zu machen, da diese jeder Zeit ihr Pferd benutzen wuͤrden, sich ßen, Rhei
der Gefahr zu entziehen. Eingeborene koͤnne man nur zu Sol⸗ daten machen, wenn man ihnen ein Gewehr in die Hand gebe und sie in die Lage bringe, sich ihres eigenen Lebens wehren zu muͤssen. Daraus wird denn die Folgernng gezogen, daß die Eng⸗ laͤnder die in Ostindien erforderliche Kavallerie saͤmmtlich aus Europa dorthin bringen und die eingeborene Kavallerie unverzuͤg⸗ lich aufloͤsen sollten.
Die Niederlage, welche Major Clibdorne im vorigen Jahre erlitt, gab Veranlassung zu einer Untersuchung seines Verhaltens
Baiern, Belgien und England kam. Im Jahre 1839 war der Verbrauch nahe 42 Millionen metrische Quintals, welche etwa ein Drittel der gesammten, fuͤr den haͤuslichen Gebrauch und die Beduͤrfnisse der Industrie verwendeten Waͤrme revpraͤsen⸗ tirt. Hierbei ist der Verbrauch des Brennholzes zu 45 Millio⸗ nen Stéres *) und 1 Steéres Brennholz gleich 180 Kilogram⸗ mes **) Steinkohlen angenommen. Hiernach ist die waͤrmeerzeu⸗ ende Kraft des jaͤhrlich in Frankreich verbrauchten vegetabilischen
rennmaterials gleich der Waͤrme, welche die Verbrennung von 81 Millionen metrische Quintals entwickeln wuͤrde; und da im
bei diesem Vorfalle. Das Untersuchungsgericht erklaͤrte ausdruͤck: Jahre 1839 42 Millionen metrische Quintals Steinkohlen ver⸗
lich, dieser Unfall sey wesentlich eine Folge der von Lord Keane vorgenommenen Beschraͤnkungen im Heere und in der Heerver⸗ pflegung. Es wuͤrden den Truppen fortwaͤhrend Dienste zugemu⸗ thet, denen sie weder durch die Staͤrke noch durch die Ausruͤ⸗ stung gewachsen waͤren. Dieser unumwundene Ausspruch miß⸗ fiel der Verwaltung so sehr, daß der Praͤsident des Untersuchungs⸗ erichts, General Brooks, von dem Ober⸗Befehl in Sind abbe⸗ ufen, und einem anderen General, der sich derselben Meinung an⸗ eschlossen, ebenfalls sein Kommando genommen wurde. Dieses Verfahren der Regierung gegen ein Untersuchungsgericht wird in allen Ostindischen Journalen entschieden getadelt. Die Cholera wuͤthet wieder sehr heftig in Kalkutta und des⸗ sen Umgebung; es sind bereits zehn Englische Missionaire an der⸗ selben gestorben.
5
Frauenburg, 7. Juli. (Koͤnigsb. Ztg,) Heut fruͤh um halb? Uhr wurde hier der Moͤrder des Herrn Bischofs von Hatten und der Haushaͤlterin desselben, der Schneider⸗Geselle Rudolph Kuͤhn— apfel, auf einem etwa Meile von der Stadt neben der Elbinger Chaussee belegenen Huͤgel mit dem Rade hingerichtet. Die gegen den Verbrecher in beiden Instanzen ergangenen Erkenntnisse des Kriminal⸗Senats des Koͤnigl. Ober⸗Landesgerichts zu Koͤnigsberg und des Koͤnigl. Tribunals daselbst waren gleichlautend auf die Strafe des Raubmordes — naͤmlich die des Rades von unten auf — ausgefallen, und die Allerhoͤchste Bestaͤtigungs-Ordre vom 15ten v. M. ließ der Gerechtigkeit ihren freien Lauf. Der Deliquent hatte bis zur Publication des zweiten Erkenntnis⸗ ses in seinem Gefaͤngnisse zu Braunsberg gewissermaßen die Rolle eines eigenthuͤmlichen charakterlosen Freigeistes gespielt, indem er die Belehrungen und Ermahnungen von dazu berufenen und unberufenen Personen zwar anhoͤrte und sich auf Eroͤrterun— gen, zuweilen auch auf spitzfindige Bemerkungen, daruͤber einließ; durch seine furchtbare That aber etwas Boͤses begangen zu haben, nicht zugestehen, also auch von Reue und Versohnung mit Gott nichts höͤren wollte. Wiewohl ihn dann und wann ein besserer Geist anzuwandeln schien, so fiel er doch bald in seine Rolle zu⸗ ruͤück und man zweifelte, ob er jemals zur Erkenntniß seiner Schuld und zur wahren Reue gelangen, ja uͤberhaupt, ob er nach geistlichem Beistande fuͤr seine Seele verlangen wuͤrde. Dabei zeigte er eine stolze Todesverachtung und betrug sich bisweilen so roh und unbaͤndig, daß zur Anwendung strenger Maßregeln gegen ihn geschritten werden mußte. Als ihm aber am 28sten v. M. das eingegangene zweite Erkenntniß mit der bestaͤ⸗ tigenden Allerhoͤchsten Kabinets⸗Ordre publizirt wurde, uͤberfiel ihn am ganzen Leibe ein solches Zittern, daß er kaum zu sprechen und seinen Namen zu unterschreiben vermochte. Gedanke an den nahen Tod — die Todesfurcht — die Aenderung seines Sinnes und Betragens verursacht haben. Er ließ sich seit⸗ dem ermahnen, belehren, aͤußerte Reue, betete und folgte in Allem willig und bescheiden dem Geistlichen, der sich bis dahin wegen seines Seelenheils fruchtlos viele Muͤhe gegeben hatte. Gestern legte er die Beichte ab und empfing die heilige Kommunion.
