In Manchester vereinigten sich die 12 bedeutendsten unter den deutschen Twisthaͤusern zu einer Erklaͤrung, daß sie die an⸗ gedrohten Coösreltiv⸗Maßregeln der Huller gegen eins von ihnen angewandt, als gegen sie alle geltend ansehen wuͤrden.
Demungeachtet brachten die Huller jene Maaßregeln in An⸗ wendung und reduzirten zugleich die Fracht fuͤr Twiste auf Segelschiffen auf 3 Sch. den Ballen, wodurch mehrere der Man⸗ chester Haͤuser eingeschuͤchtert und ihrer gegebenen Erklaͤrung un⸗ treu wurden, indessen die bedeutendsten unter ihnen hielten fest an dem gegebenen Worte und stehen daher unter dem Interdicte der Huller. Die Hanseatische Compagnie nimmt Wolle zu 2 Sh. pro Ctnr. und Twist zu 1 Pce. pro Auadratfuß Fracht, — bei diesen Saͤtzen leidet sie keinen großen Verlust und kann ihre Opposition ohne große Unbequemlichkeit noch einige Jahre fort⸗ setzen, indessen ist die Fortdauer dieser Verhaͤltnisse doch so sehr druͤckend und storend fuͤr das Geschaͤft, daß eine Beseitigung der⸗ selben gewiß allen Theilen ersprießlich waͤre.
Hamburg hat bis jetzt seinen Pflichten als Vorkaͤmpfer fuͤr Deutschland genuͤgt, doch es kennt die Energie und die großen pecuniairen Mittel seiner Gegner zu wohl, als daß es den eignen Kraͤften auf eine lange Dauer vertrauen sollte, wenn es nicht hoffen darf, von dem Handelsstande des Innern Deutschlands — fuͤr welchen eigentlich dieser Kampf gefochten wird — unter— stuͤtzt zu werden.
1 Kann man zweifeln, daß — wenn Hamburg unterliegen wuͤrde — das Monopol noch druͤckender als fruͤher sich befestigte? und sind wir es nicht alle der Industrie unseres Vaterlandes schuldig, sie von den schmaͤhlichen Fesseln zu befreien, die ihr von ein paar unbedeutenden Fremdlingen aufgehaͤngt wurden?
Es giebt aber ein leichtes Mittel, jenes Monopol auszu⸗ rotten, und zwar indem der Handelsstand des Innern Deutsch⸗ lands es seinen Correspondenten in Manchester und Hamburg zur Pflicht macht, so lange die Opposition fortdauert, ausschließ⸗ lich bei den Schiffen der Hanseatischen Compagnie zu verladen, wenngleich die Huller eine noch niedrigere, oder vielleicht gar keine Fracht verlangen sollten.
Der Bau der Hanseatischen Schiffe ist so ausgezeichnet gelungen, daß sie, bei geringerer Dampfkraft und weniger Tief⸗ gang, doch mehr laden und schneller laufen als die besten der Englischen Schiffe.
Die im Jahre 1840 in Frankreich ausgeprägten Münzen.
Es giebt gegenwaͤrtig in Frankreich nur sieben Muͤnz⸗Werk⸗ staͤtten; unter der Restauration und in den ersten Jahren der gegenwaͤrtigen Regierung gab es 13 und unter dem Kaiserreiche 18. Die noch bestehenden Muͤnzen sind in Paris, Bordeaux, Lille, Marseille, Lyon, Rouen und Strasburg. Die vor einigen Jahren aufgehobenen sechs Muͤnzen befanden sich in Bayonne, La Rochelle, Limoges, Nantes, Perpignan und Toulouse. Gegen⸗ waͤrtig ist sogar die Rede davon, die Geldpraͤgung auf Paris zu beschraͤnken und alle Muͤnzen in den Provinzen aufzuheben. v liefern jetzt etwa * des gesammten ausgepraͤgten
Geldes.
Die alten Muͤnzsorten und das im Handel besindliche Gold und Silber verschiedenen Gehaltes, welches waͤhrend des Jahres 1840 zur Ummuͤnzung eingeliefert worden ist, betrugen Fr. C. Fr.
107,457 19
41,220,908
C.
78
Louisd'or seit 1785... Gold von verschiedenem Gehalt “ (Muͤnzen nach dem Duo⸗ ,.) dezimal⸗Fuße q 99· 11¹ Silber Silber von verschiedenem “ ...64,288,346 21 105,783,958 84 Die Muͤnzen, welche im Jahre 1840 aus diesem Gold und Silber, so wie aus dem zu Anfange des genannten Jahres noch in Arbeit gebliebenen ausgepraͤgt wurden, hatten folgenden No⸗ minalwerth: Gold 20 Fr.⸗St.
41,328,365
Gold
20
22—
6 5,593
167,246 820 4 1“ 64,
41,591,740 Fr.
62,106,820 Fr. 680,930 ⸗ 799,595 ⸗ 682,471 ⸗*
(Am Schlusse des Jahres 1839 blieb noch fuͤr 593,153 Fr. 77 Cent. Gold und fuͤr 1,023,157 Fr. 94 Cent. Silber im wah⸗ ren Werthe uͤbrig; dazu kommen noch 1149 Fr. 60. Cent. Gold und 3 Cent. Silber, welches man von den waͤhrend des Jahres 1840 ausgeschiedenen Direktoren erhielt, und so ergiebt sich die Totalsumme, die sich weiter unten in der Uebersicht der Bewegung der Gold⸗ und Silbermasse findet.)
