dem Großherzogthum dem Werthe dieser Artikel berechnet, zugelassen werden. An Stelle aller Abgaben des inneren Verkehrs, welche gegenwaͤrtig von den genannten Waaren erhoben werden, soll der Preußische Kauf⸗ mann oder der Kaufmann aus den uͤbrigen Staaten des Vereins, welcher sie einfuͤhrt, sey es, daß er solche am Orte der Ankunft verkauft, oder daß er dieselben in das Innere versendet, um sie dort zu verkaufen, eine anderweite Abgabe von Zwei vom Hundert entrichten. Wenn in der Folge diese Waaren im Innern oder nach Außen wieder verkauft werden, so soll keine mehrere Abgabe, weder von dem Verkaͤufer, noch von dem Kaͤufer, noch von dem⸗ jenigen, welcher, nachdem er dieselben gekauft, solche in das Aus⸗ land zu versenden wuͤnscht, verlangt werden.
Die Waaren, welche den alten Eingangszoll von Drei vom Hundert in einem Hafen entrichtet haben, sollen frei, von jeder Abgabe nach einem anderen Hafen gebracht werden duͤrfen, und erst dann, wenn dieselben dort verkauft oder von dort nach dem Innern des Landes gebracht werden, soll die anderweite Abgabe von Zwei vom Hundert entrichtet werden.
Es versteht sich, daß die Regierungen Sr. Majestaͤt des Koͤ⸗ nigs von Preußen und der uͤbrigen Mitglieder des Handels⸗ und Zoll⸗Vereins nicht beabsichtigen, sey es durch diesen oder durch irgend einen anderen Artikel des gegenwaͤrtigen Vertrages, Sich etwas Anderes, als was aus dem natuͤrlichen und bestimmten Sinne der gewaͤhlten Ausdruͤcke folgt, zu bedingen, oder in irgend einer Weise die Regierung Sr. Majestaͤt des Kaisers der Tuͤrkei in der Ausuͤbung Ihrer Rechte der inneren Verwaltung zu be⸗
hum Baden, dem Lurfärsanczam g0c- Boll⸗ und Handels⸗Ver⸗
„. . Froßerzogebum Sachsen, den Herzogthuͤ⸗
ins, — naͤmlich den Sachsen⸗Altenburg und Sachsen⸗Ko⸗
mern Sesn. Nans der Fuͤrstenthuͤmern Schwarzburg⸗Rudol⸗
und — 5essberehacfen, Reuß⸗Greiz, Reuß⸗Schleitz,
. Frne und Ebersdorf, — dem Herzogthum Nassau
hr Stadt Frankfurt. In Betracht dieser Veraͤnde⸗
Se. Majestaͤt der Koͤnig von Preußen, sowohl fuͤr
Namen der uͤbrigen Staaten, welche Mitglieder des
Handels⸗ und Zoll⸗Vereins sind, und Se. Kaiserliche Majestaͤt
e Sultan uͤbereingekommen, durch eine besondere und zusaͤtzliche
Aae die Handelsbeziehungen Ihrer Unterthanen von neuem zu
dnen und gleichzeitig in die unter Ihnen schon bestehenden Ver⸗
2 so wie in die neuen Stipulationen, die Vereinbarungen zwi⸗
1e uͤbrigen oben genannten Staaten und der hohen Pforte
lofzunehmen, Alles zu dem Zwecke, den Panbel zwischen den 8
derseitigen Staaten zu vermehren und den Austausch ihrer Er⸗
zeugnisse noch mehr zu erleichtern. 1 1“ Zu dem Ende haben zu Ihren Bevollmaͤchtigten ernannt:
Se. Majestaͤt der Koͤnig von Preußen, sowohl fuͤr Sich als
im Namen der uͤbrigen Staaten, welche Mitglieder des Deut⸗
schen Handels⸗ und Zoll⸗Vereins sind: 1 Allerhoͤchstihren Kammerherrn, außerordentlichen Gesandten und bevollmaͤchtigten Minister bei der hohen Pforte, Johann Karl
Allbert Graf von Koͤnigsmark, Ritter des Koͤniglich Preußischen Rieothen Adler⸗Ordens dritter Klasse mit der Schleife, des St. Johanniter-Ordens, Inhaber des großen Ordens des Nichani⸗ Iftihar und Ritter des Spanischen Ordens Karls des Dritten, Se. Kaiserliche Majestaͤt der Sultan:
Se. Excellenz Mustapha Reschid Pascha, einen der Wesire, Staats⸗ und Minister der auswaͤrtigen Angelegenheiten der hohen Pforte, Inhaber der mit diesem Range verbundenen In⸗ signien in Brillanten, Großkreuz des Ordens der Ehren⸗Legion,
schraͤnken, insoweit als diese Rechte nicht die Verabredungen der alten Vertraͤge oder die durch die gegenwaͤrtige Uebereinkunft den Preußischen und den Unterthanen der uͤbrigen Staaten des Ver⸗ eins und ihrem Eigenthume bewilligten Privilegien offenbar ver— letzen werden.
