1841 / 272 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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In dem Gemeinde⸗Rechnungswesen wurde Ordnung und Spar samkeit unter der Aufsicht der Staats⸗Behoͤrden heimisch; eine Anzahl Gemeinden ist dahin gelangt, nicht nur aller Kommun— Umlagen entbehren, sondern auch noch die Staats⸗Steuern aus dem Ertrage des verbesserten Gemeinde⸗Vermoͤgens zahlen zu koͤnnen. Wie sehr die Gemeinden und Amt⸗Corporationen unter der Regierun Koͤnig Wilhelm's aufbluͤhten, kann unter Anderem

nachstehende Zusammenstellung beurkunden:

Es betrugen die Umlagen:

In dem Etatsjahre 1819 20

fuͤr Amtsschaden (Amts⸗Um⸗ lagen) .. ... 857,674 Fl. ouͤr Gemeindeschaden (Ge⸗ meinde⸗Umlagen und Steuern)

1837 38

377,181 Fl.

826,596

698,119

1,555,793 Fl. 1,203,777 Fl. Es hat mithin die Summe der Amts⸗- und Gemeinde⸗ Umlagen (Steuern) in Wuͤrttemberg in diesen 18 Jahren sich um jährlich 352,016 Fl. verringert. Es betrugen die Passivschulden am 1. Juli 1821

am 1. Juli 1838 der Amts⸗Corpora⸗ J1212 der Gemeinde⸗Cor⸗

Kr. 779,035 Fl.

2 4,502,625

27,610,841 Fl. 50 Kr. 5,281,660 Fl. Es sind mithin von den Wuͤrttembergischen Amts⸗ und Gemeinde⸗Corporationen in diesen 17 Jahren Passiv⸗ schulden im Betrage von 12,329,181 Fl. 50 Kr. getilgt worden. 8 Die verzinslichen Aktiv⸗Kapitalien 1. Juli 1822 922,417 Fl.

3,361,308

1. Juli 1838 601,966 Fl. 4,694,979 4,283,725 Fl. 5,296,945 Fl. Die Summe der verzinslichen Aktiv⸗Kapitalien der Amts⸗ und Gemeinde⸗Corporationen hat also in diesen 16 Jahren um 1,013,220 Fl. zugenommen. b Bedenkt man nun noch die große Zahl von Schulen, Pfarr⸗ aͤusern, Rathhaͤusern, Hall⸗ und sonstigen Gebaͤuden fuͤr Ge⸗ meinde⸗Zwecke, die vielen neuen oder verbesserten Amts⸗ und Vizinal⸗Straßen, welche aus Gemeinde⸗ und beziehungsweise aus Amts⸗Corporations⸗Mitteln erbaut, die vielen sonstigen Verbesse⸗ rungen (Straßenpflaster, Beleuchtung u. s. w.), welche aus diesen Kassen sonst noch in diesem Zeitraume bestritten wurden, so wird S e. 8 . . . e. 4 g.. man zugestehen muͤssen, daß die Gemeinden, die Buͤrgerstaͤnde sich inter der Regierung dieses Koͤnigs nicht nur geistig, sondern auch materiell unendlich gehoben haben. Daß auch der Wohlstand der Privaten sich in diesem Verhaͤltnisse gehoben, beweisen nicht nur die vielen Neubauten und die bei weitem groͤße Summe von Bequemlichkeiten des Lebens, welche jetzt allen Staͤnden zugaͤng⸗ lich sind und von ihnen wirklich genossen werden, sondern auch der Umstand, daß die Fassionen zur Kapital⸗Steuer 1819 20 die Summe von 129 Millionen, 1839—40 aber 191 Mil⸗ lionen Gulden betrugen, sich also die Privat⸗Kapitalien in diesen 20 Jahren um 62 Millionen verme hrt haben. Rechnet man auch einen Theil dieser Vermehrung hinweg, weil das Aktiv⸗Ka⸗ pital eines Wuͤrttembergers haͤufig das Passiv⸗Kapital eines an⸗ deren ist, so wird doch jedenfalls noch eine bedeutende Zunahme sich herausstellen. 1 Die Art der Ausuͤbung und vorzuͤglich die Bedingungen zur Aufnahme in das Gemeinde⸗, Buͤrger⸗ und Beisitz⸗Recht sind durch das Gesetz vom 15. April 1828, welches im Jahre 1833 revidirt wurde (Gesetz vom 4. Dezember 1833), geregelt. Die gewerbliche Zuruͤcksetzung der Beisitzer wurde beseitigt, den Ge— meinden bei der Aufnahme der Buͤrger gesetzliche Garantieen ge— geben und der Willkuͤhr der Ortsbehoͤrden hierbei durch zweck— maͤßige Bestimmungen vorgebeugt. Handel und Gewerbe. Wuͤrttemberg:

i den Amts Corporationen i den Gemeinden..

Es betrug im Koͤnigreich

Nach dem provisori schen Ge⸗ werbe⸗Ka taster von 1821.

Nach dem Stande von 1835 und 1836.

Zunahme. Abnahme.

V Die Zahl der selbststaͤn⸗ digen (etablirten) Handwerker Kleinhaͤndler... 5,248 Handlungen und Fabri⸗ 11“ 8,209 Muͤhlen und andere Wirthichaften. Getroͤnke⸗Fabriken 30) 309

I“

96,556 14,826 18,270 8 5,884

1,580

5,272

12,349 88 86 9,687 . 390

[158,72 1

Es hat mithin in diesen 44 Jahren die Zahl der seßhaften Gewerbe um mehr als 26,000, also beinahe um 20 pCt. zuge⸗

—y——-—

Bekanntmachungen.

riminalgerichtliche Bekanntmachung.

stohlen, in Beschlag genommen worden: 1) 1 goldenes Armband mit 3 rothen Steinen und einem daran haͤngenden Herzen; 8 2) 1 goldener Ring mit 5 rothen Steinen; M 1 desgleichen, mit einem Kreuz verziert;

„Andenken“;

