stüch der Erben der Witwe Gärtner, gebornen Schmidt,] Bekanntmachung.
taxirt 63 Thlr. 22 sgr. 9 pf., soll 1 “ B. 1821, Vormittags 11 Ubhr,
an der Gerichtsstelle suhhastirt werden. Hypothefenschein sind in der Registratur einzusehen. Il.
Heilquellen, dann J. eröffnet. Durch eine gute Kurtafel, dann durch gute rein ge⸗ haltene Weine wird den Anforderungen der verehrli⸗ Nothwendiger Verkauf. G chen Gäste genügt werden. Stadtgericht zu Berlin, den 3. Dezember 1840.
Das in der Gollnowsstraße Nr. 32 a belegene Weid⸗ 1 aue 9 nersche Grundstück, taxirt zu 9194 Thlr. 8 sgr. 9 pf., soll firen Preise sämmtlicher Bedürfnisse.
am 6. August 1841, Vormittags 11 Uhr, Wegen der Logis⸗Bestellungen beliebe man sich in an der Gerichtsstelle subhastint werden. Taxe und frankirten Briefen an die unterfertigte Königl. Bad⸗
ppothekenschein sind in der Registratur einzusehen. Inspection zu wenden.
Der dem Aufenthalte nach unbekannte hpothekarische Bemerkt muß hier werden, daß vom Tage der Lo⸗ Gläubiger F. C. Krause, so wie die unbekannten Real⸗gis⸗Bestellung an die Reservirung und daher auch, Prätendenten, werden (und zwar letztere unter Verwar⸗ wie billig, die Zahlung derselben beginnt. nung der Präklusion) hierdurch öffentlich vorgeladen. Bad Brückenau, den 5. Mai 1841.
Königl. Bavper. Bad⸗Inspection. Fuchs. Bergauer.
Verlangen auch Auszüge mitgetheilt werden, zeigt die
Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 2. Nopvember 1840. Das in der Mittelstraße Nr. 21 belegene Grund⸗ stück der Kelpinschen Erben, taxirt zu 10,058 Thlr. 13 sgr., soll Behufs Auflösung der Gemeinschaft 1834 auf Rothenburg verstorbenen Oberamtmanns und am 24. August 1841, Vormittags 11 Uhr, vormal;gen Pächters des Klosters Amelunxborn, Frie⸗ an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und drich Heinrich Ernst Koerber, wegen Insuffizienz vom Hppothekenschein sind in der Registratur einzusehen. Königl. Preußischen Ober⸗Landesgerichte zu Glogau Die dem Aufenthalte nach unbekannten Interessenten: Konkurs erkannt worden und demzufolge nach Maß⸗ 1) der Miteigenthümer, Nagelschmidtgeselle Christiansgabe des von dort ankber erlassenen Hülfsschreibens Friedrich Heinrich Creutzmann, vom x. v. M. Und des sonst Vorgekommenen die Er⸗ 2) die Gläubigerin Witwe Kelpin, Johanne Christiane öffnung eines Spezial⸗Konkurses in Betreff der zu geborne Graupner, eventualiter deren Erben, dem gedachten Nachlasse gehörigen, der hiesigen Juris⸗ werden hierdurch öffentlich vorgeladen. diction unterworfenen Vermögensbestandtheile ersorder⸗ lich ist, so wird solcher Spezial⸗Konkurs hierdurch erkannt. 14“*“ ch ung. Zur Konstatirung der Passivmasse werden nun alle Die Stettiner Strom⸗Versicheru ngs⸗Ge⸗ diejenigen, welche an solchen Nachlaß, insoweit derselbe sellschaft, gegründet mit einem Actien⸗Fonds von der hiesigen Jurisdiction unterworfen ist, Ansprüche 150,000 Tblr. übernimmt, nach näherer Bestimmung zu haben vermeinen, hierdurch edictaliter citirt, solche der Statuten, Versicherungen auf Güter gegen Strom⸗ in dem zu deen Ende auf Gefahr und stellt dafür nach Maaßgabe der Jahreszeit Sonnabend den 12. Juni d. J. stets die billigsten Prämten. 9 2 „ vor hiesigem Herzogl. Kreisgerichte anberaumten Ter⸗ Die Gesellschaft bezahlt alle Schäden über 3 8 für mine bei Strafe des Ausschlusses von selbigem an⸗ voll und gewährt dadurch sowohl, als auch durch die und auszuführen, und zwar mit der Aufforderung, sonstigen liberalen Bedingungen des Statuts, dem Ver⸗ daß alle im hiesigen Gerichtskreise nicht wohnhaften sicherten die ausgedehntesten Garantteen. Liquidanten in dem gedachten Termine procuratoris In Berlin sind die Herren A. Blütchen & Comp. in loco bei Vermeidung der Offiztalbeiordnung zu be⸗ zur Annahme von Versicherungen von uns bevollmäch⸗ stellen haben. tigt werden, woselbst auch Exemplare der Statuten: Zugleich soll dieser Termin mit auf die Wahl eines gratis verabreicht werden. Guterpflegers von Seiten der Liquidanten erstreckt wer⸗ Stettin, den 1. Mai 1841. 8 den, in Beziehung auf welche jedoch angenommen Die werden soll, daß Liquidanten, sälls sie nicht die Bestel⸗
No. 1075. E. d v1““ Demnach über den Nachlaß des am 2. November
EWetie der Stettiner Strom⸗Versicherungs⸗Gesellschaft. [lung ein s anderen Güterpflegers in Vorsch ag bringen, (gez.) Fretzdorff. C. F. Weinreich. Theel. den zum Kontradiktor und provisorischen Güterpfleger C. Koch. Bachhusen. ausersehenen Advokaten, Bürgermeister Buck hier elbst,
In Gemäßheit vorstehender Bekanntmachung erklä⸗ zu diesem Amte erwählt haben wollen. ren wir uns zur Annahme von Versicherungen für die Schließlich werden alle diejenigen, welche der frag⸗ Stettiner Strom⸗Versicherungs⸗Gesellschaft bereit und lichen Debitmasse Zahlungen zu leisten haben, mit sol⸗
werden solche stets unter den billigsten Bedingungen chen bis auf anderweite gerichtliche Verfügung, bei geschehen lassen.
