1841 / 191 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

b 4“ die in die Departements von Barcelona, Balencia, Sevilla, Co⸗ runag und Valladolid vertheilt sind; in 3 Brigaden reitender Artillerie, jede zu 4 Batterien, vertheilt in die E1““ von Valencia, Sevilla und Valladolid; in 2 Brigaden Qehege⸗ artillerie, jede zu 6 Compagnien, zu den Departements von Bar⸗ celona und Valladolid gehoͤrend; in 5 Compagnien Arbeiter, deren eine zu jedem der 5 Departements gehoͤrt, und in eine Compagnie Stuͤckgießer, die zu dem Departement Sevilla gehoͤrt, eingetheilt. Außerdem giebt es 6 Brigaden, jede zu 2 Compagnien, die in igueras, in Majorca, Mafaga, Ceuta, Santonna und Pamp⸗ lona bestaͤndig in Garnison liegen. Auf den canarischen Inseln befindet sich eine Compagnie von Veteranen und eine aus einer E— chmiede⸗ Compagnie bestehende Brigade Artillerie. Die Uniform der Artil⸗ lerie besteht in dunkelblauem Rock und Beinkleid mit rothen Auf⸗ schlaͤgen und Epauletten; auf dem Kragen befindet sich eine Bombe. Die Offiziere tragen goldne Epauletten.

3. Das Ingenieurcorps besteht aus einem General⸗Inge⸗ nieur, 3 General⸗Unter⸗Inspecteurs, 7 Brigadiers, 16 Obersten, 18 Oberstlieutenants, 8 Commandanten, 2 Majoren, 50 Capi⸗ tainen, 51 Lieutenants und einer Anzahl von Zoͤglingen, welche den Rang von Unterlieutenants haben. Die Uniform ist dunkel⸗ blau mit rothen Aufschlaͤgen und silbernen Epauletten; auf beiden Seiten des Kragens befindet sich ein in Silber gesticktes Castell. Dazu kommt ein Regiment Ingenieure. Dieses besteht aus 2 Bataillonen, jedes zu 8 Compagnieen, von denen 6 aus Sappeurs, 1 aus Mineurs, und eine aus Pontonniers zusammengesetzt ist. Die Offiziere werden aus dem Ingenieurcorps genommen; diese tragen dreieckigte Huͤte mit einer silbernen Borte, die Soldaten Tschacko's mit einer weißen Feder.

4. Kavalerie. Diese wird in Linien⸗Kavalerie und leichte ein⸗ getheilt;

a) Linien⸗Kavalerie. Die eigentliche Linien⸗Kavalerie besteht

aus 5 Regimentern, jedes Regiment aus 4 Schwadronen

und einer Schuͤtzencompagnie. Jede Schwadron ist in 2

Compagnieen getheilt, deren jede 1 Capitain, 1 Lieutenant,

4 Unterlieutenant (alféres), und 600 Mann mit 48 Pferden

zaͤhlt. Der Stab des Regiments besteht aus 1 Obersten,

Oberstlieutenant, 2 Commandanten, 4 Adjudanten, 4 Fah⸗

nenjunkern (porte-Etendard). Die Uniform ist folgende:

kurzer gelber Rock mit hellblauem Kragen, gelben Knoͤpfen mit der Nummer des Regiments; hellblaue anschließende

Beinkleider, unten mit Leder besetzt; Helm von schwarzem

leder; eisernen Pallasch; Lanzen fuͤr das erste Glied. Die

Schuͤtzen tragen messingne Helme. Die Offiziere haben

silberne Epauletten, und fuͤr gewoͤhnlich hellblaue Ueberroͤcke.

Zu diesen 5 Regimentern koͤmmt noch das ebenfalls aus 4 Schwadronen und einer Schuͤtzencompagnie bestehende Husa⸗ renregiment de la Primera, dessen Chef der Herzog de la Victoria ist. Diesen Husaren hatte man waͤhrend dieses Krieges die rothen Jacken gegeben, welche die Kavalerie der englischen Huͤlfslegion bei ihrer Aufloͤsung zuruͤckließ. Späͤterhin aber be⸗ schloß der Herzog, ihnen eine eigne Uniform zu ertheilen, die er selbst erfunden hatte, und bis zu seiner Ernennung zum Regenten persönlich anzulegen pflegte. Bei der vorhandnen Finanzverle⸗ genheit hat man indessen erst etwa die Haͤlfte des Regimentes bekleiden koͤnnen, und da die Ausruͤstung eines Offiziers auf 3 bis 400 Piaster zu stehn kömmt, und von ihnen selbst bestritten werden muß, so geht es damit ziemlich langsam. Die neue Uni⸗ form besteht im hellblauem Dolman mit weißem Kragen und gelben Schnuͤren, weißer Pelzjacke mit schwarzem Pelze und gelben Schnuͤren, hellblauem Beinkleide mit gelbem Besatze, blau und gelb durchwirkter Schaͤrpe, weißem Tschacko, Saͤbel. Die Offi⸗ ziere tragen goldne Schnuͤre und Besatz, und fuͤr gewoͤhnlich eine hellblaue Jacke. b) Die leichte Kavalerie besteht gegenwaͤrtig aus 8 Regi⸗

*mentern, jedes zu 4 Schwadronen und einer Schuͤtzencom⸗

pagnie. Die Uniform ist ein kurzer gruͤner Rock mit gelben

Aufschlaͤgen, rothes Beinkleid mit Leder besetzt, Tschacko

auf Art der Preußischen, Saͤbel. Außerdem giebt es noch

eine aus 3 Compagnieen bestehende leichte Schwadron von

Madrid.

Saͤmmtliche Kavalerie ist mit Hengsten beritten. Die Offiziere sind meistens treffliche und kuͤhne Reiter. Kavaleriema⸗ noeuvre im Großen verstehen sie indessen nicht auszufuͤhren, so wie auch der uͤberstandne Krieg keine Gelegenheit dazu gegeben hat.

