1841 / 189 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

. Eingebornen der Handel zog. Waͤhrend des ganzen 17ten Jahr⸗ hunderts, wo sie diese Spaͤhre nicht verließ, haͤufte . Ie ch⸗ thuͤmer auf Reichthuͤmer: im Jahre 1693 hatte sie einen Gewinn von 102,000,000 Fr. Diese eichthuͤmer verschwanden bald, als die Gesellschaft fuͤr die Ausgaben der Kriege zu sorgen hatte, die nothwendig wurden, um ihre Herrschaft zu besestigen und weiter auszudehnen. Zu Ende des 18ten Zahrhunderts war an die Stelle des erworbenen Kapitals eine Schuld von 252,00909,000 Fr.

reten, deren Zinsen 5,540,000 Fr. betrugen. Es schien damals der Hollaͤndischen Regierung, daß diese

Schöpfung ihre Zeit erfuͤllt habe; daß ihr ausschließlicher Charak⸗

ter und ihre politische Macht nicht dem

get

Stande der Dinge und Gemuͤther entspraͤchen; sie weigerte sich im Jahre 1795, das Pri⸗ vilegium der Gesellschaft zu erneuern, uͤbernahm die Schuld der⸗ selben, setzte sich in Besitz des Gebiets und eroͤffnete es dem Han⸗ del der Hollaͤnder und Fremden, wobei sie den Ersteren nur gewisse Vortheile durch das Zoll⸗Reglement sicherte.

Diese Vortheile hatten sich als unzulaͤnglich erwiesen, und das Uebergewicht, welches den Englaͤndern die Ueberlegenheit ihrer Kapitalien und ihrer Schifffahrt verschafft, hatte ihnen die Lieferungen nach den Niederlaͤndischen uͤberseeischen Besitzungen in die Haͤnde gegeben. Ein Beschluß vom 29sten Maͤrz 1819 genehmigte die Errichtung einer allgemeinen Handels⸗Ge⸗ sellschaft der Niederlande, die nach den Statuten bis zum 31sten Dezember 1849 bestehen soll.

Die Besitzer von mindestens vier Aktien (jede zu 1000 Gulden) bilden die ganze Gesellschaft und konstituiren die gesetzliche Koͤr⸗ perschaft.

Diese Koͤrperschaft theilt sich, je nachdem sie ihre Delegirten zu erwaͤhlen hat oder selbst die Ausuͤbung ihrer Macht wieder uͤbernimmt, in sechs Wahl-Kollegien oder vereinigt sich zu einer allgemeinen Versammlung, die in den letzten Jahren etwa 300. votirende Mitglieder zaͤhlte.

Das Wahl⸗Kollegium von Amsterdam und das von Rotter⸗ dam ernennen unter den Inhabern von mindestens sieben Aktien, je vier Kommissarien; die Wahl⸗Kollegien von Dordrecht, Leyden, Middelburg und dem Haag je einen; der Koͤnig, in seiner Eigen⸗ schaft als Gerant, ernennt den dreizehnten, welcher der Versamm⸗ lung der Kommissarien praͤsidirt und permanent ist, waͤhrend von den uͤbrigen jaͤhrlich ein Viertel erneuert wird.

Die Kommissarien bilden in Verbindung mit den drei Direk⸗ toren das Konseil der Gesellschaft.

erste der drei Direktoren ist zugleich Praͤsident der Direktion, der General⸗Versammlung und der Gesellschaft; er wird vom Koͤnige ohne Kandidatur ernannt. Die beiden anderen Direktoren sind das erstemal gleichfalls vom Koͤnige ernannt worden, sobald indeß eine ihrer Stellen vakant wird, uͤberreicht das Konseil dem Konige eine Liste von Kandidaten, die aus den Inhabern von mehr als 25 Aktien gewaͤhlt worden sind.

Die Direktion bildet die exekutive Gewalt der Gesellschaft, schließt Kontrakte, Kaͤufe, Verkaͤufe ab, leitet, empfaͤngt, bewahrt, vertheilt die Einkuͤnfte, ernennt und entlaͤßt die Beamten.

Das Konseil haͤlt in jedem Jahre eine Sitzung, die mit dem ersten Montag im Mai beginnt; es empfaͤngt von der Direktion die Rechnungen und die Uebersicht der Angelegenheiten, entwirft Verordnungen und ertheilt Instruktionen, die dem Koͤnige vor— gelegt werden muͤssen. 8 1

Die General⸗Versammlung findet nicht zu bestimmten Zeiten statt; sie wird, nach eingeholter Erlaubniß des Koͤnigs, von dem Konseil dann zusammenberufen, wenn die zu fassenden Beschluͤsse eine Abweichung von den bestehenden Artikeln erheischen.

Die Direktoren duͤrfen weder ein oͤffentliches Amt bekleiden, noch sich bei einem industriellen oder kommerziellen Unternehmen betheiligen. Ihre Aktien, so wie die der Kommifssarien dienen als Kaution und koͤnnen confiscirt werden, sobald die Inhaber sich gegen die Gesetze der Gesellschaft vergehen.

Die Direktoren und Kommissarien erhalten Besoldung und zwar der Praͤsident 25,000 Fr., jeder der Direktoren 17,000 Fr. und qußerdem ½ Prozent von der allgemeinen Dividende, 6 Fr. Verguͤtigung fuͤr jede Postmeile und fuͤr die Dauer der Session taͤglich 21 Fr. 1

Koͤnig Wilhelm hat der allgemeinen Handels⸗Gesellschaft einen rein kommerziellen und untergeordneten Charakter bewahrt und ihr kein Verwaltungsrecht, kein ausschließliches Privilegium extheilt. Die Indische Gesellschaft hatte auf Java Minister, eine Armee, eine Flotte: 1 Java nur eine einfache Faktorei, die aus einem Praͤsidenten und zwei Mitgliedern besteht; sie kann dort kein Land besitzen, denn sie soll durch ihre Operationen die Kultur aller Laͤndereien domi⸗ niren. Sie ist gezwungen, sich nur in HKolland gebauter und von Hollaͤndern gefuͤhrter Schiffe zu bedienen und es ist ihr nicht gestattet, eigene zu besitzen. Denn der Vortheil ihrer Befrachtungen soll einer moͤglichst großen Anzahl von Schiffen und Individuen zu Gute kommen, und damit alle Theile der Monarchie an der Wohlthat ihrer Thaͤtigkeit theilnehmen, so muß sie die Ankunft und Abfahrt ihrer Schiffe in Europa so vertheilen, daß auf Amsterdam ꝙ, auf Rotterdam %, auf Dordrecht und auf Middelburg 2ꝙ̃ kommen.

