1841 / 102 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

daß der z wn —1 1 der Nieder⸗ chen dem Zollverein und dem Koͤnigreich lede . eis zrjchlossene Handelsvertra bereits von Deutscher Seite aufgekuͤndigt ist, also nach blauf seiner vertragsmäaͤßigen (31. Dezember 1841) wenigstens in derselben Weise nicht

wieder erneuert werden wird.

7. April. (Brem. 32, Im Jahre 1840 sind in der

Einschluß der Vorstaͤdte, 1407 Kinder, dar⸗ 652 Maͤdchen, im Gebiete 840 Kinder, dar⸗ unter 420 Knaben und 420 Maͤdchen, zusammen also im Bre⸗ mischen Staate 2247 Kinder geboren worden. Gestorben sind im Jahre 1840: in der Stadt und den Vorstaͤdten, mit Einschluß pon 48 Todtgebornen, 1060 Personen; im Gebiete 506 Perso⸗ nen, worunter 28 Todtgeborne; es starben also im Bremischen Staate 1566 Personen. Ehen wurden geschlossen: in der Stadt und den Vorstaͤdten 419, im Gebiete 196, im Ganzen also 615.

Schweiz.

3. April. In der gestrigen und vorgestrigen Sitzung hat die Tagsatzung endlich einen Beschluß gefaßt. Die Antraͤge der Mehrheit der Kommission (Nr. 96 der St. Ztg.) wurden mit wenigen Redactions⸗Veraͤnderungen angenommen. Die Mehrheit der Tagsatzung bildete sich aus aus den Staͤnden: Zuͤrich, Uri, Unterwalden, Zug, Schaffhausen, Wallis, Neuen⸗ burg, Graubuͤndten, Appenzell⸗Inner⸗Rhoden, Basel⸗Stadt, Frei⸗ burg, Glarus und Schwyz; somit aus zwoͤlf Staͤnden und zwei halben. Dagegen stimmten nur: Tessin und Bern im Sinne von Aargau, und Waadt, welches die Sache schon jetzt definitiv entscheiden, die Kloͤster Muri und Wettingen preisgeben, die Herstellung der uͤbrigen in Aussicht stellen und der katholischen Bevöoͤlkerung konfessionelle Garantieen verschaffen wollte. Zu ei⸗

Bremen, 7. Stadt Bremen, mit unter 755 Knaben,

Stab, welcher den Ton Es hat, dazu dient, den Cmoll⸗Aecord anschlagen zu koͤnnen. 1

es noch nirgendwo zu Stande gebracht, die Stahlstaͤbe mit einer Resonnanz zu versehen, wodurch es allein moͤglich ist, denselben einen wirklichen Glockenton zu geben. Diese Aufgabe ist bei dem hier aufgestellten Gelaͤute, freilich erst nach den mannigfaltigsten Versuchen, vollkommen geloͤst worden. Dasselbe besteht aus vier nach Art der Stimmgabeln gebogenen Staͤben von Gußstahl, welche, von verschiedener Schwere, zusammen ein Gewicht von 634 Pfd. ha⸗ ben. Die Stäbe hangen frei in einer Resonanz und werden durch hoͤlzerne Haͤmmer angeschlagen, welche vermittelst einer Walze so in Bewegung gesetzt werden, daß die Toͤne auf aͤhnliche Weise durcheinanderlaufen, wie dies bei Glocken von verschiedener Groͤße der Fall ist. Die Staͤbe sind nicht nur jeder fuͤr sich, sondern auch in ihrem Verhaͤltniß zu einander rein und harmonisch ge⸗ stimmt, so daß drei Staͤbe den C dur-Accord bilden und der vierte

m . Durch diese sinnige Einrichtung kann mit dem Gelaͤute, je nachdem es frohen oder traurigen Veranlassun⸗ gen dienen soll, in der dur- und moll-Tonart gewechselt werden, was die Wirkung auf empfängliche Gemuͤther nicht verfehlen kann, zumal da die Toͤne durch ihre Rein⸗ heit und Harmonie sehr lieblich und ansprechend sind. Uebrigens kann nach Belieben mit einer, mit zweien und mit drei Glocken gelaͤutet werden, indem die Haͤmmer, welche nicht anschlagen

us wärr9ttig Amsterdam, 6. April. Niederl. wirkl. Schuld 515/⁄1 6. 5 % 4o. 99 ¼. Kanz-Bill. 233⁄16. 5 % Span. 20 1¼1, 6. Passive. —. Ausg. —. Ziusl. Preuss. Präm. Sch. —. Pol. —. Oesterr. —.

Antwerpen, 5. April. Zinsl. 5 ⁄¾44. Neue Aunl. 20 2⁄16 G. Frankfurt a. M., 7. April. Oesterr. 5 % Met. 1065⁄8 G. 4 % 98 ⁄1 G. 21 % 55 ¾ Br. 1 % 24à G. Bank-Act. 1977. 1975. Partial-Obl. —. Loose zu 500 Fl. 1345⁄. 134 1. Loose zu 100 Fl. —. Preuss. Präm. Sch. 81 ¾ G. do. 4 % Aul. 101 ⅞. 101 ⅞. Poln. Loose 71 7⁄1¶. 71 ¾. 5 % Span. Anl. 223⁄. 221 32. 2 % Holl. 505⁄16. 50 ¼. Eisenbahn-Actien. St. Germain 710 G. Versailles rech- tes Ufer 375 G. do. linkes 275 G. München-Augsburg 86 ½ G. Strafs- burg-Basel 245 Br. Leipzig-Dresden 100 Br. Köln-Aachen 93 G

Hamburg, 8. April Bank-Actien 1630 G. Engl. Kuss. 107 ½

London. 6. April. Belg. 102. Neue Anl. 23 ⁄2. Passive 57⁄1-

Cons. 3 % 89 ⁄3. oll. 51 ½. 5 % 97 ⁄¾. 5 % Port. 33 %³.

