. enten nicht auf frischer That wahrge⸗ welche von 8 .1827 lassen, hat der Landtag vorgeschlagen, nommen wercht ein Anderes dargethan worden, derjenige Wald⸗ 8 vemer fuͤr den Beschaͤdigten zu erachten, und auf Untersu⸗ viüng ünzumagen berechtigt sey, dessen Forst der naͤchste von dem Junes zes ermittelten Diebstahl ist. — Die im Gesetz (§. 59)
— Ausnahme der Eximirten von Einziehung der gegen sie vaesetzten Strafe durch die Gemeinde⸗Behoͤrden, hat dem Landtage nicht begruͤndet geschienen, da die Geldstrafen fuͤr Holzdiebstaͤhle gewissermaßen als Polizeistrafen zu betrachten sind. Die Be⸗ stmmung (§. 84) daß die baaren Auslagen in den Untersuchungs⸗ 8 Verfahren und die Kosten der Strafvollstreckung dem foco delicti
commissi zur Last fallen sollen, erscheinen dem Landtage eine Ab⸗ weichung von den Grundsätzen der Kriminal⸗Ordnung und eine Haͤrte gegen den Gerichtsherrn des angegriffenen Wald⸗Eigenthums, deren Abaͤnderung daher wuͤnschenswerth gehalten wurde.
Ueber die konnektirenden Propositionen III., IV. und V sind Sr. Majestaͤt dem Koͤnige die ausfuͤhrlichen Gutachten des Land⸗
tages zur Allergnaͤdigsten Beruͤcksichtigung vorgelgt worden.
Stettin, 10. April. Nachdem der am 28. Februar c. er⸗ oͤffnete 7te Provinzial⸗Landtag des Herzogthums Pommern und Fuͤrstenthums Ruͤgen alle ihm zur Bearbeitung vorgelegenen Ge⸗ genstaͤnde erledigt hatte, ist derselbe vom Koͤniglichen Kommissa⸗ rius heute in vorschriftsmaͤßiger Weise geschlossen worden.*)
Provinz Westphalen.
Muͤnster, 8. April. In der 12ten Plenar⸗Sitzung fand auf Grund der Vorarbeiten im Verfassungs⸗Ausschusse die Be⸗ rathung uͤber den mit der zweiten Allerhoͤchsten Proposition vor⸗ gelegten Entwurf eines allgemeinen staͤndischen Wahl⸗Regle⸗ ments statt (Nr. 77 der St. Ztg.). Beim §. I des Entwurfs, welcher vorschreibt, daß die Wohl jedes Landtags⸗Abgeordneten und seines Stellvertreters in besonderen Wahl⸗Akten durch ab⸗ solute Stimmenmehrheit vorgenommen werden soll, wurde auf die hiermit nicht uͤbereinstimmende Vorschrift der Allerhoͤchsten Verordnung vom 8. Juni 1839 hingewiesen, und eine Aenderung der Wortfassung vorgeschlagen, deren Annahme sichern wuͤrde, daß in der Provinz es bei der auf staͤndischen Antrag erlas⸗ senen fraglichen Anordnung verbliebe, die als zweckmaͤßig sich schon bewaͤhrte, und dahin geht, daß uͤberall, wo stäͤndische Verbaͤnde und Corporationen mehrere Abgeord⸗ nete und Stellvertreter zu waͤhlen haben, die einzelnen Wahlacte nahmhaft auf die Wahl, beziehungsweise des ersten, zweiten u. s. w. Stellvertreter gerichtet werden sollen. Die fuͤr verschiedene Faͤlle im Reglements⸗Entwurf gegebenen Vorschriften, um bei eintretender Stimmengleichheit durch engere Wahlen zum Resultat zu gelangen, und sicher endlich absolute Stimmenmehr⸗ heit fuͤr einen Wahl⸗Kandidaten herbeizufuͤhren, erachtete, im Ein⸗ verstaändniß mit dem Ausschuß, die Plenar⸗Versammlung, mit der Maßgabe fuͤr zweckmaͤßig, daß wenn nach mehrmaliger Abstim⸗ mung zwischen Dreien oder Mehreren die Stimmen gleich ge⸗ theilt blieben, das Loos daruͤber entscheiden solle, wer von ihnen auf die engere Wahl zu bringen. Der Entwurf wollte von de⸗ nen, welche gleiche Stimmenzahl erhielten, die beiden den Le⸗ bensjahren nach Aeltesten zur engern Wahl gebracht wissen. Man erachtete dies aber nicht fuͤr zweckmaͤßig, weil das gesetzlich die Wahlfaͤhigkeit bedingende Lebensalter genuͤgende Buͤrgschaft dafuͤr leiste, daß nicht zu junge und unerfahrene Maͤnner konkurriren
koͤnnten, und weil in dem vielleicht nur wenige Tage hoͤheren
Alter durchaus keine Gewaͤhr fuͤr die bessere Qualification des einen Wahl⸗Kandidaten vor mehreren anderen gegeben, die mit ihm gleiche Stimmenzahl erhielten. An dem im staͤndischen Ge⸗ setz niedergelegten Prinzip, welches bei gleicher Stimmen⸗Verthei⸗ lung fuͤr zwei Wahl⸗Kandidaten der Stimme des aͤltesten Waͤh⸗ lers die Entscheidung zuerkennt, wurde uͤbrigens festgehalten. Die im Entwurfe fuͤr den Wahl⸗Kommissarius gegebenen Vorschriften erschienen einiger Vervollstaͤndigung beduͤrftig, namentlich noͤthig, daß eine vollstaͤndige Liste der Waͤhlbaren im Wahl⸗Termine vor⸗ gelegt und außerdem gesichert werde, daß uͤber das Alter der Waͤhler und Waͤhlbaren, wie uͤber die genuͤgende Be⸗ sitzzeit eines gesetzlich die Wahlfaͤhigkeit bedingenden Grund⸗ eigenthums kein Zweifel obwalten koͤnne. Laͤngere Diskussion ent⸗ spann sich daruͤber, ob auch bestimmte Vorschriften noͤthig, wie im Stande der Ritterschaft die Vorladungen zum Wahl⸗Termine zu bewirken. Fuͤr solche spezielle Bestimmungen wurden die erfah⸗ rungsmäͤßig vorgekommenen verschiedenen Ansichten mehrerer Wahl⸗Kommissarien und der ihnen vorgesetzten Behoͤrden ange⸗ fuͤhrt. Allein der Landtag glaubte beim Vorhandenseyn allgemei⸗ ner gesetzlicher Vorschriften uͤber Insinuationen, und wie solche in den verschiedenen Faͤllen guͤltig zu bewirken, nicht dazu uͤber⸗ gehen zu koͤnnen, hier spezielle Bestimmungen zu erbitten, die eben so vollstaͤndig seyn muͤßten, als die der Allgemeinen Gerichts⸗Ord⸗ nung sollten hier nicht nachtheilig einwirken, und die, wie bemerkt, in sofern gewiß nicht erforderlich, als die analoge Anwendung der eben erwaͤhnten gesetzlichen Vorschriften auf die hier in Frage ste⸗ henden Vorladungen nicht zweifelhaft seyn duͤrfte. — Die Anders⸗ meinenden hielten jedoch eine allgemeine gesetzliche Bestimmung dar⸗ uͤber, daß die betreffenden Vorschriften der Allgemeinen Gerichts⸗Ord⸗ nung auch in den in Rede stehenden Verwaltungs⸗Angelegenhei⸗ ten Anwendbarkeit finden sollten, fuͤr um so mehr erforderlich, als schon bei den Ladungen zu den Landrathswahlen nach densel⸗ ben verfahren werden muͤßte, und entwickelten ihre Ansicht in ei⸗ nem Separat⸗Votum. Die durch das Reglement gegebenen Vor⸗ schriften wuͤnschte endlich der Landtag unbedingt auf alle Wah⸗ len fuͤr die Deputirten und Stellvertreter, wie auf die der Waͤh⸗ ler und Bezirkswähler, — selbst die durch die Stadtverordneten WWWöö Wahien nicht ausgeschlossen, — anwendbar er⸗ klaͤrt zu sehen; weil in unserer Provinz zu Ausnahme⸗Bestim⸗ mungen, wie der §. 1. des Entwurfs sie enthaͤlt, kein Grund vorhanden, vielmehr unzweifelhaft anzunehmen, daß allen Wahl⸗ Kommissarien, moͤgen sie nun die ahl der Waͤhler oder Be⸗ zirkswaͤhler leiten oder als Landraͤthe oder Stadtverordneten⸗Vor⸗ ei 3 ent in gleiche IH . gleichem Maaße wuͤnschens⸗
