nigs beehrt, und wenn er es auch als eine Kraͤnkung empfinden konnte, daß Winterfeldt mehr im Geheimnisse war als er selbst, und daß dadurch von seiner Seite mancher anfaͤngliche Widerspruch ver anlaßt wurde, so war er doch sogleich voll Feuer und Thaͤtigkeit, als im Juni 1756 die Ausfuͤhrung des großen Unternehmens gegen die mäaͤchtigsten Staaten Europas beschlossen war. Sein Antheil an dem Feldzuge dieses Jahres blieb aber nur auf die Deckung Schle⸗ siens beschränkt und auf das Ausbeuten und Brandschatzen der Boͤh⸗ mischen Gegenden, welche seine Truppen abreichen konnten, wo er wieder bewies, daß er ein Meister in der Kunst sey, seine Truppen⸗ reichlich zu verpflegen und gleichwohl das Land zu schonen. Den Feldzug des Jahres 1757 begann der dreiundsiebzigjaͤhrige Greis mit Lust und Eifer, aber nicht ohne eine gewisse Vorahnung seines Todes, wie er am 27. April nach Hause schrieb: „Wo der Feind nicht weicht, werde ich mich ihm mit herzhaftem Muth entgegensetzen, um mein Ziel selig zu beschließen und mit Ehren zu beenden, warum ich Gott mit Inbrunst taͤglich anrufe.“ Und er fand auch diesen
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Heldentod in der Schlacht bei Prag am 6. Mai 1757, als er in ei⸗ nem fuͤr die Preußen sehr bedenklichen Augenblicke, als selbst sein eigenes Regiment wich, dem Fahnenjunker die Fahne entriß, sie hoch empor hob und rief: „Wer ein braver Kerl ist, folge mir.“ Da 55 fuͤnf Kugeln den alten Feldherrn, und lautlos sank er vom Pferde.
Sein Koͤnig empfand den Verlust des Feldherrn, von dem er einst gesagt hatte (S. 192), er sey ihm mehr werth, als 10,000 Mann, auf das tiefste. Man hat ihn nach der Schlacht, als der Sieg groͤßtentheils entschieden war, mit sichtbarer Traurigkeit auf dem Rasen am Wege sitzen sehen und mit erstickter Stimme aus rufen hoͤren: „Wir haben viel verloren, der Feldmarschall Schwerin ist todt.“)
Viele einzelne Zuͤge, mit denen Herr Varnhagen von Ense seine Erzaͤhlung geschmuͤckt hat, muͤssen wir uͤbergehen. Sie zeigen, daß Schwerin durchaus sanguinischen Temperamentes war, stets aufge⸗ weckt und regsam, ein Feind des Muͤßigganges, der Liebe nicht ab⸗
———
1
hold und ihr leicht mehr ergeben, als es mit seinen Grundsaͤtzen und seiner Froͤmmigkeit vereinbar gedacht werden mochte. Diese letztere Eigenschaft und seine unerschuͤtterte Festigkeit im luther, schen Glauben duͤrfen aus einer Zeit, die heut zu Tage so oft d. ungläubige genannt wird, nicht unerwaͤhnt bleiben. Er verrichtete alle Morgen sein stilles Gebet, besuchte eifrig den oͤffentlichen Got⸗ tesdienst, liebte auch außerhalb desselben die Unterhaltung mit Geis lichen, hielt seine Leute fleißig zur Kirche an und war uͤberall ein erweckendes Beispiel frommer Andacht (S. 149, 186, 270 f.). Als Kriegsmann ist ihm kein wesentliches oder wuͤnschenswerthes Erfor⸗ derniß jemals abgesprochen worden, wie Friedrich II. dies immer anerkannt hat, und wie er trotz dessen den Feldmarschall die ganze Schwere der hoͤheren Befehlsmacht oͤfters empfinden ließ, dies hat Herr Varnhagen von Ense trefflich (S. 239 ff.) nachgewiesen. Man muß darin nur den Ausdruck einer Nothwendigkeit sehen, die dem Verhaͤltniß angehoͤrt. J.
Beka I' ntim ach ung en. V boren den 12. Mai 1777 in Strachau, lebte zu⸗ klaͤrt und ihr Vermoͤgen ihren naͤchsten legitimirten mine persoͤnlich oder durch einen zulaͤssigen Bevollmaͤch
8 Bekanntmachung
letzt in Berlin, von wo seit 30 Jahren die letz ten Nachrichten uͤber ihn eingegangen sind, Bromberg, den 17. Oktober 1840.
Erben und Erbnehmern verabfolgt werden wird. tigten, wozu die Herren Justit⸗Kommissarien Dr. Ha
delich, Justizrath Roͤtger und Dr. Windmuͤller vorge⸗
Das im Inowraclawer Kreise gelegene, 4 ½ Meilen 12) die unvexehelichte Anna Gallas, Tochter der be⸗ Koͤnigliches Ober⸗Landesgericht. schlagen werden, zu melden, sonst aber zu gewaͤrtigen, von der Departements⸗Stadt Bromberg, eben so weit reits verstorbenen unverehelichten Gallas zu Bra⸗ 8
von der Stadt Thorn und 1 ½ Meilen von der Kreis⸗ lin bei Wartenberg; ihr Geburtsort ist unbe⸗ stadt Inowraclaw entfernte. Domainen⸗Vorwerk kannt, und seit 15 Jahren auch ihr Aufent⸗
Niszczewice, wozu mit Einschluß der Milcherei haltsort,
daß sie, die Abwesenden, fuͤr todt erklärt werden und das von ihnen zuruͤckgelassene Vermoͤgen unter Aus⸗
MNothwendiger Verkauf. schließung der unbekannten Erben oder Erbnehmer Der in der Altstadt sub No. 292. auf dem Markte den sich legitimirenden Verwandten und in deren Er⸗
Zamczisko 13) der Christian Leopold Hoffmann, geboren den belegene, zur Fiebichschen Konkurs⸗Masse gehoͤrige, neu mangelung dem Kgl. Fiskus uͤbereignet werden wird. an Hof⸗ und Baustellen ....... 9 Mg. 155 0R. 15. November 1786 zu Grambschuͤtz bei Nams und elegant ausgebaute Gasthof, abgeschaͤtzt auf 13,525 Erfurt, am 20. Januar 1841. 2— — 2
an Gaͤrten 11“ ““ 2001 859
an Wiesen . eö14“; ihm eingegangen, an Huͤtung 320 ⸗ 43 ⸗ 114) der Johann
an Gewaͤssern 62
—
licher Sohn der Johanna Eleonore Breuer, dingungen sind in der Registratur einzusehen. an Unland, Wegen, Graͤben ꝛc. 58 15 spaͤter verehelicht gewesenen Freigaͤrtner Zacher 1 oird, zusammen 3153 Mg. 48 0NR. zu Siegroth, geboren am 7. April 1794 zu Neu⸗ eine Ertrags⸗Taxe aufgenommen ist.
gehoͤren, soll auf Achtzehn Jahre, naͤmlich vom dake, wurde in seinem 17ten Jahre zum Mili⸗ Thorn, den 9. Februar 1841.