sollen, durch eine mechanische Vorrichtung so aufgehaͤngt werden koͤnnen, daß ihre Hebel von den Daumen der sich drehenden Walze unberuͤhrt bleiben. Wenn nun auch nicht behauptet wer⸗ den soll, daß bei dem hiesigen Stahlstaͤbe⸗Gelaͤute das Hoͤchste gelei⸗ stet worden ist, was bei Gelaͤuten der Art erreicht werden kann, so ist doch unstreitig sehr viel geleistet worden, und es steht zu erwar— ten, daß in Zukunft noch manche Gemeinde, welche kein oder nur ein schlechtes Glockengelaͤute hat, die hier gemachten wichti⸗

nem Hauptartikel, der Suspension der weiteren Liquidation, stimmte auch Luzern mit der Mehrheit. Die Tagsatzung hat somit das Recht des Bundes anerkannt, und gleichzeitig moͤg⸗ lichste Ruͤcksicht auf die allerdings schwierige Stellung des Kan⸗ tons Aargau genommen. Von diesem Stande selbst wird es am meisten abhangen, ob er sich und der Eidgenossenschaft den ge⸗ wuͤnschten Frieden gewaͤhren werde⸗

Spanten.

Madrid, 29. Maͤrz. Die Cortes werden, wie man glaubt, nicht vor acht Tagen uͤber die Regentschaftsfrage votiren koͤnnen. Der Senat ist bei weitem noch nicht komplett; es fehlen noch eüetehn Mitglieder zu der zur Vornahme einer Abstimmung uͤber Gesetze erforderlichen Anzahl. Die Memung fuͤr die Er⸗ nennung eines alleinigen Regenten gewinnt von Tag zu Tag mehr Anhaͤnger.

In den letzten Tagen hatte ein außerordentlicher Minister⸗ rath statt. Es wurde über die Paͤpstliche Allocution diskutirt. Der Justiz⸗Minister Becerra war der Meinung, man solle sofort alle Beziehung mit dem Papste abbrechen. Die uͤbrigen Minister aber, namentlich der Herzog von Vitoria, waren einer entgegen⸗ gesetzten Ansicht. Der Letztere war dafuͤr, daß man einen Bot⸗ schafter nach Rom sende, um eine guͤtliche Ausgleichung mit dem Paͤpstlichen Stuhle zu erwirken. Der Ministerrath trennte sich inzwischen, ohne einen definitiven Beschluß gefaßt zu haben.

Barcelona, 25. Maͤrz. Die Kaufleute von Catalonien haben Petitionen an die Regierung gerichtet, weil sie besorgen, dieselbe werde den Cortes einen Gesetz⸗Entwurf vorlegen, um alle Einfuhrzoͤlle fremder Baumwollenzeuge aufzuheben. Es cheint in der That, daß die Regentschaft im Begriff steht, einen Handelstraktat mit England zu unterzeichnen, der den Fabriken von Catalonien einen toͤdlichen Stoß versetzen wuͤrde. Cadix da⸗

ist fuͤr die Absichten der Regierung, und daraus folgt

welche die Cortes in Verlegenheit setzen koͤnnte. ““ ““

—— Koͤln, im Maͤrz. Der vor kurzem hier verstorbene Sen Gottfried Rinkenstock hat der Industrieschule des hiesigen Waisenhauses 3000 Rthlr. und dem Buͤrger⸗Hospital und der Taubstummen⸗Anstalt eine gleiche Summe vermacht.

Koͤln, 7. April. Die Koͤln. Ztg. meldet aus Schleiden n der Eifel vom 4. April: „Heute beging die evangelische Gemeinde hierselbst die festliche Feier der Vollendung des Thurm⸗ baues. Dieses Fest moͤchte wohl darum eine oͤffentliche Erwaͤh⸗ nung verdienen, weil dasselbe durch ein einer ganz neuen und hoͤchst sinnreichen Methode konstruirtes btahlstaͤbe⸗Gelaͤute t welches der Gemeinde von einem ihrer Mit⸗

ist. Man hat zwar schon hin und wie— aber, so viel uns bekannt ist, hat man

gen Erfahrungen benutzen werde, um sich ein verhaͤltnißmaͤßig sehr billiges und wirklich schoͤnes Gelaͤute zu verschaffen.“

Berichtigung. In der gestrigen Nummer der St. Ztg., S. 428, Sp. 1, Z3. 5, lies: marschire, statt: „war hier“, und ebendas. Sp. 2, Z. 20 lies: Margner, statt: „Mangener“.

Dauer der Eisenbahn⸗Fahrten am 11’1

Abgang von Potsdam.

Abgang von JEEEPE1ö’

Zeitdauer St. M.

Zeitdauer St. M.

Um 8 Uhr Morgens.. V àà [uUm 6 ½ Uhr Morgens.. 40 11 » Vormitt... 40 » 9 ½ » Vormitt... 40 2 „» Nachmitt... à45 12 ½ » Nachmitt.. à0 6 » Abends.. 40 1 A0 10 » 1“ 68 Abends... 52

8

Berl! Den 10. April 1841.

Pr. Cour. Brief.] Geld.

Co0

Pr. Cour. Brief. SGeld.

Actien.

152 1052 100 100 %1

St. Schuld-Sch.) 4 Pr. Eugl. Obl. 20.] 4 Präm. Sch. der Seecehaudlung. Kurm. Schuldv. 3⁸ Neum. Schuldv. 3* Berl. Stadt-Obl. 4 103 ½ 103 Elbiuger do. ³⁷¹ 100 Dauz. do. in Th.— 48 Westp. Pfandbr. ²2½ 101 Grofzh. Posz. do. 4 O0tpr. Pfandbr. 34 Pomm. do. 3 ½ Kur- u. Neum. do. Schleszische do. 24

Brl. Pots. Eisenb. do. do. Prior. Act. 4 Mgd. Lpz-Eisenb. do. do. Prior. Act. Berl. Anh. Eiszenb. do. do. Prior. Act. Düss. Elb. Eis. do. do. Prior. Act. 5

126 ¼ 125 ½ 101 ྠ114 102 ¾¼ 1“ JS

82 ⁵/8 1017¾ 101 1

82 ⁄1 101

101 101 ¾½ 101 ½ 103 102 ⁄½ 103 ½ 102 ⁄½

. 209 ½ 18Ie,I

8 72 3 4

Pr. Cour. Thlr. zu 30 Sgr. Brief. Geld.

