1841 / 114 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

ff - Die erforderliche Fourage, der schwierigste Theil oe. gonkncng 8. Paris fuͤr den Fall einer Einschließung, muß also mit in Anschlag gebracht werden. 8 I In Paris und in der Bannmeile befinden sich gegenwaͤrtig 36,243 Pferde, naͤmlich 17,469 in den Staͤllen von LvUm. und 1 8,774 in den 81 laͤndlichen Gemeinden. Rechnet man 23,000 Pferde

„Vertheidi Armee, so werden, in runder Zahl, unge⸗ sase 809 Pencgeche za e. seyn. Diese 60,000 Pferde, so 82 die 20,000 Schlacht⸗Ochsen und 150,000 Schlacht⸗Hammel brauchten, nach einer detaillirten Berechnung, fuͤr einen Zeitraum von 60 Tagen (die Schlacht⸗Ochsen und Hammel nataͤrlich nur bis

u dem respektiven Schlachttage gerechnet), 6,288,000 Bund (zu zuilogrammen) Heu, oder 73 pCt. des gewoͤhnlichen Jahres⸗Be⸗ duͤrfnisses von Paris in diesem Artikel; ferner 7,020,000 Bund Stroh oder 58 pCt. des gewoͤhnlichen Jahres⸗Beduͤrfnisses, und 571,500 Hectolitres”) Hafer, oder 53 pCt des gewoͤhnlichen Jah⸗ res⸗Beduͤrfnisses der Stadt. Da das Heu schwerer als der Ha— fer zu beschaffen und aufzubewahren ist, so koͤnnten die Pferde bloß mit Hafer in verstaͤrktem Maaße und Stroh gefuͤttert wer⸗ den, was das Heu⸗Beduͤrfniß auf 1,503,000 Bund herabbraͤchte und das Hafer⸗Beduͤrfniß dagegen auf 900,000 Hectolitres stellte. Die hoͤchsten Anschaffungs⸗Kosten dieser Fourage⸗Masse wuͤrden 15,200,000 Fr. betragen.

Das Aufbringen dieser Fourage⸗Masse selbst duͤrfte daneben keine uͤbermaͤßige Schwierigkeiten darbieten, da die sechs, Paris zu⸗ naͤchst liegenden Departements jaͤhrlich und durchschnittlich 12,082,000 Hectolitres Hafer aͤrndten, das Stroh in der Nachbarschaft von 1 im Ueberflusse vorhanden ist, und die Departements der

eine und Oise, Seine und Marne und Eure und Loire, von wo aus der Transport nach Paris nicht besonders schwierig seyn kann, einen großen Heu⸗Reichthum besitzen.

In obiger Berechnung sind 14,000 Milchkuͤhe nicht mit ein⸗ begriffen, die unmittelbar an den Thoren von Paris und inner⸗

halb der Linie des verschanzten Lagers unterhalten werden, da die Diese 14,000 Milch⸗ fuͤr außerordentliche

Besitzer selbst fuͤr deren Fuͤtterung sorgen. kuͤhe wuͤrden uͤbrigens im Nothfalle, und Fälle eine letzte Fleisch⸗Reserve bilden.

An Getraͤnken, Wein, Cider und Bier, hat Paris stets ein vollstandiges Approvisionnement fuͤr sieben Monate; an Oel fuͤr den naͤmlichen Zeitraum; an Kolonial⸗Waaren, Gewuͤrzen, Kaͤse, trockenem Gemuͤse, eingesalzenen und eingemachten Gegenstaͤnden

u. s. w. fuͤr vier bis sechs Monate; an Brennmaterial fuͤr sechs Monate, jedoch mit Ausnahme der Steinkohlen, die indeß leicht Fuͤr alle diese Gegenstaͤnde beduͤrfte

herbeizuschaffen seyn wuͤrden. es daher keiner besonderen Vorkehrungs⸗Maßregeln.

Die gesammten Subsistenzmittel fuͤr eine Beyoͤlkerung von

1,300,000 Seelen und 60 Tage nach dem durchschnittlichen Ver⸗

brauche der jetzigen Pariser Bevoͤlkerung berechnet, wuͤrden einen Gesammt⸗Geldwerth von 118,258,716 Fr., mit Einschluß der

Fourage fuͤr 60,000 Pferde und das noͤthige Schlachtvieh, betra⸗

gen, und als ausmachen.

So weit die Berechnungen der Kommission der Deputirten⸗

Kammer, aus denen selbst indeß hervorzugehen schiene, daß, wenn

es allerdings eine zu loͤsende Aufgabe seyn duͤrfte, Paris und eine Bevoͤlkerung von 1,300,000 Seelen auf sechzig Tage und

auf den Fuß des gewoͤhnlichen Festungs⸗Approvisionnements voll⸗ staͤndig mit Lebensmitteln zu versorgen, die Pariser Bevoͤlkerung dennoch, waͤhrend einer Einschließung von jener Dauer, auf manche

gewohnten Genuͤsse wuͤrde Verzicht leisten muͤssen, indem von Wild, I

Gefluͤgel, Kalbfleisch, frischen Fischen und frischer Butter bei jenen Approvisionnements⸗Berechnungen

*) Der Hectolitre zu 1 Scheffel 13 Metzen Preußischem Maaß.

482 Rede ist, und bei 14,000 Milchkuͤhen, das heißt eine Kuh auf un⸗ zaüber 90 Koöͤpfe, selbst der Milch⸗Kaffee eine Seltenheit werden duͤrfte.