1. Juli 1842 bis Johanni 1860, verpachtet werden, tair ausgehoben, machte die Feldzuͤge von 1813 1 bis 1815 mit und hat seit dieser Zeit keine den 15. Septemberc., Vormittagsum 10Uhr, Nachricht mehr von sich gegeben.
d sor See8 72 . Fvenents. Alle diese Personen werden demnach hiermit oͤffen in unserem Konferenzhause vor dem Departements⸗ Alfe diese Pe 2 IIS S W S1. 6 lich vorgeladen, sich binnen 9 Monaten, spaͤtesten Land⸗ und Stadtgericht Ruͤgenwalde.
Die unbekannten Erben und Erbnehmer des an⸗ vor Herrn Landgerichtsrath Grosheim, unter der geblich zu Stargard in Pommern im Jahre 1760 Verwarnung vorgeladen, daß bei seinem Ausbleiben geborenen und hierselbst am 23. Oktober 1833 ver⸗ die zur Begruͤndung der Klage angefuͤhrten That⸗
und ist der diesfaͤllige Licitations⸗Termin auf
Rath, Herrn Regierungs⸗Rath Jachmann, anberaumt.
Das Minimum der Pacht, worauf lizitirt werden aber in dem auf den — V soll, betraͤgt 2120 Thlr. 22 Sgr. incl. 705 Thlr. in 21. Mai 1842, Vormitags 11 Uhr,
Köͤnigl. Land⸗ und Stadtgericht.
.“ Gvpiktal⸗Citation.
lau, hat sich seit 1806 von Beichen entfernt, Thlr., soll in termino den 18. Septemberc., Vor⸗ Koͤnigl. Preuß. Land⸗ und Stadtgericht. und sind seither keine Nachrichten mehr von mittags um 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle in “
— nothwendiger Subhastation oͤffentlich verkauft werden. 8 3 Karl Gottlieb Schwarzer, unehe⸗ Die Tarxe, der neueste Hypothekenschein und die Be⸗ EoEE3EE
Die Ehefrau des vormaligen Kaufmanns Karl
Bemerkt wird, daß nur eine Materialien⸗, nicht aber Singmann, Emmg geborne RNose, hat unterm 1 )
24. Mai c. wider ihren, dem Aufenthaltsorte nach
unbekannten Ehemann, wegen Mangels am Unter⸗
halte, auf Trennung der Ehe und Vernrtheilung
desselben zur Ehescheidungsstrafe klagend angetragen.
Es wird daher der Verklagte hierdurch zum Klage
beantwortungs⸗Termine 1 auf den 10. Maͤrz 1842,
S d 9 8 Me irter Seyr „ .(Gerxichts⸗ ₰ . e0,7 8 2. 231: Ie . 1 8 9 . 8 Golde. vor dem Deputirten Herrn Ober⸗Landes⸗Gerichts⸗ storbenen Invaliden⸗-Unteroffiziers Christian Koͤnig, sachen als richtig angenommen und, was Rechtens,
Die uͤbrigen Verpachtungs⸗Bedingungen werden Referend. Kusche in dem hiesigen Ober⸗Landes⸗Ge⸗ den Pachtlustigen im Termin bekannt gemacht, auch richtshause angesetzten Termine schriftlich oder per⸗ koͤnnen selbige vor dem Termin in unserer Registra soͤnlich zu melden und die weitern Anweisungen zu gestorben seyn soll, — werden hierdurch aufgefordert, tur und bei dem gegenwaͤrtigen Paͤchter Herrn Hep⸗serwarten, widrigenfalls gegen dieienigen Verscholle⸗ sich innerhalb 9 Monaten, spaͤtestens aber in dem auf
en we . nnnen, welche weder erscheinen, noch sich schriftlich den 5. Oktober 1841, 8 ““ Wer zum Bieten zugelassen seyn will, muß eine melden, auf Todeserklaͤrung erkannt, demnaͤchst aber Vormittags um 11 Uhr, angesetzten Dermine im Caution von 1500 Thlr. baar oder in Staats⸗Pa⸗ ihr Vermoͤgen den alsdann bekannten Erben oder, hiesigen Gerichts⸗L v. vieren nebst den dazu gehdrigen Zins⸗Coupons nie⸗ in Ermangelung solcher, der d en⸗ derlegen und sich uͤber sein Vermogen und Qualifi⸗ fentlichen Behörde zugesprochen und zur freien Ver cation zu dergleichen Pachtungen ausweisen. fͤgung daruͤber verabfolgt werden wird. Zugleich werden die etwa unbekannten Erben und 1“ 3 1 Ervbnehmer der vorgedachten Personen hiermit auf⸗ An grundherrlichem Inventarium sind nur die Ge⸗ gefordert, spaͤtestens in dem vorgedachten Termine unde und Saaten vorhanden. zu erscheinen und ihre Erbrechte nachzuweisen, wi⸗ Bromberg, den 30. Juli 1841. drigenfalls sie mit ihren Erbrechten werden praͤklu⸗
ner in Niszezewice eingesehen werden.
Jeder Lizitant bleibt an sein Gebot bis zur hoͤheren Entscheidung gebunden.
baͤude und Saaten vorhanden.
Koͤnigl. Regierung, Abtheilung fuͤr direkte Steuern ꝛc.
Notywenvdiger Verrauf.
— Die naͤch erfolgter Prakluston uech e⸗ in der Registra inzus
H ge i 116“ 6 1 Präfluf ch erwa noch mer⸗sin der Registratur einzusehen Das hierselbst in der Neuen Friedrichs⸗Straße denden naͤheren oder gleich nahen Erben aber wer zuseh alle Handlungen und
No. 38 belegene, im Hypothekenbuche des Kammer⸗ den alsdann
v reh,ö
— von dem ein Sohn, Vornamens Johann, 18 — in Großherzogl. Mecklenburgischen Militair⸗Diensten Marienburg, den 12. Juli 1841.
Nothwendiger Verkauf. Das dem Kaufmann Friedrich Wilhelm Rocholl und gistratur einzusehen.
dessen Ehefrau Agatha Carolina geb. Speckmann zu-⸗ —— b - lu⸗ gehoͤrige, hierselbst auf dem Steindamm unter der Ser dirt werden und der betreffende Nachlaß den sich vis⸗Nummer 399 und Nr. 11 des Hypothekenbuchs ge [legitimirenden Erben zur freien Disposition verab⸗ legene Grundstuͤck, abgeschaͤtzt auf 8618 Thlr. 15 sgr. Die, Bekanntmachung wegen der Wiedereroͤffnung tratuĩ enden Tare, soll. ver Fahrten des Dampfschifs „Dronning Ma⸗ den vierzehnten September 1841,
Johann, 1815 erkannt werden soll.
