1841 / 313 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

und recht⸗ und gesetzloser Gewalt uͤber die gedemuͤthigten Nach⸗ barn, neuen Spielraum geben soll. Dies ist eben die wahrhaft gehaͤssige Seite des Franzoͤsischen Republikanismus, daß er neben sich nichts Heiliges anerkennt, daß er seiner Selbstsucht alle frem⸗ den Rechte, alle fremden Interessen unterordnet, daß ihm end⸗ lich die militairische Diktatur uͤber das Ausland unendlich mehr gilt, als die einheimische politische Ordnung. Die hiesigen De⸗ mokraten koͤnnen es sich unmoͤglich verhehlen, daß die republika⸗ nischen Staatsformen, wenn es gelaͤnge, sie einzufuͤhren, noch zehn⸗ mal an dem Systeme der Eroberung und der Gewalt⸗Herrschaft zu Grunde gehen muͤßten, welches sich in gewissen Koͤpfen mit den Ideen von Franzoͤsischer Wuͤrde und von patriotischer Tu⸗ gend beinahe identifizirt hat. Gleichwohl sind die eifrigsten De⸗ mokraten auch die feurigsten Apostel des Krieges, und man kann sie daher ohne Ungerechtigkeit in dem Verdachte haben, daß ihnen eine neue Revolution nur Mittel zum Zwecke sey, daß sie die ge⸗ genwaͤrtige Franzoͤsische Verfassung nur deshalb stuͤrzen wollen, weil sie daran verzweifeln, unter der Herrschaft derselben die bis zum Jahre 1813 mit so unerhoͤrtem Gluͤcke gespielte Rolle wie⸗ deraufnehmen zu koͤnnen. Das Andenken an die Napoleonische Glanz⸗Periode ist fuͤr diese ehrgeizigen Geister wie die Erinnerung an einen Goͤtterrausch, dessen Erneuerung sie um keinen denkba⸗ ren Preis zu theuer erkaufen zu koͤnnen meinen, und der eine Leere, eine trostlose Oede in ihnen zuruͤckgelassen hat, in der sie sich nie fuͤgen werden. Freilich suchen sie diesen unwiderstehlichen Drang nach einer Wiederholung der nationalen Orgien der Kai⸗ serzeit sich selbst und Anderen so viel als moͤglich abzuleugnen, freilich verdammen sie den Despotismus Napoleon's, und sie ge⸗ stehen auch wohl gar ein, daß „nicht alle seine Eroberungen rechtmaͤßig“ gewesen; aber diese Vorbehalte und Unter⸗ scheidungen sind nur eben so viele Beweise dafuͤr, daß das video meliora proboque, deteriora sequor des Dichters eine voll⸗ saͤndige und unbedingte Anwendung auf sie leidet.

Die einzige Frage der inneren Organisation, welche in diesem Au⸗ genblicke die verschiedenen Parteien einigermaßen lebhaft beschaͤftigt, ist die des Systems der sogenannten Inkompatibilitaͤten. Sonderbarer Weise sind alle Schattirungen der freisinnigen oder sich fuͤr frei— sinnig ausgebenden Meinungen daruͤber einverstanden, daß die Waͤhlbarkeit der Staats⸗Beamten in die Deputirten⸗Kammer noch strenger beschraͤnkt werden, als sie es jetzt schon ist. Dieselben Leute, welche bitter daruͤber klagen, daß die Zahl der Waͤhlbaren zu klein sey, dieselben Leute dringen darauf, daß jene Zahl noch wenigstens um einige Hundert verkleinert werde. Zwar mag es wuͤnschenswerth seyn, daß nicht zu viele oͤffentliche Beamte in der Kammer sitzen, allein in dieser Voraussetzung besteht das einfachste und unbedenklichste Mittel zum Zwecke darin: sie nicht zu waͤhlen. Eine Bevormundung des Wahlkoͤrpers durch das Gesetz ist durch die Verfassung fuͤr nothwendig erkannt worden, und daher die Aufstellung des Waͤhlbarkeitscensus; wie aber kommen die Geg⸗ ner dieser Bevormundung dazu, dieselbe in dem fraglichen beson⸗ deren Falle noch verschaͤrft sehen zu wollen? Ist man unzufrieden mit der gegewaͤrtigen Zusammensetzung der Kammer, haͤlt man dafuͤr, daß zu viele Wahlen auf ungeeignete Personen fallen, so kann man liberaler Weise nur die Modification des Wahlkoͤrpers fordern. So lange man sich aber diesen in seinen heutigen Ele⸗ menten gefallen laͤßt, so lange muß man sich, vom freisinnigen Standpunkt aus, jeder Beschraͤnkung seines Kompetenzkreises wi⸗ dersetzen, sollte er auch die ihm gelassene Freiheit zu unzweckmaͤ⸗ ßigen Wahlen mißbrauchen.

Großbritanien und Irland.

S.

3 London, 5. Nov. Die Koͤnigin faͤhrt noch taͤglich mit Prinz Albrecht spazieren und befindet sich sehr wohl. Dagegen scheint die Krankheit der Koͤnigin⸗Wittwe, die an der Lunge lei⸗ det, sich eher verschlimmert als abgenommen zu haben.

Eine Entdeckung von Juwelen im Schatzkammer⸗Amte ist i den letzten Tagen der Gegenstand lebhafter Unterhaltung gewese Man wollte wissen, daß der gefundene Schatz von bedeutenden Werthe sey, und daß er, allem Anschein nach, 150 Jahre lan jedenfalls uͤber ein Jahrhundert, verborgen gelegen. Der heuti Standard sagt daruͤber: „Die wahrscheinlichste Annahme ist, daß die Juwelen unter der Regierung Karl's II. oder Jakob's Fuͤrsten, die in ihrer Finanzwirthschaft nicht besondere Ordnu hielten, verpfaͤndet worden. Wir halten es der Muͤhe fuͤr wert so viel uͤber die Sache zu sagen, weil der Werth des Funde wie wir glauben, sehr uͤbertrieben und zum Anlaß vieler muͤßigen Kommentare gemacht worden ist.“