Die Beamten der Regierung uͤberliefern der Faktorei die auf Java gekauften Waaren; die Gesellschaft uͤbernimmt es, sie zu einem festgesetzten Preise nach Holland zu transportiren; im Jahre 1839 war dieser Preis 28 Centimen fuͤr das Kilogramm Kassee, 37 Centimen fuͤr das Kilogramm Zucker.

die gegenwaͤrtige Gesellschaft hat auf—

Der Konigliche Schatz wuͤrde seine Einkuͤnfte um ein Drittel vermehren, wenn er diese Kosten sparte und die Verkaͤufe auf Java selbst vornaͤhme; aber der beabsichtigte Zweck wuͤrde dadurch verfehlt. Die Hollaͤndische Schifffahrt soll durch den Transport dieser Waaren unterhalten werden und diese Waaren muͤssen nach Holland gesandt werden, damit Holland der große Markt bleibe. Die Resultate dieser Bestimmungen haͤben den großartigen Ab⸗ sichten, welche sie eingegeben, entsprochen. Als die Gesellschaft errichtet wurde, geschah nur die Haͤlfte des Transports von Indien nach dem Mutterlande unter Hollaͤndischer Flagge; jetzt hat sie sich des ganzen Handels bemaͤchtigt.

Im Jahre 1838. hat die Handels⸗Gesellschaft der Niederlande 140 große Fahrzeuge, zusammen von 100,000 Tn., befrachtet und an die Eigenthuͤmer derselben 16,532,000 Fr. gezahlt. Im Jahre 1839 hatten die befrachteten Schiffe einen Tonnen⸗ Gehalt von 110,000. Tn. und im Jahre 1840 von 138,000 Tn.

Unterstuͤtzungen dieser Art machten die Praͤmien, welche die Regierung fuͤr die Erbauung von Schiffen zahlte, uͤberfluͤssig; sie konnte dieselben ersparen und dessen ungeachtet herrscht auf allen Hollaͤndischen Werften eine außerordentliche Thaͤtigkeit. Allein im Jahre 1839 wurden daselbst 123 Schiffe von 30,918 Tonnen Gehalt gebaut. 1 1

Im Jahre 1826 besaßen Holland und Belgien zusammen nur 1176 Schiffe von 148,000 Tonnen; am 1. besaß Holland allein 1528 Schiffe von 270,000 Tonnen, die saͤmmtlich auf Java gebaut sind und der Kolonie gehoͤren.

Seit dem Jahre 1839 hat die Gesellschaft sich verpflichtet,

Januar 1840

fuͤr je 200 Tonnen einen Marinezögling jaͤhrlich an Bord zu

nehmen und zu unterhalten; dies verschafft der Handels⸗ und Kriegsmarine jaͤhrlich 600 bis 700 junge Leute, die durch die große Schiffahrt gebildet worden sind.

Waͤhrend die Gesellschaft auf diese Weise die National⸗Ma⸗ rine hob, gab sie Holland jene, lange Zeit hindurch so bluͤhende, aber durch die Last der Abgaben und die dadurch entstehende Theuerung vernichtete Manufaktur⸗Industrie zuruͤck. Die Wie⸗

derherstellung der Fabriken in Holland schien unmoͤglich; welche

Fabrik haͤtte sich dort uͤber die Kosten ihrer ersten Einrichtung erheben und die Ausgaben fuͤr das Anlernen einer diesen Beschaͤf⸗ tigungen entwoͤhnten Bevoͤlkerung tragen koͤnnen? Koͤnig Wil⸗ helm erkannte dies Hinderniß; allein er glaubte, daß, wenn es nur einmal uͤberwunden sei, die Hollaͤndischen Fabriken auch jenen zahlreichen Armen, die bei dem Mangel an urbarem Lande keine Arbeit finden und dem Schatz zur Last fallen, Beschaͤftigung und Unterhalt verschaffen koͤnnten. Der Koͤnig hat daher dem Frei⸗ brief der Gesellschaft ausdruͤcklich die Bestimmung hinzugefuͤgt, daß sie zu Ausfuhr⸗Artikeln nur Produkte des Landes verwenden solle, es sei denn, daß sie sich dieselben nicht zu angemessenen Preisen verschaffen koͤnne. Indem er dann diese Bestimmung selbst deutete, veranlaßte er die Gesellschaft, mit solchen Fabriken in gegenseitige Geschaͤftsverpflichtungen zu treten, welche auf seine Bestellungen hin ins Leben gerufen wurden.

Da nun uͤberdies diese Operationen durch die Zoll⸗Tarife, durch die Macht der Gesellschaft und durch den ganzen Schutz der politischen Behoͤrden unterstuͤgt wurden, waͤhrend man zu gleicher Zeit in Europa auf allen Punkten des Koͤnigreichs Fa— briken anlegte, so gelang es in Indien, den Englaͤndern die Liefe⸗ rungen nach Java zu entreißen. Im Jahre 1824 sandten die National⸗Fabriken fuͤr 630,000 Fr., die Englischen Fabriken fuͤn⸗ 5,400,000 Fr. Baumwollen⸗Waaren, nach Java; im Jahre 1839 erstere fuͤr 15,484,000 Fr., letztere fuͤr, 6,850,000 Fr. 8

Indem der König einer mit so uͤberlegenen Mitteln versehe⸗ nen und durch die ganze Macht der Regierung unterstuͤtzten Ge⸗ sellschaft den Markt von Java eroͤffnete, errichtete er dort ein wahres Monopol. Er hat indeß Sorge getragen, dies Uebel zu vermeiden. Jede Operation, die einen ausschließenren Charakter traͤgt, ist der Gesellschaft durch ihre Statuten untersagt. Man hat es vermieden, in dem Zustande der Hollaͤndischen und fremden Privat⸗Handlungshaͤuser und dem Handel der anderen Nationen auf Java irgend erwas zu aͤndern.

Die Fremden bringen auch serner ihre Waaren dorthin und kaufen dort die Erzeugnisse des Bodens; sie finden daselbst nur einen Konkurrenten mehr, aber dieser Konkurrent beherrscht noth- wendig den Markt durch die Macht seiner Kapitalien. Die Hollaͤnder, sowohl Privat⸗Handlungshaͤuser als die Gesellschaft, sind noch besonders durch die Bestimmungen des Tarifs beguͤnstigt, welche die auf Nationalschiffen ausgefuͤhrten Waaren vom Zoll befreit und fuͤr Hollaͤndische Waaren den allgemeinen Einfuhrzoll von 25 Prozent auf 12 ½ Prozent herabsetzt.