Strafe der sonst ungültigen Zahlung, an den vorhin Berlin, den 3. Mai 1841. bezeichneten provisorischen Güterpfleger hierdurch ver⸗ A. Blütchen & Comp. wiesen. Decretum Holzmiuden, den 12. März 1841. Herzogl. Braunschw.⸗Lüneb. Kreisgericht. (L. S.) A. Cule mann.
Bekanntmachung.
Die geehrten Actionaire der Magdeburg-Cöthen- Halle-Leipziger Eisenbahn. Gesellschaft werden unter Bezugnahme auf die Bestimmungen im §. 24 des Statuts biermit eingeladen, sich
Montag, den 24. Mai d. J., Vormittags
um 9 Uhr,
im Saale des hiesigen Administrations-Gebäudes. 2zu der im §. 23 des Statuts vorgeschriebenen jährlichen General-Versammlung
einzufinden, um
1) den Geschäfts- Berichtdes Directorii zu vernebhmen,
2) für das ausscheidende Drittel der Ausschufs- Mit-
glieder und deren Stellvertreter anderweite Wah- jen zu treffen,
3) den Rechnungs-Abschlufs des Jahres 1849 ein.
zusehen,
4) die Zustimmung zu einer von dem Aussechusse
vorläufig beschsossenen Einrichtung zu ercheilen,
nach welcher in etwaniger Abwesenheit mehre- rer Directions Mitglieder sechs dazu erwählte Ausschufs-Mitglieder, der Reihefolge nach, zu den Direktorial-Sitzungen hinzugezogen werden, um darin gültige Beschlüsse fassen zu können.
Nordseebad der Insel Helgoland.
Die hiesige Seebad⸗Anstalt wird am 15. Juni d. J. eröffnet, mit dem 1. Oktober geschlossen werden.
Mit dieser Bekanntmachung varbindet die unterzeich⸗ nete Direction die ergebene Anzeige, daß ihrerseits mit Umsicht und mit großem Kosten⸗Aufwande zur Ver⸗ schönerung und Vervollkommnung der Anlagen und Einrichtungen Alles gethan wurde, was die so außer⸗ ordentlich zunehmende Frequenz und die immer gün⸗ stigere Anfnahme eines Etablissements verlangten, welches seit einigen Jabren sich zu einem der belieb⸗ testen und besuchtesten seiner Gattung emporgeschwun⸗ en hat.
8 Da in neuerer Zeit die beilkräftigen Wirkungen der Meerbäder und der Meerluft immer mehr gewürdigt und auerkannt werden, so möchte es nicht unpassend seyn, darauf aufmerksam zu machen, wie sehr die In⸗ sel Helgoland alle Vorzüge eines praktischen Wer⸗ thes als Seebad in sich vereinigt.
Die Lage dieses Eilandes im offenen Meere, der Schwüle und den Ausdünstungen des Festlandes entfernt, das schöne, klare, von keinem Schlamme ge⸗
Jeder Actionair und Bevollmächtigte, der an die- trübte Meerwasser, die milde, belebende, bei keiner bzer Genecal-Versammlung Theil nehmen will, hat Richtung des Windes mit Landluft untermischte At⸗ sich selbst, oder resp. seinen Machtgeber, am 21. oder mosphäre, der feste ebene Sandboden des sicheren 22. Mai c. in den Formistagnetuncen von 9 bis 12 Bordestrandes und der so überaus wichtige, der Lage
Administrationshause am Fürstenwalle als Helgoland’s eigenthümliche Vorzug, daß dort, bei gleich kräftigem Wellenschlage,
von
Uhr im 1 unabhängig von
Eigenthümer von fünf oder mehr Actien zu le itimi⸗-bei vJ 1 Fe b Ebbe und Fluth, zu jeder Stunde des Tages im offe⸗
ren und wird darauf eine Eintrittskarte empfangen,
Das Königliche Bad Brückenau, seiner vortrefflichen seiner schönen Umgebungen und Tare und Anlagen wegen hinlänglich bekannt, wird am 15. Juni sschaften mit circa 16,000 Bewohnern und circa 3500.
Ein afftgirtes Tar⸗Reglement, aus welchem auf
worauf die Anzahl der ihm gebührenden Stimmen vermerkt ist. Ohne eine solche Eintrittskarte kam Niemand in die General-Versammlung zugelassen wer. den, gleichwohl haben die Beschlüsse derselben, ohne Rücksicht auf die Anzahl der Anwesenden, für alle Actionaire verbindliche Kraft.