Koͤniglich Preußisches Landgericht.
Nothwendiger Verkauf.
8 2 okal schriftlich oder persoͤnlich zu Stadtgericht zu Berlin, den 6. Februar 1841. azu berechtigten df- melden, widrigenfalls der Nachlaß dem Das it b nns ene Gru Fiskus als herrenloses Gut zugeschlagen werden wird. stuͤck des Kaufmanns Freche, taxirt zu 8878 The.
desselben dem Das in der Waßmannsstraße Nr. 13 belegene Grund
10 sgr. 8pf., soll am 14. September 1841, Vor mittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hypothekenschein sind in der Re⸗
Stettiner Dampfschifffahrt.
ria“, nach Kopenhagen bleibt noch vorbehalten. Das Dampfschiff „Kronprinzessin“, Capt.
1rg v 86 85 Dispositionen Vormittags 1 8 . richts V „pag. 3 9 vweichnete, de 2 1 2 Dis Vormittags um 12 der vor dem Artushofe B iö. 219 . 8 gerichts Vol. II. pag. 361. No. 76. verzeichnete, dem der Besitzer des Nachlasses uͤber denselben anzuer 9 1 12 Uhr, in oder vor dem Artushofe Bluhm, wird waͤhrend des Monats August
Kaufmann Johann Heinrich Kupsch gehoͤrige Grund⸗kennen schuldig, auch von ihnen weder Rechnungs legung noch Ersatz der erhobenen NRutzungen zu for dern berechtigt seyn, sondern sich lediglich mit dem⸗ jenigen begnuͤgen muͤssen, was alsdann von der Erb schaft noch vorhanden seyn wird.
Breslau, den 15. Juni 1841.
Koͤnigliches Ober⸗Landes⸗Gericht. Erster Senat.
stuͤck nebst Zubehoͤr, welches auf 49,108 Thlr. 13 Sgr. 4 ½ Pf. gerichtlich abgeschaͤtzt worden, soll an den Meistbietenden in dem auf den 23. Februar 1842, Vorm. um 11 Uhr, im Kammergericht vor dem Kammergerichts⸗Rath Herrn von Drygalski anberaumten Termine oͤffent⸗ lich verkauft werden.
Die Tare, der neueste Hypothekenschein und die Kaufbedingungen koͤnnen in der Kammergerichts⸗Re⸗ gistratur eingesehen werden.
Berlin, den 5. Juli 1841.
gerichtlich fuͤr todt erklaͤrt werden, als
Niachricht zu ertheilen, 2) der Muͤllergeselle Joseph Schmidt, geboren den
26. Februar 1788 zu Niederhannsdorf, welcher den seyn soll;
seit etwa 30 Jahren nach Sachsen gewandert die Gebruͤder Lorenz Roch und Valentin Mila ist und seitdem nichts mehr von sich hat hoͤ⸗ aus Inowraclaw, von denen Lorenz Roch 1813
ren lassen, zum Militair ausgehoben worden seyn soll, waͤh⸗
PTTTbECEit eeon. Folgende Verschollene: Koͤnigl. Preuß. Kammergericht. 1) Johann Fiedrich Beutler aus Dobieszewo, der shlcht 195 zu LE.“ als Apo⸗ 8 theker⸗Gehuͤlfe conditionirt hat; ö4X“ 2) Johann Frangt Guͤtermann aus Filehne, der Bei dem unterzeichneten Koͤnigl. Ober⸗Landes⸗ im Jahre 1818 von Linkau aus als Papierma⸗ Gerichte sollen nachstehend benannte Personen, uͤber cher⸗Geselle auf die Wanderschaft sich begeben; deren Leben und Aufenthalt die Nachrichten fehlen, 3) der Postillon Michael Henke aus Ludwigsdorff, h 8 8 der zuletzt, 1796, zu Lauenburg sich aufgehalten; 1) der Zimmermann Johann Anton Franz Welzel, Samuel Wilhelm Schwandt aus Filehne, wel⸗ geboren den 22. Mai 1786 zu Fischerhau bei cher im Jahre 1803 auf der Wanderschaft im Gabersdorf, welcher sich im Jahre 1818 von da Oesterreichischen sich aufgehalten; 1b entfernt hat, ohne uͤber seinen Aufenthaltsort der Schuhmacher⸗Gesell Joseph Wolff aus Bar⸗ de cin, der 1812 in Pakose in Arbeit gestanden und
verkauft werden.
Alle dieienigen Personen, welche
Geldes oder 150 Thlr.
3) 1 Franz Stumpf, geboren den 4. Dezember rend Valentin 1820 sich in Warschau aufhielt; guͤltig erklaͤrt werden. 1786 zu Kaiserswalde, welcher sich im Jahre der Schuhmacher⸗Gesell Thomas Wyszkowski. Danzig, den 21. Mai 1841.