8 Artikel VI.
Die Preußischen Unterthanen und die der uͤbrigen Staaten s 88 des Handels⸗ und Zoll⸗Vereins oder ihre “ des Amerikanischen Ordens Isabella der Katholischen, des Bel⸗ in allen Theilen des Ottomanischen Reiches “ s gischen Leopold⸗Ordens, des Niederlaͤndischen Lowen⸗Ordens, Laͤndern eingefuͤhrten Waaren frei Handel treiben ärfens und
des Schwedischen Schwerdt⸗Ordens ꝛc. wenn diese Waaren bei ihrem Eintritt nur die Eingangs⸗Abg
welche, nachdem sie sich ihre Vollmachten gegenseitig mitgetheilt entrichtet haben, so soll dem Preußischen Kaufmann oder dem und dieselben in guter und gehoͤriger Form befunden haben, uͤber
1 Kaufmann der uͤbrigen Vereinsstaaten oder seinem Rechts⸗Nach⸗ die nachfolgenden Artikel uͤbereingekommen sind: “ folger freistehen, damit zu handeln, wenn 1 die anderweste Ab Artikel I. 8 gabe von Zwei vom Hundert entrichtet, wel “ fuͤr 8 7* ; ; b 8 „3„ zischen Pron⸗ kauf der eigenen, von ihm selbst eingefuͤhrten Waaren oder fuͤr Alle Punkte der bisherigen Handels⸗Vertraͤge zwischen Preu⸗ deren Versendung nach dem Innern, in der Absicht, solche dort ßen und der Hohen Pforte, 1e eteli 115 zu verkaufen, unkerworfen seyn wuͤrde. Nach Zahlung dieser Ab⸗ des Freundschafts⸗ und Handels⸗Vertrages un Fösde F 86 8 6 gabe sollen die Waaren frei von jeder anderen Abgabe seyn, welche (alten Styls), in so weit H“ . fernere Bestimmung auch den Waaren gegeben werden mag. der gegenwaͤrtigen Uebereinkunft befinden, werden aufrecht er alten, fuͤr immer bestaͤtigt und mit den daraus hervorgehenden gegen⸗ “ 8 9 “ seitigen Rechten und Pflichten auf alle uͤbrigen vorerwaͤhnten Keine Abgabe irgend einer Art soll von den 8 Staaten, welche den Handels⸗ und Zoll⸗Verein bilden, ausgedehnt. Bodens oder der Industrie der Staaten von Preußen und den Die Unterthanen und die Erzeugnisse des Bodens und der uͤbrigen Mitgliedern des Handels⸗ und Sole Wer ins, noch von den Industrie von Preußen und den uͤbrigen Staaten des Handels⸗ ihren Unterthanen gehdrigen und von dem Boden 88 der In⸗ und Zoll⸗Vereins, so wie die Preußischen Schiffe, sollen von dustrie eines anderen fremden Landes kommenden Waaren vor⸗ Rechts wegen in dem Ottomanischen Reiche die Ausuͤbung hgd aus erhoben werden, wenn diese beiden Gattungen “ welche den Unterthanen, den Erzeugnissen des Bodens und der zen Meeres passiren, sey es, daß jene Waaren durch dies Meer⸗ Industrie und den Schiffen jeder anderen meist beguͤnstigten Na⸗ engen auf denjenigen Schiffen passiren, in welchen g. 8 sich tion zugestanden sind oder in der Folge zugestanden werden bis dahin befunden haben, oder “ auf andere Sehife moͤchten. 8 umgeladen, oder, vor dem anderweiten Verkaufe, fuͤr eine be⸗ Artikel I. 11“ ¹ stimmte Zeit an das Land gesetzt werden, um an Vord anderer Die Unterthanen Sr. Majestaͤt des Koͤnigs von Preußen Schiffe gebracht zu werden und ihre, Reise fornzufezen. und die der uͤbrigen Mitglieder des Handels⸗ und Zoll⸗Vereins Alle Waaren, welche in die Tuͤrkei 119,1hes üich oder ihre Rechts⸗Nachfolger sollen in allen Theilen des ö“ nach anderen Laͤndern gebracht zu werden, di 1I1 schen Reiches alle Gegenstaͤnde ohne Ausnahme, moͤgen es Erzeug— Haͤnden des Einfuͤhrenden bleiben und von iesem 1 1b nisse des Bodens oder der Industrie dieses Landes seyn, kaufen Ländern versendet werden, um dort verkauft zu wer en, so en duͤrfen, sey es in der Absicht, damit Handel im Innern treiben nur die erste Eingangs⸗Abgabe von Drei vom Hundert ’“ zu wollen, oder selbige auszufuͤhren. Die Hohe Pforte verpflichtet ohne daß man dieselben unter irgend einem Vorwande anderen sich ausdruͤcklich, alle Monopole, welche die Produkte des Acker⸗ Abgaben unterwerfen darf. baues und die uͤbrigen Erzeugnisse ihres Reiches, welchen 8 868 — Artikel VIII. seyn moͤgen, betreffen, abzuschaffen, so wie Feh Die von den Preußischen Handels⸗Schiffen bei ihrer Durch⸗ der Teskeres Verzicht leistet, welche von den Orts⸗Behoͤrden Behuf fuhr durch die Dardanellen und durch den Bosporus nachge— suchten Fermans sollen ihnen stets in der Weise behaͤndigt wer—
des Ankaufs dieser Waaren oder des Transports der gekauften von enem Orke zum andeven eroeten E1212 den, daß daraus so wenig Aufenthalt wie moͤglich entsteht. ArtiIX.
welcher von irgend einer Behoͤrde E11“ 8 1 reußische erthanen oder die der uͤbrigen Mitglieder de Prrübsshen ergedületereäns zu zwingen, sich mit dergleichen Er⸗ Die Hohe Pforte genehmigt, daß die in Folge gegenwaͤrtiger 8G 1 t Uebereinkunft erlassenen Verordnungen in allen Theilen des Ot—⸗ tomanischen Reiches, das heißt, in den in Europa und Asien bele⸗
laubniß⸗Scheinen oder Teskeres zu “ 08 8 er Vertraͤge angesehen werden, und die Hohe Pforte wir da⸗ in d vopa 1hg öö 5 genen Besitzungen Seiner Kaiserlichen Majestaͤt des Sultans, in Aegypten und in den uͤbrigen der hohen Pforte gehoͤrigen
sofort mit Strenge alle Wesire oder andere ““
che Verletz Last faͤllt, bestrafen, und sie wird die Preu— 1 n den b b 11414“*“*“ Theilen von Afrika, in Ausfuͤhrung kommen, und daß selbige auf alle Klassen Ottomanischer Unterthanen Anwendung finden.
