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ein und stieg im Gasthofe zum Riesen ab, wo Se. Majestaͤt der Kehren wir zu den General⸗Conseils zuruͤck. Ihre Besug⸗
dni Hannover, Se. Durchlaucht der Herzog von Sach⸗ Ihre Durchlauchten Prinz und Prinzessin Wil⸗ helm zu Solms und der Prinz Alexander zu Solms Hoͤchstdie⸗ selbe empfingen. Nach eingenommenen Dejeuner setzte Ihre Ma⸗ jestaͤt die Koͤnigin ihre Reise nach Oldenburg mit dem Duͤssel⸗ dorfer Dampfboot „Herzog von Nassau“ fort. Se. Majestaͤt der Koͤnig von Hannover und die uͤbrigen hohen Herrschaften kehrten nach Ems zuruͤck. — Heute Mittags 1 Uhr kam Ihre Koͤnigl. Hoheit die Großherzogin von Baden auf der Reise nach dem Haag, um Hoͤchstihren Gemahl von dort abzuholen, mit dem Duͤsseldorfer Dampfboote „Elberfeld“ hier vorbei. — Sicherem Vernehmen nach, wird Se. Majestaͤt der Koͤnig von Hannover kuͤnftigen Dienstag Ems verlassen und uͤber Koblenz nach seiner Residenz zuruͤckkehren. Gestern Mittag sind Se.
Aachen, 28. Aug. (A. Z.)
Excellenz der Herr Ober⸗Praͤsident der Rhein⸗Provinz und der 22 „ . r. . — Praͤsident der Regierung zu Koͤln, Herr von Gerlach, auf der
Eisenbahn hier angekommen. Se. Excellenz beabsichtigten, die
Bahn und die verschiedenen dazu gehbrigen Baulichkeiten vor der
feierlichen Eroͤffnung zu untersuchen. zu koͤnnen daß diese,
Wir freuen uns, anzeigen
und daß die saͤmmtlichen Einrichtungen Sr. Excellenz hervorgerufen haben. und der Praͤsident von Gerlach sind gestern
Letzterer war Abends wieder in Aachen zuruͤck.
in Gemeinschaft mit mehreren Mitgliedern der Koͤniglichen Regierung und der Direction der Eisenbahn un⸗ ternommene Untersuchung zur großen Zufriedenheit ausgefallen ist, wiederholt den Beifall Der Herr Ober-⸗Praͤsident noch, in Begleitung des Herrn Praͤsidenten der Regierung von Aachen, zuruͤckgekehrt.
Die diesjährige Sitzung der General⸗Conseils in Frankreich.
„ „ Paris, 26. August. Die Departements sind im Begriff, sich zu versammeln. Es ist dies seit ihrer Reorganisirung die neunte Session. Sie wurden im Jahre 1789 eingesetzt, und bis zum Jahre 1833 ernannte die Regierung die Mitglieder derselben; in Folge des neuen organischen Gesetzes werden sie gewaͤhlt. Das
General⸗Conseil eines jeden Departements besteht aus eben so vielen Mitgliedern, als es Kantons im Departement giebt; doch darf die Zahl nicht uͤber dreißig betragen. Die Mitglieder wer— den in jedem Departement durch eine Wahl⸗Versammlung ge⸗ waͤhlt, die aus den politischen Waͤhlern und den auf der Liste der Geschwornen befindlichen Buͤrgern besteht; ist die Zahl dieser Waͤhler unter funfzig, so werden die Fehlenden aus der Zahl der am hoͤchsten besteuerten Buͤrger genommen. In den Departe— ments, die mehr als dreißig Kantone haben, vereinigt man meh⸗ rere Kantone, so daß das Departement in dreißig Wahlbezirke getheilt wird. Um waͤhlbar zu seyn, muß man 25 Jahre alt seyn und seit einem Jahre in dem Departement 200 Franken direkte Steuern zahlen. Das Gesetz bestimmt zahlreiche Aus⸗ nahmen von der Waͤhlbarkeit; so koͤnnen die Praͤfekten, Unter⸗
Praͤfekten, General⸗Secretaire und Praͤfektur-Raͤthe nicht ge⸗ waͤhlt werden; dasselbe gilt von den Beamten, die mit der Er⸗
General⸗Conseils der
hebung der Steuern und der Zahlung der öͤffentlichen Ausgaben beauftragt sind, von den Ingenieuren der Bruͤcken und Chausseen, von den durch die Regierung angestellten Architekten und Forst—
beamten. Die Mitglieder der General⸗Conseils werden auf neun Jahre gewaͤhlt, alle drei Jahre um ein Drittel erneuert und koͤnnen immer wieder gewaͤhlt werden. Die Conseils werden von dem Praͤfekten kraft einer Koͤniglichen Ordonnanz, welche die Dauer der Session bestimmt, einberufen; der Koͤnig kann auch die Auf⸗ loͤsung eines General⸗Conseils aussprechen. Die Praͤsidenten und Secretaire werden mit absoluter Stimmen-Mehrheit ernannt, und der Praͤfekt hat Zutritt zu dem Conseil, darf das Wort nehmen, wenn er will, und verlaͤßt die Sitzungen nur dann, wenn es sich um die Pruͤfung seiner Rechnungen handelt. Die Sitzungen sind nicht oͤffentlich, und die Berathungen haben nur dann Guͤl⸗ tigkeit, wenn die Zahl der anwesenden Mitglieder mindestens eines mehr als die Haͤlfte betraͤgt. Endlich duͤrfen die Conseils keine Proclamation oder Adresse entwerfen oder bekannt machen. Dies sind im Wesentlichen die organischen Hauptbestimmungen der General⸗Conseils der Departements, wie sie das Gesetz vom 22. Juni 1833 festsetzt. b Dasselbe Gesetz organisirt auch die Arrondissements⸗Conseils. Ihre Wahl und Versammlung findet auf dieselbe Weise statt, wie bei den General⸗Conseils; doch haben die Waͤhlbaren nur eine Steuer von 150 Fr. zu zahlen, und ihre Functionen waͤhren nur sechs Jahre; alle drei Jahre werden sie zur Haͤlfte erneuert. Die Befugnisse der General-Conseils haben sich seit ihrer Bildung nicht wesentlich veraͤndert, obgleich seit funfzig Jahren ahlveiche Gesetze erlassen worden sind, die sie theils beschraͤnkten, heils erweiterten. Die Anhaͤnger der Centralisirung finden die Befugnisse zu ausgedehnt; eine andere Partei dagegen moͤchte, daß die Conseils eine weniger beschraͤnkte Macht besaͤßen und daß sie fuͤr Alles, was sich auf die Lokal⸗Verwaltung bezieht, mit legisla⸗ tiver Gewalt bekleidet wuͤrden. Diesen letzteren Gedanken hegen namentlich die Legitimisten, welche die General⸗Conseils der De⸗ partements gern in Provinzial⸗Staͤnde verwandeln moͤchten. 