ö“ 39) Mehrere Antraͤge, betreffend das Westpreußtsche Armengesetze nhscheHene.⸗ 5, Mesbhnlofene Veröffentlichung der von der ständi⸗
sen. D. b Landarmenwese erstattenden Verwaltungs⸗Berichte werden
Kommission zu ungs⸗ schen Arwan Peeeheeo Beschwerdepunkte aufgeklärt werden. 40)
die wesentlich erg er G Ninstalt und Statuten der Westpreußischen Land⸗Armen⸗Anstalt 1
dlengerung, nens⸗Maßstabes zur Aufbringung der bezüglichen Kosten. 84 L dee Armen⸗Kommission ist bereits ersucht, sich mit beiden Gegen⸗ 8 zu beschäftigen. 41) Unrichtige Auslegung der Land⸗Armen⸗ 8 „ durch die Verwaltungs⸗Behörden. Es sind keine Beweise bei⸗ — worden. 42) Wegen des den Gemeinden bei Erhebung des . — durch Veränderung des Rechnungsjahres erwachsenden Nach⸗
der privatrechtlichen Behandlung anheimgegeben werden.
Verpflichtung der Gutsherrschaften zur subsidiarischen Ver⸗ 8 tretung ihrer Mieths⸗ und Dienstleute bei Schulleistungen. Obwohl
das Ministerial⸗Reskript vom 2. November 1837 in Betreff seiner recht⸗ lichen Begründung erheblichen Zweifeln unterliegt, scheint die sub⸗ sidiarische Verpflichtung doch begründet, auch nothwendig, um je Existenz der Schulen sicher zu stellen. 44) Vertretung des rstandes auf dem Provinzial⸗Landtage durch die Universität Königsberg. Obwohl der Landtag die hohe Bedeutung dieses GFegenstandes nicht verkannte, fand man sich doch außer Stande, den⸗ selben unter den bestehenden, auf Grundbesitz basirten Vertretungs⸗ rinzipien zu beantragen. 45) Wegen eines Pensions⸗Fonds und einer Frn und Gehalts⸗Erhöhung der Gymnasiallehrer, um ihre äußere Stellung mit ihrer Bedeutsamkeit als Bildner der Jugend in Ueber⸗ einstimmung zu bringen. Dem ersten Antrage ist bereits durch das Allerhöchste Propositions⸗Dekret vom 23. Februar c entsprochen wor⸗ den, im Uebrigen ist der Landtag der Meinung, daß für Rang und Gehalt auf angemessene Weise gesorgt sey. G
Provinz Sachsen.
Merseburg, 30. April. In der 23sten Plenar⸗Sitzung am 16. April wurde der Vortrag uͤber die Koͤnigl. Proposition wegen Errichtung von Ober⸗Appellations⸗Gerichten fuͤr die ee. Brandenburg, Pommern, Schlesien, Sachsen und
Zestyhalen fortgesetzt. Der Referent las das Gutachten des Ausschusses uͤber diesen Gegenstand vor, mit dem sich die Ver⸗ sammmlung dahin einverstanden erklaͤrte: „daß die Errichtung eines Ober⸗Appellations⸗Gerichts fuͤr die Provinz aus den vom Ausschuß angefuͤhrten Gruͤnden wünschenswerth, und daß die Ueberweisung aller appellablen Sachen an ein Ober⸗Appellations⸗ Gericht zu beantragen sey.“ — Dagegen wurde dasselbe in Be⸗ zug auf die den Mitgliedern eines solchen Gerichts zu gewaͤh⸗ rende gehaltliche Stellung deshalb abgelehnt, weil man theils Sr. Majestaͤt dem Koͤnige hierin nicht vorgreifen, theils im Allge⸗ meinen von der Angemessenheit der bisherigen Dienst⸗Gehalte und von einer gleichmaͤßigen Bestimmung fuͤr die kuͤnftigen uͤber⸗ zeugt zu seyn glaubte. Der Schluß⸗Antrag des Ausschuß⸗Gut⸗ achtens: die Errichtung des Ober⸗Appellations⸗Gerichts in einer Stadt, worin keine andere Ober⸗Behoͤrde ihren Sitz hat, ward zwar angefochten, indem angefuͤhrt wurde, daß sich in einer solchen Stadt viele Einrichtungen zum Behuf eines Appellations⸗Gerichts, als Bibliothek, Lokalien, Unter⸗Offizianten u. dergl. fäͤnden; bei erfolgter Abstimmung ward indeß der fragliche Antrag mit 49 gegen 19 Stimmen genehmigt.
Hierauf ward die Fortsetzung einer Petitionsschrift vorgetra⸗ gen, mit der die Versammlung sich einverstanden erklaͤrte. Es ward beantragt, an die in dieser Schrift enthaltenen Vorschlaͤge zu Verbesserung einzelner Dispositionen der allgemeinen Gerichts⸗ Ordnung auch den: wegen Aufhebung des Verbots des Verkaufs noch nicht eingeaͤrndteter Fruͤchte, anschließen zu duͤrfen. Im Betracht, daß dieser Vorschlag erst aus den stattgehabten Ver⸗ handlungen hervorgegangen, mithin die Petition nicht zu den verspaͤteten gehoͤre, und in Beruͤcksichtigung der Wichtigkeit des Gegenstandes, indem die bisherige Disposition Theil I. Tit. 29. §. 13 der allgemeinen Gerichts⸗Ordnung sich in der Prais fuͤr Glaͤubiger und Schuldner gleich nachtheilig befunden hat, geneh⸗ migte die Versammlung den Antrag: um Aufhebung oder Mo⸗ dification der fraglichen Gesetzstelle, wie solcher auch mit einem passenden Zusatz vorgelegt wurde.