1806 von Stuhlseifen entfernt, ohne uͤber sei⸗ aus Nakel,
Johann Gottlieb Buchwald bvore . 88 I Buchwald, geboren den Jauer, ist, wie sein Bruder 6) der Johann Gottfried Buchwald 16. Januar 1794 zu Nieder⸗ dem Jahre 1813, zu
welche sich
7) der Bernhard Hilgner, gebore 2 der S Dtle geboren den 1787 zu Frankenthal bei Neumarkt,
. land begeben,
welcher seit dem Jahre 1800 keine weitere Nach⸗ richten eingegangen sind, f
E Nakel, welcher sich im Jahre 1824 von 1) es Eeeee Nachricht zu ertheilen, Polnisch Crone aus in die Fremde begeben; de EETT1 1“ gebo⸗ Woyciech Strzyzinski, welcher sich 1811 von ken den 22. April 1777 in Bohrau, entfernte Wagrowiec aus auf die Wanderschaft nach? Edik 1 Jahre 1791 und hat von Berlin d im 1.. 1 ““ Ediktal⸗Citatton. 5) e 1792 die letzten Nachrichten gegeben, die Anna Marianne Ruszkiewicz, welche sich im 128 2 geh — Jahre 1809 aus Polnisch Crone wegbegeben; 2788 zu Nieder⸗Hertwigswalde bei 10) die Geschwister Anna und Johann Malzahn,
wald, geboren den wer Kreis) heimlich entfernt haben;
velch ge chts wa dc⸗ seit 11) Johann g Süc. ge g Biegedzin (Kreis
v PZAA11A“ er Zeit sie sich von Wirsitz), welcher sich nach dem Jahre 1810 von
Freyburg in Schlesien entfernten, verschollen, da entfernt hat;
8 seegns 2) die seit 40 Jahren verschollene Barbara, geborne
e:m Jahr 8 hat sich seit Walewska, verehelichte v. Zbychikowskal“, v. Zu⸗
der 1812 8 ööI’ b e ehelichte v. Zbychtkowska l“ v. Zu⸗ 1 Vermuthen nach in Boh⸗ uͤber deren Aufenthalt und Alter sich nichts
Trompeter Franz 2 9 W hat ermitteln lassen; 8 8 17. Mesi- s a MensnggeScheer, geb. 13) die unverehelichte Theodosia Pawlowska, welche 1 markt, hat sich seit 1815 entfernt und nach Eng⸗ 8* 1eg; “
Nachbenannte Abwesende:
6 Koͤnigl. Land⸗ und Stadtgericht
8 ” 1 S des Speisers Jakob Wede⸗ ind und dessen Ehefrau Maria 2 er h 5 WJ111“ SA 1807 von Sucholowko (Inowracla sich im Jahle 1813 von nanr geh 8 fon 8. Kangleistele zu grlcheen N Vermögen im Jahre 1824 aus Rußland die letzte Nach⸗ in Empfang zu nehmen, die Erben und Glaͤubiger richt von sich gegeben haben); Johann Christoph Deubach, geboren zu Erfurt am 14. August 1800, Sohn des Johann Caspar Deubach und der Christiane Elisabeth Deubach, gebornen Bornmann (er hat sich im Jahre 1821 als Schuhmacher in die Fremde begeben und zu 118 im Jahre 4 ,ö aus Aesch t,hn Johann Franz Angelroth, geboren zu Walschleben hier oder i er RNaͤhe F. FIm 6. Felrunt 1800, ö06 8 des IFohann Heinrich hier oder in der Naͤhe zu bestellen. “ 8 1“ Angelroth und der Dorothee Friederikengelroth,⸗ 9) die verehelicht gewesene Quartiermeister Mari der Muͤller⸗Gesell Johann Pusch aus Sophien- geborne Bendleb (er ist nach seiner Volljaͤhrigkeit Theresia Koͤni EII aria thal, welcher im Jahre 1818 nach Polen in die eresia Koͤnig geborne Scheidt, geboren den Fremde gegangen; . . fie nf.gi 3. Mai 1708 zu Wittgendorf bei Landshut, von s[modo ihre Erben und Erbnehmer, werden hierdurch
im Jahre 1824 als Sattlergeselle auf die Wan⸗ Aiforari 68 E“
derschaft gegangen 1. hat im Iäre 1426 von Literat isch c A n zel ge n.
c Rom aus die letzte Nachricht von sich gegeben); So eben erschei V . 8
aufgeforder 4 döS 1 - — 9 — G ); en erscheint in meinem Verlage und fgefordert, uns von ihrem Leben und Aufenthalt so⸗swerden auf den Antrag ihrer Verwandten, bezie⸗ durch alle Buchhandlungen, zu Berlin dn a
an jedem Dienstage Dirnsiagen Mittags 12 Uhr, und an jedem Sonnabend, Morgens 5 Uhr, von Stettin nach Swinemuͤnde abgefertigt, legt an jedem Sonnabend die Tour von Swinemuͤnde nach
Danzig.
1) An das im Hypotheken-Buch des Grundstuͤcks Putbus zuruͤck Swi
5 s im H. 2 s Grundstuͤcks Putbus zuruͤck und wird von Swinemuͤnde erxpedirt:
WEE1“ Nr. 9 zum Rechte der ersten Ver⸗ ’ besserung fuͤr die 3 Geschwister Florentine, Jo⸗ an jedem Mittwoc hann Christian Leopold und Wilhelmine Re⸗ Freitag † Morgens 8 Uhr. kowski eingetragene Kapital von 600 Fl. Danz. Bei den Ruͤgener Fahrten verweilt es nur kurze
an jedem Montage nach der Ankunft von Ruͤgen,
Zeit zu Swinemuͤnde und bringt den Sonntag vor
2) An das im Hypotheken⸗Buch des Grundstuͤcks hier⸗ Putbus zu. selbst in der Gerbergasse Nr. 9 fuͤr den Apothe ker⸗Gesellen Johann Michael Felski eingetragene A vE Pfennigzins⸗Kapital von 1400 Fl. Danz. Geldes
als Eigenthuͤmer, Cessionarien, Pfand⸗ oder sonstige 1““
Briefs⸗Inhaber Anspruͤche zu machen haben, nament EEETEWTIöööI18 An; ige
lich aber die Geschwister Florentine, Johann Christian In einer der lebhaftesten Staͤdte Thuͤringens ist Leopold und Wilhelmine Rekowski, so wie die Erben des eine Apotheker⸗Gesellen Johann Michael Felski, nament⸗ Hause zu verkaufen. Die Kaufgelder koͤnnen zum lich die Johanna Wilhelmine Felski, verehelichte Be Theil, nach Befinden der Umstaͤnde, zu ³Q³ stehen diente Ferdinand Heinke, werden hiermit aufgefordert, bleiben. 3
solche binnen 3 Monaten, spaͤtestens aber in dem auf Naͤhere Auskunft erhalten Kauflustige, gegen por
Stettin, den 4. August 1841.
v v.
— * —
abacksfabrik mit einem wohl eingerichteten
den 24. (vier und zwanzigsten) September tofreie Briefe, welche unter der Adresse: „J. M. 1 in A d. J., Vormittags 10 Uhr, Hr. Buchhaͤndler Krehn in Nordhausen“ abzuge⸗ dort zum Polnischen Militair ausgehoben wor⸗ vor dem Herrn Land⸗ und Stadt⸗Gerichts⸗Rath Els⸗ ben sind. ner auf dem Stadt⸗Gerichtshause hierselbst anberaum-——— ten Termin anzumelden und zu begruͤnden, widri— genfalls sie mit ihren etwanigen Anspruͤchen werden⸗ praͤkludirt und gedachte Dokumente werden fuͤr un
B6IEIchS Nachdem heute Gottlob Haase von hier, welcher im Jahre 1812 mit der Saͤchsischen Armee nach Ruß⸗ land ins Feld gegangen und seit dem 19. Januar
Koͤnigl. Preuß. Land⸗ und Stadt⸗Gericht. 1813 verschollen ist, auch ein Vermoͤgen von 50 Tha⸗ “ Stadt⸗Gericht lern verlassen hat, ingleichen alle die, welche im
8 Falle seines Todes als Erben, Glaͤubiger oder sonst Anspruͤche zu haben vermeinen, sie moͤgen sich nun gemeldet haben oder nicht, bei Vermeidung der To⸗ ¹) Anton Franz Wedekind, geboren zu Erfurt den deserklaͤrung und bei Strafe der Ausschließung so
wohl des Verlustes der Wiedereinsetzung in den vori⸗ gen Stand, vorgeladen worden sind, den 28. Dezbr.