Die Umpraͤgung des eingelieferten Goldes und Silbers be⸗ traͤgt dem wahren Werthe nach, an
41,579,579 Fr. 56 Cent. 12
Ueberschuß des Nominal⸗Werthes, welcher das Resultat der Fehlergraͤnze im Weniger*) repraͤsentirt. 32,608 Fr. 69 Cent. Die Einnahmen und Kosten, welche durch die Auspraͤgung im Jahre 1840 fuͤr den Schatz entstanden sind, betrugen am 31. Dezember 1840:
Abzug*) von den eingelieferten Gegenstaͤnden, Probirkosten,
106,188,202 Fr.
d0̃ S
S ilber v
E““ vT
SCro
“ 8 ½% 2½ 1 — 11 im Weniger (Tolerance en saible) entsteht e11“”“ uͤnz⸗Direktoren ein geringer Unterschied gestat⸗ tet ist, zwischen dem Gehalt und Gewicht der ausgepraͤgten Muͤn⸗ zen und dem Feingrade und dem Vollgewicht, w 8e; 8 nach dem gesetzlichen Muͤnzfuße haben sollten. So oft daher die Miͦ 1 S sichtlich ihres Gehalts oder Gewichts die vecg sehrledene 8 jet, den; erreichen, so findet eine Fehlergraänze im Weniger IF. 8 ße n 8 faible) und ein Gewinn fuͤr den Schatz statt s die 66 t 5 Muͤnzen 1 ihrem J in Umlauf gesegt, Len Wi⸗ rektoren aber nur nach dem wahren Feinwerthe (dem L net werden. 15 5 rthe (dem Loth) berech⸗
**) Die Koͤnigliche Ordonnanz vom 25. Februar 1835
neuen Abzug (retenu) festgesetzt und den e, de hütstnen Deckung der Frrgnnse asezn⸗ die Abgaͤnge mit einbegriffen, ver⸗ wendet. Dieser Abzug betraͤgt bei den Gold⸗Muͤnzen 6 Fr fuͤr das Kilogramme von ꝛ8 oder 19 Cent. 36 fuͤr 100 Fr.; bei den Silber⸗Muͤnzen 2 Fr. fuͤr das Kilogramme von z0n Gehalt, oder 1 Fr. fuͤr 100 Fr. Da dieser Abzug, abgesehen von dem Werthe der Muͤnzen bewirkt wird, so repräsentiren die in Umlauf gesetzten Muͤnzen genau ihren Nominal⸗Werth, bis auf den Unschied, der sich aus der Fehlergraͤnze im Mehr oder Weniger ergiebt. 8
Gewinn aus der Fehlergraͤnze im Weniger,
Unterschied im Gehalt 758,1365 Fr. 91 Cent. Davon sind abzuziehen: die den Di⸗ rektoren bewilligten Praͤgungs⸗Kosten, so wie der Verlust fuͤr den Ueberschuß uͤber den Normalwerth und den Unterschied im Gehalt. (Der den Direktoren verguͤtigte Ueberschuß uͤber den Normalwerth betrug Bleibt an Gewinn fuͤr den öffentli⸗ cbbööb—ö11- Fr. 96 Cezt.
Die nachstehende Tabelle enthaͤlt eine Uebersicht des im Jahre 1840 fuͤr die Auspraͤgung verwendeten Goldes und Silbers:
726,118
Thaͤtigkeit der Muͤnz⸗Werkstaͤtten im Jahre 1840. A. Es wurde eingeliefert: Fein⸗Gewi An Gold⸗ g 8 8 Am 1. Januar 1840 unaus⸗ gepraͤgt gebliebenes Gold Waͤhrend ] Louisd'or seit des Jahres) 1785 gepraͤgt. eingeliefer⸗) Gold von ver⸗ tes Gold (schied. Gehalt.. Gold, welches man von den ausgeschiedenen Direkto⸗ en erhielt... 3
Gr. Millgr.
205 935
Kilogr. 72 593,135
197 330 107,457
11,967 360 494 41,220,908
12,171
384727 5
97 351
54 1,149 3
41,922,669
8
An Silber: Kilogr. Gr. Milgr. Fr.
Am 1. Januar 1840 unaus⸗ gepraͤgt gebliebenes Silber
Waͤhrend (Duodezimal⸗
des Fas es Muͤnzen
eingeliefer⸗ Silber von ver⸗
tes Silber schied. Gehalt. 289,297
Silber, welches man von den ausgeschiedenen Direk⸗ toren erhielt..
4,604 210 847 1,023,157
1BI181““
1 67,246
294,654
Gold.
20 Fr. Stuͤcke.]5 Fr. Stuͤcke. 2 Fr. Stuͤcke. 1 Fr. Stuͤcke.
Die von diesem Gold und Silber ge⸗
Fein⸗Gewicht. Wahrer Werth, Kilogr. Gr. Millgr. Fr. C.
12,071 432 41,579,379
Es wurde ausgepraͤgt: An Gold: Abgelieferte Muͤnzen (No⸗ minalwerth 41,591,740 Fr.) Wiederumtausch desjenigen Goldes, welches nicht aus⸗ gepraͤgt werden konnte, ge⸗ gen Muͤnzen.. Von den ausscheidenden Di⸗ rektoren eingeliefertes Gold Am 31. Dezember 1840 in Arbeit gebliebenes Gold.
791
342,007
Fr. 64,576,213
An Silber: Abgelieferte Muͤnzen (No⸗ minalwerth 64,590,462 Fr.) 290,592 926 Wiederumtausch desjenigen Silbers, welches nicht aus⸗ gepraͤgt werden konnte, ge⸗
en Muͤnzen... Von den ausgeschiedenen Direktoren eingeliefertes ö“ 8 Am 31. Dezember 1840 ir
Arbeit gebliebenes Silber 4,061 399
294,654 382
Das eingelieferte Gold betraͤgt, wie be⸗
Das eingelieferte Silber betraͤgt, wie be⸗
reits erwaͤhnt..
Kilogr. Millgr.
..„„
903,533 65,478,751
538
64,455,593 ⸗ . 5783058 Fr.
.„„722b0224—⸗
Im Ganzen
machten Abzuͤge zur Deckung der dem Schatz verursachten Praͤgungs⸗Ko⸗
sten betrugen.
Folglich bleibt den Eigenthuͤmern jenes
Goldes und Silbers zuruͤckzuzahlen .. 105,059,392 Fr. 86 Cent.
Die verschiedenen Muͤnz⸗Werkstaͤtten haben im Jahre 1840
an der Auspraͤgung des Geldes in folgenden Verhaͤltnissen Theil
+542 2 724,565 ⸗
ümäürmmmmm
* Fr. Stuͤcke.
genommen:
SGaiannsm des Silbers des Goldes un
vI“ 1“
Fr. Stuͤcke.
