Herrn Lecointe wurde eine Tuchnadel vorgelegt, in welche Madame Laffarge mehrere Perlen hatte einfassen lassen. Eine jener Perlen erkannte er, als zu dem Schmucke der Frau von Léotaud gehdͤrig, an. Von den uͤbrigen konnte er es nicht mit Bestimmtheit sagen.
Herr Brissot⸗Thivars: Ich kenne seit vielen Jahren die Aeltern des Felix Clavet; ich kenne sie zu genau, um etwas Ande⸗ res als durchaus Gutes und Lobendes von ihnen sagen zu koͤnnen; es ist eine Familie, in welcher die guten Sitten erblich sind. Felix Clavet ist venn] unter den Augen seiner Aeltern erzogen worden; er hat eine gruͤndliche und solide Erziehung erhalten. Er konnte Fehler haben, wie alle junge Leute; aber er ist stets vollkommen echtlich und loyal gewesen. Er war schoͤn; die Damen haben es ihm vielleicht zu oft gesagt, er hat sich taͤuschen und sich chimäaͤri⸗ schen Hoffnungen hingeben koͤnnen. Eines Tages, als wir in dem Garten seines Vaters spazieren gingen, erzaͤhlte er mir, daß er sich verheirathen wuͤrde, und zwar mit einem schoͤnen, adeligen, reichen Maͤdchen. Ich druͤckte ihm mein Erstaunen daruͤber aus, stellte ihm vor, daß er erst 24 Jahr alt, kein Vermoͤgen und keine Aussichten darauf habe, und daß er sich gewiß einer truͤgerischen Hoffnung hin⸗
aͤbe. Auf meine Frage, ob er denn irgend ein Versprechen
abe, ob ihn Jemand beschuͤtze, erwiederte er: „Ja, eine dritte vesen beschuͤtzt mich, sagt mir, daß ich geliebt sey, daß ich
offen koͤnne, daß ich gewiß ans Ziel kommen werde.“ Er sagte mir noch eine Menge anderer eben so unvernuͤnftiger Dinge, aus denen aber hervorging, daß er in keiner naͤheren Verbindung mit der in Rede stehenden Person gestanden; ihren Namen hat er mir nie ge⸗ nannt. Zwei Jahre gingen voruͤber, und ich dachte nicht mehr an die ganze Geschichte, als die Glandiersche Sache zur Sprache kam. Damals erst erfuhr ich, daß die junge Dame, auf deren Hand zu hoffen Clavet so thoͤricht gewesen, Marie von Nicolai war, und daß die Beschuͤtzerin, welche seine Hoffnungen reizte und beguͤnstigte, Nie⸗ mand Anderes als Marie Cappelle gewesen.
Nachdem der Zeuge eine kleine Pause gemacht hatte, fuhr er fol⸗ gendermaßen in seiner Aussage fort: „Bis hierher habe ich Dinge erzaͤhlt, von denen ich persoͤnlich Kenntniß hatte; was jetzt folgt, habe ich durch Clavet's Familie erfahren, und ich sage daher nicht mehr unter meiner Verantwortlichkeit aus. Marie Cappelle ging sehr oft nach dem Park von Mousseaux, in Begleitung einer jungen Dame, welche damals ihr Kind naͤhrte, und die ich nicht nennen werde. Wer in Paris gelebt hat, weiß, daß der Park von Mousseaur kein oͤffentli⸗ cher Garten ist, sondern daß der Eintritt nur gegen Vorzeigung von
Karten gestattet wird.