.“
8 Frankreich.
Deputirten⸗Kammer. Sitzung vom 7. April.
Die heutige Sitzung ward mit Eroͤrterung des Gesetz⸗Entwurfes *) Die Mittheilung der Schluß⸗Verhandlungen des Pommerschen
Provinzial⸗Landtages behalten wir uns noch vor.
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438 uͤber das Verbot der Versteigerung neuer Waaren ausgefuͤllt. Es wurden mehrere Artikel des Gesetz⸗Entwurfes angenommen,
ohne daß die Debatte irgend etwas fuͤr das Ausland Interessan⸗ tes darbot.
Paris, 8. April. Der Constitutionnel sagt: „Trotz der Be⸗ theuerungen des Ministeriums giebt es wenige Leute, die nicht an die Aufloͤsung der Kammern glauben. Die Deputirten⸗Kammer scheint mehr als an dem Schlusse irgend einer anderen Legislatur mora⸗ lisch erschoͤpft. Sie ist seit ihrem Ursprunge durch so viele ver⸗ schiedene Phasen hindurch gegangen, die Majoritaͤt derselben hat so viele seltsame Schwankungen erfahren, und noch jetzt haͤngen ihre Entschluͤsse von so geringfuͤgigen Umstaͤnden ab, daß sie das Vertrauen zu sich selbst, welches die Versammlungen eifrig und fleißig macht, verloren zu haben scheint. Was das Ministerium betrifft, so muß es, wenn man seine Stimme nach sei⸗ nen anscheinenden Interessen beurtheilen soll, zur Aufld⸗ sung entschlossen seyn. Das, was sich bei der Eroͤrte⸗ rung uͤber den Vorschlag der Herren Mauguin und Pages zugetragen hat, kann dafuͤr als Beweis dienen. Das Kabinet hat augenscheinlich seine schwache Majoritaͤt nur dem Stillschweigen einiger zweideutigen Freunde und dem Votum einiger voruͤbergehenden Anhaͤnger zu danken. Niemals hat sich seine persoͤnliche Schwaͤche deutlicher gezeigt, und niemals sind die Stimmen, welche sich von dem linken Centrum abloͤsen, um das jetzige Ministerium zu halten, so sehr als die Herren seines Geschicks erschienen. Dieser Zustand ist fuͤr jede Regierung auf die Dauer unertraͤglich, und da das Ministerium zuversichtlich hofft, durch eine Aufloͤsung aus demselben herauszukommen, so wird es nicht zoͤgern, dieses Mittel zu ergreifen.“
Das Commerce enthaͤlt Folgendes: „Einige Journale ha⸗ ben gemeldet, daß die Regierung bei Gelegenheit der Taufe des
Grafen von Paris eine politische Amnestie publiziren werde; ein Englisches Journal fuͤgt sogar hinzu, daß der Prinz Louis Na⸗
poleon und seine Gefaͤhrten in dieselbe mit einbegriffen seyn wuͤr⸗ den. Wir erfahren aus zuverlaͤssiger Quelle, daß das Ministe⸗
rium in der That beabsichtigt, einige politische Gefangene, die ausdruͤcklich darum nachgesucht haben und alle wegen Dienstver⸗ gehen verurtheilte National⸗Gardisten zu amnestiren; aber es ist keinesweges von einer allgemeinen Amnestie und noch weniger von der Freilassung des Prinzen Louis Napoleon die Rede.“
Die mit Pruͤfung des Gesetz⸗Entwurfes uͤber den Supple⸗ mentar⸗Kredit von circa 6 Mill. Fr. fuͤr den See⸗Minister beauf⸗ tragte Kommission hat gestern ihren Bericht auf das Bureau der Deputirten-⸗Kammer niederlegen lassen. Das bedeutendste Kapital dieses Kredits ist das von 3,837,000 Fr. welches fuͤr die transatlantische Schifffahrt bestimmt ist. Die Kommission for⸗ dert das Ministerium dringend auf, sich zu beeilen, um Frank⸗ reich sobald als nur irgend moͤglich die Vortheile jener Schiff⸗ fahrt zu sichern. Der Berichterstatter thut dar, daß von den achtzehn Dampfschiffen, die fuͤr die transatlantische Schifffahrt bestimmt sind, einige schon am Schlusse des Jahres 1842 und die uͤbrigen gegen die Mitte des Jahres 1843 voll⸗ endet seyn koͤnnen. Neun Dampfmaschinen von 450 Pferde Kraft und vier von 250 Pferde Kraft sind in Privat-Anstalten bestellt worden, und fuͤnf von 450 Pferde Kraft werden in den Koͤnig⸗ lichen Fabriken gearbeitet werden. Die Kredite dafuͤr sind ohne Opposition angenommen worden. — Ueber den Kredit von 2,500,000 Fr. fuͤr das Kriegs⸗Ministerium zur Vervollstaͤndigung der Kavallerie⸗Remonte ist ebenfalls Bericht erstattet worden. Man weiß, daß die Kredite, welche dem Ministerium vom 1. März fuͤr jenen Zweck nach Abschluß des Juli⸗Traktats er⸗ oͤffnet wurden, sich auf 27 Millionen beliefen. Sie waren zu dem Ankaufe von 28,000 Sattel⸗ und 18,000 Zugpferden bestimmt. Mittelst jener Kredite sollte der Efektiv⸗Bestand auf 53,708 Sattel⸗ und 34,086 Zugpferde gebracht werden; aber am 1. Maͤrz d. J. waren erst 40,400 Sattelpferde vorhanden, und es blieben in den Kassen des Schatzes beinahe 8 Millionen Fr. uͤbrig. Von dieser Summe verlangt der Kriegs⸗Minister jene 2,500,000 Fr. zum Ankauf von 4000 Kavallerie⸗Pferden, um den Efektiv⸗Bestand unserer Kavallerie auf sein Maximum von 48,000 Pferden zu bringen, indem er hofft, die noch fehlenden 3600 Pferde durch die Summen anzuschaffen, welche von den Krediten fuͤr die Zugpferde noch uͤbrig geblieben sind. Die Kommission traͤgt auf Annahme dieses Gesetz⸗Entwurfes an.