Oberst Pasley von den Koͤniglichen Ingenieuren, dessen Be⸗ muͤhungen um die Emporschaffung des versunkenen Wracks des „Royal George“ so erfolgreich gewesen, und Oberst Coleby, der an der Spitze des topographischen Buͤreaus steht, besichtigten ge⸗

stern in ihrer offiziellen Eigenschaft die Truͤmmer des abgebrann⸗ ten Tower⸗Arsenals, um daruͤber Bericht zu erstatten und die noͤthigen Maßregeln zur Rettung der noch nicht ganz zerstoͤrten Artikel zu treffen, welche letztere saͤmmtlich, auf Befehl des Feld⸗ zeugamts, sogleich nach Woolwich gebracht werden sollen. In ei⸗ nigen der Gemaͤcher des Bowyer⸗Thurms, wo das Magazin fuͤr Flintenschloͤsser, Perkussionshuͤtchen und Bajonette sich befand, waren die Wirkungen der Feuersbrunst am furchtbarsten. Alles war dort in eine ungeheure Masse zusammengeschmolzen. Mit Hinsicht auf die Faͤlschung von Schatzkammer⸗Scheinen giebt der Spectator folgende Erlaͤuterungen uͤber dieses Papier: Es ist bekannt, daß die Schatzkammerscheine Anerkennungen von Geld sind, welches der Staat dem Besitzer schuldet, daß sie in Sum⸗ men von 100, 200, 300, 500 und 1000 Pfd. St. zirkuliren, einen Zins von 2 ¼ Pence taͤglich oder 8 Pfd. 7 Sh. 6 Pence jaͤhrlich tragen. Sie werden von dem General⸗Controleur der Schatzkammer gezeich⸗ net, dessen Unterschrift ihre Echtheit garantirt. Diese Scheine wer⸗ 82 einer Parlaments⸗Akte in Umlauf gesetzt und auf dem öb an Badzzsekie gewoͤhnlich mit einer Praͤmie von einigen 8 88 S, Die Interessen werden gerechnet von dem werden von Tage des Ankaufs; diese Interesfen . fer dem Verkäufer bezahlt, der bei dem Wieder⸗ 5. uf uf selhe 2 rt die Interessen erhaͤlt, welche vom Tage des n ☛29 Wiederverkaufs aufgelaufen sind. Man muß uͤberdies noch bemerken, daß diese Scheine immer dem Vor⸗ eiger zahlbar sind und so von Hand zu Hand gehen durch hloße Ueberlieferung, ohne förmliche Uevertragung und Indossement. Zeit der Einziehung war gewoͤhnlich viermal im Jahre, doch neuer⸗ dings hat man es zweckdienlich gefunden, dieselben nur zweimal ein⸗ zuzichen, im Maͤrz und Juni, wo in der Regel das Parlament ver⸗ ammelt ist. Sie sind fast eben so sehr im Cours als Banknoten und üchen mit dem Gelde fast in gleichem Werthe. Man ist ge⸗ wohnt, auf solche Scheine Geld zu leihen. Große Summen sind so von gewissen Personen ausgeliehen worden, und es hat sich nun gefunden, daß die Papiere alle nachgemacht und unecht sind. Die dabei bedungenen Interessen waren bedeutend. Die Vermehrung der Anlei⸗ hen, die man darauf machte, erweckte endlich Verdacht, und einige der Kapitalisten, die besorgt wurden, weigerten sich, laͤnger Vorschuͤsse zu machen. Man sah sich genoͤthigt, zu gutmuͤthigeren Menschen seine Zu⸗ flucht zu nehmen, um der Nothwendigkeit zu entgehen, die Scheine zu verkaufen, und der Moͤglichkeit einer Entdeckung vorzubeugen. Un

ier den Personen, an wel he man sich auf diese Art wendete war ein

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wohlhabendes Mitglied der Boͤrsen⸗Maͤkler, der auf die Frage, ob e auf 20,000 Pfd. St. Schatzkammerscheine zu 6 pCt. auf drei Monate Geld vorschießen wolle, sich dazu willig zeigte, vorausgesetzt, daß er sich auf die Achtbarkeit der Partei, welche das Darlehen verlange, verlassen koͤnne. Man schlug dann vor, den Betrag bis auf 60,000 Pfd. St. zu erhoͤhen. Da bedachte er sich aber und schlug es zuletzt rund ab, da man ihm den Namen dessen nannte, der das Geld von ihm borgen wollte. Dies war naͤmlich auch ein Mitglied der Boͤr⸗ sen⸗Maͤkler, und wenn der Handel in Ordnung gewesen waͤre, so be⸗ durfte der Mann dazu nicht der Vermittelung eines Dritten. So entstand der Verdacht, die Untersuchung folgte, und es ergab sich bald, daß mehrere Banquiers und Kapttalisten auf falsche Schatz⸗ kammerscheine von 3000 Pfd. St., 20,000 Pfd. St., 40,000 Pfd. St. mit vollem Vertrauen bedeutende Summen geliehen hatten.“

Die Wahl O'’Connell's zum Lord⸗Mayor von Dublin hat na⸗ tuͤrlich unter den Irlaͤndischen Katholiken und Liberalen großen Enthusiasmus erregt, da bekanntlich die Munizipal⸗Corporationen in Irland, und namentlich die von Dublin, ganz in den Haͤnden der Toryistischen Protestanten und Orangisten war. Als O'Con⸗ nell nach seiner Wahl zum erstenmale vor dem Volke sprach, sagte er unter Anderem: „Eine groͤßere Revolution als die heute er— folgte hat nie stattgefunden; wer wuͤrde vor 50 Jahren gewagt haben, zu sagen, daß ich noch einst Lord⸗Mayor der Stadt Dublin werden sollte. Ja, ich rede Euch jetzt an als die erste Magistrats⸗ person dieser großen Hauptstadt. Laßt sie nun, wenn sie es wa— gen, mir sagen, daß ich die Auflbösung der Union nicht durchfuͤh⸗ ren und daß ich, der ich nun der katholische Lord⸗Mayor von Du⸗ blin bin, erwaͤhlt durch die Volksstimme, nicht die hohe Ehre ha⸗ ben werde, Euch in einem Irlaͤndischen Unterhause zu dienen. Ja, ich werde noch den Sprecher des Irlaͤndischen Parlaments in College⸗Green anreden.“ Diese Worte erregten ungeheuren Jubel.

Die United Service Gazette sagt, es sey bei ihr viel⸗ fach von Militairs angefragt worden, ob aus Anlaß der Entbin⸗ dung der Koͤnigin eine Befoͤrderung in der Armee und Flotte stattfinden und dieselbe, falls sie stattsfinde, erheblich und umfas⸗ send seyn werde. Sie antwortet darauf, daß, im Falle der Ge⸗ burt eines Prinzen von Wales eine Befoͤrderung, und zwar nach einem Maßstabe stattfinden duͤrfte, welcher der Wichtigkeit des Ereignisses entspraͤche; werde aber eine Prinzessin geboren, so sey wohl zu glauben, daß man der Koͤnigin nicht zur Vornahme von Befoͤrderungen rathen werde, da der traurige Zustand der Finan— zen die strengste Sparsamkeit noͤthig mache.

Die Munizipalwahlen in England dauern sort, und die libe— ralen Blaͤtter machen sich alle Hoffnung, daß dieselben im Gan⸗ zen guͤnstiger fuͤr die Whigs als fuͤr die Tories ausfallen wuͤrden.

Die neuesten Nachrichten aus China werden in der City in⸗ sofern als guͤnstig angesehen, da sie etwas Entscheidendes in Aus⸗ sicht stellen. .

Am Getraidemarkt wurden heute wenig Geschaͤfte gemacht, und nur mit Muͤhe war Englischer Weizen, selbst zu etwas nie⸗ drigeren Preisen, anzubringen; auch in fremdem Weizen wurde nicht viel umgesetzt, doch ließen die Inhaber in ihren Forderun⸗ gen nichts herunter.