Zwar leuchtet aus den Aeußerungen der Kommission der De⸗ putirten⸗Kammer, so wie derjenigen militairische Autoritaͤt bilden⸗ den Generale, welche in beiden Kammern sich in dieser Beziehung aussprachen, die Ueberzeugung hervor, daß eine Angriffs⸗Armee, wie stark selbige auch waͤre, niemals die ganze Umfangs⸗Linie des großen verschanzten Lagers vollstaͤndig W1““ und jede Zufuhr dahin abzuschneiden vermoͤchte. Aber selbst diese Vor⸗ aussetzung als richtig angenommen, wuͤrde eine bedeutende Ein⸗ schließungs⸗Armee doch leicht die Zufuhr auf der Seine und Marne vollständig sperren, und durch auf die saͤmmtlichen nach Paris fuͤhrenden Landstraßen geworfene Detaschements leichter Truppen nur das Hereinbringen unter starker Escorte marschi⸗ render Convois moͤglich belassen, was immer nicht eine auch nur einigermaßen genuͤgende Aushuͤlfe fuͤr die Zufuhr jener letztge⸗ dachten Verzehrungs⸗Gegenstaͤnde gewaͤhren duͤrfte.

Berichtigung. In den besonders ausgegebenen Abdruͤcken des vorstehenden Aufsatzes sind folgende Druckfehler zu berichti⸗ gen: S. §, Z. 9 v. o. lies: Kuͤnette, statt: „Luͤnette“, S. 10, Z. 7 v. u. lies: Roͤhre, statt: „Roͤhren“, S. 14, 88 8. 9. sies: 90, statt: „900“.

Dauer der Eisenbahn⸗Fahrten am 22. April.

Abgang Zeitdauer Abgang Zeitdauer von I von ——

Berlin. Potsdam. St. M.

Um 6 ½ Uhr Morgens. 43 Vormitt... 40 Nachmitt. 45

Um s Uhr Morgens.. V à6 11 Vormitt.... 40 1 » 9 ½¼ 2 Nachmitt... 43 »12 ½ » 6 » Abends .... 42 1* 4 ½ » 109 52 7 ½

Abends 22

Meteorologische Beobachtungen. Morgens Nachmittags Abends Nach einmaliger 6 UMhr. 2 Uhr. 10 sbhr Beobachtung.

1841.

22. Avpril.

Luftdruck 336,01“" „Par. 335,26“ Par. 335,72 “„Par. Quellwärme 6,90 R. Luftwarme.... +. 6,60 R. +- 14 20 R. + 8,1 ° R. Flußwärme 7,80 R. Thaupunkt.... 4+. 4,3 0 R. + 8,1 °R. + 5,40 R. Bodenwärme 7,40 R. Dunstsattigung 80 vCt. 61 vCt. 72 pCt. Ausdünstung 0,026“ Rh. Wetter. v.... Regen. heiter. heiter. Niederschlag 0,041 Rh. Wind ........... SW. SW. SW. Wärmewechsel +. 14 390 Wolkenzug ..... SW. Pagesmittel: 335,70“ Par. + 979 R. +† 59° R.. 71 vCt. SW.

Den 23. April 1841.

o nur eine immer ohne Muͤhe zu beschaffende Summe

auch nicht einmal nur die

89 Pr. Cour. 5 Brief. Geld. ZE. Schuld-Sch. 7 103 11/⁄12]1 1035⁄12 Pr. Engl. Obl. 20. 4 1011⁄12 10027⁄12 Brl. Potz. Kizenb. Präm. Sch. der do. do. Prior. Act. Secebandlung. ss 82 1 Mgd. Lpz. Eizenb. Kurm. Schuldv. 24 1017⁄8 1013 ⁄1¶ sdo. do. Prior. Act. 4 Neum. Schuldv. 22 1017/81 1“ Berl. Auh. Eizenb. 107 % Berl. Stadt-Obl. 4 103 ⁄½ 103 do. do. Prior. Aet. 4 102 ½ Elbinger do. 3 100 Düss. Elb. Eis. 5 98 Dauz. do. in Tb. 48 do. do. Prior. Act. 5 103 Weztp. Pfandbr. 101 ½ Grofsh. Poz. do. 4 105 ⁄½ Ostpr. Pfandbr. 24⁄ 102 101 ½ Pomm. do. 31 103 102 ½ Kur- u. Neum. do. ³] 103 ⁄½ Schlesische do. 31 y102 ⁄½

. Pr. Cour. I Brief. Geld. Aectlen. - 127 ¼

126 ༠8a 101 ⁄¾ 114 113

102 3

825

Gold al marco Friedrichsd'or And. Goldmün- nen à 5 Th. 8 ¼ [Dizconte 3

13 ½

Auswärtige Börsen. Amsterdam, 19. April. 8 Niederl. wirkl. Schuld 51 ⅞. 5 % do. 100. 5 % Span. 20 1 6. Passive. 55. Ausg. —. Präm. Sch. —. Pol. —. Oesterr. 104 ¾.

Zinsl. —. Preuss.

Antwerpen, 18. April. Zinsl. —. Neue Anunl. 1971⅞ G.

Frankfurt a. M., 20. April.

Oesterr. 5 % Met. 107 ¾ G. 4 % 98 ¾ G. 2 ½ % 55 ¾ G. 1 % 24 ½¼ G. Bank-Act. 1985. 1983. Partial-Obl. —. Loose zu 500 Fl. 135 ¾. 135 ½. Loose zu 100 Fl. —. Preuss. Präm. Sch. 83 G. do. 4 % Anl. —. 101 ¼. Poln. Loose 5 % Span. Anl. 22. 21 1⅞. 2 ½ % Holl. 50 13⁄16. 50 ¾⅝.