Die Bank von Frankreich hat ihre Bilanz fuͤr das Jahr vom 31. Maͤrz 1840 bis zum 31. Maͤrz 1841 publizirt. Ihr Kassen⸗Bestand belief sich auf 245,097,496 Fr., und die im Umlauf befindlichen Scheine beliefen sich auf 234,719,310 Fr. An Wech⸗ seln hatte sie diskontirt 122,198,024 Fr.; die Vorschuͤsse auf Bar⸗ ren betrugen 14,473,100 Fr., auf Staatspapiere 6,221, 841 Fr.
Mit dem Gesundheits⸗Zustand des Lord Granville, der seit einigen Tagen sehr bedenklich war, hat es sich seit gestern wesent⸗ lich gebessert, und befindet sich der Lord außer Gefahr.
Boͤrse vom §. April. Nach Ankunft der Englischen Post, die wieder etwas hoͤhere Notirungen brachte, waren die Renten sehr gesucht, und die 3 proc. stieg von 78. 70. auf 78. 95.
Großbritanlen und Irland.
London, 9. April. Gestern erhielt man hier uͤber Paris die erste Nachricht von der Uebereinkunft, welche den Feindselig⸗ keiten zwischen England und China ein Ende gemacht, und heute hat man durch Mittheilungen aus Malta, die sich auf die dort angekommenen Ostindischen Blaͤtter stuͤtzen, die Bestaͤtigung die⸗ ser Nachricht und einiges Naͤhere uͤber die Vorfaͤlle erhalten, welche zu dem abgeschlossenen Vergleich gefuͤhrt haben. So er⸗ wies sich denn das Geruͤcht, welches der „Globe“ schon am Dienstage nach Briefen aus St. Petersburg gebracht hatte, als gegruͤndet, und an der hiesigen Boͤrse stiegen die Fonds in Folge dessen sogleich um ½¼ Ct. Nur die Thee⸗Spekulanten sind mißvergnuͤgt, da der Thee bereits um 3 Pence das Pfund oder fast 20 pCt. im Preise gefallen ist und sie daher bedeutenden Verlust erleiden. Man verspricht sich von der Herstellung des Verkehrs mit China die groͤßten Vortheile fuͤr den Englischen Handel, namentlich eine unverzuͤgliche Belebung der Ausfuhr von Manufakturwaa⸗ ren. Die ministeriellen Blaͤtter triumphiren natuͤrlich uͤber die in China erlangten Resultate, die sie den fortwaͤhrenden Klagen der Tory⸗Presse uͤber die schlechte Fuͤhrung der Expedition entgegen⸗ halten. Als hoͤchst wichtig fuͤr den kuͤnftigen Handelsverkehr mit China wird besonders das Zugestaͤndniß der Chinesen hervorge⸗ hoben, daß hinfort dieser Verkehr durch diplomatische, ihren beiderseitigen Regierungen verantwortliche und offiziell als ihre Repraͤsentanten anerkannte Agenten beaufsichtigt werden soll, ein Erfolg, der den Schaden hinlaͤnglich aufwiege, welcher durch die voruͤbergehende Unterbrechung des Han⸗ dels mit China und durch die Kosten der Expedition verursacht worden. Auch daß Hong Kong, als Handelsmarkt zwischen den beiden Laͤndern, an die Stelle von Canton treten soll, wird als eine große Erleichterung und Kostenersparniß fuͤr den Britischen Handel betrachtet, da unter allen Haͤfen von
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einer eisernen oder kupfernen Roͤhre,
China gerade Canton fuͤr den Verkehr mit den Chinesen am unguͤnstigsten gelegen habe, weil die Haupt⸗Ausfuhr⸗Artikel, näm⸗ lich Thee und Seide, aus den noͤrdlichen Provinzen herkommen, und ihr Transport nach Canton, ebenso wie umgekehrt die Befoͤrderung der Englischen Wollenwaaren von dort nach dem Norden sehr kostspielig ist. Man sieht daher einer neuen, glaͤnzenden Aera in der Geschichte von China entgegen. Der Handelsverkehr mit der durch Gewerbfleiß und Unternehmungsgeist sich auszeichnenden Bevoͤlkerung dieses Landes wird nun, wie man hofft, mit Vertrauen und Redlichkeit betrie⸗ ben werden, ungefesselt durch die ihm bisher entgegenstehenden Hindernisse und ungetruͤbt durch erbitternde Erinnerungen, wie ein langer Verheerungskrieg sie zuruͤckgelassen haben wuͤrde. Wenn nun schon unter den fruͤheren nachtheiligen Umstaͤnden der Handel mit China von so großer Wichtigkeit fuͤr England war, so verspricht man sich jetzt natuͤrlich unermeßliche Vortheile von demsel⸗ ben, wenn er unter guͤnstigeren Vehaͤltnissen, geschuͤtzt und aufgemuntert durch offizielle, von beiden Regierungen anerkannte Regulirung gefuͤhrt werden kann. Es ist heute gerade ein Jahr her, daß Sir James Graham im Unterhause ein Tadels⸗Votum gegen die Minister beantragte, weil dieselben England in Feindseligkeiten mit China verwickelt haͤtten. Dieser Antrag wurde damals ver⸗ worfen, und die ministeriellen Blaͤtter weisen nun darauf hin, wie glaͤnzend sich diese Entscheidung des Unterhauses gerechtfer⸗ tigt habe. Ueberhaupt benutzen sie diese Gelegenheit, um den Tories nochmals alle gluͤcklichen Erfolge der auswaͤrtigen Politik ihrer Gegner vorzuzäͤhlen; Portugal, Spanien, Belgien und der Orient werden der Reihe nach durchgemustert, und es wird auseinander gesetzt, daß uͤberall das jetzige Mi⸗ nisterium diejenige Politik beobachtet und gluͤcklich durchge⸗ fuͤhrt habe, welche mit den Interessen Englands am meisten uͤbereinstimme. Die Toryblaͤtter suchen ihrerseits zum Theil das in China erreichte Resultat zu verkleinern oder als noch sehr un⸗ sicher hinzustellen. Die Insel Hong Kong erscheint dem „Mor⸗ ning Herald“ nicht als die angemessenste Handels⸗Station fuͤr England, und er wuͤrde der weit groͤßern Insel Cantao den Vorzug gegeben haben. Die „Times“ indeß giebt zu, daß Hong Kong große Vortheile darbiete, weil es bequemer fuͤr den Handel liege als Ma⸗ cao und eine dortige Niederlassung im Stande seyn werde, sich unabhaͤngiger von den Chinesen zu erhalten, als die Portugiesen in Macao. Der „Globe“ haͤlt auch die Groͤße der Insel Hong Kong fuͤr vollkommen hinreichend zu den Zwecken, denen sie dienen