London, 5. Nov. Obgleich man nicht daran gezweifelt hatte, daß wenigstens die erste Corporations⸗Wahl in Dublin den Katholischen das Uebergewicht geben und O'Connell zum Lord⸗ Mayor machen wuͤrde, so ist doch die Erscheinung selbst so auffallend und bezeichnet eine so entschiedene Umwaͤlzung in den Verhaͤltnissen, daß beide Theile, die Sieger, wie die Besiegten, sich nicht sogleich in die Wirklichkeit zu fuͤgen wissen. Der katholische Poͤbel ist in einem solchen Taumebl, sei⸗ nen geliebten Vorfechter „Dan“ mit den Insignien der hoͤchsten staͤdtischen Gewalt bekleidet, und uͤberhaupt nach hundertjaͤhriger

Bedruͤckung und Schmach, so auffallend die Oberhand im Staͤdte⸗

wesen erlangt zu haben, daß, wenn sich „Seine Herrlichkeit“ mit seinem Staatswagen blicken laͤßt, er vor Freude sich nicht halten kann, und seinen Goͤtzen kaum von der Stelle lassen will. Auf der anderen Seite fuͤhlte man sich dagegen so sehr gedemuͤthigt, daß ein Rudel Studenten, ohne zu wissen was sie wollten oder bezweckten, wie toll unter das Volk fuhren und Freund und Feind mit ihren Stoͤcken trafen, bis die Polizei einige in Verhaft nahm und die uͤbrigen zerstreute. Alles dieses wird sich jedoch in kurzem legen, besonders wenn die Haͤupter der beiden Parteien mit Maͤßigung verfahren wollen. Bei der ersten Versammlung des Stadt⸗Rathes hielt der ebenfalls zum Alderman gewaͤhlte Professor Budd, sonst einer der entschiedensten Parteigaͤnger protestantischer Seite, eine sehr kluge Rede, worin er die Sieger aufforderte, ihn selbst und An— dere, welche von der Zulassung der Katholiken schlimme Folgen be⸗ fuͤrchtet, durch einen maͤßigen vernuͤnftigen Gebrauch ihres Sieges zu falschen Propheten zu machen. Dies wird auch wahrscheinlich geschehen, wenn auch O'Connell seinen protestantischen Mitbuͤrgern kaum die Kraͤnkung ersparen wird, ihn mit den Zeichen seines Amtes in sein katholisches Gotteshaus fahren zu sehen, welche sonst nur ihrem eigenen Glauben Glanz zu verleihen pflegten und gewissermaßen das aͤußere Zeichen von dessen unwandelbarer Herrschaft waren.

Das Sonderbarste ist, daß O'Connell gleich nach seiner Er⸗ waͤhlung, als er nur eben sein Amtskleid angelegt hatte und da⸗ mit, wie ein Knabe in den ersten Beinkleidern, stolzirend auf den Balkon hinaustrat, um sich dem jubelnden Poͤbel zu zeigen, agte, er zweifle gar nicht, wie sie in diesem Punkte ge⸗ jegt haͤtten, wuͤrden sie auch die Aufloͤsung der Union erlangen, nd wie er sie jetzt als erste Magistrats-Person von Dublin an—

pede, wuͤrde er noch die Freude erleben, den Sprecher eines Ir—

Die

aͤndischen Unterhauses anzureden! Aber noch mehr: er hat seit— m einer Repeal⸗Versammlung beigewohnt und erklaͤrt, daß er ablaͤssig daran arbeiten wolle, eine Sache zu erlangen, die, wie weiß, weder Whig⸗ noch Tory⸗Verwaltung ohne blutigen Kampf, öder ohne daß der Reichsfeind vor dem Thore stehe, gewaͤhren wuͤrde, und wovon viele der treuesten Verfechter der Rechte der Irlaͤndi— chen Katholiken uͤberzeugt sind, daß sie zum Untergang des Bri⸗ chen Reichs fuͤhren muͤsse. Bei dieser Versammlung kuͤndigte auch wieder den Empfang von theilnehmenden Zuschriften und Idern von den Vereinigten Staaten her an, und billigte dage⸗ laut das Verfahren der New⸗Yorker Behoͤrden, indem sie ac Leod gegen alles Voͤlkerrecht vor ihren Richterstuhl zogen. Ich weiß nicht, ob kein Gesetz gegen eine solche Verletzung dis innigsten buͤrgerlichen Verhaͤltnisse vorhanden ist, oder, wenn es ist, ob die Regierung es der Klugheit gemaͤß halten wird, die set Mann darauf anzuklagen. Aber dies weiß ich, daß es keinen laͤnder giebt, vom eigensinnigsten Tory bis zum tollsten Re likaner, welcher durch diese Berbindung und dieses Schoͤnchun mit denen, welche sich als so bittere Feinde Englands. bewiesen 1 8* nicht tief verletzt fuͤhlt. Es moͤgen Umstäͤnde eintreten, weiche die Aufloͤsung der Union erzwingen konnten; aber alles Mitgefuͤhl, alle freiwillige Huͤlfe von Seiten irgend einer Klasse Engläͤnder at er verscherzt. 8

Niederlande. b Aus dem Haag, 5. Nov. Vorgestern hat die Limbur gische Deputation, welche beauftragt ist, dem Koͤnige die durch

Art. 51 des Grundgesetzes vorgeschriebene Huldigung zu leisten, eine Audienz bei Sr. Majestaͤt gehabt, wonaͤchst sie vom Mini⸗ ster des Innern empfangen wurde.