Amsterdam Kurrz 138 7⁄8 do 2 Mt. 138 Kurz 2 Mt.

3 Mt.

2 Mt.

2 Mt.

150 Fl. 2 Mt. 2

8

2

3

Gold al marco Friedrichad'or And. Goldmün- ren à 5 Th. Disconte

Wechsel-Cours.

Hamburg- do London

Wien in 20 NN . Augsburg

Breslau

Leiprig Z W . Fraukfurt a.

Petersburg

100 Thlr. Mt.

100 Thlr. Tage Mt.

3 Woch.

1 SRbl.

Ausg. Sch. 125⁄[1. 2 ⁄½ % Engl. Russ. —. Chili —.

Paris, 5. April. 5 % Rente fin ceour. 113. 5. 3 % Rente fin cour. 78. 65. 5 % Neapl. au compt. 103. 75. 5 % Span. Kente 24 ⅛. Passive 5 ⁄1. 3 % Port. 20.

Bras. 691 ½. Columb. 23 ⁄à¾. Mex. Peru —.

Vien, 5. April. 5 %, Met. 107 4 % 98 ⁄1. 8 % —. 21 2 % 1 % —. Bank-Actien 1637. Anl. de 1834 133 ¾. de 1839 111 ⅜⅞.

Meteorologische Beobachtungen. Morgens Nachmittags Abends Nach einmaliger 6 Uhr. 2 Uhr. 10 Uhr. Beobachtung.

1841. 9. April.

Quellwärme 6,8 0 R. Flußwärme 3,0 0 R. Bodenwärme 4,90 R.

335,51 „Par. 334,65 Par. 334,/72 Par. .+ 10,5 ° R. + 3,2° R. .+ 7,20 R. + 1,4° R. 77 pCt. 86 pCt. bezogen. heiter. WSW. SO.

W. 334,63“ par. +

Luftdruck Luftwärme Thaupunkt 9 Dunstsattigung 87 vpCt. Niederschlag 0.

+ 0,°.

Wolkenzug... 4,70 R.. + 3,20 R... 84 vCt. WSW.

Tagesmittel:

3141 ch Schausfptele

Sonntag, 11. April. Im Opernhause: Oberon, Koͤnig der Elfen, romantische Feen⸗Oper in 3 Abth. mit Ballet. Musik von E. M. v. Weber. (Dlle. H. Carl: Rezia, als Gastrolle.)

Preise der Plaͤtze: Ein Platz in den Logen des ersten Ran ges: 1 Rthlr. 10 Sgr. ꝛc.

Im Schauspielhause: 5 Abth., von Schiller.

Montag, 12. April. Im Opernhause: Fidelio, Oper i 2 Abth., Musik von L. van Beethoven. Hierauf: Liebeshaͤndel komisches Ballet in 3 Gemaäͤlden von P. Taglioni.

Im Schauspielhause: Herrmann und Dorothea, idyllisches amiliengemaͤlde in 4 Abth., von Dr. C. Toͤpfer. Hierauf: Di iener in Berlin, Liederspiel in 1 Akt, von C. v. Holtei. (Mad

Peroni⸗Glaßbrenner: Louise von Schlingen als Gastrolle.)

Dienstag, 13. April. Im Opernhause: ilhelm Tell, Schauspiel in 5 Abth., von Schiller.

Im Schauspielhause: 1) la reprise de Le jeune homme en loterie, comédie en 1 acte, par Mr. A. Duval: 2) la reprise de Le quaker et la danseuse, vaudeville en 1 acte, par Scribe: 3) L Muet de Saint-Malo, Folie-vaudeville en 1 acte.

Koͤnigsstaͤdtisches EE11 Sonntag 11. April. Die Juͤdin. Oper in 4 Akten, na dem Franzoͤsischen des Scribe, von Friederike Elmenreich. Musik von Halevy. (Herr Wild, K. K. Hof⸗Hpernsaoͤnger zu Wien⸗ Eleasar, als Gast.) (Letztes Auftreten des Herrn Wild in diese

Oper.) Montag, 12. Avpril. Der Talisman. Posse mit Gesan in 3 Akten, von J. Nestroy. Musik von A. Muͤller. Dienstag, 13. April. Der Talisman.

Mittwoch, 14. April. Der Talisman⸗

Verantwortlicher Redacteur 15⸗ W Zin

ö“

Kabale und Liebe, Trauerspiel i

eis

Gedruckt bei A. W. Hayn.

Bekanntmachungen.

Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht daß der Freiherr Ernst Leopold von Eckardstein durch das Erkenntniß vom Aten d. M. für einen Verschwen⸗ der erklärt worden ist und demselben fernerhin kein Kredit gegeben werden darf.

Berlin, den 18. März 1841.

Königlich Preußisches Kammergericht. Bekanntmachung.

