1841 / 128 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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Kom!

A Xh C. Roberti, aus New⸗York; J. Leo Wolf

Kinde; e. veg. 8* Hamburg; Mohring. Im Ganzen 21 2 en, worunter 2 Kinder. Cookman aus Washington ist 2 21 Senats der Vereinigten Staaten und einer der an⸗ bee. Geistlichen der Amerikanischen Episkopal⸗Methodisten; gesare die Amerikanische Bibel⸗Gesellschaft bei der bevorstehen⸗ de, elzesfejer der Britischen und auswaͤrtigen Bibel⸗Gesellschaft

repraͤsentiren. Bö. Harvey, der bisherige Gouverneur von Neu⸗ Braunschweig, ist zum Gouverneur von Neufundland und dessen

Dependenzien ernannt worden.

Belgien.

ruͤssel, 3. Mai. An die Stelle der leidenschaftlichen 1 Monate scheint allmaͤlig eine ruhige Ueber⸗ legung zu treten, welche von den Ursachen, Anlaͤssen oder Vor⸗ wäͤnden der letzteren Ereignisse mehr abstrahirt, um die dadurch herbeigefuͤhrte neue Lage der Dinge ins Auge zu fassen und an sich selbst zu pruͤfen. Obgleich wir keinesweges der Politik das Wort reden wollen, welche mit dem gewoͤhnlichen Schlagworte des fait accompli, das Urtheil von dem Vorgefallenen ablenken und allein auf den gegenwaͤrtigen Zustand fixiren moͤchte, so ist doch auch nicht zu uͤbersehen, daß fuͤr den Staatsmann wie füͤr den Geschichtsforscher die objektive Auffassung ein wesentliches Moment ist. Haben doch ohnehin die Ereignisse oft eine weit tiefere Begruͤndung in sachlichen Verhaͤltnissen, die von den streitenden Theilen oder dem der Zeit noch zu nahestehen⸗ den Beobachter nur unklar erkannt werden. Hier in Beigien haben sich die beiden Haupt⸗Parteien, die katholische und libe rale, immer entschiedener und schroffer gegenuͤbergestellt. Die erstere, eifrig und thaͤtig, hat die ihr in der Constitution einge⸗ raͤumten Freiheiten benutzt, um uͤber das ganze Land ein Netz von geistlichen oder durch Geistliche geleiteten Anstalten zu iehen, die andere reicher an Worten, aber kaͤrger an Thaten, 9 lange mit einer Art von Gleichguͤltigkeit und Selbstvertrauen dem Umsichgreifen der Gegenpartei zugesehen und nur bei einzel⸗ nen Gelegenheiten, z. B. bei den Wahlen ihre Thaͤtigkeit so wie ihre Kraͤfte gezeigt. Wir wissen nicht, ob wir ihr nicht zuviel Ehre erzeigen, wenn wir die Meinung aussprechen, daß dieselbe so sehr von der Macht und dem Durchdringen der liberalen Ideen uͤberzeugt war, daß sie ein thaͤtigeres Auftreten fuͤr uͤber⸗

esidirenden Griechischen Bischof nach dem Lager der

fluͤssig haͤlt. Seit einiger Zeit hat aber dieselbe hinreichende An⸗ laͤsse gehabt, sich von diesem Irrthume zu uͤberzeugen. An die I1 Stelle der selbst wohlgefaͤlligen Zuversicht ist nun eine durch un⸗ politisches Betragen der Gegenpartei genaͤhrte Erbitterung getre⸗ ten, so daß man wohl die Frage aufwerfen kann, ob nicht die Par⸗ teien noch weiter auseinandergehen und der Kampf noch heftiger werden wird. Daß jedoch die Ausgleichung ein durch den gesel⸗ schaftlichen Zustand Belgiens gegebenes Beduͤrfniß ist, bewiest daß schon das vorige Ministerium, dieselbe als einen Zweck seines Wirkens aufstellte. Freilich ist dieser Zweck, wie aus den That⸗

sachen erhellt, nicht erreicht worden. Die Gruͤnde des Mißlingens lagen nicht so sehr in seinem Willen, als in den Umstaͤnden, in

der Stellung der Parteien oder, wie seine Gegner behaupten, in seiner eigenen Zusammensetzung. Das jetzige Kabinet hat sich denselben Zweck als Hauptaufgabe seines Daseyns gesetzt. Es erhebt sich nun auch wiederum die Frage, ob es ihn wird errei⸗ chen koͤnnen, jetzt, da die Rollen bloß umgekehrt erscheinen und die liberale Partei, welche dem Ministerium seinen Ursprung vorwirft, dasselbe ebenfalls nicht nach seinen Handlungen, sondern nach seinen gemuthmaßten Tendenzen zu beurtheilen angefangen hat. Allein so schwierig die Loͤsung der Aufgabe ist, so scheint doch die Aussicht darauf etwas naͤher geruͤckt, da die liberale Partei weniger zaͤh und halsstarrig an einem einmal angenom⸗ menen Standpunkte festhaͤlt und sich mehr von den vorliegenden Thatsachen bestimmen laͤßt. Moͤge das jetzige Kabinet zwischen die Extreme hindurch auf den gesunden Sinn der großen Mehr⸗ ahl der Beobachter lossteuern und sein Daseyn wird zum Wohl des Landes gesichert seyn. ““ Seit dem Antritts⸗Cirkular sind bis jetzt zwei Hauptbeschluͤsse aus dem Ministerium des Innern hervorgegangen; der eine be⸗ trifft die Wiedererwaͤhlung der zu Ministern ernannten Deputirten, der andere die Gesamimtpruͤfung (concours) der Kollegien oder Gymnasien. Das Wahlgesetz verordnet, daß die zu hoͤheren Aem⸗ tern befoͤrderten Deputirten binnen einem Monate neuen Wahlen unterworfen werden sollen. Da nun die neuen Minister sich, mit Ausnahme des Kriegs⸗Ministers, saͤmmtlich in dieser Lage be⸗ finden, so haͤtten dem Gesetze nach den 14. Mai neue Wahlen fuͤr sie stattfinden muͤssen. Nun werden aber in diesem Jahre gesetzlich fuͤr die Wiedererneuerung der Haͤlfte der Deputirten⸗ Kammer, in 5 Provinzen neue Wahlen am 8. Juni vorgenom⸗ men, und es wuͤrde dies zur Folge haben, daß mancher von den Ministern, welche diesen Provinzen angehoͤren, sich in kurzer Zeit zwei⸗ mal den Wahlen haͤtten unterziehen muͤssen. Der Minister des Innern hat daher bei dieser Gelegenheit das Wahlgesetz nicht buch⸗ stäblich, sondern seinem Geiste nach interpretiren zu duͤrfen ge⸗ glaubt und deshalb den einen Wahltermin mit dem zweiten allge⸗ meinen verbunden. Der Ministrr hat zur Rechtfertigung dieser Auslegung mehrere Faͤlle angefuͤhrt, wo die Wahlen einige Tage spaͤter stattgefunden haben; allein wollte man auch die Thatsachen an sich zugeben, ohne auf die sie begleitenden Umstaͤnde naͤher einzugehen, so berechtigt doch die Zuruͤckschiebung von einigen Tagen nicht zu einer anderen von mehreren Wochen. Außerdem wo es sich um Gesetze handelt, ist auch der klare Buchstabe hei⸗ lig, koͤnnten nicht ebenfalls unvorhergesehene Umstaͤnde ein aber⸗ maliges Einberufen der Kammern vor den neuen Wahlen noͤthig machen, und wuͤrden dann nicht mehrere Provinzen nur eine un⸗ vollständige Repraäsentation besitzen. Es ist auch diese vom Mi⸗ nister vorgenommene Auslegung von sonst guͤnstig fuͤr das neue Kabinet gestimmten Personen mißbilligend aufgenommen worden, und es duͤrfte die Maßregel selbst auf das Resultat einiger Wah⸗ len nicht ohne Einfluß seyn.