1 Die Central⸗Verwaltung ist gewiß ein großes Hinderniß fuͤr die gute und schnelle Erledigung der Geschaͤfte. Die gering⸗ sten Kleinigkeiten muͤssen einen hierarchischen Schneckengang gehen, wodurch eine unglaubliche Langsamkeit herbeigefuͤhrt wird. Dies macht sich besonders fuͤhlbar, seitdem die Sorgen der Regierung fuͤr ihre politische Existenz um vieles vermehrt worden sind. Daͤs Ministerium des Innern, welches zugleich ein politisches und ein administratives De⸗ partement ist, wird bestaͤndig durch die erstere dieser Functionen in Anspruch genommen, und oft laͤßt die Unterschrift des Mini⸗ sters in einer dringenden Angelegenheit vierzehn Tage bis drei Wochen auf sich warten. Diese Verzogerung waͤre indeß unbe⸗
deutend, wenn sie die einzige waͤre; aber haͤufig muß eine Sache, 8 G des Maire, des Unter⸗Praͤfekten, des Praͤfekten gehen, der sie dem Praͤfektur⸗ Dann gelangt sie nach Paris an eine ministerielle Direction, die sie dem Staats⸗Rathe zuschickt, und erst auf dessen Entscheidung wird sie dem Minister zur Unterzeichnung vorgelegt. Handelt es sich um oͤffentliche Arbeiten oder um Konzessionen, so ist dieser Schneckengang oft noch laͤnger und kann eine Verzöge⸗ rung von zwei bis drei Jahren herbeifuͤhren. Auch hat die Cen⸗ tralisation zu zahlreichen und energischen Reclamationen Anlaß
die allerdings begruͤndet sind, aber der legitimistischen im Allgemeinen nur als Vorwand dienen, um die Regie⸗ 5 die Centralisirung gewissen
ehe sie entschieden wird, noch erst durch die Haͤnde
Rath vorlegt.
gegeben, Partei 1 rung zu schwaͤchen; denn wenn auch
sehr achtbaren Interessen nachtheilig ist, so hat sie sich doch seit
zehn Jahren der Regierung lich erwiesen.
in politischer Hinsicht als sehr nuͤtz⸗
nisse lassen sich in zwei Klassen theilen. Die erste begreift die Abstimmungen uͤber die Abgaben und die Vertheilung der direk⸗ “ unter die Arrondissements; die zweite betrifft die Zuͤnsche, welche die Conseils in Bezug auf verschiedene, sowohl lo⸗ kale als allgemeine Gegenstaͤnde der Verwaltung und des öͤffent⸗ 8 Nutzens an die Regierung gelangen zu lassen berechtigt ind.
In Betreff der Abgaben bewilligen sie die Zusatz⸗Centimen zu den direkten Steuern fuͤr die Beduͤrfnisse des Departements; doch sind sie in dieser Beziehung beschraͤnkt, und die Zusatz⸗Cen⸗ timen, denen die direkte Steuer zur Basis dient, koͤnnen eine ge⸗ wisse Summe nicht uͤbersteigen. Sie bestimmen sodann die Ver⸗ wendung dieser Summen, indem sie jedem Dienstzweige seinen Antheil zuweisen. Den größten Antheil an dem Departements⸗ Budget haben im Allgemeinen die Communications⸗Wege; denn mit Ausnahme der Koͤniglichen Landstraßen faͤllt die Unterhaltung aller Wege den Ortschaften zur Last. Auch gehen deshalb in je— dem Jahre von den Conseils zahlreiche Gesuche aus, um die Aufnahme der Departemental⸗Straßen in die Klasse der Koͤnig⸗ lichen Straßen zu bewirken. Die mildthaͤtigen Anstalten, d. h. die Findelhaͤuser, Irrenhaͤuser und Krankenhaͤuser nehmen auch einen großen Theil der von den Conseils bewilligten Summen in Anspruch. Indeß sind, seit Abschaffung der Drehladen (Tours), in den Findelhaͤusern bedeutende Reductionen in den Ausgaben fuͤr die Findelkinder bewirkt worden. Diese Maßregel ist von den Philanthropen auf daß heftigste getadelt worden und hat aller⸗ dings den Kindermord vermehrt; aber auf der anderen Seite hat sich uͤberall, wo die Drehladen abgeschafft wurden, die Zahl der Findelkinder vermindert, und fast alle General⸗Conseils verlangen die Beibehaltung dieser von den Kammern ziemlich lebhaft ange— griffenen Maßregel. “ b .
Seit dem letzten Gesetze uͤber den Primair⸗Unterricht hat die⸗ ser Zweig des Unterrichts betraͤchtliche Fortschritte in Frankreich gemacht, und die Departements haben demselben bedeutende Un— terstuͤtzung gewaͤhrt. Das Loos der Lehrer laͤßt uͤbrigens noch viel zu wuͤnschen uͤbrig, und ihre Besoldung ist von der Art, daß es nicht immer leicht ist, Maͤnner von bewaͤhrter Moralitaͤt und Tuͤchtigkeit zu erhalten. Dies liegt, wie gesagt, theils an der ge— ringen Besoldung, theils an der zu beschraͤnkten Anzahl der zur Bildung von Lehrern bestimmten Normalschulen. Ungeachtet die⸗ ser wesentlichen Unvollkommenheiten verbreitet sich der Primair⸗ Unterricht sehr schnell, und die letzten uͤber diesen Gegenstand be⸗ kannt gemachten offiziellen Dokumente zeigen eine betraͤchtliche Zunahme in der Zahl der die Schulen besuchenden Kinder.