Gleich nach ihrem Eintritte in den Park trennten sich die beiden jungen Damen, und Marie Cappelle gesellte sich zu Felix Clavet, der sich ebenfalls eine Karte verschafft hatte. Jene einsamen Rendezvous anden haͤufig statt, und man sprach heimlich in den Bosquets von en Plaͤnen, mit denen sich Felix Clavet schmeichelte. Da Letzterer indeß nach Verlauf von 2 Monaten sah, daß nichts vorwaͤrts ruͤckte, und daß die Zeit verstrich, ohne ein Resultat zu liefern, so theilte er der Marie Cappelle seine Besorgniß mit: „Ich fange an, zu verzweifeln, sagte er ihr; ich habe keine Stellung in der Welt, und ich sehe kein Ende ab. Man bietet mir an, unter vortheilhaften Be⸗ dingungen nach Algier zu gehen, und ich bin entschlossen, abzureisen.“ Marie Cappelle sucht ihn von dieser Idee abzubringen und sagt ihm unter Anderem: „Die Dinge gehen nicht so schnell in dieser Welt, und bin ich nicht jedenfalls da, um Sie zu troͤsten!“ (Murren in der Versammlung.) Hatte Felir Clavet eine doppelte Leidenschaft im Herzen? Ich weiß es nicht; vielleicht war er ganz einfach das Opfer einer Mystification.“ — Der Zeuge that hierauf noch dar, daß es Elavet in Algier keinesweges an Geld gefehlt habe. Er wohne jetzt
versetzen muͤssen, obgleich Du mich hinlaͤnglich kennst, um zu wissen, daß von Allem, was jene schreckliche Frau sagt, nichts moglich ist. Schicke uns einige Details, sobald Du kannst; ich bin neugierig darauf, genau zu erfahren, wessen man mich eigentlich beschul⸗ digt.“ Der Zeuge fuͤgt noch hinzu, daß Marie Cappelle sehr haͤufig durch die Straße gegangen sey, wo die Familie Clavet wohnte, und daß ihr haͤufiges Hinsehen nach den Fenstern Clavet's Mutter zu der Aeußerung veranlaßt haͤtte: „Das ist eine recht freche junge Dame.“
Mlle. Clavet, Schwester des Felix Clavet, sagte uͤber die we⸗ sentlichen Gegenstaͤnde das Naͤmliche aus, wie der vorige Zeuge. Ihr Bruder hat ihr von seinen Zusammenkuͤnften mit Marie Cappelle in dem Park von Mousseaux erzaͤhlt. Sie weiß nicht, ob ihr Bruder seit seiner Abreise nach Algier mit einer von den beiden jungen Da⸗ men in Korrespondenz gestanden, aber sie glaubt es nicht. Ihr Bru⸗ der war in Algier mit dem Sohn der Frau von Larochefoucauld bekannt. Frau von Larochefoucauld waͤre selbst einmal zu ihnen gekommen, um zu fragen, ob sie etwas an ihren Bruder mitzuschicken haͤtten.
Die Liste der Zeugen ist erschoͤpft, morgen werden die Plaidoyers beginnen.
Als Madame Laffarge gestern war, hat sie, noch aufgeregt von nachstehende Zeilen geschrieben:
Zum zweitenmale, seit ich auf der Welt bin, habe ich wieder zum Leben erwachen und, aufgefordert von der Justiz, mich auf jene Bank der Schmach niederlassen muͤssen, vor welcher ich Maͤn⸗ ner schlafen sah, die uͤber meine Ehre und uͤber mein Leben ver⸗ fuͤgten, die mich, 25 Jahr alt, lebendig und als Maͤrtyrerin begra⸗ ben haben. Ich habe mich dieser furchtbaren Qual ausgesetzt, um eine neue Ungerechtigkeit zu vermeiden, um mein Recht in Anspruch zu nehmen. Ach! Ich hatte vergessen, daß man mir nur das Recht zu leiden zugestehen will. Man beschuldigt mich, und ich kann mich nicht vertheidigen; man sagt mir, ich sey eine Verleumderin, eine Diebin, und man begreift nicht, daß ich Zeugen bedarf, die meiner Unschuld zu Huͤlfe kommen muͤssen. Man kuͤndigt Briefe an, die mich niederdonnern sollen, und man verbietet die Vorlesung von Briefen, die mich rechtfertigen. Meine Gegner rufen einen leiden⸗ schaftlichen und einen talentvollen Mann zu ihrem Beistande herbei, und meinem einzigen Vertheidiger entzieht man bei jeder Gelegen⸗ heit das Wort. Das ist sehr ungerecht! Aber wenn sie mich dem Rufe einer vornehmen Dame aufopfern wollen, mich, die schwache Frau, die keinen Namen, keine Zukunft mehr hat, so werde ich dennoch nicht wanken. Ich werde heute protestiren, morgen, im⸗ mer; ich werde vor einem Tribunal von 6 Maͤnnern, aber auch vor dem Tribunal der Welt protestiren; und ich will, daß jene große Stimme des Volks, welche Gottes Stimme ist, mich freispreche! — Frau von Léotaud, Sie waren heute fruͤh nicht anwesend, als meine Blicke Ihr Gewissen zwingen konnten, sich zu beugen, und Sie erschienen erst dann, als Sie nur noch Worte des Lobes fuͤr sich und Worte der Schmach fuͤr mich zu vernehmen hatten. Aber ich beneide Sie nicht! Sie sind gezwungen, mich im Grunde Ihrer Seele zu a chten, und Sie wissen, daß ich im Grunde der meinigen das Recht habe, Sie zu verachten. Glauben Sie mir, Marie, ich habe nicht gewankt in meiner Liebe zu Ihnen, ich werde nicht wanken in dem Kampfe gegen Sie. Die Menschen koͤnnen mich verhindern, die Wahrheit dessen zu beweisen, was Sie meine Verleumdung nennen; sie koͤnnen Ihnen nicht die Macht verleihen, die Unwahrheit derjenigen Thatsachen zu beweisen, deren ich Sie beschuldige. Ich erwarte meine Staͤrke von Gott; von Gott auch erwarte ich die Stunde Ihrer Gewissensbisse!
(gez.) Marie Cappelle.