Nun referirte ein Mitglied uͤber zwei von den Magistraͤten und Stadtverordneten von Magdeburg und Halle gestellte Antraͤäge auf Verwendung des Landtags: fuͤr Allerhoͤchste Aufhe⸗ bung einiger gesetzlichen Beschraͤnkungen bei der Waͤhlbarkeit staͤdtischer Abgeordneten und der Bestimmung wegen Fuͤh⸗ rung des Direktoriums der Ausschuͤsse auf den Landtagen. Der Refe⸗ rent legte dar, daß diese Antraͤge auf 7 Punkte hinausliefen, naͤmlich: 1) auf den, den als Bedingung der Waͤhlbarkeit vorgeschriebenen 10 jaͤhrigen Besitz fuͤr staͤdtische Abgeordnete zu mindern; wobei die Versammlung beschloß, daß, da beim lebhaften Geschaͤfts⸗ Umtriebe in großen Staͤdten der Haͤuserbesitz oͤfters wechsele, an des Koͤnigs Majfestaͤt die unterthaͤnigste Bitte zu richten: Einen nur 5jaͤhrigen Besitz als Beding der Waͤhlbarkeit fuͤr die Staͤdte huldreichst anzuordnen, indem man einen solchen fuͤr hinlaͤnglich halte, um Schein⸗Geschaͤfte auszuschließen und die Probe: ob der Acquirent eines Grundstuͤckes sich bei demselben behaupten koͤnne, gemacht zu sehen. Folgende vier Antraͤge gehoͤren der Stadt Magdeburg: 2) daß den Magistraten, d. h. deren Mitgliedern, die Grundbesitz⸗Bedingung (§. 10 des Gesetzes vom 27. Maͤrz 1824) erlassen werden moͤge. — Die Versammlung war dagegen einverstanden, daß, da der eigenthuͤmliche Grundbesitz die Basis unserer staͤndischen Vertretung sey, eine solche Ausnahme nicht zu beantragen bleibe, 3) daß auch Justiz⸗Kommissarien und Aerzte, welche Buͤrger sind, wie Gewerbtreibende, fuͤr waͤhlbar erklaͤrt und deshalb die Bestimmungen im §. 4 der Verordnung vom 8 Mai 1827 abgeaͤndert werden moͤchten. — Es ward fuͤr die
aͤhlbarkeit der Justiz⸗Kommissarien angefuͤhrt: daß ihnen nicht nur vorzuͤgliche Rechts, und Verfassungs⸗Kenntniß zuzutrauen sey, und daß sie dadurch, wie auch als geuͤbte Arbeiter landtaͤglichen Versammlungen sehr nuͤtzlich werden wuͤrden daß man daher nicht zu besorgen habe, Maͤnner aus ihrer Mitte auf Landtagen erscheinen zu sehen, die sich nicht des oͤffentlichen Vertrauens er⸗ freuten, da ihre offen daliegende Geschaͤftsfuͤhrung den desfallsigen Maßstab leicht an die Hand gaͤben. Hiergegen wurde 8 daß genug Maͤnner von Verfassungs⸗Kenntniß und der Lage des Landes auf den Landtagen anwesend waͤren, und daß insbesondere diestets in bedeutender Zahl gewaͤhlten aktiven Magistrats⸗Mitglieder diesem Beduͤrfniß entsprechen moͤchten; daß auch das juridische Prinzip hinreichend repraͤsentirt erscheine, daß es jedoch bedenklich sey, die Zahl der Beamten auf Landtagen zu vermehren, besonders, wenn es auf Kosten der Revpraͤsentation der eigentlichen Gewerbe ge⸗ schehen solle, da dann das Interesse von diesen bei den Diskussio⸗ nen der Gesetz⸗Entwuͤrfe leicht unter dem Vorwalten des bloßen Rechts⸗Punkts leiden duͤrfe: daß endlich zu besorgen sey, die Zahl der Justiz⸗Kommissarien auf Landtagen werde bei dem Einfluß — den sie unumgaͤnglich auf einen großen Theil des Publikums hätten — das sie daher oft vorzugsweise waͤhlen wuͤrde — zu uͤberwiegend werden, wodurch die Verhandlungen leicht schwieri⸗ ger und verwickelter werden moͤchten. Bei erfolgter Abstimmung erklaͤrte sich die Versammlung mit 59 Stimmen gegen 9 gegen die Beantragung der Erleichterung der Wahl von Justiz⸗ Kommissarien, wie nicht minder oͤffentlicher Beamten und
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Aerzte, die mit an Einstimmigkeit graͤnzender Stimmen⸗ Mehrheit abgelehnt wurde, zumal man bei den letzteren annahm, daß die vorzuͤglicheren Aerzte nie ihre Praxis auf so lange Zeit, als die Landtags⸗Geschaͤfte es erheischten, ver⸗ lassen wuͤrden. — 4) Der dritte von der Stadt Magdeburg allein ausgehende Antrag: daß die Waͤhlbarkeit der Gewerbetreibenden auch nach Niederlegung ihres Gewerbes aufrecht erhalten wer⸗ den moͤge, ward gleichfalls einstimmig, der Konsequenz wegen, abgelehnt. 5) Der letzte Antrag der Stadt Magdeburg ging auf Verwendung Seitens des Landtages fuͤr Abaͤnderung der Dispo⸗ sition im §. 40 des Gesetzes unterm 27. Maͤrz 1824, daß das Direktorium der Ausschuͤsse von Mitgliedern des ersten und zwei⸗ ten Standes zu fuͤhren sey; indem in solcher eine Zuruͤcksetzung des dritten und vierten Standes zu liegen scheine. Im Aus⸗ schusse waren die desfallsigen Meinungen getheilt geaͤußert wor⸗ den, indem die zu demselben gehoͤrenden Mitglieder der ersten beiden Staͤnde in der gesetzlichen Disposition schon deshalb keine Zuruͤcksetzung erblicken konnten, weil die Basis der provinzial⸗ staͤndischen Verfassung der Grundbesitz sey, und jedes Mitglied dieser Staͤnde solchen in hoͤherer Potenz fuͤr seine Person ver⸗ traͤte, als es in den beiden anderen Staͤnden der Fall sey. Die Ausschuß⸗Mitglieder von den beregten Staͤnden hatten dagegen die Zuruͤcksetzung dennoch annehmen zumuͤssen geglaubt, da der Ausschluß von Leitung der Ausschuͤsseso unbedingt ausgesprochen sey, weshalb sie denn auch die Beantragung der Aufhebung jener Disposition, na⸗ mentlich fuͤr den dritten und vierten Stand, wuͤnschen muͤßten. Man beschloß einstimmig, in Erwaͤgung der bei diesem Gegenstande so direkt entgegengesetzten Interessen der Staͤnde, alle weiteren des⸗ fallsigen Diskussionen zu vermeiden, vielmehr nur den Gegenstand selbst nebst Meinungen des Ausschusses in der Denkschrift an des Koͤnigs Majestaͤt ganz unterthaͤnigst vorzulegen. — Von der Stadt Halle waren folgende zwei Antraͤge ausgegangen: 6) der, auf Verleihung des Rechts, einen zweiten Vertreter fuͤr die Landtage waͤhlen zu duͤrfen, welcher darauf basirt ist, daß, da die Ritter⸗ schaft durch Allerhoͤchste Verleihung einer Stimmen an die groͤ⸗ ßeren Fidei⸗Kommiß⸗Besitzer, eine Stimme mehr, als ihr ur⸗ spruͤnglich zugetheilt gewesen, erlangt habe, eine Vermehrung der Stimmen der Städte gleichfalls angemessen seyn und der gedach⸗ ten Stadt, als der wichtigsten nach Magdeburg, zuzugestehen seyn moͤchte. Da der Antrag keine Unterstuͤtzung fand, vielmehr sich nur die Ansicht aussprach, daß die Sache wegen Vermehrung der Stimmen uͤberhaupt einestheils schon in Folge der Verhand⸗ lungen auf dem vierten Landtage abgemacht sey, anderntheils aber mehrere der Anwesenden Abgeordneten eine noch weit groͤßere Seelenzahl vertraͤte, als der Abgeordnete der Stadt Halle, so ward die Annahme dieser Petition in dieser Beziehung abgelehnt. Eben so 7) in Bezug auf die beantragte Theilnahme des Ma⸗ gistrats zu Halle bei der Wahl des dortigen Landtags⸗Deputirten, da sich nicht allein die Stadtverordneten gegen die Beschraͤnkung ihrer Befugnisse erklaͤrten, sondern man auch im Allgemeinen eine Ausnahme von der fuͤr die Staͤdte geeignet befundenen Wahl⸗
form fuͤr bedenklich hielt.