aber, sich zu rechtfertigen und ihre Anspruͤche anzu melden und zu bescheinigen, den 8. Febr. 1842 der Akteninrotulation und den 9. Maͤrz 1842 der Publication eines Erkenntnisses sub poena publicati sich zu gewaͤrtigen, so wird solches mit Verweisung auf die bei hiesiger Kanzlei aushaͤngende Ediktal⸗ Citation bekannt gemacht. Auswaͤrtige haben wegen Annahme kuͤnftiger Ausfertigungen einen Mandatavr
Justiz⸗Kanzlei Koͤnigsbruͤck, am 3. August 1841.
v
etj 4 “ fort Nachricht; ebe 1““ 882 11 Le11“ 71,0, SSD 1 10) der Schuhmachergesell Joseph Heinrich Benja⸗ cht zu geben oder in dem am 6. Oktober hungsweise Abwesenheits⸗Kuratoren, sammt ihren dam durch die Stuhrsche, zu beziehen:
min Urbatsch, geboren den 14. August 1798 zu Landesgerichts⸗Asse Michelau, entfernte sich im Jahre 1815, seit persoͤnlich oder du welcher Zeit keine Nachrichten mehr von ihm ihnen die Justiz⸗Kommissarien eingegangen sind, und Justiz⸗Kommissarius Schultz II., vor 11) der Johann Gottlob Hartmann Bernhard, ge⸗ werden, sich zu melden, widrigenfalls sie f
1841, Vormittags 9 Uhr, vor dem Herrn Ober⸗ sor Pietzter anberaumten Termine G 1 1 rch einen Bevollmaͤchtigten, wozu oder spaͤtestens in dem auf
etwa zuruͤckgelassenen unbekannten Erben und Erb⸗ nehmern hierdurch oͤffentlich vorgeladen, sich vor Seher im Graͤnzlande. Geschichtliche Er⸗
Justizrath Schoͤpke den 6. Dezember 1841, Vormittags 10 Uhr nischen uͤbersetz geschlagen veren. vn deneehenenn Stadtgerichts⸗ 2 Thlr. “ ür todt er⸗ rath Seiler an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Ter⸗ ipzig, im Juli 1 h 9. ergumten Ter⸗ Leipzig, im Juli 1841. F. A. Brockhaus.
Czaykowski (Michael), Wernyhora, der
zaͤhlung aus dem Jahre 1768. Aus dem Pol Zwei Theile. Gr. 12. Geh.
reußische
* — 8
Amtl. Nachr.
LKandtags⸗Angelegenheite verhandlungen uͤber Preßfr
Rustland und Polen. Secretairs des Koͤnig Unterricht.
Rhein⸗Provinz. Schluß der nd Censur.
Ankunft des Minister⸗Staats⸗ Verordnung uͤber den Privat⸗ e Erlaͤuterungen uͤber die juͤng⸗ Angelegenheiten. — Nachrichten Koͤnigin Christine an das diplo⸗ Vermischtes.
Tag der Parlaments⸗ der Sprecherwahl. — — Englische
Ministeriell der Toulouser dschreiben der Prozeß Laffarge. —
hinsichtlich der Ruhe im Lande. — Persiens Genugthuung.
Evangel. Synode. Thiers. — Luͤt⸗
Verwickelu aus Algier. —
zrosibritanie 9 8 Gernpörung. Peel's Entschluß zur Aufrechthaltung er Levante. De Ruiters Denkmal. — Ordens⸗Verleihungen. — Infanten Don Francisco de Pe Schreiben aus Dresden. Die Struve⸗ Hoͤrfreiheit“; Vermischtes.) Audienz einer Deputation der zweiten Kammer
Division in d lande. Haag. Bruͤssel. ie Soͤhne des Bundesstaaten.
utsche „Schr. Dents ehrfreiheit und
sche Trink⸗Anstalt; aßter⸗ 1
beim Großherzog. beim Großherzog ‚welche die Adresse in en. — Thorwaldsen. — Naturforschende Gesellschaft. Versammlung der Naturforscher. — Eisenbahn. von 60 Millionen Realen; on der Koͤnigin Christine; weitere Haͤn⸗
Entlassung der Offiziere der Aargauer Angelegenheit veranlaßt
risdiction des Ni.
Spauien. Espartero und del mit Englischen &
Türkei. Konstantino pel. Ruͤstungen. — Pest. — Von der
Frankfurt a. d.
Wiss., Kunst u. L
die Protestati Schmuggle 8 Sard Bey's Mission. — Fortgesetzte r Sieges⸗Nachrichten aus Kreta. — Aufstand in Ibrail. Provinzial⸗Kdnigsschießen. Suͤd⸗Arabische Inschriften.
Bestaͤtigung de 1 Tuͤrkischen Graͤnze.
Amtliche Uachrichten.
Kronik des Tages.
Se. Majestät der Koͤnig haben de schen Ober⸗Jaͤgermeister, von Strauch zu Schleitz, so wie dem katholischen Pfarr⸗ den Rothen Adler⸗Orden vierter
m Fuͤrstlich Reuß⸗Schleitz⸗ d Kammer⸗Direktor Orden dritter Klasse; aus zu Werden Klasse Allergnaͤdigst zu verleihen
Haus⸗Marschall un den Rothen Adler⸗L Kaplan Neuh
t zu Pasewalk ist, außer nd Stadtgerichte, auch die im Ueckermuͤnder Kreise
Dem Justiz⸗Kommissarius L der Praxis bei dem dortigen Land⸗ un Praxis bei saͤmmtlichen Untergerichten gestattet worden.
Bekanntmachun g,
die Einloͤsung der Kur⸗ und 9 Zins⸗Coupons und Zinssch
Von den Kur⸗ und Neumaͤrkschen welche nach unserer durch die Regierungen, durch die hie id 76), die beiden anderen hie „Blatt erlassenen Bekanntmachung vom 25. Fe⸗ der Kontrolle der Staats-Papiere in Berlin, unwerth baar eingeloͤst werden sol⸗ er Theil zu dem eben genannten Wir fordern daher die Papiere hierdurch abermals auf, zeichneten Bekannt-
Neumaͤrkschen aͤlteren eine betreffend. aͤlteren Zins⸗Coupons und Amtsblaͤtter der saͤmmt⸗ sige Staats⸗Zeitung sigen Zeitungen und
Zinsscheinen, lichen Koͤnigl. (Nr. 62, 69 un das Intelligenz bruar d. J. bei vom 15. Maͤrz c. ab, zum Ne len — ist bis jetzt ein bedeutend Zwecke noch nicht eingereicht unbekannten Inhaber solcher Beobachtung der in der oben be altenen Bestimmungen bei der Kontrolle der Staats— Taubenstraße Nr. 30, Behufs der baa⸗ und bemerken zugleich, daß, wenn der⸗ ine ferner zuruͤckbleiben soll⸗ n spaͤter durch Ausbringung eines
solche unter machung enth Papiere, hier in Berlin, ren Einloͤsung einzureichen, gleichen Zins⸗Coupons und Zins⸗Sche ten, die Einlösungsfrist derselbe Praͤklusiv⸗Termins beschraͤnkt werden wird. Berlin, den 19. Juli 1841. Haupt⸗Verwaltung der Staats⸗Schulden.
von Berger. Tettenborn.
