1841 / 203 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Staaten, Herrn Crittenden, nach dem Orte der Gerichts⸗Ver⸗ haltenden Vortraͤge

andlungen abgeschickt hatte, zur Rede gestellt im Revpraͤsentanten⸗Hause von neuem eroͤrtert werden, da das Amendement, daß die beantragte Resolution auf die Tafel des Hauses niedergelegt werde, am 25sten v. M. mit 105 gegen 51

nommenen Beschluß, der vorjaͤhrigen u machen, „daß kuͤnftighin 1 m 5 die in des oͤffentlichen S

Hraͤsident der Vereinigten Staaten aufgefordert werden soll, die⸗ 1 Ve⸗ v 3 1 8 e oder der traͤgen aber in derselben

+† enachrichtigen, ob ein Offizier der Armee 1 chema u ses Haus zu benachrichtigen ob L fiz 4 Maͤrz gezeigt werden moͤchten, weil ohne vorherig Vortraͤge eine rich

General⸗Prokurator der Vereinigten Staaten seit dem 4. N gezeigt die Anweisung erhalten, den Staat New⸗York zu irgend einem Ausdehnung Fol⸗ 4 mit der Verhaftung oder dem Verhoͤr Alexander Mac Leod's in nichfaltigen Stoffes fuͤr d Verbindung stehenden Zweck zu besuchen, und ob der Britischen seyn Regierung durch Maßregeln oder durch eine Korrespondenz von Bonn, 27. Jug Selten der Exekutive zu verstehen gegeben worden, daß Herr Mac F. G. Welcker. Leod freigelassen oder ausgeliefert werden solle, und, wenn dies

solchen Beamten exrtheilt worden, und von dem Bericht desselben WbE“ ten Abschriften zukommen zu lassen.“ den letzten Einsendungs⸗T ön dem Praͤsidenten zu einer außerordentlichen Mission nach lche H E1 seyn, diese Mission aber abgelehnt haben. Zeit hinausgeruͤckt zu sehen. 8 General Macomb, der Oberbefehlshaber der Armee der B

9 einigten Staaten, der sich besonders im Jahre 1813 in dem Ge⸗ laßt, lc ffen fechte bei Plattsburgh gegen die Englaͤnder ausgezeichnet hat, Einsendungs⸗Termin setzt ist gestorben und am 28. Juni in Washington beerdigt worden; Berlin, den 21. Juni 1841. nan vermuthet, daß General Scott an seine Stelle treten werde.

4 le Resoluti Ve s der le m jedesmaligen Vorstande minde

Stimmen durchfiel. Die Resolution lautet: „Beschlossen, daß der len, dem jedesmaligen V rstan nung der Versammlung eingesendet, „haltenden Vor⸗

Frist das Thema und die Hauptsaͤtze an⸗

htige Vertheilung des man⸗ Rexl. Stadt- Obl. eschraͤnkten Zeitraum nicht moͤglich zminger do.

F. R itsch l. 8 Grossh. Pos. do. 88 ewese iesem Hause von den Instructionen, die einem 1 8. E 1“ 8 8 ochen worde

der Fall gewesen, diesem Hause von den Ing 4 Von mehreren Seiten ist der Wunsch ausgesprochen ee Zehlesische do⸗-

ermin der an die Koͤnigliche General⸗ Disconto 3

. 1“ ce. g; 8 ; & L1“”“ Hreis⸗Bewerbung 8 Sn alied des Kongresses fuͤr Philadelphia, Intendantur fuͤr die Preis⸗Bewerbung Herr Sergeant, Mitglied des Kongresse b ““ welche fuͤr den 1. November d. J. festgesetzt war, noch auf einige

General⸗Intendantur der Koͤnigl. Schauspiele. 1““ I1I1I1“

achten sich die Unterzeichneten verpflichtet, ausf .·“ werden solle, wird den, in die Vereins⸗Statuten als gesetzliche Bestimmung aufge⸗

v“ Den 2 nli 1841. Versammlung aufmerksam „er nen

aͤmmtliche schriftlich ausgearbeitete 1“ itzungen gehalten werden sol⸗

104 ¼ 103 Actien. 102 101 ½⅔ Brl. Pots. Eisenb. do. do. Prior. Act. 78 ¼ 78 ½¼ Mgd Lpz. Eisenb. 102 do. do. Prior. Act. 103 103 ½ Berl. Anh. Eisenb. 100 do. do. Prior. Act. 48 Düss. Elb. Eisenb. 102 4 do. do. Prior. ect. 103 ¾ 103 ¼ 106 5 ½ [ARhein. Fisenb. 97 96 Gold al marco 211 103 ¼ Friedrichsd'or 13 ½ 13 102 2— Andre Goldmün- 102½ zen à 5 Th. 8 ½

stens acht Tage vor Eroͤff⸗ St. Schuld-Seh. Pr. Engl. Obl. 30.

Präm. Sch. der Seebandlung.

126 102 ⅔1 109 ¼½ 108 ⁄¼ 101 ¾ 104 103 102 ½ 102 9⁴½

2—*

m

e Beurtheilung der

Kurm. Schuldv.

81 88

Danz. do. in Th. Westp. Pfandbr.

92 *

0 ½ +8 ☚n

Ostpr. Pfandbr. Pomm. do.

Kur- u. Neum. do.

n g.

EFmwʒAwNSw

mitzutheilenden Stuͤcke, Pr. Cour. Wechsel-Cours. Thlr. zu 30 Sgr.

Da solchen Wuͤnschen gern nachge⸗ heief.] Geld. Ver⸗ geben worden ist, so sieht sich die General-Intendantur veran⸗

laßt, dies auch öffentlich bekannt zu machen, und hiernach den Amsterdam S55 3 9 1377 8 H . 4942 essi 2 do. 250 Fi. 2 Mt. 37 ½ fuͤr den 1. Januar 1842 zu bestimmen.

Hamburg

250 Fl. Kurz 138 ½

300 Mk. Kurz

do. 300 Mk. 2 MMt.

2 5 22 y1111A1AA““ 300 Fr. 2 Mt.