Nachstehendes sind die beiden Briefe, welche Herr Lachaud
in ihr Gefaͤngniß zuruͤckgekehrt den Erschuͤtterungen der Sitzung,
hat, daß diese pecuniaire Verlegenheit seit langer Zeit dauerte, ja, schon zur Zeit seiner Association mit Herrn Decroizilles, der in der Folge genoͤthigt war, sein e in Algier seinen Glaͤubigern zu uͤberlassen. Diese Thatsachen sind in Algier allgemein bekannt. Ob⸗ gleich ich nicht die Ehre habe, Sie zu kennen, so habe ich es doch fuͤr meine Pflicht gehalten, Ihnen diese Nachrichten zugehen zu las⸗ sen, da gewisse den Herrn Clavet betreffende Umstaͤnde, mir aufgefallen sind und mich veranlaßt haben, gewisse Behauptungen Ihrer Verthei⸗ diger fuͤr wahr zu halten. Ich sage nicht, daß sie wahr sind, aber sie scheinen moͤglich, besonders wenn man das schnelle Verschwinden des Herrn Clavet bedenkt. (gez.) von Redon. An Herrn Daverne, Advokaten am Cassationshofc. Einer meiner Freunde war Kassirer bei dem Pariser Banquier, an den Herr Clavet empfohlen war. Zu diesem kamen oft Damen, und eine derselben war, wie er glaubt, Frau von Léotaud. Zur Zeit der angeblichen Entdeckung des supponirten Diebstahls zahlte man
dem Herrn Clavet in aller Eile 6000 Fr. aus, um ihn zu entfernen.
Der bei dem Prozesse als Zeuge vorgeladene Banquier sagte bei sei⸗ ner Ruͤckkehr dem Banquier, daß er nicht Alles ausgesagt habe, was er wisse, und hier muß ich noch bemerken, daß jener Banquier gleich⸗ zeitig ein Juwelen⸗Haͤndler ist. Ueberzeugt, daß die Aussage jenes vormaligen Kassirers viel Licht auf die ganze Sache werfen wuͤrde, theile ich Ihnen seine Adresse untenstehend mit und ermaͤchtige Sie, von dieser meiner Mittheilung jeden beliebigen Gebrauch zu machen. (gez.) Siper. August. In der heutigen Sitzung nah⸗ men nach einander die Herren Coralli und Odilon Barrot das Wort fuͤr Frau von Léotaud. Sie suchten das ganz Unhaltbare in dem Vertheidigungs⸗System der Madame Laffarge darzuthun und warfen ihr vor, daß sie ein definitives Urtheil nur deshalb so lange zu verschieben suchte, um den Augenblick zu verzoͤgern, wo sie ganz von der Welt getrennt seyn wuͤrde. (Bei Abgang des Couriers hatte der Koͤnigliche Prokurator sein Requisitorium begonnen. Das Urtheil wird noch im Laufe des Tages gefaͤllt werden.)
Wie man vernimmt, wird das Kontumazial⸗Urtheil sogleich der Madame Laffarge notifizirt werden. Sie hat dann fuͤnf Tage, also bis zum 12ten d. Zeit, um Einspruch zu thun. Alle Zeugen sollen bis dahin in Tulle bleiben, auf daß alsdann den kontra— diktorischen Debatten, die sogleich eroͤffnet werden sollen, nichts mehr im Wege stehe. — Madame Laffarge hat, wie die Gazette des Tribunaux meldet, bestimmt erklaͤrt, daß sie nun, selbst wenn sie des Beistandes des Herrn Paillet beraubt seyn sollte, erscheinen und sich mit Huͤlfe des Herrn Lachaud vertheidigen werde. Das in der gestrigen Sitzung auszugsweise vorgelesene Schreiben des Herrn Felix Clavet soll, wie man versichert, allem ihrem Schwan— ken ein Ende gemacht haben; sie hat, erzaͤhlt man, als man ihr den Inhalt jenes Briefes mittheilte, ausgerufen: „Die Debatten werden lebhaft und der Kampf wird heftig seyn. Wir werden sehen, ob Frau von Léotaud in meiner Gegenwart bei ihrem Sy⸗ stem beharren wird.“
— Sitzung vom 7.
Marktpreise vom Getraide. Berlin, den 12. August 1841. Zu Lande: Weizen (weißer) 3 Rihlr. 5 Sgr., auch 2 Rthlr. 20 Sgr.; Roggen 1 Rthlr. 16 Sgr. 3 Pf., auch 1 Rthlr. 11 Sgr. 3 Pf.; Hafer 25 Sgr. 3 Pf., auch 22 Sgr. 6 Pf. Eingegangen sind 29 Wspl. Zu Wasser: Weizen (weißer) 3 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf., auch
3 Rihlr. 3 Sgr. 9 Pf. und 3 Rthlr. 2 Sgr. 6 Pf.; Roggen 1 Rthlr.
im Innern von Meriko, und seyen die Verbindungen mit ihm sehr schwierig. Sein letzter Brief an seine Schwester spricht uͤber die ge⸗ die er aber noch nicht genau kennt; seine Ehre treffen Die Stelle des Briefes, die der Zeuge verliest, lautet folgen⸗
gen ihn gerichtete Anschuldigung, er weist mit Abscheu jeden Verdacht zuruͤck, der kann. t
dermaßen: „Wir exbalten hier kein einziges Journal, und es ist uns daher unmoglich, die Details der Laffargeschen Angelegenheit zu ken⸗
nen. kann. gung
Ich begreife nicht, wie ich bei der Sache kon gs liegt darin so viel Unwahrscheinliches, da der Madame Laffarge nur dazu dienen kann,
den Augen der Welt zu machen und ihre schnellere Verurtheilung her beizufuͤhren. Aber, arme Schwester, in welche Unruhe hat Dich das
Allgemeiner
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Blatt Nr. 12.