Ueber die Hinrichtung selbst melden die Elbinger Anzei—
gen: „Morgens fruͤh um 4„ Uhr war der Verurtheilte von Braunsberg, wo er bisher unter strenger Aufsicht im Gefaͤngnisse gesessen hatte, mit der sicheren Bedeckung abgefahren und kam gegen 6 Uhr auf dem hier vor der Stadt belegenen, zur Hinrich⸗ tung bestimmten Platze an, woselbst das Schaffot errichtet war. Eine unzaͤhlbare Menschenmenge umstand den Richtplatz, die aus der naͤheren und entfernteren Umgegend und namentlich aus allen Ortschaften des Ermlandes zusammen gestroͤmt war und die man, gewiß nicht uͤbertrieben, auf mehr als Zehntausend schaͤtzte. Auch hier konnte man die Bemerkung nicht unterdruͤcken, daß uͤber die Haͤlfte dieser ungeheuren Volksmasse dem weiblichen Geschlechte angehoͤrte. Nachdem der Delinquent vom Wagen ge⸗ stiegen und ihm eine Staͤrkung gereicht worden war, wurde er nach dem Schaffot gefuͤhrt. Hier entledigte man ihn seiner Fes— seln, und nachdem er knieend mit dem ihn begleitenden Geistli⸗ chen gebetet hatte, verlas der Direktor des Braunsberger Stadt⸗ gerichts das Urtheil, welches auf Hinrichtung mit dem Rade von unten auf lautete, und schloß mit den, an die drei anwesenden Scharfrichter, gerichteten Worten: Und nun uͤbergebe ich ihn euch zur Vollstreckung dieses Urtheils. Der Verurtheilte wendete sich darauf um, sank nochmals nieder und verrichtete knieend ein kur⸗ zes Gebet. Hierauf legte er sich, die Huͤlfe der Scharfrichter ab⸗ weisend, entschlossen selbst auf das Schasfot und auch seine Glieder in die erforderliche Lage und sprach noch die Worte: „Gott sey meiner armen Seele gnaͤdig!“ Einer der Scharfrichter bedeckte ihm darauf das Gesicht mit einem Tuche, und nun wurde die Hinrichtung mit dem Rade von unten auf vollzogen. 2 dachdem der Delinquent geendet hatte, wurde der Leichnam desselben sofort in den bereit stehenden Sarg gelegt und sodann verscharrt. Die Volksmenge, welche der Hinrichtung beigewohnt hatte, gab waͤh⸗ eend derselben sast keinen Laut von sich, sondern beobachtete ein iefes, dem schrecklichen Akte angemessenes Schweigen und ver— ieß, nach Beendigung desselben, sichtlich tief erschuͤttert und in der vollkommensten Ruhe und Ordnung, den Richtplatz.
Ueber die Gewinnung und den Verbrauch der 8 Steinkohlen in Frankreich. Der Steinkohlen⸗Bergbau begann in Frankreich gegen das ahr 1700; vor dieser Zeit war der Verbrauch dieses Brenn⸗ materials, das man aus England und Belgien einfuͤhrte 8 unbe⸗ deutend. Der Ueherfluß an Holz bewirkte, daß die Förderung von Steinkohlen fuͤr die Privatpersonen, welche sie teresenahmers nicht immer gewinnbringend war, und die veraͤnderliche Gesetzge⸗ bung in Betreff der auslaͤndischen. Steinkohlen, hemmte auf der anderen Seite die Einfuhr. Spaͤter beguͤnstigte man indeß die Einfuhr durch Herabsetzung der Zoͤlle und ermunterte den ein⸗ heimischen Steinkohlen⸗Bergbau. Dessen ungeachtet betrug der nen metrische Quintals“), von denen die Haͤlfte aus Rhein⸗Preu⸗ 103 Pfd. 25
„) 1 metrisches Quinta öreuß
Gewicht,
W“
Loth
.“ 215 82 1812 ***)
Wohl mochte der
V b
braucht wurden, so bilden sie mehr als ein Drittel des gesamm⸗ ten Verbrauchs.
Nach der in der letzten Zeit stattgehabten Progression wuͤr⸗ den zehn Jahre hinreichen, um die Anwendung der Steinkohlen der Production des Holzes gleich zu setzen. In diesem Augen⸗ blick nimmt die Entwickelung der Steinkohlen⸗Gewinnung einen schnelleren Gang als jemals; man erweitert die alten Steinkoh⸗ lenbaue und eroͤffnet taͤglich neue.
In Frankreich gehoͤren die Gruben und die daraus gewon⸗ nenen Produkte dem Eigenthuͤmer des Bodens, der sie zu seinem Vortheil ausbeuten kann. Aber dies Recht blieb lange Zeit schlecht bestimmt, und erst im Jahre 1810 ist das Eigenthum und die Ausbeutung der Mineral⸗Reichthuͤmer durch die Gesetzgebung wahrhaft konstituirt worden. Von dieser Epoche an hat auch die Verwaltung erst die jaͤhrliche Ausbeute der Minen offtziell nach⸗ zuweisen vermocht. Diese Nachweisungen haben mit jedem Jahre einen hoͤheren Grad von Gewißheit erlangt und bieten gegen⸗ waͤrtig diejenige Genauigkeit dar, welche bei dergleichen Angaben moöͤglich ist. Es geht daraus hervor, wie man aus der nachste— henden Uebersicht ersehen wird, daß die Gewinnung des minergag— lischen Brennmaterials, welche von 1812 — 1818 stationair blieb, seit 1819 bestaͤndig zugenommen und besonders seit 1832 einen sehr bemerkenswerthen Aufschwung gewonnen hat. Um die Ta⸗ belle noch vollstaͤndiger zu machen, haben wir noch die Ein- und
Ausfuhr von Steinkohlen und den Unterschied beider, so wie den definitiven Betrag des inneren Verbrauchs hinzugefuͤgt. Unterschied der Einfuhr und Ausfuhr. Mtr. Quint. Mtr. Quint. 300,000 940,000 300,000 870,000 211,182 1,442,275 187,878 2,306,070 303,044 2,90 ,200] 302,223 2,185,292 335,940 2,482,597 279,186 2,097,478 264,555 2,544,642 739,354 2,471,286 63,862 3,316,831 48,312 3,220,949 63,691 4,558,100 56,149 5,030,038 39,182 5,012,019 49,500 5,370,655 53,008 5,787,475 61,188 5,483,063 60,117 6,312, 95 70,882 5,378,261
Einheimische
63 Noarhr 8 Gewinnung. Verbrauch.
Jahre. Einfuhr. Ausfuhr.