Solite Einer der Herren Actionaire beabsichtigen, einen das gesellschaftliche Interesse berührengen Ge- genszand in der Geueral-Versammlung zum Vortrag zu vringen, so wird derselbe, mit Bezug auf §. 29 des Statuts, ersucht, dies sein Vorhaben, unter nusführlicher Angabe der Motive, spätestens bis zum 14. Mai c. dem unterzeichneten Vorsitzenden des Aus- schusses schriftlich anzuzeigen.
Magdeburg, den 23. April 1841.
Ausschufs der Magdeburg-Cöthen-Halle-Leipziger Eisenbahn- Gesellschaft. t v. Lamprecht, Vorsitzender.
Unsere Allodial⸗Rittergüter Gersdorf und Petersdorf nebst den dazu gehörigen fünf Vorwerken, ½ Meile von Bütow, 5 Meilen von Stolp und Lauenburg und 10 Meilen von
—
Morgen, cc. gen .- bestandenen Buch⸗ und Eichenwald zu adlicher
Rechten, mit dem größten Theil des Inventariums,
wollen wir ohne Einmischung aus freier Hand b den 25. Juni d. J.
in termino
öffentlich und an den Meistbietenden verkaufen, wozu
wir zahlungsfähige Käufer hiermit vorladen. Gersdorf bei Bütow in Hinterpommern, de
4. April 1841. 1 b Die von Schwichowschen Erben.
Danzig, in Hinterpommern belegen, freifür R S G fü va rm 2 8 egen:, Sturz⸗ — r warme von allen Servituten, mit einem Areal von über 4000 Seewasserbäber 1““
worunter 342 Morgen Wiesen und 919 Mor⸗)ärztlicher Vorschrift zu bereitender ganzer oder lokaler
nen Meere gebadet werden kann, weshalb die resp. Badegäste, ungebunden an die Zeit der Fluth, nach Neigung ihre Badestunden wählen können; kurz alle Gründe, welche sich aus dem Charakter und der gan⸗ zen Eigenthümlichkeit der Insel und des sie umgeben⸗ den Meeres herleiten lassen, bezeichnen Helgoland als von der Natur zum heilkräftigsten Seebade geschaffen. Eben so empflehlt sich der Badeort durch die vielen Annehmlichkeiten des dortigen Aufenthaltes, und schon bei der Ankunft überrascht die romantische Lage und die gigantischen, seltsamen Formen, unter welchen die Insel sich aus dem Meere erhebt. Eine große Aus⸗ wahl bequemer und selbst eleganter Gasthäuser und Privatwohnungen, gut bestellte Küchen und Keller, mäßige Preise, eine ungezwungene heitere Geselligkeit, durch ein vortreffliches Prager Musik⸗Corps und täg⸗ liche Vereinigungen im Conversationshause belebt, so wie die leichte und fast tägliche Communication mit dem Festlande sind ferner ganz geeignet, um dem Bade eine dauernde günstige Aufnahme zu sichern.
Den Herren Aerzten dient noch besonders zur erge⸗ benen Anzeige, daß durch den jetzt vollendeten Bau⸗ eines großen, massiven Badehauses, nach den besten Mustern der Thermalbäder aufgeführt, alle Anstalten
so wie für jede Art nach spezieller
h. vorzüglich praktisch eingerichtet worden sind. wähelat ve Dampfschifffahrt unterhält ehntnda EucSaison eine siete Verdindung zwischen Hamburg, Curhaven, Helgoland und den benachbarten Seebädern, von Hamburg ausgehend, deren resp. Di⸗ rection über die Tage und Stunden der Abfahrten n veröffentlichen wird. fahrte
estellungen von Logis ꝛc. besor G die Direction de Seebades Helgoland, im Mai 1841. 8
“ “““
Zum Verkauf einer Apotheke,
slegenen Kreisstädtchens und mebrerer zugehörigen Ort⸗
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Dieses Werkchen enthält eine Zusammenstellung von merkwürdigen Ereignissen und Begebenheiten aus jedem ein und vierzigsten Jahre unferer christlichen Zeit⸗ rechnung. — Es ist eine Sammlung, ein Album von etwa 60 Zeitbildern aus der Welt⸗ u. Kir⸗ chengeschichte, wie sie die Zeit in bunter Reihe bringt, wenn jedesmal hundert Blätter ihrer Jahrbücher um⸗ schlagen werden. Diese Zeitbilder sind, so viel es ge⸗ schehen konnte, möglichst selbstständig gehalten, und solche Hervorhebung einzelner Begebenheiten, Zeitum⸗ stände und Personen dürfte Manchem an genehmer sevn, als das lange Gewebe einer fortlaufenden Geschichte. Möge dieser erste Versuch, die Geschichte so vorzusüh⸗ ren, die verdiente Aufnahme finden, so werden künftig andere Jahrgänge folgen.
Münster, im April 1841. J. H. Deiters.
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Dritter Kursus: Von den physischen Kräften. Mit sechs Kupfertafeln. gr. 8. 1 Thlr. 10 sgr.
