1841 / 231 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Beklagte sich als Eigenthuͤmer an, so solle der Polizei⸗Richter ihn entlassen; er verlange dasselbe fuͤr den Berechtigten. Eine wie der Andere habe Angabe mit Gruͤnden zu von ihnen nicht verlangen. eine Warnung und bemerkt,

Der

unterstuͤtzen; mehr Der Reserent das Rechtsprinzip

koͤnne wiederholt sey

ondern den Frevler nur an den zustaͤndigen Richter verweisen,

vie dies auch im Sinne des Franzoͤsischen Gesetzes liege, welches

dasselbe enthalte. Ein Abgeordneter des zweiten Standes haͤlt

ebenfalls die Besorgnisse des Herrn Opponenten fuͤr unbegruͤn⸗ det, da die von ihm vorausgesetzten Faͤlle, namentlich der, wo der

Eigenthuͤmer, welcher sein Grundstuͤck benutze, als Frevler ange⸗ zeigt werde, nur aͤußerst selten vorkommen; wo dies geschehe, wauͤrde der Beweis des Gegentheils leicht zu fuͤhren seyn. Er muͤsse daher der Behauptung des Referenten beipflichten, daß der, welcher die Wahrscheinlichkeit des Besitzes fuͤr sich habe, auch zu⸗ naͤchst den Schutz des Gesetzes fuͤr sich in Anspruch nehmen koͤnne. Die demnach in dem Sinne des Ausschusses gestellte Frage vird mit großer Majoritaͤt bejaht und die sofort verlesene Adresse genehmigt.

Zeitungs-Nachrichten. Ausland.

Rußland und Polen.

St. Petersburg, 14. Aug. Unter der hiesigen Einwoh⸗ nerschaft Griechisch⸗Russischen Glaubens kamen im vorigen Jahre 17,363 Sterbefaͤlle vor, davon gehoͤrten 11,933 dem maͤnnlichen und 5430 dem weiblichen Geschlecht an. Geboren wurden 11,670 Kinder (5919 Knaben und 5751 Maäͤdchen), worunter 2808 un⸗ ehelich waren und 22 als ausgesetzte Kinder gefunden wurden. In demselben Zeitraume wurden in der Griechisch⸗Russischen Kirche 20975 Ehen geschlossen.

Frankreich.

Pearis, 15. Aug. In Folge einiger Unordnungen, die in Saint⸗Livrade, einer Landgemeinde des Departements Lot und Garonne, stattgefunden haͤtten, brach eine Emporung in Ville⸗ neuve⸗d'Agen aus und fuͤhrte ernste Unordnungen herbei. Die Mallepost wurde angehalten und gepluͤndert. Da der Unterpraͤ⸗ sekt keine anderen Streitkraͤfte als die Gendarmerie zu seiner Verfuͤgung hatte, so fluͤchtete er sich in das Central-Gefaͤngniß von Eysses. Auf der Bruͤcke, die nach Villeneuve fuͤhrt, ward eine Barrikade errichtet und die Verbindung zwischen den beiden Ufern es Lot auf eine Zeit lang unterbrochen. „Es sind“, sagt der Messager, „sogleich Befehle ertheilt worden, um hinreichende Streitkraͤfte nach Villeneuve zu senden; aber die Regierung hat eute durch den Telegraphen erfahren, daß die Einwohner jener Stadt den ganzen Umfang ihres Fehlers bald eingesehen haben.

s hat sich eine Deputation zu dem Praͤfekten begeben, um die Gnade der Behoͤrden anzusprechen. Die Varrikade ist hinwegge⸗ zumt worden, und die Circulation wieder hergestellt. Der Koͤ⸗ igliche Gerichtshof von Agen hat eine Untersuchung eingeleitet.“ Der Courrier frangais enthaͤlt in Bezug auf die Ver⸗ haͤltnisse zwischen Spanien und Frankreich Folgendes: „Die Be⸗ veise der feindseligen Stimmung der Spoanischen Regierung ge⸗ en Frankreich vermehren sich auf eine seltsame Weise. Sie bird bald einen Zoll⸗Tarif in Ausfuͤhrung bringen, der die schon estehenden Vertraͤge zwischen Frankreich und Spanien zum Vor⸗ theil Englands beeintraͤchtigt, und gegen welchen unser Geschaͤfts⸗ raͤger in Madrid auf energische Weise protestirt hat. Aber die⸗ r Akt der Feindseligkeit ist nichts im Vergleich zu der Erklaͤ⸗ ung, welche das Madrider Kabinet an Herrn Guizot gerichtet at, und worin es Frankreich noͤtifizirt, daß der Kontrakt wegen es Hospitals auf Mahon nicht erneuert werden wuͤrde. Dies reignet sich in dem Augenblick, wo dasselbe Kabinet den Cortes orschlaͤgt, England zwei Inseln zu uͤberlassen, welche die Muͤn⸗ ung des Niger beherrschen, und welche an Umfang einem Fran⸗ zoͤsischen Departement gleichkommen. Anstatt bei der Spani⸗ hen Regierung die Dankbarkeit und das Wohlwollen anzutreffen, auf welche Frankreich Anspruch machen konnte, werden wir nicht einmal auf unparteiische Weise behandelt. Es ist nur zu augen⸗ scheinlich, daß England die Note diktirt hat, die Espartero an

Frankreich gerichtet. Lord Palmerston hofft auf diese Weise zwi— schen den beiden Voͤlkern Saamen der Zwietracht auszustreuen, welche die Englische Politik spaͤter zum Vortheil ihrer Interessen

nur die Wahrscheinlichkeit seiner man

1 8 wich⸗ tig, der rechtliche Besitzer habe doch sters die Vermuthung fuͤr sich. Der Gesetzgeber koͤnne in die merita causae nicht eingehen,

hofes von Angers zur Seite setzen. Denn er beweist, wie die Gouvernemental⸗Ideen auch hier durchgedrungen sind. Aus die⸗ ser fuͤr die Regierung in diesem Punkte gluͤcklichen Wendung der Dinge erklaͤrte das Journal l'Univers mit Recht eine Reaction, weelche sich in Frankreich gegen die revolutionairen Ideen und ge⸗ gen das System der Selbsthuͤlfe sichtbar hervorbilde. D. Munizipal⸗Rath von Lille theilte die Unzufriedenheit uͤber die Art der Ausfuͤhrung der Steuer⸗Revision, er sah Illegalitaͤten darin, beschloß aber dennoch, sich der exekutiven Gewalt in der Ausfuͤh⸗ rung derselben nicht zu widersetzen. Er will dagegen in einer Reclamation an die Kammer dieser die authentische Interpreta⸗ tion des Gesetzes und die Modifizirung der Auflagen anheimstel⸗ len. Dieses Verfahren findet allgemeinen Beifall; man wuͤnscht,

Der

8 daß sich eine Bewegung der Art uͤberall konsolidire, da sie gerade

am meisten dazu beitragen kann, den Kammern die nothige Ach⸗ tung zu bewahren.