) 1 wollener Damenmantel mit schwarzem Geunde, Riherenderius

penséfarbenen Blumen und Capuchon von schwar zem Sammetmanchester, mit penséfarbenem Sei⸗ Nr. 16, sich denzeuge besetzt; 4 wollenes Umschlagetuch, groß gebluͤmt; 7) 1 roth baumwollenes, gebluͤmtes Halstuch; 8) 1 weiß leinenes Schnupftuch E. F. 6. gez.; 9) 1 Gebetbuch der K. K. Theresianischen Mili⸗ tair⸗Akademie in der Wienerisch⸗Neustadt, in schwarzem Leder mit Gold verziert, goldenem Schnitt, staͤhlernem Schloß und Kreuz, auf dem Ruͤcken E. H. in goldenen Lettern gez.5; 10) 1 Deckelkorb; 8

11) 1 Paar schwarzlederne Frauenschuhe aus dem Magazin von Leonhardt, große Schloßgasse 8, mi ert he; 1 1 zu Dresden;

Bei einer vielfach bestraften, uͤber Dresden von 12) 1 Tüuͤllhaube mit blauem Bande; 4) Prag hierher gekommenen Diebin sind folgende Ge⸗ 13) 1 Paar braune Glacshandschuh; genstaͤnde, als wenigstens zum Theil muthmaßlich ge⸗ 14) 1 Perlenbbdͤrse mit Bronze⸗Buͤgel, der Grund

weiß, auf jeder Seite vier Tauben, welche aus einem Gefaͤße fressen, und mit den angestrickten Worten: „Denke mein.“ 8

Die unbekannten Eigenthuͤmer dieser Gegenstaͤnde gglei ö 9491,9899 werden aufgefordert, zu ihrer kostenfreien Verneh⸗ 4) 4 desgleichen, blau emaillirt, worauf das Wort: s;mung in dem auf den 7.

minalgericht, Molkenmarkt Nr. 3, Verhd - einzufinden.

Berlin, den 22. September 1841.

Koͤnigliches Kriminalgericht hiesiger Residenz.

nommen. Die Zahl der Fabriken betrug (1835 36) 374 mit etwa 10,000 Arbeitern; die der technischen Gehuͤlfen bei den ver⸗ schiedenen Gewerben 37,839; unter den Muͤhlen befanden sich 1917 Getraide⸗Muͤhlen und unter diesen 27 Kunstmuͤhlen mit 154 Mahlgaͤngen, woraus sich die Verringerung bei der Zahl der Muͤhlwerke im Ganzen erklaͤrt; unter den Wirthschaften 5339 mit Schild⸗Gerechtigkeit; unter den Getraͤnke⸗Fabriken 2205 Bier⸗ brauereien, welche 226,000 Scheffel Gerste jaͤhrlich verarbeiten; unter den Fabriken 66 Papier⸗Fabriken, 31 Hammerschmied⸗Werke, 19 Tuch⸗Fabriken, 15 Wollen⸗, 4 Baumwollen⸗Spinnereien, 23 Baumwollen⸗, 22 Barchent⸗, 10 Band⸗, 1 Teppich⸗Weberei, 12 Taback⸗Fabriken u. s. w.; zu welchen in neuerer Zeit noch kom⸗ men: die große Leinen⸗Spinnerei in Urach, Ruͤbenzucker⸗Fabri⸗ ken u. s. w. Unter den Handwerkern sind am zahlreichsten die Weber (28,844), die Schuhmacher (11,890), die Baͤcker (7406), vor Allen aber die Bau⸗Handwerker, Maurer, Steinhauer, Zim⸗ merleute, zusammen 13,546 u. s. w.

Das bedeutendste statistische Ergebniß in dieser Beziehung ist aber, daß gegenwaͤrtig die Haͤlfte der Bevoͤlkerung des Koͤ⸗ nigreichs Wuͤrttemberg etwa 105,000 Familien, sich von Handel, Fabriken und Gewerben ernaͤhrt.

Von den Gesetzgebungs⸗Maßregeln im Interesse des Han⸗ dels und der Gewerbe heben wir hier nur die Gewerbe⸗Ord⸗ nung vom 12. April 1828 und die Revision dieses Gesetzes im Jahre 1836 hervor, durch welche zwar die wichtigsten Zuͤnfte in ihrer Wesenheit erhalten, aber ihre Einrichtungen mit dem Prin⸗ zipe groͤßerer Gewerbe⸗Freiheit moͤglichst in Einklang gebracht wur⸗ den. Die wichtigste Maßregel zu Gunsten des Handels und der Gewerbe war aber der Zoll⸗Verein mit Bayern im Jahre 1828 und mit Preußen, Sachsen, Hessen und den Staaten des Thuͤringischen Vereins im Jahre 1833.

Landwirthschaft und Ackerbau. In der Versamm⸗

lung Deutscher Landwirthe und Forstmaͤnner in Potsdam ist aus⸗ gesprochen und allseitig anerkannt worden, daß unter allen Mo⸗ narchen und Regierungen, welche sich die Verbesserung der Ver⸗ haͤltnisse der ackerbautreibenden Klassen und die Hebung der Bo⸗ den⸗Kultur zur Aufgabe machen, Koͤnig Wilhelm von Wuͤrttem⸗ berg und seine Verwaltung glaͤnzend hervorleuchten. Die erste Sorgfalt des Koͤnigs war der Befreiung des Bodens gewidmet. Schon in den Edikten vom 18. November 1817 zeigte der Koͤnig seinen Entschluß an, „durch theilweise Aüufhebung und Milderung der sogenannten Feudal⸗Abgaben die Fesseln zerbrechen zu wollen, durch welche theils die persoͤnliche Freiheit gefaͤhrdet, theils die Vervollkommnung der Landes⸗Kultur gehemmt wird, welche nur in dem Grade bluͤhen kann, als das Grund⸗Eigenthum frei ist, und als der Landbauer, in seiner Thaͤtigkeit nicht gehemmt, die Fruͤchte seiner muͤhevollen Arbeit voll aͤrndten kann.“ Die Aus⸗ fuͤhrung dieses fuͤrstlichen Entschlusses hat Koͤnig Wilhelm treu und unablaͤssig verfolgt. Durch jenes Edikt wurden schon die aus der persoͤnlichen Leibeigenschaft herruͤhrenden Abgaben auf— gehoben, die sogenannten Kuͤchengefaͤlle in eine billige fixe Geld⸗ Abgabe, die Fall⸗Lehenguͤter in freie Zinsguͤter, die ungemessenen Frohnen fuͤr ungesetzlich erklaͤrt. Der hohe Wildstand wurde abgeschafft, das Schwarzwild ganz ausgerottet, das Rothwild in ein richtiges Verhaͤltniß mit der Waldflaͤche gebracht, und gegen die unverhaͤltnißmaͤßige Vermehrung der Hasen durch das Insti⸗ tut der Kommun⸗Waldschuͤtzen Fuͤrsorge getroffen und damit eine der groͤßten Beschwerden des Landmanns unter der vorigen Regierung beseitigt. Das Schaͤferei⸗Gesetz vom 9. April 1826 fuͤhrte den Grundsatz durch, daß die Benutzung des Grund⸗ Eigenthums mittelst des Feldbaues durch die Schaafweide nie beschraͤnkt werden duͤrfe und daß die Uebertriebsrechte abloͤsbar seyen.