soll, und macht besonders auf den guten Ankerplatz aufmerksam,
den sie darbietet. Hong Kong ist naͤmlich eine im Canton⸗
Fluß gelegene Insel, etwa 10 Englische Meilen lang und 5 Mei⸗ len breit. Als militairische Station soll sie indeß, selbst nach dem Eingestaͤndnisse ministerieller Blaͤtter, nicht sehr guͤnstig lie⸗ gen. Die „Times“ hat gegen die Art der Regulirung des Streits mit China uͤbrigens besonders den Einwand zu machen, daß von dem Opiumhandel dabei gar keine Rede sey, der doch der eigentliche Grund des Krieges
gewesen. Darauf erwiedert die ministerielle Presse aber, daß man keinesweges um dieses Handels willen, sondern wegen der schmachvollen Behandlung, die Britischen Un⸗ terthanen von den Chinesen zugefuͤgt worden, Feindseligkeiten be⸗ gonnen habe, und daß der Opiumhandel nicht mit dem Schwert regulirt werden koͤnne; die Englische Regierung habe stets jede Beguͤnstigung der unerlaubten Betreibung desselben zuruͤckgewie⸗ sen, und es muͤsse den friedlichen Unterhandlungen vorbehalten bleiben, ob eine Legalisirung dieses Handels von der Chinesischen Regierung zu erlangen sey; gewiß aber werde diese Re⸗
gierung “ daß es in ihrem eigenen Interesse eine
Nothwendigkeit fuͤr sie geworden, den Opiumhandel durch
gesetzliche Vorschriften zu reguliren, um dem von ihren eigenen
Unterthanen betriebenen Schmuggel⸗Verkehr ein Ziel zu setzen;
daß dieselbe eine Garantie von England gegen die Fortsetzung
dieses Schleichhandels verlangen sollte, wie die „Times“ meint,
erklaͤrt der „Globe“ fuͤr eben so unwahrscheinlich als unzulaͤssig,
da von keiner Regierung nach dem Voͤlkerrecht gefordert werden
koͤnne, sie solle ihre Unterthanen davon zuruͤckhalten, mit einem
anderen Lande Schleichhandel zu treiben.
Die großen Schwierigkeiten, welche der Vollendung des Tunnels entgegenstanden, koͤnnen jetzt als beseitigt betrachtet wer⸗ den. Der Schacht unter dem Strome ist ganz fertig, und der Schild, der Vorlaͤufer des Baues, arbeitet jetzt unter dem Com⸗ pany's⸗Wharf auf dem noͤrdlichen Ufer. Die Arbeiten in Waäp⸗ ping zur Vollendung des Schachts, der den Zugang fuͤr Fuß⸗ gaͤnger bilden wird, sind in voller Thaͤtigkeit; der Boden ist fuͤr die allmaͤlige und sichere Einsenkung dieses ungeheuren Mauer⸗ werks sehr guͤnstig. Der Ingenieur, Herr Brunnell, hat das System, nach welchem dieser Eingangsschacht gebaut wird, in Vergleich mit dem vor Jahren in Rotherhithe auf dem Suͤdufer eingesenkten, etwas abgeaͤndert: der untere Theil wird weiter als der obere. Wenn dieser Schacht bis in die er⸗ forderliche Tiefe gesenkt seyn wird, ruͤckt der Schild aus seiner jetzigen Stellung vor, und sobald er erst noch 33 ½ Fuß zuruͤck⸗ gelegt hat, wird der ganze Tunnel dem Verkehr des Publikums eroͤffnet. Der Einfluß von Wasser aus Uferquellen in den Tun⸗ nel betraͤgt jetzt 400 bis 500 Gallonen in der Minute; sobald aber die ganze Linie geoͤffnet ist, wird dieses Einstroͤmen aufhoͤ⸗ ren. Die Maschine pumpt mit weniger als ihrer halben Kraft das aus Uferquellen einstroͤmende Wasser aus, und der eine Bo⸗ gengang des Tunnels, in welchen jetzt die Besuchenden zugelassen werden, ist ganz trocken. Man erwartet, daß die feierliche Er⸗ oͤffnung des Tunnels schon gegen Ende des Sommers stattfinden werde. Das neueste Blatt der Railway⸗Times enthaͤlt jetzt die Beschreibung einer schon kurz erwaͤhnten Vorrichtung, welche bei den Fahrten auf Eisenbahnen in Nothfaͤllen von großen Nutzen feyn duͤrfte. Dieselbe hat zum Zweck, den Train⸗ b in den Stand zu setzen, den Maschinenfuͤhrer noͤthigenfa 8 augen⸗ blicklich zum Stillhalten zu bewegen. Die Erfindung besteht in
welche unter dn äg do 1 i und unter dem ender fort⸗ punkte jedes Waggons befestigt. „In jeder dieser Roͤhren laufend, zum Lokomotiv⸗Fuͤhrer re — ist ein metallenes Seil, nachdem jede besondere Abtheilung durch . , er Vicke mit einander verbunden ist, mit Fang⸗ Seile von geringerer Dicke m haken an beiden Enden von solcher Beschaffenheit angebracht, daß sie in wenigen Sekunden angehaͤngt oder losgemacht werden koͤn⸗ nen. Das eine Ende des Seils haͤngt mit einer Pfeife auf der Lokomotive zusammen; das andere laͤuft mittelst einer einfachen Vorrichtung uͤber die Dachung jedes einzelnen Wagens zum Sitze des Hauptaufsehers hinweg und ist so eingerichtet, daß durch das Drehen einer Schraube der Dampf in die damit ver⸗ bundene Pfeife zustroͤmt, deren Laut nur durch eine im Bereiche 9 Fuͤhrers stehende Handhabe zum Schweigen gebracht werden ann. Aus Rio Janeiro sind Berichte vom 13. Februar hier eingegangen, denen zufolge der Finanzzustand des Landes dort
alle Aufmerksamkeit in Anspruch nahm; große Bestuͤrzung hatte
es erregt,
daß Herr Montezuma nicht im Stande gewesen, am Londoner Geldmarkt eine Anleihe fuͤr Brasilien zu negoziiren.
Der Sun sagt, in Washington sey man allgemein der Mei⸗ nung, daß der Kongreß sich in seiner außerordentlichen Session zunaͤchst mit der Landesvertheidigung beschaͤftigen und daß zu dem Ende eine Anleihe von 20 Millionen Dollars werde eröͤffnet werden.