Unter diesen Umstaͤnden haben sich auf Java etwa sunfzehn Hollaͤndische und sechs bis acht fremde, naͤmlich Englische, Franzoͤ⸗ sische und Amerikanische Handlungshaͤuser erhalten. Sie haben im Jahre 1839 füͤr 5, Millionen Gulden Kaffee, fuͤr 3 Millionen Gulden Zucker und suͤr 8 Millionen Gulden Reiß ins Ausland verschift, und fuͤr 20 Millionen Gulden Waaren, also ein Viertel der Einfuhr Java's aus dem Auslande erhalten und auf der Insel verbreitet. 1

Indem die Gesellschaft bei ihren Einkaͤufen, Verkaͤufen und bei ihrer Transportweise ihr unmittelbares Interesse dem allge⸗ meinen Interesse des Laͤndes vollig unterordnete, hat sie einen so bedeutenden Gewinn gezogen, daß sie selbst die Nothwendigkeit einsah, denselben zu verringern und sie willigte deshalb ein, die Vortheile ihrer Kontrakte mit dem Staate zu vermindern. In den Jahren 1838 und 1839 betrug ihre Dividende Prozent, außer 4 ½ Prozent Reserve und 4 ½ Prozent Zinsen, im Ganzen 174 Prozent. Die Dividende der Londoner Bank hat niemals 10 Prozent uͤberstiegen. 1

Da die Gesellschaft ihr Kaͤpital in dem Maße vermehrte, als ihre Geschaͤfte sich erweiterten, so hat sie dasselbe zuletzt bis auf 97,250,000 Gulden gebracht. Der Besitz dieses Kapitals stellt sie in die Reihe der groͤßten Handels-Gesellschaften der Welt. Das Kapital der Bank von Amsterdam betraͤgt nur 20 Millionen Gulden, das der Bank von Frankreich 90 Millionen und das der Londoner Bank 260 Millionen Gulden.

Der Koͤnig Wilhelm Friedrich besitzt selbst 20 Millionen von dem Kapital der Gesellschaft. Nachdem die Statuten geordnet waren, hatte er seinen Handelsgenossen 4 ½ Prozent Zinsen garan⸗ tirt. Zwei Jahre hinter einander, 1827 und 1828, mußte der Köͤnig seine Garantie realisiren und 4 bis 5 Millionen Franken Zinsen zahlen.

Die Abdankung des Königs Wilhelm Friedrich war fuͤr die Handels-Gesellschaft eine Krisis, die noch nicht ganz voraͤber ist. Man weiß noch nicht, welche Gewalt dieser Fuͤrst, als Individuum, sich in einer Gesellschaft vorbehalten wird, deren Gewaͤhrsmann und Haupt⸗Aktionaͤr er bleibt. Die Beziehungen des jetzigen Koͤnigs zu dieser Gesellschaft sind noch nicht festgestellt. Die offentliche Meinung scheint namentlich gegen die Mißbraͤuche eingenommen zu sein, die aus der Abhaͤngigkeit der Gesellschaft gegenuͤber der Krone entsprungen sind und siecht in dem Aufhoͤren dieser Abhaͤngigkeit mehr Sicherheit fuͤr die oͤffentlichen Finanzen, mehr Freiheit fuͤr den Handel; vielleicht wird man aber bald den Mangel dieser obersten Leitung empfinden, welche die Dienstzweige des Staats und die Geschaͤfte der Gesellschaft auf denselben Punkt hinleitete, welche die Errichtung einer Fabrik in Overyssel der Kultioirung eines Feldes auf Java, die Verwaltung einer Auflage, mit dem Erfolge einer Handels⸗Spekulation vereinigte. Das wahrhaft Groͤße in dieser Schoͤpfung des Koͤnigs Wilhelm ist, daß durch sie die politische Idee zugleich den fiskalischen Geist im Staate und den Handelsgeist in der Gesellschaft beherrschte. Es waͤre zu beklagen fuͤr das Land und nachtheilig fuͤr alle In⸗ teressen, wenn sowohl der Staat, als die Gesellschaft, sich in engere Sphaͤren zuruͤckzoͤgen und der Staat nur mit dem Gedanken, seine Ausgaben zu beschraͤnken, die Gesellschaft nur mit der Sorge, ihren Gewinn zu vermehren, sich beschaͤftigten. Wahr⸗ scheinlich wuͤrden dann in kurzer Zeit sowohl die Einkuͤnfte des Staats, als die der Gesellschaft sich vermindern.

Auswärtige Börsen. Amsterda m, 5. Juli. Niederl. Schuld Kanz. Bill. 24 ⅛. 5 9% Span. 21. Passive. —. Ausg. —. Präm. Sch. —. Pol. —. Oesterr. 104. Hambu rg, 7. Juli. Banke-Actien 1655 G. Londo I1 8. Juall. Cons. 3 88 89 ½. Belg. —. Neue Anl. 22 Passive —. Fah 2 ½ ⁷½ IIoll. 51— 2. 5 % Port. 31 8. 398 19 ⅞. Engl. Bras. 67 ½. Columb. 20 ½⁄. Mex. 27 Peru 14 5. Chili —. Petersburg, 2. Juli. Lond. 3 Met. 38 ⅛. Hamb. 3 1 ¼, Paris 409. 8 1 8 . e F à Par. 300 Fl. 68. 4o. 500 Fl. —. do. 200 FlI. 24 ½.

4

Zinsl. —.

wirkl. Preuss. Russ. 108.

Engl.

Ausg.

Russ. —.

Börs

1841.

er lin er Den 9. Juli

Pr. Cour.

Brief.]CGeld.

Rrief.

Actien. Brl. Pots. Eisenb. do. do. Prior. Act. Mgd Lpz. Eisenb. do. do. Prior. Act. Berl. Anh. Eisenb. 105 do. do. Prior Act. 102 ½ Düss. Elb. Eisenb. 96 d0. do. Prior. Act. * 103 2 Rhein. 97 ½ 211

132

104¾ 1032. 102 1014¾

St. Schuld-Sch. Pr. Engl. Obl. 30. Sckh.

126 103 111 102 ¼

Präm. der

78 8 77 101* 103 ½ 103 100 Danz. do. in Th. 48 Westp. Pfandbr. 32 102 ½ 102 Grossh. Pos. do. 4 106 105 ½

Seebandlung. Kurm. Schuldv. Berl. Stadt-Obl.