Die anderen von den General⸗Conseils bewilligten Ausgaben betreffen die Erbauung und Erhaltung gewisser oͤffentlicher Ge— baͤude fuͤr die Gestuͤte, die Versammlungen von Landwirthen (Comices agricoles), fuͤr das Kataster, die Departemental-Ge⸗ faͤngnisse u. s. w.
Was die Wuͤnsche betrifft, die die Conseils auszusprechen be⸗ rechtigt sind, so sind sie stets sehr zahlreich und betreffen Gesuche um lokale Verbesserungen, wie die Unterdruͤckung der Bettelei und des Vagabondirens, die Erhaltung historischer Monumente, die Errichtung von Maͤrkten, Anlegung von Eisenbahnen, Gestuͤten, Ackerbau⸗, Kunst⸗ und Handwerks⸗Schulen, Erniedrigung der Ab⸗ gaben und neue Vertheilung derselben unter die Departements.
Dieser letztere Wunsch wird begreiflicherweise nur von einer gewissen Anzahl Departements, naͤmlich von denjenigen ausgespro⸗ chen, die durch die direkten Steuern zu sehr belastet zu seyn glau⸗ ben, aber keinesweges von denen, die durch die gegenwaͤrtige Ver⸗ theilung beguͤnstigt werden. In diesem Jahre wird diese Frage ein besonderes Interesse haben, denn bekanntlich hat die Regie⸗ rung sich an die General⸗Conseils gewendet, um ihre Ansicht uͤber die Zaͤhlung zu hoͤren. Nun ist aber der ostensible Zweck dieser Zaͤhlung vornehmlich die Ausgleichung (Peréquation) der Abgaben unter den Departements. Alle Conseils, die bei einer neuen Ver⸗ theilung interessirt sind, werden natuͤrlich die Maßregel billigen; in einigen anderen wird noch die Billigkeit die Oberhand gewin⸗ nen, und noch andere endlich werden sich hoͤchst wahrscheinlich je— der Meinungs-Aeußerung enthalten. Was indeß auch geschehen mag, die Zaͤhlung wird ungeachtet des sich von allen Seiten da— gegen erhebenden sehr unangenehmen Widerstandes fortgesetzt wer⸗ den; aber es ist nicht eben so gewiß, daß die Kammern das Pro⸗ blem der Ausgleichung der Abgaben loͤsen werden. Es ist dies eine so ernste und verwickelte Angelegenheit, bei der die Interessen des Nordens und Suͤdens so verschieden sind, daß es schwierig seyn wird, zu der projektirten und in dem Gesetze vom Jahre 1838 vorgeschriebenen Losung zu gelangen. Man wird zu einer Vertagung seine Zuflucht nehmen. Da aber doch fruͤher oder spaͤter zu einer Loͤsung dieser Aufgabe geschritten werden muß, so wuͤrde es ein Mittel geben, sie von jetzt an vorzube⸗ reiten; aber um dasselbe anzuwenden, muͤßten unsere Fi⸗ nanzen in feinem bluͤhenden und dem gegenwaͤrtigen ge⸗ rade entgegengesetzten Zustande sich besinden. Das Einfachste waͤre fuͤr jetzt, den zu hoch besteuerten Departements eine Erleich⸗ terung zu verschaffen, und sie denen gleichzusetzen, die am wenig— sten zahlen. Spaͤter wuͤrde man unstreitig gezwungen seyn, den Betrag der direkten Steuern zu vermehren, um auf die alte Summe zuruͤckzukommen; da aber die Vermehrung alle Depar⸗ tements gleichzeitig betreffen wuͤrde, so haͤtte die Maßregel einen Charakter der Billigkeit, den Niemand der einfachen Ausgleichung zuerkennen will. . G“
Da die Wuͤnsche der General⸗Conseils sich gewoͤhnlich nur auf lokale Interessen beziehen, so widmet die Regierung denselben in der Regel keine sehr große Aufmerksamkeit. Mit der Frage in Be⸗ treff der Zaͤhlung wird dies nicht der Fall seyn; denn einmal hat man eine spezielle Aufforderung an die Einsicht der Conseils gerichtet, und dann wuͤrden die ernsten Umstaͤnde, zu denen die Zaͤhlung Anlaß gegeben, nicht gestatten, die von den Conseils aus⸗ gesprochenen Ansichten leicht zu behandeln. Die Operation wird jedoch, wir wiederholen es, nicht suspendirt werden, aber es ist moͤglich, daß die Haltung der Conseils die Folgen, welche der Minister daraus ziehen wollte, veraͤndert und daß er auf seinen geheimen Plan, mittelst einer den Kammern vorzulegenden neuen Aufzeich⸗ nung der besteuerten Gegenstaͤnde die Abgaben zu erhoͤhen, ver— zichtet. Dies Alles wird sich uͤbrigens bald aufklaͤren, und in etwa vierzehn Tagen werden wir unseren Lesern eine ziemlich vollstaͤn⸗ dige Uebersicht der Arbeiten der General-⸗Conseils waͤhrend der Session des Jahres 1841 vorlegen koͤnnen.
— —
Auswärtige Börsen. Amsterdam, 27. Juli. Niederl. wirkl. Schuld 5148. geehn Rill. 25 ¾%. 59 Span. 18 4¼. Passive. —. Ausg. —. Zinsl. —. Präm. Sch. 145. Pol. —. Oesterr. 105 ⅛. 1 8 8 „ Erankfurt a. M., 28. Aug. Oesterr. 5 % Met. 107 ¾ G. 4 9⅛ 98 ¾ G. 2½ 55 nr. 18 241 ½ Br. Bank-Act. 1930. 1928. Partial-Obl. —. Loose zu 5000 PFl. 135 ⁄. 135 ½¼. Loose zu 100 Fl. —. Preuss. Präm. Sch. 80 G. do. 45½ Anl. 102²½ G. Poln. Loose 73 G. 5⁰ Span. Anl. 19 ½. 19 ½. 2 ½ G Holl. 50 1.. 50 8 0
5 % do. 100 ⅛.