Deutsche Bundesstaaten.

Karlsruhe, 2. Mai. (Bad. Bl.) Eine Deputation der Abgeordneten⸗Kammer, mit ihrem Praͤsidenten an der Spitze hatte heute Mittag um halb zwei Uhr die Ehre, Sr. Koͤnigl. Hoheit die Antwort⸗Adresse auf die Thronrede zu uͤberreichen, in welcher es unter Anderem heißt:

„Mit Deutscher Gesinnung stets bereit zur treuen Erfüllung der pflichten gegen das gemeinsame Deutsche Vaterland, stark durch seine und das auf gesicherten Rechtszustand gegründete wechselsei⸗ uen von Deutschlands Fürsten und Völkern, wird die Deutsche üa TT“ geleitet 9 Ausgaben prüfen, welche durch die Anordnungen noth⸗ vne ee. sind, die Ew. Königl. Hoheit, durch die politischen wendi Deutschlands veranlaßt getroffen haben, damit das Groß⸗ Bereitschaft sey, die gegen den Deutschen

2 Bund übernommenen Verpflichtunge . 8 Mit Ew. Königl. Hoheit huldvolle 7 emn

Eintracht

ige Vertrauen 1 vFeton stets jeder Gefahr gewachsen.

Verhältnisse 2 Eer e2, ngen vollständig zu erfüllen. Freude vernahmen wir

ng der Bereitwilligkeit, Landes,

mit welcher die Jugend des

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ergangenen Anrufe folgend, Ihren Erwartungen entsprochen hat. Gleiche Bereitwilligkeit zu jeglichem Opfer, wir sprechen es aus vor Ibrem erhabenen Throne, werden Ew. Königl. Hoheit bei Ihrem ganzen Volke finden, wenn die Vertheidigung von Fürst und Vaterland dazu aufruft. Mit gleicher Freude erfüllte uns die von Ew. Königl. Hobeit ausgesprochene Anerkennung, daß in dem Großherzogthum nur eine Gesinnung der Treue und Liebe zum Vaterland herrscht, zu dem Lande, welches unter dem Schutze seiner ihm theuern Verfassung Ew. Königl. Hoheit Scepter segnet, und zum gemeinsamen Deutschen Vaterlande. Diese Gewißheit erhöht die von uns aufrichtig getheilte Freude Ew. Königl. Hoheit über den neuerdigs gesicherten Frieden. Möge er lange dauern und reichliche Früchte bringen. Wir erblicken ein neues Pfand hiefür in der Vervollständigung des Vertheidigungsspstems des Deutschen Bundes, und sehen deshalb mit regem Interesse den uns hier⸗ über gnädigst zugesagten Eröffnungen entgegen, welche unsere Uleberzeugung bekräftigen mögen, daß hierdurch der südwestlichen Gränze derjenige Schutz gewährt werde, der eben so völkerrechtlichen Traktaten, als dem Geiste eines Bundes entspricht: welcher, gegründet zur Erhaltung der Fußeren wie der inneren Sicherheit Deutschlands, und der Unabhängig⸗ keit und Unverletzbarkeit der einzelnen Deutschen Staaten, in der Ver⸗ letzung eines Theils die Gefährdung des Ganzen erblickt.“

Fulda, 3. Mai. Ihre Koͤnigl. Hoheit die Gemahlin des Prinzen Friedrich von Preußen traf heute Abend, unter dem Na⸗ men einer Graͤfin von Hohenstein, nebst Gefolge hier ein.

v“ * Wien, 1. Mai. Briefe aus Belgrad vom 27sten, also

von sebr neuem Datum, melden, daß die Insurrection in Bul⸗ ggarien seit den letzten Nachrichten keine weitere Fortschritte ge⸗