Bei dieser Gelegenheit hoͤrte man haͤufig die Bemerkung ma⸗ chen, daß der Osten und Norden von Frankreich eine ganz andere Haltung annimmt, als der Suͤden. Hier werden von den klein⸗ sten Lokalitaͤten die Widersetzlichkeiten, wie sie in Toulouse am of⸗ fensten hervortraten, mit einem gewissen Uebermuthe nachgeahmt. Man schließt hieraus, daß im Allgemeinen die politische Bildung im noͤrdlichen und oͤstlichen Frankreich konsistenter sey, als in dem suͤdlichen. Mit Unrecht schreibt daher der Constitutionnel diesen Unterschied der eistlichkeit, welche im Suͤden einen so be⸗ deutenden Einfluß ausuͤbt, allein zu. Denn es mag wohl richtiger seyn, wenn man behauptet, daß der Einfluß der Geistlichkeit auch wieder bedingt sey von dem des Suͤdens uͤberhaupt, wo der Man⸗ gel an positiver Bildung ein allgemeiner ist. Dem Elsaß hinge⸗ gen wird großes Lob gespendet, wegen seines Festhaltens an stren⸗ ger Gesetzlichkeit, und selbst die Oppositions⸗Journale stimmen in dieses Lob ein.

Herr Humann hat indessen ein sehr ausfuͤhrliches Cirkular auͤber diesen Gegenstand an die Praͤfekten zur Mittheilung dessel— ben an die Departemental⸗Conseils erlassen. Mon sieht daraus, daß das Kabinet, wie bereits hier fruͤher erwaͤhnt wurde, in sei— nen Ansichten uͤber die Zweckmaͤßigkeit dieser Maßregel getheilt ist. Es uͤberlaͤßt diese Sache sortwaͤhrend ausschließlich dem Finanz⸗Minister, und es scheint nicht undeutlich die Absicht dar⸗ aus hervorzugehen, als wolle es die Folgen derselben, wenn etwa in der naͤchsten Session die Kammer sich dagegen erklaͤren sollte, auf ihn allein fallen lassen. Demnach wuͤrde diese Angelegen⸗

heit selbst im schlimmsten Fall nicht der Grund zu einer foͤrm— lichen Aufloͤsung des Kabinets werden, sondern sie koͤnnte allen— falls eine Modification in demselben veranlassen, ohne gerade seine ganze Existenz zu gefaͤhrden.

½4 ½ Paris, 15. Aug. Die allgemeine Sitzung der General⸗ Conseils ist vor der Thuͤr, und die Regierung beabsichtigt, dieselbe zur weiteren Beruhigung der durch den Census aufgeregten Lan⸗ destheile zu benutzen. Neben anderen administrativen Befugnissen haben die Departemental⸗-Versammlungen auch die Aufgabe, die von den Kammern in runden Summen votirten und von der

Regierung auf die Departements vertheilten direkten Steuern weiter auf die einzelnen Verwaltungs⸗Bezirke jedes Departements

uszubeuten wissen wird. Frankreich ist groß genug, um ein sol⸗

es Benehmen zu verachten; aber nichts destoweniger muß es ich dasselbe als Lehxe dienen lassen. Espartero und die Partei, auf welche er sich stuͤtzt, sind den Englaͤndern weit mehr ergeben, als ihrem eigenen Lande. Wenden wir die Gefuͤhle, welche die

egenwaͤrtigen Beherrscher Spaniens in uns erregen, nicht auf as Land selbst an; die Natur hat jenes Volk zu unseren natuͤr⸗ ichen Verbuͤndeten gemacht. Man kann wohl einen Augenblick ang Sympathieen unterbrechen, die die doppelte Kraft der ge⸗ genseitigen Neigung und der Tradition haben, aber wir zweifeln nicht, daß sie bald uͤber jene ephemeren Intriguen triumphiren werden.“

Die ministeriellen Blaͤtter enthalten fortlaufende Verzeichnisse derjenigen Munizipal⸗Conseils, welche sich mit der Registrirungs⸗ Maßregel einverstanden erklaͤren; waͤhrend die Oppositions⸗Jouͤr⸗ nale diejenigen Conseils herausheben, die sich uͤber jene Maßregel im Widerspruch mit der Regierung befinden.

Eine aus Eu vom 12ten d. datirte Koͤnigliche Ordonnanz er⸗ nennt eine Kommission des Staatsraths, welche waͤhrend der Fe⸗ desselben uͤber die ihm vorgelegten administrativen Angelegen⸗ 3 heiten, die einer sofortigen Loͤsung beduͤrfen, berathen soll. Zum Praͤsidenten dieser Kommission ist der Vicomte Siméon ernannt. II Lyon bereitet man dem Herzoge von Aumale und dem 17ten Regiment einen glaͤnzenden Empfang vor. Die Stadt wird ihnen ein Fest geben, fuͤr welches der Munizipal⸗Rath eine Summe von 10,000 Fr. bewilligt hat.

Heute, als 1e F a6 8⸗ Napoleons, draͤngte sich die Menge nach dem Dom der Invaliden, um das Grabmal des Kaisers mit Immortellen⸗Kraͤnzen zu schmuͤcken. Auch die Saͤule auf dem Vendome⸗Platze war den ganzen Tag uͤber von Anhaͤn⸗ gern Napoleons umringt. In Boulogne wird heute die zum Ihh h fei des Kaisers und der Armee errichtete Saͤule eingeweiht werden.

8 *. Paris, 14. Aug. Unter den letzten Bewegungen in den Franzoͤsischen Munizipalitaͤten verdient der Beschluß des Munizi⸗ pal⸗Raths von Lille einer besonderen Beachtung. Man kann ihn

in gewisser Beziehung dem Verfahren des Königlichen Gerichts⸗

buten einige Ausdehnung auf Gegenstaͤnde geben koͤnnen, die

der unangenehmsten Verlegenheiten angesehen.

zu vertheilen. Hiernach ist eine Beiziehung derselben zu den frag— lichen Maßregeln der Steuer⸗Verwaltung ziemlich nahe liegend, und das Ministerium hat diese insofern verfuͤgt, als es die Autoritaͤt der General⸗Conseils indirekt zur Bestaͤtigung der Recht⸗ und Zweckmaͤßigkeit seiner Verfuͤgungen anruft.