Preuss.
IIamburg
Petershurg
lin⸗
Eisenbahn-Actien. St. Germain —. do. linkes —. München-Augsburg —. Dresden 100 ¼% G. Köln-Aachen 100 ¼ G.
Paris, 26. Aug. 77. 20. 5 % Neapl. fin cour. 104. 45. 3 ½ Port. —.
Wien, 26. Aug. 5 ½ Met. 106 ¼.
5 ½ Rente fin cour. 116. 25. 5 9 Span. Rente 21 *
4½ 97 ½
Versailles a Ure- en Strassburg - Basel 245 Br.
Leipzig-
3 ½ Rente fin cour. Passive 4 ⅞.
0 0 1ä—.
Bank-Actien 1580. Aul. ae 1834 131¼. 4. 1839 108.
Berliner Börs Den 31. August 1841.
Pr. Cour. Brief.Geld.
“
Pr. Cour.
Brief. GSeld.
St. Schuld-Sch. Pr. Eugl. Obl. 30. Präm. Sch. der Seebhandlung. Kurm. Schuldv. Berl. Stadt-Obl. Elbunger do. Danz. do. in Th. Westp. Pfandbr. Grossh. Pos. do. Ostpr. Pfandbr. Pomm. do.
10452 1 ß103 ℳ2
2 Actien. 101 2 101522
Brl. Pots. Eisenb. do. do. Prior. Act. Mgd Lpz. Eisenb. do. do. Prior. Act. Berl. Anh. Eisenb. do. do. Prior Act. Düss. Elb. Eisenb. do. do. Prior. Act. Rhein. Eisenb. Gold al marco Friedrichsd'or Andre Goldmün- zen à 5 Th.
Disconto
——
79 ⅔ 79 ⅔ 102 ½ 102 ⅓ 103 ¾ 103 ¼ 100 99 ½
48 ü1e. 102¾ — 106 105 ½ 103 ½ 102 ¾ 103 ½ 102 102 8
LW11
- 8
EN—
Kur- u. Neum. do. Schlesische do.
125 ½ — — 102² ½ 111 ¾ 110 ¾
104 ¼ 102 2 94 ¼
EEE1112
Thlr. zu 30 Sgr. Brief.]Geld.
Amsterdam Kurz do. 1 2 Mt. 300 Mh.
do. . . 300 M. London. 1 LSt. 300 Fr. 2 Mt. 150 Fl. 2 Mt. 150 Fl. 2 Mt. 100 Thlr. 2 Mt.
Kurz 2 Mt. 3 Mt.
Augsburg
Breslau.
Leipzig in Courant im 14 Thl. Fuss..
Frankfurt a. M. WZ 100 Fli. 2 Mt. 1 SRbl.
Dauer der Eisenbahnkahrten
100 Thlr. 8 Tage
3 Woch.
am 30. August 1841
138 ½ 138 ¼ 137 ½⅔ 148 * 148
6 18 ¼
7855 103 ½ 101
Abgan 8 Sang Zeitdauer von von
Berlin. II.
Abga n g
Zeitdaue
Potsdam. 11.
Um 8 Uhr Morgens... 40 11 Vormittags. 40 92½ Nachmittags 43 12 ½ —
Nachmittags 40
Abends... 40 7 ¼ 8
Abends.. 56 2 8 ½⅔ —
In der Woche vom 24. bis incl. 30. Aug. c. otsdamer Eisenbahn gefahren:
1) Zwischen Berlin und Potsdam 2) Zwischen Berlin und Steglitz
6 Uhr Morgens... 42 82 Vormittags. 40 Nachmittags 42 Nachmittags 43 Abends.. 46 Abends... 55
sind auf der Ber⸗
13,618 Personen.
2,570 —
Zusammen
10,188 Peecsonen.
Meteorologische Beobachtungen.
Abends
30. August. 2 Uhr. 10 Uhr.
1811. 6 Uhr.
Morgens Y Nachmittags
Nach einmaliger Beobachtung.
Luftdruck.... 338,92 Par. 338,16 Par. 337,94“ Par. Quellwärme 8,4° R.
+ 12,90 n. U 23,20° R. + 13,80°k. + 10,1 hn. †+ 9,30° n. + 9,4° n. 85 pCt. 29 pCt. 70 pCt. heiter. heiter. heiter. W. SW. SW. Wolkenzug... — SW. —
Tagesmittel: 338,34“ Par. †+ 16,60 n.ö + 9,6°
Luftwärme ... Thaupunkt. .. Dunstsättigung Wottor . .. .
Königliche Schauspiele.
Mittwoch, 1. Sept. Lustspiel in 3 Abth., von A. P. Original⸗Lustspiel in 4 Akten, von Albini. Donnerstag, 2. Sept.
Im Schauspielhause.
Flusswärme 18,2“ R. Bodenwärme 18,50 R. Ausdünstung 0,049 Rb. Niederschlag 0. Wärmewechsel †+. 23,4°, + 12,9°.
R. 61 pet. Sw.
—Q—Q¶ͥͥᷓas
8
Im Schauspielhause: Die Kadetten, Hierauf: Die gefaͤhrliche Tante,
Zum ersten⸗
male: Aelternliebe, Drama in 2 Akten, nach dem Franzoͤsischen des
Bayard. Bild in 2 Abth., von L. Schneider.
Königsstädtilches Theater
Hierauf: Der Heirathsantrag auf Helgoland, lebendes
Mittwoch, 1. Sept. (Italienische Opern⸗Vorstellung.) Lucia
di Lammermoor. Cammarano. Preise der Plaͤtze: 1 Rthlr. 10 Sgr. ersten Ranges 1 Rthlr. u. s. w. Textbuͤcher, in Italienischer
Opera in 3 Atti. Poesia del Sgr. Salvatore Musica del Maestro Gaetano Donizetti.