Der Pascha von Nissa hatte den in jener Stadt Insurgen⸗ en gesandt, um mit ihnen in Unterhandlung zu treten. Ueber en Erfolg der Bemuͤhungen dieses geistlichen Wuͤrdentraͤgers war beim Abgange der Stafette, welche gegenwaͤrtige Nachrich⸗ ten hierher brachte, in Belgrad nichts bekannt geworden. Die Post aus Konstantinopel, welche noch immer nicht eingetroffen ist, war bis in die Naͤhe von Scharkoi, einem von den Insur⸗ genten besetzten Orte, gelangt, als sie sich genoͤthigt sah, nach Sophia zuruͤckzukehren, um von dort aus den Umweg uͤber Rachowa zu nehmen Verschiedene Privat⸗Korrespondenzen der Allgemeinen Zeitung aus Italien besprechen die Mission des Bischofs Lonovic's in Be⸗ treff der Regulirung der kirchlichen Angelegenheiten Ungarns und behaupten, daß die Negociation dieses Prlaͤlaten in Rom erfolg⸗ los gewesen sey. Wir glauben aus guter Quelle versichern zu koͤnnen, daß diese und alle bisher von Deutschen Blaͤttern ver⸗ oͤffentlichten Angaben uͤber die Mission des Bischofs Lonovichs auf einer halben und unvollstaoͤndigen Kenntniß der Thatsachen beruhen. Die Abreise des Fuͤrsten Staats⸗Kanzlers nach dem Johan⸗ nisberg ist auf die ersten Tage des kommenden Monats fest⸗

g nmn Madrid, 25. April. Die gemischte Kommission hat den wichtigen Beschluß gefaßt, daß der Senat und die Deputirten⸗ Kammer in vereinigter Sitzung, durch Aufstehen und Sitzenblei⸗ ben uͤber die Zahl der Mitglieder, welche die Regentschaft bilden wuͤrden, abstimmen sollen. Versammlungen von Senatoren, tri⸗ nitarischen und unitarischen Deputirten sind fuͤr diesen Abend an⸗ gekuͤndigt. Die allgemeine Meinung ist noch immer, daß der Herzog von Viloria uͤber alle uͤbrigen Kandidaten obsiegen werde.

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Ratibor, 22. April. Das Oppelner Amtsblatt macht Folgendes bekannt: „Aus den, in Gemaͤßheit der Allerhoͤchsten Kabinets⸗Ordre vom 5. September 1835, durch freiwillige Bei⸗ traͤge und Geschenke gebildeten Fonds zur Unterstuͤtzung huͤlfsbe⸗ duͤrftiger Kinder gestorbener Justiz⸗Beamten ist im Jahre 18409 fuͤr acht und dreißig Kinder zusammen die Summe von 573 Rthlr. verabreicht und dadurch jeder dieser armen Waisen eine nothduͤrftige Unterstuͤtzung gewaͤhrt worden.“

acht habe.

Trier, 25. April. Die Auswanderungen nach Amerika nehmen wieder zu. Die meisten der Auswanderer gehoͤren den suͤdlichen Kreisen des hiesigen Regierungs⸗Bezirks an, und be⸗ zeichnen als Grund der Auswanderung die Hoffnung, ihre und der Ihrigen Existenz dort sicherer zu begruͤnden, als dies bei der in den suͤdlichen Kreisen des Regierungs⸗Bezirks vorhandenen dichten Bevoͤlkerung und der großen Theilung des Grund⸗Cigen⸗ thums moͤglich ist.

Aachen, 30. April. (Aachn. Ztg.) In der Gegend von nden, Frenz, Langerwehe, Eschweiler und Stolberg wurde in er Nacht vom 22sten zum 23sten d. M. eine nicht unbedeutende Erderschuͤtterung wahrgenommen. Nach den Berichten eines ge⸗ nauen Beobachters, der Zeuge dieses Phaͤnomens gewesen, fand die Erderschuͤtterung in Inden 5 Minuten vor halb 2 Uhr statt. Die Schwingungen gingen von Ost nach West. Abends 19 Uhr war die Luft heiter, mit geringem Ostwinde, das Barometer zeigte 27 Z. 2,4 L. Die Wirkungen des Stoßes äaͤußerten sich theils durch Bewegung leicht beweglicher Gegenstaͤnde, das Schau⸗ keln einer Wiege, das ploͤtzliche Arbeiten eines Webstuhles, theils durch ein starkes unterirdisches Getoͤse.

Suhl, 4. Mai. Se. Koͤnigl. Hoheit Prinz Adalbert traf vorgestern Abends, von den Behoͤrden und dem zahlreich ver⸗ sammelten Volke auf das Freundlichste begruͤßt, hier ein und trat Tags darauf, nach Besichtigung der neu errichteten Wassen Fabrik, die Ruͤckreise an.

Sp. 1, Z. 29, ist statt: „Verfasser“” zu lesen

: Vorfechter.

Wissenschaft, Kunst und Literatur. gs ädtisches Theater.

so hat die Aufführung der zweiten Oper der It ihnen in bei weitem höheren G ben, als die Aufführung der Lucrezia Borgia.

matischen Werih der Gemma von Vergy Stimmen der Freunde der neueren Italiänischen Musik von den entschiedenen Gegnern derselben wo so ist sie doch auffallend auf Effekt gear und voll anziehender Melodieen. Un theils mit Kraft und Wohllaut der Stimme zelnen und im Ensemble ausgeführt, so da meine gute Wirkung nicht verfehlt bleiben konnte.

Berichtigung. Im gestrigen Blatte der St. Ztg., S. 537,

Wenn nicht alle Zeichen trügen, aliänischen Sänger rade die Gunst des Publikums erwor⸗

Mögen über den dra⸗ von Donizetti selbst die getheilt seyn, llen wir gar nicht reden, beitet, reich an wirksamer Kunst d diese Scenen wurden meisten⸗ n, mit Präcision im Ein⸗ ß eine anscheinend allge⸗ itsrolle) und lebhafter . Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen.

eit und Raum gestatten uns indeß nicht, in ein viel⸗ 1 8 seitiges Detail . Aufführung einzugehen, wiewohl die bloße Erwäh⸗

cont, die wir schon aus der ersten Vorstellung kennen, ist mit einem Sopran von beinahe drittehalb Oktaven im Umfang ausgestattet, ihre Stimme ist besonders in der Höhe und Tiefe wohlklingend, etwas schwächer in den Mitteltönen, ausgezeichnet ist das Vibrato, dessen sie vermöge der Geschmeidigkeit ihrer Stimme so mächtig ist, und das sie mit großer Fertigkeit zu gebrauchen weiß. Neu waren Herr Pal.- trinieri, als Graf von Vergy, und Herr Vitali, als junger Araber, der Erstere im Besitz eines vollkräftigen und durchaus sonoren Bariton, sein Vortrag ist dem Geiste des Italiänischen Idioms gemäß aufs beste ausgebildet, und auch er weiß zu gebrauchen, was er so reichlich besitzt. Dem Herrn Vitali hat die Natur einen Tenor von nicht gewöhnlichem Umfang und recht schönem Klang verliehen; zwar scheint er sich dieser Gunst vollkommen bewußt zu sevn; aber man kann ihm auch schwerlich streitig machen, daß er sich bemüht, ihrer würdig zu seyn. Das Feuer, das ihn beseelt, tbeilt sich allen Zuhörern mit, und der Beifall, den er gleichmäßig mit den beiden Vorgenannten ge⸗ wann, schien nur ein abgedrungener Zoll der aufgeregten Gefühle zu seyn. Am Schlusse wurden diese drei Genannten mit dem vollständig⸗ sten Applaus hervorgerusen.