II. Die Provinzialmilizen sind eine Einrichtung, die sich allenfalls mit der Preußischen Landwehr vergleichen ließe. wurden im Jahre 1734 eingefuͤhrt und erhielten 1766 eine groͤßere Ausdehnung. Gegenwaͤrtig bestehen sie aus 42 Infanterie⸗Regi⸗ mentern (und einem in Majorca garnisonirenden), von denen ein jedes nach der Provinz benannt ist, aus welcher es sich rekrutirt. Diese Regimenter sind in 4 Divisionen, naͤmlich Alt⸗-Castilien, Neu⸗Castilien, Andalusien und Galizien eingetheilt, und stehen unter einem General⸗Inspecteur. Jedes Regiment hat eine Gre— nadier⸗, eine Chasseur⸗ und 6 Fuͤseliercompagnien. Die Uniform ist ein kurzer blauer Rock ohne Aufschlaͤge mit rothem Kragen und gelben Knoͤpfen mit der Nummer des Regiments, runder Tschacko mit der Nummer und graues Beinkleid. Die Mann⸗ schaft wird in Friedenszeiten nur auf einige Tage zum Exerciren einberufen, und ist nur waͤhrend des Krieges zum wirklichen Dienst verpflichtet. Die Chefs der Regimenter wurden bisher meistens von den Provinzen selbst ernannt, und mußten den Besitz eines bestimmten Vermoͤgens nachweisen koͤnnen. Waͤhrend des letzten Krieges wurden jedoch bei eintvetenden Faͤllen jene Stellen mit Offizieren niederen Grades aus der Armee besetzt. Gegen⸗ waͤrtig ist eine Kommission damit beschaͤftigt, dem ganzen Institut eine neue Einrichtung zu geben.

Militairschulen. Die große Militairschule, aus welcher der wissenschaftlich gebildete Theil der spanischen Offiziere hervor⸗ ging, befand sich bis 1837 in Segovia, ist aber seitdem nach Madrid verlegt worden, und fuͤhrt den Namen Colegio General Militar. Ein Oberst vom Ingenieurcorps steht an der Spitze der Anstalt. Ihm sind 1 Oberstlieutenant, 2 Capitaine, und 7 Lieutenants, die wenigstens 25 Jahre alt seyn muüͤssen, unter⸗ geordnet. Fuͤr den Unterricht sind 7 Lehrer, und 7 Unterlehrer f3ͤr Militairwissenschaften, außerdem 2 Kaplaͤne, 1 Stallmeister, 1 Fechtmeister, 1 Tanzmeister, 1 Sprachlehrer und 2 Zeichnen⸗ meister angestellt. Die Zoͤglinge werden aus den hoͤheren Staͤnden genommen und auf Kosten der Regierung unterhalten, muͤssen jedoch eine gewisse Summe beim Eintritt in das Kollegium erle⸗ gen. Sie tragen eine blaue Uniform mit rothem Kragen und goldnen Schnuͤren, heißen Kadetten, und werden in 2 Compag⸗ nieen, jede zu 75 Mann, eingetheilt. Diejenigen, welche sich fuͤr die Artillerie bestimmen, treten in die ebenfalls in Madrid, befind⸗ liche Artillerieschule uͤber, welche 80 ordentliche, und 60 uͤberzaͤh⸗ lige Zöͤglinge aufnimmt, die zusammen eine Kadetten⸗Compagnie bilden. Die Kadetten, welche in das Ingenieurcorps eintpeten wollen, gehen in die in Guadalajara befindliche Genieschule uͤber. Fuͤr die Erlernung des Kavaleriedienstes wird gegenwaͤrtig eine besondere Schule in Alcala de Henares eingerichtet. In Cadix

befindet sich eine Reitschule fuͤr Kavalerie. In Madrid ist ein besondres Artilleriemuseum mit Modellen, Maschinen u. s. w. und ein topographisches Depot unter der Leitung eines Inge⸗ nieur⸗Obersten zur Sammlung und Aufbewahrung von Karten, Plaͤnen, Aufsaͤtzen u. s. w.

Das Militairsanitaͤtswesen ist aͤußerst mangelhaft eingerichtet. An der Spitze desselben steht eine aus 3 Inspecto⸗ ren zusammengesetzte dirigirende Junta. Die bei den Regimen⸗ tern angestellten Aerzte und Wundaͤrzte haben nur dem geringsten Theile nach wissenschaftliche Studien gemacht. Dieser Uebelstand machte sich in dem letzten Kriege sehr fuͤhlbar. Fuͤr Aufnahme von Invaliden ist seit 1838 das Kloster von Atocha in Madrid eingerichtet; bei der großen Geldverlegenheit, in der sich die Re⸗ gierung befindet, haben bis jetzt kaum 50 Verstuͤmmelte aufge— nommen werden koͤnnen, und auch diese werden nur kuͤmmerlich verpflegt.

Die Feldgeistlichkeit steht unter der Leitung des Patriar⸗ chen von Indiens.

Die Exerzierreglements sind den aͤltern franzoͤsischen nachgebildet. Die Strafgesetzgebung fuͤr die Truppen beruht dem groͤßten Theile nach noch auf den Ordonnanzen Philipps V., die hoͤchst barbaͤrischer Natur sind und daher nicht zur Anwendung gebracht werden koͤnnen. Demnach ist das Verfahren sehr will⸗ kuͤhrlich, und auch Stockpruͤgel, die von den Cortes untersagt wurden, finden nicht selten statt.

Waͤhrend des Krieges war die Armee in Armeecorps, sionen und Brigaden abgetheilt. Nach wieder hergestelltem Frieden hat diese Eintheilung aufgehoͤrt, und die General⸗Capitaine haben den Oberbefehl uͤber die in ihren Distrikten befindlichen Truppen. Truppen in den uͤberseeischen Besitzungen Spaniens.

1. Insel Cuba. Dort befinden sich 6 Linien⸗Infanterieregi⸗ menter Galicia, Näpoles, Espaͤna, Leoon, Habana, Cuba), und 5 Regimenter leichter Infanterie (Union, Tarragona, Barcelona, Corona, Caradores de Isabell II.), 4 Compagnieen freiwilliger Infanterie; ein Bataillon Artillerie, das aus 8 Compagnieen be⸗ steht, von denen eine beritten ist; ein Ingenieurcorps und ein Regiment leichter Kavalerie. Außerdem besteht die dortige disci⸗ plinirte Miliz aus einem Regiment und 3 einzelnen Bataillonen Infanterie, 2 Regimentern Kavalerie und 6 Compagnieen Artil⸗ lerie. Dazu kommen noch 3 Bataillone Farbiger.