Im Jahre 1836 kamen, nach langen Verhandlungen mit den Staͤnden, namentlich mit der ersten Kammer und der Ritterschaft, die drei wichtigen Gesetze uͤber Abloͤsung der Beeden und der Froh⸗ nen und die Entschaͤdigung der Berechtigten fuͤr die Aufhebung der Leibeigenschafts⸗Gefaͤlle zu Stande. In der Regel hatten die Beede- und Frohnpflichtigen den 10⸗ oder 16fachen Betrag der Leistung (je nach der persoͤnlichen oder dinglichen Natur derselben) als Ablosung zu zaͤhlen, und die Berechtigten erhielten den 20⸗ oder 22 fachen Betrag als Entschaͤdigung, da die Staatskasse den Unterschied traͤgt.

Unendlich viel zur Hebung und Verbesserung des Ackerbaues geschah durch die von dem Koͤnige gegruͤndete und mit Liebe ge⸗ pflegte land- und forstwirthschaftliche Anstalt zu Hohenheim. Die große Domaine, welche diese Anstalt bewirthschaftet, dient al— len Landwirthen zum Muster, und durch die Verbindung des theo— retischen und praktischen Unterrichts hat Hohenheim nicht nur Wuͤrttemberg, sondern ganz Deutschland und vielen anderen Euro⸗ paͤischen Laͤndern, eine Menge ausgezeichneter Oekonomen heran⸗ gebildet, welche den Ruf des Instituts verbreitet haben. Eine Schule fuͤr Ackerbauer bildet jetzt auch Soͤhne gewoͤhnlicher Bauern und Maͤnner aus den unteren Staͤnden zu praktisch⸗ rationellen Landwirthen, Verwaltern und Großknechten.

Das Land verdankt dem Koͤnige die Verbesserung und He⸗ bung der Pferdezucht durch Ankauf vorzuͤglicher Beschaͤler und durch Errichtung und zweckmaͤßige Einrichtung der Gestuͤte, so wie auch viel fuͤr Verbesserung der Schaaf- und Rindviehzucht in in den letzten 25 Jahren geschah.

Das Geburtsfest des Koͤnigs wird alljaͤhrlich durch das land— wirthschaftliche Fest zu Kannstadt, durch ein Volksfest zu Ehren

2. Dezember 1839;

spaͤtestens in dem auf

Oktober, Vormittags vor dem Deputirten, Herrn Land⸗

werden hierdurch nebst ihren Erben oder naͤchsten Ver⸗ wandten aufgefordert, sich binnen 9 Monaten und

den 29. Dezember c., Vormittags 10 Uhr, b t 1 und Staͤdtgerichts⸗ von 9—1 Uhr, vor dem Herrn Kammergerichts⸗ Rath Lozzen, an hiesiger Land und Stadtgerichtsstelle Violet anberaumten Termine, im Kri⸗ anstehenden Termine entweder in Person oder durch rszimmer einen zulaͤssigen Bevollmaͤchtigten hiesigen Justiz⸗Kommissarien, von d der Bekanntschaft die Herren Justiz⸗ Koch und Justizrath Roͤtger vorgeschlagen werden, zu

enen in ermangeln⸗ Kommissarien Dr.

der groͤßten gefeiert. (Fortsetzung folgt.)

Meteorologische Beobachtungen.

WE1 28. Sept.

Nach einmaliger Beobachtung.

Nachmittags 2 Uhr

Morgens

Abends 6 Uhr.

10 Uhr.

Luftdruek... 335,01“ Par. 336,12 Par. 336,54 Par. Quellwärme 8,2° R. Luftwärme .. + 9,10 R. +† 15,1° . + 10,4 R. Flusswärme 12,1 °9 R. Thaupunkt. 8,3 R. + 10,4 ° R. + 7,70 R. Bodenwärme 12,20 R Dunstsättigung 83 pct. 51 pot. 73 pct. Ausdünstung 0,041 Rh Wetter heiter. heiter. heiter. Niederschlag 0. Wind Sw. gW. SW. Wärmewechsel †+. 15,3“ Wolkenzug. .. een SW. lar. + 8,1°. Tagesmittel: 335,890 Par. + 11,50 R. + 8,8° k.. 69 pct. Sw.

Auswärtige Börsen. Niederl. wirkl. Schuld 512 ⁄. 5 8% do. 101 Passive. —. Zinal. —.

Amsterdam, 25. Sept. Kanz. Bill. 25 ½. 5 % Span. 19. Präm. Sch. —. Pol. —.

Ham burg, 27. Sept.