Dauer der Eisenbahn⸗Fahrten am 6. Mai.

A bgang Abgang von B8mn

Zeitdauer

Zeitdauer von St. M.] Potsda m. St.] M.

41 uUm 6 ½ Uhr Morgens.. Vormitt.. Nachmitt..

Um 8 Uhr Morgens .. 11 Vormitt.. I“ 9⁄ 2 Nachmitt.. V 46 - 12 ¾

ö 43 1 Abends...

49 - Abends ... Tö“ 2 -— 8 1

Meteorologische Beobachtungen. Morgent Nachmutags Avends Nach einmaliger 6 Uhr. 2 hr. 10 ilhre.. Beobachtung.

1841.

Lustdruck.... 335,74 par. 336 01“„Par. 330 21“ „par. Quellwärme 7 3" R. Luftwaͤrme . * 10 20 N. + 20 40 R. + 11,3 R. Flußwarme 13 00 R. Thaupunkt.... +t. 8,70 R. + 12 60 R. + 800 R. Bodenmwaͤrme 13 2“ R. Dunstsattigung 89 "Et. 56 vCt. 77 vGt. Rusdünstung 0,30 ‧Rd. halbheiter. bezogen. bezogen. Niederschlaa 00. Wind W. W. W. Waͤrmewechsel + 20 50 Wolkenzug ... . W. *+ 10 09. Saaesmittel: 335 99 var. . 1400 4 97 76W. Berline v Den 7. Mai 8 Pr. Cour. 24 8 Briek. Geld. 8 St. Schuld-Sch. 4 104 ⁄1 1 103 ½ Actien. Pr. Eugl. O bl. 30. 4 102 101 ½ rl Pots. Eisenb. 5 127 88— Präm., Sch. der (do. do. Prior. Act. 4b Ree Seebandlung. 82 Mgd. Lpz. Eisenb 113 2 112 ½ Kurm. Schuldv. 102 ¼ 101 ¾

sdo. do- Prior. Act. 4 102 ¼

24 2 82* Neum. Schuldv. 3⁸ 1021 2 V 101 ⁄¾4 Berl. Anh Eisenb 15 Berl. Stadt-Obl. 4 1033 8 sdo. do. Prior. Act. 4 102 ¼ Elbinger do. 100

Düss. Elb. Eis. 5 97 Dauz. do. in Th. 48 do. do. Prior. Act. 58ö 102 %l Westp. Pfandbr. 39 101 101 Grofsh. Pos. do. 4 105 ⁄h Gold al mareo Ostpr. Pfandbr. 3 ½ 101 ྼ 101 ½à [Friedrichsd'or Ponun. do. 3 103 1 1025⁄1 [Aud. Goldmün- Kur- d.N lrn. 46. 74 102 zen à 5 Th. Schlesische do. 348] 102 ⁄½2 Disconto 1113“3“ Amsterdam, 3. Mai.

Niederl. wirkl. Schuld 517 ⁄1. 5 % do. 99 ⁄2. Kanz-Bill. 25 ¾. 5 % Span. 22 ½¼. Passive. —. Ausg. —. Ziusl. Prouss. Priüm. Pol. —. Oesterr. 104 ⁄⁄.

Hör . 1841.

EW1I Brief. Geld.

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Sch. —.

Antwerpen, 2. Mai. 9 5 2 82—” Zinsl. —. Nene Anl. 2115/16 G.

Frankfurt a. M., 4. Mai.

Oesterr. 5 % Met. 107 ¾ G. 4 % 99 ¼ G. 2 ½ % 56 G. 1 % 24 ½ G. Bank-Act. 1979. 1977. Partial- Obl. —. Loose zu 500 Fl. 135 ¼. 135. Loose zu 100 Fl. —. Preuss. Präm. Sch. 83 G. do. 4 % Anl. 101 %9 G. Poln. L. oose 71 ¾. 71 ¾. 5 % Span. Anl. 24 24A³ 8. 21¹/2 % Holl. 51 1⁄à2. 513⁄118.

Eisenbahn-Actien. St. Germain 700 G. Versailles rech- tes Ufer 360 G. do. linkes 230 G. München Augsburg 86 ½ G. Strafs- burg-Basel 235 G. Leipzig-Dresden 99 ½ Br. Köln-Aac 98 ½

Hamburg, 5. Mai. Baunk-Actien 1655 Br. Engl. Russ. 108.

KCnil5 Sonnabend, 8. Mai. Im Schauspielhause: Nathan der Weise, dramatisches Gedicht in 5 Abth., von G. E. Lessing. (Hr. Seelig vom Stadttheater zu Bremen: den Tempelherrn als Gastrolle.) 2 18 Sonntag, 9. Mai. Im Opernhause: Die Stumme von Portici, große Oper in 5 Abth., mit Ballet. Musik von Auber⸗ (Hr. Erk, vom K. K. Hof⸗Operntheater zu Wien: Masaniello⸗ als Gastrolle.) Preise der Plaͤtze: Ein Billet in den Logen es 1 Rthlr. 10 Sgr. ꝛc. 8 Im ETT1.1.“ Ein Wort des Fuͤrsten, Schauspiel in 5 Abth., von A. P. Hierauf: Eine Treppe hoͤher, Schwank in 1 Akt von A. Cosmar. Montag, 10. Mai.

des ersten Ran⸗

Im Schauspielhause: Capriciosa, Lust⸗

iel in 3 Abth., von C. Blum. (Mad. Peroni⸗Glaßbrenner: Pie n . Der Platzregen als Ehe⸗

Capriciosa, als Gastrolle.) Hierauf: 1. 9 1 1“ dramatisirte v in 2 Abth., von E. Raupach. Koͤnigsstaͤdtisches Theater.