28 im Osterburger Kreise der Altmart bel der Stadt Arendsee, 3 Meilen von Salzwedel Meilen von der Elbe belegene Königliche Domainen Vorwerk Arendsee nehst der Meierei Friedrichsmilde und dem vormaligen Sae. Kaulitz, zu welche

15 Morg. 64 ¶. Gärten, 8S 855 2 18 600 19 418 177

Amte Arendsee zur

Forderungen dem Herrn

nun schleunigst zu selbst zuzuschreiben

Wiesen, 8 privative Hütung,

3 12 Karpfenteiche, das Recht der Aufhütung mit den Schaafen auf meh⸗

Allgemeiner Anzeiger

Die Verpachtungs⸗Bedingungen nebst dem Anschlage liegen in unserer Domainen⸗Registratur und auf dem

Magdeburg, den 26. Königliche Regierung, der direkten Steuern,

Mit Bezugnahme auf unsere Annonce vom 24sten p. S. fordern wir diejenigen Herren Gläubiger der betreffen⸗ sa entge den Handlungen, welche noch

sprechenden Wechsel und Liquidationen Iunstiz⸗Kommissarius Harte nicht einge⸗ liefert haben, hierdurch nochmals auf,

bevorstehenden ersten Acke baaren Gelder nicht mit zur 2 Magdeburg, April 1841. Die

der hier unter außergerichtlichen

Deutscher Land- und Forstwirthe

Einsicht bereit. Mecklenburg⸗Schwerin, erwählte Vors

März 1841. Abtheilung für die Verwaltung

Domainen und Forsten. b Lan sichtigung zahlreicher desfallsiger

immer die über ihre ffür den

8. September inclusive d. J. dies jedenfalls thun, da sie sich es andernfalls haben würden, wenn sie bei der Verthetlung der eingegangenen Perception gelangten.

handlungsfragen wird tempestive Der Vorstand

Deutscher Land⸗ und Forstwirthe (gez.) F. B. A. Graf von der (gez.) E.

General⸗Kuratoren Kuratel sstehenden

Handlungen. upf! Verzeichnisse einer Sammlung

reren Feldmarfen, dem Königlichen orstbegange Zie⸗ sau und den Sandbergen am Arendsee, eine Brannt⸗ wein⸗Brennerei und zwei Dienstfamtlien⸗Wohnungen ehören, soll von Trinitatis 1841 ab bis Johannis 1856 ffentlich an den Meistbietenden verpachtet werden.

Qualifizirte Pachtlustige werden daher eingeladen, sich in dem auf b

den 26. April d. F Vormittags 10 Uhr, 7 r At vor dem Departements⸗Rath, Regierungs⸗Rath Oster⸗ Steglitz eingelegt. rath, in unserem Konferenz⸗Zimmer hier angesetzten Termine einzufinden und ihre Gebote abzugeben. Die bisherigen Pächter werden in dem Termine nicht mitbieten⸗ 1

Be k

Am Montag den e2ten Osterfeierta 1

2 g und am Dienstag

E. e d. M. wird auf der Berlin⸗Potsdamer Eisen⸗

een 19 zwischen Berlin und Potsdam, als zwi⸗ 1 und Steglitz, wie des Sonntags, gefahren

und außerdem am Aten Osterseiertage eine Fahrt um Uhr Abends nach Steglitz und um 7 ½ Uhr von

Die Direction der Berlin⸗Potsdamer Eisenbahn⸗ zen,

vorzügl. Grabstichelblätter, anutmachuug

neten versteigert werden sollen, Verlangen zu haben: in Augsburg Ebener, Berlin Breslau b. Hrn. b. Hrn. Buchh. F. A. H tionator Lippert,

Buchh.

Gesellschaft. und zu Dresden d. d.

e 7 7 fuͤr die Preußischen Staaten. Der unterzeichnete, für die diesjährige Versammlung zu Doberan, in

mit vorläufig zur Kenntniß des land⸗ und forstwirth⸗ schaftlichen Publikums, daß er sich in Uebereinstimmung mit der Mecklenburgischen Landesregierung, in Berück⸗ Auforderungen und in Erwägung mancher unvorhergesehener unabweislicher Schwierigkeiten, welche einer früheren Versammlungs⸗ entraten, veranlaßt gesehen hat, die in Brünn onat Juli bestimmte Versammlung wiederum in den Septemder und zwar in die Tage zu verlegen. tenmäßige Einladung und Bekanntmachung der Ver⸗ T

erfolgen.

P. H Becker.

Kupferstich⸗Auction zu Dresden.

Holzschnitte,

Radirungen und Lithograph

welche den 18. Mai d. J. zu Dresden durch Unterzeich. sin

„Hrn. Asher und Hrn. 8 Uer. Helm, Ha 1 erdg. Makler Har⸗ en b. Hrn. Kunsth. 8 errmann, vSee 8 althersche Hofbuchhandlung. Carl Ernst Heinrich, Königl. und Raths⸗Auctionator⸗

2

Thétre frangais moderne., Seérie V. I,ivr. 8.

and bringt hier⸗ büe⸗ Für die Subskribenten

Literarische Anzeigen. Un verre d'eau, p. Scribe. 1t (Série de 12 Livraisons) à 5 sgr., Dale 7 ¾ sgr. Stuhrsche Buchhandl., Berlin, Schloßplatz Nr. 2,

Potsdam, Hohenwegstr. Nr. 4.

Bei Bernh. Tauchnitz jun. in Leipzig sind so eben erschienen und qurch alle Buchhandlungen zu beziehen, in Berlin zu haben bei W. Logier, Frie- drichsstrasse No. 161: 8

b“

vom 1. bis Die statu⸗

5 9 zur 1 b der 5ten allgemeinen Versammlung hern Frmitelang

u Doberan.

schnellen und sic sten⸗Sacken. de

3, 4 un d 5 ½ bPro Anno von jecem Tage eines zu 180 Fagen gerechneten halben Jahres in den in Deutschland, England, Prankreich, Russland, den Vereinigten Staaten und

mehreren anderen Ländern gebräuchlichsten

Rechnungsmünzen für den gesammten Handelstand und für Kapitalisten. Erstes Heft à 49 pro Anno. Fol. broch. à 15 sgr.

Mit vollem Rechte können diese leicht übersicht- lichen Tabellen, die bei der Berechnung der Zinsen die gröfste Erleichterung gewähren, empfohlen wer- den. Von entschiedenem Werthe sind sie besonders auch für Alle, welche mit Staatspapieren verkehren.

Die Tabellen zu 3 und 538 sten Monaten erscheinen.

Zinsen zu

ieen,

auf portofreies bei Hrn. Ferd. Linck, „— Halberstadt Ue b. Hrn. Auc⸗

werden in den näch-

*

Ausdünstung 0,024 Rh.