1— b- Ausg. —. 8 Oesterr. —. Bank-Actien 1600. Engl. Russ. 108 ½. Lond on, 21. Sept. Cous. 3 % 89 ½. Belg. 103. Neue Aul. 21 ⁄¼ Passive 5 ½. Ausg. Sch. 10 ½. 2 ½ HoHll. 515¼. 5 9G Port. 30. 35 18 Engl. Russ. 112 ½. Bras. 67. Columb. 20 ½. Mex. 25 ½. Peru 15 ½. Chili 69. Paris, 24. Sept. 5 % Reute fin cour. I1I4. 70. 3 ½ Rente fün 79.5. 5 ½ Naapl. fin cour. 105. 50. 5 ½ Span. Rente 22 ¼½. Port. —.

Petersburg, 21. Sept.

Lond. 3 Met. 39 1⁷ . Hamb. 34 5. Paris 411 Poln. à Par. 300 PFl. —. do. 500 Fl. —. do. 200 Fl. 25 8 Wien, 241. Sept. 5 % Met. 106 ½. 4 ½ 98 ½. 3 ½ —.

2 ½ ½ 19½ —, Bank-Actien 1566. Aul. de 1834 137 ½. de 1839 109

Königliche Schauspiele. Doonnerstag, 30. Sept. Im Schauspielhause: Die Ka detten, Lustspiel in 3 Abth., von A. P. Hierauf: Die Hirtir von Piemont, komische Oper in 1 Akt, nach dem Franzoͤsischen von Genée. Musik von Schaͤffer.

Freitag, 1. Okt. Im Opernhause: Wallensteins Tod, Trauer spiel in 5 Abth., von Schiller.

Sonnabend, 2. Okt. Im Schauspielhause: Werner, oder: Herz und Welt, Schauspiel in 5 Abth., von Karl Gutzkow.

Sonntag, 3. Okt. Im Opernhause: Der Feensee, große Oper in 5 Abth., von Scribe und Melesville, Musik von Auber.

Preise der Plaͤtze: Ein Platz in den Logen des ersten Ranges 1 Rthlr. 10 Sgr. u. s. w.

Im Schauspielhause: Der Bevollmaͤchtigte, dramatischer Scherz in 1 Akt, von Frau von Weißenthurn. Hierauf: Die Schleichhaͤndler, Possenspiel in 4 Aufz, von E. Raupach.

Montag, 4. Okt. Im Schauspielhause: Zum erstenmale: Die beiden Aerzte, Lustspiel in 3 Abth., von A. Baumann. Hierauf: Der Kapellmeister von Venedig, musikalisches Quodlibet in 1 Akt, von Breitenstein.

Königsstädtisches Theater.

Donnerstag, 30. Sept. Der Talisman. Posse mit G in 3 Akten, 889 J. Nestroy. b

Freitag, 1. Okt. Der Pariser Taugenichts. Lustspiel in 4 Ak⸗ ten, von Dr. Toͤpfer. (Herr Eiĩchenwald, vom Threater zu Pe⸗ tersburg, neu engagirtes Mitglied dieser Buhne: General Morin als Debuͤt.) Hierauf: List und Phlegma. Vaudeville in 1 Akt, von L. Angely. (Mad. Beckmann: Adolphine.) 8

Sonnabend, 2. Okt. (Italienische Opern⸗- Vorstellung.) EWajo nell' Imbarazzo. (Der Hofmeister in Verlegenheit.) 0 vera buffa in 2 Atti. Musica del Maestro Gaetano D 18e

16 An die Leser.

Die vierteljaͤhrliche Praͤnumeration der Staats⸗Zeitung betraͤgt 2 Rthlr. Preuß. Cour. fuͤr das Inland. Bestellungen fuͤr Berlin werden in der Expedition selbst (Friedrichs⸗Straße Nr. 72) gemacht und jeder innerhalb der Ringmauer der Stadt wohnende Praͤnumerant erhaͤlt das Blatt durch die Stadtpost, schon den Abend vor dem ange— gebenen Datum, frei ins Haus gesandt. A us⸗ waͤrtige, des In- oder Auslandes, bewirken ihre Be— stellungen rechtzeitig bei den resp. Post⸗Aemtern; wer dies versaͤumt, kann nicht mit Gewißheit die Num— mern erwarten, die vor der hier eingegangenen Anmel— dung erschienen sind.

Fuͤr einzelne Nummern des Blattes ist der Preis

Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen.

Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei.

0 0 27 8 2 N. G 9 3 8 0 v Allgemeiner Anzeiger für die Preußischen Staaten. 3) des Buchdruckers Christian Wilhelm Albert Hoͤber von hier, durch rechtskraͤftiges Erkenntniß vom 30. Juni 1835 fuͤr todt erklaͤrt; der Wittwe des Tuͤnchers Conrad Seifarth Cauch Seyfart, Seifert und Seyfert), Friederike gebornen Meidrodt (auch Meidrott), von hier, gestorben am

Nothwendiger Verkauf.

Land⸗ und Stadtgericht zu Marienwerder. Die den Kindern des Heinrich Christoph Struͤbig gehoͤrige, unweit Marienwerder am Bache Zipelle nahe am Liebefluß belegene Papiermuͤhle nebst Pertinentien, welche sub No. 4 der einzelnen Grundstuͤcke im hiesi⸗ gen Hypothekenbuche eingetragen steht und wozu außer der Papiermuͤhle Wohn⸗ und Wirthschaftsgebaͤude nebst 1 i 21 . 116 dFuchen kulmisch an Land gehoͤren und welche auf 8879 Thlr. 2 sgr. 1 chaͤtzt ist, soll 3 1

den 8. Januar 1842, Vorm. 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle verkauft werden.

aus der Zahl der

Nothwendiger Verkauf.

Stadtgericht zu Berlin, den 25. Mai 1841. Das in der Commandantenstraße Nr. 9 belegene

8 melden und ihr Erbre ig nachzuweisen, sonst 2 ga. und ihr Erbrecht gehoͤrig nachzuweisen, sonst Toussaintsche Grundstuͤck, taxirt zu 19,512 Thlr.

A

Erfurt, am 28. Januar 1841.

P bc ba e daß das ö genannten

Die unbekannten Erben der nachgenand Erblasser als herrenloses Gut dem Koͤnigl. Fiskus zu⸗

Sennoergh. hgenannten Erblasser: gesprochen werden wird

1) des Ernst August Kerst zu Walschle een ge.c.. veird.