Aus dem Haag, 6. Nov. Die zweite Kammer hat ge⸗ stern das ihr neu vorgelegte Budget fuͤr das Ministerium der auswaͤrtigen Angelegenheiten berathen. Zunaͤchst ging man zu ei⸗ ner Sitzung mit geschlossenen Thuͤren uͤber, um einen nicht zur Veroͤffentlichung bestimmten Bericht zu vernehmen. Als die Thuͤ⸗ ren wieder geoͤffnet wurden, verlangte Herr Goltstein zu wissen, nach welchem System der neue Minister des Auswaͤrtigen zu verfah⸗ ren gedenke? Er frug ferner, ob aus der durch die Luxemburgische Zoll⸗Angelegenheit entstandenen Differenz kein Nachtheil fuͤr Niederland entstehen koͤnne und ob namentlich das gute Verneh⸗ men mit Deutschland erhalten werden wuͤrde? Der Minister Ver⸗ stolk habe aus Besorgniß vor einem solchen Bruche sein Amt niedergelegt; Andere haͤtten aus demselben Grunde seine Nach⸗ folger nicht werden wollen. Allerdings habe man versichert, die Luxemburger Frage ginge Niederland nichts an; wie sehr er (der Red⸗ ner) dieses auch selbst wuͤnsche, koͤnne er es doch nicht als eine so ausge⸗ machte Sache hinnehmen. Bisher haͤtte ein und derselbe Minister der auswaͤrtigen Angelegenheiten des Koͤnigreichs und die des Großher⸗ zogthums geleitet. Es sey also unmoͤglich, den Schein zu vermeiden, daß die Letzteren mit den Ersteren in genauer Verbindung staͤnden. Er fuͤrchte daher auch, daß aus den entstandenen Verwickelungen leicht eine Gefahr fuͤr Niederland erwachsen koͤnne, und wolle daher auch, bevor er nicht bestimmte Zusicherungen erhalten habe, kein zweijaͤhriges Budget bewilligen. Der Finanz⸗Minister erwiederte, daß die von dem Redner geaͤußerten Bedenken blos auf Zeitungs⸗Nachrichten beruheten und daß die Differenzen hinsichtlich Luxemburgs kein vor diese Kammer gehoͤrender Ge⸗ genstand der Berathung seyen. Herr Luzac— entgegnete jedoch, diese Ansicht sey falsch, da die Kammer augenscheinlich das Recht habe, eine Materie zu besprechen, die fuͤr das Land große Verwik⸗ kelungen herbeifuͤhren koͤnne. Auch er muͤsse sich daher der An⸗ sicht des Herrn Goltstein vollkommen anschließen. Als darauf auch der gegenwaͤrtigen Umtriebe in Belgien gedacht wurde, nahm der Minister des Auswaͤrtigen das Wort, um jeden Verdacht, als ob Niederland bei diesen Umtrieben irgend betheiligt waͤre, ent⸗ schieden und mit Verachtung abzuweisen. Der Traktat mit Bel⸗ gien wuͤrde diesseits stets auf das Genaueste befolgt werden. Schließlich wurde das in Vorschlag gebrachte Budget von 39 ge⸗ gen 6 Stimmen bewilligt.

Belgien.

Brüssel, 5. Nov. Ihre Majestaͤten der Koͤnig und die Koͤnigin wohnten gestern der Vorstellung der „Hugenotten“ bei und zogen sich am Ende des vierten Aktes zuruͤck. Sie wurden bei ihrem Eintritt und als sie die Loge verließen, mit dem ein- stimmigen Rufe: „Es lebe der Koͤnig! Es lebe die Koͤnigin!“ begruͤßt. Waͤhrend des vierten Aktes setzte ein starker Knall, aͤhnlich dem einer Schießwaffe, in der Naͤhe der Leopoldsstraße die Voruͤber⸗ gehenden und die Polizei in Bewegung. Herr van Beersel, Com⸗ missair en Chef, begab sich in Begleitung von Stadt-⸗Sergeanten und Pompiers nach dieser Richtung; aus den Nachforschungen hat sich ergeben, daß diese Explosion von einer Rakete oder Pe— tarde herruͤhrte, die, man weiß nicht von wo, geworfen wor— den und auf einem Fenstersteine des Verzierungs⸗Magazins zer⸗ platzte. Kaum hatte die Polizei sich zuruͤckgezogen, ohne die Urheber dieser boͤswilligen That entdecken zu koͤn⸗ nen, als ein zweiter noch staͤrkerer Knall die allgemeine Aufmerksamkeit nach der durch das „Magazin Americain“ (Kolonialwaaren⸗Niederlage) gebildeten Ecke des Muͤnzplatzes lenkte. Diesesmal trat der Posten des Theaters unter die Waf⸗ fen, und der Chef des Postens detaschirte eine Patrouille nach dem Orte der Explosion, wo sich eine dicke Rauchwolke erhob. Die Polizei, die sich eiligst dort hinbegab, konnte diesesmal wie— der nichts entdecken. Die Bewohner aller umliegenden Haͤuser, welche neugierig waren, die Quelle dieses Laͤrms zu kennen, be— fanden sich an den Fenstern. Die Voruͤbergehenden muthmaßten, daß diese Raketen von der Hoͤhe der Haͤuser herab kaͤmen. Jene, die in der Leopoldstraße plaͤtzte, haͤtte beinahe einen Offizier der Guiden und eine Dame, die auf dem Trottoir entlang gingen, getroffen. Spaͤter vermehrte ein dritter Knall in der Richtung der Rue des Frippiers die Besorgnisse. Herr von Beersel hob eine dieser Petarden auf, die zum Theil verbrannt war; die Huͤlse war von sehr starker Pappe und an den beiden Enden mit Metalldrath gebunden. Man kann den Urhebern dieser Handlung keine andere Absichten zuschreiben, als Schrecken unter den friedlichen Einwohnern zu verbreiten.

Brüssel, 6. Nov. Durch eine im heutigen Moniteur ent haltene Koͤnigl. Verfuͤgung wird der bisherige Gesandte im Haag Fuͤrst Joseph von Chimay, zum Gouverneur des Belgischen Luxemburg ernannt.

Der im Gefaͤngniß befindliche General van der Meer soll di Absicht gehabt haben, den Orden oder vielmehr die geheime Ge sellschaft der „Templer“ wiederherzustellen, zu deren Großmeister e sich bereits designirt hatte. Auf dem Boulevard des Observato riums sollte die Loge dieses Ordens eroͤffnet werden.

Der Moniteur bemerkt, daß der Fuͤrst von Chimay di obige Anstellung auf sein bereits vor laͤngerer Zeit gemachtes un seitdem wiederholtes Gesuch erhalten habe. Nachdem der Fuͤrf seine Familie nach Arlon gebracht, wird er nach dem Haag zu ruͤckkehren, um die angefangenen Unterhandlungen zum Abschluß zu bringen und sich bei dem Koͤnige der Niederlande zu verab schieden.

Baron Anselm von Rothschild hat gestern eine Audienz be⸗ Sr. Majestaͤt dem Koͤnige gehabt.

Dänemark. b

Kopenhagen, 5. Nov. Durch Kanzlei⸗Cirkular vom 26ster v. M. ist den Amtmaͤnnern anbefohlen worden, die in ihrer Aemtern angestellten Polizei⸗Meister zu beauftragen, insofern sich in ihrem Bezirke gesetzwidrige Verbindnngen zwischen Handwerks Gesellen zeigen sollten, nach angestellter genauer Untersuchung daruͤber an die Kanzlei Bericht zu erstatten. Der Eingang des gedachten Cirkulars lautet wie folgt: „Hinsichtlich der gesetzwi⸗ drigen Verbindungen, die zwischen Handwerks⸗Gesellen in den Nord⸗Deutschen Staaten und den angraͤnzenden Laͤndern bestehen, und die im Cirkular⸗Schreiben dieses Kollegiums vom 31. August d. J. beruͤhrt sind, ist zwischen Daͤnemark und einigen der Deutschen Nachbarstaaten beliebt worden, daß die Po⸗ lizei⸗Obrigkeiten in den respektiven Staaten vermittelst der beikom⸗ menden angeordneten Behoͤrden sich gegenseitig Nachrichten uͤber die Untersuchungen, die in den respektiven Staaten und Staͤdten in Veranlassung gesetzwidriger Verbindungen der Handwerksgesel⸗ len, insofern diese mit aͤhnlichen Verbindungen in den Nachbar⸗ dahcen und Staͤdten in Jusammenhang stehen moͤchten, mittheilen ollen,

Deutsche Bundesstaaten. München, 5. Nov. Der Erbgrosherzog und die Erbgroß⸗ herzogin von Hessen sind gestern aus Venedig in hiesiger Resi⸗ denz wieder eingetroffen.