Der Courier berechnet, daß seit Anfang dieses Jahres aus England beinahe zwei Millionen Unzen Silber im Werthe von etwa 400,000 Pfd. St. ausgefuͤhrt worden seyen, waͤhrend
ie Gold⸗Ausfuhr nur 700 Unzen betragen habe. Fast die aͤlfte jenes bedeutenden Silberbetrages wurde waͤhrend der letzten vierzehn Tage versendet.
Auf der Eisenbahn zwischen Leeds und Manchester fand vor kurzem des Nachmittags eine furchtbare Kollision zwischen einem Passagier⸗ und einem Gepaͤck⸗Train statt, wobei ein Ingenieur von der Maschine herabgeschleudert und so stark verletzt wurde, daß er nach einer Stunde starb.
Von dem Schicksal des Dampfboots „Praͤsident“ hat man auch bis heute keine Nachricht erhalten.
Niederlande.
Aus dem Haag, 8. April. Einer Koͤnigl. Verfuͤgung zu⸗ folge, sind die bisher bestehenden verschiedenen Fortifications⸗Di⸗ rectionen aufgeloͤst worden. Es sind dagegen zur Beaufsichtigung der Landesbefestigungen drei neue Directionen, die eine im Haag, die andere in Nymwegen und die dritte in Breda, jede fuͤr ein bestimmtes Gebiet des Koͤnigreichs, errichtet worden. Nur in Limburg wird fuͤr die Festungen Mastricht und Venloo noch eine besondere Aufsichts⸗Verwaltung bestehen.
Beigten. 8
Bruͤssel, 8. April. Das Commerce Belge versichert wie⸗ derholentlich, daß die Maͤnner, auf welche die Wahl des Koͤnigs bei Ernennung des neuen Kabinettes gefallen sey, saͤmmtlich zur Partei gehoͤren und das Vertrauen des Landes be⸗ itzen.
Herr Paul Testa, Sohn des Niederlaͤndischen Geschaͤftstraͤ⸗ gers in Konstantinopel, ist zum Konsul der Pforte in Belgien ernannt und wird seinen Wohnsitz in Antwerpen nehmen.
Der Jesuit Barbian, der sich vor einigen Wochen in einer Fastnachts⸗Predigt in Gegenwart der Koͤnigin etwas ungeziemend gegen das Besuchen des Theaters geaͤußert hatte, hat nun schon seit zwei Sonntagen eine abbittende Ehren⸗Erklaͤrung gethan, in⸗ dem er erklaͤrte, daß er im Feuer seiner Rede etwas zu weit ge⸗ gangen sey und man ihn deshalb entschuldigen muͤsse. Die Koͤ⸗
Luft gegriffen z bezeichnen. GC
nigin kommt zwar noch immer in die Kirche, in welcher dieser Geistliche predigt, aber jedesmal erst nach der Predigt.
Deutsche Bundesstaaten.
Darmstadt, 10. April. Das heute erschienene Regie⸗ rungs⸗Blatt enthaͤlt eine Großherzogliche Verordnung vom 2. April, die Sonntags⸗Feier betreffend, welche, um alle auf die wuͤrdige Feier der christlichen Sonn⸗ und Festtage nachtheilig einwirkenden Stoͤrungen zu entfernen, und um zugleich die Ver⸗ schiedenheiten, welche in Ansehung dieser Feier in den einzelnen Theilen des Großherzogthums bestehen, durch uͤbereinstimmende Vorschriften zu beseitigen, Folgendes verfuͤgt:
1) Verrichtungen der Gerichte und anderer öffeatlichen Behörden dürfen, außer in Fällen der Noth, oder wo Gefahr auf dem Verzuge haftet, an Sonn⸗ und Festtagen nicht vorgenommen werden, bei Ver⸗ meidung disziplinairer Ahndung. Diese Verfügung findet auch auf “ der freiwilligen Gerichtsbarkeit Anwendung. — 2) Feld⸗,
iesen⸗, Garten⸗, Wald⸗ und sonstige Oekonomie-⸗Arbeiten, ferner öf⸗ fentliche oder geräuschvolle Handthierungen und Arbeiten der Fabrikan⸗ ten, Handwerker und sonstiger Gewerbsleute sind, dringende Fälle aus⸗ genommen, an Sonu⸗ und Festtagen gänzlich untersagt. Zu den hier verbotenen Geschäften und Handthierungen sind jedoch nicht zu zäh⸗ len, solche, die ihrer Natur nach keine Unterbrechung leiden, z. B. die Arbeiten auf den Schmelzhütten, an den Kohlenmei⸗ kern ꝛc. — 3) Die Müller haben das Mahlen an den ersten Tagen der drei hohen christlichen Feste, so wie am Palmsonntage den ganzen Tag über, an allen übrigen Sonn⸗ und Festtagen aber in der Zeit von 8 bis 11 Uhr Vormittags zu unterlassen, insofern nicht für diese Zeit aus besonderen Rüchsichten von dem Kreisrathe oder Land⸗ rathe ausnahmsweise die Erlaubniß zum Mahlen ertheilt wird. — 4) Das Vieh in Heerden unter Aufsicht bestellter Gemeindehirten an Sonn⸗ und Festtagen aus⸗ und einzutreiben ist zwar gestattet, das Austreiben muß aber spätestens eine halbe Stunde vor — und das Eintreiben nicht früher als eine halbe Stunde nach dem öffentlichen Gottesdienste geschehen. Sonstiges Hüten von Vieh ist, insofern nicht feldpolizeiliche Anordnungen entgegenstehen, erst nach beendigtem Nachmittags⸗Gottesdienste gestattet. — 5) Das Hausiren mit Waaren und das öffentliche Feilhalten ist an Sonn⸗ und Fest⸗ tagen gänzlich untersagt. Alle Läden der Kauf⸗, Handels⸗ und fonstigen Gewerbsleute, mit Ausnahme der Apotheken, bleiben bis nach beendigtem Nachmittags⸗Gottesdienste geschlossen. Den Bäckern, Metzgern, Spezerei⸗ und anderen Viktualien⸗Händlern ist der Verkauf ihrer Waaren zwar gestattet, jedoch ist ihnen verboten, offene Läden zu halten, bevor der Nachmittags⸗Gottesdienst beendigt ist. „Das Her⸗ umtragen und Feilbieten von Victualien ist während des öffentlichen Gottesdienstes untersagt. — 6) Den Inhabern von Wein⸗, Bier⸗ und Branntweinschenken und Wirthsgärten in und bei Ortschaften ist die Aufnahme von Gästen bis zum Schlusse des öffentlichen Nachmittags⸗ Gottesdienstes verboten. Hierunter sind jedoch Gasthäuser und Gar⸗ küchen nicht begriffen. — 7) Bis nach beendigtem Nachmittags⸗Gottes⸗ dienste sind Tauz⸗ und Musikhalten in öffentlichen Häusern, Scheiben⸗ schießen, Jagden mit Treibern, öffentliche Spiele und andere geräusch⸗ volle öffentliche Lustbarkeiten verboten. An den ersten Tagen und am Vorabende der drei hohen christlichen Feste, so wie in der ganzen Charwoche, einschließlich des Palm⸗Sonntags, sind alle öffentlichen Lustbarkeiten gänzlich untersagt. — 8) Diejenigen, welche den vorstehen⸗ den in den Art. 2— 7 enthaltenen Bestimmungen zuwiderhandeln, ver⸗ fallen in eine Polizeistrafe von 30 Kr. dis zu 5 Fl. Kann die Geld⸗ strafe ntcht beigetrieben werden, so ist sie vom Polizei⸗Gerichte in Ge⸗ fängniß⸗Strafe zu verwandeln, in der Art, daß für 12 Stunden Ge⸗ fängniß 30 Kr. gerechnet werden. Von allen eingehenden Geldstrafen erhält der verpflichtete Denunziant ein Drittheil. — 9) Sämmtlichen Polizei⸗Behörden wird es zur besonderen Pflicht gemacht, durch der Hertlichkeit angemessene Maßregeln dahin zu wirken, daß, sowie über⸗ haupt, so auch insbesondere in der Nähe der Kirchen, während und unmittelbar vor und nach dem öffentlichen Gottesdienste jede Störung desselben vermieden werde. — 10) Die verschiedenen im Großherzogthum bestehenden Verordnungen über die Feier der christlichen Sonn⸗ und Festtage sind aufgehoben.