Eisenbahn-Actien. St. Germain 705 G. Versailles rech- tes Ufer 370 G. do. linkes 245 G. München-Augsburg 86 ½ G. Strafs- burg-Basel 235 G. Leipzig-Dresdeu 99 ½ Br. Köln-Aachen 97 ½ G.

Hamburg, 21. April. Bank-Actien 1660 Br. Eng! Kuss. 108.

Koͤnigliche Schauspiele.

Sonnabend, 24. April. Im Opernhause: 1) Konzertino, fuͤr Violine, in 3 Saͤtzen, Allegro maestoso, Adagio doloroso und Rondo accatezzando, komponirt und vorgetragen von Herrn Prume, Professor des Konservatoriums zu Luͤttich. 2) Scene und Ka⸗ vatine aus: „La donna del Lagon, von Rossini, vorgetragen von der K. Russischen Hof⸗Opernsaͤngerin Mad. Pohlmann⸗Kreßner. 3) Andante und Rondo mélodieux, komponirt und vorgetragen von Herrn Prume. 4) Duett aus: II barbiere di Seviglia, von Rossini, vorgetragen von Mad. Pohlmann⸗Kreßner und Herrn Fischer. 5) Hommage à Paganini, Variations brillantes sur un 88 italien, komponirt und vorgetragen von Herrn Prume. Hierauf: Karl XlII. auf seiner Heimkehr, militairisches Lustspiel in 4 Abth., vom Dr. C. Toͤpfer.

Sonntag, 25. April. Im Opernhause: Auf Begehren: Robert der Teufel, Oper in 5 Abtheilungen. Musik von J. Meyerbeer. (Dlle. Tuczek und Herr Erl, vom K. K. Hof⸗ Operntheater zu Wien: Isabelle und Robert, als Gastrollen.)

Im Schauspielhause: Maria Stuart, Trauerspiel in 5 Abth., von Schiller. (Mad. Buͤrckner, vom Stadttheater zu Breslau: Maria und Hr. Wolmany, vom Herzogl. Hoftheater zu Dessau: Mortimer, als Gastrollen.) 8

Montag, 26. April. Im Schauspielhause: Zum Erstenmale wiederholt: Ein Wort des Fuͤrsten, Schauspiel in 5 Abth., von A. P. Hierauf: Der Spiegel des Tausendschoͤn, Burleske mit Gesang in 1 Akt, von Carl Blum.

Koͤnigsstaͤdtisches Theater. Sonnabend, 24. April. Norma, Oper in 2 Akten. Nach dem Italiaͤnischen von Seyfried. Musik von Bellini. (Dlle. Haͤhnel wird vor ihrer Urlaubsreise hierin zum vorletzten Male auftreten. Herr Wild, K. K. Hof⸗HOpernsaͤnger zu Wien: Sever, als vorletzte Gastrolle.) Sonntag, 25. April. Der Talisman. Posse mit Gesang in 3 Akten, von J. Nestroy. Musik von A. Muͤller. Montag, 26. April. Der Talisman. Dienstag, 27. Apeil. Auf vieles Begehren: Die Juͤdin, Oper in 4 Akten. Musik von Halevy. (Dlle. Haͤhnel wird vor ihrer Urlaubsreise hierin zum letzten Male anftreten. Herr Wild, K. K. Hof, Opernsaͤnger zu Wien: Eleasar, als letzte Gastrolle.) Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen.

——

Bekanntmachungen.

111 11C

Im Hypothekenbuche des im Culmschen Kreise bele⸗ genen adlichen Guts Dzialowo Nr. 36 stehen Abschnitt III. Nr. 1 aus der am 13. Dezember 1784 gerichtlich rekognoszirten Schuldverschreibung des Marcellus von Dzialowski vom 5. August 1784, 300 Gulden, mit 5 Procent verzinslich, für die Kirche zu Sarnowo ein⸗ getragen. Das desfallsige zur Löschung der Post nö⸗ thige Dokument nebst annektirtem Recognitions⸗Schein

deshalb alle diejenigen, welche als Eigenthümer, Cessio⸗ narien, Erben, Pfand⸗ oder sonstige Briefs⸗Inhaber an g. verloren gegangenen Hvpotheken⸗Dokumente Ansprüche zu haben vermeinen, aufgefordert, binnen drei Monaten, spätestens aber in dem auf den 28. Juli d. J., Vormittags 11 Uhr, vor unserem Deputirten, Herrn Ober⸗Landesgerichts⸗Referendar Stiller, in un⸗

gen von 22 George Ott

mit Information und Vollmacht versehene Mandata⸗ rien, wozu die Justiz⸗Kommissarien Schmidt, Dechend, Brandt und Köhler in Vorschlag gebracht werden, ge bührend anzumelden und nachzuweisen, widrigenfalls sie damit präkludirt, ihnen ein ewiges Stillschweigen auferlegt und das bezeichnete Dokument für amortisirt und nicht weiter geltend erklärt werden soll. Marienwerder, den 26. März 1841. Civil⸗Senat des Königl. Ober⸗Landesgerichts.