2. Insel Puerto Rico. Das Linien⸗Infanterieregiment Iberia und das leichte Infanterieregiment Cataluna. Eine aus 2 Compagnieen Veteranen, einer Schmiedecompagnie und 2 Com⸗ pagnieen disciplinirter Milizen bestehende Artilleriebrigade und 1 Ingenieurcorps. Die disciplinirten Milizen sind in 7 Ba— taillone Infanterie und 1 Regiment Kavalerie eingetheilt.

3. Auf den philippinischen Inseln befindet sich eine aus einem Capitain, einem Unteroffizier und 16 Mann bestehende Hallebardiergarde, die die Wache bei dem General⸗Capitain ver⸗ sieht. Die Besatzung besteht aus 5 Regimentern Infanterie, (jedes zu 6 Compagnieen), einem Dragonerregiment zu 520 Pferden, einem Bataillon Artillerie (mit 8 Compagnieen Veteranen, 1 Schmiedecompagnie und 8 Compagnien disciplinirter Milizen), und einem Ingenieurcorps. Dazu kommen 6 Bataillone Infan⸗ terie disciplinirter Provinzialmilizen und 350. Marinegrenaͤdiere.

Wiclenschalt, Kunsft und Literatur.

London, im Juni. Der fruͤhere Unter⸗Staats⸗Secretair und Gesandter zu Neapel, Herr W. R. Hamilton, hat als Se⸗ cretair der Koͤnigl. Gesellschaft fuͤr Literatur an deren auswaͤrtige Mitglieder nachfolgendes Schreiben erlassen, welches fur die Deutsche gelehrte Welt in mehr als einer Hinsicht interessant ist. Die Ausdehnung, welche dadurch der Wirksamkeit der Gesellschaft gegeben werden soll, ist großartig, und wird, vermoͤge der Vielsei— seitigkeit Deutschen Wissens, wohl vorzugsweise von Deutschland aus benutzt werden koͤnnen:

„Mein Herr! London, 29. April 1841.

Mit großer Genugthuung habe ich von dem Vorstande der Koͤniglichen Gesellschaft fuͤr Literatur in London den Auftrag empfan⸗ gen, Sie zu benachrichtigen, daß die Gesellschaft vor kurzem beschlos— sen hat, auch literarische, historische oder archaͤologische Mittheilun⸗ gen, sowohl von ihren auswaͤrtigen Mitgliedern, als von anderen in diesen oder aͤhnlichen Faͤchern ausgezeichneten Auslaͤndern, die geneigt seyn sollten, die Gesellschaft mit dem Resultate ihrer gelehrten For⸗ schungen zu beehren, in das Journal ihrer Verhandlungen aufzu⸗ nehmen.

Bekanntlich wurde diese Gesellschaft im Jahre 1825 durch einen von Sr. Majestaͤt Georg VII. bewilligten Freibrief gestiftet, um die Literatur in ihren verschiedenen Zweigen zu foͤrdern und (außer einer speciellen Aufmerksamkeit auf die Verbesserung unserer eigenen Sprache) die Schriften unserer Korrespondenten und Mitarbeiter uͤber Geschichte, Philosophie, Poesie, Philologie und die schoͤnen Kuͤnste zu lesen und dem Publikum mitzutheilen. Zur Foͤrderung dieser Zwecke hat der Vorstand es fuͤr angemessen gehalten, zur Mit⸗ theilung aller kritischen oder historischen Versuche, Noten, Abhand⸗ lungen und Notizen, die nicht etwa auf andere Weise der Oeffent⸗ lichkeit uͤbergeben werden sollen, fuͤr die Schriften der Gesellschaft aufzufordern. Sind die Mittheilungen in Franzoͤsischer oder Ita⸗ liaͤnischer Sprache abgefaßt, so werden sie wahrscheinlich in der⸗ selben Sprache abgedruckt werden; sind sie dagegen in Deutscher, Spanischer oder Portugisischer Sprache, so wuͤrde der Vorstand der Gesellschaft sie auf eigene Kosten ins Englische uͤbersetzen lassen. In allen Faͤllen erhaͤlt der Verfasser zwanzig Abdruͤcke seiner Werke als sein ausschließliches Eigenthum. Diese Abdruͤcke werden an jedem Orte in London abgeliefert, den der Verfasser entweder dem Sekretair der Gesellschaft oder mir angegeben wird.

Indem ich Sie mit diesem Beschlusse der Koͤniglichen Gesell⸗

Divi⸗

e 7

Es ist unnoͤthig, zu bemerken, daß allein der Vorstand der Gesell⸗ schaft uͤber die Angemessenheit oder Unangemessenheit der Bekannt⸗ machung zu entscheiden hat; im Falle der Nichtaufnahme steht die “] oder Schrift zur Disposition des Verfassers.

„Ich habe nur noch hinzuzufuͤgen, daß die Koͤnigliche Gesellschaft fuͤr Literatur sich gluͤcklich schaͤtzen wird, von Zeit zu Zeit kurze No⸗

tizen in Bezug auf neuere, mit den Beschaͤftigungen der Gesellschaft verwandte, literarische Erscheinungen und Entdeckungen, die sich im Bereich Ihrer persoͤnlichen Beobachtungen darbieten moͤgen, und deren Bekanntwerdung in England Ihnen wuͤnschenswerth erscheint, von Ihnen zu erhalten.“

Meteorologische Beobachtungen.

1841. V Morgens Nachmittags

9. Juli.

Abends b Nach einmaliger

6 Uhr. 2 Uhr. 10 Ubr. Beobachtung.

Luftqdruck... 335,10“ Par. 336,24 Par. 336,31 Par. Quellwüärme 8,30 R. Lufrwürmo. . + 10,3 0 R. 14,90° n. +†). 1,8 °R. Flusswärme 15,00 R. Thaupunkt. . + 8,220 R. + 10,4 88 + 10,0“ R. Bodenwärme 16,2° R. Dunstsättigung 8I1 pet. 75 pct. 88 pcCt. Ausdünstung 0,033, Rh.