Wäͤrmewechsel +. 11,3 9

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Dienstag den 13 en April

Amtl. Nachr.

Landtags⸗Angelegenheiten. Brandenburg. Anträge auf Ab⸗ änderung des Wahlmodus der städtischen Abgeordneten und Geneh⸗ migung eines Theiles derselben. Preußen. Berichtigung. Westphalen. Die Dauer des Landtags bis zum 2. Mai prolongirt. Ablehnung des Regl. wegen der Legit. Atteste beim Pferdehandel. Provinzial⸗Wege⸗Reglement.

Rußland u. Poleun. St. Peter sb. Imeretien.

Frankreich. Deput. Kammer. Vorschlag der Herren Mauguin Zund Pages wegen Verminderung der in die Kammer zulässigen Be⸗ amten. Wechsel⸗Stempel. Paris. Beilegung des treites zwischen England und China. Vermischtes.

Großbrit. u. Irland. Unterh. Unterrichtswesen. Amerikanische Differenz. London. Parlam. Vertagung. Orient. Angeleg. Aussicht auf Modifiz. des Sund⸗Zolls. Kanad. Wahlen. Lebhaft.

Fandel im La Plata. Vermischtes.

Belgien. Brüssel. Ueber das Ministererium noch nichts entschieden.

Zucker⸗Raffinerieen in Belgien. Schweden u. Norwegen. Stockholm.

Der constitut. Ausschuß bringt das Zweikammer⸗System in Vor⸗ schlag. Tegner's Reise ins Ausland.

Dänem. Aalborg. Erdbeben in Jütland.

Deutsche Bundesst. München. Cornelius reist nach Berlin ab. Desterreich. Pesth. Erzherz. Friedrich in Ungarn. Gen. Kisse⸗

lef soll in der Wallachei das Indigenat erhalten. Prag. Eisen⸗ bahn nach Dresden.

Schweiz. Bern. Beschlüsse der Tagsatzung in Bezug auf Aargau.

Italien. Lord Brougham in Rom.

Spanien. Espartero's Erklär. hinsichtl. d. Regentschaft. Resigna⸗ tion mehrerer Senatoren. Beziehungen zu Rom und England.

Fueros⸗Frage.

Portugal. Kommission zur Untersuchung des Finanzzustandes. Griechenl. Athen. Unfall des Kriegsmin. Gen. v. Schmaltz. Türkei. Nachrichten aus Konstant. und Alexandrien über Triest.

In Kandien scheint Alles wieder zur Ordnung zurückgekehrt. Be⸗ richt des Oesterr. Beobachters aus Konstant. Ein neuer Seriasker von Syrien ernannt. Die Differenzen zwischen Persten u. England ausgeglichen.

Nord⸗Amerika. Extra⸗Session des Kongresses. Audienz des Rus⸗ sischen Gesandten beim Präsidenten. Mac Leod's Angelegenheit.

Inland. Aachen. Industrie und Armenwesen.

General⸗Uebersicht von dem Stande der Medizinal⸗Personen der Preuß. Monarchie im Jahre 1839 und 1840.

Hoftrauer um die Zarin von

Amtliche Rachrichten

Kronik des Tages.

Se. Majestaͤt der Koͤnig haben dem Prediger bei der hiesi⸗ g Franzoͤsischen evangelischen Kirche, Moliere, den Rothen dler⸗Orden dritter Klasse zu verleihen geruht.

Se. Koͤnigl. Hoheit der Prinz Wilhelm Adalbert ist

von Darmstadt hier wieder eingetroffen.

Die große Zahl der Ihrer Majestaͤt der Koͤnigin zugehenden verschiedenartigen Gegenstaͤnde, als: weibliche Handarbeiten und Stickereien, musikalische Compositionen, literarische und Kunst— Erzeugnisse, Buͤcher, Gemaͤlde und Lithographieen, macht es drin⸗ gend noͤthig, die bereits fruͤher oͤfters zur oöͤffentlichen Kenntniß gebrachte Anzeige zu wiederholen, daß Einsendungen der Art nicht angenommen, sondern den Absendern ohne Weiteres werden zu⸗ ruͤckgeschickt werden Dagegen bleibt es nach wie vor unbenom⸗ men, die Erlaubniß zu Einsendungen schriftlich bei Ihrer Maje⸗ staͤt nachzusuchen.

Angekommen: Der General⸗Major und Commandeur der laten Landwehr⸗Brigade, von Borcke, aus Pommern. Der Großherzogl. Mecklenburg⸗Schwerinsche Wirkliche Ge⸗ heime Rath, außerordentliche Gesandte und bevollmaͤchtigte Mi⸗ 89 am hiesigen Hofe, Graf von Hessenstein, von Neu⸗ trelitz.

Landtags⸗Angelegenheiten.

Provinz Brandenburg.

Berlin, 10. April. Zehnte Plenar⸗Versammlung am 2. April. Nachdem die Sitzung mit Verlesung der in Folge fruͤherer Beschluͤsse gefertigten staͤndischen Schriften begon⸗ nen, und nach einigen Diskussionen die Zweifel, welche daruͤber, ob die Redaction uͤberall diesen Beschluͤssen entspreche, beseitigt worden, ging der Landtag zur Berathung einer mit dem Ausschuß⸗ Gutachten vorliegenden Petition mehrerer staͤdtischer Abgeordneten wegen zu erweiternder Waͤhlbarkeit der staͤdtischen Landtags⸗Ab⸗ geordneten uͤber.