In einem an die Praͤfekten gerichteten Rundschreiben nimmt V

der Finanz⸗Minister an, daß die General⸗Conseils das Verlangen zu erkennen geben werden, die bisherigen Ergebnisse der angestell⸗ ten Zaͤhlungen kennen zu lernen, und er benachrichtigt die hoͤchste Departemental⸗Behoͤrde, daß er fuͤr jenen Fall die Steuer⸗Direk⸗ toͤren ermaͤchtigt habe, den Departemental⸗Versammlungen alle Mittheilungen zu machen, welche dieselben wuͤnschen koͤnnen. Herr Humann druͤckt zu gleicher Zeit die vollste Bereitwilligkeit aus, die etwaigen Wuͤnsche und Bemerkungen der General⸗Conseils uͤber die Steuer-Vertheilung selbst entgegenzunehmen, und diesel⸗ ben fuͤr die Loͤsung der der naͤchsten Kammer⸗Sitzung obliegenden Finanz⸗Geschaͤfte zu benutzen. Weiter kommt Herr Humann nochmals darauf zuruͤck, daß die vorgenommenen Zaͤhlungen keines⸗ weges den Zweck haben, die Steuern im Ganzen unmittelbar zu erhoͤhen, weil dies nur in Folge eines Gesetzes geschehen koͤnne, daß sie vielmehr nur darauf berechnet seyen, das steuerpflichtige Vermoͤgen in Masse und seinen einzelnen Elementen nach zu kon⸗ statiren und dadurch eine sichere Basis fuͤr die direkte Besteuerung uͤber⸗ haupt zu liefern. Selbst die Patent-Steuer, der bisher eine außer⸗ ordentlich große Zahl von Gewerbsleuten zu entgehen wußten, soll in Folge der angestellten Untersuchungen nicht sofort nach der ganzen Strenge des Gesetzes erhoben werden, sondern das Mi⸗ nisterium will das Zusammentreten der Kammern abwarten, um sich mit ihnen uͤber ein Prinzip zu verstaͤndigen, welches auf der einen Seite die Interessen des Schatzes und der Steuerpflichti⸗ gen in Masse sicher stelle und auf der anderen die kleine Indu⸗ strie ohne eine unbillige Haͤrte zu behandeln erlaube. Die Gene⸗ ral⸗Conseils werden sich den ihnen in diesem ministeriellen Rund⸗ schreiben gemachten Zumuthungen um so weniger entziehen, als

sie durch das Eingehen auf dieselben ihren allzu beschraͤnkten Attri—

dem Buchstaben des Gesetzes nach, nicht gerade unmittelbar ihrer Kompetenz angehoren.

Der gegen Herrn Ledru⸗Rollin eingeleitete Prozeß wird ziem⸗ lich allgemein, selbst von den Anhaͤngern der Regierung gemißbil⸗ ligt und als eine Quelle unnoͤthiger Reibungen und vielleicht selbst d Es bestaͤtigt sich uͤbrigens, daß das Ministerium dieser gerichtlichen Verfolgung nicht allein fremd ist, sondern daß es auch auf die ihm vom Ge⸗ neral⸗Prokurator in Angers gemachte Anzeige, daß sich der K b⸗ nigliche Gerichtshof des genannten Orts mit dieser Sache beschaͤf⸗ tige, seine Ansicht dahin aussprach, die Justiz habe sich des Ein⸗ schreitens zu enthalten. Obgleich diese Antwort durch den Tele⸗ graphen abgesendet wurde, kam sie doch zu spaͤt, das Tribunal hatte bereits seinen Beschluß gefaßt, und die Regierung glaubte nun nicht mehr positiv hemmend dazwischentreten zu daͤrfen.

Großbritanien und Irland.

London, 14. Aug. Am Mittwoch hielt die Koͤnigin in Windsor eine Geheimeraths⸗Sitzung, in welcher Herr F. Stan⸗ ley als Mitglied des Geheimen Raths vereidigt wurde.

Der Globe sagt: „Der schwierige Zustand der öffentlichen Meinung in Irland, der durch die Aussicht auf eine Tory⸗Ver⸗ waltung hervorgerufen ist, hat den Lord⸗Lieutenant von 8S bewogen, zu empfehlen, daß die Militair⸗Macht in jenem Lande

Irland zu begeben, und daß zwei Regimenter Infanterie ihm folgen sollen.

Die Times faßt die Ergebnisse der Englischen Unternehmun⸗ gen in Mittel⸗Asien in einer beurtheilenden Uebersicht folgender⸗ maßen zusammen: „Der erste Feldzug, worunter wir Alles ver⸗