Ediktal⸗Citation. Von dem unterzeichneten Gericht werden hiermit vorgeladen:

E1 Jahre 1826 aus Siemonie ent⸗ fern ermögen von 1] J

kfen hat 8 on 10 Thlr. 7 sgr. 11 pf. Johann Stange, vormals Besitzer des vorstädti⸗ schen Grundstücks Nr. 178, welcher seit 1807 verschol⸗ len ist und ein Vermögen von às Thlr. 28 sgr. 5 pf. zurückgelassen hat;

der Bauerwirth Ignatz Laskowski aus Skompe seit 36 Jahren abwesend, welcher 27 Thlr. zurück. gelassen hat; b Rochus und Franz Sulecki aus Lonzvn, Ersterer

21 Thlr. 6 sgr. 3 pf. zurückgelassen haben;

ben und ein Vermögen von 304 Thlr. 23 sgr. 3 pf. zurückgelassen hat;

6) die Anna Caroline Plantz, auch Stage oder Heylbekannten ad I. 11. a. um ng genannt, geboren den 22. Januar 1796, angeblich und ihr Nachlaß den nächsten Erben und in deren Trinksprüchen; Regeln beim Briefschreiben. an einen Russischen Hauptmann Ruttkowski ver⸗ Ermangelung dem Fiskus als herrenloses Gut zuer⸗ 8 ehelicht, seit dem Jahre 1813 abwesend, welche ein kannt werden wird, die unbekannten Vermögen von circa 230 Thlr. hinterlassen hat; r r Jacob Pusch, am 24. März 1773 hier geboren, kludirt und die Massen denjenigen, welche sich als Er⸗sandt worden: welcher seit langer Zeit abwesend ist, der keine ben gemeldet, oder dem Fiskus zuerkannt werden sollen. Nachricht von sich gegeben und gegen 100 Thlr. zurückgelassen hat; der Müllergesell Woyciech Zuchowski von der hie⸗ sigen Vorstadt, welcher im Jahr 1789 geboren, vom 21. April 1786 ist verloren gegangen, und werden sulett in Warschau gewohnt, seit 12 Jahren aber eine Nachricht von sich gegeben und ein Vermö⸗ Thlr. 16 sgr. zurückgelassen hat; alias Otto aus Czarnowo, welcher am à. Mai 1791 gevoren und im Jahr 1812 von den Franzosen mit einer nach Rußland mitgenommen worden ist und ein 2 Seetion (0 2). Ersthel von 285 Thlr. . sgr. 6 pf. ö ö Sommetrie soste⸗Dritte Section ( ) serem Kollegienhause anberaumten Termine, diese ihre zu erheben hat; stematisch g 1

Ansprüche entweder in Person oder durch gehörige und Agnes Gonsiorowski, am 17. April 1799 geboren, welche sich vor 22 Jahren mit einem unbekannten

verstorbenen Kreis⸗Steuer⸗Einnehmerfrau Ca⸗ tharina Jendrzejewska geb. Lorenz, deren Nach⸗ 1) Martin Lanski, den 12. August 1802, laß 297 Thlr. 22 sgr. 8 pf. beträgt; die unbekannten Erben des etwa im

zu Mavdany verstorbenen Thorner Stadt⸗Lieute⸗ nant Malicki und seiner am 28. November 1819 hier verstorbenen Witwe Christine gebornen Zebeth, deren Nachlaß circa 205 Thlr. beträgt;

die unbekannten Erben der am 30. September 1838 Tons. hier verstorbenen Dienstmagd Regina Tetzkowska, um in Gesellschaften, einer unehelichen Tochter der 2 Jahr früher ver, zu glänzen und zue fesseln

orber Salomea Brzeni ab deren Nachlaß Bildung und Anstand zu zeige eehe G 1 den Umgang mit dem schönen Geschlecht.

Dr. Prof. A. F. 15 sgr. . Unstand erfordert wird; über Mode, Kleidung, Haltung, Geberden und Conversation;

11 Thlr. 6 pf. beträgt. 1- Uegn. b 1G G Sämmtlich vorstehend benannte Personen, Erbeu der Männer bearbeitet von im Jahre 1819 Amtsschreiber in Ciechoczon insund Erbnehmer werden aufgefordert, sich mit ihren

olcn, Letzterer in demselben Jahre in Rußland,[Ansprüchen auf die vorgenannten Massen spätestens welche länger denn seit 10 Jahren nach erreichter in dem vor unserm Deputirten, Land⸗ und Stadtge⸗ ¹ 1 Großjährigkeit verschollen und ein Vermögen von richts⸗Rath v. Wittke, auf den 5. August 1841, das feine Benehmen in Gesellschaften;, 8*

8 tzten Präjudiztal⸗ nen Galanterleen und Höflichkeiten; die Etikette und der Apotheker Andreas Koelichen, Sohn des hie⸗ Termine entweder versönlich oder schriftlich zu melden, Titulaturen; Umgang mit Damen; M sigen Bäcker Friedrich Koelichen, welcher im Jahr wobei den hier Unbekannten die Justiz⸗Kommissarien gewählten zu gefallen und 1293 als Avpotheker in Nowgrod in Litthauen ge⸗ Hloff und Reybein vorgeschlagen werden, 14 lebt und seit 1794 keine Nachricht von sich gege⸗ sprüche genau und bestimmt anzugeben, die nöthigen über die Wohnung und Möblirung des Stutzers; Be⸗ 8. geh. Beweise und ihre 11-Saze. beizufügen, widrigen⸗ nehmen gegen

Vormittags um 11 Uhr, angese

ffealls die Verscholler

Anzeiger

1

Thorn, den 6. Oktober 1840.

nehmer ad 11. b. 13 aber mit ihren

Königl. Land⸗ und Stadtgericht.

fuͤr die Preußischen Staaten.

werden für todt erklärt werdenzerten und öffentlichen Vergnügungsorten, Toasten und

Erben und Erb⸗

Ansprüchen prä⸗ An alle Buchhandlungen und Subskribenten ist ver⸗

Allgemeine Encyklopaͤdie der Wissenschaften und Kuüuͤnste, in alphabetischer Folge von genannten Schriftstellern

sj ine 8 cht gegeben und ein Vermögen 9 JSS

blns achs sgr. 6pf. urückgelassen . nebst einem feuerfesten Ueberzug um

a) die Julie und 4 Kinder des Mäkler Zimmermann und der Ka⸗

hwister Zimmermann,

Jacob Ges ten⸗Verzierungen.

genden. Von Mar. Wölfer. Mit

Zeichnungen.