Mtr. Quint. 9,295,231 8,58 7,791 9,325,991 11,121,942
12,319,589
12,219,095
11,461,620
11,738,177
13,481,220
13,818,397
15,252,618
15,173,625
17,815,093
19,943,853
20,422,626
22,281,424
23,528,207
22,898,770 24,939,448 22,982,118
Mtr. Quint. 8,355,231 7,717,791 9,416,389
10,033,803 8,929,043 9,640,699
10,936,578
11,347,111 3,2410,640
11,935,787 3,380,693
11,952,679 3,269,261
13,256,993 4,621,791 14,913,815 5,086,187 15,410,007 5,051,801 46,910,767 5,420,155 17,740,732 5,840,483 17,415,707 5,544,251 18,626,653 6,372,912 17,603,857 5,448,943 19,628,551 244,853 5,573,045 25,201,596 20,576,314 028 233,179 6,790,311 27,366,625 24,898,400 226,180 7,245,659 25,004,100 212,998 7,718,016 28,419,4766 264,425 9,730,092 29,807,351 335,534 11,104,516 31,132,525 12,270,300 353,955 11,916,345 29,948,613 12,187,448 328,524 11,858,924 41,807,537
Wir wollen nun einige Bemerkungen machen uͤber die Ko— lumne der Einfuhr“*). Von 1815 bis 1838 gewinnt die Ein⸗ fuhr der Belgischen Steinkohlen mit jedem Jahre eine groͤßere Ausdehnung zu Gunsten der Schifffahrts⸗Linien, die auf der ei⸗ nen Seite zwischen den Gruben von Mons und den hydrographi— schen Bassins der Schelde, Somme, Aisne, Oise, Seine, Marne u. s. w., und auf der andern Seite zwischen denselben Gruben und dem Hafen von Duͤnkirchen, von wo die Belgischen Stein— kohlen bis zum Jahre 1834 in großen Quantitaͤten nach den Franzoͤsischen Haͤfen am Kanal und am Ocean verschifft wur⸗ den, eroͤffnet worden sind.
Die seit langer Zeit stationaire Einfuhr von Steinkohlen aus England, hat, unter der Herrschaft der Tarife, welche den Bel⸗ gischen Steinkohlen an unseren Gestaden den Vorzug sicherten, bis zum Jahre 1833 nur mittelmaͤßige Fortschritte gemacht. Aber vom Jahre 1834 an hat die Einfuhr Englischer Stein⸗ kohlen, durch verschiedene Ordonnanzen beguͤnstigt, seit fuͤnf Jahren um das Sechsfache zugenommen, und zwar zum Nach⸗ theil der Einfuhr Belgischer Steinkohlen, die seit jener Zeit die Gestade des Kanals und des Oceans nicht mehr in demselben Verhaͤltnisse versorgen.
Obgleich kein neuer Weg eroͤffnet worden ist, um den Zu— gang zu den Steinkohlen von Saarbruͤck zu erleichtern, so nimmt doch in Folge der vermehrten Ausbeute und der industriellen Fortschritte der an jenes Steinkohlen⸗Bassin graͤnzenden sieben Departements die Einfuhr schnell zu.
Die nachstehende Tabelle enthaͤlt eine Uebersicht von der aus Rhein⸗Preußen und Rhein⸗Bayern uͤber Saarbruͤck und St. Nm⸗ bert stattgehabten Einfuhr.
Einfuhr uͤber Säaarbruͤck und St.
Ymbert. 8 Metr. Quintals.
1820 278,143
1821
1822
1823
1824
1825
1826
1827
1828
18 ⁄9
Mtr. Quint.
240,000 1,170,000 1,653,457 2,493,948 8,206,244 2,888,8318 2,818,517 2,376 664
1813 1814 1815 1816 1817 1818 1819 1820 1821 1822 1823 1824 1825 1826 1827 1828 1829 1830 1831 1832 1833 1834 1835 1826 1837 1838 1839
11,440,050
Einfuhr uͤber Saarbruͤck und St. VYmbert.
Metr. Quintals. 753,419
Jahre. Jahre.
1830 1831 1832 1833 1834 1835
77680,399 897,830 1,138,367 1,326,735 1,251,378 1,569,126 8
Klafter Preuß. Maaß, die Klafter zu 108
1 10) Stsres — 3 Kubikfuß Preuß. 8 ) 1 Kilogramm = 2 Pfd. 4 Loth 1 Quentchen Preuß. Ge⸗ wicht. 8 8 2**) Fuͤr die Jahre 1812, 1813, 1814 und 1815 sind die gegenwaͤr⸗ tigen Graͤnzen Frankreichs angenommen worden. 1 *) Statt der auf die Einfuhr und Ausfuhr von Coks bezuͤgli⸗ chen Angaben hat man ihr Acquivalent an Steinkohlen gesetzt G angenommen, daß 1 metrisches Quintal Coks 2 metr. Quintals Steinkohlen entspreche. 68 8 “
1u“ “
1
Das Departement der Mosel ist dasjenige Departement, auf welches der groͤßte Antheil von diesen eingefuͤhrten Steinkoh⸗ len kommt, d. h. etwa ein Drittel; sie werden von den Eisenhuͤt⸗ ten zu Hayange, Moyeuvre, Jamaille, Moulinneuf, Homburg, Baͤrenthal u. s. w., dann von den Dampfmaschinen, den Mili⸗ tair⸗Arsenalen und den Privat⸗Wohnungen der Stadt Metz ver⸗ braucht. Im Departement der Meurthe verbrauchen die Saline zu Dieuze, die dortigen Zucker⸗Siedereien und Papier⸗Fabriken, fast alle aus Saarbruͤck dort eingefuͤhrten Steinkohlen. Die De⸗ partements Ober⸗ und Nieder⸗Rhein verbrauchen zusammen etwa 500,000 Kilogrammes und der Rest der Preußischen und Baieri⸗ schen Steinkohlen vertheilt sich unter die Departements der Maaß, der oberen Marne und der Vogesen. Leider giebt es fuͤr die Verbreitung dieses Brennmaterials in diese verschiedenen Lokalitaͤ⸗ ten nur gewoͤhnliche Wege, die kostspielig sind und den Verbrauch außerordentlich schwaͤchen. Ist erst die Circulation durch Eisen⸗ bahnen oder Kanäaͤle erleichtert, so wird Frankreich gewiß Stein⸗ kohlen in betraͤchtlicher Menge, sowohl zum haͤuslichen Gebrauche, als fuͤr seine industriellen Etablissements in den oͤstlichen Departe⸗ ments, aus Deutschland beziehen.