Stuttgart, 6. Nov. (Wuͤrt. Bl.) [Sitzung der Kam⸗ mer der Abgeordneten vom 3. November. Schluß.] Direktor von Betzenberger: Gehe man von der Ansicht aus, daß Geschworene uͤberhaupt befaͤhigt seyen, ein richtigeres Urtheil zu finden, als der rechtsverstaͤndige Richter, so sey dies eine Ansicht, von der man in dem Lande, wo sich das Schwurgericht ausge⸗ bildet habe, am weitesten entsfernt sey. Kein sachverstaͤndiger Eng⸗ laͤnder zweifle daran, daß der rechtsverstaͤndige Richter das Recht ungleich besser zu finden wisse, als der Geschworene. Die Ge⸗ schworenen empfangen auch von dem vorsitzenden Richter Beleh⸗ rung uͤber die geltenden Beweisregeln, nicht selten geben sie durch Spezial⸗Verdikte die Entscheidung in die Haͤnde des Richters. Auch in Frankreich seyen die rechtsverstaͤndigen Richter ermaͤchtigt, den Spruch der Geschwornen bei Seite zu setzen und eine neue Prozedur her⸗ beizufuͤhren. In beiden Laͤndern sinde man die Vorzuͤge des In⸗ stituts ganz wo anders, naͤmlich darin, weil die Theilnahme des Volkes an der richterlichen Gewalt dem Geiste der Verfassungen dieser Laͤnder zusage, mehr noch aber und hauptsaͤchlich im Hin⸗ blicke auf Prozesse, die eine politische Farbe haben, um dem Ein⸗ flusse der ausuͤbenden Staatsgewalt Schranken zu setzen. Daß diese Richter in solchen Prozessen nicht von den Ruͤcksichten auf Buchstaben und Geist des Gesetzes sich leiten lassen, werde zwar von den Meisten nicht uͤbersehen, aber nur von den Wenigen be⸗ klagt, welche der Rechts-Ordnung wirksamen Schutz gön⸗ nen. Nicht Gerichte, sondern politische Koͤrperschaften sehe man in Thaͤtigkeit treten, die nicht uͤber den Angeschuldigten richten, sondern den Organen der Staats⸗Gewalt ein Zutrauens⸗ oder Mißtrauens⸗Votum zuerkennen. Auch bei anderen Prozessen stelle sich das Schwurgericht nicht auf den Standpunkt des Rich⸗ ters, es beurtheile den Angeschuldigten nicht nach dem Gesetz, ge⸗ gen das er gehandelt habe, sondern nach demjenigen, das nach dem Da⸗ fuͤrhalten des Geschwornengerichts fuͤr den einzelnen Fall haͤtte gegeben seyn sollen. Was den Anklage⸗Prozeß betreffe, so verschwinde bei die⸗ sem das wichtigste Beweismittel aus der Reihe derselben, das Bekenntniß des Angeklagten. Nach diesem Verfahren werden die von dem Anklaͤger gesammelten Beweisgruͤnde dem Angeklagten vorgelegt, woruͤber er sich alsdann erklaͤren koͤnne oder nicht. Dies muͤsse die nothwendige Folge haben, daß entweder der bei weitem groͤßte Theil der Verbrecher unbestraft bleibe, oder daß, wenn dieser Uebelstand nicht eintreten solle, der Grad des erfor— derlichen Beweises bedeutend herabgestimmt werde, wie dies in England auch wirklich der Fall sey, wo in gewissen Faͤllen auf die Aussage eines einzigen und selbst verdaͤchtigen Zeugen, ja sogar eines Mitschuldigen die Verurtheilung erfolgen koͤnne.

Staatsrath von Prieser: Der Herr Abgeordnete von Gme⸗ lin habe nach seinem Dafuͤrhalten vollkommen Recht, wenn er die Meinung ausgesprochen habe, daß die ganze Wichtigkeit und der ganze Umfang des Antrags des Abgeordneten Duvernoy noch keinesweges vollstaͤndig beleuchtet sey. Die Annahme dieses An⸗ trages wuͤrde einer Verwerfung des ganzen Gesetz⸗Entwurfs gleich- kommen. Der Herr Abgeordnete habe erst im Laufe der spaͤteren Verathung seinen Antrag dahin erlaͤutert, daß mit dem Anklage⸗ Verfahren nothwendig auch Muͤndlichkeit verbunden seyn muͤsse. Er wuͤßte auch den Antrag anders gar nicht auszufuͤhren. Mit der Annahme des Prinzips der Muͤndlichkeit aber sey, wie schon bei der gestrigen Berathung bemerkt worden, der ganze Gesetzes⸗ Entwuüͤrf, der wesentlich auf dem Prinzip der Schriftlichkeit beruhe, ver⸗ worfen. Der Antrag des Herrn Abgeordneten Duvernoy gehe da⸗ hin, daß in jedem einzelnen Falle die Voruntersuchung von einem eigenen Beamten gefuͤhrt werden solle, der hiernaͤchst bei der Be⸗ hoͤrde, welche der Herr Abgeordnete noch nicht bezeichnet habe, die Anklage vorzubringen haͤtte. Es komme bei diesem Antrag un⸗ endlich viel auf die Modalitaͤten der Ausfuͤhrung an. Man sey nicht im Stande, uͤber den Antrag sich gehoͤrig auszusprechen, wenn man nicht seine Folgen klar vor Augen habe. Die Folgen wuͤrden die seyn, daß das Personal unserer Bezirks⸗Gerichte

nahezu verdoppelt werden muͤßte, und daß sich die Kosten unserer

Die von dem Herrn Abgeordneten Duvernoy geaͤußerte Ansicht, daß die Romanisten die Abnahme des Anklage⸗Prozesses verschuldet haben, sey unrichtig, denn nicht die Romanisten, sondern die Macht der Verhaͤlt⸗ nisse habe auf das. Prinzip der Schriftlichkeit und den Inquisi⸗ tions⸗Prozeß gefuͤhrt. Diese beiden Prinzipien gehen Hand in Hand, und wie in Folge der verwickelten Verhaͤltnisse und der ge⸗ stiegenen Aufflaͤrung die Einfachheit in den rechtlichen Verhaͤlt⸗ nissen aufgehoͤrt, habe nothwendig mit Einfuͤhrung der Schrift- lichkeit auch der Inquisitions⸗Prozeß zu Tage kommen müuͤssen. Es sey ein solcher Werth darauf gelegt worden, daß der Richter nicht so vielerlei Functionen in sich vereinigen solle; er bekenne, daß theoretisch dieser Satz Einiges fuͤr sich zu haben scheine, allein in der Wirklichkeit mache sich die Sache ganz anders, da der Richter nach seiner ganzen Stellung unpartelisch sey; er sey auch kein Anklaͤger, sondern habe nur die Pflicht, die zu sei— ner Kenntniß gekommene That zu ermitteln. An traurigen Beispielen von Justizmorden bieten die Geschwornengerichte und uͤberhaupt solche, bei denen der Anklage⸗Prozeß besteht, mehr dar, als der Inquisitions⸗Prozeß, ihm aber diene es zur Beruhigung, daß in diesem Saale ein Beispiel eines Justizmordes in Wuͤrttem⸗ berg nicht habe angefuͤhrt werden koͤnnen, und er habe die Ueber— zeugung, daß ein solcher Fall in Wuͤrttemberg nicht vorgekommen sey und nicht vorkommen werde. Das Volk habe zu der beste— henden Rechtspflege Vertrauen, was die im Verhaͤltnisse zu der Zahl der Straf⸗Erkenntnisse sehr geringe Anzahl der Rekurse beweise. 8 ,

