗ und “ 8
a) des Vorwerks 1 „ D. “
b) der Schäferei⸗ im Dorfe Ziltendorf,
c) des in der Oderaue auf Kosten des Stifts sofort neu zu erbauenden Bruch⸗Vorwerks und dem un⸗ brauchbaren Lande
1) auf der Höhe: Gärten. 9 M. 95 ¶R.
ZA summa. . 89 M. 16 ¶R.;
2) im Bruch: 1 Acker .. 1327 M. 1150R., wov. Weitz N. 1260R. „
Gerstl. l. Kl. 469 ⸗ 12 ⸗ Gerstl. II. Kl. 243 ⸗ 178 ⸗ Haferl. I. Kl. 36 ⸗ 170 Haferl. II. Kl. 24⸗ 169 G Wiesen, fast durchweg den besten Wiesen⸗Klassen angehörig.. 621 ⸗ privative Hutuigg.. . 1 Summa .. 1981 M. 600—R., welche mit Ausschluß des unbedeutenden Höhe⸗Ackers außer aller Kommunion mit anderen Grundbesitzern und völlig servitutfrei sind. Die Erbauung eines Bruͤch⸗ Vorwerks nach den bereits vorliegenden Anschlägen, die wohnliche Einrichtung des Vorwerkshauses in Zil⸗ tenderf und die Herstellung sämmtlicher Wirthschafis⸗ Gebäude in einem zur Uebergabe geeigneten Züstand
Sommers auf Kosten des Stifts Neuzelle. 1 B. Das Vorwerk Diehlow liegt eine Meile von Ziltendorf, eben so weit von der Oder, 3 ½ Meilen von Frankfurt, eben so weit von Guben, eine Meile von Neuzelle. Dasselbe enthätt außer dem unbrauch⸗ baren Lande und den Hof⸗ und Banstellen für das Vorwerksgehöft und die Schäferei: 1) Acker Gerstenland lI. Kl., Haferland 1. und II. Kl. und Roggenland, 2) Gärten 11818”“ 3) Hütungen 17 Lö“
672 M. 43 ¶ƷR.
Servituten belastet.
Die Herstellung der Gebäude in einen zur Ueber⸗ gabe gecigneten Zustand erfolgt im Laufe des Jahres
auf Kosten des Stifts. C. Die Ziegelei bei Diehlow ist ½ Meile
endorf, 4 Meilen von Fürstenberg, eben so weit der Oder entfernt.
Dieselbe enthält außer der Hof⸗ und Baustelle, dem
unbrauchbaren Lande und den Lehmgruben: Gartenland. 1 M. 75 ¶R., Acker 2 6
2
2 2 Die Absatz⸗Verhältnisse sind wegen
2 ½ Meilen von Frankfurt, eben so weit von Neuzelle
3
Hof⸗ und Baustelle:
.657 M. 111 K.
von Zil⸗ von
† 8 vegen der vielen Bau⸗ ten im Gebiete von Neuzelle günsitg zu nenneu. p. Das Etablissement Rautenkranz liegt
Meilen von Ziltendorf. Dasselbe enthält außer der
gene, zur Graf v. Haeselerschen Konkursmasse gehö⸗ rige Allodial⸗Nittergut Leibchel, abgeschätzt auf 35,338 Thlr. 27 sgr. 8 pf., soll im Wege der nothwendigen Subhastation den siebzehnten Juni 1841,
von Vormittags 11 Uhr ab, vor dem Ober⸗Landes⸗ gerichts⸗Rath Steinbeck auf dem Königl. Ober⸗Lan⸗ desgericht hierselbst verkauft werden. Die Taxe und der neueste Hopothekenschein sind in unserer Registratur einzusehen.
Frankfurt a. d. O., den 24. Oktober 1840.
Königl. Preuß. Ober⸗Landesgericht.
