8 Se. Majestaͤt zur Unterhaltung des Berg⸗Amts mit den öglech cee unlemder Geldern seither 48. subsidium so lange 8s kurrirt, bis die gemeinschaftlichen bF, eeee-e 8 ches allein ertragen koͤnnten, nunmehr, da 88 ng⸗ ich, auch vh der Separation erstere zur Berg 8 Kasse geschlagen wuͤrden. 1 EIEeha. e gc9. des Kommisfars gingen fast woͤrtlich in das Aller⸗ hoͤchste Kabinets⸗Reskript an die Krieges⸗ und D hainen⸗Kanimet zu Kleve vom 26. Oktober 1755 üVbber, und es wurde hiernach die Sepa⸗ ration der zweierlei Kassen zur Ausfuͤhrung gebracht, in Folge de⸗ ren die Quatember⸗ 6 nunmehr zur ⸗Kasse gezogen wurden. “ Zebge degg satben die der Berg⸗Gewerkschafts⸗Kasse verbliebenen Meßgelder fuͤr sich allein zur Bestreitung der etatsmaͤßigen Ausgaben nicht mehr ausreichten und „die Kasse bei der Zehnt⸗Kasse in Schuld gerathen war“, so wurde bei der gleichzeitig angeordneten Revision der Berg⸗Ordnung vorgeschlagen und Kap. 74, 75. §. 4 der revidir⸗ ten Berg⸗Ordnung vom 29. April 1766 Enebmigi⸗ die Quagtember⸗ Gelder und die auf ¼ ihrer bisherigen Hoͤhe ermaͤ igten Rezeß⸗Gelder der Berg⸗Gewerkschafts⸗Kasse zufließen zu lassen. Zugleich wurde ausgesprochen, daß bei Steinkohlenwerken die Meßgelder die Stelle der Quatember⸗Gelder vertraͤten, daher von solchen Werken nicht mehr, wie bisher, beide Abgaben neben einander zu entrichten seyen. Dagegen wurde die Berg⸗Gewerkschafts Kasse durch den beilaͤuftgen Zusatz: „Unsere“ Berg⸗Gewerkschafts⸗Kasse als eine landesherrliche Kasse bezeichnet. 1b b
Von diesen Bestimmungen der Allerhoͤchsten Kabinets⸗Ordre vom 26. Oktober 1755 unterrichtet, haben nun die Gewerkschaften bereits in den Jahren 1779 und 1785, so wie spaͤter in dem Jahre 1811, das Recht der Theilnahme an Verwaltung und Beaufsichtigung der Ge⸗ werkschafts⸗Kasse in Anspruch genommen; es wurde jedoch dieser An⸗ trag jedesmal von den betreffenden Behoͤrden abgelehnt.
Im Jahre 1814 boten die Gewerken Sr. Majestaͤt dem Koͤnige die Bestaͤnde der Gewerkschafts⸗Kasse als freiwilligen Beitrag zur Bestreitung der Kriegskosten an, indem sie dagegen unter anderen Rechten abermals die durch einen gewerkschaftlichen Syndikus aus zuuͤbende Mitaufsicht und Mitverwaltung der Kasse in Anspruch nah men. Allein auch dieser im Jahre 1815 erneuerte Antrag hatte keine weitere Folge, als daß den Gewerken von der damaligen General Verwaltung des Salz⸗, Berg⸗ und Huͤttenwesens unter dem 23. Fe⸗ bruar und 28. Mai 1815 das Versprechen erneuert wurde,
die Meß⸗ und Rezeßgelder sollten auch fernerhin in eine besondere Kasse fließen und zur Unterhaltung des Berg⸗Amts verwendet wer⸗ den: deshalb koͤnne jedoch ein Eigenthum an den Bestaͤnden dieser Kasse oder eine Disposition uͤber die dahin fließenden landesherr⸗ lichen Revenuͤen durchaus nicht zugestanden werden. b
Im Jahre 1815 wurde aus den damals gesammelten Kapitalien, der Maͤrkischen Berg⸗Gewerkschafts⸗Kasse in Verbindung mit einem Zuschuß aus der Zehnt⸗Kasse die neu errichtete Westphaͤlische Berg⸗ bau⸗Huͤlfskasse gebildet. Die Berg⸗Gewerkschafts⸗Kasse blieb jedoch mit ihren bisherigen Einnahmen unter ihrem urspruͤnglichen Namen der Berg⸗Amts⸗Kasse als eine besondere Kasse fortbestehen.
Noch einmal machten die Gewerken im Jahre 1834 einen Ver⸗ such, ihrem Anspruch auf alleinige Verwaltung der Kasse, oder we⸗ nigstens auf Mitwirkung bei derselben durch gewerkschaftliche De⸗ putirte, die stets versagte Anerkennung zu verschafeen. Sie wurden jedoch unter dem 13. Januar 1835 abermals und zwar aus densel⸗ ben Gruͤnden abschlaͤgig beschieden.
Wenn gegenwaͤrtig die Westphaͤlischen Provinzial⸗Staͤnde den stets abgelehnten Antrag auf Mitverwaltung der wiederherzustellen⸗ den Gewerkschafts⸗Kasse durch gewerkschaftliche Deputirte wieder⸗ holen, so ist in dieser Petition weder das Sachverhaͤltniß ganz rich⸗ tig und vollstaͤndig vorgetragen, noch auch der Antrag mit neuen Gruͤnden unterstuͤtzt.
Das Mekßgeld ist namentlich nicht, wie in der Petition ange⸗ fuͤhrt wird, erst um die Mitte des vorigen Jahrhunderts durch die Allerhoͤchste Kabinets⸗Ordre vom 26. Oktober 1755, sondern, wie die obige Darstellung des Hergangs der Sache ergeben hat, schon bei der ersten Errichtung des Maͤärkischen Berg⸗Amts und zwar durch eine Allerhoͤchste Kabinets⸗Ordre vom 14. Juli 1737 eingefuͤhrt worden. h
Auch der Betrag der Abgabe beruhte nicht, wie die Staͤnde
glauben, auf Uebereinkunft mit den Gewerken, sondern auf geneh⸗
migten Vorschlaͤgen der damaligen Bergwerks⸗Behoͤrden, welche mit ¼ Stuͤber vom Riegel auszureichen hofften.