Elbinger do.

Eisenb. 3 ½ 102 ½ 102 3 ½ 102

8 8 21 8 Schlesische do. 102

Ostpr. Pfandhr. Gold al marco

Pomm. do.

8 V Friedrichsd'or Kur- u. Neum. do. Andre Goldmün- zen à 5 Th.

Disconto

Dauer der Eisenbahnkahrten am 8. ZJuli 1841.

Abgang

Zeitdauer Zeitdauer von

SbES6k St.] M.

Umn 6 ½ Uhr Morgens . . . 43 8 8 * 11b

2

von

9 t6b St. M.

40 40 40

Abgang I

—₰:

6 Uhr

Um Morgens. . .

,2

Vormittags . 44 - Vormittags.. 48 -

Nachmittags 45 8.

—- Vormittags.

Nachmittags Nachmittags Abends..

Nachmittags 40 5 Abends.. 43

8 öe 24

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hb-⸗

Meteorologische Beobachtungen.

V Naoch einmaliger

1841. 8. Juli.

Morgens

6 Uhr.

Abends 10 Uhr.

Nachmittags 2 Uhr.

Heobachtung.

.+ 12,0°R. —+ 8,00 K.

78 pet.

Luftdruck 33 Par. 3. Luftwärme.. 1, Thaupunkt . .. + 8,3 .

71 pCt.

trübe.

Quellwärme 8,4 °0R. Flusswäürme 15,9 R. DBodeuwärme 80 R. Ausdüustung 0,031, Rh. Niederschlasg 00,0790 Rh. Wäarmewechel + 18

+ 11 %“*.

8, 72 vqt. WS v.

Dunstsättigung Wetter

63 pCt. Gewitter. halbheiter. SW. SW. WSW. Pagesmittel: 333,58 Par. + 12,90 R.. +†

Wolkenzug. ..

Koönigliche Schauspiele.

Sonnabend, 10. Juli. Im Schauspielhause: Onkel Brand, Lustspiel in 3 Abth., von L. Angely. Hierauf: Der Platzregen als Eheprokurator, dramatisirte Anekdote in 2 Abth., von E. Raupach.

Sonntag, 11. Juli. Im Opernhause: Othello der Mohr von Venedig, Oper in 3 Akten, Musik von Rossini. (Dlle. Kunth, vom Kaiserl. Hoftheater zu Petersburg: Desdemona, als Gastrolle.)

Montag, 12. Schauspiel in

ZJuli. Im Schauspielhause: Der Pflegevater, 4 Abth. Hierauf: Die Maͤntel, Lustspiel in 1 Akt Könhigsstädtilches Theater.

Sonnabend, 10. Juli. Italiaͤnische Opern⸗Vorstellung. (Abonnement suspeundu.) Zum erstenmale: Norma. Opera in 2 Atti. Poesia del Sgr. Romani. Musica del Maestro Cav. Vin- cenzo Bellini. (Mad. Pasta, erste Kammer⸗Saͤngerin Sr. Ma⸗ jestaͤt des Kaisers von Oesterreich: Norma, als Gastrolle.)

Preise der Plaͤtze: Ein Platz in der Orchester⸗Loge 1 Rthlr. 10 Sgr. Ein Platz in den Logen und im Balkon des ersten Ranges 1 Rthlr. 10 Sgr. u. s. w.

Terxtbuͤcher, in Italiaͤnischer und Deutscher Sprache, sind im Billet⸗Verkaufs⸗Buͤreau und Abends an der Kasse à 5 Sgr. zu haben. 8

Der Anfang der Italiaͤnischen Opern⸗Vorstellungen ist um halb 7 Uhr. Die Kasse wird um halb 6 Uhr geoͤffnet.

Sonntag, 11. Juli. Zum ersten Male: Der politische Zinn⸗ gießer. Vaudeville-Posse in 3 Akten, nach Holbergs Lustspiele neu bearbeitet und zusammengestellt von C. Birnbaum. Die Musik eingerichtet von C. Baldewein. (Herr Birnbaum, vom Hoftheater zu Kassel: Heinrich, als Gastrolle.)

Montag. 12. Juli. (Neunundzwanzigste Italiaͤnische Opern⸗ Vorstellung.) IElisir damore. Opera buffa in 2 Alti. Poesia del Signor Romani. Masica del Maestro Gaeiano Donizetti.

Preise der Plaͤtze: Ein Platz in der Orchester-Loge 1 Rthlr. 10 Sgr. Ein Platz in den Logen und im Balkon des ersten Ranges 1 Rthlr.

Tertbuͤcher, in Italiaͤnischer und Deutscher Sprache, sind im Billet⸗Verkaufs⸗Buͤreau und Abends an der Kasse à 5 Sgr. zu haben.

Marhktpreile vom Getraide.

8 Berlin, den 8. Juli 1841. b

Zu Lande: Roggen 1 Rthlr. 9 Sgr., auch 1 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf.; große Gerste 28 Sgr. 2 Pf., auch 27 Sgr. 6 Pf.; Hafer 25 Sgr., auch 22 Sgr. 6 Pf. Eingegangen sind 24 Wispel.

Zu Wasser: Weizen (weißer) 2 Rthlr. 12 Sgr. 6 Pf., auch 2 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf. und 2 Rthlr. 5 Sgr.; Roggen 1 Rthlr. 12 Sgr. 6 Pf., auch 1 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf.; Hafer 26 Sgr. 3 Pf., auch 23 Sgr. 9 Pf.; Erbsen 1 Rthlr. 15 Sgr., auch 1 Rihlr. 12 Sgr. Pf. (schlechte Sorte). Eingegangen sind 828 Wispel . cheffel.

Mittwoch, den 7. Juli 1841.

Das Schock Stroh 7 Rthlr., auch 6 Rthlr. Der Centner Heu

1 Rthlr. 10 Sgr., auch 1 Rthle. Branntwein⸗Pr. else vom 2. bis inel 8. Juli. 8

Das Faß von 200 Quart, nach Tralles 54 pCt., nach Richter 40 pCt., gegen baare Zahlung und sofortige Ablieferung. Nach An⸗ gabe: Korn⸗Branntwein 19 Rthlr. 7 Sgr. 6 Sgr., auch 19 Rthlr.; Kartoffel⸗Branntwein 19 Rthlr., auch 18 Rthlr. 15 Sgr.

—,-—

Verantwortlicher Redacteur Dr. J.