Die sterbliche Huͤlle des vorigen Praͤsidenten, General Har⸗- rison,

62 1 na se eisso „Ron 2 roß⸗ 8 5 Sn 88 ist unter der Leitung von Ausschuͤssen beider Kongreß⸗ Dauer der Eisenbahnkahr ten 150 ri. 2 m.

am 21. Juli 1841. 150 FIl. 2 Mt.

Haͤuser von dem Friedhofe des Kongresses unter militairischer Eskorte nach dem Landsitz des Verstoöorbenen, North-Bend im Abgang Zeitdauer CötO 1 5

von

Staate Ohio, abgefuͤhrt worden.

Potsdam. St. M. --we

Breslau. 100 Thlr. 2 Mt.

Leipzig in Courant im 14 Thl. Fuss. 100 Thlr. 8 Tage 2 Mt. 1 SRbl. 3 Woch.

Abgang Zeitdauer von

1 Dem Kongreß liegen jetzt außer der Mac Leodschen Angele— 8 genheit noch vier andere Hauptmaßregeln vor, naͤmlich: die Na⸗ dam 8 Uhr Vormittags. 43 Um tional⸗Bank⸗Bill, die Anleihe⸗Bill uͤber 12 Millionen Dollars, 1 Vormittags. 40 ie Laͤndervertheilungs⸗Bill und der neue Zolltarif. Nachmi 5 In New⸗Yeork haben wieder verschiedene Fallissements statt 1 G 11 gefunden, worunter das von John Delafield, eines bekannten 1 10 X 55 Finanziers, das bedeutendste ist.

8 2 2 Nachmittags 43

42 Petersburreg ..

r Morgens... 1 Königliche Schauspiele. 10 Freitag, 23. Juli. Im Opernhause: Jessonda. (Mad. Spatzer⸗ 40 Gentiluomo, vom Koͤnigl. Hof⸗Theater zu Hannover: Jessonda, 52 Dlle. Spatzer, von demselben Theater: Amazili, und Herr Eicke: Tristan d'Accunha, als Gastrollen.) 88 Sonnabend, 24. Juli. Im Schausplelhause: Des Gold⸗

Abends..

La⸗Plata⸗Staaten. Meteorologische Be

obachtungen. schmieds Toͤchterlein. Vorher zum Erstenmale wiederholt: Der Bevollmaͤchtigte.

Montevideo, 27. April. Die Verhandlungen zwischen

Buenos⸗Ayres und Frankreich uͤber die von Ersterem zu zahlende 1811. NMorgens Nachmittags

21. Juli. 6 Uhr. 2 Uhr.

Abends Nach einmaliger ö13““ 88 2 28 V Königsltädtilches Theater. Freitag, 23. Juli. Der Pariser Taugenichts. Lustspiel in

Entschaͤdigungs⸗Summe sind jetzt beendet, und Admiral Dupotet bereitet sich zur Ruͤckkehr nach Frankreich vor. Die ganze Ent⸗ vunauen schaͤdigungs⸗Summe betraͤgt nur 163,000 Dollars, und es wer⸗ Taftwärme .. den davon 25,000 Dollars gleich, der Rest in monatlichen!

minen von 4000 Deollars bezahlt.

7

Dunstsättigung 70 pCt. 77- pCt. trübe. bezogen.

W.

88

1““ w.

8 E i u la d un g Wolkenzug... an die Philologen und Schulmaͤnner Deutschlands.

336,11 Par. 334,44 Par. 334 51 Par. Quellwärme 8,1 R. 4 Dr. C. oͤpfer. Vorher: Der Verraͤther. Lust⸗ 1 9 °R. + 21,4 E 13,1 0R. Flusswärme 16,1 4 Akten von r. C T pf ) Arh '

iel in 1 Akt, von Holbein.

2 Ter⸗ * 86 999 R. + 9,02 H. Hodenwärme 16,40 R. sp volb Ter⸗ Thaupunkt . .. 8,40 . + 990 n. +. 9,0 2 1 Sonnabend, 24. Juli. Italiaͤnische Opern⸗Vorstellung. (Abon-

71 pCt. Ausdünstung 0,042, Rh. zult. J halbheiter. Niederschlag 0,031 Rh. nement suspendu.) Auf vieles Begehren: Norma. Opera 1n W. Würmewechsel †+ 21,90o. 2 Atti. Musica del Maestro Cav. ͦVincenzo Bellini. (Mad. Pasta, erste Kammersaͤngerin Sr. Majestaͤt des Kaisers von Oesterreich: Norma, als Gastrolle.)

Tagesmittel: 335,02 Par. + 15,80 R. +† 9,1° R., 73 pct. W. 1t 1.“ 2 Preise der Plaͤtze: Ein Platz in der Orchester⸗Loge

Nachdem in der vorjäͤhrigen dritten FC1111“ öC1111““ Philologen und Schulmaͤnner zu Gotha fuͤr dieses Jahr Bonn 52 Span. 208. als Ort der Zusammenkunft gewaͤhlt, dazu auch die hoͤhere Ge⸗ 0 8 migung nicht versagt worden ist: 1b Göteng der dBschä e Ernannten die Ehre, die Lehrer an 2 ½%% 55 ½ hr. 18 24,6. Universitaͤten und Gymnasien, so wie alle Goͤnner und Freunde 22 500 PFl. 132 9. der Alterthums-Wissenschaften, der klassischen Bildung und des 40. 4 % Aul. . nr. gelehrten Schulwesens zur eifrigen Theilnahme an dieser vierten 2 ½ % 1l0H. 50 726. 50 ⅛. Versammlung ergebenst einzuladen. In Folge getroffener Ueber⸗ 111“ einkunft sind die geehrten Theilnehmer ersucht, alle etwaigen Schrei⸗ ö1111““ ben, Anmeldungen und Zusendungen an den mitunterzeichneten 11“ 2 stellvertretenden Geschaͤftsfuͤhrer adressiren zu wollen, welcher sich 1“ insbesondere gern erbietet, den nicht allzuspaͤt eingehenden Wuͤn⸗ 76. 55. 5 9 Feapl. au compt. 102. 75. schen in Betreff von Privat- oder auch Gastwohnungen nach 309, 11“ Kraͤften Genuͤge zu leisten. Die erste Sitzung wird am 29. Sep⸗ b b e be. tember, die letzte am 2. Oktober stattfinden. Ruͤcksichtlich der zu 9 —.

ek nachungen den verstegelte Offerten mit der Aufschrift „Sub⸗ B G kan ntma ch un gen. mission zur Holzlieferung fuͤr Nothwendiger Verkauf. ter Eisenbahn“ bis zum 1. August d. J.

s zur ursmasse des Kaufmanns Johann Wil⸗ genommen. 111“ ke v Berlin, den 10. Juli 1841. d

helm Gide geherige, z E“ nn Die Direction der Berlin⸗Frankfurter Eisenbahn⸗ ben, Zeichnungen fuͤr uns anzunehmen.