Wetter trübe. bezogen. halbheiter. Niederschlag 0,041 Rh.

Wind W. 848 W. Wärmewechel + 15 22.

Wolkenzug. .. W. + 9,9⁰° 8 „92⁰.

Tagesmittel: 335,88 Par. + 12,30° R. + 9,50° n. 71 pct. w.

Den 10. Juli 1841.

2 1 8 Pr. Cour. 8 Pr. Cour.

Brief.Geld. nrief. Seld.

St. Schuld-Sch. 104¼ 103 Actien. Pr. Engl. Obl. 30. 101½ 10] 572 Brl. Pots. Eisenb. . 126 Präm. Sch. der do. do. Prior. Act. 103 102 ½

Kurm. Schuldv. 32

Berl. Stadt-Obl. 4 103 ½ 103 Berl. Anh. Eiseub. 104 2 103 Elbinger do. 3 ½ 100 do. do. Prior Act. 102 ½ Danz. do. in Th. 48 Westp. Pfandbr. 2 102 ½ 101 ¾ do. do. Prior. Aet. 103 ½ 102 ¼ Grossh. Pos. do.* 106 105 ½ Rhein. Eisenb. 97 ½ Ostpr. Pfandbr. 3 ½ 102 ½ 102 211

Seebandlung. 78 ½ 77 x⅔ Mgd L pz. Eisenb. 1 10 ½¼ 109 ¼ 1018 do. do. Prior. Act. 102 2 101 8

Düss. Elb. Eisenb. 96

al marco

. * Pomm. do. 89 102²x½ Friedrichsd'or 13 2 12 Kur- u. Neum. do. 102

Schlesische do. 102 116“ 8

Andre Goldmün-

8 8 ½ Disconto 38 4

Pr. Cour. Wechsel-Courns. Thlr. zu 30 Sgr. Brief.Geld.

Amsterdam 25 n1. Lurz 138 138 ½

IIamburg Mk. Lurz 149 ½

London . 3 Mt. 6 19 ½ 6 19 ¼ 11XA4X“; 300 Fr. Mt. 79 78 Wien in 20 Xr. 150 Fl. Augsburg 150 PFl. Mt. 101³ Breslau-. 100 Thlr. Mt. 99 ½ Leipzig in Courant im 14 Thl. Fuss.. 100 Thlr. Frankfurt a. M. WZ 100 PFl.

Petersburggttgͤhe. ..... 1 SRbl.

.

2 ½% 56 Br. 19 24 G. Bank-Aet. 1991. 1989. Partial-Obl. —. zu 500 Pl. 133 ½. 133 ½. Loose zu 100 Fl. —. Preuss. Präm. Sch. 80 Br. do. 4 Anl. 101 ½% G. Poln. Loose 71 ¾ G. 5 Span. Anl. 21 ¼. 21 ½. 2 ½ 9 Holl. 50 ⁄%. 50 ¼. b 8 8

Auswärtige Börsen. Amsterdam, 6. Juli. Niederl. wirkl. Schuld 51 2⁄. 5 9% do. 100 ½

. 9⸗743 2 8 5 . Kanz. Bill. 24 ¼. 52 Span. 20 2%. Passive. —. Ausg. —. Zinsl. —. Preuss.

0

Präm. Sch. . Pol. —. Oesterr. 104.

Antwerpen, 3. Juli. Zinsl. 5 ½ Br. Neue Aul. 20 ¼ G. Frankfurt a. M., 7. Juli. Oesterr. 5 ½ Met. 106 ¼ G. 4 9 97

Loose

Eisenbahn-Actien. St. Germain —. Versailles rechtes Ufer

do. hnkes —. München-Augsburg 87 G. Strassburg -Basel 240 G. Leipzi Dresden 99 ½ G. Köln -Aachen 99 GC.

IIamburg, 8. Juli. Bank-Actien 1655 G. Engl. Russ. 108 ¼.

Paris, 5. Juli. 5 9 Rente fin cour. 114. 60. 3 ½ Rente fin cour.

76. 35. 5 Neapl. au compt. 102. 5 ½ Span. Rente 22 ¾. Pass 5.

0 8

36 Port. —.

Wien, 5. Jali. 5 ½ Met. 105 ¾. 4 ½ 97 ½. 32

9

—. 2 ½ 9 —. Hank -Aetien 1616. Aul. de 1834 133. de 1839 106.

6

schaft fuͤr Literatur bekannt mache, bin ich noch ferner beauftragt, Ihnen zu melden, daß die Hauptgegenstaͤnde, worauf die Gesell⸗ schaft bisher ihre Aufmerksamkeit richtete, folgende waren: Erklaͤ⸗ rung alter Denkmaͤler, wie Medaillen, Vasen und Statuen; Un⸗ tersuchungen uüͤber gewisse Punkte der alten Geographie, der klassi schen Geschichte und Archaͤologte im Allgemeinen; Speeulationen uͤber die Aegyptischen Hieroglyphen und die verschiedenen Aegypti⸗ schen Koͤnigs-⸗Geschlechter, so wie uͤber das Alter der beruͤhmtesten Monumente; Erlaͤuterungen alter Griechischer und Lateinischer Inschriften, und was sonst jegend dazu dienen kann, unsere Kennt⸗ nisse von der Geschichte und dem Fortschritte der Entwickelung des menschlichen Geistes zu vermehren, und in Beziehung auf die Spra⸗ chen, die Gewohnheiten, die Fabeln, die schoͤnen Kuͤnste civilisicter Nationen auf irgend eine Weise von Wichtigkeit ist; der Gang der Ereignisse, die den Menschen auf setnen gegenwaͤrtigen Standpunkt gebracht, und die Entwickelung der hervorragenderen Charaktere, die in den verschiedenen Welt⸗Epochen einen leitenden Einfluß auf das Schicksal ber Nationen ausgeuüͤbt haben. Wie allgemein und ausgedehnt indeß die vorstehende Schilderung die Beschaͤftigung der Koͤniglichen Gesellschaft fuͤr Literatur auch darstellen mag, so ist es doch unsere Pflicht, Sie daran zu erinnern, daß unser Losungswort die Litergtur selbst ist; die Befoͤrderung der Literatur ist der Polar⸗Stern des Instituts, und dies wird voͤllig hin⸗

reichend seyn, um Ihnen die Natur der Mittheilungen zu bezeichnen, die wir so gluͤcklich seyn werden, von Ihnen zu und denen wir, sofern es thunlich ist, eine Stelle in unseren periodischen Schrif⸗ ten gnweisen werden,