ßischen Unterthanen, so wie diejenigen der uͤbrigen Staaten des Artikel
Vereins, wegen der Verluste oder Beschwerungen, welche dieselben erweislich erfahren haben, schadlos halten. 2. In Gemaäͤßheit der zwischen Preußen und der Hohen Pforte bestehenden Gewohnheit, und um jeder Schwierigkeit und je—
Artikel III. ie reußi eute uͤbrigen Staaten 1 Die Preußischen Kaufleute und die der uͤbrige 8 11111““ Preußischen Unterthanen in die Tuͤrkei eingefuͤhrten oder
des Handels⸗ und Zoll⸗Vereins oder g vhn
folger, we irgend ein Erzeugniß des Bodens oder der rt Sa. ““
ase ürke 3 89 n werden, um solches aus den Ottomanischen Staaten ausgefuͤhrten Gegenstaͤnde vor—
a he. lle vierzehn Jahre in der Kenntniß des Han⸗
fuͤr den Verbrauch im Innern des Ottomanischen Reiches wieder zubeugen, sind alle vierzehn Jahr der Ken
1 dels beider Laͤnder erfahrene Kommissarien ernannt worden, um durch einen Tarif den Betrag an Gelde in der Muͤnze des
zu verkaufen, sollen bei dem Ankauf oder n dem Verkauf 8
selben Abgaben zahlen, welche unter gleichen Umstaͤnden von den Lar ea ahʒabe da Wee e aͤnnische erthanen oder von den meist beguͤnstigten Großherrn festzustellen, welcher als Abgabe D n . 1— 8 dert von dem Werthe jedes Gegenstandes gezahlt werden soll. Da nun der Zeitraum der vierzehn Jahre, waͤhrend welcher der letzte
Rajas, welche sich mit dem Handel im Innern beschaͤftigen, ent⸗ Tarif in Kraft seyn sollte, abgelaufen ist und schon vor einiger
richtet werden. 8 E Artikel IV. 0. Tuͤrkei Zeit K issarien zur Feststellung eines neuen Tarifs ernannt Jedes Erzeugniß des Bodens oder der Industrie der Tuͤrkei eit Kommissarien Fej lung 8 4 8 saedi⸗ Fa worden sind, so ist man uͤbereingekommen, daß der Tarif, uͤber
soll, wenn es fuͤr die Ausfuhr gekauft ist, frei von jeder Art von st man 1 E““ welchen dieselhen sich einigen werden, fuͤr die Preußischen Unter⸗
sechsundzwanzigsten Schaban Ein Tausend Zwei Hundert Sechs
und Funfzig).
Berichtigung. Im vorgestrigen Blatte der Staats⸗Ztg., S. 1023, Sp. 1, 3. 21, statt: „Genf“ lies: Freiburg; im gestrigen Blatte, S. 1031, Sp. 3, Z. 18 v. u., statt: „Nassau“ lies: Baden.
Zur Galvano⸗Plastik. (Eingesandt.)
In Nr. 220. der Allgem. Preuß. Staats⸗Zeitung vom 10. d. M. ist in einem Schreiben aus Leipzig davon die Rede, daß die Galvano⸗Plastik eine neue Anwendung zur Darstellung von Matri zen fuͤr die Schriftgießerei erhalten habe, und ist dabei eines der aͤltesten und beruͤhmtesten typographischen Institute in Deutschland lobend erwaͤhnt worden. Ganz bei Seite gestellt, ob in anderen Schriftgießereien, wie wohl nicht zu zweifeln seyn moͤchte, die Jacobi⸗ sche Erfindung auch schon zu diesem Zwecke angewendet worden sey, laͤßt sich eine andere Bemerkung jedoch nicht unterdruͤcken. Es heißt naͤmlich dort unter Anderem: 8 88 „Auf diese Weise werden die vortrefflichen Englischen und Fran⸗ zoͤsischen Lettern mit Leichtigkeit und ohne große Kosten nachge⸗ bildet, da es nur des Ankaufs eines Exemplars derselben bedarf, um dieselben vermoͤge des bekannten galvanischen Prozesses und der dadurch gebildeten Matrizen zu vervielfaͤltigen, und zwar in der ganzen Schaͤrfe und Vollkommenheit des Sriginals.“ Ist nun solche Nachbildung nicht zu denen zu rechnen, die man dem unerlaubten Nachdruck gleichzustellen hat? Um schoͤne Schrif⸗- ten darzustellen, mußten bis jetzt große Kosten auf den Schnitt der Stahlstempel verwendet werden, die besonders bei den jzetzt vielfach in Anwendung kommenden verzierten Titelschriften oft so bedeutend sind, daß durch den Guß selten die Verzinsung des angelegten Kapi⸗ tals erzielt werden kann, geschweige eine Erstattung desselben. Ist es einer anderen Schriftgießerei nun erlaubt, sich auf galvano⸗ plastischem Wege eben so scharfe und ungleich wohlfeilere Matrizen zu verschaffen, als die Abschlaͤge des Original⸗Stempels sind, so leuchtet von selbst ein, daß auf diese Weise eine Konkurrenz nicht mehr bestehen kann, der erste Aequirent also an seinem Eigenthum verletzt worden ist. Diejenigen Schriftgießerei⸗Besitzer, die sich durch Anschaffung von Original⸗Lettern auszeichnen wollen, muͤssen daher sehr behutsam zu Werke gehen, wenn sie sich dem nicht aus⸗ setzen wollen, und moͤchte ihnen ganz besonders anzuempfehlen seyn, sich eine Schriftmasse zu bereiten, von welcher das Abnehmen gal⸗ vanoplastischer Matrizen nicht mehr moͤglich ist. Der Vortbeil die⸗ ser Methode geht dadurch fuͤr die Schriftgießerei keineswegs verlo⸗ ren, denn statt der bis dahin gebraͤuchlichen Stahlstempel, die beim Einpraͤgen noch oft dem Zerspringen ausgesetzt waren, kann man jetzt Patrizen von Kupfer oder sogar von der gewoͤhnlichen Schrift⸗ masse anfertigen, und sich von diesen fast eben so scharfe Matrizen als bisher verschaffen.
Dauer der Eisenbahnkahrten am 21. August 1841. Abgang
Abgang
von
Zeitdauer
Berlin. St. M.