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in Anspruch nehmen wuͤrde. Frankfurt a. M., den 5. Juli 1841. Ed, v. d. Launitz.
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in der gestrigen Sitzung verlesen wollte, woran ihn aber Herr
Prozeß habe ich immer bemerkt, daß man es Herrn Clavet so darzustellen, als ob er sich in einer sehr vortheilhaf⸗ ten pecuniairen Lage befunden habe; reichen Kolonisten, bald zum Vorsteher eines industriellen Unterneh⸗
wissen, Madame, daß Clavet Algier, mit Schulden belastet, verlassen
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bald machte man ihn zu einem
Es ist gut, daß Ihre Vertheidiger gabe:
d
und sehr faßliche Anleitung zum Buchhal⸗ ten im Allgemeinen, die der Verfasser seiner erfundenen Methode vorangehen laͤßt, wodurch die⸗ ses Werk nicht nur als vollstaͤndiges Lehrsy⸗ stem der Buchhaltung erscheint, sondern auch durch die Verschiedenartigkeit der Geschaͤftszweige, die darin sehr ausfuͤhrlich behandelt werden, als ein Lehrbuch derpraktisch⸗merkantilischen Wissenschaft betrachtet werden kann.
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18 Sgr. 9 Pf., auch 1 Rthlr. 17
richtet, daß diese Kantate bei allen kirchlichen Feier lichkeiten benutzt werden kann.
Die aͤußere Ausstattung wird nichts zu wuͤnschen uͤbrig lassen, der Subsecriptionspreis wird nur auf 1 Thlr. gestellt, waͤhrend der Ladenpreis, welcher bei Erscheinen des Werkes eintritt, wenig⸗ stens 1 Thlr. 15 Sgr. betragen wird.
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8 —
Der gedruckte Katalog von Verlagsgegenstaͤnden der Buchhandlung W. Natorf & Comp., welche lsauf gerichtliche Verfuͤgung Masrtag den 18. Oktober „u. f. T. d. J. in Berlin, Schuͤtzenstraße Nr. 10, ver⸗ k steigert werden sollen, ist vom Unterschriebenen und
8
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Rauch, Koͤnigl. gerichtl. Auctions⸗Kommiss.
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izamatrael n
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86,755. 87,218. 94,277.
Fe- das Publiktun geschlossen.
Introduction, Scêene et Variations du Gui-
Preufs.
Moscheles et Fétis, Méthode des Méthodes de
22 vrr4 zna 4h 1ee 4235 20309
Inhalt.
Amtliche Nachrichten. 3 Landtags⸗Angelegenheiten. Posen.
Abschied. . 1 7 dert 8. reich. Paris. Das gerichtliche Verfahren gegen Herrn vvV 2 Die Flotte. — General St. Michel. — Schluß des Prozesses Laffarge. 888 8 “ Großbritanien und Irland. London. Sir RN. Peel's Entschluß binsichtlich der Sprecherwahl. — Ueber die Parlaments⸗Erdͤff⸗ nung. — Heiraths⸗Projekte. — Lord Egerton'’s Erklaͤrung hin⸗ sichtlich der Voomanry. — Truppen⸗Verstaͤrkung in Irland. Arbeiternoth in den Fabrikorten. — Suͤdpol⸗Expedition. Belgien. Bruͤssel. Das Ministerium. — Antwerpen. Mons. Gemaͤlde⸗Diebstahl.
Capaccini.
Deutsche Bundesstaaten. Muͤnchen.
Oesterreich. Schreiben aus Wien. (Reise des Kaisers und der Kaiserin. — Nachrichten aus Konstantinopel.) Teplitz. Schreiben Sr. Koͤnigl. Hoheit des Prinzen von Preußen.
Italien. Rom. Die Witterung in Palermo am 17. Juli.
Spanien. Paris. Aufloͤsung eines Theiles der Garde.
Portugal. Finanz⸗Bericht. — Zoll⸗ und Accise⸗Einnahme. — Vermischtes.
Türkei. Konstantinopel. Nachlaß am Aegyptischen Tribut. — Hattischerif an den Groß-Wesitr. — Brand und Hinrichtung. — Capitulation der Kandioten.
Aegypten. Alerandrien. von Arabien ernannt.