Ein Platz in der Orchester⸗Loge Ein Platz in den Logen und im Balkon des
und Deutscher Sprache, sind
im Billet⸗Verkaufs⸗Buͤreau und Abends an der Kasse à 5 Sgr.
zu haben.
Der Anfang der Italienischen Opern⸗Vorstellungen ist um
halb 7 Uhr. Donnerstag, 2. Sept.
Die Kasse wird um halb 6 Uhr geoͤffnet. Julerl, die Putzmacherin.
Parodi⸗
rende Posse mit Gesang in 2 Akten, von C. Meisl. (Herr Plock, vom Stadttheater zu Hamburg: Cinnerl, als Gast.)
Marhtpreise vom Getraide.
Zu Lande: Weizen 2 Rthlr. 19 Sgr. Roggen 1 Rthlr. 18 Sgr. 9 Pf., auch 1
Berlin, den 30. August 1841. “ 5 Pf., auch 2 Rthlr.; Rthlr.
“
14 Sgr.; große
Gerste 1 Rthlr. 8 Pf.; kleine Gerste 1 Rthlr.; Hafer 22 Sgr. 6 Pf., auch 21 Sgr. 3 Pf.; Erbsen 1 Rthlr. 18 Sgr. 9 Pf., Linsen 2 Rthlr.
7 Sgr. 6 Pf. “ Zu Wasser: Weizen 3 Rthlr. 1 Sgr. 3 27 Sgr. 6 Pf.; Roggen 1 Rthlr. 21 Sgr. 3 Pf., au
5 Pf.; Hafer 20 Sgr. 3 Pf./, auch 23 Sgr. 9 Pf.
f., auch 2 Rthlr. 1 Rthlr. 19 Sgr.
Sonnabend, den 28. August 1841.
Das Schock Stroh 8 Rthlr. 15 Sgr., auch
Der Centner Heu 1 Rthlr. 6 Sgr. 3 Pf., auch 22 Sgr. 6 Pf.
Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen.
7 Rthlr. 15 Sgr
8
Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei.
Mluünchen, 25. Aug.
Beeilage zur
8. Schweden und Norwegen. Stockholm, 24. Aug. Se. Majestaͤt der Koͤnig haben den General⸗Major Peyron, der mit der Leitung des Kriegs⸗Kolle⸗ iums und in der neueren Zeit auch mit der Ober⸗Post⸗Direction eauftragt war, in den Freiherrn⸗Stand erhoben. — Graf Woyna ist am Freitag nach St. Petersburg abgereist. Der Graf behaͤlt vorlaͤufig seine Eigenschaft als Oesterreichischer Gesandter am hiesigen Hofe und wird die gesandtschaftlichen Functionen am Russischen Hofe nur interimistisch bekleiden.
8* Deutsche Bundesstaaten.
Gestern Abend ist Se. Majestaͤt der Koͤnig von Wuͤrttemberg, aus den Seebaͤdern von Livorno zuruͤck⸗ kehrend, unter dem Namen eines Grafen von Teck hier angelangt und im Gasthof zum goldenen Hirsch abgestiegen. Se. Majestaͤt hat jede Ehrenwache abgelehnt und duͤrfte in diesem Inkognito einige Tage hier verweilen, um unsere Kunstschaͤtze zu beschauen.
etmold, 26. Aug. Se. Koͤnigl. Hoheit der Kron⸗
T“ sich laͤngere Zeit im Bade zu Pyr⸗
mont aufgehalten hat, besuchte heute mit unserem Durchlauchtig⸗
sten Fuͤrsten das Hermans⸗Denkmal, die Externsteine und das beruͤhmte Senner Gestuͤt zu Lopshorn. n Oesterreich. “
* Wien, 25. Aug. Der Koͤnigl. Preußische Geschaͤftstraͤ⸗ ger, Freiherr von Boͤckelberg, ist eiligst von Ischl hierher gekom⸗ men, indem Se. Koͤönigl. Hoheit der Prinz Albrecht von Preußen von der nach Italien unternommenen Reise stuͤndlich 8 erwartet wird. 8 . u“
. Türkei.
Beirut, 25. Juli. (Joun. de Smyrne.) Die Intri⸗ guen, welche von einigen Agenten der Unordnung hier zu Lande enaͤhrt wurden, sind vollkommen gescheitert, und Syrien erfreut sich heute der vollkommensten Ruhe. In dem Maße, wie die Tuͤrkischen Behoͤrden mit dem Charakter und den Sitten der Be⸗ wohner vertrauter werden, wird auch ihre Aufgabe leichter; das Vertrauen kehrt zuruͤck, die Forderungen der Einwohner werden in Erwaͤgung gezogen und, wenn sie begruͤndet sind, beruͤcksichtigt; man verstaͤndigt sich gegenseitig, und uͤberall wird die Verwaltung auf eine merkwuͤrdige Weise organisirt. Die von der Pforte er- theilten Instructionen tragen allerdings auch maͤchtig dazu bei, ei- nen solchen Zustand der Dinge herbeizufuͤhren. Die Regierung des Sultans, von vaͤterlichem Wohlwollen beseelt, empfiehlt ihren Beamten unaufhoͤrlich Maͤßigung und Milde und befiehlt ihnen ausdruͤcklich, unnoͤthige Bedruͤckungen und Strenge durch alle ih— nen zu Gebote stehenden Mittel zu verhindern.
Die Nachrichten aus Damaskus lauten sehr beruhigend. Die neue Verwaltung, welche sich die erlangte Erfahrung zu Nuz⸗ zen macht, gewinnt immer mehr an Festigkeit. Sie hat die Noth⸗ wendigkeit gefuͤhlt, den Eifer einiger Fanatiker zu zuͤgeln und, dem Willen der Pforte gemaͤß, zu erklaͤren, daß Alle vor dem Gesetze gleich seyen. Seitdem werden die Christen nicht mehr belaͤstigt und sind voͤllig beruhigt; dies ist eine wesentliche Verbesserung.