Merseburg, 1. Mai. Nachdem der sechste Saͤchsische Provinzial⸗Landtag gestern seine Arbeiten vollendet hatte, wurde derselbe heute nach beendetem Gottesdienste durch den Koͤniglichen Kommissarius Herrn Ober⸗Praͤsidenten Grafen von Arnim feier⸗ lich geschlosen. Die Versammlung trennte sich mit einem be⸗ geisterten Lebehoch fuͤr das Wohl Sr. Maäjestaͤt des Koͤnigs und des theuren Vaterlandes. Der Koͤnigl. Kommissarius vereinigte hierauf die Mitglieder der Staͤnde, so wie die Chefs der Behoͤr⸗ den vom Militair und Civil, der Geistlichkeit und Stadt ꝛc. im Schlosse zu einem Diener, bei welchem sich wiederholt die lebhaf⸗ testen Gefuͤhle der Anwesenden fuͤr das Wohl Sr. Majestaͤt des Koͤnigs und Ihrer Majestaͤt der Koͤnigin, so wie des ganzen Koͤ⸗ niglichen Hauses aussprachen.
Die von des Koͤnigs Majestaͤt dem Landtage befohlene Be⸗ rathung von 20 groͤßtentheils sehr wichtigen und umfassenden Gesetz⸗Entwuͤrfen und Reglements ist bis auf die Provinzial⸗ Rechte der Herzogthuͤmer Magdeburg und Sachsen, welche mit Allerhoͤchster Bewilliguug nach geschlossenem Landtage von den Deputirten dieser Landestheile allein begutachtet werden sollen, voͤllig beendet, auch sind 124 Petitionen der Provinz beim Land⸗ tage zur sorgfaͤltigen und gruͤndlichen Berathung gekommen, und hiervon 31 fuͤr geeignet erachtet worden, Seitens des Landtags der Allergnaͤdigsten Beruͤcksichtigung Sr. Majestaͤt empfohlen zu werden. 1 8
Provinz Westphalen. “
Muͤnster, 30. April. Bei der Berathung uͤber die von verschiedenen Seiten eingegangenen Petitionen wegen Schiffbar⸗ machung der Ems, wurde anerkannt, daß es fuͤr die Provinz von Wichtigkeit sey, die Hindernisse beseitigt zu sehen, welche die Benutzung dieses Communicationsmittels, des naͤchsten durch das die Provinz mit dem Meere verbunden, so sehr versperrten und beschraͤnkten. Die bequeme Lage der Ostfriesischen Kuͤstenplaͤtze zu Leer und Halle und die dadurch verursachten geringen Umla⸗ dungs⸗Kosten, die billigen Frachten auf dem Flusse selbst und die mit bedeutendem Kosten⸗Aufwande von der Hannoverschen Regie⸗ rung bewirkte Schiffbarmachung desselben bis zur Graͤnze boͤten die Mittel dar, nicht allein dir vielen Industrie⸗Erzeugnisse der Provinz und manche voluminoͤse Produkte auf dem wohlfeilsten Wege auszufuͤhren, sondern auch Handels⸗Verbindungen mit den Ostsee⸗ Hͤten der Monarchie anzuknuͤpfen, aus welchen die Provinz mehrere Gegenstaͤnde des Bedarfs vortheilhaft werde beziehen koͤnnen. Es wurde diesemnach an des Koͤnigs Majestaͤt die allerunterthänigste Bitte gerichtet, daß Allerhoͤchstderselbe gewaͤhren moͤchte: 1) auf den Grund des Wiener Vertrages vom 29. Mai 1815 und den Be⸗ stimmungen der Wiener Kongreß⸗Akte bei der Koͤniglichen Han⸗ noverschen Staats⸗Regierung die Aufhebung der vertragswidrig noch immer bestehenden druͤckenden Durchfuhr⸗Zoͤlle zu bewirken, und wegen der Erhebung billiger Schifffahrts⸗Abgaben eine Ver⸗ einbarung zu treffen; 2) die Vollendung der Schleusenbauten bei Rheine, so wie 3) zur Vermeidung der bedeutenden Unko⸗ sten, welche die Versteuerung der Guͤter zu Rheine wegen des Hin⸗ und Zuruͤckfahrens derselben von dem Ufer zum Zollamte
an Fuhrlohn, Bruͤcken- und Straßengeld veranlasse, die Anlage eines Abfertigungs⸗Bureaus an dem Flusse zu befehlen, insonder⸗ heit aber 4) die Anlage einer Chaussee von Muͤnster nach Gre⸗ ven zu verordnen, um den Fluß mit Frachtfuhrwerk erreichen zu koͤnnen. Unter Aussprechung des allerunterthaͤnigsten Dankes fuͤr die bereits bewirkte Schiffbarmachung der Stromstrecke zwi⸗ schen Greven und Rheine wurde noch die Bitte hinzugefuͤgt, daß Se. Majestaͤt zur Abkuͤrzung der Verbindung zwischen den Fabrikgegenden der Grasschant Mark und der Ems auch den Ausbau der Chaussee zwischen Herbern und Luͤnen Allergnaͤdigst verordnen moͤge.
Gleichmaͤßig hielten Staͤnde sich verpflichtet, den allerunter⸗
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thaͤnigsten Dank auszusprechen fuͤr die von Sr. Majestaͤt in der
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Kabinets⸗Ordre vom 23. Juni vorigen Jahres Allergnaͤdigst
gegebene Zusicherung des Ausbaues einer Chaussee von Muͤn⸗ ster nach Holland. Diese neue Verbindung mit dem wichti⸗ gen Nachbarstaate, ist fuͤr den groͤßten Theil der Provinz West⸗ phalen ein dringendes Beduͤrfniß, besonders seit der Einziehung des Max⸗Klemens⸗Kanals; sie wird dazu dienen, Handel und Landwirthschaft einer weiten Umgegend zu neuem Aufschwung zu beleben, außerdem aber mit den hinterliegenden Vereinsstaa⸗ ten einen gedeihlichen und lebhaften Verkehr zu vermitteln. Der letztere Zweck wird um so vollstaͤndiger zu erreichen seyn, wenn Se. Majestaͤt gleichzeitig den vollstaͤndigen Ausbau der kurzen Wegestrecke zwischen Wiedenbruͤck und Delbruͤck, der, obgleich laͤngst beschlossen, seither noch nicht zur Ausfuͤhrung gekommen ist, zu befehlen geruhen, und dadurch die direkte Verbindung zwischen Paderborn und Wiedenbruͤck, resp. zwischen Holland und Kassel herbeifuͤhren moͤchten; wogegen man jetzt zwischen Paderborn und Wiedenbruͤck einen Umweg von 7 Stunden zu machen genoͤthigt ist. Aus diesen Gruͤnden glaubten Staͤnde hoffen zu duͤrfen, Se. Majestaͤt werde die allerunterthaͤnigste Bitte gnaͤdig aufnehmen, die recht baldige Ausfuͤhrung des frag⸗ lichen Chaussee⸗Baues huldreichst anzuordnen. 28
Aus Anlaß zweier dem Landtage ugegangenen Petitionen, wovon die eine die Theilnahme der Staͤnde fuͤr den Ausbau ei⸗ ner Anschluß⸗Eisenbahn von Halle uͤber Kassel, Paderborn nach Lippstadt, die andere den schon auf fruͤheren Landtagen angeregten Bau der Rhein⸗Weser⸗Eisenbahn zum Gegen⸗ stande hat, einigte sich die Staͤnde-Versammlung — geleitet von der Ueberzeugung, daß beide Communicationsstraßen in vielfacher Beziehung fuͤr die Provinz von uͤberaus hoher Wichtigkeit sind, — in dem Wunsche: daß des Koͤnigs Majestaͤt allerunterthaäͤnigst ge⸗ beten werde, den Eisenbahn⸗Unternehmungen die moͤglichste Unter⸗ stuͤtzung angedeihen zu lassen.