Der elegante oder dessen Regeln

Elegant kart. 8. Enthaltend: Was zum?

ihre An⸗ Liebeserklärungen,

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.

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3

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von Dr. Adolph Mühry, ittel, seiner Aus⸗ Assistenz⸗Wundarzte im Königl. Hannoverschen Garde⸗ Regimente, Lehrer an der Chirurgischen Schule zu Hannover. 1841. Preis 26 sgr.

die verschiede⸗

bei Bällen, Kon⸗

Kanz-Bill. 247116.

Der der Nr. 113 der Staats⸗Zeitung beigegebene Plan der Befestigung von Paris

ist nebst dem dazu gehörigen Texte au

W. Haynsche Buchhandlung, Zimmerstraße Nr. 29, und in den Provinzen durch die Königl. Post⸗Aemter für zehn Silbergroschen zu beziehen.

Inhalt. Amtl. Nachr. Landtags⸗Angelegenheiten. Brandenburg. Petitions⸗Anträge. Nußland u. Polen. St. Petersburg. Tag der Vermählung des Großfürsten Thronfolgers. Warschau. Abreise des Fürsten Statt⸗ halters nach St. Petersburg. Frankreich. Paris. Das „Journ. des Débats“ über Frankreichs Zoll⸗Verhältnisse. Nachrichten aus Algier. Vermischtes. Großbrit. n. Irland. London. Versicher. Prämie auf d. „Präsi⸗ dent“. Baarvorrath der Engl. Bank. Wirkung der Congrev. Naketen. Vermischtes. 8

Niederl. Haag. 8

Belgien. Brüssel. Mißliche Stellung des Ministeriums. Brüs⸗ sel. Privat⸗Correspondenz. (Das Circular des Ministers des Innern und die Stellung des neuen Kabinets.)

Dänem. Kopenhagen. Besfinden des Kronprinzen.

Deutsche Bundesst. Karlsruhe. Verzeichniß der Mitglieder der Abgeordneten⸗Kammer. Erste Sitzung dieser Kammer. Dres⸗

den. Maschinenbau. München. Vermischtes. Bremen.

Riuhestörungen.

Italien. Turin. Beurlaubung von 6000 M. des Heeres.

Spanien. Regentschafts⸗Frage.

Portngal. Schreiben aus Lissabon über den militair. u. finanz. Zu⸗ stand des Landes.

Türkei. Unruhen auf Samos. Von der Spr. Gr. Treiben der Türken in Sprien.

Aegypt. Alexand. Ibrahim Pascha mit Reorganisation der Armee beschäftigt. Vermischtes.

Nord⸗Amerika. Mac Leod'’s Angelegenheit. Zustand d. Schatzes.

Inland. Bonn. 11“ he Fakultät.

Anarchisches

Amtliche Nachrichten.

4“

Se. Majestaͤt der Koͤnig haben Allergnaͤdigst geruht:

Dem Pastor Brand zu Herrn⸗Motschelnitz, im Kreise Wohlau, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse zu verleihen;

Den bisherigen Land⸗ und Stadtgerichts⸗Direktor Tetten⸗ born aus Stettin zum ersten Direktor des Stadtgerichts hierselbst;

Den Ober⸗Landesgerichts⸗Assessor Meyer zum Rath bei dem Land⸗ und Stadtgericht zu Bochum; die Land⸗ und Stadtgerichts⸗ Assessoren Falkenberg beim Land⸗ und Stadtgericht zu Essen und von der Heyden⸗Rynsch beim Land⸗ und Stadtgericht zu Dortmund zu Raͤthen bei denselben Gerichten; und

Den Kammergerichts⸗Assessor Noͤlle zu Altena und die Justiz⸗Kommissarien und Notarien Heintzmann und Keller II. zu Hamm, Lancelle zu Emmerich und Hohdahl zu Wesel zu Justizraͤthen zu ernennen.

Der bisherige Ober⸗Landesgerichts⸗Referendarius Au gust Ernst ist zum Justiz⸗Kommissarius bei den Gerichten des Nams⸗ lguer Kreises, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Namslau, bestellt worden.

Abgereist: Der Koͤnigl. Sardinische General⸗Lieutenant und General⸗Adjutant, außerordentliche Gesandte und bevollmaͤch⸗ tigte Minister am hiesigen Hofe, Graf von St. Martin d'Aglié, nach Turin.

Landtags⸗Angelegenheiten.

Provinz Brandenburg.

Berlin, 23. April. Dreizehnte Plenar⸗Versamm⸗ lung vom 13. April. Es ward angezeigt, daß fuͤr den ritter⸗ schaftlichen Landtags⸗Abgeordneten des Zuͤllichau⸗Schwiebuser Kreises, Rittmeister a. D. von Zimmermann, welcher sich ver⸗ hindert sieht, dem Landtage ferner beizuwohnen, dessen Stellver⸗ reter, der Lieutenant Mandel auf Walmersdorf, einberufen wor⸗ den und eingetroͤffen ist. Derselbe ward in die Versammlung eingefuͤhrt.