Es giebt jetzt bis ins Gebirge hinein keinen Ort, wo nicht die Ruhe hergestellt waͤre und wo man nicht in Geduld das Re— sultat der Schritte abwartete, die in Konstantinopel gethan wor⸗ den sind, um eine Verminderung der Abgaben zu erlangen. Die Bergbewohner rechnen sehr auf die Vorstellungen, welche sie an den Kaiserlichen Divan gerichtet haben, und scheinen ihres Erfol⸗ ges ziemlich sicher zu seyn. Sie gruͤnden ihre Vorstellungen hauptsaͤchlich auf das Elend, worin die Aegyptische Herrschaft sie versetzt hat, und auf die Opfer, die sie gebracht, um die letzten Kaͤmpfe gegen Ibrahim Pascha bestehen zu koͤnnen. Sie erwarten mit der groͤßten Ruhe die Entscheidung dieser Angelegenheit. Vor kurzem kamen die Scheiks vom Libanon, von Naplus, von Dschebel el
Allgemeinen Preußischen Staat
1079
Dschaik u. s. w. nach Beirut und hatten mehrere Konferenzen mit dem Gouverneur, dem sie, wie es heißt, von Seiten der Bergbewohner das Anerbieten gemacht haben, dieselbe Summe zu zahlen, die sie ehemals unter der Herrschaft der Pforte zahlten. Da der Gouverneur eine so wichtige Frage nicht eigenmaͤchtig entscheiden konnte, so hat er sich beeilt, ihre Anerbietuͤngen nach Konstantinopel zu befoͤrdern. Jetzt, wo die Gemuͤther ruhiger sind und die im Gebirge herrschende Aufregung unterdruͤckt wor⸗ den ist, laͤßt Alles hoffen, diese Angelegenheit bald auf eine zu⸗ friedenstellende Weise beendigt zu sehen. .
Dieser Zustand der Dinge gleicht nicht dem furchtbaren Ge⸗ maͤlde, welches gewisse Journale von dem Zustande Syriens ent⸗ werfen, wonach ihnen Alles mit Feuer und Schwert verwuͤstet wird. Es ist leicht zu sehen, auf wessen Seite die Wahrheit ist.
Die Konsuln der vier Maͤchte, die den Juli⸗Traktat unter⸗ zeichneten, haben vor kurzem ein offizielles Schreiben ihrer Ge⸗ sandten erhalten, worin ihnen ausdruͤcklich eingeschaͤrft wird, sich auf keine Weise in die innere Verwaltung zu mischen.
s⸗Zeitung No. 242.
Diese
mni nehHI S h 58,pe naend hin
müehrassns Kehrnbn , dzan
Maßregel soll durch die Beschwerden veranlaßt worden seyn, welche die Pforte mehrmals gegen die Anmaßungen des Einen jener Beamten zu erheben genoͤthigt war, indem derselbe ziemlich lebhafte Streitigkeiten mit den Behoͤrden von Damaskus hatte.
Die Oesterreichische Kriegsbrigg „Montecuculi“ ist am 8ten von Konstantinopel hier angekommen; sie hat 70,000 Fl. am Bord, die auf Befehl des Kaisers von Oesterreich unter die Bergbewoh⸗ ner vertheilt werden sollen. Der Befehlshaber des Montecuculi“ uͤberbringt auch einen Ehrensaͤbel als Geschenk des Kaisers fuͤr Selim Pascha. Drei Obersten des Pascha's wurden beauftragt, dies Geschenk am Bord des Schiffes in Empfang zu nehmen, das ihnen mit großer Feierlichkeit uͤbergeben wurde. Als sie sich ein⸗ schifften, feuerte die Brigg 21 Salutschuͤsse ab, die von den Forts erwiedert wurden.
Der Graf von Ratti Menton, Franzbösischer Konsul in Da⸗ maskus, befindet sich seit einigen Tagen in Beirut, und gestern traf auch Herr Bourré hier ein, wo er, als Franzoͤsischer Konsul, ehren⸗ volle Erinnerungen zuruͤckgelassen, und wo man ihn sehnlich erwartete.
Preise der vier Haupt-Getraide-Arten
in den fuͤr die Preußische Monarchie bedeutendsten Marktstaͤdten im Monat Juli 1841 v schnitte in Preußischen Silbergroschen und Scheffeln angegeben.
nach einem monatlichen Durch⸗
Namen der Staͤdte. Weizen Roggen Gerste
Namen der Staͤdte. Weizen Roggen Gerste
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“ “ kanntmachungen.
Nothwendige Subhastation. Koͤnigliches Kammergericht zu Berlin.
Vol. XII. pag. 265. No. 195. verzeichnete, dem Stadt
nebst Hypothekenschein und Bedingungen in der Re⸗ gistratur einzusehenden Taxe, soll
am 13. Maͤrz 1842, Vormittags 10 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.
Subhastations⸗Patent. Neothw en hihVa Ober⸗Landesgericht zu Koͤslin.
schaͤtzt ist und wovon der Hypothekensch, und Kaufbedingungen in unserer Registratur einzu⸗ sehen sind, soll am 15. Dezember c., Vormittags 1 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle zur nothwen⸗ digen Subhastation gestellt werden. 1 89 nthalte nach unbekannte Glaͤubiger, Hofgerichts⸗ nahen Erben Dirrektor Gaͤdike, oder dessen Erben, fuͤr welchen auf
Camnitz B. und C. Rubrica III. No. 1. 1500 Thlr. Rechnungslegung noch Ersatz der erhobenen Nutzun⸗ Obligati 3. Juni 1789 eingetragen sind, gen zu fordern berechtigt sind, sondern sich lediglich
dert We tttis hn, 1e,Ja 62 Leet setasend. mit dem was alsdann noch von der Erbschaft vor⸗ aeeg; I C11A4““ Koͤnigl. Land⸗ und Stadtgeri cht zu Tuchel. der persoöͤnlich oder durch einen Bevollmaͤchtigten, 1) Der in Koszlinka gebuͤrtige Jakob Meykowski, wozu ihnen der Justiz⸗Kommissarius Henkel hierselbst welcher angeblich im Jahre 1810 sich von Kosz⸗ in Vorschlag gebracht wird, zu erscheinen, ihre Erb⸗ linka nach Pillau zum Festungsbau begeben und anspruͤche geltend zu machen und ihr Erbrecht ge⸗ seit dieser Zeit von seinem Leben und Aufenthalt hoͤrig nachzuweisen, widrigenfalls der Nachlaß fuͤr
werden hierzu oͤffentlich vorgeladen.