L“

1* 3 . 1 8 2 Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei

Großherzogthums Luxemburg ernannt werden

Finanzjahre

wehre laden und abfeuern werden, um die

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Paris, 3. Juli. Der Abgeordnete der Franzosen am La⸗ Plata⸗Strom hat abermals eine Audienz bei Herrn Guizot ge⸗ habt. Der legitimistische Pair, Vicomte Dubouchage, begleitete denselben. Herr Gunzot erklaͤrte: Obgleich der Traktat vom 29. Oktober noch nicht ratifizirt sey, so werde er doch vollzogen werden. Man werde aber auf Alles genaue Ruͤcksicht nehmen und wenn nicht alle Bestimmungen erfuͤllt wuͤrden, wuͤrde Frank⸗ reich mehr thun, als bloß den Traktat nicht ratifiziren. Uebri⸗ gens muͤsse die Sache der Regierung anheimgestellt bleiben.

„Galignani's Messenger“ erklaͤrt die Nachricht fuͤr falsch, daß

Herr Piscatory den Auftrag habe, von der Griechischen Regie⸗ sung 1 Million Fr. in Anspruch zu nehmen. Herr Piscatory rolle bloß die Griechische Regierung angehen, ihrem Versprechen nach, den Kandioten keine Huͤlfe zu leisten. Vermuthlich hat sich der Abgesandte jetzt schon wieder eingeschifft und kreuzt an der Kuͤste von riechenland. Ais welche die Anordnungen des Finanz⸗Mini⸗ sters hervorgebracht haben, dauert noch immer fort. So hat in Angers der Munizipal⸗Rath einstimmig den Beschluß gefaßt, daß die Garnison, die Bewohner der Hospitaͤler, die jungen Leute, welche die Schule besuchten, die Gefangeneu und alle Individuen, die weder festes Domizil noch Familie in der Stadt hatten, nicht in die Populations⸗Listen aufgenommen werden sollten.

Nachdem sich Herr Fonfréde von der Redaction des „Cour⸗ rier de Bordeaux“ zuruͤckgezogen, hat derselbe aufgehoͤrt, zu er⸗

einen. sch Herr von Rothschild verlaͤßt morgen Paris; nach der An⸗ gabe des „Temps“ wird er unter dem Vorwande, das Bad Ems zu besuchen, sich nach Wien begeben, um sich wegen der Oesterre chischen Anleihe mit Herrn von Metternich zu besprechen.

Niederlande.

Alus dem Haag, 4. Juni. Der Oberst⸗Burggraf des Koͤnigreichs Boͤhmen, Graf von Chotek, ist aus Paris hier ein⸗ u ““ Heute fruͤh ist der erste Heerings-Jaͤger mit neuen Heerin⸗ gen in Amsterdamm angekommen. Hollaͤndischen Zeitungen zufolge, geht das Geruͤcht, Prinz Alexander, zweiter Sohn des Koͤnigs, werde zum Gouverneur des

Schweden und Norwegen.

Stockholm, 29. Juni. Nach den am Reichstage gefaßten Beschluͤssen sind nunmehr die Staat⸗Ausgaben fuͤr 1842 und je⸗ des folgende Jahr, bis ein neues Budget bewilligt wird, wie folgt in Rthlr. Banco bestimmt: Civilliste 719,700. Justiz⸗De⸗ partement 689,570. Departement des Auswaͤrtigen 225,650. Land⸗Etat 4,106,510 (die Natural⸗Verpflegung und Bekleidung auf dem Lande nicht einbegriffen). See⸗Etat 1,331,430. LCivil⸗ Departement 845,700. Finanz⸗Departement 1,380,779. Geistli⸗ ches Departement 988,880. Pensions⸗Wesen u. s. w. 454,670. In allem 10,742,880 Rthlr. Banco. An außerordentlichen Ausgaben sind außerdem bewilligt, als: Fuͤr das Gefaͤngnißwesen 1,300,000. Land⸗Vertheidigungswesen, insonderheit Festungsbau, 894,000. See⸗Vertheidigung 341,000. Wegewesen 727,000. Bauwesen 112,000. Schulwesen 407,500. Kanal⸗ und Hafenwesen 1,050,000. Andere nuͤtzliche Verbesserungen 252,000, und weiter 167,000. In allem 5,253,000, die auf das Reichsschuld⸗Comtoir, insonder⸗ heit die Bestaͤnde desselben, so von dem Ueberschusse der letzten herruͤhren, angewiesen sind, so wie 2,311,000 Rthlr. auf die Bank, des Kapital⸗Ueberschusses, wel⸗ 8 en Grundfonds uͤberschreitet.

88 ging das Dampfschiff „Westmanlande, nach Bock⸗ holmssund ab und nahm Passagiere, deren sich an 250 eingefun⸗ den, mit, zur Beobachtung von Experimenten mit den vom Lieute⸗ nant Hdoͤkenberg erfundenen Wasserschuhen (S. Nr. 171. der St. Ztg.). Außer dem fruͤheren Versuch, nicht allein auf diesen Schuhen zu gehen, resp. zu laufen, sondern auch darauf in einem Stuhl, mit einem Tische vor sich, zu sitzen, sich und die uͤbrigen Laͤufer mit Champagner zu bedienen und den Zuschauern zuzutrinken, wurden von den, so auf dem Wasser herumfa renden Herren verschie⸗ dene Feuerwerkstuͤcke abgebrannt, auch von geuͤbten Schwimmern Evo⸗ lutionen ausgefuͤhrt, um die Anwendbarkeit der neuen Erfindung als Rettungsmittel, falls Jemand ins Wasser fiele, zu zeigen. Heute ist eine Vorstellung in der Brunnenbucht des Thiergar⸗ ens, wo eingeuͤbte Soldaten, auf Wasserschuhen stehend, Ge⸗

e Anwendbarkeit auch n militairischer Hinsicht beim Uebersetzen uͤber Fluͤsse u. s. w. zu

Deutsche Bundesstaaten.

München, 3. Juli. In der Koͤnigl. Hofburg herrscht dermal ein ungewoͤhnliches Regen, das um Theil auch auf die Lebhaftigkeit der Stadt influirt. Der fuͤrstlichen Gaͤste an unse⸗ rem Hof werden immer mehr, und vor den Museen und Kunst⸗ tempeln sieht man fast immer vierspaͤnnige Hofwagen, welche die Herrschaften erwarten, die sich dort schauend ergehen. Gestern traf Se. Koͤnigl. Hoheit der Prinz von Wasa hier ein, der sich nach Ems begiebt, er ward Abends im Theater in der großen Hof⸗Loge gesehen, auch der Fuͤrst und die Fuͤrstin von Lippe⸗ Schaumburg sind hier angekommen. Die regierende Koͤnigin be⸗

iebt sich in der ersten Haͤlfte Augusts nach Berchtesgaden, wo⸗

helbst auch Ihre Majestaͤt die Koͤnigin von Griechenland, nach vollendeter Baädekur zum Besuch einsprechen, hierauf dem hiesigen Oktoberfeste beiwohnen und dann von Muͤnchen aus die Ruͤckreise nach Griechenland antreten soll. Uebermorgen findet von hier aus ein Wallfahrtszug nach Alt⸗Oetting statt.