Eben so wenig floß das Meßgeld urspruͤnglich zu der damals noch nicht existirenden Gewerkschafts⸗Kasse, sondern, gleich den uͤdri⸗ gen gewerkschaftlichen Beitraͤgen zur Unterhaltung des Berg⸗Amtes zu der gesetzlich sogenannten Berg⸗Amts⸗Kasse.
Auch hat dasselbe urspruͤnglich und eine geraume Zett neben einem festen Quatember⸗Gelde bestanden und die Berg⸗Ordnung 1766 bei Steinkohlenwerken an dessen treten. ..
Von keinem Gewerken ist fer voraussetzt, bei der Einfuͤhrung des macht worden, 1 3
daß die Ueberschuͤsse der durch die Meßgelder zu bildenden Gewerk
schafts⸗Kasse ihnen verbleiben und zu keiner Koͤniglichen Kasse
zogen werden sollten; sondern erst im Jahre 1755, nachdem der zur Untersuchung des Berg⸗ baues in der Grafschaft Mark abgeordnete hoͤhere Beamte es als billig beantragte, gegen Entrichtung der Freikuxen und gegen Einzie⸗ hung der Quatember⸗ und Rezeßgelder zu den landesherrlichen Kassen die Meßgelder den Gewerken dergestalt allein zu uͤberlassen, daß die Ueberschuͤsse derselben niemals zu den landesherrlichen Kassen ein⸗ gezogen werden, sondern den Gewerken allein verbleiben sollten, er⸗ folgte die desfallsige Allerhoͤchste Genehmigung. Es konstirt aber nicht, daß dieser Vorschlag des Kommissar durch gewerkschaftliche Antraͤge veranlaßt worden waͤre, und eben so wenig kaun die Geneh⸗ migung desselben als eine den Gewerken gegebene Versicherung ange⸗ sehen werden, da dieselbe nicht an die Gewerken gerichtet worden ist.
Namentlich hat der Urheber jenes Vorschlages, welcher als sol⸗
cher gewiß der unverwerflichste Ausleger desselben ist, so weit die vor⸗ Akten reichen, nicht darauf angetragen, den Gewerken eine beilnahme an der Verwaltung der Gewerkschafts⸗Kasse und eine Mitwirkung bei Verfuͤgungen uͤber dieselbe zuzugestehn. Fuͤr die Er⸗ werbung so ausgedehnter Befugnisse fehlt es an einem Rechtstitel.
rner, wie die Meßgeldes
Bekanntmachungen. “
cher Diebstaͤhle eingeleitet worden. sich seiner Verhaftung durch die Flucht entzogen. lich. Alle verehrlichen Behoͤrden des In⸗ und Auslandes
signalisirten Schulz zu vigiliren, im Betretungs⸗
falle aber denselben verhaften, mit den bei ihm sich blauer Tuchmuͤtze und ledernen Halbstiefeln.
vorsfindenden (Geldern und Effekten unter sicherer
Signalement.
Der Schiffsknecht Friedrich Schulz ist 24 Jahr
F FS. aus re, v. bei Neustadt⸗
erswalde gebuͤrtig, 5 Fuß 2 bis 3 roß, hat
Gegen den Schiffsknecht Friedrich Schulz ist blondes Haar, 80,ee⸗
von uns die Kriminal⸗Untersuchung wegen betraͤcht⸗nen, blaue Augen, keinen Bart, volles Gesicht, ge⸗
Derselbe hat sunde Gesichtsfarbe, Nase und Mund sind gewoͤhn⸗
Besondere Kennzeichen sind nicht bekannt.
5 Bekleidet war derselbe bei seiner Entfernung von b b 6 98
werden dienstergebenst ersucht, auf den unten naͤher hier mit blautuchnem Ueberrocke, blaͤutuchnen Bein⸗ ist so eben in unserem Heenae erschienen. Dumas aus dem Leben von Avp. Johannes, kleidern, roͤthlicher Sommerweste, rothbuntem Shawl, großes Talent als Novellist ist
9 reicht hin. zu bemerken, daß das obengenannte Werk Klaus v. d. Flue. zu dem Interessantesten, Geistreichsten, Un⸗
1036
Die Westphaͤlischen Staͤnde finden diesen zwar in dem Eigen⸗ thume, aus welchem, seinem Begriffe nach, das Recht der Verwal⸗ tung und Verfuͤgung von selbst fließe, dessen ausdruͤckliche Beilegung daher ein uͤberfluͤssiger Zusatz gewesen seyn wuͤrde.
Allein nur das uneingeschraͤnkte Eigenthum enthaͤlt in sich das Verwaltungs⸗ und Verfuͤgungs⸗Recht. Insofern aber von einem Eigenthume der Maͤrkischen Gewerken an der Gewerkschafts⸗Kasse uͤberhaupt die Rede seyn kann, ist dasselbe sicherlich ein einge⸗ schraͤnktes, eingeschraͤnkt zunaͤchst durch den der Bewilligung bei⸗ gefuͤgten Zusatz,
so daß so wenig die Ueberschuͤsse der Gewerkschafts⸗Kasse, als ein
zur Unterhaltung des Berg⸗Amts und sonstigen gemeinsamen Nutzens
der Gewerke destinirter Fonds, Seitens unserer nach vorheriger voll⸗
staͤndiger Separation der zweierlei Kassen fuͤrohin einzuziehen, womit der Sinn und Umfang des den Gewerken beigelegten Rechts deutlich genug bezeichnet war; eingeschraͤnkt ferner durch die Hoheits⸗ rechte des Staats in Bezug auf den Bergbau, deren Ausuͤbung be⸗ schraänkt wuͤrde, wenn die Verwendung der zur Deckung der diesfaͤlli⸗ gen Kosten bestimmten Abgaben der Aufsicht und Kontrolle der Ge⸗ werken unterworfen waͤre.