8asen. Vierte Italiaͤnische Opern⸗Vorstellung.) II Barbiere di Seviglia. Opera buffa in 3 Atti. Musica del Maesteo Rossini. (Signor Giovanni Savio und Signor Pietro Négri, (primi Buffi) werden hierin als Bartolo und Basilio zum ersten⸗ male auftreten.) W

Preise der Plätze: Ein Platz in den Logen und im Balkon des lsten Ranges: 1 Rthlr. ꝛc. 8

Textbuͤcher, in Italiaͤnischer und Deutscher Sprache sind Abends an der Kasse à 5 Sgr. zu haben. 1

Der Anfang der Italiaͤnischen Opern⸗Vorstellungen ist um 6 ½ Uhr. Die Kasse wird um 5 ½ Uhr geoͤffnet.

Sonntag 9. Mai. Zum erstenmale: Das Duell⸗Mandat, oder: Ein Tag vor der Schlacht. Militairisches Drama in 5 Akten, frei nach dem Franzoͤsischen bearbeitet, von Vogel. (Hr. Euling, vom Theater zu Klagenfurt, neu engagirtes Mitglied

dieser Buͤhne: Baͤrmann als Antrittsrolle.) I“

Gedruckt bei A. W. Hapn.

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nung aules einzeln Woblgelungenen das beste Lob aussprechen würde. Nur der drei Haupi⸗ Partteen können wir gedenken: Signora For⸗

Großbrit. u. Irland. 8 gesetze. Unterh. Lord Stanley verschiebt die Irländische Wähler⸗

Berlin, Sonntag den 9en Mai

Staats⸗SZ

mtl Nachr 8 b g

Eandrans⸗Angelegenheiten. Brandenburg. Holz⸗Diebstahl. Schlesien. Schließung des Landtages. Sachsen. Theilweise Veräußerung von Grundstücken. Gemäßigte Taren bei ländlichen Ervtheilungen. Ständ. Ausschuß. Holzdiebstahl und Jagdverge⸗ hen. Petitionen. Westphalen. Steuer⸗Erlaß. Einer Steuer⸗ Emäßigung wird der Vorzug gegeben vor einer Auszahlung d. Nach⸗

laß⸗Summe.

antreich. Paris. Die Taufe des Grafen von Paris. Ver⸗ mischtes. Straßburg. Eröffnung der Eisenbahn und Einwei⸗ hung des Kanals zwischen Rhein und Rhone.

Oberh. Erklärungen in Betreff der Korn⸗

Registrirungs⸗Bill. London. Abreise des Hofes nach Windsor.

Handels⸗ und Schifffahrts⸗Convention zwischen Großbritanten u. dem

Preuß. Zoll⸗Verbande. in den Engl. Kolonien.

Fonds⸗Sammlung zu neuen Bischofssitzen

Große Flachsspinnerei in Leeds. Niederl. Ersparnisse beim Kriegs⸗Budget. Belgien. Brüssel. Privatschreiben.

richtigung über die Zahl der Klöster in Belgien.) Deutsche Bundeost. Karlsruhe. laubs⸗Verweigerungen. Spanien. Madrid. Die Unitarier und Trinitarier in der Regent⸗ schaftsfrage. Türkei. Belgrad. Allgemeine Bewegung unter den Christen in der Europäischen Türkei. Zahl der Katholiken in Damaskus. a Plata⸗Staaten, Feindseligkeiten zwischen Rosas und der Repu⸗

Amtliche Nachrichten.

1X4X“

Se. Majestaͤt der Koͤnig haben Allergnaͤdigst geruht:

Dem bei der Staats⸗Buchhalterei angestellten Geheimen Hofrath Luͤdke den Rothen Aodler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife zu verleihen; und

Dem Professor an der Universitaͤt zu Koͤnigsberg und Di⸗ rektor der dortigen Sternwarte, Geheimen Regierungs⸗Rath Dr. Fr. W. Bessel zu gestatten, den von dem Koͤnige von Schwe⸗ den Majestaͤt ihm verliehenen Nordstern⸗Oeden zu tragen.

Der bisherige Landgerichts⸗Referendarius Dr. jur. Ernst Her⸗ mann Hoͤchster ist auf den Grund der bestandenen dritten Pruͤ⸗ fung zum Advokaten im Bezirke des Koͤnigl. Appellationsgerichts⸗ hoses zu Koͤln ernannt worden. . 8

Dem Barbierer Ferdinand Zores zu dem 5. Mai 1841 ein Patent auf eine fuͤr neu und eigenthuͤmlich erachtete Metall⸗ Composition zum Schaͤrfen von Messern fuͤr den Zeitraum von Vier Jahren, von jenem Tage an gerech⸗ net, und fuͤr den Umfang der Monarchie ertheilt worden.

Duͤren ist unter

Abgereist: Der Koͤnigl. Belgische außerordentliche Gesandte

und bevollmaͤchtigte Minister am hiesigen Hofe, General⸗Major Wilmar, nach Braunschweig.