Bekanntmachung. Die fuͤr das zweite Semester d. J.
Staats⸗Schuldscheine im B
n 13ten d. M.,
zur Tilgung kommenden etrage von 957,000 Rthlr. sollen am Vormittags 10 Uhr, im Sitzungs⸗ ichneten Haupt⸗Verwaltung der Staats⸗Schul⸗ traße Nr. 46, im Beiseyn eines ihrer Mitglie⸗ Notars oͤffentlich durch das
Freitage de Zimmer der unterze den, Markgrafen⸗ der und in Gegenwart eines Koͤnigl. 9 Loos gezogen werden.
Die ausgelooseten und zahlung gelangenden Nummern, Littern un ter bekannt gemacht werden.
Berlin, den 3. August 1841.
Haupt⸗Verwaltung der von Berger.
Januar 1842 zur baaren Aus⸗ cheine werden demnaͤchst nach d Geld⸗Betraͤgen durch die oͤffentlichen
Staats⸗Schuldf
Staats⸗Schulden. 6 Tettenborn.
Abgereist: Se. Excellenz der General⸗Lieutenant und In⸗ specteur der 2ten Artillerie⸗Inspection, von Diest, nach Leipzig.
Landtags-Angelegenheiten.
Rhein⸗Provinz.
19. Juli. (Schluß der Verhandlungen uͤber „ S. Staatsztg. Nr.
Düsseldo Preßfreiheit 5
Ein Abgeordneter des dritten Standes aͤußerte sich dahin:
Das Prinzip der Oeffentlichkeit sey fuͤr die Rheinlande ein Beduͤrf⸗ niß geworden und bedinge die Fortentwickelung ihrer sozialen Zu⸗ staͤnde. Er glaube, es zieme dem gegenwaͤrtigen Landtage, eine solche Gesinnung gegen des Koͤnigs Majestaͤt auszusprechen. Er verstehe aber nicht unter dem Prinziv eine ausgedehnte Oeffentlich⸗ keit, die in andern Laͤndern gestattete Pxeßfreiheit oder vielmehr den Preßunfug, sondern nur die Befugniß und die Freiheit, alle die Interessen des Landes betreffenden m. teriellen, so wie die geistigen und kirchlichen Angelegenheiten freimuͤthig und anstaͤndig bespre⸗ chen zu koönnen. Die Schwierigkeiten aber, die sich einer solchen Gewahrung, des Mißbrauchs wegen, entgegen stellten, seyen so groß, daß selbst die verschiedenen Redner, welche sich hier so ausfuͤhrlich und gruͤndlich daruͤber ausgesprochen, in ihren Ansichten und ange⸗ gebenen Mitteln verschieden geblieben seyen; daher trage er darauf an, die Bitte an des Koͤnigs Maiestaͤt zu stellen: „Dem Prinzip der Oeffentlichkeit fuͤr alle das Gemeinwohl und die Interessen des Landes betreffenden Angelegenheiten die moͤglichste Ausdehnung zu gestatten, und um Gewaͤhrung einer ausgedehnten Preßfreiheit, welche, durch kraͤftige und schnell wirkende Gesetze bewacht, gegen jeden Mißbrauch sichere, wodurch dem Mißbrauch, der sich in Be⸗ treff der gegenwaͤrtigen Ausuͤbung der Censur erhoben, abgeholfen wuͤrde.“
Ein Deputirter der Stäaͤdte kann sich nach den stattgefunde— nen Eroͤrterungen nicht einem Antrage auf unbedingte Preßfrei⸗ heit anschließen, theilt aber die Ansicht derjenigen, die meinen, daß die Censur, wie sie jetzt ausgeuͤbt werde, sehr mangelhaft sey, und schlaͤgt vor: Se. Majestaͤt um eine Revision des Censur⸗ Gesetzes und um Bildung einer Kommission zu bitten, die uͤber die Zu⸗ laͤssigkeit der Veroͤffentlichung von Schriften zu entscheiden haͤtte, welche durch die Censur zuruͤckgewiesen worden.
Ein Abgeordneter des vierten Standes bemerkt:
Von einem verehrten Mitgliede des Ritterstandes sey uns der Mensch in einer fortwaͤhrenden Erziehung vorgestellt, und herausge⸗ hoben worden, wie gefaͤhrlich der Sirenen⸗Gesang der Boͤsen und wie groß die Verpflichtung, dessen Einwirkungen und schaͤdliche Folgen zu verhuͤten. Er wolle dagegen dem Menschen die freie Wahl zwi⸗ schen Gut und Bose belassen, denn nur in der Freiheit liege Tugend und Laster, wogegen die ewige Bevormundung des Menschen selbststaͤndige Entwickelung zum Guten wie zum Boͤsen nimmer her⸗ vortreten lasse. Er knuͤpft an das Beispiel, welches uns in zwei Lehrern vorgefuͤhrt, seine Bemerkungen uͤber die Deutschen Universi⸗ taͤten. Hier entwickele der Mensch sich selbststäͤndig, Herz und Ohr sev jedem Guten wie auch den Verfuͤhrungen des Boͤsen geoffnet, und doch seyen unsere Universitaͤten der Boden, auf welchem unsere erleuch⸗ teten Staats⸗Beamten groß gezogen, wo die weisen Maͤnner Deutsch⸗ lands ausgebildet wuͤrden. Von unserm Koͤnige befuͤrchte er keine beschraͤnkende Censur und erwarte mit Gewißheit ihre zeit gemaͤße Milderung; allein nicht dies allein muͤsse man erbitten, auch fuͤr die Zukunft uns eine Erbschaft sichern und durch ein Gesetz fest begruͤn⸗ den. Das Referat habe auch in diesem Sinne sich ausgesprochen und vor der Hand Revision der Censur⸗Verordnung, danach die Erlassung eines Preß⸗Gesetzes von Sr. Majestaͤt erbitten wollen. Er schließe sich demnach dem Antrage des Herrn Referenten vollkommen an und bemerke ferner, der Herr Antragsteller wolle die Censur fuͤr anonyme Verfasser und die Freiheit fuͤr den unterschriebenen privile⸗ girten Schriftsteller. Hierbei sey aber wohl zu erwaͤgen, daß auch der Privilegirte seine Befugniß uͤberschreiten und straffaͤllig werden koͤnne, daß also fuͤr alle Faͤlle ein Preß⸗Gesetz nothwendig waͤre, wobei man auf dieselben Beschwernisse, wie bei einem allgemeinen Preß⸗Gesetze, stoßen werde. 8
Einer der fruͤheren Redner aus dem dritten Stande erklaͤrt: mit dem Referate stimme er in keiner Weise uͤberein, indem er die Preßfreiheit nicht wolle und sich mit Revision der Censur⸗Ge⸗ setze gern begnuͤgen werde.