Das sogenannte Eigenthum der Maͤrkischen Gewerken an der Gewerkschafts⸗Kasse war aber nicht nur ein eingeschraͤnktes, sondern auch zugleich ein bedingtes;
bedingt naͤmlich durch vollstaͤndige Separation der zweierlei Kassen.
Im Sinne der Allerhoͤchsten Bestimmungen von 1755 und der den⸗ selben zum Grunde liegenden Antraͤge umfaßt diese zweierlei:
a) die Einziehung der Quatember⸗ und Rezeß⸗Gelder, so bisher improprie zur Gewerkschafts⸗Kasse geflossen, zur Zehnt⸗Kasse, und
b) die Deckung der Kosten der Unterhaltung des Berg⸗Amts „welche die Gewerken fuͤr sich aufzubringen per se gehalten seyen“ ohne einen Zuschuß aus der Zehnt⸗Kasse.
Von beiden Bedingungen ist allerdings spaͤterhin abgestanden wor⸗ den. Als sich ergab, daß der Ertrag der Meß⸗Gelder zur Deckung jener Kosten nicht hinreichte, hat der Landesherr, anstatt nach dem urspruͤnglichen Vorschlage ein hoͤheres Meß⸗Geld zu fordern, nicht nur in der Berg⸗Ordnung von 1766 sich der Rezeß⸗ und Quatem ber Gelder zum Vortheil der Gewerken wieder begeben, sondern auch sowohl vor als nach dieser Zeit eine lange Reihe von Jahren hin durch, theils baar, theils durch Uebernahme einzelner Ausgaben, der Gewerkschafts⸗Kasse ansehnliche Zuschuͤsse aus der Zehnt⸗Kasse ge⸗ leistet.
Wollen daher die Maͤrkischen Gewerken sich auf den Standpunkt des Jahres 1755 stellen, so muͤssen sie sich auch die ungetheilte An⸗ wendung der damals erlassenen Allerhoͤchsten Bestimmungen, mithin die Gegenrechnung der aus der Zehntkasse geleisteten Zuschuͤsse und der „improprie“ zur Gewerkschafts⸗Kasse geflossenen Rezeß⸗ und Qua⸗ tember⸗Gelder gefallen lassen.
Die anliegende Uebersicht ergiebt nun aber, daß
a) in den Jahren 1783 bis 1840 an 1 Zuschuͤssen aus der Zehntkasse 90,444 Rthlr. 19. Pf.
b) in den Jahren 1787 bis 1840 an Rezeß⸗Geldern 49,472 12 — ⸗
c) in demselben Zeitraum an Qua⸗ tember⸗Geldern. 3,50 3 11 0
uͤberhaupt also 143,420 Rthlr. 18 Gr. 10 Pf. zur Maͤrkischen Gewerkschafts⸗Kasse, jetzt wieder Berg⸗Amts⸗Kasse genannt, geflossen sind, ungerechnet die aus der Zehnt⸗Kasse be⸗ strittenen Besoldungen des Direktors und zweier Mitglieder des Berg⸗Amts aus der Zeit vor dem Jahre 1787; ungerechnet ferner die von 1767 bis 1786 zur Gewerkschafts⸗Kasse geflossenen Rezeß⸗ und Quatember⸗Gelder.
Vergleicht man mit diesen Summen das Vermoͤgen der Maͤr⸗
kischen Berg⸗Amts⸗Kasse, welches mit Schluß 1840
8 61,602 Rthlr. 12 Gr. 9 Pf. betrug, so zeigt sich, daß dasselbe, selbst
mit Hinzurechnung der im Jahre 1815
zur Bergbau⸗Huͤlfs⸗Kasse gezogenen Ka⸗
vitalien der Gewerkschafts Kasse zum
Betrage von
b.n18 ⸗1328 zusammen 91,067 Rthlr. — Gr. 10 Pf.
vom 26. Oktober 1755 von den Meß⸗Geldern abzusondernden
üͤsse und Bergwerks⸗Abgaben noch lange nicht erreicht.
it den faktischen und Rechtsgruͤnden der staͤndischen Petition aber auch die daran geknuͤpften Antraͤge.
Die Betition bezweckt naͤmlich:
Wiederherstellung der Maͤrkischen Berg⸗Gewerkschafts⸗Kasse. Zuzichung der Gewerken und Einwirkung durch gewerkschaft⸗ liche Deputirte bei der Verwaltung dieser Kasse und bei der Anlegung und Verwendung der zu derselben fließenden Ein⸗ nahmen.