Wvertmme 8 Das zur Graf v. Haeseterschen Konkursmasse gehö⸗ rige, im Lübbenschen Kreise der Niederlausitz belegene Allodial⸗Rittergut Groß⸗Leine, taxirt auf 28738 Thlr. 21 sgr. 3 pf., soll im Wege der nothwendigen Sub⸗ hastation in termino G den siebzehnten Juni 1841, von Vormittags 10 Uhr ab, auf dem hiesigen Königl. Ober⸗Landesgerichte vor dem Ober⸗Landesgerichts⸗Rath Steinbeck meistbietend verkauft werden. Die Tarxe und der neueste Hyvpothekenschein können in unserer Registratur eingesehen werden. Frankfurt a. d. O., den 24. Oktober 1840. Lönigl. Preuß. Ober⸗Landesgericht
1
6 Der Gutsbesitzer Bernhard von Waldau hat in sei⸗ nem am 9. März 1611 errichteten Testamente mit den Gütern Schwanowitz, Prambsen, Frunau und einem Hause zu Brieg ein beständiges Familien-Fidei⸗Kom miß errichtet, welches später in ein Geld⸗Fidei⸗Kom⸗ miß umgewandelt worden ist und seitdem im Deposi⸗ terium des unterzeichneten Gerichts aufbewahrt wird. Zu diesem Fidei⸗Kommiß hat der Stifter zuerst seinen Vetter, den Fürstlich⸗-Münsterbergischen Rath Wols von Waldau auf Wültschütz, Hundsfeld und Görlitz und dessen Nachkommen nach der Primogenitur be rufen, demnächst aber über die Fidei⸗Kommiß⸗Folge Nachstehendes wörtlich angeordnet: „Begäbe sich's aber, da mein geliebter Vetter Wolf „von Waldau auf Wültschütz und Hundsfeld vor „mir mit Tode abginge, oder nach mir verstübe, und keinen Männlichen Erben nach sich verließe, so sol⸗ „len meine Güther dieser meiner vorhergehenden „Verordnung nach und alle Wege der Linie und „Stamm, wie oben gesetzt, auf meine lieben Vettern aus dem Hause Klein Rosen stammen und fallen, „da nehmlich alle Wege der älteste und dessen Ehe⸗ Aiche von Vier Adelichen Ahnen gebohrnen Söh⸗ „nen, und in Mangel derer allewege wiederum der „älteste nächste dieses Stammes und seine Söhne „von Vier Adelichen Ahnen gebohren, so lange die⸗ „ser Stamm von Männlichen Ehelichen Erben wären „und beim Leben seyn würden, obberührtermaßen succe⸗ „diren sollen; da aber von den Waldern aus dem „Hause Klein Rosen keiner so Männliches Geschlech⸗ „tes mehr beim Leben, so sollen die Güther und „Hauß, jedoch alle Wege obiger meiner Verordnung „nach für und für zu ewigen Zeiten, auf den näch⸗ „sten und ältesten Vettern stammen und fallen, weil „einiger Männlicher Erbe von Waldern Geschlecht „des Wappens in diesem Land Schlesien lebet und „dda kein Männlicher Erbe mehr vorhanden, soll diese „meine Verordnung auf die nächste und älteste von „Vier Ahnen Adlichen Geschlechts geb. Frundim,
nach Löschung des Restes noch über 155 Thlr. 28 sgr. 5 ¼¾ pf., den Antheil des valedirend;
den Erbrezeß vom
muel Grübe seinem Sohne
minorennen
Verfügung vom 19. Mai 1802, nebst altem Hy pothekenschein:
nebst 6 pro Cent Zinsen seit dem 1. Mai 1826 und 48 Thlr. ältere Zinsen auf das Grundstück Baldnam No. 8. Rubr. III. No. 3. eingetragen werden; v
II. ferner die unbekaunten Inhaber, so wie deren Er⸗
ben, Cessionarien, oder die sonst in ihre Rechte getreten
sind, folgender hopothekarisch versicherter Posten, als
1) der auf das Grundstück Schinkenberg No. 1. Rubr. III. No. 1. für Michael Marr auf Grund des am 29. März 1776 mit Christian Flint geschlossenen Kaufkontraktes zufolge Dekretes vom 25. Septem⸗ ber 1827 eingetragenen rückständigen Kaufgelder von 1050 Gulden oder 350 Thlr.; der auf das Grundstück Schinkenberg No. 5. 