4 1,50 50,7 40
91,000
S.
““
481,252 —228— 47 „1 66 78,965
71680
Fr. 84,588 78,182
126,628 20 ,268
Fr. wII1 2 1,5 14,, 80
5,931,775 8,568,250
349,225 16,685,265 5,927 20
Lyon Marseille. Rouen Straßburg
242,446 147,944 128,818 16,538
Silbers. Cent. Fr. Cent. 50 67,57,456 50 73 6,086,568 75 50 8,914,568 50 — 389,743 — 17,147,604 6,073,261
Cent. Fr. 26,0735,746 6,086,568 8,823,568 389,743
Cent.
50
Fr. 311,602 7,430 10,437 3,837
790 9,282 58,641 385
50
50
17,147,60 94 6,073,261
sI,501/770 02,700,820 [ 080,930 779,595
Die bis zum 31. Dezember 1839 ausgepraͤgten Dezimal⸗ Muͤnzen betrugen 4,406,008,930 Fr., und außerdem waren noch vor der Erlassung des Gesetzes vom 7. Germinal des Jah⸗ res XI (28. Maͤrz 1803) Fuͤnffrankenstuͤcke mit dem Bilde des Herkules fuͤr die Summe von 106,237,255 Fr. ausgepraͤgt worden.
Außer dem Praͤgen des Geldes ist die Pariser Muͤnze auch noch mit dem Praͤgen und dem Verkauf der Medaillen beauftragt. Der Direktor der Pariser Muͤnze muß sich alles dazu Erforder⸗ liche auf seine Kosten verschaffen. Es werden daselbst Medaillen und Schaumuͤnzen von Platina, Gold, Silber, Kupfer und Bronze angefertigt. Der Brutto⸗Preis der Masse bei einem Gehalte von 36 für das Gold und ³00 fuͤr das Silber, so wie die Praͤ⸗ gungs⸗Kosten fuͤr jede Art der Medaillen ist durch einen Tarif festgestellt worden, der von der Muͤnz⸗Komission entworfen, von dem Direktor angenommen und von dem Finanz⸗Minister geneh⸗ migt wurde. Dieser Tarif bestimmt auch den Preis der Medaillen und bronzenen Schaumuͤnzen nach ihrem Durchmesser.
682,471
50 346,645 [64,596,402 —
106,188202
Ein zweiter Tarif enthaͤlt die Bestimmungen fuͤr den 2 kauf der Medaillen. Der Unterschied zwishen biesen pnfr⸗ und dem fuͤr die Masse gezahlten Werth und dem Betrage der Praͤgungs⸗Kosten bildet den Gewinn, der auf das Budget des Staats gesetzt wird und von dem der Muͤnz⸗Direktor auf die⸗ selbe Weise Rechenschaft geben muß, wie von seinen uͤbrigen WW
„Der Werth der im Jahre 1840 ausgegebenen 2 traͤgt nach dem Verkaufs⸗Tarif 403,639 89. 83 1.““ gungs⸗Kosten 366,486 Fr. 84 Cent.; der reine Gewinn ist daher 37,152 Fr. 99 Cent. Hierzu kommt noch der Ertrag einer Ab⸗ gabe, die von der Praͤgung der, religioͤse Gegenstaͤnde betreffenden Medaillen (Medaillons de sainteté) erhoben wird und 66 Fr. 36 Cent. betragen hat, so daß also der Gewinn von den Medail⸗ len im Ganzen sich auf 37,219 Fr. 35 Cent. belaͤuft. Rechnet man diese Summe zu dem Gewenn hinzu, den die Muͤnzen re⸗ geben, so erhaͤlt man einen Total⸗Gewinn von 69,238 Fr. 21 Cent.
wicsenschaft, Kunst und Literatur.
Berlin, 19. Okt. Gestern wurde zur Nachfeier des Geburts⸗ Festes Sr. Maiestaͤt des Koͤnigs von dem Verein fuͤr Geschichte der Mark Brandenburg eine General⸗Versammlung im Jagorschen Lo⸗ kale gehalten. Der zeitige General⸗Secretair, Herr Professor Dr. Riedel, leitete die Vortraͤge durch eine Bericht⸗Erstattung uͤber das fortwaͤhrende Wachsen des Vereins und die Resultate der Thaͤ⸗ tigkeit desselben im zuletztverflossenen Jahre ein. Die Zahl der Mit⸗ glieder belaͤuft sich danach auf 232 wovon gegen hundert in Ber⸗ lin wohnhaft sind. Herr Landgerichts⸗Direktor Odebrecht las so⸗ dann eine Abhandlung uͤber die Sonntags⸗Feier in der Mark Bran⸗ denburg und uͤber die diesen Gegenstand betreffende polizeiliche Ge⸗ setzgebung seit der aͤltesten Zeit. Herr Professor Dr. Riedel trug eine Abhandlung vor uͤber den Gebrauch der Siegel in der Mark Barandenburg an Stelle eigenhaͤndiger Unterschriften, besonders bei landesherrlichen Ausfertigungen und uͤber das erste Vorkommen von eigenhaͤndigen Unterschriften bei Kurfuͤrstlichen Urkunden. Herr Direktor von Ledebur hielt einen Vortrag uͤber den gegenwaͤrti⸗ gen Stand der Frage uͤber Echtheit und Unechtheit der von Masch und Wogen bekanntgemachten Rhetra⸗Monumente und sprach sich zu Gunsten derselben aus; alsdann erlaͤuterte derselbe, veranlaßt durch eine Anfrage des Geheimen Raths Suͤßmilch zu Luͤbben, eine Stelle in H. Bolschens Sinngedicht uͤber die Erwaͤhnung des Urus im Kur⸗Brandenburgischen Wappen und uͤberreichte bei die⸗ ser Gelegenheit seine Schrift: „Streifzuͤge durch die Felder des Ko⸗ niglich Preußischen Wappens“, dem Vereine zum Geschenk. Nach⸗ dem hierauf noch der Beschluß gefaßt worden war, die statutenmaͤ⸗ ßige eigentlich auf den 15. Oktober fallende, aber wegen der vielen an diesem Tage stattfindenden Feierlichkeiten zu verlegende Gene⸗ ral-Versammlung des Vereins kuͤnftig immer am 1. Dezember statt⸗ finden zu lassen; beschloß eine frohe gemeinschaftliche Abend⸗Mahl⸗ zeit die Feierlichkeit, bei welcher Herr Direktor von Ledebur den Toast auf die Gesundheit Sr. Majestaͤt des Koͤnigs ausbrachte, auch dem Wunsche des ferneren Gedeihens des Vereins und der Erinne⸗ rung an die großen Ereignisse des Tages Trinkspruͤche und Glaͤser geweiht wurden. R.