Das Bassin der Loire steht unter denen, welche Steinkohlen liefern, oben an; im Jahre 1839 hat man ungefaͤhr 12 Millio⸗ nen metrische Quintals daselbst gewonnen; dann kommt das Bassin von Valenciennes mit 7,200,000 Quintals; das Bassin von Creu⸗ zot und Blanzy mit 2,250,000 Quintals; das Bassin der Aube mit 1,240,000 Quintals; das Bassin von Alais mit 1,050,000 Quintals, und endlich geben die 55 uͤbrigen inlaͤndischen Bassins
zusammen etwa 6,200,000 Quintals; dies giebt im Ganzen die oben erwaͤhnte Total⸗Ausbeute von etwa 30 Millionen Quintals.
Sieben Departements, das Departement des Rordens, der Loire, der Aisne, der Rhoͤne, des Pas de Calais, der Saone et Loire und der Seine verbrauchen etwa 20 Millionen Quintals, also ungefaͤhr die Haͤlfte des Gesammt⸗Verbrauchs. Vierzig De⸗ partements verbrauchen fast gar keine Seinkohlen; die Einen ha⸗ ben Ueberfluß an vegetabilischem Brennmaterial, den Andern fehlt es an Communications⸗Wegen, um sich Steinkohlen auf leichte Weise und zu niedrigen Preisen verschaffen zu koͤnnen.
Der Werth der im Jahre 1839 gewonnenen Steinkohlen wird zu 29,005,601 Franken, oder im Mittel zu 97 Centimen das metrische Quintal geschaͤtzt; dies giebt 77 Centimen fuͤr das Hectolitre“). Die Braunkohle figurirt unter der obigen Summe mit 993,651 Quintals zum Werthe von 960,384 Fr., und der Anthracit mit 832,390 Quintals zum Werthe von 1,267,247 Fr.
*) 1 Hectolitre = 1 Scheffel 13 Metzen Preußisches Maaß
Dauer der Eisenbahnkahrten am 11. Zuli 1841.
Abgang von B
Abgang 1 AbS 8 Zeitdauer
M.
Morgens. . . 45 Vormittags-. 48
Nachmittags
Zeitdauer S MI
von IeeTllöin. Um 6 ½ Uhr Morgens. .. 47 G6G6 11 2 Nachmittags 45 3 Nachmittags 40 Abends ...
Unn 6 ½ Uhr 45 g9
Vormittags.. 42
Vormittags..
Nachmittags
6 Abends... 40 1 — “ 54 8 8.
Berliner Ff 8 e.
Den 12. Juli
Pr. Cour. 8 Pr. Brief.Geld. 101½ 1023
8 1011¼2 1012722
Cour. Brief. Geld.
St. Schuld-Sch. Pr. Engl. Obl. 30. Sch.
126 103 102 ½ 110 ½ 1097 “ 1 1929 96 103 ¼ 97 ¾
211 13 ½
Brl. Pots. Eisenb. do. do. Prior. Acet.
MNgd Lpz. Eisenb. . do. do. Prior. Act. Berl. Anh. Eisenb. do. do. Prior Aet. Düss. Elb. Eisenb. do. do. Prior. Act.
Khein.
Actien. Y Präm. der Schuldv. 3 ½ 102 ½ Berl. 8iane-ont. 4 103 ⅔ Elhinger do. 3 ½
Secebandlung.
Kurm.
100 Danz. do. in Th. — 48 Westp. Pfandbr. * 102 ½⅔ Grossh. Pos. do. 106 Ostpr. Pfandbr. 102 ½ Pomm. do. 103 ½
Kur- u. Neum. do. 32 —
Eisenb. Gold al marco
Friedrichsd'or 102 102
Andre Goldmün- zen à 5 Th. 8² Disconto 3
Schlesische do. 3 % 4
Auswärtige Börsen. Amsterdam, 8. Juli. Niederl. wirkl. Schuld 51 8. Kanz. Bill. 24299. 5 % Span. 20 ½⅞. 5 Präm. Sch. —. Pol. —. Oesterr. —. Antwerpen, 7. Juli. Zinsl. 5 ½. Frankfurt a. M., 9. Jali. Oesterr. 5 % 2 ½, 56 hr. 19 24 G. DBank-Act. 1989. 1987. zu 500 Fl. 133 1. 133 ½. 100 FPl. —. do. 4 ½ Anl. 101 %˖ G. Polu. Loose 71 ⅔ G. 5 2 ½ 6 Holl. 50 2%. 50 ⅞. Eisenbahn -Actien. St. do. hinkes —. München -Augsburg 87 G. Dresden 99 ½ G. Köln-Aachen 99 G. IIamburg, 10. Juli. Bank-Actien 1655 G. Engl. Russ. 108 ½. Paris 7. Jull 5 ½ Rente fin cour. 1I14. 85. 3 ⅔ Rente fn 76. 65. 5 % Neapl. au compt. 102. 5 ½ Span. Rente 22 ½. Wien, 7. Juli. 5 % Met. 105 ½. 4 ¼ 97 ¼. 1 ⁰½ —. Baunk-Actien 1613. Aul. de 1834 132 ½.
5 % do. 100 f
16 . Passive. 5ö. Ausg. —. Zinsl. —. Preuss.
Neue Anl. 20 .
Met. 106 ¼ G. 4¼ 97 ¾ d. Partial-Obl. —. Loose
Sch. 79 G.
Span. Aul. -1n
Preuss. Präm. 0
90
Loose zu
rechtes User —.
Strassburg - Basel 250 Br.
Germain —. Versailles
Leipzig-
cour. Passive 5.
3 ½ —.