Die Mehrzahl der staͤdtischen Abgeordneten hatte beantragt, Se. Mafestaͤt den Koͤnig um baldige Verleihung der bereits zu⸗ gesicherten und von den Staͤnden berathenen Gewerbe⸗Ordnung zu bitten. Gutachten entwickelt den geschichtlichen Hergang dieser wichtigen Angelegenheit, welche sich durch eine Reihe von Landtagen hindurch zieht, ohne bisher ihre Erledigung gefunden zu haben, und erklaͤrt sich mit dem Antrage einverstanden, wel⸗ hen auch die Versammlung in der Ueberzeugung zu dem ihrigen machte, die Dringlichkeit und Wichtigkeit des Gegenstandes werde eine desfallsige bescheidene Bitte rechtfertigen, wenn schon man gerade in dieser Wichtigkeit wohl auch Gruͤnde der bisherigen Verzoͤgerung der Angelegenheit erkennen koͤnne.

Fuͤr den Antrag eines Magistrats, auf gesetzliche Feststellung eines bestimmten Maßes der Hand- (Garn⸗) Haspel fuͤr die Provinzen Brandenburg und Sachsen, ward zwar Alles das gel⸗ tend gemacht, was uͤberhaupt fuͤr feste Normirung und Gleich⸗ maͤßigkeit aller Gewichts- und Maßbestimmungen spricht, anderer⸗ seits aber doch auch dagegen bemerklich gemacht, wie in der Un⸗ gleichartigkeit der Faͤden und der Materie, aus welcher sie gefer⸗ tigt wuͤrden, in sonstigen technischen und raͤumlichen Verhaͤltnissen der sich wohl Gruͤnde finden moͤchten, welche eine solche Gleichstellung der Fadenmaße, zumal, wenn sie durch Straf⸗ Bestimmungen erzwungen werden sollten, bedenklich erscheinen ließen. Auch die Nothwendigkeit einer solchen Maßregel ward in Abrede gestellt, da bei Gespinnsten nicht sowohl die Länge, als die Qualitaͤt das sey, was den Werth derselben bestimme. .

Das

Schließlich ward durch Stimmenmehrheit der Beschluß ge⸗ faßt, einen Antrag dahin zu formiren, daß eine Uebereinstimmung der Garn⸗Haspel hergestellt, und zwar nach Maßgabe der anzu⸗ stellenden Ermittelung, entweder fuͤr jede Substanz des Garns insbesondere, oder fuͤr saͤmmtliche Garn⸗Arten ein und dieselbe Haspel angeordnet, auch wo moͤglich dahin gewirkt werde, daß gleiche Uebereinstimmung im ganzen Umfang des Zoll⸗Vereins erzielt werde.

Der Antrag eines Abgeordneten wegen Aufhebung der Stem⸗

pelpflichtigkeit der Gesuche um Befreiung von der Landwehr⸗ Uebung fand von allen Seiten Unterstuͤtzung, und ward demsel⸗ ben noch die Modification hinzugefuͤgt, das Gesuch wegen Be— freiung vom Stempel auch auf die Gesuche wegen Entlassung vom stehenden Heere und die zu deren Begruͤndung zu adhi⸗ birenden aͤrztlichen Atteste auszudehnen. Die Versammlung ward hierbei besonders von der doppelten Ruͤcksicht geleitet, einmal, daß in Militair⸗Angelegenheiten uͤberhaupt kein Stempel zur Anwendung kaͤme, also der Antrag nicht sowohl auf Gestattung einer Ausnahme als vielmehr auf die Ruͤckkehr zur Regel gerichtet sey, und dann, daß derartige Gesuche in den bei weitem mehrsten Faͤllen in unguͤnstigen Verhaͤltnissen und ungluͤck⸗ lichen Ereignissen, Krankheit der Angehoͤrigen u. s. w. begruͤndet waͤren, und es hart erscheine, von derartigen, durch die Noth ge⸗ botenen Antraͤge noch Stempelsteuer zu erheben.

Der Antrag eines Abgeordneten wegen Milderung der Vor⸗ schriften uͤber die Schulpflichtigkeit der Kinder auf dem platten Lande bildete sodann nebst dem vorliegenden Ausschuß⸗Gutach⸗ ten den Gegenstand einer lebhaften Debatte. Der Antrag, wel⸗ cher zunaͤchst durch die Amtsblatt⸗Verfuͤgung einer Provinzial⸗Re⸗ gierung hervorgerufen worden ist, zerfaͤllt in zwei Theile, naͤmlich erstlich, daß die Dispensations⸗Befugniß sowohl erweitert, als in die Hand der Lokal⸗Behoͤrden gelegt, und zweitens, daß die an⸗ geordneten Strafmaße gemildert oder wenigstens den Vermoͤ⸗ gens⸗Verhaͤltnissen der Contravenienten angepaßt werden moͤch⸗ ten. Der Ausschuß hatte sich in beiderlei Beziehungen mit dem Antrag einverstanden erklaͤrt, mit der Maßgabe jedoch, daß die nur von der Schul⸗-Versaͤumniß zu dispensiren

efugt sey.

Es ward zunaͤchst in Frage gestellt, ob die Provinzial⸗Be⸗ hoͤrde, von welcher jene allerdings mehrfach als hart anerkannte Verfuͤgung ausgegangen sey, bei deren Erlaß nicht ihre Befug— niß und die sonst bestehenden Gesetze uͤberschritten habe, und da⸗ her im Wege der Beschwerde bei der vorgesetzten Dienst⸗Be⸗ hoͤrde Remedur zu erlangen, die Sache aber zur Cognition des Landtags zur Zeit nicht fuͤr geeignet zu erachten seyn moͤchte.