Der Herr Referent zeigt, daß auch der Ausschuß die Bitte um Preßfreiheit nicht bevorwortet habe, daß aber in dem gegen⸗ waͤrtigen Zustande der Gesellschaft eine bedeutende Milderung der Preßgesetze ohne Nachtheil stattfinden koͤnne und muͤsse, und daß die Erlassung eines Preß⸗Kodex fuͤr die Zukunft nicht umgangen werden koͤnne.
Der Herr Vorsitzende aͤußert, daß, wenn der Ausschuß nur
die Absicht habe aussprechen wollen, daß die Erlassung eines Preß⸗ Gesetzes in Zukunft moͤglicherweise zu erwarten sey, es eines be— sonderen, an Se. Majestaͤt den Koͤnig zu richtenden Antrages nicht bedurft haͤtte.
Ein Abgeordneter des vierten Standes bemerkte:
Man umkreise die vorliegende Frage, wie die Katze den warmen Brei. Alle Ansichten, welche sich hieruͤber haͤtten geltend gemacht, stimmten darin uͤberein, daß die bestehende Censur zu beschraͤnkend und hemmend fuͤr die Geistes Entwickelung sey. Wie dies zu heben, daruͤber seyen die Ansichten verschieden. Inzwischen bliebe der eh⸗ renwerthen Versammlung nur die Wahl uͤbrig, zwischen jener und der vom Referat beantragten, unter Obhut von Strafbestimmungen u stellenden Preßfreiheit. Eine Censur sey durch allgemeine Ge⸗ 19 nicht zu regeln, da die vorkommenden Faͤlle in ihren unendli⸗ chen Abstufungen und Verschlingungen unmoͤglich so genau bezeich⸗ net werden koͤnnen, daß die Censoren nach ihren individuellen Aus⸗ bildungen nicht eine verschiedene, von der festgesetzten Norm abweichende Willkuͤr ausuͤben sollten, dergestalt, daß das hier Verpoͤnte einige Meilen weiter erlaubt sey; diese Bevormundung vernichte manche geistige Bluͤ⸗ the. Der menschliche Geist muͤßte sich nach seinen ihm beiwohnenden Ge⸗ setzen frei entwickeln und das Errungene mittheilen duͤrfen, sonst wuͤrde aus einem klaren, belebenden Strom ein verpestender Sumpf. Wenn ein Volk sich fuͤr Preßfreiheit eigne, so sey dieses sicher das ruhige, gemuͤth⸗ liche Deutsche, welches wohl eher noch einer Aufstachelung aus seinem
hlegma beduͤrfe, als der geistigen Zwangsiacke der Censur. Seine Fedanken und Gefuͤhle seinen Mitmenschen nicht unbehindert mit⸗ theilen zu duͤrfen, habe viel Aehnliches mit dem Nord⸗Amerikanischen Absperrungs⸗System der Straͤflinge, welches in seiner vollen Schroff⸗ heit haͤufig zum Wahnsinn fuͤhre. Wer. nicht tadeln duͤrfe, von dem habe auch das Lob keinen Werth; aͤhnlich in seiner Ausdrucklosigkeit sey ein Chinesisches Gemaͤlde, dem der Schatten mangele. Moͤchten wir uns doch nicht diesem erschlafften Volke beigesellt finden. Man gebe uns, der Vorhut gegen Gallien, außer dem Materiellen noch ein geistiges Gut zu vertreten, wenn dann nochmals der Gallische Hahn beaͤbts, faͤnde er uns bereit, nicht zur Schlacht allein, sondern auch, seinen Uebermuth zu zuͤgeln. b 1
Wenn wir die Zerrissenheit Deutschlands zu beklagen haͤtten, so haͤtten wir sie in Bezug auf die Censur zu begluͤckwuͤnschen. Ob⸗ gleich bedauerlich in dem obschwebenden Falle, wo die weltliche und geistliche Gewalt uͤber deren Graͤnzen im Hader laͤgen, so haͤtte sich doch so viel bei dieser Gelegenheit festgestellt, daß die Preßeinrichtung
nicht einen gegenseitigen befriedigenden Erfolg gaͤbe. Der Suͤden klagte den Norden und umgekehrt der Norden den Suͤden an, daß er sich nicht in der vorgeschriebenen beengten Bahn bewege⸗ Um aus diesem Dilemma zu kommen, sey das einfachste Mittel, dem Volke die Vertheidigung seiner eigenen Interessen anheim zu geben. Eine volle Preßfreiheit mit gebuͤhrlichen Straf⸗ Bestimmungen uͤber deren Mißbrauch sey ein passendes Auskunftsmittel, um eine unangenehme Beruͤhrung der Regierenden zu beseitigen. Die Bemerkung von einem geachteten Gliede des Fuͤrstenstandes koͤnne ihn nicht abhalten, diese zu beantragen, da die Bundesakte solche als grundsaͤtzlich fest⸗ gestellt habe. Unser geistreicher, helldenkender Kdnig waͤre sicher nicht abgeneigt, dem Volke einen Schutz zu geben, den es zu ver⸗ theidigen habe. Er trete dem Antrage des Referats bei.
Der fruͤhere Redner des ersten Standes verwahrt sich gegen die Behauptung des letzten Redners, als habe er gesagt, man duͤrfe hier nicht frei sprechen, oder bei Sr. Majestaͤt mit einem Antrage wie der vorliegende nicht einkommen, indem er weder das Eine noch das Andere gesagt habe. Derselbe erwiederte auf die eben gesprochenen Worte: erstens treffe ihn der Vorwurf nicht, seine Meinung nicht frei ausgesprochen zu haben; er sey es immer ge⸗ wohnt, und besonders hier, weil es seine Pflicht sey; zweitens habe er nicht gesagt, daß es nicht erlaubt sey, ein Gesuch uͤber diesen Gegenstand an Se. Majestaͤt den Koͤnig zu richten, son⸗ dern daß es seiner Ansicht nach nicht wuͤnschenswerth sey.