— — Frankfurt a. M., 10. April. Unsere Ostermesse geht im Großhandel mit der naͤchsten Woche zu Ende, wird aber schwerlich ein nur einigermaßen allgemein guͤnstiges Resultat lie⸗ fern. In den meisten Artikeln soll der Absatz von keiner Bedeu⸗ bun. die Luxus- und Mode⸗Waaren und die couranten
det el ausgenommen. Namentlich soll auch in Seiden⸗Waaren ie 33880 worden seyn. Es darf aber nicht befremden, wenn r groͤßte Theil der Verkaͤufer, besonders die Baumwollen⸗Waa⸗ tn Veetsenen, uͤber schlechte Meßgeschaͤfte klagen. Erst aber am Ende der naͤchsten Woche wird man ein vollkommneres Ur⸗
theil uͤber den Großhandel unserer Ostermesse abgeben koͤnnen. Der Detail⸗Handel war in dieser Woche auch sehr wenig belebt. Die Zahl der Fremden ist diesmal geringer als in fruͤhe⸗ ren Messen. — Von unserer Boͤrse ist nur zu melden, daß die Fonds fast alle einen festen Cours behaupten und bei den fried⸗ lichen Aussichten nur noch mehr steigen werden. Anhaltend leb⸗ haft ist der Umsatz in Taunus⸗Eisenbahn⸗Actien und wahrschein⸗ lich wird die am 1. Mai eintretende neue Organisation des Dien⸗ stes auf der Taunus⸗Eisenbahn, welche wesentliche Verbesserungen einfuͤhren wird, die Speculation darin noch mehr beleben. Die Actien wurden heute mit 111 ½¼ Fl. Agio (361 ½¼ Fl.) bezahlt.
Unsere diesjaͤhrige Blumen⸗ und Pflanzen⸗Ausstellung wurde vorgestern eroͤffnet und erfreut sich eines starken Besuches. Sie ist in der That auch wieder hoͤchst ausgezeichnet — doch weniger in quantitativer Beziehung — und die Decoration mit pracht⸗ vollen tropischen Pflanzen, und das ganze Arrangement ist ent⸗ zuͤckend schoͤn. — Wie man hoͤrt, wird unsere Kunst⸗Ausstellung in den ersten Tagen nach Ostern eroͤffnet werden. Man hofft wenigstens, manche ausgezeichnet gute Gemaͤlde zu sehen. Die hiesigen Kuͤnstler werden die Ausstellung auch bestens unterstuͤtzen.
GA116.
* — Wien, 7. April. Briefe aus Beirut vom 10. Maͤrz melden, daß Graf Andreas Zecheny, einer der wenigen noch in Syrien zuruͤckgebliebenen Oesterreichischen Offiziere, eben als er
Begriffe stand, die Reise nach der Heimath anzutreten, in ge⸗
zannter Stadt an der Pest gestorben ist. Den Keim der Krank⸗ eit, welche seinem jungen Leben in wenigen Tagen ein Ziel tzte, scheint Graf Zecheny auf einer Exkursion nach Palmyra in Damaskus geholt zu haben. Der in den offiziellen Berichten waͤhrend des Syrischen Feldzuges mehrmals ruͤhmlich erwaͤhnte esterreichische Ober-Lieutenant, Baron Dumont, pflegte den reund und Waffen⸗Gefaͤhrten mit heldenmuͤthiger Aufopferung bis s seinem letzten Augenblicke. Dieser Todesfall machte im Tuͤrkischen Haupt⸗Quartier, wo der junge Graf allgemein geliebt war, die schmerzlichste Sensation. General Jochmus ließ ihn mit allen militairischen Ehren beerdigen.
Mehrere oͤffentliche Blaͤtter enthielten die Nachricht, der Ober⸗Befehlshaber der Oesterreichischen Armee in Italien, Graf Radetzky, habe sich, aus Verzweiflung uͤber seine unheilbare Krank⸗ heit, durch einen Pistolenschuß das Leben genommen. Es ist wohl kaum noͤthig, diese Nachricht als voͤllig erfunden und aus der Mit großer Befriedigung melden wir bei dieser Gelegenheit, daß die furchtbare Augenkrankheit, an welcher General Radetzky litt, und die nach dem Ausspruche der Aerzte keine Heilung erwarten ließ, ploͤtzlich eine guͤnstige Wen⸗ dung nahm, und man nunmehr mit Grund der Hoffnung einer
vpoooͤlligen Genesung dieser Zierde der Oesterreichischen Armee Raum
geben kann.
General⸗Major Fuͤrst Karl von Lichtenstein begiebt sich in außerordentlicher Mission nach St. Petersburg, um den Kaiser⸗ lichen Aeltern des Thronfolgers die Gluͤckwuͤnsche unseres Aller⸗ hoͤchsten Hofes zur bevorstehenden Vermaͤhlung Ihres erstgebore⸗ nen Sohnes zu uͤberbringen.
Die Italtaͤnische Opern⸗Saison ward am verwichenen Freitag mit Rossini's „Otello“ eroͤffnet. Ungeachtet die Saͤnger, gefeierte Kuͤnstler, wie Donzelli, Badiali und die Tadolini, ihr Moͤglich⸗ stes thaten, fand die Vorstellung dennoch eine laue Aufnahme, was zum Theil der Wahl der Oper, welche bereits weit hinter dem Geschmacke der Zeit liegt, theils den ausfuͤhrenden Kuͤnst⸗ lern, namentlich Donzelli, dessen Stimme gleichfalls die Wirkung der Zeit erfahren hat, zuzuschreiben ist.