Das Beispiel der Provinz Pommern, welche eine aͤhnlich mildernde gesetzliche Vorschrift sich erbeten und ausgewirkt hat, schien indeß gegen eine solche Annahme zu sprechen, und wenn Seitens mehrerer Abgeordneten angefuͤhrt ward, daß man in ih⸗ ren Gegenden durchaus keinen aͤhnlichen Beschwerde⸗Grund kenne, so ward darauf entgegnet, daß das Vorkommen derselben in einem Regierungsbezirke, und der Umstand, daß dieserhalb erhobene Beschwerden hoͤheren Orts zuruͤckgewiesen worden, schon den ge⸗ nuͤgenden Beweis liefere, wie die dermalige Gesetzgebung doch auf die bezeichnete druͤckende Art zur Anwendung gebracht wer⸗ den koͤnne.

Nachdem auf diese Weise die formellen Fragen ihre Erledi⸗ gung gefunden hatten, ward auf die Sache selbst naͤher eingegangen.

Von mehreren Seiten verwahrte man sich nachdruͤcklichst ge⸗ gen irgend einen Schritt, welcher der Schulversaͤumniß Vorschub leisten koͤnnte. Man wies hin auf die sehr erfreulichen Fortschritte, welche das Schulwesen und die Schulbildung in den letzten Jahrzehnten auf dem platten Lande gemacht haͤtten, diese Fort⸗ schritte seyen großen Theils die Folge der nachdruͤcklichen Maß⸗ regeln, durch welche man den Schulbesuch gesichert habe, die Einsassen selbst saͤhen jetzt diesen Vortheil ein, und haͤtten sich in die Ordnung gefuͤgt, ihnen jetzt, ohne daß sie selbst das Beduͤrfniß empfaͤnden, Erleichterungen in Beziehung auf den Schulbesuch der Kinder in Aussicht stellen, heiße sie geflissentlich von dem ein⸗ mal betretenen guten Wege ablenken, die in die Haͤnde der Orts⸗Behoͤrden gelegte Dispensations⸗Befugniß sey zumal in den zahlreichen Doͤrfern, wo keine Gutsherrschaft sich befinde, hoͤchst bedenklich, und mache die Schulversaͤumniß von der Zu⸗ dringlichkeit der Aeltern und Nachgiebigkeit des jedesmaligen Ortsvorstandes abhaͤngig, auf dem platten Lande wuͤrden derar⸗ tige Anordnungen ohnehin nicht mit aller Strenge durchgefuͤhrt, die Milde finde sich von selbst und die Gesetzgebung duͤrfe nicht selbst zu milderen Bestimmungen sich hinwenden, uͤberdies sey ja die Schule im Sommer auf ein Minimum der Zeit reduzirt, und bei den noͤthigsten Aerndte-Arbeiten treten Ferien ein, es muͤsse also auch das Beduͤrfniß der beantragten Abaͤnderung in Abrede gestellt werden.

Auch die Vertheidiger des Antrags erklaͤrten, daß sie von der Absicht weit entfernt seyen, durch denselben den Schulbesuch zu beeintraͤchtigen, dessen Wichtigkeit sie ebenfalls vollkommen an⸗ erkannten, ihr Zweck sey nur, unnoͤthige Haͤrten zu vermeiden, Chikanen entgegenzutreten, die Entscheidung uͤber die Entschuldi⸗ gungs⸗Gruͤnde in die Hand der Behoͤrde zu legen, welche im Orte sey, die die Verhaͤltnisse am besten kennen muͤsse, der das Wohl der Einwohner am naͤchsten liege, und welcher die Sorge un⸗ mittelbar dafuͤr ohne Beeintraͤchtigung ihrer Rechte gar nicht ent⸗ zogen werden duͤrfe; gerade wenn man die beantragte Einrichtung treffe, werde man erst mit aller Strenge auf Puͤnktlichkeit des Schulbesuchs halten koͤnnen, wofuͤr namentlich auch durch den Vor⸗ schlag des Ausschusses, daß nachtraͤglich Dispensation nicht ertheilt werden duͤrfe, zweckmaͤßig gesorgt sey.

Bei der vorgenommenen Abstimmung ward der Antrag des

Ausschusses durch Mehrheit der Stimmen, welche indeß nicht 1

wei Drittel der Anwesenden erreichte, angenommen. Mit groͤ ßerer Majoritaͤt erklaͤrte man sich fuͤr eine Modifizirung der auf Schulversaͤumniß gesetzten Strafen.

In Folge der Petition eines Magistrats ward beschlossen, einen Antrag dahin zu bilden, daß die staͤdtischen Schul⸗Deputa⸗ tionen in der Ausuͤbung des ihnen von den Behoͤrden streitig ge⸗ machten Rechts gegen den Elementar⸗Schullehrer Ordnungs⸗ Strafen zu verfuͤgen, geschuͤtzt werden moͤchten.

Der Antrag eines Magistrats wegen Republication der aͤl⸗ teren, in dem dortigen Kreise noch bestehenden, das Gewerbe⸗ Wesen betreffenden Ordnungen und Privilegien ward im Einver⸗ staͤndniß mit dem Ausschuß⸗Gutachten zuruͤckgewiesen, weil er auf irrige Auslegung der Allerhoͤchsten Kabinets Order vom 8. Fe⸗ bruar v. J. basirt und bei der zu erwartenden Emanation einer neuen Gewerbe⸗Ordnung nicht gerechtfertigt erschien. Derselbe Magistrat hatte die Verwendung des Landtags wegen Abaͤnde⸗ rung des §. 160 des Anhanges zur Allgemeinen Gerichts⸗Ord⸗ nung betreffend das Gehalts-Abzug-⸗Verfahren gegen Beamte, oder die Uebernahme einer angeblich wegen dieser gesetzlichen Be⸗ stimmung inexigibeln Forderung auf Staats⸗Fonds in Anspruch genommen, die Versammlung stimmte indeß dem Ausschuß darin bei, daß die erste Alternative des Antrages so unvollstaͤndig sub⸗ stanziirt sey, daß darauf uͤberall nicht eingegangen werden koͤnne, und daß, da die zweite Alternative der Begruͤndung gaͤnzlich er⸗ mangele, das Gesuch zuruͤckzuweisen sey.

