1841 / 270 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Wed, 29 Sep 1841 18:00:01 GMT) scan diff

der That unmoͤglich, daß die Wechsel⸗Agenten ihren Kredit aufrecht erhalten, so lange man ihnen erlaubt, fuͤr eigene Rechnung an der Boͤrse zu spielen. Es giebt allerdings gewisse Reglements, wonach die Wechsel⸗Agenten gehalten sind, zu beweisen, daß alle ihre Geschaͤfte auf Zeit fuͤr Rechnung wirklicher Klienten gemacht worden sind; aber das Syndikat bringt jene Reglements nicht strenge genug zur Ausfuͤhrung. Die Wechsel⸗ Agenten haben außerdem zu viel Kosten, um sich mit ihrer Cour⸗ tage begnuͤgen zu koͤnnen; ihre Stelle kostet gewoͤhnlich 6 bis 700,000 Fr.; außerdem haben sie eine Caution von 200,000 Fr. zu stellen, und dann beduͤrfen sie eines Betriebs⸗Kapitals, welches man eben so hoch anschlagen kann. So muͤssen sie also erst von einem Kapital von einer Million die Zinsen verdienen, ehe sie einen Vortheil von ihrem Geschaͤft haben.“

Boͤrse vom 23. September. Heute fand an der Boͤrse eine sinkende Bewegung in der Zproc. Rente statt, da die Noti⸗ rungen aus London um ², pCt, niedriger gekommen waren. Die Rente schloß zu 7915. ““

Großbritanien und Irland.

gondon, 22. Sept. Nachdem nun die Zusammensetzung des neuen Kabinets und der uͤbrigen hoͤheren Verwaltung, so wie des Hofstaats der Koͤnigin und des Prinzen Albrecht, vollstaͤndig beendigt ist, wird es fuͤr die Leser nicht uninteressant seyn, ein alphabetisches Verzeichniß saͤmmtlicher Minister und oberen Be⸗ amten zu erhalten, da die Namen von Verwaltungs⸗Mitgliedern

in den Berichten uͤber die Parlaments⸗Verhandlungen nicht immer

mit jedesmaliger Bezeichnung ihres Amtes genannt werden koͤn⸗ nen und eine solche Liste fuͤr diese Faͤlle sogleich den zur gehoͤri⸗ gen Wuͤrdigung der Reden und Aeußerungen eines Parlaments⸗

Mitgliedes gewiß oft erwuͤnschten Aufschluß uͤber dessen Stellung

ertheilen wird. Die Zahl der von den ministeriellen Blaͤttern

aufgefuͤhrten hoͤheren Amts⸗Inhaber ist 71 und ihre alphabetische

Ordnung folgende:

Aberdeen, Graf, Kabinets⸗Minister fuͤr die auswaͤrtigen An⸗ gelegenheiten. Aboyne, Graf, Kammerherr. Baring, Herr Bingham, Lord des Schatzamtes. Baring, Herr Francis, erster Secretair der Oslindischen Kontrole. 8 Blackburne, Lord, General⸗Prokurator fuͤr Irland. Boldero, Capitain, Secretair des Feldzeug⸗Amtes. 8 Vonham, Herr Francis, Magazineur des Feldzeug⸗Amtes. Bruce, Lord, Vice⸗Ober⸗Kammerherr. Buckingham, Herzog, Kabinets⸗Minister und Großsiegelbe⸗ wahrer. Byron, Baron, Kammerherr. Canning, Lord, Unter⸗Staats⸗Secretair der auswaͤrtigen An⸗ gelegenheiten. Clerk, Sir George, erster Secretair des Schatzamtes. Cockburn, Sir George, Lord der Admiralitaͤt. Corry, Herr Henry T. L., Lord der Admiralitaͤt. Damer, Herr G. L. Dawson, Controleur des Koniglichen Hofstaates. 8 Delaware, Graf, Ober⸗Kammerherr. Eliot, Lord, Secretair fuͤr Irland. 1 8 llenborough, Baron, Kabinets⸗Minister und Praͤsident der Ostindischen Kontrole. ereter, Marquis, Ober⸗Kammerherr des Prinzen Albrecht. ollet, Sir William, General⸗Fiskal fuͤr England, Forester, Baron, Hauptmann der Pensionairs. Fremantle, Sir Thomas, zweiter Secretair des Schatzamtes. Gage, Sir William, Lord der Admiralitaͤt. ue“ Gaskell, Herr J. Milnes, Lord des Schatzamtes, Gladstone, Herr Ewart, Vice⸗Praͤsident der Handels⸗Kammer und Muͤnzmeister. Gordon, Capitain, Lord der Admiralitaͤt. Gore, Herr Alexander, Unter⸗Kommissar fuͤr die Forsten und Bauten. Goulburn, Herr Henry, Kabinets⸗Minister und Kanzler der Schatzkammer. Graham, Sir James, Kabinets⸗Minister fuͤr die inneren Angelegenheiten. Grey, Graf de, Lord⸗Lieutenant fuͤr Irland. Haddington, Graf, Kabinets⸗Minister fuͤr die Marine (er⸗ ster Lord der Admiralitaͤt). Hardinge, Sir Henry, Kabinets⸗Minister und Kriegs⸗Se⸗ I“ Hard wicke, Graf, Kammerherr. 1 Her bert, Herr Sydney, Admiralitaͤts⸗Secretair. Hope, Herr Henry Thomas, Unter⸗Staats⸗Secretair der Ko⸗ lonieen. 8 Jackson, Sergeant, General⸗Fiskal fuͤr Fer myn, Graf, Hofstaats⸗Schatzmeister. Jersey, Graf, Oberstallmeister. 1“ Knatchbull, Sir Edward, Kabinets⸗Minister und General⸗ Zahlmeister der Armee und Marine. Lincoln, Graf, Ober⸗Kommissar der Forsten und Bauten. Liverpool, Graf, Ober⸗Haushofmeister. 8 Lothian, Marquis, Capitain der Momen⸗Garde. Lowther, Baron, General⸗Postmeister. Lyndhurst, Baron, Kabinets⸗Minister und Lord⸗Kanzler. Meynell, Capitain, Kammerjunker. Milne, Herr Alexander, Unter⸗Kommissar der Forsten und Bauten. Morton, Graf, Kammerherr. Mur ray, Sir George, General⸗Feldzeugmeister. Kicholl, Dr., General⸗Auditeur. Irmonde, Marquis, Kammerherr. Peel, Sir Robert, Premier⸗Minister (erster Lord des Schatz⸗ amtes). Peel, Oberst Jonathan, General⸗Inspecteur des Amtes. Perceval, Oberst, Sergeant at Arms im Hosstaat des Prin⸗

8 zen Albrecht. 1

Pollock, Sir Frederick, General⸗Prokurator fuͤr England.