In der Plahnschen Buchhandl. (L. Nitze), Jäger⸗ straße in Berlin, erschien so eben und ist durch alle Buchhandlungen zu beziehen: b Eine Auswahl von ernsten und launigen Ge⸗ dichten, welche sich zum Vortrage in geselligen Krei⸗
sen eignen.
Herausgegeben von AleväamndesEemar Neue Sammlung, III. Bdch Preis 5 sgr.
Für Reisende, insbesondere für Bade⸗ 8 Reisende. Bei Carl Hevmann in Berlin ist erschienen und in allen guten Buchhandlungen zu haben: 1. Die Kurorte Marienbad, Karlsbad und Kissingen, in ihren Heilwirkungen auf Unter⸗ leibskranke, von Dr. M. Strahl (praktischem Arzt und Accoucheur in Berlin). 8. geh. 20 sgr.
Der rühmlichst bekannte Verfasser behandelt in die⸗
8 8 sem gehaltvollen Werkchen hauptsächlich drei gewichti Potsdam, Hohenwegstr. 2. † geh⸗ erkch pisächlich drei gewichtige
Sachen. Zuerst giebt er eine Beleuchtung der abend⸗ ländischen katholischen Kirchenverfassung oder den Pri⸗ mat und der permanenten Synodalverfassung der
der Widerlegung der Idee von der Untrennbarkeit und Identität des Papismus und Katholicismus. Zuletzt versucht der Verfasser zu zeigen, welchen Aufschwung die Theologie als das Wissen der Menschen von gött⸗ lichen Dingen nehmen wird, so wie sie von der bisher über sie ausgeübten Diktatur befreit seyn wird.
Ahndenken an das Kriegsgewitter.
In der Palmschen Verlagshuchhandlung in Erlan⸗ gen ist folgende eben so zeitgemäße als interessante Ge⸗ dichtsammlung erschienen und in Verlin bei E. S. Mittler (Stechbahn 3) vorräthig:
Klahse aus vder Zeit. Hervorgerufen durch die neuestenpolitischen Ereignisse und zunächst durch das Becker'sche Rheinlied.
Gesammelt und herausgegeben von Z. Funck.
II. Auflage. 8. geh. 10 sgr.
Die erste Auflage war binnen 14 Tagen in Süd⸗
Deutschland vergriffen.
Der Unterzeichnete, Besitzer der II1I’1““
zu Heilbrunn in Bayern,
darüber erschienene Schrift des Herrn Medizinal⸗Raths Dr. Wetzler: „Die Jod⸗ und Bromhaltige Adelheids⸗ quelle zu Heilbrunn in Bavern, eine der merkwürdig⸗ sten und heilkräftigsten Mineralquellen, 3te Auflage, Augsburg bei K. Kollmann, 1839“ (welche bei Herrn
Füllungen unterhält, zur Einsicht der Herren Aerzte bereit liegt), — aufmerksam zu machen, die auf das
berühmten Herrn Ober⸗Bergraths und Professors Dr. Fuchs dahier: Kohlenwasserstoffgas, Jodnatrium,
in beträchtlicher Menge enthält. Die Krantheiten, in denen es nach den bisherigen Erfahrungen ausgezeichnete Dienste leistet, sind: Der
gens, der Leber, der Milz oder Gekrösdrüsen, der Eier⸗ stöcke und der Gebärmntter, selbst Scirrhus der letzte⸗ ren; weiter: chronische Krankheiten der Harnwerkzeuge als Blasenkrämpfe, Blasenkatharrh, Blasenhämorrhoiden, Gries und Steinbeschwerden u. s. w.; ferner gewisse Arten von Wassersucht, wie besonders solche, welche Folgen von heilbaren Verstopfungen oder Verhärtungen verschiedener Organe sind. München, im Mai 1841.
— —
Moritz Debler.
In unserem Verlage ist so eben erschienen und bei Alexander Duncker in Berlin, Französ. Str. 21, zu haben:
Laycock, John, new dialogues, english and german. For the use of both nations. Preceded by a variety of initiatory lessons and a large collection of idiomatical phrases, well ciscufated to acelerate ihe progress of the re- spective learners. In two parts. I. Preliminary lessons and idiomatical Phrases. . in the modern style of conversation. edition, newly revised and corrected. burgh, 1841. Preis 1 Thlr.
Diese ausführliche Titelanzeige macht alle weitere Empfehlung überslüssig; die zweckmäßige innere Anord⸗ nung und die Reichhaltigkeit des Buches haben ihn in kurzer Zeit eine solche Verbreitung verschafft, daß zwei sehr starke Auflagen vergriffen wurden und wir diese dritte Auflage veranstalten mußten, die wi Lehrern wie Lernenden, namentlich aber denen, welche sich durch Selbstunterricht forthelfen wollen, mi dem Wunsche übergeben, sie möchten sich derselben auch ferner mit dem besten Erfolge bedienen.
Hamburg, April 1841.
F. H. Nestler & Melle.
Thire Ham-⸗
Bei Karl Göpel in Stuttgart erschien so eben und ist an alle Buchhandlungen versandt, in Berlirn an E. S. Mittler (Stechbahn 3):
Ueber den
Theils tröstend, theils warnend, ist diese Schrift für
Bädern Heilung suchen, keit, und keiner 8 eles 1 2. Neue Reisekarte in die Böhmischen Bä⸗ der, enthaltend die Haupt⸗Poststraßen⸗Verbindun⸗
gen nach den Bädern Karlsbad, Teplitz, Marienbad, Franzensbrunn vom Major
Unterleibskranke, welche in den genannten ͤ von hoher Wichtig⸗ von ihnen darf sie ungelesen lassen.