Das Gesetz vom 1. Juli 1823 wegen Anordnung der Pro⸗ vinzial⸗Staͤnde in der Mark Brandenburg und dem Marskenaihan Nieder⸗Lausitz setzt im §. 5, als das erste fuͤr saͤmmtliche 3 Staͤnde die Waͤhlbarkeit gleichmaͤßig bedingende Erforderniß, den Grund⸗ Besitz, in auf⸗ und absteigender Linie vererbt oder auf andere erworben und zehn Jahre lang nicht unterbrochen, mit der

odalttaͤt fest, daß im Vererbungsfalle die Zeit des Besitzes 8eh,ees und des Erben zusammengerechnet werden, und in Beziehung auf die Abgeordneten der Staͤdte wird in §. 10 55 Bedingung hinzugefuͤgt, daß nur solche staͤdti⸗ sahs e. 7 . welche entweder zeitige Magistrats⸗Personen In8 2n uͤrgerliches Gewerbe treiben, waͤhlbar seyn sollen.

n 6 . waren sowohl zu der ersten allgemeinen Bedin⸗ Sea 8t p g als auch zu der zweiten alternativ fuͤr die di I ers vom Gesetzgeber aufgestellten Modificationen fuͤr

e Wahl der Abgeordneten des 2ten Standes beantragt worden, dergestalt, daß staͤdtische Grund⸗Besitzer durch einen fuͤnfjaͤhri⸗ gen statt des vom Gesetze vorgeschriebenen zehnjäͤhrigen ununter⸗

Abge Gefäͤngnig⸗Verbesserung. geordnete zufuͤhren werde, welche aus einer großen Anzahl von

brochenen Grund⸗Besitz, und nicht nur, wie das Gesetz vorschreibt, durch noch andauernde Verwaltung eines magistratischen Amtes oder Betreibung eines buͤrgerlichen Gewerbes, sondern auch durch den Nachweis, fruͤher einen Magistrats⸗Posten bekleidet, oder ein buͤrgerliches Gewerbe betrieben zu haben, zur Wahl als Landtags⸗ Abgeordnete befaͤhigt seyn sollten. Es handelte sich also hier um eine Abaͤnderung des Gesetzes, worauf uͤberhaupt die provinzial⸗ staͤndische Verfassung beruht, und schon um deshalb nahm die hieruͤber stattfindende Debatte die Theilnahme der Versammlung in hohem Grade in Anspruch Der Antrag selbst stuͤtzte sich auf die Behauptung, daß der Kreis der Waͤhlbarkeit in den Staͤdten nach den daselbst stattfindenden beson⸗ deren Verhaͤltnissen enger begraͤnzt sep, als in den uͤbrigen Staͤn⸗ den, und daß durch Erweiterung desselben nicht nur die auf solche Weise vorhandene Beeintraͤchtigung der Stäͤdte beseitigt, sondern auch der Institution der Provinzial⸗Staͤnde selbst Nutzen ge⸗ schafft werde, indem die beantragte Maßregel der Versammlung

Individuen gewaͤhlt, vorzuͤgliche Eigenschaften, uͤberwiegendere Intelligenz in sich vereinigen wuͤrden. Bei der Diskussion wurden sowohl fuͤhrungen im Einzelnen als auch daraus einer genauen Beleuchtung unterworfen. Zunaͤchst ließen sich im Allgemeinen mehrere Stimmen fuͤr die beantragten Modificationen vernehmen: es lasse sich nicht in Abrede stellen, daß nach den besonderen Verhaͤltnissen in den Staͤd⸗ ten unter den von dem Gesetz bestimmten Bedingungen die Graͤn⸗ zen der Waͤhlbarkeit zu eng gezogen seyen, indem man diese als unzweckmäßig erprobten, an sich unwesentlichen Vorschriften ab⸗ aͤndere, den thatsaͤchlichen Umstaͤnden anpasse, schuͤtze und bewahre

diese thatsaͤchlichen An⸗ hergeleitete Folgerungen

man das Gesetz am besten; zu G Festhalten an dem ein⸗ mal geschriebenen Buchstaben, heiße dem Gesetze seine lebendige Fortentwickelung abschneiden, und auf diese Weise sein Bestehen selbst in naͤherer oder fernerer Zukunft gefaͤhrden; gerade jetzt,

wo die Befuͤrchtung laut geworden, die Bedeutsamkeit der Pro⸗

vinzial⸗Staͤnde werde durch die zu konstituirenden Ausschuͤsse in

den Hintergrund gedraͤngt werden, muͤsse man die provinzial'staͤn⸗

dische Institution selbst durch Zeit⸗ und erfahrungsgemaͤße Fort⸗

bildung lebendig erhalten.

Von der anderen Seite ward vor dem ersten Versuch, an der einmal bewaͤhrten Form etwas zu aͤndern, um so mehr ge⸗ warnt, als die gegen das Bestehende angefuͤhrten Gruͤnde sich im Wesentlichen auf Deductionen stuͤtzten, ohne von der Erfahrung unterstuͤtzt zu seyn, welche vielmehr durch sämmtliche Landtage hindurch darthun, daß es dem Stande der Staͤdte nie an guten und hoͤchst ausgezeichneten Vertretern gefehlt habe.

Bei der weiteren Ausfuͤhrung dieser verschiedenen entgegen⸗ stehenden Ansichten gab sich indeß die Neigung der Versammlung dahin kund, im Einverstaͤndniß mit dem Ausschuß⸗Gutachten, eine Erweiterung der Wahl⸗Befaͤhigung in Beziehung auf die im §. 10. des allegirten Gesetzes gestellten Bedingungen dem An⸗ trage gemäß, zu befuͤrworten. Es konnte naͤmlich nicht verkannt werden, daß ein Buͤrger, welcher durch das Vertrauen seiner Mitbuͤrger zu einem magistratualischem Amte gewaͤhlt worden, dies waͤhrend der Zeit, fuͤr welche er berufen worden, mit Ehren gefuͤhrt, und nachmals, um juͤngeren Buͤrgern Platz zu machen, oder sonst aus uͤberwiegenden Gruͤnden aufgegeben, dieses letzten Umstandes wegen, die Befaͤhigung zur Erfuͤllung der Obliegenhei⸗ ten eines Provinzial⸗Landtags⸗Abgeordneten nicht verliert, viel⸗ mehr durch Dienst⸗Geschaͤfte nicht abgezogen, sich diesen Pflichten um so vollstaͤndiger hingeben kann.