Hringle, Herr Alexander, Lord des Schatzamtes. Rae, Sir William, Lord⸗Advokat fuͤr Schottland.

Nipen, ges Kabinets⸗Minister und Praͤsident der Handels⸗ Rivers, Baron, Kammerherr. 3 ““ Roßlyn, Graf, Ober⸗Jaͤgermeister.

Seymour, Sir George, Lord der Admiralitaͤt. Somerset, Lord Granville, Kanzler des Herzogthums Lan⸗ caster. 8 Stanley, Lord, Kabinets⸗Minister fuͤr die Koloniecen. Sugden, Sir Edward, Lord⸗Kanzler fuͤr. Irland. Sukton, Herr Manners, Unter⸗Staats⸗Secretair des Innern. Sydney, Viscount, Kammerherr.

69 ¹

Irland.

Feldzeug⸗

1202

Tennent, Herr Emerson, zweiter Secretair der Ostindischen Kontrole.

Warwick, Graf, Kammerherr.

Wellesley, Lord, Clerk⸗Marschall im Hofstaat des Prinzen Albrecht. 8.

Wellington, Herzeg, Kabinets⸗Minister ohne Departement.

Wharneliffe, Graf, Kabinets⸗Minister und Praͤsident des Geheimen Raths.

Young, Herr John, Lord des Schatzamtes.

Die Wiedererwaͤhlungen der Mitglieder der neuen Verwal⸗ tung in das Parlament haben ihren ruhigen Fortgang. Dr. Ni⸗ choll, General⸗Auditeur der Armee, ist zu Cardiff und Graf von Lincoln, Ober⸗Kommissar der Forsten und Bauten in South⸗ Notts, wiedergewaͤhlt worden.

Das Beispiel von Manchester findet immer mehr Nachah⸗ mung; in Glasgow, Chelsea, Tamworth, Bath und Chichester sind oder werden Bittschriften an die Koͤnigin unterzeichnet, worin Ihre Majestaͤt dringend ersucht wird, das Parlament nicht zu prorogiren, bevor die Korngesetze zur Eroͤrterung gelangt und Maßregeln zur Abhuͤlfe der dringenden Volksnoth getroffen seyhen. Der Man⸗ chester Guardian sagt: „Die Noth der arbeitenden Klassen in Stockport ist unbeschreiblich. Etwa zweitausend Stuͤhle stehen still und diese Zahl muß in kurzem bedeutend anwachsen. Die meisten Arbeiter schaͤtzen sich gluͤcklich, wenn sie gewoͤhnlich 3 bis Tage Arbeit haben, und fast taͤglich ruͤsten sich mehrere zur Aus⸗ wanderung nach Amerika oder anderswohin. Dies sind aber

Arbeiter, die nur die aͤußerste Roth dazu bringt, ein Vaterland zu verlassen, das ihnen statt des Brodtes den Hungertod bietet. Die Zahl der Auswanderer, welche in diesem Jahr von Lon⸗ donderry in Irland abgingen, betrug 5508. Davon begaben sich 3000 nach Kanada, der Rest in die Vereinigten Staaten. Die

Zahl derjenigen Irlaͤnder, die sich in Liverpool nach Amerika ein⸗ schifften, mochte 1700 betragen. Da auch die Haͤfen von Done⸗ gal und Ballyshannon von ein paar Tausenden zu gleichem Zweck benutzt wurden, so moͤgen aus dem nordwestlichen Irland nicht weniger als 10,000 Individuen in diesem Jahr nach Kanada, den Vereinigten Staaten und Australien ausgewandert seyn, ein Abgang, der sich etwas fuͤhlbar macht. 1

In der neuesten Dubliner Repeal⸗Nersammlung waren O'Con⸗ nells Aeußerungen uͤber zwei Dinge sehr bezeichnender Art. Aus Briefen von verschiedenen Theilen Englands wollte er wissen, daß die Chartisten Feargus O'Connor's Afsociation verlassen und sich mit den Irlaͤndischen Repeal⸗Associationen vereinigen wollten. Naͤhmen jene wirklich Chartisten unter sich auf, aͤußerte er, so wolle er nichts mit ihnen zu schaffen haben. Die Chartisten haͤtten die Rolle von Resormern nur deshalb in England gespielt, um die Sache der Resorm an die Tories zu verrathen, und nun stellten sie sich wie Repealer, in der Hoffnung, auch die Repeal vernichten zu koͤnnen. Die andere Aeußerung O'Connells betraf die Whigs und Lord John Russell insbesondere. Die Whigs, sagte er, waͤren als Partei nach allen vier Winden zerstreut, und in dem vereinigten Koͤnigreich gebe es keine einzige Reformer⸗Association mehr. Man habe zwar gesagt, es werde sich eine neue Reform⸗Partei, mit Lord John Russell an der Spitze, bilden, das sey aber nicht der Fall, Lord John koͤnne so lange nicht der Fuͤhrer einer neuen Partei werden, als er nicht seinen Grundsatz von der Finalitaͤt der Reform⸗Bill aufgegeben habe. Eine neue Reform⸗Partei muͤsse nothwendig Ausdehnung

des Wahlrechts, Kuͤrzung der Parlamente und Abschaffung der noch uͤbrigen Zehnten in Irland zu ihrer Losung machen.

Den neuesten Nachrichten aus Kanada zufolge ist dort die Munizipal⸗Bill mit einer Maͤsoritat von 12 Simmen im Ver⸗ sammlungs⸗Hause durchgegangen. Der General⸗Gouverneur hatte dem Hause eine Botschaft, verschiedene Unternehmungen zum oͤf⸗ fentlichen Besten betreffend, zugesendet. Da Kanada die Kosten aus eigenen Mitteln nicht bestreiten kann, so schlaͤgt der General— Gouverneur ein Anlehen vor, zu dessen Verzinsung das Provin⸗ zial⸗Parlament Rath schaffen soll. Das Anlehen zwischen 80 und 90,000 Pfd. sollte durch Errichtung einer Regierungsbank effek⸗ tuirt werden.

Der bisherige Secretair fuͤr Irland, Lord Morpeth, welcher in Irland vielfache Beweise des Dankes fuͤr seine Verwaltung erhalten hat, ist, von Dublin zuruͤckkehrend, hier in London ein⸗ getroffen.

Der Globe sagt in seinem Boͤrsen-Artikel: „Am Freitag,

den 17. September war vermehrte Nachfrage nach Wechseln auf

den Norden Europa's, welches die Wirkung hatte, daß der Wech⸗ selcours auf Hamburg und Amsterdam herunterging; der Wechsel⸗ cours auf Paris und nach dem Suͤden von Europa dagegen blieb der naͤmliche, wie am vorhergehenden Posttage. So lange frem⸗ des Getraide in großen Massen uns zustroͤmt, welches die naͤch— sten zwei oder drei Wochen sortdauern wird, muͤssen wir erwar⸗ ten, daß die Geldzahlungen fuͤr dasselbe mehr oder weniger auf die Wechselcourse einwirkt, bis der Ausfuhrhandel wieder hinrei— chende Thaͤtigkeit erlangt hat, um diese außerordentlichen Geld⸗ forderungen auszugleichen.“

V

durchweg keine traͤge und liederliche, sondern ehrliche und fleißige

Niederlande.