Landtags⸗Angelegenheiten.

hVVbbeee

Berlin, 8. Mai. 24ste Plenar⸗Versammlung vom 26. April. Der Gesetz⸗Entwurf den Diebstahl von Holz⸗ und anderen Wald⸗Produkten betreffend, lag zur Bera⸗ thung vor

Das Gesetz vom 7. Juni 1821 hat, wie die Versammlung nach Anleitung des Ausschuß Gutachtens sich vergegenwaärtigte, wegen des haͤufiaen Vorkommens von Holz⸗Diebstaͤhlen und wegen der eigen⸗ thuͤmlichen Verhaͤltnisse, unter welchen sie ausgefuͤhrt zu werden pfle⸗ gen, fuͤr deren Bestrafung besondere Bestimmungen aufgestellt, welche sich im Wesentlichen auf ein erleichtertes Beweis⸗ und abgekuͤrz⸗ tes Strafverfahren und eine nur conventionelle Bestrafung der ersten Begehunasfaͤlle durch Geldbußen zuruͤckfuͤhren lassen. Eine

zwanziajaͤhrige Erfahrung hat die Zweckmaͤßigkeit dieser Vorschrif⸗

ten bewaͤhrt; es sind daher dem gegenwaͤrtigen Gesetz Entwurf die⸗

selben Prinzipien untergelegt und nur die Modificationen hinzu⸗

gefuͤgt worden, welche im Laufe der Zeit als nothwendig aner⸗ kannt worden sind. gende Punkte:

1¹) Der Begriff des Holz⸗Diebstahls, der nach den Bestim⸗

dieses Gesetzes bestraft werden soll, ist Ruͤcksichts des bjekrs nicht nur bestimmter und umfassender aufgestellt als in

86g Gesetze vom 7. Juni 1821, sondern die analoge Anwendung auch auf Diebstahl an anderen Wald⸗Produkten (76 79), bei

welh aͤhnleche Ruͤcksichten wie bei nicht gefaͤlltem Holz vorwal⸗ en, z. B. an Straͤuling, Abraum u. s. w., ausdruͤcklich ausge⸗

sprgehen, Hiermit erklaͤrte sich die Versammlung zwar einver⸗ stan g wuͤnschte aber dem Gesetze eine noch weitere Anwendung Saes Flagen zu sehen, als dasselbe bei allen Diebstaͤhlen an es moͤge zur Holznutung oder zu anderen nicht, Pfab . fgc⸗ zu geschlossenen Waldungen gehoͤren oder Parks und Obstplanta lung ward zu - stimmt, daß Holzentwendungen wuͤrden, wenn d 5

gen entwendeten Holzes.

aller Art am besten vermieden

Len. Verhaftung eines katholischen Bischofs in Gibraltar. Verhältnisse zwischen den Europäern und Chinesen.

1 n. (Beschluß des Ministers des Innern in Betreff der Gesammt⸗Prüfungen der Gymnasien. Be⸗

Antrag in Bezug auf die Ur⸗

Diese betreffen der Hauptsache nach fol⸗ wendet wird.

ollte, mit alleiniger Ausnahme des in Gaͤrten, Die Versamm⸗ diesem Antrage besonders durch die Ansicht be⸗

ich das vom Gesetze eigenthuͤmlich erleichterte

Beweis⸗Verfahren dem Diebe die Hoffnung der Straflosigkeit moͤglichst abgeschnitten werde.

2) Die Gradation der Strafe ist im Entwurf geäͤndert, indem, statt fruͤher der erste und zweite Ruͤckfall gleichmaͤßig mit der Strafe des 6fachen Werthes des gestohlenen Holzes bedroht war, jetzt diese Strafe nur beim ersten Ruͤckfall, beim zweiten Ruͤckfall aber dann schon Kriminal⸗Strafe eintreten soll, wenn seit der Bestrafung des ersten Ruͤckfalls nicht bereits zwei Jahre verstrichen sind. Auch hiermit, so wie mit den naͤher bestimmten Verschaͤrfungs⸗Gruͤnden der Srrafen erklaͤrte sich die Versamm⸗ lung einverstanden, und fuͤgte letzteren nur noch den hinzu, daß auch wegen Widersetzlichkeit bei der Pfaͤndung die geschaͤrfte Strafe eintreten soll.

Zu einer Diskussion gab hierbei der Antrag Veranlassung, daß die geschaͤrfte Strafe des wiederholten Diebstahls auch dann eintreten solle, wenn feststehe, daß ein fruͤher begangener Diebstahl zwar nicht in Folge richterlicher Entscheidung, aber doch durch Erlegung der Strafe verbuͤßt sey. Obschon hierfuͤr bereits ergan⸗ gene richterliche Entscheidungen angefuͤhrt wurden, so war die Majoritaͤt doch abweichender Ansicht, da man Anstand nehmen zu muͤssen glaubt, eine Bestrasung, von der das Gesetz die wich⸗ tigsten Folgen, namentlich unter Umstaͤnden die Einleitung der Kriminal Untersuchung abhaͤngig macht, fuͤr genuͤgend konstatirt zu erachten, wenn daruͤber nicht der vollstaͤndige aktenmaͤßige Nachweis und das Erkenntniß des Richters vorliege.

3) Die Haflbarkeit sowohl der Koinkulpalten als auch der Aeltern, Dienstherrschaften und Lehrherren fuͤr die von ihren Kindern, Dienstboten und Lehrlingen verwirkte Strafe wird be⸗ stimmter ausgesprochen. Die Erfahrung hat naͤmlich dargethan, daß die gedachten Personen sich haͤufig der Bestrafung dadurch entziehen, daß sie den Diebstahl, dessen Fruͤchte sie genießen, durch diejenigen ausfuͤhren lassen, welche ihren Befehlen Folge zu leisten schuldig sind und welche zur Entrichtung der Geldstrafe meist au⸗ ßer Stande sich befinden.

Gleichwohl fanden sich in der Versammlung Stimmen, wel⸗ che auf die Gefahr dieser im Entwurf enthaltenen Vorschriften hinwiesen und darauf aufmerksam machten, daß dieselben eine zu weite Ausdehnung zuließen und die Bestrafung Unschuldiger moͤglich machten. Bei der Abstimmung erklaͤrte sich aber die Majoritaͤt fuͤr den Entwurf, verwarf jedoch einen vorgeschlagenen, und die Verantwortlichkeit noch weiter ausdehnenden Zusatz.