Da aber die Maͤrkische Berg⸗Gewerkschafts⸗Kasse als eine ab⸗ gesonderte Kasse noch wirklich besteht und nur den Namen gewech⸗
selt, naͤmlich ihren urspruͤnglichen Namen Berg⸗Amts⸗Kasse wieder
angenommen hat, so kann der Antrag zu 1 nur dahin gehen, der Berg⸗Amts⸗Kasse “ a) den Namen Berg⸗Gewerkschafts⸗Kasse und b) die im Jahre 1815 der Bergbau⸗Huͤlfs⸗Kasse uͤberwiesenen Ka⸗ pitalien zuruͤckzugeben. . 1 1 Auf den Namen der Kasse wird hier wenig ankommen; indessen scheint die dermalige Benennung „Berg⸗Amts⸗Kasse“, unter welcher die Kasse schon in der Berg⸗Ordnung von 1737 vorkommt, unstrei⸗ tig die passendere, da solche hauptsaͤchlich zu Unterhaltung des Berg⸗ Amts bestimmt ist. 3 Von wichtigerem Interesse wuͤrde dagegen der Antrag auf Wie⸗ derherstellung der Gewerkschafts⸗Kasse seyn, insofern darunter die Zuruͤckgabe der im Jahre 1815 zur Bergbau⸗Huͤlfs⸗Kasse gezogenen Kapitalien verstanden werden moͤchte. So verstanden, wuͤrde naͤm⸗ lich der Antrag begruͤndet seyn, wenn jene eingezogenen Kapita⸗ lien wirklich einzig und allein aus Meßgeldern herruͤhrten. Dies ist jedoch nicht der Fall; die Gewerkschafts⸗Kasse hat vor und nach Zuschuͤsse aus der Zehnt⸗Kasse empfangen, welche den Betrag jener Kapitalien weit uͤbersteigen. Außerdem hat die Bergbau⸗Huͤlfs⸗Kasse
bedeckte Stirn, blonde Augenbrau⸗
Begleitung hierher zu transvortiren und an die Expe⸗ dition des Stadtvoigtei⸗Gefaͤngnisses, Molkenmarkt Nr. 1, abliefern zu lassen. Wir versichern die un⸗
willigkeit zu rechtlichen Gegendiensten. Berlin, den 17. August 1841. 8— Kbnigliches Kriminalgericht hiesiger Residenz.
2⸗ . 3 6 —
Literarische Anzeigen. gesaͤumte Erstattung der Kosten und unsere Bereit⸗ 8. E““ “ schichte des Römischen Rechts bis Justinian
Zulmpt, Ueber den Stand der Bevölker 8 n Volksvermehrung im Alterthum à 25 8 14 T. en heben g ; 65 „
die Feder dieses trefflichen Autore
gen über die Ge- à 25 Sgr.
E. S. Mittl er (Stechba
In der Enslinschen Buchh. (F. Muͤller) in Berlin, Breite Str. 23, in derselben in Kuͤstrin und bei Ferd. Muͤller in Stargard ist zu haben: Alerander Dumas neuestes hoͤchst interessantes Werk.
Der Ritter von Harmental.
weltbekannt, und es
terhaltendsten und Spannendsten gehoͤrt, was Hamburg, im Juli 1841. Heroldsche Bchhdlg.
ist erschienen und
Bei C. L. Fritzsche in geipzig en,
n 3):
aber Veichfans 1— oder Gewerkschafts⸗Kasse zu unterstuͤtzen, naͤmlich „den gemeinsa⸗ men Nutzen der Gewerken zu befoͤrdern“, und eben so wenig, als aus der Berg⸗Amts⸗Kasse Ueberschuͤsse zu anderen landesherrlichen Kassen geflossen, sind von den der Bergbau⸗Huͤlfs⸗Kasse uͤberwiesenen Kapitalien Summen auf Ueberschuͤsse verwendet. b
In jeder anderen Beziehung kann von einer Wiederherstellung der Gewerkschafts⸗Kasse deshalb nicht die Rede seyn, weil dieselbe mit obigen Ausnahmen wirklich noch fortbesteht und gegen den Zu⸗ stand des Jahres 1755 durch den Genuß der Rezeß⸗ und Quatember⸗ Gelder und durch betraͤchtliche Zuschuͤsse aus der Zehnt⸗Kasse noch be⸗ reichert ist.
Was aber 1 zu 2 den Antrag auf Zuziehung und Mitwirkung bei der Verwal⸗ tung der Kasse betrifft, so ist schon oben bemerkt, daß die Gewerken hierauf keinen Anspruch machen koͤnnen, indem eine Konkurrenz bei der Verwaltung und der Rechnungs⸗Abnahme sich weder aus einem vermeintlichen Eigenthums⸗Rechte noch aus besonderen Zusicherungen
erleiten laͤßt.
4 Alles, hegs⸗ die Gewerken — nicht aus Rechts⸗Befugnissen, wohl aber aus Billigkeits⸗Ruͤcksichten — Anspruch machen 26397 wuͤrde sonach die jaͤhrliche Mittheilung einer Vermoͤgens⸗Nachweisung der Berg⸗Amts⸗Kasse seyn, um ihnen Kenntniß von dem Zustande der Kasse und Gelegenheit zu geben, ihre Interessen dabei wahrzu⸗ nehmen.
Berlin, den 23. Juli 1841.
Der Finanz⸗Minister. B (gez.) von Alvensleben.
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8“
der nachstehend bezeichneten Einnahmen der fruͤheren Maͤrkischen Berg⸗Gewerkschafts⸗Kasse, von 1815 an Berg⸗Amts⸗Kasse genannt.
Quatember⸗Gelder von metallischen Werken.
R. .
Zuschuß aus der Zehnt⸗ Kasse.
Jahre. Rezeßgelder.
. 9
1783 1784 1785 1786 1787 1788 1789 1790 1791 1792 1793 1794 1795 1796 1797 1798 1799 1800 1801 1802 1803 1804 1805 1806 1807 1808 1809 1810 1811 1812 1813 1814 —
1815 3790 1816 1400 1817 3484
1818 — 1819 3500 600
1820 4000
1821 1822 2400 800
1823 400
580 580 580 580 2440 1621 2390 1982 2065 2041 1810 1030 1031 1686 1950 1950 41950 1950 1950 1950 41950 8000 8000 8000 6000 6000
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1824 1825 1826 1827 1828 1829 1830 1831 1832 1833 1834 1835 1836 1837 1838 1839 1840
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ur die Bestimmung, die Zwecke der Berg⸗Amts⸗
SIIIelllIeleallooellellslSsslasrellIeiIIIelIIIIelleleοl’lsitnnmnn
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Geschichten der christlichen
Dichtungen
von “ MRöirTEEEV“ 8. brosch. Preis 20 Sgr.
behandelt in diesen Dichtungen thatsaͤchliche
nismus,
eliefert. Oder: Beitraͤge zur Kriti
Sirach. 888 gr. 8. 4 1 8 in Berlin bei g roch. Preis 11 ½ Sgr
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11““
“ r v Der Verfasser, bekannt durch: „Gesichte, christ⸗ Historischer Roman in vier Baͤnden, verdeutscht von lich prophetische Gesaͤnge (1840, 18 i Sgr.),
Georg Lotz. Preis 3 Thlr. 7. uͤge en Origenes, Per⸗ petua, Numidicus, Antonius, Bonifacius, Bruͤder
Kirschbaum, Dr., derjuͤdische Alexandri⸗ eine christlicher Lehrer. juͤdischer Geschichte und Literatur. Erstes Buch: Juͤdisch⸗Grie⸗ schische Originale, vorzuͤglich Philo und
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Allgemeine
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ven Shas etst ef n e . Ch.
vJEEEEII111ͤ Inhalt.