In der desfallsigen Vorstellung wird das Interesse das der den Kern der Zukunft in sich schließende Eisenbahn⸗Verkehr im Allgemeinen und die in Rede befindlichen Bauten insonderheit fuͤr Westphalen und als Verbindungswege zwischen den westlichen und oͤstlichen Provinzen fuͤr die Monarchie, so wie fuͤr das ge⸗ sammte deutsche Vaterland, unzweifelhaft haben, hervorgehoben und die Hoffnung ausgesprochen, daß die Anschlußbahn zwischen Halle uͤber Kassel und Paderborn nach Lippstadt auf Staats⸗ Kosten werde gebaut werden, sofern aus Ruͤcksichten der entge⸗ genstehenden Terrain⸗Schwierigkeiten ein Bau auf ien nicht zu ermoͤglichen seyn sollte.
Zeitungs⸗Nachrichten. DEECCC11A1X2“
EIla boI
St. Petersburg, 1. Mai. Die hiesigen Zeitungen publiziren nachstehendes Kaiserliches Manifest:
„Von Gottes Gnaden Wir Nikolaus der Erste, Kaiser und Selbstherrscher aller Reußen u. s. w. u. s. w. u. s. w. Thun hiermit allen Unsern getreuen Unterthanen kund. Die Vermählung Unseres geliebte⸗ sten Sohnes und Thronfolgers, des Cäsarewitsch und Großfürsten Alexander Nikolajewitsch mit der Großfürstin Maria Alexandrowna, Tochter des Großherzogs von Hessen⸗Darmstadt, ist am 16ten d. M. in der Kathedrale Unseres Winter⸗Palais in Unserer Gegen⸗ wart und im Beiseyn geistlicher und weltlicher Personen vollzo⸗ gen worden. Indem Wir dieses Uns erwünschte Ereigniß be⸗ fkannt machen und befehlen, Unserer geliebtesten Schwiegertochter, der Gemahlin Unseres Thronfolgers, den Titel Cäsarewna und Großfürstin beizulegen, zweifeln Wir nicht, daß Unsere getreuen Unterthanen auch jetzt ihre Gebete mit den Unsrigen zu dem Allmäch⸗ tigen und liredsr eer gen Gott vereinigen werden, auf daß er die Un⸗ serem Herzen theueren Neuvermählten mit seiner väterlichen Gnade be⸗ wahren und ihren Bund, so wie ihre gegenseitige Liebe durch sorgenlo⸗ ses Glück im Laufe vieler Jahre segnen möge, zu Unserem Troste so⸗ wohl, wie zum Troste Unserer geliebtesten Gemahlin der Kaiserin Alerandra Feodorowna und Unseres gesammten Kaiserhauses, so wie zum Wohle Unseres lieben, getreuen Rußlands, welches bei seiner in⸗ nigen Ergebenheit nie aufhören wird, mit Uns alle Unsere Hoffnungen und Freuden zu theilen. Gegeben zu St. Petersburg, am 16. (28.) Tage des April, im Jahre nach Christi Geburt tausend achthundert ein und vierzig, und Unserer Regierung im sechzehnten.“
Zur Feier der Vermaͤhlung des Großfuͤrsten Thronfolgers haben Se. Majestaͤt noch ein zweites Manifest erlassen, wodurch neue Bestimmungen zur Erleichterung von Anleihen erlassen wer⸗ den, welche dem Adel aus den Reichs⸗Kredit⸗Anstalten bewilligt werden koͤnnen. Zu diesem Behufe werden die Russischen Gou⸗ vernements in drei verschiedene Klassen eingetheilt. Die Dar⸗ lehens-Summen werden nach Verhaͤltniß der Seelenzahl der Bauern bewilligt, und zwar auf Guͤtern erster Klasse fuͤr jeden Mann, der nicht weniger als vier Desstaͤtinen urbaren Landes hat, 70 und im entgegengesetzten Falle 60 Rubel; auf Guͤtern 2ter Klasse fuͤr jeden Mann 60 und endlich auf Guͤtern dritter Klasse fuͤr jeden Mann 50 Rubel. Am Schlusse dieses Manifestes heißt es⸗ „Indem Wir diese Maßregeln festsetzen, verbleiben Wir bei der⸗ selben festen Hoffnung, welche Wir bereits bei der Erleichterung der Darlehen im Jahre 1830 ausgesprochen haben, namentlich, daß die neuen Vorschuͤsse nicht zu Launen des Luxus, und nicht 8 Vermehrung der Schulden fuͤr Verschwendung, sondern zur
erbesserung der adeligen Guͤter, zu steigender Vervollkommnung des Ackerbaues, und zu Erweiterung der doͤrflichen und jeglicher anderen nuͤtzlichen Industrie benutzt werden moͤgen. Es 1- angenehm zu glauben, daß auch diese Hoffnung ebenso 1 1 lung gehen werde, wie, unter dem Beistande des 1- chsten, Unsere uͤbrigen Plaͤne und Entwuͤrfe zum Besten Unseres ge⸗ treuen und geliebten Rußlands allmäalig in Ausfuͤhrung gebracht
1304 8 einen Kaiserlichen Ukas ist festgesetzt, daß von jetzt ab die Gemahlinnen der Caͤsarewitsche und Thronfolger von Ruß⸗ land immer den Titel Caͤsarewna fuͤhren sollen.
Am Tage ber Vermaͤhlung des Großfuͤrsten Thronfolgers haben Se. Majestaͤt der Kaiser auch einen Ukas erlassen, durch welchen ein neues Reglement zur Versorgung von Militairs niedern Grades, die sich in Krondoͤrfern niederlassen wollen, publizirt wird. Gleichzeitig sind alle Geldstrafen erlassen worden, die wegen Zuruͤckhaltung von Soldatenkindern von Erfuͤllung der Militairpflicht zu zahlen sind und die sich am 1. Jan. d. J. auf die Summe von 1,210,106 Rubel Silber beliefen.
Der Kriegsminister, General der Kavallerie, Graf Tscherny⸗ schew, ist am Tage der Vermaͤhlung des Großfuͤrsten Thronfol⸗ gers in den Fuͤrstenstand des Russischen Reichs erhoben worden.
Die Hauptstadt ist an den drei letzten Abenden glaͤnzend er⸗ leuchtet gewesen und die Freude der Einwohner uͤber das gluͤck liche Familien⸗Ereigniß, das am 28sten d. M. im Kaiserlichen Hau stattgefunden, giebt sich von allen Seiten kund. Der Kaiser hatt zur Vermaͤhlung des Großfuͤrsten Thronfolgers, außer den hoͤch
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sten Staͤnden, auch die beiden ersten Gilden der Russischen Kauf⸗ leute und die fremden hier etablirten Kaufleute einladen lassen.