2 0 2 0 de 1839 106.
Königliche Schauspiele.
Dienstag, 13. Juli. Im Opernhause: Jessonda, Oper in 3 Abthl., mit Tanz. Musik von L. Spohr. (Mad. Spatzer⸗ Gentiluomo, vom Koͤnigl. Hof⸗Theater zu Hannover: Jessonda, und Dlle. Spatzer, von demselben Theater: Amazily, als Gastrollen.)
Mittwoch, 14. Juli. Im Schauspielhause: Das zugemauerte Fenster, Lustspiel in 1 Akt, von Kotzebue. Hierauf: Der Pflege⸗ vater, Schauspiel in 4 Abtheil., vom Verfasser von: Luͤge und Wahrheit. .
Königsstädtilches Theater.
Dienstag, 13. Juli. Die Reise auf gemeinschaftliche Kosten Posse in 5 Akten, von L. Angely.
Mittwoch, 14. Juli. Italiaͤnische Opern⸗Vorstellung. (Abon⸗ nement suspendu.) Auf allgemeines Begehren zum erstenmale wiederholt: Norma. Opera in 2 Atti. Poesia del Sgr. Romani. Musica del Maestro Cav. Vincenzo Bellini. (Mad. Pasta, erste Kammer⸗Saͤngerin Sr. Majestaͤt des Kaisers von Oesterreich, wird als Norma in dieser Oper zum letztenmale auftreten.) —
Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen.
8
—
Preußische
Amtl. Nachr.
Landtags⸗Angelegenheiten. Rhein⸗Provinz. — Befugniß der Kreisstaände, Ausgaben zu beschließen. bahn von Koͤln nach Minden.
Frankreich. Paris. Das „Journal des Débats“⸗ uͤber die juͤng⸗ sten aufruͤhrerischen Bewegungen im Osman. Reiche. — Befesti⸗ gungs⸗Arbeiten. — Tunis. — Vermischtes. — Brief aus Paris. (Die Sendung des Herrn Piscatory. — Toulousec.)
Großbrit. u. Irl. London. Aufenthalt der Koͤnigin und beab⸗ sichtigte Reise des Prinzen Albrecht. — Sprecher⸗Kandidaten. — Minister⸗Krisis. — Lord Palmerston vergleicht die Britische Krieg⸗ fuührung in Asien mit der Franzoͤs⸗ in Afrika. — Schilder. der auswaͤrt. Politik des jetzigen Ministeriums. — Der „Sun“ uͤber die Wahlen. — Orient. Frage. — Brit. Flotten⸗Kommando’s. — Ungluͤck durch Umschlagen eines Dampfbootes. — Schließung des Vaurhall. ““
Belgieu. Bruͤssel. Zoll⸗Verein mit Frankreich 1
Deutsche Bundesstaaten. Koburg. Anwesenheit hoher Perso⸗ nen. — Detmold. Inspicion des Bundes⸗Kontingents. — Schreiben aus Frankfurt. (Boͤrse; Bundestag; Persoͤnliches.)
Oesterreich. Schreiben aus Marienbad. (Geburtsfest des Kai⸗ sers von Rußland.) 8
Schweiz. Bern. Eroͤffnung der ordentlichen Tagsatzung. — Lo⸗ carno. Erbitterung gegen die Aufruͤhrer. — Zusammenberufung des Gr. Rathes von Tessin.
Italien. Rom. Berichtigung hinsichtlich auswaͤrtiger Verhaͤltnisse.
Türkei. Konstantinopel. Aegypt. Finanzen. — Mißhelligkeiten zwischen der Pforte und Griechenland. — Kuͤnftige Stellung der Beschire im Libanon. 1“ G
Inland. Berlin. Erlaß der Koͤnigl. Niederlaͤndischen Gesandt⸗ schaft in Bezug auf die in Niederlaͤndische Dienste eintretenden Militair-Aerzte. — Bromberg. Bauern⸗Pferderennen Ko⸗ blenz. Koͤnigin von Griechenland.
Die Republik Venezuela.
Beilage. Dentsche Bundesstaaten. Hannover. Nachtraͤgl. Mittheil. uͤb. die Verhandl. der zweiten Kammer. — Adreß⸗Ent wurf eines Mitgliedes von ministerieller Seite. — Schreiben aus Altenburg. (Nachrichten aus Neu Holland. — Auswanderung. — Das Armengesetz u. Geschlossenheit der Bauerguͤter.) — Inland. Halle. Universitaͤt. — Schreiben aus Erfurt. (Salzwerke.) — Wiss., Kunst. u. Lit. Louis Rousseau la Croisade etc.
Deichwesen. — Eisen⸗
Amtliche Uachrichten. Kronik des Tages.
Se. Majestaͤt der Koͤnig haben Allergnaͤdigst geruht: Dem Salinen⸗Kassen⸗Rendanten, Hofrath Friedrich zu Koöslin, und dem Botenmeister Wittig im Ministerium des In⸗ nern und der Polizei, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse, so wie dem Polizeidiener Schellewald zu Menden das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen; Dem im Finanz⸗Ministerium angestellten Geheimen expedi⸗ renden Secretair, Hofrath Jochmus, den Charakter als Gehei⸗ mer Hofrath beizulegen, und 8 Den Bildhauer und Lehrer Kiß zum Professor bei dem hiesigen Gewerbe⸗Institute zu ernennen.
Die Ziehung der 1sten Klasse Säster Koͤnigl. Klassen⸗Lotterie wird nach planmaͤßiger Bestimmung den 15ten d. M. fruͤh um 7 Uhr ihren Anfang nehmen; das Einzaͤhlen der saͤmmtlichen 112,000 Ziehungs⸗Nummern aber, nebst den 3000 Gewinnen ge⸗ dachter erster Klasse schon heute, 2 TLachmittags 3 Uhr, durch die Koͤnigl. Ziehungs⸗Kommmissarien oͤffentlich und im Beiseyn der Lotterie⸗Einnehmer Seeger und Securius hierselbst im Ziehungs⸗ saal des Lotteriehauses stattfinden.
Beerlin, den 14. Juli 1841. Koͤnigl. Preußische General⸗Lotterie⸗Direction.