„Aus dem Haag, 23. Sept. Nachstehendes ist der voll⸗ staͤndige Inhalt der bereits erwaͤhnten Koͤniglichen Verordnung vom 31. Juli d. J. wodurch jede neue Anlegung regelmaͤßiger Dampfschiff⸗-Verbindungen von der Einholung einer Erlaubniß des Niederlaͤndischen Finanz⸗Ministers abhaͤngig gemacht wird: Wir Wilhelm II., von Gottes Gnaden Koͤnig der Nieder lande ꝛc. ꝛc. In Erwaͤgung, daß es bei der stets zunehmenden Ver⸗ V mehrung der Bampfschiffe in den Seehaͤfen und auf den Binnen⸗ waͤssern des Reiches noͤthig ist, Maßregeln zu treffen, damit bei der Ausuͤbung der Dampfschlfffahrt die gute Ordnung und offentliche Sicherheit gewahrt bleibe, so wie, daß es von Wichtigkeit ist, die bisher befolgten Grundfaͤtze in Betreff der Anlage neuer Dampfschiff V Dienste mit den hinsichtlich anderer oͤffentlicher Transportmittel be⸗ stehenden allgemeinen Verordnungen in Uebereinstimmung zu brin⸗ gen; in Betracht des Vortrags Unseres Finanz⸗Ministers vom 29. Mgi 1841; nach Anhoͤrung des Staatsrathes, haben beschlossen und beschließen: 1 Avrt. 1. Es soll fortan Niemandem erlaubt seyn, in den See⸗ haͤfen oder auf den Binnenwaͤssern des Reiches Dampfschiffe anzule⸗ gen, oder dieselben ankommen oder abfahren zu lassen, um damit zu voraus bestimmten und angekuͤndigten Zeitfristen oder in der Art ei⸗ nes geregelten Dienstes Personen oder Guͤter, oder beide zusammen von einein Oete zum anderen, sowohl innerhalb des Reiches als zwi⸗ schen einem Niederlaͤndischen und einem auslaͤndischen Hafen oder Orte, in transportiren, oder auch Dampfschiffe zum Fortschleppen an v. f chiffe oder Fahrzeuge zwischen bestimmten Orten oder in einer bestimmten Richtung zu benutzen, es sey denn, daß er dazu Erlaubniß erlangt hat. W 2. Diese Erlaubniß soll in Unserem Namen durch Unseren Finanf Minister verliehen werden, nachdem er sich mit den Staͤnden hat zu errichtenden Dienste interessirten Provinzen benommen ; an welchen Minister also die Betheiligten sich, unter Mitthei⸗

lung solcher Notizen und Einzelnheiten, zu wenden haben, die dazu

noch

dienen koͤnnen, die Art des Dienstes, wozu die Erlaubniß nachgesucht wird, kenntlich zu machen. 8

Art. 3. Insofern jetzt, namentlich zwischen einigen] Niederlaͤn dischen und fremden Haͤfen, Dampfschiffe fahren, wozu bis heute keine Konzession durch Uns oder von Unsertwegen verliehen ist, sollen die Unternehmer oder andere Betheiligte verpflichtet seyn, sich laͤngstens binnen drei Monaten nach dem Datum des gegenwaͤrtigen Beschlusses zur Erlangung einer Erlaubniß auf den Grund der Bestimmung des Art. 2 anzumelden. Bei dessen Unterlassung sollen die Unternehmer oder andere Betheiligte gehalten seyn, solche Dienste nach Verlauf des besagten Termins von drei Monaten einzustellen.

Art. 4. An Niemand soll eine ausschließliche Erlaubniß zur Errichtung eines bestimmten Dienstes, zum Transport von Personen oder Guͤtern zwischen bestimmten Orten, oder zum Schleppen von Schiffen in einer bestimmten Richtung verliehen werden.

Art. 5. Bei Ertheilung der Erlanbniß zur Anlage neuer Dienste und bei der darauf bezuͤglichen Untersuchung soll einerseits die Be⸗ foͤrderung des allgemeinen Interesses durch die Vermehrung der Mit⸗ tel gegenseitigen Verkehrs und durch die Beschaffung einer passen⸗ den Konkurrenz unter den verschiedenen Transportmitteln im Auge behalten, dann aber auch andererseits auf das in groͤßerem oder ge⸗ ringerem Maße vorhandene Beduͤrfniß neuer Transportmittel geach⸗ tet werden, um zu verhuͤten, daß zuweilen die gegenseitige Konkur⸗ renz üͤbertrieben, oder daß durch eine zu weit gehende Eifersucht unter verschiedenen Unternehmern die oͤffentliche Sicherheit gefaͤhr⸗ det werde.

Art. 6. Die Erlaubniß soll nicht anders als auf Widerruf ver⸗ liehen werden. Dieselbe soll daher jederzeit suspendirt oder auch ganz eingezogen werden koͤnnen, sowohl in dem Falle, daß die Un⸗ ternehmer den Bedingungen, unter welchen ihnen die Erlaubniß er⸗ theilt ist, nicht entsprechen, als wenn das allgemeine Interesse es erheischen sollte.

Art. 7. Die Dampfschiffdienste, zu welchen kraft dieses Be⸗ schlusses eine Erlauhniß ertheilt wird, muͤssen binnen sechs Monagten nach dem Datum dieser Erlanbniß in Thaͤtigkeit gesetzt seyn, bei ei ner Buße von 100 Fl., welche den Unternehmern auf Grund des Ge⸗ setzes vom 6. Maͤrz 1818 auferlegt weeden soll, waͤhrend uͤberdies die Erlaubniß erlischt. Gleichwohl soll der vorgeschriebene Termin von fechs Monaten wegen besonderer und wichtiger Gruͤnde, jedoch nur einmal und hoͤchstens fuͤr eine gleiche Zeitfrist, auf das Gesuch der Betheiligten verlaͤngert werden koͤnnen.

Art. 8. Es soll indeß den Betheiligten freistehen, von einer er⸗ langten Erlaubniß, von welcher aber noch kein Gebrauch gemacht ist, abzusehen oder auch einen bereits begonnenen Dienst einzustellen, wenn man davon im ersten Falle binnen dem im Art. 7 bestimmten Ter⸗ min und im zweiten Falle mindestens einen Monat, bevor man den Dienst einstellen will, das Finanz⸗Departement und die Staͤnde der betheiligten Provinzen in Kenntniß setzt.