Auswärtige Börsen.
Amsterdam, 16. 0kMt. Niederl. wirkl. Schuld 51 7%. 5 % do. 99 ½. Kanz. Bill. 25 ½. 5⁰ Span. 17 +%. Passive. —. Zinul. Preuss. Sch. Pol. Oesterr. 105 ¼. Antwerpen, 15. 0kt. Hamburg, 17. Okt. London, 13. 0kt. Pass. 4 ⅞. Ausg. Sch. 9 ½. Bras. 55.
Ausg. —.
Präm. Neue Anl. 17 ½.
Bank-Aectien 1543. Rangl. Russ. 107 ⁄.
Cons. 3 ½ 88. Belg. —. Neue Anl. 18 ½⅔ Golumb. 19. Mex. 24 ¼. Chili —.
Zinsl. —.
Engl. Russ. —. Peru —.
. P et ers bu 18 12. Okt. Lond. 3 Met. 38 ⅞. IIamb. 1 Poln. à Par. 300 Fl. —. do. 500 Fl. —., do. 200 Fl. 25 ⅛.
Wien, 15. oOkt. 5 ⅛ Met. 106,. 4 ½ —. 3 9% 74 ½
1⁰ 1 8 82* . 0 N. 8*
565 Bank . Actien 1533. Al. de 183141 4. 89
Meteorologische Beobachtungen.
88 1u
Abends 19. Okiober.
10 Uhr.
Nachmittags I 2 Uhr
Morgens 6 Ib
Nach einmaliger Beobachtung.
333,12 Par. 336,110 Par. 336,24 Par. + 5, 4 R. + 7,4 R. + 6,20 n. + 3,00 n. + 3,90 R. †+ 5,40 R. 76 pCt. 70 pCt. 87 pCt. heiter. bezogen. trübe. Wind 8 W Wärmeweebsel + 7,59. Wolkenzug. .. “ San — + 3,3. 8 Tagesmittel: 335,16“ Par. + 6,60 R. + 4,1° R. 78 pct. W.
Königliche Schauspiele.
Luftdruck... Luftwärme .. Thaupunkt ... Dunstsättigung Wetter
Quellwärme 8,00 R. Flusswärme 8,1 0ꝗ R Bodenwärme 9,2⁰° .
Ausdünstung 0,036, Rh.
88
Donnerstag, 21. Okt. Im Schauspielhause: Prinz Friedrich
von Homburg, Schauspiel in 5 Abth., von H. von Kleist.
Freitag, 22. Okt. Im Opernhause: 2 Abth., Musik von Bellini.
Im Schauspielhause: Pour le premier début de Mlle. Léo- nide dans Pemploi des ingénuités. 1) La reprise e 2 génaire, vaudeville en 1 acte, par Mr. Bayard. 2) Elle est folle, drame-vaudeville en 2 actes, par Mr. Mélesville. (Dans la première piêèce, Mlle. Léonide remplira le rôle d.Adèle et dans la seconde celui de Nellv.)
In Potsdam: Die Läͤsterschule, Lustspiel in 5 Abth.,
büs 8 nac Sheridan, von Leonhardi. 3
Königsstädtilches Theater.
Donnerstag, 21. Okt. Der Talisman. Posse mit Gesang
in 3 Akten, von J. Nestroy.
Freitag, 22. Okt. bourg. Lustspiel in 4 Akten, von Clauren. iu Berlin.
Der Wollmarkt, oder: Das Hotel de Wr/
8 S Clauren. Hierauf: Die Wiener
Posse mit Gesang in 1 Akt, von K. von Holtei. ———-y—
Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen.
Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei.
Beilage
5b
von
41,328,365 Fr. 78 Cent.
Niederschlag 0,04 1 Rh.
Norma, Oper in 1
. b
111“
Verzeichniß der Vorlesungen bei der Koͤniglichen med
rurgischen Militair⸗Akademie im Winter⸗Halben⸗
jäahre vom Anfang November 1841 8 Ende Maͤrz 1842. ordinarii.
Montags
I. Professores Muͤller, Dr., Dekanus, wird 4 Uhr die Anatomie der Sinnes
Priv
Joh. 3 bis vortragen. Anatomie des Menschen. Montags und Donnerstags von 41 bis 2 Uhr lesen u— die allgemeine und spezielle Physiologie sechsmal woͤ bis 9 Uhr vortragen. b E. Horn, Dr., wird des Mittwochs u · 9 Uhr die praktische Kriegs Arzneikunde dffentlich
spezielle Therapie der hitzigen und chronischen Krankheiten nach eige
nen Heften Montags, Dienstags, Donnerstags und bis 9 Uhr privatim vortragen. .“ C. A. F. Kluge, Dr., wird privatim a) des
8
Bekanntmachungen.
ö“
Auf den Antrag des Justiz⸗Kommissarius v. Eich⸗ mann als Kurator des Nachlasses der am 3. Ja⸗ nuar 1839 hierselbst verstorbenen Wittwe des Sena⸗ tors und Kaufmanns Johann Christian Listich, Char⸗ lotte Florentine gebornen Wachsmuth, werden die unbekannten Erben und resvp. deren Erben oder naͤch⸗ sten Anverwandten der Verstorbenen hierdurch auf⸗ gefordert, in dem auf den 7. Juni 1842, vor dem Herrn Assessor Bandow, in unserem Gerichts lokale anstehenden peremtorischen Termine entwe der persoͤnlich oder durch einen Bevollmaͤchtigten, wozu ihnen der Justiz⸗Kommissarius Henkel hierselbst in Vorschlag gebracht wird, zu erscheinen, ihre Erb⸗ anspruͤche geltend zu machen und ihr Erbrecht ge⸗ hoͤrig nachzuweisen, widrigenfalls der Nachlaß fuͤr ein herrenloses Gut erachtet und wegen dessen Aus⸗ schuͤttung nach Vorschrift der Gesetze das Weitere veranlaßt werden wird.