Ein ferneres Mitglied des zweiten Standes erklaͤrte:
Bevor wir zu der Wohlthat einer allgemeinen Preßfreiheit gelan⸗ en koͤnnen, schließe er sich theilweise dem Amendement des Herrn Abgeordneten der Staͤdte an; denn wenngleich er Preßfreiheit wuͤnsche, so wage er doch nicht, zu entscheiden, ob der Preßfreiheit ein stets
sicherer baͤndigender Zuͤgel anzulegen sey. Aber das muͤsse er vor Allem wuͤnschen, daß es ein Mittel gebe, die Maͤngel in der Verwal⸗
tung, die Wuͤnsche der Unterthanen und Alles, was das Wohl des Landes betraͤfe, zur steten unmittelbaren und sicheren Kenntniß Sr. Majestaͤt unseres geliebten Koͤnigs zu bringen; deshalb moͤchte er dar⸗ auf antragen, daß in jeder Provinz ein einziges Blatt bestimmt werde, in welchem diese Angelegenheit frei vorgetragen werden duͤrfte und Sr. Majestaͤt dadurch Gelegenheit gegeben werde, dieselben kennen zu lernen. Dem Mißbrauche, der hiervon gefuͤrchtet werden moͤchte, koͤnne unbedenklich vorgebeugt werden, wenn Jeder mit seinem Na men fuͤr die Wahrheit seiner Angaben buͤrgen muͤsse und Unwahr heit und Verleumdung mit den strengsten Strafen belegt werden koͤnn⸗ ten. Einem Koͤnige, wie der unsrige sey, koͤnne diese Kenntniß der Wuͤnsche und Klagen nur willkommen seyn, da sein ganzes Streben
auf Begluͤckung seines Volkes abziele.
Der Herr Vorsitzende resumirt die Verhandlungen und be⸗ merkt: Daß allerdings Se. Majestaͤt der Koͤnig in der Reguli rung der Angelegenheit der Presse so weit gehen koͤnne, wie sich der Ausschuß⸗Bericht ausdruͤcke, als andere Bundesstaaten gegan⸗ gen seyen und selbst vielleicht noch weiter; daß aber Allerhoͤchst⸗ dieselben uͤber die bekannten bundesgesetzlichen Bestimmungen sich gewiß nicht hinwegsetzen koͤnnten und wuͤrden, wovon als von ei⸗ nem feststehenden Prinzipe ausgegangen werden koͤnne. Im Uebri⸗ gen schließt sich derselbe denjenigen Mitgliedern an, welche die Hauptnachtheile der Censur in der Willkuͤr einzelner Censoren ge⸗ funden haben, und sucht die zur Beseitigung dieser Willkuͤr ge⸗ machten verschiedenen Vorschlaͤge moͤglichst zu vereinigen, indem er findet, daß jener T zillkuͤr auf keine Weise besser vorgebeugt wer— den koͤnne, als durch Erlassung eines vollständigen Censur⸗Gesetzes. Denn wenn es moglich seyn sollte, ein genuͤgendes Preßgesetz zur nachtraͤglichen Bestrafung zu erlassen, so muͤsse es auch moͤglich seyn, ein vollstaͤndiges, alle Willkuͤr möglichst ausschließendes Cen⸗ sur⸗Gesetz zu erlassen. Wenn auch vorhin die bestehenden Bestim⸗ mungen uͤber die Angelegenheiten der Presse Censur⸗Gesetz genannt worden seyen, so muͤsse er doch bemerken, daß bis jetzt kein Cen⸗ sur⸗Gesetz bestehe; es bestaͤnden nur Verordnungen zur Reguli⸗ rung des Gegenstandes, welche sich auf die bundesgesetzlichen Be⸗ stimmungen gruͤndeten, und Instructionen, welche wieder aus die⸗ sen Verordnungen hervorgegangen seyen. Wolle also die Staͤnde⸗ Versammlung nicht lieber nach dem Vorgange der Staͤnde von Ostpreußen und Posen, von welchen der Gegenstand ausfuͤhrlich verhandelt worden sey, darauf vertrauen, daß eine so wichtige An⸗ legenheit die Aufmerksamkeit Sr. Majestaͤt des Koͤnigs im volle sten Maße beschaͤftigen werde, und deshalb diese Angelegenheit der Sorge Sr. Majestaͤt anheim gestellt seyn lassen, so wuͤrde er vor⸗ schlagen, an Se. Majestaͤt den Köͤnig die Bitte zu richten, in Er⸗ waͤgung ziehen zu wollen, ob nicht durch Erlassung eines vollstaͤn⸗ digen, alle Willkuͤr der einzelnen Censoren moͤglichst beseitigenden Censur⸗ Gesetzes diese Angelegenheit am besten geordnet werden koͤnne.
Ein Abgeordneter der Staͤdte haͤlt es fuͤr nothwendig, daß die hier vielseitig ausgesprochenen, gewiß von der ganzen Provinz getheilten Wuͤnsche Sr. Majestaͤt vorgetragen werden, und traͤgt auf eine dieses bezweckende Adresse wiederholt an. M
Der Herr Vorsitzende schließt sich diesem Vorschlage mit dem Zusatze an, daß eine solche Adresse ihm ganz zweckmaͤßig erscheine.
Ein Abgeordneter des zweiten Standes wuͤnscht, daß in der Adresse der Wunsch auch noch von einem Provinzial⸗Censur⸗Kol legium aufgenommen werden moͤge, was aber von dem Herrn Vorsitzenden zu einer besonderen Entscheidung verwiesen wird.
Ein anderes Mitglied des dritten Standes wiederholt seine fruͤhere Aeußerung und den gestellten Antrag, worauf der Her Vorsitzende bemerkt, daß dieser Antrag ihn nicht ganz befriedige, und daß er demnach sich bewogen finde, als Verbesserung den Antrag zu stellen: Beschließt die Versammlung, an Ee. Majestaͤt den Koͤnig die Bitte zu richten: die Angelegenheit der Presse durch ein allen Willkuͤrlichkeiten der einzelnen Censoren moͤglichst vor⸗ beugendes Censur⸗Gesetz zu ordnen. 1
Ein Mitglied des zweiten Standes haͤlt dafuͤr, daß eine di⸗ rekte und bestimmte Bitte an des Koͤnigs Majestaͤt gerichtet wer⸗ den muͤsse, indem diese ehrenhafter sey, als eine bloße Andeutung, wie es in Vorschlag gebracht worden. Es gezieme dem Deutschen freien Manne, dem Koͤnige seine Wuͤnsche offen und frei in Ehr⸗ erbietigkeit vorzutragen, weshalb er sich dem Vorschlage des Aus⸗
usses unbedingt anschließe. 1 8. Herr desehenc⸗ will selbst dem Antrage auf Erlassung eines Censur⸗Gesetzes nicht entgegen seyn; ein Abgeordneter des zweiten Standes schlaͤgt folgende Wortstellung der Frage vor;