8 Durch einen Kaiserl. Tagesbefehl vom 28sten d. M. sind bei der Armee zahlreiche Befoͤrderungen angeordnet. Der Groß⸗ fuͤrst Thronfolger ist allen Regimentern attachirt worden, deren Chef der Kaiser ist. Zu Generalen der Infanterie wurden er⸗ nannt: die General⸗Lieutenants Uschakoff I., Krassowsky I., Ti⸗
mofejeff I., Neidhardt IJ., Graf Kleinmichel und Prinz Peter von Oldenburg; zu Generalen der Kavallerie: die General⸗Lieutenants Graf O’'Rourke I., Baron Geismar und Knorring l.; zu Ge⸗ neralen der Artillerie: die General⸗Lieutenants Staden und Schul⸗ mann I.; 9 General⸗Majors wurden zu General⸗Lieutenants und 7 Obersten zu General⸗Majors befoͤrdert. — Zahlreiche Ordens⸗ verleihungen haben an jenem Tage ebenfalls stattgefunden.
Frankreich.
Paris, 2. Mai. Der Moniteur veroͤffentlicht einen Theil der an den Koͤnig gestern aus Anlaß seines Namensfestes gerichteten Reden die Gratulations⸗Rede des Grafen von Appony,
/ Namen des diplomatischen Corps, lautet folgendermaßen: „Sire, Sie kennen die Gesinnungen des diplomatischen Corps fuͤr Ihre Koͤnigliche Person; wir ergreifen mit Eifer die Gele⸗ genheit, welche der Jahrestag des Namensfestes Euer Majestaͤt
uns bietet, um die erneute Huldigung derselben darzubringen. Beharrlich in unsern Wuͤnschen fuͤr Alles, was mit dem Gluͤcke Ew. Mafestaͤt zusammenhaͤngt, schaͤtzen wir uns gluͤcklich, daß es uns vergoͤnnt ist, Ihnen dieselben bei einer feierlichen und Ihrem vaͤterlichen Herzen so theuren Gelegenheit auszudruͤcken. Die Taufe des Grafen von Paris wird fuͤr Sie und fuͤr Ihre er⸗ lauchte Familie ein Anlaß hoher Freude und Hoffnungen und fuͤr uns ein Pfand der Fortdauer der Wohlthaten seyn, welche die Vorsehung Ihnen und Ihrer Familie bis auf diesen Tag verliehen hat. Dies, Sire, sind bei dieser Gelegenheit unsere Wuͤnsche und Erwartungen, und wir ersuchen Ew. Majestäͤt, die⸗ elben mit unseren ehrfurchtsvollsten Begluͤckwuͤnschungen zu ge⸗ nehmigen.“
Der Koͤnig erwiederte: „Das diplomatische Corps kennt den Werth, den Ich auf die Gesinnungen lege, welche Sie Mir in
einem Namen ausgedruͤckt haben. Es gereicht Mir zur Freude, dieselben in dem Augenblicke zu vernehmen, wo, wie Sie sagen, die Feier der Taufe Meines Enkels fuͤr Meine Familie und fuͤr Mich ein neues Pfand der goͤttlichen Obhut ist, von der Wir bereits so viele Beweise empfangen haben. Indem Ich Ihnen fuͤr die Wuͤnsche danke, welche Sie Mir darbringen, ersuche Ich
Sie, den Ausdruck derer entgegegen zu nehmen, die Ich fuͤr das Gluͤck der Souveraine hege, welche Sie bei Mir repraͤsentiren.“ b Von den uͤbrigen Reden heben wir noch die des Herrn Sauzet,
räͤsidenten der Deputirten-Kammer heraus. Derselbe sagte:
„Sire, in diesem Jahre vermischt sich der Koͤnigliche Namens— tag mit einer andern Feierlichkeit, welche die Deputirten⸗Kammer ebenfalls wie ein Familienfest begruͤßt. Die Revpraͤsentanten des Landes erneuern heute Ew. Majestaͤt die Versicherungen jenes ehrerbietigen und unerschuͤtterlichen Vertrauens, welches die Haupt⸗ staͤrke eines National⸗Koͤnigthums ausmacht, und fuͤr das Herz Ew. Majestaͤt der suͤßeste Trost und die edelste Belohnung seyn muß. Morgen wird der Koͤnig auf den Erstgebornen des Thron⸗ erben die Segnungen der Religion herabrufen, die allem was sie beruͤhrt, den Charakter der Groͤße und der Dauer aufdruͤckt. Der morgende Tag, Sire, wird ebenfalls ein Tag der Freude und der Hoffnung seyn. Sie werden sich dem Volke zeigen, stolz auf Ihre schoͤne Familie, die vollstaͤndig um Sie versammelt ist; denn wir koͤnnen diejenigen nicht als abwesend betrachten, die anderswo muthig dem Vaterlande dienen. Die Staatsgewal⸗ ten werden sich um Sie draͤngen, Sire, gluͤcklich in dem Gedan— ken, daß die Fortpflanzung Ihrer Dynastie ein Pfand fuͤr die Zu⸗ kunft des Landes ist. Diese Zukunft vorzubereiten und zu ver⸗ buͤrgen, Sire, daran arbeiten alle guten Franzosen. Die Depu⸗ tirten⸗Kammer traͤgt das ihrige dazu bei, unterstuͤtzt von dem Einflusse, der ihr gebuͤhrt. Sie hat das Recht, dies am Schlusse einer müͤhevollen Session zu sagen, wo ihre durch die hoͤchsten Fragen der Politik so lebhaft in Anspruch genommene Sorgfalt noch Zeit gefunden hat, um so viele, fuͤr das moralische und ma— terielle Wohl des Landes so wichtige Verbesserungen zu bewerk⸗ stelligen: von der Arbeit der Kinder an, die die Hoffnung des Landes sind, bis zu der Organisation der Armee, die seine Staͤrke ausmacht. Wir werden, Sire, diese große Aufgabe stets im Auge behalten; moͤge die Vorsehung taͤglich mehr jene na⸗ tionale Regierung befestigen, deren Institutionen allen Pruͤ⸗ fungen siegreich widerstehn! Moͤge Ihr Enkel, belehrt durch die edlen Beispiele zweier Koͤniglichen Generationen, fuͤr unsere Nach⸗ kommen jenes Buͤndniß der Freiheit mit der Monarchie fortsetzen; welches Frankreich in Ihrer Person gegruͤndet hat, und welches Ew. Majestaͤt, wie das Land mit einer Beharrlichkeit aufrecht er⸗ halten haben, deren Wohlthaten die oͤffentliche Vernunft wuͤrdigt, und von der die Zukunft, wenn das Schweigen der Leidenschaften eintritt, und die Stimme der Geschichte sich vernehmen laͤßt, noch lauter sprechen wird!“
Der Koͤnig erwiederte: „Mein ganzes Leben ist der Be⸗ gruͤndung jenes gluͤcklichen Buͤndnisses der Monarchie mit der Freiheit gewidmet gewesen, welches fuͤr die eine wie fuͤr die an⸗ dere die sicherste Buͤrgschaft ist. Wenn unter uns keine Monar⸗ chie mehr ohne oͤffentliche Freiheiten moͤglich ist, so hat die Er⸗ fahrung der vergangenen Zeiten uns ebenfalls gelehrt, daß die Monarchie der Aufrechthaltung der Freiheiten nicht minder noth⸗ wendig ist. Es macht Mich gluͤcklich, der Kammer, die Ich so zahlreich um Mich versammelt sehe, zu sagen, daß der Ausdruck Ihres Vertrauens eine der suͤßesten Belohnungen ist, die Mir fuͤr Meine Anstrengungen zu Theil werden koͤnnen. Die Kam⸗ mer kennt den Werth, den Ich auf dieses Vertrauen lege; sie weiß, wie sehr Ich Mich immer bestrebt habe, dasselbe da— durch zu erlangen, daß Ich Mich Meinem Lande aufrich⸗ tig ergeben zeigte, die Angriffe und Verleumdungen ver⸗ achtete, und immer bereit war, dasjenige zu unterstuͤtzen, von dem Mir Mein Gewissen sagte, daß es nuͤtzlich fuͤr das Wohl Frankreichs, fuͤr sein Gluͤck und fuͤr die Zukunft unserer Insti⸗ tutionen sey.