Stolp, den 16. August 1841. 6
Koͤnigl. Land⸗ und Stadtgericht
CdI 6ö I Die Ehefrau des vormaligen Kaufmanns Singmann, Emmg geborne Rose, hat unterm 24. Mai c. wider ihren, dem Aufenthaltsorte nach unbekannten Ehemann, wegen Mangels am Unter⸗ halte, auf Trennung der Ehe und Vernrtheilung desselben zur Ehescheidungsstrafe klagend angetragen. Es wird daher der Verklagte hierdurch zum Klage beantwortungs⸗Termine gauf den 10. Maͤrz 1842, vor Herrn Landgerichtsrath Grosheim, unter der Verwarnung vorgeladen, daß bei seinem Ausbleiben die zur Begruͤndung der Klage angefuͤhrten That sachen als richtig angenommen und, was Rechtens, erkannt werden soll. Marienburg, den 12. Juli 1841. Koͤniglich Preußisches Landgericht.
Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 25. August 1841. Das in der Brunnenstraße Nr. 2 belegene Win⸗
ckelmannsche Grundstuͤck, tarirt zu 15,400 Thlr.
23 Sgr. 4 Pf., soll am 22. April 1842, Vormittags 11 Uhv,
an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Tare und
Hypothekenschein sind in der Registratur einzusehen.
Nothwendiger Verkauf.
Stadtgericht zu Berlin, den 12. August 1841. Das in der Neuen Koͤnigsstraße Nr. 65 belegene Ludwigsche Grundstuͤck, gerichtlich abgeschaͤtzt zu 29,256 Thlr. 2 Sgr. 9 Pf., soll
am 26. April 1842, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hypothekenschein sind in der Registratur einzusehen. Die unͤbekannten Erben der als Glaͤubigerin einge⸗ tragenen Ehefrau des Eigenthuͤmers, Wilhelmine gebornen Seidentopf, werden zu diesem Termine mit vorgeladen.
11ö1A4“4“A“
In dem uͤber das Vermoͤgen des Kaufmanns Jacob Sternberg hierselbst am 28. Juli d. Konkurse ist ein Termin zur Anmeldung und Nach⸗ weisung der Anspruͤche aller unbekannten Glaͤubiger
auf den 2. Februar 1842, Vormittags
müim 11 Uhr;,
vor dem Herrn Stadtgerichtsrath Beer angesetzt. Diese
Glaͤubiger werden daher hierdurch aufgefordert, sich
bis zum Termine schriftlich, in demselben aber per
soͤnlich oder durch gesetzlich zulaͤfsige Bevollmaͤchtigte, wozu ihnen beim Mangel der Bekanntschaft die Her ren Justizraͤthe Hirschmeyer und Pfendsack vorge⸗ schlagen werden, zu melden, ihre Forderungen, die Art und das Vorzugsrecht derselben anzugeben und die etwa vorhandenen schriftlichen Beweismittel bei zubringen. Wer nicht erscheint, wird mit seinen An⸗ spruͤchen von der Masse ausgeschlossen und ihm des⸗ halb gegen die uͤbrigen Glaͤubiger ein ewiges Still schweigen auferlegt werden. Zu diesem Termine wird der scine Nehnthtden Aufenthalte nach unbekannte
Gemeinschuldner Kaufmann Jacob Sternberg mit
vorgeladen.
Breslau, den 5. Oktober 1841
Koͤnigliches Stadtgericht. II. Abtheilung.
Von 8 erinse tabs 4 en z 9.
Von dem : ’ ialgericht 2 88,„19 1 der verschollene Friedrich August bbbGeeöwar zu Wollmirstaͤdt am 29. November 1792, welcher der Anzeige nach als Baͤckergeselle bei der Franzoͤsischen Armee gestanden und im Jahre 1811 zum letzten⸗ male von Danzig geschrieben, so wie die etwa von ihm hinterlassenen Erben und Erbnehmer, aufgefor⸗ dert, sich vor oder spaͤtestens in dem auf
Werkzeuge oͤffentlich atim giebt er taͤglich von 9 bis 12 Uhr in der praktischen Zergliederungs⸗Kunst Unterricht und lehrt taͤglich von 2
bis 3 Uhr die gesammte Anatomt ·N s G. W. Eck, Dr., wird oͤffentlich uͤber allgemeine Pathologie
Mittwochs und Sonnabends von 8 bis
Allgemeiner Anzeiger für
Karl J
J. eroͤffneten
19914343 n Preußischen Sta
theoretische und praktische Geburtskunde, b) des Dienstags uͤber Kno⸗ chenbruͤche und Verrenkungen, c) des Donnerstags und Freitags uͤber
izinisch⸗chi⸗ allgemeine Chirurgie, von 3 bis 5 d) uͤber die bis 1 schen Unterricht ertheilen. — Die z
1“ 1
und Sonnabends von 11 bis 12 und Dienstags
ritéKrankenhauses stattfinden. H. F., Link, Dr., wir kryptogamische Püanßen dffen 8 bis 9 Uhr sechsma E. Mitscherlich, Chemie sechsmal woͤchentlich von 1 E. Osann, Dr. wirdoͤffent
nd privatim chentlich von 8. Sonnabe Materia medica woͤchentlich sechsma J. L. Schoͤnlein, Dr., wird lehren und die thologie und Therapie zweiten T bis 11 Uhr vortragen und 2) medi Freitags von 8 C. D. Turte, Dr., wird die
Montags uͤber und Sonnabends von 3 bis 5 Uhr
den 30. April 1842, Vormittags 10 Uhr, vor Gericht zu Wollmirstaͤdt anberaumten Termine zu melden und weitere Anordnung zu gewarten, wi⸗ drigenfalls der Verschollene fuͤr todt erklaͤrt und sein Vermoͤgen denen, welche sich als Erben legitimiren, Sentuell aber als herrenloses Gut dem Koͤnigl. Fis⸗ kus ausgeantwortet werden soll. Wollmirstaͤdt im Koͤnigl. Preuß. sen, Eckartsbergger 1 Graͤflich Helldorffsches Berlin⸗Anhaltische Eisenbahn. Vorlaͤufiger Tarif fuͤr Fracht⸗ und Eilguͤter. Station Berlin. in L
Herzogthum Sach⸗
Gericht daselbst.