) n November 1833; sEhlehen. 8

2) des Hutmachergesellen Christian Bader

w Bader von hier, gestorben zu Augsburg am 2. Dezember 1831 ;

Kbnigl. Preüß. Land⸗ und Stadtgericht. v. Koͤnen. 3 nS

7 sgr., soll

am 8. Februar 1842, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hypothekenschein sind in der Registratur ineben

und wichtigsten Landes⸗Industrie, der Landwirthschaft

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2 Fu

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itn

ig.

Amtliche Nachrichten. 6 Nußland und Polen. Warschau. Aufhebung des Polnischen Staatsraths und Ober⸗Tribunals und Ersetzung durch zwei De vartements des dirigirenden Senats. Frankreich. P wri8. Ministerielle Cirkulare uͤber die Aufrechthal⸗ tung der September⸗Gesetze und die Aufloͤsung der Wahl⸗Reform⸗ Comité's. Das Journal des Débats uͤber die Freisprechung des NRational. Vermischtes. Brief aus Paris. (Die oben erwaͤhnten ministeriellen Cirkulare; der Prozeß des Nationa 1.) Großbritanien und Irland. Parlaments Verhandlungen. Unterhaus. Debatte uͤber die Zuruͤckhaltung des Ministeriums hinsichtlich seiner Plaͤne. Subsidien⸗Bewilligung. Gehalt des Vice Kanzlers. London. Hofnachricht. Muthmaßung uͤber die Motive des Peelschen Temporisirens. Gezogene Graͤnzlinie der Vereinigten Staaten. Brasilianischer Gesetzvorschlag zur Aufhebung der Sklaven⸗Arbeit. Vermischtes. Belgien. Bruͤssel. Ecrklaͤrung uͤber die angeblichen Schwierig⸗ keiten bei den Verhandlungen mit Frankreich. 8 1 1 Deutsche Bundesstaaten. Stuttgart. Ankunft der Prinzessin von Oranien. Schiller's Denkmal. Dresden. Muͤnzge⸗ setze. Armen⸗Steuer. 3 Oesterreich. Wien. Meldung des Oesterreichischen Beobachters uͤber den bereits erwaͤhnten Unfall Sr. Koͤnigl Hoheit des Prinzen von Preußen. Landessprache in Siebenbuͤrgen. Italien. Ancona. Reise des Papstes. Neapel. hen in Aquila. Spanien. Brief aus Madrid. Gesetzgebung und der Parteien.)— Aegypten. Alerandrien. Auslieferung der Syrischen Solda⸗ ten. Einstellung der Expedition nach Arabien. Uneinigkeit der Drusen und Maroniten in Syrien. Strandung der Engli schen Euphrat Expedition. Ehili. Befestigung der Regierung Gamarra's in Peru. Eroͤff⸗ nung der Chilischen Kammern und Finanz Zustand. Vermischtes. Inland. Berlin. Konsistorigl⸗Verordnung in Bezug auf Kirchen⸗ Musiken. Hirschberg. Fuͤrst Heinrich LXIlI. von Reuß †.

Die Unru⸗

(Zur Charakteristik der Preß

Wuͤrttemberg unter Koͤnig Wilhelm. (Fortsetzung und Schluß.)

Amtliche Nachrichten.

Kronik des Tages.

Se. Majestaͤt der Koͤnig haben Allergnaͤdigst geruht:

Dem Konigl. Bayerischen Staats⸗ und Finanz⸗Minister, Grafen von Seinsheim, und dem Kurhessischen Minister der auswaͤrtigen Angelegenheiten, von Steuber, den Rothen Adler⸗ Orden erster Klasse; dem Koͤnigl. Bayerischen General⸗Zoll⸗Ad⸗ ministrator und Ministerial⸗Rath Bever, dem Koͤnigl. Wuͤrt⸗ tembergischen Kammerherrn, Legations⸗Rath und Geschaͤftstraͤger in Berlin, Freiherrn von Linden, dem Großherzogl. Badenschen Obersten, Fluͤgel⸗Adjutanten und Minister⸗Residenten in Berlin, von Franckenberg⸗Ludwigsdorff, dem Großherzogl. Ba⸗ denschen Geheimen Referendair und ersten Rath im Finanz⸗Mini⸗ sterium, Regenauer, dem Großherzogl. Hessischen Kammerherrn, Oberst⸗Lieutenant, Fluͤgel⸗Adjutanten und Minister⸗Residenten in Berlin, Freiherrn von Schaͤffer⸗Vernstein, dem Großherzogl. Hessischen Geheimen Ober⸗Finanz⸗Rath Biersack, dem Groß⸗ herzogl. Sachsen⸗Weimarschen Geheimen Legations⸗Rath Th on, den Koͤnigl. Bayerischen vortragenden Ministerial⸗Raͤthen Klein⸗ schrod und von Betzold, so wie dem Koͤnigl. Wuͤrttembergi⸗ schen Ober⸗Finanz⸗Rath und Direktor der Zoll⸗Administration, Schmidlin, den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse; dem Koͤ⸗

nigl. Bayerischen General⸗Zoll⸗Administrations⸗Rath Doͤring und dem Großherzogl. Hessischen Ober⸗Finanz⸗Rath Sartorius dden Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse;

dem Großherzogl. Ba⸗ denschen Kammerherrn und Geheimen Legations⸗Rath, Freiherrn Marschall von Bieberstein, so wie dem Herzogl. Nassaui⸗

schen Kammerherrn und Ministerial⸗Direktor, Freiherrn von

Dungern, den St. Johanniter⸗Orden zu verleihen.

3 Der bisherige Garnison⸗-Auditeur Duͤrre ist zum Justiz—

Kommissarius bei dem Land⸗ und Stadtgerichte zu Aschersleben und zugleich zum Notarius in dem Bezirke des Ober⸗Landesgerichts zu Halberstadt bestellt worden.

Der bisherige Oberlehrer, Professor Dr. Moritz Axt, ist zum Direktor des Gymnasiums in Wetzlar ernannt worden.