Beilage. Landtags⸗Angelegenheiten. Rhein⸗Provinz. Schutz Zoll fuͤr gefreischtes Eisen. — Trennung der Ruhr⸗ und Lippe Schifffahrts-⸗Kosten. — Kosten der Polizei- Verwaltung von Duͤsseldorf. — Beschwerden in Bezug auf die Graͤnz-⸗Kontrolle. —
3 und Handels⸗
9 Nc.
Inland. Berlin. Vertrag, die Fortdauer des Zoll Vereins betreffend. “
Provinz Landtags⸗
Mehmed Ali wieder zum Gouverneur
Amtliche Nachrichten.
Kronik des Tages.
Se. Majestaͤt der Koͤnig haben dem Lehrer Mucha zu Mar⸗ tinswolla, im Kreise Loͤtzen, dem Kuͤster und Schullehrer Mor— gen zu Rehfeld, im Soldiner Kreise, und dem Gerichtsboten Brinkmann zu Soest das Allgemeine Ehrenzeichen Allergnaͤ— digst zu verleihen geruht.
Se. Koͤnigl. Hoheit der Prinz von Preußen ist von
Tevplitz hier wieder eingetroffen.
Bei der am 12ten und 13ten d. M. geschehenen Ziehung der 2ten Klasse 84ster Koͤnigl. Klassen⸗Lotterie fiel der Haupt⸗Gewinn von 8000 Rthlr. auf Nr. 80,357; die naͤchstfolgenden 2 Gewinne zu 2000 Rthlr. fielen auf Nr. 24,473 und 85,657; 3 Gewinne zu 1200 Rthlr. auf Nr. 26,893. 31,232 und 95,589; 4 Gewinne zu 800 Rthlr. auf Nr. 40,454. 41,816. 51,838 und 90,144; 5 Gewinne zu 400 Rthlr. auf Nr. 11,776. 22,327. 81,306. 88,830 und 104,841; 10 Gewinne zu 200 Rthlr. auf Nr. 4921. 15,305. 25,726. 26,645. 37,322. 50,597. 53,286. 58,800. 73,621 und 97,712; 25 Gewinne zu 100 Rthlr. auf Nr. 5195. 7715. 13,880. 14,173. 14,243. 19,999. 31,698. 32,072. 34,601. 46,779. 46,821. 60,312. 64,097. 67,484. 75,430. 75,530. 79,981. 85,741. 277. 104,987. 105,412 und 107,907.
Die Ziehung der 3ten Klasse dieser Lotterie ist auf den 9. Sep⸗ tember d. J. festgesetzt.
Berlin, den 14. August 1841.
Königl. Preußische General⸗Lotterie⸗Direction.
—032
2 55,233.
Mit Genehmigung des Koͤnigl. hohen Ministeriums der geist⸗ lichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten ist die Koͤnigl. Bibliothek, wegen der in derselben vorzunehmenden baulichen Ein⸗ richtungen und Behufs der Reinigung saͤmmtlicher Saͤle und Buͤcher, vom 23sten d. M. bis zum 18. Oktober d. J. fu
J
B 11. August 1841. Der Koͤnigl. Bibliothekar.
Spiker.
blin, de
Angekommen: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath und Chef⸗Praͤsident des Kammergerichts, von Grolman, von Stettin.
Abgereist: Se. Excellenz der General⸗Lieutenant und In⸗ specteur der 1sten Ingenieur⸗Inspection, von Reiche, nach Stettin.
Der General⸗Major und Commandeur der 1sten Gard wehr⸗Brigade, von Below II., nach Schlesien.
Landtags
Provinz Posen. Landtag s⸗Abschied fuͤr die Posenschen Provinzial⸗Staͤnde.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Koͤnig von Preußen ꝛc. ꝛc. Entbieten Unsern zum Posenschen Provinzial⸗Landtage versam⸗ melt gewesenen getreuen Staͤnden Unsern gnaͤdigen Gruß. Als Wir Unsere getreuen Staͤnde des Großherzogthums Po⸗ sen zum ersten Male nach Unserer Thronbesteigung zusammenbe⸗ riefen, legten Wir denselben die wichtigsten Angelegenheiten der
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dem Gefuͤhl der Verpflichtung durchdrungen gewesen ist, mit Fi⸗ fer und reger Thaͤtigkeit fuͤr das Wohl der Provinz und b Landes zu wirken. Zahl und Umfang seiner Arbeiten buͤrt 8 dafuͤr. Unsere Zufriedenheit mit dieser ruͤhmlichen Thaͤti sen wuͤrde noch vollkommener und ungetruͤbter seyn 88 e
bedeutender Theil der Versammlung sich zu Aeußerungen be. Antraͤgen haͤtte fortreißen lassen, die, mit Verkennung der alleir richtigen Stellung der Provinz, aus der Vorstellung und denz einer politisch nationalen Sonderung des Großherzogthums von dem Deutschen Kern der Monarchie hervorgegan gen Uns die Pflicht auflegen, einer solchen mir dem Wohl des Landes und Unserer Polnischen Unterthanen unvereinbaren Vorstellun
und allen Taͤuschungen, welche sich daran knuͤpfen, mit vaͤterlichem Ernst entgegenzutreten. 8 In Uebereinstimmung mit dem Inhalte der Wiener Trak⸗ tate hat das Besitznahme⸗Patent und der Zuruf Unseres in Gott ruhenden Herrn Vaters Majestaͤt vom 15. Mai 1815 die Ein⸗ wohner der Provinz Posen der Monarchie einverleibt und damit den Charakter einer vollstaͤndigen, untrennbaren, alle Ver⸗ haͤltnisse durchdringenden Vereinigung ausgesprochen. Das Groß⸗ herzogthum Posen ist eine Provinz Unseres Reichs in demselben Sinne, in derselben unbedingten Gemeinschaft, wie alle uͤbrigen Provinzen, welche Unserem Scepter unterworfen sind.