Nicht minder muͤßte man den Antragstellern beipflichten, wenn sie anfuͤhrten, daß in nicht seltenen Faͤllen Gewerbtreibende, nachdem sie ein ihre Existenz sicherndes Vermoͤgen erworben, sich in noch ruͤstigen Jahren aus den Wechselfaͤllen des Geschaͤfts⸗ Verkehrs zuruͤckzoͤgen und dann gerade vorzugsweise geeignet waͤ⸗ ren, die ihnen wohlbekannten staͤdtischen Interessen bei den Land⸗ tagen zu vertreten.

In Erwaͤgung dieser thatsaͤchlichen Verhaͤltnisse machte die Versammlung den vorliegenden Antrag, insofern er sich auf §. 10 des allegirten Gesetzes bezog, zu dem ihrigen, und fuͤgte demsel⸗ ben, um die Art der Ausfuͤhrung naͤher zu 88o und moͤg⸗ lichen Mißbraͤuchen vorzubeugen, nur noch die Bestimmung hinzu, daß ausgeschiedene Magistratualen oder solche, die fruͤher ein buͤrgerliches Gewerbe betrieben haben, um waͤhlbar zu seyn, er⸗ stere ihr Amt mindestens 6 Jahr bekleidet, letztere das Gewerbe mindestens 10 Jahre hindurch ununterbrochen fortgesetzt haben muͤßten.

War uͤber diese Punkte bald eine Einigung zu Stande ge⸗ kommen, so wandte sich die Debatte mit besonderer Lebhaftigkeit auf den dritten Theil des Antrages, welcher dahin gerichtet ist, fuͤr staͤdtische Grundbesitzer eine Ausnahme der generellen Vor⸗ schriften des §. 5 des Gesetzes zu gestatten, dergestalt, daß nicht zehnjahriger, sondern fuͤnfjaͤhriger ununterbrochener Grundbesitz die Waͤhlbarkeit bedinge.

Außer jenen allgemeinen Gruͤnden, welche fuͤr Erweiterung des Kreises der Waͤhlbarkeit und dadurch zu erzielendes groͤßeres Maß der Intelligenz in den Personen der Gewaͤhlten angefuͤhrt worden, wurden hier noch folgende, auf die staͤdtischen Verhaͤlt⸗ nisse bezuͤglichen hervorgehoben: der Verkehr mit Grundstuͤcken sey in den Staͤdten uͤberhaupt lebhafter als auf dem platten Lande, der Grundbesitz gehe, weil die gewerblichen Beziehungen darauf von Einfluß seyen, rascher von Hand zu Hand. Seine zehnjaͤhrige Dauer sey daher viel seltener, uͤberhaupt sey der Grund⸗ besitz in den Staͤdten weniger Hauptsache, da hier das Haus mit seinen Raͤumen das Wesentliche ausmache und dieses wie⸗ derum nur der Wohnsitz und Anfangspunkt der in selbststaͤndiger Thaͤtigkeit sich weithin ausbreitenden Industrie bilde; das nahe Zusammenwohnen der Staͤdter, das Ineinandergreifen der verschie⸗ denen Gewerbe sey die Veranlassung, daß man sich gegenseitig eher als auf dem platten Lande kenne und beurtheilen lerne, ob die Be⸗ faͤhigung 78 Vertretung auf dem Landtage vorhanden sey. Von den Magistratualen, welche doch nach dem Gesetz selbst vorzugs⸗

weise zu Mitgliedern der Landtage berufen seyen, pflegten die be⸗

soldeten nicht gleich

damit, muͤßten sie sodann noch 10. telligenz 2 suchen

Diese Anfuͤhrungen

während der sich mit Grundstuͤcken ansaäßig zu machen, bis sie einer dauernden Jahre warten, in welchem besonders die In⸗ nehrentheils verloren.

hen Widerst

wuͤrden, so ginge dieses Element, sey, den Landtagen 1 fanden vielfach

Anstellung ganz bevor

kleinen Staͤdten sey der Grundbesitz nicht mehr auf dem platten Lande, in den g

die Zahl der Waͤhlbaren so daß es daselbst auf dem Lande nau kennen als in den Stäͤ den Städten sey, wenn die hoͤchste Genehmigung erhielt bevor man mehr verlange,

durch nicht den angeblichen Uebel provinzialstaͤndische Verfassung sey ertheilt, des Schwankens und der Unsicherheit

Landes zu bringen, gesetzlichen Zustaͤnde

muͤsse sie selbst in sich das und in diesem Sinne ha hohen Regenten⸗W Waͤhlba

haben, und tion in seiner dingungen,

nen Grundbesitz gestellt,

rer oder geringerer Bedeutung denen Staͤnde sprechen, heiße die dischen Verfassung in Frage stell

Standpunkte aus fuͤr die b ten Ruͤcksichten moͤge man hen und man werde finden durch die Vertreter gezeichnet haͤtten;

von welchen die hangen solle, ganz allgemein den zehnjaͤhrigen, hierin etwas abaͤndern, des Grundbesitzes

nie an geeigneten lerne der Nachbar de

dten; so eb en, moͤge

zu bilden; um Prinzip wohlbegruͤndeter

ersten Zeit ihrer Amtsfuͤhrung sondern sie warteten

gewiß waͤren; sie wahlfaͤhig

pruch: in den wandelbar als

roßen Staͤdten aber sey ohnehin

die Intelligenz

groß

Abgeoroͤneten fehl n Nachbar nicht minder ge⸗ der Waͤhlbarkeit in

das Feld

en gefaßten Besch

ohnehin schon anseh

man doch erst ab

be der Verleiher

Grundlagen der

ständen abgeholfen nicht um ein Element in die Verhaͤltnisse des sondern um eine feste und sichere Stuͤtze aller diesen Zweck zu erreichen,

so verbreitet, en werde, auch

luͤsse die Aller⸗ nlich erweitert; warten, ob da⸗ werde; die

Stabilitaͤt dieser Institu⸗

eisheit an die Spitze der Be⸗ rkeit zum Abgeordneten ab⸗ nicht unterbroche⸗ hier von groͤße⸗ fuͤr die verschie⸗

provinzialstaͤn⸗

en; anstatt aller vom theoretischen

eantragte Modification geltend gemach⸗

die bisherige Erfahrung , daß durch sämmtliche der Stäͤdte gerade durch Intelligenz sich aus⸗

es sey mit Gewißheit anzunehmen,

mit Festhaltung des 10jährigen Grundbesitzes als unter diesen Abgeordneten nie fe

Unternehmen aber den Eintritt in den auf diese Weise einer und historischen Boden, zialstäͤndische Verfassung zuopfern.