Art. 9. Die Unternehmer oder Eigenthuͤmer der Dampfschiffe, so wie alle Personen in ihrem Dienste sollen verpflichtet seyn, sich allen in diesem Reiche guͤltigen Gesetzen und Verordnungen zu un⸗ terwerfen, und namentlich den auf den Gebrauch von Dampf⸗Fahr⸗ zeugen oder die Ausuͤbung der Dampfschifffahrt hier zu Lande beste⸗ henden oder fuͤr die Folge zu erlassenden. Sie sollen sich uͤberdies rich⸗ ten nach den auf die Art der Ausfuͤhrung bezuͤglichen Bedingungen, die ihnen entweder in der Erlaubniß oder in einem derselben ange⸗ haͤngten oder naͤher festzustellenden Reglement auferlegt werden moͤgen.

Art. 10. Dagegen sollen auf die Dampfschiffdienste, zu welchen kraft dieses Beschlusses Erlaubniß ertheilt ist, nicht anwendbar seyn die allgemeinen, provinziellen oder oͤrtlichen Verordnungen, wodurch auf Geund des Koͤniglichen Beschlusses vom 21. August 1818 einer bestehenden Einrichtung von Beurt⸗ oder Faͤhrschiffen das ausschließ⸗ liche Recht zum Transport von Personen oder Guͤtern in einer be⸗ stimmten Richtung zuerkannt wird.

Art. 11. Die Anlage neuer Dampfschiff⸗Dienste, begriffen unter den Bestimmungen des Art. 1, ohne daß dazu eine Erlaubniß erlangt ist, so wie die Fortsetzung eines Dienstes, wovon eine fruͤher ertheilte Erlaubniß zuruͤckgezogen oder fuͤr welche von der Gelegenheit, die im Art. 3 den Unternehmern bereits bestehender Dienste gegeben ist, kein Gebrauch gemacht worden, sollen nach Anleitung des Art. 1 des Ge⸗ setzes vom 6. Maͤrz 1818 mit einer Buße von 100 Fl. fuͤr jede Ueber tretung bestraft, und soll uͤberdies der Fortsetzung solcher Dienste durch die Ortspolizei Einhalt gethan werden.

Unser Finanz⸗Minister ist mit der Vollziehung dieses Beschlusses beauftragt, von welchem an Unsere Minister des Innern und der Justiz, so wie an den Staats⸗Rath Abschrift ertheilt und der in das Staats blatt aufgenommen werden soll.

Hagag, 31. Juli 1841. Wilhelm.

Der Finanz Minister, Rochussen. Ausgegeben am 14. August 1841. Der Direktor des Kabinets des Koͤnigs, A. G. A. van Rappard

Aus demn Haag, 24. Sept. Die Regierung hat auf die Bedenken der General⸗Staaten hinsichtlich des Kriegs⸗Budgets ausfuͤhrlich geantwortet. Sie sagt in ihrer Erwiderung, es ver⸗ stehe sich von selbst, daß die Staͤrke und die Organisation des Heeres, welche man nothwendigerweise beibehalten und die mit dem allgemeinen Vertheidigungs⸗System im Einklang stehen muͤsse, auch einen groͤßeren Kosten-Anschlag bedinge. Auch im Frieden muüͤsse die Kriegsmacht gehoͤrig in Uebung erhalten werden, um beim Ausbruche eines Krieges sogleich mit einiger Aussicht au Erfolg operiren zu koͤnnen. Die verschiedenen Truppen Corps seyen bereits auf einem solchen Fuße, daß sie nicht mehr vermindert werden koͤnnten. Die Berechnung der noͤthigen Anzahl um beim Ausbruche eines Krieges mindestens diejenigen Punkte zu besetzen, die solches dringend er heischen und zugleich dem Feind eine Macht gegenuͤber stellen oder sehr bedroheten Plaͤtzen zu Huͤlfe eilen zu koͤnnen, habe zi dem Resultate gefuͤhrt, daß das Heer diejenige Staͤrke und Orga nisation haben muͤsse, die es jetzt besitze. Es wird ferner ange fuͤhrt, daß bei der Verminderung der Ausgaben des Kriegs⸗Der partements von 14 auf 12 Millionen Gulden schon alles Moͤg⸗ liche geschehen sey, was zur Herbeifuͤhrung von Ersparnissen hade gethan werden koͤnnen, doch haͤtten natuͤrlich die zahlrei chen Entlassungen von gedienten Offizieren ꝛc. auch eber so zahlreiche Pensionirungen zur Folge gehabt. Beim Generalstab und bei den Administrations⸗Beamten sey es ganz unmoͤglich, noch mehrere Verabschiedungen eintreten zu lassen. Der Stab der Artillerie sey bereits auf das Minimum gebracht. Die beantragte Reduzirxung der reitenden Artillerie von 7 auf 4 Batterieen muͤsse man fuͤr unausfuͤhrbar erklaͤren. Die Feld⸗Artillerie sey bereits von 12 auf 8 Batterieen reduzirt; fernere Reductionen wuͤrden also nicht rathsam seyn. Auch bei dem Genie⸗Corps sey bereits viel eingeschraͤnkt und vermindert. Eine fernere Verminderung der Kavallerie sey ganz unmoͤglich, da sie nur noch 3120 Pferde zaͤhle und daher in der That schon zu wenig zahlreich sey in Verhaͤltniß zu den anderen Waffen⸗Gattungen. Das Marechaussee⸗Corps sey allerdings sehr wichtig im Frieden, aber fuͤr das Kriegs⸗De⸗ partement von sehr geringem oder gar keinem Nutzen.

Deutsche Bundesstaaten. 8 8 Stuttgart, 27. Sept. Am heutigen Geburtstage des Kö⸗ nigs beginnt die Feier seines 25jaͤhrigen Regierungs⸗Jubilaͤums, die bis zum 2. Oktober dauern wird. Der hier herauskommende Deutsche Courier ist heute in Pracht⸗Exemplaren von großem Format und in Golddruck erschienen.*) Er giebt einen vollstaͤndi⸗ 2) Diese Pracht⸗Nummer ist im Voraus gedruckt worden und ist uns deshalb bereits heute zugekommen. A. d. Red.