4) Ueber die Verwandlung der unbeibringlichen Geldstrafen in Gefaͤngnißstrafen und Strafarbeit werden allgemeine Nor⸗ men aufgestellt, welche besonders darin von den bisher angewen⸗ deten abweichen, daß die Gefaͤngnißstrafe eine geschaͤrftere (bei Wasser und Brodt) seyn soll, und daß dem Kontravenien⸗ ten die Befugniß beigelegt wird, sich davon durch Straf⸗ arbeit, wobei ein Arbeitstag zwei Gefaͤngnißtagen gleich gerechnet werden soll, zu befreien. Diese Vorschrift soll dem bisher nicht selten bemerkten Uebelstande abhelfen, daß die zu bestrafenden Holzdiebe sich hartnaͤckig der Strafarbeit entziehen, und den bestohlenen Waldeigenthuͤmer durch die zuletzt anzuwen⸗ dende Gefaͤngnißstrafe, noch in Kosten setzen. Die Versamm lung erklaͤrte sich damit nur zum Theil einverstanden. Mar fand unter den hier obwaltenden besonderen Verhaͤltnissen das angeregte Bedenken, daß die Gleichstellung zweier Gefaͤngnißtage mit einem Arbeitstage unpassend und unwuͤrdig sey, zwar nicht fuͤr begruͤndet, hielt es aber fuͤr konsequenter, wenn nicht den Kontravenienten, sondern den bestohlenen Forsteigenthuͤmern die Wahl uͤberlassen bleibe, ob die Strafe durch Arbeit oder durch Gefaͤngniß verbuͤßt werden solle.

5) Die Beweiskraft der von vereideten Forstbeamten ge⸗ machten Angaben ist bestimmter festgestellt und insofern noch wei⸗ ter als vormals ausgedehnt worden, als außer den auf Lebens⸗ zeit angestellten Forstbeamten auch den zwar nur interimistisch an⸗ genommenen, aber mit dem Anspruche auf lebenslaͤngliche Ver⸗ sorgung versehenen Beamten, und den zur Reserve oder als Halbinvaliden beurlaubten Corps⸗Jaͤgern volle Glaubwuͤrdigkeit beigelegt worden.

Die Versammlung erkannte hierin nur ein erwuͤnschtes Mit⸗ tel, die Bestrafung des Vergehens zu sichern und verlangte, nach dem Vorschlage des Ausschusses, zum Schutz der Privatwaldun⸗ gen, welche haͤufig zu unbedeutend sind, als daß ihre Beaufsich⸗ tigung einem Beamten der gedachten Kategorie anvertraut wer⸗ den kann, noch einen Zusatz des Inhalts, daß den auch nur zeit⸗ weise angenommenen Aufsehern derartiger Forsten, wenn sie uͤber

24 Jahr alt und voͤllig unbescholten und vorschriftsmaͤßig verei⸗ det sind, die Beweiskraft eines einwandsfreien Zeugen beigelegt werden solle.

6) Die Faͤlle, wo eine Kriminal⸗Strafe eintreten soll, sind prinzipienmaͤßig so geordnet, daß eine solche dann Päatz greift, wenn einer der Gruͤnde, welcher die mildere correctionelle Strafe rechtfertige, fehlt, also wenn das Holz nicht zum eigenen Bedarf, sondern zum Verkauf, und wenn es nicht in seinem natuͤrlichen Zustande, wie es in der Forst waͤchst, sondern nachdem schon ein besonderer Besitzergreifungs⸗Akt eines Dritten stattgefunden, ent⸗ Hierzu kommt noch die durch die Wiederholung bedingte Straf⸗Verschaͤrfung.

Auch hierzu erklaͤrte die Versammlung mit wenig wesentlichen Modificationen einiger Einzelnheiten ihre Einstimmung und gab schließlich nur noch den Wunsch zu erkennen, daß die Emanation

eines Gesetzes, von welchem nur heilsame Wirkungen zu erwar⸗

ten seyen, moͤglichst beschleunigt werden moͤchte.

An die Berathung dieses Gesetzes ward noch die Begutach⸗ tung einer von einem Abgeordneten der Ritterschaft eingebrachte Petition geknuͤpft, worin aus der Absicht dem Holzdiebstahl ent⸗

gegenzuwirken beantragt wird, daß

1) eine Kontrolle uͤber den Transvort unverarbeiteter Hoͤl⸗ zer auch fuͤr die hiesige Provinz eingefuͤhrt;

2) bestraften Holzdieben die Befugniß zum Betriebe des Holzhandels von der Gewerbesteuer⸗Behoͤrde nicht ertheilt werde.

Der erste Theil des Antrages hat schon durch §. 88 der Forst⸗ und Jagd⸗Polizei⸗Ordnung seine Erledigung gefunden, indem dort das Beantragte angeordnet ist, der zweite Theil schien aber der Ver⸗

sammlung nicht ganz geeignet, Allerhoͤchsten Orts befuͤrwortet zu werden, da der Gegenstand nicht sowohl vom Standpunkt der Gewerbe⸗Steuer, als vielmehr von dem der Gewerbe Polizei auf⸗ zufassen, und daher abzuwarten sey, was in dieser Beziehung in dem Gewerbe⸗Polizei⸗Gesetze, dessen baldiges Erscheinen zugesichert sey, werde angeordnet werden. F““

Provinz Schlesien. Breslau, 4. Mai. Heute wurde der auf Allerhoͤchsten Befehl Sr. Majestaͤt des Koͤnigs am 28. Februar d. J. zusammengetre⸗ tene und seitdem ununterbrochen beschaͤftigt gewesene sechste Provin⸗ zial⸗Landtag durch Se. Excellenz den Koͤnigl. Provinzial⸗Landtags⸗ Kommissorius, Wirklichen Geheimen Rath und Ober⸗Praͤsidenten von Merckel, unter den uͤblichen Feierlichkeiten mittelst einer An⸗ rede geschlossen, welche Se. Fuͤrstliche Gnaden der Landtaas⸗Mar⸗ schall Herr Fuͤrst zu Karolath mit gehaltreichen, den Dank der Versammlung fuͤr die Gnade Sr. Majestaͤt, und die Hoffnung auf Allerhoͤchst dessen begluͤckende Zufriedenheit ausdruͤckenden, herzlichen Worten erwiederte. Unter dem gemeinsamen Rufe: „Es lebe der Koͤnig!“ trennte sich die Versammlung.

Provinz Sachsen.