6. Rubr. III. No. la. für die minorenne Helena Pom⸗ ränke aus der Obligation vom 1. Mai 1763 zu⸗ folge Dekretes vom 23. September 1828 eingetra⸗ genen 200 Gulden oder 66 Thlr. 20 sgr.., der ebendaselbst No. 1b. für die Leißschen Pupil⸗ len auf Grund der Obligation vom 1. Mai 1769 zufolge Dekretes vom 23. September 1828 einge⸗ tragenen 562 Gulden oder 187 Thlr. 10 sgr.; der ebendaselbst No. 1c. für die Catharina Pom⸗ ränke, verehel. Dragoner Kapelke, gemäß Proto⸗ kolles vom 22. Juni 1780 zufolge Dekretes vom 23. September I828 eingetragenen Erbgelder von 150 Gulden oder 50 Thlr.; der ebendaselbst No. 1d. für die minorenne Helena Jädtke gemäß Obligation vom 8. März 1781 zu⸗ folge Dekretes vom 23. September 1828 eingetra genen 150 Gulden oder 50 Thlr.;
5)z der auf das Grundstück Garnsee No. 22. gemäß Rezesses vom 27. November 1752 zufolge Dekre⸗ tes vom 12. Oktober 1825 für Christine Borchardt eingetragenen großmütterlichen Erbgelder von 12 Thlr. 45 gr. (Preuß.); 1b der auf das Grundstück Salaterei No. 12. gemäß Obligation der Eheleute Jacob Wendt und Gott⸗ liebe gebornen Klafft vom 1. April 1791 gemäß Verfügung vom 27. Mai 1840 für den Kassirer Krause eingetragenen 133 Thlr. 10 sgr., über welche unterm 7. April 1791 ein Recognitions⸗Schein ausgefertigt worden;
werden aufgefordert, ihre Ansprüche binnen 3 Mona⸗ ten und spätestens in dem auf den 4. Mai c., Vorm. 11 Uhr, vor dem Herrn Land⸗ und Stadtgerichts⸗Rath Hart⸗ wich anstehenden Termine geltend zu machen, widrigen⸗ falls sie die Präklusion mit ihren Realansprüchen an die verpfändeten Grundstücke und die Auferlegung ewigen Stillschweigens wegen derselben zu gewär⸗ tigen haben.
Marienwerder, den 6. Januar 1841.
Königl. Land⸗ und Stadtgericht. 1
Nothwendiger Verkauf. Der in der Altstadt sub No. 292. auf dem Markte belegene, zur Fiebichschen Konkurs⸗Masse gehörige, neu und elegant ausgebaute Gasthof, abgeschätzt auf 13,525
Broen, der Frau Hauptmann Justine Karolin den 29. Mai 1841 Vormittags um 11 Uhr Schumann geb. Schmidt und dem Herrn vor dem Herrn Oberlandes⸗Gerichts⸗Assessor von Uech⸗2
niglichen Oberlandes⸗Gerichts angesetzten Termine mitschen Rechten nach dem Privilegio vom 6. i b verliehene Gut Nobel Nr. 38, abgeschätzt auf 9097 8 sgr. 4 pf. zufolge der nebst Hypothekenscheine und Bedingungen in der Registratur einzusehenden Tarxe, soll den 18. (Achtzehnten) Juni 1841, Vorm.
Christian Klewin,] 2)
3. Mai 1800 über die von Sa. 3) Karl⸗ Samuel Grübe aus dem Nachlasse seiner Ehe⸗ gattin Catharina Louise Grübe zugeschichteten müt⸗ terlichen Erbgelder von 249 Thlr. 22 gr. (Preuß.): eingetragen in die alte Tabelle des Grundstückes Kiein⸗Grabau No. 2. Rubr. III. No. 12., zufolge
den gerichtlichen Vergleich zwischen Jacob und Joseph Jarzembowsky vom 25. Mai 1824 nedst Immissions Dekret vom 29. September 1826, auf Grund dessen für den Ersteren, gemäß Verfügung vom 30. März 1830, = 100 Thlr. = Kapital
iner Anzeiger fuͤr die Preußischen Staaten.
Thlr., soll in termino den 18. September c., Vor⸗
mittags um 11 Uhr, an ordentlich nothwendiger Subhastation öffentlich verkauft
Die Taxe, der
Gerichtsstelle in werden.
neueste Hypothekenschein und die Be⸗ ingungen sind in der Registratur einzusehen. 1 Bemerkt wird, daß nur eine Materialien⸗ n
an ordentlicher
des⸗Aelteste Herr Carl Bernhard von Waldau zu Bres⸗eine Ertrags⸗Taxe aufgenommen ist.
1841.
Thorn, den 9. Februar 88 und Stadtgericht.
Königl. Land⸗
— ⏑˖——---
Subhastations⸗Patent. Nothwendiger Verkauf. .“ Das der Frau Witwe Johanne Ernestine Labes geb. Auguste 9— Assessor Ernst Wilhelm Schmidt zugehörige, etwa 4 Mei⸗ vo zig entfernte ichen Deutsch⸗Kullmi⸗ en von Danzig entfernte, zu erblichen D e ve9 Thlr.
10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle gegen baare Bezahlung ver⸗ kauft werden.
Königl.