mit lebhaftem Zurufe aufgenommen.) Ich freue Mich, daß die Kammern in dem Augenblicke versammelt sind, wo Ich Meinen Namenstag mit der Taufe Meines Enkels vereinigt habe. Er wirkt schon durch seine Existenz zur Befestigung des Thrones mit; er wird auch durch seine guten Eigenschaften und durch die Ge⸗ sinnungen, die von Meinem Sohne und von Mir auf ihn uͤber⸗ gehen werden, dazu mitwirken, die Ruhe und die Freiheiten der Nation zu sichern; er wird auf diese Weise die Unterstuͤtzung verdienen, die Sie Mir in der Zukunft schon fuͤr ihn ver⸗ kuͤnden. Moͤge er, stark durch den Beistand der großen Staats⸗ koͤrper und durch das Vertrauen der Nation, sein Land vor all den Uebeln bewahren, welche die politischen Verirrungen in ihrem Gefolge haben! Ich danke der Kammer noch einmal fuͤr die
— (Diese Worte, die der Koͤnig mit Waͤrme und nicht ohne Erschuͤtterrung sprach, wurden von den Deputirten
hhat Ihrer Malestt ein S
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Gefuͤhle, welche sie Mir dargelegt hat, und Ich erneuere ihr aus vollem Herzen den Ausdruck der Liebe, die Ich ihr widme.“ (Die letzten Worte des Koͤnigs wurden abermals mit lautem Beifall aufgenommen.)
Die Rede des Grafen Appony im Namen des diplomatischen Corps, und die darauf ertheilte Antwort des Koͤnigs, sind ihrer besonderen Kuͤrze halber aufgefallen. Man war gewohnt, in diesen Reden eine wenn auch nur sehr allgemein gehaltene An⸗ deutung von dem guten Vernehmen zwischen den Maͤchten zu finden, und das Ausbleiben dieser Vrrsicherung hat einiges Miß⸗ behagen in der oͤffentlichen Stimmung erregt.
In einem hiesigen Blatte liest man: „Diesen Morgen besuchten wir die Kirche Notre Dame. Die Vorbereitungen aus Anlaß der Taufe des Grafen von Paris sind nicht von besonde⸗ rer Pracht. Inmitten des Kreuzes der Kirche steht das Tauf⸗ becken, auf beiden Seiten befinden sich zwei große Tribuͤnen. Die Pfeiler des Schiffes sind mit karmoisinrothem, mit goldenen Franzen besetzten Sammet behaͤngt; an den Kapitalen der Saͤu⸗ len prangen Trophaͤen und dreifarbige Fahnen. Die Lehne der Galerieen des Umkreises ist roth ausgeschlagen. In den Nischen des Schiffes sind Medaillons von Heiligen angebracht. Eine Art Pavillon von bronzener Farbe, ohne Decorationen, ist am Eingange des Portals aufgestellt. Ueber der Gallerie der Koͤ⸗ nige, an der großen Facade, befindet sich eine Reihe von 50 dreifarbigen Fahnen. Auf der Spitze der Tribuͤne wehen 2 Tri⸗ colore⸗Oriflammen, und von der großen Gallerie haͤngen drei gewal⸗ tige Tricolore⸗Banderoles herab. Um 8 ½ Uhr besetzte die Munizi⸗ palgarde die Auai's, uͤber welche der Zug gehen sollte; auf ver⸗ schiedenen Punkten waren Bataillons von der Linie aufgestellt. Um 10 ½ Uhr setzte sich der Cortoge in Bewegung und erreichte um 11 Uhr die Kirche Notre⸗Dame. Ueber 100,000 Menschen waren auf den Auai's des Louvre, der Megisserie und dem Pont Notre⸗Dame zusammengedraͤngt, die in dem Programme bezeichnet waren. Als aber der Corteège an der Carrousselbruͤcke anlangte, ließ ihn der Polizei-⸗Praͤfekt ploͤtzlich die Richtung aͤn⸗ dern und es bewegte sich nun der Zug nach der Kirche Notre⸗ Dame uͤber die Carousselbruͤcke, den Quai Malaquai, den Quai Canti, den Pont⸗Neuf, den Quai des Orfevres, und dem AQuai du Marché⸗Neuf. — Eine in Straßburg angekommene tele⸗ graphische Depesche von Paris, 2. Mai enthaͤlt Folgendes: „Die Taufe Sr. Koͤnigl. Hoheit des Grafen von Paris ist in der Notre⸗Dame⸗Kirche feierlich begangen worden. Der Koͤnig, die Koͤnigin, die Belgischen Majestaͤten, saͤmmtliche Mitglieder der Koͤniglichen Familie, die beiden Kammern und säͤmmtliche Staats⸗ behoͤrden wohnten der Feierlichkeit bei, die sehr glaͤnzend ausfiel. Alles ist in der groͤßten Ordnung voruͤbergegangen. Der Koͤnig ist so eben in die Tuilerien zuruͤckgekehrt; uͤberall wurde Se. Majestaͤt mit dem lebhaftesten Zurufe begruͤßt.
Die oͤffentlichen Lustbarkeiten, welche gestern stattfanden, wa⸗ ren so wenig, wie noch nie, besucht. Es ist dies hauptsaͤchlich der großen Hitze und den Besorgnissen von Unruhen, die man unter der Bevoͤlkerung zu verbreiten gesucht hatte, zuzuschreiben. Wie dem auch sey, der Tag ging ganz friedlich vorüber.
Der Moniteur parisien enthaͤlt Folgendes: „Seit zwei bis drei Tagen ist in gewissen Blaͤttern nur von Aufregungs⸗ und Unruhe⸗Symptomen in Paris die Rede. Man spricht von außerordentlichen Versammlungen des Ministers⸗Conseils, die von von den Besorgnissen der Regierung gerechfertigt werden. Dies sind Erfindungen, zu welchen die Lage der Hauptstadt nie weni⸗ ger Veranlassung gegeben hat. Man begreift nicht, wie ernst⸗ 8 Journale sich zur Verbreitung solcher Geruͤchte hergeben
nnen.