Angekommen: Der Kaiserl. Russische Wirkliche Geheime Rath und Mitglied des Reichs-Raths, Fuͤrst Drucki⸗Lubecki, von Aachen.

Der General-Major und Gesandte, Freiherr von Canitz und Dallwitz, von Hannover.

Zeitungs-Uachrichten. ö1“ Rußland und Polen.

Warschau, 26. Sept. Die hiesigen Zeitungen enthalten einen Kaiserlichen Ukas vom 18ten d. M., der an den Statthalter SeeI Pin gerichtet ist und durch welchen der Staats⸗ Rath un 3. 8 Ober⸗Tribunal dieses Koͤnigreichs, welche beide bisher in Warschau bestanden, aufgehoben und dafuͤr zwei neue Departements hn dem dirigirenden Senat des Kaiserreichs fuͤr die Angelegenheiten errichtet werden, die bis jetzt vor das Forum jener Behoͤrden gebracht wurden. Die neuen Departe⸗ ments sollen die Warschauischen genannt werden und zusammen eine General⸗Versammlung bilden. In diesen Warschauer De⸗ partements haben die Senatoren Fuͤrst Jablonowski Kaiserlicher Ober⸗Hofmeister, und der General⸗Lieutenant Pisarew Militair⸗ Gouverneur von Warschau, Sitz und Stimme erhalten; folgend

des Koͤnigreichs Comité's

dessen Einfluß sie handeln. r deren Existen; die Regierung nicht dulden kann; sie kann es nicht

Freitag den lien Oktober

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ehemaligen Mitglieder des Staatsraths des Koͤnigreichs, der Ge⸗ neral der Kavallerie, Graf Ozarowski, der wirkliche Geheime Rath Graf Walewski, der General⸗Azjjutant, General⸗Lieute⸗ nant Wlodek, und der verabschiedete General⸗Lieutenant Kur⸗ natowski, sind zu Senatoren fuͤr die besagten Departe⸗ ments, und folgende, Wyczechowski J., Morawski, Fatz, Graf Potozki, Woyde, Rostworowski, Lubowizki und Wyczechowski II., so wie die ehemaligen Praͤsidenten des Ober⸗Tribu⸗nals, Wolizki und Lubienski, zu Geheime Raͤthen und Senatoren fuͤr dieselben Departements ernannt; endlich sind das ehema⸗ lige Mitglied jenes Staats-Raths, Kossakowski, und die ehe⸗ maligen Mitglieder des Ober⸗Tribunals zu Wirklichen Staats⸗ raͤthen des Kaiserreichs ernannt, und sollen die Letzteren auch in den Warschauer Departements des dirigirenden Senats ihren Platz erhalten, jedoch ohne den Senatoren-Titel zu fuͤhren.

Der Kriegs⸗Polizeimeister der aktiven Armee, General Sto— rozenko, ist gestern vom Auslande hierher zuruͤckgekehrt.

Frankreich.

Paris, 25. Sept. Die (gestern erwaͤhnten) Cirkulare des

Justiz⸗Ministers an saͤmmtliche General⸗Prokuratoren befinden

sich heute im Moniteur. Die Journale werden nun nicht mehr sagen koͤnnen, daß das Ministerium heimlich gegen die Presse zu Werke gehe, denn diesesmal ist die Warnung, die ihnen zu Theil wird, oͤffentlich genug. Die beiden Cirkulare lauten wie folgt: „Herr General⸗Prokurator. Die guten Buͤrger sind tief betruͤbt uͤber die Kuͤhnheit, mit welcher die Factionen, unsere kostbarsten Frei⸗ heiten mißbrauchend, oͤffentlich unsere Institutionen angreifen, das Koͤnigthum heleidigen, zum Ungehorsam gegen die Gesetze auffordern und Unordnungen anstiften, durch die sie den Untergang unserer con⸗ stitutionellen Monarchie zu bewerkstelligen hoffen. Die Gesetze be⸗ schuͤtzen indeß die Person des Fuͤrsten, seine Familie und sein consti⸗ lutionelles Ansehen; sie wollen nicht, daß man die Rechte bestreite, die er dem Willen der Nation verdankt; sie verbieten jeden Akt der Zustimmung zu einer anderen Regierungsform als derjenigen, welche gegenwaͤrtig be steht, und dulden nicht, daß man sich oͤffentlich epublikaner oder Anhänger der gefallenen Dynastie nennen koͤnne. Die etze muͤssen ausgefuͤhrt wer⸗ den. Wenn die Factionen ihre Thaͤtigkecund ihre Kuͤhnheit ver⸗ doppeln, so muͤssen die richterlichen Beamten ihre Festigkeit und ihre Wachsamkeit verdoppeln. Wachen Sie uͤber die Anwendung der oben erwaͤhnten Gesetze. Wenn Sie dieselben durch Handlungen oder durch Schriften verletzt sehen, so zoͤgern Sie nicht, gerichtlich einzuschreiten. Machen Sie Gebrauch von der Selbststaͤndigkeit Ihres Wirkens, das ich auf keine Weise beschraͤnken will, und rech⸗ nen Sie darauf, daß die Regierung die Anstrengungen unterstuͤtzen wird, welche Sie zur Vertheidigung des Fuͤrsten und der Verfassung machen. Lassen Sie sich auch nicht von gerichtlichen Verfolgungen, wenn Sie Ihnen sonst gerecht und zeitgemaͤß erscheinen, durch die Besorgniß abhalten, keine hinreichende Bestrafung zu erhalten. Jeder Gewalt ihr Werk, Jedem seine Verantwortlichkeit. Thun Sie Ihre Schuldigkeit; das Beispiel Ihrer Treue wird die Gemuͤ⸗ ther aufklaͤren und die gewissenhaften Ueberzeugungen befestigen. Es ist dies eine Ehre, auf welche die Franzoͤsische Magistratur immer eifersuͤchtig gewesen, und ein Erfolg, der ihr selten entgangen ist. Empfangen Sie u. s. w.“ 8 Das zweite Cirkular lautet folgendermaßen: „Herr General⸗Prokurator. Es haben sich in mehreren Theilen gebildet, deren anscheinender Zweck darin besteht, zu der Reform des Wahlgesetzes zu gelangen. Diese Comité's korrespondiren mit einem in Paris errichteten Central⸗Comitée, unter Es ist dies eine wahrhafte Association,