Angriff des Deutschen Bundes gegen Frankreich, ls Folge unserer anfänglichen Vertheidigung gegen die
Franzosen. Oktav, eleg. broschirt, 36 Kr. Rh. oder 11 ¼ sgr.
den Kirchenstaat und einen großen Theil der
Tours, Toulouse, Barcelona, Marseille, Toulon, Genua, Neapel, Pesth, Belgrad, Warschau, Memel und Kopenhagen, nach den zuverlässigsten Hülfsmitteln, von Kliever.
Preis
— Neuer Wahlsieg der Tories. del. — Einfluß der Korngesetze auf Spanien.
gräco⸗russischen Kirche, — die zwreite Untersuchung gilt
erlanbt sich, auf dieses Mineralwasser und auf die 1
C. F. Dittmann in Berlin, Markgrafenstr. Nr. 44, der von diesem Wasser eine Niederlage der frischesten
speziellste erörtert, daß es nach der Untersuchung des
Bromnatrium, Chlornatrium, kolensaures Natron ꝛc.
Kropf; die mannigfaltigen skrophulösen Leiden; Ver⸗ härtungen drüsiger und anderer Organe, als des Ma⸗
II. Dialogues 8
Berlin, Montag 17 en
“
1 11.“ Amtl. Nachr.
Landtags⸗Angelegenheiten. Brandenburg. Parzellirung von Grundstücken und Anlegung neuer Etablissements.
Frankreich. Paris. Deputirt.⸗Kammer. — Vermischtes. — Pairs⸗ hof. Prozeß Darmeés.
Großbrit. u. Irland. Oberh. Wirk. der Korngesetze. — Unterh. Debatte über die Zuckerzölle. — Lond. Kabinets⸗Combinationen. —
— Zucker⸗Einfuhr u. Sklaven⸗Han⸗
— Gerüchte über den
„
„Präsident.“ — Ministerial⸗Krisis. Deutsche Bundesst. Leipzig. Entgegnung auf den Art. des „Journ. des Débats“ in Betreff der Juden in Sachsen. — Neu⸗Strelitz.
Vorbereitungen zur Vermählungs⸗Feier. — Cöthen. Gen. Willmar.
— Frankfurt a. M. Beschluß der Deutschen Bundes⸗Versamm⸗
lung zum Schutz inländischer Verfasser dramatischer Werke und musi⸗
kalischer Compositionen. — Bremen. Anhalten eines Bremer Schiffes, aangeblich wegen Verdachts, zum Sklavenhandel benutzt zu werden. Portugal. Handels⸗Vertrag mit Engl. und Schuld⸗ und Finanz⸗ Alngelegenheiten.
Türkei. Belgrad. Kampf der Christen u. der Türken in Bulgarien. Inland. Trier. Berichtigung, den Vorfall auf dem Franz. Dampf⸗ schiffe betreffend. Wiss., K. u. Lit mermoot....
Königsstädtisches Theater. Lucia v. Lam⸗
Amtliche Nachrichten.
11“
Se. Majestaͤt der Koͤnig haben Allergnaͤdigst geruht: Dem Pfarrer Biskamp zu Niederbiber, den Rothen Adler⸗ Orden vierter Klasse zu verleihen; und Den Ritterguts⸗Besitzer und Kreis⸗Deputirten von Haza auf Lewiz zum Landrath des Kreises Samter, im Regierungs⸗ Bezirk Posen allergnaͤdigst zu ernennen.
LEiste der aufgerufenen und der Koͤniglichen Kontrolle der Staats⸗Papiere im Rechnungs⸗Jahre 1840 als ge⸗ richtlich amortisirt nachgewiesenen Staats⸗Papiere.
JIJ. Staats⸗Schuld⸗Scheine.
ZEEEuu des rechtskraͤftigen Erkenntnisses.
Geld⸗ Sorte.
Betrag. Rthlr.
Cour. 100 „ 100
„ 100 100 100 100 100 100 100 100 50 100 200 100 100 100 100
59,706 68,003 69,555 79,589 83,158 86,075 87,898 89,530 90,980 92,863 4,151 113,442 1 33,142 3,245 54,680 54,680 119,415 25
„
56,543 500 400
O
Maͤrz 1840.
. Maͤrz 1840. .Maͤrz 1840.
Mai 1840
37,755 100 50
142,681 55,623 22,08! 50 85,868 100 28,579 50 50 100
42,571 87,040
Kurmaäͤrkische 14,2390 0 ꝑCour. 460
Berlin, den 31. Maͤrz 1841. Koͤnigl. Kontrolle der Staats⸗Papiere.
April 1840. Mai 1840.
25. Mai 1840.
bligationen.