Valenciennes, 29. April. Die Arbeiten an der Eisenbahn von Lille nach Valenciennes werden endlich beginnen; dem Ver⸗ nehmen nach haben die Unternehmer der Ziegellieferung Befehl erhalten, ihre Operationen zu beginnen, und die Verwaltung hat schon durch Anschlag bekannt machen lassen, daß die Arbeiten von Roubaise bis zur Graͤnze fuͤr die Section von Lille, und von der alten Schelde bis zur Graͤnze fuͤr die Section von Valenciennes am 26. Mai auf der Nord⸗Praͤfektur zugeschlagen werden sollen. Alle vorbereitenden Arbeiten der Ingenieure sind beendet und die Verwaltung ist im Stande, alle geforderten Kredite zu bewilligen. Die Section von Valenciennes bis Blanc⸗Misseron wird im Juli 1842 beendigt seyn und fuͤr die Circulation eroͤffnet werden koͤnnen. Bis dahin wird die Belgische Eisenbahn die Graͤnze er⸗ reicht haben. Man wird also in hoͤchstens 15 Monaten von dem aͤußersten Ende des Weichbildes von Valenciennes in Einem Tage auf einer Eisenbahn, welche zugleich drei Reiche, Frankreich, Bel⸗ gien und Deutschland mit einander verbinden wird, bis zum Rhein fahren koͤnnen. — Seit einigen Tagen sieht man in Va⸗ lenciennes viele Spanische Fluͤchtlinge in der Flamaͤndischen Blouse mit der Baskischen Muͤtze. Diese ehemaligen Soldaten des Don Carlos kommen von Cambrai und Arras und suchen Arbeit, da die “ der Regierung fuͤr sie mit dem J. Juni aufhoͤren werden.
Gestern Abend hieß es, daß die Franzoͤsischen Truppen in Algier eine Niederlage erlitten haͤtten, und daß der Herzog von Aumale gefaͤhrlich verwundet worden sey. Briefe aus Algier von einem sehr neuen Datum melden, die Truppen werden sich nicht vor den ersten Tagen des Mai in Bewegung setzen, weshalb man glauben darf, daß die Geruͤchte von Uebelwollenden ersonnen sind.
Tulle, 29. April. Prozeß Laffarge. Diamanten⸗Dieb⸗ stahl. Zu heute war Madame Laffarge wegen des bekannten Dia⸗ manten⸗Diebstahls vor das hiesige Zucht⸗Polizeigericht geladen. Der Sitzungs⸗Saal, der um 8 Uhr Morgens eröffnet wurde, war nicht sehr zahlreich besucht, da man schon Tags zuvor wußte, daß Madame Laf⸗ farge wegen eines ernsten Unwohlsevns nicht erscheinen würde und da es sich vorläufig auch nur um eine Rechtsfrage handelte. Um 10 Uhr ward die Sitzung eröffnet. Herr Koraly erschien als Vertheidiger der Civilpartei der Familie Leautand. Herr Lachaud trat als Vertheidi⸗ ger der Madame Laffarge auf. Er erklärte, daß er sich mit Bedauern genö⸗ thigt sehe, einen Aufschub zu verlangen, da der Gesundheits⸗Zustand feiner Klientin ihr nicht erlaube, heute zu erscheinen. Zwei Aerzte, welche die
Angeklagte heute besucht hätten, würden dem Gerichte bezeugen, daß sie nicht ohne Gefahr ihr Zimmer verlassen könne. — Herr Koralv widersetzte sich sehr lebhaft jedem ferneren Aufschub und gab nicht un⸗
deutlich zu verstehen, daß er die Krankheit für verstellt halte. einer ziemlich lebhaften Debattte zwischen den beiden Vertheidigern sandte das Gericht einen dritten Arzt zu der Angeklagten, um über ih⸗ ren Gesundheitszustand Bericht zu erstatten.
Verhandlungen bis zu Montag, den 3. Mai verschoben werden sollten.
contumacim gegen sie gefaͤllte Urtheil, richterstattung appelliren und daß Herr Berryer ihre Vertheidi⸗ gung fuͤhren werde. 1“
Großbritanien und Irland.
London, 1. Mai. Herr Maurokordato, bisher Griechischer Gesandter am hiesigen Hofe, hat vorgestern der Koͤnigin sein Ab⸗ berufungsschreiben und der Tuͤrkische Botschafter, Schekill Efendi,
b 8 Souverains uͤberreicht.
nmantg.
Die Times laͤßt es sich besonders angelegen seyn, die dem Parlamente vorgelegten Aktenstuͤcke uͤber die orientalische Frage, aus denen sie 88 und zu einzelne Piecen ihren Lesern mittheilt, zu beleuchten und danach ihr Urtheil uͤber die Politik Lord Pal⸗ merston's und Lord Ponsonby's zu faͤllen. So sagt dieses Blatt mit Hinsicht auf die vom Commodore Napier in Liverpool und Manchester gehaltenen Reden unter Anderem: „Der erste und in der That der vornehmste Punkt in der orienta⸗ lischen ee ist die Annahme, daß Mehmed Ali nie aufgehört haße, die agressivsten und ehrgeizigsten Entwürfe gegen die Pforte zu näh⸗ ren, daß er im Jahre 1839 der angreifende Theil gewesen, und daß nichts Geringeres, als die bewaffnete Intervention Europa's ihn am Vorrücken gegen Stambul habe verhindern fönnen. Das mehrerwähnte Volum von Aktenstücken über die orientalischen Angelegenheiten bestä⸗ tigt aber, unseres Erachtens, diesen fundamentalen Vordersatz keines⸗ weges. Folgendes schreibt Oberst Campbell unterm 7. Mai 1839 ₰ Lord Palmerston: „„Graf Nesselrode scheint seine Depesche. auf sehr unrichtige Data gegründet zu haben, wenn er in Mehmed Ali den an⸗ greifenden Theil sieht. Weit entfernt, daß Mehmed Ali der ⸗ fende wäre, ist es Ttatsache, daß einige Monate hindurch die „ Lord Ponsonbv's an mich und die Depeschen von Baron Stürmer un Admiral Roussin an ihre General⸗Konsuln hier (in Alerandrien) von den Kriegs⸗Rüstungen des Sultans, seiner Absicht, Sprien anzugrei⸗ fen, und den Bemühungen der verschiedenen Gesandten, ihm von einem so vorschnellen Schritte abzurathen, sprechen. Was Mehmed Ali betrifft, so kann ich zuversichtlich behaupten, daß es niemals seine Absicht war der aktive Angreifer zu werden, die Sprischen Gränzen zu überschreiten und dem Heere des Sultans entgegenzurücken.““ Graf Medem versicherte im Juni, dem Lord Granville in Paris, sein Bruder habe ihm aus Alerxandrien geschrieben, daß, wenn es zu Feindseligkeiten käme, es die Schuld des Sultans seyn würde. Unterm 13. Juli, nachdem die Ereignisse die verderbliche Thorheit der Türkischen Politik bethätigt hatten, bemerkt
Oberst Campbell: „„Der Sultan muß eingesehen haben, daß Mehmed
Ali ihn nicht angreifen konnte, noch durfte, weil in diesem Falle alle Mächte gegen Letztern stehen würden. Der Sultan hatte folglich den Pascha nicht zu fürchten. Augenscheinlich war es das Interesse Ruß⸗ lands, den Sultan vorwärts zu drängen.““ Wie benahm sich mittler
weile Lord Ponsonby? Vergebens blättern wir in den Depeschen nach