8

2ö242 * 5 4 8 gen Ueberblick alles dessen, was waͤhrend der 25jaͤhrigen 18 rung des Koͤnigs geschehen und sagt in der Einleitung dieser Uebersicht: 2* Inde ir Jubelfeste unseres verehrten und geliebten nigs irdeme wir am aesig ses Biant in Golddruck erscheinen 2 . 4 g& £s5r 1 5 n lassen, wissen wir keinen wuͤrdigeren Stoff fuͤr 2125 als eine gedraͤngte, zber mßgsicht velgan9 S negevwwas⸗ wichtigsten Ergebnisse der ersten 25jaährigen Regiernng,.— Peri - - ajestaät des Koͤnigs Wilhelm von Wuͤrt 9 IIIS welche ein freies, durch ihn eqreshen zu dem Vater des Vaterlandes hegt, spricht sich e gf. rer durch hunderttausend Zungen aus. Sollten wir dem 8 Fig Fib⸗ den Tribut der Huldigungen darbringen die allgemein herrsche 92 Gesinnung ausdruͤcken? Auch die gerechteste Werkennung, 98 richtigste Liebe und Ehrfurcht stehen in ihrem Ausdrucke weit Wer der ruhigen und wahren Darlegung der Thatsachen surtc. ese gegenwaͤrtige Rechtszustand, seine Verfassung, die wichttsen s8 in allen Zweigen des Staatswesens und fuͤr gue Berdngeer 8 buͤrgerlichen Lebens, die Oeganisation saͤmmtlicher Staats 2r 142, die Ordnung und die Bluͤthe der Finanzen, die Ermaͤßigung und erechcs Vertheilung der Staats⸗Abgaben, die Fortschritte der G vI 9 Handels und vorzuͤglich des Ackerbaues, vor Allem aber beg . 212 Sicherheit, wie ste wenig Laͤndern zu T heil wurde, See. das unseres Koͤnigs. Wir glauben deshalb das Nationalfel zu feiern, indem wir die Gebilde der schaffenden, das ganze S 98 (Zebaͤude beseelenden, alles Gute und Tuͤchtige und Edle schirmenden Hand unseres Koͤnigs in kurzen Umrissen vor den Augen der Leser dieses Blattes voruͤber gehen lassen, damtt jeder Wuͤrttemberger. sich die Wohlthaten ins Gedachtniß zuruͤckrufe, welche das Land diesem Monarchen verdankt, und der Auslaͤnder, der eiwa nur im Allgemei nen weiß, welch ein herrliches Geschenk die Vorsehung uns in diesem Fuͤrsten gab, auch erfahre, warum ein edles, freies Volk seinem Herr⸗ scher mit solcher Liebe, mit solchem Euthusiasmus entgegen kommt, und ihm Gluͤck wuͤnscht und sich zu den großen Werken, die er ge⸗ schaffen.“ I .“ 4 1 Auf das Regierungs⸗Jubelfest wird eine Silbermuͤnze gepraͤgt, welche auf der Hauptseite das Brustbild des Koͤnigs mit Lorbeer⸗ und Eichenkranz, auf der Kehrseite ein, der Umschrift „zur Feier 25jaͤhriger Regierung“ entsprechendes Sinnbild, und unter diesem den Jahrestag des Regjerungs⸗Antrittes „den 30. Oktober 1841 enthaͤlt. Diese Muͤnzstuͤcke werden nach ihrem, auf dem Rande eingedruͤckten, Werthe von Ein Gulden ausgegeben und sind kuͤnf⸗ tig bei den Kassen des Staats als Zahlung anzunehmen. 2

Karlsruhe, 23. Sept. Das Staats⸗ und Regierungsblatt

enthaͤlt folgende landesherrliche Verordnung:

„Leopold, von Gottes Gnaden, Großherzog von Baden, Herzog von Zaͤhringen. Nach Ansicht des §. 3 des Conscriptionsge setzes, wonach die ordentliche Conscription bestimmt ist, das Ar meekorps auf dem etatmaͤßigen Friedensfuße zu erhalten; unter Be⸗ zugnahme auf Unsere Verordnung vom 4. Dez. 1833; auf den Vor⸗ trag Unseres Kriegsministeriums und den Beivortrag Unseres Mini⸗ steriums des Innern, haben Wir beschlossen und verordnen, wie folgt: 5.1. Die fuͤr das Jahr 1842 zur Ergaͤnzung des Armeekorps erfor derliche Rekrutenquote wird auf 4000 Mann. festgesetzt, wovon 3700 Mann zur gleichbaldigen Eintheilung und 300 M. zur Reserve be⸗ stimmt sind. §. 2. Diese Reserve, nach dem Maßstabe des 8.⸗ des Conscriptionsgesetzes auf alle Bezirke des Landes vertheilt, und aus den hoͤchsten Loosnummern der uͤbernommenen Pflichtigen be⸗ stehend, wird von dem Kriegsministerium nach Beduͤrfniß einbern fen, und, so weit ihre Einberufung besimmungsgemaäß nicht noth⸗ wendig geworden ist; bei der Uebernahme der naͤchstfolgenden Re⸗ frutenguote freigegeben. Die Freigegebenen treten dadurch in das Verhaͤltniß der nicht uͤbernommenen Pflichtigen ihrer Altersklasse zuruͤck. §. 3. Die im 8. 1 festgesetzte Ergänzungsquote ist von dem Ministerium des Innern auf die Bezirke gesetzmaͤßig zu vertheilen, und die Vertheilung durch das Regierungsblatt bekannt zu machen. Das Kriegsministerium aber hat sich am Schlusse des Jahres uͤber die Verwendung der ausgehobenen Mannschaft zu Unserem Staats ministerium auszuweisen. §. 4. Unsere Ministerien des Innern und des Kriegs sind mit dem Vollzuge der gegenwäaͤrtigen Verordnung beauftragt. Gegeben zu Karlsruhe in Unserem Staatsministerium, den 10. September 1841. (gez.) Leopold.“

Braunschweig, 24. Sept. (Hannov. Z.) Als Com⸗ missarien des Deutschen Bundes zu Inspizirung der Braun⸗ schweigschen Truppen und Militair⸗Anstalten sind hier eingetrof⸗ fen: der Koͤnigl. Preußische General der Infanterie und General⸗ Adjutant von Natzmer, begleitet von dem Oberst⸗Lieutenant von Remschel und dem Major von Olberg, und der Großherzoglich Badensche General⸗Lieutenant Freiherr von Stockhorn, begleitet von dem Hauptmann Strans und Lieutenant von Röder.

Die neueste Nummer der Gesetz- und Verordnungs⸗Samm⸗ lung enthaͤlt ein landesherrlich erlassenes Reglement uͤber die Ent⸗ waͤsserung des Droͤmlings im Amte Vorsfelde. Zu Leitung dieser Angelegenheit ist eine Commission ernannt, bestehend aus dem Forstdirektor v. Uslar hierselbst, Justizamtmann v. Kalm zu Vors⸗ felde und Landes⸗Oekonomie⸗Kommissarius Ludwig zu Holzmin— den, und die unmittelbare Ausfuͤhrung der Droͤmlings⸗Entwaͤsse⸗ rungsarbeiten ist dem Bau⸗Eleven Schulz in Vorsfelde uͤbertragen.