Hpypothekenbuchs gelegene Grundstuͤck, genannt Mont⸗ brillant, abgeschaͤtzt auf 5234 Thlr. 20 Sgr., zufolge der

Gesellschaft. nebst Hypothekenschein und Bedingungen in der Re

Einladung zur Betheiligung bei dem

Auswärtige Börsen. Niederl. wirkl. Schuld 512 Kanz. Bill. —. ersten Ran es 1 Rthlr. 10 gr. u. s. w.

; ; Antwerpen, 17. Juli. Zinsl. —. haben die unterzeichneten, Frankfurt a. M., 19. Juli. Oe Bank-Act. 1957. 1953. Partial-Obl. —. Loose 131 ½. Loose zu 100 Fl. —. Preuss. Präm. Sch. 78 ¾ G. Poln. Loose 715½ G.

Eisenbahn -Actien. St. Germain

banl. Actisn 1570. Aul. . 1924 181 . 8 1889 100 ½

Allgemeiner Anzeiger für die Preußischen Staaten.

die Berlin⸗Frankfur⸗ und Comp., Bluͤcherplatz Nr. 17 hierselbst, angenom⸗ J. entgegen men, wo zugleich b Prozent Quittung ertheilt wird.

Jahre in Angriff nehmen zu koͤnnen.

1 Rthlr. 10 Sgr. Ein Platz in den Logen und im Balkon des

1 Teyptbuͤcher, in Italiaͤnischer und Deutscher Sprache, sind L“ im Billet⸗Verkaufs⸗Buͤreau und Abends an der Kasse à 5 Sgr. sterr. 5 % Met. 106⁄ G. 4 98 ¼ G. zu haben. Der Anfang der Italiaͤnischen Opern⸗Vorstellungen ist um 5 3 Span. Aml. 19 ¼. 19. halb 7 Uhr. Die Kasse wird um halb 6 Uhr geoͤffnet. Die resp. Abonnenten, welche dieser Opern-⸗Vorstellung mit —. Versailles rechtes Ufer —. Mad. Pasta beizuwohnen beabsichtigen, werden ersucht, die Kassen⸗ Strassburg - Basel 250 Br. Leipzis- Billets zu den abonnirten Plaͤtzen, gegen Erlegung des erhoͤhten Preises von 10 Sgr. pro Billet, bis Sonnabend Mittag abholen

Bank-Actien 1635. Engl. Russ. 108 ½. zu lassen, indem von dieser Zeit ab uͤber die nicht abgeholten

cour. 115. 3 % Rente üin cour. ee⸗ 8. 5 9, Span. Rente 20 ½. Passive 4 ⅛. Abonnements⸗Billets anderweit disponirt werden wird. Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen.

98 ½. 3 % —. 2 ½ % —.

)

en im Comtoir der Herren Ruffer machten Forderungen der Verkaͤufer, nach den Num⸗ mern der Pferde, nachgewiesen werden koͤnnen. uͤber die Einzahlung des einen Ferner wird die Section sich angelegen seyn lassen, In Berlin wird den Transport der hier etwa gekauft werdenden Pferde 1 nach dem Auslande, so weit es moͤglich, gegen Er⸗ stattung der Kosten, durch zuverlaͤssige Leute zu besorgen. Die Section erlaubt sich, auswaͤrtige Pferdelieb⸗ haber auf diese zu veranstaltende Einrichtung um so mehr aufmerksam zu machen, als man sich an⸗ gelegen seyn lassen wird, den guten Ruf, worin

Zeichnungen werd

er Koͤnigl. Agent Herr Bloch die Guͤte ha⸗ Wir hoffen, den Bau noch in dem laufenden

Breslau, den 14. Juni 1841.

istr atur einzusehenden Tare, soll p . 4 Tnoz * 8 1* i1s 2 4 8 8 2 3 1 q 41 3 2.* vIs 4 2 gistre z 11 Uhr, Breslau⸗Schweidnitz⸗Freiburger Eisen⸗Der Comité der Breslau⸗Schweidnitz⸗ die Mecklenburgische Pferdezucht steht, durch diese

den 1. (ersten) Oktober 1841, Vorm.

an hiesiger Gerichtsstelle veckauft werden. Zugleich werden alle etwanigen unbekannten Real 8 Pr

Pratendenten zur Wahrnehmung ihrer Gerechtsame Schweidnitz

bahn⸗Unternehmen.

ersten Einleitungen, in Ruͤcksicht der Gemeinnuͤtzig⸗ Eichborn. von Koͤnen,

Freiburger Eisenbahn⸗Gesellschaft. Schau zu bestaͤtigen, wobel besonders noch in Be⸗

Das Projekt einer Eisenbahn JEE111“ Graf Hochberg, Vorsitzender. Becker, Stadt⸗ tracht kommen duͤrfte, daß, nach der bereits in den und Freiburg hat schon waͤhrend der rath. Graf Burghauß auf Laasan. L. Moritz⸗ hippologischen Blaͤt ern ꝛc. abgedruckten oͤffentlichen