Amtlich hteu. 1
Frankreich. Paris. Entwaffnung. — Die Ruhe in Bordeaur hergestellt. — Villemain bei der Preisvertheilung. — Vermischtes.
Grostbritanien und Irland. London. Beschluß hinsichtlich der Parlaments⸗Eroͤffnung. — 1“ — Franzdsische Ratification des Londoner Traktats. — Englands und Frankreichs Politik in Spanien. — Flotten⸗Kommando im Mittelmeer. — Keine Verstaͤrkung des Brit. Geschwaders in Nord⸗Amerika. — Neues Edikt des Kaisers von China und Vernichtung der Thee⸗Aerndte. — Konferenz der nonkonformistischen Geistlichen gegen die Korn⸗ Gesetze und Ruͤge dieses Unternehmens. — Aerndte. — Vermisch⸗ tes. — Brief aus London. (Gruͤnde, warum die Koͤnigin das nicht in Person eroͤffnen wird; neue Pairs; Peel'’s Zerschwiegenheit; zur Charakteristik Lord Melbourne’s.)
Niederlande. Haag. Budget fuͤr 1842. — Plan zur Verwand⸗ lung der ausgesetzten Schuld.
Belgien. Bruͤssel. Graf von Muelenaere wird sich nach Paris
begeben.
Deutsche Bundesstaaten. Kassel. Staͤnde. Amnestie⸗Gesetz.
Oesterreich. Schreiben aus Prag. (Aerndte in Boͤhmen; Ruͤck⸗ kehr des Grafen Chotek; Gewerbe⸗Ordnung.)
Italien. Rom. Dampfschiffe auf der Tiber. — Dom Miguel.
auien. Schreiben aus Madrid. (Stimmung der Provinzen
in Bezug auf die Protestation der Koͤnigin Christine; Mißstimmung unter den hoͤheren Klassen in Folge der Palast⸗Reformen; Marokko; Vermischtes.)
Portugal. Finanz⸗Angelegenheiten.
Griechenland. Athen. Ruͤckkehr der nach Kreta gegangenen Huͤlfs⸗ Legion. — Große Hitze in Griechenland.
Türkei. Konstantinopel. Sammlungen fuͤr Smyrna. — Un⸗ erwarteter Pestfall in Konstantinopel.
Nord⸗Amerika. Verstaͤrkung der Kuͤsten⸗Flotte. — Bank⸗ und Anleihe⸗Bills. — Vermischtes.
Juland.,. Breslau. Ankunft Sr. Koͤnigl. Hoheit des Prinzen
Wilhelm in Schloß Fischbach.
Der zwischen Preußen und den uͤbrigen Staaten des Zoll⸗ und Han⸗ dels⸗Vereins mit der Pforte abgeschlossene Handels⸗Vertrag.
Wissenschaft, Kunst und Literatur. Zur Galvanoplastik. —
Dnsnerree-
11u
Amtliche Uachrichten.
Kronik des Tages.
Se. Majestaͤt der Koͤnig haben den Geheimen Legations⸗Raͤ⸗ hen von Buͤlow und von Le Cog zu Berlin den Rothen
Ndler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub Allergnaͤdigst zu ver⸗ leihen geruht.
Se. Koͤnigl. Hoheit der Prinz August ist, von Wesel hier wieder eingetroffen. Se. Durchlaucht der regierende Herzog von Braun⸗ chweig ist von Braunschweig hier angekommen und in den ur Hoͤchstdenselben auf dem Koͤnigl. Schloß in Bereitschaft ge⸗ etzten Zimmern abgetreten.
Heute wird das 15te Stuͤck der Gesetz⸗Gammlung ausgege— den, welches enthaͤlt: unter
Nr. 2188. den Handels⸗Vertrag zwischen Preußen und in Ge⸗
meinschaft mit den Zoll⸗Vereins⸗Staaten einerseits
und der Ottomanischen Pforte andererseits. Vom 10.
—25— Oktober 1840. Berlin, den 23. August 1841. Debits⸗Comtoir der
e deeevrincar
Gesetz⸗Sammlung.
wvwevon
Zeitungs-Nachrichten. 8 Ausland.
Frankreich.
Paris, 17. Aug. Man will wissen, daß das Ministerium Noten, die es seit kurzem von mehreren Kabinetten erhalten, und worin auf die sofortige Entwaffnung angetragen wird, geheim halte, aber ent⸗ schlossen sey, den ausgesprochenen Anforderungen zu genuͤgen. Die Klasse von 1834 soll am 1. September definitiv verabschiedet wer⸗ den und nach Toulon und Brest sollen Instructionen zur Ent⸗ waffnung eines Theiles der Kriegsschiffe abgegangen seyn. Man versichert uͤbrigens, daß Herr Guizot auf eine weit vollstaͤndigere Weise zur Entwaffnung habe schreiten wollen, daß er aber im Conseil auf einen sehr heftigen Widerstand von Seiten der Her⸗ ren Soult und Duperré gestoßen sey, welche von dem Koͤnige unterstuͤtzt worden waͤren.