30. Mai 1839.
Saa cchu n g. Die Korrespondenz nach und aus dem Koͤnigreiche beider Sizilien kann gegenwaͤrtig fuͤnfmal mwoͤchentlich befoͤrdert werden. Der Abgang und die Ankunft findet folgendermaßen statt: Abgang aus Berlin. Sonntag, Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 8 Uhr Abends. Ankunft in Neapel. Sonnabend, Sonntag, Montag, Mittwoch, Donnerstag fruͤh, nach 12 ½ Tagen. Abgang aus Neapel. Sonntag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Sonnabend Abends. 1 Ankunft in Berlin. Sonnabend, Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag fruͤh, eben⸗ falls nach 12 ½ Tagen. Die Fgeredengofg⸗ dem gedachten Koͤnigreiche unterliegt wie die uͤbrige durch Bayern spedirt werdende Italioͤnische Kor⸗
respondenz dem Franko⸗Zwange bis zur Bayerisch⸗Oesterreichischen (Tyroler) Graͤnze. Das Franko betraͤgt fuͤr den einfachen Brief 9 ½ Silbergroschen. 8 Berlin, den 14. Mai 1841. General⸗Post⸗Amt.
Bekanntmachung. 8 Bei der heute in Merseburg erfolgten 39sten Verloosung der
vormals Saͤchsischen Kammer⸗Kredit⸗Kassenscheine sind Behufs Realisirung derselben zu Michaelis d. J. folgende Nummern gezo⸗ gen worden, als: v“ von Lit. B. à 500 Rthlr. Nr. 29. 270. 315. 521. 584. von Lit. D. à 50 Rthlr. Nr. 261. 316. 393. 406. 648. von Lit. Aa. à 1000 Rthlr. Nr. 25. 85. 333. 870. 921. 1013. 1054. 1139. 1612. 2097. 2101. 2140. 2758. 3011. 3067. 3095.
Außerdem sind von den unzinsbaren Kammer⸗Kredit⸗⸗Kassen⸗ Scheinen Litt. E à 31 Rthlr. die Scheine von Nr. 6766 bis 8609 zur Zahlung ausgesetzt worden.
Die Inhaber der obigen verloosten und resp. zur Zahlung ausgesetzten Scheine werden daher aufgefordert, die Kapitalien gegen Ruͤckgabe der Scheine und der dazu gehoͤrigen Talons und Coupons mit dem Eintritt des diesjaͤhrigen Michaelis⸗Termines bei der hiesigen Haupt⸗Instituten- und Kommunal⸗Kasse zu erheben.
Merseburg, den 28. April 1841.
Im Auftrage der Koͤniglichen Haupt⸗Verwaltung der Staats⸗ Schulden. Der Regierungs⸗Präͤsident von Krosigk.
1.
Abgereist: Se. Excellenz der General⸗Lieutenant und In⸗ specteur der isten Ingenieur⸗Inspection, von Reiche, nach Posen. Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath und Ober⸗Praͤsi⸗ dent der Provinz Sachsen, Flottwell, aasch Magdeburg. Der Ober⸗Praͤsident der Provinz Pommern, von Bonin, nach Stettin.
ndtags⸗Angelegenheiten
Provinz Branvdenburg.
Berlin, 15. Mai. 27ste und 28ste Plenar⸗Versammlung am 29. und 30. April.
In den Sitzungen an zwei aufeinander folgenden Tagen ist die Aufmerksamkeit und Thaͤtigkeit des Landtags durch Berathung des Gesetz⸗Entwurfs wegen Parzellirung von Grundstuͤcken und Anlegung neuer Etablissements in Anspruch genom⸗ men worden.
Mit den legislativen Vorschlaͤgen wegen Beschraͤnkung der Parzellirung von baͤuerlichen Besitzungen, welche fruͤheren Land⸗ tagen zur Begutachtung vorgelegt worden, hat der gegenwaͤrtige Entwurf nur einen historischen Zusammenhang. Die Befuͤrchtung naͤmlich, daß das Fortbestehen eines kraͤftigen Bauernstandes durch die zunehmende Zerstuͤckelung baͤuerlichen Grundbesitzes ge⸗ faͤhrdet werde, hatte zu jenen in Vorschlag gebrachten beschraͤn⸗ kenden Maßregeln, und als sich gegen deren Ausfuͤhrung Beden⸗ ken fanden, zur nochmaligen Einziehung gruͤndlicher Erkundigung daruͤber Anlaß gegeben, in welcher Lage die Parzellirungs⸗An⸗ gelegenheit im Lande sich uͤberhaupt befinde, und welche Besorg⸗ nisse zu begruͤnden sie geeignet sey. Die Resultate dieser in allen Theilen der Monarchie angestellten Ermittelungen sind den Staͤnden in einer besonderen Schrift mitgetheilt worden. Sie ergeben, daß im Großen und Allgemeinen in den oͤstlichen Pro⸗ vinzen die Gefahr den Bauernstand durch Parzellirung seines Besitzthums der Vernichtung entgegen gefuͤhrt zu sehen noch nicht vorhanden, vielmehr durch den diesem Stande selbst einwohnen⸗ den gesunden Sinn bisher abgewendet worden ist, und daß die Maßregeln, welche man zur direkten Verhinderung der Dismem⸗ bration anwenden moͤchte, vielleicht verderblichere Folgen als die dadurch etwa zu beseitigenden Uebelstaͤnde hervorrufen koͤnnten.