Ober⸗Regierungs⸗ Bekanntmachung, unmittelbar vor Erdfnung der

msi81 § 2 de obi en Ter Vermeidung der Praͤklusion zu dem obigen Ter⸗ erf 1, in 2 ht der Gemeinnuͤtzig⸗ gie dun, Erdfn b keit und der unzweifelhaften Rentabilitaͤt des Unter⸗ Rath. C. G. Kopisch. Baron von Reib nitz, Doberaner Versammlung auch der oͤffentliche Ver⸗

mine vorgeladen. 1 .“ der unzweifel dnigl. Land⸗ und Stadtgericht zu Danzig. nnehmens, eine solche Th. nden, d

4 obschon eine oͤffentliche Einladung zur Subseription bisher nicht erfolgt, bereits ein großer Theil des Kavitals gezeichnet ist. Es hat

Theilnahme gefunden, daß, Nien erusas⸗Ftatb. G. H. Ruffer, Ko Rath. C. Ruthardt. L. Salice, Stadt⸗Rath. land mit Recht beruͤhmten Prebbereder⸗Gestuͤtes

mmerzien⸗ kauf des seiner Vorzuͤglichkeit wegen in ganz Deutsch⸗

Scholz, Stadt⸗Rath. stattfiündet Im Austrage des Vorstandes der fünften allgemeinen

Berlin⸗Frankfurter Eisenbahn. erforderlichen Anlage⸗Kavitals gezeichnet ist. Es h E11 zweit d dritten Einzahlung daher die am 2. Juni stattgefundene General⸗Ver⸗ Bei der ersten, zweiten und dritten Einzahlung die Ausfuͤhrung des Unter⸗

1“ 81 8 e di une s ung der Actionaire re Q ngsbo d auf die Nummern: sammlung der Acti F“ b EqTö . 8 nehmens einstimmig beschlossen und den unterzeich⸗

1. . neten Comité mit den zur Forderung desselben noͤthi⸗

vLTEöö10,,3353 as sehe

12,406 12,415 gen Ermaͤchtigungen versehen. 20,151 20,200 20,300 20,350 der Unternehmung hierdurch oͤffentlich mit folgen

je ei derten 3 ngen nicht einae Bemerkungen ein: 3 die eingeforderten Zahlungen nicht eingegangen. 1) Das Anlage⸗Kavital zu der eirca 8 Meilen lan⸗

1 Theilnahme an den

Versammlung Deutscher Land- und Forstwirthe zu b Deutscher Land- und Forstwirthe Die Section der Pferdezucht.

zu Doberan, b vom 1. bis 8. September 1841. 8 5 Section für die Pferdezucht. 8 Literarische Anzeigen. PsedEschau. 2 3 Im Auftrage des Vorstandes der fuüͤnften Ver⸗ Bei A. Bielefeld (fruͤher Groossche Buch⸗ Deutscher Land⸗- und Forstwirthe zu Do⸗ handlung) in Karlsruhe ist so eben erschienen

Mit Genehmigung des Verwa gsraths serer C brenden sammlung 1 n 1 111“ tt beran, vom 1. bis 8. September d. J., wird hier⸗ und durch alle Buchhandlungen zu beziechen, Berlin

Hesellschaft erklaͤren wir hiermit gemaͤß §. 9. des en, 1111ö“ Gesenghs die detreffenden Actionaire ihres Rechts aus Bahn, welches durch Actien à 200 Thlr. g.e den genannten ‚unittungsbogen fuͤr verlustig und det wird, betraͤgt nach den ausgearbeiteten Vor⸗ Fordern sie hiermit auf, die uͤber die urspruͤngliche Anzahlung von ½ „Ct. in Haͤnden habenden Quit⸗ kungen und Zusicherungsscheine ernieen s bei z einzureichen, widrigenfalls solche mit den Quit⸗ g. gs. I 1 EE 8 sbogen fuͤr annullirt erklaͤrt werden sollen. geschlossen, und es koͤnnen mithin spaͤter ein⸗ tug nais den 16. Juli 1841 gehende Meldungen nicht mehr beruͤcksichtigt . In 8 2* b 8 19 3₰ ꝙꝗ Direction der Berlin⸗Frankfurter⸗Eisenbahn⸗ werden. b Die Dircetion der Bercinkchnt 2) Bei der Unterzeichnung wird zugleich Ein Pro⸗ zent der gezeichneten Summe, also auf jede Actie à 200 Thlr. der Betrag von 2 Thlr., ein⸗

Betrag, bei welchem sich das Seehandlungs⸗ Institut mit einer ansehnlichen Summe bethei⸗

. LT ezahlt. 8 I v1ö1““ 9. Eisen⸗ Pir ferneren Einzahlungen erfolgen erst nach ö eso

Berlin⸗Fr rler 1 8

Zum . 91 EE1 fernere Lie Eingang der definitiven Konzession, und zwar, 2900 Stuͤckkiefernen Querschwel⸗ wie bei anderen Eisenbahnen, in den durch den ferung von 20 n Sestehend aus Halbholzs Zoll Vorschritt des Baues noͤthig werdenden Raten. len às Fuß lang, unteren Schnittflaͤche von Doch koͤnnen wir schon jetzt in Aussicht stellen, stark gitEn⸗ 8 am Zopfende, mit der Ver⸗ daß dann, falls einzelne Actionaire es wuͤnschen 12,1 8pg es verla igt wird, noch sollten, den ganzen gezeichneten Betrag in unge⸗ pflichtu 97 5,28 ulkefe in, uͤbertragen werden. theilter Summe gegen Verzinsung zu 4 Prozent 200e Aaheren Behingungen sind in unserem Buͤ⸗ einzuzahlen, auch hierauf eingegangen werden reau, Oberwallstraße Nr. 3, einzusehen, und wer⸗ wird.