Merseburg, 1. Mai. In den am 21. und 22. April stattgefundenen 26sten, 27sten und 28sten Plenar⸗Sitzungen wur⸗ den die in dem Allerhoͤchsten Propositions⸗Dekrete vom 23. Fe- bruar ad 17 allegirten Gesetzes⸗Entwuͤrfe: 1) wegen theilwei⸗ ser Veräußerung von Grundstuͤcken und Anlegung neuer Ansiedelungen nebst Instruction hierzu, und 2) uͤber die bei Erb⸗ theilungen anzuwendenden gemaͤßigten Taxen laͤndlicher Nahrungen und die erweiterte Besugniß, nach dem Gesetze vom 14. September 1811 regulirte Bauerguͤter hypothekarisch zu ver⸗ schulden, zur Berathung gezogen.

Zunäͤchst ward dreier, von den Gemeinden Crina und Roͤsa bei Duͤben und Krakau bei Magdeburg eingegangener Petitio nen, welche die Folgen der unbeschraͤnkten Dismembratio nen und Ansiedelungen hinsichtlich der Anhaͤufung der Bevoͤ“⸗ kerung auf einzelnen Punkten und hinsichtlich der sich unumgaͤng⸗ lich ergebenden Rechts⸗Verwickelungen schilderten, mit dem Be⸗ merken gedacht, daß selbige durch die Eroͤrterung des ersten Ge⸗ setz⸗Entwurfs ihre Erledigung finden wuͤrden. Viele Stimmen in der Versammlung bestaͤtigten auf das Lebhafteste durch An⸗ fuͤhrung von Beispielen die in diesen Petitionen Leruͤgten Nach⸗ theile; wogegen aber von mehreren Seiten die Erwiderung er⸗ folgte, daß bei der so großen Vermehrung der Bervoͤlkerung, die neuer Wohnungen beduͤrfe, das Ab⸗ und Neuanbauen im natuͤr⸗ lichen Gange der Dinge liege, und wohl geregelt, aber nicht zu sehr beschraͤnkt werden muͤsse.

Man ging hierauf zur weitern Diskusston uͤber den ersten Gesetz⸗Entwuf selbst uͤber, betrachtete die Veranlassung und histo⸗ rische Entwickelung der demselben unterliegenden Prinzipien, und fand sich dann veranlaßt, vor Allem uͤber die allgemeine Frage; ob die Versammlung sich fuͤr Annahme des ganzen Gesetzes wie sich von selbst versteht, mit den sich als nothwendig ergeben⸗ den Modifikationen erklaͤren wolle? abstimmen zu lassen. Die Majoritaͤt entschied solche bejahend. Hierauf ward die Eroͤrterung des Gesetzes fortgesetzt.

Die Versammlung war der Ansicht, daß alle und jede pro⸗ vinziellen Pertinenz⸗Beschraͤnkungen beizubehalten seyen, und ent⸗ schied sich zu folgenden Antraͤgen. 1) daß des Koͤnigs Majestaͤt geruhen moͤchten, Behufs der kuͤnftigen weiteren Fortschritte in der Gesetzgebung anderweite Nachrichten uͤber den Besitzstand sammein zu lassen, um so nach Befinden schleunigst gesetzlich ein⸗ zuschreiten, wenn sich die Gefahr fuͤr das Fortbestehen eines rich⸗ tigen Verhaͤltnisses im bäaͤuerlichen Besitzstande ergeben wuͤrde; 2) daß es jeder Stadt uͤberlassen werden möge, nach ihrem Orts⸗ beduͤrfnisse statutarisch ein Minimum fuͤr die Dismembrationen, wo solches noch nicht vorhanden was doch mehrfach der Fall festzusetzen; 3) wie ruͤcksichtlich des zur Sprache gebrachten wichtigen Umstandes, daß Gewinnsucht von Spekulanten und Wucherern weit mehr auf das Zerschlagen von Bauernguͤtern hin⸗ wirkte, als die Nothwendigkeit oder der eigene Antrieb des Be⸗ sitzers, wenn letzterer auch bisweilen, um sich von einer druͤcken⸗ den Schuldenlast zu befreien, einen Theil des Guts veraͤußere, indem naͤmlich oft Leute zu einer Gesellschaft zusammen⸗ traͤten, deren Beschaͤftigung es sey, entweder Guͤter billig zu kaufen und sie dann zu dismembriren, oder etwa bedraͤngte Be⸗ sitzer zum Zerschlagen ihres Guts aufzumuntern und ihnen hierbei gezen Zusicherung eines uͤbermaͤßigen Gewinnes Beistand zu lei⸗ sten Se. Majestaͤt der Koͤnig in der Denkschrift auf das er⸗ waͤhnte Uebel allerunterthaͤnigst aufmerksam gemacht und um allergnaͤdigste Anordnung der geeigneten Maßregeln gebeten wer⸗ den solle. Bei der speziellen Diskussion uͤber die einzelnen Para⸗ graphen des Gesetz⸗Entwurfs wurde die Anregung mehrerer Zu⸗ saͤtze und Abaͤnderungen beschlossen und am Ende der Berathung noch der Antrag gestellt, in der Denkschrift zu erwaͤhnen, man habe bei dieser Eroͤrterung die Verhaͤltnisse der Staͤdte von denen des platten Landes bei den Grund⸗Abzweigungen dergestalt ven einander abweichend gesunden, daß man submissest anheimgeben muͤsse, solche in dem kuͤnftig zu erlassenden Gesetze in den Haupt⸗ zuͤgen ganz zu trennen und demnaͤchst fuͤr die Ackerstaͤdte, in und bei welchen der Grundbesitz vielfach von so staͤdtischer wie laͤnd⸗ licher Natur sey, besondere Feststellungen zu treffen. Dabei wuͤr⸗ den denn auch die Ansiedelungen von den Dismembrationen ganz geschieden werden koͤnnen, und vielleicht dem allgemeinen

Heimaths⸗Gesetze, dessen baldiges Erscheinen so dringend ge⸗

wuͤnscht und gehofft werde, zuzuweisen seyn. In keiner Bezie⸗ hung koͤnne man indessen wuͤnschen, daß uͤber diesen Antrag die Erscheinung des Dismembrations⸗Gesetzes uͤberhaupt verzoͤgert werde. Obgleich mehrere Einwendungen gegen diesen Antras

erfolgten, so ward doch bei erfolgender Abstimmung daruͤber der

elbe durch Stimmen⸗Mehrheit beschlossen. 8 Demnaͤchst kam der Entwurf der Regierungs⸗Instruction