Der bekannte Dichter, Vorleser und Schauspieler, Karl von Holtei, ist in der letzten Zeit hier zu großer Gunst gelangt; in der vornehmen Welt zumal sind seine Vorlesungen sehr beliebt, in den Salons der Fuͤrstin Metternich, der Prinzessin Wasa und anderen eleganten Kreisen las Holtei mit großem Beifalle Stuͤcke von Shakespeare und Calderon, welche hier nicht zur Auffuͤhrung kommen. Auch einige oͤffentliche Vorlesungen im Leopoldstaͤdter Theater erfreuten sich eines zahlreichen und auserlesenen Audito⸗ riums.
Der neue Direktor des Burg⸗Theaters, von Holbein, ist an⸗ gekommen, und hat bereits seine dornige Laufbahn angetreten. Wir hoffen und wuͤnschen: mit gutem Erfolge.
Gchw ez
Bern, 3. April. (A. Z.) Die Tagsatzung hat zwar mit der knappen Mehrheit von zwoͤlf Stimmen den neulich mitge⸗ theilten Majoritaͤts⸗Antrag der in der Aargauischen Kloster⸗Ange⸗ legenheit niedergesetzten Kommission zum Beschluß erhoben; diese kleine Mehrheit ist aber uͤberhaupt nur eine kuͤnstliche und for⸗ melle, indem in der Berathung und vor Erlaß des Beschlusses die einen der Zustimmenden erklaͤrten, sie verstehen den Antrag dahin, daß alle Kloͤster im Aargau wiederhergestellt werden muͤs⸗ sen, waͤhrend die Anderen widersprachen und sagten: das sey nicht so gemeint. Demnach ist vorauszusehen, daß diese Mehrheit, wenn die Sache im naͤchsten Juli wieder vor die Tagsatzung ge⸗ langt, auseinanderfallen wird, selbst wenn Luzern in Folge eines veraͤnderten Regierungs⸗Systems den Kantonen Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug und Neuenburg, welche unbedingte Wiederher⸗ stellung der Kloͤster fordern, sich anschließen wird; denn die uͤbri⸗ gen von den zwoͤlfen werden sich mit kleinen Konzessionen von Seiten des Standes Aargau begnuͤgen.
In Luzern hat die von dem Verfassungsrathe niedergesetzte Kommission den Entwurf einer neuen Verfassung vollendet. Der⸗ selbe zeichnet sich von allen bis jetzt bekannten Verfassungen aus durch eine unbedingte Unterordnung des Staats unter die Kirche, der weltlichen Obrigkeit unter den Klerus.
Die zweite Note, welche der Paͤpstliche Nuntius in der Schweiz an den Vorort gerichtet hat, lautet:
„Unterzeichneter apostolischer Nuntius bei der Eidgenossenschaft hat die Ehre, Sr. Excellenz dem Herrn Schultheiß und dem löblichen ausführenden Rath des Kantons Bern als Bundes⸗Direktorium, den Empfang des Antwortschreibens, welches dieselben auf seine Note vom 21. Januar an ihn gerichtet haben, sowie jener Antwort, welche die Regserung von Aargau dem Vorort zukommen ließ, hiermit zu bestä⸗ tigen. Unterzeichneter würde seinen ersten Vorstellungen, denen man direkter Weise nichts entgegengesetzt hat, nichts weiter zugefügt haben. Da aber die Regierung von Aargau die Einrede der Unzulässigkeit jener Vorstellungen einlegte, und dabei Meinungen, die der heilige Stuhl nie billigen wird, ausdrückte, so darf der Repräsentant Sr. Heiligkeit nicht ein Stillschweigen, welches als eine Gutheißung aus⸗ gelegt werden würde, beobachten. Vor Allem muß er gegen die Be⸗ hauptung, der zufolge die Schritte, welche der heilige Stuhl zu Gunsten der Klöster macht, als eine auswärtige Intervention zu betrachten wären, protestiren. In der That, nicht der weltliche Fürst der Römischen Staaaten ist es, der sich in die politischen Ange⸗ segenheiten einmischen will, sondern es ist das Haupt der katholischen Kirche, der, so wie sein Recht und seine Pflicht es mit sich bringt, die Interessen der geistlichen Stiftungen und Anstalten dieser nämlichen Kirche vertheidigt, und insofern er in Angelegenheiten von solcher Na⸗
tur einschreitet, ist es nicht begreiflich, wie man ihn als einen Fremden,
oder als solchen, der sich um Gegenstände bekümmere, die ihm fremd wären, d1.. kann. Man streitet dem h. Stuhl das Recht ab, die durch den Artikel 12 der Bundes⸗Akte ausbedungenen Garantieen anzurufen, und zwar aus dem Grunde, „weil die den Klöstern zugestan⸗ dene Garantie nur eine solche ist, welche die Kantone sich wechselseitig zuzugestehen sich gefallen ließen, so daß keiner von ihrer Sou⸗ verainetät abgesonderten Macht aus diesem Traktat irgend ein Recht erwachsen kann.“ Unterzeichneter nimmt sich die Freiheit, der Bundes⸗Obrigkeit folgende Bemerkung zu machen: Welche auch immer die kontrahfrenden Theile, die die Bundes⸗Akte un⸗ terzeichnet haben, seyn mögen, so ist es dennoch gewiß, daß man durch den Art. 12 jener Akte eine ausdrückliche Garantie zu Gunsten der Klöster zugestanden hat. Ebenso ist es allgemein angenommen, daß
Alle, die zu ihren eigenen Gunsten eine Garantie nachweisen können,
berechtigt sind, dieselbe zu fordern und anzurufen, wenn sie verkannt wurde. Da die im Art. 12 enthaltene Garantie den geistlichen Kör⸗ perschaften und Anstalten ertheilt worden ist, so darf dieselbe mit vol⸗ lem Recht, sowohl von Seite jener Körperschaften selbst, als von Seite des Oberhauptes der katholischen Kirche, welcher deren natürlicher Be⸗ schützer ist, und der darüber wachen muß, daß die geistlichen Stiftun⸗ gen und Anstalten des Katholizismus nicht zerstört werden, angerufen werden. Zu diesem Ende findet der Unterzeichnete sich veranlaßt, fol⸗ gende historische Thatsachen, wovon nöthigenfalls die Bundes⸗Archive den Beweis liefern können, ins Gedächtniß zurückzurufen, nämlich, daß die durch den Art. 12 der Bundesakte vom Jahre 1815 den Klöstern bestimmte Garantie auf das Begehren des Repräsentanten des heiligen Stuhles zugestanden wurde, so wie daß auf Verlangen des nämlichen Nuntius die im Monat Januar 1804¼ auf die Einladung des Landam⸗ manns der Schweiz versammelten katholischen und gemischten Kantone als Grundsatz angenommen haben, kein einziges Kloster ihres Kantons, außer in Folge eines besonderen, mit dem heiligen Stuhl abzuschließen⸗ den Konkordats, aufzuheben. Es ist daher ganz natürlich, daß der hei⸗ lige Stuhl gegenwärtig zu Gunsten der Klöster jene Garantie, welche denselben auf sein Begehren zugestanden wurde, anruft. Es gebt über⸗ dies aus solchen deutlich hervor, daß der heilige Stuhl im⸗
mer zu Gunsten der Klöster eingeschritten ist, daß man ihm nie ein
solches Recht streitig gemacht, und daß man nie dessen Einschreiten zu Gunsten der geistlichen Körperschaften als eine auswärtige Interven⸗
tion betrachtet hat. Dadurch, daß man die durch den Art. 12 der Bun⸗
desakte den Klöstern zugestandenen Garantieen anruft, wird die Souveraine⸗
tät und Unabhängigkeit des Staats von Aargau, wie diese Regierung es zu glauben scheint, nicht im mindesten verletzt, denn da die Bundes⸗Akte von ihm freiwillig angenommen und unterzeichnet wurde, so ist, wenn die Ausübung seines Souverainetätsrechtes (in Bezug auf einige Ge⸗ genstände) durch die Bedingungen des Bundes⸗Vertrags eingeschränkt
wird, eine solche Einschränkung nichts Anderes als das Resultat al.