igt hat, gezeichnet ist, wird die Subseription st

durch öffentlich bekannt gemacht, daß waͤhrend die⸗ bei Alexander Duncker, Koͤnigl. Hofbuchhaͤnd⸗

r* Versammlung, mit der Thierschau verbunden, ler, Franzoͤs. Straße Nr. 21:

anschlaͤgen 2,000,000 Thlr. Sobald daher 2. gedoch als ein besonderer Zweig derselben, eine Sschau EVETETE“ Paris von Mecklenburgischen Zucht⸗ und Gebrauchspf ein Beitrag zur Geschichte der Medizin

attfinden wied, in welcher sowohl aus dem Groß⸗

herzoglichen Haupt⸗ und Landgestuͤte, als auch Wegweiser für Deutsche Aerzte den ersten Pferdezuchten Mecklenburgs Voll⸗ und Wes LE11A““ Halbblutpferde zur Aufstellung kommen werden. Dektes gs Aedivn 1 Chir v pari vZugleich wird mit dieser Schau auch eine Auetion Dolto des Velligin, ung Chirurzie in Nerie.. habern nach Moͤglichkeit die Gelegenheit verschafft 1“ 8 werden, bei dieser Veranlassung Mecklenburgische Bei Friedrich Fleischer in Leipzig ist erschie⸗ Zucht- und Gebrauchspferde anzukaufen. Ins⸗ nen und in der Hirschwaldschen Buchhandlung besondere wird die Section auch gern bereit seyn, in Berlin zu haben:

aus der Liste solche Pferde nachzuweisen, welche ent: Sammlung wichtiger Erfahrungen

weder als Wagenpferde vielleicht zu einander passen auf dem Felde

soder sonst fuͤr andere Zwecke zum Ankauf gesucht der Hieraͤrztlichen raris erden, die Verkaͤufer nachweisen und die Liebha⸗ r p 8 u.“ T

wer

p 2„* 3 „Farder de den Preise 8 haber mit dem gefordert werdenden Preise bekannt Ferhich e cn. es üthete henakan⸗Meßsnr,

machen. ö““ Zu diesem letzteren Zwecke ist im

Buͤregu der Sec⸗ in Buch niedergelegt, worgus

Preis 1 Thlr. die bekannt ge⸗ 2

tihn e

203.

Berlin, Sonnabend den 24tten 3

J nhalt.

Landtags⸗Angelegenheiten. Rhein⸗Provinz. Bezirks⸗Stra⸗ ßen auf dem rechten Rhein⸗Ufer. Hagel⸗Assekuranz. Waͤhl⸗ barkeit zum Landtage im Stande der Staͤdte. Wahlrechte des vierten Standes.

Rußland und Polen.

Amtl. Nachr.

b Die Großherzogin von Sachsen⸗Weimar empfaͤngt eine Deputation der Russ. Kaufmann⸗ schaft. Veraͤnderungen beim diplom. Corps.

Paris und Toulousc.

Die Ruhe ist in Tou⸗

Frankreich. Weiterer Verlauf der dortigen Haͤndel.

louse hergestellt. Vermischtes. Großbrit. und Irland. London. Wahl⸗Ergebnisse und Wahl⸗Scenen. zuer Aktenstuͤcke uͤber die oriental. Frage.

reichs Absichten im Mittelmeer. 8 Niederlande.

Die Koͤnigin und die Tory⸗ Verdͤffentlichung esorgn. vor Frank⸗

Abreise der Koͤnigl. Familie. t 2 Justiz⸗Minister Dr. Ernst †. Deutsche Bundesstaaten. Eisenbahn.

¹ Hannover. Oesterreich.

O 1 2 Der Geymuͤllersche Bankerott. Schweiz. Tessiner Angelegenheit auf der Tagsatzung. Beraubung von Reisenden. Tribut an die Pforte.

Aegypten. Unterbrechung der Rhein⸗-Verbindung durch

Inland. Koblenz. heftigen Sturm.

Der Pauperismus u

nd die neuesten Systeme, ihm zu steuern.

Amtliche Uachrichten. Kronik des Tages.

Se. Majestaͤt der Koͤnig haben Allergnaͤdigst geruht: Revisions⸗Rath Jaehnigen zum Gene⸗ bei dem Revisions⸗ und Cassationshofe hierselbst mit dem Charakter eines Geheimen Ober-Justizraths, und

Den Appellationsgerichts⸗Rath Brewer in Koͤln zum Ge⸗ heimen Ober⸗Revisions⸗Rath bei dem Revisions hofe hierselbst zu ernennen.

Den Geheimen Ober⸗ ral⸗Advokaten

ö“ 8 88 Se. Majestaͤt der Kaiser von Rußland haben dem Landrath Dvon Grevenitz zu Gnesen den St. Stanislaus⸗Orden zweiter

Klasse zu verleihen geruht.

v“

Da nach den Vorschriften des Allgemeinen Landrechts Theil 2. Titel 16. §§. 69 480 unter mehrere Personen, die sich um die Erlaubniß zur Aufsuchung eines zum landesherrlichen Bergwerks⸗ Regals gehoͤrigen Minerals, (§. 69. 70. 71. l. c.) oder um das Recht zur Gewinnung eines bereits aufgefundenen Minerals, im Wege der Muthung und Verleihung (§g. 154 —- 171. I. c.) be⸗ werben, das Alter des Schurf-Erlaubniß⸗-Gesuchs und bezie— hungsweise der Muthung, den Vorzug bestimmt, so muͤssen der⸗ und Muthungen, Verwaltungs⸗Graͤnzen der rungs⸗Bezirke zu Potsdam und Frankfurt a. d. O. Ministerium, werks⸗, Huͤtten⸗ und Salinenwesen, adressirt, dem Vorstande der Geheimen Registratur, Hofrath Schultz Behufs der Eintragung in die Register nach Tag und Stunde, eingehaͤndigt werden. Derselbe wird taͤglich, Sonn- und Festtage ausgenommen, von fruͤh 9 Uhr bis Mittags 2 Uhr zur Entgegennahme derselben im okale des Finanz⸗Ministeriums und der Geheimen Berg⸗Regi⸗ stratur (Festungs⸗Graben Nr. 1) anzutreffen seyn.

Berlin, den 17. Juli 1841.

3 Finanz⸗Ministexium, Abtheilung fuͤr das Bergwerks⸗, Huͤtten⸗- und Salinenwesen. Graf von Beust.

Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei.

Schurf⸗Gesuche auf Mineralien

innerhalb

Abtheilung

Angekommen: Der Wirkliche Geheime Kriegsrath und General⸗Proviantmeister Muͤller J., aus der Provinz Preußen.