stehen, was zwischen der Ankunft der Bombayschen Armee zu Kuradschi im November 1838 und der Zuruͤckziehung der Trup⸗ pen im Januar 1840 geschah, ward von dem glaͤnzendsten, unbe⸗ I streit barsten Erfolge gekront. Schach Sudscha wurde wieder auf den Thron von Kabul gesetzt, die Verbuͤndung der Sirdars von Kandahar wurde aufgelbst, und die großen Festungen von Gisni⸗ und Kelat wurden genommen; der Verlust der Britischen Armee ward auf weniger als 400 Mann angeschlagen, der Durani⸗Orden und die wesentlicheren Belohnungen der Pairschaft und einer Pension wurden den gluͤcklichen Generalen jener unblutigen Expe⸗ dition ertheilt, welche dem Schatz der Ostindischen Compagnie eine Schuldenlaß von 9 Millionen Pfd. verursachte und einen jaͤmmer⸗ lichen Tyrannen auf den Thron von Kabul brachte. Die darauf folgenden Ereignisse der zweiten Expedition haben einen sehr ver⸗ schliedenen Charakter gehabt. Vom Anfang 1840 an bis zum Maͤrz d. J. sind unsere Truppen in 23 Gefechten, meistens mit den raͤuberischen eingeborenen Staͤmmen, begriffen gewesen. Wir haben 13 Niederlagen in den Gebirgen oder vor ihren natmuͤr⸗ lichen Festungen erlitten. Wir haben 1400 Mann und 17 Euro⸗ paͤische Ofsiziere verloren, und der Dienst, zu welchem die Briti⸗ sche Armee bei einer jaͤhrlichen Ausgabe von 3 bis 4 Millionen Pfund genoͤthigt ist, wird fuͤr einen unausgesetzten verschieden⸗ artig zu fuͤhrenden Krieg in Anspruch genommen, um einem un⸗ zuverlaͤssigen Alliirten, dem schwachen und verabscheuten Herrscher uoͤber ein wildes und unabhaͤngiges Volk, seine Autoritaͤt und seine Einkuͤnfte zu erhalten. Das Reich Afghanistan erstreckt sich vom Indischen Meere bis zu den Tartarischen Gebirgen und vom Indus bis zu den Graͤnzen Persiens ungefaͤhr uͤber 13 Laͤngen⸗ und 13 Breitengrade; indessen hat der Hof von Kabul, uͤber die Gebirgs⸗Völker, welche jene ausge⸗ dehnte Wuͤstenei bewohnen, nicht mehr Macht als uͤber die Wellen des Persischen Meerbusens. Dessenungeachtet aber sind die Britischen Truppen bestaͤndig beschaͤftigt, den Tribut von den Staͤmmen einzutreiben, die kaum dem Koönige gehuldigt ha⸗ ben, oder Freibeuter aus den festen Schlupfwinkeln zu vertreiben in welchen sie seiner Autoritaͤt spotten. Die Folge davon ist, daß die Britische Intervention von der stolzen Aristokratie jenes Lan⸗ des und ihrem Anhang verwuͤnscht wird. Die Beludschis, die Murris, die Kudschucks, die Brahos und nicht weniger Voͤlker⸗ schaften, als die Kinder Israel von Dan bis Berseba unterjochten, sind entschiedent Feinde Englands geworden, ohne daß sie wirk— liche Unterthanen seines Alliirten geworden waͤren.“ Das genannte Blatt tadelt dann die Handlungsweise, welche sich mehrere Bri— tische Agenten gegen diese wilden Staͤmme haͤtten zu Schulden I kommen lassen, um von denselben die Steuern beizutreiben, und suͤhrt unter Anderem einen Fall an, wo Herr Bell, der gleichsam die Rolle eines Vice⸗Koͤnigs uͤbernommen, einen der Anfuͤhrer der Ge⸗ birgsstaͤmme, Namens Bijar Chan, von seinen Bergen herabgelockt V und ihn dann als Gefaͤngenen nach Bukkur habe wegfuͤhren las⸗ sen. Ferner erwaͤhnt dieses Blatt, daß Herr Bell in Kutschi die Administration dem Mahomet Schurreff, einem Manne vom schlech⸗ testen Charakter, uͤbergeben habe, der die Regierung hintergangen und das Volk unterdruͤckt zu haben scheine. Am aͤrgsten habe es dieser Mahomet Schurreff nebst seinem Gehuͤlfen Bell in Kud⸗ schuck gemacht. Dessen Einwohner haͤtten sich bereit erklaͤrt, die Abgaben zu bezahlen, als sie aber die Englischen Truppen und Kanonen auf sich anruͤcken gesehen, haͤtten sie uͤber Verrath ge⸗ schrieen; Kudschuck sey hierauf von den Englischen Truppen ein⸗ genommen und gepluͤndert, die Felder von den Kameelen und Ochsen der Armee niedergetreten worden; ja, noch mehr, die Stadt sey auf Bell's Befehl geschleift und den Einwohnern verboten worden, sie jemals wieder zu bewohnen, worauf denn diese, in die heißesten Ebenen von Kutschi heimathslos und verhungert hinaus⸗ gestoßen, ein Verbrechen buͤßen muͤßten, welches sie nie begangen haͤtten.

Deutsche Bundesstaaten.

Neu⸗Strelitz, 13. Aug. (L. A. Z.) Der gestrige Tag brachte unserem Lande ein eben so komplizirtes als schoͤnes Fest zu Neu⸗Brandenburg. Der diesmalige Geburtstag des Groß⸗ herzogs war zugleich der Tag, an welchem derselbe vor einem halben Jahrhunderte zuerst das hiesige Land betrat. Welch ein Ruͤckblick! Eine Weltgeschichte ist seitdem erlebt. Noch einige Monate und unser Großherzog wird 25 Jahre regiert haben. Der Tag war sinnig gewaͤhlt, um eine fuͤr Mecklenburg denk— wuͤrdige Kunstfeier zu begehen. Die von Buttel, einem durch⸗ gebildeten und vom Geiste der Schoͤnheit wahrhaft erfuͤllten Bau⸗ meister, im reinen Gothischen Style aͤußerlich und innerlich wie— derhergestellte Marien-Kirche zu Neu-Brandenburg (die Arbeiten haben neun Jahre gedauert) wurde durch feierliche Einweihung und eine ungemein zahlreiche Versammlung dem Gottesdienste zuruͤckgegeben. Die Marien-Kirche in ihrer jetzigen Gestalt ist ein schoͤnes Werk der Kunst; ihr edler Styl erhebt sie zur ersten weit und breit. Lebhafte Aufmerksamkeit hatte das Gebaͤude bei dem durchreisenden Thorwaldsen erregt.

Pyrmont, 13. Aug. Heute traf Se. Koͤnigl. Hoheit der Kronprinz von Bayern in unserem Badeort ein. Wie verlautet, wird der hohe Gast einige Zeit bei uns verweilen.

“““ Frankfurt a. M., 17. Aug. Se. Durchlaucht

Fuͤrst Metternich wird uͤbermorgen in unserer Stadt eintref⸗

aber ohne laͤngeren Aufenthalt die Reise fortsetzen und noch

demselben Tage auf dem Johannisberg aukommen. Erst auf er Ruͤckreise wird der Fuͤrst in unserer Stadt mehrere Tage ver⸗ weilen, waͤhrend seines Aufenthaltes auf dem Johannesberg aber, wie man hoͤrt, einige Hoͤfe besuchen. Der Kaiserliche Oester⸗ keichische Gesandte am Koͤniglich Wuͤrttembergischen Hofe, Herr Graf von Buol⸗Schauenstein, kam vorgestern. hier an. Der Kaiserlich Russische Gesandte, Herr. von Oubril, ist von seiner Bade⸗Reise zuruͤckgekehrt. Zufolge groͤßter Geld⸗AAbondanz haben sich die Boͤrsen⸗Geschaͤfte lebhafter gestaltet, die Fonds allgemein 11 so ebessert.

ASchwoizt.