8 Uhr Morgens... 41 [Um 6 ½ Uhr Morgens... 42 11 - Vormittags . 40 — 9 ½ Vormittags. 42 2 - Nachmittags 42 - 12 ½ Nachmittags 44 3 - Nachmittags 40 2 4; Nachmittags 43 6 - Abends... 40 — 7 ½ Abends... 40 10 - Abends.. 54 — 8 ½ Abends... 55
Zeitdauer von
M. Potsdam.
Meteorologische Beobachtungen.
Abends 10 Uhr.
Luftdruck.... 337,20 Par. 335,31“ Par. 335,,4 Tag Luftwärme... 13,80 R. + 23,1 p 17, Thaupunkt. .. + 1 1,2 n. + 15,90 R. —+ 15 Dunstsättigung 82 pCt. 59 pCt. 3 Wetter heiter. heiter. — 0. 080. 080. Wolkenzug. .. — 080. — Tagesmittel: 335,99“ Par. + 18,10 h... + 14,0° R.. Abends 10 Uhr Wetterleuchten in WNW.
1841. 21. August.
Nach einmaliger Beobachtung.
Nachmittags 2 Uhr.
Morgens 6 Uhr.
Par. Auellwärme 8,50°0 R.
5 °R. Flusswärme 16,909 K.
0 R. Bodenwärme 17,4 , R.
pCt. Ausdünstung 0,049 Rh. . Niederschlag 0.
Wärmewechsel + 23,3°. + 12,1°.
75 pct. 0so.
Auswärtige Börsen. Amsterdam, 18. Juli. Niederl. wirkl. Schuld 521¹2. 5 % do. 100 ¼. Kanz. Bill. 25 ⅞. 5 ½ Span. 18 ½. Passive. —. Ausg. —. Zinsl. —. Preuss. Sch. —. Pol. —. Oesterr. —. Hamburg, 20. Aug. Bank-Aetien 1595. London, 17. Aug. Cons. 3 % 89 ⁄. Belg. 102 ½. Passive 4 ½. Ausg. Sch. 9 ¾. 2 ½ % IHoll. 518. 5 % Port. 29 ¾4. b Engl. Russ. 114 ¾. Bras. 67 ½. Columb. 20 ½. Mex. 25 %⁄. Peru 15. Chili 63. Pa ris, 17. Aug. 5 ½ Rente fin eour. 116. 50. 3 ½ Rente fin cour. .50. 5 % Neapl. fin cour. 104. 20. 5 % Span. Rente 20 ½. Passive —. Port. —. Wien, 17. Ang. 5 ⅛ Nat. 106 ;½. 4⁄ 97 ½. 3 % 75 ⅛. 2 ½ —. Bank-Actien 1600. Aul. de 1834 136 ½. de 1839 210.
Präm. Rngl. Russ. 108 ¼. Neue Aunl. 195.
5½ —. 0
Königliche Schauspiele. 8 Montag, 23. Aug. Im Schauspielhause: Symphonie von L. v. Beethoven. Hierauf: Iphigenia auf Tauris, Schauspiel in 5 Abth., von Goͤthe. Dienstag, 24. Aug. in 2 Abth., Musik von Mozart. vom Großherzogl. Hoftheater zu Karlsruhe: Donna Anna, als
Im Opernhause: Don Juan, Oper
Belastung und Abgabe durch die Preußischen oder durch die B 1 F wa zh
Faufeams der ubrigen Stoate des Phgng⸗ und I.lehehie thanen und fuͤr die der uͤbrigen zum ö1 8 Tö
oder durch ihre Rechts⸗Nachfolger nach einem zur Verschiffung gehoͤrigen Staaten sieben Jahre hindurch, Fe Seh er Fesi
geeigneten Orte gebracht werden. Dort angekommen, soll es beim stellung an gerechnet, in Kraft bleiben soll. SI 8 8
Eingange eine ein⸗ fuͤr allemal bestimmte Abgabe von Neun vom jeder der hohen kontrahirenden Theile das ech h 68 “
Hundert seines Werthes entrichten, an Stelle der alten Abgaben Revision des Tarifs anzutragen; wenn aber waͤhren er se hs des innern Verkehrs, welche durch die gegenwaͤrtige Uebereinkunft Monate, welche dem Ablaufe der sieben ersten DJahre ß gen. 88
aufgehoben werden. Bei seinem Ausgange soll es die schon von der der eine noch der andere Theil von dieser Erlau 8 Ge i9
Alters her festgesetzte und auch gegenwaͤrtig beibehaltene Abgabe macht, so soll der Tarif ferner auf sieben andere Jahre in gesetz⸗
von Drei vom Hundert entrichten. Es versteht sich jedoch, daß je⸗ licher Kraft bleiben, von dem der Artikel, welcher an dem Verschiffungs⸗rte fuͤr die Ausfuhr abgelaufen sind, und eben dasselbe soll am gekauft ist und bereits bei seinem Eingange die innere Abgabe Periode von sieben Jahren stattfinden.
entrichtet hat, ferner nur der urspruͤnglichen Abgabe von Drei vom Schluß.
Hundert unterworfen seyn soll.
8 Artikel V.
38 Jedes Erzeugniß des Bodens oder der Industrie von Preu⸗ ßen oder von den uͤbrigen Staaten des Handels⸗ und Zoll⸗Vereins und alle Waaren jedweder Art, welche zu Lande oder zu Wasser
us anderen Laͤndern durch Preußische oder durch Unterthanen
er uͤbrigen Staaten des genannten Vereins eingefuͤhrt werden, sollen in allen Theilen des Ottomanischen Reiches, ohne b ine Ausnahme, gegen eine Abgabe von Drei vom Hundert, nach sen
S 8 8
aller betheiligten Regierungen vorgelegt
publizirt und in Ausfuͤhrung gebracht werden.