Allgemeiner

Bekanntmachungen.

Die mittelst Steckbriefs vom 10. Mai d.

J. ver⸗

oing ist ergre 1 ruͤckgefuͤhrt, weshalb dieser Steckbrief zuruͤckgenommen wird.

2

Koͤnigl. Preuß. Land⸗ und Stadtgericht.

I881

. meidun Auf den Antrag der verordneten Vormuͤnder der ¹

1“

Würzburg, 2. Juli. Der Bischof von Waͤrzburg hat folgenden Hirtenbrief wegen der Feier eines Jubilaͤums des hei⸗ ligen Bonifacius erlassen:

„Im Jahre des Heils Salzburg bei Neustadt an

741 wurden in der Burg⸗Kapelle auf der der heiligen Boönifaeius, den Apoßtel der Deutschen, die heiligen Bischoͤfe Burcard von Wuͤrz⸗ den vesdeggenns ene Lechgabge und Wilta von Burcburg (Fritzlar) geweiht. Wir haben Uns nun entschlossen, das eilfhundertjaͤhrige Fubilaͤum dieses denkwuͤrdigen Ereignisses in Gemeinschaft mit den Hochwuͤrdigsten Herren Bischofen von Fuldg und Eichstäͤdt am 12. Fulius I. J., als in der Oktav von St. Kilian und Willibald, durch ein feierliches Fest zu begehen, und dabein Grundstein zum Wie⸗ deraufbau der eben erwaͤhnten Burgkapelle zu legen. Seine Maje staͤt unser allergnaͤdigster Koͤnig wollen geruhen, dieses Fest durch Allerhoͤchstihre Gegenwart zu verherrlichen. Wir theilen dies dem Hochwuͤrdigen Klerus Unserer Dizese mit dem Bedeuten mit, es moͤge der naͤher wohnende Theil desselben, insoweit die Umstaͤnde es gestatten, an dem Feste persoͤnlichen Antheil nehmen, der uͤbrige Theil desselben aber sich im Geiste mit den guf der Salz burg versammelten Andaͤchtigen vereinigen, um Gott fuͤr die himm⸗ lische Gabe des katholischen Glaubens zu danken, so wie den All maͤchtigen um immer festere Begruͤndung und Ausbreitung desselben in unseren vaterlaͤndischen Gauen, um Ausbreitung und Erhoͤhung der heiligen katholischen Kirche anzuflehen. Wuͤrzburg, den 30. Juni 1841. Georg Anton, Bischof von Wuͤrzburg.“

Dresden, 6. Juli. Gestern in der fuͤnften Nachmit⸗ tags⸗Stunde ist ein Magdeburger Dampfboot, „Koͤnigin Elisa⸗ beth“, hier angekommen, von einer Groͤße, wie man sie hier noch nie sah. Ohne den sehr guͤnstigen Wasserstand, der in Folge haͤu⸗

figer Gewitter⸗Regen bei uns seit einiger Zeit eingetreten ist, haͤtte

s die Fahrt schwerlich unternehmen koͤnnen. . Nach einer offenen Erklaͤrung unserer Regierung hat man in

Sachsen niemals den Willen gehabt und wird ihn auch vor der

and nicht haben, die in den Haͤnden der Rittergutsbesitzer oder

der Staͤdte befindliche Gerichtsbarkeit ihren bisherigen Besitzern

zu entziehen und von Staats wegen ausuͤben zu lassen. Der rund hiervon liegt wohl darin, daß der Adel durch Aufhebung

der Patrimonial-⸗Gerichtsbarkeit eins seiner wesentlichsten Rechte

verlieren duͤrfte. Indessen treten doch die Nachtheile der Patri⸗ monial⸗Gerichtsbarkeit zu deutlich in die Augen, als daß nicht auch die Gerichtsherren selbst sie erkennen sollten. Daher haben Viele, denen eine zweckmaͤßigere, den Beduͤrfnissen der Zeit ent— sprechende Rechtspflege hoͤher steht, als die Ruͤcksichten auf ihr

Ansehen und ihre Gewalt, die ihnen zustaͤndig gewesene Gerichts⸗

barkeit an den Staat abgetreten, und die Regierung ihrerseits at sich allerdings nirgends geweigert, dieselbe anzunehmen. Letz⸗ tere sammelt vielmehr die nach und nach uͤbernommenen Gerichts⸗

Distrikte wie Perlen, um endlich deren mehrere in einem Ring zu fassen.

Somit gehen wir fortwaͤhrend, wenn auch nur langsam, einer totalen Aufbebung der Patrimonialgerichte entgegen. Mit

dieser Reform verbindet die Regierung zugleich eine andere. Sie

will naͤmlich die Koͤniglichen Untergerichte, welche bisher lediglich

’E durch einzelnstehende Amtmaͤnner und Justitiare repraͤsentirt waren, in Kollegien umwandeln. Diese Reform hat durch Konstituirung einiger Landgerichte bereits ihren Anfang genommen. Gegensei⸗ tige Kontrolle und gereiftere Entscheidungen, weil diesen letzteren kollegialische Pruͤfung und Besprechung der jedesmal vorliegenden Verhaͤltnisse vorhergehen wuͤrde, sind die hauptsaͤchlichsten Vor⸗ theile, welche die Landgerichte bieten.

V

Hildesheim, 4. Juli. In der verflossenen Nacht starb hier Herr Franz Paver Luͤsken, Praͤses des bischoͤflichen Kolle⸗ giums, Dom⸗Vikar alter Stiftung und Nestor des hiesigen Dioͤ⸗ zesan⸗Klerus. Der Verewigte ward am 3. Februar 1750 zu Pa⸗

derborn geboren und ging im Jahre 1767 ins Jesuiten⸗Noviziat

nach Trier. Mit ihm erlischt wohl jener urspruͤngliche Stamm des Jesuiten⸗Ordens, der 1773 durch Papst Clemens XIV. auf⸗ geloͤst wurde.

Oesterreich.