Der Messager meldet: „Eine gestern aus Bordeaux ein⸗ gegangene telegraphische Depesche zeigt an, daß daselbst Alles voll kommen ruhig ist, und daß am Abend und in der Nacht de Sonntags keine neuen Zusammenrottirungen stattgefunden habe M waren getroffen, um jede Unordnung zu unte druͤcken.
Bei der Festrigen Preis⸗Vertheilung an die Schuͤler der hi⸗ sigen Gymnasien hielt der Minister des oͤffentlichen Unterrichts Herr Villemain, eine Rede, in welcher er die jungen Laureaten auf eine eindringliche Weise an die Pflichten erinnerte, die ihnen oblaͤgen, um die gluͤcklichen Anlagen, durch welche sie sich aus⸗ zeichneten, zu entfalten und fuͤr sich und Andere heilbringend z machen. Er sagte unter Anderem:
„Sie sind, junge Zoͤglinge, fuͤr eine Gesellschaft gebildet, i der die Konkurrenz Gesetz ist; Sie werden in eine freie und arbeit
ame Welt eintreten, wo das Getuüͤmmel de en Hoffn 8 der falfchen Ideen keie uͤmmel der falschen Hoffnunge
dere Scheidewand hat, als die wirkli d leitete † 4.8 99 Patriotismus und des Teneegiche und wohlgeleitete Thaͤtigkeit den Sie diesen Anfang der Ueberlegenheit, die Ihnen durch die
anderes Gegengewicht und keine an⸗
Auf jenem Kampfplatze wer⸗
den 23sten Au
7
Wohlthat einer gelehrten Erziehung gesichert ist, durch neue und beharrliche Anstrengungen zu vertheidigen, durch Ihre Grundsaͤtze und Sitten zu ehren haben. Wenn der popularisirte Unterricht allmaͤlich sich auf alle Geister ausdehnt, wenn die gluͤckliche Chance, sich von den niedrigsten Verhaͤltnissen aus in die hoͤchsten Sphaͤren zu schwingen, die allgemeine Verbreitung des Elementar⸗Unter⸗ richts sich vermehrt, fuͤhlen Sie, die Sie schon so fruͤh berufen sind, dann nicht, daß Sie undankbar seyn wuͤrden, wenn Sie nach⸗ laͤssig waͤren? Daß Sie bald uͤberholt seyn wuͤrden, wenn Sie nicht durch bestaͤndig regen Eifer den Vorsprung zu behalten bemuͤht waͤ⸗ ren, den Sie durch einen ernsten Gebrauch der guͤnstigen Jahre er⸗ langt haben. Den fruͤhzeitig durch Nachdenken und Studium ent⸗ wickelten Geistern steht es hauptsaͤchlich zu, in den verschiedenen Bah⸗ nen der Gesellschaft den Interessen des Landes zu dienen und in ih⸗ rem maͤnnlichen Alter die Last des oͤffentlichen Lebens zu tragen. Wenn die Erziehung eine solche Aufgabe vorbereiten soll, so genuͤgt es nicht, daß sie den Geist mit Kenntnissen schmuͤckt, sondern sie muß ihn guch erheben und reinigen; sie muß die Seele fuͤr die kuͤnftig zu erfüͤllenden Pflichten staͤrken.“
Die Festlichkeiten bei Einweihung der Saͤule in Boulogne sind vorgestern ohne die mindeste Stoͤrung voruͤbergegangen. General Corbineau, assistirt von den Generalen Gourgaud und Galbois, praͤsidirte der Feierlichkeit, und die geistlichen Handlun⸗ gen wurden von dem Bischofe von Arras verrichtet.
Der Moniteur parisien meldet, daß die Flotte unter den Befehlen des Admiral Hugon am Sonnabend wieder in Toulon eingetroffen ist.
Großbritanien und Irland.
London, 17. Aug. Da Ihrer Majestaͤt in den Umstaͤn⸗ den, in welchen sie sich befindet, jede Aufregung und Anstrengung nachtheilig seyn koͤnnte, so hat es ihr Leibarzt, Dr. Locock, fuͤr unrathsam erklaͤrt, daß das Parlament von der Koͤnigin in Per⸗ son eroͤffnet werde, und es ist daher beschlossen worden, die Er— oͤffnung der neuen Legislatur durch eine Kommission erfolgen zu lassen. Im Unterhause wird, wie es heißt, Herr M. Phillips die Antworts⸗Adresse auf die Thronrede vorschlagen und eines der Mitglieder fuͤr Manchester dieselbe unterstuͤtzen. Von allen Sei— ten treffen bereits die Parlaments⸗Mitglieder zur Erfuͤllung ihrer Pflichten hier ein.
Der Globe fordert die liberalen Waͤhler nochmals auf, bei Zeiten das Interesse ihrer Partei bei der bevorstehenden Re⸗ gistrirung wahrzunehmen, da der 20ste d. M. der letzte Termin in den Grafschaften und der 25ste der letzte in den Staͤdten und Flecken sey, bis wohin Einwendungen gegen die Waͤhler⸗Listen an⸗ genommen wuͤrden.
Graf von Banneville, der bei dem Departement der aus⸗
waͤrtigen Angelegenheiten in Paris angestellt ist, langte am Sonn⸗ abend von Paris hier an und uͤberbrachte die Ratification des
am 13. Juli von den Bevollmaͤchtigten Frankreichs, Oesterreichs, Preußens, Großbritaniens, Rußlands und der Tuͤrkei unterzeich⸗ neten Traktats.