geschehen lassen, daß eine Gesellschaft unter dem Vorwande, mittelst Bittschriften die Wahl⸗Reform zu betreiben, neben der bestehenden Regierung eine Organisation errichtet, die in Zeiten der Unruhen den Factionen zum Stuͤtzpunkte dienen koͤnnen. Es wuͤrde dies fuͤr den oͤffentlichen Frieden eine wirkliche Gefahr seyn, welche zu verhindern der Hauptzweck des Gesetzes vom 10. April 1834 war. Die heilsa⸗ men Bestimmungen desselben sind uͤbrigens durch ein Urtheil des Cassationshofes vom 4ten d. M., welches ein Cassations⸗Gesuch von Mitgliedern der sogenannten Wahl⸗Comité's verwarf, bestaͤtigt worden. Die Pflichten eines Jeden sind jetzt vorgezeichnet. Die Buͤrger, welche an jenem Vereine Theil genommen haben, ohne Zweck und Gegenstand desselben richtig zu erkennen, wuͤrden ohne Entschuldigung seyn, wenn sie fortfuͤhren, daran Theil zu nehmen; Sie, Herr General⸗Prokurator, duͤrfen nicht anstehen, dieselben vor Gericht zu stellen. Die Wichtigkeit Ihrer Pflichten waͤchst im Ver⸗ haͤltniß zu der Dringlichkeit der Umstaͤnde. Alles deutet darauf hin, daß die Empoͤrungen, welche das Land betruͤben, von unerlaubten Gesellschaften angestiftet worden sind, in welchen die verderbtesten Menschen, indem sie die Gemuͤther exaltiren und die schwachen Charaktere beherrschen, Werkzeuge fuͤr die groͤßten Verbrechen fin⸗ den und vorbereiten. Angesichts solcher verderblichen Resultate duͤr⸗ fen Sie die Existenz keines unerlaubten Vereins dulden, unter wel chem Vorwande sich derselbe auch bilden moͤge, und Sie muͤssen die Buͤrger zur strengen Beobachtung der Gesetze anhalten. Ich kann Ihnen in dieser Hinsicht nicht genug. Wachsamkeit empfehlen.“ Ueber die Freisprechung des „National“ außert sich das Journal des Débats in folgender Weise: „Die Jury hat den „National,“ der beschuldigt war, die Unverletzlichkeit des Königs beeintraͤchtigt zu haben, freigesprochen. Wir haben kein Urtheil uͤber die Entscheidung der Jury zu faͤllen; Niemand kennt die Beweggruͤnde derselben und Niemand hat das Recht, Beweg⸗ gruͤnde unterzulegen, welche der Umsturz der Charte und die Ver⸗ urtheilung der Gesetze seyn wuͤrden. Ein Verdikt der Jury ent— scheidet nur das Eine, daß die angeklagte Person des ihm zur Last gelegten Vergehens schuldig ist, oder nicht. Der Koͤnig ist unverletzlich und geheiligt, das ist die Charte, das ist der Grund⸗ satz, und er steht heute noch eben so fest als gestern. Die Ge⸗ setze, welche die Angriffe gegen jenen Grundsatz bestrafen, stehen ebenfalls nach jenem Verdikt der Jury noch eben so fest, als vor dem⸗ selben. Die Jury entscheidet uͤber die Thatsache nach ihrem Gewissen; sie wendet das Gesetz gut oder schlecht an, aber sie schafft es nicht ab. Wir wollen uͤbrigens keine neue Eroͤrterung uͤber den Grundsatz und uͤber die Bedingungen der Koͤniglichen Unverletzlichkeit beginnen; der Augenblick wuͤrde schlecht gewaͤhlt seyn. Moͤge es thun, wer da will, oder wer es Angesichts eines sechsten Morversuches wagt. Uns liegt nur daran, unsere Lehrsaͤtze, welche der Vertheidiger des National entstellt hat, in ihrem richtigen Lichte zu zeigen. Es handelt sich nicht darum, zu wissen, wie viel oder wie wenig Ein⸗

fluß der Koͤnig auf die Regierung ausuͤben kann; das haͤngt au⸗ genscheinlich von der Zeit, von den Personen, von den Umstaͤnden ab. Es hat in England, selbst nach der Revolution von 1088 Kb⸗ nige gegeben, die sich viel, und andere, die sich wenig in die Re⸗ gierung gemischt haben. Aber der Einfluß des Koͤnigs, moͤge er nun groß oder klein seyn, ist zweien Bedingungen ünterworfen: Der Koͤnig muß verantwortliche Minister und diese Minister muͤssen die Majoritaͤt in den Kammern haben. Wenn

diese beiden Bedingungen genau erfuͤllt sind, wenn der Koͤnig

beweise, als die Schuld oder Unschuld des Angeklagten. zuristisch genommen, allerdings wahr, aber ungluͤcklicher Weise be⸗

durch ein Ministerium gedeckt ist, das fuͤr Alles einsteht, wenn die Kammern, welche das Recht haben, das Ministerium anzu⸗ klagen, oder es durch Verweigerung ihrer Mitwirkung zum Ab⸗ treten zu zwingen, ihm im Gegentheil ihren Beistand leihen, und seine Politik unterstuͤtzen, so heißt es, die Charte verletzen und die Monarchie vernichten, wenn man dem Koͤnige irgend eine Ver⸗ antwortlichkeit aufbuͤrdet. Das ist es, was wir behauptet haben, und was wir noch behaupten. Man leihe uns keine Grundsaͤtze und Ideen, die nicht die unsfrigen sind. Wir wollen die constitu⸗ tionelle Monarchie, und diese verlangt durchaus die Unverletzlichkeit des Koͤnigs unter den angefuͤhrten Bedingungen.“

Eine aus Montpellier eingetroffene telegraphische Depesche meldet, daß die vollkommenste Ruhe daselbst herrscht, und daß die Registrirung ungestoͤrt ihren Gang gehe.