Dem Kaufmann E. W. Ulmann in Berlin ist unter dem
8. Juli 1841 ein Einfuͤhrungs⸗Patent auf die durch Zeichnungen und Beschreibungen nachge⸗ wiesenen und in ihrer ganzen Zusammensetzung fuͤr neu und eigenthuͤmlich erachteten Maschinen zur Fabrication von Haken und Oesen, erstere mit Federzungen,
fuͤr den Zeitraum von Acht Jahren, von jenem Tage an gerech⸗
net, und den Umfang der Monarchie ertheilt worden.
Landtags-Angelegenheiten. Rhein⸗Provinz.
Düsseldorf, 5. Juli. Vom Landtags⸗Kommissarius wird das Allerhoͤchste Dekret vom 30sten v. M., die einstweilige Zuruͤck⸗ nahme der Proposition, die Deich⸗Ordnung betreffend, mit dem Anheimgeben mitgetheilt, ob den Kreisstaͤnden der betheiligten Kreise Duisburg und Rees die Begutachtung dieses Gesetz⸗Ent⸗ wurfs seiner Zeit vorgelegt werden solle, indem bei den vielen uͤbrigen vorliegenden Propositionen die Zeit des Landtages ohne⸗ hin zu der Berathung uͤber denselben nicht ausreichen wuͤrde. Nach reiflicher Erwaͤgung aller Verhaͤltnisse ist die Versammlung jedoch der Meinung, daß, bei der Wichtigkeit des Gegenstandes, fuͤr verschiedene Theile der Provinz und der nicht dringlichen Nothwendigkeit, die bestehende Deich-Ordnung durch eine neue zu ersetzen, der Koͤnig gebeten werden moͤge, die Wahl einer aus ortskundigen Beamten und staͤndischen Deputirten bestehenden Kommission zur Pruͤfung des Entwurfes gestatten, den Ent⸗ wurf aber mit diesem Gutachten dem naͤchsten Landtage wieder vorlegen lassen zu wollen.
Das Referat uͤber die 13te Allerhoͤchste Proposition, betref⸗ fend die Befugniß der Kreisstaͤnde, Namens der Kreis⸗Corpora⸗ tionen Ausgaben zu beschließen, verbreitet sich zunäͤchst uͤber die Bedenklichkeiten, welche der fuͤnfte Landtag hinsichtlich dieser An⸗ gelegenheit, besonders in der damals noch bestehenden mangelhaf⸗
en Zusammensetzung der Kreisstaͤndischen Corporationen, gefun⸗
Mißverhaͤltniß indessen durch Erweiterung dieses Instituts Abhuͤlfe geschehen. Es wird daher zur Pruͤfung der einzelnen §g. des nunmehr vorliegenden neuen Gesetz⸗Entwurfs geschritten. Allein von verschiedenen Abgeordneten werden neue Beschwerden gegen Annahme des Gesetzes erhoben, welche in der angeblich EEbö Vertretung der staͤdtischen gegen die Landgemeinden bei den Kreistagen ihren Grund haben, und daher wird die Meinung ausgesprochen, dahin anzutragen, daß dem ganzen Gesetze bis zum Eintritt der zu erwartenden neuen Kommunal⸗Ordnung Anstand gegeben werden moͤge. Hiergegen wird aber bemerkt, daß auf dem fruͤheren Landtage von solchem Vorbehalt nicht die Rede gewesen, und daß es daher unzulaͤssig erscheine, nach Erledigung der damals vorwaltenden Beschwer⸗ nissen auf abermalige Vertagung des Gesetzes antragen zu wollen. dach sehr ausfuͤhrlicher Eroͤrterung dieses Gegenstandes spricht sich der Beschluß der Majoritaͤt dahin aus, daß die Berathung des Gesetz-Entwurfes zwar angenommen, Se. Majestaͤt der Koͤ⸗ nig aber gebeten werden moͤge, die Einfuͤhrung desselben bis zum Eintritt der neuen Kommunal⸗Ordnung aussetzen zu wollen.
den, welchem
Düsseldorf, 6. Juli. In der heute stattgefundenen abge⸗ sonderten Berathung des Standes der Staͤdte wurde eine Adresse an des Koͤnigs Majestaͤt wegen Wiedererrichtung eines besonderen Handels⸗Ministeriums votirt.
Hierauf wird der Bericht des 9ten Ausschusses uͤber den An⸗ trag, eine Eisenbahn von Koͤln nach Minden aus Staats⸗Fonds oder Kreirung besonderer, aus dem Ertrage der Bahn zu amor— tisirenden Kassen⸗Anweisungen anzulegen, vorgetragen. Es wird hierbei erinnert, der vierte Landtags⸗Abschied habe bereits die Be⸗ streitung solcher Anlagen auf Staatskosten abgelehnt. Darauf habe sich die Rhein-Weser Eisenbahn-⸗Gesellschaft gebildet und nach einiger Zeit wiederaufgeldst. Gegenwaͤrtig habe die Rheinische Ge⸗ sellschaft in Verbindung mit der Staats⸗Behoͤrde die Ausfuͤhrung der Bahn von Koͤln nach Minden unternommen, der Direktor derselben aber sey noch in Berlin anwesend und die Verhandlung uͤber die zweckmaͤßigste Richtung der Bahn noch nicht geschlossen. Es moͤchte daͤher bedenklich scheinen, durch voreiliges Einschreiten den Gang dieser Verhandlungen zu unterbrechen. Die Uebernahme