Der Erb⸗Land⸗Mundschenk des Herzogthums Pommern, von Heyden⸗Linden, von Leipzig.

Der Großherzogl. Mecklenburg⸗Schwerinsche Staats⸗Mini⸗ ster von Luͤtzow, von Schwerin.

Abgereist: Se. Ober⸗Praͤsident der Pr nach Kopenhagen.

Der Ober⸗Praͤsident der P nach Posen.

Excellenz der Wirkliche Geheime Rath und rovinz Westphalen, Freiherr von Vincke,

rovinz Posen, Graf von Arnim,

Vandtags-Angelegenheiten.

Rhein⸗Provinz.

Einem Schreiben des Herrn Land⸗ von den Herren Deputirten der rech⸗ fallsigen Berathung beliebt worden, 8. „wie solches durch Aller⸗ Januar fuͤr die linke Rheinseite be⸗ Seite gelegenen Kreise der nz unter folgenden Bestim⸗

Düsseldorf, 1 tags⸗Kommissars zufolge, ten Rheinseite in einer daß das System der Bezirk hoͤchste Verordnung vom steht, auch auf die auf der Regierungs⸗Bezirke Koͤln mungen uͤbertragen werde: 1) die Fonds der rechten und linke

s⸗ Straßen, wie

und Koble

n Rheinseite bleiben voͤllig

ung findet fuͤr statt, so daß die desselben verwand

2) eine spezielle Absonder seiner isolirten Lage wegen, kommenden Zuschlaͤge nur innerhal

den Kreis W

3) das Verzeichniß der zu kreirenden Be mit moͤglichst gleichmaͤßiger Beruͤcksichtigung Kreise, durch eine unter dem Vorsitze des Herrn Ob

zirks⸗Straßen soll betheiligten

ten aus Deputirten der beiden betheiligten Bezirke gebildete Kommission aufgestellt und des Koͤnigs Majestaͤt zur Allerhoͤch— sten Bestaͤtigung vorgelegt werden. 1

Diese Mittheilung wird an den 11ten Ausschuß verwiesen.

Demnach kommt der Bericht des 7ten Ausschusses uͤber die Allerhoͤchste Proposition, eine Hagel⸗Assekuranz betreffend, zur Berathung.

Dieser Gegenstand war bereits auf dem 5ten Provinzial⸗ Landtage in Anregung gebracht, und darauf von des Koͤnigs Majestaͤt die Ausarbeitung eines Entwurfes angeordnet worden, und es wurde derselbe mit mehreren von dem Ausschusse fuͤr no— thig erachteten Modificationen angenommen.

In dem nun folgenden Berichte des ersten Ausschusses kommt der Antrag auf Erweiterung der Waͤhlbarkeit zum Land⸗ tage im Stande der Staͤdte zur Erorterung. Der Antrag ging zwar dahin, diese Waͤhlbarkeit nicht bloß auf die Stadtraͤthe, sondern auch auf die Mitglieder der Handels⸗Kammern, der Schuldentilgungs⸗Kommissionen u. s. w. auszudehnen. Dieser An⸗ sicht glaubte jedoch der Ausschuß aus dem Grunde nicht beitreten zu koͤnnen, weil letztgedachte Functionen mehr als voruͤbergehende

kommissarische Amtsverrichtungen zu betrachten seyen.

Fuͤr die Waͤhlbarkeit der Stadtraͤthe glaubte aber der Aus— schuß sich unbedingt aussprechen zu duͤrfen, obgleich dieselben nach der bestehenden Verfassung noch nicht von der Buͤrgerschaft ge⸗ waͤhlt, sondern auf den Antrag des Buͤrgermeisters von den Re⸗ gierungen ernannt werden. Es sey aber vorauszusetzen, daß den⸗ selben bei dieser Art der Ernennung das Vertrauen ihrer Mit⸗ buͤrger eben sowohl, als das der Ober⸗Behoͤrde zur Seite stehen und dies sich demnach durch die Wahl zum Deputirten noch mehr zu bewaͤhren, Gelegenheit finde. Es wird hierbei bemerkt, daß in einigen Staͤdten, namentlich in Duͤren, die Wahlfaͤhigkeit der Stadtraͤthe ohne Bedenken angenommen worden sey. Referent entgegnet, es scheine demnach die Praxis sehr verschieden, und eine Declaration um so noͤthiger zu seyn.

Mit der Aeußerung, daß jedenfalls doch fuͤr die Stadtraͤthe der zur Waͤhlbarkeit erforderliche Steuersatz wuͤrde festgehalten werden muͤssen, erklaͤrt Referent sich einverstanden; doch wird erinnert, daß es der Zweck des Antragstellers gewesen zu seyn scheine, daß die Eigenschaft des Stadt⸗Rathes die des Gewerbetreibenden er⸗ setzen solle. Demnach aber werden gegen die Ansichten des Aus⸗

schusses von anderer Seite Bedenken erhoben, da es fest stehe,

daß die Ernennung der Stadt⸗ und Gemeinde⸗Raͤthe sehr oft auf

bloßen Vorschlag der Land⸗Raͤthe und Buͤrgermeister, oft sogar diesen Vorschlaͤgen entgegen, von den Regierungen ausgehe, und demnach durch die Anerkennung der Waͤhlbarkeit in solcher Weise ernannte Gemeinde-Raͤthe dem Grund⸗Gesetze zu nahe getreten werden wuͤrde, welches nur von gewaͤhlten Beamten spreche. Die hierauf gestellte Frage: Sb des Koͤnigs Majestaͤt ge⸗ beten werden solle, die Stadt-Raͤthe durch Assimilation mit den gewaͤhlten Magistrats⸗Personen fuͤr waͤhlbar im Stande der Städte zu erklaͤren? wird mit 39 Stimmen bejaht, mit 27 Stim⸗ men aber verneint, und ist somit der Antrag, als der gesetzlichen Majoritaͤt entbehrend, als beseitigt anzusehen.