Einige noch vorliegende Petitionen welche sich auf Gegen⸗ staͤnde beziehen, die in der Forst“ und Jagd⸗Polizei⸗Ordnung be⸗ ruͤhrt werden, wurden vorlaͤufig zuruͤckgelegt, um bei der Be⸗ rathung uͤber dieses umfangreiche Gesetz, welche in den naͤchsten Sitzungen statt haben soll, zur Eroöͤrterung gebracht zu werden.

Zeitungs⸗Nachrichten. W1868“

Rußland und Polen.

St. Petersburg, 17. April. (H. C.) Die Vermaäͤhlungs⸗ Feier des Großfuͤrsten Thronfolgers mit der Prinzessin Marie von Hessen ist auf den 28sten d., den Vorabend seines 23sten Ge⸗ burtsfestes bestimmt. Die dieser Beziehung wegen stattfindenden Festlichkeiten am Kaiserhofe werden in kurzen Intervallen 16 Tage dauern und mit der bekannten ersten Fruͤhlings⸗Promenade nach Katharinenhof schließen.

Unter den Kronbauern mehrerer stark bevoͤlkerten Gouverne⸗ ments im mittleren Reiche wird jetzt eine große Ueberstedelung in die Suͤd⸗Provinzen vorgenommen.

b Warschau, 20. April. Der Fuͤrst Statthalter des Koͤnig⸗ reichs ist heute fruͤh von hier nach St. Petersburg abgereist.

LLEEo

Paris, 18. April. Die bevorstehende Eroͤrterung des neuen Douanen⸗Gesetzes in der Pairs⸗-⸗Kammer giebt dem Journal des Débats Veranlassung, auf die Vortheile aufmerksam zu machen, welche Frankreich schon durch ein minder restriktives Zoll⸗ System erlangt habe. „Von 1829 bis 1839“, sagt das genannte Blatt, „hat sich der allgemeine Handel, also der Total⸗Betrag des Austausches jeder Art, sowohl durch Einfuhr, als durch Aus⸗ fuhr, von 1220 Millionen auf 1950 Millionen erhoben; es ist dies eine Vermehrung von uͤber 60 pCt. Fuͤr den speziellen Han⸗ del, der nur die Ausfuhr der National⸗Produkte und die Einfuhr der fuͤr die Franzoͤsische Consumtion bestimmten Gegenstaͤnde um⸗ faßt, ergab sich eine Vermehrung von 987 Millionen auf 1327 Millionen, also von 50 pCt. Dabei ist zu bemerken, daß auch unsere Schifffahrt an Bedeutung gewonnen hat. Im Jahre 1820 belief sich der See-Verkehr mit dem Aus⸗ lande, Einfuhr und Ausfuhr zusammen, auf 647,000 Ton⸗ nen, unter Franzoͤsischer Flagge gegen eine Million Tonnen unter fremder Flagge. Die fremden Schiffe betrieben also 3⁄% unseres Geschaͤfts. Im Jahre 1839 zaͤhlte die Franzoͤsische Flagge 1,200,000 Tonnen, und die auslaͤndische Flagge 1,586,000 Ton⸗ nen. Das Verhaͤltniß zwischen den beiden Tonnenzahlen stellte sich also auf 76 zu 100, waͤhrend es fruͤher nur 65 zu 100 er⸗ gab. Die Zunahme in der Einfuhr roher Stoffe verdient eben⸗ falls angefuͤhrt zu werden. Die Masse jener aus dem Auslande gezogenen Stoffe, welche die National⸗Industrie verwendet, belief sich im Jahre 1829 auf 308 Millionen, und betrug im Jahre 1839, 451 Millionen. Trotz der Konkurrenz, die man uͤberall gegen unsere Seidenwaaren organisirt, hat sich die Ausfuhr der⸗ selben doch von 111 Millionen auf 141 Millionen gehoben; die Ausfuhr unserer wollenen und baumwollenen Stosse hat sich ver⸗ doppelt: der Betrag fuͤr wollene Stoffe ist von 30,400,000 Fr. auf 60,600,000 Fr., und der fuͤr baumwollene Stoffe von 47 Millionen auf 86 Millionen gestiegen. Wie weit sind indeß diese Zahlen noch von den in England erlangten Resultaten entfernt! England hat im Jahre 1839 an baumwollenen Stoffen und ge⸗ webter Baumwolle fuͤr 620 Millionen Fr. exportirt. Der Ver⸗ gleich unseres auswaͤrtigen Handels mit dem Englands ist auch noch aus dem fiskalischen Gesichtspunkte betrachtet, interessant. Die Zoͤlle haben im Jahre 1839 in England 580 Millionen und in Frankreich 104 Millionen eingebracht. In beiden Län⸗ dern bilden die Consumtions⸗Tagxen den bedeutendsten Theil jener Einnahme. Das Geheimniß jenes ungeheuren Unterschiedes zwi⸗ schen der Englischen und Franzoͤsischen Einnahme ist, daß die

1 Nati icher ist als wir und daher im Stande ist, un⸗ Englische Nation reicher ist Eines der sicher⸗

gleich mehr auslaͤndische Waaren zu konsumiren.