Der gessager enthaͤlt Folgendes: „Einige Journale hat⸗ ten das Mhch. verbreitet, daß unter den Staͤmmen in der Nach⸗

barschaft von Bona eine große Gaͤhrung herrsche, und daß man sowohldin Bona, wie in Philippeville, Expeditionen vorbereite, um die Empoͤrung der eingeborenen Voͤlkerschaften zu unterdruͤcken. Diese Geruͤchte waren Ungegruͤndet. Den letzten Nachrichten aus Konstantine vom IZten und aus Bona vom F5ten d. zufolge, ist die Ruhe nirgends gestoͤrt und die Erhebung der Auflage nirgends unterbrochen worden. Der General Regrier war im Begriff, von Konstantine nach Philippeville abzugehen, um die Angelegenheiten der Staͤmme unter sich zu reguliren.“

Der Toulonnais vom 21sten d. meldet: „Wir wissen nichts Neues von Tunis, außer daß sich die Nachricht von dem Erscheinen 5 Englischer Linienschiffe vor jener Stadt bestaͤtigt. Man sagte gestern, daß einige Schiffe aus unserem Hafen abge— hen wuͤrden, um die Division unter dem Befehle des Linienschiffs⸗ Capitains Leray zu verstaͤrken.“

Boͤrse vom 25. September. Rente war heute waͤhrend der ganzen Boͤrse ausgeboten und das Geschaͤft sehr unbedeutend. Man hegt Besorgnisse hinsichtlich der bevorstehen⸗ den Liquidation.

Die

11 Paris, 25. Sept. Obgleich die heute im Moniteur veroͤffentlichten beiden Rundschreiben des Justiz⸗Ministers schon vor ihrem Erscheinen bekannt und mehrfach besprochen waren, so erregen sie dech bedeutendes Aufsehen. Darin, daß der Minister die Staats⸗Anwalte dringend mahnt, uͤber die Handhabung der September-Gesetze zu wachen, sieht man die Kundgebung des förmlichen Planes, einen Kreuzzug gegen die Presse zu beginnen der wohl gar die Tendenz habe, uͤber die bestehenden Gesetze hin⸗ auszugehen, den Kreis der Diskussions⸗Freiheit noch mehr zu ver⸗ engern. Noch wichtiger aber erscheint das Cirkular, welches die Vereine fuͤr Wahlreform als unerlaubte Verbindungen bezeichnet welche die Behoͤrden in den Formen Rechtens zu verfolgen haben. Die Reform-Comité's haben seit drei oder vier Jahren ungestbrt bestanden und gehandelt, und sie werden sich jetzt wohl schwerlich in Folge des ministeriellen Rundschreibens verpflichtet glauben aus einander zu gehen. Daher denn leicht eine Menge aufregender⸗ Prozesse, deren Ausgang immer zweifelhaft ist, entstehen koͤnnten Man kann fast mit Gewißheit voraussehen, daß das Pariser Central⸗ Comité, an dessen Spitze die Herren Laffitte und Arago slehen es seiner Ehre und Stellung schuldig zu seyn glauben wird, der in dem Cirkulare enthaltenen Drohung Stand zu halten, und die Gesetzmaͤßigkeit seiner Existenz auf rechtlichem Wege zu bewei⸗ sen. Dieser Konflikt laͤßt unangenehme Auseinandersetzungen er⸗ warten, welche die Regierung wohl gern vermeiden möchte.

Die Niederlage, welche die Regierung in dem vorgestrigen Prozesse des National erlitten hat, wird von den Freunden des Ministeriums der Unfaͤhigkeit des Staats⸗Anwalts zugeschrieben der das Wort gegen das angeklagte Blatt gefuͤhrt hat. In die⸗ sem Urtheile spricht mehr der Unmuth, als eine gerechte Kritik denn diese wuͤrde nicht uͤbersehen haben, daß der National von einem der ausgezeichnetsten Advokaten von Paris vertheidigt wurde, und daß es gerade kein Vorwurf ist, von Herrn Marie an bestechender Beredtsamkeit uͤberboten zu werden. Die ministe⸗ riellen Blaͤtter suchen alle politischen Folgerungen zu beseitigen, die man aus der Freisprechung des National ziehen koͤnnte, und he⸗ ben namentlich hervor, daß der Ausspruch der Jury nichts Anderes Das ist,

urtheilt die oͤffentliche Meinung Dinge dieser Art nicht nach Rechts⸗ Prinzipien. Inzwischen hat die Regierung bereits Maßregeln er⸗ griffen, um durch wirksamere Mittel die gefaͤhrliche Doktrin zu entkraͤften, welche die Opposition auf die Freisprechung des Na⸗ tional zu gruͤnden sucht; sie hat diesen wegen der in seinem Berichte uͤber den Prozeß erneuten Angriff auf die Unveraontwort⸗ lichkeit des Koͤnigs von neuem mit Beschlag belegen lassen, Dies ist, der Sache nach, nichts Anderes, als die Appellation von dem Ausspruche des einen Geschwornengerichts an den Ausspruch des anderen; aber eine solche Berufung ist in dieser Form dem Geiste nicht minder als dem Buchstaben des Gesetzes entsprechend. Es steht nicht zu bezweifeln, daß die Regierung diesmal allen ihr auf die Zusammensetzung des Geschwornengerichts zustehenden Einfluß anwenden werde, um ihrer Sache die vorlaͤufigen Garantiecen zu geben, die bei dem vorigen Prozesse, dessen schlimme Wendung nicht voraus zu sehen war, einigermaßen vernachlaͤssigt worden u seyn scheinen. baees 8 seche Franzoͤsische, so klagt auch die Spanische Presse bitter uͤber die willkuͤrliche Veschraͤnkung der Preßfreiheit. Der Correo nacional hat eine Supplik an die Regierung gerichtet,

da weicher er es sich als eine Gunst erbittet, unter Cenlur gestell