82 —QmCmlaga-
Von EEET111p nach Großbeeren .. Ludwigsfelde . FSrebbien Luckenwalde ..
inel. 6 Pf. pro Cent⸗ v ner fuͤr Auf- u. Ab- .“ “ 8 laden und 6 Pf. fuͤr Wit das Abholen der Guͤ⸗ K ittenberg 8 ter nach dem Bahn⸗ Roßlau Deßau Koöthen Magdeburg C —
GCEöAE8
Bei den Versendungen nach Magdeburg, Halle und Leipzig sind in vorstehenden Tariffaͤtzen 1½ Sgr. fuͤr Abholen der Guͤter nach dem Bahnhofe, Auf⸗ und Abladen und Hinschaffen derselben vor das Haus des Empfaͤngers oder nach dem Packhofe mit inbe⸗ griffen.
Wer an den 3 genannten Orten seine Guͤter selbst nach oder von dem Bahnhofe schafft, erhaͤlt 6 Pf. pro Centner verguͤtigt.
Wer in Berlin mehr als 30 Centner auf einmal selbst nach dem Bahnhofe schafft oder an ihn adressirte abholt, bekommt pro Centner 4 Pf. verguͤtigt.
Das vollstaändige Reglement uͤber Fracht⸗ und Eil gut-⸗Befoͤrderung ist bei den Herren Herrmann 4 Meyer (Werderschen Markt Nr. 4) und auf unse⸗ rem Bahnhofe zu haben.
Berlin, den 14. Oktober 1841.
1
1Zö
Berlin-Anhaltische Eisenbahn. derschen Markt Nr. 4 uüͤbernommen, die auf unserer Eisenbahn gehenden Fracht- und Eilguͤter, welche von den Absendern oder Empfaͤngern selbst nach dem Bahnhofe geschafft oder daselbst in Empfang genommen werden, von den Absendern abzuholen oder dem Adressaten zuzuschicken, und zwar gemäaͤß unserer uͤber den Guͤter⸗Transport verdffentlichten Bestimmung vom 14ten d. M. und ohne dafuͤr am Publikum irgend eine besondere Ver⸗ guͤtung zu beanspruchen.
Berlin. den 16. Oktober 1841. Die Direction der Berlin⸗Anhaltischen Eisenbahn⸗ Gesellschaft.
Auf vorstehende Bekanntmachung der Berlin⸗An⸗ haltischen Eisenbahn⸗Gesellschaft Bezug nehmend, er⸗ suchen wir das geehrte Publikum, welches von unse ren Diensten zu obigen Zwecken Gebrauch machen will, um guͤtige Beachtung des Folgenden:
1) Guͤter, welche von uns (aus dem Parterre⸗ Raum des Absenders) abgeholt und mit den Packzuͤgen befoͤrdert werden sollen, muͤssen bei uns spaͤtestens bis 8 Uhr Abends vorher, Eil fracht aber, welche mit den Personenzuͤgen ab gehen sollen, bis 4 Uhr Nachmittags angemel det werden; in unserem Lokale koͤnnen indessen Eilguͤter bis 6 Uhr Abends und zu den Packzuͤgen, wo die Guͤter um 12 Uhr auf dem Bahnhofe seyn muͤssen, bis 11 Uhr Vormit⸗ tags abgegeben werden. b
2) Ankommende Eilguͤter werden durch uns spaäͤte⸗ stens innerhalb 12 Stunden nach Ankunft des Personenzugs in den Parterre⸗-Raͤumen des Adressaten abgeliefert, gewoͤhnliche Frachtguͤter jedenfalls innerhalb der in den Frachtbriefen be stimmten Lieferungszeit. Die zur Abholung angemeldeten Guͤter muͤssen bei Ankunft unserer Gespann zum Aufladen be
weil kein unnuͤtzer Aufenthalt zulaͤssig ist. Unsere Wagenfuͤhrer und Arbeiter sind streng an⸗ gewiesen, ein bescheidenes anstaͤndiges Betragen zu uͤben, und sind sie nirgends berechtigt, auf Trinkgel⸗ der Anspruch zu machen, wir werden es daher mit
—
syphilitischen Krankheiten abends von 8 bis 10 Uhr Morgens
traͤgen gehoͤrenden klinischen Unterweisungen werden des Mittwochs ge. 9 Uhr auf der Gebaͤr⸗Anstalt des Cha⸗
wird Sonnabends von 9 bis 10 Uhr uͤber tlich lesen. Privatim wird er von in der Woche Dr., wird
lands Mittwochs und Sonnabends von
ritésKrankenhause taͤglich von 11 Uhr an halten.
tigen Beachtung und sendung von Guͤtern nach den Orten, die nicht von der Eisenbahn zu den billigsten Frachtsaͤtzen unter der reellsten und promptesten Be
Kreis, den 14. Juni 1841. d.
reit liegen und die Frachtbriefe ausgefertigt seyn,
ats⸗Zeitung
Uhr Lehr⸗Vortraͤge halten und des Mittwochs und Sonn⸗ im Charité⸗Krankenhause klini⸗ u den geburtshuͤlflichen Lehr⸗Vor⸗
die Pharmakologie vortragen. privatim die Experimental⸗ 1 bis 12 Uhr vortragen. lich uͤber die Heilquellen Deutsch⸗ 9 bis 10 Uhr; privatim l von 5 bis 6 Uhr lesen. privatim 1) der speziellen Pa⸗ heil sechsmal woͤchentlich von 10 zinisch⸗klinische Uebungen im Cha⸗
und Methodolo 1 bis 2 Uhr; 2)
von 4 bis 5 U
Experimental⸗Physik Mittwochs
vortragen; auch wird er priva⸗ lich lehren. P
H2bA;
Dank anerkennen, wenn etwa vorkommende Unge⸗ buͤhrlichkeiten derselben uns sofort angezeigt werden. Gleichzeitig empfehlen wir dem geehrten Publikum unser Kommissions⸗ und Speditionsgeschaͤft zur guͤ⸗ uͤbernehmen wir auch die Ver⸗ beruͤhrt werden, Herrmann &ꝙ Meyer, Kommissions⸗ und Speditionsgeschaft, Werdersche Markt Nr. 4.