. b ehnten — Geschehen zu Konstantinopel den zweiundzwanziasten
Tage an gerechnet, wo die ersten Ende jeder folgenden
Die gegenwaͤrtige Uebereinkunft soll sofort zur Ratification WWECEC“ und die Ratifications⸗
uUrkunden sollen binnen vier Monaten von heute ab, oder, wenn es seyn kann, noch fruͤher, zu Konstantinopel ausgewechselt werden. Dieselbe soll sofort nach Auswechselung der Ratifications⸗Urkunden Oktober
Ein Tausend Acht Hundert und Vierzig (und der Hedschra den
Gastrolle und Herr Krause, vom Koͤnigl. Hoftheater zu Muͤnchen: Leporello, als letzte Gastrolle. Dlle. Gruͤnbaum: Zerline.)
Königsstädtisches Theater.
Montag, 23. Aug. (Italienische Opern⸗Vorstellung.) I Kje nell' imbarazzo. (Der Hofmeister in Verlegenheit.) Opera buff- in 2 Atti. Musica del Maestro Gaetano Donizetti.
Preise der Plaͤtze: Ein Platz in der Orchester⸗Loge 1 Rthlr. 10 Sgr. Ein Platz in den Logen und im Balkon des ersten Ranges 1 Rthlr. u. s. w.
Textbuͤcher, in Italienischer und Deutscher Sprache, sind im Ee“ und Abends an der Kasse à 5 Sgr. zu haben.
Dienstag, 24. Aug. Die Reise auf gemeinschaftliche Kosten Posse in 5 Akten, von L. Angely. Theater zu Hamburg: Brennicke, als Gast.)
Der Anfang dieser Vorstellung ist um halb 7 Uhr. G
Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen. Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei.
mung von Mahon. — Vermischtes. — Boulogne. deer Napolcons⸗Saͤule. — Briefe aus Paris.
(Mad. Fischer⸗Schwarzbock, 8
(Herr Plock, vom Stadt⸗
igemn
Preußische
Fns RHlhI . 70 niint bn
8E1““
Allgemeine
ö“
E1 2 9 * 1 qem M in rien; Heh bh nam id s Sg it et, e9899u “
Amtliche Nachrichten. b
Rußland. St. Petersburg. Errichtung großer Muster⸗Meie⸗ reien. — Wasser⸗Heilanstalt.
Frankreich. Paris. Die Registrirung hat ihren ruhigen Fort⸗ gang. — Weitere ministerielle Erklärung daruͤber. — Finanzielles. — Widerlegung der Geruͤchte uͤber die von Spanien verlangte Raͤu⸗
ec. Einweihung
A 3 us Po (Die Emancipation
dder Sklaven in den Franzoͤsischen Kolonicen; Frankreichs Absichten
auf die Balearischen Inseln. — Geringe Resultate des Feldzuges in
Algier; General Bugeaud; Toulouse und die Anleihe. — General Rumigny; Diplomatisches und Militairisches.)
Großbritanien und Irland. London. Ruͤckkehr der bedeutenden Staatsmaͤnner nach Tondon zur Eroͤffnung des Parlaments. — Ministerielle Politik dem neuen Parlament gegenuͤber. — Ernen⸗
nungen. — Harvey’s Abreise nach Neufundland. — Depesche Lord
FJohn Russell’s uͤber Kanada's Verwaltung. — Maßregel gegen den
Stklavenhandel in Cuba. — Zertheilung Central⸗Amerika's. — Re⸗
olution in Bolivien. — Vermischtes. — Brief aus London.
(Politischer Charakter der Getraide⸗Frage; das wahrscheinliche Be⸗ nehmen der Whigs bei Eroͤffnung des Parlaments; O’Connell; Nord⸗Amerika.)
IIö Haag. Luxemburgs Bundes⸗Kontingent und Zoll⸗
nschluß.
Belgien. Bruͤssel. Eine Kommission von drei Mitgliedern be⸗ giebt sich nach Paris. —
Deutsche Bundesstaaten. Kassel. Letzte Sitzung der Staͤnde. Landtags⸗Abschied. — Coͤthen. Eroͤffnung der Eisenbahn bis Kos⸗ wig. — Schreiben aus Frankfurt. (Personal⸗Nachrichten ; Boͤrse.)
Portugal. Designirter Gesandter fuͤr Wien. — Erdstoͤße.
Arabien. Sinkendes Ansehen der Pforte.
Inland. Danzig. Dampfschifffahrt. — Getraide-Verschiffungen. — Strom⸗Versicherungs⸗Verein.
Ueber die Theilung des Silbergroschens.
Amtliche Uachrichten. 8 8 Kronik des Tages.
Se. Majestaͤt der Koͤnig haben Allergnaͤdigst geruht:
Dem Kreis⸗Direktor von Falkenstein zu Leipzig den Ro⸗ then Adler⸗Orden dritter Klasse und dem Chef des Polizei⸗Amts, Stadtrath Stengel daselbst, den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; so wie dem Zimmer⸗Gesellen Friedrich August Stre—⸗ low zu Stettin die Rettungs⸗Medaille mit dem Bande zu ver⸗ leihen; ferner 8
Den Professor an der hiesigen Friedrich⸗Wilhelms⸗Universitaͤt Dr. Ranke zum Historiographen des Preußischen Staates; so wie den Professor Dr. Preuß zum Historiographen der Bran⸗ denburgischen Geschichte; ferner 1
Den Landschafts⸗Rath, Rittergutsbesitzer Graf von Dohna⸗ Wesselshoͤfen auf Freudenberg, zum Landrath des Insterburger Kreises, im Regierungs⸗Bezirk Gumbinnen; und
Den Medizinal⸗Assessor Dr. Wegeler zum Medizinal⸗Rathe und Mitgliede des Medizinal⸗Kollegiums zu Koblenz zu ernennen.
dMNuuß grr d. nn G — “ Bekannemachung. I Die von dem unterzeichneten Koͤniglichen Kredit-Institute fuͤr Schlesien unterm 28. September 1838 auf das Rittergut Pohlom im Rybniker. Kreise ausgefertigten Pfandbriefe B., und zwar: Nr. 453 üͤber 1000 Thlr. Nr. 1317 und 1318, à 500 Thlr. Nr. 3614, 3615, 3616, 3618 und 3619, à 200 Thlr. Nr. 6478 bis einschließlich 6489, à 100 Thr. Nr. 11419, 11420, à 50 Thlr. Nr. 22330, 22331 und 22332 à 25 Thlr. sind von dem Schuldner aufgekuͤndigt worden und sollen gegen an— dere dergleichen Pfandbriefe gleichen Betrages eingetauscht werden. Den §§. 50. u. 51. des Gesetzes vom 8. Juni 1835 (G. S. Nr. 1619) zufolge, werden daher die gegenwaͤrtigen Besitzer der oben bezeichneten Pfandbriefe B. hierdurch aufgefordert, die letzte⸗ ren nebst den dazu gehoͤrigen laufenden Coupons Series II. Nr. 2
S-I. *
Zeitungs-Uachrichten. C111““*“ Rußland und Polen.