Weimar, 25. Sept. Am Abend des 23sten d. M. ist re Köͤnigl. Hoheit die Prinzessin von Preußen von Kreuznach Belvedere eingetroffen.

Zesterreich.

riest, 19. Sept. Das heute eingelaufene Dampfboot,Johann“ bringt uns die Nachricht, daß die Kaiserl. Koͤnigl. Oesterreichi⸗ sche Fregatte „Venere“ fuͤnf Seemeilen vom Kap Karmel in Sy— rien auf den Strand gerathen ist und um wieder flott zu wer⸗ den das schwere Geschuͤtz uͤber Bord werfen mußte. Auf die vom Contre⸗Admiral Bandiera in Smyrna gemachte Anzeige eilten so⸗ gleich ein Englisches Dampfboot und zwei Oesterreichische Korvet⸗ ten der Fregatte zu Huͤlfe. Naͤhere Berichte fehlen noch.

Ih

,₰ 2 Schweiz.

Zürich, 21. Sept. (N. §. 8.) Diesen Nachmittag ent⸗ schlummerte Ludwig Meyer von Knonau, Alt⸗Staatsrath, der Geschichtschreiber der Schweiz, der Restor von Zuͤrichs Staats⸗ maͤnnern.

Italien.

X. Negpel, 14. Sept. (A. Z.) Briefe aus Aquila (in den (bruzzen) melden von daselbst statrgehabten Unruhen, uͤber deren Charakter jedoch noch nichts Naͤheres verlautet. Wie es scheint, hat man den Moment benutzt, wo aus Veranlassung des Piedi⸗ grottenfestes alle Truppen und Gendarmen in der Hauptstadt kon⸗ zentrirt waren. Der Kommandant von Aquila, Oberst Tamfani, wurde nebst einem bei ihm wachehabenden Soldaten in seiner Wohnung ermordet. Die Ruhe scheint indessen wieder hergestellt zu seyn. Vielleicht daß nur persoͤnliche Rache das Motiv war.

Aus Rom schreibt ein Korrespondent üuͤber die oben er⸗ waͤhnten Unruhen: „Vermuthlich sind sie von Neapel aus schon umstaͤndlicher uͤber die Unruhen unterrichtet, die am 8ten d. in der Stadt Aquila ausbrachen und die hier in den ersten Augen⸗ blicken einige Besorgniß erregten, zumal man wußte, daß an jenem Tage gerade alle Truppen von dort entsernt und zu dem Feste

an vdc] der Madonna di Piedigrotta in Neapel vereint waren. Die hie⸗ sige Regierung beorderke aus Vorsicht gleich eine Abtheilung Trup⸗ pen nach Rieti und laͤngs der Graͤnze der Provinz Abruzzo ul⸗ teriore. Jetzt, wo man erfaͤhrt, daß der Tumult keinen politischen Charakter hatte, sondern lediglich wegen der Salz⸗ und Tabaks⸗ Regie entstand, ist man beruhigt. Nach den letzten Berichten ist alles wieder zu der alten Ordnung zuruͤckgekehrt, aber so unbedeu⸗ tend, wie man das Ganze zu schildern sich bemuͤht, muß der Auf⸗ stand doch nicht gewesen seyn, da ein Ober⸗Offizier, so wie ein Civil⸗Beamter und noch einige andere Personen das Leben dabei verloren 74 68 2 b ö1111A4““

Ch wessh ha ,Sn s. h s rns

Madrid, 16. Sept. Der Unter⸗Staats⸗Secretair im Ministerium der auswaͤrtigen Angelegenheiten, Herr Hoyos, ist gestern von hier abgereist. Einige Personen wollen wissen, er solle den Infanten Don Francisco de Paula nach Spanien be⸗ gleiten; Andere behaupten dagegen, er sey beauftragt, dem Infan⸗ ten muͤndlich die Gruͤnde auseinander zu setzen, die dessen Ruͤck⸗ kehr fuͤr jetzt unmoͤglich machten.

v““

Köln, 23. Sept. (Koln. Z.) Wie es zu erwarten stand ergeben die bisherigen Fahrten auf der Rheinischen Eisenbahn ein sehr erfreuliches und, wenn man die Verhaͤltnisse genau ins Auge faßt, zugleich ein bedeutendes Resultat. Waͤhrend der ersten vier⸗ zehn Tage nach Eroͤffnung der taͤglichen regelmaͤßigen Fahrten zwischen Koͤln und Aachen (vom 6. bis 19. September incl.) be⸗ trug die Personen⸗Frequenz 23,132 Passagiere, welche uͤberhaupt einen Geld⸗Ertrag von 15,468 Rthlr. 9 Sgr. 6 Pf. geliefert ha⸗ ben. Von den 23,132 Personen fuhren 8826 auf den beiden ersten (bedeckten) Wagenklassen, 14,306 Personen benutzten die dritte Wagenklasse. Im Ganzen fanden waͤhrend der angefuͤhrten vierzehn Tage 56 Zuͤge statt; durchschnittlich kommen demnach auf jeden Zug 413 Personen. Von den 23,132 Passagieren durch⸗ fuhren 6730 die ganze Strecke und gaben 10,339 Rthlr. 15 Sgr. Die wohlgeordnete Regulirung der Fahrten, das puͤnktliche Eintreffen der Zuͤge an den Stationen und Endpunkten, so wie das sichtbare Bemuͤhen der Direction. den Wuͤnschen des Publi⸗ kums durch zweckmaͤßige Vorsoörgen aller Art zu entsprechen, ha⸗ ben dem großartigen Unternehmen das allgemeine Vertrauen ge⸗ wonnen und eroͤffnen, als die solidesten Grundlagen, die Aussicht zu immer hoͤher gesteigerter Theilnahme.

88 —- .

Köln, 24. Sept. Ihre Koͤnigl. Hoheit die Frau Herzogin

von Kent kam gestern Abend von Ems, wo sie einige Tage ver⸗ weilte, hier an, uͤbernachtete im Gasthofe „zum Kaiserlichen Hofe“ und setzte heute Morgen um 8 Uhr ihre Reise auf der Rheini⸗ schen Eisenbahn mit dem gewoͤhnlichen Convoi nach Aachen fort. Auf dem hiesigen Bahnhoöfe aͤußerten Hoͤchstdieselben zu wieder⸗ holtenmalen ihren besonderen Beisall uͤber die Zweckmaͤßigkeit der Einrichtungen und uͤber die musterhafte Ordnung, welche uͤberall

sehr zahlreichen Frequenz erfreute.

Die Nepublik Teras. Zweiter und letzter Artikel.

Kurze historische Darstellung der Entstehung

derselben.