der Kosten durch den Staat sey definitiv abgeschlagen und hin⸗ reichend motivirt, da die Befriedigung aͤhnlicher Anspruͤche aus allen Theilen der Monarchie unmoͤglich seyn wuͤrde; außer diesen seyen nur noch zwei Mittel uͤbrig gewesen, entweder die Bildung einer neuen Gesellschaft, oder die Ausfuͤhrung durch die Rheini⸗ sche Gesellschaft. Man habe Letzteres vorgezogen, weil die Kosten sich bei dem Vorhandenseyn manches technischen Bedarfs und dem groͤßeren Gesichtskreise und dadurch gewonnener groͤßeren Garan⸗ tie einer bereits bestehenden Direction ungleich geringer stellen wuͤrden, als bei dem Aufsuchen ganz neuer Verhaͤltnisse und Ver⸗ bindungen. Ueber die Richtung sey indeß noch nichts entschieden, und auch dazu der Zeitpunkt noch nicht gekommen. Daher sey dem Koͤnige nur fuͤr das bereits Geschehene zu danken, nicht aber die Beruͤcksichtigung jetzt schon in anderer Hinsicht in Anspruch zu nehmen. Auf die Lokal-Interessen wuͤrde ohne Zweifel spaͤter Bedacht genommen werden, wogegen fernere Antraͤge in diesem Augenblicke nur Mißtrauen gegen die Gesellschaft und gegen den Staat verrathen wuͤrden. Diesen Ansichten schließen sich an— dere Abgeordnete mit dem Bemerken an, daß so gut wie Elberfeld auch andere, namentlich die noͤrdlicheren Theile der Provinz, eine Beguͤn⸗ stigung fuͤr sich wuͤrden in Anspruch nehmen koͤnnen. — In Beziehung auf die von dem Staate zu hoffende Aushuͤlfe wird bemerkt, daß wohl die Kreirung besonderer, Kassen⸗ Anweisungen der Bildung eines Aktienfonds, vorzuͤglich bei dem Mangel an Papiergeld am Rheine, vorzuziehen und de— ren Wiedereinziehung und Vernichtung spaͤter bewirkt werden koͤnne. Der Antragsteller kommt auf seine Bemerkungen zu⸗ ruͤck und ist der Meinung, daß wegen des fruͤheren abschlaͤglichen Bescheides man auf die Aushuͤlfe des Staates nicht verzichten duͤrfe; moͤchten dann auch andere Provinzen gleiche Verguͤnsti⸗ gungen in Anspruch nehmen, so koͤnne man sich immer nur freuen, daß das Ziel allseitig um so eher erreicht werde. Ueberdies liege ja schon die Erklaͤrung vor, daß auf dem Wege der Actien nicht durchzukommen; neben dem Dank muͤssen daher neue Bitten an den Thron gebracht werden. Auch sey auf die Richtung schon gewissermaßen ein Recht erworben, da diese bei der Rhein⸗Weser⸗ bahn schon festgestellt und diese Zusage nicht zuruͤckgenommen worden. — Von anderer Seite wird geaͤußert, es scheinen dem Antrage hauptsaͤchlich zwei Absichten zum Grunde zu liegen, ein— mal der Rheinischen Gesellschaft die Fortsetzung der Bahn zu entziehen; dann die Richtung uͤber Elberfeld in jeder Weise durchzusetzen. Die erste gehoͤrt um so weniger vor die Staͤnde, als keine Gruͤnde vorliegen, die von der Rheinischen Gesellschaft bewirkte Erwerbung zuruͤckzunehmen, indem ihre Operationen sich noch in keiner Weise als mangelhaft erwiesen; die andere aber werde schwerlich Unterstuͤtzung finden, da schon nachgewiesen, daß sie 3 Millionen theurer seyn wuͤrde, als eine andere Richtung. Warum also die Hoffnungen des Landtages auf einen besseren Erfolg voreilig zerstoͤren und dessen Verwen⸗ dung fuͤr die Kreirung von neuen Kassen⸗Anweisungen, mithin von neuer Staatsschuld in Anspruch nehmen, deren Amor⸗ tisirung aus dem Ertrage einer uͤbertheuren Anlage offen⸗ bar sehr zweifelhaft seyn wuͤrde. — Referent glaubt sich gegen den Vorwurf, als beabsichtige der Antrag, der Rheinischen Gesellschaft den Bau entziehen zu wollen, verwahren zu muͤssen. Es frage sich nur, ob die Aushuͤlfe des Staates nicht besser und sicherer sey, als die jeder Privat⸗Gesellschaft. Die Richtung moͤge immerhin noch außer Acht gelassen werden. Es erhoben sich noch andere Stimmen fuͤr die Verwendung bei dem Staate, da der Direktor geschrieben, es gehe die Actienzeichnung nicht vorwaͤrts. Letztere Anfrage wird jedoch in dieser Fassung bestritten, indem der Direktor nur geaͤußert, er habe die Actien- zeichnung einstweilen einstellen lassen. Ein Abgeordneter des zwei⸗ ten Standes will die Frage, ob das Unternehmen durch den Staat oder durch Private gefordert, und ob, wenn durch ersteren, erwor⸗
bene Rechte gekraͤnkt werden, uneroͤrtert lassen, und bemerkt, es
len.