L““ 11“
St. Petersburg, 15. Aug. Zur Vervollkommnun aller Zweige der Landwirthschaft in Rußland uͤberhaupt, und unter den Kron⸗Bauern insbesondere, durch Hinweisungen auf augenschein⸗ liche Beispiele und Erfahrungen und Bildung von jungen Leuten, ist der Minister der Reichs⸗Domaninen mit einer Vorstellung zur Errichtung von Lehr⸗Meiereien in denjenigen Gouvernements und Provinzen des Reichs, welche durch Klima, Boden und Lebensart der Bauern wesentlich von einander verschieden sind, beim Reichs⸗ rathe eingekommen. Nach dem daruͤber in der allgemeinen Ver⸗ sammlung des Reichsrathes erfolgten Gutachten haben Se. Ma⸗ jestaͤt der Kaiser befohlen, zuvoͤrderst fuͤnf Meiereien zu errichten, und zwar: a) eine noͤrdliche Lehr⸗Meierei fuͤr die Gouverne⸗ V ments Olonez, Archangelsk und fuͤr die noͤrdlichen Theile von Wologda und Nowgorod; b) eine nordoͤstliche Meierei fuͤr die Gouvernements Wiatka, Perm und den suͤdöstlichen Theil des Gouvernements Wologda; c) eine suͤdoͤstliche Meierei fuͤr die Gouvernements Saratoff, Astrachan und Orenburg; d) eine Cen— tral⸗Meierei fuͤr die Gouvernements Tamboff, Woronesch, Pensa, Orel, Raͤsan und Tula; e) eine suͤdwestliche Meierei fuͤr die Gouvernements Kurßk, Charkoff, Poltawa, Tschernigoff und einen Theil des eeeee be Kiew.
Hier ist jetzt eine Wasserheil⸗Anstalt nach Priesnitzscher Me⸗ thode errichtet. Die Anstalt befindet sich, 1 der 1e b- Herrn Dr. Roͤmer, in einem zweistoͤckigen Gebaͤude, das auf Kaͤh⸗ nen vor dem Sommer-Garten erbaut und mit allen noͤthigen Apparaten reichlich ausgestattet ist.
Frankreich.
Paris, 18. Aug. Der Messager enthaͤlt folgende Nach⸗ richten aus dem Suͤden Frankreichs: „In Toulouse hat vor⸗ gestern die Registrirung wieder begonnen und ist den ganzen Tag uͤber fortgesetzt worden. Es hatten sich einige Haufen gebildet, um dieselbe zu verhindern; sie drohren den Steuer⸗ und Mairie⸗ Beamten; bei dem Erscheinen der Truppen loͤsten sie sich auf. Auch gestern hat die Registrirung, wie auf telegraphischem Wege gemeldet wird, fortgedauert. Die Volkshaufen werden leicht aus⸗ einander getrieben.
48
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bis 10 in Breslau bei dem Handlungs⸗Hause Ruffer & Comp. zu praͤsentiren und in deren Stelle andere Pfandbriefe B. gleichen Betrages in Empfang zu nehmen. BDBeerlin, den 24. Juni 1841. Koͤnigl. Kredit⸗Institut fuͤr Schles 11“ Q—— 8 1114“4“”“ Die Kandidaten der Baukunst, welche entweder in dem zwei⸗ ten diesjaͤhrigen Termine die Vorpruͤfung als Staats⸗Baumeister oder Bau⸗Inspektoren, oder welche bis zum April k. J. die muͤnd⸗ liche Pruͤfung als Privat⸗Baumeister abzulegen beabsichtigen, wer⸗ den hiermit aufgefordert, vor dem 15ten k. M. sich schriftlich bei uns zu melden, worauf den Ersteren das Weitere eroͤffnet und den Letzteren der Termin bezeichnet werden wird, der zu ihrer Pruͤfung in den Naturwissenschaften angesetzt ist. Meldungen, die nach dem 15ten k. M. eingehen, koͤnnen nicht mehr beruͤcksich⸗ tigt werden. Berlin, den 21. August 1841. daah Dnr. Koͤnigl. öber⸗Bau⸗Deputation. 8
Angekommen: Der General⸗Major und Commandeur der 8ten Division, von Hedemann, von Erfurt.
Der Wirkliche Geheime Ober⸗Finanz⸗Rath und General⸗Di⸗ rektor der Steuern, Kuhlmeyer, von Teplitz.