Diese von Feeeege Sti irkung auf die Theil des Antrags

verfehlten ihre

worfen.

gegr

ward mit anse

hlen werde,

sey es, die Intelligenz als so Landtag oͤffnen zu wollen, un Idee nachstrebe, auf welchem

zu Rathe zie⸗ andtage hin

daß sie auch Wahlbedingung

ein hoͤchst gefaͤhrliches

lche suchen, ihr d, waͤhrend man

den sicheren, thatsaͤchlichen der Gesetzgeber die provin⸗ uͤndet habe, nach und

nach auf⸗

mmen hervorgehobenen Gruͤnde Versammlung nicht, und dieser hnlicher Stimmenmehrheit ver⸗

Schließlich ward noch ein im Laufe der Diskussion gebilde⸗

tes Amendement, auch den Subalternen) unter wie den Magistratualen die Waͤhlbarkeit zuzugestehen, Majoritaͤt verworfen.

(mit Ausschluß der

terung gebracht, aber von

der

Berichtigung. nar⸗Versammlung Nr. 101, S. 429, Codification.

der Staͤnde der Provin Sp. 3., Z3. 66, statt: „Modification“

gleiche

In dem Berichte uͤber die 3 Preußen ist,

Provinz Westphalen.

Muͤnster, 6. April.

vorgelegten Entwurfs einer Verordnung,

Nach den Motiven des den Staäͤnden die Wieder⸗Einfuͤhrung

Staats⸗Beamten in den Städten

n Bedingungen ur Eroͤr⸗

zwanz t. Ztg. zu lesen

von Legitimations⸗Attesten beim Pferdehandel betref⸗

fend (Nre 8l der St. Ztg.),

ist das Beduͤrfniß einer solchen Ver⸗

ordnung vorzuͤglich wohl durch die besonderen Verhaͤltnisse der

Provinz Preußen hervorgerufen worden.

Dort wird die Pferde⸗

üucht in ausgedehnterem Maße betrieben, wozu die großen Weide⸗

aͤchen in den Niederungen der darbieten. Die jungen Pferde befinder fortwaͤhrend auch des Nachts auf der

Fluͤsse vorzuͤgliche Gelegenheit 1sich in der geeigneten Jahreszeit Weide. Dieser Umstand und die

ausgedehnte Graͤnze gegen das slavische Ausland erleichtern die Dieb⸗

staͤhle und erschweren die direkte Verfolg kannt, daß in jener Provinz eine gro

staͤhlen veruͤbt werden; die Entwurfs weisen nach, daß

Jahre 1836 aber sogar 1258 Stuͤck solche Verhaͤltnisse obwalten, da ist unleugbar das Bed

ung der Verbrecher. Es ist be⸗ ße Menge von Pferde⸗Dieb⸗

Motive des erwaͤhnten Verordnungs⸗

im

Jahre 1830 dort 506 Stuͤck, im Pferde gestohlen wurden. Wo uͤrfniß einerLegiti⸗

mationsfuͤhrung bei dem Pferdehandelvorhanden. Allein fuͤr die hiesige

rovinz

Gemeinheiten nur in gerin Naͤhe der Gehoͤfe statt.

läßt sich eine glei ie Pferdezucht ist im Gan der Pferde im freien Felde

che Nothwendigkeit nirgend erkennen. en nicht bedeutend; das Weiden ndet zumal seit der Theilung der

em Maße, jedenfalls meistens in der eit laͤngerer Zeit hat man hoͤchst sel⸗

ten von einem Pferdediebstahl

Was dagegen den auswaͤrtigen

Lage von Westphalen von begraͤnzt wird,

welche aber viel Pferdezucht treiben. vielfach nach Westphalen statt. D

fuͤhrten Pferde passiren de Steuerquittungen und legitimirt, welche

entsprechen.

der

im Innern des , da

Der Absatz

Landes gehoͤrt.

angeht, so ist die r es meistens von Laͤndern welche nicht zum allgemeinen Zollverbande gehoͤren,

von dort findet

ie dergestalt zum Kauf einge⸗

n Kontroll⸗Bezirk und werden durch

ugleich eeeg wird auch darauf gehalten, daß jeder, w allgemeiner Zoll⸗Gesetzen einen

b. Verkauf bringt, nach den worin er als Eigent

egleitschein bei sich habe, des legitimirt ist. Bei

nicht dafuͤr stimmen, daß geda

solcher Sachlage konnt

eine fuͤr das Publikum und die

Kontrolle, wie selbige in dem mehrbezogenen

1 uͤhrt werde. in hiesiger Provinz eingefuͤhr. f dem Lande

vorgesehen ist, rung dieser

Kontrolle wuͤrde uͤberdies

chtes Reglement un

desfallsige Legitimationsscheine genuͤgend dem Sinn des §. 5. des Reglements⸗Entwurfs Auf bedeutenderen Vi

ehmaͤrkten der elcher ein Pferd

huͤmer des Pfer⸗

en die Staͤnde d mit selbigem

Polizei⸗Behoͤrden gleich lästige

hier au

nicht die im Reglements⸗Entwurf edachten Domin

gerichte, sondern nur Orts⸗

oder

uer⸗Vorsteher

Reglements⸗Entwurf

Die Fuͤh⸗

wo ien und Dorf/ existiren, ihre

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