Provinz mit vollem landesvaͤterlichen Vertrauen zur Berathung vor. Mit Wohlwollen haben Wir erkannt, daß der Landtag von
Mit dieser Stellung des Großherzogthums Posen ist die Stellung der verschiedenen Nationalitaͤten, die es in sich schließt ist der Gang ihrer ferneren Entwickelung unverruͤckbar vorgezeich⸗ net. Der Polnischen Nationalitaͤt ist durch die Wiener Traktate und durch den Zuruf vom 15. Mai 1815 Beruͤcksichtigung und Schutz verheißen. Die ruͤhmliche Liebe jedes edlen Volkes zu sei— ner Sprache, seiner Sitte, seinen geschichtlichen Erinnerungen auch in den Polen zu achten und zu schuͤtzen, war der Vorsatz der Voll⸗ zieher des Wiener Traktats, und auch unter Unserer Regierung soll ihr Wuͤrdigung und Schutz zu Theil werden. Unsere aus⸗ druͤcklichen Verheißungen, wie die Anordnungen, welche ihnen ge⸗ folgt sind, haben dafuͤr Zeugniß gegeben. Aber wie jede Gabe an die Bedingung geknuͤpft ist, daß sie nicht mißbraucht werde, so koͤnnen auch Wir Unsere Verheißung und Unsere Absichten von dieser Bedingung nicht loͤsen. In der untrennbaren Ver⸗— bindung mit Unserer Monarchie hat das National⸗Gefuͤhl der Polnischen Unterthanen Unserer Provinz Posen die Richtung sei— ner ferneren Entwickelung, die feste Schranke seiner Manifestation zu erkennen. Die Verschiedenheit der Abstammung, der Gegen— satz der Namen Polen und Deutsche findet seinen Vereinigungs⸗ punkt in dem Namen der einen Monarchie, des Staates, dem sie gemeinsam und fuͤr immer angehbren. in dem Namen: Preußen.
Nicht ohne Verschuldung darf diese Thatsache verkannt und der Unterschied der Nationalitaͤt als Grundlage eines politischen Gegensatzes wieder hervorgerufen werden. Jeder Versuch, in unklarem Streben eine politische Absonderung des Polnischen Ele⸗ mentes festzuhalten, hemmt Uns in dem Gange, den Wir in lan⸗ desvaͤterlicher Fuͤrsorge fuͤr das Wohl Unserer Polnischen Unter⸗ thanen begonnen haben. Die Schuld solcher Hemmung aber werden vor ihren Landsleuten diejenigen zu verantworten haben, welche in leidenschaftlicher Verblendung die Stellung des Groß— herzogthums, als Provinz Unserer Monarchie, seine vollstaͤndige und innerlichste Vereinigung mit derselben verkennen.
Von Unseren getreuen Staͤnden, von allen PolnischenUnterthanen Unserer Provinz Posen erwarten Wir, daß sie diese Unsere landesvaͤter⸗ liche Mahnung beherzigen werden. Wir erwarten und fordern vonih⸗ nen, daß sie niemals des Bandes vergessen, welches sie als Preußische Bruͤder Unserer Deutsch, Lithauisch, Wallonisch redenden Unter⸗ thanen, als Preußische Genossen eines und desselben Vaterlandes als Preußische Landeskinder unter einer Krone verbindet. d dur wenn sich diese Gesinnung in den Herzen Unserer Polnischen Un- terthanen befestigt und bewaͤhrt, wird die Fuͤrsorge von Erfolg seyn, die Wir in landesvaͤterlicher Huld entschlossen sind, Unserem Großherzogthume Posen, wie allen uͤbrigen Provinzen Unserer Monarchie, angedeihen zu lassen. 1
Auf die einzelnen von Unseren getreuen Staͤnden abgegebenen Erklaͤrungen ertheilen Wir denselben folgende Resolutionen:
A. Die dem Landtage vorgelegten Propositionen betreffend. Staͤndische Ausschuͤsse. Publication der Landtags⸗Verhandlungen.