Berlin⸗Anhaltische Eisenbahn bbetreffend. 8 Zur Bequemlichkeit der resp. Reisenden
hat die
Direction der Berlin⸗Anhaltischen Eisenbahn die Ver⸗ anstaltung getroffen, daß d le Verkauf, so wie die Ablieferung des Reise⸗ gepaͤcks gegen Garantiesche Buͤreau, Werdersche Markt Nr. vor Abgang des Zuges stattfinden kann. Behufe wird dasselbe in den Wochentagen von Mor⸗
er Passagierbillet⸗
4, bis 1 ½ Stunden Zu dem
1 Uhr und von 2 bis Abends 8 Uhr, Mittags, geoͤffnet seyn. benutzt, so ha⸗
gens 7 ½ bis. Sonntags bis 1 Uhr Mi. ged Wird dies von den resv. Reisenden
ben dieselben auf dem Bahnhofe keine weiteren Be⸗
muͤhungen und nur noͤthig, sich ³ Stunde vor Ab⸗ gang des Zuges daselbst einzufinden. 1 Fuͤr das Hinausschaffen des Gepäcks wird
bis 50 Pfund 2 ½ Sgr.
11“ 2 erhoben. Reisewagen⸗Billets koͤnnen ebenfalls be uns geloͤst und die Wagen durch unser Gespann ab geholt werden. Herrmann & Meyer,
Kommissions⸗ und Speditions⸗Geschaͤft,
Werdersche Markt Nr. 4.
Beerlin⸗Stettiner Eisenbahn.
Auf den Grund eines statutenmaͤßigen Beschlusses ersuchen wir die Aectionaire unserer Gesellschaft, die dritte Rate fuͤr ihre Zeichnung zu der Berlin⸗Stet tiner Eisenbahn mit 10 pCt. zum 1. Dezember d. J. einzuzahlen und gleichzeitig die Zinsen von den be⸗ reits gezahlten beiden ersten Quoten — pro 1. Maͤrz bis 1. Dezember c., auf 9 Monate — entgegen zu nehmen. —
Diese Zinszahlung erfolgt durch Compensation die zu leistende dritte Einzahlung in der Art, daß statt 20 Thlr. nur 18 Thlr. 24 Sgr. fuͤr die Voll Actie von 200 Thlr. (9 Thlr. 12 Sgr. fuͤr die Halb⸗ Actie) hiermit ausgeschrieben werden und zu berich⸗ tigen sind, aber Quittung uͤber 20 Thlr. erfolgt.
Zur Zahlung — hier bei unserer Haupt⸗Kasse und vX 1“ Wer in Berlin bei dem Herrn Mendelssohn & Comp. — Die Herren Herrmann & Meyer Cam züer sind die Tage vom 20. bis ultimo November c. be⸗ haben gegen uns kontraktlich stimmt; die Quittirung unsererseits erfolgt allein durch den Rendanten unserer Haupt⸗Kasse — Herrn
Dietrich — auf denselben Quittungsbogen, auf wel
chen die ersten Einzahlungen bescheinigt sind; wes— 8 — mit zu uͤberreichen jedes grols ca. 500. Tons und mit eleganten Kajüten
halb bei jetziger Zahlung diese
und — hier Tags nach der Einlieferung, in Berlin versehen, haben
in moͤglichst kurzer Frist — quittirt wieder entgegen zu nehmen sind. —
Bei verzoͤgerter Zahlung treten die Bestimmungen des 8. 18 tungen haben den Beschluß veranlaßt, bei der dies maligen Einzahlung zum 1. Dezember d. J. (abwei chend von der fruͤheren Beschraͤnkung auf Zeichnungen von nur 100 und 200 Thlr.) beliebige Vollzahlungen der noch ruͤckstaäͤndigen 80 pCt., gegen Einhaͤndigung vorlaͤufiger Actien mit halbjaͤhrigen anzunehmen.
Zugleich machen wir bekannt, daß die am 1. Ja nuar 1842 faͤlligen halbjaͤhrigen Zinsen von den schon jetzt zu voll eingezahlten Actien — hier bei unserer Haupt⸗Kasse und in Berlin bei Herrn Mendelssohn E Comp. — in den ersten Tagen des Januar Mo nats, gegen Nuͤckgabe des betreffenden Coupons, ge⸗ hoben werden koͤnnen.
Wir senden diese Bekanntmachung jedem urspruͤng⸗ lichen Actiongir noch besonders, mit Beifuͤgung ei niger Bemerkungen wegen der Zahlungsweise, zu und stellen denienigen, welchen solche Mittheilung nicht geschehen sollte, anheim, solche bei Herrn Men⸗ delssohn & Comp. in Berlin oder hier bei uns ent⸗ gegen zu nehmen. —
Stettin den 14. Oktober 1841.
Das Direktorium der Berlin⸗Stettiner Eisenbahn⸗ 3 Gesellschaft. Masche. Wartenberg. Ebeling. Goͤrlitz. Witte. 1 Dampfschifffahrt zwischen Magdeburg und Hamburg. Waͤhrend des Monats Oktober fahren unsere Dampf⸗ schiffe nur fuͤnfmal woͤchentlich mit Passagieren und Guͤtern, und fallen die Fahrten 8
tissime uͤber die Handhabung der wichtigsten physikalischen Werk⸗ zeuge eine besondere Vorlesung ne 4 Vorlesungen uͤber Chemie in noch zu bestimmenden Stunden fortsetzen.
gen im Charité⸗Krankenhause taͤglich von 8 bis
J. F. C. Hecker, Dr., wird 1) dffentlich uͤber Encyklopaͤdie
0
storische Pathologie Montags, Dienstags, Donnerstags und Freitags
Dienstags, Donnerstags und stags vor (G. C. Reich, Dr., wird die Geschichte
in, auch in unserem ge
auf
der Statuten ein. — Mehrfache Anerbie⸗ bei d Dampfschiffe unter Deutscher
Zinscoupons,
vavn- 8 halten und seine oͤffentlichen Dr., wird privatim medizinisch⸗klinische Uebun- 9 Uhr halten. † Dr., wird Montags und Dienstags von 10 bis .