Die Times enthaͤlt ausfuͤhrliche Betrachtungen uͤber die Spanischen Angelegenheiten. Sie behauptet, Englands Politik in Spanien sey uneigennuͤtzig gewesen und habe nur die Aner⸗ 1 kennung der bestehenden und vom Volke bestaͤtigten Regierung zum Zwecke gehabt. Frankreich dagegen habe sich, nach dem Sturze der von demselben beguͤnstigten Partei, Spanien abguͤn⸗ stig bewiesen und nur auf eine Gelegenheit gewartet, um sich gel⸗ tend zu machen. Es scheine diese Gelegenheit in der Erklaͤrung der Koͤnigin Mutter gefunden zu haben. Das genannte Blatt meint aber, daß jeder Versuch, die Forderungen derselben zu un⸗ terstuͤtzen, Spanien neuen Erschuͤtterungen und den Frieden von Europa der groͤßten Gefahr aussetzen wuͤrde.
Dem Geruͤcht, daß Admiral Sir George Cockburn nach dem Mittellaͤndischen Meere gehen und das Kommando uͤber die dortige Britische Flotte uͤbernehmen solle, wird von der Naval and Military Gazette aufs bestimmteste widersprochen. „Es ist“, sagt dieses Blatt, „noch nichts der Art entschieden. Die Offiziere, welche fuͤr jenes Kommando genannt werden, sind die Admirale Sir Philip Durham, Sir G. Cockburn und Sir Wil⸗ liam Gage; wir halten aber die Ernennung des Letzteren fuͤr die wahrscheinlichste. Sir James Graham wird, wie man allgemein glaubt, unter Sir R. Peel's Verwaltung erster Lord der Admi⸗ ralitaͤt (d. h. Marine⸗Minister) werden.“ Der Globe dagegen behauptet, der Herzog von Buckingham habe Sir R. Peel da⸗ hin vermocht, ihn als den ersten auf die Liste der Kandidaten fuͤr das Praͤsidium der Admiralitaͤt zu setzen. „Die vertraute Be⸗ kanntschaft Sr. Gnaden mit dem Ackerbau“, fuͤgt dieses Blatt spoͤttisch hinzu, „macht ihn außerordentlich geeignet dazu, den Vorsitz im Marine⸗Kollegium zu fuͤhren.“ 1
Der Globe erklaͤrt, er habe keinen Grund, das vom Mor⸗ ning Herald erwaͤhnte Geruͤcht, daß das Britische Geschwader auf der Nord⸗Amerikanischen Station verstaͤrkt werden solle, fuͤr wahr zu halten; Sir C. Adam, der dorthin als Commandeur ab: geht, werde zwar ein Linienschiff und die Fregatte „Pique“ mit⸗ nehmen, aber diese beiden Schiffe sollten nur zwei andere ersetzen, welche von dort zuruͤckberufen seyen.
Die heutige Morning Chronicle theilt in einer zweiten Ausgabe ihres Blattes folgende ihr uͤber Paris auf außerordent⸗ lichem Wege zugekommene Nachricht mit: „Wir haben einen vom 27. April datirten Brief aus Macao erhalten, der zu Bombay am 19. Juni noch an Bord des Dampfbootes gelangte, als das Felleisen und die Depeschen schon eingeschifft waren. Er lautet folgendermaßen: Die Chinesische Lokal⸗Regierung hat die mit Capitain Elliott abgeschlossene Uebereinkunft wegen Wiederan⸗ knuͤpfung des Handels mit den Britischen Unterthanen verletzt. Es wundert uns auch, zu hoͤren, daß seit dem 1sten d. nicht 1000 Kisten Thee auf dem Wege des Schleichhandels auf die fremden Schiffe gekommen sind. Wir hofften, auf diesem Wege etwas ausfuͤhren zu koͤnnen, aber die unerwartete Auf⸗ sicht und Thaͤtigkeit der Chinesischen Mandarinen und Soldaten hat unsere Hoffnungen bis jetzt vereitelt. Um den 17ten d. langte ein in den leidenschaftlichsten Ausdruͤcken abgefaßter Tschop vom Kaiser an, der allen Civil⸗ und Militair⸗Behoͤrden in der Pro⸗ vinz Canton befiehlt, Alles, was die Englischen Barbaren an Thee,
bleiben. Aufnahme, welche sie mir bereitet.
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EE n 1 Rhabarber und anderen Artikeln brauchen, zu vernichten. Dieser Befehl wird aufs strengste vollzogen; es ist vermuthlich schon die Häͤlfte der Thee⸗Aernd'e zerstoͤrt, und man faͤhrt noch fort damit. Durch denselben Tschop wird denjenigen, deren Eigenthum auf diese Weise vernichtet werden muß, Entschaͤdigung und denen, die heimlich beiseit gebrachte Quantitaͤten jener Artikel entdecken, Belohnung versprochen. Ferner ist durch diesen -e aller politische Verkehr mit den Englaͤndern ver⸗ voten, und die kuͤrzlich ernannten Kommissarien sind wie⸗ der zuruͤckbeordert. Zahlreiche Brander und Floͤße sind den Strom hinab unter die fremden Schiffe geschickt worden, und mehrere Fahrzeuge mit ihren Ladungen haben dadurch Beschaͤdi⸗ erlitten, doch eist keines ganz verloren gegangen. Unser 11 geht daruͤber zu Rathe, ob es angemessen sey, alle zchiffe bis unterhalb der zweiten Barre, wo der Fluß sich erwei⸗ tert, hinabgehen zu lassen. Einem Geruͤcht zufolge, das jedoch kei⸗ nen Glauben findet, sollen in der Nacht vom 25. d. einige Bri⸗ tische Unterthanen von den Chinesen aufgegriffen und fortgeschleppt worden seyn. Im Opium⸗Hͤandel werden fuͤdlich von Formosa nur wenig Geschaͤfte gemacht.“
Heute sollte in der Stadthalle zu Manchester die Konferenz der nonkonformistischen Geistlichen eroͤffnet werden, die durch ein Cirkular von 28 derselben einberufen worden ist und den Zweck hat, auf Abschaffung der Korn⸗Gesetze hinzuwirken. Mehrere dieser Geistlichen haben schon vorher von den Gruͤnden, welche sie bewogen, der Konferenz beizutreten, offentlich Rechenschaft ab⸗ gelegt. Man glaubt, daß die Versammlung aus 800 — 1000 Personen bestehen werde. In einer Flugschrift, welche einer der Geistlichen uͤber den Zweck der Zusammenkunft publizirt hat, heißt es unter Anderem: „Moͤge Manchester, das den Ruhm hat, daß aus seiner Mitte diese Bewegung ihren Anfang genommen, im naͤchsten Monat mit einem Zusammenfluß weise ge⸗ lenkter Kraͤfte beehrt werden! Moͤge von dort aus ein Geist sich verbreiten, vor welchem die Zwillings⸗Ungeheuer des Monopols und des Pfaffenbetrugs gebaͤndigt in den Staub sinken.“ In⸗ deß hat dieser Plan auch im Schoße der dissentirenden Geistlich⸗ keit selbst manchen Widerspruch und Tadel gesunden. Nament⸗ lich hat der nonkonformistische Geistliche Wicksteed zu Leeds an den Secretair des Comités der in Manchester zu eroͤffnenden Konferenz in diesen Tagen ein Schreiben erlassen, worin er in gemaͤßigter, aber eindringlicher Sprache die Verirrung seiner Kol⸗ legen nachweist, indem er ihnen sagt, daß sie sich ungebeten in Dinge mischen wollten, die nur vor den Rath der Nation gehöͤr⸗ ten. Er bemerkt, daß die Frage von den Korngesetzen genau mit der Lehre von der Staats⸗Wirthschaft zusammenhaͤnge, diese aber sey gerade nicht das Studium, welchem die Geistlichen auf der Universitaͤt obgelegen; in derartigen Dingen sehe ein Laie oft weit klarer, und man werde darum wohl thun, das Unterhaus gewaͤhren zu lassen.