A““ 1 Die unweit der Städte Dobrilugk und Kirchhain im Luckauer Kreise, Frankfurter Regierungs Bezirk, belegene, im Hvpothekenbuche von Dobrilugk Vol. III. No. 177 pag. 897 verzeichnete, dem George Hartwig Gercke gehörige Louisen⸗Krystall⸗Glashütte, welche seit mehreren Jahren nicht mehr im Betriebe und gericht⸗ lich auf 5007 Thlr. A sgr. 2 pf. abgeschätzt ist, soll am 11. Juni 1841, Vormittags 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle in nothwendiger Subhastation öffentlich verkauft werden. “
Die Tare und der neueste Hypothekenschein können in unserer Registratur eingesehen, die Kaufbedingungen dagegen werden im Termine bekannt gemacht werden.
Dobrilugk, den 4. November 1840. “
Königl. Land⸗ und Stadtgericht.
N klm Die unbekannten Erben der nachgenannten Erblasser: 1) des Ernst August Kerst zu Walschleben, gestorben am 8. November 1833; des Hutmachergesellen Christian Bader von hier, gestorben zu Augsburg am 2. Dezember 1831; des Buchdruckers Christian Wilhelm Albert Höber*) von hier, durch rechtskräftiges Erkenntniß vom 30. Juni 1835 für todt erklärt; des Einwohners Johann Georg Bach, von Wal⸗ tersleben, gestorben zu Linderbach am 7. Juni 1837; der Witwe des Tünchers Conrad Seifarth (auch Seypfart, Seifert und Sevyfert), Friederike gebornen 3 Meidrodt (auch Meidrott), von hier, gestorben am 2. Dezember 1839; werden hierdurch nebst ihren Erben oder nächsten Ver⸗ wandten aufgefordert, sich binnen 9 Monaten und spätestens in dem auf den 29. Dezember c., Vormittags 10Uhr, vor dem Deputirten, Herrn Land⸗ und Stadtgerichts⸗ Rath Lozzen, an hiesiger Land⸗ und Stadtgerichtsstelle anstehenden Termine entweder in Person oder durch einen zulässigen Bevollmächtigten aus der Zahl der hiesigen Justiz⸗Kommissarien, von denen in ermangeln- der Bekanntschaft die Herren Justiz⸗Kommissarien Dr. Koch und Justizrath Rötger vorgeschlagen werden, zu melden und ihr Erbrecht gehörig nachzuweisen, sonst aber zu gewärtigen, daß das Vermögen der genannten Erblasser als herrenloses Gut dem Königl. Fiskus zu⸗ gesprochen werden wird. Erfurt, am 28. Januar 1841. Königl. Preuß. Land⸗ und Stadtgericht. v. Koenen.
*) Der ꝛc. Höber ist in Nr. 52 der Staats⸗Zeitung durch einen Schreib⸗Fehler unrichtiger Weise Köber genannt worden. 8 ““ “ Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 2. November 1840. Das in der Mittelstraße Nr. 21 belegene Grund⸗ stück der Kelpinschen Erhen, taxirt zu 10,058 Thlr. 13 sgr., soll Behufs Auflösung der Gemeinschaft am 22. August 1841, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hvpothekenschein sind in der Kegistratur einzusehen. Die dem Aufenthalte nach unbekannten Interessenten: 1) der Miteigenthümer, Nagelschmidtgeselle Christian Friedrich Heinrich Creuntzmann, 2) die Gläubigerin Witwe Kelpin, Johanne Christiane geborne Graupner, eventualiter deren Erben, werden hierdurch öffentlich vorgeladen.
“
Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 12. Jauuar 1841. Das in der Elisabethstraße Nr. 50 belegene Grund⸗ stück der Pferdehändler Wagenerschen Erben, taxirt zu 12,302 Thlr. 2 sgr., soll Behufs Auflösung der Gemeinschaft am 3. September 1841, Vorm. 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hypothekenschein sind in der Registratur einzusehen.
Nothwendiger Verkauf. ericht zu Berlin, den 31. Auguf 0. Das in der Kanonierstraße Nr. 20 belegene
Grundstück des Bortenfabrikanten Bordowich, taxirt zu 5114 Thlr. 28 sgar, soll am 11. Mai 1841, Vormittags IIUhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hppothekenschein sind in der Registratur einzusehen. Die Erben des verstorbenen Besitzers werden hierz b öffentlich vorgeladen.
VTMNothwendiger Verkauf. “ Stadtgericht zu Berlin, den 6 Februar 184A1. Das in der Waßmannsstraße Nr. 13 belegene Grund⸗