Schon seine von uns zuletzt beruͤhrten Bevoͤlkerungs⸗Verhaͤlt⸗ nisse geben Texas, in Vergleich zu den uͤbrigen Tropenlaͤndern, einen eigenthuͤmlichen Charakter, welcher seine geschichtliche Ent⸗ wickelung, sein Leben und Seyn wesentlich bedingen muß. Texas ist naͤmlich der erste Europaͤisch bevolkerte Staat in den Tropenlaͤndern. Als herrschende Bevoͤlkerung und als solche in der Minderzahl sind die Europaͤer schon so oft in den Tropen aufgetreten, und die natuͤrliche Folge dieses Mißverhaͤltnisses war eine heillose Verwirrung in der Constitution der sozialen und staatlichen Ver⸗ haͤltnisse fast aller dieser Tropenstaaten. In Texas dagegen konsti⸗ tuirt sich zum erstenmale eine Bevoͤlkerung zu einem Staate, die von unten auf ganz Enropaͤisch cüvilisirt ist. Die wenigen Skla⸗ ven, welche jetzt noch dort sind, werden bald verschwunden seyn. Hier wird also zum erstenmale die Kraft des Europaͤischen Ge⸗ werbfleißes mit der Kraft der tropischen Natur in einen Verein gebracht, dessen Wirkungen, sollte man meinen, erstaunlich seyn müuͤßten. Denn wenn die nicht⸗Europaͤischen Tropenvoͤlker, ja selbst schon die Romanischen, die Fruchtbarkeit der Tropen als Faulheits⸗ Motiv benutzt haben, so lebt dagegen in dem Stamm und We⸗ sen der Anglo-Germanen in Texas so viel sittlich industrieller Trieb, daß sie dort hoͤffentlich kein Capua fuͤr ihr Vorwärtsstre⸗ ben finden werden.

Texas wurde von den Spaniern unter Alonzo de Leon ent⸗ deckt und empfing seine Benennung von befreundeten Indianischen Staͤmmen jener Gegend. Von Seiten des Spanischen Gouver⸗ nements sah man das Land von Anfange an lediglich als eine wuͤnschenswerthe Barriere zwischen Mexiko und der Franzoͤsischen Besitzung Louisiang an; es war und blieb eine Wuͤste. Lediglich aus militairischen Ruͤcksichten, nicht um der Colonisation willen, vertheilte man nach und nach einige Garnisonen uͤber das Land; gemeinschaftlich mit diesen verpflanzte man sodann einige Kreolen und Mischlinge auf verschiedenen Punkten in befestigte Befriedi⸗ gungen, und so entstanden die sogenannten Presidios. In der Nachbarschaft solcher militairischer Positionen begruͤndete man außerdem noch Missionen von Franziskanern, fuͤr welche die be⸗ kehrten Indianer stattliche, spaͤter befestigte Gebaͤude auffuͤhren muͤßten. Diese Einrichtungen zerfielen aber mit dem Sinken der militairischen Macht Spaniens. Eine Mission nach der anderen, ein Presidio nach dem anderen veroͤdete und wurde verlassen, und am Ende des achtzehnten Jahrhunderts waren die saͤmmtlichen Ue⸗ berbleibsel der Texianischen Kolonisten innerhalb der Waͤlle der drei Stationen von St. Antonio de Bexar, Goliad und Nacog⸗ doches versammelt.

Mit dem Zeitraume der Losreißung der Vereinigten Staaten von England beginnen allmaͤlig zwischen Texvas und dem neuen Freistaate, namentlich mit Virginien und Georgien, Beziehungen. Die im Jahre 1807 entdeckte und vereitelte Verschwoͤrung von Aaron Burr, der eine große suͤdliche Republik, die aus dem zu erobernden Meriko und den von der Union zu trennenden west⸗ lichen Staaten Nord⸗Amerika's bestehen sollte, zu erschaffen beab⸗ sichtigte, faßte unter anderen auch einen Plan zur Unterjochung und Kolonisirung von Texas in sich. Da dieser Entwurf ohne Folgen blieb, so geschah die Einfuͤhrung des Anglo⸗Amerikanischen Elementes in Texas bald darauf mittelst einer Einladung der Mexikaner selbst. Napoleon'’s Usurpation loͤsete bekanntlich das

unn ör ö11“ 2 8 Sc 8 Band zwischen der Spanischen Krone und ihren Kolonicen. Die Spanischen Autoritaͤten wurden durch die eingeborenen Mexikaner hart bedraͤngt; um jene ganz beseitigen zu können, wandten sich die letzteren um Unterstuͤtzung an die Bewohner von Kentucky, Tenessee und Louisiana,

Vereinigten Staaten,

wahrzunehmen war, obgleich sich der Bahnzug, wie immer, einer

u1 IIö— C1In 194

welche dann auch am Ende des Jahres

1812 einen Haufen kriegslustiger Jugend unter dem Befehle eines

gewissen Kemper nach Texas absandten. In Folge einer Verraͤ⸗ therei ging diese Mannschaft am 18. Juni 1813 zu Grunde. dieser Zeit blieb Texas sieben bis acht Jahre lang unter der no⸗ minellen Herrschaft der Spanier, aber es wurde unterdessen haͤu⸗ sig verwuͤstet, sey es durch Einfaͤlle Indianischer Staͤmme, sey es duͤrch Spanische Insurgenten und Marodeure.

Seit

Zwar fochten noch einmal spaͤter (1816) Unterthanen der und zwar nicht ganz ungluͤcklich, in Texas gegen die Spanische Oberherrschaft. Aber auch diese Unterneh⸗ mung blieb ohne dauernde Folgen. Nicht durch gewaltsame In⸗ vasionen, sondern auf friedlichem Wege, sollte bald darauf die Anglo⸗Amerikanische Bevoͤlkerung in Texas festen Fuß fassen. Das Unternehmen wurde unter der Sanction der Spanischen Regierung, welche damals noch die Herrschaft uͤber ihre Nord⸗ Amerikanischen Kolonieen behauptete, ausgefuͤhrt. Es war inner⸗ halb des Zwischenraumes zwischen der Unterdruͤckung der Mexika⸗ nischen Insurrection und der spaͤter erfolgenden Unabhaͤngigkeits⸗ Erklaͤrung Mexiko's, daß Moses Austin, ein Bewohner von Connecticut, nachdem er in Folge großer Unternehmungen vielfa⸗ chen Gluͤckswechsel erfahren hatte, im Alter von 56 Jahren be⸗ schloß, seine Vermoͤgens⸗Verhaͤltnisse durch Begruͤndung einer neuen Niederlassung, fuͤr welche er Texas am besten gelegen hielt, herzustellen. Die Erfahrung der vergangenen Jahre, noch mehr aber seine wachsende Finanznoth machte damals gerade das Spa⸗ nische Gouvernement geneigt, Dispositionen uͤber die unbebauten Laͤndereien jener Gegend und in Bezug auf die Ansiedlung von Fremden zu ertheilen. Es war im Jahre 1821, als Moses Austin, nach mehreren fruchtlosen Versuchen, die Nachricht empfing, daß ihm eine ausgedehnte Land⸗Verleihung unter der Bedingung, 300 Familien in Texas anzusiedeln, ertheilt worden sey. Diese frohe Kunde wurde ihm aber auf dem Todbette zu Theil, und er uͤber⸗ wies deshalb jene Verleihung seinem Sohne Stephan Austin, einem Manne, vollkommen begabt mit jener scharfen Einsicht, jener unuͤberwindlichen Ausdauer, jener ruhigen Gemuͤthsart und jener Kraft der Vermittelung, welche die großen Erfordernisse von Staaten⸗Begruͤndern sind.