Aus der Schweiz, 10. Aug. (Schwaͤb. M.) Die Aargauische Klosterfrage naͤhert sich nicht sowohl ihrer Aufloͤsung, als einer neuen Verwickelung, deren Ende nicht sobald abzusehen ist. Nachdem der Gesandte des Kantons Aargau (Wieland) der Tagsatzung den Beschluß vom 19. Juli uͤber Herstellung der drei Nonnen⸗Kloͤster mitgetheilt und, unter Verwahrung der Soupe⸗

vermehrt werden moͤge. Wir hatten in den letzten Jahren die Freude, Verminderungen in der dort liegenden Armee melden zu koͤnnen; jetzt haben wir die unangenehme Pflicht, zu melden, daß ein Regiment Kavallerie den Befehl erhalten hat, sich sofort nach

1

raͤnetaͤt und Integritaͤt seines Standes, die Erklaͤrung beigefuͤgt hatte, daß diese Konzession das Aeußerste sey, wezu sich derselbe verstehen koͤnne, entspann sich eine lange Verhandlung in der Sitzung vom 6. und 9. August. Aus den Aeußerungen der I asgreammsznanubseceh ais ii anaitn mmehne

nen Unordnung, Zwist

einzelnen Gesandten ging hervor, daß der Beschluß vom 19. Zuli der Mehrheit der Kantone nicht genüuͤgte, und so Frrese; sich denn die Mehrheit uͤber das gewoͤhnliche Auskunftsmittel, wenn guter Rath theuer ist, naͤmlich uͤber die Ernennung 5 ner Kommission, die weitere Antraͤge bringen soll. Ist der ern. missions⸗Bericht zu Staͤnde gekommen, so darfte⸗ da 19 Kantone ohne spezielle Instruction sind, zur Einholung hsc in eine kurze Vertagung der Tagsatzung eintreten. Waͤhrend sich mehrere Staͤnde bis jetzt fuͤr die Herstellung saͤmmtlicher Klöster ausgesprochen haben, wollen es andere wenigstens geschehen lassen, daß Muri aufgehoben bleibe, und wieder andere, namentlich Waadt, erklaͤren sich fuͤr die Restitution von saͤmmtlichen Nonnen⸗Kloͤstern und von zwei Kapuziner⸗Klostern. Immer waͤre es jedoch moͤg⸗ lich, daß sich eine Mehrheit der Staͤnde auch uͤber das Maß der dem Kanton Aargau angemutheten Konzessionen verstaͤndigte. Allein die Behoͤrden dieses Kantons werden nach ihren so be⸗ stimmten Erklaͤrungen nicht nachgeben, und so wuͤrde es sich end— lich um das handeln, was uͤberhaupt die schwache Seite des Schweizerischen Bundes ist, um die Vollziehung der Tagsatzungs⸗ Beschluͤsse.

(A. Z.) Vor Lecen I in .er Pzeist der Maͤßigung in allem Kirchlichen zu üege. Kankon ein eze immer mehe⸗ vegnert, zumal seitdem die ruͤhmen, der .Hauptstadt einen Einfluß auf die juͤngern Land- Jesuiten gewinnen. Diese vereinigen sich in Kongregationen, die V geistlirhs Abends nach allem Gottesdienst in den Kirchen gehal⸗ ten werden. Auch weibliche Kongregationen haben sich schon ge— bildet. Sie tragen ein Kreuz zum Abzeichen. Beide Geschlechter aͤußern schon jetzt den heftigsten Sektengeist. So hat sich in Sa⸗ les, einem Dorfe des Greierzerlandes, die Frauen⸗Kongregation thaͤtlich der Einfuͤhrung des neuen Pfarrers widersetzt. Aehnli⸗

ches geschah an mehreren anderen Orten, wo diese Kongregatio⸗ und Hader in den Familien anrichten. Man hat sich wiederholt bei dem Bischof uͤber sie beklagt, der

Genf, 7. August.

aber eher guͤnstig fuͤr diese kirchliche Bewegung gestimmt zu seyn scheint. Groß ist daruͤber die Aufregung, und sie bringt nicht selten eine der beabsichtigten entgegengesetzte Wirkung hervor, naͤm⸗ lich Gleichguͤltigkeit, Skepticismus, Irreligiositaͤt und Uebertritt zum Protestantismus.

Berlin, 19. Aug. Das Ministerial⸗Blatt, fuͤr die innere

Verwaltung publizirt nachstehende Cirkular⸗Verfuͤgung, die Se. Ercellenz der Herr Minister des Innern und der Polizei unterm Zten v. M. uͤber die Strafbarkeit boshafter und muthwilliger Thierquaͤlerei erlassen hat:

„Es sind wiederholt Faͤlle zur S prache gekommen, in denen durch boshafte oder muthwillige Thierquaͤleret ein oͤffentliches Aergerniß gegeben worden, die Polizei⸗Behorde aber, wegen⸗ Mangels eines ausdruͤcklichen Strafverbots, einzuschreiten, Anstand genommen hat. Handlungen solcher Art gehoͤren aber ohne Zweifel zu den groben Unsittlichkeiten, welche §. 183. Tit. 21. Th. II. A. L. R.*) mit Stra⸗ fen bedroht und welche daher in dergleichen Fäͤllen, innerhalb des polizeilichen Strafmaßes, von den Polizei⸗ Behorden zur Anwendung gebracht werden koͤnnen. Wird deshalb die Frage, ob und in wel⸗ chem Umfange Strafverbote gegen⸗ Thierqudlerei zu erlassen seyen, erst durch die Revision der Straf Gesetzgebung ihre Erledigung fin den, so wird doch schon jetzt boshafte oder muthwillige Thierquale lei, welche durch Ort oder Art ihrer Veruͤbung ein dffentliches Aer⸗ gerniß gegeben hat, auf Grund des angefuͤhrten Gesetzes zur Strafe

iehen seyn. b 8 ge Könezliche Regierung hat die Poß zirks hierauf aufmerksam zu mg hrue. Sag. nern, bei Anwendung jener Strafbestimmustg’, EET11— mit strenger Prafung, ob der ver Sprache kommende Fall Feich. zur Strafe angethan sey, zu verfahren, eine unangemessene un F⸗ kuüͤrliche Anwendung jener Vorschrift aber in Rekursfällen gegen die betreffende Behoͤrde in geeigneter Weise zu ruͤgen.

Berlin, 3. Juli 1841. Der Minister des Innern und der Polizei

von Rochow.”“

Polizei Behdeden Ihres Be⸗ h aber dieselben zu erin⸗ mit aller Vorsicht und

Abermals vereitelte Pläne in Bezug auf die Colo⸗ nisation von Algerien.