Dagegen sind bei dieser sorgfaͤltigen Erwaͤgung allerdings Verhaͤltnisse bemerkt worden, welche Abhuͤlfe im Wege der Ge⸗ setzgebung zu erheischen schienen. Diese sind in der den Staͤnden vorgelegten Denkschrift nach zwei verschiedenen Richtungen hin bezeichnet:
1) Haben die in verschiedenen Stellen der Landes⸗Kultur⸗ Gesetze enthaltene Bestimmungen, welche die Parzellirung der Bauerguͤter erzwingen solle (wohin namentlich die Vorschriften gehoͤren, welche die unbedingte Gleichtheilung baͤuerlicher Nach⸗ lassenschaften und die Beschraͤnkung der Verschuldungs⸗Befugniß anordnen) nachtheiligen Erfola, und wenn nicht immer Natural⸗ Theilungen — doch sehr haͤufig Subhastationen bäuerlicher Nah⸗— rungen herbeigefuͤhrt. Dieser Zwang hat beseitigt und dafuͤr die der Sitte und Billigkeit entsprechende Intestat⸗Erbfolge in baͤuerliche Nahrungen hergestellt und der Realkredit von der Be⸗ schraͤnkung befreit werden sollen. Dies war die Aufgabe des in demnaͤchst vorhergehenden Sitzungen berathenen Gesetz⸗Entwurfs wegen ermaͤßigter Taxen bei Vererbung laͤndlicher Besitzungen.
2) Hat der Mangel eines durch Gesetz geordneten Dismem⸗ brations⸗Verfahrens vielfache Uebelstaͤnde und Rechts⸗Verletzungen herbeigefuͤhrt, und diese zu beseitigen, ein die Rechte aller Be— theiligten gehoͤrig sicherndes Verfahren festzustellen, ist der Gesetz⸗ Entwurf wegen Parzellirung der Grundstuͤcke bestimmt. Derselbe ist also ganz allgemein formeller Natur, soll weder Rechte gruͤn⸗ den noch entziehen, sondern nur vorhandene Rechte anerkennen und deren Geltendmachuna, insofern sie bei Landtheilungen be⸗ ruͤhrt werden, feststellen. Der §. 4 des Edikts vom 9. Oktober 1807 beseitigt die Hindernisse, welche nach der fruͤheren Ver⸗ fassung der Vereinzelung von Grundstuͤcken entgegenstanden, ge⸗
stattet diese ganz unbedingt und schreibt nur vor, daß der Landes⸗
polizei⸗Behoͤrde davon Anzeige erstattet werden muͤsse; welche Folge dieser Anzeige zu geben, wie dabei fuͤr Vertheilung und Sachstel⸗ lung der öoͤffentlichen Lasten zu sorgen, welche Beruͤcksichtigung den auf dem getheilten Grundstuͤcke haftenden Realverpflichtungen ge⸗ waͤhrt werden solle, ist nicht vorgeschrieben, und hier nun schließt sich der Entwurf ergaͤnzend an. Derselbe bestimmt, daßs.
a) bei Parzellirungen die auf oͤffentliche Interessen bezuͤglichen Verhäͤltnisse der Trennstuͤcke von Amtswegen getrennt wer⸗ den muͤssen,
b) bevor dies geschehen und bescheinigt worden, die Abschrei⸗ bung im Hypothekenbuche und Besitztitel Berechtigung nicht erfolgen darf, eingetragene Real⸗Berechtigte der Parzellirung zu widerspre⸗ chen befugt sind und dieser Widerspruch durch solidarische Verhaftung der Parzellen, welche untersagt wird, nicht be— seitigt werden kann. 8 Wenn die Versammlung es im Allgemeinen nur billigen
konnte, daß diese verschiedenen Ruͤcksichten im Gesetze zusammen⸗
gefaßt, den Verwaltungs⸗ und Gerichts⸗Behoͤrden in derselben
Verordnung die Norm ihres beiderseitigen Verfahrens bei Par⸗
zellirungen gegeben und auf diese Weise der bisher vermißte Ein⸗ klang in die Behandlung des Gegenstandes gebracht worden, so wurden dagegen uͤber die speziellen Vorschriften des Gesetzes na— mentlich uͤber die auf den ersten Gesichtspunkt (a) bezuͤglichen er⸗ hebliche Bedenken aufgestellt. Man war zwar damit einverstan⸗ den, daß nach den Bestimmungen des Entwurfs bei Dismembra⸗ tionen die an Staat, Kirche, Schule und Gemeinde von dem ge⸗ theilten Grundstuͤck zu gewaͤhrenden Leistungen gehoͤrig vertheilt werden muͤßten, daß bei dem Entstehen neuer Ansiedelungen auf Par⸗ zellen die Verhaͤltnisse der Bewohner in den bezeichneten Beziehun⸗ gen vollstaͤndig geordnet und dadurch die Verpflichtungen dieser Personen nicht erschwert werden duͤrften, daß selbst aus polizeili⸗ chen Gruͤnden anruͤchigen Personen die Anlegung neuer Etablissements versagt werden moͤge; allein die Art und Weise, wie nach dem Entwurfe die Wahrnehmung dieser verschiedenen Ruͤcksichten vor⸗ geschrieben wird, war es, welche in der Versammlung Wider⸗ spruch fand. 1 Es wird naͤmlich in dem Entwurfe angeordnet, daß sowohl der Abschließung eines Parzellirungs⸗Vertrages, als der