Bereits im August des genannten Jahres (1821) fuͤhrte Stephan Austin den ersten Theil der Nord⸗-Amerikanischen Emi⸗ granten in Texas ein. Die im Fruͤhlinge desselben Jahres durch Iturbide ausgesprochene Erklaͤrung der Unabhaͤngigkeit Mexiko's fuͤhrte keine unmittelbare Unterbrechung des Unternehmens herbei; indessen traten doch in Folge jenes Ereignisses so viele Aenderun⸗ gen ein, daß Austin, als er im Maͤrz 1822 von New⸗Orleans mit einem zweiten Detachement von Einwanderern angelangt war, es fuͤr nothwendig erachtete, in Mexiko auf eine Bestaͤtigung der ihm ertheilten Verleihung anzutragen. Die damaligen Unruhen und die so langsam vorschreitenden Kongreß⸗Sitzungen hielten ihn sodann ein Jahr lang in der Hauptstadt. Endlich empfing er die gewuͤnschte Vollmacht, die von ihm projektirte Kolonie zu begruͤnden und ganz dem eigenen Ermessen gemaͤß einzurichten. Das hatte zur Folge, daß, obwohl viele der urspruͤnglichen Emi⸗ granten aus Mißmuth uͤber die Zoͤgerung unterdessen nach den Vereinigten Staaten zuruͤckgekehrt waren, er doch in kurzer Zeit so viele neue Rekruten fand, daß im Jahre 1824 die vorgeschrie⸗ bene Anzahl von 300 Familien vollstaͤndig an den Ufern des Brazos beisammen war, wo er die Stadt San Felipe de Austin

gruͤndete.

Noch in demselben Jahre wurde Texas, in Verbindung mit der benachbarten Provinz Coahuila, zu einem Staate der Mexikanischen Foͤderation umgebildet. Indessen wurde Austin, trotz dieser Veraͤnderung, in Folge eines mit dem Gouvernement getroffenen Uebereinkommens, im aus schließlichen Besitze der ungetheilten exekutiven Gewalt uͤber die gesammte Kolonie belassen, und er vereinigte demnach in seiner Person die Functionen der hoͤchsten Civil⸗Obrigkeit und des Be⸗ fehlshabers der Miliz. Demnach bildete sich hier unter der wei⸗ sen Leitung Austin's, ohne Belaͤstigung von Seiten des Mexikani⸗ schen Gouvernements, allmaͤlig die Regierungsweise der vereinigten Freistaaten aus. Die groͤßten Schwierigkeiten wurden durch Ge⸗ duld und Beharrlichkeit uͤberwunden; namentlich wurden die In⸗ dianer sehr bald vertrieben und ließen sich sodann in angemessener Entfernung von der Kolonie nieder. Im Jahre 1825 empfing Austin eine zweite Landverleihung fuͤr eine weitere Niederlassung von 500 Familien, außerdem wurden an Andere noch Verleihun⸗ gen fuͤr 1400 Familien ertheilt. Obwohl mehrere dieser Urkunden nur unvollstaͤndig in Vollzug gesetzt wurden, so machte sich doch schon, in Folge des bestaͤndigen Zuflusses von Einwanderern aus den Vereinigten Staaten, in sehr kurzer Zeit eine bedeutende Ver mehrung der Bevoͤlkerung von Texas bemerkbar; im Jahre 1830 naͤmlich war die Zahl der Nord-Amerikanischen Population auf nicht weniger als 20,000 gestiegen. Durch die Energie dieser flei⸗ ßigen und friedlichen Kolonisten wurden die Huͤlfsquellen des Lan des mit Erstaunen erregender Raschheit zur Entwickelung gebracht, und es fehlte in der That dem weiten Gebiete nichts, als eine weise und gerechte Verwaltung, um die sich so erfreulich bemerk⸗ bar machenden Fortschritte der Civilisation und Wohlhabenheit auch der Zukunft zu sichern.

Ungluͤcklicherweise aber entzog sich ein großer Theil der wach senden Anzahl der Kolonisten der Kontrolle und Leitung des bis⸗ herigen Oberhauptes und setzte sich mehr und mehr in Beruͤhrung mit der Central-Regierung. Diese aber unterlag damals gerade leider eben so, wie die Provinzial⸗Verwaltung, großen Erschuͤtte⸗ rungen. Die neue Constitution, die ein Resultat des Einflusses der Priester und des Hasses der Racen gegen einander war, be⸗ wirkte eine Revolution nach der anderen; ein Oberhaupt folgte in kurzen Zwischenraͤumen auf das andere; uͤberall zeigte sich Mord, Todschlag und Anarchie. Es konnte nicht fehlen, daß unter dem Einflusse solcher Wirren die Civilisation zuruͤckging, die Gewerb⸗ samkeit entmuthigt wurde, der National⸗Wohlstand dahin schwand. Lange Zeit hielten sich die Nord⸗Amerikanischen Kolonisten außer halb des Bereichs der Konflikte, welche rund umher Alles zerstoͤr= ten; ohne Widerstand und ohne Untersuchung uͤber die Rechtmaͤ⸗ ßigkeit der Entstehung unterwarfen sie sich jedem Gouvernement, welches durch den Buͤrgerkrieg in Mexiko zur faktischen Herrschaft gelangte. Ja selbst der Versuch, den im Jahre 1829 ein gewisser Edward unternahm, eine Fredonische Republik zu proklami⸗ ren, ward großentheils durch die Unterstuͤtzung Austin's und seiner Kolonisten sofort unterdruͤckt; ja, noch bei⸗ mehreren underen Gelegenheiten bewies sich Austin als der loyalste Unterthan 88 Republik Mexiko, indem er mehrere zwischen Texas und der Cen⸗ tral⸗Regierung entstandene Kollisionen durch kluge Umsicht qns⸗ zugleichen wußte. Indessen sollte es bald anders werden. Es war näͤmlich schon seit einiger Zeit die .S.enun 9 A; Fae schen Provinzial⸗Behoͤrde von Coahuila durch die wachsende Anzahl und

T +