.„ Paris, 14. Aug. Es scheint entschieden, daß die Regie⸗ rung auf keine Weise die Colonisation von Algerien will. Das Ministerium vom 1. Maͤrz hatte ernstlich daran gedacht und im Monat Juli 1840 mit Herrn Stockmar, ehemaligem Mitgliede des kleinen Raths im Kanton Bern, der politischer Konflikte halber gezwungen gewesen war, sein Vaterland zu verlassen, Un⸗ terhandlungen angeknuͤpft. Das Ministerium stellte eine Summe von 3000 Franken zur Disposition des Herrn Stockmar, damit er die Afrikanische Kuͤste bereisen koͤnne, und der damalige Kriegs⸗ Minister, Herr Cubières, forderte alle Behoͤrden in Algexien auf ihn bei seinen Untersuchungen zu unterstuͤtzen. Herr Stockmar brachte, in Begleitung eines tuͤchtigen Landwirths, zwei Monate damit zu, jene Gegenden zu bereisen, und es schien ihm zuletzt die Umgegend von Bona zur Kolonisirung im großen Maßstabe am besten geeignet zu seyn. Man findet dort fruchtbares und unbe⸗ bautes Land, Baumaterialien, Wasser zur Bewaͤsserung und eine Sicherheit, die in dem uͤbrigen Theil von Algerien nicht vor— handen ist. 4 Als jedoch Herr Stockmar nach Frankreich zuruͤck kehrte, war das Ministerium veraͤndert und die Herren Soult und Guizot standen an der Spitze der Angelegenheiten. Die Sache war indeß keinesweges aufgegeben und Herr Laurence, Direktor der Algierischen Angelegen⸗ heiten im K riegs⸗Ministerium, wurde von dem Conseils⸗Praͤsidenten beauftragt, einen Entwurf auszuarbeiten, der unverzuͤglichausgefuͤhrt werden solle. Nachdem er zahlreiche Koͤnferenzen mit Herrn Stockmar gehabt und die von demselben geforderte Unterstuͤtzung auf das kleinlichste reducirt hatte, kam man uͤberein: 1) daß der Schweizer⸗Kolonie in der Provinz Bona Land angewiesen und

daß der Kolonie in dem Zeitraum von sieben Jahren eine Summe von 2,500,000 Franken als Vorschuß ausgezahlt werden

lle. Diese in 25 Jahren von den Kolonisten zuruͤckzuzahlende Summe sollte zur Anlegung von Bewaͤsserungs⸗Kanaͤlen, Wegen nd Wohnungen verwendet werden. Dies Alles wurde am 20. lpril dieses Jahres von dem Marschall Soult genehmigt und Iunterzeichnet, und Herr Laurence, welcher imme rder Vermittler eb zwischen dem Ministerium und Herrn Stockmar, eroͤffnete em Letzteren, daß er alle noͤthige Vorkehrungen treffen moͤge, amit er im Mai nach der Schweiz abreisen koͤnne, um dort die

*) §. 183 1. c. Muthwillige Buben, welche auf den Straßen

der sonst Unruhe erregen, oder grobe Unsittlichkeiten verüͤben, sollen mit verhaͤltnißmaͤßigem Gefaͤngnisse, koͤrperlicher Zuͤchtigung oder Zuchthausstrafe belegt werden.

ersten 300 Kolonisten anzuwerben, fur die man ein eigenes Schiff

Alles war in der Schweiz vorbereitet; eine große Anzahl Kolonisten wartete nur auf die Ankunft des Herrn Stockmar; viele von ihnen hatten ihr Eigenthum verkauft, Andere, wie Herr

Marchand, Inspecteur der Waͤlder, hatten ihr Amt niedergelegt, b

8 in Toulon miethen wolle. von diesem Blatte nach einem

mit einem Worte, mehr als 500 Familien aller Klassen waren disponibel. Herr Stockmar selbst wartete nur auf Eins, naͤmlich auf die offizielle Untersuchung des Ministers oder, mit anderen Worten, auf einen ministeriellen Befehl. Der festgesetzte Termin verstrich, die Unterschrift wurde nicht gegeben unter dem Vor⸗ wande, daß das Projekt wichtig genug sey, um dem Conseil vor⸗ gelegt zu werden. Dies nahm endlich Kenntniß davon, und am 29. Mai beschloß man, daß eine Konigliche Ordonanz den Colo⸗ nisations⸗Plan reguliren solle. Diese Ordonanz wurde unver⸗

Koͤnige zur Unterschrift vorge⸗

zuͤglich entworfen und dem . legt. Zwei Monate lang waren alle Bemuͤhungen des

Herrn Stockmar, eine definitive Beendigung dieser Sache zu erlangen, vergeblich. Man antwortete ihm Anfangs, daß die Or⸗ donnanz dem Koͤnige zur Unterzeichnung vorliege; dann, daß man sie nicht vor der Schließung der Kammern publiziren koͤnne, um nicht Interpellationen hervorzurufen, und endlich entfernte sich der Kriegs⸗Minister. Nach allem diesen wanderte die Ordonnanz ohne Unterschrift in das Portefeuille des Conseils⸗Praͤfidenten zuruͤck, und man antwortete auf die dringenden Briefe des Herrn Stock⸗ mar, daß sein Plan, so wie derselbe durch ihn und Herrn Lau⸗ rence entworfen und vom Kriegs⸗Minister genehmigt worden, zu ausgedehnt sey, daß neue Plaͤne vorgelegt und folglich auch neue Unterhandlungen eroͤffnet werden sollten. Herr Stockmar verzichtete natuͤrlich augenblicklich auf sein Unternehmen und rich⸗ tete ein Cirkular⸗Schreiben an seine Landsleute, worin er die Ge⸗ schichte des vereitelten Planes auseinandersetzte.

Der Plan ist zu ausgedehnt, das sind die Worte des Ministers. Diese Entdeckung kommt einmal etwas spaͤt und dann war es Herr Laurence, welcher nach den Instructionen des Conseils⸗Praͤsidenten dem Plan jene Ausdehnung gab. Es ist in dieser Angelegenheit nichts uͤbereilt worden; sie liegt seit neun Monaten im Buͤreau des Kriegs⸗Ministers; die Kosten waren mit der groͤßten Genauigkeit gepruͤft und diskutirt worden; man hatte um jede Bewilligung gefeilscht und mehr als zehn Koͤnfe⸗ renzen hatten stattgefunden, um die Details des Plans zu unter⸗ suchen. Der Bericht des Herrn Laurence an den Marschall Soult besteht aus mehr als vierzig Seiten und der Marschall hat den⸗ selben von Anfang bis zu Ende durchgelesen und gebilligt. Wahr⸗ lich, es ist etwas spaͤt, wenn man heut sagt, der Plan sey zu ausgedehnt. Seit eilf Jahren haben wir Algerien in Besitz ge⸗ nommen und noch hat man nichts, absolut nichts fuͤr die Colo⸗ nisation gethan, und gegenwaͤrtig, nachdem man im Angesicht der Kammer Verpflichtungen eingegangen ist, schreckt man vor einem Darlehen von 2 ½ Million auf sieben Jahre zuruͤck, denn darauf reduzirt sich zuletzt Alles. Das abgetretene Gebiet besteht aus Brachland und haͤt keinen Werth; es ist unbebaut und groͤßten⸗ theils Eigenthum der Domaine.