von Scheurlen: Seine Ansicht uͤber das Geschwornen— gericht enthalte der Kommissions-Bericht; die darin enthaltenen Gruͤnde scheinen ihm nicht widerlegt zu seyn. Die von dem Herrn Abgeordneten von Eßlingen dem Kommissions⸗Berichte entnom⸗ menen Aeußerungen seyen nicht Worte der Kommission, sondern in einem Auszuge aus einem von der Regierung mitgetheilten Gut⸗ achten eines Dritten enthalten. Was die Ansicht der Kommission betreffe, welche von den Mitgliedern derselben einstimmig ausgespro⸗ chen worden sey, so lasse sich diese gewiß nicht bestreiten. Sie gehe dahin, daß im Allgemeinen bei staͤndigen rechtsgelehrten Richtern, welche sich fuͤr die Function des Richters ausgebildet und diesen speziel⸗ len Theil des menschlichen Wissens und Wirkens zum Verufe ihres Lebens gewaͤhlt und ihn geuͤbt haben, eine groͤßere Faͤhig— keit fuͤrs Richter⸗Amt vorausgesetzt werden duͤrfe, als bei Maͤn⸗ nern, die nur fuͤr einzelne Faͤlle auf kurze Zeit aus dem Privat⸗ leben hervortreten, und sofort wieder zu ihrer mit dem Richter⸗ Amte in keiner Beziehung stehenden Beschaͤftigung zuruͤckkehren. In den Saal, wo alle die wichtigsten Interessen des Volkes be⸗ rathen werden, gehoͤren Maͤnner aus dem Volke, aus allen Berufskreisen; daß Verhaͤltniß beim Richter⸗Amte

Rechts⸗Verwaltung um mehr als das Doppelte vermehrten.

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sey ein anderes. Das Lob des Instituts des Geschwor nengerichts sey da, wo deasselbe bestehe, keineswegs ein so allgemeines, wie behauptet worden sey. Namentlich haben sich unter den Franzosen viele ausgezeichnete Maͤnner gegen die⸗ ses Institut in den staͤrksten Ausdruͤcken ausgesprochen, z. B. Vil⸗ lers, Simeon, Beranger und Andere. Was den Anklage⸗Prozeß betreffe, so seyen die Vorzuͤge des elben, wie ihn der Herr Ab⸗ geordnete von Oehringen wolle, auch im Kommissions⸗Berichte nicht verkannt, aber der Kommissions⸗Bericht weise die große Schwierigkeit der Ausfuͤhrbarkeit eines solchen Antrages nach. Die Einfuͤhrung dieser Art von Verfahren wuͤrde eine gaͤnzliche Re⸗ sorm der bestehenden Kriminalgerichts⸗Verfassung noͤthig machen und den Kosten-Aufwand bedeutend erhoͤhen. Die Reform der Kriminalgerichts⸗Verfassung wuͤrde aber auch eine Reform der Civilgerichts⸗Verfassung nothwendig zur Folge haben muͤs⸗ sen. Dieses Verfohren wuͤrde nach der Ansicht des An⸗ tragstellers in muͤndlicher Verhandlung zu erfolgen haben; es wuͤrde eben dadurch ausgeschlossen seyn, daß gegen Erkenntnisse materielle Rechtsmittel stattfinden. Dies sey ihm, dem Redner, das wichtigste Bedenken gegen den Antrag; er wolle kein Verfahren, in welchem die Wohlthat der Rechtsmittel verkuͤmmert wuͤrde. Der Richter soll Entscheidungsgruͤnde fuͤr sein Urtheil anzugeben verpflichtet seyn, und der Verurtheilte soll das Recht haben, durch ein Rechtsmittel die wiederholte Pruͤfung seiner Sache herbeizu⸗ fuͤhren. Hierauf lege unser Volk mehr Gewicht, als auf das dem Franzöͤsischen Rechte entlehnte Institut. Schott fuͤhrt an, daß eine Verschiedenheit der richterlichen Urtheile nicht blos beim Inquisitions⸗Prozesse, sondern auch bei den Geschwornen vorkomme, da manchmal, wenn der Cassationshof das Urtheil eines Assisenhofes wegen Formfehler aufhebe, ein von dem ersten ma— teriell verschiedenes Erkenntniß gefaͤllt werde.

Das Resultat der Abstimmung uͤber den Antrag des Abge⸗ ordneten Duvernoy (s. die gestr. Mittheilung) ergab, daß dieser Antrag, nach welchem die Hauptgrundlage des Entwurfs, die Schriftlichkeit, verworfen worden waͤre, mit 58 gegen 23 Stim⸗ men abgelehnt wurde.

Hannover, 6. Nov. Ein vom 29sten v. M. datirtes Koͤ⸗ nigliches Patent besagt Folgendes: „Ernst August ꝛc. Nachdem Wir Uns bewogen gefunden haäben, eine General-Ordens- Kommission anzuordnen, und derselben die Geschaͤfte in Betreff Unserer saͤmmtlichen Koͤniglichen Orden und Ehrenzeichen anzu⸗ vertrauen, so bringen Wir solches mit dem Hinzufuͤgen hierdurch zur oͤffentlichen Kenntniß, daß Unsere General⸗Ordens⸗Kommis⸗ sion, welche in Unserer Residenzstadt Hannover ihren Sitz hat, bereits in Wirksamkeit getreten ist.“