* Wien, 3. Juli. Kankrin ist vor einigen Tagen in Begleitung des Russischen Staatsrathes Chemiotte hier durchgereist. veranstaltete ihm ein Diner, welchem auch der Fuͤrst und die Fuͤr⸗ stin von Metternich beiwohnten. Graf Kankrin setzte die Reise nach Gastein ohne Aufenthalt fort. Die Abreise des Fuͤrsten Staats⸗Kanzlers wird im Laufe der naͤchsten Woche stattfinden.

Stephan Zichy von Vazsonykd, im 84sten Jahre seines Alters in

betraf.

Ein kuͤrzlich von dem Magistrate erlassenes Zirkular verord⸗ net, daß alle Hunde in Zukunft auf oͤffentlicher Straße mit Maul⸗ Koͤrben oder Nasen⸗Riemen versehen werden muͤssen. Die in letzter Zeit sehr haͤufigen Faͤlle von Hundswuth gaben zu dieser, in Paris seit vielen Jahren bestehenden, und in volkreichen Staͤd⸗ ten sehr zu empfehlenden Maßregel Anlaß.

K China.

Macao, 30. Maͤrz. Einem Geruͤchte zufolge, haͤtten sich die Britischen Kriegsschiffe eine halbe Stunde unterhalb zuruͤckge⸗ zogen; auch waͤre die Britische Flagge am 26. Maͤrz von der Faktorei zu Canton wieder heruntergenommen und die Besatzung zuruͤckgezogen worden.

Das Kaiserliche Kriminal-Kollegium zu Peking hat in Be⸗ zug auf die Handlungsweise des abgesetzten Kommissars Kischin folgendes Kaiserliche Edikt bekannt gemacht: „Kischin, General⸗ Gouverneur der beiden Kwang, hat mit den Gesetzen sein Spiel getrieben und die rebellischen Barbaren ins Land gebracht. Sein Benehmen umfaßt daher die schweren Verbrechen, sei⸗

nen Fuͤrsten und sein Vaterland verrathen zu haben. So⸗

er für die

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minorennen Kinder und Erben des verstorbenen Ma⸗ Proklamen sind den Stralsundischen Zeitungen inserirt,

jors a. D. und Ritters Gustav Adolph von Koͤhler zu

vom 1 Millienhagen werden alle dieienigen, welche an die Ver⸗ D⸗

folgte unverehelichte Karoline Friederike Guͤtler aus lassenschaft des Letzteren, namentlich auch an die dazu Koͤnigl. Preuß. Hofgericht von Pommern und Ruͤgen.

ergriffen und in unsere Gefaͤngnisse zu⸗ gehoͤrenden Milltenhaͤger Saaten und Ackerarbeiten, (1.

als erledigt rechtsbegruͤndete Forderungen und Anspruͤche haben, zu deren Anmeldung und Beglaubigung in einem der fol⸗

Brandenburg, den 1. Juli 1841. genden Termine, als

am 8. und 31.

Morgens 40 Uhr, 1“ bei Ver⸗

der am 14. Septemberc. zu erkennenden ö11,

Praͤkluston, hiermit aufgefordert r vollstaͤndigen krug⸗, Erbrichter⸗ und Zweihufengut nebst Zubehoͤr soll gasse hierselbst unter der Servisnummer 1234 und Jo⸗

auf welche hier Bezug

Juli oder am 23. August d. J.,

—₰

lich auf 11,965 Thlr.

Der Russische Finanz⸗Minister Graf

Herr von Tatistscheff

Am 30. Juni starb hier der Senior der Familie Zichy, Graf

Folge eines Unfalles, welcher ihn auf der Heimfahrt von der Oper

——

hier genommen wird. Datum Greifswald, den 10. Juni 1841.

von Mdoͤller, Praeses.

168“”“ Das dem Oekonomen Julius Eduard Vogt gehoͤrige, zu Saalhausen, im Kalauer Kreise belegene, gericht⸗ 11 sgr. 8 pf. abgeschaͤtzte Erb⸗

n COte1 E Fetzeinnst†

bald die Vertilger, naͤmlich die abgesandten Großmandari nen, in Canton eintreffen, sollen sie ihm unverzuͤglich die Siegel abnehmen und alle seine Verwandten ins Verhoͤr nehmen. Solche von ihnen, die maͤnnlichen Geschlechts sind, sollen sogleich nach der Hauptstadt zu strenger Untersuchung geschickt werden, und, wenn sie ihr Urtheil erhalten, dem Kriminal⸗Kollegium zur Strafe uͤbergeben werden. Bei solchen, die Schaͤtze und Eigen⸗ thum der rebellischen Barbaren in Empfang genommen und sie heimlich ihren Familien geschickt haben, soll der Fu⸗Nuen versie⸗ geln und Bericht erstatten. Die abgesandten Großmandarinen duͤrfen sich keine Nachsicht zu Schulden kommen lassen, im Wi⸗ derspruch mit den Gesetzen und mit schnoͤder Undankbarkeit gege meine Kaiserliche Gunst. Solche Offiziere, die im Stande sind zu siegen, sollen ausgezeichnet werden. Alle duͤrfen sich auf meine Kaiserliche Gesinnung verlassen. Achtet dieß!“

Witlenschaft, Kunsst und Literatur.

Die schoͤnsten Ornamente umnd merkwuͤrdigsten Ge⸗ genstaͤnde aus Herkulanum und Pompeji und Stabiaͤ, von Wilhelm Zahn. Zweite Folge, erstes Heft. Berlin bei Georg Reimer. 1841.

Wenn fruͤher in diesen Blaͤttern auf die Schaͤtze aufmerksam gemacht worden, welche Herr Professor Zahn neuerdings aus Un⸗ ter⸗Italien mitgebracht, so liegt uns jetzt der Anfang der Publica⸗ tion selbst vor, und bei dem großen Interess⸗ welches das Unterneh⸗ men des verdienstvollen Herausgebers fuͤr alle Freunde der Kunst und des Alterthums haben muß, saͤumen wir nicht, dieselben davon in naͤhere Kenntniß zu setzen und es ihnen in Erinnerung zu bringen.