1

Königliche Schaulpiele. Sonntag, 11. Juli. Im Opernhause: Othello der Moh

von Venedig, Oper in 3 Abth., Musik von Rossini. (Dlle Kunth, vom Kaiserl. Hoftheater zu Petersburg: Desdemona, als Gastrolle.) 8

Montag, 12. Juli. Im Schauspielhause: Die Braut von

Messina, Trauerspiel in 4 Abtheilungen, von Schiller. (Herr Gerstorfer, vom Theater zu Posen: Don Cesar, als Gastrolle. Dlle. C. Stich: Beatrice.)

Dienstag, 13. Juli. Im Opernhause: Jessonda, Oper

in 3 Abthl., mit Tanz. Musik von L. Spohr. (Mad. Gentiluomo, vom Koͤnigl. Hof⸗ Theater zu Hanover: Jessonda und Dlle. Spatzer, demselben Theater: Amazile, als Gastrollen.)

Königsstädtisches Theater. Sonntag, 11. Juli. Zum erstenmale: Der politische Zinn⸗

gießer. Vaudeville-Posse in 3 Akten, nach Holberg's Lustspiele, neu bearbeitet und zusammengestellt von C. Birnbaum. Die Musik eingerichtet von C. Baldewein. (Herr Birnbaum, vom Hoftheater zu Kassel: Heinrich, als Gastrolle.)

Montag, 12. Juli. (Neunundzwanzigste Italiaͤnische Opern⸗

Vorstellung.) LLlisir q'amore. (Der Liebestrank.) Opera buffa in 2 Auli. Poesia del Signor Romani. Musica del Maestro- Gaetano Donizetti.

Preise der Plaͤtze: Ein Platz in der Orchester⸗Loge

1 Rthlr. 10 Sgr. Ein Platz in den Logen und im 2 ersten Ranges 1 Rthlr. g m Balkon des

Textbuͤcher, in Italiaͤnischer und Deutscher Sprache, sind

im Villet⸗Verkaufs⸗Buͤreau und Abends an der Kasse à 5 Sgr. zu haben.

Der Anfang der Italiaͤnischen Opern⸗Vorstellungen ist um

halb 7 Uhr. Die Kasse wird um halb 6 Uhr geöoͤffnet.

Dienstag, 13. Juli. Die Reise auf gemeinschaftliche Kosten.

Posse in 5 Akten, von L. Angely.

Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen.

Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei.

Amtl. Nachr. 8 Landtags⸗Angelegenheiten. Errichtung ein Fonds. Koͤlner Dombau. Verwaltung. Thier Frankreich. Verminderte

Großbrit. 1Ihe Euphrat⸗Exped Kanada. Ei Vermischtes. Verwerfung Im U (Fernere C

8 Stellung der Bruͤssel.

Dentsche Bunde den Verhandlungen der Stuͤveschen Angelegenheit. der Koͤnigin von Grieche

Hamburg.

mit dem Britischen Westindien. Maßregel gegen das

Oesterreich.

Rhein⸗Provinz. Antrag aul

vnisteriums fuͤr Handel un b Sheal⸗ Kinisteriums fuͤr Ha 1 mwaͤrtigen Lage.

akteristik der gege Die Anleihe.

Bordeaux.

Wahlen u. verschied. darat von Verstaͤrk. nach d. Verein⸗Staaten u Handel in La Plata. Cardigan's aus London. Resultate in Lord Sydenham in Kanada.)

Wein⸗Ausfuhr aus Vermischtes.

Einnahme. Abgang Nachrichten aus Brasilien. Finanzplan Peel's. nit. Serv.-⸗Klub. harakteristik der Partte Zoll⸗Verein mit Frat Hannover.

Kammer. Ver Darmstadt. Karlsruhe.

erbindungen Musitkfest.

en Spielbaͤnken.

senbahnen in

l. Mitth. aus andlungen in

Durchreise Zweite Kam⸗ Deutschlands Frankf. a. M. Spielen auf fremd Ordens⸗Verleihung. Daͤmpfung eines Offiziere in Luzern vor ein

anton Tessin.

Aufstandes im K gestellt. Opium

Kriegsgericht

von Seiten Preußens.

der Koͤnigin ußer Minister.

Anerkennung 8 1 Finanzplan der

Portugal. erk, Subsidien⸗Bewillig. der Kammer.

Dardanellen. Be en. Komvlott in Serbien. Anarchie in Sy

Konst. Pest in der Naͤhe der Nachrichten aus Bulgari Alexandrien. Bericht eiues Augenzeugen uͤber Hattischerifs. Duͤsseldorf. Ruppventhal.

Aegypten. 1 8e* die Verlesung

Anwesenheit des Direktors, Geh. Justizrath Dr.

Wiss., Knust n. Lit. Pastaä als Norma.

staͤdtisches Theater. Mad.

Kronik des Tages. ze. Majestaͤt der Lieutenant de Rilliet den Rothen und dem Komman Saargemuͤnd, Cap vierter Klasse Aller

Französischen Adler⸗Orden dritter Pompiers⸗Compagnie von den Rothen Adler-Orden

Koͤnig haben dem

danten der Sapeurs⸗ itain Lallem and, gnaͤdigst zu verleihen geruht.

Geheime Rath

Se. Excellenz der Wirkliche - on Merckel,

Angekommen: z der Provinz Schlesien, Dr. v

Ober⸗Praͤsident der

he General-Major und Adjutant

Niederlaͤndis 1 dem Haag.

Der Konigl. Koͤnigs, de la Sarraz, aus

Sr. Majestaͤt des

Landtags-Angelegenheiten.

Rhein⸗Provinz.