Ein anderes Koͤnigliches Patent (vom 5. Juni datirt) be⸗ stimmt uͤber die zur Belohnung ausgezeichneter Verdienste gestif⸗ teten Ehrenzeichen unter Anderem Nachstehendes: Wir wuͤnschen, ausgezeichnete Verdienste Unserer getreuen Unterthanen durch ein öͤffentliches Merkmal Unserer Anerkennung und Unseres Koͤnigli⸗ chen Wohlwollens zu ehren und zu belohnen, und haben, um die zu diesem Zwecke geeigneten Mittel zu vermehren, Uns gnaͤdigst bewogen gefunden, ein Allgemeines Ehrenzeichen zu stiften, auch in Beziehung auf dasselbe und die schon bestehenden Ehrenzeichen die folgenden Bestimmungen zu treffen. 1. Außer Unseren Or⸗ den sollen zur Belohnung ausgezeichneter Verdienste die nach— bemerkten Ehrenzeichen kuͤnftig verliehen werden: 1) die Goldene Verdienst⸗Medaille, 2) die Silberne Verdienst⸗ Medaille, 3) das Allgemeine Ehrenzeichen, welches Wir hie⸗ mit einzufuͤhren beschlossen, und fuͤr welches Wir zwei in ihren Inschriften verschiedene, uͤbrigens aber sich gleichstehende Decoraͤ⸗ tionen bestimmt haben, um mit der einen insonderheit ausgezeich- nete Verdienste bei Unserem Militair, mit der anderen aber son⸗ stige ausgezeichnete Verdienste um den Staat zu belohnen. 2. Die Goldene Verdienst⸗Medaille sowohl, als die Silberne haben in bis⸗ herigem Maße auf der Hauptseite Unser Brustbild mit der Um⸗ schrift Unseres Namens und der Jahreszahl Unseres Regierungs⸗ Antritts und auf der Kehrseite einen Eichenkranz mit der In⸗ schrift: „Verdienst ums Vaterland“. Beide werden an dem hellblauen, gewaͤsserten Guelphen⸗Ordensbande getragen. 3. Das von Uns neu gestiftete, insonderheit suͤr ausgezeichnete militai⸗ rische Verdienste bestimmte Allgemeine Ehrenzeichen soll in einer silbernen Medaille bestehen, auf deren einer Seite Unser Koͤniglicher Namenszug, und auf der anderen einen Lorbeerkranz mit der Inschrift: „Krieger-Verdienst“ sich befindet. Dasselbe ist an einem weiß und gelben gewaͤsserten Bande zu tragen. 4. Das fuͤr ausgezeichnete Verdienste jeder anderen Art bestimmte Allge⸗ meine Ehrenzeichen besteht aus einer gleichen silbernen Medaille, hat jedoch innerhalb eines Eichenkranzes die Inschrift: „Verdienst ums Vaterland“, und soll an einem schwarz, gelb und weißen gewaͤsserten Bande getragen werden. 5. Bei allen diesen Ehren⸗ zeichen wird der Name des Empfaͤngers um den Rand der Me⸗ daille eingegraben. Dieselben sind ohne Schnalle auf der linken Seite der Brust zu tragen, und das Band darf allein, ohne die Medaille, niemals getragen werden.

Die Hannoversche Zeitung veroͤffentlicht folgende „Amt⸗ liche Nachricht: Der Buͤrgermeister Neubourg zu Stade ist, haupt— saͤchlich auf Veranlassung der in Nr. 163 des diesjaͤhrigen Ham⸗ burger Korrespondenten veroͤffentlichten Dank-⸗Adresse des Magistrats zu Stade an den gewesenen Deputirten der Sta Stade zur zweiten Kammer der letzten allgemeinen Stäͤnde⸗Ver⸗ sammlung, Kanzlei⸗Prokurator Holtermann in Stade (Nr. 197), vier Wochen vom Amte suspendirt gewesen.“

Braunschweig, 6. Nov. (Magd. Z.) Die Sitzungen unserer Staͤnde-Versammlung sind sofort bei ihrem Beginne auf anderweitige 14 Tage vertagt worden, da es ihnen an Proposi⸗ tionen von Seiten der Regierung fehlte, indem namentlich die

Angelegenheiten unseres Zoll⸗Anschlusses noch nicht so weit gedie⸗ hen zu seyn scheinen, daß sie den Stoff zu entscheidenden staͤndi⸗

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schen Verhandlungen darbieten koͤnnten. Man erwartet waͤhrend

dieser Zeit die Ruͤckkehr des Finanz⸗Direktors von Amsberg von

Berlin. 8 8— DOesterreich. 8

Triest, 1. Nov. Das heute von Dalmatien eingetroffene Dampfboot „Baron Stuͤrmer“ bringt uns die Nachricht, daß das Koͤnigl. Griechische Dampfboot „Otto“, an dessen Bord Ihre Majestäaͤt die Koͤnigin Amalie ihre Ruͤckreise nach Griechenland angetreten hat, wegen der hochgehenden See und des heftigen Siroccowindes bei Curzula anlegen mußte, um Ihrer Maje⸗ staͤt, welche von der Seekrankheit sehr angegriffen war, einige Tage der Ruhe zu vergoͤnnen. Ihre Majestaͤt befand sich uͤbri⸗ gens sonst bei erwuͤnschtem Wohlseyn, und man hoffte, bald wie⸗ der in die See stechen zu koͤnnen.

Wien, 1. Nov. (A. Z.) Den Oesterreichischen Eisenbahn⸗ Directionen ist, zufolge einer Allerhoͤchsten Entschließung, gestattet worden, ihre Lokomotiven mit Holz zu heizen und ihre Fahrten auch zur Nachtzeit zu bewerkstelligen.

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Paris, 5. Nov⸗ Der Anfang einer aus Bayonne vom 3ten d. hier eingegangenen, und durch die einbrechende Dunkel heit unterbrochenen Depesche, lautet folgendermaßen: „Ein aus Vittoria vom 27. d. datirtes Dekret löst die Junten auf .“

Man schreibt aus Bayonne vom 3ü1sten v. M.: „Dem von dem General⸗Capitain der Baskischen Provinzen publizirten De⸗ krete zufolge, muß die Strafsumme von 6 Millionen Realen, welche den Personen auferlegt worden ist, die den meisten Antheil an der Rebellion in Bilbao genommen haben, zur Haͤlfte in 6 Tagen und zur andern Haͤlfte in 14 Tagen bezahlt werden. Vor Gericht werden außerdem gestellt: der Marquis von Santa Cruz, der Marquis von Valmediano, der Graf von Corres und die Gebruͤ⸗ der Vhagon. Auch die Marquise von Santa Cruz und die Graͤ⸗ sin von Corres befinden sich im Gefaͤngniß.“

Ottindiee.

Bombay, 1. Okt. Das Schiff „Calliope“ hat einen Theil der von den Chinesischen Behoͤrden fuͤr die Schonung Cantons bezahlten Gelder, naͤmlich 2 ½ Millionen Dollars in Sycee⸗Silber, hierher gebracht. Einen anderen Theil, naͤmlich 1 ½ Millionen in Sycee⸗Silber und 500,000 in Dollars, bringt das Schiff „Con⸗ way“ nach England. Der Rest, noch eine Million betragend, ist in Marine⸗ und Schatzkammerscheinen angelegt.

Am 17. August hat ein scharfes Treffen in Afghanistan zwi⸗ schen den Britischen Truppen und einem starken feindlichen Corps unter Anfuͤhrung von Ukthar⸗Chan und Ukram Chan stattgefun⸗ den, in welchem die Briten vollstaͤndig Sieger geblieben sind. Dost Mohammed ist von Kalkutta nach Ludianah abgereist.