s Gut Camnitz liegt? Meile von Rummelsburg, handen seyn wird, zu begnuͤgen haben werden. Das Gut Camnitz liegt Meile von Rummelsburg, Breslau, den 25. April 1841.
Koͤnigl. Ober⸗Landesgericht. Erster Senat.
Meilen von Schlawe, 6 Meilen von Ruͤgenwalde, at ein Areal der Angabe nach von 7830 Magdeburger Morgen 52 ¶Ruthen, darunter sind 2865 Morgen lcker, 5312 Morgen Wiesen, 3309 Morgen Waldung, wovon 2147 Morgen mit Laubhoͤlzern, 787 Morgen mit
Allgemeiner Anzeiger für
Carl August Langner, hat sich gegen Ende des vo⸗ Assessor Marenski angesetzten Termin entweder in 18. Maͤrz 1842, Vormitt. 10 Uhr, an ordent⸗ rigen oder am Anfang des jetzigen Jahrhunderts Person oder durch einen mit gehdriger Vollmacht licher Gerichtsstelle vor dem Herrn Land⸗ u. Stadt⸗ versehenen Mandatar, wozu ihnen im Falle der Un⸗ Fertchsrarh Krangz persoͤnlich oder schriftlich zu mel⸗
von hier nach Rußland entfernt und zuletzt, so viel 1 „,† 1 bekanntschaft der Kriminalrath Hassenstein und die
B bekannt ist, in oder bei Taganrog gelebt. Er soll Das in der Holzmarktstraße Nr. 30 hierselst bele⸗ jetzt auf den Antrag des ihm bestellten Abwesenheits⸗ gene, im Hypotheken⸗Buche des Kammergerichts Kurators gerichtlich fuͤr todt erklaͤrt werden. 1 selbe oder, insofern er etwa verstorben ist, seine et⸗ gerichts⸗Registratur⸗Assistenten Franz Ludwig Ernst wanigen zuruͤckgelassenen Erben oder Erbnehmer wer⸗ Weidener gehoͤrige Wohnhaus nebst Zubehoͤr, abge⸗ den daher hiermit öffentlich vorgeladen, sich binnen schaͤtzt auf 15,236 Thlr. 14 Sgr. 4 Pf., zufolge der neun Monaten, spaͤtestens aber in dem auf den 15. Maͤrz 1842, Vormittags 11 Uhr, vor dem Herrn Ober⸗Landesgerichts⸗Referendarius Guͤhler angesetzten Termine, schriftlich oder versoͤnlich zu melden und die weiteren Anweisungen zu gewaͤrti⸗ Sissggs⸗ gen, widrigenfalls gegen den Carl Friedrich Langner auf Todeserklaͤrung erkannt, demnaͤchst aber sein Ver⸗ moͤgen den alsdann bekannten Erben oder, in Erman⸗ gelung solcher, der dazu berechtigten offentlichen Be⸗ Das aus 3 Antheilen bestehende Rittergut Camnitz hoͤrde zugesprochen und zur freien Verfuͤgung verab⸗ a. b. und c. im Rummelsburgschen Kreise, welches von folgt werden soll. Die etwaige! bbee1I1I“ der Landschaft auf 23,685 Thlr. 17 Sgr. 5 Pf. abge⸗ desselben werden zugleich aufgefordert, spaͤtestens in Hen nebst Taxe dem vorgedachten Termine zu erscheinen und ihr Erb⸗ i⸗ recht nachzuweisen, widrigenfalls den sich legitimi⸗ renden Erben der Nachlaß zur freien Disvposition herabfolgt werden wird fh die 8. erfolgter Praͤklu⸗ Des de f⸗ sion sich etwa erst meldenden naͤheren oder Des Heitt eu alle Handlungen und Dispositionen schaͤtzt ist, soll
se zuerkennen schuldi . jhne eder 2 derselben anzuerkennen schuldig, auch von ihnen weder den 8. Januar 1842, Vorm. 11 Uhr,
an hiesiger Gerichtsstelle verkauft werden.
8ö Auf dem dem Gutsbesitzer Friedrich Daniel Schwerdt,
Die etwaigen unbekannten Erben
Kiefern bestanden sind, welche Bauholz zum Bedarf, welcher mit der Sophie geb. Massalsky in zweiter keine Nachricht gegeben hat;
Brennholz aber auch zum Verkauf liefern, dessen Ab⸗ Ehe lebt, gehoͤrigen, im Tilsiter Kreise belegenen satz durch Floͤßung nach Ruͤgenwalde gesichert ist. adlich Koͤllmischen Gutsantheile Kreywehlen No. 1 Zum Gute gehoͤren eine Kornwassermuͤhle, eine Ziege⸗ steht Rubr. III. No. 1. aus der Obligation der Elias lei, zwei fschreiche Seen, große Torfmoore und Moor⸗ und Anne Regine geb. Kopp⸗Kroͤhnertschen Eheleute kalklager. Die verschiedenen Vorwerke sind ohne In⸗ vom 17. August 1776 fuͤr die Wittwe Sophie Kopp geb. ventarfum auf kurze Zeit verpachtet, und die gutsherr⸗ Kroͤhnert eine Darlehns⸗Forderung von 2000 Thlr. veeh sgrssch eingetragen, welche nebst Zinsen be⸗ Füf het näben 2 zahlt, das Dokument und die Quittungen aber ver⸗ chel geboren, ungefaͤhr im Jahre 1808 zum Preu⸗ 8
ßischen Militair ausgehoben, hat seit dem Jahre hoͤrig gewesene, dem ve n —23 1816, wo er aus Paris geschrieben, keine Rach⸗ dizirte, hierselbst in der in unserem Hypotheken⸗
lichen und baͤuerlichen Verhaͤltnisse sind regulirt. Koͤslin, den 23. April 1841, 18 Koͤnigl. Ober⸗Landesgericht. Civil⸗Senat.