Abgereist: Se. Excellenz der Koͤniglich Wuͤrttembergische Minister der auswaͤrtigen Angelegenheiten, Graf von Berol⸗ dingen, nach Dresden. 8 8 44
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Wenn auch einige Personen ihre Thuͤren ver⸗ schließen, so werden dieselben doch von der bei weitem groͤßeren Anzahl geoͤffnet. Herr Moritz Duval hat eine Verordnung an⸗ schlagen lassen, welche jede Zusammenrottirung verbietet. — Eine gestern aus Bordeaux eingetroffene telegraphische Depesche mel⸗ det, daß dort und in dem ganzen Gironde⸗Departement die tiefste Ruhe herrsche. — ohne Widerstand begonnen. — In Villeneuve d'Agens ist vorgestern der Praͤfekt des Departements des Lot und Garonne eingeruͤckt, ohne auf den mindesten Widerstand zu stoßen. Die Behoͤrden sind wieder eingesetzt worden, und die Justiz instruirt. Die Stadt ist vollkommen ruhig.“
Außerdem enthaͤlt der Messager nachstehenden Artikel: „Der Widerstand, auf den die Operation der Registrirung in ei⸗ nigen Departements stoͤßt, nimmt einen neuen Charakter an. Es ist jetzt augenscheinlich, daß die heftigsten Fractionen der republi⸗ kanischen und der legitimistischen Partei sich dieses Vorwandes bedienen, um in gewissen Lokalitaͤten gemeinschaftlich auf den Geist der Bevoͤlkerungen einzuwirken. Diese anfangs heimliche, jetzt fast offentlich betriebene Einwirkung hat sich hauptsaͤchlich im Suͤ⸗ den fuͤhlbar gemacht, wo einige schlechte Leidenschaften noch nicht ganz erloschen sind. Es haben sich ploͤtzlich in mehreren Depar⸗ tements politische Emissaire gezeigt. Ueberall, wo Unordnungen ausbrachen, zeigten sich Maͤnner in den Straßen, die durch die Exaltation ihrer feindseligen Meinungen bekannt sind; sie regten die Gemuͤther durch ihre Reden auf und suchten in der Menge die groͤbsten Luͤgen zu verbreiten. Moͤgen die guten Buͤrger gegen
sich der Zug nach der ir 1 1 ement diet die National⸗Garden aller umliegenden In Perpignan hat gestern die Registrirung Marine⸗Soldaten der Kaiserlichen Garden in ihren alten Unifor⸗
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1 . großen Summe, wie die Kammern sie votirt haͤt⸗ ten, nicht mehr beduͤrfe.
Im Constitutionnel liest man: „Wir hatten den Tou⸗ loner Journalen nacherzaͤhlt, daß die Spanische Regierung Frank⸗ reich aufgefordert habe, das Hospital auf der Insel Mahon zu raͤumen. Ein Pariser Journal hatte diese Nachricht mit dem Bemerken bestaͤtigt, daß unserem Minister der auswaͤrtigen Ange⸗ legenheiten bereits eine offizielle Anzeige zugegangen sey. Die mi⸗ nisteriellen Journale, weit davon entfernt, diese Angabe zu wider⸗ legen, bedienten sich derselben als ein Argument, um zu beweisen, welche uͤbelwollende Gesinnungen Espartero gegen Frankreich hege, und um ihre Feindseligkeiten gegen denselben zu rechtfertigen. Da die Organe der Regierung eine solche Sprache fuͤhrten, so hielten wir die Thatsache fuͤr wahr und haben uͤber ein so unmenschliches Verfahren die Betrachtungen ausgesprochen, welche es natuͤrlich einfloͤßen mußte. Jetzt aber muͤssen wir erklaͤren, daß eine Person, die in der Lage ist, die Handlungen der Spanischen Regierung aus erster Hand zu erfahren, uns die Versicherung gegeben hat, daß die Thatsache durchaus falsch sey, daß Espartero niemals daran gedacht habe, unsere Verwundeten aus dem Hospital zu vertreiben, welches er sich gluͤcklich schaͤtzt, ihnen auf dem halben Wege nach Frankreich haben anbieten zu koͤnnen, und daß er es als eine Verleumdung betrachte, wenn man ihm eine so gehaͤssige Meinung andichte.“
Der See⸗Minister hat, wie es heißt, nach Brest den Befehl ertheilt, um unverzuͤglich zwei Linienschiffe nach Nord⸗Amerika unter Segel gehen zu lassen. Man behauptet, daß die Moͤglich⸗ keit eines Bruches zwischen England und den Vereinigten Staa⸗ ten die Regierung veranlaßt, einige Kriegsschiffe nach jenen Ge⸗ waͤssern zu senden, um im Nothfall die Franzoͤsischen Interessen wahrzunehmen.
Herr Villemain hat gestern bei Gelegenheit der stattgehabten Preis-Vertheilung ein großes Diner gegeben, zu welchem die Beamten der Universitaͤt, der Erzbischof von Paris, der Seine⸗ und der Polizei⸗Praͤfekt, mehrere Mitglieder des Munizipal⸗Con⸗ seils und eine große Anzahl der jungen Laureaten eingeladen waren.
Boͤrse vom 18. August. Die Nachricht, daß Herr Hu⸗ mann vor der Hand nicht an den Abschluß der neuen Anleihe denke, verhinderte ein ferneres Sinken der Course; aber das Stei⸗ gen war wegen der gaͤnzlichen Geschaͤftsstille nur unbedeutend.