handele sich bei allen großartigen Unternehmungen doch nur von ei⸗ nem Prinzip. Im fruͤhesten Alterthum sey Despotismus und Sklaventhum, im Mittel⸗Alter das religibse Element, in neuerer Zeit der bewaͤhrte Geist der Association der maͤchtige Hebel gewe⸗ sen, aber stets bleibe zu untersuchen, welches ist der Zweck und welches die Mittel. Im vorliegenden Falle sey es wohl nur Geld und nochmals Geld und abermals Geld. Traͤte nun der Staat ein, so seyen es am Ende doch nur die Taschen der Kontribuen⸗ ten, aus welchen die Millionen zusammengeholt werden muͤssen. Es komme also darauf an, wie das Land bei der Sache interessirt sey. Stelle es sich also vortheilhaft heraus, so sey es billig, daß der Staat sie beguͤnstige und unterstuͤtze, jedoch ohne Beein⸗ traͤchtigung dritter Personen. Alsdann aber scheine das direkte Einschreiten, zur schnelleren Erreichung der politischen und indu⸗ striellen Zwecke, jeder Betheiligung bei einer Gesellschaft vorzuzie⸗ hen. Als solche halbe Maßregel muͤsse auch die vorgeschlagene Kreirung von Kassen⸗Anweisungen betrachtet werden, die immer nichts Anderes seyen, als eine Vermehrung der Staatsschuld. — Von einem anderen Deputirten wird wiederholt die beabsichtigte Beeintraͤchtigung der Rheinischen Gesellschaft in Abrede gestellt, auch moͤge die Richtung noch auf sich beruhen; allein die Ver⸗ mittelung der Staͤnde zur Anschaffung des baaren Fonds durch den Staat werde beantragt, welcher bei deren Sicherstellung selbst am meisten interessirt sey; in wie weit sich derselbe aber bewogen finde, auch andere Provinzen in aͤhnlicher Weise zu beguͤnstigen, muͤsse ihm anheimgestellt bleiben. Einer der fruͤheren Redner er⸗ wiederte, die Rechte, welche die Rheinische Gesellschaft erworben, muͤssen unangetastet bleiben, und die Staͤnde koͤnnen sich mit der An⸗ gelegenheit fruͤher nicht befassen, als bis sie von der Gesellschaft selbst darum angegangen werden. — Es wird hinzugefuͤgt, die Ausfuͤhrung scheine jeden Falles gesichert, darum sey der Antrag, die Ausfuͤhrung auf Staatskosten zu erbitten, nicht an der Zeit. Dagegen wird geaͤußert, der Ertrag scheine aber noch sehr un⸗ sicher, und daher die Betheiligung des Staates nicht rathsam. Referent entgegnet, der Ertrag allein duͤrfe den Staat nicht be⸗ stimmen, sonst duͤrfte er auch keine Chausseen bauen. Ferner wird der Zutritt des Staates, nicht aber die Emanirung neuer Kas⸗ sen⸗Anweisungen, von mehreren Seiten fuͤr wuͤnschenswerth gehal⸗ ten, indem er nft als Unternehmer sich hinstellte, dessen ganzer Fonds moͤglicherweise z. B. bei dem ersten Kanonenschuß eines Krieges sich leicht entwerthen koͤnne. Referent stellt daher den Antrag einfach auf Zutritt des Staates. Der Antragsteller haͤlt die Uebernahme des Baues fuͤr das Angemessenste. Die angeblich erworbenen Rechte der Rheinischen Gesellschaft glaubt er nicht anerkennen zu koͤnnen, vielmehr habe sie sich nur zur Anstellung von Versuchen erbo⸗ ten. Da nun die Actienzeichnung zu mißlingen scheine, so sey es wohl an der Zeit, sich an den Staat zu wenden. Allerdings haben die Staͤnde die Gesellschaft nicht zu bevormunden, jedoch das Unternehmen zu beguͤnstigen und somit sich an den Koͤnig zu wenden, dem die Art der Ausfuͤhrung des Baues auf Staats⸗ kosten zu uͤberlassen sey. Ein fruͤherer Redner entgegnet, dem Landtage stehe es nicht zu, Privatinteressen zu beguͤnstigen. Bei der angegebenen Richtung wuͤrde es sich von einem Mehrbetrag von 3 Millionen handeln, welche der Staat reinem Privat⸗Inter⸗ esse opfern solle. Nachdem der Antragsteller sich mit dieser Be⸗ hauptung nicht einverstanden erklaͤren, vielmehr das Interesse eines wichtigen Theiles der Provinz nicht als Privatinteresse bezeichnet zu sehen wuͤnscht, wird die Diskussion geschlossen und die Frage ge⸗ stellt: ob Se. Majestaͤt der Koͤnig zu bitten sey, daß die Eisen⸗ bahn von Koͤln durch das Wupperthal nach Minden auf Staats⸗ kosten ausgefuͤhrt werden moͤge. Da sich gegen die Stellung der Frage eine laute Opposition erhebt, so wird dieselbe dahin modifi⸗ zirt: ob Se. Majestaͤt gebeten werden solle, eine Eisenbahn von Deuz nach Minden durch den Staat ausfuͤhren zu lassen, und diese Frage wird mit 50 gegen 25 Stimmen verneint.
Berichtigung. In Nr. 192 dieser Zeitung ist S. 1, Sp. 3, Z. 41 von unten zu lesen: „die vierte endlich von 47 Stimmen bejaht und von 28 (nicht 48) verneint.“
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Zeitungs-Nachrichten. Ausesee
Frankreich.
Paris, 8. Juli. Da die Oppositions⸗Presse in den letzten Tagen den Aufstand in Kandien, die Unruhen in Syrien und Bulgarien, und uͤberhaupt die sichtbare Schwaͤche des Osmani⸗ schen Reichskoͤrpers, zum Stoff einer starken Polemik gemacht, so nimmt nun heute das „Journal des Débats“, und man ver⸗ muthet als Organ der Regierung, das Wort, um die Grund⸗ saͤtze anzudeuten, welche man, falls diese Verwickelungen von Dauer seyn sollten, gegen die Pforte und ihre christlichen Unter⸗ thanen zu befolgen gedenkt. Sympathieen fuͤr die insurgirten Voͤlkerschaften werden zugestanden; dann aber macht es die An⸗ sicht geltend, daß man fuͤrs erste sich jeder thaͤtigen Intervention, wozu auch die Bildung neuer Griechen⸗Comités gehoͤren wuͤrde, ent⸗ halten muͤsse. Zur Unterstuͤtzung dieser Ansicht sagt das genannte Blatt: „Muͤßigen Geistern ist es gestattet, keine Ruͤcksicht auf Schwie⸗ rigkeiten zu nehmen, auf den Ruinen der Tuͤrkei ein triumphi⸗ rendes Griechisches Reich aufzufuͤhren und, wie durch ein Wun⸗ der, alle Interessen zu 9 Wir stellen eine praktische Frage; wir fragen: Wenn Frankreich die Insurrection der christ⸗ lichen Bevoͤlkerung unter seinen Schutz nehmen wollte, wuͤrde es ihr dadurch nicht mehr Boͤses als Guͤtes erweisen? Ist dies die Art der Intervention, welche die Menschlichkeit, die Vernunft. eine gesunde Politik von uns fordern? Wenn wir eine Verpflich⸗ tung der Sympathie, der Großmuth, der bruͤderlichen Gesinnung gegen die Christen des Orients haben, so haben wir venna ice minder Pflichten der Gerechtigkeit gegen die 88 ten eines wohlverstandenen Interesses gegen uns secs zu 1” Wir koͤnnen zwischen beiden Entschluͤssen waͤhlen, aber
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