Der Referent des 9ten Ausschusses Berathung des dritten Standes gen Abstimmung wegen Er⸗ und Gewerbe auf eine und bemerkt, derselbe habe sich auf Maͤrz 1824 zustehende Theile zu verzichten bereit erklaͤrt, wenn vorzulegenden Adresse von dem geschehen koͤnne. Gegen iderspruch erhoben, indem und durch solches

Düsseldorf, 3. giebt von der Nachricht, welcher eines Ministeriums provozirt hatte, 47 des Gesetzes vom

in Folge der gestri fuͤr Handel itio in partes das ihm nach F. Recht der Sonderung in in der Sr. M Resultate j diesen Antrag wird darin eine Verletzun Verfahren nur fuͤr die beigefuͤhrt werden, d andtages liege; Gestattung

sFajestaͤt dem Koͤnige ener Abstimmung Erwaͤhnung indessen ernstlicher W g des Grundgesetzes liege Folge die öftere itio in partes Vermeidung doch im allseitigen Interesse noch die itio in partes, als

besser sey daher Diskussion

Praͤjudizes.

die Untersuchung: oder ein Mißverstaͤndniß gen habe, daß viele Mitglieder ge⸗ Erbittung eines Ministe— Gewerbe, wobei die Interessen des Acker— Da aber auch diese Vor⸗ entsteht die Frage, ob die nicht wirklich gewesen, seine Ackerbaues auszudehnen, oder ob der Abstimmung ein Amendement die Versammlung nachtraͤglich zu Allein das bereits angenommene und Voraussetzungen, und erwaͤhnt werden koͤnne, ammlung, sich fuͤr die

Abstimmung faktischer Irrthum in der Art zum Grunde gele glaubt, es handele sich riums fuͤr Handel und baues unberuͤcksichtigt bleiben wuͤrden. aussetzung nicht zu Meinung des Ausschusses zugleich auf die Interessen des in dieser Beziehung nicht vor gemacht worden sey, beschließen ein Recht habe. genehmigte Protokoll bestaͤtigt keine dieser die Frage, ob in der Adresse an den Koͤnig daß die Majoritaͤt, nicht aber ² der Bitte um Errichtung eines Handels⸗Ministeriums ausgef wird mit 40 gegen 30 Stimmen verneint. 8

Die in der Verhandlung Auskunft uͤber die Verhaͤltnisse der Rekruten des 36., 39. und 40. Infanterie⸗Regiments wird von dem Referenten des 11ten Ausschusses dahin ertheilt, daß zwar die Kontingentirung der fraglichen Regimenter durch das Königl. General⸗Kommando des Armee⸗Corps und das Koͤnigl. Ober⸗Praͤsidium gemeinschaftlich Abaͤnderung, wie sie gewuͤnscht werde, fuͤglich jedoch Majestaͤt dem Koͤnige wuͤrde erbeten werden koͤn⸗ was demnach beschlossen wird. w Der Bericht des dritten Ausschusses theilt das Geschichtliche uͤber die dem Bergischen Schul⸗Fonds uͤberwi

bloß von einer

erweisen ist, so

g, vom 1sie M. gewaͤnschte naͤ⸗

bestimmt, eine nur von Sb.

esenen Guͤter des

maligen Jesuiten⸗Ordens und deren Bestimmung und Verwendung, so weit daruͤber Auskunft zu erlangen gewesen, mit und tritt dem Antrage bei, daß dieser Fonds als eine Stiftung fuͤr die Provinz zu betrachten und der König zu bitten sey, die Regierung moͤge angewiesen werden, den Staͤnden die Rechnungen uͤber die bishe⸗ rige Verwendung vorzulegen, den Fonds selbst aber, wie die der Provinzial⸗Institute, unter die Kontrolle einer gemischter Kommis⸗ sion zu stellen. Es wird gegenseitig bemerkt, daß, so lange uͤber den Zweck der urspruͤnglichen Ueberweisung nichts Sicheres fest⸗ stehe, auch nicht ersichtlich, daß der Instanzenzug zur Aufklaͤrung der Verhaͤltnisse befolgt sey, eine Verwendung bei des Koͤnigs Majestaͤt unzulaͤssig scheine. Der Antragsteller glaubt indessen, daß der Versamm⸗ lung die Kunde uͤber Existenz eines zu offentlichen Zwecken, wenn auch nur eines Theils der Provinz bestimmten Fonds genuͤgen muͤsse, um sie zu veranlassen, von der Verwaltung desselben Notiz zu neh⸗ men. Auch sey die Sache schon beim ersten Landtage im Allge— meinen beruͤhrt, ihr aber weiter keine Folge gegeben worden. Die Gleichstellung dieses Fonds mit denen der uͤbrigen, laut des Reichs⸗Deputations⸗Rezesses von 1893, zu Kirchen und Schul⸗ zwecken bestimmten Guͤter aus aufgehobenen geistlichen Corpora— tionen, greife zwar nicht Platz, weil es sich hier von einem be— reits fruͤher uͤberwiesenen und zu speziellen Zwecken zu verwen⸗ denden Fonds handelte. Der Antrag des Ausschusses, vorab noch eine Verwendung bei den Verwaltungsbehoͤrden eintreten zu lassen, wird aber von der Versamlung nicht genehmigt, vielmehr be⸗ schlossen, des Koͤnigs Majestaͤt zu bitten, die Kontrolle uͤber je⸗ nen Fonds einer gemischten staͤndischen Kommission zuweisen zu wollen, die Wahl der Mitglieder dieser Kommission aber schon eventualiter vorzunehmen.