Herr Stockmar hatte sich verpflichtet, in sechs oder sieben V

Jahren etwa 1000 Schweizer⸗Familien nach Bona zu fuͤhren und mittelst der ihm gewordenen Konzessionen sie dort anzustedeln; 25 Jahren eine Diese Berechnung hat durch⸗

er glaubte sogar, daß die Kolonie in von 100,000 Seelen haben koͤnne. aus nichts Uebertriebenes, wenn man die Auswanderungen er⸗ waͤgt, die in jedem Jahre in der, Schweiz stattfinden. Die Stel⸗ lung des Herrn Stockmar war uͤberdies von der Art, daß sie die Auswanderungen, beguͤnstigte und sein Name allein war schon eine Garantie fuͤr den Erfolg. Man weiß in der That nicht, worauf man den Ausdruck: „der Plan ist zu ausgedehnt“, anwenden soll; es scheint uns, daß wir um so mehr in Afrika gewinnen, je mehr europaͤische Kolonisten sich dort besinden; denn es ist wohl zu bemerken, daß die Vorschuͤsse der Regierung nicht mit der Zahl der Auswanderer, ja nicht einmal mit der Zahl, der zu erbauenden Meicreien im Verhaͤltniß steht. Der Staat wuͤrde nach dem Plane, den er jetzt verwirft, ein fuͤr allemal 2 ½ Millio⸗ nen Franken darleihen, um die Gruͤndung der Kolonie zu beguͤn⸗ stigen und sie verpflichtete sich nicht, sie auch fuͤr die Zukunft zu unterstuͤzen. Man begreift hiernach, daß, je ausgedehnter das Projekt ist, d. h. je mehr Kolonisten vorhanden sind, um so groͤßer auch der Gewinn fuͤr Frankreich seyn wird. 8

Wenn man sagt, daß der Plan zu ausgedehnt sey, so kann auch nicht mehr von der vorzuschießenden Summe die Rede seyn; denn 2 ½ Millionen Fr. auf sieben Jahre vertheilt, geben fuͤr das Jahr noch nicht 400,000 Fr. Dies ist eine wahre Kleinig— keit im Vergleich zu den 100 Millionen, die wir in diesem Jahre in Algerien fuͤr eine rein militaixische Occupation ausgeben. An⸗ genommen selbst, daß die Zuruͤckzahlung niemals stattfaͤnde, so waͤre dies ein sehr geringes Opfer, wenn man um diesen Preis den Anfang einer Ackerbau⸗Kolonie erlangen koͤnnte.

Welche Schluͤsse soll man nun aus den Gruͤnden ziehen, die man Herrn Stockmar fuͤr die Abweisung seines Plans vorgelegt hat? Ist es nicht offenbar, daß man Algier nicht kolomsixen will? Was diese Meinung noch mehr unterstuͤtzt, ist die schlechte Aufnahme, welche andere Eroͤffnungen gefunden haben. Der Pfarrer von Konstantine befindet sich seit laͤnger als acht Mona⸗ ten in Paris, um die Unterstuͤtzung der Regierung fuͤr ein aͤhn⸗ liches Unternehmen, wie das des Herrn Stockmar, nachzusuchen. Bis jetzt hat man ihm stets ausweichend geantwortet und man wird ihn zuletzt gewiß ganz

abweisen. Die Algierische Frage

faͤngt jetzt an nach der Wendung, welche sie genommen, hier einen schlechten Eindruck zu machen. Der Widerstand gegen die

Kolonisirung erweckt die Erinnerung an die famoͤsen Briefe, und man glaubt allgemein, daß man höhe⸗ ren Ortes fuͤr die Beibehaltung unserer Eroberung nicht guͤnstig gestimmt ist. Nimmt man die Thatsachen, so wie sie sind, so

wird man nothwendig darauf gefuͤhrt, zu glauben, daß Algerien faͤr das Ministerium nur ein Mittel ist, den Eifer der Armeen zu erhalten und den Offizieren Gelegenheit zum Avaneiren zu verschaffen. Aber dies ist ein Vortheil, den wir etwas theuer bezahlen muͤssen, und wenn die 75 Millionen Menschen, die wir in diesem Augenblicke in Afrika unterhalten, keinen anderen Zweck haben, als sich in der Kriegskunst zu uͤben, so muß man geste⸗ hen, daß dies Verfahren eben so neu wie kostbar ist. Seitdem der General Bugeaud das Gouvernement von Algier uͤbernommen hat, ist kein Fortschritt gemacht worden, und die Expeditionen, welche man taͤglich unternimmt, koͤnnen kein solides Resultat haben. 50,000 ackerbautreibende Kolonisten wuͤrden unserer Be⸗ sitzung mehr Konsistenz geben, als die glaͤnzendsten Siege uͤber die Araber.

Nachträgliches über die Holländischen Kolonieen und die Handels⸗Maatschappy.

In Nr. 189 der Staats⸗Zeitung wurde ein Artikel „uͤber die Hollaͤndischen Kolonieen und die allgemeine Handels⸗Magtschappy“

ten im Haag, Herrn von den war. enthaltener falscher Angaben aus guter Que wir hiermit nachzutragen

Sumatra sich mit dem Anbau a Riow mit der Kultur einer Art der zahlreichen Familie der Palme beschaͤftigen. Vielleicht ist die Liann (Nauclea gambir) gemeint, aus der das Gummi Gambir (Terra Japonica) Gegenstand eines sehr ausgedehnten Handels in Indien ist.