Uhr oͤffentlich Logik vortragen. Klinik der Chirurgie im Charité-Krankenhause. Da der Wiederbesetzung der durch den im v folgten Tod des der chirurgischen Klinik entgegengesehen wird, Anzeige uͤber die chirurgisch
origen Jahre er⸗ Stelle eines Lehrers so bleibt eine naͤhere klinischen Vortraͤge noch vorbehalten.
Professor Dr. Rust erledigten
I. Professores extraordinarii.
und Sonnabends von
gie der Medizin Mittwochs no b Medizin und hi⸗
)privatim uͤber Geschichte der
3) uͤber allgemeine Pathologie Montags, Freitags von 1 bis 2 Uhr lesen. der Medizin oͤffent⸗ rivatim traͤgt er die spezielle Pathologie vor.
hr; und
2 —
die Preußischen Staaten.
sc am Montag und Freitag so wohl hier als in Hamburg aus. Daͤgegen wir jeden Freitag ein Dampfschiff mit angehaͤngtem Schleppkahn von Hamburg abgehen, welches auch Passagiere zu ermaͤßigten Preisen mitnimmt. Bei dem gebesserten Wasferstande ist uͤbrigens auf prompte Guͤterbefoͤrderung sicher zu rechnpen.
Auskunft und Fahrbillets ertheilen in Berlin die Herren Herrmann & Meyer, Werderschen Markt Nr. 4, und in Leipzig Herr Ferd. Sernau Grimmaische Straße Nr. 24/758.
Magdeburg, am 1. Oktober 1841. Die Direction der vereinigten Hamburg⸗Magdebur⸗
ger Dampfschifffahrts⸗Compagnie.
Ediktal⸗Voryvladu gg. Leonhard Ruf, im Jahre 1792 zu Donauwoͤrth eboren, hat sich schöͤn vor etwa 35 Jahren als Schuhmachergeselle auf Wanderschaft begeben un seit dieser Zeit uͤber Leben und Aufenthalt keine Nachricht mehr in seine Heimath gelangen lassen.
Auf Antrag seiner Schwester und seines Kurgtors er⸗ geht hiermit an besagten Leonhard Ruf oder dessen legi⸗ kime Descendenz die Aufforderung, binnen 6 Mo naten, vom untenstehenden Datum an gerechnet, sich bei diesseitiger Behoͤrde einzufinden und das in bei⸗ laͤufig 600 Fl. bestehende Vermoͤgen des Leonhard Ruf in Empfang zu nehmen, da derselbe außerdessen fuͤr verschollen erklaͤrt und obiges Vermoͤgen seinen naͤchsten Verwandten, und zwar gegen Caution, hinausgegeben wuͤrde.
D D Donauworth, am 17. August 1841. Koͤnigl. Bayer. Landgericht
Auf den Antrag der Inhaber der seit dem 1. Ia⸗⸗ nuar d. J. aufgeloͤßten Compagnie⸗Handlung Mi⸗ S„* chaelis & Samson zu Manchester und Braunschweig G werden zum Zweck der Auseinandersetzung der In⸗ haber dieser Handlung alle diejenigen, welche aus irgend einem Grunde Anspruͤche an die gedacht Compagnie⸗Handlung Michaelis und Samson zu haben vermeinen, hiermit aufgefordert, solche An spruͤche in dem auf
den 8. November d. J., Morgens 10 Uhr, im Gebaͤude des Herzogl. Kreis⸗ gerichts hierselbst von der unterzeichneten Behoͤrd anberaumten Termine bei Strafe der Praͤklusion anzumelden.
Decretum Braunschweig, den 16. September 1841
Herzogliches Stadtgericht 2. Bezirks. 8 Ed Ri
Die Dampfschiffe der Hanseatischen Dampfschiff- sahrts-Gese lschast 1“ “ Capt. Bridge, b Capt. Bohn,
r. n
am 28. August ihre regelmässigen Fahrten begonnen und werden von nun an jeden Preitag Abend von Hamburg und IIull ihre Fahr
ten fortsetzen. Da bei der
v
Erbauung dieser Schiffe, der ersten Flagge für eigentliche Seefahrten, hauptsächlich auf Erleichterung des Ver- kehrs und Unterdrückung der bestehenden Monopole Räücksicht genommen ist, auch Alles dabei angewandt worden, was zur Schnelligkeit und Stärke der Schiffe beitragen konnte, so darf gewilfs erwartet werden, dass die Mitglieder der Hamburger Börse sowohl, wie das IHandel treibende Deutsche Publikum überhaupt. dies vaterländische Unternehmen vorzugsweise durch Zuwendung ihrer Güter unterstützen und gern d- beitragen werden, die Unabhängigkeit des Deutsche Tandels auch auf diese Weise zu fördern.
Zur Wahrnahme der Geschäfte sind von der Di rection ernannt:
in Hamburg Herr Rob. M. Sloman jr., in Hull Herr Joseph Sanderson,
mit denen wir die Frachten und Passage zu regulire ersuchen.
Hamburg, den 1. September 1841.
DvZ
Die Fracht von Hull nach Hamburg ist bis aus Weiteres auf Ein Penny Sterling und fünf und zwan zig pro Cent p. Cub. Fuss für Twist und Manufak- tur- Waaren festgesetzt, und ist ferner in Hull die Einrichtung getroffen worden, dass im Fall sich mehr Waaren vorfinden sollten, als mit diesen . schiffen befördert werden können, und daher e Engagiren von Segelschiffen nothwendig S. 2 che abseiten der Ilanseatischen Dampsschi fahrts-Ge sellschaft zur laufenden Fracht angeschafft werden können. Rob. Sloman 8