1) Die in der ersten Proposition Unseres Dekrets vom 23. Februar d. J. (A.) bezeichneten Anordnungen wegen Vorbe⸗ reitung der Propositionen zur Berathung des und we⸗ gen Erledigung der auf demselben nicht voͤllig beendigten Ange— legenheiten werden Wir zur Ausfuͤhrung bringen lassen.
Aus der Erklaͤrung Unserer getreuen Staͤnde zu B. und C. haben Wir gern ersehen, daß dieselben in den getroffenen Be— stimmungen und in der proponirten Einberufung der Landtage nach kuͤrzeren Zwischenraͤumen Unsere landesväͤterliche Absicht, die ständische Wirksamkeit zu beleben und die Zwecke derselben zu foͤrdern, dankbar annehmen, und beabsichtigen Wir demgemaͤß Unsere getreuen Staͤnde kuͤnftig, sofern hinreichende Veranlassung dazu vorhanden seyn wird, alle zwei Jahre zu versammeln.
Die von Unseren getreuen Staͤnden in Bezug auf die Ein- richtung des staͤndischen Ausschusses gemachten Antraͤge (D.) ha- ben bereits durch Unseren gnaͤdigsten Bescheid vom 20. April d. J. ihre Erledigung gefunden. Die in Gemaͤßheit dieses Bescheides 1 zu erlassende Verordnung werden Wir seiner Zeit durch die Gesetz⸗ Sammlung veroͤffentlichen lassen. 8
Den von Unseren getreuen Staͤnden vorgenommenen, Uns unterm 23. ejus. angezeigten Wahlen ertheilen Wir hiermit Unsere Bestaͤtigung. 3
Die Bemerkungen und Antraͤge Unserer getreuen Staͤnde:
Staͤndisches Wahl⸗Reglement.
2) uͤber den Entwurf eines Reglements fuͤr die Wahlen der Landtags⸗Abgeordneten und deren Stellvertreter;
Entwurf einer allgemeinen Forst⸗ und Jagd⸗Polizei⸗Ordnung.
3) uͤber die Entwuͤrfe einer allgemeinen Forst⸗ und Jagd⸗ Polizei⸗Ordnung, und 8 W
8 “ “ Entwurf einer Verordnung wegen Ausuͤbung der Waldstreu⸗ Berechtigung. 4) einer Verordnung wegen Ausuͤbung der Waldstreu⸗? rechtigung; 2lül * „ — uͤber die Gesetz⸗Entwuͤrfe: Gesetz-Entwurf wegen Bestrafung des Diebstahls an Holz und ande⸗
an 8
9 —
ren Wald⸗Produkten. 5) wegen Bestrafung des Diebstahls an Holz und Wald⸗Produkten, und s Gesetz⸗Entwurf wegen der Jagd⸗Vergehen. 6) wegen der Jagd⸗Vergehen; seh-NMarce⸗ 8 8 5 8. Gesetz Vorschlag wegen Abrechnung der Dienst⸗ ꝛc. Abloͤsungs⸗Kapi⸗ talien von dem Laudemialwerth der pflichtigen Grundsluͤcke. Abls 2 uͤber den Gesetz⸗Entwurf wegen Abrechnung der fuͤr die A losung von Diensten ꝛc. vorbedungenen Kapitals⸗Zahlungen von dem Laudemialwerth der pflichtigen Grundstuͤcke; Pensions Reglement fuͤr Beamte der hoͤheren Lehr⸗Anstalten. 8) uͤber das Pensions⸗Reglement fuͤr Beamte der hoͤheren Lehr⸗Anstalten; Einfuͤhrung von Legitimations⸗Attesten beim Pferdehandel. 8 9) uͤber das Gesetz wegen Einfuͤhrung der Legitimations⸗ Atteste beim Pferdehandel; Gesetz-⸗Entwuͤrfe uͤber die Strom⸗ und Ufer⸗Polizei der oͤffentlichen Fluͤsse und uͤber das Beichwesen. 10) üuber die Gesetz⸗Entwuͤrfe, betreffend die Strom- und Ufer⸗Polizei der oͤffentlichen Fluͤsse und das Deichwesen; Erbpacht⸗ und Erbzins⸗Abgaben. 8 8 11) uͤber den Gesetz⸗Entwurf wegen der Unablbsbarkeit von Erbpacht⸗ und Erbzins⸗Abgaben aus kuͤnftig abzuschließenden
Vertraͤgen; Aufhebung der Vorschrift des Preußischen Landrechts vom Jahre
1721, ZB E11“ 9 7 29* 9 so 91* 7 x12) uͤber den Gesetz⸗Vorschlag wegen Aufhebung der Vor⸗ schrift des Preußischen Landrechts vom Jahre 1721 Buch IV. Tit. 5. Art. 9. §. 4 und 5, wonach der Besitzer eines mit Hy— potheken behafteten Grundstuͤckes fuͤr dieselben nur subsidiarisch haftet; Aufhebung aller 1) dem Gesetze wegen Einfuͤhrung kuͤrzerer Verjaͤhrungs⸗Fristen vom 31. Maͤrz 1838 (Gesetz⸗Sammlung S. 249) und— 2) der Declaration des §. 54. Tit. 6. Th. I. des Allgemeinen Land⸗ —rechts uüͤber die Verjaͤhrungs⸗Frist bei Schadens⸗Ersatz⸗Forderun⸗ gen vom 31. Maͤrz 1838 (Gesetz⸗Sammlung S. 252) entgegenstehenden provinziellen und statutarischen Bestimmungen.