Staaten, die
Verbindlichkeit, die der souveraine Staat freiwillig übernommen Es ist übrigens dies das Loos aller constitutionellen darum nicht weniger souverain und unabhängig bleiben. Man kann sonach in dem Einschreiten des heil. Stuhls zu Gunsten der geistlichen Körperschaften weder eine Verletzung der Souverainetät irgend eines Staates, noch eine unrechtmäßige Anmaßung, und noch weniger eine
auswärtige Intervention finden. der — seine Pflicht und übt 44 gleicher Zeit ein Recht aus, welches seinem
Charakter zukommt. hohen Einsicht des Vororts und der Tagsatzung vorlegt, benutzt er gern
diese Gelegenheit, um ꝛc. Der apostolische Nuntius, P. Gizzi, Erz⸗ bischof von Theben. Schwyz, den 19. März 1841.“
I[I11ö 9
Neapel, 30. Maͤrz. Ihre Majestaͤt die Koͤnigin wurde vorgestern Nachmittag in Caserta von einem gesunden Prinzen gluͤcklich entbunden, und sowohl Mutter als Kind sind im besten Wohlbefinden. Dies ist der vierte Sohn des Koͤnigs. Es wurde ihm bei der am Geburtstag stattgehabten provisorischen Taufe der Name Alfonso beigelegt.
Spahyh
Madrld, 1. April. In der gestrigen Sitzung dtr Depu⸗ tirten⸗Kammer tegte der Herzog von Vitoria die eigenhändig von der Koͤnigin Christine geschriebene Abdankungs⸗Urkunde vor⸗ Auf die Frage eines Deputirten, ob die ehemalige Regentin noch die ihr fruͤher ausgesetzten Summen erhalte, erwiederte der Finanz⸗ Minister, daß sie keinerlei Einkuͤnfte aus Spanien beziehe.
Die Regentschaftsfrage beschaͤftigt fortwaͤhrend Jedermann es hat eine Vereinigung der Senatoren und Deputirten stattge⸗ funden, welche eine Kommission ernannt haben, um uͤber die Art und Weise, wie diese wichtige Frage diskutirt werden soll, Vor⸗ schläͤge zu machen. Dieselbe besteht aus den Deputirten Olo⸗ zaga, Lopez und Caballero und den Senatoren Seoane und Cam⸗ puzano; zwei unter ihnen, Olozaga und Seoane, sind fuͤr die Regentschaft eines Einzigen, und wollen, daß die desfallsige Ab⸗ stimmung eine oͤffentliche sey. Ihre Kollegen haben in dieser
Der heil. Vater erfüllt dabei nur
ndem der Ünterzeichnete diese Bemerkungen der
Beziehung sich mit ihnen vereinigt, obschon die oͤssentliche Ab⸗
stimmung fuͤr die Regentschaft mehrerer nicht wohl vortheilhaft ist. Am meisten sind die Freunde eines einzigen Regenten dar⸗ uͤber erbittert, daß die dieser Regierungsform und dem Herzog von 8 Vitoria feindlich gesinnte Partei in der Aufmunterung der frem⸗ den Maͤchte eine Unterstuͤtzung findet. Dessenungeachtet macht die Partei einer mehrfachen Regentschaft taͤglich Fortschritte und man weiß nicht, was am Tage der Abstimmung geschehen duͤrfte. Die Ankunft des Herrn Gonzales aus London ist eine Verstaͤr⸗ kung der Freunde eines Regenten. Der „Castellano“ bemerkt in Bezug auf diese Angelegenheit, daß der Herzog von Vitoria an der Spitze einer Regentschaft von drei Personen eben so nuͤtz⸗ lich und maͤchtig seyn werde, als wenn er alleiniger Regent sey. Nach laͤngerer Zeit laͤßt sich einmal das Journal des Débats wieder uͤber die Spanischen Angelegenheiten und zwar in folgender Weise vernehmen: „Die Spanischen Cor⸗ tes sind jetzt konstituirt. Sie werden unverzuͤglich die wich⸗ tige Frage wegen der Regentschaft, die das ganze Land in Spannung erhaͤlt, entscheiden. Man weiß, daß eine Partei, die sich die Unitarier nennt, die alleinige Regentschaft des General Espartero will, waͤhrend ihre Gegner, die man die Trinitarier nennt, eine aus drei Personen bestehende Regent⸗ schaft verlangen. Die Wahl der letztern Partei ist auf die Herren Arguelles und Gomez Becerra gefallen, welche dem Ge⸗ neral Espartero als Kollegen beigegeben werden sollen. Die bei Bildung der Bureaus stattgehabten Abstimmungen sind zu Gunsten der Trinitarier ausgefallen, und Alles laßt vermuthen, daß, falls nicht ein Staatsstreich gewagt wird, der sich auf die 50,000 Mann stuͤtzt, die in der Umgegend von Madrid kantoniren, Espartero, durch die progressive Meinung uͤberholt, seinen Gluͤcksstern bleichen sehen wird. Schon hat sein Secretair, Herr Linage, in den Journalen ein Schreiben publizirt, worin er von der festen Ab⸗ sicht des General Espartero spricht, die Entscheidung der Cortes zu ehren, wie sie auch ausfallen moͤge. Man ersieht uͤbrigens aus den etwas geschraubten Ausdruͤcken jenes Briefes⸗ daß w Herzog von Vitoria es sich vorbehaͤlt, die Regentschaft nicht an nd sich lieber in zunehmen, falls man ihm Kollegen zugesellt, u dea das Privatleben zuruͤckziehen. Wir wissen nicht, mac vefpartera 8 Uneigennuͤtzigkeits⸗Betheurungen zu halten ist. E Fodolenz wirklich der Gewalt muͤde, und erliegt seine nat n chen lastet ? unter dem Gewichte der Verantwortlichkeit, die 8 ben. „ n⸗ Dies koͤnnte wohl seyn. Aber andererseits ist es schwer zu g .
daß Espartero sich der Illuston hingeben sollte, zu glauben, daß