Ediktal⸗Citation.
Der am 16. August 1766 geborene Carl dhanenc 2eeesse . hier im Geschaͤftslokale des Ober⸗ andesgerichts vor
Langner, ein Sohn des Koͤnigl. Muͤnz⸗Rendanten
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loren gegangen seyn sollen. Sophie Kopp geb. Kroͤhnert oder deren Erben, Ces⸗ sionarien, oder die sonst in ihre Rechte getreten sind, dt V aufgefordert, in dem den 22. Dezbr. c, Vormit⸗ deren etwa von ihnen zuruͤckgelassene unbekannte Er⸗ buch von der Berliner Vena⸗ r. 9 Pf. abgeschaͤtzte
ben und Erbnehmer werden hierdurch vorgeladen, sich zeichnete, auf S 14 † 2 da die Kaufgelder in nerhalb neun Monaten, spaͤtestens aber in ter übehor so 8
Es werden daher die
richt von sich gegeben;
dem Herrn Ober⸗Landesgerichts
eußischen Staaten.
Fustiz⸗Kommissarien Collin, Cruse, Der- Lindenau vorgeschlagen werden, zu erscheinen, ihre den sich legitimirenden Erben oder resp. dem Fiskus Anspruͤche an die gedachte Forderung und diese, so wie ihr Erv⸗ oder Successtons⸗Recht, gehoͤrig nachzuweisen, widrigenfalls sie damit wer⸗ den praͤkludirt, ihnen deshalb ein ewi gen auferlegt, die Forderung fuͤr er und demnaͤchst mit deren Loͤschung im Hypotheken⸗ buche des obigen Grundstuͤcks verfahren werden wird.
Insterburg, den 3. August 1841.
Civil⸗Senat des Koͤnigl. Ober⸗Landesgerichts.
Nothwendiger Verkauf. 6“
Land⸗ und Stadtgericht zu Marienwerder.
Die den Kindern des Heinrich Christoph Struͤbig gehdrige, unweit Marienwerder am Bache Zipelle nahe am Liebefluß belegene Papiermuͤhle nebst Pertinentien, welche sub No. 4 der einzelnen Grundstuͤcke im hiesi⸗ gen Hypothekenbuche eingetragen steht und wozu außer 1 — der Papiermuͤhle Wohn⸗ und Wirthschaftsgebaͤude nebst mann als Kurator des Nachlasses der am 3. Ja⸗ leich 1 Hufe 21 Morgen 116 ¶Ruthen kulmisch an Land nua hie 1 en M e ü gieich gehbren und welche auf 8879 Thlr. 2 sgr. 8 pf. abge tors und Kaufmanns Johann Christian Listich, Char⸗
2) die Joseph und Marianna, geborne Patzke, Gens⸗ schuͤttun keschen Eheleute, welche sich angeblich aus ibrem veranlaßt werden wird. fruͤheren Wohnort Frankenhagen zum Belage⸗ rungs⸗Corps nach Danzig begeben haben und seit dem Jahre 1810 von ihrem Leben und Auf⸗ enthalt keine Nachricht gegeben haben; der Karl Wichmann, am 20. Maͤrz 1788 in Tu⸗
Durchschnitts⸗Preise 12 Preußischen Staͤdte ... 5 Posenschen Staͤdte.... 9 Brandenburgischen und Pommerschen Staͤdte. 11 Schlesischen Staͤdte... 8 Saͤchsischen Staͤdte ... 4 Westphaͤlischen Staͤdte. 14 Rheinischen Staͤdte ...
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den und weitere Anweisung zu gewaͤrtigen, widrigen⸗ Koßmann und ffalls sie fuͤr todt erklaͤrt und ihr etwaniges Vermoͤgen
anzubringenals herrenloses Gut ausgeantwortet werden wird.
Nothwendiger Verkauf. Land⸗ und Stadtgericht zu Nordhausen. Das zur August Fleckschen Konkursmasse gehoͤ⸗ rende, vor dem Vogel No. 1082 zu Nordhausen be⸗ legene und zu 12,907 Thlr. gerichtlich abgeschaͤtzte Haus nebst Zubehoͤr soll am 4. Marz 1842, Vormittags 11 Uhr, im Gerichtslokale im Rathhause daselbst oͤffentlich meisthietend verkauft und koͤnnen die S handlungen und der neueste Hypothekenschein in der Gerichts⸗Registratur eingesehen werden.
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ges Stillschwei⸗ oschen erachtet
11“ se ans GErrIk“
Auf den Antrag des Justiz⸗Kommissarius v. Eich⸗
nuar 1839 hierselbst verstorbenen Wittwe des Scha⸗
lotte Florentine gebornen Wachsmuth, werden die unbekannten Erben und resp. deren Erben oder naͤch⸗ sten Anverwandten der Verstorbenen hierdurch auf⸗ gefordert, in dem auf den 7. Juni 1842, vor dem Herrn Assessor Bandow, in Unserem Gerichts⸗ lokale anstehenden peremtorischen Termine entwe⸗
ein herrenloses Gut erachtet und wegen dessen Aus⸗ nach Vorschrift der Gesetze das Weitere
Stolp, den 16. August 1841. Koͤnigl. Land⸗ und Staͤdtgericht.
Bekanntem g ch ie t e.... . Das dem Gastwirth, jetzt Particulier Voigt zuge⸗
Koͤnigsstr. Nr. 39 belegene, 0l. I. Nr. 48 ver⸗
den Gr nostuͤck nebt 218.
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