Das Referat des 3ten Ausschusses uͤber den durch viele Mit— buͤrger der Stadt Koblenz veranlaßten Antrag, den Dombau zu Koln Sr. Majestaͤt dem Koͤnige zu besonderer⸗ Beruͤcksichtigung

zu empfehlen, spricht unter den von dem Antragsteller in Bezie⸗ hung auf die gegenwärtige Lage der Sache gegebenen Aufschluͤs⸗ sen den lebhaften Wunsch aus, daß die Rheinischen Staͤnde die⸗ sem in allen Deutschen Landen mit so großer Begeisterung auf⸗ genommenen Gegenstande ihre schon bei fruͤheren Landtagen be⸗ wiesene Theilnahme auch fortan nicht versagen wollen. Die Ver⸗ sammlung votirt einstimmig eine desfallsige Adresse an Se. Ma⸗ jestaͤt. 3 In demselben Ausschusse ist der Antrag, daß die Franzöͤsischen Dekrete vom 30. Dezember 1809 und 24. Juli 1813 oder doch die fuͤr die Vermoͤgens⸗Verwaltung im Bergischen bestehende evan⸗ gelische Kirchen⸗Ordnung fuͤr die katholischen Kirchen auf der rechten Rheinseite in Anwendung gebracht werden moͤge, begut⸗ achtet worden, mit welchem Antrage, in so weit er die bezogenen Franzöͤsischen Dekrete betrifft, der Ausschuß sich einverstanden er-— klaͤrt. Es wird indessen bemerkt, daß bereits im Jahre 1813 den kathelischen Kirchen-Verwaltungen ein Auszug aus dem Dekrete von 1809 als Verwaltungsnorm mitgetheilt worden sey, welche auch fortwaͤhrend als Anhalt diene; doch koͤnne ein Beduͤrfniß genauerer Vorschriften uͤberhaupt nur im Großherzogthum Berg vorwalten, da in dem oͤstlichen Theile des Regierungs⸗ bezirks Koblenz gar keine Abaͤnderung gewuͤnscht werde, eben so im noͤrdlichen Theile der Provinz die dort bestehenden Verordnungen ausreichen. Es wird uͤberdies erinnert, daß es bedenklich scheine, ohne Communication mit der geistli⸗ chen Behoͤrde entweder die Ausdehnung der Franzoͤsischen Dekrete oder ein neues Gesetz fuͤr jene Theile der Provinz zu provoziren. Dagegen wird die Meinung ausgesprochen, daß, da das Franzd⸗ sische Dekret sich als sehr zweckmaͤßig bewaͤhrt habe und ein Auszug aus demselben oder ein darauf basirter ministerieller Ent⸗ wurf bereits den Bergischen Kirchen-Verwaltungen als Anhalt diene, so moͤge es am angemessensten seyn, das vollstaͤndige De⸗ kret in Kraft treten zu lassen. Von kirchlichen Dingen sey hier weniger die Rede, als von der Verwaltung der Fabrik⸗Fonds. Indessen muͤsse auch zugegeben werden, daß die Budgets⸗Kirchen⸗ Rechnungen, die Veraͤnderungen des Substanz⸗Vermoͤgens ꝛc. von der Genehmigung und Zustimmung der geistlichen Behoͤrde abhaͤngen und diese daher bei Veraͤnderung der desfallsigen Geset⸗ gebung eben so gut zu hoͤren sey, wie der Franzöͤsische Klerus vor Erlassung des fraglichen Dekrets gehoͤrt worden sey. Nach fort- gesetzter Diskussion wird die Frage, ob die Ausdehnung des De⸗ krets vom 30. Dezember 1809 auf die katholischen Kirchen⸗Ver⸗ waltungen des Großherzogthums Berg erbeten werden solle, mit 41 gegen 28 Stimmen bejaht, doch kann dem Antrage, weil sich nicht , der Stimmen dafuͤr erklaͤren, keine Folge gegeben werden.

Ein fernerer Bericht des dritten Ausschusses begutachtet den wegen Bestrafung der Thierquaͤlerei gestellten Antrag, und spricht sich fuͤr die Meinung aus, daß, nach dem Beispiele der von dem Fuͤrsten von Sondershausen erlassenen Verfuͤgungen, auf ein Ge⸗ setz angetragen werden moͤge, worin gegen das muthwillige oder grausame Hetzen des Schlachtviehes durch Hunde, uͤbertriebene Anstrengen und Mißhandeln der Pferde, Blenden der Singpd⸗ gel, Toͤdten der Thiere ohne Zweck u. s. w., Geld- oder verhaͤlt⸗ nißmaͤßige Gefaͤngniß⸗Strafen verhaͤngt werden moͤgen, zugleich aber Lehrer und Schul-⸗Inspektoren anzuweisen seyen, in den Kindern bei Zeiten das Mitleid fuͤr die Thiere zu wecken. Es wird hiergegen bemerkt, im Alterthum sey sogar die Grausamkeit irgendwo mit der Todesstrafe belegt worden; allein man muͤsse sich wohl huͤten, eine Barbarei mit einer noch groͤßeren vergelten zu wollen. Von einem Verbrechen sey hier ohnehin eigentlich nicht die Rede; und so weit es noͤthig scheine, habe bereits das Straf-Gesetzbuch in den Artikeln 452 und folg. vorgesehen. Referent glaubt, diese Artikel moͤchten doch wohl nicht ausreichen, es wird aber erwiedert, Stra⸗ fen sollten eigentlich nur eintreten, wo der Staat oder die per⸗ sonlichen und dinglichen Rechte seiner Buͤrger verletzt werden, was in den bezeichneten Faͤllen nicht anzunehmen sey. Auch sey es schwer, in solchen Dingen die Graͤnzen zu bestimmen und der polizeilichen Willkuͤr oder uͤbertriebenem Diensteifer Schranken zu setzen. Auch sey die Beweisfuͤhrung meistens schwierig. Uebri⸗ gens seyen die bezogenen Artikel des Strafgesetzbuchs nicht so⸗ wohl im Interesse der Thiere, als vielmehr nur in so weit, als es sich vom Ersatz zugefuͤgten Schadens handele, erlassen. Einige

Nahrung oder somit der Schließlich wird das Einspannen ht und beschlos⸗ Allergnaͤdigster

Qual der Thiere, in so weit sie zum Vergnuͤgen, Nutzen der Menschen dienen, sey unvermeidlich Begriff der Thierquaͤlerei schwer zu bestimmen. noch auf die in England, namentlich gegen en Gesetze aufmerksam gemac sen, den Gegenstand Sr. Majestaͤt dem Koͤnige zu Beachtung zu empfehlen.

der Hunde, bestehend

Zeitungs-Uachrichten. Ausland. Frankreich.

Es scheint allmaͤlig in der Politik eine gewisse welche nach einan

Paris, 6. Juli. indstille einzutreten, und von so vielen Fragen, he Aufmerk samkeit beschaͤftigten, will es, allem Anschein Interesse zu gewinnen.