Die Siks haben an der Chinesischen Graͤnze bei Ludach ein kleines Gefecht mit den Chinesen gehabt, doch wurden sie von den

Jangs, Twangs und Bangs zuruͤckgetrieben, wobei sie einen Ver⸗ lust von 20 Gefangenen und Todten hatten.

Die Theebau⸗Compagnie von Assam hat in diesem Jahre eine Aerndte von 10,212 Pfund Thee gehabt, welche bereits auf dem Wege nach England sind. Die zweite Indigo⸗Aerndte ist sehr gut ausgefallen.

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Macao, 21. August. In der Notification, welche Sir H. Pottinger nach seiner Ankunft in China unterm 12ten d. M. in der Hong⸗Kong⸗Gazette erließ, zeigte derselbe an, daß er zum alleinigen Britischen Bevollmaͤchtigten ernannt sey, unabhaͤngig von dem General⸗Gonverneur von Ostindien; daß zwischen Groß⸗ britanien und China nunmehr Krieg bestehe, eine Erklaͤrung, die man in dieser foͤrmlichen Weise bis jetzt vermieden hatte; daß indeß, so lange die Chinesen den bestehenden Waffenstillstand, der bekanntlich nur fuͤr Canton gilt, nicht selbst braͤchen, derselbe respektirt werden solle, und endlich, daß Hong-Kong vorlaͤufig im Besitze Englands bleiben werde. Zugleich ermahnte er die Briti schen Kaufleute, den Chinesen nicht zu sehr zu trauen und uͤber haupt auf ihrer Hut zu seyn, da es leicht zu neuen Kollisionen kommen koͤnne. Sir H. Pottinger erkläaͤrt, daß, obgleich er stets den Wuͤnschen aller Betheiligten ein williges Ohr leihen und ihr Wohl nach Kraͤften beruͤcksichtigen werde, es dennoch sein fester Entschluß sey, seine Kraft und Gedanken ganz dem großen Ziele zu widmen, bald und auf befriedigende Weise den Krieg mit China zu beendigen. Er werde daher durch keine Ruͤcksicht auf Handels oder Privat⸗Interessen sich in der Ausfuͤhrung selbst der energisch⸗ sten Maßregeln hindern lassen, die er gegen die Chinesen in An⸗ wendung zu bringen fuͤr noͤthig erachten sollte. Die Anordnun⸗ gen, die Capitain Elliot fuͤr die oͤffentliche Versteigerung der Bri tischen Kronlaͤndereien auf der Insel Hong⸗Kong getroffen, sollen aufrecht erhalten bleiben, bis ein Entschluß der Britischen Regie⸗ rung daruͤber bekannt geworden.

Am 2lsten d. gingen Sir H. Pottinger und Admiral Par⸗ ker, wie schon erwaͤhnt, mit der Britischen Flotte nach dem Nor⸗ den unter Segel. Man glaubt, ihre Bestimmung werde zunaͤchst Emoy, dann Fuhaufu, die Hauptstadt der Provinz Fokin, ferner Ningpo und Tschusan seyn, und bei letztgenannter Insel werde dieselbe bis zum April 1842 verweilen. Die Schiffe, die zu die⸗ ser Expedition verwendet werden, sind: „Wellesley“ von 72 Ka⸗ nonen, „Blenheim“ 72, „Blonde“ 42, „Druid“ 44, „Modeste“ 18, „Cruizer“ 18, „Columbine“ 18, „Pylades“ 18, und „Algerine“ 10; außerdem noch 4 Kriegsdampfschiffe und 21 Transportschiffe. Die Zahl der eingeschifften Landtruppen betraͤgt ungefaͤhr 3000 Mann. Eine nicht unbedeutende Seemacht mit einer gehoͤrigen Zahl Indischer Truppen ist uͤbrigens in Hong⸗Kong zuruͤckgeblie⸗ ben, mit dem Befehle, sogleich kraͤftig gegen die Chinesen aufzu⸗ treten, wenn diese im geringsten Miene machen sollten, die Be⸗ stimmungen der eingegangenen Vertraͤge zu verletzen.

Die Antwort des Kaisers auf Jihschin's Bericht uͤber den Angriff der Englaͤnder auf Canton ist bereits in dieser Stadt ein⸗ gegangen. Der Kaiser sagt, er habe aus dem Bericht vernommen, daß die Englaͤnder zweimal von den Truppen in Canton, welche ihre schreckliche Majestaͤt zeigten, zuruͤckgeschlagen worden; daß die Englaͤnder wie Hunde und Schafe seyen, naͤmlich Hunde von außen, im Herzen aber Schafe und keiner Argumente wuͤrdig; daß sie ihre Muͤtzen abgenommen, die gehoͤrigen Ceremonien ver⸗ richtet und die Behoͤrden ersucht haͤtten, sich fuͤr sie zu verwenden, damit der Handel wieder eroͤffnet werde. Der Kaiser giebt dem⸗ nach dem Generalissimus den Auftrag, daß er den Barbaren strenge Befehle ertheilen solle, ihre Kriegsschiffe nach dem aͤußeren Ocean zuruͤckzuziehen; uͤbrigens moͤchten sie Handel und Wandel treiben, so viel sie wollten, nur kein Opium einschmuggeln.

Zu Canton ist jetzt Alles ruhig; die beiden Englischen Schiffe „Tity of Derry“ und „Forfarshire“, nach London bestimmt, und die „Susan“ und der „Coromandel“, nach Whampoa bestimmt, nehmen zu Whampoa ihre Theeladungen ein; eines oder zwei Englische und einige Amerikanische Kauffahrteischiffe blieben in Canton, doch wurden wenig Geschaͤfte gemacht.

Am 21. und 26. Juli wuͤthete in der Raͤhe von Canton furchtbarer Orkan, der mehrere Schiffe der Englischen Flotte schaͤdigte, und in welchem unter anderen auch ein Kutter, dessen Bord sich Capitain Ellio:t und Commodore Bremer befan⸗ den, auf der Insel Kaulan strandete; die Britischen Offiziere wur⸗ den von den Chinesen arg gemißhandelt, indeß doch gegen ein Loͤsegeld von 3000 Dollars freigegeben. Beide gingen, nachdem sie am 9. August ihre bisherigen Aemter ihren Nachfolgern uͤber⸗ geben hatten, mit dem Dampfschiffe „Atalanta“ nach Bombay ab. Vor seiner Abreise hatte Capitain Elliot bereits 34 Parzelen Land auf der Insel Hong⸗Kong verkauft.

Man glaubt, daß Kischin's Todesstrafe in Verhannung und Sklaverei bei den Tatarischen Soldaten verwandelt, daß aber deese Veraͤnderung nicht in Ausfuͤhrung gebracht werden, sendern 846 man ihm Gelegenheit geben werde, sich se bst zu seengeesn. Se Vermogen ist konfiszirt: er besaß 271000 Tan. Saiche ge (1,270,588 Pfd St.), 3,400,000 Taeis Gewicht an üen er

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