Ein zweiter zehnjaͤhriger Aufenthalt und Wohnsitz des Herrn Wilhelm Zahn in den verschuͤtteten Staͤdten, vom Jahre 1830 bis 1840, so wie die Leichtigkeit, in dem Museum zu Neapel stets die Ergebnisse fruͤherer Ausgrabungen vergleichen zu koͤnnen, haben diese zweite Folge seines ruͤhmlichst bekannten Werkes ins Leben gerufen, welches, unterstuͤtzt durch die Fortschritte des neuern litho⸗ graphischen Farbedruckes, uns in der Art eines Faesimile die frische farbige Kunst eines bald zweitausend Jahre schlummernden Alter⸗ thums wieder ins Leben weckt, um unseren Geschmack zu bilden und die lebende Kunst zu befruchten. Ganze Waͤnde sind hier in ihrer Totalwirkung wiedergegeben und die einzelnen Bilder nach Durchzeichnungen in der Original⸗Groͤße, theibs im Umriß, theils aber auch in farbiger Ausfuͤhrung dargestellt, dazu die Grundrisse der Gebaͤude und ihrer Lage zu einander, so wie auch die Restaura⸗ tion ganzer Haͤuser, wobei fuͤr die verwitterten Holztheile der Con⸗ struction meistens die deutlichen Abdruͤcke in der umgebenden Asche voͤllig entschaͤdigen konnten. 1

Jedes Heft wird 10 Blaͤtter in demselben großen Folio, wie die fruͤhere Folge, enthalten. Das erste Heft bietet viel Interessantes dar, und doch ist hier keineswegs aus diesem Gesichtspunkt gewaͤhlt wor⸗ den; im Gegentheil, um das Werk zu foͤrdern, wurden hier diejeni⸗ gen Blaͤtter zusammengestellt, deren Ausfuͤhrung mit der geringsten Schwierigkeit verbunden war. Der Umriß einer Quadriga nach einem Gemaͤlde auf Marmor, ausgegraben in Herkulanum im Jahr 1837, ist von großer Schoͤnheit der Zeichnung und reicher lebensvoller Auf⸗ fassung, offenbar zu dem Schoͤnsten gehoͤrend, was die zerstoͤrende Lava hier erhalten und gerettet hat. Voll Geazie und Schoͤnheit in eben so freier als diesmal korrekter Zeichnung ist auch die Gruppe des zweiten Blattes, bestehend aus zwei jugendlichen Genien, welche, leicht durch den Himmel schwebend, den Koͤcher des Apollon tragen, ein Gegenstuͤck zu denen, welche (im naͤchsten Heft) die Lyra desselben Gottes fuͤhren. In dem Ernst, wie die Genien das Geraͤth halten und handhaben, scheint sich die fromme Scheu vor der Hoheit des Gottes mit auszusprechen. Das dritts Blatt giebt im Umriß eine ganze Wand aus der Casa del Gran Duca in Pompeji, ausgegraben am 1. Juni 1833. Das Haupt⸗Gemaͤlde stellt, wahrscheinlich nach der verlorenen Tragoͤdie des Euripides, die an einen Stier gebundene Dirce vor. Es folgen auf den naͤchsten beiden Blaͤttern zwei Stuͤcke einer Wand aus der Casa della seconda fortuna, ausgegraben zu Pom⸗ peit 1827, mit einzelnem schoͤnen Detail, aber doch weder in der Er⸗ findung noch in der Farbenwirkung dem Schoͤnsten beikommend. Daß die Farbe hier keinen ganz harmonischen Eindruck macht, ist großen⸗ theilz dem weißen Grunde zuzuschreiben; um so freundlicher und leuchtender erscheint dagegen auf dem siebenten Blatt die Wand auf schwarzem Grunde aus der Taverna in der Strada di Mer- curio zu Pompeti. Da die Alten in ihren Zimmern mehr Schutz gegen Licht und Sonne, als gegen Regen und Schnee suchten, und da ihre Lampen keine so wesentliche Bedeutung hatten als bei uns so erklaͤrt sich, daß sie schwarze Zimmerwaͤnde haben konnten, worauf sich denn die feinen farbigen Lineamente, Kranz⸗Gehaͤnge und Bil⸗ derchen nur um so feiner und zierlicher ausnehmen. Das achte Blatt stellt zwei schwebende weibliche Figuren dar, das neunte farbige Or⸗ nament in Originalgroͤße und das zehnte vier fruchttragende Genien⸗ auf weißem Grunde gemalt, aus einem Hause in der Seraan della Fortuna.

Das Werk, welches sich bemuͤht, alle neueren Entdeckungen in sich zu vereinigen, wird in den näͤchsten Heften Manches bringen, das zn dem Edelsten gehoͤrt, was nur diese fruchtbare Vulkan⸗Asche an koͤstlichen Fruͤchten getragen hat. Das zweite Heft wird zunaͤchst die reiche schwarze Wand enthalten mit den reizenden Gemaͤlden, vorstellend das Opfer der Minerva und das Opfer der Juno, ferner die reiche Wand mit der Toilette des Hermaphrodits, sodann die schoͤne Figuren⸗Gruppe des Fauns und der Bacchantin auf blauem Grund aus dem Hause des Castor und Pollur zu Pompeii, darauf die schoͤne Genien⸗Gruppe mit der Chia des Apollo, nicht minder die Details bemalter Saͤulen und Kapitaͤle aus Herkulanum und Pompeit, so wie die Restauration eines ganzen Hauses mit allen Details und Farben. Die Platten sind be⸗ reits fuͤr mehrere folgende Hefte in Arbeit, und der lithographische Oelfarbendruck, als dessen Vervollkommener, wo nicht Erfinder, man den Herausgeber zu betrachten hat, erreicht mit jedem Blatt' einen groͤßeren Ruf der Vollendung, und nur wer die am Ort der Ausgra⸗ bungen in Tempera gemalten Nachbilder in den Mappen des Her⸗ ausgebers gesehen hat, moͤchte diesen noch den Vorzug geben. Die groͤßeren Bilder sind dagegen meistens in Oel loeer worden was seine Vortheile hatte. Im Namen der hiesigen Kunstfreunde sprechen wir daher den Wunsch aus, daß, wenn durch diese Publica⸗ tion die dem Boden abgewonnenen Schaͤtze nun das Gemeingut der gebildeten Welt geworden, der es freisteht, wie viel sie daraus lernen will, die Original⸗Blaͤtter selbst an einem zugaͤnglichen Ort aufge⸗ hoben werden moͤchten. Gr.

am 14. August d. J., Vormittags 10 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden. Die Tare und der neueste Hypothekenschein sind in der Re⸗ gistratur des Gerichtes einzusehen. Senftenberg, den 14. Januar 1841. Konigl. Land⸗ und Stadtgericht.

Nothwendiger Verkauf. Das dem Brauberrn Johann Christoph Art und den Erben seiner Ehefrau zugeboͤrige, in der Breit⸗