8 e 2 8 8 —
13) üuͤber den Gesetz⸗Entwurf wegen Aufhebung aller
1) dem Gesetze wegen Einfuͤhrung kuͤrzerer Verjaͤhrungs⸗Fristen 8 vom 31. Maͤrz 1838 (Gesetz⸗Sammlung S. 249) und 2) der Declaration des §. 541. Tit. 6. Th. I. des Allgemeinen
Landrechts uͤber die Verjaͤhrungsfrist bei Schadens-Ersatz⸗
Forderungen vom 31. Maͤrz 1838 (Gesetz⸗S
For nc 1 38 Sammlungc entgegenstehenden provinziellen und statutarischen Bestimmungen;
Theilweise Veraͤußerung von Grundstuͤcken.
14) uͤber die Gesetz-Entwuͤrfe wegen theilweiser Veraͤußen ung von Grundstuͤcken und wegen der bei Erbtheilungen anzuwenden⸗ den gemaͤßigten Taxen laͤndlicher Nahrungen;
Fischerei⸗Ordnung. 15) uͤber den Entwurf einer Fischerei⸗Ordnung fuͤr die Pro⸗ vinz Posen,
werden bei der ferneren Berathung dieser Angelegenheiten Erwaͤgung genommen werden. 8 Die Bemerkungen Unserer getreuen Staͤnde zu einigen dieser Eng 6 Uns jedoch zu folgenden Eroͤffnungen Anlaß: Yo 82 N 8 8 3 4 8 e. 4
v Pensions⸗Reglement fuͤr Beamte der hoͤheren Lehr⸗
S’S Beziehung auf die zu §. 4 des Reglements vorgetragene Bitte, daß der Pensions⸗Anspruch der in dortiger Provinz fuͤr die Zukunft anzustellenden Lehrer fuͤr den Fall, wenn sie dort zu pensioni⸗ ren seyn wuͤrden, von dem Nachweis abhaͤngig seyn solle, daß sie in beiden Landessprachen, der Deutschen und Polnischen, gleich fertig Unterricht ertheilen koͤnnen, eroffnen Wir Unseren getreuen Staͤnden schon jetzt daß eine Bestimmung dieser Art in dem Pensions⸗Reglement keine Stelle finden kann. Es ist Unsere Absicht, kuͤnftig in dem Groß⸗ herzogthum Posen an den hoͤheren Lehr-Anstalten, wo das Be⸗ duͤrfniß besteht, und so weit es moͤglich ist, nur solche Lehrer an⸗ stellen zu lassen, welche beider Sprachen in hinreichendem Maße maͤchtig sind. Dennoch kann es auch in Zukunft nothwendig werden, sey es in Ermangelung einer hinreichenden Anzahl von Kandidaten, welche des Deutschen und Polnischen maͤch- tig sind, sey es der Eigenthuͤmlichkeit der Stelle wegen Maͤnner anzustellen, welche einer von beiden Sprachen unkundig, sonst aber vollkommen befaͤhigt sind. Aus keinem Ge⸗ sichtspunkte wuͤrde es zu rechtfertigen seyn, die unter solchen Ver⸗ haͤltnissen angestellten Lehrer von dem Anspruche auf Pension auszuschließen, mag die Sprache, deren Kenntniß ihnen mangelt die Deutsche oder Polnische seyn. 8 8
Zu 11. Erbpacht⸗ und Erbzins⸗Abgaben.
.FEv ist eine ungegruͤndete Besorgniß, wenn Unsere getreuen Staͤnde vermeinen, daß die durch den Gesetz⸗Entwurf zugelassene Unablbsbarkeit von festen Geld⸗ und Getraide⸗Abgaben mit der Tendenz der Landes⸗Kultur⸗Gesetze im Widerspruche stehe; denn dergleichen Abgaben beschraͤnken die Verpflichteten weder in der freien, moͤglichst vortheilhaften Benutzung ihrer Grundstuͤcke, noch versetzen sie sie in eine der Entwickelung ihrer geistigen und phosischen Kraͤfte irgend hinderliche Abhaͤngigkeit von den Berechtigten; vielmehr entspricht die Zulassung solcher Verhaͤltnisse auch insofern dem Zwecke jener Gesetze vollkommen, als sie auch weniger bemittelten Personen die Möglichkeit gewaͤhrt, Grundstuͤcke, welche ihren jetzi⸗ gen Besitzern zwar entbehrlich, aber vielleicht gar nicht verkaͤuflich
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