Natural⸗ Uebergabe des Trennstuͤcks die Ertheilung einer lan despolizei⸗ lichen Genehmigung vorangehen muͤsse und die Nichtbeachtung dieser Vorschrift wird mit Strafe bedroht. Nun ward zunaͤchst von vielen Seiten hervorgehoben, daß kein genuͤgender Grund vorhanden sey, weshalb den Lokal⸗Behoͤrden, den doch sonst in allen oͤrtlichen Angelegenheiten die Entscheidung zustehe, und die die Verhaͤltnisse, auf deren Regulirung es bei Dismenbrationen ankomme, unmittelbar vor Augen haͤtten, hier gerade, wo haͤufig eine schnelle Erledigung der Sache gewuͤnscht werden muͤsse, die Lan⸗ despolizei⸗Behoͤrde substituirt werden solle. Man sprach sich demnach in Folge durch Stimmenmehrheit gefaßten Beschlusses dahin aus, daß die bei Parzellirungen im oͤffentlichen Interesse zu treffenden Festsetzungen in den Städten von der Orts⸗Polizei und Kommunal⸗ Behoͤrde gemeinschaftlich, auf dem platten Lande aber, da es hier zuweilen an den geeigneten Beamten fehlen koͤnnte, von den Land⸗ raͤthen ertheilt werden moͤchte, wobei es sich von selbst versteht, daß die Regierungen wie uͤberhaupt, so auch hier Aufsichts⸗ Behoͤrden und Rekurs⸗Instanz bilden muͤßten. Nur fuͤr den Fall der Anlegung neuer Kolonieen haͤlt man, wegen der hier zu beruͤcksichtigenden allgemeinen Interessen jedenfalls die landespolizeiliche Genehmigung fuͤr erforderlich. Vornehmlich erklaͤrte man sich aber noch dagegen, daß diese Ge⸗ nehmigung (oder Feststellung, welchen Ausdruck man fuͤr geeigneter erachtet) sowohl den Naturaluͤbergaben als dem Abschluß des Kon⸗ trakts vorangehen muͤsse. Man haͤlt diese Vorschrift einerseits nicht fuͤr ausfuͤhrbar, da, bevor von einem Dismembrations Ver⸗ fahren die Rede seyn koͤnne, die Interessenten uͤber den Gegen⸗ stand und die Bedingungen des partiellen Verkaufs einig seyn, d. h. den Kontrakt abgeschlossen haben muͤßten, andererseits fuͤr hart, weil gerade die Beschleunigung der Uebergabe fuͤr die In⸗ teressenten von besonderer Wichtigkeit sey. Ward nun auch hier⸗ gegen auf den Unterschied einer Punktation und eines Ver⸗ trages hingewiesen und angefuͤhrt, daß es gerade wesentlich sey, die Naturaluͤbergaben, bevor die Verhaͤltnisse geord⸗ net seyen, zu hindern, indem sonst die Uebelstaͤnde, wel⸗ che man durch die Verordnung beseitigen wolle, durch⸗ aus nicht vermieden werden wuͤrden, so ward doch durch Stim⸗ menmehrheit beschlossen, sich gegen jene Vorschrift des Entwurfes zu erklaͤren, und dafuͤr eine andere des Inhalts vorzuschlagen, daß die Zwangspflicht ausgesprochen werden moͤge von einer ge⸗ schehenen Parzellirung der zur Regulirung der dadurch beruͤhrten oͤffentlichen Interessen kompetenten Behoͤrde innerhalb vierwoͤchent⸗ licher Frist von Abschließung des Veraͤußerungs⸗Vertrages an An⸗ zeige zu erstatten, und sich ruͤcksichts der Vertheilung und Sicher⸗ stellung der oͤssentlichen Lasten der Entscheidung dieser Behoͤrde zu unterwerfen. Der Anlegung neuer Etablissements dagegen sollte, nach der Ansicht der Versammlung, die Auswirkung der Genehmigung nach dem Vorschlage des Entwurfs vorangehen. Mit den den Gerichts⸗ oder Hypotheken⸗Behoͤrden ertheil⸗ ten Vorschriften (b), daß die Berichtigung des Besitztitels, die Ab- und Zuschreibung der Parzellen immer auf Grund einer Bescheinigung, daß die oͤffentlichen Interessen geordnet seyen, er⸗ folgen duͤrfe, war man einverstanden, und fuͤgte noch die durch Stimmenmehrheit genehmigten Vorschlaͤge hinzu, daß auch die Abschließung gerichtlicher oder notarieller Kontrakteuͤber Parzellirun⸗ gen ohne diese Bescheinigung oder ohne einen desfallsigen Vorbehalt untersagt und die Verpflichtung festgestellt werden moͤge, den Be⸗ sitztitel einer neuerworbenen Parzelle allezeit berichtigen zu lassen, indem man nur auf diese Weise die bisherigen Verwirrungen ab⸗ schneiden zu können vermeinte. Auch den Vorschriften des Entwurfs in Betreff der Real⸗ Rechte dritter Personen auf das zu vereinzelnde Grundstuͤck (c) versagte die Versammlung im Allgemeinen ihre Zustimmung nicht,
- 5 „ 3 derjeni welcher da sie es fuͤr gerecht und konsequent hielt, daß derjenige, V fic es für genes seg Recht habe, wider seinen
auf Grundstuͤcke in seiner Ganzheit ein