Die Beschaffenheit der Witterung ist fortwaͤhrend kalt und regnicht, und die Aerndte bleibt deshalb im Ruͤckstand. Indeß scheinen die Feldgewaͤchse durch Sturm und Regen doch nicht so stark gelitten zu haben, als man es im Allgemeinen glaubte. Der Weizen steht nach Maßgabe der Lokalitaͤt mehr oder weniger gut, doch wird diese Getraide-Art keine Mittel⸗Aerndte geben, und auch die Qualitaͤt wird nicht sehr gut ausfallen; Gerste verspricht Ue⸗ berfluß bei geringer Qualitaͤt; nicht der vierte Theil duͤrfte fuͤr die Brauereien geeignet seyn. An Erbsen ist ebenfalls Ueberfluß, sie haben aber im Stroh und Korn von der Naͤsse gelitten.
Zwischen England und den Vereinigten Staaten von La Plata soll, wie es heißt, eine Dampfschifffahrts⸗Communication ins Werk gesetzt werden.
Dem Admiral Stopford zu Ehren wird jetzt auch ein glaͤn⸗ zendes Fest in der Thatched⸗House⸗Tavern zu London vorbereitet. Nach dem Diner, welches ihm neulich in der Stadt Portsmouth gegeben wurde, lud man ihn auch in dem aͤlteren Theile dieser Stadt, in Portsea, zu einem Festmahl ein, bei dem Sir Edward Codrington den Vorsitz fuͤhrte. Admiral Stopford aͤußerte hier in seiner Dankrede unter Anderem: „Ich sehe hier viele tapfere Offiziere in Civilkleidern; wenn ich aber die Zeichen der Zeit ver⸗ stehe, so wird der Tag bald kommen, wo sie den Frack wegwer⸗ fen und die ruhmvolle Uniform anlegen werden, unter welcher mein Herz 60 Jahre lang schlug. Man sprach von der Waffen⸗ that vor St. Jean d'Acre. Hier bin ich meinem tapferen Freunde, Sir Thomas Hastings, gerechten Dank schuldig fuͤr das von ihm bei der Artillerie eingefuͤhrte System. Diesem Systeme konnten die Mauern von St. Jean d'Acre nicht wider⸗ stehen. Allen unseren jungen Seeleuten sage und wieder⸗ hole ich stets das Wort: Kanonen und immer Kanonen; ohne Geschuͤtz, Freunde, koͤnnt ihr mit gekreuzten Armen im Hafen Ich danke allen meinen Waffenbruͤdern fuͤr die gute b G Moͤge ich nie Einen von Euch einarmig oder mit einem Stelzfuß sehen; koͤmmt es aber dazu, so rechnet darauf, daß ich Alles thun werde, um Euch Ruhe zu bereiten im sicheren Hafen.“ Bekanntlich ist Admiral Stopford jetzt Gouverneur des Greenwich⸗Hospitals.
II London, 17. Aug. Bei der tiefen Ruhe, die in diesem Augenblicke in London herrscht, ist es kaum möglich, sich zu uͤber⸗ zeugen, daß in zwei Tagen das Parlament sich versammelt und eine große Veraͤnderung mit den Leitern und der Poliltik des Bri⸗ tischen Reichs eintreten wird. Die Gewißheit des Resultats ver⸗
mindert in der That das Interesse, das namentlich ein ungewis⸗
ser Ausgang erregt, und die einzige zu erwartende Aufregung wird darin bestehen, daß sich eine Volksmenge versammelt, nicht um einem Prozesse, sondern um einer Execution beizuwohnen. Der Pro⸗ ß der Whig⸗Regierung ist thatsächlich voruͤber, und es bleibt nur och uͤbrig, mit aller Feierlichkeit einer Parlaments⸗Sitzung das rtheil zu sprechen. SSe. Ich hoͤre so eben von einer hohen Autoritaͤt, daß die Kö⸗ igin das Parlament nicht in Person eroͤffnen wird ie sie es stets seit ihrer Thron⸗Besteigung gethan hart, und wenn as neue Parlament im Auftrage der Könzgim durch die Minister roͤffnet wird, so muß dies natäͤrlich zu allerlei Murhmaßungen