Bevolkerung

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mitgetheilt, welcher dem Courrier français entnommen und

Berichte des Franzosischen Gesand⸗ Bois le Comte, zusammengestellt wor⸗ Berichtigungen mehrfacher darin e zugegangen, welche ur unsere Pflicht halten: 8 daß fl che hlen auf der Insel des Pfeffers und auf der Insel

Es find uns folgende

1) Es ist nicht bekannt,

gewonnen wird, welches unter dem Namen

2) Nach den offiziellen Angaben uͤber den Handel von Java

im Jahre 1839 betrug die Gesammt⸗Einfuhr in runder Summe 68,000,000 Fr.; davon kamen etwa

..32,000,000 Fr. 8,000,000 700,000

aus Holland... England Frankreich... 1 Hamburg, Schweden, Daͤnemark und Bremen 2 Amerika. 1I11““ Vorgebirge der guten Hoffnung, Benga⸗ len und dem uͤbrigen Asien

.2—„

900,000 . . 600,000

26,000,000 % 3) Nach denselben Dokumenten betrug die Ausfuhr von Java im Jahre 1839 ungefaͤhr 120,000,000 Fr., davon gingen 9. nach Holland... 81,000,000 Fr Englaald 4,000,000 Frankreich .. 1,600,000 Daͤnemark, Schweden, Hamburg und Bremen.. Spanien, Isle de France,

Bengalen, China, Japaꝛc. 200,000 cw.

dem Indischen Archipel 23,000,000 .%

8 4) Offiziellen Angaben zufolge, wurden im Jahre 1839 aus⸗ gefuͤhrt: 18hns Kaffe.. 81,729 Kilogr. an Werth 48,000,000 Fr.

Zucker... - 23,000,000 a.

Reis 68,144,63 9,500,000 %

Indigo 86988,764 7,500,000 %

Zinn 2,941,72. 4,800,000 %

Gewuͤrze... 563,303 4,700,000

Verschiedene Artikel „ꝑ23,000,000

5) Die Einfuhr der Hollaͤndischen Kolonieen in Amerika betrug im Jahre nicht uͤber 4 bis 5 Millionen Fr.; der groͤßte Theil derselben kam aus dem Mutterlande.

6) Unter den zum Handel zwischen Holland und seinen Asia⸗ tischen Kolonieen verwendeten Schiffen befinden sich nur sehr wenige, die auf Java erbaut worden sind. Dies erklaͤrt sich daͤ⸗

9*

8 8

1,200,000 %

durch, daß die Handels⸗Gesellschaft verpflichtet ist, sich nur Nie⸗ derländischer, d. h. solcher Schiffe zu bedienen, deren Papiere im

Mutterlande ausgestellt worden sind, wodurch natuͤrlich alle die⸗

diejenigen Schiffe ausgeschlossen werden, deren Papiere in den

Kolonieen ausgestellt wurden.

7) An inlaͤndischen Baumwollen⸗Waaren wurden in Java im Jahre 1839 ungefaͤhr 15 Millionen Fr. und an Englischen Baum⸗ wollen⸗Waaren etwa suͤr 5 Millionen Fr. eingefuͤhrt. Aber fast alles Garn, welches die Hollaͤndische Baumwollen⸗Industrie ver⸗ braucht, wird aus England bezogen. Der jaͤhrliche Werth des auf diese Weise verwendeten Englischen Garns betraͤgt etwa fuͤnf Millionen Fr., und diese Summe muß daher von der Einfuhr aus Holland abgezogen und der Einfuhr aus England hinzugefug werden, wodurch der Betrag einer jeden etwa auf 10 Millionen Fr. zu stehen kommt.

8) Die Angabe, daß sowohl Privat⸗Handlungshaͤuser, als auch die Handels⸗Gesellschaft, noch besonders durch den Tarif be⸗ guͤnstigt sind, indem derselbe die auf National⸗Schiffen ausgefuͤhrten Wgaren vom Zoll befreit, ist insofern unrichtig, als diese Bestimmung nur fuͤr Zucker und Arrak be⸗ steht. Rach dem Zoll⸗Tarif zahlen die anderen Kolonial⸗Waaren, wie Kaffee, Indigo, Zinn, Gewuͤrze, Pfeffer, Reis, Taback u. s. w. einen Ausfuhr⸗Zoll, der fuͤr National⸗Schiffe im Allgemeinen um die Haͤlfte niedriger ist, als fuͤr Schiffe unter fremder Flagge.

9) Das von den Actionairen aufgebrachte Kapital beträgt nach der Reduction, die es erfahren hat, nur 23 Millionen Gul⸗ den. Spaͤter wurde es durch Anleihen um dieselbe Summe ver⸗ mehrt, so daß es gegenwaͤrtig 46 Millionen Gulden betraͤgt.

10) Die Behauptung, daß der Koͤnig Wilhelm Friedrich Graf von Nassau selbst 20 Millionen Gulden von dem Kapital der Gesellschaft besitzt, erscheint gewagt. Nach dem Artikel 14 der Koͤniglichen Verfuͤgung vom 29. Maͤrz 1824 ist Koͤnig Wil⸗ helm Friedrich fuͤr sich und sein Haus mit einer Summevon 4 Millionen Gulden in dem Kapital der Gesellschaft betheiligt.

ne⸗

Die Insel Kandia unter der Herrschaft der Venetianer.

Hiseriischh*

(Vergl. St. Ztg. Nr. 222, 228 n. IW Empoͤrung der Kandiotischen Ritter gegen die Signorie

und furchtbares Strafgericht uͤber dieselben. Neuer Aufstand der Kalergis.

„Im Jahre 1362 erschien Leonardo Dandolo, Sohn des beruͤhmten Chronisten Andrea Dandolo, als Herzog mit der Weisung des Senats auf der Insel, daß die Ritter zur Wieder herstellung des Hafens von Kandia, welcher seit langer Zeit 4 Verfall gerathen war, einen angemessenen Beitrag leisten sollten. Man wollte sich hierzu, wie es scheint, vorzuͤglich deshalb nicht verstehen, weil man glaubte, daß diese Ausgabe mehr der Mut⸗ terstadt und den Venetianischen Kaufleuten zu Gute kommen werde, als der Kolonie und den Rittern, deren ganzer Reichthum nicht auf dem Handel, sondern auf dem Anbaue von Grund und Boden beruhete. Genug, kaum war die Verordnung des Senats in Kandia bekannt gemacht, als sich die ganze Ritter⸗ schaft, unter Anfuͤhrung von zwei der entschlossensten Laͤnner, Tito Veniero und Tito Gradonico, zusammenrottete, in den Palast des Herzogs eindrang, ihn säbst und seine Raͤthe unter Miß⸗ handlungen in Fesseln warf, dann uͤber alle Venetianischen Edeln und Kaufleute, welche zufaͤllig in Kandia gegenwaͤrtig waren, her⸗ siel, ihre Guͤter mit Beschlag belegte, und sie selbst gleichfalls in das Gefaͤngniß schleppte. Die Schnelligkeit, mit welcher sich aͤhn⸗ liche Scenen in allen Hauptorten der Insel wiederholten, schein zu beweisen, daß diesem Aufstande ein bestimmter Pian zu Grund

liegen mochte, uͤber dessen Ausfuͤhrung man sich vorläͤufig verstäͤn diget hatte. 88