einem Beweis, daß er die damaligen Instructionen seiner Regierung, behufs der Erhaltung des Friedens und Verhinderung des Kriegs, energisch erfüllt habe. Am 22. Mai sagte ihm Nuri Efendi, „„von einigen Botschaftern werde der Pforte dringend gerathen, keinen Krieg zu unternehmen.”““% An diesen Rathschlägen hatte Lord Ponsonby offenbar nicht Theil genommen, denn der Zweck des Türkischen Mini⸗ sters war, Gewißheit zu erhalten, ob, um den Sultan am Losschlagen zu verhindern, die Britische Flotte sich der Osmanischen Seemacht auf ihrer Fahrt gegen Svrien und Aegypten in den Weg legen würde. In jenem Moment hätte Lord Ponsonby durch eine energische Erklärung im Sinne seiner Instructionen die Wahrscheinlichkeit eines Krieges sehr vermindern können; statt dessen antwortete er, die Britische Regierung werde sich nie bei einem Versuche betheiligen, die hohe Pforte eines ihrer Souverainetätsrechte zu berauben, und die Brititische Flotte habe keinen Befehl, ein feindseliges Vorrücken des Kapudan Pascha zu ver⸗ hindern. Mit anderen Worten, unser Botschafter erklärte, Großbrita⸗ nien werde weder mit Worten noch mit Schlägen ins Mittel treten, um seinen Türkischen Bundesgenossen an den selbstmörderischsten Hand⸗ lungen zu behindern. Fünf Tage später verwirft Lord Ponsonhy mit Verachtung Mehmed Ali's Erklärung, worin er nichts Geringeres als die Forderung einer Theilung des Osmanischen Reichs er⸗ blickte, welcher der Sultan sich nicht unterwerfen könne ohne den Verlust seiner geistlichen Suprematie, des Kalifats, und welche für die Britischen Interessen verderblicher als die Nieder⸗ lage des Türkischen Heeres durch die Aegypter sey. Diese Ansicht ist durch alle Personen, die an Ort und Stelle waren, voll⸗ kommen widerlegt. Lord Palmerston indessen gab den Meinungen sei⸗ nes Botschafters den Vorzug vor den Thatsachen und Versicherungen, die er regelmäßig von seinen ofstziellen Agenten in Syrien und Aegvp⸗ ten vernahm. Gleich Tages darauf, als er die telegraphische Nachricht von der Schlacht bei Nisib erhalten, und bevor noch die Details dieses Ereignisses bekannt seyn konnten, erklärte er, „„die Schlacht sey trotz der Remonstration und Warnungen der fünf Maͤchte geschlagen wor⸗ den, der Pascha sey der angreifende Theil gewesen, und das Schlacht⸗ feld liege jenseits der Syrischen Gränzen.“”““ Unseres Dafürhaltens
n 1— Da dieser mit dem der beiden ersten Aerzte übereinstimmte, so entschted das Gericht, daß die dlung 1b New⸗York; A. R. Die Gazette de France erklaͤrt, daß sie gegen das in Lennor und Herr Courteney, von der Englischen Armee; Tyrone wegen ungetreuer Be⸗ f
war der Krieg, wenn nicht wirklich eröffnet, doch unvermeidlich gewor den, als Hafis Pascha über den Euphrat ging; denn, wie Iörahim sagte: „„wozu konnte er den Fluß überschritten haben, als um mich anzugreifen?““ Aber selbst nach diesem Siege machte Ibrahim auf die ihm vom Capitain Caillier überbrachten Befehle augenblicklich halt. Diese Thatsachen bestärken allerdings die von Sir Charles Napier nachdrücklich ausgesprochene Meinung, daß, wenn wir uns von vornherein entschlossen hätten, dem Mehmed Ali Frie⸗ den und den ruhigen Besitz einer untergeordneten Autorität innerhalb gewisser Schranken zu sichern, anstatt auf den Sultan zu hören, als er von Vernichtung des Rebellen sprach, die Vortheile unserer Freund⸗ schaft bei Mehmed Ali so viel vermocht haben würden, als die Furcht vor unserer Macht, um ihn von allen Eroberungs⸗ und Usurpations⸗ Entwürfen abzubringen. „„Die Gefahr““, sagt Lord Palmerston un⸗ term 1. August 1839, „„welche die Türkei bedroht, ist die angemaßte Macht Mehmed Ali's.“ Wir wollten, das wäre die ganze Gefahr gewesen! Aber die Russische Macht von außen und die Türkische Ohn⸗ macht von innen sind weit mehr zu fürchten. Der Beweis liegt zu Tage, denn jetz⸗ wo Mehmed Ali gefährlich zu seyn aufgehört hat, sind die Gefahren des Türkischen Reiches zum mindesten eben so groß, der Fortbestand desselben eben so ungewiß, der Zustand seiner Regie⸗ rung eben so elend wie zuvor. Die Haupt⸗Ursache zur Besorgniß lag demzufolge nicht in dem Element, das wir beseitigt haben, 89 L minder sichtbar, aber desto wirkungsreicher, auf einer anderen
Der Oberst⸗Lieutenant Graf Cardigan findet nun auch bet den Blaͤttern seiner Partei keine Entschuldigung mehr, und es moͤchte wohl das Gerathenste fuͤr ihn seyn, sich freiwillig aus dem Dienst zuruͤckzuziehen. Bisher hatten ihn die Tory⸗Zeitungen noch zu halten gesucht, aber durch die koͤrperliche Zuͤchtigung, die er an einem Sonntage, ja noch dazu am Ostersonntage, an einem Soldaten hat vollziehen lassen, hat er gegen die Englische Kir⸗ chensitte in solchem Grade verstoßen, daß die Times jetzt einen voͤlligen Bannfluch uͤber ihn ergehen laͤßt, aͤrger als es die libe⸗ ralen Blaͤtter jemals gethan. Sie nennt ihn einen elenden Wicht, der von Ehre schwatze und sich der teuflischsten Handlungsweise nicht scheue. Wir hoffen zuversichtlich“, so schließt sie ihr Ana⸗ thema, „daß irgend ein unabhaͤngiges Mitglied im Unterhause bei erster Gelegenheit den Gordischen Knoten durchhauen und auf eine Adresse an die Krone antragen wird, damit dieser edle Graf Cardigan von der Oberst Lieutenants⸗Stelle beim I1ten
Nach Husaren⸗Regiment, wo er noch dazu der Stellvertreter des Ge⸗
mahls der Koͤnigin ist, entfernt werde.“
Nachstehendes ist das Verzeichniß der Passagiere, welche sich, nach Angabe oͤffentlicher Blaͤtter, am Bord des bissetzt ver⸗ mißten Dampfschiffes „Praͤsident“ befinden: P. C. Pfeffel, aus Warburg, aus New⸗York; Lieutenant F.
Power und Bedienter, aus England; C. A. D. Meisegares, aus Philadelphia; S. Mails, aus New⸗York; C. L. Cadet, aus Buenos Ayres; T. Palmer, aus Baltimore; Dr. M. Forner, aus Cuba; T. Blanchor, aus Cuba; John Fraser, aus New ⸗York; A. van Lohe jun., aus Amsterdam; A. S. Byrne, aus Lon⸗ don; Thorndyke, aus New⸗York; W. W. Martin, aus England; E. B. Hawell mit einem Freunde, aus New⸗York; A. Livingston, aus New⸗York; G. G. Cookman, aus Washing⸗ ton; D. Deuchar, aus Schottland; 8 EE eine