Journal⸗Polemik tra⸗ Wer spricht z. B. noch von von Didiers Reclamationen? verstummt. nach einander auftauchten, des Ministeriums, stens unterhalten die vom Finanz— Aufregung.

der die oͤffentli nach, keiner gelingen, ein laͤngerdauerndes Mehrere, welche lange Zeit die gen mußten, sind ganz dem Brief⸗Skandal? Wer Polemik uͤber die Unverletzlichkeit des Koͤnigs ist ganz Von so vielen Geruͤchten, die die Aufloͤsung der Kamm hat sich keines bestaͤtigt. angeordneten orientalische Gleichguͤltigkeit angesehen, obgleich wie manche andere Interessen, einstweilen f Blaͤtter immer noc

Kosten der verklungen.

ern, Veraͤnderungen

Maßregeln wird allmaͤlig sich nicht verkennen laͤßt, nicht sowohl

h den Vorgaͤngen in ortheile zu berechnen, welche der Fran⸗- Siege der einen oder der andern Par⸗ schon immer der gewaltige Meinung, denn wer haͤtte es sich einfallen lassen, daß Frankreich, wie es Bildung eines Tory⸗Ministeriums betrachten wuͤrde?

att fuͤhrt Klage uͤber die Abnahme der Wein⸗ Vor der Revolution soll diese Stadt Tonnen nach dem noͤrdlichen Europa Also eine Verminderung eit dieser Zeit sich

merksamkeit schenken die England und suchen die V zoͤsischen Politik aus dem tei erwachsen koͤnne. Umschwung wohl vor einem Jahre doch groͤßtentheils geschieht, die als eine Gunst

Ein hiesiges Bl ausfuhr aus Bordeaur. jaͤhrlich mehr als 100,000 versendet haben, jetzt ungefaͤhr 25,000. von drei Viertheilen, abgesehen davon, daß hnerzahl und der Nationalreichthum vermehrt uhr noch immer im Sinken seyn. Verminderung der Consumtion einge⸗ aͤtzte man dieselbe fuͤr jeden Kopf in Der Grund ist wohl haltung des Prohibitiv-Systems zu

Interessant ist . e. . in der oͤffentlichen

uͤberall die Einwo Auch soll die Ausf minder ist im Innern eine treten. Im Jahre 1809 sch Paris auf 165 nur in der strengen Aufrecht

Maaß, jetzt nur auf 98.

wuͤrde die Anleihe im Oktober ausge⸗ n gedeckt seyn.

daß Herrn Hu⸗ hiren, auf Wider⸗

Dem Temps zufolge Bis dahin sollen alle Ausgabe derspricht uͤbrigens der Behauptung, mann's Plan die Anleihe zu 3 pCt. zu kontra stand im Kabinet gestoßen sey, um so weniger, als derselbe noch Eroͤrterung vorliege.

aus Tunis lim Constitutionnel spricht die Ansicht aus, daß die Tuͤrkische Regierung eine Unternehmung beabsichtige, und daß mehrere Englische Schiffe die Tuͤrkischen Geschwaders erwarteten, um sich mit dem⸗ d die Landung der Tuͤrkischen Truppen zu Bey, der laͤngst von diesen Plaͤnen unterrich⸗ Willfaͤhrigkeit gegen England und durch Ge⸗ den drohenden Sturm zu beschwoͤrca. in Tunis uͤberwiegend Zewe⸗ z zu erlbschen. Als Beweis wird schsen⸗-Ausfuhr verboten, und daß en gar keine Beruͤcksichtigung :ꝛnehr faͤnden. Der Koͤnig und die Koͤnigliche Familie sind gestern Abend Uilly wieder eingetroffen.

wird, wie der „Monitur parisien“ berich⸗ tet, am 20. Aüugust bei Compibègne unter dem Kommando des Herzogs von Orleans gebildet werden. Infanterie, Kavallerie und Artillerie, wird sich auf 19,000 Mann und 4,500 Pferden belaufen.

Der Constitutionnel hat Nachrichten aus Haiti, die nicht Statt zu entwaffnen, wodurch Ersparungen moͤg⸗ lich geworden waͤren, die erlaubt haͤtten, an die Abtragung der Franzoͤsischen Schuld zu denken, hat der Praͤsident neue Aushe⸗ Es fehlt an Haͤnden, um das Land zu be⸗ stellen und man befuͤrchtet taͤglich Unruhen. diplomatischen Agenten in Port au Prince befohlen haben, Vor⸗ stellungen deshalb zu machen.

Am Zten langte das aus der Le zu Maseille an.

geben werden.

gar nicht zur Ein Schreiben

gegen Tunis Ankunft des selben zu vereinigen un unterstuͤtzen. tet sey, suche durch schenke in Konstantinopel Der Französische Einfluß, der laͤngst sen, drohe in Folge dessen gan angefuͤhrt, daß der Bey Beschwerden der

Schloß von Ne Ein Uebungslager

Die Zahl der Truppen,

erfreulich sind.

bungen anbefohlen.

Herr Guizot soll dem

1 ante kommende Paketboot aseil Die Devpeschen, welche es uͤberbrachten, wurden unverzuͤglich nach Paris abgeschickt.

Der Koͤnig hat befohlen, die Kapelle bei Formigny in der Normandie wieder zu restauriren. Sie wurde 1450 zum Anden⸗ zertreibung der Englaͤnder crrichtet. esigue ist eine Geschichte der 100 Tage er⸗ arin, der Marquis von Larochejaquelain habe Partei in der Vendée gehd Der Sohn des⸗ Quotidienne“, dies sey nicht wahr, artei gegeben;

zu der Englischen selben erklaͤrt heute in der denn in der Vendée habe es gar keine Englische P Larochejaquelain habe sogar jede Unterstuͤtzung Englands

Preußische Ingenieure nahmen in diesen T Arbeiten um Paris in Augenschein.

Die Franzoͤsi neuerdings sehr ang Allein kurz 8 8 aͤufig fuͤr die Depots⸗

Fortifications⸗

Boͤrse vom 6. Juli. heute bei Eroͤffnung der Boͤrse die Baisse machte Uhr kaufte ein T

schen Renten waren angeboten, und wieder einige F Vechsel⸗Agent, welcher