Boulogne, 16. Aug. Gestern von fruͤh Morgens an wa— ren alle Straßen und Plaͤtze, durch die sich der Zug nach der Saͤule begeben muß, mit Fahnen, Blumen und Emblemen aller Art festlich geschmuͤckt. Um 10 Uhr traten die Linientruppen und die National⸗Garde unter das Gewehr, und gegen 12 Uhr setzte Saͤule zu in Bewegung. Voran gingen
—
Staͤdte, dann folgten die
nen, und hinter ihnen fuhr ein prachtvoll verzierter Triumph⸗Wa⸗
gen, auf dem eine Fama stand, welche die goldene Lorbeerkrone in Haͤnden hielt, die die Stadt Boulogne dem Kaiser geweiht hatte. Dicht nant Corbineau zwischen und Gourgaud; menter Civil⸗Behoͤrden in corpore, und Truppen⸗Abtheilungen schlossen den Zug. Bei der Saͤule angekommen, bewegte sich der Zug rund um dieselbe und stellte sich dann an den im Voraus bestimmten Plaͤtzen auf. sonen, sowohl Franzosen als Auslaͤnder, zugegen. (chen des gen, welche die Statue des Kaisers noch bedeckte. Augenblicke ertoͤnten Kanonen⸗Salven, die Musik⸗Corps aller Re
gimenter stimmten einen militairischen Marsch an, und mehrer
Minnuten lang erdroͤhnte die Luft von dem Rufe: „Es lebe der Keiser!“ Hierauf uͤberreichte der Maire von Boulogne dem Ge⸗
neral Corbineau die oben erwaͤhnte Lorbeer⸗Krone mit Worten: „General! die Stadt Boulogne hat mich beauftragt
hinter diesem General⸗ Lieute⸗ Galbois aller Regi⸗
saͤmmtliche
Wagen ging der den General⸗ Lieutenants hierauf folgten die Obersten
der Militair⸗Division. Dann kamen
Es waren in diesem Augenblick uͤber 60,000 Per⸗ d Auf ein Zei⸗ Generals Corbineau wurde nun die Leinwand weggezo⸗
In demselbe
folgenden
jene Einfluͤsterungen des Partei⸗Geistes auf ihrer Hut seyn; moͤgen Ihnen diese Krone, die Huldigung ihrer Erkenntlichkeit fuͤr di sie den treulosen Worten mißtrauen, die man aussaͤet, in der Hoff⸗ Wohlthaten, mit denen Napoleon sie uͤberhaͤuft hat, zu uͤberreichen,
nung, sie zu ohnmaͤchtigen, aber beklagenswerthen Manifestationen u zu verleiten. Muͤssen wir noch einmal wiederholen, was wir n
8 e . : 8 ö „ . -—2 „ 5 schon uͤber den Charakter und uͤber die Wirkungen der Registri⸗ treue Gefaͤhrte seines Ruhmes und seiner Arbeiten war.“
rungs⸗Maßregel gesagt haben? aus unschuldige Maßregel, welche die Kammern angeordnet ha⸗ ben, und welche die Regierung nicht umhin konnte auszufuͤhren. n Der Zweck und die Wirkung derselben ist, den Kammern und ei den General⸗Conseils zu einer neuen gleichmaͤßigeren Vertheilung der Steuern Aufklaͤrungen zu geben. Die Kammern hatten das Recht, diese Aufklaͤrungen zu verlangen; aber sie sind eben so we⸗ nig wie die General⸗Conseils gehalten, sich derselben zu bedie⸗ nen. Die Steuer-Auflage ist ein durchaus anderer Akt, der von der Registrirungs⸗Maßregel ganz unabhaͤngig ist,
Es ist eine vorbereitende, durch⸗ General Corbineau, der bis zu Thraͤnen geruͤhrt war, nahm die Krone und begab sich, unter dem abermaligen Donner der Ka⸗
Kantate ausgefuͤhrt, nung wieder in Bewegung und begab sich in die Kirche, wo der Kardinal Latour d' Auvergne den Segen ertheilte. 8 die Stadt erleuchtet, artige Feuerwerke abgebrannt. gluͤcksfall stoͤrten ein Fest, welches allen denen, die
nd bittet Sie, dieselbe am Fuße der Saͤule niederzulegen. Nie nand ist dieser edlen Mission wuͤrdiger, als derjenige, der der ge Der
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onen, in das Innere der Saͤule.
Als er seinen Platz wieder ngenommen hatte,
wurde eine zu dieser Feierlichkeit komponirt dann setzte sich der Zug in derselben Ord⸗
G Abends wa und auf mehreren Punkten wurden groß Keine Unordnung und kein Un⸗ Zeugen des⸗
und der lediglich den Kammern und den Lokal⸗Conseils zusteht. selben waren, unvergeßlich bleiben wird.“
Uebrigens werden die Hindernisse, welche man der Regierung in den Weg legt, die augenblicklichen Verlegenheiten, welche man ihr bereitet, sie nicht von ihrem Ziele ablenken. Die Registrirung muß und wird stattfinden. Die Parteien muͤssen erfahren, daß li es heutzutage in Frankreich kein Hinderniß und keine Verlegenheit giebt, die groß genug waͤren, um die Maßregeln der Ordnung und die Ausfuͤhrung der Gesetze zu verhindern. Die Juli⸗Regierung wird in ihren Haͤnden nicht nach Belieben der Factionen jene A. starke und glorreiche National⸗Einheit untergehen lassen, welche unsere Vaͤter um den Preis so vieler Opfer gegruͤndet haben, und die seit 50 Jahren unsere Groͤße nach Außen und unsern Wohl⸗ stand im Innern gesichert haben.“
Wie man vernimmt, hat die Reserve des Schatzes seit dem Schlusse der vorigen Session um 6 Millionen Fr. zugenommen. Gestern belief sich dieselbe auf 120 Millionen. Herr Humann aͤußert jetzt laut und unumwunden, daß, aller Wahrscheinlichkeit nach, die Anleihe entweder ganz aufgegeben oder doch wenigstens um mehr als die Haͤlfte verringert werden duͤrfte, da die Regie⸗
reich gerade die wesentlichsten
dig anerkannt worden ist? hat man getroffen, Sache Ernst ist, Schweigen zu bringen, welche die Rohheit der heutigen Neger⸗ Natur der Idee der Emancipation seit funfzig Jahren entgegenstellen? Versprechungen und schoͤne Redensarten sind die einzige Genug⸗ thuung, welche der durch die Kolonial⸗Satzungen im Innersten beleidigten Menschennatur bis jetzt zu Theil geworden jist. auch hiermit wird man sparsamer, wie die Rede beweist, mit wel⸗ cher der neue Gouperneur von Guadeloupe die diesjaͤhrige Sitzung
1† Paris, 17. Aug. Zum Beweise, wie langsam in Frank⸗ und heiligsten Interessen der Civi⸗
sation gefoͤrdert werden, kann unter Anderem der geringe Eifer
dienen, mit welchem man die Emancipations⸗Angelegenheit in den Franzoͤsischen Kolonieen betrieben hat. geschehen, was hat man in den vielen Jahren gethan, seitdem die
Was ist dafuͤr bis jetzt
ufhebung der Sklaverei von allen Wohlgesinnten als nothwen⸗ Welche Maßregeln der Vorbereitung um wenigstens zu beweisen, daß es mit der und um die unredlichen Gegner derselben zum
Und