Derselbe Ausschuß referirt uͤber den ferneren Antrag, wel⸗ cher dahin lautet: daß des Koͤnigs Majestaͤt geruhen wolle, mit Aufhebung der die Wahlen im Aten Stande beschraͤnkenden mi⸗ nisteriellen Rescripte vom 4. April 1835 und vom 13. Dezember 1836 huldreichst zu gestatten, daß auf den Grund des §. 12 des Ge⸗ setzes vom 27. Maͤrz 1824, die bis zum 5ten Rheinischen Land⸗ tage unter Allerhoͤchster Genehmigung beobachtete Observanz wie⸗ der hergestellt und ferner beibehalten werden moͤge.

Ein aͤhnlicher Antrag war bereits auf dem 3. Landtage, bei welchem der 4. Stand sich in seiner Wahlfreiheit zu sehr be— schraͤnkt geglaubt hatte, gestellt, und da derselbe die hinreichende Unterstuͤtzung nicht gefunden, auf eine itio in parteées provozirt worden, welcher aber wegen Kuͤrze der Zeit keine Folge mehr ge⸗ geben werden konnte.

Der 4te Stand hatte sich demnach an den Herrn Ober⸗Praͤ⸗ sidenten gewandt, war aber unter dem 17. November 1837 dahin beschieden. worden, daß, nachdem die itio in partes nicht stattge— funden und ein aus derselben hervorgegangener Beschluß nicht vorliege, eine Entscheidung uͤber diesen Gegenstand nicht mehr er⸗ folgen koͤnne. Demnach wurde derselbe hier reassumirt, und Referent verbreitete sich uͤber die Fragen, welche Wirkung die ministerielle Instruction gehabt? ob sie dem Gesetze, ob sie uͤberhaupt der staͤndischen Verfassung angemessen seyn? Es wird dabei auf den Unterschied zwischen dem F. 12 des Gesetzes vom 27. Maͤrz 1824, welcher zur Waͤhlbarkeit im 4ten Stande nur einen als Haupt-Gewerbe selbst bewirth- schafteten Grundbesitz in dem Wahlbezirk bedinge, und die Mini— sterial⸗Instruction vom 4. April 1835 aufmerksam gemacht, welche statt dessen der Ausdruck Haupt-Beschaͤftigung brauche, welches doch Niemand fuͤr gleichbedeutende Worte halten werde. Wolle man letztere Bestimmung festhalten, so wuͤrde sehr viel Grund⸗ besitz in der Provinz ganz ohne Vertretung bleiben, was aber der Absicht des Gesetzes nicht entsprechen wuͤrde. Jedenfalls sey doch das Wohl der Staͤnde mehr als das der Individuen zu beruͤck⸗ sichtigen. Am Rheine gebe es keinen eigentlichen, als solchen streng EV Bauernstand mehr, vielmehr sey uͤberall das Gewerbe und die Industrie mit dem Ackerbau verbunden, und so muͤsse denn auch, den Steuersatz vorausgesetzt, die Wahl unter allen Genossen, welche selbst am besten die zur Vertretung ihrer Interessen Befaͤhigsten wuͤrden zu erkennen wissen, voͤllig freige⸗ geben werden. Mit diesen Ansichten wuͤrde indessen die ministe⸗ rielle Instruction nicht vereinbar seyn.

Spaͤter sey nun freilich die fernere Instruction vom 13. De⸗ zember 1836 erschienen; allein auch diese sey nicht ausreichend und so sey denn der Stand selbst beschwerend eingekommen, und es liege am Tage, daß bei der hoͤheren Orts beabsichtigten Kraͤf⸗ tigung, Ausbildung und Belobung der staͤndischen Institutionen, Beschraͤnkungen, wie die hier in Rede stehenden, nur hemmend wuͤrden einwirken koͤnnen, indem sie eben so sehr eine ganze Klasse der Staatsbuͤrger in ihren politischen Rechten 1n Ih g als mit dem Geiste des organischen Gesetzes unvereinbar seyn wuͤrden.

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Moge immerhin den Koͤniglichen Ministerien die Interpre⸗ tation administrativer Verordnungen zustehen; bei Gesetzen, welche in die Verfassung eingreifen, koͤnnen sie ihnen unmöͤglich gewaͤhrt seyn. Im vorliegenden Falle wuͤrde es wirklich nur der Aufhe⸗ bung der gegebenen Interpretationen beduͤrfen und des Koͤnigs Majestaͤt lediglich zu bitten seyn, den betreffenden F. 12 des Ge⸗ setzes vom 27. Maͤrz 1824 in seiner urspruͤnglichen Geltung her⸗ stellen zu wollen.

TEin Mitglied aus dem Stande der Ritterschaft macht auf die Wichtigkeit des vorliegenden Antrages aufmerksam, welcher einen Fundamental⸗Grundsatz der staͤndischen Verfassung in einer Weise beruͤhre, die der Frage, ob jener Grundsatz uͤberhoupt fest⸗ gehalten oder aufgegeben werden soll, sehr nahe stehe. Fuͤr jede politische Institution gebe es zwei Bedingungen des Fortbestandes: der Geist, der sie durchdringt, und die Form, die sie umgiebt. Beide muͤssen wechselseitig und gemeinschaftlich das Ganze schuͤtzen und erhalten. Dies schließe Reformen nicht aus, da, wo eine ge⸗ reifte Erfahrung sie als nothwendig erweise; jedoch nur solche Re⸗ formen, die den lebendigen Organismus der Institution selbst im Sinne ihrer Begruͤndung freier entwickeln und die Formen ver⸗ bessern, die sie nach Außen schuͤtzen und erhalten sollen. Er sage eine gereifte Erfahrung; denn es scheine ihm nichts ge⸗ faͤhrlicher, als heute zu schaffen und morgen wieder umzu⸗ schassen, und gewiß sey die Deutsche Bedaͤchtigkeit, die die glaͤn⸗ zendsten Theorieen und Thatsachen habe bestaͤtigt sehen wollen, keiner der geringen Schutzwaͤlle, die von jeher unser Deutsches Vaterland vor Revolutionen bewahrt haͤtten.

Unsere Verfassungs⸗-Urkunde sage, daß im 4ten Stande der Betrieb der Landwirthschaft als Hauptgewerbe (Beschaͤftigung) Bedingung der Waͤhlbarkeit sey. Diese Bestimmung entspreche unverkennbar dem Zwecke unserer staͤndischen Institution, von der wir voraussetzen muͤssen, daß sie die staͤndischen Elemente, da, wo sie noch vollstaͤndig bestaͤnden, schuͤtzen und erhalten, und da, wo sie aͤußerlich mehr oder weniger verwischt, aber in ihrem Keime noch nicht erstorben seyen, in Geist und Form neu beleben und entwickeln wolle. Diesen Zwecken muͤssen wir uns offen und ehr⸗ lich anschließen, wenn wir nicht die durch Jahrhunderte begruͤn⸗ dete Wirklichkeit verlassen und uns auf das Gebiet abstrakter Theorieen und vager Begriffe hinaus wagen wollen.

Dieses Gebiet sey aͤhnlich dem Meere, unabsehbar und trüͤ⸗ gerisch still, so lange es mit anderen Elementen nicht in Konflikt gerathe, furchtbar und Alles verschlingend aber, sobald es in Be⸗ wegung bomme. Solche Wahrheiten duͤrfe er in einer so aufge⸗ klaͤrten Versammlung nicht naͤher begruͤnden, er duͤrfe nicht be⸗ weisen, daß es weder in der Absicht unsers Koͤnigs und Herrn, dem unsrigen liegen koͤnne, ein so gefahrvolles Gebiet zu betreten.

Mit der ganzen Versammlung gluͤhe auch er fuͤr eine freie selbststaͤndige Entwickelung unserer staͤndischen Zustaͤnde; aber 68 eine Entwickelung, die dem Wesen dieser Zustaͤnde entspreche 8s nicht damit beginne, den Baum, von dem wir uns so segensreiche Fruͤchte versprechen, der Wurzel zu berauben, denen er Festigkeit wie Leben und Nahrung verdanke. Wir koͤnnten nicht e F 8 die Pfahlwurzel dieses Baumes, die seinem Innern die kraͤftigste 88s8 meiste Nahrung zufuͤhre, die ihn nicht weichen und wanken lasse. 8658 auch Stuͤrme und Erdbeben seine Zweige erschuͤttern moͤchten, daß diese Wurzel der Stand sey, der, wenn gleich in unsern staͤndische Verhaͤltnissen den vierten, seiner Bedeutung nach aber den wichti 8 Platz einnehme. Dieser Stand bilde den Kern der Nation er ses 33 der durch Wort und That am maͤchtigsten auf den groͤßten Theil de 8. selben zu wirken im Stande sey; und endlich sey er der bedeutendst Traͤger der beiden wichtigsten monarchischen Prinzipien der Erblich⸗ keit und der Bestaͤndigkeit. In welchem Verhaͤltniß dieser Stand aber zur Begruͤndung unseres National⸗Reichthums mitwirke, das habe noch vor einigen Tagen in dieser Versammlung ein verehrtliche Mitglied des 3Zten Standes in Zahlen folgendermaßen „.Ues

eite . inde Zah folgendermaßen ausge⸗ druͤckt: wo die anderen Staͤnde Tausende schaffen, da schaffe der 4te Stand Zehntausend. WVI 8 Diesem Stande seinen Charakter zu erhalten, scheine ihm der Zweck der oben erwaͤhnten Bestimmung; es scheine ihm die Auf⸗ gabe Aller, denen eine Einwirkung auf staͤndische Verl Alenisse 85 stehe. Nur insofern die in dem Antrag erwaͤhnte ministerielle Wahl⸗Instruction jenem Zwecke entgegenwirke, wuͤrde 88 d einen Grund zu einer staͤndischen Beschwerde erblicken Jene 888 struction zu pruͤfen sey um so schwieriger, als sie uns nich t liege; solle er sie aber nach den Thatsachen beurtheilen vi⸗ si⸗ angeblich hervorgerufen, und die ihm durch Hoͤrensagen bekan 3 seyen, so gestehe er offen, er muͤsse diese Instruͤction eher als 8, Schutzwehr, denn als eine Beeintraͤchtigung unserer stäͤndischen Rechte betrachten. Einer anderen Ansicht sey der Herr Keseschen Ihm scheine in unserer Provinz die charakteristische Eigenschaft der verschiedenen Staͤnde so vermischt und verwischt daß Heer 8 eine faktische Sonderung der Staͤnde nicht mehr zu denken Gb

Wenn er vor seiner Theilnahme an den staͤndischen Verhand⸗ lungen die Ansicht des Herrn Referenten getheilt haͤtte so wuͤ 8 den ihm diese Verhandlungen und selbst das Aussprechen vaess Ansicht durch den Herrn Referenten als Mitglied des 4ten Ggs des alsbald eines besseren belehrt haben. 8 Ihm sey es beinahe nach jeder Diskussion, nach jedem Ab⸗ stimmen klar geworden, wer dem Stande, den er vertrete, allen seinen Verhaͤltnissen nach angehoͤre und er zweifle nicht, daß die⸗ selbe Erscheinung sich auch außerhalb dieser Versammlung taͤglich wiederhole.

Ein anderes Bedenken des Herrn Referenten bestehe darin, daß der 4te Stand durch Entziehung der Staats⸗Beamten, Not re. Advo⸗ katen ꝛc., in seiner Vertretung beeintraͤchtigt werden moͤchte. Auch dieses Bedenken koͤnne er nicht theilen, denn er glaube nicht, daß aus dieser Entziehung im Allgemeinen dem Stande ein Nachtheit erwachse Die Personen, welche jenen Kathegorieen angehoͤren, wuͤ den gewiß nur mit hoͤchst seltenen Ausnahmen die landwirthschaftlichen In⸗ teressen als ihre hoͤchsten und naͤchsten betrachten und vertreten. Was gewaͤhrten aber amtliche, geschaͤftliche und industrielle In⸗ teressen dem Grundbesitz fuͤr eine Garantie, der vor allen einer kraͤftigen und von fremdartigen Einfluͤssen freien Vertretung be;